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4036/2017

Verkehrsberuhigung der Moltkestraße in Köln-Weiden

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.02.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2954 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 4036/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 
 
Verkehrsberuhigung der Moltkestraße in Köln-Weiden 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.05.2017, 
TOP 7.2.1 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage: 
 
„Die Bezirksvertretung 3 – Lindenthal – bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme, wann 
mit einer Mitteilung zu dem vorstehend genannten Prüfantrag zu rechnen ist.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört teilweise zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem 
Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung 
und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau, 
nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. 
Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen. 
Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht 
den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. 
 
Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf ent-
sprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte 
Unfallrate, können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen 
angeordnet werden. Für die Moltkestraße liegen solche besonderen Umstände nicht vor, so dass eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274-53 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) 
hier nicht vorgesehen ist. Der Teilbereich der Moltkestraße aus der Saarstraße kommend in Fahrtrich-
tung Aachener Straße ist aufgrund einer angrenzenden Kindertagesstätte bereits auf Tempo 30 km/h 
herabgesetzt. Es sind darüber hinaus keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen. 
 
Die Moltkestraße verfügt über breit angelegte Gehwege, die teilweise mit Pfosten versehen sind. 
Hierdurch bestehen gute Sichtverhältnisse, die auch nicht durch Vegetation beeinträchtigt sind. 
 
Am rechten Fahrbahnrand ist ein Parkstreifen markiert. Diesen um einen weiteren Parkstreifen ge-
genüberliegend zu ergänzen, ist durch den Zweirichtungsverkehr und die Nutzung der Moltkestraße 
durch den Busverkehr der KVB AG nicht möglich, da die Restfahrbahnbreite dann zu gering ausfallen 
würde. 
 
Um über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu entscheiden, muss eine Verkehrszählung 
durchgeführt werden. Diese sollte wegen der aktuellen Jahreszeit und hiermit verbundenen geringer 
ausfallenden Fußgängerzahlen für das Frühjahr 2018 beauftragt werden, um ein repräsentatives Er-
gebnis zu erzielen.

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Es ist daher beabsichtigt, die Fußgängerzählung im April 2018 vorzunehmen.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Moltkestraße
  • Saarstraße
  • Aachener Straße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
4036/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.01.2018
Erstellt
21.12.2017 15:44