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1326/2025

Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.08.2025

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Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung

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Anlage 9_Erläuterungstext_Quartiersentwicklung

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Anlage 11_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss 26.06

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Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Quartiersentwicklung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 12_Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen

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Anlage 5_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB

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Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

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Anlage 10_Vorab-Auszug zu TOP 9.3 und Änderungsantrag StEA 26.06.2025 1326_2025

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Anlage 0_Begründung zur Einbringung in den Rat am 04.09.2025

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Anlage_13_neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 25.08.2025

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Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne

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Anlage 4_Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

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Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung

28436 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Anlage 7 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier-
sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Prä-
senzveranstaltung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun-
terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Rahmen der Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 wurden auf Zetteln schriftliche Anmerkungen zu insgesamt 66 Themen von den Bür-
ger*innen niedergeschrieben. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Anmerkungen nach Themen gegliedert und nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstim-
mung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei 
inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 Städtebau, Architektur, B-Plan-Verfahren

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.1 Es werden schöne Fassaden und ansprechende Materi-
alien gewünscht. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich  x 
1.2 Eine mutigere Fassadengestaltung wird angeregt (Bei-
spiele in Holland, Skandinavien), weniger quadratisch 
praktisch gut. 
Kenntnisnahme Die Ausgestaltung der Fassaden wird im 
Rahmen des Bebauungsplanes nicht fest-
gesetzt, da ein Angebotsbebauungsplan 
erstellt wird, welche lediglich den groben 
Rahmen der zukünftigen Entwicklung vor-
geben soll. Hier erfolgt lediglich die Fest-
setzung der Blockbebauung. Im Rahmen 
von Konzeptvergaben soll zukünftig eine 
hohe Qualität der Entwicklung gesichert 
werden.  
 x 
1.3 Es soll auch Raum für gemeinschaftliches Wohnen ge-
schaffen werden. Es wird darum gebeten bereits früh-
zeitig zu überlegen, wie die Blöcke kleinteilig vergeben 
werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftli-
che Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. 
wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Verfahren“. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in 
den Vergabeverfahren geprüft. 
 x 
1.4 Wie soll die Großmarkthalle künftig genutzt werden? Kenntnisnahme Das Nutzungsfindungsverfahren für die 
Großmarkthalle ist noch nicht abgeschlos-
sen. Bis zur öffentlichen Auslegung wird 
hier ein Nutzungskonzept vorgelegt.  
 x 
1.5 Welche Nutzungen und welche Nutzungsmischung sind 
vorgesehen? 
Kenntnisnahme Es sind urbane Quartiere geplant, die 
grundsätzlich eine Mischung aus Wohn-
nutzungen und gewerblichen Nutzungen, 
Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhan-
delsbetriebe, Schank- und Speisewirt-
schaften, Betriebe des Beherbergungsge-
werbes, Anlagen für Verwaltungen sowie 
für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund-
heitliche und sportliche Zwecke enthalten 
können. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.6 Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charta 
/ 20-Stadt) realisiert? Warum kein „Urbanes Quartier“ 
mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.? 
Kenntnisnahme Es sind Urbane Quartiere geplant (MU). 
Urbane Quartiere ermöglichen eine Viel-
falt an Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, 
Bildung etc. 
 x 
1.7 Es wird darum gebeten, Orte der Identifikation zu schaf-
fen und Anonymität entgegenzuwirken. Hinweis: Haus-
gemeinschaften funktionieren am besten mit max. 12 
WE 
Kenntnisnahme Die vorliegende Planung schafft bereits 
vielfältige Orte zur Identifikation. Nutzun-
gen, welche der Anonymität entgegenwir-
ken, z.B. Gemeinschaftsräume etc. sind 
im geplanten Urbanen Gebiet zulässig.  
 x 
1.8 Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einpla-
nen, z.B. für gemeinsames Kochen, Feiern, Gymnastik, 
Gesundheitsangebote 
Kenntnisnahme Die Anregung wird zur Kenntnis genom-
men. Die vorgeschlagenen Nutzungen 
sind im Rahmen der geplanten MU- Fest-
setzung (urbanes Gebiet) zulässig. 
 x 
1.9 Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant? Kenntnisnahme Wohnformen können im Bebauungsplan-
verfahren nicht geregelt werden. Die An-
regung wird aufgenommen und im Rah-
men der Vergabeverfahren geprüft. 
 x 
1.10 Sporthallen sollten so geplant werden, dass sie für 
Fremdnutzer nach Schulschluss erreichbar sind (Zuwe-
gung, Parkmöglichkeiten, Erschließung). 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen. Die 
Sporthallen werden so erstellt, dass diese 
auch nach Schulschluss erreichbar sind. 
Zulässige Nutzungen außerhalb des 
Schulsportes werden zukünftig durch das 
Sportamt bestimmt.  
 x 
1.11 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu 
wenig Sporthallen. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Detailplanung für den Be-
reich Bildungslandschaft wird geprüft, wel-
che Anzahl an Sporthallen erforderlich 
und sinnvoll ist. 
 x 
1.12 In den Schulen sollten Schwimmbecken eingeplant wer-
den! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und bei 
der Planung der Bildungslandschaft ge-
prüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.13 Die Bebauung am Kreisel Bonner Straße ist zu hoch! Kenntnisnahme Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis 
eines mehrjährigen Prozesses und poli-
tisch beschlossene Grundlage für die wei-
tere Bebauungsplanung. Die Höhe der ge-
planten Bebauung verbleibt dabei unver-
ändert. Mit dem SechtM befindet sich be-
reits ein erster Hochpunkt in Umsetzung.  
 x 
2 Freiraum, Innerer Grüngürtel     
2.1 Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der 
Parkanlagen, wird gefordert. 
Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen-
den Beschlusslage in Grünanlagen keine 
Beleuchtung installiert werden. Im weite-
ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu 
prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be-
schlusslage eine Beleuchtung erhalten 
sollen. 
x  
2.2 Auf Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park sollte geach-
tet werden. 
ja Im Rahmen der Ausführungsplanung wird 
auch das Thema Sicherheit im öffentli-
chen Raum beachtet.  
x x 
2.3 Die Radeberger Brache ist auch baulich zu schützen. Kenntnisnahme Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei-
nen kleinen Teil im Norden unverändert. 
Der kleine Eingriff im Norden ist erforder-
lich, um eine ausreichende Breite des In-
neren Grüngürtels sicherzustellen. 
x  
2.4 Bei der Gestaltung der Grüngürtelerweiterung sollten 
die Naturschutzverbände miteinbezogen werden, um 
Lebensräume für Tiere zu schaffen, insbesondere für 
heimische, standorttypische Arten. 
Kenntnisnahme Im Rahmen weiterer Workshops und 
Stadtteilspaziergänge können die Natur-
schutzverbände ihr Fachwissen einbrin-
gen. Im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens besteht zur Veröffentlichung des 
Bebauungsplan-Entwurfs erneut die Mög-
lichkeit der Stellungnahme. 
x  
2.5 Ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung 
sollte frühzeitig mitgedacht werden. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Umweltprüfung, deren Er-
gebnis als Umweltbericht Bestandteil der 
Begründung zum Bebauungsplan wird, 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wird auch das Thema Lichtverschmutzung 
zu betrachten und zu bewerten sein. 
2.6 Das ehemalige Fort ist in die Gestaltung des Grüngür-
tels einzubeziehen. 
Kenntnisnahme Eine Einbeziehung in die Gestaltung des 
Grüngürtels ist angedacht und wird im 
Rahmen der Detailplanungen weiter ver-
tieft. 
x x 
2.7 Es sollte die Variante Sporthof umgesetzt werden und 
kein Großsportfeld, um die Durchgängigkeit des Grün-
gürtels zu gewährleisten. 
ja Die Variante Sporthof soll von Seiten der 
Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. 
Politische Beschlüsse hierzu stehen noch 
aus. 
x  
2.8 Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen sind einzuplanen. ja Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor. 
x x 
2.9 Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der An-
bindung vom Gleisdreieck (Höninger Weg) zur Luxem-
burger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des 
Justizgebäudes? 
Kenntnisnahme Die Anbindung wird u. a. von den weiteren 
Verhandlungen mit der DB abhängen, da 
die für eine Anbindung benötigten Flächen 
noch dem Bahnbetrieb unterstellt sind. 
x  
2.10 Toiletten sollten mit eingeplant werden (Pionierpark, 
Eingang Bonner Straße, Bischofsweg). 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus-
führungsplanung geprüft. 
x x 
2.11 Im Bereich des Pionierparks sollten auch Sitzgelegen-
heiten eingeplant werden! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus-
führungsplanung geprüft. 
x  
2.12 Ein Park benötigt grillfreie Zonen! Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor, auf denen si-
cherlich nicht überall gegrillt werden darf.  
 
Entsprechende Regelungen überschreiten 
die Regelungsmöglichkeiten des Bebau-
ungsplanes.  
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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3 Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit     
3.1 Die Beleuchtung im Park sollte minimal gehalten wer-
den, Schutz der Nacht. 
Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen-
den Beschlusslage in Grünanlagen keine 
Beleuchtung installiert werden. Im weite-
ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu 
prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be-
schlusslage eine Beleuchtung erhalten 
sollen. 
x  
3.2 Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz be-
achten! D.h. die Bebauung öffnen! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
3.3 Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im 
Wohngebiet, z.B. heimische, standorttypische Arten 
festsetzen. 
ja Festsetzungen zur Begrünung werden auf 
der Grundlage einer noch zu erarbeiten-
den Grünordnungsplanung in den Bebau-
ungsplan übernommen. 
 x 
3.4 Die Raderberger Brache muss Geschützter Land-
schaftsbestandteil (GLB) bleiben, keine versiegelten 
Wege dort planen! 
ja Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei-
nen kleinen Teil im Norden unverändert. 
Der kleine Eingriff im Norden ist erforder-
lich, um eine ausreichende Breite des In-
neren Grüngürtels sicherzustellen. Gene-
rell bleibt die Raderberger Brache ge-
schützter Landschaftsbestandteil (GLB).  
x x 
3.5 Es sind so wenig Flächen wie möglich zu versiegeln. ja Die Flächen sind heute überwiegend ver-
siegelt und werden in großen Teilen ent-
siegelt. Die künftige Versiegelung im ge-
samten Plangebiet soll auf ein Minimum 
reduziert werden. Dabei liegt es in der Na-
tur der Sache, dass der Bereich des Inne-
ren Grüngürtels überwiegend unversiegelt 
bleibt, der Bereich der Quartiersentwick-
lung jedoch einen höheren Versiegelungs-
grad erhält, welcher dabei auf das not-
wendige Maß begrenzt wird. 
x x 
3.5 Eine Regenwassernutzung soll mitgeplant werden (Re-
genwassersammeltonnen), 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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3.6 Es soll Dachbegrünung geplant werden. ja Festsetzungen zur Dachbegrünung sollen 
in den Bebauungsplan Quartiersentwick-
lung aufgenommen werden. 
 x 
3.7 Es sollen verpflichtende Festlegungen zur Energiever-
sorgung, z.B. PV auf Dächern, getroffen werden. 
Kenntnisnahme Inwiefern PV-Anlagen verpflichtend im Be-
bauungsplan festgesetzt werden, ergibt 
sich u.a. aus dem noch zu erarbeitenden 
Energiekonzept. Generell ist dazu jedoch 
anzumerken, dass gemäß § 42a BauO 
NRW bei der Errichtung von Gebäuden, 
für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 
2024 für Nichtwohngebäude oder nach 
dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude 
gestellt wird, Anlagen zur Erzeugung von 
Strom aus solarer Strahlungsenergie auf 
den dafür geeigneten Dachflächen zu in-
stallieren und zu betreiben sind. 
 x 
3.8 Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? 
Sie sollten nachhaltig, schön und effizient sein! 
Kenntnisnahme Die Verwendung nachhaltiger Materialien 
wird angestrebt, ist aber kein Regelungs-
inhalt des Bebauungsplanes. 
 x 
4 Verkehr, Mobilität     
4.1 Ein Radweg über die Südbrücke sollte eingeplant wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplanes und 
außerhalb der städtischen Zuständigkei-
ten, da sie sich im Eigentum der DB befin-
det.  
x  
4.2 Auch mit Rolli und Kinderwagen sollte man barrierefrei 
über die Südbrücke kommen können. 
Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplanes und 
außerhalb der städtischen Zuständigkei-
ten, da sie sich im Eigentum der DB befin-
det.  
x  
4.3 Es sollte ein durchgängiger Radweg entlang des Bahn-
damms eingeplant werden. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Verfahren geprüft. x  
4.4 Es soll keine Radvorrangroute im Park umgesetzt wer-
den, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren er-
laubt). 
Kenntnisnahme Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den 
Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten in-
nerhalb des Inneren Grüngürtels überwie-
gend im Mischprinzip. Weiter gestärkt wird 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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der Radverkehr durch eine geplante 
Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse  der Deutschen 
Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umwelt-
entlastung geleistet wird. Zurzeit wird noch 
geprüft, welche Variante der Trassenfüh-
rung (nördlich oder südlich des Bahndam-
mes) zum Einsatz kommen soll. 
4.5 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte oberirdisch 
geplant werden! 
nein Das städtebauliche Konzept sieht eine un-
terirdische Querung vor.  
x  
4.6 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte unterirdisch 
geplant werden! 
ja Das städtebauliche Konzept sieht eine un-
terirdische Querung vor. 
x  
4.7 Es ist ein Stellplatz pro Wohnung einzuplanen, damit 
auch E-Bikes, Lastenräder etc. untergebracht werden 
können. 
Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei-
tenden Mobilitätskonzeptes werden auch 
Empfehlungen zur Anzahl und Ausgestal-
tung von Fahrradstellplätzen erarbeitet. 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird 
dabei berücksichtigt. Im Weiteren wird ge-
prüft, inwieweit Festsetzungen im Bebau-
ungsplan erforderlich werden. 
 x 
4.8 Quartiersgaragen sind großzügig zu dimensionieren, 
auch für Nutzung durch Bewohner im Bestand, vor al-
lem im nördlichen Bayenthal. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
4.9 Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um 
Schleichverkehre zu verhindern, auch für zukünftige Be-
wohner Parkstadt Süd. 
Kenntnisnahme Änderungen im Verkehrskonzept für Ra-
derberg und Bayenthal sind nicht Aufgabe 
des Bebauungsplanverfahrens für die 
Parkstadt.  
  
4.10 Wann kommt die S16? Kenntnisnahme Auf die Zeitplanung der DB hat das Be-
bauungsplanverfahren keinen Einfluss. 
  
4.11 Radschnellweg (Pendlerroute) sollte nicht durch den 
Grüngürtel geführt werden. 
Kenntnisnahme Siehe lfd.Nr. 4.4  x  
4.12 Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf 
steuern, werden angeregt. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge-
nommen. Im Rahmen der Ausführungs-
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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planung werden notwendige Ampeln ent-
sprechend dem zukünftigen Verkehrsauf-
gekommen geplant. 
4.13 Eine Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinder-
wägen etc. mit Rampe auf der Deutzer/ Poller Seite wird 
angeregt. 
Kenntnisnahme siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x  
4.14 Tiefgaragen sollten mit zwei Untergeschossen geplant 
werden. 
Kenntnisnahme Das Konzept der Parkstadt Süd verzichtet 
in weiten Teilen aus Kostengründen auf 
Tiefgaragen. Diese sind nur für einige 
Baublöcke vorgesehen. Im Plangebiet 
sollten Mobilitäts-Hubs umgesetzt werden, 
in welche Großteile des ruhenden Ver-
kehrs untergebracht werden sollen.  
 x 
4.15 Es wäre begrüßenswert, wenn ein Parkhaus für die 
Südstadt miteingeplant werden könnte. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
5 Allgemeines     
5.1 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für 
Bürgerprojekte konzipiert war. Das war viel zu früh! 
Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein 
buntes, vielfältiges Quartier sind auch Ideen aus der 
Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie umge-
setzt werden können. 
Kenntnisnahme Im Rahmen des kooperativen Verfahrens 
gab es einen sogenannten Ideenmarkt. 
Die hier eingebrachten Ideen und Vor-
schläge wurden in der Integrierten Pla-
nung soweit wie möglich berücksichtigt.  
 
x x 
5.2 Es wird darum gebeten die Präsentationspläne hochzu-
laden. 
ja Die auf der Abendpräsentation gezeigten 
Präsentationspläne waren auch im Inter-
net abrufbar. 
x x 
5.3 Die BV1 soll mit in die Beratungsfolge genommen wer-
den. 
ja Aufgrund der Betroffenheit auch des Be-
zirks Innenstadt wird auch die BV 1 betei-
ligt. 
x x 
5.4 Fragen zu Vergaben und Veräußerungen? Kenntnisnahme Nicht erforderlich  x 
5.5 Zeitfenster? Kenntnisnahme Nicht erforderlich x x 
5.6 Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der 
Parknutzung? Stichworte: Permanentes Grillen, Musik-
beschallung, Hunde vs. Jogger*Innen… 
Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor, die unter-
schiedlich genutzt werden. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
5.7 Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser 
nur ein Nutz- bzw. Verschönerungssee sein? 
Kenntnisnahme Die Größe des Sees ergibt sich aus dem 
notwendigen Rückhaltevolumen für Nie-
derschlagswasser. Die derzeit geplante 
Größe ist im Gestaltungskonzept für den 
Inneren Grüngürtel verortet. 
x  
5.8 Vorhandene Bodendenkmäler sollten herausgestellt 
werden (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln muss 
mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen, der 
Umgang mit möglichen Bodendenkmälern 
wird im weiteren Verfahren mit den zu-
ständigen Fachstellen abgestimmt. 
x x 
5.9 Wird es auch Gastronomie-Angebote geben? ja Innerhalb der geplanten Nutzungen sind 
auch gastronomische Einrichtungen zu-
lässig. 
 x 
5.10 Eine U-Bahn durch die Parkstadt erscheint unverhältnis-
mäßig. Sinnvoller wäre eine Führung auf dem Bischofs-
weg. 
Kenntnisnahme Varianten der Trassenführung werden 
zurzeit noch geprüft. Dabei ist eine U-
Bahn (unterirdisch) nicht vorgesehen. 
 x 
5.11 Und immer an die Barrierefreiheit denken!!! Kenntnisnahme Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der 
Ausführungs- bzw. Genehmigungspla-
nung berücksichtigt.  
x x 
5.12 Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhal-
tebecken gebraucht wird? 
Kenntnisnahme Photovoltaikanlagen können auch auf be-
grünten Retentionsdächern errichtet wer-
den. 
 x 
5.13 Auch Gassen können / müssen begrünt werden. Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird geprüft, wel-
che Begrünungsmaßnahmen innerhalb 
der öffentlichen Straßen erfolgen. Dies 
wird Teil des aufzustellenden Grünord-
nungsplanes sein.  
 x 
5.14 Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“ Kenntnisnahme Die architektonische Ausgestaltung der 
Baukörper ist nicht Bestandteil des Bau-
leitplanverfahrens. 
 x 
5.15 Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nut-
zung von Grund und Boden (im Eigentum der Kom-
mune) sichergestellt? 
Kenntnisnahme Es sind gemischte urbane Quartiere ge-
plant. Für einen großen Teil der Grundstü-
cke ist die Vergabe in Erbpacht vorgese-
hen.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
5.16 Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise wer-
den? 
Kenntnisnahme Auskünfte über den Preis des zukünftigen 
Wohnraumes können aktuell nicht getrof-
fen werden. Mindestens 30 % der Ge-
schossfläche Wohnen werden im sozial 
geförderten Wohnungsbau errichtet. 
 x 
5.17 Wann ist die Vollendung des Projektes geplant? Kenntnisnahme Nach Beendigung der Großmarktnutzung 
am 31.12.2025 werden die Aufbauten nie-
dergelegt und Bodensanierungsarbeiten 
gestartet. Nach der Baureifmachung der 
Flächen kann ab 2029 mit den Erschlie-
ßungsmaßnahmen begonnen werden. An-
schließend können in den folgenden 10-
15 Jahren die Hochbauten errichtet wer-
den. Parallel dazu erfolgt der Ausbau des 
Inneren Grüngürtels in Bauabschnitten. 
x x 
5.18 Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von 
Kärtchen? Partizipation kann so viel mehr sein (Collabo-
ration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)! 
Kenntnisnahme Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden 
vielfältige Beteiligungen in unterschied-
lichsten Formaten zur Parkstadt Süd 
durchgeführt. Zwischen 2007 und 2011 
fanden zur Ausarbeitung eines städtebau-
lichen Masterplanes Innenstadt vier Werk-
stattgesprächen statt.  
 
Nachdem im Mai 2009 der Kölner Stadtrat 
den Städtebaulichen Masterplan Innen-
stadt Köln als Handlungsempfehlung und 
Zielausrichtung beschlossen hatte, gab 
die Stadt Köln 2012 einen Masterplan für 
den Inneren Grüngürtel in Auftrag. In ei-
nem ersten Schritt wurden die direkten 
Anrainer*innen des Inneren Grüngürtels 
eingeladen, ihre Anregungen sowie Be-
dürfnisse in Bezug auf die Grünfläche zu 
äußern. Daran anschließend folgte eine 
Erkundungstour in drei Gruppen zu je-
weils einem räumlichen Abschnitt. Alle 
hierbei gesammelten Ergebnisse wurden 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
schließlich im Rahmen eines Bürger-
workshops vertieft und mit den Bürger*in-
nen diskutiert. 
 
Ab dem Jahre 2015 erfolgte das Koopera-
tiven Verfahren, ein vielfältiger öffentlicher 
Beteiligungsprozess zur Planung der 
Parkstadt Süd, der die interessierte Öf-
fentlichkeit mit den fünf teilnehmenden 
Planungsteams zusammenbrachte. Eine 
erste Veranstaltung am 18. April 2015 sah 
zunächst Spaziergänge durch das Pla-
nungsgebiet vor. Auf die Spaziergänge 
folgten vier Themenabende. Die Ergeb-
nisse der Spaziergänge und Themen-
abende wurden im Rahmen eines öffentli-
chen „Forums zur Aufgabenstellung“ am 
19. Juni 2015 präsentiert. Das öffentliche 
Forum mündete in einen „Ideenmarkt“ – 
Akteurinnen und Akteure der Stadtgesell-
schaft wurden dazu angeregt, ihre eige-
nen Ideen und Konzepte in den Planungs-
prozess einzubringen. Einen Tag vor dem 
Ideenmarkt am 5. September 2015 stell-
ten die fünft beauftragten Planungsteams 
ihre Gesamtkonzepte anhand eines be-
gehbaren Modells der Parkstadt Süd vor. 
Die Planungskonzepte wurden anschlie-
ßend vertieft und die Ideen der öffentli-
chen Beteiligung darin eingebracht. 
 
Am 26. November 2015 bildete die Prä-
sentation der fünf finalen Entwürfe den 
Abschluss des Kooperativen Verfahrens. 
Der Entwurf des Planungsteams RMP 
Stephan Lenzen, Ortner & Ortner, BSV 
und BCE ging dabei als die klare Empfeh-
lung des Begleitgremiums hervor.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
 
Auf das Kooperative Verfahren folgte die 
Integrierte Planung zur Konkretisierung 
des Planungsentwurfs der Parkstadt Süd. 
Seit einem Ratsbeschluss am 7. Februar 
2019 dient sie als Grundlage der weiteren 
Planungen. Im Rahmen des Kooperativen 
Verfahrens wurden zudem weitere öffentli-
che Beteiligungsformate durchgeführt, da-
runter eine Veranstaltung zum Stand des 
Planungsverfahrens am 9. März 2016 und 
Spaziergänge durch das Planungsgebiet 
am 1. Juli 2016. Am 19. November 2018 
fand die Abschlusspräsentation zur Inte-
grierten Planung im Rahmen eines Bür-
gerworkshops statt, bei dem die Ergeb-
nisse zum einen präsentiert und zum an-
deren mit den Bürgerinnen und Bürgern 
an vier Thementischen diskutiert wurden. 
Am 7. Februar 2019 beschloss der Stadt-
entwicklungsausschuss der Stadt Köln die 
Integrierte Planung. Seither dient sie als 
Grundlage für die Bauleitplanung vertie-
fenden Planungen der Parkstadt Süd. 
 
Von April bis Juni 2022 fand ein öffentli-
ches Beteiligungsverfahren zur Vorent-
wurfsplanung der Erweiterung des Inne-
ren Grüngürtels statt. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen der Stadt 
Köln führte gemeinsam mit dem beauf-
tragten Planungsbüro RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten unterschiedli-
che Beteiligungsformate durch, in denen 
die Vorentwurfsplanung der neuen Grün-
flächen mit den interessierten Bürger*in-
nen diskutiert wurde. Zum Auftakt der Öf-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
fentlichkeitsbeteiligung hat eine Informati-
onsveranstaltung am 26.04.2022 stattge-
funden, in der die aktuelle Planung für den 
Grüngürtel sowie das Beteiligungsverfah-
ren aber auch das Gesamtprojekt Park-
stadt Süd vorgestellt wurden. Zu den zahl-
reichen Beteiligungsformaten gehörten 
vier Spaziergänge durch das Planungsge-
biet mit Themenschwerpunkten wie Spiel, 
Sport und Klima. Parallel dazu boten ein 
Online-Beteiligungsportal ebenso wie ana-
loge Briefkästen an verschiedenen Stand-
orten im Planungsgebiet die Möglichkeit, 
Fragen zur Vorentwurfsplanung zu beant-
worten und eigene Ideen und Anregungen 
mit einzubringen. Am 14. Juni 2022 fand 
zudem eine digitale Vortrags- und Diskus-
sionsveranstaltung in dem Haus der Ar-
chitektur Köln statt. Den Abschluss des 
Beteiligungsverfahrens Grüngürtel bildete 
eine Online-Veranstaltung am 20. Juni 
2022. 
 
Demnach ist festzuhalten, dass bereits im 
Vorfeld der Bebauungsplanverfahren um-
fangreiche Beteiligungsformate in ver-
schiedensten Formen stattgefunden ha-
ben.  
 
Auch auf der Abendveranstaltung der Be-
teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB selbst 
erfolgte nicht die Abfrage von Kärtchen, 
sondern stand der direkte Austausch zwi-
schen Bürger*innen und den Fachämtern 
bzw. Planer*innen im Mittelpunkt. 
Stand 12.05.2025

Anlage 9_Erläuterungstext_Quartiersentwicklung

104159 Zeichen

Seite 1 von 29 
 
A N L A G E 9 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung in Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zoll-
stock“ 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1. Anlass und Ziel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ ist die Aufstellung mehrere Bebau-
ungspläne erforderlich. Planungsrechtliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Inneren Grüngürtel 
bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. 
Dieses Ziel wird auch bereits im „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“ verortet. Mit Beschluss 
vom 5. Mai 2009 nahm der Rat den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzliche Hand-
lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. 
Im Masterplan ist der Innere Grüngürtel einer von sieben Interventionsräumen (V 5681/2008). Für 
den hier zu betrachtenden Planungsraum sieht der Masterplan im Bereich des Großmarktareals die 
Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein vor. Das freiwerdende Großmarktareal ist ge-
mäß dem Masterplan Impulsgeber für die langfristige letzte große städtebauliche Entwicklung der 
linksrheinischen Innenstadthälfte. „Auf einer Fläche von etwa 50 ha besteht nicht nur die Chance für 
eine städtebauliche Erweiterung der Südstadt, sondern auch für eine erste große Etappe des Grün-
gürtels auf seinem Weg an das südliche Innenstadtufer. Nicht nur die Aufwertung und Sicherung der 
Grünanlagen der Innenstadt sind oberste Gebote ökologischer Freiraumplanung, sondern auch die 
Vernetzung der großen Freiräume untereinander“ (Der Masterplan für Köln, Seite 95, Greven Verlag 
Köln GmbH, 2009).  
Am 20. September 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept 
südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des 
Gebietes (V 3799/2011). Auch dieses sieht als erste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren 
Grüngürtels unter Entfall des Großmarktes mit einer angemessenen durchschnittlichen Breite von 
rund 150 m, wo dies möglich ist, bis zum Rhein vor. Die Sanierungssatzung wurde am 10. April 2018 
vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Ermittlungsfehlern für unwirksam erklärt.  
Nach der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Durchführung eines kooperativen 
Verfahrens im Jahr 2015 folgte in den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachäm-
ter, aus der grundlegende planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ 
hervorgehen (V 1250/2018).  
Das Gesamtprojekt der „Parkstadt Süd“ liegt linksrheinisch in unmittelbarer Arrondierung der Kölner 
Innenstadt in den Bezirken Rodenkirchen, Lindenthal und Innenstadt und umfasst die nördlichen Be-
reiche der Stadtteile Zollstock (Bezirkssportanlage), Raderberg (ehemaliger Güterbahnhof und Groß-
marktgelände), Bayenthal (ehemalige Dombrauerei) und Sülz sowie südliche Bereiche des Stadtteils 
Neustadt-Süd.  
Durch die beabsichtigte Schließung des Großmarktes am Standort Raderberg zum 31.12.2025 (Sit-
zungen des Rates vom 15. 06.2023 (AN 1191/2023),  27.06.2024 (AN 0723/2024)  sowie am 
01.10.2024 (V 1824/2024))  und das gleichzeitige Auslaufen bahnspezifischer  Nutzungen auf dem 
Güterbahnhof Bonntor eröffnet sich im Bereich westlich der Bonner Straße die städtebauliche Chance 
zur Neuordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsfläche. Eingeleitet wurde dieser 
Strukturwandel bereits durch die Aufgabe des ehemaligen KVB -Betriebshofes an der Koblenzer 
Straße und des Gewerbestandortes Dombrauerei beidseitig der Alteburger Straße. Die wesentlichen,

Seite 2 von 29 
 
beiderseits der Bonner Straße gelegenen Entwicklungsflächen des Areals eröffnen die Chance, einen 
neuen und vielfältigen Stadtraum im Stadtgefüge zu entwickeln. 
Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Entwicklung eines nac hhaltigen und zukunftsfähigen 
Stadtquartiers verbunden mit der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein. Mit der Park-
stadt Süd soll ein  urbanes Stadtquartiers mit einer Mischung aus vielfältigen Wohnungsangeboten, 
sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des 
„Inneren Grüngürtels“ wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zoll-
stock, Sülz und der Neustadt-Süd verstanden.  
Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), im Weiteren als „Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung“ zusammengefasst ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Planungsziel 
ist hier insbesondere die Umsetzung der hochbaulichen Bereiche der Parkstadt Süd mit der Entwick-
lung des Bereiches um die heutige Großmarkthalle sowie der Bildungseinrichtungen im Osten des 
Plangebietes.  
Ein wesentliches Element des Gesamtprojektes ist die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“, welcher 
mit dem Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd –  Innerer Grüngürtel“ gesichert wird. Daneben ist auch 
die Schaffung von dringend benötigtem  Wohnungsbau in der wachsenden Stadt Köln ein wichtiges 
Planungsziel. In dem vom Rat am  11.02.2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ 
(StEK Wohnen) ergibt sich im Betrachtungszeitraum  2010 bis 2029 ein Bedarf von insgesamt rund 
52.100 Wohneinheiten (WE), davon 9.550 WE in Ein-  und Zweifamilienhäusern und 42 .550 WE in 
Mehrfamilienhäusern. Auf Grundlage von neuen städtischen Bevölkerungsprognosen ist bis 2029 so-
gar nun von einem Gesamtwohnungsbedarf von rund 66.000 WE auszugehen. Damit werden in den 
nächsten 15 Jahren rund 14.000 Wohnungen mehr benötigt als im StEK Wohnen bislang angenom-
men. Mit der Parkstadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers entstehen. Demnach wird mit der Aufstel-
lung des Bebauungsplanes neben der Schaffung von vielfältigen urbanen Wohnungsangeboten auch 
die Schaffung sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen verfolgt. Insbe-
sondere im Teilbereich der Bildungslandschaft ist die Schaffung von Planungsrecht für Schulen und 
andere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine weitere Hauptzielstellung für die Aufstellung die-
ses Bebauungsplanes. 
Neben dem übergeordneten Planungsziel der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein 
über ein separates Bauleitplanverfahren ist demnach die Schaffung von neuem Wohnraum und  von 
Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der Bildungslandschaft Zielsetzung des Bebauungsplanes. 
1.2. Verfahren 
Bereits am 24.11.2015 haben die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungs-
ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
als Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss nach 
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.  
Für einen Teilbereich zwischen der Sechtemer Straße sowie der Bonner  Straße erfolgte bereits am 
08.06.2022 der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. Dieses 
Vorhaben (das sogenannte SechtM) befindet sich seit 2022 in Umsetzung 
Darüber hinaus wurde für den Teilbereich des sogenannten „Sportpark Süd“ bereits im Herbst 2020 
eine Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und am 03.09.2020 durch den Stadtentwick-
lungsausschuss der Beschluss zur Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (2167/2020). 
Für die weiteren Bereiche der Parkstadt Süd wurde im Zeitraum vom 21.05.2024 bis einschließlich 
03.07.2024 eine gemeinsame Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Bei diesem Betei-
ligungsschritt wurde beachtet, dass im Vergleich zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses 
aus 2015 Bereiche im Westen des Plangebiets (Bereiche um die Rudolf -Amelunxen-Straße), Be-
standsbereiche im Osten, das Bestandsgebäude Bonner Straße 145 bis 175 / Koblenzer Straße 14

Seite 3 von 29 
 
sowie die südlich daran angrenzenden Bereiche, Bereiche des Vorgebirgsparks sowie das Südsta-
dion nicht Teil der Beteiligung gemäß §  4 Abs. 1 BauGB waren, da für diese Bereiche kein Planbe-
dürfnis besteht.  
Nach der Durführung der  Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun eine Trennung in zwei 
Teilbereiche, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan aufgebaut wird.  Hierbei handelt es 
sich um die Teilbereiche: 
- Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 
- Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung (mit den Teilbereichen Bildungslandschaft, Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), Quartier Marktstadt, Quartier Park-
stadt) 
Hinzu kommt zur Umsetzung der Parkstadt Süd noch der oben genannte Bebauungsplan „Sportpark 
Süd“ und der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 (SechtM). 
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 07.11.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde noch dargestellt, dass für die 
Teilbereiche Bildungslandschaft, Koblenzer Straße, Quartier Marktstadt  und Quartier Parkstadt vier 
separate Bebauungspläne aufgestellt werden. Verfahrenstechnisch wurde verwaltungsseitig im An-
schluss vorgesehen, diese vier Teilbereiche zusammenzufassen.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Bebauungspläne 
„Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ (Beschluss vom 07.11.2024) sowie „Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung“ (Beschluss vom 06.02.2025) wurden gemeinsam durchgeführt. Die frühzeitige Öffent-
lichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzver-
anstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 
21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln.  
Noch ausstehend ist demnach die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan, 
„Parkstadt Süd - Sportpark Süd“ (Beschluss vom 03.09.2020). 
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Park-
stadt Süd – Quartiersentwicklung“. Dabei erfolgt zur besseren Orientierung eine unterteilte Darstel-
lung für die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblen-
zer Straße.  
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ umfasst einen Bereich 
von circa 301.810 qm und liegt in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg und Zollstock.  
Begrenzt wird der Bebauungsplan im Norden durch die geplante Verlängerung des Inneren Grüngür-
tels (Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel) bis zum Rhein. Diese nördliche Grenze 
verläuft dabei im Wesentlichen im Westen durch das heutige Großmarktgelände, in der Mitte entlang 
der Koblenzer Straße und im Osten überwiegend durch die Grundstücke eines Holzverarbeitungsbe-
triebes und der Abfallwirtschaftsbetriebe.  
Im Osten erfolgt die Begrenzung durch die bestehende Bebauung entlang des Gustav -Heinemann-
Ufers. Im Süden bilden – von Osten nach Westen gesehen - die Schönhauser Straße, das Flurstück 
1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) sowie die Marktstraße und der Bischofsweg die Grenze des 
Bebauungsplanes. Der Bischofsweg bildet auch im Westen die Grenze des Bebauungsplanes. Nach-
stehend erfolgt eine Darstellung der Lage und Abgrenzung des Plangebietes.

Seite 4 von 29 
 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ 
Folgende Grundstücke liegen innerhalb des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwick-
lung“: 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 30/1, 31/7, 31/8, 31/9, 31/11, 31/12, 32/3, 
32/4, 507,1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1150,1157, 1158, 1160, 1161, 1272, 1273, 
1274, 1275, 1276, 1364 (teilw.), 1365 (teilw.), 1367 (teilw.), 1419 (tlw.), 1432 (teilw.), 1433 
(teilw.), 1434 (tlw.), 1658, 2054 (teilw.), 2443/32, 2444/52, 3450/30, 4611/30, 4844/30, 
4845/30, 4876/30, 5253/27, 5762/52, 6108/55 (teilw.) 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 243/16, 243/18, 245/2, 245/3, 256/2, 256/18, 
741, 743, 765, 766, 767, 768, 914, 1124 (teilw.), 1125, 1348, 1349, 1438, 1428, 1429, 1475, 
1476, 1480, 1481, 1483, 1501, 1575, 1578, 1579, 1580, 1661, 1633, 1634, 1652, 1653, 1654, 
1683, 1684, 1686, 1687, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1728, 1729, 1732, 1733, 1734, 1735, 
1738, 1739, 1775, 1776, 1780, 1781, 1801, 1813, 1849, 1850, 1851, 1867, 1880, 1881, 1883, 
1884, 1947, 1949,1958, 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1972, 1975, 1985, 1987, 1988, 1989, 
1991, 1992, 1993, 1994, 1997, 2001, 2020, 2022 (tlw.), 2033, 2035, 2043  (tlw.), 2061, 2074, 
2075, 2076, 2088, 2089, 2173, 2330, 2332, 2339 (teilw.), 2433 (tlw.), 2434 (tlw.), 2544, 2558, 
2559, 2612, 2615 (tlw.), 2628 (tlw.), 2629, 2631 (tlw.), 2634 (tlw.), 5607/244, 5697/174, 
5698/174 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 1005, 1007, 1008, 1278 (teilw.), 1321, 1388, 
1413, 1663, 1665 (teilw.), 1666 (teilw.), 1667 und 1671. 
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
2.2.1. Motorisierter Individualverkehr 
Das Plangebiet ist gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Dies erfolgt insbesondere 
über folgende übergeordnete Straßen (Hauptstraßen oder Hauptverkehrszüge): 
• mehrere Radialstraßen in Nord-Süd-Richtung: 
o Höninger Weg (ca. 7.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Vorgebirgsstraße (ca. 27.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Bonner Straße (ca. 17.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Rheinuferstraße (ca. 45.000 Kfz/24 h im Bestand)

Seite 5 von 29 
 
• eine Tangentialstraße in Ost-West-Richtung: 
o „Zweiter Kölner Straßenring“ (Schönhauser Straße, Marktstraße, Bischofsweg, Am Vorge-
birgstor, Pohligstraße, Weißhausstraße, Universitätsstraße; ca. 12.000-20.000 Kfz/24 h im 
Bestand) 
Bezüglich der Ost-West-Verbindung fällt in der Netzstruktur der Versatz zwischen dem Bischofsweg 
und der Straße Am Vorgebirgstor auf . Des Weiteren kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet in 
Nord-Südrichtung, welche jedoch zu den vier vorstehend genannten Radialstraßen in der Bedeutung 
untergeordnet ist.  
2.2.2. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ 
Der Teilbereich „Parkstadt Süd – Quartier Parkstadt“ wird durch die Nutzung des Großmarktes mit 
einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flächen für Stellplätze ge-
prägt. Das gesamte Plangebiet ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein paar wenige 
Bäume im Plangebiet vorhanden. Entlang des Bischofwegs befinden sich einige Baumstrukturen bzw. 
begrünte Flächen, welche von dem Bischofsweg aus jedoch aufgrund einer Einzäunung nicht zu-
gänglich sind. 
2.2.3. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Parkstadt Süd – Quartier Marktstadt“ liegen die Kernbereiche des heu-
tigen Großmarktes mit einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flä-
chen für Stellplätze. Prägend in diesem Bereich ist insbesondere die Großmarkthalle, welche -  zu-
sammen mit dem vorgelagerten Gebäude der Marktverwaltung und der alten Versteigerungshalle-
unter Denkmalschutz steht.  
Entlang der Bonner Straße und der Marktstraße befinden sich überwiegend Bürogebäude, welche 
insbesondere im Erdgeschoss durch Einzelhandelsnutzungen sowie sonstige gewerbliche Nutzungen 
ergänzt werden.  
Das gesamte Plangebiet dieses Teilbereiches ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein 
paar wenige Bäume im Plangebiet vorhanden, insbesondere im Umfeld der Alt en Versteigerungs-
halle. In der Nordwest-Ecke im südlichen Einfahrtsbereich befindet sich entlang der Marktstraße eine 
kleinere brachliegende Fläche, welche überwiegend Grünstrukturen aufweist. 
2.2.4. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Koblenzer Straße“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Koblenzer Straße“ befindet sich insbesondere eine Filiale der Fastfood-
Kette McDonald´s mit einem vorgelagerten Parkplatz. Ebenfalls innerhalb des Teilbereiches liegt der 
eingeschossige Bereich eines Küchengeschäftes sowie die Wohngebäude Koblenzer Straße 2-8. Im 
Innenbereich der aufgeführten Nutzungen befindet sich ein begrünter Innenhof. Zwei weitere Einzel-
bäume befinden sich im nördlichen Bereich entlang der Bonner Straße.  
Die Bonner Straße und die Koblenzer Straße liegen mit den begleitenden Fußwegen zum Teil eben-
falls im Plangebiet.  
2.2.5. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“ liegen östlich der Alteburger Straße die Bereiche 
der Abfallwirtschaftsbetriebe (Teile des Betriebsgeländes), des Wohnhauses Alteburger Straße 143 
sowie der Erstaufnahmeeinrichtung Schönhauser Straße, welche nicht im Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“ liegen. Ebenfalls innerhalb des Plangebietes befindet sich die GTÜ-Prüfstelle Köln Bayenthal. 
Darüber hinaus befindet sich die Wendeanlage des Verlagsgebäudes (Gustav -Heinemann-Ufer 58) 
innerhalb des Teilbereiches, da hier die Integrierte Planung der Parkstadt Süd einen Verbindungsweg 
vorsieht. Im weiteren Verfahren ist hier die zukünftige Ersc hließungssituation dieses Gebäudes zu 
klären, da der vorhandene Wendehammer zu Gunsten der geplanten Schulen weichen muss . Das 
eigentliche Gebäude liegt ebenso außerhalb des Plangebietes wie die Bestandsgebäude entlang der 
Fritz-Reuter-Straße bzw. die weiter östlich angrenzenden Bestandsgebäude.

