1326/2025
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock
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Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung
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BP-Abwägung B31 / 2 Anlage 7 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier- sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Prä- senzveranstaltung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun- terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Rahmen der Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 wurden auf Zetteln schriftliche Anmerkungen zu insgesamt 66 Themen von den Bür- ger*innen niedergeschrieben. Nachfolgend werden die eingegangenen Anmerkungen nach Themen gegliedert und nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstim- mung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1 Städtebau, Architektur, B-Plan-Verfahren Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1.1 Es werden schöne Fassaden und ansprechende Materi- alien gewünscht. Kenntnisnahme Nicht erforderlich x 1.2 Eine mutigere Fassadengestaltung wird angeregt (Bei- spiele in Holland, Skandinavien), weniger quadratisch praktisch gut. Kenntnisnahme Die Ausgestaltung der Fassaden wird im Rahmen des Bebauungsplanes nicht fest- gesetzt, da ein Angebotsbebauungsplan erstellt wird, welche lediglich den groben Rahmen der zukünftigen Entwicklung vor- geben soll. Hier erfolgt lediglich die Fest- setzung der Blockbebauung. Im Rahmen von Konzeptvergaben soll zukünftig eine hohe Qualität der Entwicklung gesichert werden. x 1.3 Es soll auch Raum für gemeinschaftliches Wohnen ge- schaffen werden. Es wird darum gebeten bereits früh- zeitig zu überlegen, wie die Blöcke kleinteilig vergeben werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftli- che Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Verfahren“. Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in den Vergabeverfahren geprüft. x 1.4 Wie soll die Großmarkthalle künftig genutzt werden? Kenntnisnahme Das Nutzungsfindungsverfahren für die Großmarkthalle ist noch nicht abgeschlos- sen. Bis zur öffentlichen Auslegung wird hier ein Nutzungskonzept vorgelegt. x 1.5 Welche Nutzungen und welche Nutzungsmischung sind vorgesehen? Kenntnisnahme Es sind urbane Quartiere geplant, die grundsätzlich eine Mischung aus Wohn- nutzungen und gewerblichen Nutzungen, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhan- delsbetriebe, Schank- und Speisewirt- schaften, Betriebe des Beherbergungsge- werbes, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund- heitliche und sportliche Zwecke enthalten können. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1.6 Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charta / 20-Stadt) realisiert? Warum kein „Urbanes Quartier“ mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.? Kenntnisnahme Es sind Urbane Quartiere geplant (MU). Urbane Quartiere ermöglichen eine Viel- falt an Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung etc. x 1.7 Es wird darum gebeten, Orte der Identifikation zu schaf- fen und Anonymität entgegenzuwirken. Hinweis: Haus- gemeinschaften funktionieren am besten mit max. 12 WE Kenntnisnahme Die vorliegende Planung schafft bereits vielfältige Orte zur Identifikation. Nutzun- gen, welche der Anonymität entgegenwir- ken, z.B. Gemeinschaftsräume etc. sind im geplanten Urbanen Gebiet zulässig. x 1.8 Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einpla- nen, z.B. für gemeinsames Kochen, Feiern, Gymnastik, Gesundheitsangebote Kenntnisnahme Die Anregung wird zur Kenntnis genom- men. Die vorgeschlagenen Nutzungen sind im Rahmen der geplanten MU- Fest- setzung (urbanes Gebiet) zulässig. x 1.9 Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant? Kenntnisnahme Wohnformen können im Bebauungsplan- verfahren nicht geregelt werden. Die An- regung wird aufgenommen und im Rah- men der Vergabeverfahren geprüft. x 1.10 Sporthallen sollten so geplant werden, dass sie für Fremdnutzer nach Schulschluss erreichbar sind (Zuwe- gung, Parkmöglichkeiten, Erschließung). Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen. Die Sporthallen werden so erstellt, dass diese auch nach Schulschluss erreichbar sind. Zulässige Nutzungen außerhalb des Schulsportes werden zukünftig durch das Sportamt bestimmt. x 1.11 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu wenig Sporthallen. Kenntnisnahme Im Rahmen der Detailplanung für den Be- reich Bildungslandschaft wird geprüft, wel- che Anzahl an Sporthallen erforderlich und sinnvoll ist. x 1.12 In den Schulen sollten Schwimmbecken eingeplant wer- den! Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und bei der Planung der Bildungslandschaft ge- prüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1.13 Die Bebauung am Kreisel Bonner Straße ist zu hoch! Kenntnisnahme Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses und poli- tisch beschlossene Grundlage für die wei- tere Bebauungsplanung. Die Höhe der ge- planten Bebauung verbleibt dabei unver- ändert. Mit dem SechtM befindet sich be- reits ein erster Hochpunkt in Umsetzung. x 2 Freiraum, Innerer Grüngürtel 2.1 Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der Parkanlagen, wird gefordert. Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen- den Beschlusslage in Grünanlagen keine Beleuchtung installiert werden. Im weite- ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be- schlusslage eine Beleuchtung erhalten sollen. x 2.2 Auf Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park sollte geach- tet werden. ja Im Rahmen der Ausführungsplanung wird auch das Thema Sicherheit im öffentli- chen Raum beachtet. x x 2.3 Die Radeberger Brache ist auch baulich zu schützen. Kenntnisnahme Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei- nen kleinen Teil im Norden unverändert. Der kleine Eingriff im Norden ist erforder- lich, um eine ausreichende Breite des In- neren Grüngürtels sicherzustellen. x 2.4 Bei der Gestaltung der Grüngürtelerweiterung sollten die Naturschutzverbände miteinbezogen werden, um Lebensräume für Tiere zu schaffen, insbesondere für heimische, standorttypische Arten. Kenntnisnahme Im Rahmen weiterer Workshops und Stadtteilspaziergänge können die Natur- schutzverbände ihr Fachwissen einbrin- gen. Im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens besteht zur Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs erneut die Mög- lichkeit der Stellungnahme. x 2.5 Ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sollte frühzeitig mitgedacht werden. Kenntnisnahme Im Rahmen der Umweltprüfung, deren Er- gebnis als Umweltbericht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan wird, x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung wird auch das Thema Lichtverschmutzung zu betrachten und zu bewerten sein. 2.6 Das ehemalige Fort ist in die Gestaltung des Grüngür- tels einzubeziehen. Kenntnisnahme Eine Einbeziehung in die Gestaltung des Grüngürtels ist angedacht und wird im Rahmen der Detailplanungen weiter ver- tieft. x x 2.7 Es sollte die Variante Sporthof umgesetzt werden und kein Großsportfeld, um die Durchgängigkeit des Grün- gürtels zu gewährleisten. ja Die Variante Sporthof soll von Seiten der Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. Politische Beschlüsse hierzu stehen noch aus. x 2.8 Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen sind einzuplanen. ja Die Planung sieht eine Vielzahl unter- schiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen vor. x x 2.9 Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der An- bindung vom Gleisdreieck (Höninger Weg) zur Luxem- burger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des Justizgebäudes? Kenntnisnahme Die Anbindung wird u. a. von den weiteren Verhandlungen mit der DB abhängen, da die für eine Anbindung benötigten Flächen noch dem Bahnbetrieb unterstellt sind. x 2.10 Toiletten sollten mit eingeplant werden (Pionierpark, Eingang Bonner Straße, Bischofsweg). Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus- führungsplanung geprüft. x x 2.11 Im Bereich des Pionierparks sollten auch Sitzgelegen- heiten eingeplant werden! Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus- führungsplanung geprüft. x 2.12 Ein Park benötigt grillfreie Zonen! Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter- schiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen vor, auf denen si- cherlich nicht überall gegrillt werden darf. Entsprechende Regelungen überschreiten die Regelungsmöglichkeiten des Bebau- ungsplanes. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 3 Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit 3.1 Die Beleuchtung im Park sollte minimal gehalten wer- den, Schutz der Nacht. Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen- den Beschlusslage in Grünanlagen keine Beleuchtung installiert werden. Im weite- ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be- schlusslage eine Beleuchtung erhalten sollen. x 3.2 Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz be- achten! D.h. die Bebauung öffnen! Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x 3.3 Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im Wohngebiet, z.B. heimische, standorttypische Arten festsetzen. ja Festsetzungen zur Begrünung werden auf der Grundlage einer noch zu erarbeiten- den Grünordnungsplanung in den Bebau- ungsplan übernommen. x 3.4 Die Raderberger Brache muss Geschützter Land- schaftsbestandteil (GLB) bleiben, keine versiegelten Wege dort planen! ja Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei- nen kleinen Teil im Norden unverändert. Der kleine Eingriff im Norden ist erforder- lich, um eine ausreichende Breite des In- neren Grüngürtels sicherzustellen. Gene- rell bleibt die Raderberger Brache ge- schützter Landschaftsbestandteil (GLB). x x 3.5 Es sind so wenig Flächen wie möglich zu versiegeln. ja Die Flächen sind heute überwiegend ver- siegelt und werden in großen Teilen ent- siegelt. Die künftige Versiegelung im ge- samten Plangebiet soll auf ein Minimum reduziert werden. Dabei liegt es in der Na- tur der Sache, dass der Bereich des Inne- ren Grüngürtels überwiegend unversiegelt bleibt, der Bereich der Quartiersentwick- lung jedoch einen höheren Versiegelungs- grad erhält, welcher dabei auf das not- wendige Maß begrenzt wird. x x 3.5 Eine Regenwassernutzung soll mitgeplant werden (Re- genwassersammeltonnen), Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 3.6 Es soll Dachbegrünung geplant werden. ja Festsetzungen zur Dachbegrünung sollen in den Bebauungsplan Quartiersentwick- lung aufgenommen werden. x 3.7 Es sollen verpflichtende Festlegungen zur Energiever- sorgung, z.B. PV auf Dächern, getroffen werden. Kenntnisnahme Inwiefern PV-Anlagen verpflichtend im Be- bauungsplan festgesetzt werden, ergibt sich u.a. aus dem noch zu erarbeitenden Energiekonzept. Generell ist dazu jedoch anzumerken, dass gemäß § 42a BauO NRW bei der Errichtung von Gebäuden, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 für Nichtwohngebäude oder nach dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude gestellt wird, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den dafür geeigneten Dachflächen zu in- stallieren und zu betreiben sind. x 3.8 Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? Sie sollten nachhaltig, schön und effizient sein! Kenntnisnahme Die Verwendung nachhaltiger Materialien wird angestrebt, ist aber kein Regelungs- inhalt des Bebauungsplanes. x 4 Verkehr, Mobilität 4.1 Ein Radweg über die Südbrücke sollte eingeplant wer- den. Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplanes und außerhalb der städtischen Zuständigkei- ten, da sie sich im Eigentum der DB befin- det. x 4.2 Auch mit Rolli und Kinderwagen sollte man barrierefrei über die Südbrücke kommen können. Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplanes und außerhalb der städtischen Zuständigkei- ten, da sie sich im Eigentum der DB befin- det. x 4.3 Es sollte ein durchgängiger Radweg entlang des Bahn- damms eingeplant werden. Kenntnisnahme Die Anregung wird im Verfahren geprüft. x 4.4 Es soll keine Radvorrangroute im Park umgesetzt wer- den, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren er- laubt). Kenntnisnahme Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten in- nerhalb des Inneren Grüngürtels überwie- gend im Mischprinzip. Weiter gestärkt wird x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver- laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umwelt- entlastung geleistet wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenfüh- rung (nördlich oder südlich des Bahndam- mes) zum Einsatz kommen soll. 4.5 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte oberirdisch geplant werden! nein Das städtebauliche Konzept sieht eine un- terirdische Querung vor. x 4.6 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte unterirdisch geplant werden! ja Das städtebauliche Konzept sieht eine un- terirdische Querung vor. x 4.7 Es ist ein Stellplatz pro Wohnung einzuplanen, damit auch E-Bikes, Lastenräder etc. untergebracht werden können. Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei- tenden Mobilitätskonzeptes werden auch Empfehlungen zur Anzahl und Ausgestal- tung von Fahrradstellplätzen erarbeitet. Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird dabei berücksichtigt. Im Weiteren wird ge- prüft, inwieweit Festsetzungen im Bebau- ungsplan erforderlich werden. x 4.8 Quartiersgaragen sind großzügig zu dimensionieren, auch für Nutzung durch Bewohner im Bestand, vor al- lem im nördlichen Bayenthal. Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x 4.9 Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um Schleichverkehre zu verhindern, auch für zukünftige Be- wohner Parkstadt Süd. Kenntnisnahme Änderungen im Verkehrskonzept für Ra- derberg und Bayenthal sind nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens für die Parkstadt. 4.10 Wann kommt die S16? Kenntnisnahme Auf die Zeitplanung der DB hat das Be- bauungsplanverfahren keinen Einfluss. 4.11 Radschnellweg (Pendlerroute) sollte nicht durch den Grüngürtel geführt werden. Kenntnisnahme Siehe lfd.Nr. 4.4 x 4.12 Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf steuern, werden angeregt. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- nommen. Im Rahmen der Ausführungs- x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 planung werden notwendige Ampeln ent- sprechend dem zukünftigen Verkehrsauf- gekommen geplant. 4.13 Eine Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinder- wägen etc. mit Rampe auf der Deutzer/ Poller Seite wird angeregt. Kenntnisnahme siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x 4.14 Tiefgaragen sollten mit zwei Untergeschossen geplant werden. Kenntnisnahme Das Konzept der Parkstadt Süd verzichtet in weiten Teilen aus Kostengründen auf Tiefgaragen. Diese sind nur für einige Baublöcke vorgesehen. Im Plangebiet sollten Mobilitäts-Hubs umgesetzt werden, in welche Großteile des ruhenden Ver- kehrs untergebracht werden sollen. x 4.15 Es wäre begrüßenswert, wenn ein Parkhaus für die Südstadt miteingeplant werden könnte. Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x 5 Allgemeines 5.1 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für Bürgerprojekte konzipiert war. Das war viel zu früh! Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein buntes, vielfältiges Quartier sind auch Ideen aus der Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie umge- setzt werden können. Kenntnisnahme Im Rahmen des kooperativen Verfahrens gab es einen sogenannten Ideenmarkt. Die hier eingebrachten Ideen und Vor- schläge wurden in der Integrierten Pla- nung soweit wie möglich berücksichtigt. x x 5.2 Es wird darum gebeten die Präsentationspläne hochzu- laden. ja Die auf der Abendpräsentation gezeigten Präsentationspläne waren auch im Inter- net abrufbar. x x 5.3 Die BV1 soll mit in die Beratungsfolge genommen wer- den. ja Aufgrund der Betroffenheit auch des Be- zirks Innenstadt wird auch die BV 1 betei- ligt. x x 5.4 Fragen zu Vergaben und Veräußerungen? Kenntnisnahme Nicht erforderlich x 5.5 Zeitfenster? Kenntnisnahme Nicht erforderlich x x 5.6 Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der Parknutzung? Stichworte: Permanentes Grillen, Musik- beschallung, Hunde vs. Jogger*Innen… Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter- schiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen vor, die unter- schiedlich genutzt werden. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 5.7 Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser nur ein Nutz- bzw. Verschönerungssee sein? Kenntnisnahme Die Größe des Sees ergibt sich aus dem notwendigen Rückhaltevolumen für Nie- derschlagswasser. Die derzeit geplante Größe ist im Gestaltungskonzept für den Inneren Grüngürtel verortet. x 5.8 Vorhandene Bodendenkmäler sollten herausgestellt werden (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln muss mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen! Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen, der Umgang mit möglichen Bodendenkmälern wird im weiteren Verfahren mit den zu- ständigen Fachstellen abgestimmt. x x 5.9 Wird es auch Gastronomie-Angebote geben? ja Innerhalb der geplanten Nutzungen sind auch gastronomische Einrichtungen zu- lässig. x 5.10 Eine U-Bahn durch die Parkstadt erscheint unverhältnis- mäßig. Sinnvoller wäre eine Führung auf dem Bischofs- weg. Kenntnisnahme Varianten der Trassenführung werden zurzeit noch geprüft. Dabei ist eine U- Bahn (unterirdisch) nicht vorgesehen. x 5.11 Und immer an die Barrierefreiheit denken!!! Kenntnisnahme Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Ausführungs- bzw. Genehmigungspla- nung berücksichtigt. x x 5.12 Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhal- tebecken gebraucht wird? Kenntnisnahme Photovoltaikanlagen können auch auf be- grünten Retentionsdächern errichtet wer- den. x 5.13 Auch Gassen können / müssen begrünt werden. Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird geprüft, wel- che Begrünungsmaßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen erfolgen. Dies wird Teil des aufzustellenden Grünord- nungsplanes sein. x 5.14 Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“ Kenntnisnahme Die architektonische Ausgestaltung der Baukörper ist nicht Bestandteil des Bau- leitplanverfahrens. x 5.15 Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nut- zung von Grund und Boden (im Eigentum der Kom- mune) sichergestellt? Kenntnisnahme Es sind gemischte urbane Quartiere ge- plant. Für einen großen Teil der Grundstü- cke ist die Vergabe in Erbpacht vorgese- hen. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 5.16 Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise wer- den? Kenntnisnahme Auskünfte über den Preis des zukünftigen Wohnraumes können aktuell nicht getrof- fen werden. Mindestens 30 % der Ge- schossfläche Wohnen werden im sozial geförderten Wohnungsbau errichtet. x 5.17 Wann ist die Vollendung des Projektes geplant? Kenntnisnahme Nach Beendigung der Großmarktnutzung am 31.12.2025 werden die Aufbauten nie- dergelegt und Bodensanierungsarbeiten gestartet. Nach der Baureifmachung der Flächen kann ab 2029 mit den Erschlie- ßungsmaßnahmen begonnen werden. An- schließend können in den folgenden 10- 15 Jahren die Hochbauten errichtet wer- den. Parallel dazu erfolgt der Ausbau des Inneren Grüngürtels in Bauabschnitten. x x 5.18 Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von Kärtchen? Partizipation kann so viel mehr sein (Collabo- ration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)! Kenntnisnahme Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden vielfältige Beteiligungen in unterschied- lichsten Formaten zur Parkstadt Süd durchgeführt. Zwischen 2007 und 2011 fanden zur Ausarbeitung eines städtebau- lichen Masterplanes Innenstadt vier Werk- stattgesprächen statt. Nachdem im Mai 2009 der Kölner Stadtrat den Städtebaulichen Masterplan Innen- stadt Köln als Handlungsempfehlung und Zielausrichtung beschlossen hatte, gab die Stadt Köln 2012 einen Masterplan für den Inneren Grüngürtel in Auftrag. In ei- nem ersten Schritt wurden die direkten Anrainer*innen des Inneren Grüngürtels eingeladen, ihre Anregungen sowie Be- dürfnisse in Bezug auf die Grünfläche zu äußern. Daran anschließend folgte eine Erkundungstour in drei Gruppen zu je- weils einem räumlichen Abschnitt. Alle hierbei gesammelten Ergebnisse wurden x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 schließlich im Rahmen eines Bürger- workshops vertieft und mit den Bürger*in- nen diskutiert. Ab dem Jahre 2015 erfolgte das Koopera- tiven Verfahren, ein vielfältiger öffentlicher Beteiligungsprozess zur Planung der Parkstadt Süd, der die interessierte Öf- fentlichkeit mit den fünf teilnehmenden Planungsteams zusammenbrachte. Eine erste Veranstaltung am 18. April 2015 sah zunächst Spaziergänge durch das Pla- nungsgebiet vor. Auf die Spaziergänge folgten vier Themenabende. Die Ergeb- nisse der Spaziergänge und Themen- abende wurden im Rahmen eines öffentli- chen „Forums zur Aufgabenstellung“ am 19. Juni 2015 präsentiert. Das öffentliche Forum mündete in einen „Ideenmarkt“ – Akteurinnen und Akteure der Stadtgesell- schaft wurden dazu angeregt, ihre eige- nen Ideen und Konzepte in den Planungs- prozess einzubringen. Einen Tag vor dem Ideenmarkt am 5. September 2015 stell- ten die fünft beauftragten Planungsteams ihre Gesamtkonzepte anhand eines be- gehbaren Modells der Parkstadt Süd vor. Die Planungskonzepte wurden anschlie- ßend vertieft und die Ideen der öffentli- chen Beteiligung darin eingebracht. Am 26. November 2015 bildete die Prä- sentation der fünf finalen Entwürfe den Abschluss des Kooperativen Verfahrens. Der Entwurf des Planungsteams RMP Stephan Lenzen, Ortner & Ortner, BSV und BCE ging dabei als die klare Empfeh- lung des Begleitgremiums hervor. Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Auf das Kooperative Verfahren folgte die Integrierte Planung zur Konkretisierung des Planungsentwurfs der Parkstadt Süd. Seit einem Ratsbeschluss am 7. Februar 2019 dient sie als Grundlage der weiteren Planungen. Im Rahmen des Kooperativen Verfahrens wurden zudem weitere öffentli- che Beteiligungsformate durchgeführt, da- runter eine Veranstaltung zum Stand des Planungsverfahrens am 9. März 2016 und Spaziergänge durch das Planungsgebiet am 1. Juli 2016. Am 19. November 2018 fand die Abschlusspräsentation zur Inte- grierten Planung im Rahmen eines Bür- gerworkshops statt, bei dem die Ergeb- nisse zum einen präsentiert und zum an- deren mit den Bürgerinnen und Bürgern an vier Thementischen diskutiert wurden. Am 7. Februar 2019 beschloss der Stadt- entwicklungsausschuss der Stadt Köln die Integrierte Planung. Seither dient sie als Grundlage für die Bauleitplanung vertie- fenden Planungen der Parkstadt Süd. Von April bis Juni 2022 fand ein öffentli- ches Beteiligungsverfahren zur Vorent- wurfsplanung der Erweiterung des Inne- ren Grüngürtels statt. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln führte gemeinsam mit dem beauf- tragten Planungsbüro RMP Stephan Len- zen Landschaftsarchitekten unterschiedli- che Beteiligungsformate durch, in denen die Vorentwurfsplanung der neuen Grün- flächen mit den interessierten Bürger*in- nen diskutiert wurde. Zum Auftakt der Öf- Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen fentlichkeitsbeteiligung hat eine Informati- onsveranstaltung am 26.04.2022 stattge- funden, in der die aktuelle Planung für den Grüngürtel sowie das Beteiligungsverfah- ren aber auch das Gesamtprojekt Park- stadt Süd vorgestellt wurden. Zu den zahl- reichen Beteiligungsformaten gehörten vier Spaziergänge durch das Planungsge- biet mit Themenschwerpunkten wie Spiel, Sport und Klima. Parallel dazu boten ein Online-Beteiligungsportal ebenso wie ana- loge Briefkästen an verschiedenen Stand- orten im Planungsgebiet die Möglichkeit, Fragen zur Vorentwurfsplanung zu beant- worten und eigene Ideen und Anregungen mit einzubringen. Am 14. Juni 2022 fand zudem eine digitale Vortrags- und Diskus- sionsveranstaltung in dem Haus der Ar- chitektur Köln statt. Den Abschluss des Beteiligungsverfahrens Grüngürtel bildete eine Online-Veranstaltung am 20. Juni 2022. Demnach ist festzuhalten, dass bereits im Vorfeld der Bebauungsplanverfahren um- fangreiche Beteiligungsformate in ver- schiedensten Formen stattgefunden ha- ben. Auch auf der Abendveranstaltung der Be- teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB selbst erfolgte nicht die Abfrage von Kärtchen, sondern stand der direkte Austausch zwi- schen Bürger*innen und den Fachämtern bzw. Planer*innen im Mittelpunkt. Stand 12.05.2025
Anlage 9_Erläuterungstext_Quartiersentwicklung
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Seite 1 von 29 A N L A G E 9 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung in Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zoll- stock“ 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1. Anlass und Ziel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ ist die Aufstellung mehrere Bebau- ungspläne erforderlich. Planungsrechtliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Inneren Grüngürtel bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. Dieses Ziel wird auch bereits im „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“ verortet. Mit Beschluss vom 5. Mai 2009 nahm der Rat den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzliche Hand- lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. Im Masterplan ist der Innere Grüngürtel einer von sieben Interventionsräumen (V 5681/2008). Für den hier zu betrachtenden Planungsraum sieht der Masterplan im Bereich des Großmarktareals die Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein vor. Das freiwerdende Großmarktareal ist ge- mäß dem Masterplan Impulsgeber für die langfristige letzte große städtebauliche Entwicklung der linksrheinischen Innenstadthälfte. „Auf einer Fläche von etwa 50 ha besteht nicht nur die Chance für eine städtebauliche Erweiterung der Südstadt, sondern auch für eine erste große Etappe des Grün- gürtels auf seinem Weg an das südliche Innenstadtufer. Nicht nur die Aufwertung und Sicherung der Grünanlagen der Innenstadt sind oberste Gebote ökologischer Freiraumplanung, sondern auch die Vernetzung der großen Freiräume untereinander“ (Der Masterplan für Köln, Seite 95, Greven Verlag Köln GmbH, 2009). Am 20. September 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des Gebietes (V 3799/2011). Auch dieses sieht als erste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren Grüngürtels unter Entfall des Großmarktes mit einer angemessenen durchschnittlichen Breite von rund 150 m, wo dies möglich ist, bis zum Rhein vor. Die Sanierungssatzung wurde am 10. April 2018 vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Ermittlungsfehlern für unwirksam erklärt. Nach der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Durchführung eines kooperativen Verfahrens im Jahr 2015 folgte in den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachäm- ter, aus der grundlegende planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ hervorgehen (V 1250/2018). Das Gesamtprojekt der „Parkstadt Süd“ liegt linksrheinisch in unmittelbarer Arrondierung der Kölner Innenstadt in den Bezirken Rodenkirchen, Lindenthal und Innenstadt und umfasst die nördlichen Be- reiche der Stadtteile Zollstock (Bezirkssportanlage), Raderberg (ehemaliger Güterbahnhof und Groß- marktgelände), Bayenthal (ehemalige Dombrauerei) und Sülz sowie südliche Bereiche des Stadtteils Neustadt-Süd. Durch die beabsichtigte Schließung des Großmarktes am Standort Raderberg zum 31.12.2025 (Sit- zungen des Rates vom 15. 06.2023 (AN 1191/2023), 27.06.2024 (AN 0723/2024) sowie am 01.10.2024 (V 1824/2024)) und das gleichzeitige Auslaufen bahnspezifischer Nutzungen auf dem Güterbahnhof Bonntor eröffnet sich im Bereich westlich der Bonner Straße die städtebauliche Chance zur Neuordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsfläche. Eingeleitet wurde dieser Strukturwandel bereits durch die Aufgabe des ehemaligen KVB -Betriebshofes an der Koblenzer Straße und des Gewerbestandortes Dombrauerei beidseitig der Alteburger Straße. Die wesentlichen, Seite 2 von 29 beiderseits der Bonner Straße gelegenen Entwicklungsflächen des Areals eröffnen die Chance, einen neuen und vielfältigen Stadtraum im Stadtgefüge zu entwickeln. Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Entwicklung eines nac hhaltigen und zukunftsfähigen Stadtquartiers verbunden mit der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein. Mit der Park- stadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers mit einer Mischung aus vielfältigen Wohnungsangeboten, sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“ wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zoll- stock, Sülz und der Neustadt-Süd verstanden. Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), im Weiteren als „Parkstadt Süd – Quartiers- entwicklung“ zusammengefasst ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Planungsziel ist hier insbesondere die Umsetzung der hochbaulichen Bereiche der Parkstadt Süd mit der Entwick- lung des Bereiches um die heutige Großmarkthalle sowie der Bildungseinrichtungen im Osten des Plangebietes. Ein wesentliches Element des Gesamtprojektes ist die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“, welcher mit dem Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ gesichert wird. Daneben ist auch die Schaffung von dringend benötigtem Wohnungsbau in der wachsenden Stadt Köln ein wichtiges Planungsziel. In dem vom Rat am 11.02.2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (StEK Wohnen) ergibt sich im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein Bedarf von insgesamt rund 52.100 Wohneinheiten (WE), davon 9.550 WE in Ein- und Zweifamilienhäusern und 42 .550 WE in Mehrfamilienhäusern. Auf Grundlage von neuen städtischen Bevölkerungsprognosen ist bis 2029 so- gar nun von einem Gesamtwohnungsbedarf von rund 66.000 WE auszugehen. Damit werden in den nächsten 15 Jahren rund 14.000 Wohnungen mehr benötigt als im StEK Wohnen bislang angenom- men. Mit der Parkstadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers entstehen. Demnach wird mit der Aufstel- lung des Bebauungsplanes neben der Schaffung von vielfältigen urbanen Wohnungsangeboten auch die Schaffung sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen verfolgt. Insbe- sondere im Teilbereich der Bildungslandschaft ist die Schaffung von Planungsrecht für Schulen und andere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine weitere Hauptzielstellung für die Aufstellung die- ses Bebauungsplanes. Neben dem übergeordneten Planungsziel der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein über ein separates Bauleitplanverfahren ist demnach die Schaffung von neuem Wohnraum und von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der Bildungslandschaft Zielsetzung des Bebauungsplanes. 1.2. Verfahren Bereits am 24.11.2015 haben die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungs- ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen. Für einen Teilbereich zwischen der Sechtemer Straße sowie der Bonner Straße erfolgte bereits am 08.06.2022 der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. Dieses Vorhaben (das sogenannte SechtM) befindet sich seit 2022 in Umsetzung Darüber hinaus wurde für den Teilbereich des sogenannten „Sportpark Süd“ bereits im Herbst 2020 eine Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und am 03.09.2020 durch den Stadtentwick- lungsausschuss der Beschluss zur Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (2167/2020). Für die weiteren Bereiche der Parkstadt Süd wurde im Zeitraum vom 21.05.2024 bis einschließlich 03.07.2024 eine gemeinsame Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Bei diesem Betei- ligungsschritt wurde beachtet, dass im Vergleich zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses aus 2015 Bereiche im Westen des Plangebiets (Bereiche um die Rudolf -Amelunxen-Straße), Be- standsbereiche im Osten, das Bestandsgebäude Bonner Straße 145 bis 175 / Koblenzer Straße 14 Seite 3 von 29 sowie die südlich daran angrenzenden Bereiche, Bereiche des Vorgebirgsparks sowie das Südsta- dion nicht Teil der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren, da für diese Bereiche kein Planbe- dürfnis besteht. Nach der Durführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun eine Trennung in zwei Teilbereiche, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan aufgebaut wird. Hierbei handelt es sich um die Teilbereiche: - Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel - Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung (mit den Teilbereichen Bildungslandschaft, Koblenzer Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), Quartier Marktstadt, Quartier Park- stadt) Hinzu kommt zur Umsetzung der Parkstadt Süd noch der oben genannte Bebauungsplan „Sportpark Süd“ und der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 (SechtM). Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung am 07.11.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde noch dargestellt, dass für die Teilbereiche Bildungslandschaft, Koblenzer Straße, Quartier Marktstadt und Quartier Parkstadt vier separate Bebauungspläne aufgestellt werden. Verfahrenstechnisch wurde verwaltungsseitig im An- schluss vorgesehen, diese vier Teilbereiche zusammenzufassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Bebauungspläne „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ (Beschluss vom 07.11.2024) sowie „Parkstadt Süd – Quartiers- entwicklung“ (Beschluss vom 06.02.2025) wurden gemeinsam durchgeführt. Die frühzeitige Öffent- lichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzver- anstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Noch ausstehend ist demnach die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan, „Parkstadt Süd - Sportpark Süd“ (Beschluss vom 03.09.2020). Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Park- stadt Süd – Quartiersentwicklung“. Dabei erfolgt zur besseren Orientierung eine unterteilte Darstel- lung für die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblen- zer Straße. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ umfasst einen Bereich von circa 301.810 qm und liegt in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg und Zollstock. Begrenzt wird der Bebauungsplan im Norden durch die geplante Verlängerung des Inneren Grüngür- tels (Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel) bis zum Rhein. Diese nördliche Grenze verläuft dabei im Wesentlichen im Westen durch das heutige Großmarktgelände, in der Mitte entlang der Koblenzer Straße und im Osten überwiegend durch die Grundstücke eines Holzverarbeitungsbe- triebes und der Abfallwirtschaftsbetriebe. Im Osten erfolgt die Begrenzung durch die bestehende Bebauung entlang des Gustav -Heinemann- Ufers. Im Süden bilden – von Osten nach Westen gesehen - die Schönhauser Straße, das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) sowie die Marktstraße und der Bischofsweg die Grenze des Bebauungsplanes. Der Bischofsweg bildet auch im Westen die Grenze des Bebauungsplanes. Nach- stehend erfolgt eine Darstellung der Lage und Abgrenzung des Plangebietes. Seite 4 von 29 Abb. 1: Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ Folgende Grundstücke liegen innerhalb des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwick- lung“: - Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 30/1, 31/7, 31/8, 31/9, 31/11, 31/12, 32/3, 32/4, 507,1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1150,1157, 1158, 1160, 1161, 1272, 1273, 1274, 1275, 1276, 1364 (teilw.), 1365 (teilw.), 1367 (teilw.), 1419 (tlw.), 1432 (teilw.), 1433 (teilw.), 1434 (tlw.), 1658, 2054 (teilw.), 2443/32, 2444/52, 3450/30, 4611/30, 4844/30, 4845/30, 4876/30, 5253/27, 5762/52, 6108/55 (teilw.) - Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 243/16, 243/18, 245/2, 245/3, 256/2, 256/18, 741, 743, 765, 766, 767, 768, 914, 1124 (teilw.), 1125, 1348, 1349, 1438, 1428, 1429, 1475, 1476, 1480, 1481, 1483, 1501, 1575, 1578, 1579, 1580, 1661, 1633, 1634, 1652, 1653, 1654, 1683, 1684, 1686, 1687, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1728, 1729, 1732, 1733, 1734, 1735, 1738, 1739, 1775, 1776, 1780, 1781, 1801, 1813, 1849, 1850, 1851, 1867, 1880, 1881, 1883, 1884, 1947, 1949,1958, 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1972, 1975, 1985, 1987, 1988, 1989, 1991, 1992, 1993, 1994, 1997, 2001, 2020, 2022 (tlw.), 2033, 2035, 2043 (tlw.), 2061, 2074, 2075, 2076, 2088, 2089, 2173, 2330, 2332, 2339 (teilw.), 2433 (tlw.), 2434 (tlw.), 2544, 2558, 2559, 2612, 2615 (tlw.), 2628 (tlw.), 2629, 2631 (tlw.), 2634 (tlw.), 5607/244, 5697/174, 5698/174 - Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 1005, 1007, 1008, 1278 (teilw.), 1321, 1388, 1413, 1663, 1665 (teilw.), 1666 (teilw.), 1667 und 1671. 2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 2.2.1. Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Dies erfolgt insbesondere über folgende übergeordnete Straßen (Hauptstraßen oder Hauptverkehrszüge): • mehrere Radialstraßen in Nord-Süd-Richtung: o Höninger Weg (ca. 7.000 Kfz/24 h im Bestand) o Vorgebirgsstraße (ca. 27.000 Kfz/24 h im Bestand) o Bonner Straße (ca. 17.000 Kfz/24 h im Bestand) o Rheinuferstraße (ca. 45.000 Kfz/24 h im Bestand) Seite 5 von 29 • eine Tangentialstraße in Ost-West-Richtung: o „Zweiter Kölner Straßenring“ (Schönhauser Straße, Marktstraße, Bischofsweg, Am Vorge- birgstor, Pohligstraße, Weißhausstraße, Universitätsstraße; ca. 12.000-20.000 Kfz/24 h im Bestand) Bezüglich der Ost-West-Verbindung fällt in der Netzstruktur der Versatz zwischen dem Bischofsweg und der Straße Am Vorgebirgstor auf . Des Weiteren kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet in Nord-Südrichtung, welche jedoch zu den vier vorstehend genannten Radialstraßen in der Bedeutung untergeordnet ist. 2.2.2. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ Der Teilbereich „Parkstadt Süd – Quartier Parkstadt“ wird durch die Nutzung des Großmarktes mit einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flächen für Stellplätze ge- prägt. Das gesamte Plangebiet ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein paar wenige Bäume im Plangebiet vorhanden. Entlang des Bischofwegs befinden sich einige Baumstrukturen bzw. begrünte Flächen, welche von dem Bischofsweg aus jedoch aufgrund einer Einzäunung nicht zu- gänglich sind. 2.2.3. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ Innerhalb des Teilbereiches „Parkstadt Süd – Quartier Marktstadt“ liegen die Kernbereiche des heu- tigen Großmarktes mit einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flä- chen für Stellplätze. Prägend in diesem Bereich ist insbesondere die Großmarkthalle, welche - zu- sammen mit dem vorgelagerten Gebäude der Marktverwaltung und der alten Versteigerungshalle- unter Denkmalschutz steht. Entlang der Bonner Straße und der Marktstraße befinden sich überwiegend Bürogebäude, welche insbesondere im Erdgeschoss durch Einzelhandelsnutzungen sowie sonstige gewerbliche Nutzungen ergänzt werden. Das gesamte Plangebiet dieses Teilbereiches ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein paar wenige Bäume im Plangebiet vorhanden, insbesondere im Umfeld der Alt en Versteigerungs- halle. In der Nordwest-Ecke im südlichen Einfahrtsbereich befindet sich entlang der Marktstraße eine kleinere brachliegende Fläche, welche überwiegend Grünstrukturen aufweist. 2.2.4. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Koblenzer Straße“ Innerhalb des Teilbereiches „Koblenzer Straße“ befindet sich insbesondere eine Filiale der Fastfood- Kette McDonald´s mit einem vorgelagerten Parkplatz. Ebenfalls innerhalb des Teilbereiches liegt der eingeschossige Bereich eines Küchengeschäftes sowie die Wohngebäude Koblenzer Straße 2-8. Im Innenbereich der aufgeführten Nutzungen befindet sich ein begrünter Innenhof. Zwei weitere Einzel- bäume befinden sich im nördlichen Bereich entlang der Bonner Straße. Die Bonner Straße und die Koblenzer Straße liegen mit den begleitenden Fußwegen zum Teil eben- falls im Plangebiet. 2.2.5. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Bildungslandschaft“ Innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“ liegen östlich der Alteburger Straße die Bereiche der Abfallwirtschaftsbetriebe (Teile des Betriebsgeländes), des Wohnhauses Alteburger Straße 143 sowie der Erstaufnahmeeinrichtung Schönhauser Straße, welche nicht im Teilbereich „Innerer Grün- gürtel“ liegen. Ebenfalls innerhalb des Plangebietes befindet sich die GTÜ-Prüfstelle Köln Bayenthal. Darüber hinaus befindet sich die Wendeanlage des Verlagsgebäudes (Gustav -Heinemann-Ufer 58) innerhalb des Teilbereiches, da hier die Integrierte Planung der Parkstadt Süd einen Verbindungsweg vorsieht. Im weiteren Verfahren ist hier die zukünftige Ersc hließungssituation dieses Gebäudes zu klären, da der vorhandene Wendehammer zu Gunsten der geplanten Schulen weichen muss . Das eigentliche Gebäude liegt ebenso außerhalb des Plangebietes wie die Bestandsgebäude entlang der Fritz-Reuter-Straße bzw. die weiter östlich angrenzenden Bestandsgebäude. Seite 6 von 29 Westlich der Alteburger Straße befinden sich die ehemaligen Flächen des Urban Gardening Vereins Kölner NeuLand e.V. Mit dem Gemeinschaftsgartenprojekt hat der Verein eine bis 2011 brachlie- gende, vormals gewerblich genutzte Fläche bis 2023 zwischengenutzt. Seit Januar 2024 ist der Ge- meinschaftsgarten am neuen und dauerhaften Standort im Plangebiet der Parkstadt Süd an der Kob- lenzer Straße 13 zu finden. Nördlich dieser Flächen schließt sich eine Parkplatz - bzw. Lagerfläche (nicht mit Asphalt versiegelt) an. Westlich davon befinden sich weitere gewerblich genutzte Gebäude. Dabei steht das Gebäude „Koblenzer Straße 65“ unter Denkmalschutz. Hier handelt es sich um die ehemalige Arzneimittelfabrik Bolder. Überwiegend ist der Teilbereich der Bildungslandschaft, bis auf die Flächen des Urban Gardening Vereins Kölner NeuLand e.V. und einer Fläche im Nordwestlichen Bereich der Kreuzung Schönhau- ser Straße / Alteburger Straße, großflächig versiegelt. Mehrere Einzelbäume befinden sich aber trotz- dem innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“. 