Mandari Insight

1886/2021

Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschlus

Beschlussvorlage Ausschuss 17.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 14.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1_16 (67453_16)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 Abwägungstabelle - TÖB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_09

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 2)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 Weiterentwicklungs des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_10

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Bebauungsplan 67454_09

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8- Begründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Horn Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1886/2021 
Freigabedatum 05.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord 
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens 
sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a BauGB 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind, 
2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen, 
3. beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Klimaschutz 
 
Die Umsetzung der Aufhebung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf 
den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Grundsätzlich ist 
die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vorzuziehender Weg, 
um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Maßga-
ben zum Klimaschutz werden in den nachfolgenden Planungs- oder Genehmigungsverfahren berück-
sichtigt. 
 
 
 
Begründung: 
Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwaltungsgebäu-
des des Römisch-Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische Mitte die Errichtung der 
sogenannten "Neubauten Historische Mitte". In das aus zwei Bauköpern bestehende Gebäudeen-
semble sollen nach den Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsge-
bäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln 
einziehen (siehe Beschlussvorlage 0353/2018). 
 
Das geplante Neubauvorhaben steht den Festsetzungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 
(67453/16), 67454/09 und 67454/10 entgegen: 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist ent-
lang der Straße Am Hof erstens durch eine Baulinie ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Museum) festgesetzt, innerhalb dessen eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 
63,9 m über Normalnull zulässig ist. Zweitens ist durch eine Baugrenze eine überbaubare 
Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer Grundflächenzahl 
von 0,3 sowie einem Vollgeschoss zulässig ist. Drittens ist durch eine Baulinie eine überbau-
bare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer maximalen 
Höhe von 71,0 m über Normalnull zulässig ist. Zudem ist im Geltungsbereich der Teilaufhe-
bung eine öffentliche Verkehrs- und Parkfläche festgesetzt. 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 sind im Bereich des 
Kurt-Hackenberg-Platzes Straßenverkehrsflächen festgesetzt. 
 
 Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 ist auf Ebene des Kurt-
Hackenberg-Platzes öffentliche Verkehrsfläche und auf Ebene der Domplatte öffentliche Ver-
kehrsfläche (Fußgängerbereich) festgesetzt. 
 
Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Syner-
gien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein weit 
über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. 
 
Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, die Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16),

3 
67454/09 und 67454/10 teilaufzuheben. Eine vollständige Aufhebung der genannten Bebauungspläne 
wird aufgrund der außerhalb des Teilaufhebungsgebiets getroffenen Festsetzungen nicht empfohlen. 
 
Nach der Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord erfolgt die zukünftige Beurteilung des Bereiches 
nach § 34 Abs. 2 BauGB. Es handelt sich dabei um ein Kerngebiet (MK). 
 
Das Verfahren kann auf § 13 a BauGB umgestellt werden, da durch die Teilaufhebungen die ge-
wünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Nachverdichtung erfolgen 
kann.  
 
Die beigefügte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs für die "Neubauten Historische Mitte" 
(Anlage 9 und 10) stellt eine Möglichkeit dar, wie das Planungsrecht später ausgenutzt werden könn-
te. 
 
Durch die neuen gesetzlichen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes, können nunmehr 
auch Aufhebungen in beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Von dieser 
Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. 
 
 
Vorberatungen 
 
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitsti-
tel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord 
BV 1 26.08.2020 Anhörung TOP   3.6 ungeändert empfohlen, 
StEA 03.09.2020 Entscheidung TOP 14.2 einstimmig ungeändert beschlossen; 
(StEA = Stadtentwicklungsausschuss - BV 1 = Bezirksvertretung Innenstadt) 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 04.11. bis 18.11.2020 die Gele-
genheit zur Abgabe einer Stellungnahme zur geplanten Teilaufhebung des Bebauungspläne 6644 Nd 
1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 
Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 
Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 5 Bebauungsplan 67454/09 
Anlage 6 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 1) 
Anlage 7 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 2) 
Anlage 8 Begründung 
Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Lageplan  
Anlage 10 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Ansicht 
Anlage 11 Übersicht über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

