3096/2022
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AN_0722_2022_Anfrage_Die_Linke (002)
1961 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Behindertenbeauftragte Frau Mirjam Tomše Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.03.2022 AN/0722/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 31.03.2022 Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Frau Tomše, die Möglichkeiten in der Freizeit ein Schwimmbad auf zu suchen, um sich zu entspannen oder die eigene Gesundheit zu fördern ist auch in Köln durchaus begrenzt. Für viele behinderte Menschen muss Barrierefreiheit gewährleistet sein, um dem Hobby des Schwimmens nachgehen zu können oder aber um die gesundheitliche Situation zu verbessern bzw. aufrecht zu erhalten. Dies ist nicht überall in gleichem Maße gegeben. Zudem wurden in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr städtische Schwimmbäder aus Kostengründen geschlossen, verkauft oder haben ihr Angebot stark eingeschränkt. Dies bedeutet zusätzliche Hürden für behinderte Menschen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche nicht? 2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? 3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? 4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten Kölnerinnen und Kölnern aus? 5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. Öffnungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dirk Kluwig Fraktion DIE LINKE
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3359 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 21.09.2022 3096/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.09.2022 Jugendhilfeausschuss 30.09.2022 Sportausschuss 27.10.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern Die Linke hatte in der Sitzung am 31.03.2022 eine Anfrage zur Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbä- dern (Anlage AN/0722/2022) gestellt. Die Verwaltung hatte die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese lag in der Sitzung am 23.06.2022 (Anlage: 1148/2022) vor. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung um eine Präzisierung der Barriere- freiheit und Erläuterung zum Punkt der Umkleidekabinen gebeten. Die Verwaltung hat die KölnBäder GmbH um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: 2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen- bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad. Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf- bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. Die KölnBäder GmbH hat Maßnahmen zur Barrierefreiheit, nicht nur für Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen, vorgesehen. Insbesondere in den letzten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen sind auch die Belange von Hör - und Sehbehinderten verstärkt in die Umsetzung eingeflossen. So wurden beispielsweise im Lentpark und im Zollstockbad Flure und Verkehrsflächen mit einer taktilen Wegeführung ausgestattet, die bis in den Außenbereich reichen. Um eine gute Orientierung zu er- möglichen, wurden zudem kontrastreiche Wand- und Bodenbeläge ausgewählt. Die Beschilderung der Räumlichkeiten im Lentpark erfolgt, zusätzlich zur kontrastreichen Schrift, auch in Braille-Schrift. Um Hörgeschädigte im Alarmfall zu warnen, sind im Stadionbad, zusätzlich zu den Lautsprechern, Signalleuchten in den Sanitärräumen platziert. Um die Sprachverständlichkeit von Durchsagen und Alarmierungen zu gewährleist en, wurden um- fangreiche bauakustische Maßnahmen, wie der Einsatz von Akustikputzen (z.B. im Lentpark), De- ckensegeln (z.B. im Ossendorfbad) sowie hochwertigen Lautsprechern (z.B. Zollstockbad) durchge- führt. 2 Die barrierefreien Umkleidebereiche verfügen über rollstuhlgerechte Abmaße und besondere Sitz - und z.T. höhenverstellbare Liegemöglichkeiten. Die Sanitärobjekte in den barrierefreien Sanitärräu- men sind in Anlehnung an die DIN 18040 ausgestattet. Dies beinhaltet u.a. unterfahrbare Waschbe- cken, beidseitig anfahrbare WCs mit den entsprechenden Abstands- und Flächenmaßen, winkelver- stellbare Spiegel sowie Alarmierungseinrichtungen für Notfälle. Auch bei zukünftigen Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen wird die KölnBäder GmbH die genannten Maßnahmen der Barrierefreiheit weiterhin berücksichtigen. Gez. Prof. Dr. Diemert
1148_2022_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_
2399 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 09.06.2022 1148/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (Vorlagen-Nr. AN/0722/2022) hat die Verwal- tung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: „1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche nicht? Mit Ausnahme des Genovevabades sind alle Bäder der KölnBäder GmbH barrierefrei. Dies bedeutet einen ebenerdigen Zugang des Eingangs-, Umkleide- und der Beckenbereiches bzw. die barrierefreie Nutzung von Aufzügen in den Betriebsstätten. 2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen- bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad. Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf- bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. 3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? Eine Umsetzung zur Barrierefreiheit ist technisch, aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Geno- vevabad nicht umsetzbar. Alle übrigen Bäder der KölnBäder GmbH sind barrierefrei. 4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten Kölne- rinnen und Kölnern aus? Neben Behindertenvereinen nutzten auch Einzelpersonen in Begleitung bzw. ohne Begleitung mit verschiedenen Handicaps regelmäßig die Einrichtungen der KölnBäder GmbH. 5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. Öff- nungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus? 2 Aktive Befragungen von Menschen mit Behinderungen wurden bisher seitens der KölnBäder GmbH nicht durchgeführt. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauprojekten wurde jeweils die Behindertenvertretung der Stadt Köln mit einbezogen.“ Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3096/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.09.2022
- Erstellt
- 20.09.2022 12:51