2.2.6. Heizwerk Südstadt Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – In- nerer Grüngürtel“ das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie AG (Zugweg 29- 31, 50667 Köln). Dabei handelt es sich um ein aktives Fernwärmewerk. Das Heizwerk Süd verfügt über eine uneinge- schränkte Genehmigung durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, welche im Rahmen der gesetz- lichen Grenzwerte einen durchgehenden Anlagenbetrieb an 365 Tagen erlaubt. Die Feuerungswär- meleistung kann bis zu 203,5 MW betragen. Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass das Heiz- werk keine Einschränkungen erfährt. Hierzu werden Aussagen zu Lärm und Luftschadstoffen erfor- derlich. Dabei fließt das Heizwerk u.a. als gewerbliche Vorbelastung in die Lärmuntersuchungen mit ein. 2.3. Erschließung 2.3.1. ÖPNV Das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd ist an mehreren Stellen gut an das Netz des öffentlichen Per- sonennahverkehrs angeschlossen. Von West nach Ost geordnet bestehen folgende Anbindungen an das ÖPNV-Netz: • Pohligstraße o Stadtbahnlinie 12, Richtung Zollstock ↔ Merkenich, 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrs- zeit (HVZ) o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ je nach Ziel • Am Vorgebirgstor o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ je nach Ziel • Bonntor o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ • Marktstraße o Buslinie 132, Richtung Breslauer Platz ↔ Meschenich, 10-Minuten-Takt in der HVZ o Buslinie 133, Richtung Breslauer Platz ↔ Zollstock, 10-Minuten-Takt in der HVZ • Koblenzer Straße o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ Seite 7 von 29 • Schönhauser Straße o Stadtbahnlinie 16, Richtung Niehl ↔ Bonn, 10-Minuten-Takt in der HVZ o Stadtbahnlinie 17, Richtung Sürth ↔ Severinstraße, 20-Minuten-Takt in der HVZ Über die Haltestelle „Pohligstraße“ und „Am Vorgebirgstor“ sind die westlichen Bereiche des Teilbe- reiches „Quartier Parkstadt“ zu erreichen. Die Haltestelle „Bonntor“ befindet sich im Kreuzungsbereich Koblenzer Straße / Bonner Straße und ist somit ebenso wie die Haltestelle Marktstraße, welche im Bereich der Kreuzung Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße liegt, fußläufig von den Teilbereichen Quartier Marktstadt, Koblenzer Straße und Bildungslandschaft zu erreichen. Die Halte- stelle „Koblenzer Straße“ an der Kreuzung Koblenzer Straße / Schönhauser Straße dient insbeson- dere der Erschließung des Teilbereichs Bildungslandschaft. Die Haltestelle „Schönhauser Straße“ liegt ganz im Osten des Plangebietes und kann für die Erschließung des Teilbereichs Bildungsland- schaft herangezogen werden. Die Abdeckung des Plangebietes durch den ÖPNV lässt sich anhand von Haltestelleneinzugsradien gemäß dem Nahverkehrsplan abschätzen. In der Kernstadt gilt für Bushaltestellen ein Radius von bis zu 300 m und für Stadtbahnhaltestellen ein Radius von bis zu 400 m als angemessen. Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung in den Teilbereichen „Quartier Marktstadt“, „Koblenzer Straße“ und Bildungslandschaft als (überwiegend) gut zu bewerten. Das heutige Großmarktgelände ist als nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehener Bereich anzusehen, so dass für den Teilbereich „Quar- tier Parkstadt“ über die Haltestelle „Bonntor“/ „Marktstraße“ aktuell zwar eine Anbindung an den ÖPNV besteht, welche jedoch mit einem großen Umweg über die Bonner Straße sowie die Markt- straße verbunden ist. Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ im heu- tigen Zustand als unzureichend zu werten, da das heutige Großmarktgelände als nicht für die öffent- liche Nutzung vorgesehener Bereich nicht direkt an den ÖPNV angebunden ist. Mit der künftigen Nord-Süd Stadtbahn wird unabhängig von der vorstehenden Bewertung im Bereich der Bonner Straße eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV -Angebots erreicht. Mit den dann hier verkehrenden Linien 5 (Arnoldshöhe ↔ Butzweilerhof) und 16 (Niehl ↔ Bonn- Bad Godesberg) ent- steht eine schnelle und umsteigefreie Verbindung u. a. in Richtung Köln- Innenstadt, -Rodenkirchen und zur geplanten P+R-Anlage am Bonner Verteiler. Dabei verkehrt zukünftig die Linie 16 allerdings nicht im südlichen Bereich der Bonner Straße, sondern schwängt im Plangebiet der Parkstadt Süd auf die heutige Trasse am Rheinufer. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Marktstraße“ (oberir- disch) bzw. „Bonner Wall“ (unterirdisch). Über die StadtBahn Süd soll die Strecke zukünftig über Ron- dorf bis nach Meschenich weitergeführt werden. Des Weiteren ist langfristig geplant, im Bereich der Bonner Straße eine neue S-Bahnhaltestelle ent- lang der heutigen Trasse des Regional- und Fernverkehrs zu errichten. 2.3.2. Fuß- und Radwegeverkehr Straßenbegleitende Gehwege sind in fast allen anliegenden Straßenabschnitten (außer auf der Süd- seite Bischofsweg) vorhanden. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege u. a. in der östlichen Verlängerung des Vorgebirgsglacisweges, im Bereich der privaten Grünverbindung zwischen der Bonner Straße und der Koblenzer Straße, sowie in einer parallel zu den Bahngleisen geführten Ver- bindung von der Altenburger Straße zum Friedenspark vor. Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer Straße), der Schönhauser Straße (teilweise), Bischofsweg sowie Am Vorgebirgstor vorhanden. Schutzstreifen für Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost -West-Richtung ein Abschnitt des beschilderten Radver- kehrsnetzes NRW (über Eifelwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alteburger Wall, Oberländer Wall und Rheinufer). Abseits der Hauptstraßen wird der Radverkehr im Mischverkehr über Wohnstraßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Weiterhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Radschnellverbindung in Rich- tung Wesseling geplant. Seite 8 von 29 2.4. Alternativstandorte Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die urbane Nutzung sowie das geplante Stadtquartier der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche Bewohner*innen vorgesehen ist, ge- geben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da es das explizite Ziel des Gesamt- projektes der „Parkstadt Süd“ ist, das bestehende Großmarktareal zu einem neuen Stadtquartier zu entwickeln und den inneren Grüngürtel im Plangebiet bis zum Rhein zu führen. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Im Zuge der Ent wicklung der Parkstadt Süd wurde im Rahmen der 219. FNP -Änderung der Stadt Köln aufgrund der zukünftigen Funktion des Plangebietes als wichtige Grünverbindung und der Größe der Maßnahme eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW fordert in einem Ziel die Festlegung regionaler Grünzüge. Insbesondere in verdichteten Räumen sind regionale Grünzüge darzustellen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen zu vermeiden und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit und klimatische Ausgleichswirkungen zu sichern. Die Regionalplanänderung zur Darstellung eines regionalen Grünzugs im Bereich der „Parkstadt Süd“ wurde mit Schreiben der Stadt Köln vom 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Daraufhin hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 15. Sitzung am 15.12.2017 das 27. Regionalplanänderungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW eingeleitet. In der 19. Sitzung des Regionalrates am 14.12.2018 wurde die 27. Regionalplanänderung schließlich beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-West- falen (Nr. 10, S. 222) folgte am 17.05.2019. Durch die Änderung in einen ca. 25 ha großen Regionalen Grünzug entfallen eine ca. 14 ha große Bahnflächendarstellung sowie eine ca. 11 ha große Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Zum anderen wird dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwick- lung durch die Umwandlung einer zwei Hektar großen Bahnfläche in einen ASB Rechnung getragen. Damit ist im geänderten Regionalplan ein neuer Regionaler Gr ünzug zur siedlungsräumlichen Glie- derung dargestellt worden, der Verbindungsfunktionen für Biotope, Erholungs-, Freizeit- und klimati- sche Funktionen erfüllt. Die Teilbereiche der Bildungslandschaft, der Koblenzer Straße sowie der Quartiere Markt- und Park- stadt werden als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Für die Flächen des Teilbereichs des Inneren Grüngürtels erfolgt die Darstellung als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regiona- ler Grünzug“. Darüber hinaus wird die bestehende Stadtbahntrasse im Bereich der Rheinuferstraße sowie die im Bau befindliche Stadtbahntrasse in der Bonner Straße als Schienenweg für den überre- gionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die Rheinuferstraße ist des Weiteren als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Zielen der Regional - und Landespla- nung. 3.2. Flächennutzungsplan Im Vorfeld der nun anstehenden Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgte bereits die 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche den überwiegenden Teil des Plange- bietes der nun anstehenden Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abdeckt. Die Bereiche nördlich bzw. westlich des Südstadions sowie die westlichen Bereic he der Bahnflächen inklusive des Gleis- dreieckes waren nicht Teil der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die Planungen der Parkstadt Süd in diesen Bereichen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprachen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die 219. Änderung des Flächen- nutzungsplans im Stadtbezirk Rodenkirchen. Arbeitstitel: “Parkstadt Süd“ in Köln- Zollstock, -Rader- Seite 9 von 29 berg und -Bayenthal beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Verlauf der Bahn- linie zwischen dem Südbahnhof und der Südbrücke im Norden und der Straße Gustav -Heinemann- Ufer im Osten. Im Süden verläuft der Änderungsbereich, von Osten nach Westen, von der Schönhau- ser Straße ausgehend über die Koblenzer Straße bis zum Beginn der Grünanlage, schließlich über die Bonner Straße auf die Marktstraße, den Bischofsweg und von dort auf die Vorgebirgsstraße und Am Vorgebirgstor. Dort umschließt das Plangebiet den „Sportpark Süd“ bis an den westlich angren- zenden Stadionbau des Südstadions heran und führt von dort wiederum angrenzend an das ansäs- sige Tierheim nach Norden an die Bahnanlage. Mit Antrag vom 16. Dezember 2021 wurde der Bezirksregierung Köln die 219. Flächennutzungsplan- Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vor- gelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 10. März 2022 die Genehmigung für diese Änderung. Der nun wirksame Flächennutzungsplan stellt die Bereiche der Bildungslandschaft als Gemeinbe- darfsfläche bzw. als Gemischte Baufläche dar. Die Bereiche der Koblenzer Straße sowie der Markt - wie der Parkstadt werden ebenfalls als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Bereich der Marktstadt erfolgt dabei für einen kleineren Teilbereich ebenfalls die Darstellung einer Gemei nbedarfsfläche. Darüber hinaus erfolgt in den Gemischten Bauflächen die Darstellung von insgesamt drei Signets für Kindereinrichtungen sowie für einen Spielplatz mit einem unbestimmten Standort. Die Bereiche des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ werden als Grünfläche dargestellt. Dabei werden des Weiteren zwei Signets für Spielplätze mit einem unbestimmten Standort innerhalb des hier zu betrachtenden Plangebietes dargestellt. Die nördlichen Flächen des Teilbereichs Innerer Grüngürtel werden als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen. Der Bischofsweg wird mit seiner geplanten Verlegung im Bereich der Vorgebirgsstraße insgesamt als Fläche für Hauptverkehrswege dargestellt. Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungspla- nes der Stadt Köln. 3.3. Bebauungsplan 3.3.1. Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße Innerhalb des Plangebiets befindet sich Teile des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße, welcher den Bereich zwischen Koblenzer Straße, Bonner Straße und Schönhauser Straße umfasst. Für einen nördlichen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden . Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im überplanten Bereich ein Kerngebiet mit einer geschlosse- nen Bauweise fest. Der Bebauungsplan erlaubt dabei Gebäude mit IV, VI und VIII Vollgeschossen. Südlich vom überplanten Bereich schließt sich ein weiteres Bereich des Kerngebiets mit einer zuläs- sigen Vollgeschosszahl von VI an. Daran anschließend w ird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Erholungsanlage / Ballspielplatz – festgesetzt. Weiter südlich werden weitere Kerngebiete und allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesem Kerngebiet ist auch ein Hochpunkt mit bis zu XXVI-Vollgeschossen zulässig. Die südlichen Bereiche dieses Bebauungsplanes grenzen auch an die Teilbereiche der „Bildungs- landschaft“ sowie der „Marktstadt“ an. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Alteburger Straße Für Bereiche östlich und westlich der Alteburger Straße zwischen der Schönhauser Straße im Süden und den Bahngleisen im Norden besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altebur- ger Straße“ (ehemalige Domgärten). Dieser wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Diese Bereiche liegen innerhalb der Teilbereiche der „Bildungslandschaft“. Seite 10 von 29 Bebauungsplan Nr. 67420/07 Nördlich Mannsfelder Straße Der Teilbereich Marktstadt überlagert im Süden teilweise den Bebauungsplan Nr. 67420/07 „Nördlich Mannsfelder Straße“. Betroffen von der Überlagerung sind hier ausschließlich öffentliche Straßenver- kehrsflächen. Südlich der heutigen Marktstraße werden hier zwei Mischgebiete sowie weiter südlich ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entlang der Marktstraße sind Gebäudehöhen bis zu IV bzw. V Geschossen zulässig. Im Kreuzungsbereich zur Bonner Straße ist ein Gebäude mit bis zu VIII Ge- schossen zulässig. 3.3.2. Bebauungspläne angrenzend an das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 68420/04 Gustav-Heinemann-Ufer Südlich an den Teilgeltungsbereich „Bildungslands chaft“ grenzt der Bebauungsplan Nr. 68420/04 Gustav-Heinemann-Ufer an. Die Schönhauser Straße wird in diesem Bebauungsplan ab der Straßen- mitte als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Daran schließt sich ein Kerngebiet mit überbaubaren Grundstücksflächen mit IV bis VII Geschossen und einer zulässigen maximalen Gebäudehöhe bis 31,5 m an. Des Weiteren wird eine geschlossene Bauweise und eine GRZ von 0,8 sowie eine GFZ von 2,5 festgesetzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße Zwischen dem Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße und dem Teilbereich „Marktstadt“ liegt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67424/04 Sechtemer Straße / Bonner Straße. Dieses ist der erste Bebauungsplan zur Umsetzung der Parkstadt Süd. Neben öffentlichen Verkehrsflächen für die Sechtemer und die Bonner Straße setzt der Bebauungsplan im Süden des Plangebietes ein Ur- banes Gebiet (MU) fest. Dabei ist ein Hochpunkt mit bis zu XV -Geschosse zulässig. Die weiteren Gebäudehöhen liegen zwischen I - (Innenhof) und VIII-Geschosse. Im nördlichen Bereich wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Parkanlage- außerhalb des Vorhaben- und Er- schließungsplanes festgesetzt. 3.4. Besondere Vorkaufsrechtsatzungen Es besteht eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadter- weiterung/Parkstadt Süd' in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock -Sülz nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 13. Juni 2018) - Beschlussvorlage: 0963/2018 3.5. Planfeststellung Nord-Süd Stadtbahn Köln Seit den 1990er Jahren verfolgt die Stadt Köln das Ziel einer neuen Nord- Süd Stadtbahn. Mit dem Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz am 30. 04.2002 für den 1. Bauab- schnitt und dem ebenfalls planfestgestellten 2. Bauabschnitt wurde der erste formale Schritt abge- schlossen. Die Baumaßnahmen begannen für den 1. Bauabschnitt Anfang 2004 und für den 2. Bauabschnitt Anfang 2009. Mittlerweile sind die Maßnahmen bis auf den Bereich um den Waidmarkt umgesetzt. Dabei reicht die 1. Baustufe vom Breslauer Platz bis zur Marktstraße und wird dabei im Wesentlichen unterirdisch geführt. Südlich des Kreisverkehrs Bonner Straße, Sechtemer Straße, Koblenzer Straße tritt die Trasse an die Oberfläche. Entlang der Bonner Straße verläuft die Trasse somit auch innerhalb des Plangebiets. Auch die 2. Baustufe, welche von der Haltestelle Bonner Wall zur Haltestelle Schön- hauser Straße führt, verläuft innerhalb des Plangebietes. Diese Strecke wird dabei ebenfalls größten- teils unterirdisch geführt, tritt dann aber östlich der Alteburger Straße an die Oberfläche, sodass die Rheinuferstraße höhengleich gequert wird. Für den südlichen Bereich der Bonner Straße liegt ein weiterer Planfeststellungbeschluss für den Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße bis zum Verteilerkreis Süd auf der Bonner Straße vom 22.06.2016 vor. Teil dieses Planfeststellungsfahren sind auch die Anpas- sungen im Bereich der Marktstraße und der Schönhauser Straße. Die Belange der Planfeststellung sind im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplans zu beachten. Seite 11 von 29 3.6. Landschaftsplan / Landschaftsschutzgebiete Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt die Teilbereiche Bildungslandschaft, 1. Änderung Koblenzer Straße sowie Park- und Markt- stadt als Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. 3.7. Kooperatives Verfahren und Integrierte Planung - Parkstadt Süd Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd das Kooperative Verfahren durchgeführt, an dem fünf Planungsteams teilgenommen haben. Das Verfahren war als vielfältiger öffentlicher Beteiligungs- prozess zur Planung der Parkstadt Süd angelegt und bot den Bürger*innen die Möglichkeit im Rah- men von Spaziergängen durch das Plangebiet und vier Themenabenden eigenen Ideen und Vorstel- lungen in die Projektplanung einzubringen. Im Ergebnis hat das Begleitgremium empfohlen, den Ent- wurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner Baukunst als Grundlage für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren Schritt ist auf dieser Grundlage die Integrierte Planung erstellt worden, die im Februar 2019 beschlossen wurde (V 1250/2018). Die in Abstimmung mit den Fachdienststellen erstellte Integrierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem Kooperativen Verfahren insbesondere für den städtebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vor- gesehenen Quartiere und dient als Planungsgrundlage für die Bauleitplanung. 3.8. Denkmalschutz 3.8.1. Baudenkmäler Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ liegen folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen: - Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, an- gelegt um 1900 (entfällt z.T. wegen Umbau des Kreuzungsbereiches Bonner Straße/ Markt- straße/ Schönhauser Straße) – Teilbereich „Bildungslandschaft“ - Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder – Teilbereich „Bildungslandschaft“ - Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen- form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) – Teilbereich „Marktstadt“ - Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936- 40; mitsamt den direkt nördlich und südlich anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschließenden eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene historische Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940– Teilbereich „Marktstadt“ - Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 – Teilbereich „Marktstadt“ Darüber hinaus befinden sich innerhalb der weiteren Planung der Parkstadt Süd folgende weiteren Objekte: - Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver- änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952 - Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ - Südbrücke, Baujahr 1906 bis 1910 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ - Eisenbahnbrücke Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngür- tel“ - Eisenbahnbrücke Eifelstraße, Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 - teilweise im Teilbereich „In- nerer Grüngürtel“ Folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen, grenzen an den Planbereich der gesamten Parkstadt Süd unmittelbar bzw. mittelbar an: - Friedenspark (bis 1985 Hindenburgpark), Historische Verteidigungsanlage am Rheinufer und Parkanlage, Entstehungszeit 1914-16 nach dem Entwurf von Fritz Encke, Kriegerdenkmal mit Seite 12 von 29 Freitreppe von Otto Scheib von 1926 - nördlich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grün- gürtel“ - Südbrücke zwischen Köln- Bayenthal und Köln- Poll sowie die links - und rechtsrheinischen Landpfeiler (Widerlager), Entwurf des konstruktiven Gesamtsystems und Bauleitung: Eisen- bahndirektion Köln (Ingenieur Beermann); architektonische Gestaltung der Widerlager: Franz Schwechten, Berlin; Bauplastik: Gotthold Riegelmann, Berlin; Bogen(fachwerk)träger mit Zug- band, Stahlkonstruktion auf natursteinverkleideten Betonpfeilern und ebensolchen Widerla- gern am Kölner und am Poller Ufer, einbahnige zweigleisige Eisenbahnbrücke mit seitlich aus- kragenden Fußstegen über den Rhein und die rechtsrheinischen Flutwiesen, in zwei konstruk- tiv unterschiedlichen Abschnitten (Strombrücke/ Vorlandbrücke) erbaut 1906-1910. – nordöst- lich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ - Baum im südlichen Bereich der Grünfläche an der Marktstraße/ Bonner Straße – südlich des Teilbereichs „Marktstadt“ - Goltsteinstraße 7, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ - Alteburger Straße 180, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ - Schönhauser Straße 3b, Garagenanlage m. Wohn- u. Bürohaus - Ehem. Tankstelle – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ - Vorgebirgsstraße 97; Vorgebirgsstraße 99; Vorgebirgsstraße 101a, Wohnhaus – südwestlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ - Vorgebirgsstraße 22, Wohnhaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ - Bonner Straße 91, Wohn- und Geschäftshaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ 3.8.2. Bodendenkmäler Folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen sind im Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ bekannt: - Jungsteinzeitlich bis metallzeitliche Siedlung/ Geländenutzung (5. -1. Jahrtausend v. Chr.), 1925 Funde bei Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor geborgen. Hier ist im weiteren Ver- fahren zu klären, ob sich die Fundstelle im Bereich des Geltungsbereiches des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ befindet. - Römische Staatsstraße Köln – Bonn – Mainz in der Trasse der Bonner Straße, 2003, 2004, 2014, 2017-2019 bei Bodeneingriffen für die Nord-Süd Stadtbahn erfasst, im Straßenland der Bonner Straße als Bodendenkmal Nr. 434 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen - Südnekropole der römischen Stadt (1.-4. Jahrhundert n. Chr.) entlang der römischen Staats- straße, mit einer Ausdehnung von bis zu 200 m beidseitig der Straße - Römische Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße, verband die römische Stadt mit dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg - Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße, geht wahrscheinlich auf eine von der römi schen Staatsstraße (heutige Bonner Straße) nach Süd- westen abzweigende römische Nebenstraße zurück, die bis zum Bau des Großmarktes noch als durchgängige Verkehrsverbindung (Alte Brühler Straße, Raderberger Straße) erhalten war. - Jüdischer Friedhof (1146/ 1163 bis Ende 17. Jahrhundert) und mittelalterliche Richtstätte (erste Hinrichtungen 1163 überliefert) im Bereich des „Judenbüchels“, einer ehemaligen na- türlichen Geländeerhebung westlich Bonner Straße/ Sechtemer Straße, Bezeichnung des Or- tes in historischen Karten des 19./ frühen 20. Jahrhunderts „Am todten Juden“, 1922 und 1936 Umbettungen von jüdischen Bestattungen bei Erweiterung des Güterbahnhofs und beim Bau des Großmarktes, Erhaltung von jüdischen Gräbern im Plangebiet nicht auszuschließen. Seite 13 von 29 - Fort ll – Großfürst Nikolaus von Russland, errichtet 1816-1821, oberirdischer Abbruch im Zuge der ab 1922 durchgeführten Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor, Teile des unterirdischen Baubestandes 2004 im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn erfasst. Darüber hinaus sind folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Geltungsbereich der angrenzenden Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd bekannt: - Hof in der Nachbarschaft des alten jüdischen Friedhofs (mittelalterlich- frühneuzeitlich), ab 1697 mit Kapelle, nach Ansicht von 1783 und historischen Karten des 19. Jahrhunderts wahr- scheinlich südlich der Abzweigung der Sechtemer Straße von der Bonner Straße zu lokalisie- ren. Die Ausdehnung und genaue Lage des vorstehend genannten jüdischen Friedhofs ist nicht bekannt. Im Rahmen der Integrierten Planung wurde diese im Bereich der Marktstadt verortet. Diese Verortung ist jedoch nicht bindend. Demnach könnten jüdische Grabstätten auch außerhalb des bisher ange- nommen Bereiches liegen. Vorstehend aufgeführt sind lediglich die bereits bekannten Fundorte von Bodendenkmälern. Es ist anzunehmen, dass sich darüber hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, jedoch konnten diese aufgrund der bestehenden Nutzung noch nicht lokalisiert und untersucht werden. Zu- künftig werden im Bereich des Plangebiets Parkstadt Süd, nach einer Freistellung der Flächen und im Vorfeld von Baumaßnahmen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Hierfür wer- den z.B. durch sog. Baggersondagen Suchschürfe angelegt, um Bodendenkmäl er zu lokalisieren. Dabei wird schichtenweise entsprechend dem Bodenaufbau vorgegangen. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich der ehemaligen Linie des Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz liegt. 3.9. Höhenentwicklungskonzept Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Hauptaus- schuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links - und rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z. B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem gilt es, Qualitäts- kriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. Am 14.03.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die in der Beschlussvorlage 3276/2023 formu- lierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans beschlossen. Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet der Parkstadt Süd liegt innerhalb des Bereichs, für den das Höhenentwicklungskon- zept aufgestellt wird. Im Geltungsbereich der Parkstadt Süd sind insgesamt fünf Gebäude mit einer Höhe von XV-Geschossen vorgesehen. Bereits laufende Verfahren und bestehende Planungen für neue Hochpunktentwicklungen werden vom HEK jedoch nicht mehr gesondert behandelt und als Set- zung erachtet. Hierunter fallen auch die genannten Hochpunkte der Parkstadt Süd. 3.10. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Im Jahr 2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) beschlossen. Diese Fortschreibung des EHZK beinhaltet die notwendigen Steuerungsinstru- mente, um die Entwicklung der Geschäftszentren und der wohnortnahen Versorgung zu begleiten. Zu den Instrumenten gehören das Standortkonzept, die Ausweisung von zentralen Versorgungsbe- reichen und die Kölner Sortimentsliste. Die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Ver- sorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte, werden darüber gesteuert. Auch die Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie die Folgen des demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt, werden berücksichtigt. Seite 14 von 29 Das EHZK sieht im Bereich der Bonner Straße zwischen den Gebäuden Bonner Straße 145 im Nor- den sowie Bonner Straße 244 im Süden das Stadtteilzentrum (STZ) „Bayenthal, Bonner Straße“ mit einer Länge von circa 500 m vor. Darüber hinaus liegen auch Ausläufer des STZ in der Schönhauser Straße im Nordosten sowie in der Brühler Straße im Westen . Die Großmarkthalle und die südlich angrenzenden Nutzungen liegen ebenfalls innerhalb des STZ. Im Vergleich zur Ausweisung aus dem Jahre 2010 wurde der Zentrumsbereich nach Norden ins Plangebiet zu Lasten von Bereichen im Süden verschoben und auch die Großmarkthalle erstmalig ins STZ aufgenommen. Prägend für das Stadtteilzentrum sind insbesondere im Bereich der Verkaufsflächen zwischen 400 und 800 qm Filialen von Aldi, dm, Tedi, Temma und Kult Living. Darüber hinaus liegt ein Lidl mit einer Verkaufsfläche zwischen 800 und 1.500 qm und ein Rewe mit einer Verkaufsfläche zwischen 1.500 und 3.000 qm im STZ. Weitere nennenswerte Betriebe sind Bike Perfect, Zeemann und Matratzen Concord. Die integrierte Planung sieht insbesondere im Bereich um die Bonner Straße die Errichtung von Ein- zelhandelseinheiten in Form von Ladenlokalen vor . In diesem Bereich sind demnach keine großflä- chigen Einzelhandelsbetriebe vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist für die Großmarkthalle noch zu klären, ob in diesem Bereich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ≥ 800 qm) ent- stehen soll. Die Planung entspricht somit der Fortschreibung des EHZK. Im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ sollen zum Schutz des STZ keine weiteren großflächigen Einzel- handelsnutzungen, insbesondere keine großflächigen Lebensmittelmärkte, angesiedelt werden. Denkbar sind dort kleinflächige/ergänzende Nutzungen wie Kiosk, Bäcker, Cafe, Galerien, Sportstu- dio o. ä. Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ befindet sich nach dem EHZK das Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße. Die Ansiedlung von großflächige Einzelhandelsnutzungen (> 800 qm Verkaufsfläche) soll sich auf das Stadtteilzentrum (STZ) konzentrieren. Im STZ ist die Großmarkthalle nach dem EHZK als Potenzialfläche für groß- und kleinflächige Einzelhandelsnutzungen ausgewiesen. 3.11. Schulentwicklungsplanung Die Stadt Köln hat eine neue Schulentwicklungsplanung 2023 (Vorlage 3033/2023) erarbeitet. Diese Planung schreibt die Ergebnisse der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung 2020 fort und stellt anhand statistischer Erkenntnisse den Bedarf für Grund- und weiterführende Schulen im Kölner Stadt- gebiet in den kommenden Jahren fest. Die Schulentwicklungsplanung 2023 stellt den Planungsrah- men dar, um schulorganisatorische Maßnahmen und den daraus resultierenden Baubedarf zu be- schreiben. Für das Plangebiet der Parkstadt Süd sieht die Schulentwicklungsplanung die Errichtung einer neuen 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-zügigen (Sekundarstufe II) Gesamtschule vor. Darüber hin- aus werden innerhalb der Parkstadt Süd zwei neue Grundschulen notwendig. Eine Grundschule da- von wird 4-zügig angegeben, die zweite hat keine diesbezügliche Angabe. Die integrierte Planung sieht im Bereich der Bildungslandschaft eine 6 - (Sekundarstufe I) bzw. 5- zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule inklusive einer gemeinsamen 6-fach Sporthalle für Grund- und Gesamtschule vor. Des Weiteren ist in diesem Bereich eine 3-zügige Grundschule vorgesehen. Im Bereich des Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zügig, angedacht. 3.12. Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt- linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig- ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti- gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Neben der Richtlinie beschreibt eine Umsetzungsanweisung, welche zuletzt mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 angepasst wurde, die einzelnen Verpflichtungen. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Vorausset- zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet die Planbegünstigten min- Seite 15 von 29 destens 30 Prozent der durch den Bebauungsplan geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffent- lich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 qm Geschossflä- che Wohnen. Darüber hinaus sind die Bedarfe für Grün- und Spielflächen herzurichten sowie Betreu- ungsplätze bereitzustellen (s. Umsetzungsanweisung 2017plus unter Nr. 3. Verpflichtungen). Mit Umsetzung der Parkstadt Süd wird ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Lernen und Leben geschaffen. Insgesamt sind im Gebiet der Parkstadt Süd circa 297.000 qm Geschossfläche Wohnen (entspricht laut KoopBLM 3.300 Normwohneinheiten (90 qm) und 7.590 Einwohnern (WE x Erstbele- gungsquote von 2,3 EW/WE). Zusätzlich sind circa 4.000 Arbeitsplätze vorgesehen. Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner fortgeschriebe- nen Fassung (2017plus) vollumfänglich gegeben. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Vorhaben Parkstadt Süd sind 297.000 qm Geschossfläche Wohnen vorgesehen. Davon sind min- destens 30 Prozent – also 89.100 qm (entsprechend 990 WE) im öffentlich geförderten Segment zu errichten. Es handelt sich hier um rein rechnerische Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. bestehenden Wohneinheiten. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll sowohl im Städtebaulichen Vertrag (erst vor Realisierung mit den zukünftigen Projektentwicklern) als auch im Bebauun gsplan nach § 9 (1) Nr. 7 BauGB gesichert werden. Gemäß § 9 (1) Nr. 7 BauGB können dabei jedoch nur Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen. Ohne einen ergän- zenden Vertrag wäre somit die Umsetzung nicht gesichert. Die aktuelle Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRLöffW NRW 2024) ist bei der Planung zu berücksichtigen. Soziale Infrastruktur- Kindertagesstätte Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell ist der aus der Planung resultierende Mehrbedarf an Kin- dertagesstätten von den jeweiligen Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechen - den Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Nach aktuellen Berechnungen besteht im Gesamtgebiet Parkstadt Süd insgesamt ein Bedarf an 45 Gruppen, die sich auf mehrere Kindertagesstätten verteilen. Die Kindertagesstätten verteilen sich dabei auf die Teilbereiche „ Quar- tier Marktstadt“, „Quartier Parkstadt“ und „Bildungslandschaft“. Für das „Quartier Marktstadt“ ergibt sich ein Bedarf von 9 Gruppen, für die „Bildungslandschaft“ 5 Gruppen und für das „Quartier Park- stadt“ 31 Gruppen (s. auch Nr. 3.3 der Umsetzungsanweisung 2017plus). Öffentliche Grünflächen Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind 10 qm öffentliche Grünfläche pro Einwohner innerhalb des Plangebietes zu errichten. Im Gesamtgebiet der Parkstadt Süd sind demnach circa 75.900 qm öffent- liche Grünfläche nachzuweisen. Der Nachweis dieser Flächen soll im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen. Die Flächen sind als öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen festzusetzen. Die Flächen sollten zusammenhängend dargestellt werden, um eine entsprechende Nutzbarkeit zu ge- währleisten (s. auch Nr. 3.5 der Umsetzungsanweisung 2017plus). Öffentliche Spielplatzflächen Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind pro Einwohner 2 qm öffentliche Spielplatzfläche herzustel- len. Demnach sind für das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd insgesamt circa 15.180 qm öffentlichen Spielplatzflächen erforderlich. Der Nachweis dieser Flächen soll ebenfalls hauptsächlich im Teilbe- reich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen, eine gute Erreichbarkeit für die Bewohner*innen der neu entste- henden Quartiere vorausgesetzt (s.a. Nr. 3.4 der Umsetzungsanweisung 2017plus). Sicherung der Maßnahmen Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig neben dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Dabei werden insbesondere die Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht in dem Bebauungsplan ausgeglichen, in dem Seite 16 von 29 die Ansprüche ausgelöst werden, sondern im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngür- tel“. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zugeordnet und gesichert werden. 3.13. Stadtentwicklungskonzept Wohnen Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. Gemäß der s tädtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 (Mitteilungsvorlage 3926/2022 'Weiteres Bevölkerungswachstum in Köln bis zum Jahr 2050') ist mit einem weiteren Bevölkerungs- wachstum und folglich mit einer Zunahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat die Stadt Köln zudem als Gemeinde mit 'angespanntem Wohnungsmarkt' identifiziert. Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose und unter Berücksichtigung normativer Zusatzbedarfe für den Aufbau einer Fluktuationsreserve und des Ersatzbedarfes wurde der mittelfristige Wohnungsbedarf bis 2030 berechnet. Dieser beträgt in der Stadt Köln für den Zeitraum 2022 bis 2030 pro Jahr zwi- schen 3.080 und 4.900 Wohneinheiten. Die mittlere Bedarfszahl liegt bei 3.990 Wohnungen pro Jahr. Insgesamt beträgt der Bedarf für diesen Zeitraum und in Abhängigkeit der getroffenen Berechnungs- annahmen zwischen 27.720 und 44.100 Wohnungen. Der mittlere Wohnungsbedarf liegt bei insge- samt 35.910 Wohnungen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen (Beschlussvorlage 3443/2013 'Stadtentwicklungskonzept Wohnen'). Dieses legt in neun Handlungsfeldern mehrere Maßnahmenvorschläge dar, um den zentralen Her- ausforderungen Kölns als wachsende, dynamische Metropole begegnen zu können. Die Entwicklung des Gesamtprojektes der Parkstadt Süd entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die beabsichtigte Schaffung vielfältiger Wohnungsangebote entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches die Schaffung von Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität vorsieht. Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird ein Beitrag zur Errei- chung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen vor. Leitlinie 2 des StEK Wohnen beinhaltet die vorrangige Entwicklung von Wohnbauflächen in be- reits erschlossenen Lagen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), die ebenfalls im Verfahren Be- rücksichtigung findet. Das Vorhaben lässt sich zudem mit den Zielsetzungen der Maßnahme B1 aus dem Handlungsfeld 'Baulandmanagement - Liegenschaftspolitik' des StEK Wohnen in Einklang brin- gen, das u. a. eine verstärkte Mobilisierung von Flächen für den Geschosswohnungsbau vorsieht. 3.14. Hubschraubersonderlandeplatz Die Parkstadt Süd liegt etwa 1,5 km südöstlich des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Uniklinik Köln. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen gegen die Planung, auch im Hinblick auf die möglichen Hochpunkte mit jeweils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grundsätzlichen Bedenken seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr). Aufgrund der Lage kann es im Plan- gebiet zu Lärmbelästigungen durch an- und abfliegende Hubschrauber kommen. Darüber hinaus verfügt das Justizzentrum an der Luxemburger Straße auch über einen Hubschrau- berlandeplatz, welcher aber nicht regelmäßig genutzt wird. 3.15. Hochwasser / Grundhochwasser Gemäß den Hochwasserkarten ist das Plangebiet der Bildungslandschaft durch Hochwasser und Grundhochwasser gefährdet. Seite 17 von 29 4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 4.1. Planungs- und Nutzungskonzept 4.1.1. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ Das städtebauliche Konzept des Teilbereichs „ Quartier Parkstadt“ sieht vier Reihen von Blockrand- bebauung und unterschiedliche Straßenräume vor, die den Bereich strukturieren. Der Nutzungs- schwerpunkt liegt bei Wohnen neben Nutzungen, die dem Arbeiten dienen wie gewerbliche und Bü- ronutzungen. Vielfältigste Formen des Wohnungsbaus für alle sozialen Gruppen soll en hier entste- hen. Investoren, Baugruppen, Genossenschaften, Einzelpersonen und die öffentliche Hand können gleichermaßen als Bauherren fungieren. Das Konzept sieht klare Raumkanten vor, die öffentliche und private Bereiche voneinander trennen. Zum Grüngürtel im Norden stehen die Blöcke kompakt an der Parkkante. Eine vorgelagerte Prome- nade unterstreicht den Übergang zum Landschaftsraum des Inneren Grüngürtels. In die Blockstruktur sind Platzräume eingestreut. Der 30 Meter breite grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, soll zunächst als Mobilitätstrasse mit Busanbindung ausgebaut werden. Später sind die Anbindung an das Stadtbahn- liniennetz sowie ein autonomer Bus -Shuttle-Service mit Anbindung an die zukünftige S -Bahnhalte- stelle Bonner Wall Optionen. Südlich des Boulevards befindet sich ein Pocketpark als grüner Mittel- punkt des Quartiers. Die südlich angrenzende Ringstraße mit lockerem Baumbestand fungiert als zweistreifige Erschließungsstraße. Daneben gibt es autofreie Wohnwege ohne Bepflanzung. Sie sol- len an die mittelalterlichen Gassenräume in Köln erinnern. Das städtebauliche Konzept s ieht ein 15- geschossiges Hochhaus am westlichen Stadteingang vor sowie weitere achtgeschossige Hochpunkte an den öffentlichen Plätzen und am Inneren Grüngürtel. Abb. 2: Teilbereich „Quartier Parkstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab) Seite 18 von 29 4.1.2. