1965/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV6 am 14.03.2024 (AN/0396/2024) betr. "Zustand der Fahrradwege im Bezirk Chorweiler"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/665/23 Vorlagen-Nummer 1965/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV6 am 14.03.2024 (AN/0396/2024) betr. "Zustand der Fahrradwege im Bezirk Chorweiler" Die SPD-Fraktion bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es bereits Pläne oder Maßnahmen zur Instandhaltung und Verbesserung der Fahrradwege im Stadtbezirk Chorweiler?“ 2. „Wie werden Hindernisse wie Wurzelwerk, Überwucherungen und Müll auf den Fahr- radwegen regulär beseitigt?“ 3. „Wer ist für die Erneuerung und Markierung der Fahrradwege verantwortlich, und wie oft werden diese Maßnahmen durchgeführt?“ 4. „Welche Schritte werden unternommen, um die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Fahrradwegen zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Die Verkehrssicherheit an Straßen und Fahrradwegen ist für die Stadt Köln eine Hauptauf- gabe. Die Schadensbeseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behebung nach sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt. Da die Schäden in allen Stadtteilen auftreten ist zum ei- nen der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement und zum anderen das Amt für Straßen und Radwegebau in allen Stadtbezirken gleichermaßen unterwegs. Die Mitarbeitenden der zuvor genannten Ämter arbeiten Tag täglich, um die gemeldeten und bekannten Straßenschäden zu beseitigen und somit der Verkehrssicherungspflicht nachzu- kommen. Zusätzlich sind externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Schadensauf- kommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der Scha- densfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auftrag der Stadt Köln mit im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird fortlaufend über das Jahr vorgenommen. Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priori- siert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie- hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwach- stellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Größere Schädigungen bei denen großflächige Sanierungen erforderlich sind, werden im 2 Zuge der Schadensregulierung alle tangierenden Fachämter mit einbezogen. Größere Sanie- rungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßenunterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitunabhängig durchgeführt. Insbesondere sei hier die avi- sierte Baumaßnahme Neusser Landstraße zu benennen. Aufgrund von Fahrbahnschäden welche sich negativ auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen auswirken, wurde sich dazu entschieden, die Neusser Landstraße (insbesondere die Geh-/Radwege) neu zu planen und die Breiten der einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege) auf den neusten Stand anzupassen und somit den gestiegenen Ansprüchen an dem öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Generell werden bei anstehenden Umplanungen auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Zustände der Verkehrswege (Straßen, Geh- und Radwege) bezogen auf Oberflächen- schäden, sowie zusätzlich notwendige Maßnahmen berücksichtigt. Zu beachten ist zudem, dass die Stadt Köln nicht für alle Straßen sowie Geh- und Radwege auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig ist. Einige Straßen, Geh- und Radwege liegen in der Baulast von Straßen.NRW, die für deren Sanierung zuständig ist. zu Frage 2: Wurzelwerk wird kritisch im Hinblick auf die Standfestigkeit eines Baumes betrachtet und ge- eignete Maßnahmen zur Überleitung des betroffenen Weges getroffen. Zusammen mit dem städtischen Grünflächenamt werden teilweise auch weitergehende Maßnahmen betrachtet, wobei der Schutz der betroffenen Bäume auch eine tragende Rolle spielt. Überwucherungen werden in Absprache zwischen den Ämtern nach der Vegetationsperiode beseitigt. Für die Müllentsorgung sorgen die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB). zu Frage 3: Zum einen dient das Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln der Erneuerung und Um- gestaltung von sanierungsbedürftigen Radwegen und Nebenanlagen. Im Rahmen der Maß- nahmen werden nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Richtlinien, Regelwerke o- der Barrierefreiheit) entsprechende Radwege baulich angepasst. Diese werden z.B. verbrei- tert, in einem anderen Material ausgeführt oder mit taktilen Elemente ausgerüstet. Zum anderen werden Erneuerungen von Markierungen vom Bauhof des Amtes für Verkehrs- management über externe Firmen in Auftrag gegeben. Dieses erfolgt zumeist dann, wenn eine verblasste Markierung z.B. eine mögliche Verkehrsgefährdung darstellt. In regelmäßigen Verkehrsschauen werden Straßen und Radwegmarkierungen, sowie der allgemeine Zustand betrachtet. Die zuvor genannten Maßnahmen werden im laufenden Geschäft der Verwaltung abgearbeitet. zu Frage 4: Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden die Radwege im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln vom Straßenkontrolldienst des Bauhofes überwacht. Identifizierte Schäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beseitigt. Zur operativen Umsetzung orientiert sich der Bauhof an den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer. Für die Radwege im Stadtbezirk Chorweile bedeutet dieses – je nach Bedeutung der Weg- strecke – zumeist eine Kontrolle im wiederkehrenden Turnus von 4-8 Wochen. Im Vergleich dazu findet in den angrenzenden Fußgängerzentren eine wöchentliche Kontrolle statt. Des Weiteren werden wie unter Punkt 3 beschrieben, sanierungsbedürftige Radwege und Ne- benanlagen mittels dem Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln überplant und baulich angepasst, sodass die Belange der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer Berücksichti- gung findet. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1965/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 17.06.2024 11:30