V/0511/2011
Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit
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Beschlussvorlage
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V/0511/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit, Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 Beratungsfolge 07.09.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 „Schadstoffreduzie- rung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit“ wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. Begründung: Der Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 „Schadstoffreduzie- rung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit“ (Anlage) wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.05.2011 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, für die Adventszeit ein Konzept zu erstellen, um den durch Diesel-Motoren und Standheizungen von Touristen-Reisebussen verursachten Schad- stoffausstoß auf dem Hindenburgparkplatz zu reduzieren. Die Stadt Münster könne es als Klima- hauptstadt nicht zulassen, dass Diesel-Motoren bzw. Standheizungen den ganzen Tag über laufen und so unnötige CO 2-Emissionen in großem Umfang erzeugen würden. Die erhöhte Feinstaubbe- lastung beeinträchtige zudem die Gesundheit von Passanten im Promenadenbereich. Daher solle für die Busfahrer eine Möglichkeit geschaffen werden, in unmittelbarer Nähe ihres Aufenthaltsortes trocken und warm unterzukommen. Letztendlich wird im Antrag auf § 11a LImschG NRW verwiesen, in dem es heißt: „Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“ Vorlagen-Nr.: V/0511/2011 Auskunft erteilt: Frau Baumeister Ruf: 492 61 53 E-Mail: BaumeisterBeate@stadt- muenster.de Datum: 26.07.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0511/2011 Im Einzelnen wird die Verwaltung in dem Antrag gebeten, 1. über ihr Konzept vergangener Jahre zu berichten, 2. die zu erwartenden Kosten eines vor Ort anzusiedelnden, attraktiven Unterbringungsange- botes für Busfahrer, die auf ihre Fahrgäste warten, zu ermitteln (Zelt oder Holzhaus oder ähnlich, gegebenenfalls mit Heizung und Kioskanbindung, kleiner Weihnachtsmarkt für die Öffentlichkeit) und 3. zu prüfen, ob die Halle Münsterland als Betreiberin einer solchen Einrichtung in Frage kommt. Die Verwaltung hat diese Antragsanliegen geprüft und nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu 1.: Seit Mitte der 80er Jahre reserviert die Stadt Münster für die Zeit der Weihnachtsmärkte den mittle- ren Teil des Hindenburgparkplatzes (= Parkplatz Hindenburg Nord) als Parkplatz für Touristen- Reisebusse. Hier können bis zu 130 Reisebusse parken. Da es anfangs Probleme mit laufenden Motoren gab, hat die Stadt Münster alljährlich Handzettel mit der Aufforderung zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Emissionsschutz an die Busfahrer verteilt. Nun sind seit einigen Jahren täglich Mitarbeiter der Polizei und der städtischen Verkehrsüberwachung während der Hauptanrei- sezeit der Reisebusse zwischen 10 und 14 Uhr vor Ort anwesend, um die ankommenden Busse in Empfang zu nehmen und die Fahrgäste über verschi edene Dinge zu informieren, zum Beispiel über vorbeugende Maßnahmen gegen Taschendiebstahl. Bei dieser Gelegenheit wird nun auch jeder Busfahrer persönlich daran erinnert, den Motor und/oder die Standheizung seines Busses nicht unnötig laufen zu lassen. Von daher wird inzwischen auf die Verteilung der Handzettel ver- zichtet. Verstöße können so auch direkt vor Ort am Reisebusparkplatz geahndet werden. Das Ordnungsamt hat mitgeteilt, dass Motoren im Dauerbetrieb seitdem nur noch selten vorzufin- den sind und in den zurückliegenden Jahren keine Verstöße nach § 11a LImschG NRW festzustel- len waren. Auch alljährlich durchgeführte Stichproben von Münster Marketing und des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in der Vorweihnachtszeit haben gezeigt, dass die Motoren der Reisebusse nicht den ganzen Tag über laufen. Daher besteht aktuell kein Hand- lungsbedarf und weitere Erhebungen erübrigen sich. Das Aufwärmen der Reisebusse kurz vor der Abfahrt ist allerdings kaum zu vermeiden, es ist als Serviceleistung gegenüber den Fahrgästen anzusehen, damit diese nicht in einen kalten Bus einsteigen müssen. Diese Warmlaufphasen würden durch einen Aufenthaltsraum für die Busfahrer nicht unterbunden. Seit ungefähr zehn Jahren wird jedem Busfahrer in der Vorweihnachtszeit bei der Ankunft am Rei- sebusparkplatz Hindenburgplatz ein „Verzehrgutschein“ ausgehändigt, seit 2006 liegt dieser un- verändert bei einem Wert von fünf Euro. Für diesen Gutschein erhält der Busfahrer in einer nahe gelegenen Gaststätte ein Mittagessen. Münster Marketing hat die Federführung in dieser Angele- genheit inne und fragt jedes Jahr bei den Gaststätten im Umfeld des Hindenburgplatzes das Inte- resse an einer Beteiligung ab. An dieser Maßnahme können solche Gaststätten teilnehmen, die ansprechende Räumlichkeiten für die Busfahrer vorhalten, in denen sich diese auch ohne Ver- zehrzwang aufhalten dürfen, und die ein Mittagessen anbieten, das den Wert des Gutscheins nicht überschreitet. Damit stehen den Busfahrern trockene und warme Räumlichkeiten sowie