1886/2021
Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschlus
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Beschlussvorlage Ausschuss
6572 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Horn Sa Vorlagen-Nummer 1886/2021 Freigabedatum 05.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des Teilaufhebungsverfahrens sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a BauGB Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind, 2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen, 3. beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Klimaschutz Die Umsetzung der Aufhebung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vorzuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Maßga- ben zum Klimaschutz werden in den nachfolgenden Planungs- oder Genehmigungsverfahren berück- sichtigt. Begründung: Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwaltungsgebäu- des des Römisch-Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische Mitte die Errichtung der sogenannten "Neubauten Historische Mitte". In das aus zwei Bauköpern bestehende Gebäudeen- semble sollen nach den Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsge- bäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen (siehe Beschlussvorlage 0353/2018). Das geplante Neubauvorhaben steht den Festsetzungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 entgegen: Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist ent- lang der Straße Am Hof erstens durch eine Baulinie ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Museum) festgesetzt, innerhalb dessen eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 63,9 m über Normalnull zulässig ist. Zweitens ist durch eine Baugrenze eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer Grundflächenzahl von 0,3 sowie einem Vollgeschoss zulässig ist. Drittens ist durch eine Baulinie eine überbau- bare Grundstücksfläche festgesetzt, innerhalb der eine bauliche Anlage mit einer maximalen Höhe von 71,0 m über Normalnull zulässig ist. Zudem ist im Geltungsbereich der Teilaufhe- bung eine öffentliche Verkehrs- und Parkfläche festgesetzt. Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 sind im Bereich des Kurt-Hackenberg-Platzes Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 ist auf Ebene des Kurt- Hackenberg-Platzes öffentliche Verkehrsfläche und auf Ebene der Domplatte öffentliche Ver- kehrsfläche (Fußgängerbereich) festgesetzt. Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Syner- gien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, die Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 3 67454/09 und 67454/10 teilaufzuheben. Eine vollständige Aufhebung der genannten Bebauungspläne wird aufgrund der außerhalb des Teilaufhebungsgebiets getroffenen Festsetzungen nicht empfohlen. Nach der Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord erfolgt die zukünftige Beurteilung des Bereiches nach § 34 Abs. 2 BauGB. Es handelt sich dabei um ein Kerngebiet (MK). Das Verfahren kann auf § 13 a BauGB umgestellt werden, da durch die Teilaufhebungen die ge- wünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Nachverdichtung erfolgen kann. Die beigefügte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs für die "Neubauten Historische Mitte" (Anlage 9 und 10) stellt eine Möglichkeit dar, wie das Planungsrecht später ausgenutzt werden könn- te. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes, können nunmehr auch Aufhebungen in beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Vorberatungen Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitsti- tel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord BV 1 26.08.2020 Anhörung TOP 3.6 ungeändert empfohlen, StEA 03.09.2020 Entscheidung TOP 14.2 einstimmig ungeändert beschlossen; (StEA = Stadtentwicklungsausschuss - BV 1 = Bezirksvertretung Innenstadt) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 04.11. bis 18.11.2020 die Gele- genheit zur Abgabe einer Stellungnahme zur geplanten Teilaufhebung des Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/09 Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454/10 Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) Anlage 5 Bebauungsplan 67454/09 Anlage 6 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 1) Anlage 7 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 2) Anlage 8 Begründung Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Lageplan Anlage 10 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – Ansicht Anlage 11 Übersicht über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Anlage 9 Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan
644 Zeichen
Spo re rgasse Neug asse 46.05 m üN N Ausgang Tiefgarage Himme lssäule Einfahrt Tiefgarage Domherrenfriedhof 54.03 m üNN Roncalliplatz Bechergasse Unt er Goldschmied Am Hof Am Domhof Bis chof sgartenstr aße Unter Taschenmacher Ausga ng Tiefgarage RGM Kurt-Hackenberg-Platz M useum svorplatz Hafenstr asse +16 ,0 =70,09 ü.NN +21 ,70 =75,79 ü .NN +24,7 0 =78 ,7 9 ü .NN +19 ,4 5 =73,54 ü.NN - 6 ,0 0 =48,09 ü.NN DD ßßee BBiisssscchhooffssffffgaarrtteenn sse üüNNNN AA eennbbee Heinzel- m ännchen- brun nen Muse um Ludw ig KSM Kurien- und Studien haus Lageplan Stand Weiterentwicklung Anlage 9
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1435 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/2 Horn Sa
Vorlagen-Nummer
1886/2021
Stand: 08.05.2023
Sachstandsbericht
Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und
67454/10
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Fortführung des
Teilaufhebungsverfahrens sowie die Änderung der Verfahrensart nach §13a
BauGB
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind,
2. beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen,
3. beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der
Fraktion VOLT mehrheitlich zugestimmt.
