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1284/2020

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Ausschuss 25.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.3

Anlage 0

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 5 Auszug Bezirksvertretung 6

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Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterung

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 0

828 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan); 
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen 
 
Hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Das Plangebiet des einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel „Brom-
beergasse“ umfasst Teile der Wohnungsbaupotenzialfläche 6.02 „Brombeergasse“ zur Um-
setzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen) gemäß des Beschlusses 
des Rates der Stadt Köln vom 20.12.2016. 
Im Sinne der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sollen im Zuge des vorliegenden 
Bauleitplanverfahrens 185 Wohneinheiten geschaffen werden.  
Um das Planverfahren zeitnah einzuleiten und zugleich zeitliche Verzögerungen im Planver-
fahren zu vermeiden, soll der Einleitungsbeschluss noch vor der Sommerpause 2020 erfol-
gen.

Beschlussvorlage Ausschuss

9210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1284/2020 
Freigabedatum 25.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan); 
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das Ergebnis der städtebaulichen Planung aus der intensiven Abstimmung zwischen 
dem Stadtplanungsamt und dem Vorhabenträger zur Kenntnis. 
2.  beschließt, auf Basis des städtebaulichen Planungskonzeptes nach § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Ge-
biet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf der Füllenweide im süd-östlichen Be-
reich der Straße Schmaler Wall und entlang des Senfwegs (Gemarkung Worringen, Flur 75, 
Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) in Köln-Worringen – Ar-
beitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung 
festzusetzen; 
 
 
Alternativen:  
 
a) Nullvariante: Das Plangebiet bleibt mit der jetzigen landwirtschaftlichen Nutzung bestehen. 
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Es wird jedoch auch kein erforder-
licher, zusätzlicher Wohnraum geschaffen. 
b) Alternative Planungskonzepte: Die geprüften Alternativkonzepte sahen entweder bei glei-
cher Flächeninanspruchnahme eine geringer Durchmischung der Wohnformen mit vergleich-
barer Anzahl an Wohneinheiten vor oder schufen weniger Wohneinheiten und eine monotone-
re Bebauung durch Reihenhausgruppen oder umfassten neben Reihenhäusern und Ge-
schosswohnungsbauten auch Einfamilien- und Doppelhäuser zu Ungunsten eines sparsamen 
Umgangs mit Grund und Boden.  
 
Das zur Kenntnis vorliegende Konzept bildet das städtebauliche Planungskonzept mit den geringsten 
Klimaauswirkungen in vergleichbarer kompakter, flächensparsamen Form, welches die Vorhabeng-
rundstücke umfasst. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi-
dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des 
Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des 
Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprü-
fung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 29.05.2019 hat die Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99, 51105 Köln, bei 
der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren soll in Form eines 
Vollverfahrens durchgeführt werden. 
 
Eine frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 09.07.2019 bis 08.08.2019 statt. Eine ergänzende Beteiligung 
weiterer Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 16.09.2019 bis zum 16.10.2019 durchge-
führt. 
 
Das circa 4,4 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Worringen im Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
und wird gegenwärtig als Ackerland sowie im südlich des Senfweges gelegenen Bereich als Grün-
landstandort (derzeit Pferdeweide) landwirtschaftlich genutzt. Im Norden wird das Plangebiet durch 
die Straßen ‚Auf der Füllenweide‘, der ‚Neusser Landstraße‘ sowie den ‚Senfweg‘, im Süden durch 
eine bestehende Hofanlage (Senfweg 11, 11a, 11b) und im Osten und Westen durch landwirtschaftli-
che Flächen begrenzt. Damit umfasst das Plangebiet Teile der im Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(STEK Wohnen) ausgewiesenen Potenzialfläche 6.02.  
 
Nach erfolgreichen Kaufvertragsverhandlungen mit den privaten Eigentümern liegen beurkundete 
Kaufverträge für die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 (Gemarkung Worringen, Flur 75) und Flurstück 
209 (Gemarkung Worringen, Flur 57) vor. Für die städtische Fläche (Flurstück 216) laufen derzeit Ab-
stimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Deutsche Reihenhaus AG be-
züglich eines Verkaufs. 
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnfor-
men zu entwickeln. Im Rahmen der vorliegenden Planung sind der Bau von circa 185 Wohneinheiten, 
davon 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern und circa 120 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau 
vorgesehen. Zusätzlich ist eine viergruppige Kindertagesstätte Bestandteil der Planung sowie die 
Einrichtung eines Carsharing-Standortes. 
 
Das vorliegende städtebauliche Konzept ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungs- und Aus-
tauschprozesses zwischen dem Stadtplanungsamt und der Vorhabenträgerin. Seitens der Vorhaben-
trägerin wurde ein Kölner Architekturbüro mit der Erarbeitung und Qualifizierung des städtebaulichen 
Entwurfes für das Plangebiet beauftragt. Das vorliegende Planungskonzept zeichnet sich insbesonde-
re durch eine durchgrünte, gemischte und kompakte Bebauungsstruktur in einzelnen Wohnhöfen mit 
öffentlich geförderten, wie freifinanzierten Wohnungsangeboten aus. Es werden Blickbeziehungen

3 
und Grünstrukturen nach Südwesten und Südosten in die Landschaft zur Verzahnung von Siedlung 
und Freiraum aufgenommen. Damit trägt das Konzept zur Schaffung von notwendigem Wohnraum 
auf einer im Stadtentwicklungskonzept Wohnen vorgesehene Potenzialfläche in Köln-Worringen bei 
und berücksichtigt den Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden.  
 
Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen ‚Schmaler Wall‘ und ‚Auf der Füllenweide‘ ist eine 
Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils drei Reihen-
hausgruppen, mit je fünf bis sechs Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um 
einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit 
insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt circa 30 Wohnein-
heiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemein-
schaftliche Freiräume für die Bewohner des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird 
dadurch sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. 
 
Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘ sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten 
fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den 
vier Mehrfamilienhäusern sind circa 48 Wohneinheiten vorgesehen. Als Abschluss zum südlich an-
schließenden Freiraum ist eine circa 8400 m² große Ausgleichsfläche vorgesehen. 
 
Östlich des ‚Senfweges‘ schließt sich ein Bereich mit einer Mischung aus Reihenhäusern und Ge-
schosswohnungsbauten an. Die Geschosswohnungsbauten sind entlang des ‚Senfweges‘ straßenbe-
gleitend angeordnet, während die Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich im Übergang zum Freiraum 
situiert sind. Es werden im straßenabgewandten Bereich ebenfalls kleine Hofsituationen geschaffen, 
über die sowohl Reihenhäuser als auch Geschosswohnungsbauten erschlossen werden. In diesem 
Teilbereich entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt circa 24 Wohneinheiten und 16 Rei-
henhäuser verteilt auf vier Hausgruppen. 
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur ‚Alten Neusser Landstraße‘ hin, soll ein weiterer Geschoss-
wohnungsbau mit circa 18 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entrée zum Quartier und als Be-
standteil des Ortseingangs durch eine größere Gebäudehöhe als die übrigen Geschosswohnungs-
bauten und Reihenhäuser städtebauliche akzentuiert werden. An dieser Stelle sind bis zu vier Vollge-
schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis drei Vollgeschossen vor-
gesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach.  
 
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das kooperati-
ve Baulandmodell (KoopBLM) der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Die Anwen-
dungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM wurde von der Vorhabenträgerin am 29.05.2019 
unterzeichnet. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewie-
sen. Neben geförderten Wohnungen sollen auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungs-
bau realisiert werden. 
  
Für die Umsetzung dieser Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan erforderlich. Darüber hinaus erfordert die Planung durch Darstellung von Wohn-
bauflächen eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Neuausweisung von allgemeinen Sied-
lungsbereichen im Regionalplan Köln. 
 
Vorberatungen  
 
keine 
 
Anlagen 
 
1 Geltungsbereich 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Erläuterung zum Planungskonzept

Anlage 1 Geltungsbereich

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brombeergasse in Köln - Worringen
010050200300 Meter

Anlage 5 Auszug Bezirksvertretung 6

1090 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 27.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 52. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 20.08.2020  
öffentlich 
9.2.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan);   
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen 
1284/2020 
 
1. Beschluss: 
Die von der Bezirksvertretung Chorweiler geforderte Bürgerveranstaltung soll noch 
im Jahr 2020 durchgeführt werden. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fordert, dass die Verwaltung im Jahr 2020 eine offene Infover-
anstaltung für die Bürger durchführt. Die Ergebnisse sollen in die Vorlage einfließen 
und der Bezirksvertretung wieder vorgelegt werden. 
 
