1284/2020
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen
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Anlage 0
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Anlage 0 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen Hier: Begründung der Dringlichkeit Das Plangebiet des einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel „Brom- beergasse“ umfasst Teile der Wohnungsbaupotenzialfläche 6.02 „Brombeergasse“ zur Um- setzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen) gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Köln vom 20.12.2016. Im Sinne der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes sollen im Zuge des vorliegenden Bauleitplanverfahrens 185 Wohneinheiten geschaffen werden. Um das Planverfahren zeitnah einzuleiten und zugleich zeitliche Verzögerungen im Planver- fahren zu vermeiden, soll der Einleitungsbeschluss noch vor der Sommerpause 2020 erfol- gen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 1284/2020 Freigabedatum 25.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis der städtebaulichen Planung aus der intensiven Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Vorhabenträger zur Kenntnis. 2. beschließt, auf Basis des städtebaulichen Planungskonzeptes nach § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Ge- biet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf der Füllenweide im süd-östlichen Be- reich der Straße Schmaler Wall und entlang des Senfwegs (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) in Köln-Worringen – Ar- beitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; Alternativen: a) Nullvariante: Das Plangebiet bleibt mit der jetzigen landwirtschaftlichen Nutzung bestehen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Es wird jedoch auch kein erforder- licher, zusätzlicher Wohnraum geschaffen. b) Alternative Planungskonzepte: Die geprüften Alternativkonzepte sahen entweder bei glei- cher Flächeninanspruchnahme eine geringer Durchmischung der Wohnformen mit vergleich- barer Anzahl an Wohneinheiten vor oder schufen weniger Wohneinheiten und eine monotone- re Bebauung durch Reihenhausgruppen oder umfassten neben Reihenhäusern und Ge- schosswohnungsbauten auch Einfamilien- und Doppelhäuser zu Ungunsten eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Das zur Kenntnis vorliegende Konzept bildet das städtebauliche Planungskonzept mit den geringsten Klimaauswirkungen in vergleichbarer kompakter, flächensparsamen Form, welches die Vorhabeng- rundstücke umfasst. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi- dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprü- fung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Mit Schreiben vom 29.05.2019 hat die Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99, 51105 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren soll in Form eines Vollverfahrens durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 09.07.2019 bis 08.08.2019 statt. Eine ergänzende Beteiligung weiterer Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 16.09.2019 bis zum 16.10.2019 durchge- führt. Das circa 4,4 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Worringen im Stadtbezirk Köln-Chorweiler und wird gegenwärtig als Ackerland sowie im südlich des Senfweges gelegenen Bereich als Grün- landstandort (derzeit Pferdeweide) landwirtschaftlich genutzt. Im Norden wird das Plangebiet durch die Straßen ‚Auf der Füllenweide‘, der ‚Neusser Landstraße‘ sowie den ‚Senfweg‘, im Süden durch eine bestehende Hofanlage (Senfweg 11, 11a, 11b) und im Osten und Westen durch landwirtschaftli- che Flächen begrenzt. Damit umfasst das Plangebiet Teile der im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) ausgewiesenen Potenzialfläche 6.02. Nach erfolgreichen Kaufvertragsverhandlungen mit den privaten Eigentümern liegen beurkundete Kaufverträge für die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 (Gemarkung Worringen, Flur 75) und Flurstück 209 (Gemarkung Worringen, Flur 57) vor. Für die städtische Fläche (Flurstück 216) laufen derzeit Ab- stimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Deutsche Reihenhaus AG be- züglich eines Verkaufs. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnfor- men zu entwickeln. Im Rahmen der vorliegenden Planung sind der Bau von circa 185 Wohneinheiten, davon 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern und circa 120 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Zusätzlich ist eine viergruppige Kindertagesstätte Bestandteil der Planung sowie die Einrichtung eines Carsharing-Standortes. Das vorliegende städtebauliche Konzept ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungs- und Aus- tauschprozesses zwischen dem Stadtplanungsamt und der Vorhabenträgerin. Seitens der Vorhaben- trägerin wurde ein Kölner Architekturbüro mit der Erarbeitung und Qualifizierung des städtebaulichen Entwurfes für das Plangebiet beauftragt. Das vorliegende Planungskonzept zeichnet sich insbesonde- re durch eine durchgrünte, gemischte und kompakte Bebauungsstruktur in einzelnen Wohnhöfen mit öffentlich geförderten, wie freifinanzierten Wohnungsangeboten aus. Es werden Blickbeziehungen 3 und Grünstrukturen nach Südwesten und Südosten in die Landschaft zur Verzahnung von Siedlung und Freiraum aufgenommen. Damit trägt das Konzept zur Schaffung von notwendigem Wohnraum auf einer im Stadtentwicklungskonzept Wohnen vorgesehene Potenzialfläche in Köln-Worringen bei und berücksichtigt den Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen ‚Schmaler Wall‘ und ‚Auf der Füllenweide‘ ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils drei Reihen- hausgruppen, mit je fünf bis sechs Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt circa 30 Wohnein- heiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemein- schaftliche Freiräume für die Bewohner des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘ sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamilienhäusern sind circa 48 Wohneinheiten vorgesehen. Als Abschluss zum südlich an- schließenden Freiraum ist eine circa 8400 m² große Ausgleichsfläche vorgesehen. Östlich des ‚Senfweges‘ schließt sich ein Bereich mit einer Mischung aus Reihenhäusern und Ge- schosswohnungsbauten an. Die Geschosswohnungsbauten sind entlang des ‚Senfweges‘ straßenbe- gleitend angeordnet, während die Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich im Übergang zum Freiraum situiert sind. Es werden im straßenabgewandten Bereich ebenfalls kleine Hofsituationen geschaffen, über die sowohl Reihenhäuser als auch Geschosswohnungsbauten erschlossen werden. In diesem Teilbereich entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt circa 24 Wohneinheiten und 16 Rei- henhäuser verteilt auf vier Hausgruppen. Im Eingangsbereich des Quartiers zur ‚Alten Neusser Landstraße‘ hin, soll ein weiterer Geschoss- wohnungsbau mit circa 18 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entrée zum Quartier und als Be- standteil des Ortseingangs durch eine größere Gebäudehöhe als die übrigen Geschosswohnungs- bauten und Reihenhäuser städtebauliche akzentuiert werden. An dieser Stelle sind bis zu vier Vollge- schosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis drei Vollgeschossen vor- gesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das kooperati- ve Baulandmodell (KoopBLM) der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Die Anwen- dungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM wurde von der Vorhabenträgerin am 29.05.2019 unterzeichnet. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewie- sen. Neben geförderten Wohnungen sollen auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungs- bau realisiert werden. Für die Umsetzung dieser Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan erforderlich. Darüber hinaus erfordert die Planung durch Darstellung von Wohn- bauflächen eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Neuausweisung von allgemeinen Sied- lungsbereichen im Regionalplan Köln. Vorberatungen keine Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Erläuterung zum Planungskonzept
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brombeergasse in Köln - Worringen 010050200300 Meter
Anlage 5 Auszug Bezirksvertretung 6
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 27.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 öffentlich 9.2.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen 1284/2020 1. Beschluss: Die von der Bezirksvertretung Chorweiler geforderte Bürgerveranstaltung soll noch im Jahr 2020 durchgeführt werden. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung fordert, dass die Verwaltung im Jahr 2020 eine offene Infover- anstaltung für die Bürger durchführt. Die Ergebnisse sollen in die Vorlage einfließen und der Bezirksvertretung wieder vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke)
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept
