3350/2020
Beschluss über die Planung und Durchführung einer Maßnahme auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße in Köln-Mülheim im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7577 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 400-6-GS-003 Vorlagen-Nummer 3350/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung einer Maßnahme auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße in Köln-Mülheim im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ mit einer Investition in Höhe von ca. 110.000 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.333,33 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 7.333,33 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos- sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die Stadt Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog be- schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver- schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern, 3 Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz- gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne- rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför- derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koord inieren. Die durch die Kölner Be- schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom- munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. Bei der Planung der Maß- nahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien geachtet, um die Folgekos- ten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umsetzung einer jeweiligen Maß- nahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend beteiligt. Auf dem Schulhof der GGS Honschaftsstraße befindet sich ein etwa 300 qm großer Spielbereich, der mit alten Eisenbahnschwellen eingefasst und mit Sand befüllt ist. Im Spielbereich befinden sich zwei teils defekte ältere Holzspielgeräte und ein noch intaktes Spielgerät mit einer Stahlkonstruktion. Die Einfassung mit den Eisenbahnschwellen ist in ein em sehr schlechten Zustand. Die Hölzer sind durch Absplitterungen stark beschädigt und liegen nicht mehr plan übereinander, so dass diese eine Unfallgefahr darstellen und die Fläche daher abgesperrt werden musste. Die marode Spielfeldeinfassung soll daher demontiert werden. Die beiden defekten Holzspielgeräte sollen durch eine größere Spiel- und Kletterkombination mit einer Stahlunterkonstruktion durch einen Rahmenvertragspartner der Stadt Köln ersetzt werden. Bei der Auswahl des neuen Spielgerätes wird die Schule beteiligt. Um mehr Raum für das neue Spielgerät zu gewinnen, muss das noch intakte Spielgerät versetzt werden. Im Anschluss an die Montage des neuen Spielgerätes muss die Spielfläche neu eingefasst und mit nachhaltigem synthetischem Fallschutz versehen werden. Darüber hinaus soll auf dem Schulhof ein defekter Basketballkorb und die marode Einfassung einer Sprunggrube erneuert werden. Des Weiteren befinden sich auf dem Schulhof zu wenig Fahrradständer für die Schülerinnen und Schüler. Daher sollen zusätzliche Fahrradständer montiert werden. Mit dem Abriss der maroden Spielfeldumrandung wurde aufgrund der bestehenden Unfallgefahr be- reits ein Kölner Beschäftigungsträger beauftragt, der die Arbeiten nun kurzfristig ausführen wird. Finanzierung: Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 110.000 Euro erfolgt haus- haltsneutral zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplans 0301, Schul- trägeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglic hem Anlagevermögen bei 4 Finanzstelle 4050 -0301-0-6013 im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“. Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Höhe von 7.333,33 Euro pro J ahr voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2021 die ertragswirksame Auflö- sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt. Alternative: Nach dem Abriss der maroden Spielfeldumrandung müssten die beiden Holzspielgeräte repariert werden. Eine Reparatur der Holzspielgeräte wäre jedoch aufgrund des Gesamtzustandes unwirt- schaftlich, da diese mittelfristig auch demontiert werden müssten. Die Schülerinnen und Schüler der Schule hätten so nicht ausreichende Spiel - und Bewegungsmög- lichkeiten. Die Spielfläche müsste dennoch neu eingefasst werden. Der Fallschutz müsste mit zusätzlichem Sand ergänzt werden. Die Folgekosten durch Sand als Fallschutz si nd jedoch höher, als die oben benannte nachhaltige Lösung mit synthetischem Fallschutz, da hierdurch häufig angrenzende Kanäle verstopft werden. Darüber hinaus muss der Sand turnusgemäß ausgetauscht werden und der Reinigungsbedarf in den Schulgebäuden erhöht sich durch den Sandeintrag. Darüber hinaus würde der Schule keine Sprunggrube mehr für den Sportunterricht zur Verfügung stehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3350/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 19.11.2020 10:54