Nächste Schritte:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen gemäß § 4(2)
BauGB wurde durchgeführt.
Die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB wird seitens der Verwaltung vorbereitet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
4. Quartal 2023
Anlage 4 Bebauungsplan 6644 Nd 1_16 (67453_16)
59 Zeichen
Teilaufhebungsbereich aktueller Geltungsbereich Anlage 4
Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)
459 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67453/16Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500 GeltungsbereichBebauungsplan Geltungsbereich derTeilaufhebung
Anlage 6 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 1)
31 Zeichen
Teilaufhebungsbereich Anlage 6
Anlage 11 Abwägungstabelle - TÖB
13753 Zeichen
A N L A G E 11
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Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 – Arbeitsti-
tel: „Planungsrecht Historische Mitte“ in Köln-Altstadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.10.2020 bis zum 11.12.2020 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind X Stellungnahmen eing egangen. Im Rahmen dieser Beteiligung sind X Stellungnahmen fristgerecht und X Stellungnahme frist-
verspätet eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O)
Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff ge-
nannte Bauvorhaben keine Bedenken. Da jedoch auch eine
Vielzahl von städtebaulichen und technischen kriminalprä-
ventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z. B. Tiefgarage,
Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei
auf Folgendes hingewiesen:
Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Bera-
tungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention sowie
kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten
mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mecha-
nik/Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.)
an.
Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investoren
frühzeitig auf dieses Beratungsangebot hinzuweisen.
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von
Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem
persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durchgeführt.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen.
2 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH
Von der vorgesehenen Maßnahme werden weder vorhande- Kenntnisnahme Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 18
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/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
ne noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres
Hauses betroffen.
Falls für Ihre Maßnahmen ein Ausgleich für den Eingriff in
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen
stattfindet.
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden,
bitten wir um erneute Beteiligung.
Abs. 2 BNatSchG ist auf Vorhaben nach § 34 (2) BauGB
nicht anwendbar.
3 Nord-West-Oelleitung GmbH
Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist,
werden die dort vorhandenen Mineralölfernleitungen
und/oder weitere von der Nord-West Ölleitung GmbH über-
wachten Fernleitungen nicht berührt.
Die Nord-West Oelleitung GmbH hat daher gegen das Vor-
haben keine Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
4 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD))
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittel-
freiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW).
Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf
Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehema-
ligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei
denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden.
Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen
Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen
Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist
erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittel-
belastung zu beantragen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen.
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/ 4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Die örtliche Ordnungsbehörde ist für den Schutz vor den von
Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Daher ist
der Antrag ausschließlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde
zu stellen.
5 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/-
6 Evonik Technology & Infrastructure GmbH
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/-
7 PLEdoc GmbH
Von der PLEdoc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber wer-
den von der geplanten Maßnahme nicht betroffen:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
(METG), Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
& Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc
GmbH)
Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt
M aßgeblich für die Auskunft der PLEdoc GmbH ist der im
Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungs-
Kenntnisnahme -/-
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
verläufe dienen nur zur groben Übersicht.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbe-
reichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der
PLEdoc GmbH.
8 Esso Deutschland GmbH
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/-
9 Air Liquide Deutschland GmbH – Fernleitungen Rhein-Ruhr
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme -/-
10 Bezirksregierung Köln – 35.4 (Denkmalschutz)
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
bzgl. bundes- und landeseigener Denkmäler keine Beden-
ken.
Kenntnisnahme -/-
11 Amprion GmbH
Im Planbereich der Maßnahme verlaufen keine Höchstspan-
nungsleitungen der Amprion GmbH.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Be-
reich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Die Amprion GmbH geht davon aus, dass bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt
wurden.
Kenntnisnahme -/-
12 GASCADE Gastransport GmbH
Die GASCADE Gastransport GmbH antwortet zugleich auch
im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS
GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport
GmbH & Co. KG.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beein-
Kenntnisnahme -/-
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
trächtigung ihrer Anlagen teilt die GASCADE Gastransport
GmbH mit, dass Ihre Anlagen zu gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Be-
treiber mit ein.
Die GASCADE Gastransport GmbH weist darauf hin, dass
sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet
befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermitt-
lung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Aufla-
gen anzufragen.