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ sammeln sich die für die Identität der Parkstadt Süd wichtigen kulturellen und sozialen Funktionen: eine vierzügige Grundschule, das Mobilitätshaus sowie Büro - und Wohnhäuser bestimmen die Freiräume. Im Süden der Großmarkthalle entsteht das zentrale Mo- bilitätshaus, dessen konkrete Nutzungen noch nicht definiert sind. An der denkmalgeschützten alten Versteigerungshalle bildet sich ein lebendiger Mobilitätsplatz. Im Norden der Großmarkthalle entsteht ein öffentlicher Freiraum mit Blick auf den neuen See und auf den Grüngürtel. Die zukünftig umgenutzte und 1936-1940 erbaute denkmalgeschützte Großmarkthalle bildet das Herz des Teilbereichs „Marktstadt“. Die Großmarkthal le eignet sich für zahlreiche Nutzungskonzepte. Kleinteilige quartiersbezogene Nutzungen, Geschäfte, Bäckereien, Bars/Caf és/Restaurants können neben größeren kulturellen Einrichtungen wie Galerien, Musik- oder Tanzschulen und einem Bürger- zentrum entstehen. Ebenso ist ein Angebot an verschiedenen Gastronomiekonzepten denkbar. Unter anderem wäre in historischer Anlehnung an den ehemaligen Großmarkt die Nutzung in Form eines Naschmarktes nach Wiener Vorbild vorstellbar. Es könnte eine Mischung aus gastronomischen Ver- kaufsangeboten, kleineren Bars und Gaststätten sowie kleinerer Kulturangebote vorgesehen werden. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird als Zentrum des Quartiers ausgebaut. Das an die Großmarkthalle anschließende Verwaltungsgebäude (Marktamt) umschließt einen kleinen begrünten Innenhof, es könnte z. B. als Jugendclub ausgebaut werden. In Teilen des Marktamtes ist ein Stadt- teilbüro eingerichtet, das seit 2019 als Informationszentrum und für Veranstaltungszwecke rund um das Projekt genutzt wird. Ein konkretes Nutzungskonzept für das Gebäudeensemble bestehend aus Großmarkthalle, Verwaltungsgebäude und alter Versteigerungshalle besteht noch nicht. Im weiteren Verfahren ist für die Großmarkthalle ein Nutzungsfindungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlich- keit vorgesehen. Entsprechend den Ergebnissen dieses Verfahrens sollen zukünftig die Festsetzun- gen erfolgen. Das städtebauliche Konzept sieht Hochpunkte südwestlich der Großmarkthalle (15 Geschosse) und nordöstlich bzw. südlich (8 Geschosse) vor, die den Stadtraum um die Markthalle flankieren. Abb. 3: Teilbereich „Quartier Marktstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab) Seite 19 von 29 4.1.3. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Koblenzer Straße“ Der Teilbereich „Koblenzer Straße“ befindet sich am Übergang der Bonner Straße zum Großmarkt- gelände und bildet den Auftakt der Parkstadt Süd aus Richtung Innenstadt. Die Bebauung sieht einen Hochpunkt (Hochhaus mit XV -Geschossen) und die Umgestaltung des bisherigen Parkplatzes vor. Der Gebäudekomplex mit der bestehenden McDonald‘s- Filiale soll erhal- ten werden. Das Quartier ist fußläufig und per Fahrrad über die Koblenzer Straße und die Bonner Straße sehr gut erreichbar. Über die Bonner Straße ist ein seh r guter Anschluss an das ÖPNV -Netz der Stadt Köln möglich. Das Nutzungskonzept mit Wohn- , Büro- und Einzelhandelsflächen ermöglicht eine urbane Mischung. Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße im nördlichen Teilbereich erforderlich. Abb. 4: Teilbereich „Koblenzer Straße“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab) Seite 20 von 29 4.1.4. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Bildungslandschaft“ Im Teilbereich „Bildungslandschaft“ sollen eine weiterführende sechszügige Gesamtschule mit Sechsfachsporthalle sowie eine drei- bis vierzügige Grundschule realisiert werden. Die Grundschule und die Gesamtschule gruppieren sich um einen gemeinsamen Platzraum. Die Alteburger Straße wird als Umwelttrasse ausgebaut und soll nur durch den ÖPNV befahrbar sein, eine Befahrung durch den motorisierten Individualverkehr ist hier nicht vorgesehen. In Verbindung mit den grünen Pausen- und Sportbereichen und der Sechsfachsporthalle entsteht ein lebendiger öffentlicher Schulcampus. Das denkmalgeschützte Bolder-Gebäude an der Koblenzer Straße und der dahinter liegende Hallen- raum werden in das städtebauliche Konzept eingebunden. Auch eine Kita ist im Bereich der Bildungs- landschaft vorgesehen. Ein ergänzender Wohnblock kann Wohnraum für Studierende und Senioren bieten. Räume für Dienstleistungen, Büros und Ateliers ergänzen das Nutzungsangebot. Im Vorlauf der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist eine qualifizierte Machbarkeitsstudie durchge- führt worden, um zu überprüfen, ob die vorgesehenen Flächen den Anforderungen der entsprechen- den Schulbauten genüge tragen. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass beide Schulbauten auf den vorgesehenen Baufeldern östlich der Alteburger Straße realisierbar sind. Im Weiteren soll ein Realisierungswettbewerb für den Hochbau und die Freianlagen sowie die Anbindung an den Teilbe- reich Innerer Grüngürtel folgen. Abb. 5: Teilbereich „Bildungslandschaft“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab) Seite 21 von 29 4.2. Verkehr Eine den im Gesamtgebiet Parkstadt Süd geplanten Nutzungen angemessene verkehrliche Anbin- dung ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklung des Plangebietes. Die Planungen bauen auf einer, im Entwurf vorliegenden, Verkehrsuntersuchung der BERNARD Gruppe ZT GmbH (vormals Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft) auf, die auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Südliche In- nenstadterweiterung (ESIE) entstand. Nach der oben genannten Verkehrsuntersuchung erzeugen die geplanten Nutzungen im Bereich der „Parkstadt Süd“ gegenüber der heute bestehenden Situation m it dem Großmarkt nach Abzug des entfallenden Verkehrs einen effektiven Neuverkehr von rund 6.700 Kfz in 24 Stunden. Faktoren, wie eine hohe Nutzungsmischung, attraktive Nahmobilität, eine gute Anbindung an den öffentlichen Per- sonen-Nahverkehr (ÖPNV) und bewusstes Mobilitätsverhalten der Einwohner *innen gilt es zu för- dern, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der künftigen Nutzerinnen und Nutzer zu dämpfen. Zudem gilt es, einige Mängel, wie beispielsweise einen mangelhaften Radwegeanschluss oder ein- geschränkte Querungsmöglichkeiten an der Bonner Straße zu beseitigen. Es werden signaltechni- sche Anpassungen an den Knoten im Verlauf der Vorgebirgsstraße, ein zusätzlicher Knotenarm am Kreisverkehr Bonner Straße/ Koblenzer Straße zur Erschließung der „Parkstadt Süd“, eine Quer- schnittsoptimierung zugunsten der Radfahrer in der Schönhauser Straße (verbunden mit Unterbin- dung des Linksabbiegestroms von der Schönhauser Straße in die Koblenzer Straße), sowie die An- passung der verkehrsabhängigen Signalschaltung am Knoten Luxemburger Straße/ Weißhausstraße/ Universitätsstraße empfohlen. Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der untersuchten Netzele- mente sind Entlastungswirkungen im Bestandsverkehr wie die Minderung der MIV -Anteile aufgrund der Nord-Süd-Stadtbahn sowie der Entfall der Verkehrsströme aus dem Großmarktbetrieb. In Verbindung mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für das neu entstehende Stadtquartier werden die verkehrlichen Aspekte als integraler Bestandteil der Gesamtplanung fortgeschrieben. So ist insbesondere für den „Sportpark Süd“ eine angemessene Erschließung zu entwickeln. Das im Rahmen der Erarbeitung der integrierten Planung entstandene Mobilitätskonzept des Büros BSV Büro für Stadt - und Verkehrsplanung Dr. -Ing. Reinhold Baier GmbH aus dem März 2018 benennt folgende verkehrstechnische Aspekte in Bezug auf die Erschließung des Plangebietes. Als überge- ordnetes Planungsprinzip gilt die Nahmobilität. Eine Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes und des Verkehrsgutachtens ist zurzeit in Bearbeitung. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das ÖPNV-Konzept der „Parkstadt Süd“ sieht perspektivisch in einer Variante eine Anbindung an das bestehende Stadtbahnnetz aus Richtung der Vorgebirgsstraße (Stadtbahnlinie 12) als Zukunftsver- sion vor. Die Lage einer Endhaltestelle in der „Parkstadt Süd“ soll in räumlicher Nähe zur bestehenden Haltestelle Marktstraße umgesetzt werden, um möglichst kurze Wege zum Umsteigen und damit ei- nen attraktiven und hohen Fahrgastkomfort zu ermöglichen. Allerdings liegt für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 noch kein politischer Beschluss vor, sodass diese Planung noch nicht gefestigt ist. Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungsausschuss am 06.02.2025 seinen Beschluss, dass im Plan- gebiet eine durchgehende Stadtbahntrasse realisiert wird, bekräftigt und erwartet von der Verwaltung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassenführungen durch das Quartier und ent- lang des Bischofswegs und der Marktstraße. Eine entsprechende Untersuchung ist aktuell in Arbeit. Je nach Ergebnis der Untersuchung und Beschluss durch die zuständigen Gremien kann dies Aus- wirkungen auf das vorliegende Planungskonzept der Parkstadt Süd haben. Bis zur eventuellen Realisierung der neuen Stadtbahnanbindung ist die Erschließung durch einen konventionellen Busverkehr entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit Durchbindung zur Bonner Straße angedacht. Entlang der Bonner Straße ist die 3. Baustufe der Nord- Süd Stadtbahn geplant, die an die oberirdi- sche Haltestelle Marktstraße der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn anschließt und in diesem Be- Seite 22 von 29 reich oberirdisch in Mittellage der Bonner Straße verlaufen wird. Die innere Erschließung der „Park- stadt Süd“ soll durch einen autonomen Bus -Shuttle übernommen werden, der die Zubringerfahrten zu den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner Straße übernimmt und den neu geplanten S -Bahn- Haltepunkt (siehe Kapitel 2.3.1) anbindet. Bereits heute sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 und 133 an den Haltestellen Bonntor und Marktstraße in wenigen Gehminuten aus dem Plangebiet erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord- Süd Stadtbahn durch die Stadtbahnlinie 5 entlang der Bonner Straße ersetzt, die damit ei nen zusätzlichen Beitrag zur Erschließung durch den ÖPNV leistet. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Verkehrskonzept sieht eine abnehmende Intensität des Verkehrs von den Hauptverkehrsstraßen über Sammelstraßen hin zu reinen Wohnstraßen vor, um den Anteil an MIV -Fahrten im Quartier so gering wie möglich zu halten. Die Parkstadt Süd soll generell als autoarmes Quartier entwickelt wer- den. Im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes werden aktuell mehrere Varianten zur Unterbringung des ruhenden motorisierten Verkehrs geprüft. Darunter die Unterbringung in Tiefgara- gen an den Rändern des Plangebietes aber auch die Unterbringung eines Teils des ruhenden Ver- kehrs in oberirdischen Quartiersgaragen. Die MIV-Erschließung soll für die Quartiere westlich der Bonner Straße weitestgehend vom beste- henden Bischofsweg aus über zwei neu zu errichtende Zufahrten in das Quartier erfolgen. Eine durch- gängige Befahrung der Sechtemer Straße ist nicht vorgesehen. Lediglich für den autonomen Bus - Shuttle-Service, Busse, Radfahrer, Feuerwehr und ggf. Müllfahrzeuge ist eine durchgängige Befah- rung angedacht. So wird dem Ansatz des autoarmen Wohnens Rechnung getragen und eine hohe Freiraum- und Aufenthaltsqualität geschaffen. Östlich der Bonner Straße wird die vorhandene ver- kehrliche Infrastruktur genutzt, bestehend aus der Koblenzer Straße und der Schönhauser Straße. Die Alteburger Straße soll zukünftig nur für den ÖPNV, Radverkehr und E -Scooter durchgängig be- fahrbar sein. Fuß- und Radverkehr Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten innerhalb des Plan- gebietes überwiegend im Mischprinzip. Darüber hinaus besteht nach Vollendung des Inneren Grün- gürtels eine sehr gute fußgänger- und radfahrerfreundliche Anbindung an den Rhein, die Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile. Zu diesem Zweck ist geplant, in Höhe des Zugwegs sowie in Höhe des Jean-Löring-Sportparks Durchstiche unter die Gleistrasse für den Fuß- und Radverkehr zu reali- sieren. Weiter gestärkt wird der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver- laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenführung (nördlich oder südlich des Bahn- dammes) zum Einsatz kommen soll. Im geplanten Mobilitätshaus , das südlich der Großmarkthalle vorgesehen ist, sowie an verschiedenen im Plangebiet verteilten Mobilitätsstationen sollen zusätzlich Sammelanlagen für Fahrräder untergebracht werden. Die konkrete Verortung ist Teil der Aufgaben- stellung der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes. Die Verbindung zwischen Markthalle und der Bonner Straße ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. So sollen insgesamt ein engmaschiges We- genetz und eine lückenlose Verbindung der unterschiedlichen Mobilitätsarten entstehen. 5. Auswirkungen der Planung 5.1. Umweltprüfung Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bauge- setzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Seite 23 von 29 Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dar- gestellt. 5.2. Arten- und Biotopschutz Im Zuge der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt – Süd in Köln – Raderberg“ wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASPI) erarbeitet (D. Liebert Büro für Freiraumplanung, Stand 16.11.2020). Diese zeigt auf, welches Artenspektrum im betrachteten Plangebiet zu erwarten ist und identifiziert mögliche Konflikte bei Umsetzung der Planung. Der Geltungsbereich der Teilbe- reiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße („Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung) wurde hierbei mitberücksichtigt. Zudem wurde im Rahmen der Umsetzung de r temporär gestalteten öffentlichen Freiräume des Pio- nierparks und des Sportpionierparks eine Artenschutzrechtliche Prüfung („ASP Parkstadt Süd – Pio- nierpark / Köln- Raderberg“, D. Liebert Büro für Freiraumplanung, Stand 03.02.2021) für die rund 40.000 Quadratmeter große Fläche zwischen dem Großmarktgelände, der Vorgebirgsstraße und dem Bahndamm erarbeitet. Der Pionierpark reicht mit seiner südöstlichen Spitze minimal in den Teilbe- reich Quartier Parkstadt hinein. Für die innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland- schaft und Koblenzer Straße vorhandenen Nutzungsstrukturen wurde das Vorkommen folgender Ar- ten beschrieben: In den Teilbereichen östlich der Bonner Straße (Bildungslandschaft und Koblenzer Straße) sind über- wiegend dicht bebaute Gewerbeflächen mit Straßen und gliedernden Grünelementen wie straßenbe- gleitende Grünflächen und Baumreihen charakteristisch. Westlich der Bonner Straße wird das Plan- gebiet ebenfalls von dichter Bebauung geprägt. Die vorhandenen Gebäude sind in gutem baulichem Zustand und bieten allenfalls nur untergeordnete Strukturen an den Fassaden und Dachvorbauten für Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogel- oder Fledermausarten. Die auf dem Großmarktgelände (Quartier Parkstadt und Quartier Marktstadt) vorhandenen Gebäude mit häufig schadhafter Baustruktur bieten an den Fassaden und Dachvorbauten mannigfache poten- zielle Nistplatzangebote, so dass an zahlreichen Dachvorbauten sowie in Nischen oder Spalten (teils auch Bauschäden) Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogelarten nachgewiesen wurden. Der geplante Abbruch von Bausubstanz in den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Quartier Park- stadt ist gleich zu setzen mit dem Verlust der Fortpflanzungsstätten , der durch das Anbringen von künstlichen Nisthilfen zu kompensieren ist. Die denkmalgeschützte Markthalle im Quartier Marktstadt beherbergt sowohl an der Südost-, als auch an der Südwestfassade Fortpflanzungsstätten der Mehl- schwalbe. Ein Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht geplant, wohl aber dessen Sanie- rung. Anliegende Gebäude i m Quartier der Parkstadt zeigen ein gehäuftes Vorkommen von Haussperlingen (evtl. Kolonie). Innerhalb der Gehölzstrukturen auf dem Großmarktgelände konnten Fortpflanzungsstätten von Freibrütern (Vogelarten, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter) anlegen) nachgewiesen werden. Der Großmarkt sowie die dortigen Handelsstrukturen bieten zudem ein deutlich erhöhtes künstliches Nah- rungsangebot für die Gruppe der kulturfolgenden Vogelarten. Die von Gewerbebrachen geprägten Flächen besitzen insbesondere bei direkten Übergängen zum Bahngelände ein hohes Potenzial als Lebensraum für die Mauer - und Zauneidechse sowie für Am- phibien. Vorkommen von Mauer- und Zauneidechsen sind aus zahlreichen Bahngeländen innerhalb der Stadt Köln bekannt. Die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland- schaft und Koblenzer Straße grenzen nicht direkt an die Bahnflächen an. Im Teilbereich Bildungs- landschaft sowie im Quartier Parkstadt bestehen aber unverbaute Anschlüsse an die Bahnflächen, die ein Einwandern von Arten ermöglichen könnten. Nachweise zum Vorkommen der Mauereidechse wurden in der vorliegenden ASP zum Pionierpark ausschließlich für den westlichen Bereich des Pio- nierparks im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ erbracht . Durch Abriss und Rückbau entstehende Brachflächen können potenziell besiedelt werden, da ein Schutz vor Zuwan- derung aus angrenzenden Industriebrachen für die Teilbereiche Quartier Markstadt und Quartier Parkstadt (hier insbesondere am westlichen Ende des Bischofswegs) derzeit nicht gegeben ist. Auch Seite 24 von 29 ein potenzielles Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte als Pionierarten ist im Bereich der Indust- riebrachen möglich. Ein Vorkommen der Mauer- und Zauneidechse oder Kreuz- und Wechselkröte könnte mit der Folge von spezifischem Individuenschutz im Vorfeld und während der Bauphase zu aufwändigeren Maßnahmenerfordernissen führen. Im Rahmen der Anlage des Pionierparks wurden zur Kompensation des Verlustes von Lebensstätten der Mauereidechse Maßnahmen, wie die Her- stellung von Totholz- und Gesteinshaufen, die Schaffung von vegetationsarmen Offenbodenbrachen und die Anlage eines Reptilienzauns umgesetzt. Die vorhandenen Grünflächen, gärtnerisch gestaltete Bereiche, rahmende Gehölze, Heckenstruktu- ren, Baumreihen und Einzelbäume sind als potenzieller Lebensraum (Fortpflanzungsstätte und Nah- rungshabitat) für die heimischen Brutvögel zu betrachten. Aus artenschutzrechtlicher Sicht besitzen diese Flächen jedoch kein erhebliches Konfliktpotential. Im weiteren Planverfahren erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung und Biotopbestimmung. Es wird zu prüfen sein, inwiefern ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können oder ob eine entsprechende Zuordnung von Maßnahmen für die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße, im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ , erfolgen kann. 5.3. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Gemäß § 1a (3) Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe be- reits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße sind bereits großflächig durch Gewerbe- und Wohnbauten sowie Verkehrsflächen überbaut. Diese bebauten Bereiche werden als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a (3) Baugesetzbuch besteht somit nicht. Die Belange der Baumschutzsatzung Köln werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Lediglich eine kleine, dreieckige Brachfläche im Norden des Teilbereichs Quartier Parkstadt ist nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen. Es ist zu prüfen, in- wiefern die geplante Bebauung des Quartiers Parkstadt hier ausgleichspflichtige Eingriffe verursacht, die im weiteren Verfahren bewertet und ausgeglichen werden müssen. Es ist vorgesehen, die ausge- lösten Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB im angrenzenden Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ auszugleichen, welcher in diesem Fall mindestens zeitgleich aufgestellt werden muss. Der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen innerhalb der Teilbereiche Quartier Markstadt und Quartier Parkstadt wird sich mit der Planung im Vergleich zum Bestand voraussichtlich erhöhen. Für die Teilbereiche Bildungslandschaft und Koblenzer Straße wird sich der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen voraussichtlich nicht maßgeblich verändern. Der Anteil an begrünter Fläche kann durch eine umfangreiche Begrünung der Dächer erhöht werden. 5.4. Boden / Bodenschutz Die Flächen im Bereich um den Großmarkt (Quartier Markstadt und Quartier Parkstadt) sind als Alt- standort gekennzeichnet. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von ihnen eine Gefährdung oder zumindest eine Beeinträchtigung ausgeht , liegen für diese Teilbereiche Verdachtsflächen vor. Die Verdachtsflächen innerhalb des Quartiers Markstadt und des Quartiers Parkstadt sind der Kate- gorie „FIS-ALBO Status 2“ (kein Verdacht, keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nut- zung) und der Kategorie „FIS-ALBO Status 3“ (Verdacht auf Altlasten. Durch Untersuchungen ist her- auszufinden, ob eine Gefährdung vorliegt) zugeordnet. Die Flächen im Teilbereich der Bildungsland- schaft sind als Altlastenverdachtsflächen, wie auch als zu sanierende Altlast gekennzeichnet. Für den Teilbereich Koblenzer Straße sind keine Flächen im Altlastenkataster erfasst. Natürliche und gewach- sene Bodenstrukturen sind durch die vorhandene Vorbelastung und anthropogene Überprägung in- nerhalb der vier Teilbereiche nicht in größerem Umfang zu erwarten. Die Umnutzung der Quartiere Marktstadt und Parkstadt sowie der Bildungslandschaft geht mit Unter- suchungen zur Gefährdungsabschätzung ( Beprobung zur Einstufung der Belastung) innerhalb der Verdachtsflächen einher, um die geplanten Nutzungen im Sinne des BBodSchG zu ermöglichen. Im Bereich der Altlasten sind umfangreichen Bodensanierungsmaßnahmen notwendig. Seite 25 von 29 5.5. Wasser (Hochwasser / Grundwasser / Versickerung) Das Plangebiet befindet sich in der Zone IIIB des geplanten Wasserschutzgebietes „Hürth-Efferen“. Der Planungsraum schließt im Osten an die Uferpromenade des Rheins an. Hier verläuft, entlang des Gustav-Heinemann-Ufers, die Hochwasserschutzlinie 11,30 m Kölner Pegel, die einem 100- jährli- chen Hochwasser entspricht (HQ100). Eine Überflutung der Flächen östlich der Alteburger Straße und der Straßenfläche liegt vor, sobald das Schutzziel von 11,30 m KP überschritten wird bzw. wenn der Hochwasserschutz versagt. Der Bereich zwischen Rhein und Alteburger Straße liegt im Bereich des Hochwasserrisikogebietes des Rheines. Ab einem 200 - jährlichen Hochwasserereignis werden hier Überflutungshöhen erreicht, die partiell im Bereich von 2-4 m Wassertiefe liegen. Durch die Nähe zum Rhein sind die östlich gelegenen Flächen im Teilbereich Bildungslandschaft, gemäß der Grund- hochwassergefahrenkarte auch durch Grundhochwasser gefährdet. Die Teilbereiche Quartier Markt- stadt, Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße sind von Hochwasser nicht betroffen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße. Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung, das Niederschlagswasser orts- nah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und dem ökologisch nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung nachhaltig zu planen. Um dies zu gewährlei- ten, ist für das Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ ein integriertes Regenwassermanagementkon- zept erarbeitet worden (iRWMK, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH). Mit der Fortschreibung 2023 hat das Konzept neben der Starkregenvorsorge auch den klimasensiblen Umgang mit Niederschlags- wasser und die Jahreswasserbilanz behandelt. Bei der Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet wurden folgende Zielsetzungen berücksichtigt: - Erhalt/Verbesserung der Wasserbilanz - Minderung der Überflutungsgefahr (Maßnahmen der Überflutungsvorsorge) - Erhöhung der Kühlungseffekte - Aufwertung des öffentlichen Freiraums durch eine klimafolgenangepasste Freiraumplanung - Regenwasserspeicherung im „Inneren Grüngürtel“ (Parksee). Die Entwicklung des Konzepts erfolgte schrittweise über drei Varianten, beginnend bei der „Grundva- riante“, die in einer "Grünen Variante" in Richtung eines natürlichen Referenzzustands optimiert wurde. Die Ergebnisse beider Varianten wurden als Grundlage f ür Abstimmungsgespräche mit den Fachämtern und der StEB Köln genutzt. In einem dritten Schritt wird durch die möglichst vorteilhafte Zusammenführung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Varianten sowie der ergänzenden Vor- gaben und Restriktionen die „Synthesevariante“ aufgestellt. Bei Umsetzung der „Synthesevariante“ können alle im Planungsraum befindlichen Flächen und die damit auftretenden Niederschlagsmengen innerhalb des Planungsraums bewirtschaftet werden. Das Niederschlagswasser belasteter und unbelasteter Flächen wird nach Möglichkeit getrennt gesammelt und anschließend gereinigt und überwiegend vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert. Es wer- den gezielt verdunstungsaktive Maßnahmen im gesamten Planungsraum Parkstadt-Süd vorgesehen, um die Verdunstungskomponenten der Wasserbilanz weitestmöglich zu steigern. Dazu gehören bei- spielsweise Gründächer, bewachsene Mulden, Baumrigolen oder Wasserflächen (Parksee, im Teil- bebauungsplan „ Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ ). Auf privaten Flächen anfallendes Nieder- schlagswasser soll bis zum Bemessungsniederschlag (Tn = 5 Jahre) vollständig auf den Grundstü- cken selbst bewirtschaftet werden. Im Teilbereich Bildungslandschaft kann eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erst nach umfangreichen Bodenuntersuchungen und erfolgter Sa- nierung der vorhandenen Altlasten umgesetzt werden. Für Starkregenereignisse soll das innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße anfallende Regenwasser möglichst schadlos Seite 26 von 29 über Notwasserwege in mehrere dafür vorgesehenen Flächen, insbesondere in dem dafür vorgese- henen Parksee innerhalb des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ und der an- grenzenden Grünfläche der „Radeberger Brache“ geleitet und dort zurückgehalten und versickert werden. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass weder in den unterschiedlichen Endzuständen der Varianten, noch in den Zwischenständen im Rahmen der Gebietsentwicklung, ein größeres Abfluss- aufkommen an das umliegende Mischwasserkanalnetz angeschlossen ist, als im Bestand. Im Ver- gleich zum Ist -Zustand wird die Jahreswasserbilanz durch die Erhöhung der Verdunstung und der Grundwasserneubildung sowie einer Reduzierung des Direktabflusses in allen Varianten deutlich ver- bessert. Selbst bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen (100 Jahre) zeigen die Berechnungen, dass die berücksichtigten Notwasserwege nicht überlastet werden und ein entsprechender Schutz der geplanten Bebauung bei Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gegeben ist. Das integrierte Regenwassermanagementkonzept kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Regenwasserbewirtschaftung bei gleichzeitig wirksamer Starkre- genvorsorge erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Flächenbedarf hierfür wird insbesondere im nördlich angrenzenden Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ verortet. Eine Besonderheit für die Entwicklung des Gesamtgebiets der „Parkstadt Süd“ stellt die zeitliche Ent- wicklungsabfolge der Teilbebauungspläne dar. Mit Rückbau der bestehenden Bebauung und im Rah- men der nachfolgenden Neuentwicklung von Flächen entsteht grundsätzlich eine potenzielle Überflu- tungsgefahr innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd, sofern nicht im ersten Schritt die erforderliche Vorflut im angrenzenden Geltungsbereich des Teilbebauungsplans „Parkstadt Süd - In- nerer Grüngürtel“ für anfallendes Niederschlagswasser hergestellt ist, d.h. in einem ersten Schritt muss der Ausbau der Vorflut erfolgen, dann der Ausbau der daran geknüpften Flächen. Im weiteren Verfahren werden die Flächenbedarfe zur Behandlung anfallender Niederschlagswasser und zur Rückhaltung von Starkregen konkretisiert und den einzelnen Teilbereichen zugeordnet. 5.6. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Planes wurde Aspekte der Nachhaltigkeit noch nicht mit der heute erforderlichen Priorität in die Planung integriert. Entsprechend hat die Verwaltung einen Klima- und Nachhaltigkeitscheck gestartet. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Umwelt- belange wie der Klimaschutz (Vermeidung von Treibhausgasemissionen) und Maßnahmen zur Kli- mawandelanpassung (Hitzeminderung, Umgang mit Starkregen) im Zug e der weiteren Planung Be- rücksichtigung finden. Dazu zählen auch die Planung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur. 5.6.1. Maßnahmen Klimaschutz Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße als weitestgehend versiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstrukturen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich insbesondere die Entwicklung des Teilbebauungs- plans „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernet- zung positiv auf das lokale Klima auswirken und den Anteil an klimaaktiven Flächen erhöhen wird. Dem Klimaschutz soll durch Maßnahmen zur Energieeffizienz (klimaschonenden Art der Wärmever- sorgung) und zur CO2 -Reduzierung durch nachhaltiges Bauen und eine Optimierung der Mobilität Rechnung getragen werden. Das Mobilitätskonzept („Mobilitätskonzept Parkstadt Süd“, Büro für Stadt- Verkehrsplanung Dr. -Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand: Juli 2018) stellt die Stärkung der Nahmobilität in den Mittelpunkt der Planung (Konzeptionierung zum Fußgänger - und Radverkehrs- netz zum leistungsfähigen schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Angebot mit Einbezug einer ggf. neuen Stadtbahnlinie sowie ergänzende Mobilitätsangebote). Im weiteren Planverfahren werden die entsprechenden Gutachten (Klima- und Nachhaltigkeitscheck, Mobilitätskonzept, Energiekonzept) erstellt und weitergeführt. Seite 27 von 29 5.6.2. Maßnahmen Klimaanpassung Den Erfordernissen der Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die dem Kli- mawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gemäß § 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden. Für das Gesamtgebiet der „Parkstadt Süd“ wurde durch das Fachbüro Dr. Dütemeyer Umweltmeteo- rologie 2017 eine stadtklimatische Bewertung durchgeführt und Maßnahmen für eine optimierte stadt- klimatische Klimawandelanpassung empfohlen. Bei einer Bebauung des Plangebiets ist demnach insbesondere an südlich und westlich orientierten Fassaden sowie in geschlossenen Innenhöfen mit einer besonders hohen Wärmebelastung zu rechnen. Grünplanerisch-architektonische Klimaoptimie- rungsmaßnahmen wie Begrünungen (z. B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung), Gebäudedurch- lässe (bessere Innenhofbelüftung) oder verdunstungsfähige Flächen können dabei die sommerliche Hitzebildung deutlich reduzieren. Zudem trägt eine wassersensible Entwässerungsplanung und Stra- ßenraumgestaltung (sogenannte blue-green-streets) dazu bei, die z u erwartenden Belastungen zu mindern. In 2023 wurde das Büro GREENPASS, Wien mit einer vertiefenden Stadtklimauntersuchung beauftragt, deren Erkenntnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, inwieweit entsp rechende Maßnahmen innerhalb der Quar- tiere Parkstadt und Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße berücksichtigt werden kön- nen. 5.7. Immissionen/Emissionen 5.7.1. Emissionen und Immissionen: Lärm - Erschütterungen Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen, insbesondere durch den Schienenverkehr der nördlichen Güterzugtrasse und durch den gewerblichen Verkehr der umliegenden Straßen und dem Schiffver- kehr auf dem Rhein, als Verkehrslärm anzunehmen. Derzeit ist es geplant, die nördlich verlaufende Bahntrasse um zwei weitere Gleise sowie einen S-Bahn Haltepunkt zu erweitern sowie die Nord-Süd- Stadtbahn umzusetzen, was zukünftig zu steigenden Lärmimmissionen im Geltungsbereich führen wird. Ferner wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr des Flughafen Köln- Bonn auf das Plan- gebiet ein. Ca. 1,5 km westlich des Plangebiets befindet sich an der Uniklinik Köln zudem ein Hub- schraubersonderlandeplatz und nördlich des Plangebiets befindet sich das Heizwerk Südstadt. Be- stehende Lärmemissionen innerhalb und im Umfeld des Pl angebiets werden im weiteren Verfahren bei der schallbezogenen Bewertung berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (aktive und / oder passive) bei der Entwicklung der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße vorgesehen werden müssen. Der Vorentwurf für den angrenzenden Teilbebau- ungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ sieht bereits entlang der nördlich verlaufenden Gleis- flächen die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, inwie- fern auf diesen Flächen, welche als Bahnfläche gewidmet sind, ein Lärmschutz planungsrechtlich gesichert werden kann. Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen auf Grundlage aktueller Daten und unter Berücksichtigung vorliegender Planungen zu ermitteln. Hierbei wird zu prüfen sein, inwie- fern sich der im Plangebiet verursachte Mehrverkehr auf die bestehende Nutzung auswirken wird und inwieweit weitere Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen erforderlich sind. Aufgrund der Entfernung zur nördlich verlaufenden Bahntrasse der Bahn AG von > 100 m ist nicht mit Beeinträchtigungen durch Erschütterungen zu rechnen. Die Umsetzung der Stadtbahnlinie (Nord- Süd) geht mit dem Bau einer oberirdische Station (Haltestelle Marktstraße), in unmittelbarere Nähe zu den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Koblenzer Straße einher. Im weiteren Verfahren sind mögliche Erschütterungswirkungen durch die Stadtbahn auf das Quartier Marktstadt und die Koblen- zer Straße zu prüfen. 5.7.2. Emissionen und Immissionen: Luftschadstoffe Das Plangebiet befindet sich innerhalb der städtischen Umweltzone. Immissionen von Luftschadstof- fen sind insbesondere durch die umliegenden Verkehrswege zu erwarten. Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub auf den umliegenden Straßenabschnitten sind nicht Seite 28 von 29 bekannt. Nördlich des Plangebiets befindet sich außerdem das Heizwerk Südstadt, welches ebenfalls bezüglich der bestehenden Luftschadstoffemissionen, beispielsweise der Feuerungsanlagen, be- trachtet werden muss. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße in Köln-Raderberg (Hochpunkt) konnte ein Konflikt durch das Heizwerk im Hinblick auf Immis- sionen als auch einer erforderlichen Schornsteinerhöhung nachweislich ausgeschlossen werden. Durch die Entwicklung des Plangebiets ist unter anderem mit einer deutlichen Verkehrszunahme und damit verbundenen Schadstoffemissionen zu rechnen. Verkehrsuntersuchungen zur Entwicklung des Plangebiets „Parkstadt Süd“ ermitteln eine zusätzliche Verkehrserzeugung aus Ziel- und Quellverkehr im gesamten Plangebiet von rund 15.600 Kfz am Tag (Werktag). Dem gegenüber steht ein Wegfall bestehender Verkehre von rund 8.900 Kfz pro Tag (BERNARD Gruppe ZT GmbH, vormals Dr. Bren- ner Ingenieurgesellschaft mbH). Durch M aßnahmen zur Energieeffizienz, CO2- Reduzierung und nachhaltigem Bauen sowie durch eine Optimierung der Mobilität soll dem Klimaschutz Rechnung ge- tragen werden. Diese Maßnahmen wirken sich auch reduzierend auf Emissionen von Luftschadstof- fen des Plangebiets aus. Insbesondere durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts kann der Anteil des motorisierten Individualverkehrs und die damit verbundenen Emissionen reduziert werden. 5.8. Kulturgüter (Boden-/ Denkmalschutz) Innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd (Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bil- dungslandschaft und Koblenzer Straße) liegen Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen. Inner- halb des Quartiers Marktstadt liegen drei denkmalgeschützte Objekte: - Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen- form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) - Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936- 40; mitsamt den direkt nördlichen und südlichen anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschlie- ßenden eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene histo- rische Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940 - Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 Innerhalb des Teilbereichs Bildungslandschaft liegen zwei denkmalgeschützte Objekte: - Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, - Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude werden im weiteren Verfahren architektonisch in die Planung integriert. Im Teilbereich Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße befinden sich keine denk- malgeschützten Objekte. Des Weiteren liegen mehrere Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen innerhalb der Teilbe- reiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße. Für den Teilbereiche Quartier Marktstadt sind die folgenden archäologischen Bestände nachgewiesen: - ehemaliger jüdischer Friedhof (sogenannter Judenbüchel) - neuzeitliches Fort im nördlichen Plangebiet - Reste eiszeitliche Hügelgräber westlich der Großmarkthalle - römische Grabanlagen im Bereich nördlich der Baumaßnahmen SechtM - römische Nebenstraße (Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße,) Die Reste eiszeitlicher Hügelgräber reichen auch in den Teilbereich des Quartier Parkstadt herein. Es ist unbekannt, ob sich weitere derartige Grabstätten im Plangebiet befinden. Zur weiteren Sach- standsermittlung sind großflächige Sondagen notwendig. Im Teilbereich Koblenzer Straße sind römi- sche Gräber als archäologischer Bestand verortet. Im Teilbereich Bildungslandschaft liegt eine römi- sche Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße . Diese verband die römische Stadt mi t dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg. Seite 29 von 29 Der nachgewiesene archäologische Bestand ist im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö- misch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu dokumentie- ren und zu sichern. Es ist anzunehmen, dass sich über die bekannten Fundorte hinaus weitere Bo- dendenkmäler im Plangebiet befinden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans werden da- her, im Vorfeld von Baumaßnahmen, umfangreiche archäologische Untersuchungen durchgeführt. Eine Liste aller im Plangebiet bekannter Denkmäler ist Kapitel 3.8 Denkmalschutz zu entnehmen. 5.9. Risiken durch Unfälle und Katastrophen/ Störfälle Mit einem erhöhten Risikopotential für die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Kultur - und Sachgüter ist innerhalb der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße nicht zu rechnen. Es liegen keine „angemessenen Sicherheitsabstände“ oder „Achtungsabstände“ zu Störfallanlagen vor. Die Hochwassergefahr wird in Kapitel 5.5 dargestellt. 5.10. Sonstiges Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden über die oben bereits genannten Themen folgende Punkte als wesentlich erachtet und im weiteren Verfahren für die jeweiligen Teilbebauungspläne be- wertet/ begutachtet oder berücksichtigt: - Besonnung und Verschattung von Plan- und Bestandsbebauung - Kampfmittel - Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL) - Konzept Essbare Stadt - Erdbebengefährdung 6. Planverwirklichung 6.1. Bebauungsplanverfahren Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) als Angebotsbebauungsplan durchgeführt. Bezüglich der durchgeführten Beteiligungsschritte sowie der Zusammenlegung von Teilbereichen wird auf das Kapitel 1.2 verwiesen. Der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 „Sechtemer Straße“ befin- det sich bereits in Umsetzung. 6.2. Qualifizierungsverfahren Für den Teilbereich „Bildungslandschaft“ innerhalb des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartier- sentwicklung“ soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um eine für den Standort und für die Zielsetzung der Entwicklung einer Schullandschaft bestmögliche Lösung zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll für die Flächen für Gemeinbedarf weiterreichende Entwicklungsmöglichkeiten geben, sodass die zukünftigen Ergebnis se des Qualifizierungsverfahrens auch umgesetzt werden können. 6.3. Umsetzung der Planung / Bodenordnung Die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Flurstücke, welche noch nicht im Eigentum der Stadt Köln sind, sollen durch die Stadt erworben werden, so dass ein Bodenordnungsverfahren wahr- scheinlich nicht erforderlich ist.
