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V/0511/2011

Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit

Vorlagen 21.07.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 15.09.2011, TOP 8.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_Antrag-Nr-A-R/0020/2011

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Ansehen

Beschlussvorlage

8833 Zeichen

V/0511/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit, 
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 „Schadstoffreduzie-
rung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit“ wird nicht gefolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011 „Schadstoffreduzie-
rung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit“ (Anlage) wurde in der Sitzung 
des Hauptausschusses am 25.05.2011 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. 
 
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, für die Adventszeit ein Konzept zu erstellen, um 
den durch Diesel-Motoren und Standheizungen von Touristen-Reisebussen verursachten Schad-
stoffausstoß auf dem Hindenburgparkplatz zu reduzieren. Die Stadt Münster könne es als Klima-
hauptstadt nicht zulassen, dass Diesel-Motoren bzw. Standheizungen den ganzen Tag über laufen 
und so unnötige CO
2-Emissionen in großem Umfang erzeugen würden. Die erhöhte Feinstaubbe-
lastung beeinträchtige zudem die Gesundheit von Passanten im Promenadenbereich. Daher solle 
für die Busfahrer eine Möglichkeit geschaffen werden, in unmittelbarer Nähe ihres Aufenthaltsortes 
trocken und warm unterzukommen. 
 
Letztendlich wird im Antrag auf § 11a LImschG NRW verwiesen, in dem es heißt: „Es ist verboten, 
Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“ 
Vorlagen-Nr.: 
V/0511/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Baumeister 
Ruf: 
492 61 53 
E-Mail: 
BaumeisterBeate@stadt-
muenster.de  
Datum: 
26.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0511/2011 
 
Im Einzelnen wird die Verwaltung in dem Antrag gebeten, 
 
1. über ihr Konzept vergangener Jahre zu berichten, 
2. die zu erwartenden Kosten eines vor Ort anzusiedelnden, attraktiven Unterbringungsange-
botes für Busfahrer, die auf ihre Fahrgäste warten, zu ermitteln (Zelt oder Holzhaus oder 
ähnlich, gegebenenfalls mit Heizung und Kioskanbindung, kleiner Weihnachtsmarkt für die 
Öffentlichkeit) und 
3. zu prüfen, ob die Halle Münsterland als Betreiberin einer solchen Einrichtung in Frage 
kommt. 
 
Die Verwaltung hat diese Antragsanliegen geprüft und nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
zu 1.: 
 
Seit Mitte der 80er Jahre reserviert die Stadt Münster für die Zeit der Weihnachtsmärkte den mittle-
ren Teil des Hindenburgparkplatzes (= Parkplatz Hindenburg Nord) als Parkplatz für Touristen-
Reisebusse. Hier können bis zu 130 Reisebusse parken. Da es anfangs Probleme mit laufenden 
Motoren gab, hat die Stadt Münster alljährlich Handzettel mit der Aufforderung zur Einhaltung der 
rechtlichen Vorgaben zum Emissionsschutz an die Busfahrer verteilt. Nun sind seit einigen Jahren 
täglich Mitarbeiter der Polizei und der städtischen Verkehrsüberwachung während der Hauptanrei-
sezeit der Reisebusse zwischen 10 und 14 Uhr vor Ort anwesend, um die ankommenden Busse in 
Empfang zu nehmen und die Fahrgäste über verschi edene Dinge zu informieren, zum Beispiel 
über vorbeugende Maßnahmen gegen Taschendiebstahl. Bei dieser Gelegenheit wird nun auch 
jeder Busfahrer persönlich daran erinnert, den Motor und/oder die Standheizung seines Busses 
nicht unnötig laufen zu lassen. Von daher wird inzwischen auf die Verteilung der Handzettel ver-
zichtet. Verstöße können so auch direkt vor Ort am Reisebusparkplatz geahndet werden. 
 
