0993/2018
Öffnung der Gladbacher Straße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 0993/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffnung der Gladbacher Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die vorgelegte Planung und beauftragt die Verwal- tung damit, diese umzusetzen. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in der Gladbacher Straße von Er- ftstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring Tempo 30 einzurichten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit der Öffnung der Gladbacher Straße kann eine direkte Radverbindung vom Stadtteil Ehrenfeld in Richtung Hauptbahnhof geschaffen werden (siehe Anlage 1). Die Gladbacher Straße ist heute eine Einbahnstraße, die nur in Richtung Innenstadt befahren werden kann und nicht für Radfahrende ge- öffnet ist. Somit ergibt sich für den Radverkehr, der sich stadtauswärts bewegt, eine erhebliche Netz- lücke. Der vorhandene Straßenraum wird vor allem durch das beidseitige Schrägparken dominiert. Zu Beschlusspunkt 1: Umsetzung der Planung Vorgehensweise: Ausgehend von dem Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt aus dem Jahr 2016 (Vorla- gen-Nr.: 1171/2016) und einem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus dem Jahr 2012 (AN/0620/2012) ist die Verwaltung damit beauftragt worden, die Gladbacher Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zu öffnen. Das Radverkehrskonzept Innenstadt sieht dazu ebenso wie der Be- schluss von 2012 eine Umsetzung mit einfachen Mitteln (Markierung, Beschilderung) einschließlich der Neuordnung des Parkens vor. Aufbauend auf dieser Lösung ist in den kommenden Jahren in einer zweiten Stufe eine langfristig umsetzbare Planung zu erarbeiten, in der der gesamte Straßenraum umgestaltet und durch Begrü- nung aufgewertet werden soll. Im Anschluss an die Öffnung der Gladbacher Straße soll der weitere Verlauf der gesamten Achse (Christophstraße, Gereonstraße) in Richtung Dom für den Radverkehr verbessert werden. Um Radfahrenden in der Gladbacher Straße eine komfortable Führung in Gegenrichtung der Ein- bahnstraße anzubieten, empfiehlt die Verwaltung die Anlage eines Radfahrstreifens auf kompletter Länge der Gladbacher Straße (siehe Anlage 2). Um dies zu realisieren, sind Anpassungen der Am- pelanlagen an den Knotenpunkten Kaiser-Wilhelm-Ring sowie Spichernstraße und zusätzliche Flä- 3 chen im Straßenraum nötig. Abbildung 1: Übersicht Gladbacher Straße 4 1. Abschnitt (Kaiser-Wilhelm-Ring bis Spichernstraße): Planung: Für den aus der Christophstraße kommenden Radverkehr sollen an der Kreuzung mit dem Kaiser- Wilhelm-Ring aufgeweitete Radaufstellstreifen markiert werden. So soll der Radverkehr von der Linksabbiegespur mit einem zusätzlichen Ampelsignal geradeaus über den Kaiser-Wilhelm-Ring hin- weg in die Gladbacher Straße gelangen. Um dort die notwendigen Flächen für einen Radfahrstreifen stadtauswärts zu schaffen, soll die Links- abbieger-Spur in den Kaiser-Wilhelm-Ring entfallen. An ihre Stelle rückt ein 2,00 Meter breiter Rad- fahrstreifen. Die Geradeaus-Spur für Kfz (in Richtung Dom und Hauptbahnhof) soll in Richtung des geplanten Radfahrstreifens verschoben werden, sodass Platz für einen im Bedarfsfall überfahrbaren Schutzstreifen entsteht, über den der Radverkehr geradeaus in die Christophstraße gelangt. Durch die Seitenraumvorziehung auf der Nordseite ergibt sich heute ein überdimensionierter Parkstreifen. Dieser soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Markierung eines 0,75 Meter breiten Si- cherheitstrennstreifens auf 2,60 Meter beschränkt werden (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Aktueller und geplanter Querschnitt im Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring bis Spichernstraße Ist-Zustand Planung 5 Kompensation des Linksabbiegers: Von dem Entfall des Linksabbiegers sind in der Spitzenstunde etwa 100 Kfz betroffen. Eine Alternati- ve ist die Weiterfahrt über die Erftstraße und Am Kümpchenshof. Durch eine Leistungsuntersuchung wurde festgestellt, dass 100 zusätzliche Fahrzeuge pro Stunde über den ampelgeregelten Knoten- punkt Hansaring/Am Kümpchenshof abfließen können. Weiterer Verkehr wird über die hinter der Gla- dbacher Straße liegende Von-Werth-Straße abgewickelt. Über die beiden Ausweichrouten können Autofahrende somit weiterhin in Richtung Hansaring und Ebertplatz gelangen (siehe Abbildung 3). Abbildung 3: Veränderte Verkehrsführung durch Entfall des Linksabbiegers 6 2. Abschnitt (Spichernstraße bis Erftstraße): Planung: Im zweiten Abschnitt ist für die Einrichtung des Radfahrstreifens für den stadtauswärts fahrenden Radverkehr eine Neuordnung des Parkens notwendig. Auf der nördlichen Straßenseite soll in diesem Abschnitt das Schrägparken in Längsparken umgewandelt werden. Ein 2,50 Meter breiter, baulich angelegter Parkstreifen existiert