Anlage 11_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 30.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 öffentlich 9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 1326/2025 Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. 1. Beschluss: Die Vorlage wird um Ziffer 4 wie folgt ergänzt: „Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zu- mindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfü- gung gestellt werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er- gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 4. Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Park- stadt die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-ge- schossigen, zumindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgara- genstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfügung gestellt werden kann Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, un d die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies ist bereits erfolgt im Zeitraum vom 06.03.2025 bis 21.03.2025. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der B egründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss 26.06
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1326/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er- gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 2 Begründung: Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah- rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd Quartiersentwicklung in Köln- Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz beschlossen. Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd, in dem im Geltungsbereich umgrenzten Bereich insbesondere die Schaffung von neuem Wohn- raum und von Arbeitsplätzen planungsrechtlich zu sichern und ein Quartier zu entwi- ckeln, das einen Rahmen für gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse schafft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie- derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu- dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der Abendveranstaltung und der eingegangenen Stellungnahmen. Gutachten zu folgenden Belangen werden erstellt. • Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten • Bodendenkmalpflege / Archäologie • Kampfmittel • Denkmalschutz • Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) • Energiekonzept • Regenwassermanagementkonzept • Grünordnungsplan • Artenschutz • Luftschadstoffe • Mobilitätskonzept • Verkehrsuntersuchung • Machbarkeitsstudie "Mobility Hubs" • Schalltechnische Untersuchung – Verkehr • Schalltechnische Untersuchung – Auswirkungen der Planung • Lichtemission • Besonnung / Verschattung • Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle • Einzelhandel • Entsorgungs- und Logistikkonzept • Gebietsbrandschutzkonzept Prüfauftrag („Bericht aus der Werkstatt“) Die vorliegenden Dokumente zum städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln-Rodenkirchen beinhalten die für den aktuellen Verfah- rensstand des Vorgabenbeschlusses notwendigen Aussagen. Grundsätzliche Themen wie zum Beispiel die Beschreibung des bisherigen Verfahrensverlaufes, räumliche 3 Zielvorgaben zu den städtebaulichen Teilbereichen, Aussagen zu Nutzungen und Nut- zungsverteilung, städtebauliche Kennzahlen, Aussagen zu den stadtklimatischen und stadtökologischen Themen sowie zur Mobilität in der Parkstadt Süd werden in der In- tegrierten Planung Parkstadt Süd beschrieben. Die an dieser Stelle als „Bericht aus der Werkstatt“ aufgeführten Punkte zur Führung der Stadtbahn, zu den Testentwürfen und zum Klima- und Nachhaltigkeitscheck befin- den sich aktuell noch in Bearbeitung. Da eine geänderte Trassenführung der Stadtbahn in jedem Fall Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept haben wird, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zeit- glich die Ergebnisse des Klima- und Nachhaltigkeitschecks sowie der Testentwürfe in einem geeigneten Format nach der Sommerpause auszuwerten und zusammenzufüh- ren. Führung der Stadtbahn: Mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Quartier- sentwicklung, 4001/2025 wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag AN/0129/2025 der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) am 27.01.2025 mehrheitlich zugestimmt. Demnach soll „die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt- Süd- Quar- tier entfallen. Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung […] dem Verlauf der Achse Bischofsw eg – Marktstraße Richtung Bonner Straße – Schönhauser Straße fol- gen. […]“ Im StEA am 06.02.2025 wurde die Änderung nicht übernommen, stattdessen wurde die Vorlage mit folgendem mündlichen Antrag ergänzt: „Der Stadtentw icklungsaus- schuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende Stadt- bahntrasse realisiert w ird und erw artet von der Verw altung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofs- w egs und der Marktstraße.“ Darstellung: Prüfauftrag Führung der Stadtbahn Testentwürfe: 4 Der städtebauliche Entwurf zur Parkstadt Süd geht zurück auf das Kooperative Ver- fahren aus dem Jahre 2015, bei dem der Planungsentwurf von RMP Stephan Lenzen und Ortner & Ortner Baukunst als künftige Planungsgrundlage empfohlen wurde. Die- ser wurde im Rahmen der Integrierten Planung durch die Fachämter in den Jahren 2016 bis 2019 weiter vertieft und präzisiert. Nun wird im Rahmen der Erstellung von drei Testentwürfen eine weitere, tieferge- hende Überprüfung und Konkretisierung des Städtebaus vorgenommen. Hierzu werden die drei exemplarischen Baufelder 9, 12 und 14 der Parkstadt Süd be- arbeitet. Durch das Ausformulieren von architektonischen Details für die bisher als Volumen betrachteten Baukörper besteht die Möglichkeit die städtebauliche Kubatur, Flächenbi- lanzen und Nutzungsanforderungen zu schärfen und etwaige Konflikte frühzeitig zu identifizieren. Darstellung: Testentwürfe werden für die blau markierten Baufelder 9, 12 und 14 erstellt Darstellung: Beispiele Testentwürfe für Baufeld 9 Klima- und Nachhaltigkeitscheck: Im Rahmen des extern erstellten Klima- und Nachhaltigkeitschecks wurde das Plan- 5 gebiet der Parkstadt Süd im Bestand sowie im aktuellen Planstand simuliert, analy- siert und bewertet. Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck liefert grundlegende Richtlinien und Empfehlun- gen für klimaresiliente Stadtentwicklung und klimasensitive Freiraumplanung. Die Untersuchung beinhaltet neben den konkreten, klimarelevanten Empfehlungen auch Planungsgrundsätze für Baukörper und Freiräume. Die klimasensible Gestaltung von Baukörperstrukturen und Freiräumen stellt zukünftig die hohe Lebensqualität im entstehenden Stadtquartier sicher. Die Orientierung sowie Positionierung von Baukör- pern und deren Volumina bzw. bauliche Strukturen spielen in diesem Kontext eine we- sentliche Rolle, da diese den Energie- und Lufthaushalt grundlegend definieren. Darüber hinaus gibt ein Maßnahmenkatalog Auskunft über gebäude- und freiraumbe- zogene Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung. Bezogen auf den bestehenden städtebaulichen Entwurf der Parkstadt Süd lassen sich aus dem Klima- und Nachhal- tigkeitscheck konkrete klimarelevante Vorschläge für bauliche Anpassungen ableiten. Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck unterstützt somit die Berücksichtigung der Klimaresilienz in Entwurfsprozessen und bildet die Basis für eine erfolgreiche Quali- tätssicherung. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess auch als Beilage zu Aus- schreibungsunterlagen dienen und Planungsteams darin unterstützen, ihre Entwürfe nach den Grundprinzipien klimaresilienter Planung zu entwickeln. Darstellung: Beispiele für Analyse, Bewe rtung und Empfehlungen Auswirkungen auf den Klimaschutz: Mit der zukünftigen Aufgabe der Nutzung als Großmarkt entfallen Emissionen von Treibhausgasen aus der Wärmebereitstellung der ehemaligen Hallen, die Stromerzeu- gung für den Bedarf der Großmarkthallen (Kühlung, Beleuchtung) und aus dem Liefer- verkehr. Mit der geplanten Neunutzung als Wohnquartier fallen neue Emissionen von Treibhausgasen für den Bau, die Wärmebereitstellung und die Stromerzeugung an. 6 Das Bebauungsplanverfahren fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klima- schutz der Stadt Köln (KLL), deren Umsetzung eine Verminderung der Treibhaus- gasemission gegenüber einem herkömmlich geplanten Quartier bewirken. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit RheinEnergie an der Erstellung ei- nes Energiekonzeptes für eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung. Gleichzeitig sollen die geplanten Flachdachflächen für die PV-Nutzung zur Gewinnung von rege- nerativ erzeugtem Strom genutzt werden. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen entwickelt, die zu einer Reduzierung von Anwohner- und Lieferverkehren führen sollen und damit zur Redu- zierung von verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen. Hinweis: Parallel wird die Vorlage 1433/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Innerer Grün- gürtel, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so- wie 5– 8 sind identisch. Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses. Anlagen: 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 4 Integrierte Planung mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (schriftlich) 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Abendveranstaltung) 8 Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Quartiersentwicklung
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3% Stadt Köln Anlage 2 Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln - Bayenthal, - Raderberg und -Zollstock N lee’ & Yes om | Fl \FUN®: Tr Maßstab 1: 10 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 10 0 200 400 600 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. ME u |
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1326/2025 Freigabedatum 08.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er- gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Rat 04.09.2025 2 Begründung: Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah- rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd Quartiersentwicklung in Köln- Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz beschlossen. Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd, in dem im Geltungsbereich umgrenzten Bereich insbesondere die Schaffung von neuem Wohn- raum und von Arbeitsplätzen planungsrechtlich zu sichern und ein Quartier zu entwi- ckeln, das einen Rahmen für gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse schafft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie- derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu- dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der Abendveranstaltung und der eingegangenen Stellungnahmen. Gutachten zu folgenden Belangen werden erstellt. • Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten • Bodendenkmalpflege / Archäologie • Kampfmittel • Denkmalschutz • Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) • Energiekonzept • Regenwassermanagementkonzept • Grünordnungsplan • Artenschutz • Luftschadstoffe • Mobilitätskonzept • Verkehrsuntersuchung • Machbarkeitsstudie "Mobility Hubs" • Schalltechnische Untersuchung – Verkehr • Schalltechnische Untersuchung – Auswirkungen der Planung • Lichtemission • Besonnung / Verschattung • Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle • Einzelhandel • Entsorgungs- und Logistikkonzept • Gebietsbrandschutzkonzept Prüfauftrag („Bericht aus der Werkstatt“) Die vorliegenden Dokumente zum städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln-Rodenkirchen beinhalten die für den aktuellen Verfah- rensstand des Vorgabenbeschlusses notwendigen Aussagen. Grundsätzliche Themen wie zum Beispiel die Beschreibung des bisherigen Verfahrensverlaufes, räumliche 3 Zielvorgaben zu den städtebaulichen Teilbereichen, Aussagen zu Nutzungen und Nut- zungsverteilung, städtebauliche Kennzahlen, Aussagen zu den stadtklimatischen und stadtökologischen Themen sowie zur Mobilität in der Parkstadt Süd werden in der In- tegrierten Planung Parkstadt Süd beschrieben. Die an dieser Stelle als „Bericht aus der Werkstatt“ aufgeführten Punkte zur Führung der Stadtbahn, zu den Testentwürfen und zum Klima- und Nachhaltigkeitscheck befin- den sich aktuell noch in Bearbeitung. Da eine geänderte Trassenführung der Stadtbahn in jedem Fall Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept haben wird, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zeit- glich die Ergebnisse des Klima- und Nachhaltigkeitschecks sowie der Testentwürfe in einem geeigneten Format nach der Sommerpause auszuwerten und zusammenzufüh- ren. Führung der Stadtbahn: Mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Quartier- sentwicklung, 4001/2025 wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag AN/0129/2025 der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) am 27.01.2025 mehrheitlich zugestimmt. Demnach soll „die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt- Süd- Quar- tier entfallen. Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung […] dem Verlauf der Achse Bischofsw eg – Marktstraße Richtung Bonner Straße – Schönhauser Straße fol- gen. […]“ Im StEA am 06.02.2025 wurde die Änderung nicht übernommen, stattdessen wurde die Vorlage mit folgendem mündlichen Antrag ergänzt: „Der Stadtentw icklungsaus- schuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende Stadt- bahntrasse realisiert w ird und erw artet von der Verw altung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofs- w egs und der Marktstraße.“ Darstellung: Prüfauftrag Führung der Stadtbahn Testentwürfe: 4 Der städtebauliche Entwurf zur Parkstadt Süd geht zurück auf das Kooperative Ver- fahren aus dem Jahre 2015, bei dem der Planungsentwurf von RMP Stephan Lenzen und Ortner & Ortner Baukunst als künftige Planungsgrundlage empfohlen wurde. Die- ser wurde im Rahmen der Integrierten Planung durch die Fachämter in den Jahren 2016 bis 2019 weiter vertieft und präzisiert. Nun wird im Rahmen der Erstellung von drei Testentwürfen eine weitere, tieferge- hende Überprüfung und Konkretisierung des Städtebaus vorgenommen. Hierzu werden die drei exemplarischen Baufelder 9, 12 und 14 der Parkstadt Süd be- arbeitet. Durch das Ausformulieren von architektonischen Details für die bisher als Volumen betrachteten Baukörper besteht die Möglichkeit die städtebauliche Kubatur, Flächenbi- lanzen und Nutzungsanforderungen zu schärfen und etwaige Konflikte frühzeitig zu identifizieren. Darstellung: Testentwürfe werden für die blau markierten Baufelder 9, 12 und 14 erstellt Darstellung: Beispiele Testentwürfe für Baufeld 9 Klima- und Nachhaltigkeitscheck: Im Rahmen des extern erstellten Klima- und Nachhaltigkeitschecks wurde das Plan- 5 gebiet der Parkstadt Süd im Bestand sowie im aktuellen Planstand simuliert, analy- siert und bewertet. Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck liefert grundlegende Richtlinien und Empfehlun- gen für klimaresiliente Stadtentwicklung und klimasensitive Freiraumplanung. Die Untersuchung beinhaltet neben den konkreten, klimarelevanten Empfehlungen auch Planungsgrundsätze für Baukörper und Freiräume. Die klimasensible Gestaltung von Baukörperstrukturen und Freiräumen stellt zukünftig die hohe Lebensqualität im entstehenden Stadtquartier sicher. Die Orientierung sowie Positionierung von Baukör- pern und deren Volumina bzw. bauliche Strukturen spielen in diesem Kontext eine we- sentliche Rolle, da diese den Energie- und Lufthaushalt grundlegend definieren. Darüber hinaus gibt ein Maßnahmenkatalog Auskunft über gebäude- und freiraumbe- zogene Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung. Bezogen auf den bestehenden städtebaulichen Entwurf der Parkstadt Süd lassen sich aus dem Klima- und Nachhal- tigkeitscheck konkrete klimarelevante Vorschläge für bauliche Anpassungen ableiten. Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck unterstützt somit die Berücksichtigung der Klimaresilienz in Entwurfsprozessen und bildet die Basis für eine erfolgreiche Quali- tätssicherung. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess auch als Beilage zu Aus- schreibungsunterlagen dienen und Planungsteams darin unterstützen, ihre Entwürfe nach den Grundprinzipien klimaresilienter Planung zu entwickeln. Darstellung: Beispiele für Analyse, Bewertung und Empfehlungen Auswirkungen auf den Klimaschutz: Mit der zukünftigen Aufgabe der Nutzung als Großmarkt entfallen Emissionen von Treibhausgasen aus der Wärmebereitstellung der ehemaligen Hallen, die Stromerzeu- gung für den Bedarf der Großmarkthallen (Kühlung, Beleuchtung) und aus dem Liefer- verkehr. Mit der geplanten Neunutzung als Wohnquartier fallen neue Emissionen von Treibhausgasen für den Bau, die Wärmebereitstellung und die Stromerzeugung an. 6 Das Bebauungsplanverfahren fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klima- schutz der Stadt Köln (KLL), deren Umsetzung eine Verminderung der Treibhaus- gasemission gegenüber einem herkömmlich geplanten Quartier bewirken. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit RheinEnergie an der Erstellung ei- nes Energiekonzeptes für eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung. Gleichzeitig sollen die geplanten Flachdachflächen für die PV -Nutzung zur Gewinnung von rege- nerativ erzeugtem Strom genutzt werden. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen entwickelt, die zu einer Reduzierung von Anwohner- und Lieferverkehren führen sollen und damit zur Redu- zierung von verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen. Hinweis: Parallel wird die Vorlage 1433/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Innerer Grün- gürtel, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so- wie 5– 8 sind identisch. Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses. Anlagen: 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 4 Integrierte Planung mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (schriftlich) 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Abendveranstaltung) 8 Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 9 Erläuterungstext Quartiersentwicklung 10 Auszug Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 11 Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 30.06.2025 12 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der BV Die Anlagen 5 – 9 können nur digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einge- sehen werden.
Anlage 12_Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen
1281 Zeichen
Anlage 12 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Quartiersentwicklung 1326/2025 Die Verwaltung bittet darum, die Ergänzung als Prüfauftrag gemeinsam mit dem Prüfauftrag unter Ziffer 2 zu behandeln. Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zumindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die gewünschte teilweise Beibehaltung der in der Integrierten Planung Parkstadt Süd vorgesehenen Tiefgaragen wird durch die Verwaltung gemeinsam mit den unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge geprüft. Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt.
Anlage 5_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB
111196 Zeichen
BP-Abwägung B41
/ 2
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln- Bayenthal, Köln-Raderberg, Köln-Zoll-
stock, Köln-Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom
16.05.2024 bis zum 03.07.2024 durchgeführt.
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen.
N
achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Des Weiteren erfolgt eine Zuordnung der jeweili-
gen Stellungnahme auf die einzelnen Teilbereiche der Bebauungspläne (Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung).
D
ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen
Planentwurf zu berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
1
1.1
Bez.-Reg. Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmit-
telräumdienst
Für das Objekt Bebauungsplan Parkstadt-Süd,
Köln Zollstock-Raderberg-Bayenthal-Neustadt
Süd wurden unter dem Aktenzeichen 322/44-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die
einzelnen Stellungnahmen zu den Teilflächen werden
im Nachgang zu dieser Stellungnahme eingestellt.
Die Teilflächen verlaufen dabei von Teilfläche 1 ganz
im Westen zu Teilfläche 14 ganz im Westen.
x x
Anlage 5
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Th-220-2024 einen Antrag auf Luftbildauswer-
tung gestellt. Der Kampfmittelbeseitigungs-
dienst (KDB) übersendet mit dieser Stellung-
nahme das Ergebnis der Luftbildauswertung.
[Hinweis: Aufgrund der Flächengröße hat der
KBD seine Stellungnahme auf insgesamt 14
Teilflächen aufgeteilt.] Die nachstehenden Ak-
tenzeichen sind bei zukünftigen Schriftwech-
seln immer anzugeben.
- 22.5-3-5315000-1227/24 - Teilfläche 1 von
14
- 22.5-3-5315000-1231/24 - Teilfläche 2 von
14
- 22.5-3-5315000-1232/24 - Teilfläche 3 von
14
- 22.5-3-5315000-1233/24 - Teilfläche 4 von
14
- 22.5-3-5315000-1234/24 - Teilfläche 5 von
14
- 22.5-3-5315000-1235/24 - Teilfläche 6 von
14
- 22.5-3-5315000-1236/24 - Teilfläche 7 von
14
- 22.5-3-5315000-1237/24 - Teilfläche 8 von
14
- 22.5-3-5315000-1238/24 - Teilfläche 9 von
14
- 22.5-3-5315000-1239/24 - Teilfläche 10 von
14
- 22.5-3-5315000-1240/24 - Teilfläche 11 von
14
- 22.5-3-5315000-1241/24 - Teilfläche 12 von
14
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
- 22.5-3-5315000-1242/24 - Teilfläche 13 von
14
- 22.5-3-5315000-1243/24 - Teilfläche 14 von
14
1.2 Teilfläche 1
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und Laufgraben). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 4 Blindgängerverdachte,
- Laufgraben
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
1.3 Teilfläche 2
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 3 Blindgängerverdachte,
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 5
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
blindgänger). Der KDB empfiehlt eine Überprü-
fung der zu überbauenden Flächen auf Kampf-
mittel im ausgewiesenen Bereich der beigefüg-
ten Karte sowie der konkreten Verdachte. Die
Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das
Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
1.4 Teilfläche 3
Identisch Lfd. Nr. 1.3
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 1 Blindgängerverdachte,
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
1.5 Teilfläche 4
Identisch Lfd. Nr. 1.3
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 4 Blindgängerverdachte,
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
1.6 Teilfläche 5
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 3 Blindgängerverdachte
- 1 Schützenloch,
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 6
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch,
Stellung und militärische Anlage). Der KDB
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag
auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
- 4 Stellungen und
- 2 militär. Anlagen,
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen.
1.7 Teilfläche 6
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Der KDB empfiehlt eine
Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von
1945 abzuschieben.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 7
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
1.8 Teilfläche 7
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben, Stellung und militärische Anlage). Der
KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu über-
bauenden Flächen auf Kampfmittel im ausge-
wiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie
der konkreten Verdachte. Die Beauftragung der
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag
auf Kampfmitteluntersuchung.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von
1945 abzuschieben.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 1 Laufgraben,
- 1 Stellung und
- 1 militär. Anlage.
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 8
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
1.9 Teilfläche 8
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch,
Laufgräben, Stellung und militärische Anlage).
Der KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu
überbauenden Flächen auf Kampfmittel im
ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte
sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftra-
gung der Überprüfung erfolgt über das Formu-
lar Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 2 Blindgängerverdachte
- 2 Schützenlöcher,
- mehrere ineinander gehende Laufgräben,
- 13 Stellungen und
- 5 militär. Anlagen,
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
1.10 Teilfläche 9
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und militörische Anlage). Der KDB
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 3 Blindgängerverdachte und
- 1 militär. Anlagen.
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 9
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag
auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
1.11 Teilfläche 10
Identisch Lfd. Nr. 1.7
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In
den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen.
x x
1.12 Teilfläche 11
Identisch Lfd. Nr. 1.3
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 1 Blindgängerverdachte,
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen.
x x
1.13 Teilfläche 12
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militäri-
sche Anlage). Der KDB empfiehlt eine Über-
prüfung der zu überbauenden Flächen auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 2 militär. Anlage
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 10
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von
1945 abzuschieben.
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
1.14 Teilfläche 13
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben und militärische Anlage). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von
1945 abzuschieben.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:
- 2 Laufgräben und
- 2 militär. Anlagen.
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 11
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten.
1.15 Teilfläche 14
Identisch Lfd. Nr. 1.7
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
x
2 Bez.-Reg. Düsseldorf, Dezernat 26 - Luftver-
kehr
Das Plangebiet liegt etwa 1,5 km südöstlich
des Hubschraubersonderlandeplatzes an der
Uniklinik Köln. Der geringste Abstand zu einem
der An- und Abflugsektoren beträgt etwa 170
m. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebs-
gründen bestehen gegen die Planung, auch im
Hinblick auf die möglichen Hochpunkte mit je-
weils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grund-
sätzlichen Bedenken. Aufgrund der o.g. Lage
kann es im Plangebiet zu Lärmbelästigungen
durch an- und abfliegende Hubschrauber kom-
men. Die Bez.-Reg. Düsseldorf bittet um Betei-
ligung im weiteren Verfahren.
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine gutachter-
liche Überprüfung der Lärmimmissionen aus Hub-
schrauberbewegungen erforderlich ist. Die Bez.-Reg.
wird in den weiteren Bebauungsplanverfahren weiter-
hin beteiligt.
x x
3
3.1
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 53
a) Allgemeines
Das Dezernat 53 ist zuständige immissions-
schutzrechtliche Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde für das Heizwerk Südstadt der
Firma RheinEnergie AG, Zugweg 29 – 31 in
50667 Köln, das sich nördlich des
Plangebietes
befindet. In den weiteren Bauleitplanverfahren
für die Teilbereiche (siehe Erläuterungstext Nr.
ja
In den Begründungen der beiden Bebauungspläne
wird das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie
AG ergänzt. Bereits im unmittelbaren Umfeld des
Heizwerkes befinden sich sowohl Wohnnutzungen
und gewerbliche Nutzungen. Die neu geplanten Nut-
zungen im Süden befinden sich deutlich weiter ent-
fernt als die genannten Bestandsnutzungen.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 12
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
1.2) sollte nachvollziehbar dokumentiert wer-
den, dass es durch die vorliegende Planung
nicht zu Einschränkungen des genehmigten
Anlagenbetriebes des Heizwerkes Südstadt
kommt und dass der Trennungsgrundsatz des
§ 50 BImSchG im Hinblick auf schädliche Um-
welteinwirkungen hinreichend berücksichtigt
wird.
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans
„Sechtemer Straße/Bonner Straße“ wurde eine gut-
achterliche Stellungnahme (iMA Cologne GmbH,
07.05.2021) zu den möglichen Auswirkungen eines
geplanten Hochpunktes im Bereich des oben genann-
ten Bebauungsplans auf die Luftschadstoffsituation
durch das bestehende Heizkraftwerk Südstadt erstellt.
Hintergrund waren Bedenken, ob der geplante Hoch-
punkt zu einer ungünstigen Veränderung der Ableit-
bedingungen der bestehenden zwei Schornsteine des
Heizkraftwerkes führen kann. Die Untersuchung
kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Hoch-
punkt in 470 m Entfernung zum Heizwerk die Ableit-
bedingungen der Schornsteine in die freie Luftströ-
mung sicher nicht negativ beeinflusst. Die geplanten
Hochpunkte im Konzept O+O liegen in einer ver-
gleichbaren Entfernung zum Heizwerk. Ohnehin müs-
sen gemäß TA Lärm Strömungshindernisse (Hoch-
punkte) in einer Entfernung von weniger als dem 6-fa-
chen der Schornsteinhöhe oder in einer Höhe von
weniger als dem 1,7-fachen der Schornsteinhöhe in
Ausbreitungsberechnungen nicht berücksichtigt wer-
den.
In einer Immissionsprognose, die 2011 zu geplanten
Änderungsmaßnahmen am Heizwerk erstellt wurde,
geht hervor, dass Winde aus Südost zum Heizwerk
relativ häufig austreten im Vergleich zu Winden, die
vom Heizwerk in das heutige Plangebiet hineinwehen.
Diese Erkenntnisse sind auch auf die weiteren ge-
planten Hochpunkte übertragbar.
Negative Auswirkungen auf das Heizwerk sind dem-
nach nicht zu erwarten.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 13
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
3.2 Innerhalb des Plangebietes befindet sich die
Firma BWE Balthasar GmbH, Bonner Str. 126,
50968 Köln, die dort Anlagen zur Lagerung
bzw. Behandlung von Abfällen betreibt. Immis-
sionsschutzrechtliche Genehmigungs- und
Überwachungsbehörde ist das hiesige Dezer-
nat 52 (Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz - ein-
schließlich anlagenbezogener Umweltschutz).
Es wird darauf hingewiesen, dass durch das
Dezernat 53 keine hausinterne Beteiligung von
Dezernat 52 und auch keine Koordination von
Stellungnahmen erfolgt.
Kenntnisnahme Im Rahmen der Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgt
hier eine Nutzungsaufgabe. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass das Dezernat 52 vom Dezernat 53
nicht beteiligt worden ist.
Die Immissionen aus Gewerbe und Anlagen werden
im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft.
-
3.3 Für die Planumsetzung (Realisierung der vor-
gesehenen Bebauung) wird offenbar von der
vollständigen Verlagerung bzw. Betriebsein-
stellung des Großmarktes ausgegangen. Ver-
schiedenen Medien kann jedoch entnommen
werden, dass es zu Verzögerungen bei der
Verlagerung des Großmarktes kommt. Nach
Auffassung der Bez.-Reg. sollten die evtl. Aus-
wirkungen (z. B. Lärmimmissionen) durch die
Verzögerung bei der Verlagerung des Groß-
marktes bzw. durch ggf. notwendige Über-
gangsphasen in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche (siehe Erläute-
rungstext Nr. 1.2) entsprechend dargestellt
bzw. berücksichtigt werden.
ja Die Einstellung des Großmarktbetriebes und die Auf-
hebung der Marktsatzung zum 31.12.2025 wurde am
01.10.2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossen.
Eine Weiterführung des Großmarktbetriebes an ande-
rer Stelle und damit einhergehend eine Verlagerung
ist nicht vorgesehen. Übergangsphasen jeglicher Art
können erst nach Vorliegen des Vermarktungs- und
Realisierungskonzeptes definiert und gutachterlich
bewertet werden.
Für die einzelnen Bebauungspläne werden separate
Lärmgutachten erstellt, welche noch ggf. bestehende
Immissionsquellen im jeweiligen Planungsumfeld be-
rücksichtigen werden.
x x
3.4 b) § 50 BImSchG i. V. mit Betriebsbereichen
nach § 3 Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe")
Beim v. g. Heizwerk der Firma RheinEnergie
AG handelt es sich nicht mehr um einen Be-
triebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG
("Störfallbetrieb"). Der entsprechende Eintrag
im Informationssystem KABAS ist veraltet. Das
Kenntnisnahme Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von an-
gemessenen Sicherheitsabständen nach 3
Abs. 5c BImSchG bzw. nicht innerhalb von
Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse
nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche
nach § 3 Abs. 5a BImSchG.
3.5 c) Lärm
Seitens der Bez.-Reg. Köln wird davon ausge-
gangen, dass auf den Aspekt Lärm bzw. die
verschiedenen „Lärmarten“ (u. a. Gewerbe,
Sport, Verkehr) und die durch die Planung her-
vorgerufenen Auswirkungen in den weiteren
Bauleitplanverfahren
für die Teilbereiche (siehe
Erläuterungstext Nr. 1.2) fachgutachterlich ein-
gegangen wird. Dabei sollten auch lärmrele-
vante Zwischennutzungen oder Übergangs-
phasen (z. B. Verlängerung der Nutzung des
Großmarktes) berücksichtigt werden.
ja
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten zu den genannten Lärmarten erstellt. (Ge-
werbliche) Zwischennutzungen sind aktuell nicht vor-
gesehen. Insofern lärmrelevante Zwischennutzungen
Bestandteil der Planungen werden sollten, erfolgt
eine Berücksichtigung und Bewertung der Auswirkun-
gen im Lärmgutachten.
x
x
3.6 Der mögliche Wegfall bzw. der Ersatz der Stell-
plätze der Firma RheinEnergie AG (Am Bonner
Wall, nördlich der Bahnfläche, siehe Seite 7 im
Erläuterungstext) hat ggf. zu berücksichtigende
Auswirkungen beim Lärm.
ja Bei dem Wegfall von Parkplätzen handelt es sich um
eine für die benachbarte Wohnnutzung positiven Ef-
fekt, da die Lärmemission der parkenden und wegfah-
renden Autos entfällt. Dies wird nicht gutachterlich un-
tersucht.
x x
3.7 Für das Heizwerk Südstadt erfolgte in der Ver-
gangenheit keine Berücksichtigung von Immis-
sionsorten im Plangebiet. Zur Berücksichtigung
des Heizwerkes als evtl. gewerbliche Lärmvor-
belastung wird in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche aufgrund der dann
konkreten Angaben zu den geplanten Nutzun-
gen und den daraus resultierenden Schutzan-
sprüchen Stellung genommen.
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
3.8 d) luftverunreinigende Stoffe
Bauliche Änderungen im Umfeld des v. g. Heiz-
werkes können ggf. Auswirkungen auf die er-
forderliche Höhe der dortigen Abgasableitung
haben. Zwar besteht zwischen dem Heizwerk
und der im Plangebiet vorgesehenen Bebau-
ung ein gewisser Abstand, dennoch wird auf
diesen Aspekt auch aufgrund der im Plangebiet
vorgesehenen Hochpunkte mit bis zu 15 Ge-
schossen hingewiesen. Die weitere Berück-
sichtigung dieses Aspektes im Rahmen der
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) wird ange-
regt.
Von hier wird davon ausgegangen, dass in den
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) konkreter
auf den Aspekt Luftschadstoffe (u. a. zur Ein-
haltung der entsprechenden Grenzwerte sowie
zum Luftreinhalteplan) eingegangen wird.
ja Abgasableitung Heizwerk:
siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1
Luftschadstoffe:
Die Erforderlichkeit zur Erstellung von Luftschadstoff-
untersuchungen wird im Zuge einer konkreteren Pla-
nung der Bebauungspläne (u.a. Hochpunkte) geprüft.
Wesentlicher Aspekt dabei sind die Ergebnisse der
Verkehrsuntersuchung.
x x
3.9 e) Energieleitungen/26. BImSchV
Das Dezernat 53 ist als Obere Immissions-
schutzbehörde zuständig für Niederfrequenz-
anlagen zur Fortleitung von Elektrizität ein-
schließlich Bahnstromfernleitungen nach § 1
Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über elektromag-
netische Felder (26. BImSchV) mit einer Span-
nung von 110.000 Volt (110 kV) oder mehr. Im
Norden des Plangebietes verläuft nach den
hier vorliegenden Informationen am Bahn-
damm eine Bahnstromfreileitung, die mit 110
kV betrieben wird. Für die ebenfalls dort verlau-
fenden Bahnstromoberleitungen sowie für die
ja
In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten
zum dauerhaften Aufenthalt. Die Leitungen werden
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Die 110 kV Bahnstromoberleitung liegt ca. 150 m von
der nächsten geplanten Wohnbebauung (nicht nur
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen be-
stimmt) entfernt. Es kann davon ausgegangen wer-
den, dass die Einhaltung der 26. BImSchV gewähr-
leistet ist. Der Abstandserlass NRW (Anhang 4, 2007)
legt fest: „aus Immissionsschutzgründen festgelegte
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Umspannanlage am Bonner Wall besteht für
das Dezernat 53 keine immissionsschutzrecht-
liche Zuständigkeit, jedoch sind diese Leitun-
gen bzw. die Umspannanlage im Hinblick auf
die Einhaltung von Grenzwerten ggf. mit zu be-
rücksichtigen.
Von Freileitungen zur Übertragung elektrischer
Energie, Bahnstromoberleitungen sowie von
Umspannanlagen können als Niederfrequenz-
anlagen schädliche Umwelteinwirkungen durch
elektrische und magnetische Felder hervorge-
rufen werden. Darauf sollte in den weiteren
Bauleitplanverfahren für die Teilbereiche (siehe
Erläuterungstext Nr. 1.2) eingegangen werden.
Schutzabstände bei Anlagen zur elektrischen Ener-
gieweiterleitung oder Nachrichtenübertragung“ beträgt
für 110kV Leitungen 10 m. Das LAI-Papier stellt den
Abstanderlass nicht grundsätzlich in Frage.
Zum Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt, kann
im Rahmen der weiteren Planung darauf geachtet
werden, dass keine intensiven Nutzungen im Bereich
des Grüngürtels in einem Abstand von 10 m zur
110kV Leitung angesiedelt werden.
3.10 Zur Einhaltung der Grenzwerte nach der 26.
BImSchV ist ohne weitere Detailinformationen
zu empfehlen, unmittelbar unterhalb von Hoch-
spannungsfreileitungen sowie zusätzlich in ei-
nem an die äußeren Leiter der Freileitung an-
grenzenden Streifen eine Bebaubarkeit auszu-
schließen bzw. diejenigen Nutzungen auszu-
schließen, die mit dem mehr als nur vorüberge-
henden Aufenthalt von Menschen verbunden
sind.
Auf den seitens der Bund/Länder Arbeitsge-
meinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstell-
ten Fachbericht „Hinweise zur Durchführung
der Verordnung über elektromagnetische Fel-
der“ (Stand 22.10.2014) wird in diesem Zusam-
menhang hingewiesen. U. a. werden dort im
Abschnitt II.3.1 Bereiche für maßgebliche Im-
missionsorte genannt und in Abschnitt II.3.2
ja In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten
zum dauerhaften Aufenthalt. In den weiteren Bauleit-
planverfahren werden dort keine überbaubaren
Grundstücksgrenzen von Baugebieten vorgesehen.
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen.
Siehe Stellungnahme zu Nr. 3.9
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
wird auf den Aspekt „nicht nur vorübergehen-
der Aufenthalt von Menschen“ eingegangen.
Dieser Fachbericht ist hinsichtlich der Schutz-
abstände zu Hochspannungsfreileitungen aktu-
eller als die Ausführungen in Anhang 4 des Ab-
standserlasses NRW 2007. In diesem Fachbe-
richt wird zudem für die maßgeblichen Immissi-
onsorte eine andere Bemessung (Bezug auf
den jeweils an den ruhenden äußeren Leiter
angrenzenden Streifen) genannt als für den
Schutzabstand im Abstandserlass (Bezug auf
die Trassenachse). Der Fachbericht kann auf
der Homepage der LAI unter folgendem Link in
der Rubrik „Physikalische Einwirkungen“ her-
untergeladen werden: https://www.lai-immissi-
onsschutz.de/Veroeffentlichungen-67.html.