644 Zeichen

Spo re rgasse 
Neug 
asse 
46.05  m üN 
N
Ausgang Tiefgarage 
Himme 
lssäule 
Einfahrt Tiefgarage 
Domherrenfriedhof 
54.03 m üNN 
Roncalliplatz 
Bechergasse
Unt er Goldschmied 
Am Hof 
Am Domhof 
Bis 
chof 
sgartenstr 
aße 
Unter Taschenmacher 
Ausga 
ng 
Tiefgarage 
RGM 
Kurt-Hackenberg-Platz 
M
useum 
svorplatz 
Hafenstr 
asse 
+16 
,0
=70,09 ü.NN 
+21 
,70 
=75,79 ü 
.NN 
+24,7 
0
=78
,7 
9 ü 
.NN
+19 
,4 
5
=73,54 ü.NN 
- 6 
,0 
0
=48,09 
 ü.NN 
DD
ßßee
BBiisssscchhooffssffffgaarrtteenn
sse üüNNNN
AA
eennbbee
Heinzel- m
ännchen- 
brun 
nen 
Muse
um Ludw 
ig 
KSM 
Kurien- und Studien 
haus 
Lageplan Stand Weiterentwicklung 
Anlage 9

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1435 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Horn Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
1886/2021
Stand: 08.05.2023 
Sachstandsbericht  
Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 
67454/10 
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord 
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des 
Teilaufhebungsverfahrens sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a 
BauGB 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind, 
2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen, 
3. beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der 
Fraktion VOLT mehrheitlich zugestimmt. 
Nächste Schritte: 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen gemäß § 4(2) 
BauGB wurde durchgeführt. 
Die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB wird seitens der Verwaltung vorbereitet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
4. Quartal 2023

Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1_16 (67453_16)

59 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
aktueller 
Geltungsbereich 
Anlage 4

Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)

459 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67453/16Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplan
Geltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 6 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 1)

31 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
Anlage 6

Anlage 11 Abwägungstabelle - TÖB

13753 Zeichen

A N L A G E 11 
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 – Arbeitsti-
tel: „Planungsrecht Historische Mitte“ in Köln-Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden 
und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.10.2020 bis zum 11.12.2020 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind X Stellungnahmen eing egangen. Im Rahmen dieser  Beteiligung sind X Stellungnahmen fristgerecht und X Stellungnahme frist-
verspätet eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) 
 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff ge-
nannte Bauvorhaben keine Bedenken. Da jedoch auch eine 
Vielzahl von städtebaulichen und technischen kriminalprä-
ventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z. B. Tiefgarage, 
Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei 
auf Folgendes hingewiesen: 
 
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera-
tungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention sowie 
kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten 
mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mecha-
nik/Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) 
an. 
 
Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investoren 
frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinzuweisen. 
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von 
Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem 
persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durchgeführt. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für 
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen. 
2 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
 Von der vorgesehenen Maßnahme werden weder vorhande- Kenntnisnahme Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 18

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ne noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres 
Hauses betroffen. 
 
Falls für Ihre Maßnahmen ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen 
stattfindet. 
 
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, 
bitten wir um erneute Beteiligung. 
Abs. 2 BNatSchG ist auf Vorhaben nach § 34 (2) BauGB 
nicht anwendbar. 
3 Nord-West-Oelleitung GmbH 
 Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist, 
werden die dort vorhandenen Mineralölfernleitungen 
und/oder weitere von der Nord-West Ölleitung GmbH über-
wachten Fernleitungen nicht berührt. 
 
Die Nord-West Oelleitung GmbH hat daher gegen das Vor-
haben keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
4 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) 
 Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittel-
freiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). 
Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf 
Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehema-
ligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei 
denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. 
Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen 
Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. 
 
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen 
Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist 
erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittel-
belastung zu beantragen. 
 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für 
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die örtliche Ordnungsbehörde ist für den Schutz vor den von 
Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Daher ist 
der Antrag ausschließlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde 
zu stellen. 
5 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 
6 Evonik Technology & Infrastructure GmbH 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 
7 PLEdoc GmbH 
 Von der PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der 
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber wer-
den von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: 
 
• Open Grid Europe GmbH, Essen 
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
(METG), Essen 
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH 
& Co. KG (NETG), Dortmund 
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher 
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
 Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc 
GmbH) 
 Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt 
 
M aßgeblich für die Auskunft der PLEdoc GmbH ist der im 
Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungs-
Kenntnisnahme -/-

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verläufe dienen nur zur groben Übersicht. 
 
