0127/2019
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 2019
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Anlage 1 Vereinbarung
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Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Lan des Nordrhein-Westfalen - nachfolgend als „Vereinbarungspartner“ bezeichnet- über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 1. Herstellung der Auskömmlichkeit Die Vereinbarungspartner werden zum Kindergartenjahr 2020/2021 die strukturelle Unter finanzierung des Kinderbildungsgesetzes beseitigen und die Auskömmlichkeit des Sys tems auf der Grundlage des Konsenspapiers vom 26. Februar 2007 herstellen. Sie gehen davon aus, dass die Herstellung der Auskömmlichkeit rd. 750 Mio. Euro1 kosten wird. Es besteht Einvernehmen, dass mit der Auskömmlichkeit die Qualität der Kindertagesbe treuung gegenüber dem Status quo faktisch verbessert wird. Im Verhältnis zum Konsens papier und zum KiBiz ist damit keine Standardveränderung verbunden. Die Vereinbarungspartner sind sich weiterhin darüber einig, dass weder Eltern noch die Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen. Die Kosten der Herstellung der Auskömmlichkeit tragen das Land NRW und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte. Hierdurch sinken relativ die Trägeranteile aller Kindergartenträger und der Anteil der Elternbeiträge (Anlage). 1 Berechnungsbasis: Personalwerte nach dem KGSt-Bericht 17/2017: Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018), hochgerechnet auf das Kindergartenjahr 2020/2021; Sachwerte dynamisiert mit 1,5 Prozent. 1 Anlage 1 2. Index Es besteht Einvernehmen, dass die Anpassung der Kindpauschalen künftig durch eine jährliche Indexierung, orientiert an der tatsächlichen Kostenentwicklung, in der Systematik des Kinderbildungsgesetzes erfolgen soll. 3. Kommunaler Träqeranteil Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, im Rahmen der Reform des Kinder bildungsgesetzes die gesetzlich verankerten Trägeranteile kommunaler Kitas um 6 Pro zentpunkte an die Trägeranteile der anderen Träger anzunähern. Das Land und die Gesamtheit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Kosten der Absenkung des Trägeranteils für kommunale Kitas (rd. 120 Mio. Euro) je zur Hälfte (jeweils 3 Prozentpunkte). Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass der von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aufzubringende Finanzierungsanteil vom jeweiligen Ausgleichsanspruch des Trägers nach dem Gesetz zur Regelung des Kos tenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Ju gendhilfe - BAG-JH) abgezogen wird. Die Höhe des Abzugsbetrages orientiert sich hierbei am jeweiligen Vorteil, den kommunale Träger im jeweiligen Jugendamtsbezirk durch die kommunal finanzierte Absenkung haben. 4. Flexible Öffnungszeiten; Betreuung in Randzeiten Die Vereinbarungspartner verfolgen das Ziel einer bedarfsgerechten Erweiterung der Be treuungsangebote in Randzeiten und der Öffnungszeiten. Für diese Stärkung der bedarfs gerechten Ausrichtung der Kindertagesbetreuungsangebote sollen insgesamt rund 100 Mio. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Hiervon tragen die Kom munen 20 Mio. Euro jährlich. 5. Rücklaqenbildung Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung bei den Trägern im Zuge der Novellierung sachgerecht und wirksam begrenzt werden müssen. Die Herstellung der Auskömmlichkeit sowie die künftige Entwicklung der Rücklagen und der freiwilligen Zuschüsse der Kommunen an Kindergartenträger stehen in einem Zusam menhang. 2 6. Überprüfung des Belastunqsausqleichs Juqendhilfe Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Jahr 2019 eine Überprüfung des BAG-JH er folgen soll, um eingetretenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. 7. Investitionsförderung/Platzausbau Die Vereinbarungspartner sehen die Notwendigkeit, dass für den erheblichen quantitativen Ausbaubedarf weiterhin Investitionsfördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Land garantiert Kommunen und Trägern, jeden notwendigen Platz beim Ausbau zu bewilligen und auf der Grundlage der gültigen Förderrichtlinie zu finanzieren. Sollten die im Haushaltsplan etatisierten Mittel in dieser Legislaturperiode nicht ausreichen, wird die Landesregierung gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber die Initiative ergreifen, dass not wendige weitere Mittel für den investiven Mehrbedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Investitionsförderung erfolgt für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze durch Neubau, Ausbau und Umbau sowie für Ausstattungsmaßnahmen. Gemäß der Förderricht linie kann ein Anteil der Investitionsfördermittel für den Erhalt von Plätzen eingesetzt wer den, die ohne bauliche Investitionen entfallen würden. 