4
4.1
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 52
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksre-
gierung Köln bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
4.2 Laut den vorliegenden Unterlagen (Anlage 6)
soll ein Teil der Bahnanlagen aufgegeben bzw.
entwidmet (von Bahnbetriebszwecken freige-
stellt) werden. Dies wird zur Kenntnis genom-
men. Für aufzugebende Bahnflächen, die an-
deren Nutzungen zugeführt werden sollen und
die noch für Bahnbetriebszwecke gewidmet
sind, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahn-
betriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Ei-
senbahngesetz (AEG) zu stellen. Des Weiteren
ist für die Nicht-Darstellung der aufzugebenen
Bahnflächen ausdrücklich die Zustimmung des
Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) – Außenstelle
ja Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der
DB AG abgestimmt.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist im Verfahren beteiligt
worden.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln – erfor-
derlich. Aus diesem Grunde ist auch die Beteili-
gung des EBA an diesem Bauleitplanverfahren
erforderlich – sofern noch nicht geschehen.
4.3 Die betroffene Bahnstrecke Köln Süd – Süd-
brücke – Gbf. Köln-Gremberg/Gbf. Köln-Kalk
Nord, deren Flächen teilweise überplant wer-
den sollen, dient überwiegend dem Güterver-
kehr. Nach Kenntnissen der Bez.-Reg. beste-
hen Planungen auf dieser Strecke zusätzlich
einen S-Bahnbetrieb einzurichten, der vom
Bahnhof Köln Süd kommend über die Südbrü-
cke in Richtung Köln-Poll verkehren soll. Auch
der Neubau eines S-Bahnhofes „Köln Bonner
Wall“ ist vorgesehen, der voraussichtlich im
Bereich der Überführung über der Bonner
Straße angelegt werden soll. Es ist dafür Sorge
zu tragen, dass durch das laufende Bauleit-
planverfahren der bestehende Bahnbetrieb
nicht beeinträchtigt wird und der geplante S-
Bahnbetrieb möglich bleibt.
ja
Die Planungen für zusätzliche S-Bahn-Gleise sind be-
kannt. Im weiteren Verfahren erfolgen mit der DB AG
Abstimmungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass
die Planung der Parkstadt Süd diesen angedachten
Ausbau nicht negativ beeinflussen wird.
x
4.4 An diesem Beteiligungsverfahren sind auch die
betroffenen Aufgabenträger für den Schienen-
verkehr – Deutsche Bahn und go.Rheinland –
zu beteiligen, falls noch nicht geschehen. Vo-
raussichtlich besteht
hierbei Abstimmungsbedarf.
ja Sowohl die DB AG wie die go.Rheinland GmbH sind
im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt wor-
den.
4.5 Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zustän-
digkeit keine Anmerkungen.
Kenntnisnahme Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
5 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
lekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Referat 226
Keine Bedenken. Es erfolgt jedoch der Hin-
weis, dass das Anliegen in zwei Teilgebiete zu
unterscheiden ist. Zum einen kann eine Stel-
lungnahme von der für den Ausbau der Elektri-
zitäts-Übertragungsnetze zuständigen Stelle
der Bundesnetzagentur erfolgen.
Zum anderen gibt die Bundesnetzagentur im
Bereich Funkbetroffenheit keine Stellung-
nahme im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB ab, da
ihr Aufgabenbereich durch die Planung nicht
berührt werden kann. Der Aufgabenbereich der
Bundesnetzagentur im Bereich der Frequenz-
verw
altung ergibt sich aus den Vorschriften des
Teils 6 des Telekommunikationsgesetzes
(„Frequenzordnung“). Die danach gemäß § 88
TKG bestehende Aufgabe der Bundesnetza-
gentur zur Sicherstellung einer effizienten und
störungsfreien Frequenznutzung bezieht sich
auf die physikalischen Auswirkungen von ver-
schiedenen Frequenznutzungen untereinander,
jedoch nicht auf Beeinträchtigungen von Fre-
quenznutzungen durch Bauwerke. Letztere
sind keine Funkstörungen im Sinne des Tele-
kommunikationsgesetzes. Sofern also die Bun-
desnetzagentur Informationen über Frequenz-
zuteilungsnehmer im zu beplanenden Bereich
übermittelt, geschieht dies nicht in Ausfüllung
ihres eigenen Aufgabenbereichs, sondern im
Rahmen von Amtshilfe nach § 5 Abs. 1 Nr. 3
VwVfG. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG braucht
die ersuchte Behörde Hilfe nicht zu leisten,
Kenntnisnahme
Die Hinweise zu dem Elektrizitäts-Übertragungsnetz
sowie zur Funkbetroffenheit wird zur Kenntnis genom-
men. Auf das Ausfüllen des Formulars sowie eine er-
neute Beteiligung wurde seitens der Stadt Köln ver-
zichtet, da keine Bedenken vorgetragen worden sind.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
wenn sie die Hilfe nur unter unverhältnismäßig
großem Aufwand leisten könnte. In diesem Zu-
sammenhang muss berücksichtigt werden,
dass auch die Bundesnetzagentur zahlreiche
Anfragen von Bauplanungsbehörden erhält.
Um die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die
zahlreichen Anfragen von Bauplanungsbehör-
den zu wahren, hat die Bundesnetzagentur das
in Rede stehende Formular entworfen. Das
Ausfüllen des Formulars ist demnach im Inte-
resse der Bauplanungsbehörden, um ein Ein-
treten der Ausnahmevorschriften zu vermei-
den.
Der Vorgang wird seitens der Netzagentur
ohne das vorzulegende Formular „Richtfunk-
Bauleitplanung“ geschlossen. Zu dem Formular
erfolgt ein Download-Link. Für die Bearbeitung
sind die Angaben der Koordinaten zwingend
erforderlich. Hierzu können Sie sich auch an
den Planungsträger wenden.
6
6.1
DB AG, DB Immobilien
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB In-
fraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station
& Service AG) und DB Energie GmbH bevoll-
mächtigtes Unternehmen, übersendet eine Ge-
samtstellungnahme.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
6.2 Seitens der DB AG bestehen grundsätzlich
keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hin-
weise
und Auflagen beachtet werden:
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
6.3 - Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal-
tung der Bahnanlagen entstehen Emissio-
nen (insbesondere Luft- und Körperschall,
Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch
Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen
durch magnetische Felder etc.), die zu Im-
missionen an benachbarter Bebauung füh-
ren können. Entschädigungsansprüche o-
der Ansprüche auf Schutz- oder Ersatz-
maßnahmen können gegen die DB AG
nicht geltend gemacht werden, da die
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage
ist. Spätere Nutzer der Flächen sind früh-
zeitig und in geeigneter Weise auf die Be-
einflussungsgefahr hinzuweisen.
ja Im Rahmen der Bebauungspläne wird ein Lärmgut-
achten erstellt, welches auch den Schienenverkehrs-
lärm untersuchen wird. Entschädigungsansprüche ge-
gen die DB AG werden nicht geltend gemacht.
Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt. Diese wird die bahnbedingten Emissionen (Fun-
kenflug, Bremsstäube, etc.) zum Plangebiet hin ab-
schirmen.
Elektromagnetische Felder
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen.
Die geplante Wohnnutzung befindet sich in großer
Entfernung, die für eine Magnetfeldbelastung nicht re-
levant ist.
x x
6.4 - Bei der Planung von Lichtzeichen und Be-
leuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn
(zum Beispiel Beleuchtungen von Zuwe-
gungen, Park- / Haltezonen) ist darauf zu
achten, dass Blendungen der Triebfahr-
zeugführer ausgeschlossen sind und Ver-
fälschungen, Überdeckungen und Vortäu-
schungen von Signalbildern nicht vorkom-
men.
ja Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt (südlich der bestehenden Gleise). Diese wird die
Triebwagen von möglichen Blendwirkungen oder
Lichteinwirkungen schützen.
x
6.5 - Für den grenznahen Bereich zur Bahnan-
lage wurde ein Schutzabstand von 5:00 m
festgelegt, damit aus der Oberleitungsan-
lage keine Gefährdung in den öffentlichen
Bereich getragen wird.
Kenntnisnahme Nicht erforderlich x
6.6 - Gemäß dem 3. Gutachterentwurf des
Deutschlandtaktes, NRW-Takt Zielnetz
2040, soll es zu Verkehrsmehrungen (und
ja Für die aktuelle Verkehrslärmuntersuchung (ACCON,
07.02.2025) wurden die Zugzahlen der Deutschen
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
damit auch zu einer Zunahme von Schalle-
mission) kommen. Der Gutachterentwurf
sieht die Einrichtung einer S-Bahn im 20-
Minuten-Takt über die Strecke 2641 vor.
Verbunden hiermit sind Strecken- und lnfra-
strukturausbauten auf dem gesamten, ge-
zeigten Abschnitt entlang der Strecke 2641
sowie niveaufreie Anbindungen. Die Um-
setzung des Bebauungsplans darf nicht zu
einer Verhinderung des Mehrverkehres füh-
ren oder der dafür erforderlichen Ausbau-
ten.
Bahn AG für das Jahr 2030 prognostiziert, zur Verfü-
gung gestellt und in die Berechnung eingestellt. Aktu-
ellere Zahlen waren nicht verfügbar. Durch die zu er-
richtende Lärmschutzwand werden die heutigen und
zukünftigen Schallimmissionen des Schienenverkehrs
im Plangebiet wirksam abgeschirmt.
6.7 - In den Flächen B und D befinden sich Ka-
bel der DB Energie GmbH. lm Falle eines
Baubeginns in den nächsten zwei Wochen
ist die Durchführung einer Suchschachtung
erforderlich. Ansonsten können die Kabel
eingeordnet und genauere Angaben ge-
macht werden. Die DB AG bittet daher um
Mitteilung des geplanten Baubeginns.
ja Im Rahmen der den Bauleitplanverfahren nachgeord-
neten Genehmigungsverfahren sind die genannten
Kabel zu beachten. Ein Terminplan für den Baube-
ginn liegt noch nicht vor, da zuerst die Bauleitplanver-
fahren erfolgen müssen. Die DB AG wird im weiteren
Verfahren beteiligt.
x
6.8 - lm Zuge des Projekts S16 des Aufgaben-
trägers go.Rheinland soll die Südbrücke
um 2 weitere Gleise erweitert werden (nicht
wie im B-Plan dargestellt um ein Gleis).
Das heißt auch im Bereich der Parkstadt
Süd werden zwei weitere Gleise notwendig
werden. Außerdem ist ein neuer Haltepunkt
Bonner Wall im Bereich der heutigen EÜ
Bonner Straße geplant. Das heißt dass der
ganze Bereich zwischen Köln Süd und
Südbrücke großflächig umgebaut werden
wird. Es wird zu diesem Zweck auch zu
weiterem Grunderwerbsbedarf kommen.
ja Die Planungen für die beiden zusätzlichen S-Bahn-
Gleise sind bekannt. Im weiteren Verfahren erfolgen
mit der DB AG und der go.Rheinland Abstimmungen
bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Planung der
Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau nicht ne-
gativ beeinflussen wird.
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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6.9 - In Köln sind alle Flächen der DB lnfraGO
projektbehaftet und können in keinem Fall
veräußert werden.
Kenntnisnahme Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der
DB AG abgestimmt.
x
6.10 - Die gestellten Fragen hinsichtlich Entwid-
mungen können wir absehbar nur wir folgt
beantworten: Flächen A-C: Aufgrund der
zusätzlich erforderlichen S-Bahninfrastruk-
tur kann einer Entwidmung nicht zuge-
stimmt werden. Die Flächen sind, wie be-
reits im Abstimmungstermin am 21.03.2024
vorgestellt, als BE-Flächen, sowie als mög-
liche Versickerungsflächen vorgesehen.
Dies kann jedoch im weiteren Verlauf kon-
kreter abgestimmt werden. Darüber hinaus
befinden sich zum Teil Anlagen der DB
Energie GmbH auf den Flächen. Grund-
sätzlich können Entwidmungen nur stattfin-
den, sofern der Antragsteller das überra-
gende Gemeinwohl-Interesse seiner Pla-
nungen im Verhältnis zur Deutschen Bahn
AG darstellen kann.
Kenntnisnahme Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der
DB AG abgestimmt.
x
6.11 - Flächen und Fragen für die Aufstellung von
Lärmschutzwänden, werden im Vertrags-
recht über die Prüfung von Gestattungen
eruiert und geklärt.
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie die Aufstel-
lung von Lärmschutzwänden entlang der Gleistrassen
gesichert werden kann.
x x
6.12 - Es ist, falls noch nicht geschehen
Go.Rheinland zu beteiligen, da der
Go.Rheinland Machbarkeitsstudien für den
S-Bahnausbau in diesem Teilbereich des
Bebauungsplanes für die S16 durchgeführt
hat.
ja Die Go.Rheinland wurde im Verfahren gemäß § 4
Abs. 1 BauGB beteiligt.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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6.13 - Seitens des Projektes Westspange besteht
der Wunsch die Abstimmungsgespräche
aus dem Jahr 2021 wieder zu reaktivieren,
um die jeweiligen Bedarfe der Projekte ein-
vernehmlich abstimmen zu können.
ja Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen.
x
6.14 - Aus Sicht der DB lnfraGO Personenbahn-
höfe sind derzeit keine Betroffenheiten zu
erkennen. Perspektivisch könnten jedoch
von der Flächenentwidmung die ab 2030
von goRheinland avisierten Stationsneu-
bauten "Bonner Wall" und "Weißhausstr."
betroffen sein.
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen.
x
6.15 Nach Recherche in lZ-Plan sind für den ange-
fragten Bereich keine Dokumentationen über
eine Kabellage vorhanden. Es muss jederzeit
mit nicht dokumentierten Bahnhofsfernmelde-
kabeln gerechnet werden. Somit wird eine Ka-
beleinweisung für die Strecke 2651 km ca. 0,6
- 3,1 empfohlen. Die Angaben zu Anlagen der
Deutschen Bahn AG erfolgen nur auf Basis der
vorhandenen Lagepläne. Die Eintragungen
sind zur Maßentnahme nicht geeignet. Mit erd-
verlegten Bahnhofskabeln ist jederzeit zu rech-
nen. Diese sind nicht im zentralen Archiv doku-
mentiert. Aus Sicht der DB AG ist eine örtliche
Einweisung durch einen Mitarbeiter der DB
Kommunikationstechnik GmbH erforderlich. Es
wird schriftlich (mindestens 15 Arbeitstage vor-
her) und unter Angabe der Bearbeitungs-Nr.
2024012550 um Mitteilung eines Wunschter-
mins unter Nutzung eines beigefügten Formu-
lars zur örtlichen Einweisung gebeten. Die er-
folgte Einweisung ist zu protokollieren.
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen und dabei
abstimmen, wie mit den bestehenden Kabeln umzu-
gehen ist.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Die Forderungen des Kabelmerkblattes sind
strikt einzuhalten. Das Kabelmerkblatt und eine
Verpflichtungserklärung liegen dem Schreiben
bei. Diese Auskunft ist für einen Zeitraum von
24 Monaten gültig und bezieht sich ausschließ-
lich auf den angefragten Bereich.
6.16 Rechtzeitig vor Baubeginn/nach Abschluss der
Planung ist es erforderlich eine nochmalige Ab-
frage zwecks Änderungen der Örtlichkeit einzu-
holen. Die der Stadt Köln überlassenen Unter-
lagen bleiben Eigentum der Deutschen Bahn
AG und sind vertraulich. Sie dürfen weder an
Dritte weitergeleitet, noch vervielfältigt werden.
Sämtliche Unterlagen sind nach Abschluss der
Arbeiten zu vernichten.
Kenntnisnahme Nicht erforderlich
6.17 Bei Kreuzungen sind die Fernmeldekabel
grundsätzlich zu unterkreuzen. TK-Anlagen der
DB lnfraGO AG dürfen nicht überbaut werden
und es muss ein Abstand von 2,00m eingehal-
ten werden. Sollten bei den Bauarbeiten auf in
den Plänen nicht angegebene TK-Kabel oder
TK-Anlagen gestoßen werden, ist die DB Kom-
munikationstechnik GmbH unverzüglich zu in-
formieren.
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
bei der nachgeordneten Genehmigungsplanung be-
rücksichtigt.
x
7 Deutsche Flugsicherung
Das Plangebiet liegt in der Nähe des Flugha-
fens Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung
zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flug-
hafen können je nach Art und Höhe der Bebau-
ung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) berührt werden. Das Bauvorhaben
sollte zur Einzelfallprüfung unter Angabe von
Bauhöhen und der genauen Eckkoordinaten
ja
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. Darüber hinaus wird die Deut-
sche Flugsicherung im Rahmen der Beteiligung ge-
mäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut an den Bebauungs-
planverfahren beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt werden
auch die maximalen Gebäudehöhen festgesetzt, an
der eine detailliertere Überprüfung stattfinden kann.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 26
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt
werden. Von dieser Stellungnahme bleiben die
Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG un-
berührt. Es erfolgt der Hinweis, dass die DFS
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
(BAF) von der Stellungnahme informiert hat.
Einzelne Bauvorhaben sind ggf. im Rahmen der Ge-
nehmigungsplanung einer Einzelfallprüfung zu unter-
ziehen.
8
8.1
Eisenbahn-Bundesamt
Da laut Anlage 6 der Beteiligung Flurstücke ei-
nem Bahnbetriebszweck dienen, unterfallen
diese
Flurstücke dem eisenbahnrechtlichen Fachpla-
nungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fachpla-
nungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch
(BauGB). Auskunft über die Zweckbestimmung
der Flächen erteilt die DB Immobilien -Region
West-, Erna-Scheffler-Str. 5 in 51103 Köln.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
8.2 Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die
Vorschriften des § 6 BauO NRW zu beachten.
Kenntnisnahme Die BauO NRW als auch die dort geregelten Vor-
schriften hinsichtlich der Grenzbebauung werden bei
der Planung berücksichtigt.
x
8.3 Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden
sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastruk-
turbetreiberin DB InfraGO AG -Regionalbereich
West-, Hansastr. 15 in 47058 Duisburg als Trä-
gerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn
das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Ver-
einbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Be-
treiber der Eisenbahnbetriebsanlagen. Ab-
schließend stelle ich fest, dass aktuelle zulas-
sungsrechtliche und raumbedeutsame Planun-
gen der Eisenbahnen des Bundes im betroffe-
nen Bereich, die über bereits festgestellte Pla-
nungen hinausgehen und mit Ihrer Planung un-
mittelbar kollidieren könnten, hier nicht bekannt
ja Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wurde auch die DB AG, DB Immobilien angeschrie-
ben. Diese antworten u. a. auch für die DB InfraGO
AG.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
sind. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls auch die
DB InfraGO AG äußern.
8.4 Die folgenden Hinweise sind zu berücksichti-
gen:
- Ansprüche gegen Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen, die sich durch Immissionen
aus dem Eisenbahnbetrieb auf planfestge-
stellten und baulich nicht geänderten Ver-
kehrsanlagen begründen, sind ausge-
schlossen. Für einen ausreichenden
Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus
dem Eisenbahnbetrieb hat der Planungsträ-
ger, der ein Bauvorhaben in der Nachbar-
schaft von Eisenbahnbetriebsanlagen
durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sor-
gen.
ja
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren werden
Lärmgutachten erstellt, welche auch den Schienen-
verkehrslärm untersuchen werden. Auf Grund der
Entfernung von über 100 m der Bahnverkehrsanlagen
zu der geplanten Wohnnutzung ist keine Beeinträchti-
gung durch Erschütterung zu erwarten.
x
x
8.5 - Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumli-
cher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen ist zum
Schutz der Baumaßnahme und zur Siche-
rung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten
von Sicherheitsabständen zwingend vorge-
schrieben. Ein gewolltes oder ungewolltes
Hineingelangen in den Gefahrenbereich
und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen
ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch
geeignete und wirksame Maßnahmen
grundsätzlich und dauerhaft auszuschlie-
ßen.
ja Im weiteren Verfahren sind Sicherheitsabstände zu
Bahnflächen einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise
die geplante Lärmschutzwand im Teilbereich des In-
neren Grüngürtels.
x
8.6 - Die infrastrukturellen Belange sowie die
spezifisch vorliegenden Sicherheitsab-
stände für Bauten nahe der Bahn, Lage-
rung von Baumaterialien, den notwendigen
Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten
der Bahnanlagen, Abstand und Art von
Kenntnisnahme Im Rahmen der nachgeordneten Genehmigungsver-
fahren ist der Hinweis zu beachten.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Neuanpflanzungen im Nachbarbereich, Be-
leuchtung, Entwässerung, etc., sind von
der Infrastrukturbetreiberin, bzw. von der
DB Immobilien anzugeben.
9 Evonik Operations GmbH
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
10 GASCADE Gastransport GmbH
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
11 Geologischer Dienst NRW
Erdbebengefährdung
Es wird auf die Bewertung der Erdbebenge-
fährdung hingewiesen, die bei Planung und Be-
messung üblicher Hochbauten gemäß den
Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut-
schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen
ist. Die Erdbebengefährdung wird in DIN
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen
eingestuft, die anhand der Karte der Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000,
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologi-
scher Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In
den Technischen Baubestimmungen des Lan-
des Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen-
dung dieser Kartengrundlage explizit hingewie-
sen.
- Das hier relevante Planungsgebiet liegt
in der Stadt Köln, Gemarkung Köln-
Rondorf und ist nach DIN 4149:2005
der Erdbebenzone 1 sowie der geologi-
schen Untergrundklasse T zuzuordnen.
ja
In die Bebauungspläne wird ein entsprechender Hin-
weis auf die Erdbebengefährdung aufgenommen.
x
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 ab-
gedeckt werden, sind als Stand der Technik zu
berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere
DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbau-
werke und geotechnische Aspekte“.
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den
Regelsetzer zurückgezogen und durch die
Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN
1998) ersetzt und stellt den Stand der Technik
dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bau-
aufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Be-
messung nach Stand der Technik erfolgen soll,
so ist DIN EN 1998 heranzuziehen. Hierbei ist
zu beachten, dass sich die dann anzuwen-
dende Untergrundklasse von der Untergrund-
klasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. Auf
die Berücksichtigung der Bedeutungskatego-
rien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw.
Bedeutungsklassen der relevanten Teile von
DIN EN 1998 und der jeweils entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hinge-
wiesen.
12
12.1
go.Rheinland GmbH
go.Rheinland begrüßt die von der Stadt Köln
geplante Weiterführung des Inneren Grüngür-
tels. Zu dem BP-Entwurf werden folgende
Maßgaben geltend gemacht:
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
12.2 Das Zielnetz 2040 NRW sowie der SPNV-
Nahverkehrsplan von go.Rheinland sehen im
Knoten Köln die Realisierung der S-Bahn-
Westspange (Köln-Hansaring – Hürth-
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Kalscheuren und Weiterführung in Richtung Ei-
fel) sowie einen Abzweig ab Gleisdreieck Eifel-
wall/Höninger Weg in Richtung Kölner Osten
als S16 vor. Die Maßnahmen haben für die
Weiterentwicklung des SPNV-Netzes und das
Ziel, das Verkehrsangebot auf der Schiene zu
stärken und die Verkehrswende im Sinne einer
nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu beför-
dern, eine herausragende Bedeutung. Die S-
Bahnlinie S16 wird zudem mit den vorgesehe-
nen neuen Haltepunkten am Bonner Wall und
am Deutzer Hafen für eine verbesserte ÖV-
Erschließung der Entwicklungsgebiete Park-
stadt Süd und Deutzer Hafen sorgen.
12.3 Derzeit befindet sich die Vorplanung für den
Planungsabschnitt 2 der Westspange (Köln-
Süd – Hürth-Kalscheuren) in der Erarbeitung.
Die Vorplanung für den Planungsabschnitt 1
(Köln-Hansaring – Köln Süd) wird im 2. Halb-
jahr neu beauftragt. Für die S16 wird aktuell in
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln (Amt 68)
die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie vor-
bereitet. Aufgrund der fehlenden Planungstiefe
kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
abschließende Aussage, über die in Zukunft für
die genannten Projekte benötigten Bahnflä-
chen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
getroffen werden. Daher kann go.Rheinland
der beabsichtigten Entwidmung von Bahnflä-
chen bis auf Weiteres nicht zustimmen. Dar-
über hinaus ist es wahrscheinlich, dass im
Zuge der genannten Projekte weitere Flächen,
die im Bebauungsplan-Entwurf als Grünflächen
ja Die Planungen sind bekannt. Im weiteren Verfahren
erfolgen mit der DB AG und der go.Rheinland Abstim-
mungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Pla-
nung der Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau
nicht negativ beeinflussen wird.
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
dargestellt sind, für den zukünftigen Bahnbe-
trieb benötigt werden. Dies betrifft unter ande-
rem die Weiterführung der S16 (für die nach
derzeitigem Stand zwei weitere Gleise – in der
integrierten Planung dargestellt ist nur ein zu-
sätzliches Gleis – benötigt werden) und den
neu zu bauenden Haltepunkt am Bonner Wall.
In jedem Fall darf die Infrastrukturentwicklung
der S-Bahn-Projekte durch Festlegungen im
Bebauungsplan nicht verhindert werden.
13
13.1
IHK
Das Gesamtprojekt Parkstadt Süd ist als Teil
des „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt
Köln“ eines der größten und prägendsten
Stadtentwicklungsprojekte. Mit der Gesamtpla-
nung soll der Innere Grüngürtel bis an den
Rhein herangeführt und damit vervollständigt
werden. Im Zuge dessen wird auch der derzei-
tige Standort des Kölner Großmarktes mit dem
Teilbereich „Marktstadt“ überplant. Zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt gibt es nach wie vor keine
rechtssichere Entscheidung bezüglich des
neuen Standortes des Großmarktes. Die Groß-
händler und die großmarktaffinen Unterneh-
men und Dienstleister haben noch immer kei-
nerlei Planungssicherheit und sehen einer un-
gewissen Zukunft entgegen. Bevor der gegen-
wärtige Standort überplant wird, muss die
Frage des neuen Standortes verbindlich
geklärt
werden, um den Unternehmen einen Perspek-
tive zu geben.
Kenntnisnahme
Sowohl der Bereich Marktstadt wie auch Parkstadt
überplanen die heutigen Bereiche des Großmarktes.
Der Großmarkt besitzt noch eine Nutzungserlaubnis
bis Ende 2025. In der Tat liegt derzeit noch keine
rechtsichere Entscheidung für einen neuen Standort
des Großmarktes vor. Dieses ist außerhalb der Bau-
leitplanung für die Parkstadt Süd zu klären. Nach In-
Kraft-Treten der Bauleitpläne für die Parkstadt Süd
genießen die dort ansässigen Unternehmen unab-
hängig von einem eventuell neuen Standort noch
passiven Bestandsschutz.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
13.2 Hinzu kommt, dass hier erneut Gewerbeflä-
chen in nicht unerheblichem Ausmaß auf Köl-
ner Stadtgebiet verloren gehen, ohne dass da-
für ein adäquater Ausgleich geschaffen wird.
Kenntnisnahme Insbesondere in den Teilbereichen Marktstadt und
Parkstadt, aber auch der Koblenzer Straße wird vor-
gesehen, ein Urbanes Gebiet (MU) festzusetzen. In-
nerhalb dieser Baugebiete sind auch sonstige Gewer-
bebetriebe zulässig, auch wenn sich in der Tat der
Schwerpunkt hin zu Wohnen verschieben wird.
Am 13.02.2025 wurde generell das Stadtentwick-
lungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK
Wirtschaft) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Ne-
ben dem Erhalt und der Sicherung von Gewerbe- und
Industrieflächen sieht das Konzept insbesondere eine
effizientere Nutzung von bestehenden Gewerbe- und
Industrieflächen vor, um die knappen vorhandenen
Flächen besser zu nutzen. Auch Mindernutzungen
sollen in diesen Gebieten reduziert werden. Ebenso
wird die Schaffung von Erweiterungs- und Ansied-
lungsflächen vorgeschlagen. Die noch vorhandenen
Flächenpotenziale für gewerbliche Nutzungen müs-
sen entsprechend ihrer Eignung hierfür zügig durch
die Schaffung von Planungsrecht nutzbar gemacht
werden. Dazu können zum einen die Flächenpotenzi-
ale aus dem derzeit in Aufstellung befindlichen Regio-
nalplan in den Flächennutzungsplan übernommen
werden und zum anderen für die entsprechenden Flä-
chen Bebauungspläne aufgestellt werden. Im Rah-
men des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes
(Stichtag 31.12.2023) wurden auf Basis des Flächen-
nutzungsplans 86,7 ha ermittelt, für die eine Bauleit-
planung notwendig ist. Darüber hinaus sind im Regio-
nalplanentwurf der Bezirksregierung Köln weitere Flä-
chen für Gewerbe und Industrie festgelegt, die es nun
in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung
zu übernehmen gilt. Ziel muss es sein, dass die Pla-
nungsprozesse und die damit verbundenen Hürden
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
bis zur Erschließung und Vermarktung der Reserve-
flächen zügig durchlaufen werden.
14
14.1
KölnBusiness
KölnBusiness begrüßt die Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Plange-
biets. Neben der Schaffung von Büroarbeits-
plätzen würde KölnBusiness ebenfalls die Rea-
lisierung von Flächen für wohnverträgliches
Handwerk und produzierendes Gewerbe be-
grüßen, um dem Wegfall der bestehenden
klassischen Gewerbefläche zumindest teil-
weise zu kompensieren.
Kenntnisnahme
In den Teilbereichen mit Bebauung ist vorgesehen,
insbesondere urbane Gebiete auszuweisen. Inner-
halb dieser Gebiete sind auch Flächen für wohnver-
trägliches Handwerk zulässig.
x
14.2 KölnBusiness kann sich für die Nachnutzung
der Großmarkthalle ebenfalls eine gesamtheitli-
che Konzeptionierung und einheitliches Betrei-
bermodell vorstellen, welches die Idee der ge-
genwärtigen Nutzung aufgreift. Hierzu liegen
bei KölnBusiness bereits Anfragen von interes-
sierten Betreibern vor, die gerne vermittelt wer-
den können.
Kenntnisnahme Für die Großmarkthalle wird im weiteren Verfahren
ein Nutzungsfindungsverfahren durchgeführt. Die Hin-
weise zu den interessieren Betreibern wird zur Kennt-
nis genommen.
x
14.3 Bei der weiteren Ausarbeitung der gewerbli-
chen Nutzungsbausteine bringt sich KölnBusi-
ness gerne unterstützend ein und freut sich
über die Einbeziehung im weiteren Planungs-
prozess.
Kenntnisnahme Nicht erforderlich
15
15.1
LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Wie bereits in den Stellungnahmen zur 219.
Änderung des FNP vom 08.05.2019 und vom
14.5.2021 festgestellt sind von der Planung
Parkstadt Süd die Belange der Denkmalpflege
betroffen, da sich im Plangebiet und direkt da-
ja Die genannten Denkmale werden in Abstimmung mit
dem Stadtkonservator Köln in den Bebauungsplan-
verfahren berücksichtigt.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
ran anschließend eingetragene Denkmäler be-
finden. Zusätzlich zu den in unseren letzten
beiden Stellungnahmen genannten Objekten
befinden sich im vorliegenden Geltungsbereich
zwei weitere Denkmäler: Die Eisenbahnbrücke
Eifelwall (West) und die Eisenbahnbrücke
Eifelwall/Eifelstr. Der Schutz der Denkmäler in
ihrem Wirkungsraum wird in den Erläuterungen
zum Plangebiet und Verfahren genannt, die be-
treffenden Objekte werden soweit bekannt aus-
reichend gewürdigt.
15.2 Der LVR regt jedoch darüber hinaus die Kartie-
rung aller Denkmäler zumindest im Planbereich
an. Alle genannten Denkmäler sind nicht nur
substanziell und in ihrem Erscheinungsbild,
sondern auch
in ihrem Wirkungsraum („Umgebungsschutz“)
zu schützen – auch im Rahmen dieses Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht nach §
9 Abs. 1b).
Kenntnisnahme In Abstimmung mit dem Stadtkonservator Köln und
dem Römisch-Germanischen Museum erfolgt eine
Klärung, ob und wenn ja welche Kartierungen bzw.
Untersuchungen zu ober- und unterirdischen Denk-
mälern erforderlich sein werden.
x x
15.3 Der LVR weist darauf hin, dass sowohl eine
substanzielle Beeinträchtigung dieser Denkmä-
ler – beispielsweise durch An- und Umbauten
im Laufe der Neubebauung – als auch eine op-
tische Beeinträchtigung durch die Umgebungs-
bebauung sowohl durch deren Kubatur als
auch durch deren Gestaltung zu vermeiden ist.
Der LVR empfiehlt in diesem Zusammenhang
eine enge Abstimmung mit der Unteren Denk-
malbehörde der Stadt Köln und dem LVR-ADR.
ja Siehe Stellungnahme zu Nr. 15.2 x x
16 Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
17 Polizeipräsidium Köln, Kriminalprävention
Bei der Planung von Quartieren, Gebäuden
und anderen Bauvorhaben gibt es eine Vielzahl
von kriminalpräventiven Aspekten im städte-
baulichen und technischen Kontext (Gestaltung
des Außengeländes, Sicherheit des Gebäudes,
Sicherheitskonzept) zu berücksichtigen. Diese
Faktoren sollten bereits in die Planungsphase
1 eines Projektes einfließen, damit diese bei
der Strukturierung des Geländes, der Gestal-
tung der Außenanlagen, den Sicherheitskon-
zepten der Gebäude und der technischen Aus-
stattung der Gebäude von Anfang an berück-
sichtigt werden. Hierzu wird angeregt, einen
entsprechenden textlichen Hinweis im Bebau-
ungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt
aussehen:
- Städtebauliche – und technische Krimi-
nalprävention:
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude
(MFH, EFH), Garagen(-anlagen), Grün-
anlagen, Wohnquartiere sowie Indust-
rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbe-
gebiete, sollen zum wirksamen Schutz
vor Kriminalität – wie z.B. Einbrüchen,
Vandalismus und Sabotage – im Hin-
blick auf kriminalitätsfördernde Faktoren
und Gegebenheiten beurteilt werden.
Die Empfehlungen der kriminalpolizeili-
chen Beratungsstellen können durch
die frühzeitige Beurteilung und Bera-
tung bereits in der Planung berücksich-
tigt werden.
ja
Der entsprechende Hinweis wird in die Bebauungs-
pläne übernommen.
x
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Erreichbarkeit und Information
E-Mail Kriminalpraevention.koeln@poli-
zei.nrw.de
Telefon 0221-229-8655 oder 0221-229-
8008.
Die regelmäßige Berücksichtigung dieses Hin-
weises in den Bebauungsplänen der Stadt Köln
wäre begrüßenswert.
18 Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesell-
schaft m. b. H.
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
19
19.1
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der
StEB Köln keine Bedenken. Jedoch möchten
die StEB einige Aspekte ergänzen, die den
weiteren Planungsprozess betreffen. Generell
ist der Entwässerung des Bebauungsplange-
bietes ein hoher Stellenwert einzuräumen und
eine Entwässerungsplanung im weiteren Ver-
lauf mit den StEB Köln abzustimmen.
ja
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Im
Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (IREKO)
durch die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in
Abstimmung mit den StEB Köln erstellt (Oktober
2023), das als Rahmen für die zu erstellenden Pla-
nungen fungiert.
x
x
19.2 Schmutzwasser
Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwas-
serkanal ist möglich (s. Lageplan Kanalbestand
im Anhang). Vor geplanten Änderungen (Rück-
bau, Umbau, Herstellung neuer Anschlüsse o-
der Änderungen der angeschlossenen Flä-
chen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsge-
spräch zu vereinbaren, damit über das Erfor-
dernis eines neuen Kanalanschlussscheins
(„KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen
entschieden werden kann. Eine genaue Aus-
sage zu möglichen Drosselwassermengen für
ja
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren auf Grundlage des Integrierten
Regewassermanagementkonzepts (IREKO) mit den
StEB abgestimmt.
x
x
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
die Einleitung des Schmutz- und ggf. Nieder-
schlagswassers in den öffentlichen Kanal sind
zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Planungs-
standes noch nicht möglich. Im Laufe der Pla-
nung müssen diesbezüglich Abstimmungen mit
den StEB Köln erfolgen.
19.3 Niederschlagswasser
Gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz ist das
nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von
Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl
der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die
Versickerung des Niederschlagswassers ist im
Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versi-
ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit
verstoßen oder aus technischen Gründen nicht
möglich sein, müssen andere Maßnahmen
zum Umgang mit Regenwasser geprüft wer-
den. Der Einleitung des Niederschlagswassers
in den öffentlichen Kanal kann nur in begründe-
ten Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die
Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des Inte-
grierten Regenwassermanagementkonzepts
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen.
ja
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Hier
ist zu prüfen, welche entsprechenden Festsetzungen
oder Hinweise erfolgen können.
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1
x
x
19.4 Starkregen
Derzeit befindet sich das Planungsgebiet teil-
weise in einem von Überflutungen durch Stark-
regen gefährdeten Bereich (s. Lageplan Stark-
regen im Anhang). Die Planung muss entspre-
chende Vorsorgemaßnahmen im Entwässe-
rungskonzept mitberücksichtigen und zentrale
Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf festset-
ja
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt.
Hierbei wird auch das Thema Starkregen untersucht.
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist zu prü-
fen, welche entsprechenden Festsetzungen erfolgen
können.
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1
x
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
zen. Bei der Planung ist generell ein wasser-
sensibler und starkregenangepasster Umgang
mit Niederschlagswasser ausschlaggebend.
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen an-
fallenden Wassermengen dimensioniert sind,
dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das
Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwi-
schen zu speichern, abzuleiten bzw. von Ge-
bäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen um-
fassen beispielsweise:
- Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge
sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen
und keinen direkten Wasserzufluss zulas-
sen
- Wahl der Straßenführung
- gezielte bzw. schadlose Ableitung von
Starkregenereignissen über Grünflächen
- Rückhaltung von Niederschlagswasser
- Notüberläufe
- Geländeneigung vom Gebäude abfallend,
um Wasser möglichst schadlos vom Ge-
bäude fernzuhalten
- Objektschutz besonders gefährdeter
Grundstücke/Gebäude
Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des In-
tegrierten Regenwassermanagementkonzepts
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen.
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den
StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Unabhängig von der Größe der abflusswirksa-
men Fläche ist ein Überflutungsnachweis ge-
mäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu-
tungsnachweis dient dem Nachweis der schad-
losen Überflutung des Grundstücks im Falle ei-
nes Starkregens. Die anfallenden Wassermen-
gen müssen dabei nachweislich auf dem Bau-
grundstück zurückgehalten werden, ohne dass
es zu Überflutungen von Gebäuden oder be-
nachbarten Grundstücken kommt. Das Thema
Starkregen ist bei der Planung entsprechend
zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flä-
chen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnah-
men zur Risikovorsorge in der Objektplanung
zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen Entwässerungs-,
Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich.
