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0993/2018

Öffnung der Gladbacher Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.04.2018, TOP 3.13

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Bedeutung der Achse

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Ansehen

Anlage 2 - Streckenplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8609 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 
 0993/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffnung der Gladbacher Straße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die vorgelegte Planung und beauftragt die Verwal-
tung damit, diese umzusetzen. 
 
 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in der Gladbacher Straße von Er-
ftstraße bis Kaiser-Wilhelm-Ring Tempo 30 einzurichten. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit der Öffnung der Gladbacher Straße kann eine direkte Radverbindung vom Stadtteil Ehrenfeld in 
Richtung Hauptbahnhof geschaffen werden (siehe Anlage 1). Die Gladbacher Straße ist heute eine 
Einbahnstraße, die nur in Richtung Innenstadt befahren werden kann und nicht für Radfahrende ge-
öffnet ist. Somit ergibt sich für den Radverkehr, der sich stadtauswärts bewegt, eine erhebliche Netz-
lücke. Der vorhandene Straßenraum wird vor allem durch das beidseitige Schrägparken dominiert. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1: Umsetzung der Planung 
 
Vorgehensweise: 
 
Ausgehend von dem Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt aus dem Jahr 2016 (Vorla-
gen-Nr.: 1171/2016) und einem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus dem Jahr 2012 
(AN/0620/2012) ist die Verwaltung damit beauftragt worden, die Gladbacher Straße für Radfahrende 
in Gegenrichtung zu öffnen. Das Radverkehrskonzept Innenstadt sieht dazu ebenso wie der Be-
schluss von 2012 eine Umsetzung mit einfachen Mitteln (Markierung, Beschilderung) einschließlich 
der Neuordnung des Parkens vor. 
Aufbauend auf dieser Lösung ist in den kommenden Jahren in einer zweiten Stufe eine langfristig 
umsetzbare Planung zu erarbeiten, in der der gesamte Straßenraum umgestaltet und durch Begrü-
nung aufgewertet werden soll. 
Im Anschluss an die Öffnung der Gladbacher Straße soll der weitere Verlauf der gesamten Achse 
(Christophstraße, Gereonstraße) in Richtung Dom für den Radverkehr verbessert werden. 
 
Um Radfahrenden in der Gladbacher Straße eine komfortable Führung in Gegenrichtung der Ein-
bahnstraße anzubieten, empfiehlt die Verwaltung die Anlage eines Radfahrstreifens auf kompletter 
Länge der Gladbacher Straße (siehe Anlage 2). Um dies zu realisieren, sind Anpassungen der Am-
pelanlagen an den Knotenpunkten Kaiser-Wilhelm-Ring sowie Spichernstraße und zusätzliche Flä-

3 
chen im Straßenraum nötig. 
 
 
Abbildung 1: Übersicht Gladbacher Straße

4 
 
1. Abschnitt (Kaiser-Wilhelm-Ring bis Spichernstraße): 
 
Planung: 
 
Für den aus der Christophstraße kommenden Radverkehr sollen an der Kreuzung mit dem Kaiser-
Wilhelm-Ring aufgeweitete Radaufstellstreifen markiert werden. So soll der Radverkehr von der 
Linksabbiegespur mit einem zusätzlichen Ampelsignal geradeaus über den Kaiser-Wilhelm-Ring hin-
weg in die Gladbacher Straße gelangen. 
Um dort die notwendigen Flächen für einen Radfahrstreifen stadtauswärts zu schaffen, soll die Links-
abbieger-Spur in den Kaiser-Wilhelm-Ring entfallen. An ihre Stelle rückt ein 2,00 Meter breiter Rad-
fahrstreifen. Die Geradeaus-Spur für Kfz (in Richtung Dom und Hauptbahnhof) soll in Richtung des 
geplanten Radfahrstreifens verschoben werden, sodass Platz für einen im Bedarfsfall überfahrbaren 
Schutzstreifen entsteht, über den der Radverkehr geradeaus in die Christophstraße gelangt. Durch 
die Seitenraumvorziehung auf der Nordseite ergibt sich heute ein überdimensionierter Parkstreifen. 
Dieser soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Markierung eines 0,75 Meter breiten Si-
cherheitstrennstreifens auf 2,60 Meter beschränkt werden (siehe Abbildung 2). 
 