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke) 
 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke)

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

756 Zeichen

TZ
TZ
EZ
CS
Spiel-
platz
platz
Spiel-
platz
Spiel-
platz
Spiel-
III
12WE
III
12WE
III
12WE
KiGa
II469,90m
2
Spielplatz
IV
8WE
III
10WE
III
10 WE
III
10 WE
III
10 WE
III
12WE
III
12WE
III
12WE
1: 2.000
Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Stand 19.02.2019
20 10 40 600
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
GWB
RH
RH
RH
RH
RH
RH RH
RH
RH
RH
RH
RH
RH
KiGa
Car-Sharing
Ausgleichsfläche
8.368 m2
Städtebauliche Kennwerte
Wohn- erforderliche
65 65
einheinten (WE) Stellplätze
Gesamt RH
120 84Gesamt GWB
185 149Gesamt WE
RH
GWB
KiGa
Reihenhaus
Geschosswohnungsbau
Kindergarten
Auf der Füllenweide
Senfweg
Alte Neusser Landstraße
Schmaler Wall
Spielplatz (808m
2 )
Deichanlage
geplante
inkl. 4 m Schutzzone
zu beiden Seiten
Anlage 2

Anlage 3 Erläuterung

41332 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept   
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: „Brombeergasse in Köln-Worringen“ 
 
1. Anlass und Ziel der Planung  
 
1.1 Anlass der Planung  
 
Die Stadt Köln ist Teil einer der Wachstumsregionen in Nordrhein -Westfalen. Um der ansässigen und 
der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht des aktuell großen  Wohnraumbedarfes, dringli-
ches Ziel der Stadtentwicklung.  
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Fläche „Brombeergasse“, die im Rahmen der Woh n-
bauflächensuche der Stadt Köln für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde  (STEK Wo h-
nen Fläche 6.02) . Die Fläche wurde dabei für eine kurz - bis mittelfristige Entwicklung (bis 2020) vo r-
gesehen.  
In den Planbereich wurden jene Grundstücke einbezogen, auf die die Deutsche Reihenhaus AG Z u-
griff hat. Es haben ebenfalls Gespräche mit weiteren angrenzenden Grund stückseigentümern stat t-
gefunden, mit denen  bislang jedoch keine Einigung erzielt werden konnte bzw. die an einer baulichen 
Entwicklung ihrer Flächen kein Interesse haben. Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit 
Grundstückseigentümern vorgesehen.  
 
1.2 Ziel der Planung  
 
Die Deutsche Reihenhaus AG beabsichtigt auf der  zurzeit landwirtschaftlich genutzte n Fläche in 
Köln-Worringen eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnformen zu entwickeln. Im Plangebiet 
ist zudem eine Fläche für eine Kindertagesein richtung sowie für ein Carsharing -Angebot vorgesehen. 
Zur Verwirklichung der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Rahmen der Bauleitplanung erfor-
derlich. Neben einer Flächennutzungsplanänderung soll dies in Form eines vorhabenb ezogenen 
Bebauungsplans im Vollverfahren erfolgen. 
 
Nach erfolgreichen Kaufvertragsverhandlungen mit den privaten Eigentümern liegen beurkundete 
Kaufverträge für die Flurstücke 96, 122, 123 , 124 , 215 (Gemarkung Worringen, Flur 75) und Flu r-
stück 209  (Gemarkung Worringen, Flur 57)  vor. Für die städtische Fläche (Flurstück 216) laufen de r-
zeit Abstimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Deutsche Reihenhaus 
AG bezüglich eines Verkaufs.  
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet  
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes  
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen des Stadtbezirks Köln-Chorweiler. Die Fläche hat 
eine Gesamtgröße von circa 4,4 Hektar.  
Im Norden wird das Plangebiet durch die Straßen ‚Auf der Füllenweide‘ sowie den ‚Senfweg‘  und der 
‚Alten Neusser La ndstraße‘, im Süden durch eine bestehende Hofanlage  (Senfweg Nr. 11)  und im 
Osten und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die genaue Lage der Fläche kann 
dem Lageplan mit dem eingezeichneten Geltungsbereich  (Anlage 1) entnommen werden. Das P lan-
gebiet umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216 der Flur 75 sowie das Flurstück 209 der 
Flur 57 der Gemarkung Worringen.  
Damit überschneidet sich der Geltungsbereich des Plangebietes mit dem Bereich des Planfestste l-
lungsverfahrens zum Retentio nsraum Worringer Bruch an der Stelle der vorgesehenen Aus gleichs-
flächen (Flurstück 122, Flur 75, Gemarkung Worringen) . Eine ggf. erforderliche Anpassung der Ba u-
leitplanung an den gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsbeschluss erfolgt im 
weiteren Verfahren.

2 
 
2.2 Vorhandene Struktur  
 
Das Plangebiet  ist unbebaut . Es wird in Teilen durch die drei Straßen ‚Schmaler Wall‘, ‚Auf der Fü l-
lenweide‘ und dem ‚Senfweg‘ erschlossen und  zurzeit als Ackerland  und in Teilen als Grünlan d-
standort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke entlang des Senfweges  genutzt. 
2.3 Umgebung 
 
Die Umgebung des Plangebiets am süd -östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln -Worringen wird 
im Norden und Westen durch eine ein - bis zweigeschossige Wohnbebauung in Form von vorwiegend 
Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße befinden sich zudem Mehrfamil i-
enhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich genu tzte Flächen mit einzelnen Hofste l-
len an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf der Worringer Bruch.  
In circa 1,5 Kilometern Entfernung befindet sich die  KGS und die Gemeinschaftsgrundschule ‚An den 
Kaulen‘. Die Versorgung der Kinder aus dem Plangebie t ist in diesen Grundschulen grundsätzlich 
möglich. Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chorweiler sowie in 
der Stadt Dormagen in vier bis sechs Kilometern Entfernung.  
Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln, Teil B für den 
Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000 -Meter Einzugsgebiet des Stadtteilzentrums Worringen. Damit 
befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen (Lebensmittelvollsortimenter, Bäcker, Ärzte, 
Gastronomie, so nstige Dienstleistungen) für den täglichen Bedarf in noch fußläufiger Entfernung zum 
Plangebiet. 
2.4 Erschließung 
 
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über  die öffentlichen Straßen ‚Auf der Füllenweide‘‚ 
Schmaler Wall‘ , ‚ Brombeergasse‘ und über die  ‚Alte Neusser Landstraße‘ . Die öffentlichen Straßen 
‚Senfweg‘, ‚Auf der Füllenweide‘ und ‚Schmaler Wall‘ dienen der inneren Erschließung.  Der ‚Senf-
weg‘ erschließt das Gebiet in Nord -Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die überörtliche Anbi n-
dung an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ bzw. im Weiteren an die ‚Neusser Landstraße‘ (B9) dar. Nach 
Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen ‚Schmaler Wall‘ sowie ‚Auf 
der Füllenweide‘ erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südosten . Sie führen von der ‚Bro m-
beergasse‘ aus zum ‚Senfweg‘. Über die ‚Brombeergasse‘, die etwa parallel zum ‚Senfweg‘ verläuft, 
besteht eine weitere Anbindung an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ und den Worringer Bruch.  
 
Nördlich des Plangebietes in rund 100 Met ern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Worringen 
Süd der Buslinie 120, die Werktags im 20 -Minuten-Takt und an Samstagen und Sonntagen im 30 -
Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg verkehrt. In circa 12 Minuten 
Fahrtzeit e rreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil Chorweiler sowie durch Umstieg in 
Chorweiler in die S -Bahn in innerhalb von circa 40 Minuten die Kölner Innenstadt.   
 
Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Abzw eigung 
der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in Richtung Worri n-
gen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte Neusser Landstraße‘  ersatzlos 
entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden Busverbindung zur Bushalteste l-
le „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfahren geprüft.  
 
2.5 Planungsrechtliche Situation  
 
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Es wir d aktuell durch den Anwe n-
dungsbereich des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauen im Außenbereich - städtebaulich geordnet.  
Die Realisierung des Planvorhabens erfordert daher die Schaffung von Baurecht im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens.

3 
 
3. Planungsvorgaben  
 
3.1 Regionalplan  
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plangebiet als 
„Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ 
und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientier ter Erholung (BSLE)“ festgelegt.  
 
Im „Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereichen (AFAB)“ soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit 
der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Lan d-
schaftsentwicklung und de s Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit 
besonders guten landwirtschaftlich genutzten Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von 
landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf m öglich 
(Ziel 1, D.1.2 Regionalplan Köln).  
 
In den „Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sind 
die Bodennutzung und ihre Verteilung auf eine nachhaltige Erhaltung und Wiederherstellung der n a-
türlichen Leistungs fähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungsei g-
nung auszurichten (Ziel 1, D.3.3 Regionalplan Köln).  
 
