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3124/2017

Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten. Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u. d. Einzelvertreters Schuster (Deine Freunde)

Mitteilung BV 12.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.12.2017, TOP 12.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2880 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3124/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
 
Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: 
Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten. Gemeinsamer Antrag der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelvertreters Schuster (Deine Freunde) vom 
16.02.2017 AN/0275/2017; hier: Stellungnahme der Bezirksregierung Köln 
Der o. g. Antrag wurde mit folgendem Inhalt am 08.05.2017 durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
beschlossen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im 
Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwi-
schen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit 
Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt 
werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird.  
2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme 
durchgeführt werden.  
3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. 
 
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung der Höchstge-
schwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am 29.05.2017 bei der Bezirksregierung 
Köln eingereicht. 
 
In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln am 21.09.2017 
abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen. 
 
Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt zusammengefasst 
werden: 
 
Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor 
Lärm sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die Grundlage für die Anwendung die-
ser Lärmschutzrichtlinien, an die die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs-
behörde gebunden ist, bilden die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks-
regierung macht deutlich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtli-
nien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen Gründen 
liegen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf nicht die lärm-
rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen 
anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregierung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung 
anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann. 
 
Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt sich die Umset-
zung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung durch die Verwaltung.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3124/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.10.2017
Erstellt
09.10.2017 15:53