BV4/129/2025
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW - Jugendrat
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Beschlussvorlage_BV
1409 Zeichen
BV4/129/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW - Jugendrat Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau Rochelle Kirschbaum, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (Vertretung einer betrof fenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Sachdarstellung: Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirks - vertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht. Frau Rochelle Kirschbaum ist vom Jugendrat für den Stadtbezirk 4 benannt worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV4/129/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 01.08.2025
- Erstellt
- 01.08.2025 09:19