bereits. Durch die Neuordnung soll Platz für einen 2,10 Meter breiten Radfahrstreifen (inkl. 0,25 Meter Sicherheitstrennstreifen zum Längsparken) entstehen. Um auch stadteinwärts eine einheitliche Führung für Radfahrende anzubieten, soll ein 1,50 Meter breiter Schutzstreifen und ein 0,75 Meter breiter Sicherheitstrennstreifen zum Schrägparken markiert werden (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Aktueller und geplanter Querschnitt im Abschnitt Spichernstraße bis Erftstraße Ist-Zustand Planung 7 Parkraumbilanz: Baulich ist über den gesamten Verlauf der Gladbacher Straße Längsparken angeordnet. In dem Ab- schnitt zwischen Erftstraße und Spichernstraße ist dies an einem gepflasterten Parkstreifen zu erken- nen. Demnach gab es hier Kapazitäten für knapp 50 Fahrzeuge. Durch die aktuell geduldete Schräg- aufstellung verdoppelte sich die Kapazität auf etwa 100 Fahrzeuge im Straßenabschnitt. Die geplante Neuordnung des Parkens ist eine Kompromisslösung aus Längs- und Schrägparken, die zu einer Stellplatzanzahl von ca. 59 Kfz führt (siehe Tabelle 1). Abschnitt Baulich angelegt Ist-Zustand Planung Erftstraße bis Spichernstraße NORDSEITE 23 (längs) 50 (schräg, geduldet) 19 (längs) Erftstraße bis Spichernstraße SÜDSEITE 26 (längs) 50 (schräg, geduldet) 40 (schräg) Spichernstraße bis Ringe NORDSEITE 14 19 13 Spichernstraße bis Ringe SÜDSEITE 11 11 11 Summe 74 130 83 Tabelle 1: Parkraumbilanz Die Neuregelung des Parkens mit einfachen Mitteln soll der verkehrssicheren Führung des Radver- kehrs dienen. Eine umfangreiche Stellplatzbilanz für das gesamte Quartier mit Berücksichtigung des Bewohnerparkens soll im Zuge der langfristig umzusetzenden, baulichen Umgestaltung der Gladba- cher Straße erfolgen. Zu Beschlusspunkt 2: Tempo 30 Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt in Ergänzung zu dem Ver- kehrszeichen 220 Einbahnstraße Tempo-30 als Voraussetzung für die Zulassung von Radverkehr in Gegenrichtung. Zwar handelt es sich hier streng genommen nicht um eine Einbahnstraßenöffnung, da der Radverkehr in Gegenrichtung über einen Sonderweg (Radfahrstreifen) geführt werden soll, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowohl für den stadtauswärts als auch für den stadteinwärts fahren- den Radverkehr sowie für eine Beruhigung des fließenden Verkehrs empfiehlt die Verwaltung jedoch die Temporeduzierung. 8 Finanzierung Für die zusätzlich erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen sowie Markierungsarbeiten fallen Kos- ten in Höhe von ca. 20.000 € an, für die Anpassungen der Ampelanlangen Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Die Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € stehen im Hpl. 2018 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Anlagen 1. Bedeutung der Achse 2. Streckenplan
Anlage 1 - Bedeutung der Achse
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Einzugsbereich Gladbacher Str. heute: NETZLÜCKE stadtauswärts Hauptbahnhof/ Dom/ City Anlage 1: Bedeutung der Radverkehrsachse Gladbacher Straße/ Christophstraße
Anlage 2 - Streckenplan
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1.50 0.15 0.15 Detail:Indirekter links Abbieger 2.00 1.50 2.00 2.61 2.55 2.10 2.80 1.50 75 4.50 3.16 1.50 2.80 2.25 5.00 1.00 5.00 1.00 9.79 9.80 5.00 1.00 2.75 1.25 1.00 3.00 1.50 3.29 2.00 75 14.55 2.00 2.95 1.50 2.75 2.00 75 2.60 AHBLF1.1/aF AHBLF2/aF AHBLF1/aF 2.5m AHBLF2.1/aF 1.00 Gladbacher Straße Gilbachstraße Erftstraße Gladbacher Straße Spichernstraße Gladbacher Straße Kaiser-Wilhelm-Ring Spichernstraße Werderstraße Kaiser-Wilhelm-Ring Gladbacher Straße Poller setzen Poller setzen S S S 1/1 B S B B B B S S S S 1/1 S 1/1 B B B B S S S B B B S S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 B S 1/1 S 2.00 1 Parkplatz entfällt Poller setzen Fahrradabstellanlagen und Poller setzen Fahrradabstellanlagen und Poller setzen Fahrradabstellanlagen und Poller setzen Fahrradabstellanlagen und Poller setzen S S SS ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~~ ~ 3.01 4.50 75 1.50 2.80 2.10 2.53 2.66 1.50 1.50 1.80 ~9.03 75 2.00 2.75 1.50 2.95 3.05 1.80 1.20 1.80 1.20 5.00 1.00 5.01 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan / 500 Planung 1100 mm 297 mm Innenstadt/ Neustadt-Nord Markierungsplan Weischet, 2 2.03.18 Zdralek/ Bunnick, 19.02.18 Gladbacher Straße Markierung Schutzstreifen und Radfahrstreifen 22.03.2018 Harzendorf Dörkes Möllers Weischet Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Gladbacher Straße 4
- Christophstraße 1
- Gereonstraße
- Spichernstraße
- Erftstraße
- Werderstraße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Hansaring
- Am Kümpchenshof
- Gilbachstraße
- Bahnstraße
- Ebertplatz
- Straße 4 1
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Details
- Aktenzeichen
- 0993/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 28.03.2018 11:03