Widmung von Teilstücken der Straße Erlenweg in Köln-Esch/Auweiler
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3922/2018 vom 13.06.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 62.30.02-6-16284/2018 Vorlagen-Nummer 3922/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken der Straße Erlenweg in Köln-Esch/Auweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, Teilstücke der Straße Erlenweg in Köln Esch/Auweiler, (Gemarkung Esch, Flur 7, Teilstücke aus Flurstücken 49 und 50, Gemarkung Esch, Flur 8, Flurstücke 90, 91 und 147, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilstück aus Flurstück 828,) in Köln-Esch gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart zu widmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Erlenweg ist in dem genannten Bereich endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Diese Widmung von Teilstücken des Erlenwegs ergänzt die gemäß Ratsbeschluss vom 25.06.1981 rechtsgültige Widmung des Erlenwegs. Anlage: Widmungsplan -
Widmungsplan
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40m3020100 Mittelpunkt: [349253,5652089] 1:625 Widmungsplan Erlenweg Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 09.05.2019
Beratungsverlauf
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27.06.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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