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Westlich der Alteburger Straße befinden sich die ehemaligen Flächen des Urban Gardening Vereins 
Kölner NeuLand e.V.  Mit dem Gemeinschaftsgartenprojekt hat der Verein eine bis 2011 brachlie-
gende, vormals gewerblich genutzte Fläche bis 2023 zwischengenutzt. Seit Januar 2024 ist der Ge-
meinschaftsgarten am neuen und dauerhaften Standort im Plangebiet der Parkstadt Süd an der Kob-
lenzer Straße 13 zu finden.  
Nördlich dieser Flächen schließt sich eine Parkplatz - bzw. Lagerfläche (nicht mit Asphalt versiegelt) 
an. Westlich davon befinden sich weitere gewerblich genutzte Gebäude. Dabei steht das Gebäude 
„Koblenzer Straße 65“ unter Denkmalschutz. Hier handelt es sich um die ehemalige Arzneimittelfabrik 
Bolder. 
Überwiegend ist der Teilbereich der Bildungslandschaft, bis auf die Flächen des Urban Gardening 
Vereins Kölner NeuLand e.V. und einer Fläche im Nordwestlichen Bereich der Kreuzung Schönhau-
ser Straße / Alteburger Straße, großflächig versiegelt. Mehrere Einzelbäume befinden sich aber trotz-
dem innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“. 
2.2.6. Heizwerk Südstadt 
Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – In-
nerer Grüngürtel“ das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie AG (Zugweg 29- 31, 50667 Köln). 
Dabei handelt es sich um ein aktives Fernwärmewerk. Das Heizwerk Süd verfügt über eine uneinge-
schränkte Genehmigung durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, welche im Rahmen der gesetz-
lichen Grenzwerte einen durchgehenden Anlagenbetrieb an 365 Tagen erlaubt. Die Feuerungswär-
meleistung kann bis zu 203,5 MW betragen. Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass das Heiz-
werk keine Einschränkungen erfährt. Hierzu werden Aussagen zu Lärm und Luftschadstoffen erfor-
derlich. Dabei fließt das Heizwerk u.a. als gewerbliche Vorbelastung in die Lärmuntersuchungen mit 
ein. 
2.3. Erschließung 
2.3.1. ÖPNV 
Das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd ist an mehreren Stellen gut an das Netz des öffentlichen Per-
sonennahverkehrs angeschlossen. Von West nach Ost geordnet bestehen folgende Anbindungen an 
das ÖPNV-Netz: 
• Pohligstraße 
o Stadtbahnlinie 12, Richtung Zollstock ↔ Merkenich, 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrs-
zeit (HVZ) 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
• Am Vorgebirgstor 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
• Bonntor  
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
• Marktstraße 
o Buslinie 132, Richtung Breslauer Platz ↔ Meschenich, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Buslinie 133, Richtung Breslauer Platz ↔ Zollstock, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
• Koblenzer Straße 
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ

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• Schönhauser Straße 
o Stadtbahnlinie 16, Richtung Niehl ↔ Bonn, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Stadtbahnlinie 17, Richtung Sürth ↔ Severinstraße, 20-Minuten-Takt in der HVZ 
Über die Haltestelle „Pohligstraße“ und „Am Vorgebirgstor“ sind die westlichen Bereiche des Teilbe-
reiches „Quartier Parkstadt“ zu erreichen. Die Haltestelle „Bonntor“ befindet sich im Kreuzungsbereich 
Koblenzer Straße / Bonner Straße und ist somit ebenso wie die Haltestelle Marktstraße, welche im 
Bereich der Kreuzung Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße liegt, fußläufig von den 
Teilbereichen Quartier Marktstadt, Koblenzer Straße und Bildungslandschaft zu erreichen. Die Halte-
stelle „Koblenzer Straße“ an der Kreuzung Koblenzer Straße / Schönhauser Straße dient insbeson-
dere der Erschließung des Teilbereichs Bildungslandschaft. Die Haltestelle „Schönhauser Straße“ 
liegt ganz im Osten des Plangebietes und kann für die Erschließung des Teilbereichs Bildungsland-
schaft herangezogen werden. 
Die Abdeckung des Plangebietes durch den ÖPNV lässt sich anhand von Haltestelleneinzugsradien 
gemäß dem Nahverkehrsplan abschätzen. In der Kernstadt gilt für Bushaltestellen ein Radius von bis 
zu 300 m und für Stadtbahnhaltestellen ein Radius von bis zu 400 m als angemessen.  
Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung in den Teilbereichen „Quartier Marktstadt“, „Koblenzer Straße“ 
und Bildungslandschaft als (überwiegend) gut zu bewerten. Das  heutige Großmarktgelände ist als 
nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehener Bereich anzusehen, so dass für den Teilbereich „Quar-
tier Parkstadt“ über die Haltestelle „Bonntor“/ „Marktstraße“ aktuell zwar eine Anbindung an den 
ÖPNV besteht, welche jedoch mit einem großen Umweg über die Bonner Straße sowie die Markt-
straße verbunden ist. Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ im heu-
tigen Zustand als unzureichend zu werten, da das heutige Großmarktgelände als nicht für die öffent-
liche Nutzung vorgesehener Bereich nicht direkt an den ÖPNV angebunden ist. 
Mit der künftigen Nord-Süd Stadtbahn wird unabhängig von der vorstehenden Bewertung im Bereich 
der Bonner Straße eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV -Angebots erreicht. Mit den dann hier 
verkehrenden Linien 5 (Arnoldshöhe ↔ Butzweilerhof) und 16 (Niehl ↔ Bonn- Bad Godesberg) ent-
steht eine schnelle und umsteigefreie Verbindung u. a. in Richtung Köln- Innenstadt, -Rodenkirchen 
und zur geplanten P+R-Anlage am Bonner Verteiler. Dabei verkehrt zukünftig die Linie 16 allerdings 
nicht im südlichen Bereich der Bonner Straße, sondern schwängt im Plangebiet der Parkstadt Süd 
auf die heutige Trasse am Rheinufer. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Marktstraße“ (oberir-
disch) bzw. „Bonner Wall“ (unterirdisch). Über die StadtBahn Süd soll die Strecke zukünftig über Ron-
dorf bis nach Meschenich weitergeführt werden. 
Des Weiteren ist langfristig geplant, im Bereich der Bonner Straße eine neue S-Bahnhaltestelle ent-
lang der heutigen Trasse des Regional- und Fernverkehrs zu errichten.  
2.3.2. Fuß- und Radwegeverkehr 
Straßenbegleitende Gehwege sind in fast allen anliegenden Straßenabschnitten (außer auf der Süd-
seite Bischofsweg) vorhanden. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege u. a. in der östlichen 
Verlängerung des Vorgebirgsglacisweges, im Bereich der privaten Grünverbindung  zwischen der 
Bonner Straße und der Koblenzer Straße, sowie in einer parallel zu den Bahngleisen geführten Ver-
bindung von der Altenburger Straße zum Friedenspark vor. 
Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer  Straße), der 
Schönhauser Straße (teilweise), Bischofsweg sowie Am Vorgebirgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost -West-Richtung ein Abschnitt des beschilderten Radver-
kehrsnetzes NRW (über Eifelwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alteburger Wall, Oberländer Wall und 
Rheinufer). Abseits der Hauptstraßen wird der  Radverkehr im Mischverkehr über Wohnstraßen 
(Tempo 30-Zonen) geführt. Weiterhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Radschnellverbindung in Rich-
tung Wesseling geplant.

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2.4. Alternativstandorte 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die urbane Nutzung sowie das geplante Stadtquartier 
der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche Bewohner*innen vorgesehen ist, ge-
geben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da es das explizite Ziel des Gesamt-
projektes der „Parkstadt Süd“ ist, das bestehende Großmarktareal zu einem neuen Stadtquartier zu 
entwickeln und den inneren Grüngürtel im Plangebiet bis zum Rhein zu führen. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Im Zuge der Ent wicklung der Parkstadt Süd wurde im Rahmen der 219. FNP -Änderung der Stadt 
Köln aufgrund der zukünftigen Funktion des Plangebietes als wichtige Grünverbindung und der Größe 
der Maßnahme eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW 
fordert in einem Ziel die Festlegung regionaler Grünzüge. Insbesondere in verdichteten Räumen sind 
regionale Grünzüge darzustellen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen zu vermeiden 
und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit und klimatische Ausgleichswirkungen zu 
sichern.  
Die Regionalplanänderung zur Darstellung eines regionalen Grünzugs im Bereich der „Parkstadt Süd“ 
wurde mit Schreiben der Stadt Köln vom 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
Daraufhin hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 15. Sitzung am 15.12.2017 das 
27. Regionalplanänderungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW eingeleitet. In 
der 19. Sitzung des Regionalrates am 14.12.2018 wurde die 27. Regionalplanänderung schließlich 
beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-West-
falen (Nr. 10, S. 222) folgte am 17.05.2019.  
Durch die Änderung in einen ca. 25 ha großen Regionalen Grünzug entfallen eine ca. 14 ha große 
Bahnflächendarstellung sowie eine ca. 11 ha große Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs 
(ASB). Zum anderen wird dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwick-
lung durch die Umwandlung einer zwei Hektar großen Bahnfläche in einen ASB Rechnung getragen. 
Damit ist im geänderten Regionalplan ein neuer Regionaler Gr ünzug zur siedlungsräumlichen Glie-
derung dargestellt worden, der Verbindungsfunktionen für Biotope, Erholungs-, Freizeit- und klimati-
sche Funktionen erfüllt.  
Die Teilbereiche der Bildungslandschaft, der Koblenzer Straße sowie der Quartiere Markt- und Park-
stadt werden als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Für die Flächen des Teilbereichs 
des Inneren Grüngürtels erfolgt die Darstellung als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regiona-
ler Grünzug“. Darüber hinaus wird die bestehende Stadtbahntrasse im Bereich der Rheinuferstraße 
sowie die im Bau befindliche Stadtbahntrasse in der Bonner Straße als Schienenweg für den überre-
gionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die Rheinuferstraße ist des Weiteren als Straße für den 
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. 
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Zielen der Regional - und Landespla-
nung. 
3.2. Flächennutzungsplan 
Im Vorfeld der nun anstehenden Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgte 
bereits die 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche den überwiegenden Teil des Plange-
bietes der nun anstehenden Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abdeckt. Die Bereiche nördlich 
bzw. westlich des Südstadions sowie die westlichen Bereic he der Bahnflächen inklusive des Gleis-
dreieckes waren nicht Teil der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die Planungen der 
Parkstadt Süd in diesen Bereichen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprachen.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die 219. Änderung des Flächen-
nutzungsplans im Stadtbezirk Rodenkirchen. Arbeitstitel: “Parkstadt Süd“ in Köln- Zollstock, -Rader-

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berg und -Bayenthal beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Verlauf der Bahn-
linie zwischen dem Südbahnhof und der Südbrücke im Norden und der Straße Gustav -Heinemann-
Ufer im Osten. Im Süden verläuft der Änderungsbereich, von Osten nach Westen, von der Schönhau-
ser Straße ausgehend über die Koblenzer Straße bis zum Beginn der  Grünanlage, schließlich über 
die Bonner Straße auf die Marktstraße, den Bischofsweg und von dort auf die Vorgebirgsstraße und 
Am Vorgebirgstor. Dort umschließt das Plangebiet den „Sportpark Süd“ bis an den westlich angren-
zenden Stadionbau des Südstadions heran und führt von dort wiederum angrenzend an das ansäs-
sige Tierheim nach Norden an die Bahnanlage. 
Mit Antrag vom 16. Dezember 2021 wurde der Bezirksregierung Köln die 219. Flächennutzungsplan-
Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit  § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vor-
gelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 10. März 2022 die Genehmigung für  
diese Änderung. 
Der nun wirksame Flächennutzungsplan stellt die Bereiche der Bildungslandschaft als Gemeinbe-
darfsfläche bzw. als Gemischte Baufläche dar. Die Bereiche der Koblenzer Straße sowie der Markt - 
wie der Parkstadt werden ebenfalls als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Bereich der Marktstadt 
erfolgt dabei für einen kleineren Teilbereich ebenfalls die Darstellung einer Gemei nbedarfsfläche. 
Darüber hinaus erfolgt in den Gemischten Bauflächen die Darstellung von insgesamt drei Signets für 
Kindereinrichtungen sowie für einen Spielplatz mit einem unbestimmten Standort.  
Die Bereiche des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ werden als Grünfläche dargestellt. Dabei werden 
des Weiteren zwei Signets für Spielplätze mit einem unbestimmten Standort innerhalb des hier zu 
betrachtenden Plangebietes dargestellt. Die nördlichen Flächen des Teilbereichs Innerer Grüngürtel 
werden als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen. 
Der Bischofsweg wird mit seiner geplanten Verlegung im Bereich der Vorgebirgsstraße insgesamt als 
Fläche für Hauptverkehrswege dargestellt.  
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes der Stadt Köln.  
3.3. Bebauungsplan 
3.3.1. Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes 
Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich Teile des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße, 
welcher den Bereich zwischen Koblenzer Straße, Bonner Straße und Schönhauser Straße umfasst. 
Für einen nördlichen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden . 
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im überplanten Bereich ein Kerngebiet mit einer geschlosse-
nen Bauweise fest. Der Bebauungsplan erlaubt dabei Gebäude mit IV, VI und VIII Vollgeschossen. 
Südlich vom überplanten Bereich schließt sich ein weiteres Bereich des Kerngebiets mit einer zuläs-
sigen Vollgeschosszahl von VI an. Daran anschließend w ird eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung - Erholungsanlage / Ballspielplatz – festgesetzt. Weiter südlich werden weitere 
Kerngebiete und allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesem Kerngebiet ist auch ein Hochpunkt 
mit bis zu XXVI-Vollgeschossen zulässig.  
Die südlichen Bereiche dieses Bebauungsplanes grenzen auch an die Teilbereiche der „Bildungs-
landschaft“ sowie der „Marktstadt“ an.  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Alteburger Straße  
Für Bereiche östlich und westlich der Alteburger Straße zwischen der Schönhauser Straße im Süden 
und den Bahngleisen im Norden besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altebur-
ger Straße“ (ehemalige Domgärten). Dieser wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Diese Bereiche liegen 
innerhalb der Teilbereiche der „Bildungslandschaft“.

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Bebauungsplan Nr. 67420/07 Nördlich Mannsfelder Straße 
Der Teilbereich Marktstadt überlagert im Süden teilweise den Bebauungsplan Nr. 67420/07 „Nördlich 
Mannsfelder Straße“. Betroffen von der Überlagerung sind hier ausschließlich öffentliche Straßenver-
kehrsflächen. Südlich der heutigen Marktstraße werden hier zwei Mischgebiete sowie weiter südlich 
ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entlang der Marktstraße sind Gebäudehöhen bis zu IV bzw. 
V Geschossen zulässig. Im Kreuzungsbereich zur Bonner Straße ist ein Gebäude mit bis zu VIII Ge-
schossen zulässig.  
3.3.2. Bebauungspläne angrenzend an das Plangebiet 
Bebauungsplan Nr. 68420/04 Gustav-Heinemann-Ufer 
Südlich an den Teilgeltungsbereich „Bildungslands chaft“ grenzt der Bebauungsplan Nr. 68420/04 
Gustav-Heinemann-Ufer an. Die Schönhauser Straße wird in diesem Bebauungsplan ab der Straßen-
mitte als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Daran schließt sich ein Kerngebiet mit überbaubaren 
Grundstücksflächen mit IV bis VII Geschossen und einer zulässigen maximalen Gebäudehöhe bis 
31,5 m an. Des Weiteren wird eine geschlossene Bauweise und eine GRZ von 0,8 sowie eine GFZ 
von 2,5 festgesetzt. 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße 
Zwischen dem Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße und dem Teilbereich „Marktstadt“ liegt 
der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67424/04 Sechtemer Straße / Bonner Straße. Dieses ist 
der erste Bebauungsplan zur Umsetzung der Parkstadt Süd. Neben öffentlichen Verkehrsflächen für 
die Sechtemer und die Bonner Straße setzt der Bebauungsplan im Süden des Plangebietes ein Ur-
banes Gebiet (MU) fest. Dabei ist ein Hochpunkt mit bis zu XV -Geschosse zulässig. Die weiteren 
Gebäudehöhen liegen zwischen I - (Innenhof) und VIII-Geschosse. Im nördlichen Bereich wird eine 
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Parkanlage- außerhalb des Vorhaben-  und Er-
schließungsplanes festgesetzt. 
3.4. Besondere Vorkaufsrechtsatzungen 
Es besteht eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadter-
weiterung/Parkstadt Süd' in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock -Sülz nach § 25 Absatz 1 Satz 1 
Nr. 2 Baugesetzbuch vom 13. Juni 2018) - Beschlussvorlage: 0963/2018 
3.5. Planfeststellung Nord-Süd Stadtbahn Köln 
Seit den 1990er Jahren verfolgt die Stadt Köln das Ziel einer neuen Nord- Süd Stadtbahn. Mit dem 
Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz am 30. 04.2002 für den 1. Bauab-
schnitt und dem ebenfalls planfestgestellten 2. Bauabschnitt wurde der erste formale Schritt abge-
schlossen.  
Die Baumaßnahmen begannen für den 1. Bauabschnitt Anfang 2004 und für den 2. Bauabschnitt 
Anfang 2009. Mittlerweile sind die Maßnahmen bis auf den Bereich um den Waidmarkt umgesetzt. 
Dabei reicht die 1. Baustufe vom Breslauer Platz bis zur Marktstraße und wird dabei im Wesentlichen 
unterirdisch geführt. Südlich des Kreisverkehrs Bonner Straße, Sechtemer Straße, Koblenzer Straße 
tritt die Trasse an die Oberfläche. Entlang der Bonner Straße verläuft die Trasse somit auch innerhalb 
des Plangebiets. Auch die 2. Baustufe, welche von der Haltestelle Bonner Wall zur Haltestelle Schön-
hauser Straße führt, verläuft innerhalb des Plangebietes. Diese Strecke wird dabei ebenfalls größten-
teils unterirdisch geführt, tritt dann aber östlich der Alteburger Straße an die Oberfläche, sodass die 
Rheinuferstraße höhengleich gequert wird.  
Für den südlichen Bereich der Bonner Straße liegt ein weiterer Planfeststellungbeschluss für den Bau 
der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße bis zum Verteilerkreis Süd 
auf der Bonner Straße vom 22.06.2016 vor. Teil dieses Planfeststellungsfahren sind auch die Anpas-
sungen im Bereich der Marktstraße und der Schönhauser Straße.  
Die Belange der Planfeststellung sind im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplans zu beachten.

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3.6. Landschaftsplan / Landschaftsschutzgebiete 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Landschaftsplan der Stadt 
Köln stellt die Teilbereiche Bildungslandschaft, 1. Änderung Koblenzer Straße sowie Park- und Markt-
stadt als Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. 
3.7. Kooperatives Verfahren und Integrierte Planung - Parkstadt Süd 
Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd das Kooperative Verfahren durchgeführt, an dem 
fünf Planungsteams teilgenommen haben. Das Verfahren war als vielfältiger öffentlicher Beteiligungs-
prozess zur Planung der Parkstadt Süd angelegt und bot den Bürger*innen die Möglichkeit im Rah-
men von Spaziergängen durch das Plangebiet und vier Themenabenden eigenen Ideen und Vorstel-
lungen in die Projektplanung einzubringen. Im Ergebnis hat das Begleitgremium empfohlen, den Ent-
wurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner Baukunst als Grundlage 
für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren Schritt ist auf dieser Grundlage die 
Integrierte Planung erstellt worden, die im Februar 2019 beschlossen wurde (V 1250/2018). Die in 
Abstimmung mit den Fachdienststellen erstellte Integrierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem 
Kooperativen Verfahren insbesondere für den städtebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vor-
gesehenen Quartiere und dient als Planungsgrundlage für die Bauleitplanung. 
3.8. Denkmalschutz 
3.8.1. Baudenkmäler 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ liegen folgende 
Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen: 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, an-
gelegt um 1900 (entfällt z.T. wegen Umbau des Kreuzungsbereiches Bonner Straße/ Markt-
straße/ Schönhauser Straße) – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) – Teilbereich „Marktstadt“ 
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936- 40; mitsamt den 
direkt nördlich und südlich anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschließenden 
eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene historische 
Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940– Teilbereich „Marktstadt“ 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 – Teilbereich 
„Marktstadt“ 
Darüber hinaus befinden sich innerhalb der weiteren Planung der Parkstadt Süd folgende weiteren 
Objekte: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952 - Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
- Südbrücke, Baujahr 1906 bis 1910 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
- Eisenbahnbrücke Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngür-
tel“ 
- Eisenbahnbrücke Eifelstraße, Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 -  teilweise im Teilbereich „In-
nerer Grüngürtel“ 
Folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen, grenzen an den Planbereich der gesamten 
Parkstadt Süd unmittelbar bzw. mittelbar an: 
- Friedenspark (bis 1985 Hindenburgpark), Historische Verteidigungsanlage am Rheinufer und 
Parkanlage, Entstehungszeit 1914-16 nach dem Entwurf von Fritz Encke, Kriegerdenkmal mit

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Freitreppe von Otto Scheib von 1926 - nördlich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“ 
- Südbrücke zwischen Köln- Bayenthal und Köln- Poll sowie die links - und rechtsrheinischen 
Landpfeiler (Widerlager), Entwurf des konstruktiven Gesamtsystems und Bauleitung: Eisen-
bahndirektion Köln (Ingenieur Beermann); architektonische Gestaltung der Widerlager: Franz 
Schwechten, Berlin; Bauplastik: Gotthold Riegelmann, Berlin; Bogen(fachwerk)träger mit Zug-
band, Stahlkonstruktion auf natursteinverkleideten Betonpfeilern und ebensolchen Widerla-
gern am Kölner und am Poller Ufer, einbahnige zweigleisige Eisenbahnbrücke mit seitlich aus-
kragenden Fußstegen über den Rhein und die rechtsrheinischen Flutwiesen, in zwei konstruk-
tiv unterschiedlichen Abschnitten (Strombrücke/ Vorlandbrücke) erbaut 1906-1910. – nordöst-
lich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grüngürtel“  
- Baum im südlichen Bereich der Grünfläche an der Marktstraße/ Bonner Straße – südlich des 
Teilbereichs „Marktstadt“ 
- Goltsteinstraße 7, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Alteburger Straße 180, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Schönhauser Straße 3b, Garagenanlage m. Wohn- u. Bürohaus - Ehem. Tankstelle – südlich 
des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Vorgebirgsstraße 97; Vorgebirgsstraße 99; Vorgebirgsstraße 101a, Wohnhaus – südwestlich 
des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Vorgebirgsstraße 22, Wohnhaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Bonner Straße 91, Wohn- und Geschäftshaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ 
3.8.2. Bodendenkmäler  
Folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen sind im Geltungsbereich des Bebauungs-
planes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ bekannt:  
- Jungsteinzeitlich bis metallzeitliche Siedlung/ Geländenutzung (5. -1. Jahrtausend v. Chr.), 
1925 Funde bei Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor geborgen. Hier ist im weiteren Ver-
fahren zu klären, ob sich die Fundstelle im Bereich des Geltungsbereiches des Teilbereiches 
„Innerer Grüngürtel“ befindet. 
- Römische Staatsstraße Köln – Bonn – Mainz in der Trasse der Bonner Straße, 2003, 2004, 
2014, 2017-2019 bei Bodeneingriffen für die Nord-Süd Stadtbahn erfasst, im Straßenland der 
Bonner Straße als Bodendenkmal Nr. 434 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen  
- Südnekropole der römischen Stadt (1.-4. Jahrhundert n. Chr.) entlang der römischen Staats-
straße, mit einer Ausdehnung von bis zu 200 m beidseitig der Straße  
- Römische Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße, verband die römische Stadt mit 
dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg 
- Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße, geht 
wahrscheinlich auf eine von der römi schen Staatsstraße (heutige Bonner Straße) nach Süd-
westen abzweigende römische Nebenstraße zurück, die bis zum Bau des Großmarktes noch 
als durchgängige Verkehrsverbindung (Alte Brühler Straße, Raderberger Straße) erhalten 
war.  
- Jüdischer Friedhof  (1146/ 1163 bis Ende 17. Jahrhundert) und mittelalterliche Richtstätte 
(erste Hinrichtungen 1163 überliefert) im Bereich des „Judenbüchels“, einer ehemaligen na-
türlichen Geländeerhebung westlich Bonner Straße/ Sechtemer Straße, Bezeichnung des Or-
tes in historischen Karten des 19./ frühen 20. Jahrhunderts „Am todten Juden“, 1922 und 1936 
Umbettungen von jüdischen Bestattungen bei Erweiterung des Güterbahnhofs und beim Bau 
des Großmarktes, Erhaltung von jüdischen Gräbern im Plangebiet nicht auszuschließen.

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- Fort ll – Großfürst Nikolaus von Russland, errichtet 1816-1821, oberirdischer Abbruch im Zuge 
der ab 1922 durchgeführten Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor, Teile des unterirdischen 
Baubestandes 2004 im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn erfasst.  
Darüber hinaus sind folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Geltungsbereich 
der angrenzenden Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd bekannt: 
- Hof in der Nachbarschaft des alten jüdischen Friedhofs (mittelalterlich- frühneuzeitlich), ab 
1697 mit Kapelle, nach Ansicht von 1783 und historischen Karten des 19. Jahrhunderts wahr-
scheinlich südlich der Abzweigung der Sechtemer Straße von der Bonner Straße zu lokalisie-
ren.  
Die Ausdehnung und genaue Lage des vorstehend genannten jüdischen Friedhofs ist nicht bekannt. 
Im Rahmen der Integrierten Planung wurde diese im Bereich der Marktstadt verortet. Diese Verortung 
ist jedoch nicht bindend. Demnach könnten jüdische Grabstätten auch außerhalb des bisher ange-
nommen Bereiches liegen. 
Vorstehend aufgeführt sind lediglich die bereits bekannten Fundorte von Bodendenkmälern. Es ist 
anzunehmen, dass sich darüber hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, jedoch 
konnten diese aufgrund der bestehenden Nutzung noch nicht lokalisiert und untersucht werden. Zu-
künftig werden im Bereich des Plangebiets Parkstadt Süd, nach einer Freistellung der Flächen und 
im Vorfeld von Baumaßnahmen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Hierfür wer-
den z.B. durch sog. Baggersondagen Suchschürfe angelegt, um Bodendenkmäl er zu lokalisieren. 
Dabei wird schichtenweise entsprechend dem Bodenaufbau vorgegangen. 
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich der ehemaligen Linie des 
Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz liegt. 
3.9. Höhenentwicklungskonzept 
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Hauptaus-
schuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links - und rechtsrheinischen 
Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, 
wie z. B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem  gilt es, Qualitäts-
kriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit 
und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Am 14.03.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die in der Beschlussvorlage 3276/2023 formu-
lierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
beschlossen. Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf zum Räumlichen Plan 
(gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung 
des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis genommen. 
Das Plangebiet der Parkstadt Süd liegt innerhalb des Bereichs, für den das Höhenentwicklungskon-
zept aufgestellt wird. Im Geltungsbereich der Parkstadt Süd sind insgesamt fünf Gebäude mit einer 
Höhe von XV-Geschossen vorgesehen. Bereits laufende Verfahren und bestehende Planungen für 
neue Hochpunktentwicklungen werden vom HEK jedoch nicht mehr gesondert behandelt und als Set-
zung erachtet. Hierunter fallen auch die genannten Hochpunkte der Parkstadt Süd.  
3.10. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Im Jahr 2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 
(EHZK) beschlossen. Diese Fortschreibung des EHZK beinhaltet die notwendigen Steuerungsinstru-
mente, um die Entwicklung der Geschäftszentren und der wohnortnahen Versorgung zu begleiten. 
Zu den Instrumenten gehören das Standortkonzept, die Ausweisung von zentralen Versorgungsbe-
reichen und die Kölner Sortimentsliste. Die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Ver-
sorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der 
Wochenmärkte, werden darüber gesteuert. Auch die Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im 
Einzelhandel sowie die Folgen des demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender 
Stadt, werden berücksichtigt.

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Das EHZK sieht im Bereich der Bonner Straße zwischen den Gebäuden Bonner Straße 145 im Nor-
den sowie Bonner Straße 244 im Süden das Stadtteilzentrum (STZ) „Bayenthal, Bonner Straße“ mit 
einer Länge von circa 500 m vor. Darüber hinaus liegen auch Ausläufer des STZ in der Schönhauser 
Straße im Nordosten sowie in der Brühler Straße im Westen . Die Großmarkthalle und die südlich 
angrenzenden Nutzungen liegen ebenfalls innerhalb des STZ. Im Vergleich zur Ausweisung aus dem 
Jahre 2010 wurde der Zentrumsbereich nach Norden ins Plangebiet zu Lasten von Bereichen im 
Süden verschoben und auch die Großmarkthalle erstmalig ins STZ aufgenommen. Prägend für das 
Stadtteilzentrum sind insbesondere im Bereich der Verkaufsflächen zwischen 400 und 800 qm Filialen 
von Aldi, dm, Tedi, Temma und Kult Living. Darüber hinaus liegt ein Lidl mit einer Verkaufsfläche 
zwischen 800 und 1.500 qm und ein Rewe mit einer Verkaufsfläche zwischen 1.500 und 3.000 qm im 
STZ. Weitere nennenswerte Betriebe sind Bike Perfect, Zeemann und Matratzen Concord.  
Die integrierte Planung sieht insbesondere im Bereich um die Bonner Straße die Errichtung von Ein-
zelhandelseinheiten in Form von Ladenlokalen vor . In diesem Bereich sind demnach keine großflä-
chigen Einzelhandelsbetriebe vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist für die Großmarkthalle noch zu 
klären, ob in diesem Bereich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ≥ 800 qm) ent-
stehen soll. Die Planung entspricht somit der Fortschreibung des EHZK.  
Im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ sollen zum Schutz des STZ keine weiteren großflächigen Einzel-
handelsnutzungen, insbesondere keine großflächigen Lebensmittelmärkte, angesiedelt werden. 
Denkbar sind dort kleinflächige/ergänzende Nutzungen wie Kiosk, Bäcker, Cafe, Galerien, Sportstu-
dio o. ä.  
Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ befindet sich nach dem EHZK das Stadtteilzentrum Bayenthal, 
Bonner Straße. Die Ansiedlung von großflächige Einzelhandelsnutzungen (> 800 qm Verkaufsfläche) 
soll sich auf das Stadtteilzentrum (STZ) konzentrieren. Im STZ ist die Großmarkthalle nach dem EHZK 
als Potenzialfläche für groß- und kleinflächige Einzelhandelsnutzungen ausgewiesen. 
3.11. Schulentwicklungsplanung 
Die Stadt Köln hat eine neue Schulentwicklungsplanung 2023 (Vorlage 3033/2023) erarbeitet. Diese 
Planung schreibt die Ergebnisse der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung 2020 fort und stellt 
anhand statistischer Erkenntnisse den Bedarf für Grund- und weiterführende Schulen im Kölner Stadt-
gebiet in den kommenden Jahren fest. Die Schulentwicklungsplanung 2023 stellt den Planungsrah-
men dar, um schulorganisatorische Maßnahmen und den daraus resultierenden Baubedarf zu be-
schreiben. Für das Plangebiet der Parkstadt Süd sieht die Schulentwicklungsplanung die Errichtung 
einer neuen 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-zügigen (Sekundarstufe II) Gesamtschule vor. Darüber hin-
aus werden innerhalb der Parkstadt Süd zwei neue Grundschulen notwendig. Eine Grundschule da-
von wird 4-zügig angegeben, die zweite hat keine diesbezügliche Angabe.  
Die integrierte Planung sieht im Bereich der Bildungslandschaft eine 6 - (Sekundarstufe I) bzw.  5-
zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule inklusive einer gemeinsamen 6-fach Sporthalle für Grund- 
und Gesamtschule vor. Des Weiteren ist in diesem Bereich eine 3-zügige Grundschule vorgesehen. 
Im Bereich des Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zügig, angedacht.  
3.12. Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt-
linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig-
ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti-
gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntgemacht. Neben der Richtlinie beschreibt eine Umsetzungsanweisung, welche 
zuletzt mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 angepasst wurde, die einzelnen Verpflichtungen. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Vorausset-
zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für 
Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet die Planbegünstigten min-

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destens 30 Prozent der durch den Bebauungsplan geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffent-
lich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 qm Geschossflä-
che Wohnen. Darüber hinaus sind die Bedarfe für Grün- und Spielflächen herzurichten sowie Betreu-
ungsplätze bereitzustellen (s. Umsetzungsanweisung 2017plus unter Nr. 3. Verpflichtungen).  
Mit Umsetzung der Parkstadt Süd wird ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Lernen und Leben 
geschaffen. Insgesamt sind im Gebiet der Parkstadt Süd circa 297.000 qm Geschossfläche Wohnen 
(entspricht laut KoopBLM 3.300 Normwohneinheiten (90 qm) und 7.590 Einwohnern (WE x Erstbele-
gungsquote von 2,3 EW/WE). Zusätzlich sind circa 4.000 Arbeitsplätze vorgesehen. Damit sind die 
Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner fortgeschriebe-
nen Fassung (2017plus) vollumfänglich gegeben. 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Im Vorhaben Parkstadt Süd sind 297.000 qm Geschossfläche Wohnen vorgesehen. Davon sind min-
destens 30 Prozent – also 89.100 qm (entsprechend 990 WE) im öffentlich geförderten Segment zu 
errichten. Es handelt sich hier um rein rechnerische Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. 
bestehenden Wohneinheiten. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll sowohl im Städtebaulichen 
Vertrag (erst vor Realisierung mit den zukünftigen Projektentwicklern) als auch im Bebauun gsplan 
nach § 9 (1) Nr. 7 BauGB gesichert werden. Gemäß § 9 (1) Nr. 7 BauGB können dabei jedoch nur 
Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der 
sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen. Ohne einen ergän-
zenden Vertrag wäre somit die Umsetzung nicht gesichert. Die aktuelle Förderrichtlinie öffentliches 
Wohnen NRW 2024 (FRLöffW NRW 2024) ist bei der Planung zu berücksichtigen. 
Soziale Infrastruktur- Kindertagesstätte 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell ist der aus der Planung resultierende Mehrbedarf an Kin-
dertagesstätten von den jeweiligen Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechen -
den Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Nach aktuellen Berechnungen 
besteht im Gesamtgebiet Parkstadt Süd insgesamt ein Bedarf an 45 Gruppen, die sich auf mehrere 
Kindertagesstätten verteilen. Die Kindertagesstätten verteilen sich dabei auf die Teilbereiche „ Quar-
tier Marktstadt“, „Quartier Parkstadt“ und „Bildungslandschaft“. Für das „Quartier Marktstadt“ ergibt 
sich ein Bedarf von 9 Gruppen, für die „Bildungslandschaft“ 5  Gruppen und für das „Quartier Park-
stadt“ 31 Gruppen
 (s. auch Nr. 3.3 der Umsetzungsanweisung 2017plus).  
Öffentliche Grünflächen 
Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind 10 qm öffentliche Grünfläche pro Einwohner innerhalb des 
Plangebietes zu errichten. Im Gesamtgebiet der Parkstadt Süd sind demnach circa 75.900 qm öffent-
liche Grünfläche nachzuweisen. Der Nachweis dieser Flächen soll im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
erfolgen. Die Flächen sind als öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen festzusetzen. Die 
Flächen sollten zusammenhängend dargestellt werden, um eine entsprechende Nutzbarkeit zu ge-
währleisten (s. auch Nr. 3.5 der Umsetzungsanweisung 2017plus). 
Öffentliche Spielplatzflächen 
Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind pro Einwohner 2 qm öffentliche Spielplatzfläche herzustel-
len. Demnach sind für das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd insgesamt circa 15.180 qm öffentlichen 
Spielplatzflächen erforderlich. Der Nachweis dieser Flächen soll ebenfalls hauptsächlich im Teilbe-
reich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen, eine gute Erreichbarkeit für die Bewohner*innen der neu entste-
henden Quartiere vorausgesetzt (s.a. Nr. 3.4 der Umsetzungsanweisung 2017plus). 
Sicherung der Maßnahmen 
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig neben 
dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / 
Bonner Straße weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Dabei werden insbesondere die 
Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht in dem Bebauungsplan ausgeglichen, in dem

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die Ansprüche ausgelöst werden, sondern im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngür-
tel“. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zugeordnet und gesichert 
werden. 
3.13. Stadtentwicklungskonzept Wohnen  
Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. 
Gemäß der s tädtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 (Mitteilungsvorlage 3926/2022 
'Weiteres Bevölkerungswachstum in Köln bis zum Jahr 2050') ist mit einem weiteren Bevölkerungs-
wachstum und folglich mit einer Zunahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat 
die Stadt Köln zudem als Gemeinde mit 'angespanntem Wohnungsmarkt' identifiziert. Auf Grundlage 
der städtischen Bevölkerungsprognose und unter Berücksichtigung normativer Zusatzbedarfe für den 
Aufbau einer Fluktuationsreserve und des Ersatzbedarfes wurde der mittelfristige Wohnungsbedarf 
bis 2030 berechnet. Dieser beträgt in der Stadt Köln für den Zeitraum 2022 bis 2030 pro Jahr zwi-
schen 3.080 und 4.900 Wohneinheiten. Die mittlere Bedarfszahl liegt bei 3.990 Wohnungen pro Jahr. 
Insgesamt beträgt der Bedarf für diesen Zeitraum und in Abhängigkeit der getroffenen Berechnungs-
annahmen zwischen 27.720 und 44.100 Wohnungen. Der mittlere Wohnungsbedarf liegt bei insge-
samt 35.910 Wohnungen. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) beschlossen (Beschlussvorlage 3443/2013 'Stadtentwicklungskonzept Wohnen'). 
Dieses legt in neun Handlungsfeldern mehrere Maßnahmenvorschläge dar, um den zentralen Her-
ausforderungen Kölns als wachsende, dynamische Metropole begegnen zu können. Die Entwicklung 
des Gesamtprojektes der Parkstadt Süd entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die 
beabsichtigte Schaffung vielfältiger Wohnungsangebote entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches 
die Schaffung von Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität vorsieht. 
Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird ein Beitrag zur Errei-
chung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen 
vor. Leitlinie 2 des StEK Wohnen beinhaltet die vorrangige Entwicklung von Wohnbauflächen in be-
reits erschlossenen Lagen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), die ebenfalls im Verfahren Be-
rücksichtigung findet. Das Vorhaben lässt sich zudem mit den Zielsetzungen der Maßnahme B1 aus 
dem Handlungsfeld 'Baulandmanagement - Liegenschaftspolitik' des StEK Wohnen in Einklang brin-
gen, das u. a. eine verstärkte Mobilisierung von Flächen für den Geschosswohnungsbau vorsieht. 
3.14. Hubschraubersonderlandeplatz  
Die Parkstadt Süd liegt etwa 1,5 km südöstlich des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Uniklinik 
Köln. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen gegen die Planung, auch im Hinblick 
auf die möglichen Hochpunkte mit jeweils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grundsätzlichen Bedenken 
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr). Aufgrund der Lage kann es im Plan-
gebiet zu Lärmbelästigungen durch an- und abfliegende Hubschrauber kommen. 
Darüber hinaus verfügt das Justizzentrum an der Luxemburger Straße auch über einen Hubschrau-
berlandeplatz, welcher aber nicht regelmäßig genutzt wird. 
3.15. Hochwasser / Grundhochwasser 
Gemäß den Hochwasserkarten ist das Plangebiet  der Bildungslandschaft durch Hochwasser und 
Grundhochwasser gefährdet.

