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BKA 0819

Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 27.10.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 27.10.2023, TOP 5.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796))

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796))

7473 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage Braun- 
kohlenausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0819 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Gerit Ulmen 
Telefon 0221 / 147 - 2397 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 04.10.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 27.10.2023 5.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnüttgen-Weber vom 
16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache-Nr. 0796) 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Aus der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
am Freitag, dem 25. November 2022: 
 
 
3.2.2. 
Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Frau Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022; 
Antrag zu TOP 5.1 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung 
 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss als ergänzenden Prüfungsauftrag: 
 
1. Es soll geprüft werden, ob die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse, die 
Stand 2022 mit Sümpfungswasser beliefert werden, auch perspektivisch mit 
Uferfiltrat erfolgen könnte. Sollte das der Fall sein, soll dem Ausschuss ein 
Konzept für diese Alternative anstelle einer ausschließlichen Nutzung von 
Rheinwasser aus der fließenden Welle im Verfahren vorgelegt werden. 
 
Eine Gewinnung von Rheinuferfiltrat auch nur für die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse ist 
linksrheinisch vor dem Hintergrund der bestehenden räumlichen Konzentration von Grundwasser -
förderanlagen der Industrie und der öffentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss nicht 
realisierbar.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0819 Seite 2 von 3 
Allenfalls rechtsrheinisch wäre, südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme 
räumlich umsetzbar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen 
in FFH- bzw. Naturschutzgebieten. Zudem wären Rheindükerungen erforderlich. 
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Eingriffe in Natur- und Landschaft ist die Voraussetzung 
und auch die Verhältnismäßigkeit für eine zusätzliche Entnahme von Rheinuferfiltrat aus Sicht der 
RWE Power nicht gegeben.  
Durch eine Kombination von Direkt- und Uferfiltratentnahmen würden die Auswirkungen auf die 
Wasserführung des Rheins grundsätzlich nicht verändert. Allerdings steht der größere naturschutz-
fachliche Eingriff dieser Planungsoption entgegen. 
Dies wurde bereits im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens zur Rheinwassertransportleitung ge-
prüft und im Braunkohlenplan als Ergebnis festgehalten.  
Im Übrigen werden auch während der Seebefüllung zunächst weiterhin Mengen aus der nachlau -
fenden Sümpfung zur Verfügung stehen, die in Richtung der Feuchtgebiete befördert werden kön -
nen. Erst mit abnehmender Sümpfungsmenge wird dann zunehmend Rheinwasser beigemischt wer-
den müssen. 
 
 
2. Kommt die Versorgung der Feuchtbiotope und Flüsse mit Uferfiltrat nicht in Frage, soll zu-
sätzlich zu der Filtertechnik in dem geplanten Pump- und Verteilwerk 
eine Aufbereitungsanlage für das Rheinwasser vom Planungsträger 
eingeplant werden. Dafür ist eine geeignete Fläche im Verfahren festzulegen. 
Diese Aufbereitungstechnik soll kapazitätsstark genug geplant werden, um 
ausreichend Ökowasser liefern zu können, sodass eine Verschlechterung der 
Wasserqualität in den Flüssen und Feuchtbiotopen nahe den Tagebauen sicher 
ausgeschlossen werden kann. Besonders die Verunreinigung des Rheinwassers 
mit Mikroschadstoffen muss hier berücksichtigt werden. 
 
Es ist vorgesehen, dass das Rheinwasser vor Einleitung in den Nordraum über die beiden Ökowas-
serwerke Jüchen bzw. Wanlo geleitet und entsprechend der geltenden Qualitätsanforderungen auf-
bereitet wird.  
Derzeit ist zu beobachten, dass sich die Qualität des Wassers im Rhein in den letzten Jahren/Jahr-
zehnten verbessert hat. Aktuelle Untersuchungen, wie z.B. der Rheinwassergütebericht des Moni -
toringgruppe Garzweiler II zeigen, dass das Rheinwasser grundsätzlich für die Befüllung der Tage -
bauseen sowie der Versorgung der Feuchtgebiete geeignet ist. Die konkreten Anforderungen an das 
Rheinwasser werden – in Abhängigkeit der späteren Verwendung – in den jeweiligen wasserrecht -
lichen Verfahren geprüft und festgelegt.  
Flächen für eine Errichtung einer eventuell erforderlichen Aufbereitungsanlage stehen auf dem Be -
triebsgelände der RWE Power AG in ausreichender Größe zur Verfügung.  
 
3. Zusätzlich muss auch beim Befüllen der Tagebaurestlöcher die bestmögliche 
Wasserqualität zur Verfügung gestellt werden. Das Wasser aus den 
zukünftigen Tagebauseen wird vielerorts das zukünftige Grundwasser der 
Region bis hinein in die Niederlande werden und auch zwangsweise in Kontakt

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0819 Seite 3 von 3 
mit unberührten Grundwasserleitern kommen. Um zukünftig die bestmögliche 
Trinkwasserqualität bereitstellen zu können und auch die zukünftigen 
Ökosysteme möglichst unbelastet zu entwickeln, ist auch hier durch die 
Planungsträger im Austausch mit den niederländischen Fachbehörden im 
Rahmen der europäischen WRRL zu prüfen, wie sich eine bestmögliche Wasserqualität für 
die Befüllung der Tagebauseen ermöglichen lässt. 
 
Für die Herstellung der Tagebauseen werden eigenständige Planfeststellungsverfahren durchge -
führt. Im Rahmen dieser Verfahren wird u.a. die sich in den Tagebauseen einstellenden Qualität in 
so genannten limnologischen Gutachten geprüft und bewertet. Auch die Vereinbarkeit der Tagebau-
seebefüllung mit den Zielen der EU-WRRL für Grundwasser und Oberflächengewässer wird in ei -
genständigen Gutachten – so genannten Fachbeiträgen Wasserrahmenrichtlinie – unter Berücksich-
tigung der zur Verfügung stehenden Wasserqualitäten (Rheinwasser und Wasser aus der nachlau-
fenden Sümpfung) geprüft. 
In der Vergangenheit vorgenommene fachgutachterliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die 
Seequalität – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Rheinwasserqualität – vielfältige 
Nutzungsmöglichkeiten für Mensch und Natur zulässt. Auch das aktuell vorliegende „Limnologische 
Prognosegutachten für den zukünftigen Tagebausee Hambach“ bestätigt die Machbarkeit der Be -
füllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser und schlussfolgert, dass sich der Tagebausee 
Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickelt, und 
eine hohe Attraktivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfaltet. Eine Gefährdung der öffentlichen 
Trinkwasserversorgung nach Menge und Güte durch die externe Tagebauseebefüllung mittels 
Rheinwasser kann zudem ausgeschlossen werden. 
Im Übrigen fließt das Wasser, das in den Tagebausee Garzweiler eingeleitet wird, nicht in Richtung 
der Niederlande, sondern über die vorherrschende Grundwasserströmung Richtung Erft nach Osten 
ab. Auch für den Tagebausee Hambach sind grenzüberschreitende erheblich nachteilige Auswir -
kungen auf die Grundwasserbeschaffenheit in den Niederlanden aufgrund der Tagebauseebefüllung 
auszuschließen. Die bei der Füllung des Tagebausees Hambach und auch danach vorherrschende 
Strömungsrichtung ist nach Osten bzw. Nordosten also zur Ville gerichtet. Daher ist nicht von einem 
Abstrom wasserwirtschaftlich relevanter Mengen in Richtung der Niederlande auszugehen.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 5.1
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Details

Aktenzeichen
BKA 0819
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
27.10.2023
Erstellt
04.10.2023 09:56