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Lande s-
planungsgesetz NRW wird die Vereinb arkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den Zielen der 
Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans 
Köln geprüft.  Die Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit den Zielen der Raumordnung soll v o-
raussichtlic h im Rahmen der Regionalplanfortschreibung, in dessen Zuge der allgemeinen Sie d-
lungsbereich in Worringen vergrößert wird und damit unter anderem das Plangebiet mit einbezieht  
sowie die hieran angepasste Änderung der Flächennutzungsplans erfolgen.  
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet L3 „Alte 
Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und 
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit de s Naturhaushalts, insbesondere zur Sicherung und A n-
reicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier - und Pflanzenar-
ten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der alten Rheinschleife und 
ihrer Aue nvegetation sowie aufgrund des ländlich geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der 
besonderen Bedeutung für die Erholung in einer naturnahen Umgebung.  In der Karte der Entwic k-
lungsziele liegt das Plangebiet im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturna-
hen Landschaft“. Das Planvorhaben widerspricht damit  zunächst den Festsetzungen  und Zielen des 
Landschaftsplans. 
 
Allerdings werden nach Aussagen der Landschaftsplanung die Hochwasserschutzmaßnahmen v o-
raussichtlich den Gebietscharakter de s Landschaftsschutzgebietes L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ 
verändern. Auch die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes werden 
voraussichtlich teilweise ihre Gültigkeit verlieren. Unter diesen gegebenen Rahmenbedingungen  
wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden  gem. § 4 Absatz 1  BauGB seitens des 
Trägers der Landschaftsplanung nicht Bezug auf  § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz NRW 
(LNatSchG NW) genommen und kein Widerspruch  gegen die vorliegende Planung  formuliert. 
 
 
3.3 Flächennutzungsplan  
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Grünfläche und Vorrang- und Maß-
nahmenfläche dargestellt, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts - und Land-
schaftsbildes dient.  
 
Damit erfordern die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennu t-
zungsplans. Dies soll im Rahmen eines separaten Änderungsverfahrens, welches weitere Bereiche 
im Umfeld des Plangebietes mit einbezieht, durchgeführt werden.

4 
 
3.4 Planungsfeststellungsverfahren zum  Retentionsraum Worringer Bruch  
 
Das Planvorhaben grenzt im Westen, Süden und zum Teil im Süd -Osten an den rund 690 Hektar 
großen ‚Retentionsraum Worringer Bruch‘. Dieser soll zur Verbesserung des Hochw asserschutzes 
am Niederrhein bi s in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenscheitel bei extremen Hoc h-
wasserabflüssen im Rhein durch Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an die 
Hochwasserführung des Rheines, sowie den Bau gesteuerter Retentionsträume zur Kapp ung von 
Hochwasserspitzen beitragen.  Die Planung des Rete ntionsraumes befindet sich gegenwärtig im 
Planfeststellungsverfahren, welches mit dem Planfeststellungsbeschluss, der gegenwärtige vorberei-
tet wird, abgeschlossen werden soll . 
 
Zum Schutz von Deichen  und sonstigen Hochwasserschutzanlagen wurde von der Bezirksregierung 
Köln die Deichschutzverordnung (DSchVO) erlassen (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neufa s-
sung der Verordnung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den G e-
wässern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Regi e-
rungsbezirk Köln; erste Änderungsverordnung vom 30. November 2004). Die dort definierten Ver - 
und Gebote sind bei der Fortführung der vorliegenden Planung im Geltungsberei ch der DSchVO in 
einem Bereich von 50 Metern gemessen ab Deichfuß zu beachten. 
 
Die Realisierung des Retentionsraums Worringen soll voraussichtlich in mehreren Baulosen erfolgen. 
Hierbei sind jeweils die Grundstücksverfügbarkeiten, die Finanzierung sowie d ie Minderung von A n-
wohnerbeeinträchtigungen (Lärm, Staub, Verkehrsbehinderung usw.) zu berücksichtigen.  
 
Zur Andienung der einzelnen Baubereiche ist vorgesehen, im Rahmen der Ausführungsplanung unter 
Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe der einzelnen Ba ulose ein bauzeitliches Verkehrswegeko n-
zept mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln aufzustellen, in welcher die für den Baustelle n-
verkehr freigegebenen Straßen und Wege gekennzeichnet werden. Nach derzeitigem Sach - und 
Kenntnisstand wird zumindest e in Teil des Baustellenverkehrs für die Errichtung des Deiches im B e-
reich des Plangebietes über den Senfweg geführt werden.  
 
Für die Realisierung des gesamten Bauvorhabens Retentionsraum Worringen wird wegen des hohen 
Erdbauanteils sowie des hohen Investiti onsvolumens eine Bauzeit von mindestens 4 bis 5 Jahren 
veranschlagt. Dauer und Z eitraum im Bereich des Plangebietes können derzeit noch nicht abges e-
hen werden, die Festlegung erfolgt im Zuge der Au sführungsplanung. 
 
Durch bzw. bei einer zeitgleichen Realisierung beider Planungen darf es nicht zu gegenseitigen B e-
hinderungen oder Beeinträchtigungen (z.B. Baustellenverkehr, Lärm) kommen, die unter Umständen 
auch zu Bauverzögerungen führen können. Aus diesem Grund ist im weiteren Verfahren eine enge 
Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und Fachdienststellen vorgesehen.  
 
3.5 Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorge 
 
3.5.1 Hochwasserschutzkonzept Köln  
 
Der Retentionsraum Köln -Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes Köln. 
Die Planung des Plan feststellungsabschnitts 10 wird im Verfahren berücksichtigt und die Vereinba r-
keit v.a. hinsichtlich des Themenbereichs Grundhochwasser gutachterlich geprüft.  
 
3.5.2 Flusshochwasser 
 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz  (WHG) liegt das betroffene Gebiet in einem Ris ikogebiet auße r-
halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Der Bereich befindet sich linksrheinisch auf der 
Höhe des Rheinstrom -km 708,5. Das Gebiet kann beim Versagen des technischen Hochwasse r-
schutzes am Rhein bei einem häufigen Hochwasser (9,50 Meter K ölner Pegel (KP)) überflutet we r-
den. 
 
Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasserschutz für den 
o.g. Bereich au f 11,90 Meter KP angepasst. Einen hundertpr ozentigen Hochwasserschutz kann es 
aber auch in Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanlagen können versagen, überströmt oder 
hinterflutet werden. Zudem liegt das geplante Vorhaben teilweise innerhalb der zukünftigen Schutz-
zone III des geplanten Retentionsr aum Worringen nach Deichschutzverordnung (DSchVO).  Entspre-

5 
 
chend bedürfen in dieser Schutzzone, die sich 30 Meter auf der Wasser und Landseite des Deiches 
erstreckt, dauerhafte sowie in der hochwassergefährlichen Zeit vom 1. November bis zum 30. April 
vorübergehende Vertiefungen der Erdoberfläche von mehr als 1 Meter gemessen von der natürlichen 
Erdoberfläche einer Genehmigung. 
 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im Bereich des Vorhabens auch höhere Grundwasserstände 
auftreten. Nach einer Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie aus dem Jahr 2009 können die 
Grundwasserstände die Oberfläche erreichen. Berechnet wurde der maximale Grundwa sserstand auf 
Basis der Randbedingungen der bisher höchstgemessenen Grundwasserstände von 1988 und ein 
Bemessungshochwasser von 11,90 Metern KP. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die 
Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für d ie tatsächlichen Wasserstände 
kann somit nicht übernommen werden.  
 
Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind gemäß des Wasserhaushaltsg e-
setzes (WHG) insbesondere zu beachten : 
 
§ 5 Absatz 2 WHG:  
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen  sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Z u-
mutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfo l-
gen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den mögl i-
chen nachteiligen Fol gen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.  
 
§ 78 b Absatz 1 WHG  
Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2  
WHG Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Übe r-
schwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die 
überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesr echt nichts anderes bestimmt 
ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:  
 
1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung 
oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugeset z-
buches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und 
die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugeset z-
buches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des 
Baugesetzbuches entsprechend;  
 
2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jewe i-
ligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der 
Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und 
Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch 
die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens ange messen b e-
rücksichtigt werden. 
 
Diese Auflagen werden in der weiteren Bauleitplanung beachtet.  
 
3.5.3 Grundhochwasser 
 
Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worri n-
gen muss bei hohen Rheinwasserständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet 
werden. Die zu erwartenden maximalen Grundwasserstände sind abhängig vom Ausgangswasse r-
stand des Grundwassers zu Beginn des Hochwassers und vom auftretenden Wellenverlauf des 
Hochwassers. 
 
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungsunterlangen für den Re tentionsraum Wo r-
ringen wurde unter anderem  auch die Ausw irkungen des Retent ionsraumes auf den Grundwasse r-
stand untersucht. Die durchgeführten Untersuchungen der StEB Köln korrespondieren mit den Unte r-
suchungen der RheinEnergie im Auftragt der Stadt Köln, KVB und StEB Köln zur Ermittlung der m a-
ximalen Grundwasserstände bei einem Rheinpegel von 11,90 Meter KP entsprechend einem etwa 
200-jährigen Hochwasserereignis.  
Für die Modellberechnung wurde ein hoher Gr undwasserstand zu Begin n der Hochwasserwelle a n-
gesetzt. D er Scheitel des Hochwassers liegt bei 11,90 Metern KP. Die Berechnungsergebnisse bei

6 
 
geflutetem Retentionsraum zeigen bei den gesetzten Rahmenbedingungen im Bereich des Plang e-
bietes einen maximalen Grun dwasserstand von circa 42,60 Meter NN. Es ist jedoch nicht ausz u-
schließen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine  Gewähr für die tatsäc h-
lichen Rhein- und Grundwasserstände kann somit nicht übernommen werden.  
 