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4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
4.1. Planungs- und Nutzungskonzept 
4.1.1. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ 
Das städtebauliche Konzept des Teilbereichs „ Quartier Parkstadt“ sieht vier Reihen von Blockrand-
bebauung und unterschiedliche Straßenräume vor, die den Bereich strukturieren. Der Nutzungs-
schwerpunkt liegt bei Wohnen neben Nutzungen, die dem Arbeiten dienen wie gewerbliche und Bü-
ronutzungen. Vielfältigste Formen des Wohnungsbaus für alle sozialen Gruppen soll en hier entste-
hen. Investoren, Baugruppen, Genossenschaften, Einzelpersonen und die öffentliche Hand können 
gleichermaßen als Bauherren fungieren. 
Das Konzept sieht klare Raumkanten vor, die öffentliche und private Bereiche voneinander trennen. 
Zum Grüngürtel im Norden stehen die Blöcke kompakt an der Parkkante. Eine vorgelagerte Prome-
nade unterstreicht den Übergang zum Landschaftsraum des Inneren Grüngürtels. In die Blockstruktur 
sind Platzräume eingestreut.  
Der 30 Meter breite grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, soll zunächst als 
Mobilitätstrasse mit Busanbindung ausgebaut werden. Später sind die Anbindung an das Stadtbahn-
liniennetz sowie ein autonomer Bus -Shuttle-Service mit Anbindung an die zukünftige S -Bahnhalte-
stelle Bonner Wall Optionen. Südlich des Boulevards befindet sich ein Pocketpark als grüner Mittel-
punkt des Quartiers.  Die südlich angrenzende Ringstraße mit lockerem Baumbestand fungiert als 
zweistreifige Erschließungsstraße. Daneben gibt es autofreie Wohnwege ohne Bepflanzung. Sie sol-
len an die mittelalterlichen Gassenräume in Köln erinnern. 
Das städtebauliche Konzept s ieht ein 15- geschossiges Hochhaus am westlichen Stadteingang vor 
sowie weitere achtgeschossige Hochpunkte an den öffentlichen Plätzen und am Inneren Grüngürtel. 
 
Abb. 2: Teilbereich „Quartier Parkstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.2. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ 
Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ sammeln sich die für die Identität der Parkstadt Süd wichtigen 
kulturellen und sozialen Funktionen: eine vierzügige Grundschule, das Mobilitätshaus sowie Büro - 
und Wohnhäuser bestimmen die Freiräume. Im Süden der Großmarkthalle entsteht das zentrale Mo-
bilitätshaus, dessen konkrete Nutzungen noch nicht definiert sind. An der denkmalgeschützten alten 
Versteigerungshalle bildet sich ein lebendiger Mobilitätsplatz. Im Norden der Großmarkthalle entsteht 
ein öffentlicher Freiraum mit Blick auf den neuen See und auf den Grüngürtel. 
Die zukünftig umgenutzte und 1936-1940 erbaute denkmalgeschützte Großmarkthalle bildet das Herz 
des Teilbereichs „Marktstadt“. Die Großmarkthal le eignet sich für zahlreiche Nutzungskonzepte. 
Kleinteilige quartiersbezogene Nutzungen, Geschäfte, Bäckereien, Bars/Caf és/Restaurants können 
neben größeren kulturellen Einrichtungen wie Galerien, Musik- oder Tanzschulen und einem Bürger-
zentrum entstehen. Ebenso ist ein Angebot an verschiedenen Gastronomiekonzepten denkbar. Unter 
anderem wäre in historischer Anlehnung an den ehemaligen Großmarkt die Nutzung in Form eines 
Naschmarktes nach Wiener Vorbild vorstellbar. Es könnte eine Mischung aus gastronomischen Ver-
kaufsangeboten, kleineren Bars und Gaststätten sowie kleinerer Kulturangebote vorgesehen werden. 
Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird als Zentrum des Quartiers ausgebaut. Das an die 
Großmarkthalle anschließende Verwaltungsgebäude (Marktamt) umschließt einen kleinen begrünten 
Innenhof, es könnte z. B. als Jugendclub ausgebaut werden. In Teilen des Marktamtes ist ein Stadt-
teilbüro eingerichtet, das seit 2019 als Informationszentrum und für Veranstaltungszwecke rund um 
das Projekt genutzt wird. Ein konkretes Nutzungskonzept für das Gebäudeensemble bestehend aus 
Großmarkthalle, Verwaltungsgebäude und alter Versteigerungshalle besteht noch nicht. Im weiteren 
Verfahren ist für die Großmarkthalle ein Nutzungsfindungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlich-
keit vorgesehen. Entsprechend den Ergebnissen dieses Verfahrens sollen zukünftig die Festsetzun-
gen erfolgen. 
Das städtebauliche Konzept sieht Hochpunkte südwestlich der Großmarkthalle (15 Geschosse) und 
nordöstlich bzw. südlich (8 Geschosse) vor, die den Stadtraum um die Markthalle flankieren. 
 
Abb. 3: Teilbereich „Quartier Marktstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.3. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Koblenzer Straße“ 
Der Teilbereich „Koblenzer Straße“ befindet sich am Übergang der Bonner Straße zum Großmarkt-
gelände und bildet den Auftakt der Parkstadt Süd aus Richtung Innenstadt.  
Die Bebauung sieht einen Hochpunkt (Hochhaus mit XV -Geschossen) und die Umgestaltung des 
bisherigen Parkplatzes vor. Der Gebäudekomplex mit der bestehenden McDonald‘s- Filiale soll erhal-
ten werden.  
Das Quartier ist fußläufig und per Fahrrad über die Koblenzer Straße und die Bonner Straße sehr gut 
erreichbar. Über die Bonner Straße ist ein seh r guter Anschluss an das ÖPNV -Netz der Stadt Köln 
möglich. Das Nutzungskonzept mit Wohn- , Büro- und Einzelhandelsflächen ermöglicht eine urbane 
Mischung. 
Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
im nördlichen Teilbereich erforderlich.  
 
Abb. 4: Teilbereich „Koblenzer Straße“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.4. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
Im Teilbereich „Bildungslandschaft“ sollen eine weiterführende sechszügige Gesamtschule mit 
Sechsfachsporthalle sowie eine drei- bis vierzügige Grundschule realisiert werden. Die Grundschule 
und die Gesamtschule gruppieren sich um einen gemeinsamen Platzraum. Die Alteburger Straße 
wird als Umwelttrasse ausgebaut und soll nur durch den ÖPNV befahrbar sein, eine Befahrung durch 
den motorisierten Individualverkehr ist hier nicht vorgesehen. In Verbindung mit den grünen Pausen- 
und Sportbereichen und der Sechsfachsporthalle entsteht ein lebendiger öffentlicher Schulcampus.   
Das denkmalgeschützte Bolder-Gebäude an der Koblenzer Straße und der dahinter liegende Hallen-
raum werden in das städtebauliche Konzept eingebunden. Auch eine Kita ist im Bereich der Bildungs-
landschaft vorgesehen. Ein ergänzender Wohnblock kann Wohnraum für Studierende und Senioren 
bieten. Räume für Dienstleistungen, Büros und Ateliers ergänzen das Nutzungsangebot. 
Im Vorlauf der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist eine qualifizierte Machbarkeitsstudie durchge-
führt worden, um zu überprüfen, ob die vorgesehenen Flächen den Anforderungen der entsprechen-
den Schulbauten genüge tragen. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass beide Schulbauten auf 
den vorgesehenen Baufeldern östlich der Alteburger Straße realisierbar sind. Im Weiteren soll ein 
Realisierungswettbewerb für den Hochbau und die Freianlagen sowie die Anbindung an den Teilbe-
reich Innerer Grüngürtel folgen. 
 
Abb. 5: Teilbereich „Bildungslandschaft“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.2. Verkehr 
Eine den im Gesamtgebiet Parkstadt Süd geplanten Nutzungen angemessene verkehrliche Anbin-
dung ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklung des Plangebietes. Die Planungen bauen auf 
einer, im Entwurf vorliegenden, Verkehrsuntersuchung der  BERNARD Gruppe ZT GmbH (vormals  
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft) auf, die auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Südliche In-
nenstadterweiterung (ESIE) entstand.  
Nach der oben genannten Verkehrsuntersuchung erzeugen die geplanten Nutzungen im Bereich der 
„Parkstadt Süd“ gegenüber der heute bestehenden Situation m it dem Großmarkt nach Abzug des 
entfallenden Verkehrs einen effektiven Neuverkehr von rund 6.700 Kfz in 24 Stunden. Faktoren, wie 
eine hohe Nutzungsmischung, attraktive Nahmobilität, eine gute Anbindung an den öffentlichen Per-
sonen-Nahverkehr (ÖPNV) und bewusstes Mobilitätsverhalten der Einwohner *innen gilt es zu för-
dern, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der künftigen Nutzerinnen und Nutzer 
zu dämpfen. 
Zudem gilt es, einige Mängel, wie beispielsweise einen mangelhaften Radwegeanschluss oder ein-
geschränkte Querungsmöglichkeiten an der Bonner Straße zu beseitigen. Es werden signaltechni-
sche Anpassungen an den Knoten im Verlauf der Vorgebirgsstraße, ein zusätzlicher Knotenarm am 
Kreisverkehr Bonner Straße/ Koblenzer Straße zur Erschließung der „Parkstadt Süd“, eine Quer-
schnittsoptimierung zugunsten der Radfahrer in der Schönhauser Straße (verbunden mit Unterbin-
dung des Linksabbiegestroms von der Schönhauser Straße in die Koblenzer Straße), sowie die An-
passung der verkehrsabhängigen Signalschaltung am Knoten Luxemburger Straße/ Weißhausstraße/ 
Universitätsstraße empfohlen. Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der untersuchten Netzele-
mente sind Entlastungswirkungen im Bestandsverkehr wie die Minderung der MIV -Anteile aufgrund 
der Nord-Süd-Stadtbahn sowie der Entfall der Verkehrsströme aus dem Großmarktbetrieb. 
In Verbindung mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für das neu entstehende Stadtquartier 
werden die verkehrlichen Aspekte als integraler Bestandteil der Gesamtplanung fortgeschrieben. So 
ist insbesondere für den „Sportpark Süd“ eine angemessene Erschließung zu entwickeln. Das im 
Rahmen der Erarbeitung der integrierten Planung entstandene Mobilitätskonzept des Büros BSV 
Büro für Stadt - und Verkehrsplanung Dr. -Ing. Reinhold Baier GmbH aus dem März 2018 benennt 
folgende verkehrstechnische Aspekte in Bezug auf die Erschließung des Plangebietes. Als überge-
ordnetes Planungsprinzip gilt die Nahmobilität. 
Eine Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes und des Verkehrsgutachtens ist zurzeit in Bearbeitung. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das ÖPNV-Konzept der „Parkstadt Süd“ sieht perspektivisch in einer Variante eine Anbindung an das 
bestehende Stadtbahnnetz aus Richtung der Vorgebirgsstraße (Stadtbahnlinie 12) als Zukunftsver-
sion vor. Die Lage einer Endhaltestelle in der „Parkstadt Süd“ soll in räumlicher Nähe zur bestehenden 
Haltestelle Marktstraße umgesetzt werden, um möglichst kurze Wege zum Umsteigen und damit ei-
nen attraktiven und hohen Fahrgastkomfort zu ermöglichen. Allerdings liegt für die Verlängerung der 
Stadtbahnlinie 12 noch kein politischer Beschluss vor, sodass diese Planung noch nicht gefestigt ist.  
Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungsausschuss am 06.02.2025
 seinen Beschluss, dass im Plan-
gebiet eine durchgehende Stadtbahntrasse realisiert wird, bekräftigt und erwartet von der Verwaltung 
eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassenführungen durch das Quartier und ent-
lang des Bischofswegs und der Marktstraße. Eine entsprechende Untersuchung ist aktuell in Arbeit. 
Je nach Ergebnis der Untersuchung und Beschluss durch die zuständigen Gremien  kann dies Aus-
wirkungen auf das vorliegende Planungskonzept der Parkstadt Süd haben. 
Bis zur eventuellen Realisierung der neuen Stadtbahnanbindung ist die  Erschließung durch einen 
konventionellen Busverkehr entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit Durchbindung zur Bonner 
Straße angedacht. 
Entlang der Bonner Straße ist die 3. Baustufe der Nord- Süd Stadtbahn geplant, die an die oberirdi-
sche Haltestelle Marktstraße der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn anschließt und in diesem Be-

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reich oberirdisch in Mittellage der Bonner Straße verlaufen wird. Die innere Erschließung der „Park-
stadt Süd“ soll durch einen autonomen Bus -Shuttle übernommen werden, der die Zubringerfahrten 
zu den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner Straße übernimmt und den neu geplanten S -Bahn-
Haltepunkt (siehe Kapitel 2.3.1) anbindet. 
Bereits heute sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 
und 133 an den Haltestellen Bonntor und Marktstraße in wenigen Gehminuten aus dem Plangebiet 
erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord- Süd Stadtbahn 
durch die Stadtbahnlinie 5 entlang der Bonner Straße ersetzt, die damit ei nen zusätzlichen Beitrag 
zur Erschließung durch den ÖPNV leistet. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Verkehrskonzept sieht eine abnehmende Intensität des Verkehrs von den Hauptverkehrsstraßen 
über Sammelstraßen hin zu reinen Wohnstraßen vor, um den Anteil an MIV -Fahrten im Quartier so 
gering wie möglich zu halten. Die Parkstadt Süd soll generell als autoarmes Quartier entwickelt wer-
den. Im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes werden aktuell mehrere Varianten zur 
Unterbringung des ruhenden motorisierten Verkehrs geprüft. Darunter die Unterbringung in Tiefgara-
gen an den Rändern des Plangebietes aber  auch die Unterbringung eines Teils des ruhenden Ver-
kehrs in oberirdischen Quartiersgaragen.  
Die MIV-Erschließung soll für die Quartiere westlich der Bonner Straße weitestgehend vom beste-
henden Bischofsweg aus über zwei neu zu errichtende Zufahrten in das Quartier erfolgen. Eine durch-
gängige Befahrung der Sechtemer Straße ist nicht vorgesehen. Lediglich für den autonomen Bus -
Shuttle-Service, Busse, Radfahrer, Feuerwehr und ggf. Müllfahrzeuge ist eine durchgängige Befah-
rung angedacht. So wird dem Ansatz des autoarmen Wohnens Rechnung getragen und eine hohe 
Freiraum- und Aufenthaltsqualität geschaffen. Östlich der Bonner Straße wird die vorhandene ver-
kehrliche Infrastruktur genutzt, bestehend aus der Koblenzer Straße und der Schönhauser Straße. 
Die Alteburger Straße soll zukünftig nur für den ÖPNV, Radverkehr und E -Scooter durchgängig be-
fahrbar sein. 
Fuß- und Radverkehr  
Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten innerhalb des Plan-
gebietes überwiegend im Mischprinzip. Darüber hinaus besteht nach Vollendung des Inneren Grün-
gürtels eine sehr gute fußgänger- und radfahrerfreundliche Anbindung an den Rhein, die Innenstadt 
und die angrenzenden Stadtteile. Zu diesem Zweck ist geplant, in Höhe des Zugwegs sowie in Höhe 
des Jean-Löring-Sportparks Durchstiche unter die Gleistrasse für den Fuß- und Radverkehr zu reali-
sieren. 
Weiter gestärkt wird der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet 
wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenführung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  Im geplanten Mobilitätshaus , das südlich der Großmarkthalle 
vorgesehen ist, sowie an verschiedenen im Plangebiet verteilten Mobilitätsstationen sollen zusätzlich 
Sammelanlagen für Fahrräder untergebracht werden. Die konkrete Verortung ist Teil der Aufgaben-
stellung der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes.  Die Verbindung zwischen Markthalle und der 
Bonner Straße ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. So sollen insgesamt ein engmaschiges We-
genetz und eine lückenlose Verbindung der unterschiedlichen Mobilitätsarten entstehen. 
5. Auswirkungen der Planung 
5.1. Umweltprüfung  
Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
vorgesehen. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bauge-
setzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die

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Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dar-
gestellt. 
5.2. Arten- und Biotopschutz  
Im Zuge der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt – Süd in Köln – Raderberg“ wurde 
eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASPI) erarbeitet (D. Liebert Büro für Freiraumplanung, 
Stand 16.11.2020). Diese zeigt auf, welches Artenspektrum im betrachteten Plangebiet zu erwarten 
ist und identifiziert mögliche Konflikte bei Umsetzung der Planung. Der Geltungsbereich der Teilbe-
reiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße („Parkstadt 
Süd – Quartiersentwicklung) wurde hierbei mitberücksichtigt.  
Zudem wurde im Rahmen der Umsetzung de r temporär gestalteten öffentlichen Freiräume des Pio-
nierparks und des Sportpionierparks eine Artenschutzrechtliche Prüfung („ASP Parkstadt Süd – Pio-
nierpark / Köln- Raderberg“, D. Liebert  Büro für Freiraumplanung, Stand 03.02.2021) für die rund 
40.000 Quadratmeter große Fläche zwischen dem Großmarktgelände, der Vorgebirgsstraße und dem 
Bahndamm erarbeitet. Der Pionierpark reicht mit seiner südöstlichen Spitze minimal in den Teilbe-
reich Quartier Parkstadt hinein.  
Für die innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland-
schaft und Koblenzer Straße vorhandenen Nutzungsstrukturen wurde das Vorkommen folgender Ar-
ten beschrieben:  
In den Teilbereichen östlich der Bonner Straße (Bildungslandschaft und Koblenzer Straße) sind über-
wiegend dicht bebaute Gewerbeflächen mit Straßen und gliedernden Grünelementen wie straßenbe-
gleitende Grünflächen und Baumreihen charakteristisch. Westlich der Bonner Straße wird das Plan-
gebiet ebenfalls von dichter Bebauung geprägt. Die vorhandenen Gebäude sind in gutem baulichem 
Zustand und bieten allenfalls nur untergeordnete Strukturen an den Fassaden und Dachvorbauten für 
Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogel- oder Fledermausarten. 
Die auf dem Großmarktgelände (Quartier Parkstadt und Quartier Marktstadt) vorhandenen Gebäude 
mit häufig schadhafter Baustruktur bieten an den Fassaden und Dachvorbauten mannigfache poten-
zielle Nistplatzangebote, so dass an zahlreichen Dachvorbauten sowie in Nischen oder Spalten (teils 
auch Bauschäden) Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogelarten nachgewiesen wurden. 
Der geplante Abbruch von Bausubstanz in den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Quartier Park-
stadt ist gleich zu setzen mit dem Verlust der Fortpflanzungsstätten , der durch das Anbringen von 
künstlichen Nisthilfen zu kompensieren ist. Die denkmalgeschützte Markthalle im Quartier Marktstadt 
beherbergt sowohl an der Südost-, als auch an der Südwestfassade Fortpflanzungsstätten der Mehl-
schwalbe. Ein Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht geplant, wohl aber dessen Sanie-
rung. Anliegende Gebäude i m Quartier der Parkstadt zeigen ein gehäuftes Vorkommen von 
Haussperlingen (evtl. Kolonie). Innerhalb der Gehölzstrukturen auf dem Großmarktgelände konnten 
Fortpflanzungsstätten von Freibrütern (Vogelarten, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in 
Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter) anlegen) nachgewiesen werden. Der 
Großmarkt sowie die dortigen Handelsstrukturen bieten zudem ein deutlich erhöhtes künstliches Nah-
rungsangebot für die Gruppe der kulturfolgenden Vogelarten. 
Die von Gewerbebrachen geprägten Flächen besitzen insbesondere bei direkten Übergängen zum 
Bahngelände ein hohes Potenzial als Lebensraum für die Mauer - und Zauneidechse sowie für Am-
phibien. Vorkommen von Mauer- und Zauneidechsen sind aus zahlreichen Bahngeländen innerhalb 
der Stadt Köln bekannt. Die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland-
schaft und Koblenzer Straße grenzen nicht direkt an die Bahnflächen an. Im Teilbereich Bildungs-
landschaft sowie im Quartier Parkstadt bestehen aber  unverbaute Anschlüsse an die Bahnflächen, 
die ein Einwandern von Arten ermöglichen könnten. Nachweise zum Vorkommen der Mauereidechse 
wurden in der vorliegenden ASP zum Pionierpark ausschließlich für den westlichen Bereich des Pio-
nierparks im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ erbracht . Durch Abriss und 
Rückbau entstehende Brachflächen können potenziell besiedelt werden, da ein Schutz vor Zuwan-
derung aus angrenzenden Industriebrachen für die  Teilbereiche Quartier Markstadt und Quartier 
Parkstadt (hier insbesondere am westlichen Ende des Bischofswegs) derzeit nicht gegeben ist. Auch

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ein potenzielles Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte als Pionierarten ist im Bereich der Indust-
riebrachen möglich. Ein Vorkommen der Mauer- und Zauneidechse oder Kreuz- und Wechselkröte 
könnte mit der Folge von spezifischem Individuenschutz im Vorfeld und während der Bauphase zu 
aufwändigeren Maßnahmenerfordernissen führen. Im Rahmen der Anlage des Pionierparks wurden 
zur Kompensation des Verlustes von Lebensstätten der Mauereidechse Maßnahmen, wie die Her-
stellung von Totholz- und Gesteinshaufen, die Schaffung von vegetationsarmen Offenbodenbrachen 
und die Anlage eines Reptilienzauns umgesetzt.  
Die vorhandenen Grünflächen, gärtnerisch gestaltete Bereiche, rahmende Gehölze, Heckenstruktu-
ren, Baumreihen und Einzelbäume sind als potenzieller Lebensraum (Fortpflanzungsstätte und Nah-
rungshabitat) für die heimischen Brutvögel zu betrachten.  Aus artenschutzrechtlicher Sicht besitzen 
diese Flächen jedoch kein erhebliches Konfliktpotential. 
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung und Biotopbestimmung. Es wird 
zu prüfen sein, inwiefern ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können oder 
ob eine entsprechende Zuordnung von Maßnahmen  für die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, 
Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße,  im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ , 
erfolgen kann. 
5.3. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege  
Gemäß § 1a (3) Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe be-
reits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die Teilbereiche Quartier 
Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße sind bereits  großflächig 
durch Gewerbe- und Wohnbauten sowie Verkehrsflächen überbaut. Diese bebauten Bereiche werden 
als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a (3) 
Baugesetzbuch besteht somit nicht. Die Belange der Baumschutzsatzung Köln werden im weiteren 
Verfahren berücksichtigt. Lediglich eine kleine, dreieckige Brachfläche im Norden des Teilbereichs 
Quartier Parkstadt ist nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen. Es ist zu prüfen, in-
wiefern die geplante Bebauung des Quartiers Parkstadt hier ausgleichspflichtige Eingriffe verursacht, 
die im weiteren Verfahren bewertet und ausgeglichen werden müssen. Es ist vorgesehen, die ausge-
lösten Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB im angrenzenden Teilbebauungsplan 
„Parkstadt Süd -  Innerer Grüngürtel“ auszugleichen, welcher in diesem Fall mindestens zeitgleich 
aufgestellt werden muss.  
Der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen innerhalb der Teilbereiche Quartier Markstadt 
und Quartier Parkstadt wird sich mit der Planung im Vergleich zum Bestand voraussichtlich erhöhen. 
Für die Teilbereiche Bildungslandschaft und Koblenzer Straße wird sich der Anteil an unversiegelten 
und begrünten Flächen voraussichtlich nicht maßgeblich verändern.  Der Anteil an begrünter Fläche 
kann durch eine umfangreiche Begrünung der Dächer erhöht werden. 
5.4. Boden / Bodenschutz 
Die Flächen im Bereich um den Großmarkt (Quartier Markstadt und Quartier Parkstadt) sind als Alt-
standort gekennzeichnet. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von ihnen eine Gefährdung 
oder zumindest eine Beeinträchtigung ausgeht , liegen für diese Teilbereiche Verdachtsflächen vor. 
Die Verdachtsflächen innerhalb des Quartiers Markstadt und des Quartiers Parkstadt sind der Kate-
gorie „FIS-ALBO Status 2“ (kein Verdacht, keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nut-
zung) und der Kategorie „FIS-ALBO Status 3“ (Verdacht auf Altlasten. Durch Untersuchungen ist her-
auszufinden, ob eine Gefährdung vorliegt) zugeordnet. Die Flächen im Teilbereich der Bildungsland-
schaft sind als Altlastenverdachtsflächen, wie auch als zu sanierende Altlast gekennzeichnet. Für den 
Teilbereich Koblenzer Straße sind keine Flächen im Altlastenkataster erfasst. Natürliche und gewach-
sene Bodenstrukturen sind durch die vorhandene Vorbelastung und anthropogene Überprägung in-
nerhalb der vier Teilbereiche nicht in größerem Umfang zu erwarten.  
Die Umnutzung der Quartiere Marktstadt und Parkstadt sowie der Bildungslandschaft geht mit Unter-
suchungen zur Gefährdungsabschätzung ( Beprobung zur Einstufung der Belastung) innerhalb der 
Verdachtsflächen einher, um die geplanten Nutzungen im Sinne des BBodSchG zu ermöglichen. Im 
Bereich der Altlasten sind umfangreichen Bodensanierungsmaßnahmen notwendig.

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5.5. Wasser (Hochwasser / Grundwasser / Versickerung) 
Das Plangebiet befindet sich in der Zone IIIB des geplanten Wasserschutzgebietes „Hürth-Efferen“.  
Der Planungsraum schließt im Osten an die Uferpromenade des Rheins an. Hier verläuft, entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, die Hochwasserschutzlinie 11,30 m Kölner Pegel, die einem 100- jährli-
chen Hochwasser entspricht (HQ100). Eine Überflutung der Flächen östlich der Alteburger Straße 
und der Straßenfläche liegt vor, sobald das Schutzziel von 11,30 m KP überschritten wird bzw. wenn 
der Hochwasserschutz versagt. Der Bereich zwischen Rhein und Alteburger Straße liegt im Bereich 
des Hochwasserrisikogebietes des Rheines. Ab einem 200 - jährlichen Hochwasserereignis werden 
hier Überflutungshöhen erreicht, die partiell im Bereich von 2-4 m Wassertiefe liegen. Durch die Nähe 
zum Rhein sind die östlich gelegenen Flächen im Teilbereich Bildungslandschaft, gemäß der Grund-
hochwassergefahrenkarte auch durch Grundhochwasser gefährdet. Die Teilbereiche Quartier Markt-
stadt, Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße sind von Hochwasser nicht betroffen.  
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht innerhalb der bebauten Teilbereiche 
Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße.  
Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 55 
Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung, das Niederschlagswasser orts-
nah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und dem ökologisch nachhaltigen 
Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung nachhaltig zu planen. Um dies zu gewährlei-
ten, ist für das Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ ein integriertes Regenwassermanagementkon-
zept erarbeitet worden (iRWMK, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH). Mit der Fortschreibung 2023 
hat das Konzept neben der Starkregenvorsorge auch den klimasensiblen Umgang mit Niederschlags-
wasser und die Jahreswasserbilanz behandelt. Bei der Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet 
wurden folgende Zielsetzungen berücksichtigt: 
- Erhalt/Verbesserung der Wasserbilanz 
- Minderung der Überflutungsgefahr (Maßnahmen der Überflutungsvorsorge)  
- Erhöhung der Kühlungseffekte 
- Aufwertung des öffentlichen Freiraums durch eine klimafolgenangepasste Freiraumplanung 
- Regenwasserspeicherung im „Inneren Grüngürtel“ (Parksee). 
Die Entwicklung des Konzepts erfolgte schrittweise über drei Varianten, beginnend bei der „Grundva-
riante“, die in einer "Grünen Variante" in Richtung eines natürlichen Referenzzustands optimiert 
wurde. Die Ergebnisse beider Varianten wurden als Grundlage f ür Abstimmungsgespräche mit den 
Fachämtern und der StEB Köln genutzt. In einem dritten Schritt wird durch die möglichst vorteilhafte 
Zusammenführung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Varianten sowie der ergänzenden Vor-
gaben und Restriktionen die „Synthesevariante“ aufgestellt.  
Bei Umsetzung der „Synthesevariante“ können alle im Planungsraum befindlichen Flächen und die 
damit auftretenden Niederschlagsmengen innerhalb des Planungsraums bewirtschaftet werden. Das 
Niederschlagswasser belasteter und unbelasteter Flächen wird nach Möglichkeit getrennt gesammelt 
und anschließend gereinigt und überwiegend vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert. Es wer-
den gezielt verdunstungsaktive Maßnahmen im gesamten Planungsraum Parkstadt-Süd vorgesehen, 
um die Verdunstungskomponenten der Wasserbilanz weitestmöglich zu steigern. Dazu gehören bei-
spielsweise Gründächer, bewachsene Mulden, Baumrigolen oder Wasserflächen (Parksee, im Teil-
bebauungsplan „ Parkstadt Süd -  Innerer Grüngürtel“ ). Auf privaten Flächen anfallendes Nieder-
schlagswasser soll bis zum Bemessungsniederschlag (Tn = 5 Jahre) vollständig auf den Grundstü-
cken selbst bewirtschaftet werden. Im Teilbereich Bildungslandschaft kann eine Versickerung des 
anfallenden Niederschlagswassers erst nach umfangreichen Bodenuntersuchungen und erfolgter Sa-
nierung der vorhandenen Altlasten umgesetzt werden. 
Für Starkregenereignisse soll das innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier 
Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße anfallende Regenwasser möglichst schadlos

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über Notwasserwege in mehrere dafür vorgesehenen Flächen, insbesondere in dem dafür vorgese-
henen Parksee innerhalb des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ und der an-
grenzenden Grünfläche der „Radeberger Brache“ geleitet und dort zurückgehalten und versickert 
werden. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass weder in den unterschiedlichen Endzuständen der 
Varianten, noch in den Zwischenständen im Rahmen der Gebietsentwicklung, ein größeres Abfluss-
aufkommen an das umliegende Mischwasserkanalnetz angeschlossen ist, als im Bestand. Im Ver-
gleich zum Ist -Zustand wird die Jahreswasserbilanz durch die Erhöhung der Verdunstung und der 
Grundwasserneubildung sowie einer Reduzierung des Direktabflusses in allen Varianten deutlich ver-
bessert. Selbst bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen (100 Jahre) zeigen die Berechnungen, 
dass die berücksichtigten Notwasserwege nicht überlastet werden und ein entsprechender Schutz 
der geplanten Bebauung bei Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gegeben ist.  
Das integrierte Regenwassermanagementkonzept kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige und 
an den Klimawandel angepasste Regenwasserbewirtschaftung bei gleichzeitig wirksamer Starkre-
genvorsorge erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Flächenbedarf hierfür wird insbesondere im  
nördlich angrenzenden Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ verortet.  
Eine Besonderheit für die Entwicklung des Gesamtgebiets der „Parkstadt Süd“ stellt die zeitliche Ent-
wicklungsabfolge der Teilbebauungspläne dar. Mit Rückbau der bestehenden Bebauung und im Rah-
men der nachfolgenden Neuentwicklung von Flächen entsteht grundsätzlich eine potenzielle Überflu-
tungsgefahr innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd, sofern nicht im ersten Schritt die 
erforderliche Vorflut im angrenzenden Geltungsbereich des Teilbebauungsplans „Parkstadt Süd - In-
nerer Grüngürtel“ für anfallendes Niederschlagswasser hergestellt ist, d.h. in einem ersten Schritt 
muss der Ausbau der Vorflut erfolgen, dann der Ausbau der daran geknüpften Flächen.  
Im weiteren Verfahren werden die Flächenbedarfe zur Behandlung anfallender Niederschlagswasser 
und zur Rückhaltung von Starkregen konkretisiert und den einzelnen Teilbereichen zugeordnet.  
5.6. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung  
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Planes wurde Aspekte der Nachhaltigkeit noch nicht mit 
der heute erforderlichen Priorität in die Planung integriert. Entsprechend hat die Verwaltung einen 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck gestartet. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Umwelt-
belange wie der Klimaschutz (Vermeidung von Treibhausgasemissionen) und Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung (Hitzeminderung, Umgang mit Starkregen) im Zug e der weiteren Planung Be-
rücksichtigung finden. Dazu zählen auch die Planung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur.  
 
5.6.1. Maßnahmen Klimaschutz 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier 
Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße als weitestgehend versiegelte Flächen mit nur 
wenigen klimawirksamen Grünstrukturen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich insbesondere die Entwicklung des Teilbebauungs-
plans „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernet-
zung positiv auf das lokale Klima auswirken und den Anteil an klimaaktiven Flächen erhöhen wird.  
Dem Klimaschutz soll durch Maßnahmen zur Energieeffizienz (klimaschonenden Art der Wärmever-
sorgung) und zur CO2 -Reduzierung durch nachhaltiges Bauen und eine Optimierung der Mobilität 
Rechnung getragen werden. Das Mobilitätskonzept („Mobilitätskonzept Parkstadt Süd“, Büro für 
Stadt- Verkehrsplanung Dr. -Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand: Juli 2018) stellt die Stärkung der 
Nahmobilität in den Mittelpunkt der Planung (Konzeptionierung zum Fußgänger - und Radverkehrs-
netz zum leistungsfähigen schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Angebot mit Einbezug einer ggf. 
neuen Stadtbahnlinie sowie ergänzende Mobilitätsangebote).  
Im weiteren Planverfahren werden die entsprechenden Gutachten (Klima- und Nachhaltigkeitscheck, 
Mobilitätskonzept, Energiekonzept) erstellt und weitergeführt.

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5.6.2. Maßnahmen Klimaanpassung 
Den Erfordernissen der Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die dem Kli-
mawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gemäß 
§ 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden.  
Für das Gesamtgebiet der „Parkstadt Süd“ wurde durch das Fachbüro Dr. Dütemeyer Umweltmeteo-
rologie 2017 eine stadtklimatische Bewertung durchgeführt und Maßnahmen für eine optimierte stadt-
klimatische Klimawandelanpassung empfohlen. Bei einer Bebauung des Plangebiets ist demnach 
insbesondere an südlich und westlich orientierten Fassaden sowie in geschlossenen Innenhöfen mit 
einer besonders hohen Wärmebelastung zu rechnen. Grünplanerisch-architektonische Klimaoptimie-
rungsmaßnahmen wie Begrünungen (z. B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung), Gebäudedurch-
lässe (bessere Innenhofbelüftung) oder verdunstungsfähige Flächen können dabei die sommerliche 
Hitzebildung deutlich reduzieren. Zudem trägt eine wassersensible Entwässerungsplanung und Stra-
ßenraumgestaltung (sogenannte blue-green-streets) dazu bei, die z u erwartenden Belastungen zu 
mindern. In 2023 wurde das Büro GREENPASS, Wien mit einer vertiefenden Stadtklimauntersuchung 
beauftragt, deren Erkenntnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.  
Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, inwieweit entsp rechende Maßnahmen innerhalb der Quar-
tiere Parkstadt und Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße berücksichtigt werden kön-
nen.  
5.7. Immissionen/Emissionen  
5.7.1. Emissionen und Immissionen: Lärm - Erschütterungen 
Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen, insbesondere durch den Schienenverkehr der nördlichen 
Güterzugtrasse und durch den gewerblichen Verkehr der umliegenden Straßen und dem Schiffver-
kehr auf dem Rhein, als Verkehrslärm anzunehmen. Derzeit ist es geplant, die nördlich verlaufende 
Bahntrasse um zwei weitere Gleise sowie einen S-Bahn Haltepunkt zu erweitern sowie die Nord-Süd-
Stadtbahn umzusetzen, was zukünftig zu steigenden Lärmimmissionen im Geltungsbereich führen 
wird. Ferner wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr des Flughafen Köln- Bonn auf das Plan-
gebiet ein. Ca. 1,5 km westlich des Plangebiets befindet sich an der Uniklinik Köln zudem ein Hub-
schraubersonderlandeplatz und nördlich des Plangebiets befindet sich das Heizwerk Südstadt. Be-
stehende Lärmemissionen innerhalb und im Umfeld des Pl angebiets werden im weiteren Verfahren 
bei der schallbezogenen Bewertung berücksichtigt werden.  
Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (aktive und / oder passive) 
bei der Entwicklung der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und 
Koblenzer Straße vorgesehen werden müssen. Der Vorentwurf für den angrenzenden Teilbebau-
ungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ sieht bereits entlang der nördlich verlaufenden Gleis-
flächen die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, inwie-
fern auf diesen Flächen, welche als Bahnfläche gewidmet sind, ein Lärmschutz planungsrechtlich 
gesichert werden kann. Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen auf Grundlage aktueller Daten 
und unter Berücksichtigung vorliegender Planungen zu ermitteln. Hierbei wird zu prüfen sein, inwie-
fern sich der im Plangebiet verursachte Mehrverkehr auf die bestehende Nutzung auswirken wird und 
inwieweit weitere Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen erforderlich sind.  
Aufgrund der Entfernung zur nördlich verlaufenden Bahntrasse der Bahn AG von > 100 m ist nicht 
mit Beeinträchtigungen durch Erschütterungen zu rechnen. Die Umsetzung der Stadtbahnlinie (Nord-
Süd) geht mit dem Bau einer oberirdische Station (Haltestelle Marktstraße), in unmittelbarere Nähe 
zu den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Koblenzer Straße einher. Im weiteren Verfahren sind 
mögliche Erschütterungswirkungen durch die Stadtbahn auf das Quartier Marktstadt und die Koblen-
zer Straße zu prüfen.  
5.7.2. Emissionen und Immissionen: Luftschadstoffe 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der städtischen Umweltzone. Immissionen von Luftschadstof-
fen sind insbesondere durch die umliegenden Verkehrswege zu erwarten. Überschreitungen der 
Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub auf den umliegenden Straßenabschnitten sind nicht

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bekannt. Nördlich des Plangebiets befindet sich außerdem das Heizwerk Südstadt, welches ebenfalls 
bezüglich der bestehenden Luftschadstoffemissionen, beispielsweise der Feuerungsanlagen, be-
trachtet werden muss. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner 
Straße in Köln-Raderberg (Hochpunkt) konnte ein Konflikt durch das Heizwerk im Hinblick auf Immis-
sionen als auch einer erforderlichen Schornsteinerhöhung nachweislich ausgeschlossen werden.  
Durch die Entwicklung des Plangebiets ist unter anderem mit einer deutlichen Verkehrszunahme und 
damit verbundenen Schadstoffemissionen zu rechnen. Verkehrsuntersuchungen zur Entwicklung des 
Plangebiets „Parkstadt Süd“ ermitteln eine zusätzliche Verkehrserzeugung aus Ziel- und Quellverkehr 
im gesamten Plangebiet von rund 15.600 Kfz am Tag (Werktag). Dem gegenüber steht ein Wegfall 
bestehender Verkehre von rund 8.900 Kfz pro Tag (BERNARD Gruppe ZT GmbH, vormals Dr. Bren-
ner Ingenieurgesellschaft mbH). Durch M aßnahmen zur Energieeffizienz, CO2- Reduzierung und 
nachhaltigem Bauen sowie durch eine Optimierung der Mobilität soll dem Klimaschutz Rechnung ge-
tragen werden. Diese Maßnahmen wirken sich auch reduzierend auf Emissionen von Luftschadstof-
fen des Plangebiets aus. Insbesondere durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts kann der Anteil 
des motorisierten Individualverkehrs und die damit verbundenen Emissionen reduziert werden. 
5.8. Kulturgüter (Boden-/ Denkmalschutz)   
Innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd (Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bil-
dungslandschaft und Koblenzer Straße) liegen Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen. Inner-
halb des Quartiers Marktstadt liegen drei denkmalgeschützte Objekte: 
- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen)  
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936- 40; mitsamt den 
direkt nördlichen und südlichen anschließenden Annexbauten sowie dem  südlich anschlie-
ßenden eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene histo-
rische Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924  
Innerhalb des Teilbereichs Bildungslandschaft liegen zwei denkmalgeschützte Objekte: 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße,  
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder  
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude werden im weiteren Verfahren architektonisch in die 
Planung integriert. Im Teilbereich Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße befinden sich keine denk-
malgeschützten Objekte. 
Des Weiteren liegen mehrere Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen innerhalb der Teilbe-
reiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße. Für den 
Teilbereiche Quartier Marktstadt sind die folgenden archäologischen Bestände nachgewiesen:  
- ehemaliger jüdischer Friedhof (sogenannter Judenbüchel)  
- neuzeitliches Fort im nördlichen Plangebiet  
- Reste eiszeitliche Hügelgräber westlich der Großmarkthalle  
- römische Grabanlagen im Bereich nördlich der Baumaßnahmen SechtM 
- römische Nebenstraße (Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ 
Raderberger Straße,)  
Die Reste eiszeitlicher Hügelgräber reichen auch in den Teilbereich des Quartier Parkstadt herein. 
Es ist unbekannt, ob sich weitere derartige Grabstätten im Plangebiet befinden.  Zur weiteren Sach-
standsermittlung sind großflächige Sondagen notwendig. Im Teilbereich Koblenzer Straße sind römi-
sche Gräber als archäologischer Bestand verortet. Im Teilbereich Bildungslandschaft liegt eine römi-
sche Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße . Diese verband die römische Stadt mi t dem 
Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg.

