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0127/2019

Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 2019

Mitteilung Ausschuss 16.01.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 8.5.3

Anlage 1 Vereinbarung

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Anlage 2 Pressemitteilung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Vereinbarung

6713 Zeichen

Vereinbarung
zwischen
den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen 
und
dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Lan­
des Nordrhein-Westfalen
- nachfolgend als „Vereinbarungspartner“ bezeichnet- 
über
Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
1. Herstellung der Auskömmlichkeit
Die Vereinbarungspartner werden zum Kindergartenjahr 2020/2021 die strukturelle Unter­
finanzierung des Kinderbildungsgesetzes beseitigen und die Auskömmlichkeit des Sys­
tems auf der Grundlage des Konsenspapiers vom 26. Februar 2007 herstellen. Sie gehen 
davon aus, dass die Herstellung der Auskömmlichkeit rd. 750 Mio. Euro1 kosten wird.
Es besteht Einvernehmen, dass mit der Auskömmlichkeit die Qualität der Kindertagesbe­
treuung gegenüber dem Status quo faktisch verbessert wird. Im Verhältnis zum Konsens­
papier und zum KiBiz ist damit keine Standardveränderung verbunden.
Die Vereinbarungspartner sind sich weiterhin darüber einig, dass weder Eltern noch die 
Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen. 
Die Kosten der Herstellung der Auskömmlichkeit tragen das Land NRW und die örtlichen 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte. Hierdurch sinken relativ die Trägeranteile 
aller Kindergartenträger und der Anteil der Elternbeiträge (Anlage).
1 Berechnungsbasis: Personalwerte nach dem KGSt-Bericht 17/2017: Kosten eines Arbeitsplatzes 
(2017/2018), hochgerechnet auf das Kindergartenjahr 2020/2021; Sachwerte dynamisiert mit 1,5 Prozent.
1
Anlage 1

2. Index
Es besteht Einvernehmen, dass die Anpassung der Kindpauschalen künftig durch eine 
jährliche Indexierung, orientiert an der tatsächlichen Kostenentwicklung, in der Systematik 
des Kinderbildungsgesetzes erfolgen soll.
3. Kommunaler Träqeranteil
Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, im Rahmen der Reform des Kinder­
bildungsgesetzes die gesetzlich verankerten Trägeranteile kommunaler Kitas um 6 Pro­
zentpunkte an die Trägeranteile der anderen Träger anzunähern.
Das Land und die Gesamtheit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die 
Kosten der Absenkung des Trägeranteils für kommunale Kitas (rd. 120 Mio. Euro) je zur 
Hälfte (jeweils 3 Prozentpunkte). Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass der von 
den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aufzubringende Finanzierungsanteil 
vom jeweiligen Ausgleichsanspruch des Trägers nach dem Gesetz zur Regelung des Kos­
tenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Ju­
gendhilfe - BAG-JH) abgezogen wird. Die Höhe des Abzugsbetrages orientiert sich hierbei 
am jeweiligen Vorteil, den kommunale Träger im jeweiligen Jugendamtsbezirk durch die 
kommunal finanzierte Absenkung haben.
4. Flexible Öffnungszeiten; Betreuung in Randzeiten
Die Vereinbarungspartner verfolgen das Ziel einer bedarfsgerechten Erweiterung der Be­
treuungsangebote in Randzeiten und der Öffnungszeiten. Für diese Stärkung der bedarfs­
gerechten Ausrichtung der Kindertagesbetreuungsangebote sollen insgesamt rund 
100 Mio. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Hiervon tragen die Kom­
munen 20 Mio. Euro jährlich.
5. Rücklaqenbildung
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung bei den 
Trägern im Zuge der Novellierung sachgerecht und wirksam begrenzt werden müssen.
Die Herstellung der Auskömmlichkeit sowie die künftige Entwicklung der Rücklagen und 
der freiwilligen Zuschüsse der Kommunen an Kindergartenträger stehen in einem Zusam­
menhang.
2