Der Wert von 42,60 Met ern NN ist für die Risikobetrachtungen bezüglich der öffentlich und privaten 
Infrastruktur, statischen Berechnung en und ggf. durchzuführenden Überflutungsnachweisen bei g e-
planten Niederschlagswasserversickerungen vor dem Hintergrund des Wiederkehrintervall s des 
Hochwassers, das sicherlich auße rhalb der üblichen Bemessungskriterien liegt, zu berücksichtigen.  
 
Besonderes Augenmerk wird ferner auf den Austritt von Grundwasser bzw. Qualmwasser vor allem 
im Bereich event uell geplanter Versickerungen ge legt, da hier die sonst für den Rückhalt des Grund - 
bzw. Qualmwassers sorgenden Deckschichten, gestört bzw. entfernt worden sind.  
 
3.5.4 Überflutungsvorsorge bei Starkregen  
 
Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregenfall ü ber-
flutungsgefährdet. 
 
Öffentliche Grünflächen bzw. multifunktionale Flächen sollten über öffentliche Fließwege erschlossen 
sein, sodass eine schadlose Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser gewährleistet 
werden kann. 
 
In der weiteren Planung we rden geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge von Starkregenereigni s-
sen geprüft. 
 
 
3.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen)  
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK  Wohnen) 
beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011, für den Zei t-
raum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten ermittelt. Auf Grundlage einer 
neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 
609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 
66.000 Wohnungen. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot – 
als Mietwohnung oder als Wo hneigentum – bereitzustellen.  
 
Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als Potenzia l-
fläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau von circa 185 
Wohneinheiten, davon 65 Wohneinheiten in  Reihenhäusern und circa 120 Wohneinheiten im G e-
schosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne des STEK Wohnen geleistet 
werden. 
 
3.7 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM)  
 
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von 185 neuen Wohneinheiten fällt in den 
Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln.  
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegü nstigten an den Folgekosten eingeführt 
und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln fortgeschrieben. Das Modell 
sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor:  
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Mindestens 30 % der Geschossfläch e (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Wohnung s-
bau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich gefördertem Wo h-
nungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäusern erzielt werden.

7 
 
Sozial e Infrastruktur 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt Köln i n-
nerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist dieser Vorgabe entsprechend 
die Errichtung einer viergruppigen Kindertagess tätte geplant.  
 
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze  
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungsweise öffen t-
lich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes 
herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten - und lastenfrei zu übertragen. Unterhalb des 
maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen.  
 
Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) e in B e-
darf von 10 Quadratmetern öffentlicher Grünfläche sowie ein Bedarf von 2  Quadratmetern öffentlicher 
Spielplatzfläche pro Einwohner im Plangebiet begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spie l-
platzes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist , beträgt 500 Quadratmeter. Innerhalb des 
Plangebiets ist  damit ein öffentlicher Spielplatz mit einer Größe von insgesamt 851 m² zu planen und 
herzurichten. 
 
Anwendungszustimmung 
Der Planbegünstigte des Bebauungsplanverfahrens hat sich für die Anwendung de s Kooperativen 
Baulandmodells ausgesprochen. Eine entsprechende unterzeichnete Anwendungszustimmung vom 
29.05.2019 liegt vor. 
 
3.8 Betriebe und Anlagen nach Stö rfall-Verordnung 
 
Das Vorhaben befindet  sich teilweise innerhalb der Achtungsabstände der Betriebe INEOS Köln 
GmbH, Covestro Deutschland AG, Lanxess Deutschland GmbH, Dralon GhmbH, Chemion Logistik 
GmbH nach Störfall -Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall -Verordnung wird im 
weiteren Verfahren geprüft und berücksichtigt.  
 
 
4. Städtebauliches Konzept  
 
Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungsplanve r-
fahren.  
 
4.1 Gliederung und Struktur des Plangebietes  
 
Der Entwurf sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Geschosswohnungsbauten vor. 
Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und jeweils um Hofstrukturen herum 
gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner Bewohner erzeugt.  
 
Im zentralen Bereich des Plangebiet es zwischen ‚Schmaler Wall‘ und ‚Auf der Füllenweide‘ ist eine 
Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils drei Reihe n-
hausgruppen, mit je fünf bis sechs Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um 
einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit 
insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt circa 30 Wohnei n-
heiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemein-
schaftliche Freiräume für die Bewohner des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird 
dadurch sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in West -Ost-Richtung gewährleistet. 
 
Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘ sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten 
fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In 
den vier Mehrfamilienhäusern sind circa 48 Wohneinheiten vorgesehen. Als Abschluss zum südlich 
anschließenden Freiraum ist eine circ a 8400 m² große Ausgleichsfläche vorgesehen.  
 
Östlich des ‚Senfweges‘ schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihenhäusern 
und Geschosswohnungsbauten an. Die Geschosswohnungsbauten sind entlang des ‚Senfweges‘ 
straßenbegleitend angeordn et, während die Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich im Übergang 
zum Freiraum situiert sind. Es werden im straßenabgewandten Bereich ebenfalls kleine Hofsituati o-
nen geschaffen, über die sowohl Reihenhäuser als auch Geschosswohnungsbauten erschlossen

8 
 
werden. In diesem Teilbereich entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt circa 24 Wohnei n-
heiten und 16 Reihenhäuser verteilt auf vier Hausgruppen.  
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur ‚Alten Neusser Landstraße‘ hin, soll ein weiterer Geschos s-
wohnungsbau mi t circa 18 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entr ée zum Quartier und als 
Bestandteil des Ortseingangs durch eine größere Gebäudehöhe als die übrigen Geschosswo h-
nungsbauten und Reihenhäuser städtebauliche akzentuiert werden. An dieser Stelle sind bis  zu vier 
Vollgeschosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis drei Vollgeschossen 
vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach.  
 
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %,  der durch das kooperat i-
ve Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öffentlich geförderte 
Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben geförderten Wohnungen so l-
len aber auch freifinanzierte Wohnungen im Gesc hosswohnungsbau realisiert werden.  
 
 
4.2 Verkehrliche Erschließung  
 
Die Erschließung erfolgt über drei öffentliche Straßen. Der ‚Senfweg‘ erschließt das Gebiet in Nord -
Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die überörtliche Anbindung an die ‚Alte Neusser L andstra-
ße‘ bzw. im Weiteren an die ‚Neusser Landstraße‘ (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an 
den Worringer Bruch an. Die Straßen ‚Schmaler Wall‘ sowie ‚Auf der Füllenweide‘ erschließen das 
Gebiet von Nordwesten nach Südosten. Sie führen von der  ‚Brombeergasse‘ aus zum ‚Senfweg‘. 
Über die ‚Brombeergasse‘, die etwa parallel zum ‚Senfweg‘ verläuft besteht eine weitere Anbindung 
an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ und den Worringer Bruch. Für die Entwicklung des Wohnquartiers 
wird ein Ausbau der Straße n erforderlich.  
 
Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zu Grunde gelegt, für den Geschosswo h-
nungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die Stellplätze werden vollständig oberirdisch nac h-
gewiesen. Dies erfolgt zum einen straßenbeg leitend als Senkrechtparker entlang von ‚Schmaler Wall‘ 
und ‚Auf der Füllenweide‘; zum anderen entlang von zwei privaten Erschließungsstichen, die in östl i-
cher Richtung vom ‚Senfweg‘ abzweigen. Die Stellplätze werden durch Baumpflanzungen optisch 
gegliedert und begrünt.  
 
Im Bereich des Straßenraums werden zusätzlich alternierend öffentliche Parkplätze geschaffen. Im 
Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist die Integration eines Carsharing -Systems geplant. Ein Standort 
für die Carsharing -Fahrzeuge wurde zunäc hst im nordwestlichen Bereich des Plangebietes an der 
Straße ‚Schmaler Wall‘ verortet.  
 
4.3 Immissionsschutz 
 
Schallschutz 
Die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte 
Nutzung im Umfeld , insbesondere auch in Hinblick auf den im Lärmaktionsplan festgelegten ruhigen 
Bereich „Worringer Bruch“,  werden im weiteren  Planverfahren im Rahmen eines Lärmgutachtens 
untersucht. Die für den Schutz vor Lärmimmissionen erforderlichen Maßnahmen werden im Beba u-
ungsplan entsprec hend festgesetzt.  
 
Landwirtschaftlicher Betrieb  
Südlich des Plangebietes befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb  Im weiteren Verfahren sind 
daher die Auswirkungen des landwirtschaftlichen Betriebs (Lärm, Geruch etc.) auf die geplante 
Wohnbebauung s owie die Auswirkungen der ge planten Wohnnutzung auf die Entwicklungsmöglic h-
keiten des Betriebes zu ermitteln und zu bewerten.  
 