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Der nachgewiesene archäologische Bestand ist im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö-
misch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu dokumentie-
ren und zu sichern. Es  ist anzunehmen, dass sich über die bekannten Fundorte hinaus weitere Bo-
dendenkmäler im Plangebiet befinden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans werden da-
her, im Vorfeld von Baumaßnahmen, umfangreiche archäologische Untersuchungen durchgeführt.  
Eine Liste aller im Plangebiet bekannter Denkmäler ist Kapitel 3.8 Denkmalschutz zu entnehmen.  
5.9. Risiken durch Unfälle und Katastrophen/ Störfälle  
Mit einem erhöhten Risikopotential für die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Kultur - und 
Sachgüter ist innerhalb der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft 
und Koblenzer Straße nicht zu rechnen. Es liegen keine „angemessenen Sicherheitsabstände“ oder 
„Achtungsabstände“ zu Störfallanlagen vor. Die Hochwassergefahr wird in Kapitel 5.5 dargestellt.  
5.10. Sonstiges  
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden über die oben bereits genannten Themen folgende 
Punkte als wesentlich erachtet und im weiteren Verfahren für die jeweiligen Teilbebauungspläne be-
wertet/ begutachtet oder berücksichtigt: 
- Besonnung und Verschattung von Plan- und Bestandsbebauung  
- Kampfmittel 
- Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL) 
- Konzept Essbare Stadt 
- Erdbebengefährdung 
6. Planverwirklichung 
6.1. Bebauungsplanverfahren 
Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) 
als Angebotsbebauungsplan durchgeführt. Bezüglich der durchgeführten Beteiligungsschritte sowie 
der Zusammenlegung von Teilbereichen wird auf das Kapitel 1.2 verwiesen. 
Der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 „Sechtemer Straße“ befin-
det sich bereits in Umsetzung.  
6.2. Qualifizierungsverfahren 
Für den Teilbereich „Bildungslandschaft“ innerhalb des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartier-
sentwicklung“ soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um eine für den Standort und 
für die Zielsetzung der Entwicklung einer Schullandschaft bestmögliche Lösung zu entwickeln. Der 
Bebauungsplan soll für die Flächen für Gemeinbedarf weiterreichende Entwicklungsmöglichkeiten 
geben, sodass die zukünftigen Ergebnis se des Qualifizierungsverfahrens auch umgesetzt werden 
können. 
6.3. Umsetzung der Planung / Bodenordnung 
Die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Flurstücke, welche noch nicht im Eigentum der 
Stadt Köln sind, sollen durch die Stadt erworben werden, so dass ein Bodenordnungsverfahren wahr-
scheinlich nicht erforderlich ist.

Anlage 11_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

3359 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 30.06.2025  
öffentlich 
9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung 
in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg 
und Zollstock  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 
1326/2025 
Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. 
1. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird um Ziffer 4 wie folgt ergänzt: 
 
 
„Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt  
die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zu-
mindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, 
dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es 
wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des 
westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene 
Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfü-
gung gestellt werden kann.“ 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung von vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen und der FDP-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) 
 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung 
des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er-
gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den 
daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur 
Entscheidung vorzulegen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
4. Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Park-
stadt die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-ge-
schossigen, zumindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so 
flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder 
genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgara-
genstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 
4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit 
Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfügung gestellt werden kann 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1559 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
 
 Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung.  
 
 Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben?  
 
 Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, un d die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 
Dies ist bereits erfolgt im Zeitraum vom 06.03.2025 bis 21.03.2025.  
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der B egründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 
mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.  
 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss 26.06

10976 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1326/2025 
Freigabedatum 04.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung 
des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er-
gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den 
daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur 
Entscheidung vorzulegen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss  26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025

2 
Begründung: 
Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd Quartiersentwicklung in Köln- 
Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz beschlossen. 
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd, in dem im 
Geltungsbereich umgrenzten Bereich insbesondere die Schaffung von neuem Wohn-
raum und von Arbeitsplätzen planungsrechtlich zu sichern und ein Quartier zu entwi-
ckeln, das einen Rahmen für gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse schafft.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie-
derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu-
dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der 
Abendveranstaltung und der eingegangenen Stellungnahmen.  
 
Gutachten zu folgenden Belangen werden erstellt.  
• Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten 
• Bodendenkmalpflege / Archäologie 
• Kampfmittel 
• Denkmalschutz 
 
• Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) 
• Energiekonzept 
• Regenwassermanagementkonzept 
• Grünordnungsplan 
• Artenschutz 
• Luftschadstoffe 
 
• Mobilitätskonzept 
• Verkehrsuntersuchung 
• Machbarkeitsstudie "Mobility Hubs"  
• Schalltechnische Untersuchung – Verkehr 
• Schalltechnische Untersuchung – Auswirkungen der Planung  
 
• Lichtemission 
• Besonnung / Verschattung 
 
• Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle 
• Einzelhandel 
• Entsorgungs- und Logistikkonzept 
• Gebietsbrandschutzkonzept 
 
Prüfauftrag („Bericht aus der Werkstatt“) 
Die vorliegenden Dokumente zum städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd - 
Quartiersentwicklung in Köln-Rodenkirchen beinhalten die für den aktuellen Verfah-
rensstand des Vorgabenbeschlusses notwendigen Aussagen. Grundsätzliche Themen 
wie zum Beispiel die Beschreibung des bisherigen Verfahrensverlaufes, räumliche

3 
Zielvorgaben zu den städtebaulichen Teilbereichen, Aussagen zu Nutzungen und Nut-
zungsverteilung, städtebauliche Kennzahlen, Aussagen zu den stadtklimatischen und 
stadtökologischen Themen sowie zur Mobilität in der Parkstadt Süd werden in der In-
tegrierten Planung Parkstadt Süd beschrieben.  
Die an dieser Stelle als „Bericht aus der Werkstatt“ aufgeführten Punkte zur Führung 
der Stadtbahn, zu den Testentwürfen und zum Klima- und Nachhaltigkeitscheck befin-
den sich aktuell noch in Bearbeitung.  
Da eine geänderte Trassenführung der Stadtbahn in jedem Fall Auswirkungen auf das 
städtebauliche Konzept haben wird, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zeit-
glich die Ergebnisse des Klima- und Nachhaltigkeitschecks sowie der Testentwürfe in 
einem geeigneten Format nach der Sommerpause auszuwerten und zusammenzufüh-
ren.  
 
Führung der Stadtbahn: 
Mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Quartier-
sentwicklung, 4001/2025 wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag AN/0129/2025 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) am 27.01.2025 mehrheitlich zugestimmt. 
Demnach soll „die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt- Süd- Quar-
tier entfallen. Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung […] dem Verlauf der 
Achse Bischofsw eg – Marktstraße Richtung Bonner Straße – Schönhauser Straße fol-
gen. […]“ 
Im StEA am 06.02.2025 wurde die Änderung nicht übernommen, stattdessen wurde 
die Vorlage mit folgendem mündlichen Antrag ergänzt: „Der Stadtentw icklungsaus-
schuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende Stadt-
bahntrasse realisiert w ird und erw artet von der Verw altung eine gegenüberstellende 
Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofs-
w egs und der Marktstraße.“  
Darstellung: Prüfauftrag Führung der Stadtbahn  
 
 
Testentwürfe:

4 
Der städtebauliche Entwurf zur Parkstadt Süd geht zurück auf das Kooperative Ver-
fahren aus dem Jahre 2015, bei dem der Planungsentwurf von RMP Stephan Lenzen 
und Ortner & Ortner Baukunst als künftige Planungsgrundlage empfohlen wurde. Die-
ser wurde im Rahmen der Integrierten Planung durch die Fachämter in den Jahren 
2016 bis 2019 weiter vertieft und präzisiert.  
Nun wird im Rahmen der Erstellung von drei Testentwürfen eine weitere, tieferge-
hende Überprüfung und Konkretisierung des Städtebaus vorgenommen.  
Hierzu werden die drei exemplarischen Baufelder 9, 12 und 14 der Parkstadt Süd be-
arbeitet.  
Durch das Ausformulieren von architektonischen Details für die bisher als Volumen 
betrachteten Baukörper besteht die Möglichkeit die städtebauliche Kubatur, Flächenbi-
lanzen und Nutzungsanforderungen zu schärfen und etwaige Konflikte frühzeitig zu 
identifizieren.  
Darstellung: Testentwürfe werden für die blau markierten Baufelder 9, 12 und 14 erstellt  
 
 
Darstellung: Beispiele Testentwürfe für Baufeld 9  
 
 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck: 
Im Rahmen des extern erstellten Klima- und Nachhaltigkeitschecks wurde das Plan-

5 
gebiet der Parkstadt Süd im Bestand sowie im aktuellen Planstand simuliert, analy-
siert und bewertet. 
Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck liefert grundlegende Richtlinien und Empfehlun-
gen für klimaresiliente Stadtentwicklung und klimasensitive Freiraumplanung.  
Die Untersuchung beinhaltet neben den konkreten, klimarelevanten Empfehlungen 
auch Planungsgrundsätze für Baukörper und Freiräume. Die klimasensible Gestaltung 
von Baukörperstrukturen und Freiräumen stellt zukünftig die hohe Lebensqualität im 
entstehenden Stadtquartier sicher. Die Orientierung sowie Positionierung von Baukör-
pern und deren Volumina bzw. bauliche Strukturen spielen in diesem Kontext eine we-
sentliche Rolle, da diese den Energie- und Lufthaushalt grundlegend definieren.  
Darüber hinaus gibt ein Maßnahmenkatalog Auskunft über gebäude- und freiraumbe-
zogene Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung. Bezogen auf den bestehenden 
städtebaulichen Entwurf der Parkstadt Süd lassen sich aus dem Klima- und Nachhal-
tigkeitscheck konkrete klimarelevante Vorschläge für bauliche Anpassungen ableiten.   
Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck unterstützt somit die Berücksichtigung der 
Klimaresilienz in Entwurfsprozessen und bildet die Basis für eine erfolgreiche Quali-
tätssicherung. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess auch als Beilage zu Aus-
schreibungsunterlagen dienen und Planungsteams darin unterstützen, ihre Entwürfe 
nach den Grundprinzipien klimaresilienter Planung zu entwickeln. 
 
Darstellung: Beispiele für Analyse, Bewe rtung und Empfehlungen 
 
 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Mit der zukünftigen Aufgabe der Nutzung als Großmarkt entfallen Emissionen von 
Treibhausgasen aus der Wärmebereitstellung der ehemaligen Hallen, die Stromerzeu-
gung für den Bedarf der Großmarkthallen (Kühlung, Beleuchtung) und aus dem Liefer-
verkehr. Mit der geplanten Neunutzung als Wohnquartier fallen neue Emissionen von 
Treibhausgasen für den Bau, die Wärmebereitstellung und die Stromerzeugung an.

6 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klima-
schutz der Stadt Köln (KLL), deren Umsetzung eine Verminderung der Treibhaus-
gasemission gegenüber einem herkömmlich geplanten Quartier bewirken. Darüber 
hinaus arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit RheinEnergie an der Erstellung ei-
nes Energiekonzeptes für eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung. Gleichzeitig 
sollen die geplanten Flachdachflächen für die PV-Nutzung zur Gewinnung von rege-
nerativ erzeugtem Strom genutzt werden. 
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen entwickelt, die zu einer 
Reduzierung von Anwohner- und Lieferverkehren führen sollen und damit zur Redu-
zierung von verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen. 
 
 
Hinweis: 
 
Parallel wird die Vorlage 1433/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Innerer Grün-
gürtel, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so-
wie 5– 8 sind identisch. 
Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt 
nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.  
 
Anlagen: 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich 
3 Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 
4 Integrierte Planung mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 
4 Absatz 1 BauGB 
6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (schriftlich) 
7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Abendveranstaltung) 
8 Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Quartiersentwicklung

469 Zeichen

3% Stadt Köln Anlage 2

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung

in Köln - Bayenthal, - Raderberg und -Zollstock

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Maßstab 1: 10 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
10 0 200 400 600 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

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Beschlussvorlage Rat

11148 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1326/2025 
Freigabedatum 
 08.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung 
des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er-
gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den 
daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur 
Entscheidung vorzulegen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Begründung: 
Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd Quartiersentwicklung in Köln- 
Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz beschlossen. 
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd, in dem im 
Geltungsbereich umgrenzten Bereich insbesondere die Schaffung von neuem Wohn-
raum und von Arbeitsplätzen planungsrechtlich zu sichern und ein Quartier zu entwi-
ckeln, das einen Rahmen für gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse schafft.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie-
derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu-
dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der 
Abendveranstaltung und der eingegangenen Stellungnahmen.  
 
Gutachten zu folgenden Belangen werden erstellt.  
• Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten 
• Bodendenkmalpflege / Archäologie 
• Kampfmittel 
• Denkmalschutz 
 
• Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) 
• Energiekonzept 
• Regenwassermanagementkonzept 
• Grünordnungsplan 
• Artenschutz 
• Luftschadstoffe 
 
• Mobilitätskonzept 
• Verkehrsuntersuchung 
• Machbarkeitsstudie "Mobility Hubs"  
• Schalltechnische Untersuchung – Verkehr 
• Schalltechnische Untersuchung – Auswirkungen der Planung  
 
• Lichtemission 
• Besonnung / Verschattung 
 
• Machbarkeitsstudie Nachnutzung Großmarkthalle 
• Einzelhandel 
• Entsorgungs- und Logistikkonzept 
• Gebietsbrandschutzkonzept 
 
Prüfauftrag („Bericht aus der Werkstatt“) 
Die vorliegenden Dokumente zum städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd - 
Quartiersentwicklung in Köln-Rodenkirchen beinhalten die für den aktuellen Verfah-
rensstand des Vorgabenbeschlusses notwendigen Aussagen. Grundsätzliche Themen 
wie zum Beispiel die Beschreibung des bisherigen Verfahrensverlaufes, räumliche

3 
Zielvorgaben zu den städtebaulichen Teilbereichen, Aussagen zu Nutzungen und Nut-
zungsverteilung, städtebauliche Kennzahlen, Aussagen zu den stadtklimatischen und 
stadtökologischen Themen sowie zur Mobilität in der Parkstadt Süd werden in der In-
tegrierten Planung Parkstadt Süd beschrieben.  
Die an dieser Stelle als „Bericht aus der Werkstatt“ aufgeführten Punkte zur Führung 
der Stadtbahn, zu den Testentwürfen und zum Klima- und Nachhaltigkeitscheck befin-
den sich aktuell noch in Bearbeitung.  
Da eine geänderte Trassenführung der Stadtbahn in jedem Fall Auswirkungen auf das 
städtebauliche Konzept haben wird, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zeit-
glich die Ergebnisse des Klima- und Nachhaltigkeitschecks sowie der Testentwürfe in 
einem geeigneten Format nach der Sommerpause auszuwerten und zusammenzufüh-
ren.  
 
Führung der Stadtbahn: 
Mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Quartier-
sentwicklung, 4001/2025 wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag AN/0129/2025 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) am 27.01.2025 mehrheitlich zugestimmt. 
Demnach soll „die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt- Süd- Quar-
tier entfallen. Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung […] dem Verlauf der 
Achse Bischofsw eg – Marktstraße Richtung Bonner Straße – Schönhauser Straße fol-
gen. […]“ 
Im StEA am 06.02.2025 wurde die Änderung nicht übernommen, stattdessen wurde 
die Vorlage mit folgendem mündlichen Antrag ergänzt: „Der Stadtentw icklungsaus-
schuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende Stadt-
bahntrasse realisiert w ird und erw artet von der Verw altung eine gegenüberstellende 
Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofs-
w egs und der Marktstraße.“  
Darstellung: Prüfauftrag Führung der Stadtbahn  
 
 
Testentwürfe:

4 
Der städtebauliche Entwurf zur Parkstadt Süd geht zurück auf das Kooperative Ver-
fahren aus dem Jahre 2015, bei dem der Planungsentwurf von RMP Stephan Lenzen 
und Ortner & Ortner Baukunst als künftige Planungsgrundlage empfohlen wurde. Die-
ser wurde im Rahmen der Integrierten Planung durch die Fachämter in den Jahren 
2016 bis 2019 weiter vertieft und präzisiert.  
Nun wird im Rahmen der Erstellung von drei Testentwürfen eine weitere, tieferge-
hende Überprüfung und Konkretisierung des Städtebaus vorgenommen.  
Hierzu werden die drei exemplarischen Baufelder 9, 12 und 14 der Parkstadt Süd be-
arbeitet.  
Durch das Ausformulieren von architektonischen Details für die bisher als Volumen 
betrachteten Baukörper besteht die Möglichkeit die städtebauliche Kubatur, Flächenbi-
lanzen und Nutzungsanforderungen zu schärfen und etwaige Konflikte frühzeitig zu 
identifizieren.  
Darstellung: Testentwürfe werden für die blau markierten Baufelder 9, 12 und 14 erstellt  
 
 
Darstellung: Beispiele Testentwürfe für Baufeld 9  
 
 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck: 
Im Rahmen des extern erstellten Klima- und Nachhaltigkeitschecks wurde das Plan-

5 
gebiet der Parkstadt Süd im Bestand sowie im aktuellen Planstand simuliert, analy-
siert und bewertet. 
Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck liefert grundlegende Richtlinien und Empfehlun-
gen für klimaresiliente Stadtentwicklung und klimasensitive Freiraumplanung.  
Die Untersuchung beinhaltet neben den konkreten, klimarelevanten Empfehlungen 
auch Planungsgrundsätze für Baukörper und Freiräume. Die klimasensible Gestaltung 
von Baukörperstrukturen und Freiräumen stellt zukünftig die hohe Lebensqualität im 
entstehenden Stadtquartier sicher. Die Orientierung sowie Positionierung von Baukör-
pern und deren Volumina bzw. bauliche Strukturen spielen in diesem Kontext eine we-
sentliche Rolle, da diese den Energie- und Lufthaushalt grundlegend definieren.  
Darüber hinaus gibt ein Maßnahmenkatalog Auskunft über gebäude- und freiraumbe-
zogene Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung. Bezogen auf den bestehenden 
städtebaulichen Entwurf der Parkstadt Süd lassen sich aus dem Klima- und Nachhal-
tigkeitscheck konkrete klimarelevante Vorschläge für bauliche Anpassungen ableiten.   
Der Klima- und Nachhaltigkeitscheck unterstützt somit die Berücksichtigung der 
Klimaresilienz in Entwurfsprozessen und bildet die Basis für eine erfolgreiche Quali-
tätssicherung. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess auch als Beilage zu Aus-
schreibungsunterlagen dienen und Planungsteams darin unterstützen, ihre Entwürfe 
nach den Grundprinzipien klimaresilienter Planung zu entwickeln. 
 
Darstellung: Beispiele für Analyse, Bewertung und Empfehlungen  
 
 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Mit der zukünftigen Aufgabe der Nutzung als Großmarkt entfallen Emissionen von 
Treibhausgasen aus der Wärmebereitstellung der ehemaligen Hallen, die Stromerzeu-
gung für den Bedarf der Großmarkthallen (Kühlung, Beleuchtung) und aus dem Liefer-
verkehr. Mit der geplanten Neunutzung als Wohnquartier fallen neue Emissionen von 
Treibhausgasen für den Bau, die Wärmebereitstellung und die Stromerzeugung an.

6 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klima-
schutz der Stadt Köln (KLL), deren Umsetzung eine Verminderung der Treibhaus-
gasemission gegenüber einem herkömmlich geplanten Quartier bewirken. Darüber 
hinaus arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit RheinEnergie an der Erstellung ei-
nes Energiekonzeptes für eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung. Gleichzeitig 
sollen die geplanten Flachdachflächen für die PV -Nutzung zur Gewinnung von rege-
nerativ erzeugtem Strom genutzt werden. 
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen entwickelt, die zu einer 
Reduzierung von Anwohner- und Lieferverkehren führen sollen und damit zur Redu-
zierung von verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen. 
 
 
Hinweis: 
 
Parallel wird die Vorlage 1433/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Innerer Grün-
gürtel, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so-
wie 5– 8 sind identisch. 
Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt 
nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.  
 
Anlagen: 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich 
3 Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 
4 Integrierte Planung mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 
4 Absatz 1 BauGB 
6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (schriftlich) 
7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Abendveranstaltung) 
8 Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
9 Erläuterungstext Quartiersentwicklung 
10 Auszug Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
11 Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 30.06.2025 
12 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der BV 
Die Anlagen 5 – 9 können nur digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einge-
sehen werden.

Anlage 12_Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen

1281 Zeichen

Anlage 12 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Städtebaulichen Planungskonzept 
Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Quartiersentwicklung 1326/2025 
 
Die Verwaltung bittet darum, die Ergänzung als Prüfauftrag gemeinsam mit dem Prüfauftrag 
unter Ziffer 2 zu behandeln. 
Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt die 
Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zumindest aber 
1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, dass sie bei Bedarf 
als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es wird geprüft ob aufgrund der 
zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des westlichen Mobilitätshubs (ehemals 
Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit 
Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfügung gestellt werden kann. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die gewünschte teilweise Beibehaltung der in der Integrierten Planung Parkstadt Süd 
vorgesehenen Tiefgaragen wird durch die Verwaltung gemeinsam mit den unter Ziffer 2 der 
Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge geprüft. 
 
Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt.

Anlage 5_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB

111196 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln- Bayenthal, Köln-Raderberg, Köln-Zoll-
stock, Köln-Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange 
Die
 frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
16.05.2024 bis zum 03.07.2024 durchgeführt. 
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen. 
N
achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Des Weiteren erfolgt eine Zuordnung der jeweili-
gen Stellungnahme auf die einzelnen Teilbereiche der Bebauungspläne (Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung).  
D
ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 
1.1 
Bez.-Reg. Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmit-
telräumdienst 
Für das Objekt Bebauungsplan Parkstadt-Süd, 
Köln Zollstock-Raderberg-Bayenthal-Neustadt 
Süd wurden unter dem Aktenzeichen 322/44-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die 
einzelnen Stellungnahmen zu den Teilflächen werden 
im Nachgang zu dieser Stellungnahme eingestellt.  
Die Teilflächen verlaufen dabei von Teilfläche 1 ganz 
im Westen zu Teilfläche 14 ganz im Westen.  
x x 
Anlage 5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Th-220-2024 einen Antrag auf Luftbildauswer-
tung gestellt. Der Kampfmittelbeseitigungs-
dienst (KDB) übersendet mit dieser Stellung-
nahme das Ergebnis der Luftbildauswertung. 
[Hinweis: Aufgrund der Flächengröße hat der 
KBD seine Stellungnahme auf insgesamt 14 
Teilflächen aufgeteilt.] Die nachstehenden Ak-
tenzeichen sind bei zukünftigen Schriftwech-
seln immer anzugeben. 
 
- 22.5-3-5315000-1227/24 - Teilfläche 1 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1231/24 - Teilfläche 2 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1232/24 - Teilfläche 3 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1233/24 - Teilfläche 4 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1234/24 - Teilfläche 5 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1235/24 - Teilfläche 6 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1236/24 - Teilfläche 7 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1237/24 - Teilfläche 8 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1238/24 - Teilfläche 9 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1239/24 - Teilfläche 10 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1240/24 - Teilfläche 11 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1241/24 - Teilfläche 12 von 
14

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
- 22.5-3-5315000-1242/24 - Teilfläche 13 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1243/24 - Teilfläche 14 von 
14 
1.2  Teilfläche 1 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und Laufgraben). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden 
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen 
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 4 Blindgängerverdachte,  
- Laufgraben 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x  
1.3  Teilfläche 2 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
blindgänger). Der KDB empfiehlt eine Überprü-
fung der zu überbauenden Flächen auf Kampf-
mittel im ausgewiesenen Bereich der beigefüg-
ten Karte sowie der konkreten Verdachte. Die 
Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das 
Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.4  Teilfläche 3 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x  
1.5  Teilfläche 4 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 4 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
x  
1.6  Teilfläche 5 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte 
- 1 Schützenloch, 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch, 
Stellung und militärische Anlage). Der KDB 
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der 
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
- 4 Stellungen und  
- 2 militär. Anlagen,  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
1.7  Teilfläche 6 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Der KDB empfiehlt eine 
Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der 
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis 
aufgenommen. 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.8  Teilfläche 7 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben, Stellung und militärische Anlage). Der 
KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu über-
bauenden Flächen auf Kampfmittel im ausge-
wiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie 
der konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Laufgraben, 
- 1 Stellung und  
- 1 militär. Anlage.  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.9  Teilfläche 8 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch, 
Laufgräben, Stellung und militärische Anlage). 
Der KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu 
überbauenden Flächen auf Kampfmittel im 
ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte 
sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftra-
gung der Überprüfung erfolgt über das Formu-
lar Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 Blindgängerverdachte 
- 2 Schützenlöcher, 
- mehrere ineinander gehende Laufgräben, 
- 13 Stellungen und  
- 5 militär. Anlagen,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
 x 
1.10  Teilfläche 9 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und militörische Anlage). Der KDB 
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte und 
- 1 militär. Anlagen. 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.11  Teilfläche 10 
Identisch Lfd. Nr. 1.7 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
x x 
1.12  Teilfläche 11 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
x x 
1.13  Teilfläche 12 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militäri-
sche Anlage). Der KDB empfiehlt eine Über-
prüfung der zu überbauenden Flächen auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der 
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 militär. Anlage 
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.14  Teilfläche 13 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben und militärische Anlage). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden 
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen 
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 Laufgräben und  
- 2 militär. Anlagen.  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.15  Teilfläche 14 
Identisch Lfd. Nr. 1.7 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis 
aufgenommen. 
x  
2  Bez.-Reg. Düsseldorf, Dezernat 26 - Luftver-
kehr 
Das Plangebiet liegt etwa 1,5 km südöstlich 
des Hubschraubersonderlandeplatzes an der 
Uniklinik Köln. Der geringste Abstand zu einem 
der An- und Abflugsektoren beträgt etwa 170 
m. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebs-
gründen bestehen gegen die Planung, auch im 
Hinblick auf die möglichen Hochpunkte mit je-
weils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grund-
sätzlichen Bedenken. Aufgrund der o.g. Lage 
kann es im Plangebiet zu Lärmbelästigungen 
durch an- und abfliegende Hubschrauber kom-
men. Die Bez.-Reg. Düsseldorf bittet um Betei-
ligung im weiteren Verfahren. 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine gutachter-
liche Überprüfung der Lärmimmissionen aus Hub-
schrauberbewegungen erforderlich ist. Die Bez.-Reg. 
wird in den weiteren Bebauungsplanverfahren weiter-
hin beteiligt.  
x x 
3  
3.1  
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 53 
a) Allgemeines 
Das Dezernat 53 ist zuständige immissions-
schutzrechtliche Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde für das Heizwerk Südstadt der 
Firma RheinEnergie AG, Zugweg 29 – 31 in 
50667 Köln, das sich nördlich des 
Plangebietes 
befindet. In den weiteren Bauleitplanverfahren 
für die Teilbereiche (siehe Erläuterungstext Nr. 
 
 
ja 
 
 
In den Begründungen der beiden Bebauungspläne 
wird das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie 
AG ergänzt. Bereits im unmittelbaren Umfeld des 
Heizwerkes befinden sich sowohl Wohnnutzungen 
und gewerbliche Nutzungen. Die neu geplanten Nut-
zungen im Süden befinden sich deutlich weiter ent-
fernt als die genannten Bestandsnutzungen.  
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.2) sollte nachvollziehbar dokumentiert wer-
den, dass es durch die vorliegende Planung 
nicht zu Einschränkungen des genehmigten 
Anlagenbetriebes des Heizwerkes Südstadt 
kommt und dass der Trennungsgrundsatz des 
§ 50 BImSchG im Hinblick auf schädliche Um-
welteinwirkungen hinreichend berücksichtigt 
wird. 
 
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans 
„Sechtemer Straße/Bonner Straße“ wurde eine gut-
achterliche Stellungnahme (iMA Cologne GmbH, 
07.05.2021) zu den möglichen Auswirkungen eines 
geplanten Hochpunktes im Bereich des oben genann-
ten Bebauungsplans auf die Luftschadstoffsituation 
durch das bestehende Heizkraftwerk Südstadt erstellt. 
Hintergrund waren Bedenken, ob der geplante Hoch-
punkt zu einer ungünstigen Veränderung der Ableit-
bedingungen der bestehenden zwei Schornsteine des 
Heizkraftwerkes führen kann. Die Untersuchung 
kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Hoch-
punkt in 470 m Entfernung zum Heizwerk die Ableit-
bedingungen der Schornsteine in die freie Luftströ-
mung sicher nicht negativ beeinflusst. Die geplanten 
Hochpunkte im Konzept O+O liegen in einer ver-
gleichbaren Entfernung zum Heizwerk. Ohnehin müs-
sen gemäß TA Lärm Strömungshindernisse (Hoch-
punkte) in einer Entfernung von weniger als dem 6-fa-
chen der Schornsteinhöhe oder in einer Höhe von 
weniger als dem 1,7-fachen der Schornsteinhöhe in 
Ausbreitungsberechnungen nicht berücksichtigt wer-
den.  
In einer Immissionsprognose, die 2011 zu geplanten 
Änderungsmaßnahmen am Heizwerk erstellt wurde, 
geht hervor, dass Winde aus Südost zum Heizwerk 
relativ häufig austreten im Vergleich zu Winden, die 
vom Heizwerk in das heutige Plangebiet hineinwehen. 
Diese Erkenntnisse sind auch auf die weiteren ge-
planten Hochpunkte übertragbar. 
 
Negative Auswirkungen auf das Heizwerk sind dem-
nach nicht zu erwarten.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
3.2  Innerhalb des Plangebietes befindet sich die 
Firma BWE Balthasar GmbH, Bonner Str. 126, 
50968 Köln, die dort Anlagen zur Lagerung 
bzw. Behandlung von Abfällen betreibt. Immis-
sionsschutzrechtliche Genehmigungs- und 
Überwachungsbehörde ist das hiesige Dezer-
nat 52 (Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz - ein-
schließlich anlagenbezogener Umweltschutz). 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch das 
Dezernat 53 keine hausinterne Beteiligung von 
Dezernat 52 und auch keine Koordination von 
Stellungnahmen erfolgt. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgt 
hier eine Nutzungsaufgabe. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass das Dezernat 52 vom Dezernat 53 
nicht beteiligt worden ist.  
 
Die Immissionen aus Gewerbe und Anlagen werden 
im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. 
 
 
 - 
3.3  Für die Planumsetzung (Realisierung der vor-
gesehenen Bebauung) wird offenbar von der 
vollständigen Verlagerung bzw. Betriebsein-
stellung des Großmarktes ausgegangen. Ver-
schiedenen Medien kann jedoch entnommen 
werden, dass es zu Verzögerungen bei der 
Verlagerung des Großmarktes kommt. Nach 
Auffassung der Bez.-Reg. sollten die evtl. Aus-
wirkungen (z. B. Lärmimmissionen) durch die 
Verzögerung bei der Verlagerung des Groß-
marktes bzw. durch ggf. notwendige Über-
gangsphasen in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche (siehe Erläute-
rungstext Nr. 1.2) entsprechend dargestellt 
bzw. berücksichtigt werden. 
ja Die Einstellung des Großmarktbetriebes und die Auf-
hebung der Marktsatzung zum 31.12.2025 wurde am 
01.10.2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
Eine Weiterführung des Großmarktbetriebes an ande-
rer Stelle und damit einhergehend eine Verlagerung 
ist nicht vorgesehen. Übergangsphasen jeglicher Art 
können erst nach Vorliegen des Vermarktungs- und 
Realisierungskonzeptes definiert und gutachterlich 
bewertet werden.  
 
Für die einzelnen Bebauungspläne werden separate 
Lärmgutachten erstellt, welche noch ggf. bestehende 
Immissionsquellen im jeweiligen Planungsumfeld be-
rücksichtigen werden.  
 
x x 
3.4  b) § 50 BImSchG i. V. mit Betriebsbereichen 
nach § 3 Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe") 
Beim v. g. Heizwerk der Firma RheinEnergie 
AG handelt es sich nicht mehr um einen Be-
triebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG 
("Störfallbetrieb"). Der entsprechende Eintrag 
im Informationssystem KABAS ist veraltet. Das 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von an-
gemessenen Sicherheitsabständen nach 3 
Abs. 5c BImSchG bzw. nicht innerhalb von 
Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse 
nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche 
nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 
3.5  c) Lärm 
Seitens der Bez.-Reg. Köln wird davon ausge-
gangen, dass auf den Aspekt Lärm bzw. die 
verschiedenen „Lärmarten“ (u. a. Gewerbe, 
Sport, Verkehr) und die durch die Planung her-
vorgerufenen Auswirkungen in den weiteren 
Bauleitplanverfahren 
für die Teilbereiche (siehe 
Erläuterungstext Nr. 1.2) fachgutachterlich ein-
gegangen wird. Dabei sollten auch lärmrele-
vante Zwischennutzungen oder Übergangs-
phasen (z. B. Verlängerung der Nutzung des 
Großmarktes) berücksichtigt werden. 
 
ja 
 
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten zu den genannten Lärmarten erstellt. (Ge-
werbliche) Zwischennutzungen sind aktuell nicht vor-
gesehen. Insofern lärmrelevante Zwischennutzungen 
Bestandteil der Planungen werden sollten, erfolgt 
eine Berücksichtigung und Bewertung der Auswirkun-
gen im Lärmgutachten. 
 
x 
 
x 
3.6  Der mögliche Wegfall bzw. der Ersatz der Stell-
plätze der Firma RheinEnergie AG (Am Bonner 
Wall, nördlich der Bahnfläche, siehe Seite 7 im 
Erläuterungstext) hat ggf. zu berücksichtigende 
Auswirkungen beim Lärm. 
ja Bei dem Wegfall von Parkplätzen handelt es sich um 
eine für die benachbarte Wohnnutzung positiven Ef-
fekt, da die Lärmemission der parkenden und wegfah-
renden Autos entfällt. Dies wird nicht gutachterlich un-
tersucht.  
x x 
3.7  Für das Heizwerk Südstadt erfolgte in der Ver-
gangenheit keine Berücksichtigung von Immis-
sionsorten im Plangebiet. Zur Berücksichtigung 
des Heizwerkes als evtl. gewerbliche Lärmvor-
belastung wird in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche aufgrund der dann 
konkreten Angaben zu den geplanten Nutzun-
gen und den daraus resultierenden Schutzan-
sprüchen Stellung genommen. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
3.8  d) luftverunreinigende Stoffe 
Bauliche Änderungen im Umfeld des v. g. Heiz-
werkes können ggf. Auswirkungen auf die er-
forderliche Höhe der dortigen Abgasableitung 
haben. Zwar besteht zwischen dem Heizwerk 
und der im Plangebiet vorgesehenen Bebau-
ung ein gewisser Abstand, dennoch wird auf 
diesen Aspekt auch aufgrund der im Plangebiet 
vorgesehenen Hochpunkte mit bis zu 15 Ge-
schossen hingewiesen. Die weitere Berück-
sichtigung dieses Aspektes im Rahmen der 
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) wird ange-
regt. 
 
Von hier wird davon ausgegangen, dass in den 
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) konkreter 
auf den Aspekt Luftschadstoffe (u. a. zur Ein-
haltung der entsprechenden Grenzwerte sowie 
zum Luftreinhalteplan) eingegangen wird. 
ja Abgasableitung Heizwerk: 
siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 
 
Luftschadstoffe: 
Die Erforderlichkeit zur Erstellung von Luftschadstoff-
untersuchungen wird im Zuge einer konkreteren Pla-
nung der Bebauungspläne (u.a. Hochpunkte) geprüft. 
Wesentlicher Aspekt dabei sind die Ergebnisse der 
Verkehrsuntersuchung. 
 
 
x x 
3.9  e) Energieleitungen/26. BImSchV 
Das Dezernat 53 ist als Obere Immissions-
schutzbehörde zuständig für Niederfrequenz-
anlagen zur Fortleitung von Elektrizität ein-
schließlich Bahnstromfernleitungen nach § 1 
Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über elektromag-
netische Felder (26. BImSchV) mit einer Span-
nung von 110.000 Volt (110 kV) oder mehr. Im 
Norden des Plangebietes verläuft nach den 
hier vorliegenden Informationen am Bahn-
damm eine Bahnstromfreileitung, die mit 110 
kV betrieben wird. Für die ebenfalls dort verlau-
fenden Bahnstromoberleitungen sowie für die 
 
ja 
 
In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten 
zum dauerhaften Aufenthalt. Die Leitungen werden 
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.  
 
Die 110 kV Bahnstromoberleitung liegt ca. 150 m von 
der nächsten geplanten Wohnbebauung (nicht nur 
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen be-
stimmt) entfernt. Es kann davon ausgegangen wer-
den, dass die Einhaltung der 26. BImSchV gewähr-
leistet ist. Der Abstandserlass NRW (Anhang 4, 2007) 
legt fest: „aus Immissionsschutzgründen festgelegte 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Umspannanlage am Bonner Wall besteht für 
das Dezernat 53 keine immissionsschutzrecht-
liche Zuständigkeit, jedoch sind diese Leitun-
gen bzw. die Umspannanlage im Hinblick auf 
die Einhaltung von Grenzwerten ggf. mit zu be-
rücksichtigen.  
 
Von Freileitungen zur Übertragung elektrischer 
Energie, Bahnstromoberleitungen sowie von 
Umspannanlagen können als Niederfrequenz-
anlagen schädliche Umwelteinwirkungen durch 
elektrische und magnetische Felder hervorge-
rufen werden. Darauf sollte in den weiteren 
Bauleitplanverfahren für die Teilbereiche (siehe 
Erläuterungstext Nr. 1.2) eingegangen werden. 
Schutzabstände bei Anlagen zur elektrischen Ener-
gieweiterleitung oder Nachrichtenübertragung“ beträgt 
für 110kV Leitungen 10 m. Das LAI-Papier stellt den 
Abstanderlass nicht grundsätzlich in Frage.  
 
Zum Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt, kann 
im Rahmen der weiteren Planung darauf geachtet 
werden, dass keine intensiven Nutzungen im Bereich 
des Grüngürtels in einem Abstand von 10 m zur 
110kV Leitung angesiedelt werden. 
3.10  Zur Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. 
BImSchV ist ohne weitere Detailinformationen 
zu empfehlen, unmittelbar unterhalb von Hoch-
spannungsfreileitungen sowie zusätzlich in ei-
nem an die äußeren Leiter der Freileitung an-
grenzenden Streifen eine Bebaubarkeit auszu-
schließen bzw. diejenigen Nutzungen auszu-
schließen, die mit dem mehr als nur vorüberge-
henden Aufenthalt von Menschen verbunden 
sind.  
 
Auf den seitens der Bund/Länder Arbeitsge-
meinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstell-
ten Fachbericht „Hinweise zur Durchführung 
der Verordnung über elektromagnetische Fel-
der“ (Stand 22.10.2014) wird in diesem Zusam-
menhang hingewiesen. U. a. werden dort im 
Abschnitt II.3.1 Bereiche für maßgebliche Im-
missionsorte genannt und in Abschnitt II.3.2 
ja In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten 
zum dauerhaften Aufenthalt. In den weiteren Bauleit-
planverfahren werden dort keine überbaubaren 
Grundstücksgrenzen von Baugebieten vorgesehen. 
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien 
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen. 
 