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TZ TZ EZ CS Spiel- platz platz Spiel- platz Spiel- platz Spiel- III 12WE III 12WE III 12WE KiGa II469,90m 2 Spielplatz IV 8WE III 10WE III 10 WE III 10 WE III 10 WE III 12WE III 12WE III 12WE 1: 2.000 Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" in Köln-Worringen Stand 19.02.2019 20 10 40 600 GWB GWB GWB GWB GWB GWB GWB GWB GWB GWB GWB RH RH RH RH RH RH RH RH RH RH RH RH RH KiGa Car-Sharing Ausgleichsfläche 8.368 m2 Städtebauliche Kennwerte Wohn- erforderliche 65 65 einheinten (WE) Stellplätze Gesamt RH 120 84Gesamt GWB 185 149Gesamt WE RH GWB KiGa Reihenhaus Geschosswohnungsbau Kindergarten Auf der Füllenweide Senfweg Alte Neusser Landstraße Schmaler Wall Spielplatz (808m 2 ) Deichanlage geplante inkl. 4 m Schutzzone zu beiden Seiten Anlage 2
Anlage 3 Erläuterung
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Anlage 3 Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: „Brombeergasse in Köln-Worringen“ 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Stadt Köln ist Teil einer der Wachstumsregionen in Nordrhein -Westfalen. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht des aktuell großen Wohnraumbedarfes, dringli- ches Ziel der Stadtentwicklung. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Fläche „Brombeergasse“, die im Rahmen der Woh n- bauflächensuche der Stadt Köln für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde (STEK Wo h- nen Fläche 6.02) . Die Fläche wurde dabei für eine kurz - bis mittelfristige Entwicklung (bis 2020) vo r- gesehen. In den Planbereich wurden jene Grundstücke einbezogen, auf die die Deutsche Reihenhaus AG Z u- griff hat. Es haben ebenfalls Gespräche mit weiteren angrenzenden Grund stückseigentümern stat t- gefunden, mit denen bislang jedoch keine Einigung erzielt werden konnte bzw. die an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen kein Interesse haben. Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern vorgesehen. 1.2 Ziel der Planung Die Deutsche Reihenhaus AG beabsichtigt auf der zurzeit landwirtschaftlich genutzte n Fläche in Köln-Worringen eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnformen zu entwickeln. Im Plangebiet ist zudem eine Fläche für eine Kindertagesein richtung sowie für ein Carsharing -Angebot vorgesehen. Zur Verwirklichung der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Rahmen der Bauleitplanung erfor- derlich. Neben einer Flächennutzungsplanänderung soll dies in Form eines vorhabenb ezogenen Bebauungsplans im Vollverfahren erfolgen. Nach erfolgreichen Kaufvertragsverhandlungen mit den privaten Eigentümern liegen beurkundete Kaufverträge für die Flurstücke 96, 122, 123 , 124 , 215 (Gemarkung Worringen, Flur 75) und Flu r- stück 209 (Gemarkung Worringen, Flur 57) vor. Für die städtische Fläche (Flurstück 216) laufen de r- zeit Abstimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Deutsche Reihenhaus AG bezüglich eines Verkaufs. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen des Stadtbezirks Köln-Chorweiler. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von circa 4,4 Hektar. Im Norden wird das Plangebiet durch die Straßen ‚Auf der Füllenweide‘ sowie den ‚Senfweg‘ und der ‚Alten Neusser La ndstraße‘, im Süden durch eine bestehende Hofanlage (Senfweg Nr. 11) und im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die genaue Lage der Fläche kann dem Lageplan mit dem eingezeichneten Geltungsbereich (Anlage 1) entnommen werden. Das P lan- gebiet umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216 der Flur 75 sowie das Flurstück 209 der Flur 57 der Gemarkung Worringen. Damit überschneidet sich der Geltungsbereich des Plangebietes mit dem Bereich des Planfestste l- lungsverfahrens zum Retentio nsraum Worringer Bruch an der Stelle der vorgesehenen Aus gleichs- flächen (Flurstück 122, Flur 75, Gemarkung Worringen) . Eine ggf. erforderliche Anpassung der Ba u- leitplanung an den gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsbeschluss erfolgt im weiteren Verfahren. 2 2.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet ist unbebaut . Es wird in Teilen durch die drei Straßen ‚Schmaler Wall‘, ‚Auf der Fü l- lenweide‘ und dem ‚Senfweg‘ erschlossen und zurzeit als Ackerland und in Teilen als Grünlan d- standort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke entlang des Senfweges genutzt. 2.3 Umgebung Die Umgebung des Plangebiets am süd -östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln -Worringen wird im Norden und Westen durch eine ein - bis zweigeschossige Wohnbebauung in Form von vorwiegend Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße befinden sich zudem Mehrfamil i- enhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich genu tzte Flächen mit einzelnen Hofste l- len an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf der Worringer Bruch. In circa 1,5 Kilometern Entfernung befindet sich die KGS und die Gemeinschaftsgrundschule ‚An den Kaulen‘. Die Versorgung der Kinder aus dem Plangebie t ist in diesen Grundschulen grundsätzlich möglich. Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chorweiler sowie in der Stadt Dormagen in vier bis sechs Kilometern Entfernung. Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln, Teil B für den Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000 -Meter Einzugsgebiet des Stadtteilzentrums Worringen. Damit befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen (Lebensmittelvollsortimenter, Bäcker, Ärzte, Gastronomie, so nstige Dienstleistungen) für den täglichen Bedarf in noch fußläufiger Entfernung zum Plangebiet. 2.4 Erschließung Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die öffentlichen Straßen ‚Auf der Füllenweide‘‚ Schmaler Wall‘ , ‚ Brombeergasse‘ und über die ‚Alte Neusser Landstraße‘ . Die öffentlichen Straßen ‚Senfweg‘, ‚Auf der Füllenweide‘ und ‚Schmaler Wall‘ dienen der inneren Erschließung. Der ‚Senf- weg‘ erschließt das Gebiet in Nord -Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die überörtliche Anbi n- dung an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ bzw. im Weiteren an die ‚Neusser Landstraße‘ (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen ‚Schmaler Wall‘ sowie ‚Auf der Füllenweide‘ erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südosten . Sie führen von der ‚Bro m- beergasse‘ aus zum ‚Senfweg‘. Über die ‚Brombeergasse‘, die etwa parallel zum ‚Senfweg‘ verläuft, besteht eine weitere Anbindung an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ und den Worringer Bruch. Nördlich des Plangebietes in rund 100 Met ern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Worringen Süd der Buslinie 120, die Werktags im 20 -Minuten-Takt und an Samstagen und Sonntagen im 30 - Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg verkehrt. In circa 12 Minuten Fahrtzeit e rreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil Chorweiler sowie durch Umstieg in Chorweiler in die S -Bahn in innerhalb von circa 40 Minuten die Kölner Innenstadt. Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Abzw eigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in Richtung Worri n- gen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte Neusser Landstraße‘ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden Busverbindung zur Bushalteste l- le „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfahren geprüft. 2.5 Planungsrechtliche Situation Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Es wir d aktuell durch den Anwe n- dungsbereich des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauen im Außenbereich - städtebaulich geordnet. Die Realisierung des Planvorhabens erfordert daher die Schaffung von Baurecht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. 3 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientier ter Erholung (BSLE)“ festgelegt. Im „Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereichen (AFAB)“ soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Lan d- schaftsentwicklung und de s Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlich genutzten Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf m öglich (Ziel 1, D.1.2 Regionalplan Köln). In den „Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sind die Bodennutzung und ihre Verteilung auf eine nachhaltige Erhaltung und Wiederherstellung der n a- türlichen Leistungs fähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungsei g- nung auszurichten (Ziel 1, D.3.3 Regionalplan Köln). Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Lande s- planungsgesetz NRW wird die Vereinb arkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans Köln geprüft. Die Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit den Zielen der Raumordnung soll v o- raussichtlic h im Rahmen der Regionalplanfortschreibung, in dessen Zuge der allgemeinen Sie d- lungsbereich in Worringen vergrößert wird und damit unter anderem das Plangebiet mit einbezieht sowie die hieran angepasste Änderung der Flächennutzungsplans erfolgen. 3.