6. Überprüfung des Belastunqsausqleichs Juqendhilfe
Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Jahr 2019 eine Überprüfung des BAG-JH er­
folgen soll, um eingetretenen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
7. Investitionsförderung/Platzausbau
Die Vereinbarungspartner sehen die Notwendigkeit, dass für den erheblichen quantitativen 
Ausbaubedarf weiterhin Investitionsfördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung 
gestellt werden müssen.
Das Land garantiert Kommunen und Trägern, jeden notwendigen Platz beim Ausbau zu 
bewilligen und auf der Grundlage der gültigen Förderrichtlinie zu finanzieren. Sollten die 
im Haushaltsplan etatisierten Mittel in dieser Legislaturperiode nicht ausreichen, wird die 
Landesregierung gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber die Initiative ergreifen, dass not­
wendige weitere Mittel für den investiven Mehrbedarf zur Verfügung gestellt werden.
Die Investitionsförderung erfolgt für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze durch 
Neubau, Ausbau und Umbau sowie für Ausstattungsmaßnahmen. Gemäß der Förderricht­
linie kann ein Anteil der Investitionsfördermittel für den Erhalt von Plätzen eingesetzt wer­
den, die ohne bauliche Investitionen entfallen würden.
8. Evaluation
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuung unter 
Einbeziehung und Mitwirkung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der 
kirchlichen Büros auf der Basis einer umfassenden Datenerhebung überprüft werden soll. 
Hierzu soll im Gesetz eine Revisionsklausel verankert werden.
Die Vereinbarungspartner kommen überein, die Auswirkungen, die sich für Kommunen mit 
keinem oder einem geringen Anteil kommunaler Kitas aus dem unterschiedlichen Rücklauf 
bei der KiBiz-Finanzierung ergeben, zeitnah zu prüfen und noch im Jahr 2019 zu bewer­
ten. Sofern etwaige relevante Belastungen für einzelne Kommunen das Risiko verursa­
chen, die Haushaltsgenehmigung ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu gefähr­
den, sollen die Folgen für das Land kostenneutral, zum Beispiel bei der Überprüfung des 
BAG-JH, möglichst ausgeglichen werden.
3

Düsseldorf, 08.01.2019
€>c*~J-
Dr Joachim Stamp
Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge 
und Integration des Landes Nordrhein- 
Westfalen
Hunsteger-Petermann 
Vorsitzender des
Städtetages Nordrhein-Westfalen
Helmut Dedy
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des 
Städtetages Nordrhein-Westfalen
Thomas Hendele
Vorsitzender des Landkreistages
Nordrhein-Westfalen
Städte- und Gemeindebundes 
Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Klein
Hauptgeschäftsführer des Landkreistages 
Nordrhein-Westfalen
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r\A% r V. ^ 4
Dr. Bernd Schneider 
Hauptgeschäftsführer des 
Städte- und Gemeindebundes 
Nordrhein-Westfalen
Anlage
4

Anlage zur Vereinbarung
Vorläufige Werte
Bisherige Finanzierungsgemeinschaft
Trägeranteil Elternbeiträge
12,0% 19,0%
9,0% 19,0%
4,0% 19,0%
21,0% 19,0%
Neue Finanzierungsgemeinschaft (KGJ 2020/2021)
Trägeranteil Elternbeiträge
10,7% 16,9%
7,9% 16,9%
3,5% 16,9%
18,7% 16,9%
Durch die weitere Absenkung des kommunalen Trägeranteils um 6 Prozentpunkte 
verringert sich dieser auf 12,7 %.
Die Berechnung hinsichtlich der exakten Zahlen ist vorläufig.

