1342/2024
Fällung eines Naturdenkmals im Botanischen Garten, NDA 503.03 (14) - 1310.07, Bezirk 5
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1342/2024 Freigabedatum 23.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fällung eines Naturdenkmals im Botanischen Garten, NDA 503.03 (14) - 1310.07, Bezirk 5 Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Rostkastanie im Botanischen Garten gefällt wird. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 06.05.2024 2 Begründung: 1. Standortbeschreibung Bei dem betroffenen Baum handelt es sich um eine Roßkastanie (Aesculus hippokastanum Baumannii). Die Rosskastanie stockt entlang eines Hauptweges im botanischen Garten der Stadt Köln. Sie ist durch die Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln als Natur- denkmal geschützt. 2. Zustand Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde eine Kontrolle durch das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen durchgeführt. Dabei zeigte die Rosskastanie folgende Schadmerk- male: Befall durch Hallimasch (Armillaria ssp.) Abgestorbene Krone mit vereinzelten Nottrieben Flächendeckender Hohlklang des Stammes Weißfäule bis in das Splintholz Anhand der Rizomorphe von Armillaria ssp. ist erkennbar, dass das Kambium (Wachstums- schicht von Bäumen) am Stamm flächig abgestorben ist. Im Wurzelstockbereich zeigt sich eine deutliche moderfäuleartige Holzzersetzung mindestens des Splintholzbereiches. Etwa 90-95 % der Krone sind abgestorben. An den Stämmlingen sind bereits Spechtabschläge erkennbar, die auf eine zumindest partiell fortgeschrittene Holz- zersetzung hindeuten. Einzelne Äste haben nur noch kurzfristig wirksame Nottriebe gebildet. Mit dem vollständigen Absterben des Baumes ist bereits im Frühsommer 2024 zu rechnen. Die Verkehrssicherheit des Baumes ist somit nicht mehr gegeben. Armillaria spp. kann eine schnell fortschreitende Moderfäule im Wurzelstock und Holz auszubilden. Die Standsicherheit des Baumes kann hierdurch schon innerhalb kurzer Zeit nicht mehr gegeben sein. Ein aus ökologischen Gründen in Betracht kommender Verbleib des Baumes als Torso (Habitat) ist mit Blick auf die Befallsdynamik des Pathogens und vor dem Hintergrund der hohen Sicher- heitserwartung am Standort unmittelbar neben einem stark frequentierten Fußweg nicht mög- lich. 3. Eingriff /Kompensation Bei der geplanten Fällung des abgängigen Baumes handelt es sich nicht um einen Eingriff nach §§ 14-17 BNatSchG. 4. Artenschutz: Ein Eintritt artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist nicht zu erwarten. Mögliche Habitatstrukturen sind frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen 5. Befreiungsvoraussetzungen: Die Stadt Köln ist verkehrssicherungspflichtig für das zur Rede stehende Naturdenkmal. Aus fachlicher Sicht ist die Fällung des Baumes aufgrund des Schädigungsgrades und des Stand- orts erforderlich und alternativlos zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Die Fällung des Baumes ist weiterhin mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar. 3 Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Fällung überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des LP eingehalten werden. Aufgrund der vorliegenden Unterla- gen beabsichtigt die UNB die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung für die Fällung zu erteilen. Anlagen Anlage 1: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus Anlage 2: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Krone Anlage 3: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus mit Weg Anlage 4: ND bot. Garten Schäden
Anlage 2: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus mit Weg
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Freigelegter Holzkörper, Rinde und Kambium ist Tot moderfäule artige Holzzersetzung Rhizomorphe von Armillaria spp. Spechtabschläge
Anlage 3: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Krone
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1342/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 10:41