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbe-
reichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der 
PLEdoc GmbH. 
8 Esso Deutschland GmbH 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 
9 Air Liquide Deutschland GmbH – Fernleitungen Rhein-Ruhr 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/- 
10 Bezirksregierung Köln – 35.4 (Denkmalschutz) 
 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
bzgl. bundes- und landeseigener Denkmäler keine Beden-
ken. 
Kenntnisnahme -/- 
11 Amprion GmbH 
 Im Planbereich der Maßnahme verlaufen keine Höchstspan-
nungsleitungen der Amprion GmbH.  
 
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be-
reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.  
 
Die Amprion GmbH geht davon aus, dass bezüglich weiterer 
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt 
wurden. 
Kenntnisnahme -/- 
12 GASCADE Gastransport GmbH 
 Die GASCADE Gastransport GmbH antwortet zugleich auch 
im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS 
GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport 
GmbH & Co. KG. 
 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beein-
Kenntnisnahme -/-

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
trächtigung ihrer Anlagen teilt die GASCADE Gastransport 
GmbH mit, dass Ihre Anlagen zu gegenwärtigen Zeitpunkt 
nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Be-
treiber mit ein. 
 
Die GASCADE Gastransport GmbH weist darauf hin, dass 
sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet 
befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermitt-
lung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Aufla-
gen anzufragen. 
13 Westnetz GmbH 
 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
14 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 (Abfallwirtschaft) 
 Gegen das Planungskonzept bestehen keine abfallwirtschaft-
lichen Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
15 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
 Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH möchte auf 
zwei Aspekte hinweisen: 
 
1) Sichtachsen auf Kölner Dom: Der Dom ist sowohl kultu-
rell als auch touristisch von höchster Bedeutung für den 
Standort. Sichtachsen auf das Wahrzeichen dürfen durch 
Neuentwicklungen nicht beeinträchtigt werden. Besten-
falls sollte eine Verbesserung der Sichtbarkeit des Doms 
angestrebt werden. 
 
2) Aufenthaltsqualität rund um den Kölner Dom: Bei den 
baulichen Vorhaben ist darauf zu achten, dass diese der 
Aufenthaltsqualität in besonderem Maße zuträglich sein 
sollten. Dies gilt sowohl für Besucher, bspw. des Rö-
misch-Germanischen-Museums, als auch für Passanten. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den 
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für 
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es ist daher auf besonders offene und einladende Bau-
weisen zu setzen, die insbesondere im Erdgeschoss Flä-
chen für soziale Interaktion und Begegnungen (z.B. Ca-
fés) vorsehen. 
 
Neben diesen Hinweisen bestehen keine Bedenken bzgl. 
hiesigen Planungskonzeptes. 
16 Thyssengas GmbH 
 Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH 
betreuten Gasfernleitungen betroffen. 
 
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von der Thyssengas 
GmbH zz. nicht vorgesehen. 
 
Gegen die Maßnahme bestehen aus Sicht der Thyssengas 
GmbH keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
17 Handwerkskammer Köln 
 Seitens der Handwerkskammer zu Köln bestehen im Grund-
satz gegen die Teilaufhebung der o.g. Bebauungspläne kei-
ne Bedenken. Die Einwände der Handwerkskammer zu Köln 
richten sich gegen den ersatzlosen Parkplatzflächenverlust in 
der Altstadt. 
Wir plädieren dafür, ein gemeinsames Konzept zum hand-
werksgerechten Parken in der Altstadt zu entwickeln bezie-
hungsweise eine Sonderparkregelung im Altstadtbereich zu 
implementieren. 
Für unsere Betriebe, die häufig über vielgestaltige Fuhrparks 
verfügen, ist Mobilität von zentraler Bedeutung. Die ungehin-
derte Zugänglichkeit von eigenen Standorten, Baustellen und 
Zulieferern sowie die gute Erreichbarkeit von Kunden bleiben 
dauerhaft wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche 
wirtschaftliche Betätigung der Betriebe. Angesichts sich ver-
schärfender Stellplatzprobleme in der Altstadt sollte eine 
Kenntnisnahme Die Hinweise werden nach der erfolgten Teilaufhebung an 
den Vorhabenträger und die Dienststelle 66 weitergegeben. 
Die Baugenehmigung für eine Neubebauung kann nach § 
34 (2) im MK BauGB erfolgen. Allerdings haben die Hinwei-
se keine Relevanz für das Aufhebungsverfahren