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit de s Naturhaushalts, insbesondere zur Sicherung und A n- reicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier - und Pflanzenar- ten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der alten Rheinschleife und ihrer Aue nvegetation sowie aufgrund des ländlich geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in einer naturnahen Umgebung. In der Karte der Entwic k- lungsziele liegt das Plangebiet im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturna- hen Landschaft“. Das Planvorhaben widerspricht damit zunächst den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. Allerdings werden nach Aussagen der Landschaftsplanung die Hochwasserschutzmaßnahmen v o- raussichtlich den Gebietscharakter de s Landschaftsschutzgebietes L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ verändern. Auch die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes werden voraussichtlich teilweise ihre Gültigkeit verlieren. Unter diesen gegebenen Rahmenbedingungen wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Absatz 1 BauGB seitens des Trägers der Landschaftsplanung nicht Bezug auf § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW) genommen und kein Widerspruch gegen die vorliegende Planung formuliert. 3.3 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Grünfläche und Vorrang- und Maß- nahmenfläche dargestellt, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts - und Land- schaftsbildes dient. Damit erfordern die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennu t- zungsplans. Dies soll im Rahmen eines separaten Änderungsverfahrens, welches weitere Bereiche im Umfeld des Plangebietes mit einbezieht, durchgeführt werden. 4 3.4 Planungsfeststellungsverfahren zum Retentionsraum Worringer Bruch Das Planvorhaben grenzt im Westen, Süden und zum Teil im Süd -Osten an den rund 690 Hektar großen ‚Retentionsraum Worringer Bruch‘. Dieser soll zur Verbesserung des Hochw asserschutzes am Niederrhein bi s in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenscheitel bei extremen Hoc h- wasserabflüssen im Rhein durch Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an die Hochwasserführung des Rheines, sowie den Bau gesteuerter Retentionsträume zur Kapp ung von Hochwasserspitzen beitragen. Die Planung des Rete ntionsraumes befindet sich gegenwärtig im Planfeststellungsverfahren, welches mit dem Planfeststellungsbeschluss, der gegenwärtige vorberei- tet wird, abgeschlossen werden soll . Zum Schutz von Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen wurde von der Bezirksregierung Köln die Deichschutzverordnung (DSchVO) erlassen (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neufa s- sung der Verordnung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den G e- wässern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Regi e- rungsbezirk Köln; erste Änderungsverordnung vom 30. November 2004). Die dort definierten Ver - und Gebote sind bei der Fortführung der vorliegenden Planung im Geltungsberei ch der DSchVO in einem Bereich von 50 Metern gemessen ab Deichfuß zu beachten. Die Realisierung des Retentionsraums Worringen soll voraussichtlich in mehreren Baulosen erfolgen. Hierbei sind jeweils die Grundstücksverfügbarkeiten, die Finanzierung sowie d ie Minderung von A n- wohnerbeeinträchtigungen (Lärm, Staub, Verkehrsbehinderung usw.) zu berücksichtigen. Zur Andienung der einzelnen Baubereiche ist vorgesehen, im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe der einzelnen Ba ulose ein bauzeitliches Verkehrswegeko n- zept mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln aufzustellen, in welcher die für den Baustelle n- verkehr freigegebenen Straßen und Wege gekennzeichnet werden. Nach derzeitigem Sach - und Kenntnisstand wird zumindest e in Teil des Baustellenverkehrs für die Errichtung des Deiches im B e- reich des Plangebietes über den Senfweg geführt werden. Für die Realisierung des gesamten Bauvorhabens Retentionsraum Worringen wird wegen des hohen Erdbauanteils sowie des hohen Investiti onsvolumens eine Bauzeit von mindestens 4 bis 5 Jahren veranschlagt. Dauer und Z eitraum im Bereich des Plangebietes können derzeit noch nicht abges e- hen werden, die Festlegung erfolgt im Zuge der Au sführungsplanung. Durch bzw. bei einer zeitgleichen Realisierung beider Planungen darf es nicht zu gegenseitigen B e- hinderungen oder Beeinträchtigungen (z.B. Baustellenverkehr, Lärm) kommen, die unter Umständen auch zu Bauverzögerungen führen können. Aus diesem Grund ist im weiteren Verfahren eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und Fachdienststellen vorgesehen. 3.5 Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorge 3.5.1 Hochwasserschutzkonzept Köln Der Retentionsraum Köln -Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes Köln. Die Planung des Plan feststellungsabschnitts 10 wird im Verfahren berücksichtigt und die Vereinba r- keit v.a. hinsichtlich des Themenbereichs Grundhochwasser gutachterlich geprüft. 3.5.2 Flusshochwasser Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das betroffene Gebiet in einem Ris ikogebiet auße r- halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Der Bereich befindet sich linksrheinisch auf der Höhe des Rheinstrom -km 708,5. Das Gebiet kann beim Versagen des technischen Hochwasse r- schutzes am Rhein bei einem häufigen Hochwasser (9,50 Meter K ölner Pegel (KP)) überflutet we r- den. Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasserschutz für den o.g. Bereich au f 11,90 Meter KP angepasst. Einen hundertpr ozentigen Hochwasserschutz kann es aber auch in Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanlagen können versagen, überströmt oder hinterflutet werden. Zudem liegt das geplante Vorhaben teilweise innerhalb der zukünftigen Schutz- zone III des geplanten Retentionsr aum Worringen nach Deichschutzverordnung (DSchVO). Entspre- 5 chend bedürfen in dieser Schutzzone, die sich 30 Meter auf der Wasser und Landseite des Deiches erstreckt, dauerhafte sowie in der hochwassergefährlichen Zeit vom 1. November bis zum 30. April vorübergehende Vertiefungen der Erdoberfläche von mehr als 1 Meter gemessen von der natürlichen Erdoberfläche einer Genehmigung. Aufgrund der Nähe zum Rhein können im Bereich des Vorhabens auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie aus dem Jahr 2009 können die Grundwasserstände die Oberfläche erreichen. Berechnet wurde der maximale Grundwa sserstand auf Basis der Randbedingungen der bisher höchstgemessenen Grundwasserstände von 1988 und ein Bemessungshochwasser von 11,90 Metern KP. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für d ie tatsächlichen Wasserstände kann somit nicht übernommen werden. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind gemäß des Wasserhaushaltsg e- setzes (WHG) insbesondere zu beachten : § 5 Absatz 2 WHG: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Z u- mutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfo l- gen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den mögl i- chen nachteiligen Fol gen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. § 78 b Absatz 1 WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 WHG Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Übe r- schwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesr echt nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes: 1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugeset z- buches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugeset z- buches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend; 2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jewe i- ligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens ange messen b e- rücksichtigt werden. Diese Auflagen werden in der weiteren Bauleitplanung beachtet. 3.5.3 Grundhochwasser Bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worri n- gen muss bei hohen Rheinwasserständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Die zu erwartenden maximalen Grundwasserstände sind abhängig vom Ausgangswasse r- stand des Grundwassers zu Beginn des Hochwassers und vom auftretenden Wellenverlauf des Hochwassers. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungsunterlangen für den Re tentionsraum Wo r- ringen wurde unter anderem auch die Ausw irkungen des Retent ionsraumes auf den Grundwasse r- stand untersucht. Die durchgeführten Untersuchungen der StEB Köln korrespondieren mit den Unte r- suchungen der RheinEnergie im Auftragt der Stadt Köln, KVB und StEB Köln zur Ermittlung der m a- ximalen Grundwasserstände bei einem Rheinpegel von 11,90 Meter KP entsprechend einem etwa 200-jährigen Hochwasserereignis. Für die Modellberechnung wurde ein hoher Gr undwasserstand zu Begin n der Hochwasserwelle a n- gesetzt. D er Scheitel des Hochwassers liegt bei 11,90 Metern KP. Die Berechnungsergebnisse bei 6 geflutetem Retentionsraum zeigen bei den gesetzten Rahmenbedingungen im Bereich des Plang e- bietes einen maximalen Grun dwasserstand von circa 42,60 Meter NN. Es ist jedoch nicht ausz u- schließen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für die tatsäc h- lichen Rhein- und Grundwasserstände kann somit nicht übernommen werden. Der Wert von 42,60 Met ern NN ist für die Risikobetrachtungen bezüglich der öffentlich und privaten Infrastruktur, statischen Berechnung en und ggf. durchzuführenden Überflutungsnachweisen bei g e- planten Niederschlagswasserversickerungen vor dem Hintergrund des Wiederkehrintervall s des Hochwassers, das sicherlich auße rhalb der üblichen Bemessungskriterien liegt, zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk wird ferner auf den Austritt von Grundwasser bzw. Qualmwasser vor allem im Bereich event uell geplanter Versickerungen ge legt, da hier die sonst für den Rückhalt des Grund - bzw. Qualmwassers sorgenden Deckschichten, gestört bzw. entfernt worden sind. 3.5.4 Überflutungsvorsorge bei Starkregen Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregenfall ü ber- flutungsgefährdet. Öffentliche Grünflächen bzw. multifunktionale Flächen sollten über öffentliche Fließwege erschlossen sein, sodass eine schadlose Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser gewährleistet werden kann. In der weiteren Planung we rden geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge von Starkregenereigni s- sen geprüft. 