Siehe Stellungnahme zu Nr. 3.9 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wird auf den Aspekt „nicht nur vorübergehen-
der Aufenthalt von Menschen“ eingegangen. 
Dieser Fachbericht ist hinsichtlich der Schutz-
abstände zu Hochspannungsfreileitungen aktu-
eller als die Ausführungen in Anhang 4 des Ab-
standserlasses NRW 2007. In diesem Fachbe-
richt wird zudem für die maßgeblichen Immissi-
onsorte eine andere Bemessung (Bezug auf 
den jeweils an den ruhenden äußeren Leiter 
angrenzenden Streifen) genannt als für den 
Schutzabstand im Abstandserlass (Bezug auf 
die Trassenachse). Der Fachbericht kann auf 
der Homepage der LAI unter folgendem Link in 
der Rubrik „Physikalische Einwirkungen“ her-
untergeladen werden: https://www.lai-immissi-
onsschutz.de/Veroeffentlichungen-67.html. 
4  
4.1  
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 52 
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksre-
gierung Köln bestehen keine grundsätzlichen 
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
4.2  Laut den vorliegenden Unterlagen (Anlage 6) 
soll ein Teil der Bahnanlagen aufgegeben bzw. 
entwidmet (von Bahnbetriebszwecken freige-
stellt) werden. Dies wird zur Kenntnis genom-
men. Für aufzugebende Bahnflächen, die an-
deren Nutzungen zugeführt werden sollen und 
die noch für Bahnbetriebszwecke gewidmet 
sind, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahn-
betriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Ei-
senbahngesetz (AEG) zu stellen. Des Weiteren 
ist für die Nicht-Darstellung der aufzugebenen 
Bahnflächen ausdrücklich die Zustimmung des 
Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) – Außenstelle 
ja Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist im Verfahren beteiligt 
worden. 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln – erfor-
derlich. Aus diesem Grunde ist auch die Beteili-
gung des EBA an diesem Bauleitplanverfahren 
erforderlich – sofern noch nicht geschehen. 
4.3  Die betroffene Bahnstrecke Köln Süd – Süd-
brücke – Gbf. Köln-Gremberg/Gbf. Köln-Kalk 
Nord, deren Flächen teilweise überplant wer-
den sollen, dient überwiegend dem Güterver-
kehr. Nach Kenntnissen der Bez.-Reg. beste-
hen Planungen auf dieser Strecke zusätzlich 
einen S-Bahnbetrieb einzurichten, der vom 
Bahnhof Köln Süd kommend über die Südbrü-
cke in Richtung Köln-Poll verkehren soll. Auch 
der Neubau eines S-Bahnhofes „Köln Bonner 
Wall“ ist vorgesehen, der voraussichtlich im 
Bereich der Überführung über der Bonner 
Straße angelegt werden soll. Es ist dafür Sorge 
zu tragen, dass durch das laufende Bauleit-
planverfahren der bestehende Bahnbetrieb 
nicht beeinträchtigt wird und der geplante S-
Bahnbetrieb möglich bleibt. 
ja 
 
Die Planungen für zusätzliche S-Bahn-Gleise sind be-
kannt. Im weiteren Verfahren erfolgen mit der DB AG 
Abstimmungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass 
die Planung der Parkstadt Süd diesen angedachten 
Ausbau nicht negativ beeinflussen wird.  
 
 
x  
4.4  An diesem Beteiligungsverfahren sind auch die 
betroffenen Aufgabenträger für den Schienen-
verkehr – Deutsche Bahn und go.Rheinland – 
zu beteiligen, falls noch nicht geschehen. Vo-
raussichtlich besteht 
hierbei Abstimmungsbedarf. 
ja Sowohl die DB AG wie die go.Rheinland GmbH sind 
im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt wor-
den. 
  
4.5  Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zustän-
digkeit keine Anmerkungen. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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lung 
5  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
lekommunikation, Post und Eisenbahnen, 
Referat 226 
Keine Bedenken. Es erfolgt jedoch der Hin-
weis, dass das Anliegen in zwei Teilgebiete zu 
unterscheiden ist. Zum einen kann eine Stel-
lungnahme von der für den Ausbau der Elektri-
zitäts-Übertragungsnetze zuständigen Stelle 
der Bundesnetzagentur erfolgen.  
 
Zum anderen gibt die Bundesnetzagentur im 
Bereich Funkbetroffenheit keine Stellung-
nahme im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB ab, da 
ihr Aufgabenbereich durch die Planung nicht 
berührt werden kann. Der Aufgabenbereich der 
Bundesnetzagentur im Bereich der Frequenz-
verw
altung ergibt sich aus den Vorschriften des 
Teils 6 des Telekommunikationsgesetzes 
(„Frequenzordnung“). Die danach gemäß § 88 
TKG bestehende Aufgabe der Bundesnetza-
gentur zur Sicherstellung einer effizienten und 
störungsfreien Frequenznutzung bezieht sich 
auf die physikalischen Auswirkungen von ver-
schiedenen Frequenznutzungen untereinander, 
jedoch nicht auf Beeinträchtigungen von Fre-
quenznutzungen durch Bauwerke. Letztere 
sind keine Funkstörungen im Sinne des Tele-
kommunikationsgesetzes. Sofern also die Bun-
desnetzagentur Informationen über Frequenz-
zuteilungsnehmer im zu beplanenden Bereich 
übermittelt, geschieht dies nicht in Ausfüllung 
ihres eigenen Aufgabenbereichs, sondern im 
Rahmen von Amtshilfe nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 
VwVfG. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG braucht 
die ersuchte Behörde Hilfe nicht zu leisten, 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Hinweise zu dem Elektrizitäts-Übertragungsnetz 
sowie zur Funkbetroffenheit wird zur Kenntnis genom-
men. Auf das Ausfüllen des Formulars sowie eine er-
neute Beteiligung wurde seitens der Stadt Köln ver-
zichtet, da keine Bedenken vorgetragen worden sind.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wenn sie die Hilfe nur unter unverhältnismäßig 
großem Aufwand leisten könnte. In diesem Zu-
sammenhang muss berücksichtigt werden, 
dass auch die Bundesnetzagentur zahlreiche 
Anfragen von Bauplanungsbehörden erhält. 
Um die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die 
zahlreichen Anfragen von Bauplanungsbehör-
den zu wahren, hat die Bundesnetzagentur das 
in Rede stehende Formular entworfen. Das 
Ausfüllen des Formulars ist demnach im Inte-
resse der Bauplanungsbehörden, um ein Ein-
treten der Ausnahmevorschriften zu vermei-
den.  
 
Der Vorgang wird seitens der Netzagentur 
ohne das vorzulegende Formular „Richtfunk-
Bauleitplanung“ geschlossen. Zu dem Formular 
erfolgt ein Download-Link. Für die Bearbeitung 
sind die Angaben der Koordinaten zwingend 
erforderlich. Hierzu können Sie sich auch an 
den Planungsträger wenden. 
6  
6.1  
DB AG, DB Immobilien 
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB In-
fraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station 
& Service AG) und DB Energie GmbH bevoll-
mächtigtes Unternehmen, übersendet eine Ge-
samtstellungnahme.  
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
6.2  Seitens der DB AG bestehen grundsätzlich 
keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hin-
weise  
und Auflagen beachtet werden:  
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

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Lfd. 
Nr. 
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
6.3  - Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal-
tung der Bahnanlagen entstehen Emissio-
nen (insbesondere Luft- und Körperschall, 
Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch 
Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen 
durch magnetische Felder etc.), die zu Im-
missionen an benachbarter Bebauung füh-
ren können. Entschädigungsansprüche o-
der Ansprüche auf Schutz- oder Ersatz-
maßnahmen können gegen die DB AG 
nicht geltend gemacht werden, da die 
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage 
ist. Spätere Nutzer der Flächen sind früh-
zeitig und in geeigneter Weise auf die Be-
einflussungsgefahr hinzuweisen.  
ja Im Rahmen der Bebauungspläne wird ein Lärmgut-
achten erstellt, welches auch den Schienenverkehrs-
lärm untersuchen wird. Entschädigungsansprüche ge-
gen die DB AG werden nicht geltend gemacht. 
Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet 
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer 
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt. Diese wird die bahnbedingten Emissionen (Fun-
kenflug, Bremsstäube, etc.) zum Plangebiet hin ab-
schirmen.  
 
Elektromagnetische Felder 
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien 
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen. 
Die geplante Wohnnutzung befindet sich in großer 
Entfernung, die für eine Magnetfeldbelastung nicht re-
levant ist. 
x x 
6.4  - Bei der Planung von Lichtzeichen und Be-
leuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn 
(zum Beispiel Beleuchtungen von Zuwe-
gungen, Park- / Haltezonen) ist darauf zu 
achten, dass Blendungen der Triebfahr-
zeugführer ausgeschlossen sind und Ver-
fälschungen, Überdeckungen und Vortäu-
schungen von Signalbildern nicht vorkom-
men.  
ja Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet 
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer 
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt (südlich der bestehenden Gleise). Diese wird die 
Triebwagen von möglichen Blendwirkungen oder 
Lichteinwirkungen schützen. 
x  
6.5  - Für den grenznahen Bereich zur Bahnan-
lage wurde ein Schutzabstand von 5:00 m 
festgelegt, damit aus der Oberleitungsan-
lage keine Gefährdung in den öffentlichen 
Bereich getragen wird. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich x  
6.6  - Gemäß dem 3. Gutachterentwurf des 
Deutschlandtaktes, NRW-Takt Zielnetz 
2040, soll es zu Verkehrsmehrungen (und 
ja Für die aktuelle Verkehrslärmuntersuchung (ACCON, 
07.02.2025) wurden die Zugzahlen der Deutschen 
x x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
damit auch zu einer Zunahme von Schalle-
mission) kommen. Der Gutachterentwurf 
sieht die Einrichtung einer S-Bahn im 20-
Minuten-Takt über die Strecke 2641 vor. 
Verbunden hiermit sind Strecken- und lnfra-
strukturausbauten auf dem gesamten, ge-
zeigten Abschnitt entlang der Strecke 2641 
sowie niveaufreie Anbindungen. Die Um-
setzung des Bebauungsplans darf nicht zu 
einer Verhinderung des Mehrverkehres füh-
ren oder der dafür erforderlichen Ausbau-
ten.  
Bahn AG für das Jahr 2030 prognostiziert, zur Verfü-
gung gestellt und in die Berechnung eingestellt. Aktu-
ellere Zahlen waren nicht verfügbar. Durch die zu er-
richtende Lärmschutzwand werden die heutigen und 
zukünftigen Schallimmissionen des Schienenverkehrs 
im Plangebiet wirksam abgeschirmt.  
6.7  - In den Flächen B und D befinden sich Ka-
bel der DB Energie GmbH. lm Falle eines 
Baubeginns in den nächsten zwei Wochen 
ist die Durchführung einer Suchschachtung 
erforderlich. Ansonsten können die Kabel 
eingeordnet und genauere Angaben ge-
macht werden. Die DB AG bittet daher um 
Mitteilung des geplanten Baubeginns.  
ja Im Rahmen der den Bauleitplanverfahren nachgeord-
neten Genehmigungsverfahren sind die genannten 
Kabel zu beachten. Ein Terminplan für den Baube-
ginn liegt noch nicht vor, da zuerst die Bauleitplanver-
fahren erfolgen müssen. Die DB AG wird im weiteren 
Verfahren beteiligt. 
x  
6.8  - lm Zuge des Projekts S16 des Aufgaben-
trägers go.Rheinland soll die Südbrücke 
um 2 weitere Gleise erweitert werden (nicht 
wie im B-Plan dargestellt um ein Gleis). 
Das heißt auch im Bereich der Parkstadt 
Süd werden zwei weitere Gleise notwendig 
werden. Außerdem ist ein neuer Haltepunkt 
Bonner Wall im Bereich der heutigen EÜ 
Bonner Straße geplant. Das heißt dass der 
ganze Bereich zwischen Köln Süd und 
Südbrücke großflächig umgebaut werden 
wird. Es wird zu diesem Zweck auch zu 
weiterem Grunderwerbsbedarf kommen.  
ja Die Planungen für die beiden zusätzlichen S-Bahn-
Gleise sind bekannt. Im weiteren Verfahren erfolgen 
mit der DB AG und der go.Rheinland Abstimmungen 
bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Planung der 
Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau nicht ne-
gativ beeinflussen wird.  
 
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere 
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.  
 
x

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Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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lung 
6.9  - In Köln sind alle Flächen der DB lnfraGO 
projektbehaftet und können in keinem Fall 
veräußert werden.  
Kenntnisnahme  Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
x  
6.10  - Die gestellten Fragen hinsichtlich Entwid-
mungen können wir absehbar nur wir folgt 
beantworten: Flächen A-C: Aufgrund der 
zusätzlich erforderlichen S-Bahninfrastruk-
tur kann einer Entwidmung nicht zuge-
stimmt werden. Die Flächen sind, wie be-
reits im Abstimmungstermin am 21.03.2024 
vorgestellt, als BE-Flächen, sowie als mög-
liche Versickerungsflächen vorgesehen. 
Dies kann jedoch im weiteren Verlauf kon-
kreter abgestimmt werden. Darüber hinaus 
befinden sich zum Teil Anlagen der DB 
Energie GmbH auf den Flächen. Grund-
sätzlich können Entwidmungen nur stattfin-
den, sofern der Antragsteller das überra-
gende Gemeinwohl-Interesse seiner Pla-
nungen im Verhältnis zur Deutschen Bahn 
AG darstellen kann.  
Kenntnisnahme  Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
x  
6.11  - Flächen und Fragen für die Aufstellung von 
Lärmschutzwänden, werden im Vertrags-
recht über die Prüfung von Gestattungen 
eruiert und geklärt.  
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie die Aufstel-
lung von Lärmschutzwänden entlang der Gleistrassen 
gesichert werden kann.  
x x 
6.12  - Es ist, falls noch nicht geschehen 
Go.Rheinland zu beteiligen, da der 
Go.Rheinland Machbarkeitsstudien für den 
S-Bahnausbau in diesem Teilbereich des 
Bebauungsplanes für die S16 durchgeführt 
hat.  
ja Die Go.Rheinland wurde im Verfahren gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB beteiligt.  
x

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6.13  - Seitens des Projektes Westspange besteht 
der Wunsch die Abstimmungsgespräche 
aus dem Jahr 2021 wieder zu reaktivieren, 
um die jeweiligen Bedarfe der Projekte ein-
vernehmlich abstimmen zu können.  
ja Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen. 
x  
6.14  - Aus Sicht der DB lnfraGO Personenbahn-
höfe sind derzeit keine Betroffenheiten zu 
erkennen. Perspektivisch könnten jedoch 
von der Flächenentwidmung die ab 2030 
von goRheinland avisierten Stationsneu-
bauten "Bonner Wall" und "Weißhausstr." 
betroffen sein.  
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen. 
x  
6.15  Nach Recherche in lZ-Plan sind für den ange-
fragten Bereich keine Dokumentationen über 
eine Kabellage vorhanden. Es muss jederzeit 
mit nicht dokumentierten Bahnhofsfernmelde-
kabeln gerechnet werden. Somit wird eine Ka-
beleinweisung für die Strecke 2651 km ca. 0,6 
- 3,1 empfohlen. Die Angaben zu Anlagen der 
Deutschen Bahn AG erfolgen nur auf Basis der 
vorhandenen Lagepläne. Die Eintragungen 
sind zur Maßentnahme nicht geeignet. Mit erd-
verlegten Bahnhofskabeln ist jederzeit zu rech-
nen. Diese sind nicht im zentralen Archiv doku-
mentiert. Aus Sicht der DB AG ist eine örtliche 
Einweisung durch einen Mitarbeiter der DB 
Kommunikationstechnik GmbH erforderlich. Es 
wird schriftlich (mindestens 15 Arbeitstage vor-
her) und unter Angabe der Bearbeitungs-Nr. 
2024012550 um Mitteilung eines Wunschter-
mins unter Nutzung eines beigefügten Formu-
lars zur örtlichen Einweisung gebeten. Die er-
folgte Einweisung ist zu protokollieren.  
 
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen und dabei 
abstimmen, wie mit den bestehenden Kabeln umzu-
gehen ist.  
x

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Die Forderungen des Kabelmerkblattes sind 
strikt einzuhalten. Das Kabelmerkblatt und eine 
Verpflichtungserklärung liegen dem Schreiben 
bei. Diese Auskunft ist für einen Zeitraum von 
24 Monaten gültig und bezieht sich ausschließ-
lich auf den angefragten Bereich.  
6.16  Rechtzeitig vor Baubeginn/nach Abschluss der 
Planung ist es erforderlich eine nochmalige Ab-
frage zwecks Änderungen der Örtlichkeit einzu-
holen. Die der Stadt Köln überlassenen Unter-
lagen bleiben Eigentum der Deutschen Bahn 
AG und sind vertraulich. Sie dürfen weder an 
Dritte weitergeleitet, noch vervielfältigt werden. 
Sämtliche Unterlagen sind nach Abschluss der 
Arbeiten zu vernichten.  
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
6.17  Bei Kreuzungen sind die Fernmeldekabel 
grundsätzlich zu unterkreuzen. TK-Anlagen der 
DB lnfraGO AG dürfen nicht überbaut werden 
und es muss ein Abstand von 2,00m eingehal-
ten werden. Sollten bei den Bauarbeiten auf in 
den Plänen nicht angegebene TK-Kabel oder 
TK-Anlagen gestoßen werden, ist die DB Kom-
munikationstechnik GmbH unverzüglich zu in-
formieren.  
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und 
bei der nachgeordneten Genehmigungsplanung be-
rücksichtigt.  
x  
7  Deutsche Flugsicherung 
Das Plangebiet liegt in der Nähe des Flugha-
fens Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung 
zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flug-
hafen können je nach Art und Höhe der Bebau-
ung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung 
GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz 
(LuftVG) berührt werden. Das Bauvorhaben 
sollte zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen und der genauen Eckkoordinaten 
 
ja 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. Darüber hinaus wird die Deut-
sche Flugsicherung im Rahmen der Beteiligung ge-
mäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut an den Bebauungs-
planverfahren beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt werden 
auch die maximalen Gebäudehöhen festgesetzt, an 
der eine detailliertere Überprüfung stattfinden kann. 
  
x

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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt 
werden. Von dieser Stellungnahme bleiben die 
Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG un-
berührt. Es erfolgt der Hinweis, dass die DFS 
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von der Stellungnahme informiert hat. 
Einzelne Bauvorhaben sind ggf. im Rahmen der Ge-
nehmigungsplanung einer Einzelfallprüfung zu unter-
ziehen. 
8  
8.1  
Eisenbahn-Bundesamt 
Da laut Anlage 6 der Beteiligung Flurstücke ei-
nem Bahnbetriebszweck dienen, unterfallen 
diese 
Flurstücke dem eisenbahnrechtlichen Fachpla-
nungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines 
Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fachpla-
nungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch 
(BauGB). Auskunft über die Zweckbestimmung 
der Flächen erteilt die DB Immobilien -Region 
West-, Erna-Scheffler-Str. 5 in 51103 Köln. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
8.2  Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die 
Vorschriften des § 6 BauO NRW zu beachten. 
Kenntnisnahme Die BauO NRW als auch die dort geregelten Vor-
schriften hinsichtlich der Grenzbebauung werden bei 
der Planung berücksichtigt.  
x  
8.3  Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden 
sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastruk-
turbetreiberin DB InfraGO AG -Regionalbereich 
West-, Hansastr. 15 in 47058 Duisburg als Trä-
gerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn 
das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Ver-
einbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Be-
treiber der Eisenbahnbetriebsanlagen. Ab-
schließend stelle ich fest, dass aktuelle zulas-
sungsrechtliche und raumbedeutsame Planun-
gen der Eisenbahnen des Bundes im betroffe-
nen Bereich, die über bereits festgestellte Pla-
nungen hinausgehen und mit Ihrer Planung un-
mittelbar kollidieren könnten, hier nicht bekannt 
ja Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
wurde auch die DB AG, DB Immobilien angeschrie-
ben. Diese antworten u. a. auch für die DB InfraGO 
AG.  
x

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entwick-
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sind. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls auch die 
DB InfraGO AG äußern. 
8.4  Die folgenden Hinweise sind zu berücksichti-
gen: 
- Ansprüche gegen Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen, die sich durch Immissionen 
aus dem Eisenbahnbetrieb auf planfestge-
stellten und baulich nicht geänderten Ver-
kehrsanlagen begründen, sind ausge-
schlossen. Für einen ausreichenden 
Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus 
dem Eisenbahnbetrieb hat der Planungsträ-
ger, der ein Bauvorhaben in der Nachbar-
schaft von Eisenbahnbetriebsanlagen 
durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sor-
gen. 
 
ja 
 
 
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren werden 
Lärmgutachten erstellt, welche auch den Schienen-
verkehrslärm untersuchen werden. Auf Grund der 
Entfernung von über 100 m der Bahnverkehrsanlagen 
zu der geplanten Wohnnutzung ist keine Beeinträchti-
gung durch Erschütterung zu erwarten.  
 
x 
 
x 
8.5  - Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumli-
cher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen ist zum 
Schutz der Baumaßnahme und zur Siche-
rung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten 
von Sicherheitsabständen zwingend vorge-
schrieben. Ein gewolltes oder ungewolltes 
Hineingelangen in den Gefahrenbereich 
und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen 
ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch 
geeignete und wirksame Maßnahmen 
grundsätzlich und dauerhaft auszuschlie-
ßen. 
ja Im weiteren Verfahren sind Sicherheitsabstände zu 
Bahnflächen einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise 
die geplante Lärmschutzwand im Teilbereich des In-
neren Grüngürtels.  
x  
8.6  - Die infrastrukturellen Belange sowie die 
spezifisch vorliegenden Sicherheitsab-
stände für Bauten nahe der Bahn, Lage-
rung von Baumaterialien, den notwendigen 
Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten 
der Bahnanlagen, Abstand und Art von 
Kenntnisnahme Im Rahmen der nachgeordneten Genehmigungsver-
fahren ist der Hinweis zu beachten.

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Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Neuanpflanzungen im Nachbarbereich, Be-
leuchtung, Entwässerung, etc., sind von 
der Infrastrukturbetreiberin, bzw. von der 
DB Immobilien anzugeben. 
9  Evonik Operations GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
10  GASCADE Gastransport GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
11  Geologischer Dienst NRW 
Erdbebengefährdung 
Es wird auf die Bewertung der Erdbebenge-
fährdung hingewiesen, die bei Planung und Be-
messung üblicher Hochbauten gemäß den 
Technischen Baubestimmungen des Landes 
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut-
schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen 
ist. Die Erdbebengefährdung wird in DIN 
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen 
eingestuft, die anhand der Karte der Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen 
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, 
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologi-
scher Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In 
den Technischen Baubestimmungen des Lan-
des Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen-
dung dieser Kartengrundlage explizit hingewie-
sen. 
 
- Das hier relevante Planungsgebiet liegt 
in der Stadt Köln, Gemarkung Köln-
Rondorf und ist nach DIN 4149:2005 
der Erdbebenzone 1 sowie der geologi-
schen Untergrundklasse T zuzuordnen. 
 
 
ja 
 
 
In die Bebauungspläne wird ein entsprechender Hin-
weis auf die Erdbebengefährdung aufgenommen.  
 
 
x 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
 
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 ab-
gedeckt werden, sind als Stand der Technik zu 
berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere 
DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbau-
werke und geotechnische Aspekte“.  
 
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den 
Regelsetzer zurückgezogen und durch die 
Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 
1998) ersetzt und stellt den Stand der Technik 
dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bau-
aufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Be-
messung nach Stand der Technik erfolgen soll, 
so ist DIN EN 1998 heranzuziehen. Hierbei ist 
zu beachten, dass sich die dann anzuwen-
dende Untergrundklasse von der Untergrund-
klasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. Auf 
die Berücksichtigung der Bedeutungskatego-
rien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. 
Bedeutungsklassen der relevanten Teile von 
DIN EN 1998 und der jeweils entsprechenden 
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hinge-
wiesen. 
12  
12.1  
go.Rheinland GmbH 
go.Rheinland begrüßt die von der Stadt Köln 
geplante Weiterführung des Inneren Grüngür-
tels. Zu dem BP-Entwurf werden folgende 
Maßgaben geltend gemacht: 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
12.2  Das Zielnetz 2040 NRW sowie der SPNV-
Nahverkehrsplan von go.Rheinland sehen im 
Knoten Köln die Realisierung der S-Bahn-
Westspange (Köln-Hansaring – Hürth-
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Kalscheuren und Weiterführung in Richtung Ei-
fel) sowie einen Abzweig ab Gleisdreieck Eifel-
wall/Höninger Weg in Richtung Kölner Osten 
als S16 vor. Die Maßnahmen haben für die 
Weiterentwicklung des SPNV-Netzes und das 
Ziel, das Verkehrsangebot auf der Schiene zu 
stärken und die Verkehrswende im Sinne einer 
nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu beför-
dern, eine herausragende Bedeutung. Die S-
Bahnlinie S16 wird zudem mit den vorgesehe-
nen neuen Haltepunkten am Bonner Wall und 
am Deutzer Hafen für eine verbesserte ÖV-
Erschließung der Entwicklungsgebiete Park-
stadt Süd und Deutzer Hafen sorgen. 
12.3  Derzeit befindet sich die Vorplanung für den 
Planungsabschnitt 2 der Westspange (Köln-
Süd – Hürth-Kalscheuren) in der Erarbeitung. 
Die Vorplanung für den Planungsabschnitt 1 
(Köln-Hansaring – Köln Süd) wird im 2. Halb-
jahr neu beauftragt. Für die S16 wird aktuell in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln (Amt 68) 
die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie vor-
bereitet. Aufgrund der fehlenden Planungstiefe 
kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
abschließende Aussage, über die in Zukunft für 
die genannten Projekte benötigten Bahnflä-
chen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
getroffen werden. Daher kann go.Rheinland 
der beabsichtigten Entwidmung von Bahnflä-
chen bis auf Weiteres nicht zustimmen. Dar-
über hinaus ist es wahrscheinlich, dass im 
Zuge der genannten Projekte weitere Flächen, 
die im Bebauungsplan-Entwurf als Grünflächen 
ja Die Planungen sind bekannt. Im weiteren Verfahren 
erfolgen mit der DB AG und der go.Rheinland Abstim-
mungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Pla-
nung der Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau 
nicht negativ beeinflussen wird.  
 
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere 
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dargestellt sind, für den zukünftigen Bahnbe-
trieb benötigt werden. Dies betrifft unter ande-
rem die Weiterführung der S16 (für die nach 
derzeitigem Stand zwei weitere Gleise – in der 
integrierten Planung dargestellt ist nur ein zu-
sätzliches Gleis – benötigt werden) und den 
neu zu bauenden Haltepunkt am Bonner Wall. 
In jedem Fall darf die Infrastrukturentwicklung 
der S-Bahn-Projekte durch Festlegungen im 
Bebauungsplan nicht verhindert werden. 
13  
13.1  
IHK 
Das Gesamtprojekt Parkstadt Süd ist als Teil 
des „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt 
Köln“ eines der größten und prägendsten 
Stadtentwicklungsprojekte. Mit der Gesamtpla-
nung soll der Innere Grüngürtel bis an den 
Rhein herangeführt und damit vervollständigt 
werden. Im Zuge dessen wird auch der derzei-
tige Standort des Kölner Großmarktes mit dem 
Teilbereich „Marktstadt“ überplant. Zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt gibt es nach wie vor keine 
rechtssichere Entscheidung bezüglich des 
neuen Standortes des Großmarktes. Die Groß-
händler und die großmarktaffinen Unterneh-
men und Dienstleister haben noch immer kei-
nerlei Planungssicherheit und sehen einer un-
gewissen Zukunft entgegen. Bevor der gegen-
wärtige Standort überplant wird, muss die 
Frage des neuen Standortes verbindlich 
geklärt 
werden, um den Unternehmen einen Perspek-
tive zu geben.  
 
Kenntnisnahme 
 
Sowohl der Bereich Marktstadt wie auch Parkstadt 
überplanen die heutigen Bereiche des Großmarktes. 
Der Großmarkt besitzt noch eine Nutzungserlaubnis 
bis Ende 2025. In der Tat liegt derzeit noch keine 
rechtsichere Entscheidung für einen neuen Standort 
des Großmarktes vor. Dieses ist außerhalb der Bau-
leitplanung für die Parkstadt Süd zu klären. Nach In-
Kraft-Treten der Bauleitpläne für die Parkstadt Süd 
genießen die dort ansässigen Unternehmen unab-
hängig von einem eventuell neuen Standort noch 
passiven Bestandsschutz.  
  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
13.2  Hinzu kommt, dass hier erneut Gewerbeflä-
chen in nicht unerheblichem Ausmaß auf Köl-
ner Stadtgebiet verloren gehen, ohne dass da-
für ein adäquater Ausgleich geschaffen wird.  
Kenntnisnahme Insbesondere in den Teilbereichen Marktstadt und 
Parkstadt, aber auch der Koblenzer Straße wird vor-
gesehen, ein Urbanes Gebiet (MU) festzusetzen. In-
nerhalb dieser Baugebiete sind auch sonstige Gewer-
bebetriebe zulässig, auch wenn sich in der Tat der 
Schwerpunkt hin zu Wohnen verschieben wird.  
Am 13.02.2025 wurde generell das Stadtentwick-
lungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK 
Wirtschaft) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Ne-
ben dem Erhalt und der Sicherung von Gewerbe- und 
Industrieflächen sieht das Konzept insbesondere eine 
effizientere Nutzung von bestehenden Gewerbe- und 
Industrieflächen vor, um die knappen vorhandenen 
Flächen besser zu nutzen. Auch Mindernutzungen 
sollen in diesen Gebieten reduziert werden. Ebenso 
wird die Schaffung von Erweiterungs- und Ansied-
lungsflächen vorgeschlagen. Die noch vorhandenen 
Flächenpotenziale für gewerbliche Nutzungen müs-
sen entsprechend ihrer Eignung hierfür zügig durch 
die Schaffung von Planungsrecht nutzbar gemacht 
werden. Dazu können zum einen die Flächenpotenzi-
ale aus dem derzeit in Aufstellung befindlichen Regio-
nalplan in den Flächennutzungsplan übernommen 
werden und zum anderen für die entsprechenden Flä-
chen Bebauungspläne aufgestellt werden. Im Rah-
men des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes 
(Stichtag 31.12.2023) wurden auf Basis des Flächen-
nutzungsplans 86,7 ha ermittelt, für die eine Bauleit-
planung notwendig ist. Darüber hinaus sind im Regio-
nalplanentwurf der Bezirksregierung Köln weitere Flä-
chen für Gewerbe und Industrie festgelegt, die es nun 
in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung 
zu übernehmen gilt. Ziel muss es sein, dass die Pla-
nungsprozesse und die damit verbundenen Hürden 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bis zur Erschließung und Vermarktung der Reserve-
flächen zügig durchlaufen werden. 
  
14  
14.1  
KölnBusiness 
KölnBusiness begrüßt die Schaffung von 
neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Plange-
biets. Neben der Schaffung von Büroarbeits-
plätzen würde KölnBusiness ebenfalls die Rea-
lisierung von Flächen für wohnverträgliches 
Handwerk und produzierendes Gewerbe be-
grüßen, um dem Wegfall der bestehenden 
klassischen Gewerbefläche zumindest teil-
weise zu kompensieren. 
 
Kenntnisnahme 
 
In den Teilbereichen mit Bebauung ist vorgesehen, 
insbesondere urbane Gebiete auszuweisen. Inner-
halb dieser Gebiete sind auch Flächen für wohnver-
trägliches Handwerk zulässig. 
  
x 
14.2  KölnBusiness kann sich für die Nachnutzung 
der Großmarkthalle ebenfalls eine gesamtheitli-
che Konzeptionierung und einheitliches Betrei-
bermodell vorstellen, welches die Idee der ge-
genwärtigen Nutzung aufgreift. Hierzu liegen 
bei KölnBusiness bereits Anfragen von interes-
sierten Betreibern vor, die gerne vermittelt wer-
den können. 
Kenntnisnahme Für die Großmarkthalle wird im weiteren Verfahren 
ein Nutzungsfindungsverfahren durchgeführt. Die Hin-
weise zu den interessieren Betreibern wird zur Kennt-
nis genommen.  
 x 
14.3  Bei der weiteren Ausarbeitung der gewerbli-
chen Nutzungsbausteine bringt sich KölnBusi-
ness gerne unterstützend ein und freut sich 
über die Einbeziehung im weiteren Planungs-
prozess. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
15  
15.1  
LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Wie bereits in den Stellungnahmen zur 219. 
Änderung des FNP vom 08.05.2019 und vom 
14.5.2021 festgestellt sind von der Planung 
Parkstadt Süd die Belange der Denkmalpflege 
betroffen, da sich im Plangebiet und direkt da-
ja Die genannten Denkmale werden in Abstimmung mit 
dem Stadtkonservator Köln in den Bebauungsplan-
verfahren berücksichtigt.   
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ran anschließend eingetragene Denkmäler be-
finden. Zusätzlich zu den in unseren letzten 
beiden Stellungnahmen genannten Objekten 
befinden sich im vorliegenden Geltungsbereich 
zwei weitere Denkmäler: Die Eisenbahnbrücke 
Eifelwall (West) und die Eisenbahnbrücke 
Eifelwall/Eifelstr. Der Schutz der Denkmäler in 
ihrem Wirkungsraum wird in den Erläuterungen 
zum Plangebiet und Verfahren genannt, die be-
treffenden Objekte werden soweit bekannt aus-
reichend gewürdigt.  
15.2  Der LVR regt jedoch darüber hinaus die Kartie-
rung aller Denkmäler zumindest im Planbereich 
an. Alle genannten Denkmäler sind nicht nur 
substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, 
sondern auch 
in ihrem Wirkungsraum („Umgebungsschutz“) 
zu schützen – auch im Rahmen dieses Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht nach § 
9 Abs. 1b). 
Kenntnisnahme In Abstimmung mit dem Stadtkonservator Köln und 
dem Römisch-Germanischen Museum erfolgt eine 
Klärung, ob und wenn ja welche Kartierungen bzw. 
Untersuchungen zu ober- und unterirdischen Denk-
mälern erforderlich sein werden. 
x x 
15.3  Der LVR weist darauf hin, dass sowohl eine 
substanzielle Beeinträchtigung dieser Denkmä-
ler – beispielsweise durch An- und Umbauten 
im Laufe der Neubebauung – als auch eine op-
tische Beeinträchtigung durch die Umgebungs-
bebauung sowohl durch deren Kubatur als 
auch durch deren Gestaltung zu vermeiden ist. 
Der LVR empfiehlt in diesem Zusammenhang 
eine enge Abstimmung mit der Unteren Denk-
malbehörde der Stadt Köln und dem LVR-ADR. 
ja Siehe Stellungnahme zu Nr. 15.2 x x 
16  Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
17  Polizeipräsidium Köln, Kriminalprävention 
Bei der Planung von Quartieren, Gebäuden 
und anderen Bauvorhaben gibt es eine Vielzahl 
von kriminalpräventiven Aspekten im städte-
baulichen und technischen Kontext (Gestaltung 
des Außengeländes, Sicherheit des Gebäudes, 
Sicherheitskonzept) zu berücksichtigen. Diese 
Faktoren sollten bereits in die Planungsphase 
1 eines Projektes einfließen, damit diese bei 
der Strukturierung des Geländes, der Gestal-
tung der Außenanlagen, den Sicherheitskon-
zepten der Gebäude und der technischen Aus-
stattung der Gebäude von Anfang an berück-
sichtigt werden. Hierzu wird angeregt, einen 
entsprechenden textlichen Hinweis im Bebau-
ungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt 
aussehen: 
 
- Städtebauliche – und technische Krimi-
nalprävention: 
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude 
(MFH, EFH), Garagen(-anlagen), Grün-
anlagen, Wohnquartiere sowie Indust-
rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbe-
gebiete, sollen zum wirksamen Schutz 
vor Kriminalität – wie z.B. Einbrüchen, 
Vandalismus und Sabotage – im Hin-
blick auf kriminalitätsfördernde Faktoren 
und Gegebenheiten beurteilt werden. 
 
Die Empfehlungen der kriminalpolizeili-
chen Beratungsstellen können durch 
die frühzeitige Beurteilung und Bera-
tung bereits in der Planung berücksich-
tigt werden. 
 
ja 
 
Der entsprechende Hinweis wird in die Bebauungs-
pläne übernommen.  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
 
Erreichbarkeit und Information 
E-Mail Kriminalpraevention.koeln@poli-
zei.nrw.de 
Telefon 0221-229-8655 oder 0221-229-
8008. 
 
Die regelmäßige Berücksichtigung dieses Hin-
weises in den Bebauungsplänen der Stadt Köln 
wäre begrüßenswert.  
18  Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesell-
schaft m. b. H. 
Keine Bedenken 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht erforderlich 
  
 
19  
19.1  
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der 
StEB Köln keine Bedenken. Jedoch möchten 
die StEB einige Aspekte ergänzen, die den 
weiteren Planungsprozess betreffen. Generell 
ist der Entwässerung des Bebauungsplange-
bietes ein hoher Stellenwert einzuräumen und 
eine Entwässerungsplanung im weiteren Ver-
lauf mit den StEB Köln abzustimmen. 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Im 
Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (IREKO) 
durch die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in 
Abstimmung mit den StEB Köln erstellt (Oktober 
2023), das als Rahmen für die zu erstellenden Pla-
nungen fungiert. 
 
x 
 
x 
19.2  Schmutzwasser 
Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwas-
serkanal ist möglich (s. Lageplan Kanalbestand 
im Anhang). Vor geplanten Änderungen (Rück-
bau, Umbau, Herstellung neuer Anschlüsse o-
der Änderungen der angeschlossenen Flä-
chen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsge-
spräch zu vereinbaren, damit über das Erfor-
dernis eines neuen Kanalanschlussscheins 
(„KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen 
entschieden werden kann. Eine genaue Aus-
sage zu möglichen Drosselwassermengen für 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren auf Grundlage des Integrierten 
Regewassermanagementkonzepts (IREKO) mit den 
StEB abgestimmt.  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
die Einleitung des Schmutz- und ggf. Nieder-
schlagswassers in den öffentlichen Kanal sind 
zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Planungs-
standes noch nicht möglich. Im Laufe der Pla-
nung müssen diesbezüglich Abstimmungen mit 
den StEB Köln erfolgen. 
19.3  Niederschlagswasser 
Gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz ist das 
nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von 
Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl 
der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die 
Versickerung des Niederschlagswassers ist im 
Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versi-
ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit 
verstoßen oder aus technischen Gründen nicht 
möglich sein, müssen andere Maßnahmen 
zum Umgang mit Regenwasser geprüft wer-
den. Der Einleitung des Niederschlagswassers 
in den öffentlichen Kanal kann nur in begründe-
ten Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die 
Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des Inte-
grierten Regenwassermanagementkonzepts 
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende 
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen. 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Hier 
ist zu prüfen, welche entsprechenden Festsetzungen 
oder Hinweise erfolgen können. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1 
 
x 
 
x 
19.4  Starkregen 
Derzeit befindet sich das Planungsgebiet teil-
weise in einem von Überflutungen durch Stark-
regen gefährdeten Bereich (s. Lageplan Stark-
regen im Anhang). Die Planung muss entspre-
chende Vorsorgemaßnahmen im Entwässe-
rungskonzept mitberücksichtigen und zentrale 
Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf festset-
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. 
Hierbei wird auch das Thema Starkregen untersucht. 
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist zu prü-
fen, welche entsprechenden Festsetzungen erfolgen 
können. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1 
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
zen. Bei der Planung ist generell ein wasser-
sensibler und starkregenangepasster Umgang 
mit Niederschlagswasser ausschlaggebend. 
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen an-
fallenden Wassermengen dimensioniert sind, 
dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das 
Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwi-
schen zu speichern, abzuleiten bzw. von Ge-
bäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen um-
fassen beispielsweise: 
- Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge 
sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen 
und keinen direkten Wasserzufluss zulas-
sen 
- Wahl der Straßenführung 
- gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen 
- Rückhaltung von Niederschlagswasser 
- Notüberläufe 
- Geländeneigung vom Gebäude abfallend, 
um Wasser möglichst schadlos vom Ge-
bäude fernzuhalten 
- Objektschutz besonders gefährdeter 
Grundstücke/Gebäude 
 
Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des In-
tegrierten Regenwassermanagementkonzepts 
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende 
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen. 
 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den 
StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Unabhängig von der Größe der abflusswirksa-
men Fläche ist ein Überflutungsnachweis ge-
mäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu-
tungsnachweis dient dem Nachweis der schad-
losen Überflutung des Grundstücks im Falle ei-
nes Starkregens. Die anfallenden Wassermen-
gen müssen dabei nachweislich auf dem Bau-
grundstück zurückgehalten werden, ohne dass 
es zu Überflutungen von Gebäuden oder be-
nachbarten Grundstücken kommt. Das Thema 
Starkregen ist bei der Planung entsprechend 
zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flä-
chen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnah-
men zur Risikovorsorge in der Objektplanung 
zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge 
Zusammenarbeit zwischen Entwässerungs-, 
Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. 
19.5  Wasserhaushaltsbilanz 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in 
Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine 
Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 
für die Baumaßnahme durchzuführen. Hierbei 
ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen 
der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung 
das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, 
Versickerung und Verdunstung von Nieder-
schlagswasser optimal an den Referenzzu-
stand anzupassen. Die Bilanzierung sollte be-
reits mit der Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen oder entwässerungstechnischen Entwur
fes 
erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse 
der Wasserhaushaltsbilanzierung in den Rege-
lungen des Bebauungsplans festzuschreiben 
 
ja 
 
Im Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (Björnsen 
Ingenieure; 2023) erstellt, das eine Wasserhaushalts-
bilanz zur Verbesserung der Wasserbilanz enthält. 
Die Maßnahmen der Entwässerungsplanung, der 
Starkregenprophylaxe und des Schwammstadtprin-
zips werden in den Bebauungsplänen berücksichtigt. 
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
und die Schulgebäude wassersensibel zu ge-
stalten. Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ 
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen 
Beratende Ingenieure GmbH) sind in der weite-
ren Planung zu berücksichtigen. Eine Wieder-
vorlage der Wasserhaushaltbilanz ist dann 
nicht erforderlich. 
19.6  Hochwasser 
Aus Sicht der Hochwasservorsorge möchten 
die StEB Köln auch auf folgende Paragrafen 
des Wasserhaushaltsgesetz aufmerksam ma-
chen, welche in der weiteren Planung berück-
sichtig werden müssen: 
 
§ 5 Absatz 2 WHG 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen 
sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen 
und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsor-
gemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen 
Hochwasserfolgen und zur Schadensminde-
rung zu treffen, insbesondere die Nutzung von 
Grundstücken den möglichen nachteiligen Fol-
gen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch 
Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG 
„Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Ge-
biete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem 
jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bau-
weise nach den allgemein anerkannten Regeln 
der Technik errichtet oder wesentlich erweitert 
werden, soweit eine solche Bauweise nach Art 
und Funktion der Anlage technisch möglich ist; 
 
ja 
 
Sofern eine Hochwassergefahrenlage bekannt ist, 
wird auf diese über die Hinweise im Bebauungsplan 
aufmerksam gemacht bzw. im Falle eines Hochwas-
serrisikogebietes (Extrem-Hochwasser) wird dieses 
nachrichtlich dargestellt. Auf Hochwasserangepasste 
Bauweise kann in der Begründung zum Bebauungs-
plan hingewiesen werden.  
  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bei den Anforderungen an die Bauweise sollen 
auch die Lage des betroffenen Grundstücks 
und die Höhe des möglichen Schadens ange-
messen berücksichtigt werden.“ 
 
§ 78 c Absatz 2 WHG 
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla-
gen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist 
verboten, wenn andere weniger wassergefähr-
dende Energieträger zu wirtschaftlich vertretba-
ren Kosten zur Verfügung stehen oder die An-
lage nicht hochwassersicher errichtet werden 
kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 
1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das 
Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens 
sechs Wochen vor der Errichtung mit den voll-
ständigen Unterlagen angezeigt wird und die 
Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen 
nach Eingang der Anzeige weder die Errich-
tung untersagt noch Anforderungen an die 
hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat.“ 
 
19.7  In dem Projektgebiet sind folgende Teilberei-
che durch Hochwasser und Grundhochwasser 
gefährdet (s. Lageplan Hochwasser und 
Grundhochwasser im Anhang und www.hw-
karten.de): 
 
- die Bildungslandschaft 
- der östliche Teil des inneren Grüngürtels 
 
ja Die Aussagen werden in den weiteren Bebauungs-
planverfahren berücksichtigt. Die Aussagen im Erläu-
terungsbericht werden angepasst. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.6 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 42 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Die Teilbereiche Parkstadt und Markstadt sind 
laut den Hochwasser- und Grundhochwasser-
gefahrenkarten nicht durch Hochwasser oder 
Grundwasser gefährdet. 
 