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nachhaltige Verbesserung für unsere Betriebe im Rahmen 
einer zukunftsfähigen Sonderparkregelung entwickelt wer-
den. Die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse des Handwerks 
müssen im Rahmen einer modernen Stadtplanungspolitik in 
besonderer Weise beachtet und einbezogen werden. Trotz 
eines modernen betrieblichen Mobilitätsmanagements blei-
ben die typischen Mobilitätsanforderungen im Handwerk im 
Grundsatz bestehen. Handwerksbetriebe benötigen für ihre 
Dienstleistungen und die damit verbundenen Transportauf-
gaben weiterhin eigene Fahrzeuge. Zur Erfüllung ihrer vielfäl-
tigen Transport- und Dienstleistungsaufgaben bleiben die 
meisten Betriebe des Handwerks auf eigene Fuhrparks - 
vorwiegend Kombis und leichte Nutzfahrzeuge - angewiesen. 
Die Handwerksbetriebe benötigen kundennahe Stellplätze 
und Ladeflächen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen am 
Auftragsort, da ein unmittelbarer Zugriff auf teils schwere 
Materialien und Werkzeuge für bauliche Maßnahmen not-
wendig ist. Ein Fahrzeug im Handwerk ist nicht nur ein 
Transportmittel, um eine Person oder einen Gegenstand von 
„A“ nach „B“ zu befördern. Das Handwerksfahrzeug ist viel-
mehr ein Arbeitsgerät mit multifunktionaler Ausstattung, das 
im Laufe eines Arbeitstages als „Transporter“, „mobile Werk-
statt“, „fahrbares Ersatzteillager“ oder „Maschinenstandort“ 
eine Vielzahl von Aufgaben bei zahlreichen Kunden an den 
verschiedensten Orten des Stadtraums erfüllen muss. Viele 
Aufgaben und Bedarfe nach bestimmten Materialien und 
Werkzeugen ergeben sich erst spontan angesichts des beim 
Kunden vorgefundenen Zustandes von baulichen oder tech-
nischen Anlagen, beispielsweise bei Notfalleinsätzen oder 
Wartungsaufträgen. 
Wir regen deshalb an, im Planbereich die Möglichkeiten zur 
störungsfreien Abwicklung notwendiger Handwerksverkehre 
durch die Errichtung von Lade- und Arbeitszonen zu schaf-
fen.

- 8 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
18. GVG 
 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
19. IHK 
 In den oben genannten Bebauungsplänen werden Teilberei-
che aufgehoben. Ziel ist die Errichtung eines aus zwei Bau-
körpern bestehenden Gebäudeensembles, in dem das Kölni-
sche Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude 
des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurien-
haus der Hohen Domkirche zu Köln untergebracht werden 
sollen. Genannt wird das Vorhaben „Historische Mitte“. Nach 
der Teilaufhebung wird das Gebiet nach §34 BauGB mit dem 
Gebietscharakter eines Kerngebietes (MK) zu beurteilen 
sein. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden 
die Gebäude zur Unterbringung von Handelsbetrieben und 
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Kultur und Verwal-
tung genehmigt werden. 
Die IHK Köln begrüßt das Vorhaben und hat keine Anregun-
gen zum gegenwärtigen Zeitpunkt. 
Kenntnisnahme -/- 
20. Finanzamt Mitte 
 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme -/- 
    
    
 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:  


Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_09

458 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/09Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplanGeltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 7 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 2)