13 Westnetz GmbH
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
14 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 (Abfallwirtschaft)
Gegen das Planungskonzept bestehen keine abfallwirtschaft-
lichen Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
15 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH möchte auf
zwei Aspekte hinweisen:
1) Sichtachsen auf Kölner Dom: Der Dom ist sowohl kultu-
rell als auch touristisch von höchster Bedeutung für den
Standort. Sichtachsen auf das Wahrzeichen dürfen durch
Neuentwicklungen nicht beeinträchtigt werden. Besten-
falls sollte eine Verbesserung der Sichtbarkeit des Doms
angestrebt werden.
2) Aufenthaltsqualität rund um den Kölner Dom: Bei den
baulichen Vorhaben ist darauf zu achten, dass diese der
Aufenthaltsqualität in besonderem Maße zuträglich sein
sollten. Dies gilt sowohl für Besucher, bspw. des Rö-
misch-Germanischen-Museums, als auch für Passanten.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird nach der erfolgten Teilaufhebung an den
Vorhabenträger weitergegeben. Die Baugenehmigung für
eine Neubebauung kann nach § 34 (2) im MK BauGB erfol-
gen.
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Es ist daher auf besonders offene und einladende Bau-
weisen zu setzen, die insbesondere im Erdgeschoss Flä-
chen für soziale Interaktion und Begegnungen (z.B. Ca-
fés) vorsehen.
Neben diesen Hinweisen bestehen keine Bedenken bzgl.
hiesigen Planungskonzeptes.
16 Thyssengas GmbH
Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH
betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von der Thyssengas
GmbH zz. nicht vorgesehen.
Gegen die Maßnahme bestehen aus Sicht der Thyssengas
GmbH keine Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
17 Handwerkskammer Köln
Seitens der Handwerkskammer zu Köln bestehen im Grund-
satz gegen die Teilaufhebung der o.g. Bebauungspläne kei-
ne Bedenken. Die Einwände der Handwerkskammer zu Köln
richten sich gegen den ersatzlosen Parkplatzflächenverlust in
der Altstadt.
Wir plädieren dafür, ein gemeinsames Konzept zum hand-
werksgerechten Parken in der Altstadt zu entwickeln bezie-
hungsweise eine Sonderparkregelung im Altstadtbereich zu
implementieren.
Für unsere Betriebe, die häufig über vielgestaltige Fuhrparks
verfügen, ist Mobilität von zentraler Bedeutung. Die ungehin-
derte Zugänglichkeit von eigenen Standorten, Baustellen und
Zulieferern sowie die gute Erreichbarkeit von Kunden bleiben
dauerhaft wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche
wirtschaftliche Betätigung der Betriebe. Angesichts sich ver-
schärfender Stellplatzprobleme in der Altstadt sollte eine
Kenntnisnahme Die Hinweise werden nach der erfolgten Teilaufhebung an
den Vorhabenträger und die Dienststelle 66 weitergegeben.
Die Baugenehmigung für eine Neubebauung kann nach §
34 (2) im MK BauGB erfolgen. Allerdings haben die Hinwei-
se keine Relevanz für das Aufhebungsverfahren
- 7 -
/ 8
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
nachhaltige Verbesserung für unsere Betriebe im Rahmen
einer zukunftsfähigen Sonderparkregelung entwickelt wer-
den. Die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse des Handwerks
müssen im Rahmen einer modernen Stadtplanungspolitik in
besonderer Weise beachtet und einbezogen werden. Trotz
eines modernen betrieblichen Mobilitätsmanagements blei-
ben die typischen Mobilitätsanforderungen im Handwerk im
Grundsatz bestehen. Handwerksbetriebe benötigen für ihre
Dienstleistungen und die damit verbundenen Transportauf-
gaben weiterhin eigene Fahrzeuge. Zur Erfüllung ihrer vielfäl-
tigen Transport- und Dienstleistungsaufgaben bleiben die
meisten Betriebe des Handwerks auf eigene Fuhrparks -
vorwiegend Kombis und leichte Nutzfahrzeuge - angewiesen.
