1234/2021
Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes
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Beschlussvorlage Rat
4226 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 1234/2021 Freigabedatum 22.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass sich die Stadt Köln in den Jahren 2021 bis 2025 weiterhin an den Kosten für die denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes beteiligt. Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 207.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 207.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt mit Beschluss vom 28.06.2016 bereit erklärt, dem Metropoli- tankapitel zu den erheblichen Restaurierungskosten in den Haushaltsjahren 2016 bis 2020 Zuschüs- se zu gewähren. Außerdem hat sich der Rat mit Beschluss vom 06.05.1997 damit einverstanden er- klärt, dass der städtische Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes ab dem Haushaltsjahr 1997 in Höhe der jeweiligen jährlichen Straßenreinigungs- und Abwassergebühren aufgestockt wird. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 207.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teiler- gebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die jährlichen Folgeaufwendungen (2022 bis 2025) in Höhe von 207.000 Euro führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanz- planung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen. Der Zuschuss zu den Restaurierungskosten beträgt jährlich 154.000 Euro, die zu übernehmenden Straßenreinigungs- und Abwassergebühren betragen jährlich 53.000 Euro. Die Zuwendung des Landes an das Metropolitankapitel, die in Form der Festbetragsfinanzierung zu 3 den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird, betrug in den letzten 5 Jahren jeweils zwi- schen 767.000 Euro und 1.113.500 Euro. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise: Die o.g. denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes stellen eine Fortfüh- rungsmaßnahme mit ununterbrochener finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregie- rung Köln in Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms des Landes NRW dar. Das Metropoli- tankapitel ist bei der Finanzierung der Denkmalerhaltungsmaßnahme auf die Förderungsmittel ange- wiesen. Das Verschieben der Restaurierungsarbeiten kann eine weitere Verschlechterung des Denkmalzustandes verursachen. Dies kann wiederum zur Kostensteigerung der Restaurierung be- ziehungsweise zum Scheitern der gesamten Maßnahme führen. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte leider nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Bei einer Verschiebung der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kul- tur am 15.06.2021 können die weiteren anschließenden fristabhängigen Verwaltungsverfahren für das Jahr 2021 nicht sichergestellt werden. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung des Aus- schusses für Kunst und Kultur am 27.04.2021, in der nachfolgenden Sitzung des Finanzausschusses am 03.05.2021 und in der Ratssitzung am 06.05.2021 gebeten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1234/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 11:53