Anlage 2 Pressemitteilung

4668 Zeichen

Städtetag NRW
Gereonstr. 18 - 32 
50670 Köln 
Tel. 0221.3771.0
www.staedtetag-nrw.de 
Landkreistag NRW 
Kavalleriestr. 8 
40213 Düsseldorf 
Tel. 0211.300941.0 
www.lkt-nrw.de 
Städte- und Gemeindebund NRW 
Kaiserswerther Str. 199/201 
40474 Düsseldorf 
Tel. 0211.4587.1 
www.kommunen.nrw.de 
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN
Pressemitteilung  
8. Januar 2019
Kommunale Spitzenverbände nach Verständigung mit dem Land 
„Finanzdefizit in der Kinderbetreuung wird beseitigt – zusätzliches Geld 
ermöglicht bessere Betreuung – Land sagt Investitionsmittel zu“ 
Familienminister Dr. Joachim Stamp und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nord-
rhein-Westfalen haben sich darüber verständigt, die Qualität der Kinderbetreuung in 
Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Eine Vereinbarung dazu wurde heute in Düsseldorf 
unterzeichnet.
„Es gab jahrelang ein strukturelles finanzielles Defizit in der Kinderbetreuung in Nord-
rhein-Westfalen. Viele Kindergartenträger mussten dadurch mit Finanzierungslücken 
kämpfen, die sich vor allem auf die Personalausstattung ausgewirkt haben. Mit zusätz-
lich 750 Millionen Euro wird nun die Grundlage geschaffen, um die Finanzierung der 
Kinderbetreuung für die Zukunft stabil zu machen. Damit werden alle Träger in die 
Lage versetzt, die Qualität in der Kinderbetreuung tatsächlich zu verbessern“, erklären 
die Präsidenten des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-
Petermann, des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele, und des Städte- und 
Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden zusätzliche 750 Millionen Euro zur Verfü-
gung gestellt, davon die Hälfte, also 375 Millionen Euro, von den Kommunen. Damit 
erreicht das Gesamtvolumen der Finanzierung der Kinderbetreuung etwa 6,8 Milliarden 
Euro.
In den vergangenen Jahren hatten das Land NRW und die Kommunen die Kindergärten 
durch mehrere aufeinanderfolgende Rettungspakete über Wasser gehalten. Durch eine 
nun vorgesehene Dynamisierungsklausel werde sich künftig die Kindergartenfinanzie-
rung entsprechend der allgemeinen Kostensteigerungen entwickeln, betonen die  
kommunalen Spitzenverbände. So werde sichergestellt, dass in den kommenden Jahren 
nicht erneut eine Finanzierungslücke auftritt.
„Die schwierigen Verhandlungen der vergangenen Monate haben beiden Seiten  
einiges abverlangt. Am Ende ist es jedoch gelungen, neben der deutlichen Erhöhung 
der laufenden Finanzierung auch eine Garantie des Ministers für ausreichende  
Investitionsmittel des Landes zu erhalten. Denn diese brauchen wir in den Kommunen, 
um die in Zukunft dringend benötigten weiteren 100.000 Kindergartenplätze zu 
errichten“, so Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer. Für das Haushaltsjahr 2019 
stehen Investitionsmittel des Landes von 124 Millionen Euro zur Verfügung. In der  
mittelfristigen Finanzplanung wird das Land 115 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Zu 
diesem Betrag sollen Haushaltsreste hinzukommen.
Anlage 3

- 2 - 
Als Erfolg werten die kommunalen Spitzenverbände auch, dass der sogenannte Träger-
anteil kommunaler Kindergärten deutlich gesenkt werden soll. Dadurch wird dieser  
Anteil der Finanzierung dem der anderen Träger angenähert. „Für uns wird es hierdurch 
wesentlich leichter, den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten effektiver zu  
steuern“, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.
Als Reaktion auf den Betreuungsbedarf von Eltern am frühen Morgen, Abend oder am 
Wochenende haben sich der Minister und die kommunalen Spitzenverbände darauf 
verständigt, 100 Millionen Euro für erweiterte Öffnungszeiten und die sogenannte 
Randzeitenbetreuung bereitzustellen. Hiervon trägt die kommunale Seite 20 Millionen 
Euro jährlich.
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den kommunalen 
Spitzenverbänden wird das Familienministerium in den nächsten Wochen einen Gesetz-
entwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) erarbeiten. 
Die kommunalen Spitzenverbände erwarten nun, dass die zwischen ihnen und dem  
Familienminister vereinbarten Eckpunkte auch von den im Landtag vertretenen  
Fraktionen berücksichtigt werden und sich im neuen Kinderbildungsgesetz wieder-
finden. Die Verbände gehen davon aus, dass die Novelle in diesem Jahr vom Landtag 
verabschiedet wird, um dann ab dem 1. August 2020 in Kraft zu treten.
Kontakt:
Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, stellv. Pressesprecher Dr. Kai Zentara, Tel. 0211/300491-110
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Martin Lehrer, Tel. 0211/4587-230

Mitteilung Ausschuss

3600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 00 
Vorlagen-Nummer 16.01.2019 
 0127/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 
 
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 2019 
 
Die Verwaltung informiert über die Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und 
dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen über 
Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes. Dazu wird auf die vom Städtetag NW über-
sandten Papiere verwiesen, die als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. 
 
