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3593/2021

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Zum Hedelsberg / Im Salzgrund in Köln-Weiß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.12.2021, TOP 9.1.2

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1308 Zeichen

Ph ca. 2.50ca. 5.50Ph 1.40ca. 2.00
80Ph 2.20Ph 1.40Ph 1.70ca. 4.80
1.501.502.00
ca. 16,50ca. 16,65
ca. 9,40ca. 7,80
Ph 1.70Ph 1.50ca. 2.50ca. 5.50ca. 4.80Ph 2.20Ph 1.90Ph 1.40
© SIK-Holzgestaltungs GmbH1/2MS:DATUM:ADRESSAT:BLATT:PROJEKT:SACHBEARB.:POS. NR.:PROJEKT NR.:Große KletteranlageFREIE FALLHÖHE:2,2mDer Mindestraum muss frei von Hindernissen sein, mit denen ein Nutzer während der Bewegung in, auf oder um das Gerät herum unerwartet zusammenstoßen könnte. Hierzu zählen z.B. Stolperstellen, harte und scharfkantige Hindernisse.ZEICHNUNGSART:07.09.2021max. A3; 1:100Meisterbetrieb des BildhauerhandwerksStadt Köln; Spielplatz zum HedelsbergS. Nitsche11212031AB-NR.:U. AndersZEICHNER:
Große KletteranlageDraufsicht Ansicht 1
Ansicht 2
Ansicht 1
Ansicht 2

© SIK-Holzgestaltungs GmbH2/2MS:DATUM:ADRESSAT:BLATT:PROJEKT:SACHBEARB.:POS. NR.:PROJEKT NR.:Große KletteranlageFREIE FALLHÖHE:2,2mDer Mindestraum muss frei von Hindernissen sein, mit denen ein Nutzer während der Bewegung in, auf oder um das Gerät herum unerwartet zusammenstoßen könnte. Hierzu zählen z.B. Stolperstellen, harte und scharfkantige Hindernisse.ZEICHNUNGSART:07.09.2021max. A3Meisterbetrieb des BildhauerhandwerksStadt Köln; Spielplatz zum HedelsbergS. Nitsche11212031AB-NR.:U. AndersZEICHNER:
Große Kletteranlage
Perspektiven o. M.

Beschlussvorlage Ausschuss

4740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3593/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestalltung des öffentlichen Spielplatzes Zum Hedelsberg - Im Salzgrund in Köln-Weiß 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des öffentlichen 
Spielplatzes Zum Hedelsberg – Im Salzgrund im Stadtteil Weiß mit den Gesamtkosten in Höhe von 
92.820,00 Euro durchzuführen. 
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Freigabe von investiven Auszahlungs-
ermächtigungen in Höhe von 92.820 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teil-
planzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplät-
ze. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   92.820 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen    im Rahmen der 
Pflege und Wartung € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.282 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Spielplatz Zum Hedelsberg - Im Salzgrund liegt inmitten der Wohnbebauung des Stadtteils Weiß.  
Auf dem Spielplatz muss aus Gründen der Verkehrssicherheit das alte Spielgerät abgebaut werden. 
Der Spielplatz wird von Kitas, der angrenzenden Grundschule und den dort wohnenden Kindern sehr 
rege genutzt.  
Um den hier lebenden Kindern ein abwechslungsreiches Spielen zu ermöglichen, ist es dringend er-
forderlich, zusätzliche adäquate Spielmöglichkeiten zu schaffen. Laut Spielplatzbedarfsplanung lag 
der Fehlbedarf an Spielplatzflächen 2018 hier bereits bei 4779 m² und der Wunsch der Umgestaltung 
wurde bereits in der Vergangenheit von Familien im Wohnumfeld und Politik vielfach geäußert. Eine 
große Spiel- und Kletteranlage soll das marode Spielschiff ersetzen und so den Erhalt bzw. die Erhö-
hung des Spielwerts sicherstellen. 
Die Beteiligung erfolgte in Kooperation mit der anliegenden Albert-Schweitzer Grundschule im Rahme 
der offenen Ganztagsbetreuung und mit den vor Ort lebenden Kindern und Familien, die über Aus-
hänge am Spielplatz und in der Schule informiert wurden. Ein persönliches Treffen war aufgrund der 
Corona-Lage nicht möglich.

3 
Die geplante Spielanlage verfügt zentral über ein großes Kletternetz in Form eines Spinnennetzes. 
Ein horizontales Flächennetz und ein Dreiecknetz verbinden diese Elemente mit einem Dreiecksturm, 
von welchem eine 2,2 Meter hohe Kastenrutsche abgeht. Komplettiert werden diese Spielstationen 
durch verschiedene Balancierbalken mit und ohne Haltemöglichkeit und ein Balkengewirr. Zahlreiche 
Zu- und Abgänge bieten Aufstiege, Netzaufgänge und Klettermöglichkeiten. 
Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmen-
bedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ih-
ren motorischen und körperlichen Fähigkeiten und ihrem individuellen Entwicklungsstand auf unter-
schiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiter-
entwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkei-
ten. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 92.820 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des 
Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), 
5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 9.282 € p. a wurden in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im 
Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3593/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.11.2021
Erstellt
13.10.2021 09:56