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4270/2019

Durchführung Förderprogramm TBS in 2020/21

Beschlussvorlage Ausschuss 09.01.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 2.2.4

Anlage TBS Förderprogramm JHA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage TBS Förderprogramm JHA

3436 Zeichen

Förderprogramm TBS-Zukunftswerkstatt 
Teilhabe – Berufsorientierung - Sprachförderung 
 
 
1. Handlungsfeld 
 
Bildung, Teilhabe und Partizipation 
 
 
2. Zielgruppe 
 
Flüchtlinge und neuzugewanderte Jugendliche/ junge Erwachsenen* im Alter von 
16-27J. mit Jugendhilfebedarf, gemäß §13, SGB VIII unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus. 
Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen des Kölner Stadtgebietes.  
 
 
3. Förderzweck 
 
 Berufliche Orientierung 
 Sprachförderung 
 Integration und Teilhabe 
 
 
4.  Förderziele 
 
Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Portfolio 
Erhöhung des Sprachstandniveaus / Zertifizierung 
Schaffung / Vermittlung in weiterführende 
- schulische / berufsvorbereitende Anschlussperspektiven 
- soziale Unterstützungs- / Eingliederungsangebote   
 
5.  Projektstruktur 
 
Die TBS - Zukunftswerkstatt ist ein ganzheitliches, niedrigschwelliges 
Qualifizierung- und Bildungsangebot. 
 
5.1 
Das Projekt beinhaltet 4 Angebotsmodule (s. 5.4) Teilnahmedauer,    
Kombinationsmöglichkeiten und zeitliche Nutzung des Angebotes bleiben bei 
erfolgter Anmeldung flexibel um individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung zu 
gewährleisten. 
 
5.2 TeilnehmerInnenplätze 
 
20 Plätze 
Mindestauslastung ab der 2. Hälfte des Maßnahmezeitraumes:80% 
 
5.3 Methodische Umsetzung  
 
Werkpädagogisches Angebot   
Einzelcoaching     
Trainingsangebot (Sprachförderung) 
Sozial- und Bewerbungstraining

6. Maßnahmedauer 
 
Die Dauer der Maßnahme ist auf maximal 12 Monate begrenzt 
 
7. Was muss der Antrag enthalten? 
 
Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: 
 Name, Anschrift, E-Mail, Telefon und Bankverbindung; bei juristischen 
Personen ist der/die Vertretungsberechtigte zu nennen 
 Unterschrift 
 Beschreibung des Vorhabens / Konzept: fachliche Leitlinien / Standards / 
Förder-  Querschnittsziele, Methoden, Handlungsziele, S.M.A.R.T. 
 Konzept Evaluation, Muss- Kriterien  
 Qualifikationsnachweis des Personals  
 Mietvertrag 
 Kosten und Finanzierungsplan, incl. Darstellung 10% Eigenanteil 
 beantragte oder bereits bewilligte Drittmittel und auch städtische Zuschüsse 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 
Umsatzsteuergesetz 
 Datenschutzerklärung 
 
8. Förder-und Finanzierungsart 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Es können max. 90% der 
Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Gesamtkosten inkl. des eigen-u. 
drittmittelfinanzierten Teils sind nachzuweisen. 
 
 
Förderfähige Aufwendungen:  
- Personalkosten 
- Sachkosten (Honorarkosten, Materialkosten) 
 
9. Höchstfördersumme 
 
Die maximale Fördersumme  beträgt 80.000 Euro.pro Kalenderjahr. 
 
10. Verwendungsnachweis 
Folgende Nachweise sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme 
einzureichen: 
a) zahlenmäßiger Nachweis (Finanzbericht: Einzelkosten mit Summen, weitere 
bewilligte Zuwendungen, Teilnehmerbeiträge, Eigenanteil) 
b) Evaluation  
c) Statistik      
d) Sachbericht 
e) Versicherung über die Richtigkeit der Angaben und zur Aufbewahrung der Belege

Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises erfolgt jährlich ein 
Wirksamkeitsdialog.  
 
11. Der Antrag ist zu richten:  
 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Kinderinteressen und Jugendförderung- 
Sachgebiet Jugendberufshilfe 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln

Beschlussvorlage Ausschuss

2943 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4270/2019 
Freigabedatum  09.01.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung des Förderprogramms "TBS - Zukunftswerkstatt" im Doppelhaushalt 2020/21 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Durchführung des Förderprogramms: TBS Zukunftswerk-
statt (Teilhabe – Bildung – Sprachförderung) im Umfang von 80.000 Euro/Jahr im Doppelhaushalt 
2020/2021. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt unter Teilplan 0604, Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen zur Verfügung. 
 
 
Integrationsrat 14.01.2020 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000p.a.€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 80.000p.a.  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    80.000p.a.€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Das Förderprogramm „TBS – Zukunftswerkstatt“ ist ein Angebot für nicht mehr vollzeitschulpflichtigen 
Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln mit Jugendhilfebedarf nach §13 SGB VIII (16-27 Jahre), 
unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Aufgrund der Zielgruppe erfolgt eine Vorberatung im Integrations-
rat. Der Träger hat mit dem Aufbau des Projektes bereits begonnen und soll „TBS“ auch in den Jah-
ren 2020 und 2021 durchführen. Damit der Träger die dafür notwendigen Mittel frühzeitig erhält, soll 
die Beschlussvorlage noch in den Jugendhilfeausschuss am 28.01.2020 eingebracht werden. Daher 
bitte ich, die Beschlussvorlage in die Sitzung des Integrationsrates am 14.01.2020 aufzunehmen und 
zu beraten. 
 
Begründung: 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte das Förderprogramm „TBS – Zukunftswerkstatt“ 
für die Zielgruppe der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Flüchtlinge und Neuzugewanderten in Köln 
mit Jugendhilfebedarf nach §13 SGB VIII (16-27 Jahre). Es handelt sich um ein niedrigschwelliges, 
werkpädagogisches Qualifizierungs- und Bildungsangebot incl. Sprachförderung mit dem Ziel der 
beruflichen und sozialen Integration. 
 
Das Förderprogramm wurde am 17.09.2019 vom JHA für das Jahr 2019 beschlossen. Das Interes-
senbekundungsverfahren ist abgeschlossen, das Programm TBS - Zukunftswerkstatt startete zum 
01.12.2019 beim Träger Jugendwerk Köln gGmbH. 
 
Das Förderprogramm soll auch in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt werden.

Beratungsverlauf (2)

14.01.2020 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4270/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.01.2020
Erstellt
06.12.2019 09:22