4.4 Grün- und Freiflächen  
 
Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten) 
und den ebenf alls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen, Kleinkinderspielplätze der 
Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf circa 2.000 Quadratmeter öffentliche Grünflächen vor. 
In diesen enthalten ist ein  zentral gelegener, öffentlicher Spielplatz von circa 800 m² Fläche. Dieser

9 
 
ist zentral im Quartier im Übergangsbereich von ‚Senfweg‘ und ‚Schmaler Wall‘ vorgesehen und d a-
mit unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung.  
 
4.5 Soziale Infrastruktur  
 
Im städtebaulichen Entwurf ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des ‚Senfweges‘ eine Fläche 
zur Errichtung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen 
zentral im neuen Wohnquartier situiert und über die öffentlichen Straßen ‚Senfweg‘ und ‚Schmaler 
Wall‘ g ut erreichbar; zum anderen ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum 
hin orientiert. An der Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte 
Flächen an. Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer vier -gruppigen Kindertagesstätte mit 
einer erforderlichen Grundstücksfläche von 1.600 Quadratmetern ausgegangen.  Dieser wird vorau s-
sichtlich über die Bedarfe des neuen Wohngebietes hinausgehende Bedarfe im Stadtteil decken kö n-
nen. 
 
4.6 Ver- und Entsorgung 
Die Versor gung der Reihenhäuser mit Wärme, Strom und Wasser ist über zwei gemeinsame Tec h-
nikzentralen mit Blockheizkraftwerk geplant. Diese werden an die öffentlichen Leitungen angebu n-
den. Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme -, Str om- und Kal t-
wasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der Wohneinheiten 
befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trinkwarmwasserbereitung und 
Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomis ch und ökologisch vorteilhafter als die 
Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heizkessel bzw. eine Heiztherme je 
Wohneinheit verzichtet werden kann.  
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet.  
4.7 Denkmalschutz / Bodendenkma lschutz 
 
Es befinden sich keine eingetragenen Denkmäler im Plangebiet, allerdings werden aufgrund der vo r-
handenen archäologischen Datenbasis Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen erwartet.  
 
Zur Überprüfung des bestehenden archäologischen Befundverdachts wird im weiteren Verfahren die 
Durchführung einer  archäologischen Sachverstandsermittlung mit Baggersondagen , die  durch eine 
archäologische Fachfirma nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NW durchgeführt wird, 
geprüft. 
 
4.8 Naturschutz 
 
Unmittelbar östlich und teilweise südlich angrenzend  sowie südlich des Senfweges  befindet sich die 
Biotopverbundfläche VB -K-4907-102 „Acker -Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Worringen“  
mit einer hera usragenden Bedeutung zum Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch 
wertvollen Landschaftselemente der Rheinaue.  Dieser Bereich fungiert als Vernetzungselement zur 
Anbindung des landesweit bedeutsamen Worringer Bruchs an die naturschutzwü rdige Rheinaue. 
Ferner stellt diese Biotopverbundfläche einen wertvollen Retentionsraum dar.  
 
Das Fauna -Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „ N 3 Worringer Bruch“ ist ein ehemaliger, 
beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins , welcher sich ca. 450 m südwestlich des Plang e-
bietes befindet. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand korrespondierende 
Grundwasserstände auf. Das FFH -Gebiet ist wegen der hier vorkommenden Lebensräume Erlen -
Eschen- und Weichholzauenwald sowie die gr oßflächigen Primärröhrichte des verlandeten Altarms 
von landesweiter Bedeutung. Als Erhaltungsziel sind folgende im Gebiet vorkommende Lebensrau m-
typen nach Anhang I der FFH -Richtlinie maßgeblich: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), 
Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), Erlen -Eschen-Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Leben s-
raum) und Hartholzauenwälder (91F0) sowie als FFH -Art der im Gebiet vorkommende Kammmolch 
(Anhang II der FFH -Richtlinie). In dem Gebiet gibt es außerdem Vorkommen folgender Voge larten: 
Rohrweihe, Wespenbussard, Pirol und Nachtigall.  Hinzu kommen im Randbereich typische Elemente 
der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden.

10 
 
Gemäß §  33 Absatz 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Veränderungen und 
Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000 -Gebietes in seinen für die 
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig (Ve r-
schlechterungsverbot). Daher sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführun g auf ihre Verträ g-
lichkeit mit den Erhaltungszeilen oder dem Schutzzweck eines Natura -2000-Gebietes zu überprüfen 
(FFH-Verträglichkeitsprüfung), wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten 
oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich z u beeinträchtigen. Dies gilt auch für Vorhaben, die 
von außerhalb das Natura 2000 -Gebiet nachteilig beeinflussen können. Eine erhebliche Beeinträcht i-
gung ist in der Regel nicht anzunehmen, we nn ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten wird. 
Das Planvo rhaben befindet sich in ca. 450 m Abstand zum FFH -Gebiet. Eine FFH-
Verträglichkeitsstudie ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht erforderlich. Sollten im weiteren Verfa h-
ren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die geplante Ausweisung von Baugebieten tr otz Ei n-
haltung des Mindestabstandes erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können , ist eine 
FFH-Verträglichkeitsstudie durchzuführen.  
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der naturschutzfachl i-
chen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen 
definiert. 
 
Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 werden ebenfalls durch den Vorhabe n-
träger erworben, sodass in dies em Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen ökologischen 
Ausgleich zu erbringen. 
 
4.9 Artenschutz 
 
Aus dem unmittelbaren Umfeld des Plangebietes sind mindestens 3 Paare der streng geschützten 
Arten Rot - und Schwarzmilan bekannt. Beide Arten reagiere n empfindlich auf bau -, anlage - oder 
betriebsbedingte Faktoren (z.B. Lärm, Licht, Bewegung, Strukturverluste im Umfeld des Neststando r-
tes). Darüber hinaus ist mit dem Vorkommen von Offenlandarten im Plangebiet und seinem Umfeld 
zu rechnen.  
 
Im weiteren Ve rfahren wird eine Artenschutzprüfung erstellt um im Zuge der verbindlichen Baulei t-
planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen.  
 
4.10 Vorsorgender Bodenschutz und Wasserschutz 
 
Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Böden sind 
aufgrund der Funktion als Wasserspei cher und durch ihre Regulations - und Kühlungsfunktion als 
schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Bodenfunktionen wird im Verfahren 
ermittelt.  
 
Im Verfahren wird  ferner geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versickert 
werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Niederschlagswa s-
serabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der  Grundhochwassergefahrenzone sowie im 
Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers.  Das Plangebiet ist darüber hinaus zur Hälfte (sü d-
östlicher Teil zwischen ‚Schmaler Wall‘ und Auf de Füllenweide‘ sowie südöstlich des Senfweges‘) 
Bestandteil der Wassersch utzzone III b des Wasserwerks Weiler. 
 
Die möglichen Risiken und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt  und entsprechende Verme i-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen geprüft. 
 
 
4.11 Klimaschutz 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren wird 
geprüft, welche Maßnahmen zur Vermeidung  von zusätzlicher Erwärmung  und zur Anpassung an 
den Klimawandel erforderlich sind.

11 
 
4.12 Kennwerte des städtebaulichen P lankonzeptes 
 
Größe des Plangebiets  4,4 ha 
BGF über alle Baufelder  ca. 22.000 qm 
− BGF Wohnen  ca. 21.000 qm 
− BGF Sonderwohnformen (z.B. Studenten, 
Wohngruppen, gewerblichen Wohnen)  
-/- 
− BGF Gewerbe  -/- 
− BGF Gemeinbedarf  940 qm Kita  
− BGF sonstige Nutzungen  -/- 
Anzahl der geplanten WE  ca. 185 
65 Wohneinheiten in Reihenhäusern 
Ca. 120 Wohneinheiten im Geschosswohnung s-
bau 
davon öffentlich gefördert ca. 72 (ca. 30% der oberirdischen BGF)  
Frei- und Grünfläche  ca. 14.900 qm 
davon öffentlich ca. 2.000 qm,  
davon ca. 500 qm als öffentlicher Spielplatz  
davon privat ca. 12.900 qm 
Ausgleichsfläche ca. 8.400 qm 
Verkehrsfläche  ca. 7.400 qm  
davon öffentlich ca. 3.700 qm  
davon privat ca. 3.700 qm  
Grundstücksfläche Kita  1.600 qm 
 
GRZ I 0,3 
GRZ II 0,55 
GFZ 0,77 
 
 
5. Begründung der Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB)  
 
Die konkrete Erarbeitung der Planinhalte erfolgt im weiteren Verfahren.  
 