Die Handwerksbetriebe benötigen kundennahe Stellplätze
und Ladeflächen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen am
Auftragsort, da ein unmittelbarer Zugriff auf teils schwere
Materialien und Werkzeuge für bauliche Maßnahmen not-
wendig ist. Ein Fahrzeug im Handwerk ist nicht nur ein
Transportmittel, um eine Person oder einen Gegenstand von
„A“ nach „B“ zu befördern. Das Handwerksfahrzeug ist viel-
mehr ein Arbeitsgerät mit multifunktionaler Ausstattung, das
im Laufe eines Arbeitstages als „Transporter“, „mobile Werk-
statt“, „fahrbares Ersatzteillager“ oder „Maschinenstandort“
eine Vielzahl von Aufgaben bei zahlreichen Kunden an den
verschiedensten Orten des Stadtraums erfüllen muss. Viele
Aufgaben und Bedarfe nach bestimmten Materialien und
Werkzeugen ergeben sich erst spontan angesichts des beim
Kunden vorgefundenen Zustandes von baulichen oder tech-
nischen Anlagen, beispielsweise bei Notfalleinsätzen oder
Wartungsaufträgen.
Wir regen deshalb an, im Planbereich die Möglichkeiten zur
störungsfreien Abwicklung notwendiger Handwerksverkehre
durch die Errichtung von Lade- und Arbeitszonen zu schaf-
fen.
- 8 -
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
18. GVG
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
19. IHK
In den oben genannten Bebauungsplänen werden Teilberei-
che aufgehoben. Ziel ist die Errichtung eines aus zwei Bau-
körpern bestehenden Gebäudeensembles, in dem das Kölni-
sche Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude
des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurien-
haus der Hohen Domkirche zu Köln untergebracht werden
sollen. Genannt wird das Vorhaben „Historische Mitte“. Nach
der Teilaufhebung wird das Gebiet nach §34 BauGB mit dem
Gebietscharakter eines Kerngebietes (MK) zu beurteilen
sein. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden
die Gebäude zur Unterbringung von Handelsbetrieben und
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Kultur und Verwal-
tung genehmigt werden.
Die IHK Köln begrüßt das Vorhaben und hat keine Anregun-
gen zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Kenntnisnahme -/-
20. Finanzamt Mitte
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
Kenntnisnahme -/-
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:
Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_09
458 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/09Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500 GeltungsbereichBebauungsplanGeltungsbereich derTeilaufhebung
Anlage 7 Bebauungsplan 67454_10 (Blatt 2)
31 Zeichen
Anlage 7 Teilaufhebungsbereich
Anlage 10 Weiterentwicklungs des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht
41 Zeichen
Sta dtsilhouette Ansicht Am Hof Anlage 10
Anlage 3 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans 67454_10
459 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr.: 67454/10Planungsrecht Historische Mittein Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500 GeltungsbereichBebauungsplan Geltungsbereich derTeilaufhebung
Anlage 5 Bebauungsplan 67454_09
31 Zeichen
Teilaufhebungsbereich Anlage 5
Anlage 8- Begründung
13277 Zeichen
/ 2 ANLAGE 8 6112 UH Az Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord Rechtskraft und Planinhalt Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01.04.1966 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen: • Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg-Platz, Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs- und Parkfläche, Ge- meinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse, Grundflä- chenzahl, maximale Höhen. Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen: • Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Franken- turm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt-Hackenberg-Platz, Kernge- biet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweck- bestimmung, Fläche mit Gehrecht, Bäume zu erhalten, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll- geschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenkmäler, Lärmpegelbereiche Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen: • Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel, Franken- werft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche Verkehrsflä- che teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Straßenbegrenzungslinie. Die Aufstellung der Bebauungspläne diente der Schaffung des Baurechtes zur Errichtung der Mu- seen und deren Verwaltungsgebäude. Die Festsetzungen zur Bebauung dienten der damaligen musealen Neubebauung. Grund der Teilaufhebung Im Geltungsbereich der Teilaufhebungen plant die Stadt Köln und die Hohe Domkirche in Köln für die Grundstücke Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstück 281,283,285,287,288,289,292,332,352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 die Errichtung eines Verwaltungs- und eines Museums Neubaus. Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Sy- nergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Der geplante Neubau steht den Festsetzungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 entgegen. - 2 - / 3 Der Flächennutzungsplan hat für den Geltungsbereich der Teilaufhebungen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 derzeit ein "Kerngebiet" (MK) festgesetzt. Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen erwar- tet. Auswirkungen Die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 wird keine negativen Auswirkungen auf das Plangebiet haben. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich ein "Kerngebiet" (MK) dar. Da sich eine Neubebauung nach erfolgter Teilaufhebung auf das Plangebiet auswirken wird, ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 in der Zeit vom 04.11.2020 bis zum 18.11.2020 durchgeführt worden. Nach erfolgter Teilaufhebung wird das Gebiet nach § 34 Absatz 2 BauGB mit dem Gebietscharak- ter eines Kerngebiet beurteilt. Der derzeit geplante Neubau ist nach § 34 Absatz 2 BauGB zuläs- sig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in die nä- here Umgebung einfügen. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit auch nach erfolgter Teilaufhebung gewährleistet. Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung Am Hof Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Einhaltung der Abstandsflä- chen nach BauO NRW geprüft. Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aussicht der Bewohner an der Straße Am Hof. Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände nach Planungsrecht besteht nicht. Aufgrund des Bedarfes von Museumsnutzung und Verwaltung ist es notwendig die geeignete Flächen einer Bebauung zuzuführen sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbe- bauung im zumutbaren Bereich befinden. Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über die Straße Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichenden Stadtbahnhaltestellen Dom Haupt- bahnhof in der Trankgasse und Alter Markt ist dieser Standort unmittelbar an das Stadtbahnnetz der KVB angebunden. Eine Anbindung an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz ist unproblematisch. Die Versorgung durch den vorhandenen Einzelhandel ist gewährleistet. Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in geeigneten Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Priorität. Die durch das geplante Bauvorhaben im Teilaufhebungsbereich entstehenden Nachteile für die vorhandene Bebauung sind aus städtebauli- cher Sicht vertretbar und zumutbar. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander dem Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten Interessen der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes. - 3 - / 4 Umweltbericht 1. Einleitung Für das Teilaufhebungsverfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wie folgt dargestellt: Innerhalb des Plangebietes befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie Museumswerkstadt. Der bestehende Bebauungsplan 6642 Sb 2/02 (67428/02) setzt ein Baurundstück für den Gemein- bedarf (Museum) fest. Ziel des Verfahrens ist die Teilaufhebung der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 im Geltungsbereich. Durch die Teilaufhebung beurteilt sich der Planbereich zukünf- tig nach § 34 Absatz 2 BauGB mit dem Gebietscharakter eines Kerngebietes. Entsprechend könn- ten die vorhandenen zwei und sechsgeschossigen Aufbauten niedergelegt werden und Neubauten mit ähnlicher Geschossigkeit wie in der Umgebung vorhanden im Rahmen eines Baugenehmi- gungsverfahrens genehmigt werden. Geprüft wird, welche erheblichen Umweltauswirkungen die Errichtung eines nach § 34 BauGB ge- nehmigungsfähigen Gebäudes auslösen könnte. Für den Teilaufhebungsbereich liegt ein konkretes Bauvorhaben vor, das nach Rechtskraft der Teilaufhebung dort umgesetzt werden soll. Im Falle der Nullvariante (Nichtaufhebung des vorhandenen Bebauungsplanes) bleibt der Bestand erhalten, es wären nur marginale bauliche Änderungen möglich. Diese lösen keine erheblichen Umweltauswirkungen aus. Damit kann die Betrachtung der Nullvariante entfallen. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2. 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise europäische Vogelschutzge- biete: Nach der Prüfung der Umweltbelange werden keine Auswirkungen der Planteilaufhebung auf solche Gebiete erwartet. 2. 2 Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt: Diese Belange sind durch die Teilaufhe- bung betroffen. Gemäß der Inaugenscheinnahme ist keine Aktivitäten von Fledermäusen oder Mauerseglern fest- gestellt werden. Es geht kein Lebensraum geschützter Tierarten verloren. Damit ist der Belang Tiere durch die Teilaufhebung nicht betroffen. 2. 3 Eingriffsregelung: Die Fläche ist durch die bestehende Bebauung stark versiegelt, jedoch ist die Freifläche ist mit zehn Bäumen bestanden, so dass die Teilaufhebung mit einem Eingriff ver- bunden ist. Ein Ausgleich ist gemäß § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB erforderlich. 2. 4 Ortsbild / Landschaftsbild: Dieses wird sich gegebenenfalls (je nach späterer Ausnutzung) durch eine mögliche Neubebauung nach § 34 BauGB ändern. Diese hat sich jedoch nach § 34 Ab- satz 1 BauGB von der Art der baulichen Nutzung in das Umfeld des Kerngebietes und nach dem Maß der baulichen Nutzung in den vorhandenen Blockrand einzufügen. Eine negative Beeinträchti- gung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten. 2. 