Eine Überflutung der Bildungslandschaft liegt 
entgegen den Ausführungen im Erläuterungs-
bericht nicht erst ab 11,90 m KP vor, sondern 
sobald das Schutzziel von 11,30 m KP über-
schritten wird bzw. wenn der Hochwasser-
schutz versagt. Laut dem StEB-RisikoAnalyse-
Tool Wasser (RAWAS) kann das Gebiet ab ei-
nem Wasserstand von 10,90 m KP angeflutet 
werden, sofern der technische Hochwasser-
schutz bei diesem Wasserstand versagen 
sollte. 
 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. 
Bereich auch höhere Grundwasserstände auf-
treten. Nach einer Grundwassermodellrech-
nung der RWTH Aachen aus dem Jahre 2015 
wurden Grundwasserstände in diesem Bereich 
zwischen 45,00 und 46,25 m NHN berechnet. 
Berechnet wurde ein Grundwasserstand auf 
Basis der Randbedingungen der bisher höchst-
gemessenen Grundwasserstände von 1988 
und einer Hochwassersimulation von 11,30 m 
KP. Gerade bei der Planung der kritischen Inf-
rastruktur, hier Schulen, ist die hochwasser- 
und grundhochwassergefährdet zu berücksich-
tigen. Dies bedeutet z. B. Objektschutz gegen 
Überflutung durch Hoch- und Grundwasser, wo 
findet der Unterricht statt, falls die Gebäude be-
troffen sind und erst einmal nicht genutzt wer-
den können. Genauso muss auch der Bereich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
im östlichen Teil des inneren Grüngürtels be-
trachtet werden, der durch Hoch- und Grund-
wasser gefährdet ist. 
19.8  Parksee / zukünftig öffentliche Wasserflä-
chen 
Für die weitere Planung der öffentlichen Was-
serflächen, die in den Zuständigkeitsbereich 
der StEB Köln übergehen sollen, ist eine wei-
tere Abstimmung mit der Fachabteilung der 
StEB Köln erforderlich. Diese wird für die nach-
folgenden Leistungsphasen Kriterien benen-
nen. 
 
ja 
 
Die Planung des Parksees wird in den weiteren Ver-
fahren intensiv mit den StEB abgestimmt.  
 
x 
 
x 
19.9  Im Zuge der weiteren Planung ist es erfor-
derlich folgende Unterlagen mit den StEB 
Köln, Sachgebiet GI-GE, abzustimmen bzw. 
diese vorzulegen: 
- Entwässerungskonzept mit Maßnahmen 
der Regenwasserbewirtschaftung und 
Starkregenvorsorge 
- Fachgutachten zur Versickerungseignung 
des Untergrundes (hier Nachweise bzgl. 
der geplanten Bodensanierungsmaßnah-
men) 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die genannten Unterlagen werden in den weiteren 
Bebauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt.  
 
 
 
 
x 
 
 
 
 
x 
19.10  Publikationen, weiterführende Hinweise 
Vorschläge und Tipps rund um wassersensible 
Planungen sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumge-
staltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersen-
sibel planen und bauen in Köln“ sowie in der 
Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Re-
tentionsflächen“. Zur Planung sollte die Stark-
regengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate ge-
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
zogen werden. Alle Dokumente sowie den Kar-
tendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkre-
gen abrufbar. 
Des Weiteren möchten die StEB gerne die 
Möglichkeit geben, sie als Fachbehörde zu 
konsultieren, sofern die Nutzung von Abwas-
serwärme oder eine Grauwassernutzung ange-
strebt wird. 
19.11  Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazu-
gehörige Entwässerungskonzepte sind mit den 
StEB Köln (GI-GE) abzustimmen. 
 
Sofern die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ 
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen 
Beratende Ingenieure GmbH) nicht vorliegen, 
können diese bei den StEB Köln, GI-GE, ange-
fragt werden. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
20  
20.1  
Stadtwerke Köln GmbH 
RheinEnergie AG 
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) 
BauGB hat die RheinEnergie AG folgende An-
merkungen zum Bebauungsplanverfahren: 
 
Das Plangebiet grenzt direkt an das Heizwerk 
Südstadt sowie an das Umspannwerk Bonner 
Wall. Beide sind für das Kölner Stadtgebiet von 
übergeordneter Bedeutung. Leider sind das be-
stehende Heizwerk Südstadt und mögliche 
Auswirkungen im Erläuterungsbericht, insb. 
auch im Kapitel 2.2.2. ff Baustruktur und Nut-
zung bei den verschiedenen geplanten Gel-
tungsbereichen nicht beschrieben. Die beste-
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Das bestehende Heizwerk Südstadt wird in den Erläu-
terungsbericht zum Teilbereich Innerer Grüngürtel er-
gänzt.  
 
Siehe Stellungnahme zu 3.1 
 
 
 
 
 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
henden Emissionen (Luft und Schall) des Heiz-
werkes Südstadt sind zu berücksichtigen. Die 
Emissionen sollten für das Plangebiet in einer 
zu erstellenden Prognose berücksichtigt wer-
den. 
20.2  Luftemissionen: 
Der Betrieb insbesondere der Feuerungsanla-
gen am Standort Südstadt muss auch nach Er-
richtung der Parkstadt Süd uneingeschränkt 
möglich sein. Grundsätzlich können die geplan-
ten Gebäude der Parkstadt Süd Auswirkungen 
auf die freie Abströmung der Abgasfahne des 
Heizwerks Südstadt haben. Im Lee eines Ge-
bäudes bildet sich ein Nachlauf aus. Werden 
Abgase innerhalb dieser Zone freigesetzt, kann 
es dort zu erhöhten Immissionskonzentrationen 
(Downwash) kommen. Hohe Einzelgebäude im 
Einwirkungsbereich einer Anlage, können so-
mit die freie Abströmung von Abgasen beein-
trächtigen. Für die Plangebäude der Parkstadt 
Süd muss der Nachweis geführt werden, dass 
die freie Abströmung von Abgasen insbeson-
dere des Heizwerkes Südstadt nicht beein-
trächtigt wird. Der Nachweis ist durch den Vor-
habenträger zu führen, um damit auch zu zei-
gen zu können, dass unter den gegebenen 
Umständen gesunde Wohnverhältnisse im 
Plangebäude gegeben sind. Die Thematik ist 
nicht neu, sondern war bereits Thema im B-
Planverfahren für den GAG-Wohnturm im Be-
reich der Parkstadt-Süd.  
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme zu 3.1 und 3.8 
 
x 
 
x 
20.3  Schallemissionen: 
Beim Betrieb der Anlagen am Standort entste-
hen zwangsläufig Schallemissionen. Diese 
 
ja 
  
 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Schallemissionen sind in der Lärmprognose 
des Umweltberichtes zu berücksichtigen. Ins-
besondere ist auch der Effekt der Schallschutz-
wand zu betrachten, die am südlichen Rand 
des Gleiskörpers errichtet werden soll. Diese 
Wand darf nicht durch Reflektion von Schall-
wellen als Sekundärschallquelle in Richtung 
Norden wirken. Durch die geplante Schall-
schutzwand entlang der Bahntrasse dürfen 
sich keine negativen Rückwirkungen auf den 
Betrieb oder zukünftige Genehmigungen/Er-
weiterungen des Heizwerks Südstadt oder Um-
spannwerk ergeben. 
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne wird 
ein Lärmgutachten erstellt. Die geplante Lärmschutz-
wand (LSWand) auf der Südseite der Bahntrasse wird 
auch Lärmimmissionen aus dem Heizwerk auf das 
Plangebiet mindern. Die Reflexion einer Schallschutz-
wand kann durch entsprechende bauliche Maßnah-
men deutlich minimiert werden. Für eine gutachterli-
che Beurteilung muss die genaue Bauausführung der 
LSWand bekannt sein. Da dies im Bebauungsplan-
verfahren in der Regel nicht der Fall ist, wird eine ent-
sprechende Formulierung in die Festsetzung zur 
LSWand aufgenommen werden. 
x 
20.4  Geltungsbereich (Seite 4, Abbildung 1; Erläute-
rungsbericht I Anlage 4): 
Ein Teil des Geltungsbereiches des vorgesehe-
nen Bebauungsplanes ist der Mitarbeiterpark-
platz der RheinEnergie (Gemarkung Köln, Flur 
41, Flurstück 296) für den Standort Südstadt. 
Der Bereich des Mitarbeiterparkplatzes soll be-
grünt und mit einem Kinderspielplatz versehen. 
Gegen die Nutzung des Mitarbeiterparkplatzes 
wird Einspruch erhoben. Der Mitarbeiterpark-
platz wird für das am Standort angesiedelte 
Personal benötigt, da am Standort nicht ausrei-
chend Parkfläche zur Verfügung steht. Ein Par-
ken im städtischen Umfeld der Anlage verbietet 
sich. Die Ansiedlung eines Kinderspielplatzes 
im Nahfeld des Standortes stellt auch die An-
siedlung einer sensiblen Nutzung dar, die bei 
Änderungen am Standort Südstadt, insbeson-
dere bei Änderungen an den Wärmeerzeu-
gungsanlagen zu nicht absehbaren Konse-
nein Das betroffene Grundstück befindet sich im Besitz der 
Rheinenergie. Bei der Planung im Bereich des Mitar-
beiterparkplatzes der RheinEnergie handelt es sich 
um einen wesentlichen Bestandteil der Planung, wel-
cher die Anbindung der Südstadt an den Inneren 
Grüngürtel und somit die Vernetzung der Quartiere 
erst ermöglicht. Die Vernetzung der Südstadt an den 
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. Das öffentli-
che Interesse wird dabei höher gewichtet als die Be-
lange des Grundstückseigentümers. 
 
Darüber hinaus sieht die Stadt Köln auch keine Ge-
fährdung durch die Anlage eines Kinderspielplatzes 
für den Standort Südstadt der RheinEnergie. Bereits 
im Bestand befindet sich direkt nördlich des Betriebs-
geländes ein öffentlicher Spielplatz (Spielplatz Ohm-
straße). Die Stadt Köln sieht daher keine Planungs-
einschränkungen für zukünftige Anpassungen.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
quenzen führen kann. Mit Planungseinschrän-
kungen ist zu rechnen. Ein möglicher Verlust 
der beschriebenen Fläche ist auch vor dem 
Hintergrund der Dekarbonisierung der Wärme-
versorgung zu betrachten, da eben nicht abzu-
sehen ist, welchen Flächen zusätzlich benötigt 
werden könnten bzw. wie sich eine zukünftige 
Wärmeerzeugung zukünftig in der Fläche dar-
stellt. 
Des Weiteren grenzt die in Rede stehende Fläche 
nicht direkt an das Betriebsgelände an, sondern wird 
durch die Straße „Bonner Wall“ getrennt und liegt dar-
über hinaus geringfügig weiter westlich. Eine direkte 
Verbindung besteht daher nicht, sodass nicht davon 
auszugehen ist, dass die Fläche zukünftig für die ei-
gentliche Wärmeerzeugung benötigt wird.  
 
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der 
Planung festgehalten. Im weiteren Verfahren erfolgt 
eine Abstimmung und Klärung über mögliche Ersatz-
flächen mit der RheinEnergie, wie die entfallenen Mit-
arbeiterstellplätze kompensiert werden können. Dies 
soll im Rahmen von Ankaufsverhandlungen geklärt 
werden.  
20.5  Ebenfalls wird gegen den geplanten Durchstich 
auf das Gelände der RheinEnergie (vgl. Anlage 
2, S. 25, Abs. 2, siehe auch Punkt 4) Einspruch 
erhoben. Dieser Durchstich würde die Fläche 
u.a. zu einer weiteren Seite öffnen und eine Si-
cherung des Geländes erschweren. 
nein Wie dem vorstehenden Punkt zu entnehmen ist, han-
delt es sich bei der Entwicklung des heutigen Park-
platzes zu einem Spielplatz und dem geplanten 
Durchstich unterhalb der Gleistrasse um einen we-
sentlichen Bestandteil der Planung, welcher die An-
bindung der Südstadt an den Inneren Grüngürtel und 
somit die Vernetzung der Quartiere erst ermöglicht. 
 
Das eigentliche Betriebsgelände der RheinEnergie 
befindet sich nördlich der Straße „Bonner Wall“ und 
wird somit nicht unmittelbar von dem geplanten 
Durchgang betroffen. Bei dem „Bonner Wall“ handelt 
es sich bereits im Bestand um eine öffentliche Straße, 
welche bereits heute entlang des Betriebsgeländes 
führt. Ein Durchdurch direkt in das Betriebsgelände ist 
nicht vorgesehen, lediglich der abgegrenzte Mitarbei-
terparkplatz ist betroffen.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der 
Planung des Durchstiches festgehalten. Im weiteren 
Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Rhein-
Energie.  
 
20.6  Es ist im Rahmen des weiteren Verfahrens zu 
berücksichtigen, dass die Einwendungen sich 
in der Folge auch auf die einzelnen Bebau-
ungspläne beziehen und jeweils zu betrachten 
und zu bewerten sind. Die genannten Aspekte 
sind in der Umweltprüfung bisher nicht erfasst 
und zu berücksichtigen. Die Planungen sind 
darauf auszurichten, dass bei zukünftigen Ge-
nehmigungen für das Heizwerk ebenfalls keine 
Einschränkungen für den Betrieb zu erwarten 
sind. Betriebsrelevante Aspekte (z.B. TA Lärm 
etc.) sind daher im Bebauungsplanverfahren zu 
berücksichtigen. 
ja siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x 
20.7  Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) 
Gegen dieses Verfahren bestehen aus Sicht 
der RNG grundsätzlich keine Bedenken. Aus 
Netzsicht wird darauf hingewiesen, dass durch 
die Herausforderungen der Energie- bzw. Wär-
mewende damit gerechnet werden muss, dass 
ein erhörter Bedarf an Standorten bzw. Tras-
senräumen für Energieversorgungsinfrastruktur 
notwendig wird. In diesem Zusammenhang 
könnten Grundstücke wie der Parkplatz im Be-
reich der Parkstadt Süd noch Wichtigkeit erlan-
gen. Daher kann die von der Stadt Köln ange-
dachte Nutzung als öffentliche Grünflä-
che/Spiel- und Sportfläche ohne vorher ge-
troffene "Ersatzvereinbarungen" als gegebe-
nenfalls problematisch eingestuft werden. 
nein siehe Stellungnahme zu Nr. 20.5 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
20.8  Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
Der Betriebshof Alteburger Straße wurde 1990 
genehmigt. Von ihm aus bedient die Stadtreini-
gung der AWB die Stadtbezirke 1 (ohne 
Deutz), 2 und 3. Insbesondere die Nähe zu den 
Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt 
Süd ist für eine effiziente Leistungserbringung 
unverzichtbar. 
 
Diese Stadtteile werden seit vielen Jahren im-
mer stärker frequentiert. Die Zahl der Über-
nachtungen in Köln hat von 2000 bis 2022 von 
3,07 auf 5,61 Mio. zugenommen (= 83 %). Si-
cherlich sind in diesen Zahlen auch gewerbli-
che Übernachtungen (z.B. Messebesucher) 
enthalten. Gleichwohl ist der Hauptfaktor der 
Tourismus. Ein Indikator hierfür sind die Fahr-
gastzahlen der Rheinseilbahn; denn diese wird 
eher weniger von gewerblichen Besuchern o-
der Einheimischen frequentiert. Diese Fahr-
gastzahlen haben von 232 Tsd. im Jahr 2000 
auf 499 Tsd. im Jahr 2022 zugenommen (= 
115 %). 
 
Auch wird der Stadtraum zunehmend für ver-
schiedene Events in Anspruch genommen 
(Weihnachtsmärkte, CSD, Marathon, Wein-
/Bierbörsen, aktuell die EM 2024), aber auch 
durch eine Vielzahl von Demonstrationen. Die 
zunehmende Mediterranisierung intensiviert 
den Aufenthalt im öffentlichen Raum nach An-
zahl der Personen und Dauer des Aufenthalts. 
Gleichzeitig nimmt die AWB wahr, dass sich 
das Verhalten der Besucher ändert, so z.B. 
durch Fast-Food-Verzehr auf der Straße, aber 
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nähe zu 
den Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt Süd 
für den Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe 
(ABW) von großer Bedeutung ist. Ebenso werden die 
gestiegenen Anforderungen, welche auf die AWB auf-
grund von einem höheren Tourismus und zusätzli-
chen Events zukommen, bzw. die Notwendigkeit zu 
den kleinteiligeren Reinigungen und zur Nutzung von 
Spezialteams, welche jeweils in Ortsnähe vorhanden 
sein sollten, zur Kenntnis genommen. 
 
Die Verlagerung des Standortes der AWB ist jedoch 
alternativlos, um das gesamtstädtische Ziel der Füh-
rung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein zu si-
chern. Eine Verlagerung des Standorts ist somit un-
umgänglich. Im weiteren Verfahren wird die Suche 
nach einem Ersatzstandort, welcher die genannten 
Anforderungen bestmöglich erfüllt, intensiviert.  
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
auch durch nachlässiges Verhalten oder sogar 
mutwillige Verschmutzung (Flashmobs, Mas-
senpartys und Smartmobs). 
 
Gleichzeitig fordern Politik und Stadtöffentlich-
keit unter dem Stichwort "Stadtbildpflege" u.a. 
mehr Koordination zwischen den im Stadtraum 
Verantwortlichen und mehr flexible Reinigungs-
aktivitäten, um die Stadt im nationalen und in-
ternationalen Standortwettbewerb präsentabel 
zu halten. 
 
Dies bedeutet zum einen, dass Reinigungen 
kleinteiliger werden, z. B. im Hinblick auf die 
Reinigung von Straßenmobiliar, die Wildkraut- 
und die Kaugummi-Entfernung. Dies macht 
den Einsatz von nicht selbstfahrenden Aggre-
gaten notwendig, die möglichst schnell in den 
Einsatz vor Ort gebracht werden müssen. Zum 
anderen werden immer mehr situationsadä-
quate Einsätze gefordert, z.B. durch Reinigung 
an Verschmutzungs-Hotspots (Plätze/Orte mit 
besonderem Handlungsbedarf durch Touris-
mus- bzw. Pendleraufkommen, Freizeitflächen, 
Partyzonen etc.) oder eine bedarfsgerechtere 
Reinigung und Leerung von Papierkörben. 
Diese Einsätze erfolgen durch Spezial-Teams, 
was effizient nur erfolgen kann, wenn die 
Teams dem Geschehen vor Ort nahe sind. 
 
Diese Beispiele zeigen, dass die Reinigungs-
leistungen in der Innenstadt von einem nahe 
gelegenen Betriebsstandort aus erbracht wer-
den müssen. Der Betriebshof ist bestandsge-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
schützt und muss im Rahmen dieses Be-
standsschutzes in der Lage gehalten werden, 
den heutigen Anforderungen an Reinigung und 
Stadtbildpflege zu genügen. Zu vermeiden ist, 
dass die Leistungsfähigkeit des Betriebshofs 
Alteburger Straße im Rahmen der Umsetzung 
der planungsrechtlichen Vorgaben durch Aufla-
gen erdrosselt wird. 
 
20.9  Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Seitens der KVB wird auf die Stellungnahme 
vom 20. Mai 2019 verwiesen, in der es wie 
folgt heißt: 
"Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe beste-
hen gegen die vorgenannte Änderung eben-
falls keine grundsätzlichen Bedenken. Das 
ÖPNV-Konzept der "Parkstadt Süd" sieht eine 
Anbindung an das bestehende Stadtbahnnetz 
aus Richtung der Vorgebirgstraße vor. Die 
Lage einer Endhaltestelle in der "Parkstadt 
Süd" soll in räumlicher Nähe zur bestehenden 
Haltestelle Marktstraße umgesetzt werden, um 
möglichst kurze Wege zum Umsteigen und da-
mit einen attraktiven und hohen Fahrgastkom-
fort zu ermöglichen. Bis zur Realisierung der 
neuen Stadtbahnanbindung ist die Erschlie-
ßung durch einen konventionellen Busverkehr 
entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit 
Durchbindung zur Bonner Straße angedacht. 
 
Die innere Erschließung der "Parkstadt Süd" 
soll durch einen autonomen Bus-Shuttle über-
nommen werden, der die Zubringerfahrten zu 
den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner 
 
ja 
 
Im weiteren Verfahren wird das bestehende Mobili-
tätskonzept überarbeitet. Es erfolgt ebenfalls eine 
Prüfung der geplanten Stadtbahnanbindung. Im Rah-
men der Aufstellung des B
ebauungsplanes „Parkstadt 
Süd – Quartiersentwicklung“ ist zuerst zu prüfen, wel-
che ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden soll. Im 
zweiten Schritt erfolgt dann eine Prüfung, wie eine 
zentrale ÖPNV-Trasse planungsrechtlich gesichert 
werden kann (Flächenfreihaltung, planungsrechtliche 
Sicherung innerhalb des Bebauungsplanes etc.) 
  
x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Straße übernimmt und den neu geplanten S-
Bahn-Haltepunkt ebenso anfährt. Bereits heute 
sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle 
Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 und 
133 an den Haltestellen Bonntor und Markt-
straße in wenigen Gehminuten aus dem Plan-
gebiet erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird 
mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord-
Süd Stadtbahn durch die Stadtbahnlinie 5 ent-
lang der Bo
nner Straße ersetzt, die damit einen 
zusätzlichen Beitrag zur Erschließung durch 
den ÖPNV leistet. Bezüglich der Plandarstel-
lung regt die KVB darüber hinaus an, im Plan-
gebiet eine zu sichernde zentrale ÖPNV-
Trasse darzustellen." 
20.10  Des Weiteren sind noch folgende textliche Än-
derungen bzw. Ergänzungen vorzubringen, mit 
der Bitte diese zu übernehmen: 
 
Auf Seite 11: 
- Buslinie 142: die Buslinie fährt ab Halte-
stelle Pohligstr. in Richtung Nippes im 10-
Minuten-Takt, von Mo.-Fr. ca. 7:00 und 
19:00 Uhr. In Richtung Ubierring im 20-Mi-
nuten-Takt. 
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist 
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu 
ersetzten 
 
Auf Seite 12: 
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist 
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu 
ersetzten.  
ja Die vorgetragenen Korrekturen werden in den jeweili-
gen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebauungs-
plänen angepasst.  
x x

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Stellungnahme Berücksichti-
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Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
- Die Linie 16 verkehrt nicht über die südli-
che Bonner Straße 
 
20.11  In Kapitel 4.2 "Verkehr" wird das künftige 
ÖPNV-Konzept beschrieben. Nach unserem 
Kenntnisstand ist die Anbindung der Parkstadt 
Süd über die Stadtbahnlinie 12 bislang durch 
die Politik weder beschlossen worden noch ist 
diese Führung Bestandteil der ÖPNV-
Netzentwicklung. Die Linie 12 könnte -wenn 
überhaupt- höchstens als "Vision" angedeutet, 
aber nicht als konkrete Erschließung formuliert 
werden. 
ja Die entsprechenden Textpassagen werden in den je-
weiligen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebau-
ungsplänen angepasst.  
x x 
20.12  Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
Gegen das Verfahren bestehen aus Sicht der 
HGK keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
21  Straßen.NRW RNL Euskirchen 
Keine Bedenken. Die Landes- und Bundesstra-
ßen im Bereich der Maßnahmen sind innerhalb 
der Ortsdurchfahrt und befinden sich daher in 
der Straßenbaulast der Stadt Köln. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
22  
22.1  
Universität zu Köln 
Die Universität zu Köln begrüßt das Vorhaben 
und die damit verbundene Steigerung der At-
traktivität der zu überplanenden Flächen. Ge-
gen das Vorhaben bestehen keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
22.2  Die Bedarfe der Universität können bei der ur-
sprünglich geplanten gemeinsamen Nutzung 
von Außensportflächen am Jean-Löhring-Park 
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz 
vor allem für das Großspielfeld auf den derzei-
tigen Sportflächen der Universität zu Köln stellt 
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Universität 
darum bittet, im Bereich des Vorgebirgsglacierwegs 
(Sporthof) ein Großspielfeld zu errichten.  
 
In der Sitzung am 13.02.2025 fasste der Rat der Stadt 
Köln einen Weiterplanungsbeschluss auf Basis des 
Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd. Dabei 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
eine Voraussetzung für die städtebauliche Ent-
wicklung am Zülpicher Wall dar. Daher bittet 
die Universität, wenn möglich, um die Berück-
sichtigung eines Großspielfeldes als Ersatz für 
den Kunstrasenplatz am Zülpicher Wall im Be-
reich des Vorgebirgsglacierwegs (Sporthof). 
Dies wurde wie in Terminen mit dem Stadtpla-
nungsamt Ende 2022 und mit Herrn Greite-
mann, der Hochschulleitung und Baudezer-
natsleitung Mitte 2023 angeregt.  
wurde der Punkt 2 der Beschlussvorlage „Der Rat be-
auftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Ba-
sis des Vorentwurfs mit der Variante ‚Sporthof‘ zu er-
stellen.“ bzw. des Alternativbeschlusses zu diesem 
Punkt „Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurf-
splanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante 
„Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.“ von der Be-
schlussfassung ausgeklammert. Weitere Beratungen 
sollten hierzu am 27.03.2025 im Sport- und im Stadt-
entwicklungsausschuss, am 31.03.2025 im Finanz-
ausschuss und am 03.04.2025 im Rat erfolgen. Auch 
hier wurde die Entscheidung zu Punkt 2 geschoben. 
23  
23.1  
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 
des Bundes  
Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Sicht 
bestehen gegen den Bebauungsplan-Entwurf 
Parkstadt Süd in Köln grundsätzlich keine Be-
denken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht erforderlich 
  
 
 
23.2  Es erfolgt der Hinweis, dass gemäß Artikel 
8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Europäischer Stan-
dard der technischen Vorschriften für Binnen-
schiffe) der zulässige Dauerschallpegel 75 
dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 m 
von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei 
gleichem Abstand von liegenden Schiffen, wel-
che z.B. an einer Hafenmauer liegen, betragt.  
 
Bei den Vorgaben des ES-TRIN handelt es 
sich um Anforderungen an das Emissionsver-
halten von Schiffen, die bei der Zulassung von 
Schiffen überprüft werden. Hieraus folgt, dass 
im Rahmen einer schalltechnischen Betrach-
tung auf das Untersuchungsgebiet einwirkende 
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten erstellt, welche den Schiffsverkehrslärm 
unter den dargestellten Vorgaben berücksichtigt. 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 55 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Immissionen die vorbeifahrende und stilllie-
gende Schifffahrt mit den oben genannten 
Emissionswerten berücksichtigt werden müs-
sen. Zudem ist zu berücksichtigten, dass die 
mögliche zeitliche Belastung 24 Stunden be-
trägt. 
24  Westnetz GmbH, DRW-S-LG-TM 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
25  YNCORIS GmbH & Co. KG 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
26 
26.1 
Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein vom 
11.03.2025 
Schallimmissionen 
Gemäß Artikel 8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Euro-
päischer Standard der technischen Vorschrif-
ten für Binnenschiffe) gelten für Schiffe fol-
gende zulässige Dauerschallpegel: 
- 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand 
von 25 m bei fahrenden Schiffen 
- 65 dB(A) in einem seitlichen Abstand 
von 25 m bei stillliegenden Schiffen· 
Es wird gebeten, diese Emissionswerte bei der 
schalltechnischen Betrachtung der auf das Un-
tersuchungsgebiet einwirkenden Immissionen 
zu berücksichtigen. Dabei ist eine potenzielle 
Belastung über 24 Stunden hinweg zu beach-
ten. 
 
 
 
ja 
 
 
 
Die genannten zulässigen Dauerschallpegel über 
24 h werden an das Gutachterbüro weitergegeben 
und in der schalltechnischen Untersuchung berück-
sichtigt. 
 
 
 
x 
 
 
 
x 
26.2 Ufergestaltung 
Jegliche Veränderungen an den Uferbereichen 
müssen den wasserrechtlichen Vorgaben ent-
sprechen und die Ziele des WSA Rhein für 
eine naturnahe Ufergestaltung berücksichtigen. 
 
ja 
 
Die wasserrechtlichen Vorgaben und die Ziele des 
WSA werden bei möglichen Veränderungen im Ufer-
bereich berücksichtigt. 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
26.3 Schiffsverkehr 
Der ungehinderte Betrieb der Schifffahrt muss 
jederzeit gewährleistet bleiben. Es wid darum 
gebeten sicherzustellen, dass durch die ge-
plante Maßnahme keine Beeinträchtigungen 
entstehen. 
 
ja 
 
Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs sind nicht zu 
besorgen. 
 
x 
 
x 
 
Stand 05.05.2025

Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

13848 Zeichen

/ 2 
Die
 Oberbürgermeisterin Datum 10.03.2025 
Stadtplanungsamt Herr Sieber    
61, 61/1 Telefon 0221 221 32196 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 22450 
50679 Köln 
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
B
ebauungsplanung Parkstadt Süd  
- Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung -
V
eranstaltungsort: Aula des Irmgardis-Gymnasiums in Köln-Bayenthal 
T
ermin: 06.03.2025 
B
eginn: 18:30 Uhr 
E
nde: 21:00 Uhr 
B
esucher*innen: circa 100 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer*innen: Podium: 
H err Giesen, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
Frau Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
Herr Sieber, Stadtplanungsamt 
Herr Prof. Heuchel, Architekt Urban Lust 
Herr Prof. Lenzen, Landschaftsarchitekt RMPSL 
M oderation:  
He rr Fellner, BCC Kommunikationsberatung 
N iederschrift: 
F rau Neumann, Stadtplanung Zimmermann  
Herr Scheven, Stadtplanung Zimmermann  
Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann 
Anlage 8

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Herr Gießen, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, begrüßt um 18:35 Uhr die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezir-
kes Köln-Innenstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokoller-
stellung aufgezeichnet wird (Bild- und Tonaufnahme) und das Vorgehen zur Abgabe der Stel-
lungnahmen während und nach der Veranstaltung wird erläutert.  
 
Herr Fellner begrüßt um 18:41 Uhr das Podium, das Stadtplanungsamt und die anwesenden 
Planungsbüros und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. 
 
Frau Herr stellt ab 18:46 Uhr das Plangebiet und die bisherigen Beteiligungsverfahren vor und 
erläutert die Geltungsbereiche zu den Bauleitplanverfahren „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ 
und „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“.  
 
Herr Prof. Heuchel stellt ab 18:51 Uhr das städtebauliche Konzept für die Quartiersentwicklung 
vor und erläutert die Planungsziele für die Teilbereiche Parkstadt, Marktstadt und Bildungsland-
schaft. 
 
Herr Prof. Lenzen stellt ab 18:59 Uhr den Vorentwurf zum Inneren Grüngürtel vor, der vom Rat 
der Stadt Köln beschlossen wurde. 
 
Herr Sieber erläutert ab 19:13 Uhr das Bebauungsplanverfahren und die weiteren Beteiligungs-
möglichkeiten. 
 
Herr Fellner stellt ab 19:18 Uhr die vier Kojen vor und ruft zur Beteiligung auf: 
 
- Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren 
- Freiraum, Innerer Grüngürtel 
- Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit 
- Verkehr, Mobilität 
 
Hinzu kommt eine weitere Stellwand zum Thema Allgemeines, bei der Themen dargelegt wer-
den können, welche nicht zu den vorstehenden Kojen passen.  
 
Zwischen 19:20 Uhr und 20:10 Uhr hatten die Bürgerinnen und Bürger im zweiten Teil der 
Abendveranstaltung die Möglichkeit sich mit der Verwaltung sowie den Fachgutachterinnen 
und Fachgutachtern in den vier o. g. Themen-Kojen auszutauschen.  
 
Herr Sieber (Stadtplanungsamt) berichtet über die wesentlichen Inhalte der Diskussionen in der 
Koje Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden teil-
weise die Hochpunkte an der Bonner Straßen kritisiert, da diese zu hoch seien. Des Weiteren 
wurde der Wunsch geäußert, dass die Flächen der Schule sowie die geplanten Sporthallen der 
Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten. Darüber hinaus wurde eine Nutzungsmischung im 
Plangebiet gewünscht. Wichtig sei es auch, dass der Anonymität entgegengewirkt bzw. eine 
Identifikation mit dem Ort geschaffen werden. Des Weiteren wurde eine mutige Fassadenge-
staltung angeregt.  
 
Herr Hölzer (Grünflächenamt) berichtet über die Koje Freiraum und Innerer Grüngürtel. Die 
Planung wurde von den Anwesenden begrüßt und würde auch einen Mehrwert für die besehen-
den Stadtteile bringen. Diskussionsthemen waren die Durchgängigkeit des Parks und damit ver-
bunden der Wunsch, die Variante Sporthof weiterzuverfolgen. Das ebenfalls in Rede stehende 
Großspielfeld würde die Durchgängigkeit reduzieren. Es wurde die Frage gestellt, ob auch noch 
ausreichend Grün für alle da wäre, da ein Großteil der Flächen bereits durch sportliche Nutzun-
gen belegt wären. Auch ein durchgängiges und getrenntes Geh- und Radwegenetz wurde ge-
fordert, insbesondere ein Radweg entlang des Bonner Walls. Weitere Themen waren die Anbin-
dung an den Rhein, die auch als Untertunnelung der Rheinuferstraße geprüft werden soll, das

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 3 - 
 
 
/ 4 
Sichtbarmachen von Bodendenkmälern, Biodiversität, Beleuchtungskonzept und der Wunsch, 
einen Park für alle zu entwickeln. 
 
Herr Sitzmann (Stadtplanungsamt) berichtet für die Koje Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit. The-
men waren hier die Energie- und Wärmeversorgung, die Retention bzw. der naturnahe Umgang 
mit dem Regenwasser, die Speicherung des Regens für die Sommermonate, der Wunsch nach 
intensiver Durchgrünung der Siedlungsbereiche und den sorgfältigen Umgang mit Lichtver-
schmutzung. 
 
Frau Klemps-Kohnen (BSV) stellt die in der Koje Verkehr und Mobilität diskutierten Themen 
vor. Diskutiert wurde im Wesentlichen über die Erforderlichkeit einer Stadtbahntrasse im Plan-
gebiet und deren Lage. Bevorzugt wird eine Trassenführung über den Bischofsweg (derzeitige 
Prüfvariante). Zweites Thema waren Parkplätze für den ruhenden Verkehr. Die Unterbringung 
in Parkhäusern wird kritisch gesehen. Die Anwohner der Südstadt erhoffen sich durch die Pla-
nung eine Entlastung des Parkdrucks. Es wurde nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des 
neuen S-Bahn-Haltepunktes gefragt. 
 
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Themen aufgeworfen bzw. Fragen gestellt: 
 
1. N.N. fragt nach Flächen für Fahrradparken. Diese sollten frühzeitig mit eingeplant werden, 
auch Flächen und Ladestationen für E-Fahrräder.  
 
2. N.N. hätte sich mehr Informationen für die einzelnen Quartiere gewünscht. Zu den Quartie-
ren Bildungsquartier und Marktstadt wurden keine Planungsziele vorgestellt. Die Auswirkun-
gen insbesondere der Bildungslandschaft auf die benachbarte Wohnbebauung und die Ver-
bindung dieser Nutzungen seien besonders zu betrachten. Der Stellungnehmer wünscht 
sich hier weitere Informationsveranstaltungen. 
 
Herr Sieber bedankt sich für den wichtigen Hinweis und verweist auf weitere Beteiligungs-
möglichkeiten im Rahmen der Thementalk Reihe. Die Inhalte und Daten der Reihe sind über 
die Website der Parkstadt Süd einsehbar. 
 
3. Herr Hupke verweist auf die hohen Kosten für Parkhäuser, welche jedoch auch eine Entlas-
tung für die Südstadt darstellen könnte. Er möchte wissen, welche Nutzung für die Markt-
halle geplant ist. 
 
Frau Zlonicky versichert, dass es keine Disko oder Konzerte dort geben wird. Es werden 
nur Nutzungen, die mit der Wohnnutzung verträglich sind, zugelassen werden. Denkbar sind 
insbesondere kleinflächige Einzelhandelsnutzungen und gastronomische Einrichtungen 
(bspw. eine Entwicklung wie der Naschmarkt in Wien).  
 
Herr Giesen bedankt sich um 20:26 Uhr für den sachlichen und konstruktiven Austausch und 
den respektvollen Umgang miteinander und erinnert an die Möglichkeit, bis zum 21.03.2025 
auch schriftlich Stellung zu nehmen. Er verweist abschließend noch auf die aktuelle Planung, im 
Bereich des Quartiers Bildungslandschaft das Interim für die Europaschule unterzubringen. Herr 
Giesen schließt die Veranstaltung gegen 20:30 Uhr. 
 
 
 
                                  
Herr Giesen      Frau Neumann 
(Bezirksbürgermeister)    (Schriftführerin)

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 4 - 
 
 
/ 5 
Anlage zur Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebauli-
chen Planungskonzept „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung"  
 
Darstellung der Punkte, die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Abendveranstal-
tung in den vier Kojen sowie an der Stellwand Allgemeines niedergeschrieben worden sind:  
 
Koje „Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren“ 
 
- Schöne Fassaden und ansprechende Materialien 
- Mutigere Fassadengestaltung (Holland, Skandinavien), weniger quadratisch praktisch gut 
- Raum für gemeinschaftliches Wohnen schaffen. Bitte bereits frühzeitig überlegen, wie die 
Blöcke kleinteilig vergeben werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftliche 
Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Ver-
fahren“ 
- Fragen zur Nutzung der Großmarkthalle 
- Fragen zu Nutzungen und Nutzungsmischung 
- Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charte / 20-Stadt) realisiert? Warum kein 
„Urbanes Quartier“ mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.? 
- Orte der Identifikation schaffen, Anonymität entgegenwirken, Hausgemeinschaften funk-
tionieren am besten mit max. 12 WE 
- Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einplanen, z.B. für gemeinsames Ko-
chen, Feiern, Gymnastik, Gesundheitsangebote 
- Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant? 
- Sporthallen so planen, dass erreichbar für Fremdnutzer nach Schulschluss (Zuwegung, 
Parkmöglichkeiten, Erschließung) 
- 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu wenig Sporthallen. 
- Schwimmbecken in den Schulen! 
- Bebauung am Kreisel Bonner Straße zu hoch! 
 