8. Evaluation Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuung unter Einbeziehung und Mitwirkung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der kirchlichen Büros auf der Basis einer umfassenden Datenerhebung überprüft werden soll. Hierzu soll im Gesetz eine Revisionsklausel verankert werden. Die Vereinbarungspartner kommen überein, die Auswirkungen, die sich für Kommunen mit keinem oder einem geringen Anteil kommunaler Kitas aus dem unterschiedlichen Rücklauf bei der KiBiz-Finanzierung ergeben, zeitnah zu prüfen und noch im Jahr 2019 zu bewer ten. Sofern etwaige relevante Belastungen für einzelne Kommunen das Risiko verursa chen, die Haushaltsgenehmigung ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu gefähr den, sollen die Folgen für das Land kostenneutral, zum Beispiel bei der Überprüfung des BAG-JH, möglichst ausgeglichen werden. 3 Düsseldorf, 08.01.2019 €>c*~J- Dr Joachim Stamp Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen Hunsteger-Petermann Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen Helmut Dedy Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalen Thomas Hendele Vorsitzender des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen < (/• r\A% r V. ^ 4 Dr. Bernd Schneider Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Anlage 4 Anlage zur Vereinbarung Vorläufige Werte Bisherige Finanzierungsgemeinschaft Trägeranteil Elternbeiträge 12,0% 19,0% 9,0% 19,0% 4,0% 19,0% 21,0% 19,0% Neue Finanzierungsgemeinschaft (KGJ 2020/2021) Trägeranteil Elternbeiträge 10,7% 16,9% 7,9% 16,9% 3,5% 16,9% 18,7% 16,9% Durch die weitere Absenkung des kommunalen Trägeranteils um 6 Prozentpunkte verringert sich dieser auf 12,7 %. Die Berechnung hinsichtlich der exakten Zahlen ist vorläufig.
Anlage 2 Pressemitteilung
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Städtetag NRW Gereonstr. 18 - 32 50670 Köln Tel. 0221.3771.0 www.staedtetag-nrw.de Landkreistag NRW Kavalleriestr. 8 40213 Düsseldorf Tel. 0211.300941.0 www.lkt-nrw.de Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199/201 40474 Düsseldorf Tel. 0211.4587.1 www.kommunen.nrw.de ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN Pressemitteilung 8. Januar 2019 Kommunale Spitzenverbände nach Verständigung mit dem Land „Finanzdefizit in der Kinderbetreuung wird beseitigt – zusätzliches Geld ermöglicht bessere Betreuung – Land sagt Investitionsmittel zu“ Familienminister Dr. Joachim Stamp und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nord- rhein-Westfalen haben sich darüber verständigt, die Qualität der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Eine Vereinbarung dazu wurde heute in Düsseldorf unterzeichnet. „Es gab jahrelang ein strukturelles finanzielles Defizit in der Kinderbetreuung in Nord- rhein-Westfalen. Viele Kindergartenträger mussten dadurch mit Finanzierungslücken kämpfen, die sich vor allem auf die Personalausstattung ausgewirkt haben. Mit zusätz- lich 750 Millionen Euro wird nun die Grundlage geschaffen, um die Finanzierung der Kinderbetreuung für die Zukunft stabil zu machen. Damit werden alle Träger in die Lage versetzt, die Qualität in der Kinderbetreuung tatsächlich zu verbessern“, erklären die Präsidenten des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger- Petermann, des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele, und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden zusätzliche 750 Millionen Euro zur Verfü- gung gestellt, davon die Hälfte, also 375 Millionen Euro, von den Kommunen. Damit erreicht das Gesamtvolumen der Finanzierung der Kinderbetreuung etwa 6,8 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren hatten das Land NRW und die Kommunen die Kindergärten durch mehrere aufeinanderfolgende Rettungspakete über Wasser gehalten. Durch eine nun vorgesehene Dynamisierungsklausel werde sich künftig die Kindergartenfinanzie- rung entsprechend der allgemeinen Kostensteigerungen entwickeln, betonen die kommunalen Spitzenverbände. So werde sichergestellt, dass in den kommenden Jahren nicht erneut eine Finanzierungslücke auftritt. „Die schwierigen Verhandlungen der vergangenen Monate haben beiden Seiten einiges abverlangt. Am Ende ist es jedoch gelungen, neben der deutlichen Erhöhung der laufenden Finanzierung auch eine Garantie des Ministers für ausreichende Investitionsmittel des Landes zu erhalten. Denn diese brauchen wir in den Kommunen, um die in Zukunft dringend benötigten weiteren 100.000 Kindergartenplätze zu errichten“, so Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer. Für das Haushaltsjahr 2019 stehen Investitionsmittel des Landes von 124 Millionen Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung wird das Land 115 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Zu diesem Betrag sollen Haushaltsreste hinzukommen. Anlage 3 - 2 - Als Erfolg werten die kommunalen Spitzenverbände auch, dass der sogenannte Träger- anteil kommunaler Kindergärten deutlich gesenkt werden soll. Dadurch wird dieser Anteil der Finanzierung dem der anderen Träger angenähert. „Für uns wird es hierdurch wesentlich leichter, den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten effektiver zu steuern“, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände. Als Reaktion auf den Betreuungsbedarf von Eltern am frühen Morgen, Abend oder am Wochenende haben sich der Minister und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, 100 Millionen Euro für erweiterte Öffnungszeiten und die sogenannte Randzeitenbetreuung bereitzustellen. Hiervon trägt die kommunale Seite 20 Millionen Euro jährlich. Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden wird das Familienministerium in den nächsten Wochen einen Gesetz- entwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) erarbeiten. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten nun, dass die zwischen ihnen und dem Familienminister vereinbarten Eckpunkte auch von den im Landtag vertretenen Fraktionen berücksichtigt werden und sich im neuen Kinderbildungsgesetz wieder- finden. Die Verbände gehen davon aus, dass die Novelle in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet wird, um dann ab dem 1. August 2020 in Kraft zu treten. Kontakt: Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270 Landkreistag Nordrhein-Westfalen, stellv. Pressesprecher Dr. Kai Zentara, Tel. 0211/300491-110 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Martin Lehrer, Tel. 0211/4587-230
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 16.01.2019 0127/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 2019 Die Verwaltung informiert über die Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes. Dazu wird auf die vom Städtetag NW über- sandten Papiere verwiesen, die als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. Geplant ist zum Kindergartenjahr 2020/2021 eine Gesetzesänderung mit folgenden Einzelpunkten: 1. Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung und Herstellung einer Auskömmlichkeit des Systems der Betriebskostenfinanzierung. Hierfür wird ein Gesamtbedarf an 750 Mio. € kalku- liert, von dem Land und Kommunen jeweils die Hälfte tragen. Eltern und Träger werden hier- mit nicht mehr belastet 2. Indexierung der Personal- und Sachkosten nach Maßgabe der tatsächlichen Kostenentwick- lung 3. Annäherung der gesetzlich verankerten Trägeranteile der kommunalen Kitas um 6 Prozent- punkte an die Trägeranteile der anderen Träger; hiervon tragen die Kommunen allerdings die Hälfte, so dass lediglich eine Reduzierung um 3 Prozentpunkte verbleibt 4. Zur Stärkung des bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Randzeiten stellt das Land weitere 100 Mio. € jährlich zur Verfügung, von denen die Kommunen 20 Mio. € tra- gen sollen 5. Einvernehmen besteht, dass die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung bei freien Trägern sach- gerecht und wirksam begrenzt werden müssen, um Mitnahmeeffekte zu verhindern 6. Einvernehmen besteht, dass noch im Jahr 2019 eine Prüfung des Belastungsausgleichs (BAG-JH) erfolgen soll 7. Einvernehmen besteht, dass für den erheblichen quantitativen Ausbau weiterhin Investitions- fördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Land ga- rantiert, jeden notwendigen Platz zu fördern. Für den Fall, dass der Bund nach dem Jahr 2022 kein Geld mehr für den weiteren Ausbau zur Verfügung stellt (Gute-Kita-Gesetz), werde das Land einspringen. 8. Eine besondere Evaluation für die Auswirkungen der Reform auf kommunale Kitas wurde ver- einbart Erst überschlägige und grobe Berechnungen weisen für Köln folgende finanzielle Auswirkungen aus: Die Kindpauschalen werden gegenüber der jetzigen Summen um rund 50 Mio. € steigen, hiervon entfallen nach der Zahl der Plätze etwa 47 % auf kommunale Einrichtungen. Die Stadt muss an die Träger im Volumen von rund 26 Mio. € höhere Zuschüsse zahlen, bekommt vom Land davon die Hälfte erstattet, so dass eine Mehrbelastung von 13 Mio. € entsteht. Der Landesanteil an kommunalen Kitas steigt von derzeit 30 % auf 33 %, so dass sich höhere Erlöse 2 von rund 13,5 Mio. € ergeben. Soweit die Stadt in ihren Kitas mehr Personal einsetzt oder höhere Sachausgaben hat, wird die im Verhältnis zum Gesamtvolumen schon geringe Entlastung wieder aufgezehrt. Über die Landespläne hat die Presse bereits umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch das Vorha- ben des Landes veröffentlicht, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 die beitragsfreie Vorschulzeit von einem auf zwei Jahre zu verdoppeln. Die den Kommunen dadurch entstehenden Mindereinnahmen wird das Land im Zuge eines Konnexitätsausgleichs erstatten müssen. Wenn diese Erstattung in glei- chem Umfang wie die für das erste beitragsfreie Jahr erfolgt, würden auf Köln ungefähr 13,5 Mio. € entfallen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0127/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.01.2019
- Erstellt
- 11.01.2019 11:10