5.1 Art der baulichen Nutzung  
5.2 Maß der baulichen Nutzung  
5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
5.4 Erschließung 
- Verkehr, ÖPNV 
- Versorgung 
- Stellplätze 
- Technische Infrastruktur 
- Müllentsorgung 
5.5 Grünflächen 
5.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege  
5.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen  
5.8 Bauordnungsrechtliche Festsetzu ngen 
6. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i. V. m. der Anlage 1 zum BauGB  
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die B e-
lange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im U m-
weltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.  Die Erarbeitung des Umweltberichtes erfolgt im weiteren 
Verfahren.

12 
 
 
7. Planverwirklichung  
 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. 
 
Zwischen der Stadt Köln und  der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfü h-
rungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen 
wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan h andelt, werden die Planungs - und 
Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht.  
 
Die nächsten Planungsschritte sind die Vergabe und die darauf folgende Auswertung von Gutachten 
zur Vorbereitung der Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentli chkeitsbeteiligung. Diese Schritte 
sollen zeitlich parallel zur Fortschreibung des Regionalplans und der erforderlichen Flächennu t-
zungsplanänderung im Bereich und der Umgebung des Vorhabens erfolgen  damit der Bebauung s-
plan m it Abschluss der Regionalplanfortschreibung im Jahr 2025 per Satzung beschlossen werden 
kann.

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 4  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 04.06.2020 zu Punkt 9.2.7 Beschluss über die Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: 
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen 
 
Auszug aus der Niederschrift: 
Bezirksbürgermeister Herrn Zöllner liegen bereits mehrere Schreiben mit einer Vielzahl von 
Fragen von Bürgern, Bürgervereinen und Mandatsträgern zu der geplanten Bebauung vor, 
die er an das zuständige Fachamt weitergeben wird. 
Im Folgenden sind die oben erwähnten Fragen zum Einleitungsbeschluss für den 
Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ aufgeführten und zur besseren 
Übersicht und Beantwortung durchnummeriert. 
 
Fragen von Frau Britta Nesseler-Komp, Mitglied im Rat der Stadt Köln vom 06.06.2020: 
1) Das geplante Baugebiet wird laut Erläuterung durch 3 Zuwegungen erschlossen werden. 
Diese Wege sind so schmal (die Bezeichnung Schmaler Weg ist hier wörtlich zu 
nehmen), dass hier momentan nur unter Umständen 2 Fahrzeuge aneinander 
vorbeifahren können und zwar unter Zuhilfenahme beider Randstreifen. 
2) Die Wege dienen hauptsächlich als Eingangstor zum Landschaftsschutz- und 
Naturschutzgebiet Worringer Bruch für erholungsuchende Spaziergänger oder 
Fahrradfahrer. Motorisierter Verkehr findet lediglich als Anwohnerverkehr oder 
landwirtschaftlicher Verkehr statt. 
3) Anhand des zugrunde gelegten Stellplatzschlüssels lässt sich das zu erwartende 
Verkehrsaufkommen nur erahnen. Hinzuzurechnen sind Besucherverkehre, Post und 
Paketzustellungen etc. Alle Verkehre werden nicht ausschließlich über die „Alte Neusser 
Landstraße“ ins und aus dem Plangebiet fließen, sondern über die äußerst schmalen 
Zuwegungen von „Brombeergasse“ und „Schmaler Wall“ ein- und abfließen, die nicht in 
der Lage sind diese Verkehre aufzunehmen. 
Punkte 1 – 3 lassen darauf schließen, dass lediglich ein Ausbau der im Plangebiet liegenden 
Wege diese Problematik bei weitem nicht lösen kann. 
Bevor in die weitere Planung eingestiegen wird fordere ich dringend dazu auf, ein 
Verkehrskonzept für diesen Bereich zu entwickeln. 
4) Der geplante Retentionsraum „Worringer Bruch“ wird durch erhebliche Bautätigkeiten 
das Plangebiet beeinträchtigen. Die Zufahrtswege für schweres Gerät und unzählige 
LKW Bewegungen (Deichbau) sind dieselben, die das Baugebiet erschließen sollen. 
Eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Behörden im weiteren Verfahren, wie in den 
Erläuterungen vorgeschlagen, ist hier zu wenig. Hier ist ein detaillierter Zeitplan im 
Vorhinein zu erarbeiten. Alles andere ist für die Bevölkerung unzumutbar. 
5) Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet und beinhaltet geschützte 
Landschaftsbestandteile. Laut Erläuterung des Planungskonzeptes wird in Zukunft das 
Planvorhaben den Zielen des Landschaftsplanes nicht mehr widersprechen, weil durch 
das geplante Hochwasserschutzbecken „Retentionsraum Worringer Bruch“ die 
Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich teilweise ihre Gültigkeit 
verlieren würden. Dieser Zusammenhang bedarf der Überprüfung. Ebenso die für 
meine Begriffe als gering einzustufende geplante Ausgleichsmaßnahme für das 
Baugebiet.

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6) Einzuholen ist meines Erachtens ein Umweltverträglichkeitsgutachten sowie weiterhin 
die Abstände zum FFH Gebiet Worringer Bruch (Gutachten) zu überprüfen. 
7) An die vorhergehenden Punkte schließt sich die Frage an, warum an dieser Stelle nicht 
ökologisches und klimafreundliches Bauen in einem autofreien Gebiet entstehen kann, 
das sich in die Gegebenheiten gut einpasst? 
8) Weiterhin ist eine vorherige transparente und öffentliche Kommunikation mit den 
Bürgern zu suchen, Dieses sehe ich in der bisherigen Verfahrensweise als nicht 
gewährleistet an. 
 
Stellungnahme von Familie Austin-Schmitz und Familie Jansen vom 03.06.2020 
9) Parkplätze im Baugebiet:  
Im Baugebiet werden insgesamt 185 Wohneinheiten gebaut. Hierfür sind 149 Stellplätze 
vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass Worringen in Randlage der Stadt Köln liegt, kann 
man davon ausgehen, dass diese Anzahl nicht dem Bedarf der Parkplätze entsprechen wird. 
Dies wird zu erheblichen Konflikten führen. Auch ist davon auszugehen, dass Anwohner des 
Baugebietes ihre PKWs in angrenzende Wohnquartiere parken werden. 
Die Erschließung des Wohngebietes soll über die bestehenden Straßen „Schmaler Wall“, 
„Brombeergasse“, „Auf der Füllenweide“ und „Senfweg erfolgen. Keine dieser Straßen im 
geplanten Baugebiet verfügt über einen Gehweg. Nur die Straßen „Schmaler Wall“ verfügt 
zwischen Brombeergasse und St. Tönnisstraße über einen schmalen Gehweg. Die 
Straßenbreiten aller genannten Straßen sind nicht für gegenläufigen Verkehr ausgelegt. 
Gleichzeitig dienen diese Straßen der Worringer Bevölkerung als Zugang zum 
Naturschutzgebiet Worringer Bruch. Bei Zunahme des Verkehrs wird es hier zu erheblichen 
Gefahrenlagen kommen und das ganze Verkehrskonzept in Köln-Worringen in Frage 
gestellt. Ein Teilstück der Straße „Auf der Füllenweide“ ist bereits heute eine 
verkehrsberuhigte Zone. Für die Brombeergasse liegen bereits Ausbaupläne vor. Auch hier 
ist die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone geplant. Daher fallen diese Straßen aus 
unserer Sicht als Zuwegung für das Baugebiet aus. Die beiden Straßen Schmaler Wall und 
Brombeergasse sind bereits Anliegerstraßen, um den Gedanken des 
Landschaftsschutzgebietes und Naturschutzgebietes zu entsprechen. 
 
10)  Infrastruktur im Ort 
Die aktuelle Infrastruktur unseres Orts ist in verschiedenen Bereichen schon jetzt 
ausgelastet. Hier sind insbesondere die medizinische Versorgung mit Hausärzten, der Kita-
Bereich und der Bildungsbereich zu nennen. 
Mehr Hausärzte haben einen Annahmestopp für neue Patienten. Zum Schuljahr 2019/2020 
mussten die Worringer Grundschulen Kinder aus Worringen bei der Neuaufnahme ablehnen. 
Bei Zuzug von ca. 425 neuen Bürgern sind hier weitere Versorgungsengpässe abzusehen. 
Vor der Schaffung eines weiteren Baugebietes ist hier eine Verbesserung der Infrastruktur 
erforderlich. 
 
11) Umfangreiche Bautätigkeiten 
In direkter Nähe zum geplanten Baugebiet soll auch der Schutzwall für den Retentionsraum 
gebaut werden. Dies bedeutet, dass im betroffenen Gebiet zwei große Bauprojekte über 
Jahre hinweg die Umwelt und die Anwohner durch umfangreiche Bautätigkeiten und den 
damit verbundenen Verkehr belasten werden.

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12) Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ 
Das Worringer Bruch ist ein einzigartiges Naturschutzgebiet in und für Köln. Hier lassen sich 
immer wieder wildlebende Tiere beobachten, die auch die Fläche des Baugebietes 
durchstreifen. Der Schutz dieses Lebensraums muss bei den weiteren Planungen 
maßgeblich beachtet werden. 
 
