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3350/2020

Beschluss über die Planung und Durchführung einer Maßnahme auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße in Köln-Mülheim im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 9.1.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7577 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
400-6-GS-003 
Vorlagen-Nummer 
 3350/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung einer Maßnahme auf dem Schulhof der GGS 
Honschaftsstraße in Köln-Mülheim im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem 
Schulhof der GGS Honschaftsstraße im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ mit einer 
Investition in Höhe von ca. 110.000 €. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   110.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.333,33 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   7.333,33 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die  Stadt 
Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog be-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. 
 
Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver-
schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und 
finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern,

3 
Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch 
neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz-
gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. 
 
Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch 
die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne-
rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför-
derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner 
Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koord inieren. Die durch die Kölner Be-
schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den 
Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom-
munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. Bei der Planung der Maß-
nahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien geachtet, um die Folgekos-
ten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umsetzung einer jeweiligen Maß-
nahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend beteiligt. 
 
Auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße befindet sich ein etwa 300 qm großer Spielbereich, der 
mit alten Eisenbahnschwellen eingefasst und mit Sand befüllt ist. Im Spielbereich befinden sich zwei 
teils defekte ältere Holzspielgeräte und ein noch intaktes Spielgerät mit einer Stahlkonstruktion. 
Die Einfassung mit den Eisenbahnschwellen ist in ein em sehr schlechten Zustand. Die Hölzer sind 
durch Absplitterungen stark beschädigt und liegen nicht mehr plan übereinander, so dass diese eine 
Unfallgefahr darstellen und die Fläche daher abgesperrt werden musste. 
 
Die marode Spielfeldeinfassung soll daher  demontiert werden. Die beiden defekten Holzspielgeräte 
sollen durch eine größere Spiel- und Kletterkombination mit einer Stahlunterkonstruktion durch einen 
Rahmenvertragspartner der Stadt Köln ersetzt werden. Bei der Auswahl des neuen Spielgerätes wird 
die Schule beteiligt. Um mehr Raum für das neue Spielgerät zu gewinnen, muss das noch intakte 
Spielgerät versetzt werden. 
 
Im Anschluss an die Montage des neuen Spielgerätes muss die Spielfläche neu eingefasst und mit 
nachhaltigem synthetischem Fallschutz versehen werden. 
 
Darüber hinaus soll auf dem Schulhof ein defekter Basketballkorb und die marode Einfassung einer 
Sprunggrube erneuert werden. 
 
Des Weiteren befinden sich auf dem Schulhof zu wenig Fahrradständer für die Schülerinnen und 
Schüler. Daher sollen zusätzliche Fahrradständer montiert werden. 
 
Mit dem Abriss der maroden Spielfeldumrandung wurde aufgrund der bestehenden Unfallgefahr be-
reits ein Kölner Beschäftigungsträger beauftragt, der die Arbeiten nun kurzfristig ausführen wird. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 110.000 Euro erfolgt haus-
haltsneutral zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplans 0301, Schul-
trägeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglic hem Anlagevermögen bei

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Finanzstelle 4050 -0301-0-6013 im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 
2020“.  
 
Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge:  
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Höhe von 7.333,33 Euro pro J ahr 
voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2021 die ertragswirksame Auflö-
sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute 
Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt. 
 
 
Alternative: 
 
Nach dem Abriss der maroden Spielfeldumrandung müssten die beiden Holzspielgeräte repariert 
werden. Eine Reparatur der Holzspielgeräte wäre jedoch aufgrund des Gesamtzustandes unwirt-
schaftlich, da diese mittelfristig auch demontiert werden müssten. 
Die Schülerinnen und Schüler der Schule hätten so nicht ausreichende Spiel - und Bewegungsmög-
lichkeiten. 
 
Die Spielfläche müsste dennoch neu eingefasst werden. Der Fallschutz müsste mit zusätzlichem 
Sand ergänzt werden. Die Folgekosten durch Sand als Fallschutz si nd jedoch höher, als die oben 
benannte nachhaltige Lösung mit synthetischem Fallschutz, da hierdurch häufig angrenzende Kanäle 
verstopft werden. 
Darüber hinaus muss der Sand turnusgemäß ausgetauscht werden und der Reinigungsbedarf in den 
Schulgebäuden erhöht sich durch den Sandeintrag. 
 
Darüber hinaus würde der Schule keine Sprunggrube mehr für den Sportunterricht zur Verfügung 
stehen.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3350/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.12.2020
Erstellt
19.11.2020 10:54