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BV4/129/2025

Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW - Jugendrat

Bezirksvertretung Beschlussvorlage 01.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4, Sitzung am 12.11.2025, TOP 8

Beschlussvorlage_BV

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Beschlussvorlage_BV

1409 Zeichen

BV4/129/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 
Absatz 3 Gemeindeordnung NRW - Jugendrat 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 4 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau 
Rochelle Kirschbaum, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der 
Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in 
Verbindung mit § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen 
(Vertretung einer betrof fenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden 
Wahlperiode zuzulassen. 
 
 
Sachdarstellung: 
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat 
berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, 
ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. 
Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirks -
vertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in 
den Sitzungen  zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein 
Antrags- und Anfragerecht.  
 
Frau Rochelle Kirschbaum ist vom Jugendrat für den Stadtbezirk 4 benannt worden.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV4/129/2025
Typ
Bezirksvertretung Beschlussvorlage
Datum
01.08.2025
Erstellt
01.08.2025 09:19