19.5 Wasserhaushaltsbilanz
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in
Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine
Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4
für die Baumaßnahme durchzuführen. Hierbei
ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen
der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung,
Versickerung und Verdunstung von Nieder-
schlagswasser optimal an den Referenzzu-
stand anzupassen. Die Bilanzierung sollte be-
reits mit der Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen oder entwässerungstechnischen Entwur
fes
erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse
der Wasserhaushaltsbilanzierung in den Rege-
lungen des Bebauungsplans festzuschreiben
ja
Im Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (Björnsen
Ingenieure; 2023) erstellt, das eine Wasserhaushalts-
bilanz zur Verbesserung der Wasserbilanz enthält.
Die Maßnahmen der Entwässerungsplanung, der
Starkregenprophylaxe und des Schwammstadtprin-
zips werden in den Bebauungsplänen berücksichtigt.
x
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 40
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
und die Schulgebäude wassersensibel zu ge-
stalten. Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen
Beratende Ingenieure GmbH) sind in der weite-
ren Planung zu berücksichtigen. Eine Wieder-
vorlage der Wasserhaushaltbilanz ist dann
nicht erforderlich.
19.6 Hochwasser
Aus Sicht der Hochwasservorsorge möchten
die StEB Köln auch auf folgende Paragrafen
des Wasserhaushaltsgesetz aufmerksam ma-
chen, welche in der weiteren Planung berück-
sichtig werden müssen:
§ 5 Absatz 2 WHG
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen
sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen
und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsor-
gemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen
Hochwasserfolgen und zur Schadensminde-
rung zu treffen, insbesondere die Nutzung von
Grundstücken den möglichen nachteiligen Fol-
gen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch
Hochwasser anzupassen.“
§ 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG
„Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Ge-
biete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem
jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bau-
weise nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik errichtet oder wesentlich erweitert
werden, soweit eine solche Bauweise nach Art
und Funktion der Anlage technisch möglich ist;
ja
Sofern eine Hochwassergefahrenlage bekannt ist,
wird auf diese über die Hinweise im Bebauungsplan
aufmerksam gemacht bzw. im Falle eines Hochwas-
serrisikogebietes (Extrem-Hochwasser) wird dieses
nachrichtlich dargestellt. Auf Hochwasserangepasste
Bauweise kann in der Begründung zum Bebauungs-
plan hingewiesen werden.
x
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 41
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
bei den Anforderungen an die Bauweise sollen
auch die Lage des betroffenen Grundstücks
und die Höhe des möglichen Schadens ange-
messen berücksichtigt werden.“
§ 78 c Absatz 2 WHG
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla-
gen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist
verboten, wenn andere weniger wassergefähr-
dende Energieträger zu wirtschaftlich vertretba-
ren Kosten zur Verfügung stehen oder die An-
lage nicht hochwassersicher errichtet werden
kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz
1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das
Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens
sechs Wochen vor der Errichtung mit den voll-
ständigen Unterlagen angezeigt wird und die
Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen
nach Eingang der Anzeige weder die Errich-
tung untersagt noch Anforderungen an die
hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat.“
19.7 In dem Projektgebiet sind folgende Teilberei-
che durch Hochwasser und Grundhochwasser
gefährdet (s. Lageplan Hochwasser und
Grundhochwasser im Anhang und www.hw-
karten.de):
- die Bildungslandschaft
- der östliche Teil des inneren Grüngürtels
ja Die Aussagen werden in den weiteren Bebauungs-
planverfahren berücksichtigt. Die Aussagen im Erläu-
terungsbericht werden angepasst.
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.6
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Die Teilbereiche Parkstadt und Markstadt sind
laut den Hochwasser- und Grundhochwasser-
gefahrenkarten nicht durch Hochwasser oder
Grundwasser gefährdet.
Eine Überflutung der Bildungslandschaft liegt
entgegen den Ausführungen im Erläuterungs-
bericht nicht erst ab 11,90 m KP vor, sondern
sobald das Schutzziel von 11,30 m KP über-
schritten wird bzw. wenn der Hochwasser-
schutz versagt. Laut dem StEB-RisikoAnalyse-
Tool Wasser (RAWAS) kann das Gebiet ab ei-
nem Wasserstand von 10,90 m KP angeflutet
werden, sofern der technische Hochwasser-
schutz bei diesem Wasserstand versagen
sollte.
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g.
Bereich auch höhere Grundwasserstände auf-
treten. Nach einer Grundwassermodellrech-
nung der RWTH Aachen aus dem Jahre 2015
wurden Grundwasserstände in diesem Bereich
zwischen 45,00 und 46,25 m NHN berechnet.
Berechnet wurde ein Grundwasserstand auf
Basis der Randbedingungen der bisher höchst-
gemessenen Grundwasserstände von 1988
und einer Hochwassersimulation von 11,30 m
KP. Gerade bei der Planung der kritischen Inf-
rastruktur, hier Schulen, ist die hochwasser-
und grundhochwassergefährdet zu berücksich-
tigen. Dies bedeutet z. B. Objektschutz gegen
Überflutung durch Hoch- und Grundwasser, wo
findet der Unterricht statt, falls die Gebäude be-
troffen sind und erst einmal nicht genutzt wer-
den können. Genauso muss auch der Bereich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 43
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
im östlichen Teil des inneren Grüngürtels be-
trachtet werden, der durch Hoch- und Grund-
wasser gefährdet ist.
19.8 Parksee / zukünftig öffentliche Wasserflä-
chen
Für die weitere Planung der öffentlichen Was-
serflächen, die in den Zuständigkeitsbereich
der StEB Köln übergehen sollen, ist eine wei-
tere Abstimmung mit der Fachabteilung der
StEB Köln erforderlich. Diese wird für die nach-
folgenden Leistungsphasen Kriterien benen-
nen.
ja
Die Planung des Parksees wird in den weiteren Ver-
fahren intensiv mit den StEB abgestimmt.
x
x
19.9 Im Zuge der weiteren Planung ist es erfor-
derlich folgende Unterlagen mit den StEB
Köln, Sachgebiet GI-GE, abzustimmen bzw.
diese vorzulegen:
- Entwässerungskonzept mit Maßnahmen
der Regenwasserbewirtschaftung und
Starkregenvorsorge
- Fachgutachten zur Versickerungseignung
des Untergrundes (hier Nachweise bzgl.
der geplanten Bodensanierungsmaßnah-
men)
ja
Die genannten Unterlagen werden in den weiteren
Bebauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt.
x
x
19.10 Publikationen, weiterführende Hinweise
Vorschläge und Tipps rund um wassersensible
Planungen sind aufgeführt im „Leitfaden für
eine wassersensible Stadt- und Freiraumge-
staltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersen-
sibel planen und bauen in Köln“ sowie in der
Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Re-
tentionsflächen“. Zur Planung sollte die Stark-
regengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate ge-
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 44
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
zogen werden. Alle Dokumente sowie den Kar-
tendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkre-
gen abrufbar.
Des Weiteren möchten die StEB gerne die
Möglichkeit geben, sie als Fachbehörde zu
konsultieren, sofern die Nutzung von Abwas-
serwärme oder eine Grauwassernutzung ange-
strebt wird.
19.11 Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazu-
gehörige Entwässerungskonzepte sind mit den
StEB Köln (GI-GE) abzustimmen.
Sofern die Ergebnisse zur „Synthesevariante“
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen
Beratende Ingenieure GmbH) nicht vorliegen,
können diese bei den StEB Köln, GI-GE, ange-
fragt werden.
Kenntnisnahme Nicht erforderlich
20
20.1
Stadtwerke Köln GmbH
RheinEnergie AG
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1)
BauGB hat die RheinEnergie AG folgende An-
merkungen zum Bebauungsplanverfahren:
Das Plangebiet grenzt direkt an das Heizwerk
Südstadt sowie an das Umspannwerk Bonner
Wall. Beide sind für das Kölner Stadtgebiet von
übergeordneter Bedeutung. Leider sind das be-
stehende Heizwerk Südstadt und mögliche
Auswirkungen im Erläuterungsbericht, insb.
auch im Kapitel 2.2.2. ff Baustruktur und Nut-
zung bei den verschiedenen geplanten Gel-
tungsbereichen nicht beschrieben. Die beste-
ja
Das bestehende Heizwerk Südstadt wird in den Erläu-
terungsbericht zum Teilbereich Innerer Grüngürtel er-
gänzt.
Siehe Stellungnahme zu 3.1
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 45
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
henden Emissionen (Luft und Schall) des Heiz-
werkes Südstadt sind zu berücksichtigen. Die
Emissionen sollten für das Plangebiet in einer
zu erstellenden Prognose berücksichtigt wer-
den.
20.2 Luftemissionen:
Der Betrieb insbesondere der Feuerungsanla-
gen am Standort Südstadt muss auch nach Er-
richtung der Parkstadt Süd uneingeschränkt
möglich sein. Grundsätzlich können die geplan-
ten Gebäude der Parkstadt Süd Auswirkungen
auf die freie Abströmung der Abgasfahne des
Heizwerks Südstadt haben. Im Lee eines Ge-
bäudes bildet sich ein Nachlauf aus. Werden
Abgase innerhalb dieser Zone freigesetzt, kann
es dort zu erhöhten Immissionskonzentrationen
(Downwash) kommen. Hohe Einzelgebäude im
Einwirkungsbereich einer Anlage, können so-
mit die freie Abströmung von Abgasen beein-
trächtigen. Für die Plangebäude der Parkstadt
Süd muss der Nachweis geführt werden, dass
die freie Abströmung von Abgasen insbeson-
dere des Heizwerkes Südstadt nicht beein-
trächtigt wird. Der Nachweis ist durch den Vor-
habenträger zu führen, um damit auch zu zei-
gen zu können, dass unter den gegebenen
Umständen gesunde Wohnverhältnisse im
Plangebäude gegeben sind. Die Thematik ist
nicht neu, sondern war bereits Thema im B-
Planverfahren für den GAG-Wohnturm im Be-
reich der Parkstadt-Süd.
ja
Siehe Stellungnahme zu 3.1 und 3.8
x
x
20.3 Schallemissionen:
Beim Betrieb der Anlagen am Standort entste-
hen zwangsläufig Schallemissionen. Diese
ja
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 46
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Schallemissionen sind in der Lärmprognose
des Umweltberichtes zu berücksichtigen. Ins-
besondere ist auch der Effekt der Schallschutz-
wand zu betrachten, die am südlichen Rand
des Gleiskörpers errichtet werden soll. Diese
Wand darf nicht durch Reflektion von Schall-
wellen als Sekundärschallquelle in Richtung
Norden wirken. Durch die geplante Schall-
schutzwand entlang der Bahntrasse dürfen
sich keine negativen Rückwirkungen auf den
Betrieb oder zukünftige Genehmigungen/Er-
weiterungen des Heizwerks Südstadt oder Um-
spannwerk ergeben.
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne wird
ein Lärmgutachten erstellt. Die geplante Lärmschutz-
wand (LSWand) auf der Südseite der Bahntrasse wird
auch Lärmimmissionen aus dem Heizwerk auf das
Plangebiet mindern. Die Reflexion einer Schallschutz-
wand kann durch entsprechende bauliche Maßnah-
men deutlich minimiert werden. Für eine gutachterli-
che Beurteilung muss die genaue Bauausführung der
LSWand bekannt sein. Da dies im Bebauungsplan-
verfahren in der Regel nicht der Fall ist, wird eine ent-
sprechende Formulierung in die Festsetzung zur
LSWand aufgenommen werden.
x
20.4 Geltungsbereich (Seite 4, Abbildung 1; Erläute-
rungsbericht I Anlage 4):
Ein Teil des Geltungsbereiches des vorgesehe-
nen Bebauungsplanes ist der Mitarbeiterpark-
platz der RheinEnergie (Gemarkung Köln, Flur
41, Flurstück 296) für den Standort Südstadt.
Der Bereich des Mitarbeiterparkplatzes soll be-
grünt und mit einem Kinderspielplatz versehen.
Gegen die Nutzung des Mitarbeiterparkplatzes
wird Einspruch erhoben. Der Mitarbeiterpark-
platz wird für das am Standort angesiedelte
Personal benötigt, da am Standort nicht ausrei-
chend Parkfläche zur Verfügung steht. Ein Par-
ken im städtischen Umfeld der Anlage verbietet
sich. Die Ansiedlung eines Kinderspielplatzes
im Nahfeld des Standortes stellt auch die An-
siedlung einer sensiblen Nutzung dar, die bei
Änderungen am Standort Südstadt, insbeson-
dere bei Änderungen an den Wärmeerzeu-
gungsanlagen zu nicht absehbaren Konse-
nein Das betroffene Grundstück befindet sich im Besitz der
Rheinenergie. Bei der Planung im Bereich des Mitar-
beiterparkplatzes der RheinEnergie handelt es sich
um einen wesentlichen Bestandteil der Planung, wel-
cher die Anbindung der Südstadt an den Inneren
Grüngürtel und somit die Vernetzung der Quartiere
erst ermöglicht. Die Vernetzung der Südstadt an den
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. Das öffentli-
che Interesse wird dabei höher gewichtet als die Be-
lange des Grundstückseigentümers.
Darüber hinaus sieht die Stadt Köln auch keine Ge-
fährdung durch die Anlage eines Kinderspielplatzes
für den Standort Südstadt der RheinEnergie. Bereits
im Bestand befindet sich direkt nördlich des Betriebs-
geländes ein öffentlicher Spielplatz (Spielplatz Ohm-
straße). Die Stadt Köln sieht daher keine Planungs-
einschränkungen für zukünftige Anpassungen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 47
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
quenzen führen kann. Mit Planungseinschrän-
kungen ist zu rechnen. Ein möglicher Verlust
der beschriebenen Fläche ist auch vor dem
Hintergrund der Dekarbonisierung der Wärme-
versorgung zu betrachten, da eben nicht abzu-
sehen ist, welchen Flächen zusätzlich benötigt
werden könnten bzw. wie sich eine zukünftige
Wärmeerzeugung zukünftig in der Fläche dar-
stellt.
Des Weiteren grenzt die in Rede stehende Fläche
nicht direkt an das Betriebsgelände an, sondern wird
durch die Straße „Bonner Wall“ getrennt und liegt dar-
über hinaus geringfügig weiter westlich. Eine direkte
Verbindung besteht daher nicht, sodass nicht davon
auszugehen ist, dass die Fläche zukünftig für die ei-
gentliche Wärmeerzeugung benötigt wird.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der
Planung festgehalten. Im weiteren Verfahren erfolgt
eine Abstimmung und Klärung über mögliche Ersatz-
flächen mit der RheinEnergie, wie die entfallenen Mit-
arbeiterstellplätze kompensiert werden können. Dies
soll im Rahmen von Ankaufsverhandlungen geklärt
werden.
20.5 Ebenfalls wird gegen den geplanten Durchstich
auf das Gelände der RheinEnergie (vgl. Anlage
2, S. 25, Abs. 2, siehe auch Punkt 4) Einspruch
erhoben. Dieser Durchstich würde die Fläche
u.a. zu einer weiteren Seite öffnen und eine Si-
cherung des Geländes erschweren.
nein Wie dem vorstehenden Punkt zu entnehmen ist, han-
delt es sich bei der Entwicklung des heutigen Park-
platzes zu einem Spielplatz und dem geplanten
Durchstich unterhalb der Gleistrasse um einen we-
sentlichen Bestandteil der Planung, welcher die An-
bindung der Südstadt an den Inneren Grüngürtel und
somit die Vernetzung der Quartiere erst ermöglicht.
Das eigentliche Betriebsgelände der RheinEnergie
befindet sich nördlich der Straße „Bonner Wall“ und
wird somit nicht unmittelbar von dem geplanten
Durchgang betroffen. Bei dem „Bonner Wall“ handelt
es sich bereits im Bestand um eine öffentliche Straße,
welche bereits heute entlang des Betriebsgeländes
führt. Ein Durchdurch direkt in das Betriebsgelände ist
nicht vorgesehen, lediglich der abgegrenzte Mitarbei-
terparkplatz ist betroffen.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der
Planung des Durchstiches festgehalten. Im weiteren
Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Rhein-
Energie.
20.6 Es ist im Rahmen des weiteren Verfahrens zu
berücksichtigen, dass die Einwendungen sich
in der Folge auch auf die einzelnen Bebau-
ungspläne beziehen und jeweils zu betrachten
und zu bewerten sind. Die genannten Aspekte
sind in der Umweltprüfung bisher nicht erfasst
und zu berücksichtigen. Die Planungen sind
darauf auszurichten, dass bei zukünftigen Ge-
nehmigungen für das Heizwerk ebenfalls keine
Einschränkungen für den Betrieb zu erwarten
sind. Betriebsrelevante Aspekte (z.B. TA Lärm
etc.) sind daher im Bebauungsplanverfahren zu
berücksichtigen.
ja siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x
20.7 Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG)
Gegen dieses Verfahren bestehen aus Sicht
der RNG grundsätzlich keine Bedenken. Aus
Netzsicht wird darauf hingewiesen, dass durch
die Herausforderungen der Energie- bzw. Wär-
mewende damit gerechnet werden muss, dass
ein erhörter Bedarf an Standorten bzw. Tras-
senräumen für Energieversorgungsinfrastruktur
notwendig wird. In diesem Zusammenhang
könnten Grundstücke wie der Parkplatz im Be-
reich der Parkstadt Süd noch Wichtigkeit erlan-
gen. Daher kann die von der Stadt Köln ange-
dachte Nutzung als öffentliche Grünflä-
che/Spiel- und Sportfläche ohne vorher ge-
troffene "Ersatzvereinbarungen" als gegebe-
nenfalls problematisch eingestuft werden.
nein siehe Stellungnahme zu Nr. 20.5 x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
20.8 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
Der Betriebshof Alteburger Straße wurde 1990
genehmigt. Von ihm aus bedient die Stadtreini-
gung der AWB die Stadtbezirke 1 (ohne
Deutz), 2 und 3. Insbesondere die Nähe zu den
Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt
Süd ist für eine effiziente Leistungserbringung
unverzichtbar.
Diese Stadtteile werden seit vielen Jahren im-
mer stärker frequentiert. Die Zahl der Über-
nachtungen in Köln hat von 2000 bis 2022 von
3,07 auf 5,61 Mio. zugenommen (= 83 %). Si-
cherlich sind in diesen Zahlen auch gewerbli-
che Übernachtungen (z.B. Messebesucher)
enthalten. Gleichwohl ist der Hauptfaktor der
Tourismus. Ein Indikator hierfür sind die Fahr-
gastzahlen der Rheinseilbahn; denn diese wird
eher weniger von gewerblichen Besuchern o-
der Einheimischen frequentiert. Diese Fahr-
gastzahlen haben von 232 Tsd. im Jahr 2000
auf 499 Tsd. im Jahr 2022 zugenommen (=
115 %).
Auch wird der Stadtraum zunehmend für ver-
schiedene Events in Anspruch genommen
(Weihnachtsmärkte, CSD, Marathon, Wein-
/Bierbörsen, aktuell die EM 2024), aber auch
durch eine Vielzahl von Demonstrationen. Die
zunehmende Mediterranisierung intensiviert
den Aufenthalt im öffentlichen Raum nach An-
zahl der Personen und Dauer des Aufenthalts.
Gleichzeitig nimmt die AWB wahr, dass sich
das Verhalten der Besucher ändert, so z.B.
durch Fast-Food-Verzehr auf der Straße, aber
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nähe zu
den Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt Süd
für den Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe
(ABW) von großer Bedeutung ist. Ebenso werden die
gestiegenen Anforderungen, welche auf die AWB auf-
grund von einem höheren Tourismus und zusätzli-
chen Events zukommen, bzw. die Notwendigkeit zu
den kleinteiligeren Reinigungen und zur Nutzung von
Spezialteams, welche jeweils in Ortsnähe vorhanden
sein sollten, zur Kenntnis genommen.
Die Verlagerung des Standortes der AWB ist jedoch
alternativlos, um das gesamtstädtische Ziel der Füh-
rung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein zu si-
chern. Eine Verlagerung des Standorts ist somit un-
umgänglich. Im weiteren Verfahren wird die Suche
nach einem Ersatzstandort, welcher die genannten
Anforderungen bestmöglich erfüllt, intensiviert.
x x
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
auch durch nachlässiges Verhalten oder sogar
mutwillige Verschmutzung (Flashmobs, Mas-
senpartys und Smartmobs).
Gleichzeitig fordern Politik und Stadtöffentlich-
keit unter dem Stichwort "Stadtbildpflege" u.a.
mehr Koordination zwischen den im Stadtraum
Verantwortlichen und mehr flexible Reinigungs-
aktivitäten, um die Stadt im nationalen und in-
ternationalen Standortwettbewerb präsentabel
zu halten.
Dies bedeutet zum einen, dass Reinigungen
kleinteiliger werden, z. B. im Hinblick auf die
Reinigung von Straßenmobiliar, die Wildkraut-
und die Kaugummi-Entfernung. Dies macht
den Einsatz von nicht selbstfahrenden Aggre-
gaten notwendig, die möglichst schnell in den
Einsatz vor Ort gebracht werden müssen. Zum
anderen werden immer mehr situationsadä-
quate Einsätze gefordert, z.B. durch Reinigung
an Verschmutzungs-Hotspots (Plätze/Orte mit
besonderem Handlungsbedarf durch Touris-
mus- bzw. Pendleraufkommen, Freizeitflächen,
Partyzonen etc.) oder eine bedarfsgerechtere
Reinigung und Leerung von Papierkörben.
Diese Einsätze erfolgen durch Spezial-Teams,
was effizient nur erfolgen kann, wenn die
Teams dem Geschehen vor Ort nahe sind.
Diese Beispiele zeigen, dass die Reinigungs-
leistungen in der Innenstadt von einem nahe
gelegenen Betriebsstandort aus erbracht wer-
den müssen. Der Betriebshof ist bestandsge-
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
schützt und muss im Rahmen dieses Be-
standsschutzes in der Lage gehalten werden,
den heutigen Anforderungen an Reinigung und
Stadtbildpflege zu genügen. Zu vermeiden ist,
dass die Leistungsfähigkeit des Betriebshofs
Alteburger Straße im Rahmen der Umsetzung
der planungsrechtlichen Vorgaben durch Aufla-
gen erdrosselt wird.
20.9 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
Seitens der KVB wird auf die Stellungnahme
vom 20. Mai 2019 verwiesen, in der es wie
folgt heißt:
"Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe beste-
hen gegen die vorgenannte Änderung eben-
falls keine grundsätzlichen Bedenken. Das
ÖPNV-Konzept der "Parkstadt Süd" sieht eine
Anbindung an das bestehende Stadtbahnnetz
aus Richtung der Vorgebirgstraße vor. Die
Lage einer Endhaltestelle in der "Parkstadt
Süd" soll in räumlicher Nähe zur bestehenden
Haltestelle Marktstraße umgesetzt werden, um
möglichst kurze Wege zum Umsteigen und da-
mit einen attraktiven und hohen Fahrgastkom-
fort zu ermöglichen. Bis zur Realisierung der
neuen Stadtbahnanbindung ist die Erschlie-
ßung durch einen konventionellen Busverkehr
entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit
Durchbindung zur Bonner Straße angedacht.
Die innere Erschließung der "Parkstadt Süd"
soll durch einen autonomen Bus-Shuttle über-
nommen werden, der die Zubringerfahrten zu
den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner
ja
Im weiteren Verfahren wird das bestehende Mobili-
tätskonzept überarbeitet. Es erfolgt ebenfalls eine
Prüfung der geplanten Stadtbahnanbindung. Im Rah-
men der Aufstellung des B
ebauungsplanes „Parkstadt
Süd – Quartiersentwicklung“ ist zuerst zu prüfen, wel-
che ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden soll. Im
zweiten Schritt erfolgt dann eine Prüfung, wie eine
zentrale ÖPNV-Trasse planungsrechtlich gesichert
werden kann (Flächenfreihaltung, planungsrechtliche
Sicherung innerhalb des Bebauungsplanes etc.)
x
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Straße übernimmt und den neu geplanten S-
Bahn-Haltepunkt ebenso anfährt. Bereits heute
sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle
Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 und
133 an den Haltestellen Bonntor und Markt-
straße in wenigen Gehminuten aus dem Plan-
gebiet erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird
mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord-
Süd Stadtbahn durch die Stadtbahnlinie 5 ent-
lang der Bo
nner Straße ersetzt, die damit einen
zusätzlichen Beitrag zur Erschließung durch
den ÖPNV leistet. Bezüglich der Plandarstel-
lung regt die KVB darüber hinaus an, im Plan-
gebiet eine zu sichernde zentrale ÖPNV-
Trasse darzustellen."
20.10 Des Weiteren sind noch folgende textliche Än-
derungen bzw. Ergänzungen vorzubringen, mit
der Bitte diese zu übernehmen:
Auf Seite 11:
- Buslinie 142: die Buslinie fährt ab Halte-
stelle Pohligstr. in Richtung Nippes im 10-
Minuten-Takt, von Mo.-Fr. ca. 7:00 und
19:00 Uhr. In Richtung Ubierring im 20-Mi-
nuten-Takt.
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu
ersetzten
Auf Seite 12:
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu
ersetzten.
ja Die vorgetragenen Korrekturen werden in den jeweili-
gen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebauungs-
plänen angepasst.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
- Die Linie 16 verkehrt nicht über die südli-
che Bonner Straße
20.11 In Kapitel 4.2 "Verkehr" wird das künftige
ÖPNV-Konzept beschrieben. Nach unserem
Kenntnisstand ist die Anbindung der Parkstadt
Süd über die Stadtbahnlinie 12 bislang durch
die Politik weder beschlossen worden noch ist
diese Führung Bestandteil der ÖPNV-
Netzentwicklung. Die Linie 12 könnte -wenn
überhaupt- höchstens als "Vision" angedeutet,
aber nicht als konkrete Erschließung formuliert
werden.
ja Die entsprechenden Textpassagen werden in den je-
weiligen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebau-
ungsplänen angepasst.
x x
20.12 Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Gegen das Verfahren bestehen aus Sicht der
HGK keine Bedenken.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
21 Straßen.NRW RNL Euskirchen
Keine Bedenken. Die Landes- und Bundesstra-
ßen im Bereich der Maßnahmen sind innerhalb
der Ortsdurchfahrt und befinden sich daher in
der Straßenbaulast der Stadt Köln.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
22
22.1
Universität zu Köln
Die Universität zu Köln begrüßt das Vorhaben
und die damit verbundene Steigerung der At-
traktivität der zu überplanenden Flächen. Ge-
gen das Vorhaben bestehen keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
22.2 Die Bedarfe der Universität können bei der ur-
sprünglich geplanten gemeinsamen Nutzung
von Außensportflächen am Jean-Löhring-Park
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz
vor allem für das Großspielfeld auf den derzei-
tigen Sportflächen der Universität zu Köln stellt
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Universität
darum bittet, im Bereich des Vorgebirgsglacierwegs
(Sporthof) ein Großspielfeld zu errichten.
In der Sitzung am 13.02.2025 fasste der Rat der Stadt
Köln einen Weiterplanungsbeschluss auf Basis des
Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd. Dabei
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 54
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
eine Voraussetzung für die städtebauliche Ent-
wicklung am Zülpicher Wall dar. Daher bittet
die Universität, wenn möglich, um die Berück-
sichtigung eines Großspielfeldes als Ersatz für
den Kunstrasenplatz am Zülpicher Wall im Be-
reich des Vorgebirgsglacierwegs (Sporthof).
Dies wurde wie in Terminen mit dem Stadtpla-
nungsamt Ende 2022 und mit Herrn Greite-
mann, der Hochschulleitung und Baudezer-
natsleitung Mitte 2023 angeregt.
wurde der Punkt 2 der Beschlussvorlage „Der Rat be-
auftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Ba-
sis des Vorentwurfs mit der Variante ‚Sporthof‘ zu er-
stellen.“ bzw. des Alternativbeschlusses zu diesem
Punkt „Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurf-
splanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante
„Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.“ von der Be-
schlussfassung ausgeklammert. Weitere Beratungen
sollten hierzu am 27.03.2025 im Sport- und im Stadt-
entwicklungsausschuss, am 31.03.2025 im Finanz-
ausschuss und am 03.04.2025 im Rat erfolgen. Auch
hier wurde die Entscheidung zu Punkt 2 geschoben.
23
23.1
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes
Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Sicht
bestehen gegen den Bebauungsplan-Entwurf
Parkstadt Süd in Köln grundsätzlich keine Be-
denken.
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
23.2 Es erfolgt der Hinweis, dass gemäß Artikel
8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Europäischer Stan-
dard der technischen Vorschriften für Binnen-
schiffe) der zulässige Dauerschallpegel 75
dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 m
von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei
gleichem Abstand von liegenden Schiffen, wel-
che z.B. an einer Hafenmauer liegen, betragt.
Bei den Vorgaben des ES-TRIN handelt es
sich um Anforderungen an das Emissionsver-
halten von Schiffen, die bei der Zulassung von
Schiffen überprüft werden. Hieraus folgt, dass
im Rahmen einer schalltechnischen Betrach-
tung auf das Untersuchungsgebiet einwirkende
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten erstellt, welche den Schiffsverkehrslärm
unter den dargestellten Vorgaben berücksichtigt.
x x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
/ 55
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
Immissionen die vorbeifahrende und stilllie-
gende Schifffahrt mit den oben genannten
Emissionswerten berücksichtigt werden müs-
sen. Zudem ist zu berücksichtigten, dass die
mögliche zeitliche Belastung 24 Stunden be-
trägt.
24 Westnetz GmbH, DRW-S-LG-TM
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
25 YNCORIS GmbH & Co. KG
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Nicht erforderlich
26
26.1
Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein vom
11.03.2025
Schallimmissionen
Gemäß Artikel 8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Euro-
päischer Standard der technischen Vorschrif-
ten für Binnenschiffe) gelten für Schiffe fol-
gende zulässige Dauerschallpegel:
- 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand
von 25 m bei fahrenden Schiffen
- 65 dB(A) in einem seitlichen Abstand
von 25 m bei stillliegenden Schiffen·
Es wird gebeten, diese Emissionswerte bei der
schalltechnischen Betrachtung der auf das Un-
tersuchungsgebiet einwirkenden Immissionen
zu berücksichtigen. Dabei ist eine potenzielle
Belastung über 24 Stunden hinweg zu beach-
ten.
ja
Die genannten zulässigen Dauerschallpegel über
24 h werden an das Gutachterbüro weitergegeben
und in der schalltechnischen Untersuchung berück-
sichtigt.
x
x
26.2 Ufergestaltung
Jegliche Veränderungen an den Uferbereichen
müssen den wasserrechtlichen Vorgaben ent-
sprechen und die Ziele des WSA Rhein für
eine naturnahe Ufergestaltung berücksichtigen.
ja
Die wasserrechtlichen Vorgaben und die Ziele des
WSA werden bei möglichen Veränderungen im Ufer-
bereich berücksichtigt.
x
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung
26.3 Schiffsverkehr
Der ungehinderte Betrieb der Schifffahrt muss
jederzeit gewährleistet bleiben. Es wid darum
gebeten sicherzustellen, dass durch die ge-
plante Maßnahme keine Beeinträchtigungen
entstehen.
ja
Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs sind nicht zu
besorgen.
x
x
Stand 05.05.2025
Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
13848 Zeichen
/ 2
Die
Oberbürgermeisterin Datum 10.03.2025
Stadtplanungsamt Herr Sieber
61, 61/1 Telefon 0221 221 32196
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 22450
50679 Köln
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
B
ebauungsplanung Parkstadt Süd
- Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung -
V
eranstaltungsort: Aula des Irmgardis-Gymnasiums in Köln-Bayenthal
T
ermin: 06.03.2025
B
eginn: 18:30 Uhr
E
nde: 21:00 Uhr
B
esucher*innen: circa 100 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer*innen: Podium:
H err Giesen, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen
Frau Herr, Leiterin Stadtplanungsamt
Herr Sieber, Stadtplanungsamt
Herr Prof. Heuchel, Architekt Urban Lust
Herr Prof. Lenzen, Landschaftsarchitekt RMPSL
M oderation:
He rr Fellner, BCC Kommunikationsberatung
N iederschrift:
F rau Neumann, Stadtplanung Zimmermann
Herr Scheven, Stadtplanung Zimmermann
Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann
Anlage 8
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung
- 2 -
/ 3
Herr Gießen, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, begrüßt um 18:35 Uhr die
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezir-
kes Köln-Innenstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokoller-
stellung aufgezeichnet wird (Bild- und Tonaufnahme) und das Vorgehen zur Abgabe der Stel-
lungnahmen während und nach der Veranstaltung wird erläutert.
Herr Fellner begrüßt um 18:41 Uhr das Podium, das Stadtplanungsamt und die anwesenden
Planungsbüros und erläutert den Ablauf der Veranstaltung.
Frau Herr stellt ab 18:46 Uhr das Plangebiet und die bisherigen Beteiligungsverfahren vor und
erläutert die Geltungsbereiche zu den Bauleitplanverfahren „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“
und „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“.
Herr Prof. Heuchel stellt ab 18:51 Uhr das städtebauliche Konzept für die Quartiersentwicklung
vor und erläutert die Planungsziele für die Teilbereiche Parkstadt, Marktstadt und Bildungsland-
schaft.
Herr Prof. Lenzen stellt ab 18:59 Uhr den Vorentwurf zum Inneren Grüngürtel vor, der vom Rat
der Stadt Köln beschlossen wurde.
Herr Sieber erläutert ab 19:13 Uhr das Bebauungsplanverfahren und die weiteren Beteiligungs-
möglichkeiten.
Herr Fellner stellt ab 19:18 Uhr die vier Kojen vor und ruft zur Beteiligung auf:
- Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren
- Freiraum, Innerer Grüngürtel
- Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit
- Verkehr, Mobilität
Hinzu kommt eine weitere Stellwand zum Thema Allgemeines, bei der Themen dargelegt wer-
den können, welche nicht zu den vorstehenden Kojen passen.
Zwischen 19:20 Uhr und 20:10 Uhr hatten die Bürgerinnen und Bürger im zweiten Teil der
Abendveranstaltung die Möglichkeit sich mit der Verwaltung sowie den Fachgutachterinnen
und Fachgutachtern in den vier o. g. Themen-Kojen auszutauschen.
Herr Sieber (Stadtplanungsamt) berichtet über die wesentlichen Inhalte der Diskussionen in der
Koje Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden teil-
weise die Hochpunkte an der Bonner Straßen kritisiert, da diese zu hoch seien. Des Weiteren
wurde der Wunsch geäußert, dass die Flächen der Schule sowie die geplanten Sporthallen der
Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten. Darüber hinaus wurde eine Nutzungsmischung im
Plangebiet gewünscht. Wichtig sei es auch, dass der Anonymität entgegengewirkt bzw. eine
Identifikation mit dem Ort geschaffen werden. Des Weiteren wurde eine mutige Fassadenge-
staltung angeregt.
Herr Hölzer (Grünflächenamt) berichtet über die Koje Freiraum und Innerer Grüngürtel. Die
Planung wurde von den Anwesenden begrüßt und würde auch einen Mehrwert für die besehen-
den Stadtteile bringen. Diskussionsthemen waren die Durchgängigkeit des Parks und damit ver-
bunden der Wunsch, die Variante Sporthof weiterzuverfolgen. Das ebenfalls in Rede stehende
Großspielfeld würde die Durchgängigkeit reduzieren. Es wurde die Frage gestellt, ob auch noch
ausreichend Grün für alle da wäre, da ein Großteil der Flächen bereits durch sportliche Nutzun-
gen belegt wären. Auch ein durchgängiges und getrenntes Geh- und Radwegenetz wurde ge-
fordert, insbesondere ein Radweg entlang des Bonner Walls. Weitere Themen waren die Anbin-
dung an den Rhein, die auch als Untertunnelung der Rheinuferstraße geprüft werden soll, das
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung
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Sichtbarmachen von Bodendenkmälern, Biodiversität, Beleuchtungskonzept und der Wunsch,
einen Park für alle zu entwickeln.
Herr Sitzmann (Stadtplanungsamt) berichtet für die Koje Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit. The-
men waren hier die Energie- und Wärmeversorgung, die Retention bzw. der naturnahe Umgang
mit dem Regenwasser, die Speicherung des Regens für die Sommermonate, der Wunsch nach
intensiver Durchgrünung der Siedlungsbereiche und den sorgfältigen Umgang mit Lichtver-
schmutzung.
Frau Klemps-Kohnen (BSV) stellt die in der Koje Verkehr und Mobilität diskutierten Themen
vor. Diskutiert wurde im Wesentlichen über die Erforderlichkeit einer Stadtbahntrasse im Plan-
gebiet und deren Lage. Bevorzugt wird eine Trassenführung über den Bischofsweg (derzeitige
Prüfvariante). Zweites Thema waren Parkplätze für den ruhenden Verkehr. Die Unterbringung
in Parkhäusern wird kritisch gesehen. Die Anwohner der Südstadt erhoffen sich durch die Pla-
nung eine Entlastung des Parkdrucks. Es wurde nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des
neuen S-Bahn-Haltepunktes gefragt.
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Themen aufgeworfen bzw. Fragen gestellt:
1. N.N. fragt nach Flächen für Fahrradparken. Diese sollten frühzeitig mit eingeplant werden,
auch Flächen und Ladestationen für E-Fahrräder.
2. N.N. hätte sich mehr Informationen für die einzelnen Quartiere gewünscht. Zu den Quartie-
ren Bildungsquartier und Marktstadt wurden keine Planungsziele vorgestellt. Die Auswirkun-
gen insbesondere der Bildungslandschaft auf die benachbarte Wohnbebauung und die Ver-
bindung dieser Nutzungen seien besonders zu betrachten. Der Stellungnehmer wünscht
sich hier weitere Informationsveranstaltungen.
Herr Sieber bedankt sich für den wichtigen Hinweis und verweist auf weitere Beteiligungs-
möglichkeiten im Rahmen der Thementalk Reihe. Die Inhalte und Daten der Reihe sind über
die Website der Parkstadt Süd einsehbar.
3. Herr Hupke verweist auf die hohen Kosten für Parkhäuser, welche jedoch auch eine Entlas-
tung für die Südstadt darstellen könnte. Er möchte wissen, welche Nutzung für die Markt-
halle geplant ist.