Das Ordnungsamt hat mitgeteilt, dass Motoren im Dauerbetrieb seitdem nur noch selten vorzufin-
den sind und in den zurückliegenden Jahren keine Verstöße nach § 11a LImschG NRW festzustel-
len waren. Auch alljährlich durchgeführte Stichproben von Münster Marketing und des Amtes für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in der Vorweihnachtszeit haben gezeigt, dass 
die Motoren der Reisebusse nicht den ganzen Tag über laufen. Daher besteht aktuell kein Hand-
lungsbedarf und weitere Erhebungen erübrigen sich. 
 
Das Aufwärmen der Reisebusse kurz vor der Abfahrt ist allerdings kaum zu vermeiden, es ist als 
Serviceleistung gegenüber den Fahrgästen anzusehen, damit diese nicht in einen kalten Bus 
einsteigen müssen. Diese Warmlaufphasen würden durch einen Aufenthaltsraum für die Busfahrer 
nicht unterbunden. 
 
Seit ungefähr zehn Jahren wird jedem Busfahrer in der Vorweihnachtszeit bei der Ankunft am Rei-
sebusparkplatz Hindenburgplatz ein „Verzehrgutschein“ ausgehändigt, seit 2006 liegt dieser un-
verändert bei einem Wert von fünf Euro. Für diesen Gutschein erhält der Busfahrer in einer nahe 
gelegenen Gaststätte ein Mittagessen. Münster Marketing hat die Federführung in dieser Angele-
genheit inne und fragt jedes Jahr bei den Gaststätten im Umfeld des Hindenburgplatzes das Inte-
resse an einer Beteiligung ab. An dieser Maßnahme können solche Gaststätten teilnehmen, die 
ansprechende Räumlichkeiten für die Busfahrer vorhalten, in denen sich diese auch ohne Ver-
zehrzwang aufhalten dürfen, und die ein Mittagessen anbieten, das den Wert des Gutscheins nicht 
überschreitet. Damit stehen den Busfahrern trockene und warme Räumlichkeiten sowie Möglich-
keiten zur Einnahme eines kostengünstigen Mittagessens zur Verfügung. 
 
In 2010 haben sich drei Gaststätten an dieser Aktion beteiligt und ungefähr 40 % der ausgegebe-
nen Verzehrgutscheine wurden in diesen Lokalen eingelöst. Alljährliche Rückmeldungen der betei-
ligten Gaststätten bestätigen zudem, dass viele Busfahrer das Angebot nutzen, um sich in den 
vorgesehenen Räumlichkeiten zu treffen und die Wartezeit bis zur Abfahrt gemeinsam zu verbrin-
gen. Die Einrichtung des Verzehrgutscheins hat sich somit bewährt.

- 3 - 
V/0511/2011 
 
Insgesamt gesehen kann festgehalten werden, dass aktuell kein Handlungsbedarf besteht und mit 
dem Verzehrgutschein für die Busfahrer bereits ein attraktives Angebot existiert, um sich außer-
halb ihrer Busse trocken und warm aufzuhalten - letztendlich ist dies auch ein Beitrag zur Schad-
stoffreduzierung auf dem Reisebusparkplatz. 
 
zu 2.: 
 
Münster Marketing hat ermittelt, dass für ein geschlossenes Zelt mit Holzfußboden, das für circa 
100 Personen ausgelegt ist, mit Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro inklusive Biertischgarnitu-
ren, Beheizung und Bewachung zu rechnen ist, zuzüglich Bewirtungskosten und eventueller Miet-
kosten für die erforderliche Standfläche. 
 
Die Einrichtung eines kleinen öffentlichen Weihnachtsmarktes im Umfeld des Reisebusparkplatzes 
wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund der Konkurrenzsituation zu den traditionel-
len Weihnachtsmärkten in der Altstadt von den beteiligten Ämtern abgelehnt. In den zurückliegen-
den Jahren sind ähnlich lautende Anfragen privater Anbieter grundsätzlich negativ beschieden 
worden. 
 
Auch aus städtebaulicher Sicht bestehen Bedenken gegen jegliche Einrichtungen in Form von Zel-
ten/Hütten/Buden auf dem Hindenburgparkplatz. 
 