31 Zeichen

Anlage 7 
Teilaufhebungsbereich

Anlage 10 Weiterentwicklungs des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht

41 Zeichen

Sta dtsilhouette Ansicht Am Hof
Anlage 10

Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_10

459 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/10Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500
GeltungsbereichBebauungsplan
Geltungsbereich derTeilaufhebung

Anlage 5 Bebauungsplan 67454_09

31 Zeichen

Teilaufhebungsbereich 
Anlage 5

Anlage 8- Begründung

13277 Zeichen

/ 2 
 
ANLAGE 8  
6112 UH Az 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 
und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord 
  
 
 
Rechtskraft und Planinhalt 
 
Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01.04.1966 rechtskräftig bekannt gemacht 
worden und enthält folgende Festsetzungen:  
 
• Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg-Platz, 
Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs- und Parkfläche, Ge-
meinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse, Grundflä-
chenzahl, maximale Höhen. 
  
Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält 
folgende Festsetzungen: 
 
• Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Franken-
turm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt-Hackenberg-Platz, Kernge-
biet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweck-
bestimmung, Fläche mit Gehrecht, Bäume zu erhalten, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll-
geschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenkmäler, Lärmpegelbereiche 
 
Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält 
folgende Festsetzungen: 
 
• Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel, Franken-
werft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche Verkehrsflä-
che teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl der Vollgeschosse, 
Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Straßenbegrenzungslinie. 
 
 
Die Aufstellung der Bebauungspläne diente der Schaffung des Baurechtes zur Errichtung der Mu-
seen und deren Verwaltungsgebäude. Die Festsetzungen zur Bebauung dienten der damaligen 
musealen Neubebauung. 
 
 
Grund der Teilaufhebung 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebungen plant die Stadt Köln und die Hohe Domkirche in Köln für 
die Grundstücke Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstück 281,283,285,287,288,289,292,332,352, 358 
und Flur 31, Flurstück 1354 die Errichtung eines Verwaltungs- und eines Museums Neubaus. 
 
Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Sy-
nergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein 
weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. 
 
Der geplante Neubau steht den Festsetzungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 
67454/09 und 67454/10 entgegen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
Der Flächennutzungsplan hat für den Geltungsbereich der Teilaufhebungen der Bebauungspläne 
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 derzeit ein "Kerngebiet" (MK) festgesetzt. 
Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen erwar-
tet. 
 
Auswirkungen 
 
Die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 wird 
keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet haben. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich ein "Kerngebiet" (MK) dar. 
 
Da sich eine Neubebauung nach erfolgter Teilaufhebung auf das Plangebiet auswirken wird, ist 
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 in 
der Zeit vom 04.11.2020 bis zum 18.11.2020 durchgeführt worden. 
 
Nach erfolgter Teilaufhebung wird das Gebiet nach § 34 Absatz 2 BauGB mit dem Gebietscharak-
ter eines Kerngebiet beurteilt. Der derzeit geplante Neubau ist nach § 34 Absatz 2 BauGB zuläs-
sig.  
 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in die nä-
here Umgebung einfügen. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit 
auch nach erfolgter Teilaufhebung gewährleistet. 
 
Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung Am Hof  
Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 
wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Einhaltung der Abstandsflä-
chen nach BauO NRW geprüft. 
 
Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aussicht der 
Bewohner an der Straße Am Hof. Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände nach Planungsrecht 
besteht nicht. Aufgrund des Bedarfes von Museumsnutzung und Verwaltung ist es notwendig die 
geeignete Flächen einer Bebauung zuzuführen sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbe-
bauung im zumutbaren Bereich befinden. 
 
Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über die 
Straße Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichenden Stadtbahnhaltestellen Dom Haupt-
bahnhof in der Trankgasse und Alter Markt ist dieser Standort unmittelbar an das Stadtbahnnetz 
der KVB angebunden. 
 
Eine Anbindung an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz ist unproblematisch. 
 
Die Versorgung durch den vorhandenen Einzelhandel ist gewährleistet. 
 
Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in geeigneten 
Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Priorität. Die durch das geplante Bauvorhaben im 
Teilaufhebungsbereich entstehenden Nachteile für die vorhandene Bebauung sind aus städtebauli-
cher Sicht vertretbar und zumutbar. 
 
Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander dem 
Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten Interessen der 
Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Umweltbericht 
 
1. Einleitung 
 
Für das Teilaufhebungsverfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die 
Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in 
einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wie folgt dargestellt: 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie Museumswerkstadt. 
Der bestehende Bebauungsplan 6642 Sb 2/02 (67428/02) setzt ein Baurundstück für den Gemein-
bedarf (Museum) fest. 
 
Ziel des Verfahrens ist die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 
und 67454/10 im Geltungsbereich. Durch die Teilaufhebung beurteilt sich der Planbereich zukünf-
tig nach § 34 Absatz 2 BauGB mit dem Gebietscharakter eines Kerngebietes. Entsprechend könn-
ten die vorhandenen zwei und sechsgeschossigen Aufbauten niedergelegt werden und Neubauten 
mit ähnlicher Geschossigkeit wie in der Umgebung vorhanden im Rahmen eines Baugenehmi-
gungsverfahrens genehmigt werden.  
 
Geprüft wird, welche erheblichen Umweltauswirkungen die Errichtung eines nach § 34 BauGB ge-
nehmigungsfähigen Gebäudes auslösen könnte.  
 
Für den Teilaufhebungsbereich liegt ein konkretes Bauvorhaben vor, das nach Rechtskraft der 
Teilaufhebung dort umgesetzt werden soll.  
 
Im Falle der Nullvariante (Nichtaufhebung des vorhandenen Bebauungsplanes) bleibt der Bestand 
erhalten, es wären nur marginale bauliche Änderungen möglich. Diese lösen keine erheblichen 
Umweltauswirkungen aus. Damit kann die Betrachtung der Nullvariante entfallen. 
 
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
2. 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise europäische Vogelschutzge-
biete: Nach der Prüfung der Umweltbelange werden keine Auswirkungen der Planteilaufhebung 
auf solche Gebiete erwartet. 
 
2. 2 Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt: Diese Belange sind durch die Teilaufhe-
bung betroffen. 
 
Gemäß der Inaugenscheinnahme ist keine Aktivitäten von Fledermäusen oder Mauerseglern fest-
gestellt werden. Es geht kein Lebensraum geschützter Tierarten verloren. Damit ist der Belang 
Tiere durch die Teilaufhebung nicht betroffen. 
 
2. 3 Eingriffsregelung: Die Fläche ist durch die bestehende Bebauung stark versiegelt, jedoch ist 
die Freifläche ist mit zehn Bäumen bestanden, so dass die Teilaufhebung mit einem Eingriff ver-
bunden ist. Ein Ausgleich ist gemäß § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB erforderlich. 
 
2. 4 Ortsbild / Landschaftsbild: Dieses wird sich gegebenenfalls (je nach späterer Ausnutzung) 
durch eine mögliche Neubebauung nach § 34 BauGB ändern. Diese hat sich jedoch nach § 34 Ab-
satz 1 BauGB von der Art der baulichen Nutzung in das Umfeld des Kerngebietes und nach dem 
Maß der baulichen Nutzung in den vorhandenen Blockrand einzufügen. Eine negative Beeinträchti-
gung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten. 
 
2. 5 Boden, Wasser, Gerüche: Diese Umweltbelange werden durch die Teilaufhebung nicht erheb-
lich verändert, da das Plangebiet vollständig versiegelt ist und keine geruchsemittierende Nutzung 
zulässig sein wird.

- 4 - 
 
/ 5 
 
2. 6 Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen: Es liegt ein "Innenstadtklima" mit einem hohen 
Belastungsgrad vor. Auch in Bezug auf die zukünftige Wärmebelastung ist der Planbereich als 
hoch belastete Siedlungsfläche einzustufen. Um diese Wirkungen etwas abzumildern, sollten bei 
einer Neubebauung die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen geprüft werden. Die Teilauf-
hebung hat hierauf keinen Einfluss. 
 