3.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011, für den Zei t- raum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten ermittelt. Auf Grundlage einer neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wo hneigentum – bereitzustellen. Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als Potenzia l- fläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau von circa 185 Wohneinheiten, davon 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern und circa 120 Wohneinheiten im G e- schosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne des STEK Wohnen geleistet werden. 3.7 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von 185 neuen Wohneinheiten fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln. Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegü nstigten an den Folgekosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln fortgeschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor: Öffentlich geförderter Wohnungsbau Mindestens 30 % der Geschossfläch e (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Wohnung s- bau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich gefördertem Wo h- nungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäusern erzielt werden. 7 Sozial e Infrastruktur Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt Köln i n- nerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist dieser Vorgabe entsprechend die Errichtung einer viergruppigen Kindertagess tätte geplant. Öffentliche Grünflächen und Spielplätze Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungsweise öffen t- lich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten - und lastenfrei zu übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) e in B e- darf von 10 Quadratmetern öffentlicher Grünfläche sowie ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche pro Einwohner im Plangebiet begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spie l- platzes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist , beträgt 500 Quadratmeter. Innerhalb des Plangebiets ist damit ein öffentlicher Spielplatz mit einer Größe von insgesamt 851 m² zu planen und herzurichten. Anwendungszustimmung Der Planbegünstigte des Bebauungsplanverfahrens hat sich für die Anwendung de s Kooperativen Baulandmodells ausgesprochen. Eine entsprechende unterzeichnete Anwendungszustimmung vom 29.05.2019 liegt vor. 3.8 Betriebe und Anlagen nach Stö rfall-Verordnung Das Vorhaben befindet sich teilweise innerhalb der Achtungsabstände der Betriebe INEOS Köln GmbH, Covestro Deutschland AG, Lanxess Deutschland GmbH, Dralon GhmbH, Chemion Logistik GmbH nach Störfall -Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall -Verordnung wird im weiteren Verfahren geprüft und berücksichtigt. 4. Städtebauliches Konzept Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungsplanve r- fahren. 4.1 Gliederung und Struktur des Plangebietes Der Entwurf sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Geschosswohnungsbauten vor. Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und jeweils um Hofstrukturen herum gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner Bewohner erzeugt. Im zentralen Bereich des Plangebiet es zwischen ‚Schmaler Wall‘ und ‚Auf der Füllenweide‘ ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils drei Reihe n- hausgruppen, mit je fünf bis sechs Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt circa 30 Wohnei n- heiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemein- schaftliche Freiräume für die Bewohner des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in West -Ost-Richtung gewährleistet. Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘ sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamilienhäusern sind circa 48 Wohneinheiten vorgesehen. Als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum ist eine circ a 8400 m² große Ausgleichsfläche vorgesehen. Östlich des ‚Senfweges‘ schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten an. Die Geschosswohnungsbauten sind entlang des ‚Senfweges‘ straßenbegleitend angeordn et, während die Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich im Übergang zum Freiraum situiert sind. Es werden im straßenabgewandten Bereich ebenfalls kleine Hofsituati o- nen geschaffen, über die sowohl Reihenhäuser als auch Geschosswohnungsbauten erschlossen 8 werden. In diesem Teilbereich entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt circa 24 Wohnei n- heiten und 16 Reihenhäuser verteilt auf vier Hausgruppen. Im Eingangsbereich des Quartiers zur ‚Alten Neusser Landstraße‘ hin, soll ein weiterer Geschos s- wohnungsbau mi t circa 18 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entr ée zum Quartier und als Bestandteil des Ortseingangs durch eine größere Gebäudehöhe als die übrigen Geschosswo h- nungsbauten und Reihenhäuser städtebauliche akzentuiert werden. An dieser Stelle sind bis zu vier Vollgeschosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis drei Vollgeschossen vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das kooperat i- ve Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben geförderten Wohnungen so l- len aber auch freifinanzierte Wohnungen im Gesc hosswohnungsbau realisiert werden. 4.2 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung erfolgt über drei öffentliche Straßen. Der ‚Senfweg‘ erschließt das Gebiet in Nord - Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die überörtliche Anbindung an die ‚Alte Neusser L andstra- ße‘ bzw. im Weiteren an die ‚Neusser Landstraße‘ (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen ‚Schmaler Wall‘ sowie ‚Auf der Füllenweide‘ erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südosten. Sie führen von der ‚Brombeergasse‘ aus zum ‚Senfweg‘. Über die ‚Brombeergasse‘, die etwa parallel zum ‚Senfweg‘ verläuft besteht eine weitere Anbindung an die ‚Alte Neusser Landstraße‘ und den Worringer Bruch. Für die Entwicklung des Wohnquartiers wird ein Ausbau der Straße n erforderlich. Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zu Grunde gelegt, für den Geschosswo h- nungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die Stellplätze werden vollständig oberirdisch nac h- gewiesen. Dies erfolgt zum einen straßenbeg leitend als Senkrechtparker entlang von ‚Schmaler Wall‘ und ‚Auf der Füllenweide‘; zum anderen entlang von zwei privaten Erschließungsstichen, die in östl i- cher Richtung vom ‚Senfweg‘ abzweigen. Die Stellplätze werden durch Baumpflanzungen optisch gegliedert und begrünt. Im Bereich des Straßenraums werden zusätzlich alternierend öffentliche Parkplätze geschaffen. Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist die Integration eines Carsharing -Systems geplant. Ein Standort für die Carsharing -Fahrzeuge wurde zunäc hst im nordwestlichen Bereich des Plangebietes an der Straße ‚Schmaler Wall‘ verortet. 4.3 Immissionsschutz Schallschutz Die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Nutzung im Umfeld , insbesondere auch in Hinblick auf den im Lärmaktionsplan festgelegten ruhigen Bereich „Worringer Bruch“, werden im weiteren Planverfahren im Rahmen eines Lärmgutachtens untersucht. Die für den Schutz vor Lärmimmissionen erforderlichen Maßnahmen werden im Beba u- ungsplan entsprec hend festgesetzt. Landwirtschaftlicher Betrieb Südlich des Plangebietes befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb Im weiteren Verfahren sind daher die Auswirkungen des landwirtschaftlichen Betriebs (Lärm, Geruch etc.) auf die geplante Wohnbebauung s owie die Auswirkungen der ge planten Wohnnutzung auf die Entwicklungsmöglic h- keiten des Betriebes zu ermitteln und zu bewerten. 