Regionalrat Köln

1611/2025

Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen

Mitteilung BV 28.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025, TOP 12.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1335 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1611/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
 
Gemeinsamer Antrag betr. Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, 
Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen 
Die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vermietung von Schulraum für nichtschulische 
Zwecke wurde kürzlich erst aktualisiert und durch den Rat beschlossen. Im Rahmen 
der Aktualisierung wurde die Vermietung an politische Parteien thematisiert und erör-
tert.  
 
Auch die Bezirksvertretungen waren in den Prozess eingebunden und haben der Neu-
fassung zugestimmt.  
 
Zu der Neueinstufung der AfD auf Bundesebene durch das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen bereits eine Ein-
schätzung abgegeben. Danach bedeutet die Neustufung in erster Linie lediglich eine 
Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich der 
Beobachtung der AfD.  
 
Eine unmittelbare Auswirkung auf die Vermietung von Räumlichkeiten ergibt sich hie-
raus nicht. Insofern sind nach aktueller Rechtsprechung alle nicht verbotenen Parteien 
gleich zu behandeln. Im Ergebnis bedeutet dies, entweder stellt die Stadt Köln allen 
Parteien Schulraum zur Verfügung oder keiner Partei.

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1611/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.05.2025
Erstellt
22.05.2025 13:51