Koje „Freiraum, Innerer Grüngürtel“ 
 
- Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der Parkanlagen 
- Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park 
- Schutz der Radeberger Brache – baulich 
- Bei Gestaltung der Grüngürtelerweiterung Naturschutzverbände m iteinbeziehen, heimi-
sche, standorttypische Arten, Lebensräume für Tiere schaffen 
- Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung frühzeitig mitdenken 
- Fort 
- Sporthof umsetzen, kein Großsportfeld, um Durchgängigkeit zu gewährleisten 
- Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen 
- Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der Anbindung vom Gleisdreieck (Höninger 
Weg) zur Luxemburger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des Justizgebäudes? 
- Toiletten mit einplanen (Pionierpark, Eingang Bonner Straße, Bischofsweg) 
- Sitzgelegenheiten im neuen Bereich des Pionierparks! 
- Ein Park benötigt grillfreie Zonen! 
 
Koje „Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit“ 
 
- Beleuchtung im Park minimal halten, Schutz der Nacht 
- Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz beachten! D.h. die Bebauung öffnen! 
- Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im Wohngebiet, z.B. heimische, stand-
orttypische Arten… 
- Raderberger Brache muss GLB bleiben, keine versiegelten Wege dort! 
- So wenig versiegelte Flächen wie möglich! 
- Regenwassersammeltonnen!

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 5 - 
 
 
 
- Dachbegrünung! 
- Festlegungen zur Energieversorgung, z.B. PV auf Dächern verpflichtend! 
- Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? Nachhaltig, schön und effizient 
wäre gut! 
 
Koje „Verkehr, Mobilität“ 
 
- Radweg Südbrücke  
- Auch mit Rolli und Kinderwagen barrierefrei über die Südbrücke! 
- Durchgängiger Radweg entlang Bahndamm 
- Keine Radvorrangroute im Park, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren erlaubt) 
- Querung Rhein-Ufer-Straße oberirdisch! Unterirdisch! 
- Ein Stellplatz pro Wohnung, damit auch E -Bikes, Lastenräder etc untergebracht werden 
können. 
- Quartiersgaragen großzügig dimensionieren, auch für Nutzung im Bestand, vor allem im 
nördlichen Bayenthal. 
- Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um Schleichverkehre zu verhindern. 
Auch für zukünftige Bewohner Parkstadt Süd. 
- Wann kommt die S16? 
- Radschnellweg (Pendlerroute) nicht durch den Grüngürtel! 
- Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf steuern  
- Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinderwägen etc mit Rampe auf der Deutzer/ 
Poller Seite 
- Tiefgaragen zweigeschossig planen 
- Parkhaus für die Südstadt miteinplanen 
 
Stellwand „Allgemeines“ 
 
- 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für Bürge rprojekte konzipiert war. 
Das war viel zu früh! Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein buntes, viel-
fältiges Quartier sind auch Ideen aus der Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie 
umgesetzt werden können. 
- Präsentationspläne bitte hochladen 
- BV1 mit in Beratungsfolge nehmen 
- Fragen zu Vergaben, Veräußerungen 
- Zeitfenster? 
- Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der Parknutzung? Permanentes Grillen, 
Musikbeschallung, Hunde vs. Jogger:innen 
- Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser nur ein Nutz- bzw. Verschönerungs-
see sein? 
- Vorhandene Bodendenkmäler herausstellen (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln 
muss mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen! 
- Wird es auch Gastronomie-Angebote geben? 
- U-Bahn durch die Parkstadt er scheint unverhältnismäßig. Sinnvoller wäre auf dem Bi-
schofsweg 
- Und immer an die Barrierefreiheit denken!!! 
- Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhaltebecken gebraucht wird? 
- Auch Gassen können / müssen begrünt werden 
- Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“ 
- Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nutzung von Grund und Boden (im 
Eigentum der Kommune) sichergestellt? 
- Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise werden? 
- Wann ist die Vollendung des Projektes geplant? 
- Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von Kärtchen? Partizipation kann so viel 
mehr sein (Collaboration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)!

Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

72658 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Anlage 6 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier-
sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun-
terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 NN vom 09.03.2025:

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.1 Sichtbarmachung des Forts II Großfürst Nikolaus von 
Russland und der preußischen Wallanlagen.  
Dies sollte mit mehr als nur Hinweisschilder geschehen. 
Verschiedene Anregungen sind u.a. auf den Spazier-
gängen gesagt worden. Für die konkrete Planung soll 
Fortis Colonia e.V. mit seinen Fachleuten einbezogen 
werden. 
Kenntnisnahme Der archäologische Bestand ist im weite-
ren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö-
misch-Germanische Museum / Archäologi-
sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln 
zu dokumentieren und zu sichern. Im Vor-
feld von Baumaßnahmen werden umfang-
reiche archäologische Untersuchungen 
durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Ge-
nehmigungs- bzw. Ausführungsplanungen 
wird geprüft, ob und wie das Fort si chtbar 
gemacht werden kann. Fortis Colonia e.V. 
hat im Rahmen weiterer Fachgespräche 
und auch im Rahmen der Veröffentlichung 
des Bebauungsplanes erneut die Möglich-
keit, sich einzubringen und Stellung zu 
nehmen.  
x x 
1.2 Öffnung der Flächen mit dem Sporthof 
Die Planungsvariante „Sporthof“ wird eindeutig bevor-
zugt. Damit wird dem zunehmenden Bedürfnis nach 
freier sportlicher Betätigung Rechnung getragen. Zudem 
sind die Räume in diesem Bereich des Grüngürtels wei-
terhin für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einengung 
durch bestehende Sportanlagen, Tierheim und Eisen-
bahnwall machen die Planung für einen öffentlichen 
Grünraum schon schwierig genug. Beispiel für eine 
überdachte, öffentliche Sportflächen findet sich z.B. in 
Brüssel. Für den Vereinssport (hier besonders Fortuna 
Köln mit seinen vielen Jugendmannschaften) und/oder 
den Unisport sollten andere Flächen gesucht werden. 
Kenntnisnahme Die Variante Sporthof soll aus Sicht der 
Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. 
Weitere politische Beratungen sollen 
hierzu im Sport- und im Stadtentwick-
lungsausschuss, im Finanzausschuss und 
im Rat erfolgen. Die Anregung einer über-
dachten, öffentlichen Sportfläche wird in 
der weiteren Planung geprüft. 
x  
1.3 Radeberger Brache 
Nicht für den neuen Grünzug, sondern für die Verlegung 
einer Straße (Bischofsweg) soll in das Naturgebiet „Ra-
deberger Brache“ eingegriffen werden. Dieser Eingriff 
wird deutlich abgelehnt. Der Name „Brache“ sagt schon, 
nein Die Verlegung des Bischofswegs ist Be-
standteil des städtebaulichen Konzeptes 
und Voraussetzung für die Umsetzung ei-
nes angemessenen breiten Inneren Grün-
gürtels sowie für die Quartiersentwicklung. 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dass sich über Jahrzehnte die Natur selbst einen Raum 
mit Flora und Fauna geschaffen hat. Dieser ist erhal-
tenswert. Es bedarf eine Umplanung der Straße, damit 
ausreichend Fläche für den Rad- und Fußverkehr ge-
schaffen werden kann. 
Die Raderberger Brache wird dennoch 
größtenteils erhalten.  
1.4 Rad- und Fußverkehrsbrücke über die Vorgebirgsstraße 
Schon frühzeitig gab es die Anregung und im August 
2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen, die heute nicht genutzte Eisenbahnbrücke über 
die Vorgebirgsstraße für den Rad- und Fußverkehr zu 
nutzen. So könnte eine autoverkehrsfreie Ost-West-
Wegeverbindung entstehen. Es braucht weniger Fläche 
für die Rad- und Fußwege am Bischofsweg, da es eine 
zweite, attraktive Wegeverbindung gibt. Damit kann der 
Eingriff in die „Radeberger Brache“ verhindert werden. 
Die Kreuzung Vorgebirgsstraße / Bischofsweg wird ent-
lastet. Die heutige Brücke mit stillgelegten Gleisen ist 
kein Potentialraum für die S-Bahn-Planung der Linie 
S16 zum Bonner Wall. Diese ist auf der Nordseite des 
Bahndamms vorgesehen. 
Kenntnisnahme Die Eisenbahnbrücke über die Vorge-
birgsstraße sowie die unmittelbar östlich 
angrenzenden Grundstücke auf dem 
Bahndamm befinden sich im Eigentum 
der Deutschen Bahn und sind noch ge-
widmete Bahnflächen. Inwieweit die DB 
auf die Brücke verzichten kann und zur 
Umnutzung bereit ist, soll in den weiteren 
Abstimmungen mit der DB thematisiert 
werden. 
x  
1.5 Führung des Radverkehrs im Grüngürtel 
Für den Radverkehr müssen mehrere gute Führungen 
angeboten werden. Fahrtrouten und Zielsetzungen des 
Radverkehrs sind vielfältig. Zudem ist die Konzentration 
auf eine Achse nicht mehr zeitgemäß und führt auch zu 
Konflikten mit dem Fußverkehr. 
ja Baulich angelegte Radwege sind entlang 
der Bonner Straße (südlich der Koblenzer 
Straße), der Schönhauser Straße (teil-
weise), Bischofsweg sowie Am Vorge-
birgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße 
(nördlich der Koblenzer Straße) sowie im 
Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost-
West-Richtung ein Abschnitt des beschil-
derten Radverkehrsnetzes NRW (über Ei-
felwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alte-
burger Wall, Oberländer Wall und Rhein-
ufer). Abseits der Hauptstraßen wird der 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Radverkehr im Mischverkehr über Wohn-
straßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Wei-
terhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Rad-
schnellverbindung in Richtung Wesseling 
geplant. 
Auch die neu geplanten Wege innerhalb 
des Inneren Grüngürtels sollen als kombi-
nierte Fuß- und Radwege angelegt wer-
den und mit dem Fahrrad befahrbar sein. 
1.6 Bonner Wall 
Die Planung einer Radverkehrsführung auf dem Bonner 
Wall ist notwendig. Sie hat dann eine gradlinige Fortset-
zung im Vorgebirgspark zum Eifelwall nach Westen. 
Nach Osten führt sie über den Alteburger Wall in den 
Friedenspark zum Rhein. Der Bonner Wall kann auf-
grund seiner Struktur NIE den Standard für eine gute 
Radinfrastruktur erreichen (Gewerbegebiet, Autopark-
plätze). 
Kenntnisnahme Die Planung der Radpendlerroute ist noch 
nicht abgeschlossen. Zurzeit wird noch 
geprüft, welche Variante der Trassenfüh-
rung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  
x  
1.7 Daher braucht es für den Radverkehr eine attraktive 
Verbindung im Grüngürtel Parkstadt Süd 
Schon immer war die Anbindung der Parkstadt Süd in 
Ost-West-Richtung mit einem attraktiven Rad- und Fuß-
weg vorgesehen und für den Mix an Mobilität sehr wich-
tig. Die Parkstadt Süd wird nach Westen an den Sport-
hof angeschlossen. In östlicher Richtung liegen der 
Schulcampus, der mit dieser Radverbindung bestens 
angeschlossen wird. Wir haben heute schon auf dem in-
neren Grüngürtelring 6.000 – 7.000 Radfahrende. Es 
entstehen Verbindungen nach Zollstock u.a. zur Vorge-
birgsstraße mit neuer Radinfrastruktur und in den Vor-
gebirgspark (Schule, Schwimmbad) Wichtige Wechsel-
punkte dieser Radverbindung sind die Vorgebirgsstraße 
und die Alteburger Straße. Sie brauchen ein besonde-
res Augenmerk der Gestaltung. Die gute Radverbindung 
Kenntnisnahme Die angeregte Radwegeführung entlang 
des Bahndamms wird im weiteren Verfah-
ren geprüft. Ein separater Radweg hat im 
Gegensatz zum kombinierten Fuß-/Rad-
weg den Vorteil, dass Konflikte zwischen 
den beiden Verkehrsteilnehmern minimiert 
werden. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
soll hinter den geplanten Spielplätzen entlang des 
Bahndamms verlaufen, zum Teil auf halber Höhe des 
Bahndamms. Damit werden die befürchteten Konflikte 
vermieden. Der vorgesehenen Betriebsweg vor der ge-
planten Lärmschutzwand bietet sich hierfür an. Diese 
Radinfrastruktur kann auch mit Breiten von 3-4m leis-
tungsfähig sein. Im Landschaftspark Belvedere gibt es 
gute Beispiele für die Wegebeschaffenheit und die Tren-
nung von Rad- und Fußwegen in einer Grünanlage. 
1.6 Neue Rheinbrücke Höhe Schönhauser Straße 
Die Anbindung der Parkstadt Süd und des Linksrheini-
schen über den Rhein ist erforderlich. Dies kann mit ei-
ner neuen Brücke für den Rad- und Fußverkehr südlich 
der Südbrücke geschehen. Es braucht keine unterirdi-
sche, nicht hochwassersichere Unterquerung des Gus-
tav-Heinemann-Ufers. Die Rampen zur Brücke können 
in den Grüngürtel gut integriert werden in der Nähe des 
Bahndamms. Diese Fortführung spricht auch für eine 
gute Radverbindung südlich des Bahndamms. 
Die Südbrücke ist weder für den Radverkehr noch Fuß-
verkehr geeignet, noch ist sie barrierefrei. Für eine Ver-
besserung wäre DBInfraGo zuständig, doch die hat an-
dere Aufgaben, als sich um die Südbrücke zu kümmern. 
Da es Überlegungen gibt im südlichen Bereich die 
Rheinquerung zu verbessern, bietet sich die Parkstadt-
Süd-Poll-Achse an. So wird der rechtsrheinische Grün-
gürtel mit dem linksrheinischen Grüngürtel verbunden. 
nein Die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs 
über den Rhein an die rechtsrheinischen 
Stadtteile ist nicht Gegenstand der vorlie-
genden Bebauungsplanung. 
 
Es wird im Weiteren außerhalb der Bau-
leitplanung geprüft, ob die Anregung im 
Rahmen anderer städtischer Planungen 
aufgenommen wird. 
x  
1.7 Die Parkstadt Süd wird durch die Parkstadt-Süd-Stra-
ßenbahn angebunden. Diese beginnt an der Universität 
zu Köln (Albertus-Magnus-Platz) – verknüpft die S-
Bahn-Station Weißhausstraße der S15 und S17, führt 
über die Straße Am Vorgebirgstor und Vorgebirgsstraße 
zum Bischofsweg und weiter über die Schönhauser 
Straße zum Rhein. Dort kann mit der neuen Rad- und 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Fußbrücke auch die Straßenbahn über den Rhein ge-
führt werden und in Poll auf den Gleisen der ehemaligen 
Hafenbahn Deutz geführt werden: ins Neubauquartier 
Deutzer Hafen, wie über Poll nach Kalk. 
1.8 Die beiden noch erhaltenen denkmalgeschützten Eisen-
bahnbrücken am Eifelwall werden in die Gestaltung des 
City-Walks integriert. 
nein Eine Integration der beiden Eisenbahnbrü-
cken am Eifelwall in die Gestaltung des 
„City-Walks“ ist nicht Aufgabe dieses Be-
bauungsplanverfahrens.  
x  
1.9 Städtebaulich zu überdenken ist die geplante Torsitua-
tion mit den zwei Hochhäusern an der Bonner Straße 
südlich der Koblenzer Straße. An dieser Stelle hat in der 
2000jährigen Geschichte Kölns noch nie ein Tor gestan-
den. So wirkt die Torsituation aufgesetzt. Zwei Hoch-
häuser und eine Straßenschlucht erzeugen Mikrowinde, 
die für keine Aufenthaltsqualität stehen. Dies kann am 
Mediapark sehr gut beobachtet werden in den „Schluch-
ten“ zwischen den Häusern. 
nein Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis 
eines mehrjährigen Prozesses und poli-
tisch beschlossene Grundlage für die wei-
tere Bebauungsplanung. Die geplanten 
Hochhäuser sollen demnach umgesetzt 
werden.  
 x 
2 NN vom 14.03.2025:     
2.1 Das Grundstück der Stellung Nehmenden befindet sich 
im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans IGG. Das Objekt weist weder Substanz- noch 
Funktionsmängel auf. Es ist saniert und vollständig ver-
mietet. Der aktuelle Verkehrswert liegt im zweistelligen 
Millionenbereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um 
einen Hauptstandort der Technischen Hochschule Köln.  
Das Planungskonzept für die beabsichtigte Aufstellung 
des Bebauungsplans Parkstadt Süd – Innerer Grüngür-
tel in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Neustadt-
Süd sieht für das Grundstück die Festsetzung als öffent-
liche Grünfläche vor. Das Grundstück liegt zurzeit im 
unbeplanten Innenbereich. Im unmittelbaren Umkreis 
befinden sich verschiedene Gewerbe (u.a. die Abfall-
Kenntnisnahme entfällt x

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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wirtschaftsbetriebe, eine Kfz-Prüfstelle), die Bundes-
straße B 51 sowie Bahntrassen der Deutschen Bahn 
und der Straßenbahnlinie 17. Das Gebäude wird mithin 
zurzeit sowohl gewerblich als auch zu öffentlichen Zwe-
cken genutzt. 
2.2 In Folge der Planung soll eine vollkommen intakte Ge-
werbefläche/-bebauung mit einer Grünfläche überplant 
und damit die Fläche entwertet werden. Aus dem Erläu-
terungskonzept zum städtebaulichen Konzept des Be-
bauungsplans geht bisher nicht hervor, wie die Belange 
der Eigentümerin und der betroffenen Mieter bei der Ab-
wägung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere 
müssen auch die Belange der Wirtschaft nach § 1 Abs. 
6 Nr. 8 BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden. 
In Anbetracht mit der Überplanung verbundenen Boden-
wertabschreibung würde das Grundstück erheblich an 
Wert verlieren und damit wird auch das Eigentum aus-
gehöhlt. Es ist nicht erkennbar, wie dies bei der Planung 
berücksichtigt wird oder hinreichend berücksichtigt wer-
den kann. Dem Ziel, den Anschluss des Inneren Grün-
gürtels bis zum Rhein zu ermöglichen, kann keine abso-
lute Vorrangstellung eingeräumt werden. 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
dient der städtebaulichen Entwicklung und 
der Schaffung zusammenhängender Frei-
räume und ist das Ergebnis eines jahre-
langen Stadtentwicklungsprozesses. Die 
Anbindung des inneren Grüngürtels an 
den Rhein ist ein wesentliches Ziel der ge-
samtstädtischen Entwicklung und trägt zur 
Aufwertung des Stadtbildes, zur Verbes-
serung der Naherholung sowie zur Ver-
besserung des Stadtklimas bei. Zudem ist 
die Bereitstellung von Grünflächen ein 
wichtiger Beitrag zur Steigerung der Auf-
enthaltsqualität und Erholung für die Be-
völkerung. Um dieses Ziel zu verfolgen, 
wurde insbesondere das Ende der Nut-
zung des Großmarktes beschlossen. Da-
neben sind weitere Grundstücke, wie die-
ses von der Einwenderin, für die Umset-
zung der gesamtstädtischen Entwick-
lungsziele erforderlich. Die Fortführung 
des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein 
liegt demnach im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. 
Das öffentliche Interesse wird dabei höher 
gewichtet als die Belange einzelner 
Grundstückseigentümer oder Mieter. 
Nach sorgfältiger Abwägung der Belange 
wird dem Einwand demnach nicht gefolgt. 
x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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Die langfristigen städtebaulichen Vorteile 
der geplanten Grünfläche überwiegen die 
wirtschaftlichen Nachteile für einzelne Be-
troffene. Gleichwohl wird geprüft, inwie-
fern für die Eigentümerin und die Mieter 
wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen o-
der alternative Nutzungskonzepte entwi-
ckelt werden können. Diesbezüglich sol-
len die Gespräche mit der Grundstücksei-
gentümerin zeitnah wieder aufgenommen 
werden. 
2.3 Zudem müssen die Belange des Bildungswesens nach 
§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt werden. Mieterin 
der Gewerbeflächen ist die Technische Hochschule 
Köln, deren Studierende und Mitarbeiter von der Über-
planung betroffen wären. In Folge der Planung wird die 
Bildungseinrichtung vollständig verdrängt. Dies steht im 
diametralen Gegensatz zu dem ausdrücklich angestreb-
ten, übergeordneten Planungsziel des Gesamtprojekts, 
die "Bildungslandschaft" zu stärken (Erläuterungstext, 
S. 3). 
nein Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung 
nach Umsetzung der Planung in einen 
Neubau in der Parkstadt Süd zu überfüh-
ren.  
x x 
2.4 Hinzu kommt, dass von der Bebauung am Gustav-Hei-
nemann-Ufer allein dieses Grundstück überplant wird. 
Der Erläuterungstext sieht zudem vor, dass "ausge-
wählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ 
und das Tierheim" erhalten bleiben sollen. Völlig offen 
ist, nach welchen Kriterien diese gewerblichen Nutzun-
gen ausgewählt wurden, während das Grundstück un-
serer Mandantin der Planung zum Opfer fallen soll. Die 
Planung ist offensichtlich willkürlich und diskriminiert, in-
dem sie das Grundstück entwertet und andere Grund-
stücke und damit deren Eigentümer verschont. Sachli-
che Gründe für diese Ungleichbehandlung unserer in 
Berlin ansässigen Mandantin sind weder dargetan noch 
nein Das benannte Grundstück ist ein Schlüs-
selgrundstück für die Umsetzung der 
Grüngürtelidee. Die Verlängerung des in-
neren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im 
übergeordneten und gesamtstädtischen 
Interesse (vgl. lfd. Nr. 2.2) und wird als 
solches höher gewichtet als die wirtschaft-
lichen Interessen eines einzigen Eigentü-
mers. Ohne dieses Grundstück ist die Pla-
nung nicht umsetzbar. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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ersichtlich. Es drängt sich angesichts dessen die Frage 
auf, ob die Eigentümerstruktur bei der Auswahl der Be-
standsbauten und des Bereichs, in dem man den Grün-
gürtel an den Rhein heranziehen will, ausschlaggebend 
war. 
2.5 Das Planungskonzept ist insgesamt fragwürdig. Am 
Gustav-Heinemann-Ufer und südlich der Eisenbahnbrü-
cke, wo die Nord-Süd-Stadtbahn die Straße quert, stößt 
der Grüngürtel nach der Planung auf eine der meistbe-
fahrenen Nord-Süd-Verkehrsachsen für Kraftverkehr 
und Straßenbahn in Köln. Ob eine Unterführung tat-
sächlich möglich ist, ist nach dem Erläuterungstext noch 
völlig offen und kann daher nicht die Plankonzeption lei-
ten. Im Übrigen würde eine solche Unterführung unlös-
bare Probleme des Hochwasserschutzes aufwerfen. Die 
geplanten Nutzungen sind völlig unverträglich und wer-
fen nicht auflösbare Konflikte auf. Der bestehende Puf-
fer durch die Bestandsbebauung ist planerisch notwen-
dig. 
nein Die Unterführung zum Rhein wird unter 
Berücksichtigung des Hochwasserschut-
zes geplant. Wie auch an anderen Über-
wegen im Stadtgebiet kommen im Falle 
eines Rheinhochwassers mobile Hoch-
wasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, 
die ein Eindringen des Wassers verhin-
dern. 
x  
2.6 Eine durchgehende öffentliche Grünfläche lässt sich 
auch mit einem anderen Verlauf erreichen. Auf der an-
deren Seite der Bahntrasse liegt der Friedenspark. Un-
ter der Bahntrasse hindurch existiert bereits eine Unter-
führung, die direkt in den Friedenspark führt. Durch die-
sen kann ein Anschluss des Grüngürtels bis zum Rhein 
erreicht werden, ohne dass ökologisch und funktional 
eine wesentliche Abweichung entsteht. Das Grundstück 
ist damit für das planerische Ziel der Vollendung des 
Grüngürtels bis zum Rhein nicht einmal erforderlich und 
damit der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin schon 
deshalb unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. 
nein Ziel der vorliegenden Planung ist die Ver-
längerung des inneren Grüngürtels in sei-
nem bisherigen Verlauf jenseits/ südlich 
der Bahntrasse bis zum Rhein.  
x  
2.7 Darüber hinaus ist fraglich, wie das Vorhaben realisiert 
werden soll. Die einzige Lösung, die zur Umsetzung des 
Vorhabens im Planungskonzept angeboten wird, ist der 
Kenntnisnahme Es ist richtig, dass für das Gebäude Be-
standschutz aus der bestehenden Bauge-
nehmigung besteht. Die Planung wäre 
x

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Wenn die Ei-
gentümer dazu nicht bereit sind, stellt sich daher schon 
die Frage, ob die Planung überhaupt realisierbar ist. Da-
bei zu berücksichtigen ist, dass die heutige, genehmigte 
Nutzung weiterhin Bestandsschutz genießt. 
dann nicht kurzfristig umsetzbar, aber 
langfristig durchaus realisierbar.  
2.8 Dem Ziel einer Vollendung des Inneren Grüngürtels wird 
insgesamt eine absolute Vorrangstellung zulasten unse-
rer Mandantin eingeräumt. Das Planungskonzept sieht 
grobe Verstöße gegen das Abwägungsgebot nach § 2 
Abs. 3 BauGB vor und stellt einen nicht gerechtfertigten 
Eingriff in die Gleichheitsrechte und das Eigentum unse-
rer Mandantin dar. Von der geplanten Ausweisung des 
Grundstücks unserer Mandantin als Grünfläche muss 
Abstand genommen werden. 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers (vgl. lfd. Nr. 2.2).  
x  
3 NN vom 14.03.2025:     
3.1 Auf das vormalige Verwaltungsgebäude der Otto Wolff 
Draht- und Drahterzeugnisse GmbH in der Koblenzer 
Str. 11 in Köln-Bayenthal wird hinweisen, das bereits 
seit 8 ½ Jahren vielen KünstlerInnen und Kreativen als 
Arbeitsort dient. Das Gebäude wurde durch das Künst-
lerInnenhaus im Oktober 2016 vom BLB NRW angemie-
tet. Nach Übernahme der Liegenschaft im Juli 2021 
durch die Stadt Köln hat diese den Mietvertrag fortge-
führt. Es werden Büroräume für 23 Mietparteien mit ak-
tuell 36 KünstlerInnen/Kreativen/MusikerInnen im Alter 
von 20 bis 80 Jahren bereitgestellt. Aufgrund der in Köln 
herrschenden Raumnot ist die Nachfrage groß und die 
Auslastung immer bei 100%. Dieser Sachverhalt scheint 
uns bei der Betrachtung der derzeitigen Nutzungen im 
Plangebiet zu kurz gekommen zu sein. 
Das Gebäude liegt gemäß des aktuellen Bebauungs-
plan-Entwurfs im Geltungsbereich des Inneren Grüngür-
tels, zwischen Bonner Straße und Rheinuferstraße. Und 
zwar an der „Stadtkante“ zwischen der Koblenzer 
Kenntnisnahme Das Gebäude befindet sich, wie in der 
Stellungnahme dargestellt, in öffentlicher 
Hand und wird an die derzeitigen Nut-
zer*innen vermietet. Die Fortführung des 
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegen-
den öffentlichen und gesamtstädtischen 
Interesse und wird seit Jahrzehnten ge-
plant. Das öffentliche Interesse wird dabei 
höher gewichtet als die Belange einzelner 
Mieter. Ob die Stadt als Eigentümerin des 
Gebäudes einen entsprechenden Ersatz-
standort zur Verfügung stellen kann, wird 
derzeit geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Straße und der zukünftig vom Kölner NeuLand Gemein-
nütziger e.V. zu nutzenden Fläche, südöstlich der ge-
planten Versickerungsflächen östlich der Bonner 
Straße. Es soll im Rahmen der Umsetzung der bisheri-
gen Planungen niedergelegt werden. Im Anschluss da-
ran soll die Fläche als ein Teil der parallel zur Koblenzer 
Straße verlaufenden Muldenversickerung und der was-
sergebundenen Wegedecke umgestaltet werden. 
Unser Austausch mit den Nachbarn des Kölner Neu-
Land Gemeinnütziger e.V. brachte ein gemeinsames In-
teresse zur langfristigen Kooperation zutage, welches 
auch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäudeteilen 
beinhalten könnte. Auch eine Zisterne zur Speicherung 
des Regenwassers (ca. 350m3 p.a.) als Gießwasser für 
die Anpflanzungen stand zum Gespräch. Unsere fortge-
schrittenen Bemühungen zur Fassadenbegrünung und 
die gereiften Pläne zum nachhaltigen Umbau des Ge-
bäudes mit Retentionsdach, Photovoltaik, Wärmepumpe 
und weiteren Maßnahmen dürften als adäquates Vorha-
ben die Vereinbarkeit mit dem Konzept der Parkstadt 
Süd gewährleisten. 
Es wird daher gefordert, das Gebäude zu erhalten und 
dies im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichti-
gen. Um Beteiligung bei der Abwägung der Interessen 
wird gebeten, da die Planungssicherheit für den Betrei-
ber sowie für die dort tätigen KünstlerInnen von existen-
tieller Bedeutung ist. 
3.2 Kultur-Pionier-Projekt in der Parkstadt Süd 
DER DRITTE RAUM übernimmt bereits derzeit eine Pi-
onierrolle als Kulturort in der neu entstehenden Park-
stadt Süd und schließt die Lücke, die das städtische 
Kulturamt mit seinem Angebot an kulturellen Produkti-
onsstätten, Ateliers und Musikräumen nicht zu schlie-
ßen vermag. Andere Wirkungsstätten für KünstlerInnen, 
Kenntnisnahme Ein Ersatzstandort wird geprüft, ist aber 
nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfah-
rens. Die beschriebenen Nutzungen wer-
den in der neuen Parkstadt Süd grund-
sätzlich zulässig sein und passen in die 
Zielsetzung der Planung. 
x

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entwick-
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insbesondere Proberäume für MusikerInnen, sind durch 
Abriss auf dem Großmarkt-Areal im Plangebiet bereits 
verloren gegangen. Der Mangel an, bzw. Wegfall von 
Flächen für Kunst und Kultur wurde in den letzten Jah-
ren in Politik und Verwaltung entsprechend thematisiert. 
Der Ratsbeschluss vom 06.02.2018 zur „Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung“ (AN/0149/2018) sowie der Beschluss der 
Kulturentwicklungsplanung in 2019 weisen deutlich da-
rauf hin, dass im Rahmen der Stadtentwicklungspro-
jekte kulturellen Projekten ein hoher Wert beigemessen 
wird. Die aus dem Betrieb des KünstlerInnenhauses ge-
wonnenen Erfahrungswerte und Strukturen können 
auch als Blaupause zur Realisierung vergleichbarer Pi-
lotprojekte dienen. Mancher Leerstand in Köln oder 
auch gewerbliche Neuplanungen in der Parkstadt Süd 
bieten sich ebenfalls an, nach diesem Modell entwickelt 
zu werden. Zur Entlastung der Angebote des Kulturamts 
und ergänzend dazu. 
3.3 Hoher Nutzen für KünstlerInnen, Stadt und Stadtgesell-
schaft 
Das Angebot des KünstlerInnenhauses umfasst Flächen 
von rund 330qm an vermietbaren Räumen zwischen 
8,5 qm bis 24 qm Größe zzgl. der anteilig umgelegten 
Gemeinschaftsflächen/-räumen von insgesamt 270 qm. 
Die Räume werden je nach Nutzungsart einschließlich 
sämtlicher Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, 
Strom, Müllabfuhr, Frisch-/Abwasser, Straßenreinigung, 
Gebühren und Versicherungen, Internet, Reinigung der 
Gemeinschaftsflächen/-räume (Flure, Treppen, Toilet-
ten, Küchen), Hausmeister, Grünpflege, Wartungen, etc. 
vermietet und bieten den Kulturtätigen äußerst komfor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 3.2 x

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table Verhältnisse zu Konditionen, wie sie vergleichs-
weise subventionsfreie Strukturen in dieser Lage nicht 
zu bieten im Stande sind. 
Dutzende KünstlerInnen und Kreative konnten als ehe-
malige MieterInnen in den vergangenen Jahren in den 
Räumlichkeiten ihrem professionellen künstlerischen 
Wirken nachgehen. Besonders jungen KünstlerInnen, 
Kreativen und Initiativen ermöglichte der erste eigene 
Wirkungsort den entscheidenden Sprung in die Selb-
ständigkeit. Menschen unterschiedlicher Herkunft und 
Altersklassen verwirklichen hier ihre Träume und be-
streiten in verschiedenen künstlerischen Sparten ihren 
Lebensunterhalt und den ihrer Familien. 
Regelmäßige Ausstellungen, wie etwa im Rahmen der 
Offenen Ateliers und Passagen, bieten ihnen dabei den 
nötigen Raum zur Präsentation und zur Vernetzung. 
Das KünstlerInnenhaus funktioniert seit 2016 autark und 
ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln. Die Stadt Köln 
erhält kontinuierlich 18.000 € Miete pro Jahr. Der Wert 
der Immobilie wurde durch ständige Ertüchtigung und 
Erneuerung der technischen Infrastruktur in Eigeninitia-
tive entsprechend erhöht. Umfangreiche Arbeiten durch 
Fachbetriebe an den Elektro- und Sanitärinstallationen, 
der Heizungsanlage, dem Dach, sowie sonstige Maß-
nahmen verursachten Kosten im deutlich fünfstelligen 
Bereich. 
3.4 Fazit 
Der Betrieb des Hauses als Kulturort ohne Zuschüsse 
bedingt kontinuierlich eigene Investitionen und erfordert 
Planungssicherheit. Es wird daher gefordert, das Künst-
lerInnenhaus DER DRITTE RAUM im Rahmen der wei-
teren Planungen zu berücksichtigen und zu erhalten. 
Die Wertschätzung von Kunst und Kultur wurde durch 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als 
x

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politische Beschlüsse und die Kulturentwicklungspla-
nung hoch aufgehängt und sollte auch im Rahmen der 
Planungen zur Parkstadt Süd entsprechend Anwendung 
finden. In Anbetracht der auf absehbare Zeit knappen 
Mittel der öffentlichen Kassen ist ein autark betriebener 
Kulturort von hoher Bedeutung und darf nicht leichtfertig 
aufgegeben werden. Mit den von uns vorgeschlagenen 
ökologischen Maßnahmen im und am Gebäude sowie 
durch die Kooperation mit dem Kölner NeuLand Ge-
meinnütziger e.V. wäre das KünstlerInnenhaus DER 
DRITTE RAUM hervorragend ins Plangebiet integrier-
bar. 
Eigentümerin des Gebäudes einen ent-
sprechenden Ersatzstandort zur Verfü-
gung stellen kann, wird derzeit geprüft. 
4 NN vom 19.03.2025:     
4.1 Es wird beantragt, die im Eigentum stehenden Grund-
stücke Koblenzer Straße 1-9, Flur 51, Flurstücke 1380 
und 1382, eingetragen im Grundbuch von Köln, Blatt 
596 unter lfd. Nr. 22 und 23 des Bestandsverzeichnis-
ses, nicht in den Geltungsbereich des in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplans einzubeziehen und als 
Grünfläche festzusetzen, sondern weiter eine gewerbli-
che Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Die ge-
nannten Grundstücke sind mit einem Geschäfts- und 
Bürogebäude mit Einzelhandelsbetrieben, Arztpraxen, 
Büros, Ladenlokalen, Lagerflächen und Gaststätten be-
baut. Das Gebäude wurde zwischen den Jahren 1988 
und 1994 errichtet und seither fortlaufend modernisiert. 
Sämtliche Nutzungseinheiten im Gebäude sind vermie-
tet. 
nein Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen.  
x  
4.2 Geplant ist, die Grundstücke zu einer Grünfläche herab-
zustufen. Dieses Vorhaben ist mit dem Grundrecht aus 
Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie und Recht am 
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht 
vereinbar. Das Eigentum an Grundstücken gehört nach 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers. 
x

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höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den in die Abwä-
gung einzustellenden, privaten Belangen, denen beson-
deres Gewicht zukommt (BVerwGE 47, 144, 154; 
BVerwG, NVwZ 1988, 727, 728). Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass sich der Entzug baulicher Nutzungsmög-
lichkeiten wie eine Teilenteignung auswirkt (BVerfGE 
83, 210, 212 f.). Die für eine Planung sprechenden, 
städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen 
umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen ei-
nes Bauleitplans die private Nutzbarkeit von Grundstü-
cken beschränken oder gar ausschließen (BVerfGE 
104, 1, 13; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 83; BVerwG, 
NVwZ 2001, 560, 561). Aus den offengelegten Planun-
terlagen ergibt sich kein städtebaulicher Belang, der so 
gewichtig ist, dass er eine (Teil-)Enteignung unserer 
Mandantin rechtfertigen könnte. 
4.3 Im Gebäude sind viele Gewerbebetriebe und freiberufli-
che Nutzungen ansässig, die nicht nur zahlreiche Ar-
beitsplätze bieten, sondern auch eine erhebliche Wert-
Schöpfung bewirken. Insbesondere durch die gute Mie-
terstruktur mit langlaufenden Mietverträgen hat das 
Grundstück über die Jahre einen deutlichen Wertzu-
wachs erfahren. Nach Einschätzung liegt der Verkehrs-
wert des bebauten Grundstücks heute bei rund 19,5 
Mio. Die Planung stellt für das Grundstück baupla-
nungsrechtlich eine radikale Kehrtwende dar: aus einem 
Kerngebiet soll eine Grünfläche werden. Demgegenüber 
sieht der vom Rat der Stadt Köln am 05. 05. 2009 be-
schlossene "Masterplan Innenstadt", der als Grundlage 
der Flächennutzungsplanänderung bezeichnet wird, 
weiterhin eine Bebauung auf dem Grundstück unserer 
Mandantin vor. Die Stadt möchte für die Grundstücke 
von der Vorgabe des erst vor rund 15 Jahren beschlos-
senen Masterplans abweichen, um "die gewünschte 
nein siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Durchgängigkeit des Freiraums bis zum Rhein" zu er-
möglichen. Die "Vollendung des Inneren Grüngürtels im 
linksrheinischen Stadtgebiet" wird als maßgebliches 
Planungsziel benannt. Dieses Vorhaben mag zwar his-
torisch ableitbar und städtebaupolitisch wünschenswert 
sein, geht jedoch daran vorbei, dass unsere Mandantin 
auf ihrem Grundstück bestandsgeschützte Nutzungen 
ausübt, die eine Integration des Grundstücks in den "In-
neren Grüngürtel" dauerhaft unmöglich machen. Eine 
Planung, die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen 
Gründen nicht umsetzbar ist, verfehlt ihren gestaltenden 
Auftrag und ist schon nach § 1 Abs. 3 BauGB unwirk-
sam (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. 03.2007 - 4 
BN 10/07 -juris, Rn. 7). Es ist zwar nachvollziehbar, 
dass die Stadt das ehemalige Großmarktgelände künftig 
u.a. als Grünfläche nutzen möchte. Da die hier ausge-
übten Nutzungen aufgegeben wurden, ist hiergegen 
auch nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch für 
diejenigen Flächen zwischen Bonner und Koblenzer 
Straße und dem Rheinufer, auf denen sich - wie auf den 
Grundstücken unserer Mandantin - zahlreiche Z.T. 
hochwertige bestandsgeschützte gewerbliche Nutzun-
gen befinden. Hier muss die Planung zwangsläufig an 
den faktischen Gegebenheiten scheitern bzw. dauerhaft 
eine bloße Chimäre bleiben. Die Darstellungen dieser 
Grundstücke als Grünflächen können mit Blick auf die 
gegenläufigen Eigentümerbelange nicht das Ergebnis 
einer gerechten Abwägung sein. 
4.4 Den Unterlagen ist ferner keine nachvollziehbare Erläu-
terung dafür zu entnehmen, warum die neue Grünfläche 
nur einen Teil des bisherigen Kerngebiets, in dem die 
Grundstücke liegen, und des sich östlich anschließen-
den Gewerbegebiets umfasst. Da es der Stadt vor allem 
um die "Vollendung des Inneren Grüngürtel bis zum 
nein Die Grenze zwischen dem geplanten In-
neren Grüngürtel und der Quartiersent-
wicklung, dem Bereich für die Hochbau-
ten, ist keine willkürlich gezogene Linie, 
sondern Ergebnis eines jahrzehntelangen 
x

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Nr. 
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entwick-
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Rhein" geht und der Änderungsbereich unmittelbar an 
bereits bestehende größere Grünflächen angrenzt (Z. B. 
den Vorgebirgspark), wäre zu erwarten gewesen, dass 
der gesamte Änderungsbereich als Grünfläche darge-
stellt wird. Stattdessen ist offenbar willkürlich eine Linie 
gezogen worden, nördlich derer eine Grünfläche entste-
hen soll, wogegen die südlich davon liegenden Bereiche 
baulich nutzbar bleiben sollen. Städtebauliche Gründe 
dafür, dass im bisherigen Kerngebiet nur die nördlich 
der Koblenzer Straße vorhandenen baulichen Nutzun-
gen "entfallen" sollen, werden nicht angeführt. Das stellt 
einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Eine Fest-
setzung, die die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstü-
cke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderun-
gen einer gerechten Abwägung nur, wenn etwa die na-
türlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung 
mehr oder minder vorzeichnen. In einem solchen Fall ist 
dem Erfordernis der Lastengleichheit genügt, wenn die 
planungsbedingten Ungleichbelastungen durch boden-
ordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. 
BVerfG, Beschluss vom 19. 12. 2002 - 1 BvR 1402/01 -, 
juris Rn. 21; BGHZ 67, 320, 327 f.). All dies ist hier nicht 
der Fall. 
Planverfahrens unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit.  
4.5 Im Westen des Änderungsbereichs ist der "Grüngürtel" 
zum Teil nur wenige Meter breit. Es wäre daher ohne 
weiteres möglich gewesen, auch das Grundstück als 
Gemischte Baufläche darzustellen und den Grünzug auf 
dem nördlich angrenzenden Grundstück vorbeizuführen. 
Damit könnte entsprechend dem Grundsatz der Verhält-
nismäßigkeit ohne Beeinträchtigung des Ziels eines 
durchgehenden Grünzugs ein erheblicher Grundrechts-
eingriff zulasten unserer Mandantin leicht vermieden 
werden. Die Planänderung verstößt außerdem offen-
sichtlich gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung, 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Grundstückseigentü-
mer oder Mieter.  
 
Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen. 
 
x

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da weiterhin überhaupt nicht absehbar ist, wie der mas-
sive Grundrechtseingriff kompensiert werden könnte. In 
der Beschlussvorlage Nr. 2399/2024 vom 25. 09.2024 
wird zwar behauptet, die Stadt stehe in Verhandlungen 
mit den Eigentümern der Grundstücke, welche für die 
Umsetzung des Inneren Grüngürtels erforderlich sind. 
Unsere Mandantin wartet jedoch schon seit vielen Jah-
ren auf ein Angebot der Stadt zur Verlagerung ihres Ge-
schäftshauses an einen geeigneten Alternativstandort. 
Ganz offensichtlich stehen der Stadt entsprechende 
Grundstücke gar nicht zur Verfügung. Wie sich hieran 
etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Planung wirft 
daher einen schwerwiegenden Konflikt auf, der aller Vo-
raussicht nach nicht gelöst werden kann. Dies verstößt 
eindeutig gegen das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 
BauGB. 
Die Gespräche mit der Grundstückseigen-
tümerin sollen auch für diese Immobilie 
zeitnah wieder aufgenommen werden. 
4.6 Unsere Mandantin wird, falls dem hier gestellten Antrag 
nicht entsprochen werden sollte, auch weiterhin alle 
Rechtsmittel gegen die Planung ausschöpfen, was nach 
den oben zitierten Grundsätzen der höchstrichterlichen 
Rechtsprechung mit einem ganz erheblichen Risiko für 
die Stadt verbunden wäre. Es liegt daher im ureigenen 
Interesse der Stadt, mit unserer Mandantin zeitnah eine 
einvernehmliche Lösung zu suchen. 
Kenntnisnahme  x  
5 NN vom 19.03.2025:     
5.1 Dimension und Abstand der Gebäudekörper 
Wie bereits zu vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteili-
gungen im Rahmen des kooperativen Verfahrens vorge-
tragen, erscheinen die Ausdehnungen der Gebäudekör-
per insbesondere auch im Quartier Parkstadt grenzwer-
tig groß konzeptioniert. Die zahlreich beabsichtigte 
Überlagerung von Abstandsflächen (gemäß Integrierter 
Planung) werden mit großer Skepsis gesehen. Es wer-
ja Im Rahmen von Testentwürfen wird die 
vorliegende Planung weiter differenziert 
und modifiziert. Abstandsflächen nach 
BauO NRW sind dabei zu berücksichti-
gen. Da von dem Bau von Tiefgaragen 
weitgehen Abstand genommen wurde, 
werden große Flächen mit Bodenan-
schluss auch in den Innenhöfen entste-
hen. 
 x

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Nr. 
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den Häuserschluchten mit starker Verschattung be-
fürchtet, die sowohl nachteilige Auswirkungen auf den 
öffentlichen Raum als auch für die Belichtung der 
Wohnnutzungen erwarten lassen. Der großzügig dimen-
sionierte Innere Grüngürtel ist ein Segen für die angren-
zenden Stadtquartiere, kann aber Qualitäten innerhalb 
der Neubauquartiere nicht völlig kompensieren. Es wird 
daher dringend angeregt, die Abstände und Straßen-
räume zwischen den Blockrändern an den kritischen 
Punkten („Gassen“) etwas aufzuweiten und insgesamt 
eine starke Begrünung des öffentlichen Raumes mit 
großzügigen Baumpflanzungen vorzusehen. Überdies 
wird empfohlen, innerhalb der Blockbebauungen Baum-
pflanzungen mit Anbindung an das Erdreich vorzusehen 
(Bauminseln), damit sich auch in den Höfen großzügiger 
Baumbestand entwickeln kann. 
5.2 Parkraum für die künftigen Bewohner der Parkstadt Süd 
Aus den vorgestellten Plänen wird entnommen, dass für 
die ca. 3.300 Normwohneinheiten bzw. ca. 7.590 Ein-
wohner und 4.000 Arbeitsplätze in der Parkstadt Süd 
etwa 1.500 Parkplätze in den beiden im Hochbau ge-
planten Mobility Hubs sowie weitere – noch nicht bezif-
ferte – private Parkplätze in den eingeschossigen Tief-
garagen der mit den Ziffern 23 (KITA), 25, 29, 30, 32, 33 
(SechtM) und 36 (Bildungslandschaft) bezeichneten Ge-
bäuden geplant sind. Hinzu kommen noch zwei Quar-
tiersgaragen, auf die noch separat eingegangen wird. 
Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass von den ins-
gesamt über 30 geplanten Gebäuden offenbar mehr als 
20 ohne Tiefgaragen vorgesehen sind. Dies wird für 
hochproblematisch gehalten. Es ist zu erwarten, dass 
Eigentümer oder Mieter der Wohnungen in der Park-
stadt Süd auf die Anschaffung eines (batterieelektri-
schen) PKW nicht in dem Maße verzichten werden, wie 
Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei-
tenden Mobilitätskonzeptes werden Emp-
fehlungen zur Anzahl und Ausgestaltung 
von Pkw- und Fahrradstellplätzen erarbei-
tet. Dabei soll ein ambitionierter Stellplatz-
schlüssel in der Parkstadt Süd angewen-
det werden. So werden in mehreren Teil-
bereichen der Parkstadt Süd Reduktions-
faktoren der aktuell gültigen städtischen 
Stellplatzsatzung angewendet, um ver-
bunden mit Angeboten an zukunftsfähigen 
Mobilitätsformen die Anzahl der zu erstel-
lenden PKW-Stellplätze zu verringern. 
Eine Unterbringung des ruhenden Ver-
kehrs in Tiefgaragen würde zwei- bzw. 
dreigeschossige Tiefgaragen erforderlich 
machen. Tiefgaragenplätze würden je-
 x

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dieses politisch gewünscht ist, und somit eine Unterver-
sorgung an Parkraum entstehen könnte. 
Auch für Fahrräder sind wohnungs- bzw. arbeitsplatz-
nahe, Diebstahl- und Vandalismus-gesicherte sowie be-
queme Unterstellmöglichkeiten in Tiefgaragen erforder-
lich, um die Nutzung von Fahrrädern und Lastenfahrrä-
dern zu motivieren und um die architektonische Wirkung 
des neuen Stadtteils nicht von vornherein durch unge-
ordnetes Abstellen von Fahrrädern zu beeinträchtigen. 
Auch das Laden von Elektrofahrrädern lässt sich nur 
durch gesicherte Abstellplätze in einer Tiefgarage er-
möglichen. 
Ferner gilt es zu bedenken, dass bei einem Parkrau-
mangebot über Quartiersgaragen die Erreichbarkeit von 
Wohnungen längere Fußwege mit sich bringt (Ein-
schränkung der barrierefreien Erreichbarkeit!) und die 
Einrichtung von Behindertenstellplätzen nahe der Woh-
nungszugänge provoziert. Separate Parkhäuser bean-
spruchen zudem ergänzende Bodenflächen und bei öf-
fentlicher Nutzung einen sehr hohen Pflege- und Unter-
haltungsaufwand, damit sie nicht zu Schandflecken und 
Angsträumen verkommen. Ein weiteres Problem: Ent-
koppelt man die Eigentumsverhältnisse von Parkange-
boten und Wohn- bzw. Gewerbenutzungen gänzlich, so 
entscheidet die Preispolitik des Parkhausbetreibers 
maßgeblich mit über die Attraktivität der Hauptnutzun-
gen! 
Es wird daher dringend angeregt, dass mindestens ein-
geschossig möglichst natürlich belüftete Parkebenen 
unterhalb der Wohnbaukörper angeordnet werden 
(Wohnungen EG als Hochparterre ausbilden), die zu-
mindest Teile des Bedarfs innerhalb der Häuser und im 
selbigen Eigentum als Herstellerpflicht des jeweiligen In-
vestors abdecken. Darüber hinaus sollte dann eine ver-
doch im Vergleich zu den geplanten Mobi-
lity Hubs mit erheblich gesteigerten Bau-
kosten zu Buche schlagen: 
 
- Kostenansatz Stellplatz Mobility Hub:                 
20.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 1 
Ebene 40.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 2 
Ebenen 60.000 € / Stellplatz 
 
Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende 
erscheinen Tiefgaragen mit ihren hohen 
Baukosten und nicht vorhandenen Nach-
nutzungsmöglichkeiten als kaum zukunfts-
fähig.  
 
Sowohl die Entscheidung über die die Re-
duktionsfaktoren als auch zur Realisie-
rung von Mobility Hubs anstelle von Tief-
garagen wird von den Beigeordneten der 
Dezernate VI (Planen und Bauen) und VIII 
Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) 
mitgetragen. 
 
Die befürchtete Unterversorgung soll 
durch die Maßnahmen des Mobilitätskon-
zepts aufgewogen werden und zu einer 
autoarmen Mobilität verleiten. Flächende-
ckende Tiefgaragen sind nach einer Ab-
wägung durch die vorgestellte Lösung er-
setzt worden. Teil der Abwägung war u.a. 
die Berücksichtigung der längeren Fuß-

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ringerte Anzahl an Mobilitäts-Hub das Angebot insbe-
sondere auch für die gewerblichen Nutzungen ergän-
zen. So könnte ein dezentrales wohnortnahes Min-
destangebot die barrierefreie Erreichbarkeit, individuelle 
Ladeinfrastrukturen für batterieelektrische PKW und 
Fahrräder, sichere Wegebeziehungen, etc. sicherstel-
len. Dieses wird dann durch ein flexibel anpassbares 
Angebot an öffentlichem Parkraum und Mobilitätsein-
richtungen in Quartiersgaragen ergänzt. Letzteres 
müsste dann weniger Bodenfläche beanspruchen (und 
ließe alternativ mehr Wohnbebauung zu) und wäre ins-
gesamt deutlich wirtschaftlicher, da Betreiberkosten ein-
facher zuordbar wären, auf teure mehrgeschossige 
Parkhäuser und Tiefgaragen verzichtet werden kann, 
die Attraktivität der Wohnungen sich erhöht und insge-
samt mehr höherwertig nutzbare Flächen geschaffen 
würden. 
Es wird insbesondere eine Unterversorgung des Park-
raumangebotes insgesamt befürchtet, das zu einem An-
stieg und Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die 
umliegenden Viertel führen könnte. Alle die Parkstadt 
Süd umgebenden Viertel sind aber bereits heute star-
kem Parkdruck durch die dort Wohnenden ausgesetzt. 
Wir appellieren daher an die für die Planung Verantwort-
lichen, die Anzahl der Tiefgaragenplätze deutlich zu er-
höhen, so dass zumindest insgesamt den Empfehlun-
gen der Stellplatzsatzung ohne Abschläge gefolgt wird. 
wege durch die Zentralisierung des Park-
raums sowie die Herstellungs- und Be-
triebskosten. 
 
Bei den Fahrradstellplätzen wird nach 
Maßgabe der Satzung agiert und ein 
Überangebot an diebstahl- und wetterge-
schützten Abstellanlagen geschaffen. 
 
Ein gänzlicher Verzicht der in der Stell-
platzsatzung möglichen Reduktionsfakto-
ren ist klar auszuschließen, da ein Haupt-
augenmerk dieses Projekts die Verkehrs-
reduktion ist. 
5.3 Parkraum und Lademöglichkeiten für die an die Park-
stadt Süd angrenzenden Viertel 
Wie oben bereits angesprochen, herrscht in den die 
Parkstadt Süd umgebenden Vierteln bereits heute er-
heblicher Parkdruck. Öffentliche Lademöglichkeiten für 
batterieelektrische Fahrzeuge sind begrenzt; es gibt nur 
4 öffentliche Ladepunkte entlang der Goltsteinstraße 
nein siehe lfd. Nrn. zu 5.2 
 
Ein wesentliches Planungsziel der Park-
stadt Süd ist die Entwicklung eines auto-
armen Quartiers. Es werden bei der Her-
stellung von Stellplätzen auch öffentliche 
 x

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und 2 in der Tacitusstraße. Im Stadtteil Bayenthal zum 
Beispiel wird seit Jahren vergeblich der Bau einer Quar-
tiersgarage gefordert. Auch in der BV 2 wurde diese 
Thematik bereits mehrfach erörtert. Mit dem Bau der un-
mittelbar angrenzenden Bildungslandschaft ergibt sich 
nun die einmalige Chance, die Situation besonders im 
nördlichen Bayenthal zu entlasten oder sogar Parkraum 
z.B. entlang der Goltsteinstraße zur Besserung der dor-
tigen Aufenthaltsqualität und Entschärfung von Engpäs-
sen umzulagern. Eine zu knappe Bemessung der Park-
plätze für die Bewohner der Parkstadt Süd (siehe oben) 
würde diese Chance jedoch ausschließen, ja in ihr Ge-
genteil verkehren. Anstatt die Bewohner Bayenthals zu 
unterstützen, würden sie durch den Export des von der 
Parkstadt Süd ausgehenden Parkdrucks in ihr Viertel 
sogar noch mehr belastet als heute. Wir appellieren da-
her an die für die Planung Verantwortlichen, die Zahl 
der Parkraumangebote in den Quartiersgaragen und im 
Umfeld der Alteburger Straße ausgesprochen großzügig 
zu dimensionieren und mit öffentlichen Ladepunkten 
auszustatten. 
Ladestationen eingeplant und Flächen da-
für vorgehalten.  
 
5.4 Bildungslandschaft 
Die planerische Berücksichtigung eines ausreichenden 
Schulangebotes für die Parkstadt Süd als auch für die 
umliegende Quartiere wird begrüßt. Die Homogenität 
des Bildungsangebotes (klassische Schulformen) sowie 
deren räumliche Konzentration erscheint jedoch höchst 
problematisch. Während zu Schulzeiten und insbeson-
dere zum täglichen Schulbeginn und -ende, eine erheb-
liche Belebtheit des öffentlichen Raumes und vermutlich 
Überlastung der Verkehrsinfrastruktur eintreten wird, 
kehrt sich dieses außerhalb der Schulzeiten ins Gegen-
teil. Diese schwankende Beanspruchung dürfte nicht 
nur den ÖPNV und gastronomische Angebote in der 
nein Die Bündelung verschiedener Schulforen 
und Kita an einem Standort hat den Vor-
teil, dass z.B. Mensa, Bücherei, Aula, 
Pausenräume und Sporthalle gemeinsam 
genutzt werden können. Bei einer offenen 
Gestaltung (wie z.B. in der Bildungsland-
schaft Altstadt Nord geschehen) könnten 
die Außen-, Spiel- und Sportbereiche von 
der Öffentlichkeit mitgenutzt werden. Des 
Weiteren ist anzumerken, dass auch in 
den Bereichen der Marktstadt und der 
Parkstadt Kindertagesstätten vorgesehen 
sind.  
 x

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Nachbarschaft überfordern, sondern auch zu verwaisten 
Straßenabschnitten in Ferienzeiten führen. Auch könnte 
die aus den Planungen erkennbare Blockrandbebauung 
diesen Eindruck verstärken, die sich nach außen „ver-
schlossen“ und abweisend präsentiert. 
Die Qualität der benachbarten Quartiere wird gerade 
von der guten Durchmischung bestimmt (insbesondere 
Fachhochschule, Gastronomie und Wohnen in der Süd-
stadt; Schulen, Einzelhandel und Wohnen in Bayenthal). 
Eine solche Durchmischung sollte auch Ziel bei den Pla-
nungen der Parkstadt sein und für Heterogenität sorgen. 
Nachdem sehr frühe Überlegungen zur Umsiedelung 
(von Teilen) der Fachhochschule schon vor Jahren ver-
worfen wurden, werden keine Vorteile mehr darin er-
kannt, eine solch große zusammenhängende Fläche 
überwiegend einer Nutzung zuzuschreiben. Das KITA- 
und Schulangebot sollte vielmehr über die gesamte Ent-
wicklungsfläche mit dezentraler Anbindung an Verkehrs-
infrastrukturen verteilt werden. 
5.5 Sporthalle in der Bildungslandschaft 
Mit Freude wurde in den verfügbaren Plänen gesehen, 
dass eine Sporthalle im Bereich der Bildungslandschaft 
vorgesehen ist. Wir appellieren an die für die Planung 
Verantwortlichen, sicherzustellen, dass diese Sporthalle 
für Drittnutzer (vor allem Sportvereine, aber auch die Öf-
fentlichkeit) verfügbar gemacht wird. Dazu gehört auch, 
dass die Planung so erfolgt, dass Erschließung und Zu-
wegung in einer Art und Weise geplant werden, die die 
Nutzung durch Dritte außerhalb der Schulzeiten unprob-
lematisch ermöglicht. Besser noch als eine Sporthalle, 
die für Drittnutzer geöffnet wird, wären allerdings min-
destens zwei räumlich getrennte (Mehrzweck-) Hallen 
mit angrenzendem Parkraumangebot (Fahrräder, PKW 
und ggf. auch Busse) für Gäste. Aus den vorliegenden 
Kenntnisnahme Die Anregung, die geplante Sporthalle 
auch Vereinsnutzungen zur Verfügung zu 
stellen, wird geprüft. 
 x

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Unterlagen ergibt sich, dass die integrierte Planung im 
Bereich der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe 
I) bzw. 5-zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule und 
eine 3-zügige Grundschule vorsieht. Im Bereich des 
Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zü-
gig, angedacht. Aus einer Grobrechnung ergibt dieses 
insgesamt etwa 2.200 Schüler und Schülerinnen1, die 
bei nur 2 Schulstunden Sport in der Woche damit knapp 
120 Stunden 2 der geplanten Sporthalle bereits belegen 
würden. Gerechnet von 08h. bis 22h. hat eine 5-Tage-
Woche aber nur 70 Stunden. Allein aus dieser Grob-
rechnung ergibt sich, dass eine Sporthalle selbst nur für 
den Schulsport unzureichend wäre und eine dringend 
benötigte Nutzung durch Sportvereine - abgesehen von 
den Schulferien - ausschließen würde. 
5.6 Stadtbahnplanungen 
Die derzeitige Konzeption sieht eine mögliche Stadt-
bahntrasse aus Westen kommend mit Endhaltestelle an 
der Markthalle vor. Diese Überlegung erschließt sich 
nicht, da doch die Anbindung an das übrige Stadtbahn-
netz damit dauerhaft verbaut wäre. Zudem würde eine 
solche neue Stadtbahnstrecke nicht die Bildungsland-
schaft erreichen und die Erschließungswirkung wäre, 
ausgenommen für das Quartier Parkstadt, eher mäßig. 
Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden südlich 
angrenzenden Viertel. Es wird daher dringend angera-
ten, den Platzbedarf für eine solche Trasse entlang der 
Marktstraße zu berücksichtigen mit der Option, diese 
entweder später auf die Nord-Süd-Stadtbahn an der 
Bonner Straße verschwenken zu können oder gar über 
die Schönhauser Straße bis zum Rhein fortzusetzen. 
Bis die Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn 
sichergestellt ist, wird eine die Parkstadt Süd in Ost-
West-Richtung querende Busverbindung zur Anbindung 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

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an das bestehende Stadtbahnnetz vorgeschlagen, z.B. 
im verknüpfenden Shuttle zwischen der Stadtbahnlinie 
am Höninger Weg, den Stadtbahnlinien auf der Bonner 
Straße und den Stadtbahnlinien am Rheinufer. 
5.7 Fahrrad- und Fußwege im Inneren Grüngürtel 
Gemäß den Ausführungen der Landschaftsarchitekten 
(während der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung) sind lediglich „kombinierte“ Wegeführungen 
durch den Grünzug für Fußgänger und Radfahrer vorge-
sehen. Der „Hauptradverkehrsweg“ bzw. eine Radtrasse 
in Ost-West-Richtung soll demnach nördlich der 
Bahntrasse entlang des Bonner Walls ausgebaut wer-
den. Damit würde die Planung einer Radtrasse entlang 
der nördlichen Grenze des neuen Inneren Grüngürtels 
gemäß beschlossenem Radverkehrskonzept Innenstadt 
in Frage gestellt. 
An die Verantwortlichen wird appelliert, an einer geson-
derten Radtrasse durch die Grünanlage festzuhalten 
und diese möglichst störungsfrei entlang der Bahntrasse 
anzusiedeln. Idealerweise würde diese gemäß Konzept 
an die Südbrücke angebunden und westlich durch den 
Grüngürtel fortgesetzt. 
Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Radverkehre in 
Köln immer in Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilneh-
mern treten müssen. Entlang des Bonner Walls sind 
zahlreiche Kreuzungspunkte zu überwinden, der be-
grenzte Straßenraum für Radwege zu Lasten anderer 
Teilnehmer neu zu gliedern und Konflikten mit Anliefer-
verkehren auszuweichen. Weichen Radfahrer (mit ei-
nem vermutlich hohen Anteil an Schülern) dieser Hin-
dernisstrecke indes auf kombinierte Wege im Grüngürtel 
aus, gefährden sie die dortigen Fußgänger. Zwar lässt 
sich an gegenseitige Rücksichtnahme appellieren, aber 
zunehmend elektrisch unterstütze Zweiräder neigen nun 
Kenntnisnahme Eine (ausschließliche) Radwegeverbin-
dung parallel zur Bahntrasse wird in den 
weiteren Planungen geprüft. Die Prüfung, 
welche Wege beleuchtet werden, erfolgt 
im Rahmen der Ausführungsplanung in 
Abstimmung mit den betroffenen Fachäm-
tern.  
x

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mal zu höheren Geschwindigkeiten. Ein separater Rad-
weg, wie auch im Vorgebirgspark, würde solche Kon-
flikte vermeiden, ein Angebot auch für Inlineskater etc. 
schaffen, den Park beleben und eine äußerst attraktive 
Wegestrecke darstellen! 
Ferner wird dafür appelliert, dass die wesentlichen Rad- 
und Fußwege durch den Inneren Grüngürtel nachts be-
leuchtet werden, um eine attraktive und sichere Nutzung 
auch zu Winterzeiten und am Abend zu gewährleisten. 
Dies betrifft insbesondere die am nördlichen Rand ver-
laufenden Hauptwege in Ost-West-Richtung sowie die 
Querungen, die sich auch in die angrenzenden Quar-
tiere fortsetzen. 
5.8 Einzelhandel und Gastronomie 
Den bisherigen Planungen sind bislang nur wenige An-
gaben zur beabsichtigten Ansiedlung von Einzelhan-
dels- und Gastronomieangeboten zu entnehmen. Es 
wird dazu appelliert, bei derartigen Überlegungen unbe-
dingt die bestehenden Angebote aus den angrenzenden 
Quartieren zu berücksichtigen und einzubinden. Ein 
Überangebot und Konkurrenzsituationen sollten ebenso 
vermieden werden wie auch eine Unterversorgung. 
Hierbei liegt den Bayenthalern insbesondere das (ver-
bliebene) Einzelhandel- und Gastronomieangebot ent-
lang der Goltsteinstraße am Herzen, das konzeptionell 
mit einzubeziehen ist (wie auch z.B. im Hinblick auf die 
o.g. Parkraumangebote). 
Kenntnisnahme Ziel der Planung sind gemischt genutzte, 
urbane Quartiere, in denen grundsätzlich 
auch Gastronomie und kleinflächige Ein-
zelhandelsbetriebe zulässig sein sollen. 
Ob eine planerische Steuerung im Sinne 
einer Einschränkung dieser Nutzungen er-
forderlich wird, werden die weiteren gut-
achterlichen und planerischen Untersu-
chungen ergeben. 
 x 
5.9 Historisches Bewusstsein für 2000 Jahre Kölner Stadt-
geschichte pflegen 
Mit Erstaunen wurde der umfassende Bericht zu den 
Bodendenkmälern in den vorliegenden Unterlagen (u.a. 
Verwaltungsvorlage 4001/2024, Anlage 6, Punkt 3.8.2) 
zur Kenntnis genommen. Von eiszeitlichen Hügelgrä-
ja Die Anregung wird aufgenommen, der 
Umgang mit möglichen Bodendenkmälern 
wird im weiteren Verfahren mit den zu-
ständigen Fachstellen abgestimmt. 
x x

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bern, einer Haupt- und Nebenstraße und einer Nekro-
pole der Römerzeit, einem (inzwischen aufgelassenen) 
jüdischen Friedhof des Hochmittelalters bis zu einem 
Fort der Neuzeit ist alles dabei, was die Geschichte un-
serer Stadt auszeichnet. Es wird daher an die für die 
Planung Verantwortlichen appelliert, nicht nur mit die-
sem historischen Erbe verantwortungsbewusst umzuge-
hen (was ohnehin gesetzlich abgesichert ist), sondern 
dieses historische Erbe aktiv in die entstehende Park-
stadt Süd einzubeziehen. Das kann in niedrigschwelli-
ger Form durch Erinnerungstafeln o.ä. geschehen. 
Wünschenswert wäre es aber, wenn eine geeignete 
Form gefunden würde, die Bodendenkmäler in den Un-
tergeschossen der zu errichtenden Gebäude für die Öf-
fentlichkeit sichtbar zu machen, wie dieses z.B. in der 
Tiefgarage am Dom mit Teilen der römischen Stadt-
mauer geschehen ist. 
6 NN, Stellungnahme vom 21.03.2025:     
 Die zwei geplanten Durchlässe unter der Bahnstrecke 
(am Bonner Wall 19 und zwischen Volksgarten und 
Südstadion) werden ausdrücklich begrüßt, dadurch 
würde die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert 
werden. Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barri-
ere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des Grüngürtels 
in zwei Hälften. Um Ergänzung des Mobilitätskonzepts 
der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und 
Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße wird gebeten. 
Dabei kann die ehemalige Bahnbrücke zwischen der 
Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder ein 
Neubau an gleicher Stelle genutzt werden. Auf der Ost-
seite wäre keine Rampe erforderlich, da hier das Ge-
lände auf Höhe der Gleise verläuft. Diese Forderung fin-
det sich auch im Änderungsantrag der BV Rodenkirchen 
zu diesem Thema, der am 21.08.2023 beschlossen 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft, siehe auch 
Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 
1.4 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wurde: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=377694 
7 Schreiben vom 21.03.2025:     
7.1 Stadtbahn 
Es sollte unbedingt auch eine Stadtbahntrasse auf der 
Südseite des Bischofswegs geprüft werden, als Alterna-
tive zur Nordseite. Damit die "Raderberger Brache" 
nicht überplant wird und die Radfahrstreifen auf jeweils 
2,5m verbreitert werden können, müssten dafür Bi-
schofsweg und Marktstraße um 9m nach Norden ver-
schoben werden. 
Dies hätte den Vorteil, dass die Konflikte zwischen 
Stadtbahn und MIV an der Kreuzung Bischofsweg/Vor-
gebirgsstrasse deutlich reduziert würden. Die Südlage 
wäre außerdem besser geeignet, da der Niederflur 
Bahnsteig für die Stadtbahn im Bereich der Kreuzung 
Marktstraße/Bonner Str. wahrscheinlich ebenfalls auf 
der Südseite errichtet werden müsste (Auf der Seite der 
Adresse Marktstraße 9), unter Nutzung eines Teils der 
ehemaligen Fahrbahn, die vor kurzem auf die Nordseite 
verlegt wurde. 
Die genaue Lage des Bahnsteigs sollte auch vor dem 
Hintergrund einer späteren Fortführung in die Schön-
hauser Str. untersucht werden. Als Ersatz für die zwei 
bisher in der Mitte der Parkstadt Süd vorgesehenen 
Stadtbahnhaltestellen empfehle ich folgende Standorte: 
Haltestelle 1: Westlich der Kreuzung Marktstraße/Bi-
schofsweg (gegenüber des Block 2) 
Haltestelle 2: Zwischen der bisher vorgesehenen nördli-
chen Einmündung der Mobilitätstrasse in den Bischofs-
weg und der nördlichen Einmündung der Ringstraße in 
den Bischofsweg (gegenüber des Block 14) 
In den beiden Haltestellenbereichen müsste der Bi-
schofsweg um 14m nach Norden verschoben werden. 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. Die Anregungen wer-
den an das zuständige Fachstelle weiter-
gegeben.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
7.2 Bus 
Der Betrieb mit autonomen Kleinbussen wird abgelehnt, 
da die Kapazität zu klein wäre und keine Integration in 
das stadtweite Busnetz möglich wäre. Die Ringstraße 
sollte so geplant werden, dass dort Gelenkbusse fahren 
können. Dabei sollten die Flächen für zwei Haltestellen 
auf der nordöstlichen Seite der Ringstraße vorgehalten 
werden (Block 3/6 und Block 16/17). Der bisher ge-
plante "Boulevard" kann durch den Entfall der Mobili-
tätstrasse deutlich verkleinert werden auf maximal 20m 
Breite, wenn möglich noch weniger. Zusätzlich sollten 
zwei weitere Bushaltestellen jeweils an der Kreuzung 
Marktstraße/Bischofsweg und Marktstraße/Bonner Str. 
geplant werden. 
Kenntnisnahme Um Straßen mit klar untergeordneter 
Funktion als solche erkennbar zu gestal-
ten, sind schmale Querschnitte notwen-
dig, die von entsprechenden Schleppkur-
ven von Gelenkbussen konterkariert wer-
den. Gegebenenfalls könnten Shuttles die 
Ringstraße nutzen. Darüber hinaus erzie-
len Bushaltestellen im Boulevard die 
beste Erschließungswirkung, stellen nach 
3. Kölner Nahverkehrsplan ausreichend 
kurze Wege her und sind die einzige 
Trasse für Gelenkbusse. Neben zwei Hal-
testellen im Wohnbereich der Parkstadt 
sind weitere Haltestellen im Bereich der 
Großmarkthalle und Stadtbahnstation 
Bonner Straße vorstellbar. 
 x 
7.3 Städtebau 
Zur Verschiebung des Bischofswegs und der Markt-
straße um 9m (bzw. 14m an den Haltestellen) nach Nor-
den muss die Lage und Größe eines Teils der Blöcke 
angepasst werden: 
Block 2: Verkleinerung um 14m an der Westseite 
Blöcke 4,5,7,8,11,15: Verschiebung um 9m nach Nord-
osten 
Block 14: Verschiebung um 9m nach Nordosten und 
Verkleinerung an der Südwestlichen Seite um 5m 
Block 18: Verkleinerung um 12m an der Südseite 
Block 21: Verschiebung um 9m nach Norden 
Block 23: Verkleinerung um 9m an der Südseite 
Die Verschiebungen würden durch den Entfall der Mobi-
litätstrasse in der Mitte des Quartiers ermöglicht, 
wodurch mindestens 10m Breite eingespart würden. Der 
durch die Verkleinerung eines Teils der Blöcke hervor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 7.2  x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
gehende Verlust an Nutzfläche kann durch teilweise Er-
höhung der geplanten Gebäude ausgeglichen werden. 
Hier sollte auch geprüft werden, ob die Nutzfläche durch 
weitere Erhöhungen von Gebäuden sogar insgesamt 
vergrößert werden könnte. Angesichts der knappen Flä-
chen und großen Mangel an Wohnraum wäre dies drin-
gend notwendig. 
8 NN     
 Die sehr „eckig“ geplanten Parkwege wirken sehr stark, 
als wäre der Fokus gewesen, dass sie auf einer Karte 
schön aussehen sollen, es wird wenig Wert auf einen 
tatsächlich sinnvollen Verlauf gelegt. Generell sollten 
alle „Knicke“ der Wege deutlich stärker ausgerundet 
werden, weil diese Stellen sonst insbesondere für den 
Radverkehr gefährlich und unpraktisch wären. Das 
größte Problem ist, dass die Wege größtenteils kaum ei-
nen Bezug zum bestehenden und geplanten Straßen- 
und Wegenetz der Umgebung nehmen. An vielen Stel-
len würden so unnötige Umwege entstehen, gerade 
beim Fußverkehr ist aber Direktheit das wichtigste Krite-
rium für die Attraktivität. Dadurch würde an vielen Stel-
len die Bildung von Trampelpfaden provoziert. Einige 
dieser Stellen sind auf der Karte (siehe Anhang) mar-
kiert, mit einer alternativen Führung in blau. Dies ist 
aber keine vollständige Auflistung, das gesamte Wege-
netz sollte nach diesem Prinzip neu geplant werden. 
Hier ist es dringend nötig ein Parkwegkonzept zu erstel-
len, bei dem die Parkstadt Süd, der Grüngürtel und die 
umgebenden Stadtteile integral betrachtet werden, auch 
die Bedürfnisse des Radverkehrs sollten (als zweite Pri-
orität nach dem Fußverkehr) einfließen. Beispielsweise 
sollten die Wege des Grüngürtels immer auf eine beste-
hende oder geplante Straße/einen Weg zulaufen, um 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in 
der weiteren Planung geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Umwege zu vermeiden. Dadurch würde auch die Bil-
dung von Trampelpfaden vermieden. Das ganze Fuß-
verkehrsnetz sollte insbesondere im Grüngürtel auch 
„organischer“ und natürlicher geplant werden. Dabei 
könnten einige Wege weiterhin geradlinig verlaufen, 
aber an anderen Stellen bietet sich auch ein leicht ge-
schwungener Verlauf an. Die Minimierung des Umweg-
Faktors sollte in den einzelnen Abschnitten das wich-
tigste Kriterium sein. Nachteile gäbe es nicht: Die Ge-
samtlänger der Wege würde nur minimal steigen, und 
an vielen Stellen hätten sich bei der aktuellen Planung 
ohnehin Trampelpfade gebildet, die eigentlich nicht er-
wünscht sind. 
 
Stand 12.05.2025

Anlage 10_Vorab-Auszug zu TOP 9.3 und Änderungsantrag StEA 26.06.2025 1326_2025

3428 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
öffentlich 
9.3 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung 
in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg 
und Zollstock  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
1326/2025 
9.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und VOLT-Fraktion 
zu TOP 9.3 - Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd 
(1326/2025) 
AN/0987/2025 
 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung 
des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er-
gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den 
daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur 
Entscheidung vorzulegen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt.

II Schriftlicher Ergänzungsantrag AN/0987/2025 der CDU Fraktion und der VOLT-
Fraktion: 
 
Beschlussvorschlag 
 
Punkt 2 des Beschlusstextes wird folgt ergänzt: 
Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung ist transparent darzu-
stellen und dem Ausschuss vorzulegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine 
oder mehrere Quartiersgaragen sowie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV-
Angebote möglich sind. 
 
Abstimmungsergebnis über den schriftlichen Änderungsantrag:  
 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE zugestimmt. 
 
III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett)  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Er-
gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anla-
gen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung 
des Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Er-
gebnissen der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den 
daraus resultierenden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur 
Entscheidung vorzulegen. Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Er-
schließung ist transparent darzustellen und dem Ausschuss vorzulegen. 
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine oder mehrere Quartiersgaragen so-
wie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV-Angebote möglich sind. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmt. 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 0_Begründung zur Einbringung in den Rat am 04.09.2025

1161 Zeichen

Ergänzte Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss 
Quartiersentwicklung 1326/2025 
A N L A G E 0 
Begründung der Dringlichkeit 
Verzicht auf eine erneute Vorberatung im Fachausschuss 
Im Jahre 2025 ist nach der Sitzung am 26.06.2025 keine weitere Sitzung des 
Stadtentwick lungsausschusses mehr vorgesehen. 
Die ursprünglich durch den StEA erfolgte Entscheidung zum Vorgabenbeschluss zum 
Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd –Quartiersentwicklung 1326/2025 
wurde im Nachgang durch eine ergänzte Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen unwirksam. 
Eine Entscheidung ist zeitnah erforderlich, um die Weiterbearbeitung der 
Bauleitplanung zu gewährleisten und den Zeit- und Kostenrahmen einzuhalten. Eine 
Verschiebung würde eine Verzögerung der Gesamtmaßnahme Parkstadt Süd und 
deren Umsetzung um mehrere Monate nach sich bringen und somit auch negative 
Auswirkungen auf die Kosten- und Finanzierungsplanung und den Wirtschaftsplan des 
Eigenbetriebs mit sich bringen. 
Daher wird um eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 gebeten.

Anlage_13_neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 25.08.2025

4659 Zeichen

Anlage 13  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung 
zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgaben-
beschluss Quartiersentwicklung 1326/2025  
 
 
Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berück-
sichtigen;  
 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des 
Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Ergebnissen 
der Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultie-
renden Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vor-
zulegen.  
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Ergänzungen erfolgten in folgenden Gremien 
 
Stadtentwicklungsausschuss, 34. Sitzung am 26.06.2025 
Schriftlicher Ergänzungsantrag AN/0987/2025 der CDU Fraktion und der VOLT-Frak-
tion: Punkt 2 des obenstehenden ursprünglichen Beschlusstextes wird wie folgt er-
gänzt:  
„Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung ist transparent darzustellen 
und dem Ausschuss vorzulegen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine oder mehrere 
Quartiersgaragen sowie eine Pilotstrecke für autonome ÖPNV-Angebote möglich 
sind.“  
 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, 30.06.2025 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:Die Vorlage wird um Ziffer 4 wie folgt ergänzt: 
„Wie in der integrierten Planung vorgesehen werden auf dem Gelände der Parkstadt  
die Gebäude der Ziffern 1, 2, 7, 11, 14, 18 und 19 mit bevorzugt 2-geschossigen, zu-
mindest aber 1-geschossigen Tiefgaragen geplant. Diese sind so flexibel auszulegen, 
dass sie bei Bedarf als Stellfläche für (Lasten-) Fahrräder genutzt werden können. Es 
wird geprüft ob aufgrund der zusätzlichen Tiefgaragenstellplätze das Erfordernis des 
westlichen Mobilitätshubs (ehemals Gebäude 4) wegfällt und die dafür vorgesehene 
Fläche dem Wohnungsbau (ebenfalls mit Tiefgarage), oder als Grünfläche zur Verfü-
gung gestellt werden kann.“

Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Vorlage Nr. 1326/2025 soll in der Ratssitzung am 04.09. mit beiden oben aufge-
führten Änderungen aus StEA und BV2 zur Abstimmung gestellt werden. 
Die Verwaltung bittet darum, die beiden oben aufgeführten Änderungen als Prüfauf-
trag zu behandeln Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorge-
stellt. 
 
Die Mobilitätsentwicklung und verkehrliche Erschließung wird wie gewünscht dem 
Stadtentwicklungsausschuss dargelegt. 
Die gewünschte Prüfung hinsichtlich Quartiersgaragen und einer Pilotstrecke für au-
tonome ÖPNV-Angebote wird durch die Verwaltung gemeinsam mit den unter Ziffer 2 
der Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge bearbeitet.  
 
Ebenso wird die gewünschte teilweise Beibehaltung der in der Integrierten Planung 
Parkstadt Süd vorgesehenen Tiefgaragen durch die Verwaltung gemeinsam mit den 
unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage beauftragten Prüfaufträge geprüft.  
 
 
Ergänzter Beschlussvorschlag (Änderungen fett hervorgehoben)  
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichti-
gen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Prüfauftrages zur Erschließung des 
Quartiers mit einer Stadtbahn in zwei Alternativen gemeinsam mit den Ergebnissen der 
Testentwürfe und des Klima- und Nachhaltigkeitschecks und den daraus resultieren-
den Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zeitnah zur Entscheidung vorzule-
gen.  
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
4. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses am 26.06.2025 unter AN/09872025 eingebrachten Ergänzungen zu prü-
fen und in Abhängigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu berück-
sichtigen.   
5. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 30.06.2025 eingebrachten Ergänzungen zu prüfen und in Abhän-
gigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne

498 Zeichen

Sportpark
Süd
Geltungsbereich zu 4.1
ca. 765.493 m²
Innerer Grüngürtel
Quartiersentwicklung
Quartiers-
entwicklung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maästab  1 : 15 000 (im Original)
N
Geltungsbereich  des Gesamtplangebietes
mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne  
 
0 300150 600 900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 4_Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

518 Zeichen

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Verfasser: 
Integrierte Planung 
O&O Baukunst 
1 
Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
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Anlage 4
- Parkstadt Süd - Integrierte Planung und Planungskonzept Innerer Grüngürtel-
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M. 1: 2.000

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

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Details

Aktenzeichen
1326/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.08.2025
Erstellt
30.04.2025 14:32