4270/2019
Durchführung Förderprogramm TBS in 2020/21
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Anlage TBS Förderprogramm JHA
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Förderprogramm TBS-Zukunftswerkstatt Teilhabe – Berufsorientierung - Sprachförderung 1. Handlungsfeld Bildung, Teilhabe und Partizipation 2. Zielgruppe Flüchtlinge und neuzugewanderte Jugendliche/ junge Erwachsenen* im Alter von 16-27J. mit Jugendhilfebedarf, gemäß §13, SGB VIII unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen des Kölner Stadtgebietes. 3. Förderzweck Berufliche Orientierung Sprachförderung Integration und Teilhabe 4. Förderziele Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Portfolio Erhöhung des Sprachstandniveaus / Zertifizierung Schaffung / Vermittlung in weiterführende - schulische / berufsvorbereitende Anschlussperspektiven - soziale Unterstützungs- / Eingliederungsangebote 5. Projektstruktur Die TBS - Zukunftswerkstatt ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges Qualifizierung- und Bildungsangebot. 5.1 Das Projekt beinhaltet 4 Angebotsmodule (s. 5.4) Teilnahmedauer, Kombinationsmöglichkeiten und zeitliche Nutzung des Angebotes bleiben bei erfolgter Anmeldung flexibel um individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten. 5.2 TeilnehmerInnenplätze 20 Plätze Mindestauslastung ab der 2. Hälfte des Maßnahmezeitraumes:80% 5.3 Methodische Umsetzung Werkpädagogisches Angebot Einzelcoaching Trainingsangebot (Sprachförderung) Sozial- und Bewerbungstraining 6. Maßnahmedauer Die Dauer der Maßnahme ist auf maximal 12 Monate begrenzt 7. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon und Bankverbindung; bei juristischen Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen Unterschrift Beschreibung des Vorhabens / Konzept: fachliche Leitlinien / Standards / Förder- Querschnittsziele, Methoden, Handlungsziele, S.M.A.R.T. Konzept Evaluation, Muss- Kriterien Qualifikationsnachweis des Personals Mietvertrag Kosten und Finanzierungsplan, incl. Darstellung 10% Eigenanteil beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 Umsatzsteuergesetz Datenschutzerklärung 8. Förder-und Finanzierungsart Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-u. drittmittelfinanzierten Teils sind nachzuweisen. Förderfähige Aufwendungen: - Personalkosten - Sachkosten (Honorarkosten, Materialkosten) 9. Höchstfördersumme Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro.pro Kalenderjahr. 10. Verwendungsnachweis Folgende Nachweise sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme einzureichen: a) zahlenmäßiger Nachweis (Finanzbericht: Einzelkosten mit Summen, weitere bewilligte Zuwendungen, Teilnehmerbeiträge, Eigenanteil) b) Evaluation c) Statistik d) Sachbericht e) Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung der Belege Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises erfolgt jährlich ein Wirksamkeitsdialog. 11. Der Antrag ist zu richten: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinderinteressen und Jugendförderung- Sachgebiet Jugendberufshilfe Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/4 Vorlagen-Nummer 4270/2019 Freigabedatum 09.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung des Förderprogramms "TBS - Zukunftswerkstatt" im Doppelhaushalt 2020/21 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Durchführung des Förderprogramms: TBS Zukunftswerk- statt (Teilhabe – Bildung – Sprachförderung) im Umfang von 80.000 Euro/Jahr im Doppelhaushalt 2020/2021. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt unter Teilplan 0604, Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen zur Verfügung. Integrationsrat 14.01.2020 Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000p.a.€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 80.000p.a. 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 80.000p.a.€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung der Dringlichkeit: Das Förderprogramm „TBS – Zukunftswerkstatt“ ist ein Angebot für nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln mit Jugendhilfebedarf nach §13 SGB VIII (16-27 Jahre), unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Aufgrund der Zielgruppe erfolgt eine Vorberatung im Integrations- rat. Der Träger hat mit dem Aufbau des Projektes bereits begonnen und soll „TBS“ auch in den Jah- ren 2020 und 2021 durchführen. Damit der Träger die dafür notwendigen Mittel frühzeitig erhält, soll die Beschlussvorlage noch in den Jugendhilfeausschuss am 28.01.2020 eingebracht werden. Daher bitte ich, die Beschlussvorlage in die Sitzung des Integrationsrates am 14.01.2020 aufzunehmen und zu beraten. Begründung: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte das Förderprogramm „TBS – Zukunftswerkstatt“ für die Zielgruppe der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln mit Jugendhilfebedarf nach §13 SGB VIII (16-27 Jahre). Es handelt sich um ein niedrigschwelliges, werkpädagogisches Qualifizierungs- und Bildungsangebot incl. Sprachförderung mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration. Das Förderprogramm wurde am 17.09.2019 vom JHA für das Jahr 2019 beschlossen. Das Interes- senbekundungsverfahren ist abgeschlossen, das Programm TBS - Zukunftswerkstatt startete zum 01.12.2019 beim Träger Jugendwerk Köln gGmbH. Das Förderprogramm soll auch in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4270/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 06.12.2019 09:22