4.4 Grün- und Freiflächen Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten) und den ebenf alls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen, Kleinkinderspielplätze der Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf circa 2.000 Quadratmeter öffentliche Grünflächen vor. In diesen enthalten ist ein zentral gelegener, öffentlicher Spielplatz von circa 800 m² Fläche. Dieser 9 ist zentral im Quartier im Übergangsbereich von ‚Senfweg‘ und ‚Schmaler Wall‘ vorgesehen und d a- mit unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung. 4.5 Soziale Infrastruktur Im städtebaulichen Entwurf ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des ‚Senfweges‘ eine Fläche zur Errichtung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen zentral im neuen Wohnquartier situiert und über die öffentlichen Straßen ‚Senfweg‘ und ‚Schmaler Wall‘ g ut erreichbar; zum anderen ist der Außenbereich der Kita abseits der Straßen zum Freiraum hin orientiert. An der Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer vier -gruppigen Kindertagesstätte mit einer erforderlichen Grundstücksfläche von 1.600 Quadratmetern ausgegangen. Dieser wird vorau s- sichtlich über die Bedarfe des neuen Wohngebietes hinausgehende Bedarfe im Stadtteil decken kö n- nen. 4.6 Ver- und Entsorgung Die Versor gung der Reihenhäuser mit Wärme, Strom und Wasser ist über zwei gemeinsame Tec h- nikzentralen mit Blockheizkraftwerk geplant. Diese werden an die öffentlichen Leitungen angebu n- den. Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme -, Str om- und Kal t- wasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der Wohneinheiten befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trinkwarmwasserbereitung und Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomis ch und ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heizkessel bzw. eine Heiztherme je Wohneinheit verzichtet werden kann. Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 4.7 Denkmalschutz / Bodendenkma lschutz Es befinden sich keine eingetragenen Denkmäler im Plangebiet, allerdings werden aufgrund der vo r- handenen archäologischen Datenbasis Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen erwartet. Zur Überprüfung des bestehenden archäologischen Befundverdachts wird im weiteren Verfahren die Durchführung einer archäologischen Sachverstandsermittlung mit Baggersondagen , die durch eine archäologische Fachfirma nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NW durchgeführt wird, geprüft. 4.8 Naturschutz Unmittelbar östlich und teilweise südlich angrenzend sowie südlich des Senfweges befindet sich die Biotopverbundfläche VB -K-4907-102 „Acker -Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Worringen“ mit einer hera usragenden Bedeutung zum Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch wertvollen Landschaftselemente der Rheinaue. Dieser Bereich fungiert als Vernetzungselement zur Anbindung des landesweit bedeutsamen Worringer Bruchs an die naturschutzwü rdige Rheinaue. Ferner stellt diese Biotopverbundfläche einen wertvollen Retentionsraum dar. Das Fauna -Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „ N 3 Worringer Bruch“ ist ein ehemaliger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins , welcher sich ca. 450 m südwestlich des Plang e- bietes befindet. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand korrespondierende Grundwasserstände auf. Das FFH -Gebiet ist wegen der hier vorkommenden Lebensräume Erlen - Eschen- und Weichholzauenwald sowie die gr oßflächigen Primärröhrichte des verlandeten Altarms von landesweiter Bedeutung. Als Erhaltungsziel sind folgende im Gebiet vorkommende Lebensrau m- typen nach Anhang I der FFH -Richtlinie maßgeblich: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), Erlen -Eschen-Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Leben s- raum) und Hartholzauenwälder (91F0) sowie als FFH -Art der im Gebiet vorkommende Kammmolch (Anhang II der FFH -Richtlinie). In dem Gebiet gibt es außerdem Vorkommen folgender Voge larten: Rohrweihe, Wespenbussard, Pirol und Nachtigall. Hinzu kommen im Randbereich typische Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden. 10 Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000 -Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig (Ve r- schlechterungsverbot). Daher sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführun g auf ihre Verträ g- lichkeit mit den Erhaltungszeilen oder dem Schutzzweck eines Natura -2000-Gebietes zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung), wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich z u beeinträchtigen. Dies gilt auch für Vorhaben, die von außerhalb das Natura 2000 -Gebiet nachteilig beeinflussen können. Eine erhebliche Beeinträcht i- gung ist in der Regel nicht anzunehmen, we nn ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten wird. Das Planvo rhaben befindet sich in ca. 450 m Abstand zum FFH -Gebiet. Eine FFH- Verträglichkeitsstudie ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht erforderlich. Sollten im weiteren Verfa h- ren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die geplante Ausweisung von Baugebieten tr otz Ei n- haltung des Mindestabstandes erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können , ist eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der naturschutzfachl i- chen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen definiert. Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 werden ebenfalls durch den Vorhabe n- träger erworben, sodass in dies em Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen ökologischen Ausgleich zu erbringen. 4.9 Artenschutz Aus dem unmittelbaren Umfeld des Plangebietes sind mindestens 3 Paare der streng geschützten Arten Rot - und Schwarzmilan bekannt. Beide Arten reagiere n empfindlich auf bau -, anlage - oder betriebsbedingte Faktoren (z.B. Lärm, Licht, Bewegung, Strukturverluste im Umfeld des Neststando r- tes). Darüber hinaus ist mit dem Vorkommen von Offenlandarten im Plangebiet und seinem Umfeld zu rechnen. Im weiteren Ve rfahren wird eine Artenschutzprüfung erstellt um im Zuge der verbindlichen Baulei t- planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. 4.10 Vorsorgender Bodenschutz und Wasserschutz Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Böden sind aufgrund der Funktion als Wasserspei cher und durch ihre Regulations - und Kühlungsfunktion als schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Bodenfunktionen wird im Verfahren ermittelt. Im Verfahren wird ferner geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versickert werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Niederschlagswa s- serabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwassergefahrenzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Das Plangebiet ist darüber hinaus zur Hälfte (sü d- östlicher Teil zwischen ‚Schmaler Wall‘ und Auf de Füllenweide‘ sowie südöstlich des Senfweges‘) Bestandteil der Wassersch utzzone III b des Wasserwerks Weiler. Die möglichen Risiken und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt und entsprechende Verme i- dungs- und Verminderungsmaßnahmen geprüft. 4.11 Klimaschutz Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen zur Vermeidung von zusätzlicher Erwärmung und zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind. 11 4.12 Kennwerte des städtebaulichen P lankonzeptes Größe des Plangebiets 4,4 ha BGF über alle Baufelder ca. 22.000 qm − BGF Wohnen ca. 21.000 qm − BGF Sonderwohnformen (z.B. Studenten, Wohngruppen, gewerblichen Wohnen) -/- − BGF Gewerbe -/- − BGF Gemeinbedarf 940 qm Kita − BGF sonstige Nutzungen -/- Anzahl der geplanten WE ca. 185 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern Ca. 120 Wohneinheiten im Geschosswohnung s- bau davon öffentlich gefördert ca. 72 (ca. 30% der oberirdischen BGF) Frei- und Grünfläche ca. 14.900 qm davon öffentlich ca. 2.000 qm, davon ca. 500 qm als öffentlicher Spielplatz davon privat ca. 12.900 qm Ausgleichsfläche ca. 8.400 qm Verkehrsfläche ca. 7.400 qm davon öffentlich ca. 3.700 qm davon privat ca. 3.700 qm Grundstücksfläche Kita 1.600 qm GRZ I 0,3 GRZ II 0,55 GFZ 0,77 5. Begründung der Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB) Die konkrete Erarbeitung der Planinhalte erfolgt im weiteren Verfahren. 5.1 Art der baulichen Nutzung 5.2 Maß der baulichen Nutzung 5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 5.4 Erschließung - Verkehr, ÖPNV - Versorgung - Stellplätze - Technische Infrastruktur - Müllentsorgung 5.5 Grünflächen 5.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen 5.8 Bauordnungsrechtliche Festsetzu ngen 6. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i. V. m. der Anlage 1 zum BauGB Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die B e- lange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im U m- weltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Die Erarbeitung des Umweltberichtes erfolgt im weiteren Verfahren. 12 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfü h- rungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan h andelt, werden die Planungs - und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. Die nächsten Planungsschritte sind die Vergabe und die darauf folgende Auswertung von Gutachten zur Vorbereitung der Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentli chkeitsbeteiligung. Diese Schritte sollen zeitlich parallel zur Fortschreibung des Regionalplans und der erforderlichen Flächennu t- zungsplanänderung im Bereich und der Umgebung des Vorhabens erfolgen damit der Bebauung s- plan m it Abschluss der Regionalplanfortschreibung im Jahr 2025 per Satzung beschlossen werden kann.
