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1476/2025

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: "Coty-Areal in Köln-Bickendorf"

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025, TOP 10.3

Anlage 4 Leitbild Coty-Areal

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Plangebietes

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Erläuterungstext

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Anlage 5 Leitplanken_Qualifizierungsverfahren

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2427 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1476/2025
Stand: 24.03.2026 
Sachstandsbericht  
Beschlussfassung aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.06.2025 
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und über die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Coty-Areal in Köln-Bickendorf", 
Vorlage 1476/2025 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet südwestlich der Venloer Straße, südlich des Akazienwegs, östlich der 
Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), nördlich der Wilhelm -
Mauser-Straße - Arbeitstitel: Coty-Areal in Köln-Bickendorf — aufzustellen mit 
dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Gewerbe, Wohnen, Kindertagesstätten, Nah-
versorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversor-
gung, öffentlichen Grün- und Spielflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen; 
2. beschließt auf Grundlage des Konzeptes `Räumliches Leitbild Coty-Areal` die 
Form und Durchführung des Qualifizierungsverfahrens als Grundlage für das 
weitere Bebauungsplanverfahren 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig ungeändert beschlossen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.06.2025 im StEA beschlossen und am 27.08.2025 im 
Amtsblatt bekannt gemacht.  
 
Sachstand:  
In der Sitzung vom 30.06.2025 wurde der Antrag der Grüne Fraktion, betr.: Benennung des 
Coty-Geländes im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (AN/0914/2025) gestellt. 
Die Verwaltung hat sich im Austausch mit der Eigentümerin, der Instone Real Estate, für das 
Bauleitplanverfahren auf den Projektnamen „Neues Quartier Bickendorf in Köln-Bickendorf“ 
(NQB) verständigt (0558/2026). 
Nächste Schritte: 
Zur Qualitätssicherung wird ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage für das weitere Bebau-
ungsplanverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 
1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) erfolgt unmittelbar im Anschluss an das 
Qualifizierungsverfahren. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
IV. Quartal 2026

Beschlussvorlage Ausschuss

7817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1476/2025 
Freigabedatum 
30.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und über die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Coty-Areal in Köln-Bickendorf"  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet südwestlich der Venloer Straße, südlich des Akazienwegs, östlich der 
Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), nördlich der Wilhelm-Mauser-
Straße - Arbeitstitel: Coty-Areal in Köln-Bickendorf — aufzustellen mit dem Ziel, ein ur-
banes Gebiet mit Gewerbe, Wohnen, Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und 
kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün- und Spielflä-
chen sowie Verkehrsflächen festzusetzen; 
2. beschließt auf Grundlage des Konzeptes `Räumliches Leitbild Coty-Areal` die Form und 
Durchführung des Qualifizierungsverfahrens als Grundlage für das weitere Bebauungs-
planverfahren 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Nutzung des Plangebietes als Produktionsstandort für Parfum wurde im Jahr 2022 durch 
die Fa. Coty Inc. aufgegeben. Das Areal wurde an Instone Real Estate Development GmbH, 
Adolf-Grimme-Allee 3 50829 Köln, veräußert, welche die Liegenschaft zum Jahreswechsel 
2022/23 übernommen hat. Die neue Eigentümerin plant eine städtebauliche Neuordnung und 
Umnutzung des Areals. 
Das Plangebiet zwischen der Venloer Straße im Norden und der Wilhelm -Mauser-Straße im 
Süden, dem Bahndamm der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) im Westen sowie dem 
Akazienweg im Norden umfasst circa 17 ha und liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld im Stadtteil Bi-
ckendorf. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 76, Flurstücke 970, 1542, 1543, 
1549, 1792, 1824, 1853, 1854, 1545 und 1825. Die Grundstücksgröße des Investors beträgt 
ca. 170.043 m². Mit in das Plangebiet einbezogen wird eine westlich verlaufene, im städtischen 
Besitz befindliche Wegeparzelle. Diese Fläche umfasst das Flurstück 153/20 und hat eine 
Größe von 2.124 m². Außerdem werden bestehende Verkehrsflächen der Wil helm-Mauser-
Straße bis zur Planbereichsgrenze des südlich anschließenden Bebauungsplan 
62469.03.000.00 in das Plangebiet aufgenommen. 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des „Zielbildes für die Kölner Weststadt“ 
und stellt hier die wesentlichen Ziele zur Sicherung und Stärkung von Gewerbe und einer ge-
mischten urbanen Struktur von Wohnen und Gewerbe dar. Ferner sollen zusammenhängende 
Grünstrukturen entwickelt und eine verbesserte Durchwegung für den Fuß- und Radwegver-
kehr geschaffen werden.  
Ziel der Planung ist nun, das ehemals gewerblich genutzte Areal in ein zeitgemäßes, leben-
dig-urbanes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen zu entwickeln. Entstehen sollen sowohl 
Gewerbeflächen zur Ansiedlung von innerstädtischen Handwerksbetrieben und emissionsar-
mer Produktion als auch Wohnbauflächen zur Schaffung von bedarfsgerechtem und lebens-
wertem Wohnraum mit vielfältigen Wohnungstypologien für unterschiedliche Nutzergruppen. 
Ergänzend wird die angestrebte Neuordnung den planbedingten Bedarf an sozialer Infrastruk-
tur berücksichtigen. Hierbei wird im weiteren Verfahren die Möglichkeiten der Integration einer 
vollstationären Dauerpflegeeinrichtung im Plangebiet geprüft. 
Die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartieres ist nach bestehendem Planungsrechts 
nicht möglich. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Neben der Neu-
aufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) 
erforderlich. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung soll einen etwas größeren Geltungsbe-
reich als der Bebauungsplan umfassen, um für die Bereiche an der Venloer Straße / Akazien-
weg und der im FNP dargestellten Straßenverbindung zwischen der Äußeren Kanalstraße und 
der Venloer Straße eine den aktuellen planerischen Zielen entsprechende Darstellung im FNP 
vornehmen zu können. 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur parallelen Flächennutzungs-
planänderung wird nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten `Re-
gelverfahren` mit Umweltbericht durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind 
nicht gegeben.  
Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist die im Rahmen der Neuaufstellung des Regional-

