V/0826/2007
Bericht des Tiefbauamtes zum beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion der BV Münster Ost
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Berichtsvorlage
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V/0826/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bericht des Tiefbauamtes zum beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion der BV Münster Ost Nr. A-O/0013/2007 vom 24.05.2007 - Ökologische Verbesserung des Lohausbaches - Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht Bericht: Im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Lohausbach werden von der Bezirksregierung und der unteren Wasserbehörde Maßnahmen zur Reduzierung der Einleitungsspitzen (Regenrückhaltebecken) und/oder Maßnahmen zur Ver- besserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte als Kompensation der Nieder- schlagseinleitungen gefordert. Mit den Aufsichtsbehörden wurde eine Gesamtbetrachtung des Lohausbaches durchgeführt und folgendes Maßnahmenpaket entwickelt, das vom Tiefbauamt umzusetzen ist: 1. Optimierung des vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens in der Kleingartenanlage Damaschke, Wolbecker Straße, 2. Bau eines Regenrückhaltebeckens im Rahmen der Erschließung Niederbeckmann und Verlegung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches in diesem Bereich, 3. ökologische Verbesserung des Lohausbaches in Bereichen mit stark geschädigter und übermäßig geschädigter Strukturgüte, 4. Verkürzung der Verrohrung am Rad- und Fußweg Hegerskamp. Die Aufschüttungen, Befestigungen und Einbauten am Lohausbach durch die Anwohner sind maßgeblich für die schlechte Strukturgüte verantwortlich. Diese Veränderungen am Gewässer und im Uferbereich wurden ohne die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen durch die zuständige untere Wasserbehörde von den Anliegern durchgeführt. Sie ist als unerlaubte Ge- wässerbenutzung oder –veränderung zu betrachten, die zu beseitigen ist. Die Nutzung ist nur bei einem Grundstücksteil durch Pachtvertrag mit der Stadt als Grundstücks- eigentümer legitimiert. Die restlichen Flächen wurden ohne vorherige Zustimmung und Informati- on der Stadt durch die Anlieger genutzt. Es ist geplant das Pachtverhältnis zu kündigen. Vorlagen-Nr.: V/0826/2007 Auskunft erteilt: Frau Bömer Ruf: 492 69 41 E-Mail: Boemer@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0826/2007 Im Vorfeld der Planung zu den o.g. Maßnahmen 3 und 4 wurden mehrere Varianten betrachtet und verglichen. Eine ökologische Verbesserung ist nur möglich, wenn die künstlichen Einbauten beseitigt werden oder der Lohausbach gänzlich in der benachbarten Ackerfläche einen neuen Gewässerverlauf erhält. Diese Variante als auch der alternative Bau eines Regenrückhaltebe- ckens wurde aufgrund der höheren Baukosten (jeweils ca. 230.000,-€), der Inanspruchnahme von Fremdgrundstücken und des massiven Eingriffs in die Landschaft nicht weiter verfolgt. Der Bau eines Regenrückhaltebeckens wird die Defizite des Gewässers in der Strukturgüte nicht be- seitigen. Festzuhalten bleibt, dass die aktuelle Planung (geschätzte Baukosten 100.000,-€) die wirtschaft- lichste Variante ist mit der sich die Defizite der Strukturgüte in diesem Abschnitt verbessern las- sen. Von einem „rigiden“ Ausbau des Lohausbaches kann durch die vorgesehene Planung nicht die Rede sein, da sie zum einen auf die Wünsche der Anlieger, aus den Gesprächen vom 31.01.06 und 24.04.07 eingeht (Abstandstreifen, Trassierung Durchlass) und zum anderen hinter den Empfehlungen der Richtlinien für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau von Fließge- wässern in NW, (Blaue Richtlinie)“ und „Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewäs- sern“ zurückbleibt. Aus diesen Gründen können voraussichtlich nur Restflächen im Bereich des Fuß- und Radweges Hegerskamp an die Anwohner verpachtet oder veräußert werden. Die ausgeübten gärtnerischen Nutzungsgewohnheiten der Anlieger sind nicht in Einklang mit den ökologischen Grundsätzen der Gewässerunterhaltung und dem notwendigen Freiraum für eine natürliche Gewässerentwicklung zu bringen. Sie erschwert zudem die im Rahmen der Gewäs- serunterhaltung erforderlichen Arbeiten. Die ökologische Verbesserung ist für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse als Ersatz für fehlende Regenrückhaltung notwendig. Nur mit einer gültigen wasserrechtlichen Er- laubnis sind weitere städtebauliche Entwicklungen im Einzugsgebiet (z.B. ESV Sportplatz) mög- lich. Für die Umsetzung ist ein Plangenehmigungsverfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz erfor- derlich. Der Antrag hierzu wird in Kürze bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. In diesem Verfahren werden alle angrenzenden Grundstückseigentümer beteiligt. Die geplanten Maßnah- men finden am Siedlungsrand gänzlich auf städtisc hen Flächen statt, die im rechtsverbindlichen B-Plan als öffentliche Grünfläche zum Schutz des Lohausbaches ausgewiesen sind. Der Baubeginn ist nach Rechtskraft der Plangenehmigung nicht vor Herbst 2008 möglich. Der Antrag auf Verzicht des „radikalen Rückbaus“ der Einbauten und Veränderungen kann nicht umgesetzt werden, da der Verzicht auf Rückbau eine nachträgliche Duldung von unerlaubten Gewässerbenutzungen und –veränderungen bedeutet. Er ist darüber hinaus nicht in Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu bringen, die bis 2015 den guten ökologischen Zu- stand bzw. das gute ökologische Potential aller Fließgewässer fordert. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Hegerskamp
- Am Lohausbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0826/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37