Mandari Insight

1234/2021

Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 1234/2021 
Freigabedatum 
22.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass sich die Stadt Köln in den Jahren 2021 bis 2025 weiterhin an den Kosten für 
die denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes beteiligt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  207.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    207.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt mit Beschluss vom 28.06.2016 bereit erklärt, dem Metropoli-
tankapitel zu den erheblichen Restaurierungskosten in den Haushaltsjahren 2016 bis 2020 Zuschüs-
se zu gewähren. Außerdem hat sich der Rat mit Beschluss vom 06.05.1997 damit einverstanden er-
klärt, dass der städtische Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes ab dem Haushaltsjahr 1997 in 
Höhe der jeweiligen jährlichen Straßenreinigungs- und Abwassergebühren aufgestockt wird. 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 207.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teiler-
gebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die 
jährlichen Folgeaufwendungen (2022 bis 2025) in Höhe von 207.000 Euro führen nicht zu einem 
Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanz-
planung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. 
Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vor-
sehen. 
Der Zuschuss zu den Restaurierungskosten beträgt jährlich 154.000 Euro, die zu übernehmenden 
Straßenreinigungs- und Abwassergebühren betragen jährlich 53.000 Euro. 
Die Zuwendung des Landes an das Metropolitankapitel, die in Form der Festbetragsfinanzierung zu

3 
den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird, betrug in den letzten 5 Jahren jeweils zwi-
schen 767.000 Euro und 1.113.500 Euro. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise: 
Die o.g. denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes stellen eine Fortfüh-
rungsmaßnahme mit ununterbrochener finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregie-
rung Köln in Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms des Landes NRW dar. Das Metropoli-
tankapitel ist bei der Finanzierung der Denkmalerhaltungsmaßnahme auf die Förderungsmittel ange-
wiesen. Das Verschieben der Restaurierungsarbeiten kann eine weitere Verschlechterung des 
Denkmalzustandes verursachen. Dies kann wiederum zur Kostensteigerung der Restaurierung be-
ziehungsweise zum Scheitern der gesamten Maßnahme führen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte leider nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Bei einer 
Verschiebung der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kul-
tur am 15.06.2021 können die weiteren anschließenden fristabhängigen Verwaltungsverfahren für 
das Jahr 2021 nicht sichergestellt werden. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung des Aus-
schusses für Kunst und Kultur am 27.04.2021, in der nachfolgenden Sitzung des Finanzausschusses 
am 03.05.2021 und in der Ratssitzung am 06.05.2021 gebeten.

Beratungsverlauf (3)

27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1234/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
01.04.2021 11:53