3 
planes vorgesehene Änderung für diesen Bereich von einem „Bereich für gewerblich-industri-
elle Nutzung“ (GIB) in einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) im Regionalplan erforder-
lich. 
 
Qualifizierungsverfahren 
Die Stadt Köln hat das Ziel, in ihren städtebaulichen Planungen eine hohe Qualität sicherzu-
stellen. Zur Qualitätssicherung plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasigen Qua-
lifizierungsverfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. Der Anlage 5 sind die wesentlichen 
Leitplanken für das Qualifizierungsverfahren zu entnehmen. Das Ergebnis des Qualifizierungs-
verfahrens soll als Grundlage für die Neuaufstellung des Bebauungsplans dienen. 
Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der „Weststadt“ und der baulich-räumli-
chen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als 
Abendveranstaltung durchgeführt werden. Diese soll unmittelbar im Anschluss des Qualifizie-
rungsverfahrens stattfinden. Vorgesehen ist, den von der Jury ausgewählten besten Beitrag in 
einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen.  
 
Planungsrecht und Verfahren 
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Normalverfahren aufgestellt. Vor dem 
Start des Bebauungsplanverfahrens ist von Instone die Anwendungszustimmung zum Koope-
rativen Baulandmodell Köln 2017plus zu unterzeichnen. Zum Bebauungsplan wird ein städte-
baulicher Vertrag erarbeitet, in dem weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der 
baulichen Entwicklung getroffen werden sollen.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Anschluss des 
Qualifizierungsverfahrens in Form einer Abschlussveranstaltung auf Basis des Siegerentwurfes 
durchgeführt werden.  
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur 
Anwendung. Die Zustimmung der Vorhabenträgerin liegt noch nicht vor, soll jedoch in Kürze 
erfolgen.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im wei-
teren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforde-
rungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene 
Umweltgutachten erstellt. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsarbeit 
2. Geltungsbereich 
3. Erläuterungstext 
4. Räumliches Leitbild Coty-Areal 
5. Leitplanken Qualifizierungsverfahren 
6. Städtebauliche Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1422 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
 
Für das in Rede stehende Bauleitplanverfahren wird eine vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.  
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1476/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2025
Erstellt
12.05.2025 18:02