 
 
Abbildung 2: Aktueller und geplanter Querschnitt im Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring bis Spichernstraße 
Ist-Zustand 
Planung

5 
 
Kompensation des Linksabbiegers: 
 
Von dem Entfall des Linksabbiegers sind in der Spitzenstunde etwa 100 Kfz betroffen. Eine Alternati-
ve ist die Weiterfahrt über die Erftstraße und Am Kümpchenshof. Durch eine Leistungsuntersuchung 
wurde festgestellt, dass 100 zusätzliche Fahrzeuge pro Stunde über den ampelgeregelten Knoten-
punkt Hansaring/Am Kümpchenshof abfließen können. Weiterer Verkehr wird über die hinter der Gla-
dbacher Straße liegende Von-Werth-Straße abgewickelt. Über die beiden Ausweichrouten können 
Autofahrende somit weiterhin in Richtung Hansaring und Ebertplatz gelangen (siehe Abbildung 3). 
 
 
Abbildung 3: Veränderte Verkehrsführung durch Entfall des Linksabbiegers

6 
 
2. Abschnitt (Spichernstraße bis Erftstraße): 
 
Planung: 
 
Im zweiten Abschnitt ist für die Einrichtung des Radfahrstreifens für den stadtauswärts fahrenden 
Radverkehr eine Neuordnung des Parkens notwendig. Auf der nördlichen Straßenseite soll in diesem 
Abschnitt das Schrägparken in Längsparken umgewandelt werden. Ein 2,50 Meter breiter, baulich 
angelegter Parkstreifen existiert bereits. Durch die Neuordnung soll Platz für einen 2,10 Meter breiten 
Radfahrstreifen (inkl. 0,25 Meter Sicherheitstrennstreifen zum Längsparken) entstehen. Um auch 
stadteinwärts eine einheitliche Führung für Radfahrende anzubieten, soll ein 1,50 Meter breiter 
Schutzstreifen und ein 0,75 Meter breiter Sicherheitstrennstreifen zum Schrägparken markiert werden 
(siehe Abbildung 4). 
 
 
 
Abbildung 4: Aktueller und geplanter Querschnitt im Abschnitt Spichernstraße bis Erftstraße 
Ist-Zustand 
Planung

7 
 
Parkraumbilanz: 
 
Baulich ist über den gesamten Verlauf der Gladbacher Straße Längsparken angeordnet. In dem Ab-
schnitt zwischen Erftstraße und Spichernstraße ist dies an einem gepflasterten Parkstreifen zu erken-
nen. Demnach gab es hier Kapazitäten für knapp 50 Fahrzeuge. Durch die aktuell geduldete Schräg-
aufstellung verdoppelte sich die Kapazität auf etwa 100 Fahrzeuge im Straßenabschnitt. Die geplante 
Neuordnung des Parkens ist eine Kompromisslösung aus Längs- und Schrägparken, die zu einer 
Stellplatzanzahl von ca. 59 Kfz führt (siehe Tabelle 1).  
 
Abschnitt Baulich angelegt Ist-Zustand Planung 
Erftstraße bis Spichernstraße 
NORDSEITE 
23 
(längs) 
50 
(schräg, geduldet) 
19 
(längs) 
Erftstraße bis Spichernstraße 
SÜDSEITE 
26 
(längs) 
50 
(schräg, geduldet) 
40 
(schräg) 
Spichernstraße bis Ringe 
NORDSEITE 
14 19 13 
Spichernstraße bis Ringe 
SÜDSEITE 
11 11 11 
Summe 74 130 83 
Tabelle 1: Parkraumbilanz 
 
Die Neuregelung des Parkens mit einfachen Mitteln soll der verkehrssicheren Führung des Radver-
kehrs dienen. Eine umfangreiche Stellplatzbilanz für das gesamte Quartier mit Berücksichtigung des 
Bewohnerparkens soll im Zuge der langfristig umzusetzenden, baulichen Umgestaltung der Gladba-
cher Straße erfolgen. 
 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: Tempo 30 
 
