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2010/0312

Vereinfachte Umlegung U-E 18 'Rübezahlweg' in Eberstadt

Magistratsvorlage 26.07.2010

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2010/0312

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2010/0312

2348 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.07.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Vermessungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0312  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vereinfachte Umlegung U-E 18 "Rübezahlweg" in Eberstadt 
 
Vorlage vom: 26. 7.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Aufstellung des Umlegungsplans im vereinfachten Umlegungsverfahren U-E 18 „Rübezahlweg“ wird 
gemäß § 82 Baugesetzbuch beschlossen. 
 
Der Umlegungsplan besteht aus Verzeichnis und Karten. 
 
 
Anlagen: Umlegungsplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Juli 2010  
 
Das Gebiet der vereinfachten Umlegung liegt im Geltungsbereich des am 19. Juni 2009 in Kraft 
getretenen Bebauungsplans „E 16.2 – Rübezahlweg Südwest –“. 
Zur Bildung der neuen Grundstücke ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens notwendig. Da 
hier die in § 80 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, wird die 
Umlegung als vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 – 84 BauGB durchgeführt. 
Die Erörterungsgespräche nach § 82 BauGB mit den beteiligten Eigentümern haben stattgefunden 
und zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt. 
Das eingeworfene Rohbauland wird einheitlich mit dem Einwurfswert in Höhe von 290,00 EUR/m² 
bewertet. Die Zuteilungsgrundstücke werden erschließungsbeitragspflichtig zugeteilt. Die 
Zuteilungswerte betragen je nach baulicher Ausnutzbarkeit 400,00 bzw. 320,00 EUR/m². 
Die Bewertung wurde in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für 
Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführt. 
Erschlossen werden die vier Bauplätze über den bestehenden Rübezahlweg, der teilweise in seiner 
Form geändert werden muss. Hier ist der bestehende Ausbau an die neuen Grenzen anzupassen. 
 
Darmstadt, 26. Juli 2010 
VI/62 kb-wi 
Der Dezernent VI 
i. V. 
 
 
Dr. Dierk Molter 
Stadtrat

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Orte (1)

  • Rübezahlweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0312
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.07.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00