“Notwendige Diskussionspunkte, aus heutiger Sicht zur Beschlussvorlage der Stadt 
Köln mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen“ vom 03.04.2020 
 
13) Straßenführung 
Das Konzept der Straßenführung ist unvollständig, da es zB für den Schmalen Wall keine 
Planung für den Bereich Richtung Pletschbach, ja sogar Richtung St. Tönnis Str. gibt! Der 
Untere Bereich Richtung St. Tönnis Str. ist heute schon (ohne Neubaugebiet) einer 
verkehrstechnische Katastrophe. 
Mit dem vorgelegten Konzept würde sich diese Katastrophe, nach Realisierung des ersten 
Teiles des Bauplanes, im Bereich des Schmalen Walls von der St. Tönnis Str. aus bis hin 
zum zu erstellenden „Neubaugebiet“ weiterführen. 
Für den Ausbau des Baugebietes Richtung St. Tönnis Str. (Teil 2?) gibt es momentan nach 
unserem Wissen noch kein Konzept. 
 
14) Schulen 
Vorgetragenes Konzept ist falsch!! 
Bereits heute sind die Grundschulen in Worringen & Roggendorf / Thenhoven komplett 
belegt. 
Es werden in der zweiten Jahreshälfte d.J. zusätzliche Schüler aus dem zu belegenden 
Flüchtlingsheim in Roggendorf sowie kurzfristig weitere Schüler aus den genehmigten 
Neubaugebieten in Roggendorf / Thenhoven erwartet. 
Dies funktioniert so nicht – unbedingt ist hier ein terminisierter realistischer Plan notwendig. 
Auch bei den weiteren aufgeführten Schulen ist heute bereits ein Belegungsproblem 
vorhanden. 
Ein Konzept fehlt hier komplett!! 
 
15) Nähe zu Industrie 
Nach unserer Information ist hier ein nach den Seveso III Richtlinien längst überfälliges 
Gutachten zu erstellen. 
Daraus sind Informationen zu erhalten bzgl. der Abstände i.S.d. KAS-18, der KAS-32 und 
der Störfall-Verordnung sowie zu den Achtungsabständen und den angemessenen 
Sicherheitsabständen zu naheliegenden Chemieunternehmen. 
Neue Baugebiete dürfen nur durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesen 
werden, wenn das entsprechende Seveso III Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt.

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Aus einem momentan laufenden Seveso III-Gutachten aus Dormagen ist abzulesen welche 
Themen aufkommen werden, zumal die Produkte die das Dormagener Gutachten befeuern 
ortsnäher an Worringen verarbeitet werden als an Dormagen! 
Vorsicht: 
Dieses Seveso-Gutachten kann von den Bürgern eingeklagt werden!! 
 
16) ÖPV 
Trotz neuen möglichen Baugebiets mit etwa 400 plus neuen Bürgern wird eine Bushaltestelle 
entfallen. 
Wie soll das funktionieren? Dies muss erklärt werden. 
 
17) Retentionsraum / Naturschutz 
Der geplante Geltungsbereich des Plangebietes überschneidet sich mit dem Bereich des 
Planfeststellungsverfahrens zum Retentionsraum Worringer Bruch. 
Sollte der geplante (große) Retentionsraum gebaut werden und nicht der vom Bürgerverein 
vorgeschlagene Alternativvorschlag genehmigt werden, sind zahlreiche Themen zu lösen! 
Wie kann man in dieser Beschlussvorlage, die die Realisierung des Retentionsraumes 
dieses neue Baugebiet und damit die weitere Zerstörung des Naturschutzgebietes 
begründen??? 
Quellwasser bei möglicher Flutung des Retentionsraumes gefährdet auch die Bewohner 
dieses neuen Baugebiets. 
Logistische sowie Lärmprobleme beider Projekte sind während der Realisierung unlösbar 
und für die Anwohner unerträglich. 
Ein, wie in der Beschlussfassung formuliertem, das muss im Einklang gelöst werden, ist 
Unsinn und führt zur Katastrophe. Planung der Katastrophe beider Projekte, ist vorgeplant. 
 
18) Parkplätze 
Die geplante Menge der Parkplätze ist bei ca. 185 Wohneinheiten total unzureichend. Hier 
wird eine Verkehrskatastrophe geplant und die Realität wird noch schlimmer werden. 
 
19) Höhere Erwärmung der Umwelt 
Es ergibt sich bei der Realisierung eine negative Auswirkung auf den Klimaschutz. Weniger 
Grün und dafür mehr Beton erzeugt eine höhere Temperatur der Umwelt! 
 
20) Entfluchtung im Großschadensereignis 
Schon heute ist die Entfluchtung im Großschadensereignis ein Problem. 
Wie sieht der Plan bei zusätzlichen Bewohnern aus? 
Zumal die Endversion dieser Bebauung (Teil 2) die uns vorliegt, noch eine erheblich größere 
Bebauung bis hin zum Pletschbach vorsieht. 
Konzept (Teil 2) liegt dem Bürgerverein vor.

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21) Zeitnahe Information der Bürger unbedingt erforderlich 
Die Information der Bürger muss vor einer Entscheidung der Beschlussvorlage im BV 6 
erfolgen!! 
Zeitnahe Information der Bürger ist unbedingt notwendig um vergleichbare Diskussionen, wie 
z.B. beim Beweidungskonzept, zu verhindern. 
Warum muss dieses Konzept mit Priorität durchgebracht werden? 
Wie wir wissen, kann selber eine vernünftige Projektplanung erhebliche Fehler in der 
späteren Ausführung verursachen siehe Lev Brücke, Flughafen Berlin etc. 
Wie sieht dann ein mit Priorität geplantes Projekt in der späteren Ausführung aus, zumal hier 
offensichtlich nur Teil 1 des Gesamtkonzeptes angedacht wurde! 
 
22) Weitere darüber hinaus gehende Planungen 
Es wurden bereits Gespräche mit weiteren angrenzenden Grundstückseigentümern geführt, 
jedoch keine Einigung erzielt. 
Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geplant. Die 
mögliche Endfassung dieses Bebauungskonzeptes (Teil 2) liegt uns vor. 
Hier ist dann unbedingt ein kompletter Ausbau des Schmalen Walls bis zur Tönnis Str. 
notwendig. 
Wie sieht hier die Planung aus? Darüber spricht (jetzt) noch keiner. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei dem Planvorhaben um ein 
Wohnungsbauprojekt handelt, das im Bereich der im Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(STEK Wohnen) definierten Wohnungsbaupotenzialfläche Nummer 6.02 liegt und damit 
einen Beitrag zur Lösung des Wohnungsnotstandes in Köln leisten soll. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das STEK Wohnen beschlossen und damit auch 
eine grundsätzliche Entscheidung für die Bebauung der vorliegenden Fläche getroffen. 
 
Zu den Punkten 1) , 2), 3) 9), 13) und 18) Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept 
Zum gegenwärtigen Stand wird von Seiten des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung 
angeregt, die Erschließung für den motorisierten Verkehr über die innerhalb des 
Plangebietes auszubauenden Straßen „Auf der Füllenweide“, „Schmaler Wall“ und 
Senfweges zur Alten Neusser Landstraße zu ermöglichen, wobei die Erschließung in 
Richtung Brombeergasse aufgrund der nicht auszubauenden schmalen Wege „Auf der 
Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ von Seiten des Plangebietes nur für den Rad- und 
Fußverkehr genutzt werden soll. 
Die Fragen der verkehrlichen Erschließung sowie des Ausbaus und der Ausgestaltung der 
vorhandenen Wege im Plangebiet werden im Zuge des weiteren Verfahrens auf Grundlage 
des zu erarbeitenden Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes geklärt. Auf diesem 
Wege werden auch konkrete Aussagen zum Stellplatznachweis und zum vorgesehenen Car-
Sharing-Angebot getroffen.

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Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird u.a. auch die Anzahl der erforderlichen Stellplätze, 
unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes sowie alternativer Mobilitätsformen, 
ermittelt. 
 
Zu den Punkten 4), 11) und 17) Bautätigkeiten Retentionsraum und bauliche 
Realisierung des Wohnbauvorhabens 
Im weiteren Verfahren ist eine enge Abstimmung der Vorhabenträgerin mit dem 
Stadtplanungsamt und den jeweiligen Behörden und Fachdienststellen vorgesehen, um den 
Bau der Retentionsanlage mit der Realisierung des Planvorhabens zeitlich aufeinander 
abzustimmen und Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. 
 
Zu Punkt 5) Landschaftsschutzgebiet und Ausgleichsmaßnahmen  
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten des Trägers der 
Landschaftsplanung dargelegt, dass das Plangebiet innerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes L 3 „Alte Worringer Rheinschleife“ liegt, welches durch die 
geplante Hochwasserschutzmaßnahme seinen Gebietscharakter verändern wird. Auch die 
derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes würden teilweise ihre 
Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen wird seitens des Trägers der Landschaftsplanung 
nicht Bezug auf § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz genommen und kein Widerspruch 
formuliert. Dieser lässt sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht begründen. 
Im vorliegenden städtebaulichen Konzept wurde in einem ersten Schritt eine Fläche von rund 
8400 m² innerhalb des Plangebietes für den internen Ausgleich vorgesehen. Die 
Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden gemäß der 
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren konkret ermittelt. Die 
jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen, ihr Standort und der entsprechende Umfang sowie der 
Flächenbedarf innerhalb des Plangebietes und etwaige externe Ausgleichsmaßnahmen 
außerhalb des Plangebietes werden hiernach definiert. 
 