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt in Ergänzung zu dem Ver-
kehrszeichen 220 Einbahnstraße Tempo-30 als Voraussetzung für die Zulassung von Radverkehr in 
Gegenrichtung. Zwar handelt es sich hier streng genommen nicht um eine Einbahnstraßenöffnung, 
da der Radverkehr in Gegenrichtung über einen Sonderweg (Radfahrstreifen) geführt werden soll, zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit sowohl für den stadtauswärts als auch für den stadteinwärts fahren-
den Radverkehr sowie für eine Beruhigung des fließenden Verkehrs empfiehlt die Verwaltung jedoch 
die Temporeduzierung.

8 
Finanzierung 
 
Für die zusätzlich erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen sowie Markierungsarbeiten fallen Kos-
ten in Höhe von ca. 20.000 € an, für die Anpassungen der Ampelanlangen Kosten in Höhe von ca. 
10.000 €. Die Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € stehen im Hpl. 2018 inkl. Mittelfristplanung im 
Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen 
 
1. Bedeutung der Achse 
2. Streckenplan

Anlage 1 - Bedeutung der Achse

166 Zeichen

Einzugsbereich 
Gladbacher Str. heute: 
NETZLÜCKE stadtauswärts 
Hauptbahnhof/ 
Dom/ City 
Anlage 1: Bedeutung der Radverkehrsachse Gladbacher Straße/ Christophstraße

Anlage 2 - Streckenplan

1698 Zeichen

1.50 
0.15 
0.15 
Detail:Indirekter links Abbieger 
2.00 
1.50 
2.00 
2.61 
2.55 
2.10 
2.80 
1.50 
75 
4.50 
3.16 
1.50 
2.80 
2.25 
5.00 
1.00 
5.00 
1.00 
9.79 
9.80 
5.00 
1.00 
2.75 1.25 
1.00 
3.00 
1.50 
3.29 
2.00 
75 
14.55 
2.00 
2.95 
1.50 
2.75 
2.00 
75 
2.60 
AHBLF1.1/aF 
AHBLF2/aF 
AHBLF1/aF 
2.5m 
AHBLF2.1/aF 
1.00 
Gladbacher Straße 
Gilbachstraße Erftstraße 
Gladbacher Straße 
Spichernstraße 
Gladbacher Straße 
Kaiser-Wilhelm-Ring 
Spichernstraße 
Werderstraße 
Kaiser-Wilhelm-Ring 
Gladbacher Straße 
Poller setzen 
Poller setzen 
S
S
S 1/1 
B
S
B
B
B
B
S S
S
S 1/1 
S 1/1 
B
B
B
B
S
S
S
B
B
B
S
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
B
S 1/1 
S
2.00 
1 Parkplatz entfällt 
Poller setzen 
Fahrradabstellanlagen 
und Poller setzen 
Fahrradabstellanlagen 
und Poller setzen 
Fahrradabstellanlagen 
und Poller setzen 
Fahrradabstellanlagen 
und Poller setzen 
S
S
SS
~
~
~
~
~
~
~~
~
3.01 
4.50 
75 
1.50 
2.80 
2.10 
2.53 
2.66 
1.50 
1.50 
1.80 
~9.03 
75 2.00 2.75 1.50 2.95 
3.05 
1.80 
1.20 
1.80 
1.20 
5.00 
1.00 
5.01 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5) 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
D
Übersichtsplan 
/
500 
Planung 
1100 mm 297 mm
Innenstadt/ Neustadt-Nord Markierungsplan Weischet, 2 2.03.18 
Zdralek/ Bunnick, 
19.02.18 
Gladbacher Straße 
Markierung Schutzstreifen und Radfahrstreifen 
22.03.2018 
Harzendorf Dörkes Möllers Weischet 
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Gladbacher Straße 4
  • Christophstraße 1
  • Gereonstraße
  • Spichernstraße
  • Erftstraße
  • Werderstraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Hansaring
  • Am Kümpchenshof
  • Gilbachstraße
  • Bahnstraße
  • Ebertplatz
  • Straße 4 1

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Details

Aktenzeichen
0993/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.04.2018
Erstellt
28.03.2018 11:03