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1583/2017

Teilhabe am Investitionsförderfonds des Bundes für Schulsanierungen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2016 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1583/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 
 
Teilhabe am Investitionsförderfonds des Bundes für Schulsanierungen im Stadtbezirk 
Rodenkirchen 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um Stellungnahme zu folgendem 
Thema: 
 
Der Bundesrat hat am 10.03.2017 den Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2017 gebilligt, 
den der Deutsche Bundestag am 16.02.2017 verabschiedet hatte. Der Nachtragshaushalt dient dazu, 
den Kommunalinvestitionsförderfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 
Milliarden Euro aufzustocken. 
Mit diesem Geld sollen die Länder finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in Bildungsein- 
richtungen unterstützen. 
 
In vorstehendem Zusammenhang stellt die FDP – Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Für welche Bildungseinrichtungen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen wird die Stadt Köln 
über das Land NRW Mittel aus diesem Investitionsfonds beantragen? 
 
2. In welchem Umfang wird die Stadt Köln aus diesem Fonds Mittel für die Sanierung oder 
den Neubau der Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen beantragen?  
Denn es ist bekannt durch mehrfache Beratungen in der Bezirksvertretung, dass in dem ma-
roden Zustand der Sporthalle des Gymnasiums kaum noch Sportunterricht erteilt werden 
kann. 
 
3. Kann die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen ebenfalls aus Mitteln 
dieses Fonds für Bildungseinrichtungen der Kommunen mitfinanziert werden? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Aussagen zum Investitionsförderfonds des Bundes sind der Verwaltung bekannt. Bislang mangelt 
es jedoch an konkreten Regularien zu den Förder- und Rahmenbedingungen. Da diese noch nicht 
bekannt sind, konnte auch noch keine Beantragung erfolgen. Sobald hier Klarheit vorliegt, können 
auch Planungen und Aussagen zu den Fragen erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1583/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27