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1342/2024

Fällung eines Naturdenkmals im Botanischen Garten, NDA 503.03 (14) - 1310.07, Bezirk 5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.04.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 06.05.2024, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus mit Weg

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Anlage 1: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus

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Anlage 4: ND bot. Garten Schäden

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Anlage 3: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Krone

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4080 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1342/2024 
Freigabedatum 23.04.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fällung eines Naturdenkmals im Botanischen Garten, NDA 503.03 (14) - 1310.07, Bezirk 
5 
Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Rostkastanie im Botanischen Garten 
gefällt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
 
 
  
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 06.05.2024

2 
 
Begründung: 
1. Standortbeschreibung 
Bei dem betroffenen Baum handelt es sich um eine Roßkastanie (Aesculus hippokastanum 
Baumannii). Die Rosskastanie stockt entlang eines Hauptweges im botanischen Garten der 
Stadt Köln. Sie ist durch die Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln als Natur-
denkmal geschützt. 
 
2. Zustand 
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde eine Kontrolle durch das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen durchgeführt. Dabei zeigte die Rosskastanie folgende Schadmerk-
male: 
 
 Befall durch Hallimasch (Armillaria ssp.) 
 Abgestorbene Krone mit vereinzelten Nottrieben 
 Flächendeckender Hohlklang des Stammes 
 Weißfäule bis in das Splintholz 
 
Anhand der Rizomorphe von Armillaria ssp. ist erkennbar, dass das Kambium (Wachstums-
schicht von Bäumen) am Stamm flächig abgestorben ist. 
Im Wurzelstockbereich zeigt sich eine deutliche moderfäuleartige Holzzersetzung mindestens 
des Splintholzbereiches. Etwa 90-95 % der Krone sind abgestorben. An den Stämmlingen 
sind bereits Spechtabschläge erkennbar, die auf eine zumindest partiell fortgeschrittene Holz-
zersetzung hindeuten. Einzelne Äste haben nur noch kurzfristig wirksame Nottriebe gebildet. 
Mit dem vollständigen Absterben des Baumes ist bereits im Frühsommer 2024 zu rechnen. 
Die Verkehrssicherheit des Baumes ist somit nicht mehr gegeben. Armillaria spp. kann eine 
schnell fortschreitende Moderfäule im Wurzelstock und Holz auszubilden. Die Standsicherheit 
des Baumes kann hierdurch schon innerhalb kurzer Zeit nicht mehr gegeben sein. Ein aus 
ökologischen Gründen in Betracht kommender Verbleib des Baumes als Torso (Habitat) ist 
mit Blick auf die Befallsdynamik des Pathogens und vor dem Hintergrund der hohen Sicher-
heitserwartung am Standort unmittelbar neben einem stark frequentierten Fußweg nicht mög-
lich. 
 
3. Eingriff /Kompensation 
Bei der geplanten Fällung des abgängigen Baumes handelt es sich nicht um einen Eingriff 
nach §§ 14-17 BNatSchG. 
 
4. Artenschutz: 
Ein Eintritt artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist nicht 
zu erwarten. Mögliche Habitatstrukturen sind frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf 
Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen 
 
5. Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Stadt Köln ist verkehrssicherungspflichtig für das zur Rede stehende Naturdenkmal. Aus 
fachlicher Sicht ist die Fällung des Baumes aufgrund des Schädigungsgrades und des Stand-
orts erforderlich und alternativlos zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Die Fällung 
des Baumes ist weiterhin mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar.

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Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Fällung überwiegt damit gegenüber dem 
Interesse, dass die Verbote des LP eingehalten werden. Aufgrund der vorliegenden Unterla-
gen beabsichtigt die UNB die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung für die Fällung zu 
erteilen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus 
Anlage 2: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Krone 
Anlage 3: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus mit Weg 
Anlage 4: ND bot. Garten Schäden

Anlage 2: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus mit Weg

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Anlage 1: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Habitus

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Anlage 4: ND bot. Garten Schäden

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Freigelegter Holzkörper, 
Rinde und Kambium ist Tot 
moderfäule artige Holzzersetzung

Rhizomorphe von Armillaria spp.

Spechtabschläge

Anlage 3: 1310.07 Aesculus hippocastanum Baumannii ND14 Krone

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Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1342/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.04.2024
Erstellt
18.04.2024 10:41