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3096/2022

Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022, TOP 2.1.1

AN_0722_2022_Anfrage_Die_Linke (002)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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1148_2022_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

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AN_0722_2022_Anfrage_Die_Linke (002)

1961 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Behindertenbeauftragte 
Frau Mirjam Tomše 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.03.2022 
AN/0722/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 31.03.2022 
 
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Frau Tomše, 
die Möglichkeiten in der Freizeit ein Schwimmbad auf zu suchen, um sich zu entspannen oder die 
eigene Gesundheit zu fördern ist auch in Köln durchaus begrenzt. Für viele behinderte Menschen 
muss Barrierefreiheit gewährleistet sein, um dem Hobby des Schwimmens nachgehen zu können 
oder aber um die gesundheitliche Situation zu verbessern bzw. aufrecht zu erhalten. 
Dies ist nicht überall in gleichem Maße gegeben. 
Zudem wurden in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr städtische Schwimmbäder aus 
Kostengründen geschlossen, verkauft oder haben ihr Angebot stark eingeschränkt. 
Dies bedeutet zusätzliche Hürden für behinderte Menschen. 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche 
nicht? 
2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? 
3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? 
4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten 
Kölnerinnen und Kölnern aus?  
5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. 
Öffnungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus?

Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Dirk Kluwig  
Fraktion DIE LINKE

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  21.09.2022 
 3096/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.09.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.09.2022 
Sportausschuss 27.10.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern 
Die Linke hatte in der Sitzung am 31.03.2022 eine Anfrage zur Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbä-
dern (Anlage AN/0722/2022) gestellt. Die Verwaltung hatte die KölnBäder GmbH um Stellungnahme 
gebeten. Diese lag in der Sitzung am 23.06.2022 (Anlage: 1148/2022) vor. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung um eine Präzisierung der Barriere-
freiheit und Erläuterung zum Punkt der Umkleidekabinen gebeten. Die Verwaltung hat die KölnBäder 
GmbH um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: 
 
2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? 
 
Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in 
einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen-
bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad.  
 
Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide 
ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf-
bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. 
 
Die KölnBäder GmbH hat Maßnahmen zur Barrierefreiheit, nicht nur für Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen, vorgesehen. Insbesondere in den letzten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen 
sind auch die Belange von Hör - und Sehbehinderten verstärkt in die Umsetzung eingeflossen. So 
wurden beispielsweise im Lentpark und im Zollstockbad Flure und Verkehrsflächen mit einer taktilen 
Wegeführung ausgestattet, die bis in den Außenbereich reichen. Um eine gute Orientierung zu er-
möglichen, wurden zudem kontrastreiche Wand- und Bodenbeläge ausgewählt. 
 
Die Beschilderung der Räumlichkeiten im Lentpark erfolgt, zusätzlich zur kontrastreichen Schrift, auch 
in Braille-Schrift. 
 
Um Hörgeschädigte im Alarmfall zu warnen, sind im Stadionbad, zusätzlich zu den Lautsprechern, 
Signalleuchten in den Sanitärräumen platziert. 
 
Um die Sprachverständlichkeit von Durchsagen und Alarmierungen zu gewährleist en, wurden um-
fangreiche bauakustische Maßnahmen, wie der Einsatz von Akustikputzen (z.B. im Lentpark), De-
ckensegeln (z.B. im Ossendorfbad) sowie hochwertigen Lautsprechern (z.B. Zollstockbad) durchge-
führt.

2 
 
 
Die barrierefreien Umkleidebereiche verfügen über  rollstuhlgerechte Abmaße und besondere Sitz - 
und z.T. höhenverstellbare Liegemöglichkeiten. Die Sanitärobjekte in den barrierefreien Sanitärräu-
men sind in Anlehnung an die DIN 18040 ausgestattet. Dies beinhaltet u.a. unterfahrbare Waschbe-
cken, beidseitig anfahrbare WCs mit den entsprechenden Abstands- und Flächenmaßen, winkelver-
stellbare Spiegel sowie Alarmierungseinrichtungen für Notfälle. 
 
Auch bei zukünftigen Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen wird die KölnBäder 
GmbH die genannten Maßnahmen der Barrierefreiheit weiterhin berücksichtigen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

1148_2022_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

2399 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2022 
 1148/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 
 
Barrierefreiheit in Kölner Schwimmbädern 
Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (Vorlagen-Nr. AN/0722/2022) hat die Verwal-
tung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: 
 
„1. Welche städtischen Schwimmbäder verfügen über einen barrierefreien Zugang und welche 
nicht? 
 
Mit Ausnahme des Genovevabades sind alle Bäder der KölnBäder GmbH barrierefrei. Dies bedeutet 
einen ebenerdigen Zugang des Eingangs-, Umkleide- und der Beckenbereiches bzw. die barrierefreie 
Nutzung von Aufzügen in den Betriebsstätten. 
 
2. Was genau beinhaltet die Barrierefreiheit in den einzelnen Schwimmbädern? 
 
Die Barrierefreiheit bedeutet im Weiteren die Vorhaltung von exklusiven Umkleidemöglichkeiten in 
einigen Bädern mit entsprechenden Sanitäranlagen, wie z.B. im Agrippabad, Ossendorfbad, Höhen-
bergbad, Zollstockbad, Lentpark, Wahnbad, Stadionbad, Rodenkirchenbad und Zündorfbad.  
 
Eine Sonderstellung nimmt das Chorweilerbad ein, das mit einer behindertengerechten Umkleide 
ausgestattet ist. Zusätzlich sind in einigen Bädern auch Behindertenlifte wie im Lentpark, Ossendorf-
bad, Zollstockbad oder Chorweilerbad im Einsatz. 
 
3. Ist geplant weitere Schwimmbäder barrierefrei zu machen? 
 
Eine Umsetzung zur Barrierefreiheit ist technisch, aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Geno-
vevabad nicht umsetzbar. Alle übrigen Bäder der KölnBäder GmbH sind barrierefrei. 
 
4. Wie sieht die Schwimmbad-Benutzung von schwerbehinderten und gleichgestellten Kölne-
rinnen und Kölnern aus? 
 
Neben Behindertenvereinen nutzten auch Einzelpersonen in Begleitung bzw. ohne Begleitung mit 
verschiedenen Handicaps regelmäßig die Einrichtungen der KölnBäder GmbH. 
 
5. Wenn es Befragungen von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer Wünsche, wie z. B. Öff-
nungszeiten zum barrierefreien Schwimmen, gibt, wie sehen diese aus?

2 
 
Aktive Befragungen von Menschen mit Behinderungen wurden bisher seitens der KölnBäder GmbH 
nicht durchgeführt. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauprojekten wurde jeweils die 
Behindertenvertretung der Stadt Köln mit einbezogen.“ 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (4)

29.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2022 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3096/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.09.2022
Erstellt
20.09.2022 12:51