Geplant ist zum Kindergartenjahr 2020/2021 eine Gesetzesänderung mit folgenden Einzelpunkten: 
1. Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung und Herstellung einer Auskömmlichkeit des 
Systems der Betriebskostenfinanzierung. Hierfür wird ein Gesamtbedarf an 750 Mio. € kalku-
liert, von dem Land und Kommunen jeweils die Hälfte tragen. Eltern und Träger werden hier-
mit nicht mehr belastet 
2. Indexierung der Personal- und Sachkosten nach Maßgabe der tatsächlichen Kostenentwick-
lung 
3. Annäherung der gesetzlich verankerten Trägeranteile der kommunalen Kitas um 6 Prozent-
punkte an die Trägeranteile der anderen Träger; hiervon tragen die Kommunen allerdings die 
Hälfte, so dass lediglich eine Reduzierung um 3 Prozentpunkte verbleibt 
4. Zur Stärkung des bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Randzeiten stellt 
das Land weitere 100 Mio. € jährlich zur Verfügung, von denen die Kommunen 20 Mio. € tra-
gen sollen 
5. Einvernehmen besteht, dass die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung bei freien Trägern sach-
gerecht und wirksam begrenzt werden müssen, um Mitnahmeeffekte zu verhindern 
6. Einvernehmen besteht, dass noch im Jahr 2019 eine Prüfung des Belastungsausgleichs 
(BAG-JH) erfolgen soll 
7. Einvernehmen besteht, dass für den erheblichen quantitativen Ausbau weiterhin Investitions-
fördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Land ga-
rantiert, jeden notwendigen Platz zu fördern. Für den Fall, dass der Bund nach dem Jahr 2022 
kein Geld mehr für den weiteren Ausbau zur Verfügung stellt (Gute-Kita-Gesetz), werde das 
Land einspringen. 
8. Eine besondere Evaluation für die Auswirkungen der Reform auf kommunale Kitas wurde ver-
einbart 
 
Erst überschlägige und grobe Berechnungen weisen für Köln folgende finanzielle Auswirkungen aus: 
 
Die Kindpauschalen werden gegenüber der jetzigen Summen um rund 50 Mio. € steigen, hiervon 
entfallen nach der Zahl der Plätze etwa 47 % auf kommunale Einrichtungen.  
 
Die Stadt muss an die Träger im Volumen von rund 26 Mio. € höhere Zuschüsse zahlen, bekommt 
vom Land davon die Hälfte erstattet, so dass eine Mehrbelastung von 13 Mio. € entsteht. 
 
Der Landesanteil an kommunalen Kitas steigt von derzeit 30 % auf 33 %, so dass sich höhere Erlöse

2 
 
von rund 13,5 Mio. € ergeben. 
Soweit die Stadt in ihren Kitas mehr Personal einsetzt oder höhere Sachausgaben hat, wird die im 
Verhältnis zum Gesamtvolumen schon geringe Entlastung wieder aufgezehrt. 
 
Über die Landespläne hat die Presse bereits umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch das Vorha-
ben des Landes veröffentlicht, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 die beitragsfreie Vorschulzeit von 
einem auf zwei Jahre zu verdoppeln. Die den Kommunen dadurch entstehenden Mindereinnahmen 
wird das Land im Zuge eines Konnexitätsausgleichs erstatten müssen. Wenn diese Erstattung in glei-
chem Umfang wie die für das erste beitragsfreie Jahr erfolgt, würden auf Köln ungefähr 13,5 Mio. € 
entfallen. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0127/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.01.2019
Erstellt
11.01.2019 11:10