4036/2017
Verkehrsberuhigung der Moltkestraße in Köln-Weiden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2954 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 4036/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Verkehrsberuhigung der Moltkestraße in Köln-Weiden hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.05.2017, TOP 7.2.1 Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage: „Die Bezirksvertretung 3 – Lindenthal – bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme, wann mit einer Mitteilung zu dem vorstehend genannten Prüfantrag zu rechnen ist.“ Antwort der Verwaltung: Die Moltkestraße ist eine Hauptstraße und gehört teilweise zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau, nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen, auf ent- sprechenden Strecken vorhandenen Umständen, deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate, können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für die Moltkestraße liegen solche besonderen Umstände nicht vor, so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274-53 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Der Teilbereich der Moltkestraße aus der Saarstraße kommend in Fahrtrich- tung Aachener Straße ist aufgrund einer angrenzenden Kindertagesstätte bereits auf Tempo 30 km/h herabgesetzt. Es sind darüber hinaus keine weiteren Umstände erkennbar, die ein Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf weiteren Streckenteilen zulassen. Die Moltkestraße verfügt über breit angelegte Gehwege, die teilweise mit Pfosten versehen sind. Hierdurch bestehen gute Sichtverhältnisse, die auch nicht durch Vegetation beeinträchtigt sind. Am rechten Fahrbahnrand ist ein Parkstreifen markiert. Diesen um einen weiteren Parkstreifen ge- genüberliegend zu ergänzen, ist durch den Zweirichtungsverkehr und die Nutzung der Moltkestraße durch den Busverkehr der KVB AG nicht möglich, da die Restfahrbahnbreite dann zu gering ausfallen würde. Um über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu entscheiden, muss eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Diese sollte wegen der aktuellen Jahreszeit und hiermit verbundenen geringer ausfallenden Fußgängerzahlen für das Frühjahr 2018 beauftragt werden, um ein repräsentatives Er- gebnis zu erzielen. 2 Es ist daher beabsichtigt, die Fußgängerzählung im April 2018 vorzunehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Moltkestraße
- Saarstraße
- Aachener Straße
- Hauptstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4036/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 21.12.2017 15:44