Mandari Insight

V/0826/2007

Bericht des Tiefbauamtes zum beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion der BV Münster Ost

Vorlagen 11.10.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 29.11.2007, TOP 2.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

5380 Zeichen

V/0826/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht des Tiefbauamtes zum beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion der BV Münster Ost Nr. 
A-O/0013/2007 vom 24.05.2007 
- Ökologische Verbesserung des Lohausbaches - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser in 
den Lohausbach werden von der Bezirksregierung und der unteren Wasserbehörde Maßnahmen 
zur Reduzierung der Einleitungsspitzen (Regenrückhaltebecken) und/oder Maßnahmen zur Ver-
besserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte als Kompensation der Nieder-
schlagseinleitungen gefordert. 
 
Mit den Aufsichtsbehörden wurde eine Gesamtbetrachtung des Lohausbaches durchgeführt und 
folgendes Maßnahmenpaket entwickelt, das vom Tiefbauamt umzusetzen ist: 
 
1. Optimierung des vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens in der Kleingartenanlage 
Damaschke, Wolbecker Straße, 
2. Bau eines Regenrückhaltebeckens im Rahmen der Erschließung Niederbeckmann und 
Verlegung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches in diesem Bereich, 
3. ökologische Verbesserung des Lohausbaches in Bereichen mit stark geschädigter und  
übermäßig geschädigter Strukturgüte, 
4. Verkürzung der Verrohrung am Rad- und Fußweg Hegerskamp. 
 
Die Aufschüttungen, Befestigungen und Einbauten am Lohausbach durch die Anwohner sind 
maßgeblich für die schlechte Strukturgüte verantwortlich. Diese Veränderungen am Gewässer 
und im Uferbereich wurden ohne die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen durch die 
zuständige untere Wasserbehörde von den Anliegern durchgeführt. Sie ist als unerlaubte Ge-
wässerbenutzung oder –veränderung zu betrachten, die zu beseitigen ist. 
 
Die Nutzung ist nur bei einem Grundstücksteil durch Pachtvertrag mit der Stadt als Grundstücks-
eigentümer legitimiert. Die restlichen Flächen wurden ohne vorherige Zustimmung und Informati-
on der Stadt durch die Anlieger genutzt. Es ist geplant das Pachtverhältnis zu kündigen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0826/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Bömer 
Ruf: 
492 69 41 
E-Mail: 
Boemer@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.10.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0826/2007 
 
 
Im Vorfeld der Planung zu den o.g. Maßnahmen 3 und 4 wurden mehrere Varianten betrachtet 
und verglichen. Eine ökologische Verbesserung ist nur möglich, wenn die künstlichen Einbauten  
beseitigt werden oder der Lohausbach gänzlich in der benachbarten Ackerfläche einen neuen 
Gewässerverlauf erhält. Diese Variante als auch der alternative Bau eines Regenrückhaltebe-
ckens wurde aufgrund der höheren  Baukosten (jeweils ca. 230.000,-€), der Inanspruchnahme 
von Fremdgrundstücken und des massiven Eingriffs in die Landschaft nicht weiter verfolgt. Der 
Bau eines Regenrückhaltebeckens wird die Defizite des Gewässers in der Strukturgüte nicht be-
seitigen. 
 
Festzuhalten bleibt, dass die aktuelle Planung (geschätzte Baukosten 100.000,-€) die wirtschaft-
lichste Variante ist mit der sich die Defizite der Strukturgüte in diesem Abschnitt verbessern las-
sen. 
 
Von einem „rigiden“ Ausbau des Lohausbaches kann durch die vorgesehene Planung nicht die 
Rede sein, da sie zum einen auf die Wünsche der Anlieger, aus den Gesprächen vom 31.01.06 
und 24.04.07 eingeht (Abstandstreifen, Trassierung Durchlass) und zum anderen hinter den 
Empfehlungen der Richtlinien für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau von Fließge-
wässern in NW, (Blaue Richtlinie)“ und „Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewäs-
sern“ zurückbleibt. 
 
Aus diesen Gründen können voraussichtlich nur Restflächen im Bereich des Fuß- und Radweges 
Hegerskamp an die Anwohner verpachtet oder veräußert werden. 
 
Die ausgeübten gärtnerischen Nutzungsgewohnheiten der Anlieger sind nicht in Einklang mit den 
ökologischen Grundsätzen der Gewässerunterhaltung und dem notwendigen Freiraum für eine 
natürliche Gewässerentwicklung zu bringen. Sie erschwert zudem die im Rahmen der Gewäs-
serunterhaltung erforderlichen Arbeiten. 
 
Die ökologische Verbesserung ist für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse als 
Ersatz für fehlende Regenrückhaltung notwendig. Nur mit einer gültigen wasserrechtlichen Er-
laubnis sind weitere städtebauliche Entwicklungen im Einzugsgebiet (z.B. ESV  Sportplatz) mög-
lich. 
 
Für die Umsetzung ist ein Plangenehmigungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz erfor-
derlich. Der Antrag hierzu wird in Kürze bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. In diesem 
Verfahren werden alle angrenzenden Grundstückseigentümer beteiligt. Die geplanten Maßnah-
men finden am Siedlungsrand gänzlich auf städtisc hen Flächen statt, die im rechtsverbindlichen 
B-Plan als öffentliche Grünfläche zum Schutz des Lohausbaches ausgewiesen sind. 
 
Der Baubeginn ist nach Rechtskraft der Plangenehmigung nicht vor Herbst 2008 möglich. 
 
Der Antrag auf Verzicht des „radikalen Rückbaus“ der Einbauten und Veränderungen kann nicht 
umgesetzt werden, da der Verzicht auf Rückbau eine nachträgliche Duldung von unerlaubten 
Gewässerbenutzungen und –veränderungen bedeutet. Er ist darüber hinaus nicht in Einklang mit 
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu bringen, die bis 2015 den guten ökologischen Zu-
stand bzw. das gute ökologische Potential aller Fließgewässer fordert. 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Hegerskamp
  • Am Lohausbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0826/2007
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37