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1339/2022

Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH "Werbung für den Tourismus in Köln"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.05.2022

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 12.05.2022, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer  02.05.2022 
 1339/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus  einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 
 
Beantwortung der Anfrage - KölnTourismus GmbH: "Werbung für den Tourismus in Köln"   
AN 3530/2021 
hier: mündliche Nachfrage des RM van Geffen aus der Sitzung am 18.11.2021 
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.11.2021 wurde folgende Nachfrage gestellt: 
 
Nachfrage: 
 
Herr van Geffen bedankt sich für die Beantwortung und hat folgende Nachfrage zur Frage 5 der An-
frage AN/1720/2021: 
 
„Die Beantwortung zu Frage 5 umfasst leider nur die Kontingente auf City- und MegaLights. Bitte stel-
len Sie auch den grundsätzlich verfügbaren Umfang und die tatsächliche Nutzung der weiteren, sich 
aus dem Werbenutzungsvertrag (inkl. Nachtrag) ergebenden Möglichkeiten für Eigenwerbung (insb. 
§13) und Kulturwerbung (insb. §14) für den genannten Zeitraum dar. Welcher Anteil des tatsächlich 
genutzten Umfangs wurde in den einzelnen Jahren direkt oder mittelbar zur Förderung des Kölner 
Tourismus genutzt?“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Ziffer 13 Werbenutzungsvertrag eröffnet der Stadt verschiedene Möglichkeiten der Nutzung von Wer-
beanlagen durch Eigenwerbung.  
 In Stadtinformationsanlagen und in CLP-Vitrinen in Fahrgastunterständen (einschließlich aus-
gelagerter CLP-Vitrinen) ist für die Kampagnenwerbung der Stadt jeweils eine Werbefläche für 
die Stadt vorgesehen, wobei es sich auch um eine mitlaufende Werbefläche handeln kann. 
Hier erhält die Stadt vier kostenlose Freikampagnen für jeweils zwei Wochen pro Kalender-
jahr. 
 
 In City-Light-Boards/Mega-Light-Anlagen wird je Werbeträger ganzjährig eine Werbefläche 
kostenlos für Eigenwerbung der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Stadt erhält vier kostenlose 
Freikampagnen für jeweils zwei Wochen pro Jahr. 
 
Informationen stadtnaher Einrichtungen wie KölnTourismus fallen neben den Informationen der Stadt 
für eigene Zwecke, für öffentlich-rechtliche Körperschaften der Stadt und für verschiedene andere 
Zwecke, die dem Allgemeinwohl dienen, unter Eigenwerbung der Stadt im Sinne dieser Ziffer 13. Die 
genutzten Kontingente für KölnTourismus wurden in der Beantwortung der Anfrage AN/1720/2021 
dargestellt. 
 
Ziffer 14 Werbenutzungsvertrag regelt die Nutzung von Werbeanlagen für Kulturwerbung. Diese dient 
den Zwecken der Werbung für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen („Kulturwerbung“) in der

2 
 
Stadt. 
 
 Auf Werbeträgern mit geklebter Werbung und in Klapprahmen sollen für städtische Einrichtun-
gen sowie unmittelbare und mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Stadt  festgelegte maxima-
le Media-Werte rabattiert zur Verfügung stehen.  
 Von der Stadt geförderten Einrichtungen (Kulturwerbenden) sollen auf Werbeflächen im All-
gemeinanschlag 15 % der Werbeflächen im Jahr rabattiert zur Verfügung gestellt werden.  
 
 Ferner sollen den vorgenannten von der Stadt geförderten Einrichtungen (Kulturwerbenden) 
durchgehend 240 Flächen auf Bauzäunen, 240 Flächen in DIN-A1-Klapprahmen und noch 
nicht vermarktete Flächen auf Litfaßsäulen (Allgemeinstellen) zur Verfügung gestellt werden. 
 
Informationen zur Förderung des Kölner Tourismus fallen nicht unter Ziffer 14 des Werbenutzungs-
vertrages. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

12.05.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1339/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.05.2022
Erstellt
21.04.2022 09:41