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2011/0323

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Gesellschaften

Magistratsvorlage 04.08.2011

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2011/0323

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2011/0323

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.08.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0323 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Gesellschaften 
 
Vorlage vom: 04.08.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 Satz 3 HGO werden Herrn Ltd. Magistratsdirektor Lothar 
Salber und Frau Magistratsdirektorin Ilke Käppler als weitere Vertretung der Stadt in den Haupt- 
und Gesellschafterversammlungen derjenigen Gesellschaften bestellt, an denen die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt unmittelbar beteiligt ist.  Die Bestellung erfolgt für den Fall der 
persönlichen Verhinderung der sonstigen Vertreter der Stadt und den Fall ihrer Verhinderung bei 
der Ausübung des Stimmrechts bei der Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und 
Aufsichtsrat der Gesellschaften.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 04. August 2011: 
 
Begründung:  
 
 
Nach § 125 Abs. 1 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften. Der 
Oberbürgermeister vertritt den Magistrat dabei kraft Amtes, er kann sich auch durch ein von 
ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen. Der Magistrat kann weitere 
Vertreter bestellen, die ihn in den Gesellschaften vertreten. Gehören der Oberbürgermeister, 
der von ihm bestimmte Vertreter oder die vom Magistrat bestellten weiteren Vertreter 
zugleich dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat der jeweiligen Gesellschaften an, wird dies 
dann problematisch, wenn die Haupt– bzw. Gesellschafterversammlung Beschlüsse über die 
Entlastung des Vorstandes oder Aufsichtsrates zu fassen hat. Hier dürfen Vertreter der 
Stadt, die selbst dem Vorstand oder Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, in der 
Versammlung nach den Vorschriften des Aktien– und Gesellschaftsrechts nicht gleichzeitig 
über ihre eigene Entlastung abstimmen. Dies gilt ebenso für einen vom Oberbürgermeister 
bestellten Vertreter, auch wenn dieser Vertreter nicht einem Gesellschaftsorgan angehört, 
weil ein von einem Stimmverbot betroffener Vertreter (Oberbürgermeister) nicht einen 
Untervertreter mit der Stimmabgabe betrauen darf.  
 
Aus diesen Gründen sind für den Fall, dass Dezernenten an der Stimmrechtsausübung 
verhindert sind, weitere Vertreter der Stadt für die Haupt– und Gesellschafterversammlungen 
bestellt, die weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat von Gesellschaften angehören und 
nach Weisung des Magistrats das Stimmrecht ausüben können.  
 
Es empfiehlt sich, Herrn Stadtwirtschaftskoordinator Lothar Salber und die Leiterin der 
Finanzverwaltung, Frau Ilke Käppler, als Vertretung der Stadt zu bestellen. Mit Beschluss 
vom 19.11.2003 hatte der Magistrat aus den genannten Gründen bereits Herrn Wolfgang 
Trebitz, den ehemaligen Leiter der Finanzverwaltung, und Herrn Lothar Salber als Vertreter 
der Stadt bestellt. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Wolfgang Trebitz aus dem Dienst 
ist dieser Beschluss zu aktualisieren.  
 
Für Frau Käppler und Herrn Salber werden im Bedarfsfall entsprechende, von zwei 
Dezernenten zu unterzeichnende Vollmachten ausgefertigt.  
 
 
Darmstadt, den 4. August 2011 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0323
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00