5 Boden, Wasser, Gerüche: Diese Umweltbelange werden durch die Teilaufhebung nicht erheb- lich verändert, da das Plangebiet vollständig versiegelt ist und keine geruchsemittierende Nutzung zulässig sein wird. - 4 - / 5 2. 6 Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen: Es liegt ein "Innenstadtklima" mit einem hohen Belastungsgrad vor. Auch in Bezug auf die zukünftige Wärmebelastung ist der Planbereich als hoch belastete Siedlungsfläche einzustufen. Um diese Wirkungen etwas abzumildern, sollten bei einer Neubebauung die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen geprüft werden. Die Teilauf- hebung hat hierauf keinen Einfluss. 2. 7 Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen: Der Aufhebungsbereich liegt im Be- reich einer mittleren Luftgüte. Die Teilaufhebung hat zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte im Geltungsbereich. Die anschließend nach § 34 Absatz 2 BauGB mögliche Museums- und Ver- waltungsbebauung wird durch Hausbrand und zusätzlichen Anwohnerverkehr zu einer geringfügi- gen Zunahme der Emission und damit auch Immission luftfremder Stoffe beitragen. Der Bereich wird weiterhin für eine Museumsnutzung geeignet sein. 2. 8 Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts: Der Planbe- reich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und ist erheblich vor- belastet durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld sowie durch verkehrsbe- dingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof über den Kurt Hackenberg Platz.. Eine neue Museumsbebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB zulässige Nutzung wird zu einer geringfügi- gen Zunahme von Emissionen aus Hausbrand und verkehrsbedingten Luftschadstoffen führen. Mittelfristig ist mit einem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelun- gen des Luftreinhalteplanes zu rechnen. 2. 9 Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung: Da im Falle von § 34 Absatz 1 BauGB im Kerngebiet eine Bebauung der Freifläche möglich wird, kann sich die Belichtungssituation verändern. Auf- grund der Anforderungen der Bauordnung NRW und des Nachbarschutzes werden aber auch zu- künftig die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. 2. 10 Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm: Der Bereich der Teilaufhebung ist durch den Straßen- und Schienenverkehr erheblich vorbelastet. Je nach Bebauung kann sich die Lärmbelastung für den Bestand durch die lärmabschirmende Wirkung eines neuen Baukörpers verbessern. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu einem geplanten Neubau werden durch den erforderlichen Schallschutznachweis gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt. Die Teilaufhebung wird auch nicht zu einer erheblichen Zunahme von Straßenverkehrslärm im Umfeld der Teilaufhebung füh- ren. 2. 11 Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen: Durch den Betrieb auf der südlich des Aufhe- bungsbereiches verlaufenden Bahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Aufhebungsbe- reich ausgelöst. Im Rahmen einer Neubebauung ist der Belang zu prüfen. Durch die Teilaufhebung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Belang. 2. 12 Umgang mit Abwässern und Abfällen: Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die Menge an Abwässern und Abfällen gegebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und Entsorgung ist gewährleistet. 2. 13 Mensch, Bevölkerung, hier:. Es bestehen keine direkten Gefahren für die Anwohner durch ein besonderes Brand- oder Explosionsrisiko. 2. 14 Kultur- und Sachgüter: Die Teilaufhebung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf vor- handene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach § 34 BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfahren er- forderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu ist nicht möglich. 2. 15 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen: zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt- schutzes sind durch die Teilaufhebung nicht betroffen. Standort- und Planungsalternativen liegen nicht vor. - 5 - 3. Zusätzliche Angaben 3. 1 Nicht vorhersehbare erhebliche Auswirkungen der Teilaufhebung werden nicht erwartet, ent- sprechende Maßnahmen zur Überwachung sind daher nicht zu definieren. 3. 2 Verwendete Unterlagen Neben den allgemein bei der Stadt Köln vorliegenden Umweltinformationen wurden bisher keine Untersuchungen ausgewertet: 3.3 Zusammenfassung Im Rahmen einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplante Teilaufhebung auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt. Dies gilt auch für eine nach Rechtskraft der Teilaufhebung zulässige Nutzung, die sich gemäß §34 BauGB in den Bestand nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügen muss.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Bechergasse
- Bischofsgartenstraße
- Mühlengasse
- Trankgasse
- Roncalliplatz
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Am Hof
- Am Domhof
- Am Bollwerk
- Gulliver-Tunnel
- Domkloster
- Alter Markt
- Freiheit
- Im Grund
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1886/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 18.05.2021 14:32