Frau Zlonicky versichert, dass es keine Disko oder Konzerte dort geben wird. Es werden
nur Nutzungen, die mit der Wohnnutzung verträglich sind, zugelassen werden. Denkbar sind
insbesondere kleinflächige Einzelhandelsnutzungen und gastronomische Einrichtungen
(bspw. eine Entwicklung wie der Naschmarkt in Wien).
Herr Giesen bedankt sich um 20:26 Uhr für den sachlichen und konstruktiven Austausch und
den respektvollen Umgang miteinander und erinnert an die Möglichkeit, bis zum 21.03.2025
auch schriftlich Stellung zu nehmen. Er verweist abschließend noch auf die aktuelle Planung, im
Bereich des Quartiers Bildungslandschaft das Interim für die Europaschule unterzubringen. Herr
Giesen schließt die Veranstaltung gegen 20:30 Uhr.
Herr Giesen Frau Neumann
(Bezirksbürgermeister) (Schriftführerin)
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung
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Anlage zur Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebauli-
chen Planungskonzept „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung"
Darstellung der Punkte, die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Abendveranstal-
tung in den vier Kojen sowie an der Stellwand Allgemeines niedergeschrieben worden sind:
Koje „Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren“
- Schöne Fassaden und ansprechende Materialien
- Mutigere Fassadengestaltung (Holland, Skandinavien), weniger quadratisch praktisch gut
- Raum für gemeinschaftliches Wohnen schaffen. Bitte bereits frühzeitig überlegen, wie die
Blöcke kleinteilig vergeben werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftliche
Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Ver-
fahren“
- Fragen zur Nutzung der Großmarkthalle
- Fragen zu Nutzungen und Nutzungsmischung
- Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charte / 20-Stadt) realisiert? Warum kein
„Urbanes Quartier“ mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.?
- Orte der Identifikation schaffen, Anonymität entgegenwirken, Hausgemeinschaften funk-
tionieren am besten mit max. 12 WE
- Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einplanen, z.B. für gemeinsames Ko-
chen, Feiern, Gymnastik, Gesundheitsangebote
- Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant?
- Sporthallen so planen, dass erreichbar für Fremdnutzer nach Schulschluss (Zuwegung,
Parkmöglichkeiten, Erschließung)
- 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu wenig Sporthallen.
- Schwimmbecken in den Schulen!
- Bebauung am Kreisel Bonner Straße zu hoch!
Koje „Freiraum, Innerer Grüngürtel“
- Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der Parkanlagen
- Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park
- Schutz der Radeberger Brache – baulich
- Bei Gestaltung der Grüngürtelerweiterung Naturschutzverbände m iteinbeziehen, heimi-
sche, standorttypische Arten, Lebensräume für Tiere schaffen
- Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung frühzeitig mitdenken
- Fort
- Sporthof umsetzen, kein Großsportfeld, um Durchgängigkeit zu gewährleisten
- Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen
- Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der Anbindung vom Gleisdreieck (Höninger
Weg) zur Luxemburger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des Justizgebäudes?
- Toiletten mit einplanen (Pionierpark, Eingang Bonner Straße, Bischofsweg)
- Sitzgelegenheiten im neuen Bereich des Pionierparks!
- Ein Park benötigt grillfreie Zonen!
Koje „Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit“
- Beleuchtung im Park minimal halten, Schutz der Nacht
- Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz beachten! D.h. die Bebauung öffnen!
- Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im Wohngebiet, z.B. heimische, stand-
orttypische Arten…
- Raderberger Brache muss GLB bleiben, keine versiegelten Wege dort!
- So wenig versiegelte Flächen wie möglich!
- Regenwassersammeltonnen!
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung
- 5 -
- Dachbegrünung!
- Festlegungen zur Energieversorgung, z.B. PV auf Dächern verpflichtend!
- Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? Nachhaltig, schön und effizient
wäre gut!
Koje „Verkehr, Mobilität“
- Radweg Südbrücke
- Auch mit Rolli und Kinderwagen barrierefrei über die Südbrücke!
- Durchgängiger Radweg entlang Bahndamm
- Keine Radvorrangroute im Park, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren erlaubt)
- Querung Rhein-Ufer-Straße oberirdisch! Unterirdisch!
- Ein Stellplatz pro Wohnung, damit auch E -Bikes, Lastenräder etc untergebracht werden
können.
- Quartiersgaragen großzügig dimensionieren, auch für Nutzung im Bestand, vor allem im
nördlichen Bayenthal.
- Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um Schleichverkehre zu verhindern.
Auch für zukünftige Bewohner Parkstadt Süd.
- Wann kommt die S16?
- Radschnellweg (Pendlerroute) nicht durch den Grüngürtel!
- Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf steuern
- Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinderwägen etc mit Rampe auf der Deutzer/
Poller Seite
- Tiefgaragen zweigeschossig planen
- Parkhaus für die Südstadt miteinplanen
Stellwand „Allgemeines“
- 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für Bürge rprojekte konzipiert war.
Das war viel zu früh! Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein buntes, viel-
fältiges Quartier sind auch Ideen aus der Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie
umgesetzt werden können.
- Präsentationspläne bitte hochladen
- BV1 mit in Beratungsfolge nehmen
- Fragen zu Vergaben, Veräußerungen
- Zeitfenster?
- Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der Parknutzung? Permanentes Grillen,
Musikbeschallung, Hunde vs. Jogger:innen
- Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser nur ein Nutz- bzw. Verschönerungs-
see sein?
- Vorhandene Bodendenkmäler herausstellen (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln
muss mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen!
- Wird es auch Gastronomie-Angebote geben?
- U-Bahn durch die Parkstadt er scheint unverhältnismäßig. Sinnvoller wäre auf dem Bi-
schofsweg
- Und immer an die Barrierefreiheit denken!!!
- Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhaltebecken gebraucht wird?
- Auch Gassen können / müssen begrünt werden
- Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“
- Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nutzung von Grund und Boden (im
Eigentum der Kommune) sichergestellt?
- Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise werden?
- Wann ist die Vollendung des Projektes geplant?
- Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von Kärtchen? Partizipation kann so viel
mehr sein (Collaboration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)!
Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich
72658 Zeichen
BP-Abwägung B31 / 2 Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier- sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun- terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1 NN vom 09.03.2025: Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1.1 Sichtbarmachung des Forts II Großfürst Nikolaus von Russland und der preußischen Wallanlagen. Dies sollte mit mehr als nur Hinweisschilder geschehen. Verschiedene Anregungen sind u.a. auf den Spazier- gängen gesagt worden. Für die konkrete Planung soll Fortis Colonia e.V. mit seinen Fachleuten einbezogen werden. Kenntnisnahme Der archäologische Bestand ist im weite- ren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö- misch-Germanische Museum / Archäologi- sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu dokumentieren und zu sichern. Im Vor- feld von Baumaßnahmen werden umfang- reiche archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Ge- nehmigungs- bzw. Ausführungsplanungen wird geprüft, ob und wie das Fort si chtbar gemacht werden kann. Fortis Colonia e.V. hat im Rahmen weiterer Fachgespräche und auch im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanes erneut die Möglich- keit, sich einzubringen und Stellung zu nehmen. x x 1.2 Öffnung der Flächen mit dem Sporthof Die Planungsvariante „Sporthof“ wird eindeutig bevor- zugt. Damit wird dem zunehmenden Bedürfnis nach freier sportlicher Betätigung Rechnung getragen. Zudem sind die Räume in diesem Bereich des Grüngürtels wei- terhin für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einengung durch bestehende Sportanlagen, Tierheim und Eisen- bahnwall machen die Planung für einen öffentlichen Grünraum schon schwierig genug. Beispiel für eine überdachte, öffentliche Sportflächen findet sich z.B. in Brüssel. Für den Vereinssport (hier besonders Fortuna Köln mit seinen vielen Jugendmannschaften) und/oder den Unisport sollten andere Flächen gesucht werden. Kenntnisnahme Die Variante Sporthof soll aus Sicht der Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. Weitere politische Beratungen sollen hierzu im Sport- und im Stadtentwick- lungsausschuss, im Finanzausschuss und im Rat erfolgen. Die Anregung einer über- dachten, öffentlichen Sportfläche wird in der weiteren Planung geprüft. x 1.3 Radeberger Brache Nicht für den neuen Grünzug, sondern für die Verlegung einer Straße (Bischofsweg) soll in das Naturgebiet „Ra- deberger Brache“ eingegriffen werden. Dieser Eingriff wird deutlich abgelehnt. Der Name „Brache“ sagt schon, nein Die Verlegung des Bischofswegs ist Be- standteil des städtebaulichen Konzeptes und Voraussetzung für die Umsetzung ei- nes angemessenen breiten Inneren Grün- gürtels sowie für die Quartiersentwicklung. x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung dass sich über Jahrzehnte die Natur selbst einen Raum mit Flora und Fauna geschaffen hat. Dieser ist erhal- tenswert. Es bedarf eine Umplanung der Straße, damit ausreichend Fläche für den Rad- und Fußverkehr ge- schaffen werden kann. Die Raderberger Brache wird dennoch größtenteils erhalten. 1.4 Rad- und Fußverkehrsbrücke über die Vorgebirgsstraße Schon frühzeitig gab es die Anregung und im August 2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen, die heute nicht genutzte Eisenbahnbrücke über die Vorgebirgsstraße für den Rad- und Fußverkehr zu nutzen. So könnte eine autoverkehrsfreie Ost-West- Wegeverbindung entstehen. Es braucht weniger Fläche für die Rad- und Fußwege am Bischofsweg, da es eine zweite, attraktive Wegeverbindung gibt. Damit kann der Eingriff in die „Radeberger Brache“ verhindert werden. Die Kreuzung Vorgebirgsstraße / Bischofsweg wird ent- lastet. Die heutige Brücke mit stillgelegten Gleisen ist kein Potentialraum für die S-Bahn-Planung der Linie S16 zum Bonner Wall. Diese ist auf der Nordseite des Bahndamms vorgesehen. Kenntnisnahme Die Eisenbahnbrücke über die Vorge- birgsstraße sowie die unmittelbar östlich angrenzenden Grundstücke auf dem Bahndamm befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn und sind noch ge- widmete Bahnflächen. Inwieweit die DB auf die Brücke verzichten kann und zur Umnutzung bereit ist, soll in den weiteren Abstimmungen mit der DB thematisiert werden. x 1.5 Führung des Radverkehrs im Grüngürtel Für den Radverkehr müssen mehrere gute Führungen angeboten werden. Fahrtrouten und Zielsetzungen des Radverkehrs sind vielfältig. Zudem ist die Konzentration auf eine Achse nicht mehr zeitgemäß und führt auch zu Konflikten mit dem Fußverkehr. ja Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer Straße), der Schönhauser Straße (teil- weise), Bischofsweg sowie Am Vorge- birgstor vorhanden. Schutzstreifen für Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost- West-Richtung ein Abschnitt des beschil- derten Radverkehrsnetzes NRW (über Ei- felwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alte- burger Wall, Oberländer Wall und Rhein- ufer). Abseits der Hauptstraßen wird der x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Radverkehr im Mischverkehr über Wohn- straßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Wei- terhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Rad- schnellverbindung in Richtung Wesseling geplant. Auch die neu geplanten Wege innerhalb des Inneren Grüngürtels sollen als kombi- nierte Fuß- und Radwege angelegt wer- den und mit dem Fahrrad befahrbar sein. 1.6 Bonner Wall Die Planung einer Radverkehrsführung auf dem Bonner Wall ist notwendig. Sie hat dann eine gradlinige Fortset- zung im Vorgebirgspark zum Eifelwall nach Westen. Nach Osten führt sie über den Alteburger Wall in den Friedenspark zum Rhein. Der Bonner Wall kann auf- grund seiner Struktur NIE den Standard für eine gute Radinfrastruktur erreichen (Gewerbegebiet, Autopark- plätze). Kenntnisnahme Die Planung der Radpendlerroute ist noch nicht abgeschlossen. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenfüh- rung (nördlich oder südlich des Bahn- dammes) zum Einsatz kommen soll. x 1.7 Daher braucht es für den Radverkehr eine attraktive Verbindung im Grüngürtel Parkstadt Süd Schon immer war die Anbindung der Parkstadt Süd in Ost-West-Richtung mit einem attraktiven Rad- und Fuß- weg vorgesehen und für den Mix an Mobilität sehr wich- tig. Die Parkstadt Süd wird nach Westen an den Sport- hof angeschlossen. In östlicher Richtung liegen der Schulcampus, der mit dieser Radverbindung bestens angeschlossen wird. Wir haben heute schon auf dem in- neren Grüngürtelring 6.000 – 7.000 Radfahrende. Es entstehen Verbindungen nach Zollstock u.a. zur Vorge- birgsstraße mit neuer Radinfrastruktur und in den Vor- gebirgspark (Schule, Schwimmbad) Wichtige Wechsel- punkte dieser Radverbindung sind die Vorgebirgsstraße und die Alteburger Straße. Sie brauchen ein besonde- res Augenmerk der Gestaltung. Die gute Radverbindung Kenntnisnahme Die angeregte Radwegeführung entlang des Bahndamms wird im weiteren Verfah- ren geprüft. Ein separater Radweg hat im Gegensatz zum kombinierten Fuß-/Rad- weg den Vorteil, dass Konflikte zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern minimiert werden. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung soll hinter den geplanten Spielplätzen entlang des Bahndamms verlaufen, zum Teil auf halber Höhe des Bahndamms. Damit werden die befürchteten Konflikte vermieden. Der vorgesehenen Betriebsweg vor der ge- planten Lärmschutzwand bietet sich hierfür an. Diese Radinfrastruktur kann auch mit Breiten von 3-4m leis- tungsfähig sein. Im Landschaftspark Belvedere gibt es gute Beispiele für die Wegebeschaffenheit und die Tren- nung von Rad- und Fußwegen in einer Grünanlage. 1.6 Neue Rheinbrücke Höhe Schönhauser Straße Die Anbindung der Parkstadt Süd und des Linksrheini- schen über den Rhein ist erforderlich. Dies kann mit ei- ner neuen Brücke für den Rad- und Fußverkehr südlich der Südbrücke geschehen. Es braucht keine unterirdi- sche, nicht hochwassersichere Unterquerung des Gus- tav-Heinemann-Ufers. Die Rampen zur Brücke können in den Grüngürtel gut integriert werden in der Nähe des Bahndamms. Diese Fortführung spricht auch für eine gute Radverbindung südlich des Bahndamms. Die Südbrücke ist weder für den Radverkehr noch Fuß- verkehr geeignet, noch ist sie barrierefrei. Für eine Ver- besserung wäre DBInfraGo zuständig, doch die hat an- dere Aufgaben, als sich um die Südbrücke zu kümmern. Da es Überlegungen gibt im südlichen Bereich die Rheinquerung zu verbessern, bietet sich die Parkstadt- Süd-Poll-Achse an. So wird der rechtsrheinische Grün- gürtel mit dem linksrheinischen Grüngürtel verbunden. nein Die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs über den Rhein an die rechtsrheinischen Stadtteile ist nicht Gegenstand der vorlie- genden Bebauungsplanung. Es wird im Weiteren außerhalb der Bau- leitplanung geprüft, ob die Anregung im Rahmen anderer städtischer Planungen aufgenommen wird. x 1.7 Die Parkstadt Süd wird durch die Parkstadt-Süd-Stra- ßenbahn angebunden. Diese beginnt an der Universität zu Köln (Albertus-Magnus-Platz) – verknüpft die S- Bahn-Station Weißhausstraße der S15 und S17, führt über die Straße Am Vorgebirgstor und Vorgebirgsstraße zum Bischofsweg und weiter über die Schönhauser Straße zum Rhein. Dort kann mit der neuen Rad- und Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Fußbrücke auch die Straßenbahn über den Rhein ge- führt werden und in Poll auf den Gleisen der ehemaligen Hafenbahn Deutz geführt werden: ins Neubauquartier Deutzer Hafen, wie über Poll nach Kalk. 1.8 Die beiden noch erhaltenen denkmalgeschützten Eisen- bahnbrücken am Eifelwall werden in die Gestaltung des City-Walks integriert. nein Eine Integration der beiden Eisenbahnbrü- cken am Eifelwall in die Gestaltung des „City-Walks“ ist nicht Aufgabe dieses Be- bauungsplanverfahrens. x 1.9 Städtebaulich zu überdenken ist die geplante Torsitua- tion mit den zwei Hochhäusern an der Bonner Straße südlich der Koblenzer Straße. An dieser Stelle hat in der 2000jährigen Geschichte Kölns noch nie ein Tor gestan- den. So wirkt die Torsituation aufgesetzt. Zwei Hoch- häuser und eine Straßenschlucht erzeugen Mikrowinde, die für keine Aufenthaltsqualität stehen. Dies kann am Mediapark sehr gut beobachtet werden in den „Schluch- ten“ zwischen den Häusern. nein Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses und poli- tisch beschlossene Grundlage für die wei- tere Bebauungsplanung. Die geplanten Hochhäuser sollen demnach umgesetzt werden. x 2 NN vom 14.03.2025: 2.1 Das Grundstück der Stellung Nehmenden befindet sich im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans IGG. Das Objekt weist weder Substanz- noch Funktionsmängel auf. Es ist saniert und vollständig ver- mietet. Der aktuelle Verkehrswert liegt im zweistelligen Millionenbereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Hauptstandort der Technischen Hochschule Köln. Das Planungskonzept für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans Parkstadt Süd – Innerer Grüngür- tel in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Neustadt- Süd sieht für das Grundstück die Festsetzung als öffent- liche Grünfläche vor. Das Grundstück liegt zurzeit im unbeplanten Innenbereich. Im unmittelbaren Umkreis befinden sich verschiedene Gewerbe (u.a. die Abfall- Kenntnisnahme entfällt x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung wirtschaftsbetriebe, eine Kfz-Prüfstelle), die Bundes- straße B 51 sowie Bahntrassen der Deutschen Bahn und der Straßenbahnlinie 17. Das Gebäude wird mithin zurzeit sowohl gewerblich als auch zu öffentlichen Zwe- cken genutzt. 2.2 In Folge der Planung soll eine vollkommen intakte Ge- werbefläche/-bebauung mit einer Grünfläche überplant und damit die Fläche entwertet werden. Aus dem Erläu- terungskonzept zum städtebaulichen Konzept des Be- bauungsplans geht bisher nicht hervor, wie die Belange der Eigentümerin und der betroffenen Mieter bei der Ab- wägung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere müssen auch die Belange der Wirtschaft nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden. In Anbetracht mit der Überplanung verbundenen Boden- wertabschreibung würde das Grundstück erheblich an Wert verlieren und damit wird auch das Eigentum aus- gehöhlt. Es ist nicht erkennbar, wie dies bei der Planung berücksichtigt wird oder hinreichend berücksichtigt wer- den kann. Dem Ziel, den Anschluss des Inneren Grün- gürtels bis zum Rhein zu ermöglichen, kann keine abso- lute Vorrangstellung eingeräumt werden. nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels dient der städtebaulichen Entwicklung und der Schaffung zusammenhängender Frei- räume und ist das Ergebnis eines jahre- langen Stadtentwicklungsprozesses. Die Anbindung des inneren Grüngürtels an den Rhein ist ein wesentliches Ziel der ge- samtstädtischen Entwicklung und trägt zur Aufwertung des Stadtbildes, zur Verbes- serung der Naherholung sowie zur Ver- besserung des Stadtklimas bei. Zudem ist die Bereitstellung von Grünflächen ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Auf- enthaltsqualität und Erholung für die Be- völkerung. Um dieses Ziel zu verfolgen, wurde insbesondere das Ende der Nut- zung des Großmarktes beschlossen. Da- neben sind weitere Grundstücke, wie die- ses von der Einwenderin, für die Umset- zung der gesamtstädtischen Entwick- lungsziele erforderlich. Die Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein liegt demnach im überwiegenden öffentli- chen und gesamtstädtischen Interesse. Das öffentliche Interesse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Grundstückseigentümer oder Mieter. Nach sorgfältiger Abwägung der Belange wird dem Einwand demnach nicht gefolgt. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Die langfristigen städtebaulichen Vorteile der geplanten Grünfläche überwiegen die wirtschaftlichen Nachteile für einzelne Be- troffene. Gleichwohl wird geprüft, inwie- fern für die Eigentümerin und die Mieter wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen o- der alternative Nutzungskonzepte entwi- ckelt werden können. Diesbezüglich sol- len die Gespräche mit der Grundstücksei- gentümerin zeitnah wieder aufgenommen werden. 2.3 Zudem müssen die Belange des Bildungswesens nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt werden. Mieterin der Gewerbeflächen ist die Technische Hochschule Köln, deren Studierende und Mitarbeiter von der Über- planung betroffen wären. In Folge der Planung wird die Bildungseinrichtung vollständig verdrängt. Dies steht im diametralen Gegensatz zu dem ausdrücklich angestreb- ten, übergeordneten Planungsziel des Gesamtprojekts, die "Bildungslandschaft" zu stärken (Erläuterungstext, S. 3). nein Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung nach Umsetzung der Planung in einen Neubau in der Parkstadt Süd zu überfüh- ren. x x 2.4 Hinzu kommt, dass von der Bebauung am Gustav-Hei- nemann-Ufer allein dieses Grundstück überplant wird. Der Erläuterungstext sieht zudem vor, dass "ausge- wählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ und das Tierheim" erhalten bleiben sollen. Völlig offen ist, nach welchen Kriterien diese gewerblichen Nutzun- gen ausgewählt wurden, während das Grundstück un- serer Mandantin der Planung zum Opfer fallen soll. Die Planung ist offensichtlich willkürlich und diskriminiert, in- dem sie das Grundstück entwertet und andere Grund- stücke und damit deren Eigentümer verschont. Sachli- che Gründe für diese Ungleichbehandlung unserer in Berlin ansässigen Mandantin sind weder dargetan noch nein Das benannte Grundstück ist ein Schlüs- selgrundstück für die Umsetzung der Grüngürtelidee. Die Verlängerung des in- neren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten und gesamtstädtischen Interesse (vgl. lfd. Nr. 2.2) und wird als solches höher gewichtet als die wirtschaft- lichen Interessen eines einzigen Eigentü- mers. Ohne dieses Grundstück ist die Pla- nung nicht umsetzbar. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung ersichtlich. Es drängt sich angesichts dessen die Frage auf, ob die Eigentümerstruktur bei der Auswahl der Be- standsbauten und des Bereichs, in dem man den Grün- gürtel an den Rhein heranziehen will, ausschlaggebend war. 2.5 Das Planungskonzept ist insgesamt fragwürdig. Am Gustav-Heinemann-Ufer und südlich der Eisenbahnbrü- cke, wo die Nord-Süd-Stadtbahn die Straße quert, stößt der Grüngürtel nach der Planung auf eine der meistbe- fahrenen Nord-Süd-Verkehrsachsen für Kraftverkehr und Straßenbahn in Köln. Ob eine Unterführung tat- sächlich möglich ist, ist nach dem Erläuterungstext noch völlig offen und kann daher nicht die Plankonzeption lei- ten. Im Übrigen würde eine solche Unterführung unlös- bare Probleme des Hochwasserschutzes aufwerfen. Die geplanten Nutzungen sind völlig unverträglich und wer- fen nicht auflösbare Konflikte auf. Der bestehende Puf- fer durch die Bestandsbebauung ist planerisch notwen- dig. nein Die Unterführung zum Rhein wird unter Berücksichtigung des Hochwasserschut- zes geplant. Wie auch an anderen Über- wegen im Stadtgebiet kommen im Falle eines Rheinhochwassers mobile Hoch- wasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, die ein Eindringen des Wassers verhin- dern. x 2.6 Eine durchgehende öffentliche Grünfläche lässt sich auch mit einem anderen Verlauf erreichen. Auf der an- deren Seite der Bahntrasse liegt der Friedenspark. Un- ter der Bahntrasse hindurch existiert bereits eine Unter- führung, die direkt in den Friedenspark führt. Durch die- sen kann ein Anschluss des Grüngürtels bis zum Rhein erreicht werden, ohne dass ökologisch und funktional eine wesentliche Abweichung entsteht. Das Grundstück ist damit für das planerische Ziel der Vollendung des Grüngürtels bis zum Rhein nicht einmal erforderlich und damit der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin schon deshalb unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. nein Ziel der vorliegenden Planung ist die Ver- längerung des inneren Grüngürtels in sei- nem bisherigen Verlauf jenseits/ südlich der Bahntrasse bis zum Rhein. x 2.7 Darüber hinaus ist fraglich, wie das Vorhaben realisiert werden soll. Die einzige Lösung, die zur Umsetzung des Vorhabens im Planungskonzept angeboten wird, ist der Kenntnisnahme Es ist richtig, dass für das Gebäude Be- standschutz aus der bestehenden Bauge- nehmigung besteht. Die Planung wäre x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Wenn die Ei- gentümer dazu nicht bereit sind, stellt sich daher schon die Frage, ob die Planung überhaupt realisierbar ist. Da- bei zu berücksichtigen ist, dass die heutige, genehmigte Nutzung weiterhin Bestandsschutz genießt. dann nicht kurzfristig umsetzbar, aber langfristig durchaus realisierbar. 2.8 Dem Ziel einer Vollendung des Inneren Grüngürtels wird insgesamt eine absolute Vorrangstellung zulasten unse- rer Mandantin eingeräumt. Das Planungskonzept sieht grobe Verstöße gegen das Abwägungsgebot nach § 2 Abs. 3 BauGB vor und stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gleichheitsrechte und das Eigentum unse- rer Mandantin dar. Von der geplanten Ausweisung des Grundstücks unserer Mandantin als Grünfläche muss Abstand genommen werden. nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten gesamtstädtischen Interesse und ist als solches höher zu gewichten als die wirt- schaftlichen Interessen eines einzigen Ei- gentümers (vgl. lfd. Nr. 2.2). x 3 NN vom 14.03.2025: 3.1 Auf das vormalige Verwaltungsgebäude der Otto Wolff Draht- und Drahterzeugnisse GmbH in der Koblenzer Str. 11 in Köln-Bayenthal wird hinweisen, das bereits seit 8 ½ Jahren vielen KünstlerInnen und Kreativen als Arbeitsort dient. Das Gebäude wurde durch das Künst- lerInnenhaus im Oktober 2016 vom BLB NRW angemie- tet. Nach Übernahme der Liegenschaft im Juli 2021 durch die Stadt Köln hat diese den Mietvertrag fortge- führt. Es werden Büroräume für 23 Mietparteien mit ak- tuell 36 KünstlerInnen/Kreativen/MusikerInnen im Alter von 20 bis 80 Jahren bereitgestellt. Aufgrund der in Köln herrschenden Raumnot ist die Nachfrage groß und die Auslastung immer bei 100%. Dieser Sachverhalt scheint uns bei der Betrachtung der derzeitigen Nutzungen im Plangebiet zu kurz gekommen zu sein. Das Gebäude liegt gemäß des aktuellen Bebauungs- plan-Entwurfs im Geltungsbereich des Inneren Grüngür- tels, zwischen Bonner Straße und Rheinuferstraße. Und zwar an der „Stadtkante“ zwischen der Koblenzer Kenntnisnahme Das Gebäude befindet sich, wie in der Stellungnahme dargestellt, in öffentlicher Hand und wird an die derzeitigen Nut- zer*innen vermietet. Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegen- den öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten ge- plant. Das öffentliche Interesse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes einen entsprechenden Ersatz- standort zur Verfügung stellen kann, wird derzeit geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Straße und der zukünftig vom Kölner NeuLand Gemein- nütziger e.V. zu nutzenden Fläche, südöstlich der ge- planten Versickerungsflächen östlich der Bonner Straße. Es soll im Rahmen der Umsetzung der bisheri- gen Planungen niedergelegt werden. Im Anschluss da- ran soll die Fläche als ein Teil der parallel zur Koblenzer Straße verlaufenden Muldenversickerung und der was- sergebundenen Wegedecke umgestaltet werden. Unser Austausch mit den Nachbarn des Kölner Neu- Land Gemeinnütziger e.V. brachte ein gemeinsames In- teresse zur langfristigen Kooperation zutage, welches auch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäudeteilen beinhalten könnte. Auch eine Zisterne zur Speicherung des Regenwassers (ca. 350m3 p.a.) als Gießwasser für die Anpflanzungen stand zum Gespräch. Unsere fortge- schrittenen Bemühungen zur Fassadenbegrünung und die gereiften Pläne zum nachhaltigen Umbau des Ge- bäudes mit Retentionsdach, Photovoltaik, Wärmepumpe und weiteren Maßnahmen dürften als adäquates Vorha- ben die Vereinbarkeit mit dem Konzept der Parkstadt Süd gewährleisten. Es wird daher gefordert, das Gebäude zu erhalten und dies im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichti- gen. Um Beteiligung bei der Abwägung der Interessen wird gebeten, da die Planungssicherheit für den Betrei- ber sowie für die dort tätigen KünstlerInnen von existen- tieller Bedeutung ist. 3.2 Kultur-Pionier-Projekt in der Parkstadt Süd DER DRITTE RAUM übernimmt bereits derzeit eine Pi- onierrolle als Kulturort in der neu entstehenden Park- stadt Süd und schließt die Lücke, die das städtische Kulturamt mit seinem Angebot an kulturellen Produkti- onsstätten, Ateliers und Musikräumen nicht zu schlie- ßen vermag. Andere Wirkungsstätten für KünstlerInnen, Kenntnisnahme Ein Ersatzstandort wird geprüft, ist aber nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfah- rens. Die beschriebenen Nutzungen wer- den in der neuen Parkstadt Süd grund- sätzlich zulässig sein und passen in die Zielsetzung der Planung. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung insbesondere Proberäume für MusikerInnen, sind durch Abriss auf dem Großmarkt-Areal im Plangebiet bereits verloren gegangen. Der Mangel an, bzw. Wegfall von Flächen für Kunst und Kultur wurde in den letzten Jah- ren in Politik und Verwaltung entsprechend thematisiert. Der Ratsbeschluss vom 06.02.2018 zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ (AN/0149/2018) sowie der Beschluss der Kulturentwicklungsplanung in 2019 weisen deutlich da- rauf hin, dass im Rahmen der Stadtentwicklungspro- jekte kulturellen Projekten ein hoher Wert beigemessen wird. Die aus dem Betrieb des KünstlerInnenhauses ge- wonnenen Erfahrungswerte und Strukturen können auch als Blaupause zur Realisierung vergleichbarer Pi- lotprojekte dienen. Mancher Leerstand in Köln oder auch gewerbliche Neuplanungen in der Parkstadt Süd bieten sich ebenfalls an, nach diesem Modell entwickelt zu werden. Zur Entlastung der Angebote des Kulturamts und ergänzend dazu. 3.3 Hoher Nutzen für KünstlerInnen, Stadt und Stadtgesell- schaft Das Angebot des KünstlerInnenhauses umfasst Flächen von rund 330qm an vermietbaren Räumen zwischen 8,5 qm bis 24 qm Größe zzgl. der anteilig umgelegten Gemeinschaftsflächen/-räumen von insgesamt 270 qm. Die Räume werden je nach Nutzungsart einschließlich sämtlicher Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, Strom, Müllabfuhr, Frisch-/Abwasser, Straßenreinigung, Gebühren und Versicherungen, Internet, Reinigung der Gemeinschaftsflächen/-räume (Flure, Treppen, Toilet- ten, Küchen), Hausmeister, Grünpflege, Wartungen, etc. vermietet und bieten den Kulturtätigen äußerst komfor- Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 3.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung table Verhältnisse zu Konditionen, wie sie vergleichs- weise subventionsfreie Strukturen in dieser Lage nicht zu bieten im Stande sind. Dutzende KünstlerInnen und Kreative konnten als ehe- malige MieterInnen in den vergangenen Jahren in den Räumlichkeiten ihrem professionellen künstlerischen Wirken nachgehen. Besonders jungen KünstlerInnen, Kreativen und Initiativen ermöglichte der erste eigene Wirkungsort den entscheidenden Sprung in die Selb- ständigkeit. Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersklassen verwirklichen hier ihre Träume und be- streiten in verschiedenen künstlerischen Sparten ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien. Regelmäßige Ausstellungen, wie etwa im Rahmen der Offenen Ateliers und Passagen, bieten ihnen dabei den nötigen Raum zur Präsentation und zur Vernetzung. Das KünstlerInnenhaus funktioniert seit 2016 autark und ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln. Die Stadt Köln erhält kontinuierlich 18.000 € Miete pro Jahr. Der Wert der Immobilie wurde durch ständige Ertüchtigung und Erneuerung der technischen Infrastruktur in Eigeninitia- tive entsprechend erhöht. Umfangreiche Arbeiten durch Fachbetriebe an den Elektro- und Sanitärinstallationen, der Heizungsanlage, dem Dach, sowie sonstige Maß- nahmen verursachten Kosten im deutlich fünfstelligen Bereich. 3.4 Fazit Der Betrieb des Hauses als Kulturort ohne Zuschüsse bedingt kontinuierlich eigene Investitionen und erfordert Planungssicherheit. Es wird daher gefordert, das Künst- lerInnenhaus DER DRITTE RAUM im Rahmen der wei- teren Planungen zu berücksichtigen und zu erhalten. Die Wertschätzung von Kunst und Kultur wurde durch nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte- resse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung politische Beschlüsse und die Kulturentwicklungspla- nung hoch aufgehängt und sollte auch im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd entsprechend Anwendung finden. In Anbetracht der auf absehbare Zeit knappen Mittel der öffentlichen Kassen ist ein autark betriebener Kulturort von hoher Bedeutung und darf nicht leichtfertig aufgegeben werden. Mit den von uns vorgeschlagenen ökologischen Maßnahmen im und am Gebäude sowie durch die Kooperation mit dem Kölner NeuLand Ge- meinnütziger e.V. wäre das KünstlerInnenhaus DER DRITTE RAUM hervorragend ins Plangebiet integrier- bar. Eigentümerin des Gebäudes einen ent- sprechenden Ersatzstandort zur Verfü- gung stellen kann, wird derzeit geprüft. 4 NN vom 19.03.2025: 4.1 Es wird beantragt, die im Eigentum stehenden Grund- stücke Koblenzer Straße 1-9, Flur 51, Flurstücke 1380 und 1382, eingetragen im Grundbuch von Köln, Blatt 596 unter lfd. Nr. 22 und 23 des Bestandsverzeichnis- ses, nicht in den Geltungsbereich des in Aufstellung be- findlichen Bebauungsplans einzubeziehen und als Grünfläche festzusetzen, sondern weiter eine gewerbli- che Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Die ge- nannten Grundstücke sind mit einem Geschäfts- und Bürogebäude mit Einzelhandelsbetrieben, Arztpraxen, Büros, Ladenlokalen, Lagerflächen und Gaststätten be- baut. Das Gebäude wurde zwischen den Jahren 1988 und 1994 errichtet und seither fortlaufend modernisiert. Sämtliche Nutzungseinheiten im Gebäude sind vermie- tet. nein Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 verwiesen. x 4.2 Geplant ist, die Grundstücke zu einer Grünfläche herab- zustufen. Dieses Vorhaben ist mit dem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht vereinbar. Das Eigentum an Grundstücken gehört nach nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten gesamtstädtischen Interesse und ist als solches höher zu gewichten als die wirt- schaftlichen Interessen eines einzigen Ei- gentümers. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den in die Abwä- gung einzustellenden, privaten Belangen, denen beson- deres Gewicht zukommt (BVerwGE 47, 144, 154; BVerwG, NVwZ 1988, 727, 728). Dabei ist zu berück- sichtigen, dass sich der Entzug baulicher Nutzungsmög- lichkeiten wie eine Teilenteignung auswirkt (BVerfGE 83, 210, 212 f.). Die für eine Planung sprechenden, städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen ei- nes Bauleitplans die private Nutzbarkeit von Grundstü- cken beschränken oder gar ausschließen (BVerfGE 104, 1, 13; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 83; BVerwG, NVwZ 2001, 560, 561). Aus den offengelegten Planun- terlagen ergibt sich kein städtebaulicher Belang, der so gewichtig ist, dass er eine (Teil-)Enteignung unserer Mandantin rechtfertigen könnte. 4.3 Im Gebäude sind viele Gewerbebetriebe und freiberufli- che Nutzungen ansässig, die nicht nur zahlreiche Ar- beitsplätze bieten, sondern auch eine erhebliche Wert- Schöpfung bewirken. Insbesondere durch die gute Mie- terstruktur mit langlaufenden Mietverträgen hat das Grundstück über die Jahre einen deutlichen Wertzu- wachs erfahren. Nach Einschätzung liegt der Verkehrs- wert des bebauten Grundstücks heute bei rund 19,5 Mio. Die Planung stellt für das Grundstück baupla- nungsrechtlich eine radikale Kehrtwende dar: aus einem Kerngebiet soll eine Grünfläche werden. Demgegenüber sieht der vom Rat der Stadt Köln am 05. 05. 2009 be- schlossene "Masterplan Innenstadt", der als Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bezeichnet wird, weiterhin eine Bebauung auf dem Grundstück unserer Mandantin vor. Die Stadt möchte für die Grundstücke von der Vorgabe des erst vor rund 15 Jahren beschlos- senen Masterplans abweichen, um "die gewünschte nein siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Durchgängigkeit des Freiraums bis zum Rhein" zu er- möglichen. Die "Vollendung des Inneren Grüngürtels im linksrheinischen Stadtgebiet" wird als maßgebliches Planungsziel benannt. Dieses Vorhaben mag zwar his- torisch ableitbar und städtebaupolitisch wünschenswert sein, geht jedoch daran vorbei, dass unsere Mandantin auf ihrem Grundstück bestandsgeschützte Nutzungen ausübt, die eine Integration des Grundstücks in den "In- neren Grüngürtel" dauerhaft unmöglich machen. Eine Planung, die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht umsetzbar ist, verfehlt ihren gestaltenden Auftrag und ist schon nach § 1 Abs. 3 BauGB unwirk- sam (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. 03.2007 - 4 BN 10/07 -juris, Rn. 7). Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Stadt das ehemalige Großmarktgelände künftig u.a. als Grünfläche nutzen möchte. Da die hier ausge- übten Nutzungen aufgegeben wurden, ist hiergegen auch nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch für diejenigen Flächen zwischen Bonner und Koblenzer Straße und dem Rheinufer, auf denen sich - wie auf den Grundstücken unserer Mandantin - zahlreiche Z.T. hochwertige bestandsgeschützte gewerbliche Nutzun- gen befinden. Hier muss die Planung zwangsläufig an den faktischen Gegebenheiten scheitern bzw. dauerhaft eine bloße Chimäre bleiben. Die Darstellungen dieser Grundstücke als Grünflächen können mit Blick auf die gegenläufigen Eigentümerbelange nicht das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. 