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.06.2020 zu Punkt 9.2.7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen Auszug aus der Niederschrift: Bezirksbürgermeister Herrn Zöllner liegen bereits mehrere Schreiben mit einer Vielzahl von Fragen von Bürgern, Bürgervereinen und Mandatsträgern zu der geplanten Bebauung vor, die er an das zuständige Fachamt weitergeben wird. Im Folgenden sind die oben erwähnten Fragen zum Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ aufgeführten und zur besseren Übersicht und Beantwortung durchnummeriert. Fragen von Frau Britta Nesseler-Komp, Mitglied im Rat der Stadt Köln vom 06.06.2020: 1) Das geplante Baugebiet wird laut Erläuterung durch 3 Zuwegungen erschlossen werden. Diese Wege sind so schmal (die Bezeichnung Schmaler Weg ist hier wörtlich zu nehmen), dass hier momentan nur unter Umständen 2 Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können und zwar unter Zuhilfenahme beider Randstreifen. 2) Die Wege dienen hauptsächlich als Eingangstor zum Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet Worringer Bruch für erholungsuchende Spaziergänger oder Fahrradfahrer. Motorisierter Verkehr findet lediglich als Anwohnerverkehr oder landwirtschaftlicher Verkehr statt. 3) Anhand des zugrunde gelegten Stellplatzschlüssels lässt sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen nur erahnen. Hinzuzurechnen sind Besucherverkehre, Post und Paketzustellungen etc. Alle Verkehre werden nicht ausschließlich über die „Alte Neusser Landstraße“ ins und aus dem Plangebiet fließen, sondern über die äußerst schmalen Zuwegungen von „Brombeergasse“ und „Schmaler Wall“ ein- und abfließen, die nicht in der Lage sind diese Verkehre aufzunehmen. Punkte 1 – 3 lassen darauf schließen, dass lediglich ein Ausbau der im Plangebiet liegenden Wege diese Problematik bei weitem nicht lösen kann. Bevor in die weitere Planung eingestiegen wird fordere ich dringend dazu auf, ein Verkehrskonzept für diesen Bereich zu entwickeln. 4) Der geplante Retentionsraum „Worringer Bruch“ wird durch erhebliche Bautätigkeiten das Plangebiet beeinträchtigen. Die Zufahrtswege für schweres Gerät und unzählige LKW Bewegungen (Deichbau) sind dieselben, die das Baugebiet erschließen sollen. Eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Behörden im weiteren Verfahren, wie in den Erläuterungen vorgeschlagen, ist hier zu wenig. Hier ist ein detaillierter Zeitplan im Vorhinein zu erarbeiten. Alles andere ist für die Bevölkerung unzumutbar. 5) Die Baumaßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet und beinhaltet geschützte Landschaftsbestandteile. Laut Erläuterung des Planungskonzeptes wird in Zukunft das Planvorhaben den Zielen des Landschaftsplanes nicht mehr widersprechen, weil durch das geplante Hochwasserschutzbecken „Retentionsraum Worringer Bruch“ die Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich teilweise ihre Gültigkeit verlieren würden. Dieser Zusammenhang bedarf der Überprüfung. Ebenso die für meine Begriffe als gering einzustufende geplante Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet. 2 6) Einzuholen ist meines Erachtens ein Umweltverträglichkeitsgutachten sowie weiterhin die Abstände zum FFH Gebiet Worringer Bruch (Gutachten) zu überprüfen. 7) An die vorhergehenden Punkte schließt sich die Frage an, warum an dieser Stelle nicht ökologisches und klimafreundliches Bauen in einem autofreien Gebiet entstehen kann, das sich in die Gegebenheiten gut einpasst? 8) Weiterhin ist eine vorherige transparente und öffentliche Kommunikation mit den Bürgern zu suchen, Dieses sehe ich in der bisherigen Verfahrensweise als nicht gewährleistet an. Stellungnahme von Familie Austin-Schmitz und Familie Jansen vom 03.06.2020 9) Parkplätze im Baugebiet: Im Baugebiet werden insgesamt 185 Wohneinheiten gebaut. Hierfür sind 149 Stellplätze vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass Worringen in Randlage der Stadt Köln liegt, kann man davon ausgehen, dass diese Anzahl nicht dem Bedarf der Parkplätze entsprechen wird. Dies wird zu erheblichen Konflikten führen. Auch ist davon auszugehen, dass Anwohner des Baugebietes ihre PKWs in angrenzende Wohnquartiere parken werden. Die Erschließung des Wohngebietes soll über die bestehenden Straßen „Schmaler Wall“, „Brombeergasse“, „Auf der Füllenweide“ und „Senfweg erfolgen. Keine dieser Straßen im geplanten Baugebiet verfügt über einen Gehweg. Nur die Straßen „Schmaler Wall“ verfügt zwischen Brombeergasse und St. Tönnisstraße über einen schmalen Gehweg. Die Straßenbreiten aller genannten Straßen sind nicht für gegenläufigen Verkehr ausgelegt. Gleichzeitig dienen diese Straßen der Worringer Bevölkerung als Zugang zum Naturschutzgebiet Worringer Bruch. Bei Zunahme des Verkehrs wird es hier zu erheblichen Gefahrenlagen kommen und das ganze Verkehrskonzept in Köln-Worringen in Frage gestellt. Ein Teilstück der Straße „Auf der Füllenweide“ ist bereits heute eine verkehrsberuhigte Zone. Für die Brombeergasse liegen bereits Ausbaupläne vor. Auch hier ist die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone geplant. Daher fallen diese Straßen aus unserer Sicht als Zuwegung für das Baugebiet aus. Die beiden Straßen Schmaler Wall und Brombeergasse sind bereits Anliegerstraßen, um den Gedanken des Landschaftsschutzgebietes und Naturschutzgebietes zu entsprechen. 10) Infrastruktur im Ort Die aktuelle Infrastruktur unseres Orts ist in verschiedenen Bereichen schon jetzt ausgelastet. Hier sind insbesondere die medizinische Versorgung mit Hausärzten, der Kita- Bereich und der Bildungsbereich zu nennen. Mehr Hausärzte haben einen Annahmestopp für neue Patienten. Zum Schuljahr 2019/2020 mussten die Worringer Grundschulen Kinder aus Worringen bei der Neuaufnahme ablehnen. Bei Zuzug von ca. 425 neuen Bürgern sind hier weitere Versorgungsengpässe abzusehen. Vor der Schaffung eines weiteren Baugebietes ist hier eine Verbesserung der Infrastruktur erforderlich. 11) Umfangreiche Bautätigkeiten In direkter Nähe zum geplanten Baugebiet soll auch der Schutzwall für den Retentionsraum gebaut werden. Dies bedeutet, dass im betroffenen Gebiet zwei große Bauprojekte über Jahre hinweg die Umwelt und die Anwohner durch umfangreiche Bautätigkeiten und den damit verbundenen Verkehr belasten werden. 3 12) Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ Das Worringer Bruch ist ein einzigartiges Naturschutzgebiet in und für Köln. Hier lassen sich immer wieder wildlebende Tiere beobachten, die auch die Fläche des Baugebietes durchstreifen. Der Schutz dieses Lebensraums muss bei den weiteren Planungen maßgeblich beachtet werden. “Notwendige Diskussionspunkte, aus heutiger Sicht zur Beschlussvorlage der Stadt Köln mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen“ vom 03.04.2020 13) Straßenführung Das Konzept der Straßenführung ist unvollständig, da es zB für den Schmalen Wall keine Planung für den Bereich Richtung Pletschbach, ja sogar Richtung St. Tönnis Str. gibt! Der Untere Bereich Richtung St. Tönnis Str. ist heute schon (ohne Neubaugebiet) einer verkehrstechnische Katastrophe. Mit dem vorgelegten Konzept würde sich diese Katastrophe, nach Realisierung des ersten Teiles des Bauplanes, im Bereich des Schmalen Walls von der St. Tönnis Str. aus bis hin zum zu erstellenden „Neubaugebiet“ weiterführen. Für den Ausbau des Baugebietes Richtung St. Tönnis Str. (Teil 2?) gibt es momentan nach unserem Wissen noch kein Konzept. 14) Schulen Vorgetragenes Konzept ist falsch!! Bereits heute sind die Grundschulen in Worringen & Roggendorf / Thenhoven komplett belegt. Es werden in der zweiten Jahreshälfte d.J. zusätzliche Schüler aus dem zu belegenden Flüchtlingsheim in Roggendorf sowie kurzfristig weitere Schüler aus den genehmigten Neubaugebieten in Roggendorf / Thenhoven erwartet. Dies funktioniert so nicht – unbedingt ist hier ein terminisierter realistischer Plan notwendig. Auch bei den weiteren aufgeführten Schulen ist heute bereits ein Belegungsproblem vorhanden. Ein Konzept fehlt hier komplett!! 