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Teilhabe am Investitionsförderfonds des Bundes für Schulsanierungen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1583/2017 vom 12.06.2017

Stand: Am 26.06.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 1583/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Teilhabe am Investitionsförderfonds des Bundes für Schulsanierungen im Stadtbezirk Rodenkirchen Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um Stellungnahme zu folgendem Thema: Der Bundesrat hat am 10.03.2017 den Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2017 gebilligt, den der Deutsche Bundestag am 16.02.2017 verabschiedet hatte. Der Nachtragshaushalt dient dazu, den Kommunalinvestitionsförderfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufzustocken. Mit diesem Geld sollen die Länder finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in Bildungsein- richtungen unterstützen. In vorstehendem Zusammenhang stellt die FDP – Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Für welche Bildungseinrichtungen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen wird die Stadt Köln über das Land NRW Mittel aus diesem Investitionsfonds beantragen? 2. In welchem Umfang wird die Stadt Köln aus diesem Fonds Mittel für die Sanierung oder den Neubau der Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen beantragen? Denn es ist bekannt durch mehrfache Beratungen in der Bezirksvertretung, dass in dem ma- roden Zustand der Sporthalle des Gymnasiums kaum noch Sportunterricht erteilt werden kann. 3. Kann die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen ebenfalls aus Mitteln dieses Fonds für Bildungseinrichtungen der Kommunen mitfinanziert werden? Stellungnahme der Verwaltung: Die Aussagen zum Investitionsförderfonds des Bundes sind der Verwaltung bekannt. Bislang mangelt es jedoch an konkreten Regularien zu den Förder- und Rahmenbedingungen. Da diese noch nicht bekannt sind, konnte auch noch keine Beantragung erfolgen. Sobald hier Klarheit vorliegt, können auch Planungen und Aussagen zu den Fragen erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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