Zu den Punkten 6),12) und 17) Umweltverträglichkeitsprüfung und Naturschutzgebiet 
Worringer Bruch 
Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle 
Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 
2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen 
Bestandteilen führen können, unzulässig (Verschlechterungsverbot). Daher sind Projekte vor 
ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszeilen oder 
dem Schutzzweck eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung), 
wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet 
sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dies gilt auch für Vorhaben, die von außerhalb 
das Natura 2000-Gebiet nachteilig beeinflussen können. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist 
in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten wird. 
Das Planvorhaben befindet sich in ca. 450 m Abstand zum FFH-Gebiet. Damit ist eine FFH-
Verträglichkeitsstudie nach aktuellem Kenntnisstand nicht erforderlich. Sollten im weiteren 
Verfahren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die geplante Ausweisung von 
Baugebieten trotz Einhaltung des Mindestabstandes erhebliche Beeinträchtigungen 
hervorgerufen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchzuführen. Darüber 
hinaus wird im weiteren Verfahren das Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung 
geprüft.

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Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung erstellt, um im Zuge der verbindlichen 
Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. 
Wie unter Punkt 12) aufgeführt ist es Aufgabe der weiteren Planung den Schutz des 
Naturschutzgebietes „Worringer Bruch“ maßgeblich zu beachten. 
 
 
Zu den Punkten 7) und 19) Ökologisches und klimafreundliches Bauen und höhere 
Erwärmung der Umwelt 
Die Umsetzung des Vorschlags einer ökologischen und klimafreundlichen Bebauung im 
Bereich des Plangebietes wird bei der Fortentwicklung der weiteren Planung geprüft. In der 
Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss wurde bereits darauf hingewiesen, dass im 
Zuge des Verfahrens auch ein Energiekonzept erstellt werden soll, um Maßnahmen zur 
Minderung der Emissionen des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid CO2 zu definieren.  
Aus gegenwärtiger Sicht erscheint die Entwicklung eines autofreien Wohngebietes an dem 
vorgesehenen Standort insbesondere aufgrund der peripheren Lage zum Kölner 
Stadtzentrum auch in Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Verkehrswende nicht 
standortgerecht. Mithilfe des zu erstellenden Verkehrsgutachtens und des 
Mobilitätskonzeptes sollen umweltschonende, alternative Verkehrsmittel gefördert werden. 
 
Zu den Punkten 8) und 21) Transparente und öffentliche Kommunikation 
Nach der bereits erfolgten frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung der 
Dienststellen soll nach dem Einleitungsbeschluss eine frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit durchgeführt werden. In dessen Rahmen werden transparent und umfangreich 
die verschiedenen Belange der Planung mit der interessierten Öffentlichkeit erörtert werden. 
Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Rahmen aufgefordert zum Planvorhaben 
Stellung zu nehmen.  
Darüber hinaus wird in einem weiteren Schritt im Rahmen des Vorgabenbeschlusses 
öffentlich dargelegt, wie mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der 
Träger öffentlicher Belange umgegangen wird. Das Bauleitplanverfahren erfordert darüber 
hinaus in einem nächsten Schritt nach einer zweiten Behördenbeteiligung auch eine zweite 
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der dann überarbeiteten 
Planungsdokumente samt sämtlicher Gutachten für mindestens 30 Tagen im 
Stadtplanungsamt und auf dem städtischen Internetauftritts. Diese verschiedenen Schritte im 
Bauleitplanverfahren ermöglichen es die unterschiedlichen Belange aufzunehmen und 
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und Planungsfehler zu vermeiden. 
Das Wohnungsbauprojekt soll, wie einleitend dargestellt, einen Beitrag zur Deckung des 
auch fortwährenden Wohnraumbedarfs leisten und erfährt aus diesem Grund eine gewisse 
Priorität. Wie in der Erläuterung zum Planvorhaben dargelegt, erfordert die Planung neben 
der Einleitung und Aufstellung eines Bebauungsplans auch einer Änderung des 
Flächennutzungsplans sowie die Regionalplanfortschreibung, die in den kommenden Jahren 
erfolgen wird. 
Inwiefern in das vorliegende Bebauungsplanverfahren auch weitere Grundstücke in der 
Umgebung des Plangebietes oder aus der restlichen Potenzialfläche aufgenommen werden, 
ist im weiteren Planverfahren zu erörtern.

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Zu den Punkten 10) und 14) Schulen und Infrastrukturen im Ort 
Die hohe Auslastung der vorhandenen Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur in Worringen 
wird in der Planung berücksichtigt. Nach gegenwärtiger Prognose ist eine Versorgung der 
Kinder in der Grundschule „An den Kaulen“ mit zukünftigem Hinzukommen weiterer Kinder 
aus dem Plangebiet grundsätzlich möglich.  
Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, inwiefern eine Verbesserung der 
vorhandenen Infrastrukturen möglich ist. 
Mit der Errichtung einer im Plangebiet vorgesehenen vier-gruppigen Kindertageseinrichtung 
können voraussichtlich über die Bedarfe des neuen Wohnbaugebietes hinausgehende 
Bedarfe der Kinderbetreuung im Stadtteil gedeckt werden. 
 
Zu den Punkten 15) und 20) Nähe zur Industrie und Störfallbetrieben, Entfluchtung im 
Großschadensereignis 
Es ist bekannt, dass sich das Baugebiet teilweise innerhalb des Achtungsabstandes von 
Betriebsbereichen gem. § 3 Abs. 5a Bundesimmissionsschutzgesetzt befindet, in denen 
gefährliche Stoffe vorhanden oder vorgesehen sind. Liegt das Vorhaben innerhalb des 
Achtungsabstandes, ist einzelfallbezogen zu ermitteln, ob das Vorhaben auch innerhalb des 
angemessenen Sicherheitsabstands liegt. 
Im weiteren Verfahren wird daher gutachterlich geklärt, ob sich das Vorhaben auch innerhalb 
von angemessenen Abständen zu den Betriebsbereichen von Störfallbetrieben befindet. Es 
wird ferner geprüft, ob hierdurch ein Erfordernis besteht entsprechende Festsetzungen bzw. 
bauliche Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um die Folgen von möglichen 
Störfällen zu vermeiden oder zu vermindern. 
 
Zu Punkt 16) ÖPV 
Im Bestand befinden sich derzeit zwei Bushaltestellen („Worringen Süd“ und „Alte Neusser 
Landstraße“) entlang der Alten Neusser Landstraße auf Höhe des neuen Baugebietes, 
jeweils in rund 100 Metern Entfernung zum Plangebiet und mit ca. 300 Metern Abstand 
zueinander. Während die Haltestelle „Worringen Süd“ von den Buslinien 120 und 123 
angefahren wird, findet kein Linienverkehr von der Haltestelle „Alte Neusser Landstraße“ 
statt. 
Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche 
Abzweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter 
in Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte 
Neusser Landstraße‘ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der 
bestehenden Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im 
weiteren Verfahren geprüft. Nach gegenwärtigen Stand kommt es allerdings nicht zu einer 
Verschlechterung der ÖPNV-Anbindung des Plangebietes. 
 
Zu Punkt 22) Weitere darüberhinausgehende Planungen 
Teil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ist die 
Siedlungserweiterungsfläche 6.02 „Brombeergasse“ mit einer Größe von 8,4 ha. Diese 
erstreckt sich entlang des südlichen Siedlungsbereiches von Worringen vom Senfweg im 
Süd-Osten bis zum Pletschbachweg im Nord-Westen. Für den südöstlichen Teilbereich 
dieser Fläche soll im Zuge des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens Planungsrecht 
zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung geschaffen werden. Gespräche mit

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Grundstückseigentümern wurden und werden voraussichtlich auch im weiteren 
Planverfahren insbesondere zur städtebaulichen Integration der angrenzenden Grundstücke 
entlang der Alten Neusser Landstraße geführt. Sofern die Grundstücksgespräche positiv 
verlaufen sollten und auch der politische Wille zur Vergrößerung des Plangebietes besteht, 
ist eine Geltungsbereichsausdehnung möglich. Eine Entwicklung der gesamten 
Potenzialfläche ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens allerdings nicht 
vorgesehen. Entsprechend erstreckt sich der zum Einleitungsbeschluss vorliegende 
Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brombeergasse“ auf den süd-
östlichen Bereich der Siedlungserweiterungsfläche.

Beratungsverlauf (2)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1284/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.05.2020
Erstellt
04.05.2020 08:39