Möglich- keiten zur Einnahme eines kostengünstigen Mittagessens zur Verfügung. In 2010 haben sich drei Gaststätten an dieser Aktion beteiligt und ungefähr 40 % der ausgegebe- nen Verzehrgutscheine wurden in diesen Lokalen eingelöst. Alljährliche Rückmeldungen der betei- ligten Gaststätten bestätigen zudem, dass viele Busfahrer das Angebot nutzen, um sich in den vorgesehenen Räumlichkeiten zu treffen und die Wartezeit bis zur Abfahrt gemeinsam zu verbrin- gen. Die Einrichtung des Verzehrgutscheins hat sich somit bewährt. - 3 - V/0511/2011 Insgesamt gesehen kann festgehalten werden, dass aktuell kein Handlungsbedarf besteht und mit dem Verzehrgutschein für die Busfahrer bereits ein attraktives Angebot existiert, um sich außer- halb ihrer Busse trocken und warm aufzuhalten - letztendlich ist dies auch ein Beitrag zur Schad- stoffreduzierung auf dem Reisebusparkplatz. zu 2.: Münster Marketing hat ermittelt, dass für ein geschlossenes Zelt mit Holzfußboden, das für circa 100 Personen ausgelegt ist, mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro inklusive Biertischgarnitu- ren, Beheizung und Bewachung zu rechnen ist, zuzüglich Bewirtungskosten und eventueller Miet- kosten für die erforderliche Standfläche. Die Einrichtung eines kleinen öffentlichen Weihnachtsmarktes im Umfeld des Reisebusparkplatzes wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund der Konkurrenzsituation zu den traditionel- len Weihnachtsmärkten in der Altstadt von den beteiligten Ämtern abgelehnt. In den zurückliegen- den Jahren sind ähnlich lautende Anfragen privater Anbieter grundsätzlich negativ beschieden worden. Auch aus städtebaulicher Sicht bestehen Bedenken gegen jegliche Einrichtungen in Form von Zel- ten/Hütten/Buden auf dem Hindenburgparkplatz. Abschließend ist festzustellen, dass für eine Aufenthaltsmöglichkeit für Busfahrer in Form eines Zeltes keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Im Übrigen macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die in dieser Jahreszeit erforderliche Beheizung einer solchen Einrichtung auch wiederum einen Schadstoffausstoß verursachen würde. zu 3.: Eine Anfrage bei der Halle Münsterland hat ergeben, dass die Halle grundsätzlich eine Aufent- haltsmöglichkeit im Sinne des Ratsantrages betreiben könnte. Allerdings sind keine Personalres- sourcen für solche zusätzlichen Leistungen in der Adventszeit vorhanden und die Kosten könnten nicht abgedeckt werden. Fazit: Aufgrund fehlenden Handlungsbedarfes, aus Kostengründen und aus städtebaulichen Aspekten schlägt die Verwaltung vor, weder eine zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeit für die Busfahrer noch einen zusätzlichen kleinen Weihnachtsmarkt im Umfeld des Reisebusparkplatzes Hindenburgplatz einzurichten, sondern an dem bewährten Konzept festzuhalten. Denn mit der Präsenz von Polizei und Verkehrsüberwachung vor Ort und der Ausgabe von Verzehrgutscheinen an die Busfahrer liegt ein gut funktionierendes Konzept zur Schadstoffreduzierung am Reisebusparkplatz Hinden- burgplatz in der Vorweihnachtszeit vor. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor - 4 - V/0511/2011 Anlage: Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011: Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit
Anlage_Antrag-Nr-A-R/0020/2011
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.. Ratsgruppe UWG/ÖDP im Rat 5 _ der Stadt Münster IL Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2011 Ratsantrag Münster, 21. März 2011 Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept zur Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit, verursacht durch Diesel-Motoren von Bussen (zZ. B. anlässlich von Weihnachtsmarktbesuchen in der Altstadt). j Zur Umsetzung des Konzepts ermittelt die Stadtverwaltung die zu erwarten- den Kosten eines attraktiven Unterbringungsangebotes für Busfahrer vor Ort, die auf ihre Fahrgäste warten (Aufstellung eines geschlossenes Zeltes oder Holzhauses od. ä., ggf. mit Heizung und Kioskanbindung, kleiner Weih- nachtsmarkt für die Öffentlichkeit). Die Stadtverwaltung berichtet über ihr Konzept vergangener Jahre und lässt ihre Erfahrungen in das neue Konzept einfließen. Die Verwaltung prüft, ob die Halle Münsterland als Betreiber einer solchen Einrichtung in Frage kommt. Begründung: Die Stadt Münster als Klimahauptstadt kann nicht zulassen, dass z. B. während der Adventszeit die Dieselmotoren bzw. Standheizungen von Besucherbussen den ganzen Tag laufen und so unnötige CO; - Emissionen in großem Umfang erzeugen. Zudem wird die Gesundheit von Passanten (Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer) im Promenadenbereich durch eine erhöhte Feinstaubbelastung zusätzlich beein- trächtigt. Den Busfahrern sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, in unmittelbarer Nähe ihres Aufenthaltsorts trocken und warm unterzukommen. . Im übrigen verweisen wir auf &11a des LimschG. Hier heisst es: „Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“ Ratsgruppe UWG/ÖDP gez. RH Gerd Kersting (ÖDP) gez. RH Fritz Pfau (UWG)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0511/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37