4.4 Den Unterlagen ist ferner keine nachvollziehbare Erläu- terung dafür zu entnehmen, warum die neue Grünfläche nur einen Teil des bisherigen Kerngebiets, in dem die Grundstücke liegen, und des sich östlich anschließen- den Gewerbegebiets umfasst. Da es der Stadt vor allem um die "Vollendung des Inneren Grüngürtel bis zum nein Die Grenze zwischen dem geplanten In- neren Grüngürtel und der Quartiersent- wicklung, dem Bereich für die Hochbau- ten, ist keine willkürlich gezogene Linie, sondern Ergebnis eines jahrzehntelangen x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Rhein" geht und der Änderungsbereich unmittelbar an bereits bestehende größere Grünflächen angrenzt (Z. B. den Vorgebirgspark), wäre zu erwarten gewesen, dass der gesamte Änderungsbereich als Grünfläche darge- stellt wird. Stattdessen ist offenbar willkürlich eine Linie gezogen worden, nördlich derer eine Grünfläche entste- hen soll, wogegen die südlich davon liegenden Bereiche baulich nutzbar bleiben sollen. Städtebauliche Gründe dafür, dass im bisherigen Kerngebiet nur die nördlich der Koblenzer Straße vorhandenen baulichen Nutzun- gen "entfallen" sollen, werden nicht angeführt. Das stellt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Eine Fest- setzung, die die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstü- cke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderun- gen einer gerechten Abwägung nur, wenn etwa die na- türlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung mehr oder minder vorzeichnen. In einem solchen Fall ist dem Erfordernis der Lastengleichheit genügt, wenn die planungsbedingten Ungleichbelastungen durch boden- ordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. 12. 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 21; BGHZ 67, 320, 327 f.). All dies ist hier nicht der Fall. Planverfahrens unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit. 4.5 Im Westen des Änderungsbereichs ist der "Grüngürtel" zum Teil nur wenige Meter breit. Es wäre daher ohne weiteres möglich gewesen, auch das Grundstück als Gemischte Baufläche darzustellen und den Grünzug auf dem nördlich angrenzenden Grundstück vorbeizuführen. Damit könnte entsprechend dem Grundsatz der Verhält- nismäßigkeit ohne Beeinträchtigung des Ziels eines durchgehenden Grünzugs ein erheblicher Grundrechts- eingriff zulasten unserer Mandantin leicht vermieden werden. Die Planänderung verstößt außerdem offen- sichtlich gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung, nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte- resse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Grundstückseigentü- mer oder Mieter. Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 verwiesen. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung da weiterhin überhaupt nicht absehbar ist, wie der mas- sive Grundrechtseingriff kompensiert werden könnte. In der Beschlussvorlage Nr. 2399/2024 vom 25. 09.2024 wird zwar behauptet, die Stadt stehe in Verhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche für die Umsetzung des Inneren Grüngürtels erforderlich sind. Unsere Mandantin wartet jedoch schon seit vielen Jah- ren auf ein Angebot der Stadt zur Verlagerung ihres Ge- schäftshauses an einen geeigneten Alternativstandort. Ganz offensichtlich stehen der Stadt entsprechende Grundstücke gar nicht zur Verfügung. Wie sich hieran etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Planung wirft daher einen schwerwiegenden Konflikt auf, der aller Vo- raussicht nach nicht gelöst werden kann. Dies verstößt eindeutig gegen das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB. Die Gespräche mit der Grundstückseigen- tümerin sollen auch für diese Immobilie zeitnah wieder aufgenommen werden. 4.6 Unsere Mandantin wird, falls dem hier gestellten Antrag nicht entsprochen werden sollte, auch weiterhin alle Rechtsmittel gegen die Planung ausschöpfen, was nach den oben zitierten Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einem ganz erheblichen Risiko für die Stadt verbunden wäre. Es liegt daher im ureigenen Interesse der Stadt, mit unserer Mandantin zeitnah eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Kenntnisnahme x 5 NN vom 19.03.2025: 5.1 Dimension und Abstand der Gebäudekörper Wie bereits zu vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen im Rahmen des kooperativen Verfahrens vorge- tragen, erscheinen die Ausdehnungen der Gebäudekör- per insbesondere auch im Quartier Parkstadt grenzwer- tig groß konzeptioniert. Die zahlreich beabsichtigte Überlagerung von Abstandsflächen (gemäß Integrierter Planung) werden mit großer Skepsis gesehen. Es wer- ja Im Rahmen von Testentwürfen wird die vorliegende Planung weiter differenziert und modifiziert. Abstandsflächen nach BauO NRW sind dabei zu berücksichti- gen. Da von dem Bau von Tiefgaragen weitgehen Abstand genommen wurde, werden große Flächen mit Bodenan- schluss auch in den Innenhöfen entste- hen. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung den Häuserschluchten mit starker Verschattung be- fürchtet, die sowohl nachteilige Auswirkungen auf den öffentlichen Raum als auch für die Belichtung der Wohnnutzungen erwarten lassen. Der großzügig dimen- sionierte Innere Grüngürtel ist ein Segen für die angren- zenden Stadtquartiere, kann aber Qualitäten innerhalb der Neubauquartiere nicht völlig kompensieren. Es wird daher dringend angeregt, die Abstände und Straßen- räume zwischen den Blockrändern an den kritischen Punkten („Gassen“) etwas aufzuweiten und insgesamt eine starke Begrünung des öffentlichen Raumes mit großzügigen Baumpflanzungen vorzusehen. Überdies wird empfohlen, innerhalb der Blockbebauungen Baum- pflanzungen mit Anbindung an das Erdreich vorzusehen (Bauminseln), damit sich auch in den Höfen großzügiger Baumbestand entwickeln kann. 5.2 Parkraum für die künftigen Bewohner der Parkstadt Süd Aus den vorgestellten Plänen wird entnommen, dass für die ca. 3.300 Normwohneinheiten bzw. ca. 7.590 Ein- wohner und 4.000 Arbeitsplätze in der Parkstadt Süd etwa 1.500 Parkplätze in den beiden im Hochbau ge- planten Mobility Hubs sowie weitere – noch nicht bezif- ferte – private Parkplätze in den eingeschossigen Tief- garagen der mit den Ziffern 23 (KITA), 25, 29, 30, 32, 33 (SechtM) und 36 (Bildungslandschaft) bezeichneten Ge- bäuden geplant sind. Hinzu kommen noch zwei Quar- tiersgaragen, auf die noch separat eingegangen wird. Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass von den ins- gesamt über 30 geplanten Gebäuden offenbar mehr als 20 ohne Tiefgaragen vorgesehen sind. Dies wird für hochproblematisch gehalten. Es ist zu erwarten, dass Eigentümer oder Mieter der Wohnungen in der Park- stadt Süd auf die Anschaffung eines (batterieelektri- schen) PKW nicht in dem Maße verzichten werden, wie Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei- tenden Mobilitätskonzeptes werden Emp- fehlungen zur Anzahl und Ausgestaltung von Pkw- und Fahrradstellplätzen erarbei- tet. Dabei soll ein ambitionierter Stellplatz- schlüssel in der Parkstadt Süd angewen- det werden. So werden in mehreren Teil- bereichen der Parkstadt Süd Reduktions- faktoren der aktuell gültigen städtischen Stellplatzsatzung angewendet, um ver- bunden mit Angeboten an zukunftsfähigen Mobilitätsformen die Anzahl der zu erstel- lenden PKW-Stellplätze zu verringern. Eine Unterbringung des ruhenden Ver- kehrs in Tiefgaragen würde zwei- bzw. dreigeschossige Tiefgaragen erforderlich machen. Tiefgaragenplätze würden je- x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung dieses politisch gewünscht ist, und somit eine Unterver- sorgung an Parkraum entstehen könnte. Auch für Fahrräder sind wohnungs- bzw. arbeitsplatz- nahe, Diebstahl- und Vandalismus-gesicherte sowie be- queme Unterstellmöglichkeiten in Tiefgaragen erforder- lich, um die Nutzung von Fahrrädern und Lastenfahrrä- dern zu motivieren und um die architektonische Wirkung des neuen Stadtteils nicht von vornherein durch unge- ordnetes Abstellen von Fahrrädern zu beeinträchtigen. Auch das Laden von Elektrofahrrädern lässt sich nur durch gesicherte Abstellplätze in einer Tiefgarage er- möglichen. Ferner gilt es zu bedenken, dass bei einem Parkrau- mangebot über Quartiersgaragen die Erreichbarkeit von Wohnungen längere Fußwege mit sich bringt (Ein- schränkung der barrierefreien Erreichbarkeit!) und die Einrichtung von Behindertenstellplätzen nahe der Woh- nungszugänge provoziert. Separate Parkhäuser bean- spruchen zudem ergänzende Bodenflächen und bei öf- fentlicher Nutzung einen sehr hohen Pflege- und Unter- haltungsaufwand, damit sie nicht zu Schandflecken und Angsträumen verkommen. Ein weiteres Problem: Ent- koppelt man die Eigentumsverhältnisse von Parkange- boten und Wohn- bzw. Gewerbenutzungen gänzlich, so entscheidet die Preispolitik des Parkhausbetreibers maßgeblich mit über die Attraktivität der Hauptnutzun- gen! Es wird daher dringend angeregt, dass mindestens ein- geschossig möglichst natürlich belüftete Parkebenen unterhalb der Wohnbaukörper angeordnet werden (Wohnungen EG als Hochparterre ausbilden), die zu- mindest Teile des Bedarfs innerhalb der Häuser und im selbigen Eigentum als Herstellerpflicht des jeweiligen In- vestors abdecken. Darüber hinaus sollte dann eine ver- doch im Vergleich zu den geplanten Mobi- lity Hubs mit erheblich gesteigerten Bau- kosten zu Buche schlagen: - Kostenansatz Stellplatz Mobility Hub: 20.000 € / Stellplatz - Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 1 Ebene 40.000 € / Stellplatz - Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 2 Ebenen 60.000 € / Stellplatz Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende erscheinen Tiefgaragen mit ihren hohen Baukosten und nicht vorhandenen Nach- nutzungsmöglichkeiten als kaum zukunfts- fähig. Sowohl die Entscheidung über die die Re- duktionsfaktoren als auch zur Realisie- rung von Mobility Hubs anstelle von Tief- garagen wird von den Beigeordneten der Dezernate VI (Planen und Bauen) und VIII Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) mitgetragen. Die befürchtete Unterversorgung soll durch die Maßnahmen des Mobilitätskon- zepts aufgewogen werden und zu einer autoarmen Mobilität verleiten. Flächende- ckende Tiefgaragen sind nach einer Ab- wägung durch die vorgestellte Lösung er- setzt worden. Teil der Abwägung war u.a. die Berücksichtigung der längeren Fuß- Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung ringerte Anzahl an Mobilitäts-Hub das Angebot insbe- sondere auch für die gewerblichen Nutzungen ergän- zen. So könnte ein dezentrales wohnortnahes Min- destangebot die barrierefreie Erreichbarkeit, individuelle Ladeinfrastrukturen für batterieelektrische PKW und Fahrräder, sichere Wegebeziehungen, etc. sicherstel- len. Dieses wird dann durch ein flexibel anpassbares Angebot an öffentlichem Parkraum und Mobilitätsein- richtungen in Quartiersgaragen ergänzt. Letzteres müsste dann weniger Bodenfläche beanspruchen (und ließe alternativ mehr Wohnbebauung zu) und wäre ins- gesamt deutlich wirtschaftlicher, da Betreiberkosten ein- facher zuordbar wären, auf teure mehrgeschossige Parkhäuser und Tiefgaragen verzichtet werden kann, die Attraktivität der Wohnungen sich erhöht und insge- samt mehr höherwertig nutzbare Flächen geschaffen würden. Es wird insbesondere eine Unterversorgung des Park- raumangebotes insgesamt befürchtet, das zu einem An- stieg und Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die umliegenden Viertel führen könnte. Alle die Parkstadt Süd umgebenden Viertel sind aber bereits heute star- kem Parkdruck durch die dort Wohnenden ausgesetzt. Wir appellieren daher an die für die Planung Verantwort- lichen, die Anzahl der Tiefgaragenplätze deutlich zu er- höhen, so dass zumindest insgesamt den Empfehlun- gen der Stellplatzsatzung ohne Abschläge gefolgt wird. wege durch die Zentralisierung des Park- raums sowie die Herstellungs- und Be- triebskosten. Bei den Fahrradstellplätzen wird nach Maßgabe der Satzung agiert und ein Überangebot an diebstahl- und wetterge- schützten Abstellanlagen geschaffen. Ein gänzlicher Verzicht der in der Stell- platzsatzung möglichen Reduktionsfakto- ren ist klar auszuschließen, da ein Haupt- augenmerk dieses Projekts die Verkehrs- reduktion ist. 5.3 Parkraum und Lademöglichkeiten für die an die Park- stadt Süd angrenzenden Viertel Wie oben bereits angesprochen, herrscht in den die Parkstadt Süd umgebenden Vierteln bereits heute er- heblicher Parkdruck. Öffentliche Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind begrenzt; es gibt nur 4 öffentliche Ladepunkte entlang der Goltsteinstraße nein siehe lfd. Nrn. zu 5.2 Ein wesentliches Planungsziel der Park- stadt Süd ist die Entwicklung eines auto- armen Quartiers. Es werden bei der Her- stellung von Stellplätzen auch öffentliche x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung und 2 in der Tacitusstraße. Im Stadtteil Bayenthal zum Beispiel wird seit Jahren vergeblich der Bau einer Quar- tiersgarage gefordert. Auch in der BV 2 wurde diese Thematik bereits mehrfach erörtert. Mit dem Bau der un- mittelbar angrenzenden Bildungslandschaft ergibt sich nun die einmalige Chance, die Situation besonders im nördlichen Bayenthal zu entlasten oder sogar Parkraum z.B. entlang der Goltsteinstraße zur Besserung der dor- tigen Aufenthaltsqualität und Entschärfung von Engpäs- sen umzulagern. Eine zu knappe Bemessung der Park- plätze für die Bewohner der Parkstadt Süd (siehe oben) würde diese Chance jedoch ausschließen, ja in ihr Ge- genteil verkehren. Anstatt die Bewohner Bayenthals zu unterstützen, würden sie durch den Export des von der Parkstadt Süd ausgehenden Parkdrucks in ihr Viertel sogar noch mehr belastet als heute. Wir appellieren da- her an die für die Planung Verantwortlichen, die Zahl der Parkraumangebote in den Quartiersgaragen und im Umfeld der Alteburger Straße ausgesprochen großzügig zu dimensionieren und mit öffentlichen Ladepunkten auszustatten. Ladestationen eingeplant und Flächen da- für vorgehalten. 5.4 Bildungslandschaft Die planerische Berücksichtigung eines ausreichenden Schulangebotes für die Parkstadt Süd als auch für die umliegende Quartiere wird begrüßt. Die Homogenität des Bildungsangebotes (klassische Schulformen) sowie deren räumliche Konzentration erscheint jedoch höchst problematisch. Während zu Schulzeiten und insbeson- dere zum täglichen Schulbeginn und -ende, eine erheb- liche Belebtheit des öffentlichen Raumes und vermutlich Überlastung der Verkehrsinfrastruktur eintreten wird, kehrt sich dieses außerhalb der Schulzeiten ins Gegen- teil. Diese schwankende Beanspruchung dürfte nicht nur den ÖPNV und gastronomische Angebote in der nein Die Bündelung verschiedener Schulforen und Kita an einem Standort hat den Vor- teil, dass z.B. Mensa, Bücherei, Aula, Pausenräume und Sporthalle gemeinsam genutzt werden können. Bei einer offenen Gestaltung (wie z.B. in der Bildungsland- schaft Altstadt Nord geschehen) könnten die Außen-, Spiel- und Sportbereiche von der Öffentlichkeit mitgenutzt werden. Des Weiteren ist anzumerken, dass auch in den Bereichen der Marktstadt und der Parkstadt Kindertagesstätten vorgesehen sind. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Nachbarschaft überfordern, sondern auch zu verwaisten Straßenabschnitten in Ferienzeiten führen. Auch könnte die aus den Planungen erkennbare Blockrandbebauung diesen Eindruck verstärken, die sich nach außen „ver- schlossen“ und abweisend präsentiert. Die Qualität der benachbarten Quartiere wird gerade von der guten Durchmischung bestimmt (insbesondere Fachhochschule, Gastronomie und Wohnen in der Süd- stadt; Schulen, Einzelhandel und Wohnen in Bayenthal). Eine solche Durchmischung sollte auch Ziel bei den Pla- nungen der Parkstadt sein und für Heterogenität sorgen. Nachdem sehr frühe Überlegungen zur Umsiedelung (von Teilen) der Fachhochschule schon vor Jahren ver- worfen wurden, werden keine Vorteile mehr darin er- kannt, eine solch große zusammenhängende Fläche überwiegend einer Nutzung zuzuschreiben. Das KITA- und Schulangebot sollte vielmehr über die gesamte Ent- wicklungsfläche mit dezentraler Anbindung an Verkehrs- infrastrukturen verteilt werden. 5.5 Sporthalle in der Bildungslandschaft Mit Freude wurde in den verfügbaren Plänen gesehen, dass eine Sporthalle im Bereich der Bildungslandschaft vorgesehen ist. Wir appellieren an die für die Planung Verantwortlichen, sicherzustellen, dass diese Sporthalle für Drittnutzer (vor allem Sportvereine, aber auch die Öf- fentlichkeit) verfügbar gemacht wird. Dazu gehört auch, dass die Planung so erfolgt, dass Erschließung und Zu- wegung in einer Art und Weise geplant werden, die die Nutzung durch Dritte außerhalb der Schulzeiten unprob- lematisch ermöglicht. Besser noch als eine Sporthalle, die für Drittnutzer geöffnet wird, wären allerdings min- destens zwei räumlich getrennte (Mehrzweck-) Hallen mit angrenzendem Parkraumangebot (Fahrräder, PKW und ggf. auch Busse) für Gäste. Aus den vorliegenden Kenntnisnahme Die Anregung, die geplante Sporthalle auch Vereinsnutzungen zur Verfügung zu stellen, wird geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Unterlagen ergibt sich, dass die integrierte Planung im Bereich der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule und eine 3-zügige Grundschule vorsieht. Im Bereich des Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zü- gig, angedacht. Aus einer Grobrechnung ergibt dieses insgesamt etwa 2.200 Schüler und Schülerinnen1, die bei nur 2 Schulstunden Sport in der Woche damit knapp 120 Stunden 2 der geplanten Sporthalle bereits belegen würden. Gerechnet von 08h. bis 22h. hat eine 5-Tage- Woche aber nur 70 Stunden. Allein aus dieser Grob- rechnung ergibt sich, dass eine Sporthalle selbst nur für den Schulsport unzureichend wäre und eine dringend benötigte Nutzung durch Sportvereine - abgesehen von den Schulferien - ausschließen würde. 5.6 Stadtbahnplanungen Die derzeitige Konzeption sieht eine mögliche Stadt- bahntrasse aus Westen kommend mit Endhaltestelle an der Markthalle vor. Diese Überlegung erschließt sich nicht, da doch die Anbindung an das übrige Stadtbahn- netz damit dauerhaft verbaut wäre. Zudem würde eine solche neue Stadtbahnstrecke nicht die Bildungsland- schaft erreichen und die Erschließungswirkung wäre, ausgenommen für das Quartier Parkstadt, eher mäßig. Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden südlich angrenzenden Viertel. Es wird daher dringend angera- ten, den Platzbedarf für eine solche Trasse entlang der Marktstraße zu berücksichtigen mit der Option, diese entweder später auf die Nord-Süd-Stadtbahn an der Bonner Straße verschwenken zu können oder gar über die Schönhauser Straße bis zum Rhein fortzusetzen. Bis die Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn sichergestellt ist, wird eine die Parkstadt Süd in Ost- West-Richtung querende Busverbindung zur Anbindung Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 26 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung an das bestehende Stadtbahnnetz vorgeschlagen, z.B. im verknüpfenden Shuttle zwischen der Stadtbahnlinie am Höninger Weg, den Stadtbahnlinien auf der Bonner Straße und den Stadtbahnlinien am Rheinufer. 5.7 Fahrrad- und Fußwege im Inneren Grüngürtel Gemäß den Ausführungen der Landschaftsarchitekten (während der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbe- teiligung) sind lediglich „kombinierte“ Wegeführungen durch den Grünzug für Fußgänger und Radfahrer vorge- sehen. Der „Hauptradverkehrsweg“ bzw. eine Radtrasse in Ost-West-Richtung soll demnach nördlich der Bahntrasse entlang des Bonner Walls ausgebaut wer- den. Damit würde die Planung einer Radtrasse entlang der nördlichen Grenze des neuen Inneren Grüngürtels gemäß beschlossenem Radverkehrskonzept Innenstadt in Frage gestellt. An die Verantwortlichen wird appelliert, an einer geson- derten Radtrasse durch die Grünanlage festzuhalten und diese möglichst störungsfrei entlang der Bahntrasse anzusiedeln. Idealerweise würde diese gemäß Konzept an die Südbrücke angebunden und westlich durch den Grüngürtel fortgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Radverkehre in Köln immer in Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilneh- mern treten müssen. Entlang des Bonner Walls sind zahlreiche Kreuzungspunkte zu überwinden, der be- grenzte Straßenraum für Radwege zu Lasten anderer Teilnehmer neu zu gliedern und Konflikten mit Anliefer- verkehren auszuweichen. Weichen Radfahrer (mit ei- nem vermutlich hohen Anteil an Schülern) dieser Hin- dernisstrecke indes auf kombinierte Wege im Grüngürtel aus, gefährden sie die dortigen Fußgänger. Zwar lässt sich an gegenseitige Rücksichtnahme appellieren, aber zunehmend elektrisch unterstütze Zweiräder neigen nun Kenntnisnahme Eine (ausschließliche) Radwegeverbin- dung parallel zur Bahntrasse wird in den weiteren Planungen geprüft. Die Prüfung, welche Wege beleuchtet werden, erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den betroffenen Fachäm- tern. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 27 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung mal zu höheren Geschwindigkeiten. Ein separater Rad- weg, wie auch im Vorgebirgspark, würde solche Kon- flikte vermeiden, ein Angebot auch für Inlineskater etc. schaffen, den Park beleben und eine äußerst attraktive Wegestrecke darstellen! Ferner wird dafür appelliert, dass die wesentlichen Rad- und Fußwege durch den Inneren Grüngürtel nachts be- leuchtet werden, um eine attraktive und sichere Nutzung auch zu Winterzeiten und am Abend zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die am nördlichen Rand ver- laufenden Hauptwege in Ost-West-Richtung sowie die Querungen, die sich auch in die angrenzenden Quar- tiere fortsetzen. 5.8 Einzelhandel und Gastronomie Den bisherigen Planungen sind bislang nur wenige An- gaben zur beabsichtigten Ansiedlung von Einzelhan- dels- und Gastronomieangeboten zu entnehmen. Es wird dazu appelliert, bei derartigen Überlegungen unbe- dingt die bestehenden Angebote aus den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen und einzubinden. Ein Überangebot und Konkurrenzsituationen sollten ebenso vermieden werden wie auch eine Unterversorgung. Hierbei liegt den Bayenthalern insbesondere das (ver- bliebene) Einzelhandel- und Gastronomieangebot ent- lang der Goltsteinstraße am Herzen, das konzeptionell mit einzubeziehen ist (wie auch z.B. im Hinblick auf die o.g. Parkraumangebote). Kenntnisnahme Ziel der Planung sind gemischt genutzte, urbane Quartiere, in denen grundsätzlich auch Gastronomie und kleinflächige Ein- zelhandelsbetriebe zulässig sein sollen. Ob eine planerische Steuerung im Sinne einer Einschränkung dieser Nutzungen er- forderlich wird, werden die weiteren gut- achterlichen und planerischen Untersu- chungen ergeben. x 5.9 Historisches Bewusstsein für 2000 Jahre Kölner Stadt- geschichte pflegen Mit Erstaunen wurde der umfassende Bericht zu den Bodendenkmälern in den vorliegenden Unterlagen (u.a. Verwaltungsvorlage 4001/2024, Anlage 6, Punkt 3.8.2) zur Kenntnis genommen. Von eiszeitlichen Hügelgrä- ja Die Anregung wird aufgenommen, der Umgang mit möglichen Bodendenkmälern wird im weiteren Verfahren mit den zu- ständigen Fachstellen abgestimmt. x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 28 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung bern, einer Haupt- und Nebenstraße und einer Nekro- pole der Römerzeit, einem (inzwischen aufgelassenen) jüdischen Friedhof des Hochmittelalters bis zu einem Fort der Neuzeit ist alles dabei, was die Geschichte un- serer Stadt auszeichnet. Es wird daher an die für die Planung Verantwortlichen appelliert, nicht nur mit die- sem historischen Erbe verantwortungsbewusst umzuge- hen (was ohnehin gesetzlich abgesichert ist), sondern dieses historische Erbe aktiv in die entstehende Park- stadt Süd einzubeziehen. Das kann in niedrigschwelli- ger Form durch Erinnerungstafeln o.ä. geschehen. Wünschenswert wäre es aber, wenn eine geeignete Form gefunden würde, die Bodendenkmäler in den Un- tergeschossen der zu errichtenden Gebäude für die Öf- fentlichkeit sichtbar zu machen, wie dieses z.B. in der Tiefgarage am Dom mit Teilen der römischen Stadt- mauer geschehen ist. 6 NN, Stellungnahme vom 21.03.2025: Die zwei geplanten Durchlässe unter der Bahnstrecke (am Bonner Wall 19 und zwischen Volksgarten und Südstadion) werden ausdrücklich begrüßt, dadurch würde die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert werden. Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barri- ere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des Grüngürtels in zwei Hälften. Um Ergänzung des Mobilitätskonzepts der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße wird gebeten. Dabei kann die ehemalige Bahnbrücke zwischen der Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder ein Neubau an gleicher Stelle genutzt werden. Auf der Ost- seite wäre keine Rampe erforderlich, da hier das Ge- lände auf Höhe der Gleise verläuft. Diese Forderung fin- det sich auch im Änderungsantrag der BV Rodenkirchen zu diesem Thema, der am 21.08.2023 beschlossen Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft, siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 1.4 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 29 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung wurde: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=377694 7 Schreiben vom 21.03.2025: 7.1 Stadtbahn Es sollte unbedingt auch eine Stadtbahntrasse auf der Südseite des Bischofswegs geprüft werden, als Alterna- tive zur Nordseite. Damit die "Raderberger Brache" nicht überplant wird und die Radfahrstreifen auf jeweils 2,5m verbreitert werden können, müssten dafür Bi- schofsweg und Marktstraße um 9m nach Norden ver- schoben werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Konflikte zwischen Stadtbahn und MIV an der Kreuzung Bischofsweg/Vor- gebirgsstrasse deutlich reduziert würden. Die Südlage wäre außerdem besser geeignet, da der Niederflur Bahnsteig für die Stadtbahn im Bereich der Kreuzung Marktstraße/Bonner Str. wahrscheinlich ebenfalls auf der Südseite errichtet werden müsste (Auf der Seite der Adresse Marktstraße 9), unter Nutzung eines Teils der ehemaligen Fahrbahn, die vor kurzem auf die Nordseite verlegt wurde. Die genaue Lage des Bahnsteigs sollte auch vor dem Hintergrund einer späteren Fortführung in die Schön- hauser Str. untersucht werden. Als Ersatz für die zwei bisher in der Mitte der Parkstadt Süd vorgesehenen Stadtbahnhaltestellen empfehle ich folgende Standorte: Haltestelle 1: Westlich der Kreuzung Marktstraße/Bi- schofsweg (gegenüber des Block 2) Haltestelle 2: Zwischen der bisher vorgesehenen nördli- chen Einmündung der Mobilitätstrasse in den Bischofs- weg und der nördlichen Einmündung der Ringstraße in den Bischofsweg (gegenüber des Block 14) In den beiden Haltestellenbereichen müsste der Bi- schofsweg um 14m nach Norden verschoben werden. Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. Die Anregungen wer- den an das zuständige Fachstelle weiter- gegeben. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 30 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 7.2 Bus Der Betrieb mit autonomen Kleinbussen wird abgelehnt, da die Kapazität zu klein wäre und keine Integration in das stadtweite Busnetz möglich wäre. Die Ringstraße sollte so geplant werden, dass dort Gelenkbusse fahren können. Dabei sollten die Flächen für zwei Haltestellen auf der nordöstlichen Seite der Ringstraße vorgehalten werden (Block 3/6 und Block 16/17). Der bisher ge- plante "Boulevard" kann durch den Entfall der Mobili- tätstrasse deutlich verkleinert werden auf maximal 20m Breite, wenn möglich noch weniger. Zusätzlich sollten zwei weitere Bushaltestellen jeweils an der Kreuzung Marktstraße/Bischofsweg und Marktstraße/Bonner Str. geplant werden. Kenntnisnahme Um Straßen mit klar untergeordneter Funktion als solche erkennbar zu gestal- ten, sind schmale Querschnitte notwen- dig, die von entsprechenden Schleppkur- ven von Gelenkbussen konterkariert wer- den. Gegebenenfalls könnten Shuttles die Ringstraße nutzen. Darüber hinaus erzie- len Bushaltestellen im Boulevard die beste Erschließungswirkung, stellen nach 3. Kölner Nahverkehrsplan ausreichend kurze Wege her und sind die einzige Trasse für Gelenkbusse. Neben zwei Hal- testellen im Wohnbereich der Parkstadt sind weitere Haltestellen im Bereich der Großmarkthalle und Stadtbahnstation Bonner Straße vorstellbar. x 7.3 Städtebau Zur Verschiebung des Bischofswegs und der Markt- straße um 9m (bzw. 14m an den Haltestellen) nach Nor- den muss die Lage und Größe eines Teils der Blöcke angepasst werden: Block 2: Verkleinerung um 14m an der Westseite Blöcke 4,5,7,8,11,15: Verschiebung um 9m nach Nord- osten Block 14: Verschiebung um 9m nach Nordosten und Verkleinerung an der Südwestlichen Seite um 5m Block 18: Verkleinerung um 12m an der Südseite Block 21: Verschiebung um 9m nach Norden Block 23: Verkleinerung um 9m an der Südseite Die Verschiebungen würden durch den Entfall der Mobi- litätstrasse in der Mitte des Quartiers ermöglicht, wodurch mindestens 10m Breite eingespart würden. Der durch die Verkleinerung eines Teils der Blöcke hervor- Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 7.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung gehende Verlust an Nutzfläche kann durch teilweise Er- höhung der geplanten Gebäude ausgeglichen werden. Hier sollte auch geprüft werden, ob die Nutzfläche durch weitere Erhöhungen von Gebäuden sogar insgesamt vergrößert werden könnte. Angesichts der knappen Flä- chen und großen Mangel an Wohnraum wäre dies drin- gend notwendig. 8 NN Die sehr „eckig“ geplanten Parkwege wirken sehr stark, als wäre der Fokus gewesen, dass sie auf einer Karte schön aussehen sollen, es wird wenig Wert auf einen tatsächlich sinnvollen Verlauf gelegt. Generell sollten alle „Knicke“ der Wege deutlich stärker ausgerundet werden, weil diese Stellen sonst insbesondere für den Radverkehr gefährlich und unpraktisch wären. Das größte Problem ist, dass die Wege größtenteils kaum ei- nen Bezug zum bestehenden und geplanten Straßen- und Wegenetz der Umgebung nehmen. An vielen Stel- len würden so unnötige Umwege entstehen, gerade beim Fußverkehr ist aber Direktheit das wichtigste Krite- rium für die Attraktivität. Dadurch würde an vielen Stel- len die Bildung von Trampelpfaden provoziert. Einige dieser Stellen sind auf der Karte (siehe Anhang) mar- kiert, mit einer alternativen Führung in blau. Dies ist aber keine vollständige Auflistung, das gesamte Wege- netz sollte nach diesem Prinzip neu geplant werden. Hier ist es dringend nötig ein Parkwegkonzept zu erstel- len, bei dem die Parkstadt Süd, der Grüngürtel und die umgebenden Stadtteile integral betrachtet werden, auch die Bedürfnisse des Radverkehrs sollten (als zweite Pri- orität nach dem Fußverkehr) einfließen. Beispielsweise sollten die Wege des Grüngürtels immer auf eine beste- hende oder geplante Straße/einen Weg zulaufen, um Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in der weiteren Planung geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Umwege zu vermeiden. Dadurch würde auch die Bil- dung von Trampelpfaden vermieden. Das ganze Fuß- verkehrsnetz sollte insbesondere im Grüngürtel auch „organischer“ und natürlicher geplant werden. Dabei könnten einige Wege weiterhin geradlinig verlaufen, aber an anderen Stellen bietet sich auch ein leicht ge- schwungener Verlauf an. Die Minimierung des Umweg- Faktors sollte in den einzelnen Abschnitten das wich- tigste Kriterium sein. Nachteile gäbe es nicht: Die Ge- samtlänger der Wege würde nur minimal steigen, und an vielen Stellen hätten sich bei der aktuellen Planung ohnehin Trampelpfade gebildet, die eigentlich nicht er- wünscht sind. Stand 12.05.2025
Anlage 10_Vorab-Auszug zu TOP 9.3 und Änderungsantrag StEA 26.06.2025 1326_2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 öffentlich 9.3 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 1326/2025 9.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und VOLT-Fraktion zu TOP 9.3 - Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd (1326/2025) AN/0987/2025 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er- gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. II Schriftlicher Ergänzungsantrag AN/0987/2025 der CDU Fraktion und der VOLT- Fraktion: Beschlussvorschlag Punkt 2 des Beschlusstextes wird folgt ergänzt: Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung ist transparent darzu- stellen und dem Ausschuss vorzulegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine oder mehrere Quartiersgaragen sowie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV- Angebote möglich sind. Abstimmungsergebnis über den schriftlichen Änderungsantrag: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE zugestimmt. III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla- gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er- gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Er- schließung ist transparent darzustellen und dem Ausschuss vorzulegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine oder mehrere Quartiersgaragen so- wie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV-Angebote möglich sind. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: Einstimmig beschlossen.
Anlage 0_Begründung zur Einbringung in den Rat am 04.09.2025
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Ergänzte Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Quartiersentwicklung 1326/2025 A N L A G E 0 Begründung der Dringlichkeit Verzicht auf eine erneute Vorberatung im Fachausschuss Im Jahre 2025 ist nach der Sitzung am 26.06.2025 keine weitere Sitzung des Stadtentwick lungsausschusses mehr vorgesehen. Die ursprünglich durch den StEA erfolgte Entscheidung zum Vorgabenbeschluss zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd –Quartiersentwicklung 1326/2025 wurde im Nachgang durch eine ergänzte Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen unwirksam. Eine Entscheidung ist zeitnah erforderlich, um die Weiterbearbeitung der Bauleitplanung zu gewährleisten und den Zeit- und Kostenrahmen einzuhalten. Eine Verschiebung würde eine Verzögerung der Gesamtmaßnahme Parkstadt Süd und deren Umsetzung um mehrere Monate nach sich bringen und somit auch negative Auswirkungen auf die Kosten- und Finanzierungsplanung und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs mit sich bringen. Daher wird um eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 gebeten.
Anlage_13_neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 25.08.2025
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Anlage 13 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgaben- beschluss Quartiersentwicklung 1326/2025 Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berück- sichtigen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Ergebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultie- renden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vor- zulegen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. Ergänzungen erfolgten in folgenden Gremien Stadtentwicklungsausschuss, 34. Sitzung am 26.06.2025 Schriftlicher Ergänzungsantrag AN/0987/2025 der CDU Fraktion und der VOLT-Frak- tion: Punkt 2 des obenstehenden ursprünglichen Beschlusstextes wird wie folgt er- gänzt: „Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung ist transparent darzustellen und dem Ausschuss vorzulegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine oder mehrere Quartiersgaragen sowie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV-Angebote möglich sind.“ Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, 30.06.2025 Änderungsantrag der CDU-Fraktion:Die Vorlage wird um Ziffer 4 wie folgt ergänzt: „Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zu- mindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfü- gung gestellt werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Vorlage Nr. 1326/2025 soll in der Ratssitzung am 04.09. mit beiden oben aufge- führten Änderungen aus StEA und BV2 zur Abstimmung gestellt werden. Die Verwaltung bittet darum, die beiden oben aufgeführten Änderungen als Prüfauf- trag zu behandeln Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorge- stellt. Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung wird wie gewünscht dem Stadtentwicklungsausschuss dargelegt. Die gewünschte Prüfung hinsichtlich Quartiersgaragen und einer Pilotstrecke für au- tonome ÖPNV-Angebote wird durch die Verwaltung gemeinsam mit den unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge bearbeitet. Ebenso wird die gewünschte teilweise Beibehaltung der in der Integrierten Planung Parkstadt Süd vorgesehenen Tiefgaragen durch die Verwaltung gemeinsam mit den unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge geprüft. Ergänzter Beschlussvorschlag (Änderungen fett hervorgehoben) Der Rat der Stadt Köln 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichti- gen; 2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Ergebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultieren- den Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzule- gen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 4. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses am 26.06.2025 unter AN/09872025 eingebrachten Ergänzungen zu prü- fen und in Abhängigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu berück- sichtigen. 5. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Ro- denkirchen am 30.06.2025 eingebrachten Ergänzungen zu prüfen und in Abhän- gigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne
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Sportpark Süd Geltungsbereich zu 4.1 ca. 765.493 m² Innerer Grüngürtel Quartiersentwicklung Quartiers- entwicklung Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 Maästab 1 : 15 000 (im Original) N Geltungsbereich des Gesamtplangebietes mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 0 300150 600 900 Meter Stadtplanungsamt
Anlage 4_Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel
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' / . ,,,, - ,� - V ,,.. - -�- � �- ..... ' ..,_. "\ ---� "' \_ "\ 4 ' ' 1 Verfasser: Integrierte Planung O&O Baukunst 1 Planungskonzept Innerer Grüngürtel RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin 1 ' Anlage 4 - Parkstadt Süd - Integrierte Planung und Planungskonzept Innerer Grüngürtel- , _\ ��t"�����,��� � 'j -� b--.. _ __.,, .. ,., r ;-, --\ ' \ "-;;..---,· - L - ,,_ L.ol -- - \... . \1.,. ___ _..-� --- -. ,, ' --' - � 1 � . �- = ' - - ' M. 1: 2.000
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
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Details
- Aktenzeichen
- 1326/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.08.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 14:32