Abschließend ist festzustellen, dass für eine Aufenthaltsmöglichkeit für Busfahrer in Form eines 
Zeltes keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Im Übrigen macht die Verwaltung darauf 
aufmerksam, dass die in dieser Jahreszeit erforderliche Beheizung einer solchen Einrichtung auch 
wiederum einen Schadstoffausstoß verursachen würde. 
 
zu 3.: 
 
Eine Anfrage bei der Halle Münsterland hat ergeben, dass die Halle grundsätzlich eine Aufent-
haltsmöglichkeit im Sinne des Ratsantrages betreiben könnte. Allerdings sind keine Personalres-
sourcen für solche zusätzlichen Leistungen in der Adventszeit vorhanden und die Kosten könnten 
nicht abgedeckt werden. 
 
Fazit:
 
 
Aufgrund fehlenden Handlungsbedarfes, aus Kostengründen und aus städtebaulichen Aspekten 
schlägt die Verwaltung vor, weder eine zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeit für die Busfahrer noch 
einen zusätzlichen kleinen Weihnachtsmarkt im  Umfeld des Reisebusparkplatzes Hindenburgplatz 
einzurichten, sondern an dem bewährten Konzept festzuhalten. Denn mit der Präsenz von Polizei 
und Verkehrsüberwachung vor Ort und der Ausgabe von Verzehrgutscheinen an die Busfahrer 
liegt ein gut funktionierendes Konzept zur Schadstoffreduzierung am Reisebusparkplatz Hinden-
burgplatz in der Vorweihnachtszeit vor. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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V/0511/2011 
Anlage: Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0020/2011 vom 21.03.2011: 
Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit

Anlage_Antrag-Nr-A-R/0020/2011

1818 Zeichen

..
Ratsgruppe UWG/ÖDP
im Rat
5 _ der Stadt Münster IL

Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2011

Ratsantrag Münster, 21. März 2011

Schadstoffreduzierung im Bereich Hindenburgplatz/Promenade

in der Adventszeit

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1.

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept zur Schadstoffreduzierung im
Bereich Hindenburgplatz/Promenade in der Adventszeit, verursacht durch
Diesel-Motoren von Bussen (zZ. B. anlässlich von Weihnachtsmarktbesuchen
in der Altstadt). j

Zur Umsetzung des Konzepts ermittelt die Stadtverwaltung die zu erwarten-
den Kosten eines attraktiven Unterbringungsangebotes für Busfahrer vor
Ort, die auf ihre Fahrgäste warten (Aufstellung eines geschlossenes Zeltes
oder Holzhauses od. ä., ggf. mit Heizung und Kioskanbindung, kleiner Weih-
nachtsmarkt für die Öffentlichkeit).

Die Stadtverwaltung berichtet über ihr Konzept vergangener Jahre und lässt
ihre Erfahrungen in das neue Konzept einfließen.

Die Verwaltung prüft, ob die Halle Münsterland als Betreiber einer solchen
Einrichtung in Frage kommt.

Begründung:

Die Stadt Münster als Klimahauptstadt kann nicht zulassen, dass z. B. während der
Adventszeit die Dieselmotoren bzw. Standheizungen von Besucherbussen den
ganzen Tag laufen und so unnötige CO; - Emissionen in großem Umfang erzeugen.
Zudem wird die Gesundheit von Passanten (Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer) im
Promenadenbereich durch eine erhöhte Feinstaubbelastung zusätzlich beein-
trächtigt. Den Busfahrern sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, in unmittelbarer
Nähe ihres Aufenthaltsorts trocken und warm unterzukommen. .

Im übrigen verweisen wir auf &11a des LimschG. Hier heisst es: „Es ist verboten,
Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“

Ratsgruppe UWG/ÖDP
gez. RH Gerd Kersting (ÖDP)
gez. RH Fritz Pfau (UWG)

Beratungsverlauf (2)

07.09.2011 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0511/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37