2. 7 Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen: Der Aufhebungsbereich liegt im Be-
reich einer mittleren Luftgüte. Die Teilaufhebung hat zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte 
im Geltungsbereich. Die anschließend nach § 34 Absatz 2 BauGB mögliche Museums- und Ver-
waltungsbebauung wird durch Hausbrand und zusätzlichen Anwohnerverkehr zu einer geringfügi-
gen Zunahme der Emission und damit auch Immission luftfremder Stoffe beitragen. Der Bereich 
wird weiterhin für eine Museumsnutzung geeignet sein.  
 
2. 8 Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts: Der Planbe-
reich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und ist erheblich vor-
belastet durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld sowie durch verkehrsbe-
dingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof über den Kurt Hackenberg Platz.. Eine 
neue Museumsbebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB zulässige Nutzung wird zu einer geringfügi-
gen Zunahme von Emissionen aus Hausbrand und verkehrsbedingten Luftschadstoffen führen. 
Mittelfristig ist mit einem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelun-
gen des Luftreinhalteplanes zu rechnen. 
 
2. 9 Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung: Da im Falle von § 34 Absatz 1 BauGB im Kerngebiet 
eine Bebauung der Freifläche möglich wird, kann sich die Belichtungssituation verändern. Auf-
grund der Anforderungen der Bauordnung NRW und des Nachbarschutzes werden aber auch zu-
künftig die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. 
 
2. 10 Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm: Der Bereich der Teilaufhebung ist durch den Straßen- und 
Schienenverkehr erheblich vorbelastet. Je nach Bebauung kann sich die Lärmbelastung für den 
Bestand durch die lärmabschirmende Wirkung eines neuen Baukörpers verbessern. Im Rahmen 
des Baugenehmigungsverfahrens zu einem geplanten Neubau werden durch den erforderlichen 
Schallschutznachweis gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt. Die Teilaufhebung wird auch 
nicht zu einer erheblichen Zunahme von Straßenverkehrslärm im Umfeld der Teilaufhebung füh-
ren. 
 
2. 11 Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen: Durch den Betrieb auf der südlich des Aufhe-
bungsbereiches verlaufenden Bahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Aufhebungsbe-
reich ausgelöst. Im Rahmen einer Neubebauung ist der Belang zu prüfen. Durch die Teilaufhebung 
ergeben sich keine Auswirkungen auf den Belang. 
 
2. 12 Umgang mit Abwässern und Abfällen: Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die 
Menge an Abwässern und Abfällen gegebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und 
Entsorgung ist gewährleistet. 
 
2. 13 Mensch, Bevölkerung, hier:. Es bestehen keine direkten Gefahren für die Anwohner durch 
ein besonderes Brand- oder Explosionsrisiko. 
 
2. 14 Kultur- und Sachgüter: Die Teilaufhebung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf vor-
handene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach § 34 
BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfahren er-
forderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu ist nicht möglich. 
 
2. 15 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen: zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes sind durch die Teilaufhebung nicht betroffen.  
 
Standort- und Planungsalternativen liegen nicht vor.

- 5 - 
 
 
 
3. Zusätzliche Angaben 
 
3. 1 Nicht vorhersehbare erhebliche Auswirkungen der Teilaufhebung werden nicht erwartet, ent-
sprechende Maßnahmen zur Überwachung sind daher nicht zu definieren. 
 
3. 2 Verwendete Unterlagen 
Neben den allgemein bei der Stadt Köln vorliegenden Umweltinformationen wurden bisher keine 
Untersuchungen ausgewertet: 
 
3.3 Zusammenfassung 
 
Im Rahmen einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 
Nummer 7 und § 1a BauGB  wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die 
geplante Teilaufhebung auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt. Dies gilt auch für 
eine nach Rechtskraft der Teilaufhebung zulässige Nutzung, die sich gemäß §34 BauGB in den 
Bestand nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügen muss.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.19 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Bechergasse
  • Bischofsgartenstraße
  • Mühlengasse
  • Trankgasse
  • Roncalliplatz
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Am Hof
  • Am Domhof
  • Am Bollwerk
  • Gulliver-Tunnel
  • Domkloster
  • Alter Markt
  • Freiheit
  • Im Grund

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1886/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.08.2022
Erstellt
18.05.2021 14:32