1339/2022
Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH "Werbung für den Tourismus in Köln"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3375 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 02.05.2022 1339/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH: "Werbung für den Tourismus in Köln" AN 3530/2021 hier: mündliche Nachfrage des RM van Geffen aus der Sitzung am 18.11.2021 In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.11.2021 wurde folgende Nachfrage gestellt: Nachfrage: Herr van Geffen bedankt sich für die Beantwortung und hat folgende Nachfrage zur Frage 5 der An- frage AN/1720/2021: „Die Beantwortung zu Frage 5 umfasst leider nur die Kontingente auf City- und MegaLights. Bitte stel- len Sie auch den grundsätzlich verfügbaren Umfang und die tatsächliche Nutzung der weiteren, sich aus dem Werbenutzungsvertrag (inkl. Nachtrag) ergebenden Möglichkeiten für Eigenwerbung (insb. §13) und Kulturwerbung (insb. §14) für den genannten Zeitraum dar. Welcher Anteil des tatsächlich genutzten Umfangs wurde in den einzelnen Jahren direkt oder mittelbar zur Förderung des Kölner Tourismus genutzt?“ Stellungnahme der Verwaltung: Ziffer 13 Werbenutzungsvertrag eröffnet der Stadt verschiedene Möglichkeiten der Nutzung von Wer- beanlagen durch Eigenwerbung. In Stadtinformationsanlagen und in CLP-Vitrinen in Fahrgastunterständen (einschließlich aus- gelagerter CLP-Vitrinen) ist für die Kampagnenwerbung der Stadt jeweils eine Werbefläche für die Stadt vorgesehen, wobei es sich auch um eine mitlaufende Werbefläche handeln kann. Hier erhält die Stadt vier kostenlose Freikampagnen für jeweils zwei Wochen pro Kalender- jahr. In City-Light-Boards/Mega-Light-Anlagen wird je Werbeträger ganzjährig eine Werbefläche kostenlos für Eigenwerbung der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Stadt erhält vier kostenlose Freikampagnen für jeweils zwei Wochen pro Jahr. Informationen stadtnaher Einrichtungen wie KölnTourismus fallen neben den Informationen der Stadt für eigene Zwecke, für öffentlich-rechtliche Körperschaften der Stadt und für verschiedene andere Zwecke, die dem Allgemeinwohl dienen, unter Eigenwerbung der Stadt im Sinne dieser Ziffer 13. Die genutzten Kontingente für KölnTourismus wurden in der Beantwortung der Anfrage AN/1720/2021 dargestellt. Ziffer 14 Werbenutzungsvertrag regelt die Nutzung von Werbeanlagen für Kulturwerbung. Diese dient den Zwecken der Werbung für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen („Kulturwerbung“) in der 2 Stadt. Auf Werbeträgern mit geklebter Werbung und in Klapprahmen sollen für städtische Einrichtun- gen sowie unmittelbare und mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Stadt festgelegte maxima- le Media-Werte rabattiert zur Verfügung stehen. Von der Stadt geförderten Einrichtungen (Kulturwerbenden) sollen auf Werbeflächen im All- gemeinanschlag 15 % der Werbeflächen im Jahr rabattiert zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen den vorgenannten von der Stadt geförderten Einrichtungen (Kulturwerbenden) durchgehend 240 Flächen auf Bauzäunen, 240 Flächen in DIN-A1-Klapprahmen und noch nicht vermarktete Flächen auf Litfaßsäulen (Allgemeinstellen) zur Verfügung gestellt werden. Informationen zur Förderung des Kölner Tourismus fallen nicht unter Ziffer 14 des Werbenutzungs- vertrages. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1339/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.05.2022
- Erstellt
- 21.04.2022 09:41