3124/2017
Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten. Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u. d. Einzelvertreters Schuster (Deine Freunde)
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Mitteilung BV
2880 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 3124/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln nach §45 Absatz 1b Nr. 5 der StVO: Temporeduzierung auf der A57 in Höhe Blücherpark/Kleingärten. Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelvertreters Schuster (Deine Freunde) vom 16.02.2017 AN/0275/2017; hier: Stellungnahme der Bezirksregierung Köln Der o. g. Antrag wurde mit folgendem Inhalt am 08.05.2017 durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des §45 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass im Bereich zwi- schen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h – mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung den Antrag zur Begrenzung der Höchstge- schwindigkeit auf 50 km/h (siehe Punkt 1 des Beschluss) am 29.05.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. In Verbindung mit einem Schreiben vom 10.08.2017 hat die Bezirksregierung Köln am 21.09.2017 abschließend zum o. g. Antrag Stellung genommen. Das Ergebnis der Beantwortung durch die Bezirksregierung Köln kann wie folgt zusammengefasst werden: Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm sind in den Lärmschutz-Richtlinien-STV geregelt. Die Grundlage für die Anwendung die- ser Lärmschutzrichtlinien, an die die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrs- behörde gebunden ist, bilden die geltenden Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997. Die Bezirks- regierung macht deutlich, dass gemäß den Absätzen 10.2 und 37.1 dieser Lärmschutzrichtli- nien weder Parkanlagen noch Kleingartengebiete schutzbedürftig sind. Aus diesen Gründen liegen für den Streckenabschnitt im Bereich AS Bilderstöckchen/Bickendorf nicht die lärm- rechtlichen Voraussetzungen vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Daher bedauert die Bezirksregierung Köln, dass sie dem Wunsch der Bezirksver- tretung Ehrenfeld, auf der BAB 57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann. Da die Bezirksregierung Köln die Temporeduzierung nicht anordnen kann, erübrigt sich die Umset- zung der Punkte 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung durch die Verwaltung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3124/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.10.2017
- Erstellt
- 09.10.2017 15:53