1611/2025
Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen
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Mitteilung BV
1335 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 1611/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Gemeinsamer Antrag betr. Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen Die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vermietung von Schulraum für nichtschulische Zwecke wurde kürzlich erst aktualisiert und durch den Rat beschlossen. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Vermietung an politische Parteien thematisiert und erör- tert. Auch die Bezirksvertretungen waren in den Prozess eingebunden und haben der Neu- fassung zugestimmt. Zu der Neueinstufung der AfD auf Bundesebene durch das Bundesamt für Verfas- sungsschutz hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen bereits eine Ein- schätzung abgegeben. Danach bedeutet die Neustufung in erster Linie lediglich eine Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich der Beobachtung der AfD. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Vermietung von Räumlichkeiten ergibt sich hie- raus nicht. Insofern sind nach aktueller Rechtsprechung alle nicht verbotenen Parteien gleich zu behandeln. Im Ergebnis bedeutet dies, entweder stellt die Stadt Köln allen Parteien Schulraum zur Verfügung oder keiner Partei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1611/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 13:51