BKA 0819
Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796))
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage Braun- kohlenausschuss - öffentlich - BKA 0819 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Gerit Ulmen Telefon 0221 / 147 - 2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 27.10.2023 5.1 zur Kenntnis TOP: Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796) Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. Erläuterungen: Aus der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 25. November 2022: 3.2.2. Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022; Antrag zu TOP 5.1 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Siche- rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss als ergänzenden Prüfungsauftrag: 1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein Konzept für diese Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von Rheinwasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden. Eine Gewinnung von Rheinuferfiltrat auch nur für die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse ist linksrheinisch vor dem Hintergrund der bestehenden räumlichen Konzentration von Grundwasser - förderanlagen der Industrie und der öffentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss nicht realisierbar. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0819 Seite 2 von 3 Allenfalls rechtsrheinisch wäre, südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme räumlich umsetzbar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH- bzw. Naturschutzgebieten. Zudem wären Rheindükerungen erforderlich. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Eingriffe in Natur- und Landschaft ist die Voraussetzung und auch die Verhältnismäßigkeit für eine zusätzliche Entnahme von Rheinuferfiltrat aus Sicht der RWE Power nicht gegeben. Durch eine Kombination von Direkt- und Uferfiltratentnahmen würden die Auswirkungen auf die Wasserführung des Rheins grundsätzlich nicht verändert. Allerdings steht der größere naturschutz- fachliche Eingriff dieser Planungsoption entgegen. Dies wurde bereits im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens zur Rheinwassertransportleitung ge- prüft und im Braunkohlenplan als Ergebnis festgehalten. Im Übrigen werden auch während der Seebefüllung zunächst weiterhin Mengen aus der nachlau - fenden Sümpfung zur Verfügung stehen, die in Richtung der Feuchtgebiete befördert werden kön - nen. Erst mit abnehmender Sümpfungsmenge wird dann zunehmend Rheinwasser beigemischt wer- den müssen. 2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage, soll zu- sätzlich zu der Filtertechnik in dem geplanten Pump- und Verteilwerk eine Aufbereitungsanlage für das Rheinwasser vom Planungsträger eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen sicher ausgeschlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rheinwassers mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, dass das Rheinwasser vor Einleitung in den Nordraum über die beiden Ökowas- serwerke Jüchen bzw. Wanlo geleitet und entsprechend der geltenden Qualitätsanforderungen auf- bereitet wird. Derzeit ist zu beobachten, dass sich die Qualität des Wassers im Rhein in den letzten Jahren/Jahr- zehnten verbessert hat. Aktuelle Untersuchungen, wie z.B. der Rheinwassergütebericht des Moni - toringgruppe Garzweiler II zeigen, dass das Rheinwasser grundsätzlich für die Befüllung der Tage - bauseen sowie der Versorgung der Feuchtgebiete geeignet ist. Die konkreten Anforderungen an das Rheinwasser werden – in Abhängigkeit der späteren Verwendung – in den jeweiligen wasserrecht - lichen Verfahren geprüft und festgelegt. Flächen für eine Errichtung einer eventuell erforderlichen Aufbereitungsanlage stehen auf dem Be - triebsgelände der RWE Power AG in ausreichender Größe zur Verfügung. 3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmögliche Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kontakt Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0819 Seite 3 von 3 mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die bestmögliche Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünftigen Ökosysteme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die Planungsträger im Austausch mit den niederländischen Fachbehörden im Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche Wasserqualität für die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen lässt. Für die Herstellung der Tagebauseen werden eigenständige Planfeststellungsverfahren durchge - führt. Im Rahmen dieser Verfahren wird u.a. die sich in den Tagebauseen einstellenden Qualität in so genannten limnologischen Gutachten geprüft und bewertet. Auch die Vereinbarkeit der Tagebau- seebefüllung mit den Zielen der EU-WRRL für Grundwasser und Oberflächengewässer wird in ei - genständigen Gutachten – so genannten Fachbeiträgen Wasserrahmenrichtlinie – unter Berücksich- tigung der zur Verfügung stehenden Wasserqualitäten (Rheinwasser und Wasser aus der nachlau- fenden Sümpfung) geprüft. In der Vergangenheit vorgenommene fachgutachterliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Seequalität – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Rheinwasserqualität – vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Mensch und Natur zulässt. Auch das aktuell vorliegende „Limnologische Prognosegutachten für den zukünftigen Tagebausee Hambach“ bestätigt die Machbarkeit der Be - füllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser und schlussfolgert, dass sich der Tagebausee Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickelt, und eine hohe Attraktivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfaltet. Eine Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung nach Menge und Güte durch die externe Tagebauseebefüllung mittels Rheinwasser kann zudem ausgeschlossen werden. Im Übrigen fließt das Wasser, das in den Tagebausee Garzweiler eingeleitet wird, nicht in Richtung der Niederlande, sondern über die vorherrschende Grundwasserströmung Richtung Erft nach Osten ab. Auch für den Tagebausee Hambach sind grenzüberschreitende erheblich nachteilige Auswir - kungen auf die Grundwasserbeschaffenheit in den Niederlanden aufgrund der Tagebauseebefüllung auszuschließen. Die bei der Füllung des Tagebausees Hambach und auch danach vorherrschende Strömungsrichtung ist nach Osten bzw. Nordosten also zur Ville gerichtet. Daher ist nicht von einem Abstrom wasserwirtschaftlich relevanter Mengen in Richtung der Niederlande auszugehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0819
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 09:56