15) Nähe zu Industrie Nach unserer Information ist hier ein nach den Seveso III Richtlinien längst überfälliges Gutachten zu erstellen. Daraus sind Informationen zu erhalten bzgl. der Abstände i.S.d. KAS-18, der KAS-32 und der Störfall-Verordnung sowie zu den Achtungsabständen und den angemessenen Sicherheitsabständen zu naheliegenden Chemieunternehmen. Neue Baugebiete dürfen nur durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesen werden, wenn das entsprechende Seveso III Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt. 4 Aus einem momentan laufenden Seveso III-Gutachten aus Dormagen ist abzulesen welche Themen aufkommen werden, zumal die Produkte die das Dormagener Gutachten befeuern ortsnäher an Worringen verarbeitet werden als an Dormagen! Vorsicht: Dieses Seveso-Gutachten kann von den Bürgern eingeklagt werden!! 16) ÖPV Trotz neuen möglichen Baugebiets mit etwa 400 plus neuen Bürgern wird eine Bushaltestelle entfallen. Wie soll das funktionieren? Dies muss erklärt werden. 17) Retentionsraum / Naturschutz Der geplante Geltungsbereich des Plangebietes überschneidet sich mit dem Bereich des Planfeststellungsverfahrens zum Retentionsraum Worringer Bruch. Sollte der geplante (große) Retentionsraum gebaut werden und nicht der vom Bürgerverein vorgeschlagene Alternativvorschlag genehmigt werden, sind zahlreiche Themen zu lösen! Wie kann man in dieser Beschlussvorlage, die die Realisierung des Retentionsraumes dieses neue Baugebiet und damit die weitere Zerstörung des Naturschutzgebietes begründen??? Quellwasser bei möglicher Flutung des Retentionsraumes gefährdet auch die Bewohner dieses neuen Baugebiets. Logistische sowie Lärmprobleme beider Projekte sind während der Realisierung unlösbar und für die Anwohner unerträglich. Ein, wie in der Beschlussfassung formuliertem, das muss im Einklang gelöst werden, ist Unsinn und führt zur Katastrophe. Planung der Katastrophe beider Projekte, ist vorgeplant. 18) Parkplätze Die geplante Menge der Parkplätze ist bei ca. 185 Wohneinheiten total unzureichend. Hier wird eine Verkehrskatastrophe geplant und die Realität wird noch schlimmer werden. 19) Höhere Erwärmung der Umwelt Es ergibt sich bei der Realisierung eine negative Auswirkung auf den Klimaschutz. Weniger Grün und dafür mehr Beton erzeugt eine höhere Temperatur der Umwelt! 20) Entfluchtung im Großschadensereignis Schon heute ist die Entfluchtung im Großschadensereignis ein Problem. Wie sieht der Plan bei zusätzlichen Bewohnern aus? Zumal die Endversion dieser Bebauung (Teil 2) die uns vorliegt, noch eine erheblich größere Bebauung bis hin zum Pletschbach vorsieht. Konzept (Teil 2) liegt dem Bürgerverein vor. 5 21) Zeitnahe Information der Bürger unbedingt erforderlich Die Information der Bürger muss vor einer Entscheidung der Beschlussvorlage im BV 6 erfolgen!! Zeitnahe Information der Bürger ist unbedingt notwendig um vergleichbare Diskussionen, wie z.B. beim Beweidungskonzept, zu verhindern. Warum muss dieses Konzept mit Priorität durchgebracht werden? Wie wir wissen, kann selber eine vernünftige Projektplanung erhebliche Fehler in der späteren Ausführung verursachen siehe Lev Brücke, Flughafen Berlin etc. Wie sieht dann ein mit Priorität geplantes Projekt in der späteren Ausführung aus, zumal hier offensichtlich nur Teil 1 des Gesamtkonzeptes angedacht wurde! 22) Weitere darüber hinaus gehende Planungen Es wurden bereits Gespräche mit weiteren angrenzenden Grundstückseigentümern geführt, jedoch keine Einigung erzielt. Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geplant. Die mögliche Endfassung dieses Bebauungskonzeptes (Teil 2) liegt uns vor. Hier ist dann unbedingt ein kompletter Ausbau des Schmalen Walls bis zur Tönnis Str. notwendig. Wie sieht hier die Planung aus? Darüber spricht (jetzt) noch keiner. Stellungnahme der Verwaltung Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei dem Planvorhaben um ein Wohnungsbauprojekt handelt, das im Bereich der im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) definierten Wohnungsbaupotenzialfläche Nummer 6.02 liegt und damit einen Beitrag zur Lösung des Wohnungsnotstandes in Köln leisten soll. Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das STEK Wohnen beschlossen und damit auch eine grundsätzliche Entscheidung für die Bebauung der vorliegenden Fläche getroffen. Zu den Punkten 1) , 2), 3) 9), 13) und 18) Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept Zum gegenwärtigen Stand wird von Seiten des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung angeregt, die Erschließung für den motorisierten Verkehr über die innerhalb des Plangebietes auszubauenden Straßen „Auf der Füllenweide“, „Schmaler Wall“ und Senfweges zur Alten Neusser Landstraße zu ermöglichen, wobei die Erschließung in Richtung Brombeergasse aufgrund der nicht auszubauenden schmalen Wege „Auf der Füllenweide“ und „Schmaler Wall“ von Seiten des Plangebietes nur für den Rad- und Fußverkehr genutzt werden soll. Die Fragen der verkehrlichen Erschließung sowie des Ausbaus und der Ausgestaltung der vorhandenen Wege im Plangebiet werden im Zuge des weiteren Verfahrens auf Grundlage des zu erarbeitenden Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes geklärt. Auf diesem Wege werden auch konkrete Aussagen zum Stellplatznachweis und zum vorgesehenen Car- Sharing-Angebot getroffen. 6 Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird u.a. auch die Anzahl der erforderlichen Stellplätze, unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes sowie alternativer Mobilitätsformen, ermittelt. Zu den Punkten 4), 11) und 17) Bautätigkeiten Retentionsraum und bauliche Realisierung des Wohnbauvorhabens Im weiteren Verfahren ist eine enge Abstimmung der Vorhabenträgerin mit dem Stadtplanungsamt und den jeweiligen Behörden und Fachdienststellen vorgesehen, um den Bau der Retentionsanlage mit der Realisierung des Planvorhabens zeitlich aufeinander abzustimmen und Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Zu Punkt 5) Landschaftsschutzgebiet und Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten des Trägers der Landschaftsplanung dargelegt, dass das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 3 „Alte Worringer Rheinschleife“ liegt, welches durch die geplante Hochwasserschutzmaßnahme seinen Gebietscharakter verändern wird. Auch die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes würden teilweise ihre Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen wird seitens des Trägers der Landschaftsplanung nicht Bezug auf § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz genommen und kein Widerspruch formuliert. Dieser lässt sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht begründen. Im vorliegenden städtebaulichen Konzept wurde in einem ersten Schritt eine Fläche von rund 8400 m² innerhalb des Plangebietes für den internen Ausgleich vorgesehen. Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden gemäß der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren konkret ermittelt. Die jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen, ihr Standort und der entsprechende Umfang sowie der Flächenbedarf innerhalb des Plangebietes und etwaige externe Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden hiernach definiert. Zu den Punkten 6),12) und 17) Umweltverträglichkeitsprüfung und Naturschutzgebiet Worringer Bruch Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig (Verschlechterungsverbot). Daher sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszeilen oder dem Schutzzweck eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung), wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dies gilt auch für Vorhaben, die von außerhalb das Natura 2000-Gebiet nachteilig beeinflussen können. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten wird. Das Planvorhaben befindet sich in ca. 450 m Abstand zum FFH-Gebiet. Damit ist eine FFH- Verträglichkeitsstudie nach aktuellem Kenntnisstand nicht erforderlich. Sollten im weiteren Verfahren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die geplante Ausweisung von Baugebieten trotz Einhaltung des Mindestabstandes erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchzuführen. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren das Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung geprüft. 7 Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung erstellt, um im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen. Wie unter Punkt 12) aufgeführt ist es Aufgabe der weiteren Planung den Schutz des Naturschutzgebietes „Worringer Bruch“ maßgeblich zu beachten. Zu den Punkten 7) und 19) Ökologisches und klimafreundliches Bauen und höhere Erwärmung der Umwelt Die Umsetzung des Vorschlags einer ökologischen und klimafreundlichen Bebauung im Bereich des Plangebietes wird bei der Fortentwicklung der weiteren Planung geprüft. In der Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Zuge des Verfahrens auch ein Energiekonzept erstellt werden soll, um Maßnahmen zur Minderung der Emissionen des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid CO2 zu definieren. Aus gegenwärtiger Sicht erscheint die Entwicklung eines autofreien Wohngebietes an dem vorgesehenen Standort insbesondere aufgrund der peripheren Lage zum Kölner Stadtzentrum auch in Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Verkehrswende nicht standortgerecht. Mithilfe des zu erstellenden Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes sollen umweltschonende, alternative Verkehrsmittel gefördert werden. Zu den Punkten 8) und 21) Transparente und öffentliche Kommunikation Nach der bereits erfolgten frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung der Dienststellen soll nach dem Einleitungsbeschluss eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. In dessen Rahmen werden transparent und umfangreich die verschiedenen Belange der Planung mit der interessierten Öffentlichkeit erörtert werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Rahmen aufgefordert zum Planvorhaben Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wird in einem weiteren Schritt im Rahmen des Vorgabenbeschlusses öffentlich dargelegt, wie mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange umgegangen wird. Das Bauleitplanverfahren erfordert darüber hinaus in einem nächsten Schritt nach einer zweiten Behördenbeteiligung auch eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der dann überarbeiteten Planungsdokumente samt sämtlicher Gutachten für mindestens 30 Tagen im Stadtplanungsamt und auf dem städtischen Internetauftritts. Diese verschiedenen Schritte im Bauleitplanverfahren ermöglichen es die unterschiedlichen Belange aufzunehmen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und Planungsfehler zu vermeiden. Das Wohnungsbauprojekt soll, wie einleitend dargestellt, einen Beitrag zur Deckung des auch fortwährenden Wohnraumbedarfs leisten und erfährt aus diesem Grund eine gewisse Priorität. Wie in der Erläuterung zum Planvorhaben dargelegt, erfordert die Planung neben der Einleitung und Aufstellung eines Bebauungsplans auch einer Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Regionalplanfortschreibung, die in den kommenden Jahren erfolgen wird. Inwiefern in das vorliegende Bebauungsplanverfahren auch weitere Grundstücke in der Umgebung des Plangebietes oder aus der restlichen Potenzialfläche aufgenommen werden, ist im weiteren Planverfahren zu erörtern. 8 Zu den Punkten 10) und 14) Schulen und Infrastrukturen im Ort Die hohe Auslastung der vorhandenen Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur in Worringen wird in der Planung berücksichtigt. Nach gegenwärtiger Prognose ist eine Versorgung der Kinder in der Grundschule „An den Kaulen“ mit zukünftigem Hinzukommen weiterer Kinder aus dem Plangebiet grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, inwiefern eine Verbesserung der vorhandenen Infrastrukturen möglich ist. Mit der Errichtung einer im Plangebiet vorgesehenen vier-gruppigen Kindertageseinrichtung können voraussichtlich über die Bedarfe des neuen Wohnbaugebietes hinausgehende Bedarfe der Kinderbetreuung im Stadtteil gedeckt werden. Zu den Punkten 15) und 20) Nähe zur Industrie und Störfallbetrieben, Entfluchtung im Großschadensereignis Es ist bekannt, dass sich das Baugebiet teilweise innerhalb des Achtungsabstandes von Betriebsbereichen gem. § 3 Abs. 5a Bundesimmissionsschutzgesetzt befindet, in denen gefährliche Stoffe vorhanden oder vorgesehen sind. Liegt das Vorhaben innerhalb des Achtungsabstandes, ist einzelfallbezogen zu ermitteln, ob das Vorhaben auch innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands liegt. Im weiteren Verfahren wird daher gutachterlich geklärt, ob sich das Vorhaben auch innerhalb von angemessenen Abständen zu den Betriebsbereichen von Störfallbetrieben befindet. Es wird ferner geprüft, ob hierdurch ein Erfordernis besteht entsprechende Festsetzungen bzw. bauliche Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um die Folgen von möglichen Störfällen zu vermeiden oder zu vermindern. Zu Punkt 16) ÖPV Im Bestand befinden sich derzeit zwei Bushaltestellen („Worringen Süd“ und „Alte Neusser Landstraße“) entlang der Alten Neusser Landstraße auf Höhe des neuen Baugebietes, jeweils in rund 100 Metern Entfernung zum Plangebiet und mit ca. 300 Metern Abstand zueinander. Während die Haltestelle „Worringen Süd“ von den Buslinien 120 und 123 angefahren wird, findet kein Linienverkehr von der Haltestelle „Alte Neusser Landstraße“ statt. Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Abzweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte Neusser Landstraße‘ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfahren geprüft. Nach gegenwärtigen Stand kommt es allerdings nicht zu einer Verschlechterung der ÖPNV-Anbindung des Plangebietes. Zu Punkt 22) Weitere darüberhinausgehende Planungen Teil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ist die Siedlungserweiterungsfläche 6.02 „Brombeergasse“ mit einer Größe von 8,4 ha. Diese erstreckt sich entlang des südlichen Siedlungsbereiches von Worringen vom Senfweg im Süd-Osten bis zum Pletschbachweg im Nord-Westen. Für den südöstlichen Teilbereich dieser Fläche soll im Zuge des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens Planungsrecht zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung geschaffen werden. Gespräche mit 9 Grundstückseigentümern wurden und werden voraussichtlich auch im weiteren Planverfahren insbesondere zur städtebaulichen Integration der angrenzenden Grundstücke entlang der Alten Neusser Landstraße geführt. Sofern die Grundstücksgespräche positiv verlaufen sollten und auch der politische Wille zur Vergrößerung des Plangebietes besteht, ist eine Geltungsbereichsausdehnung möglich. Eine Entwicklung der gesamten Potenzialfläche ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens allerdings nicht vorgesehen. Entsprechend erstreckt sich der zum Einleitungsbeschluss vorliegende Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Brombeergasse“ auf den süd- östlichen Bereich der Siedlungserweiterungsfläche.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1284/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 08:39