1283/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.202 betreffend "Adventsverkehr-Konzept", AN/2186/2023 ,0307/2024
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 18.04.2024 1283/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.202 betreffend "Adventsverkehr-Konzept", AN/2186/2023, 0307/2024 In der 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.03.2024 wies SB Dr. Beese darauf hin, dass Frage 2 nicht beantwortet wurde und bat die Verwaltung eine Stellungnahme nachzu- reichen. Frage 2: 2. Wie wurden die Regeln in diesem Jahr im Kreis der Beteiligten, (a) Reisebusunternehmen, (b) Schifffahrtsunternehmen, (c) Gästen, (d) Einzelhandel, (e) Gastronomie, (f) Hotellerie, (g) Weihnachtsmarktbetreiber, (h) CityMarketing, (i) KölnTourismus, (j) Gästeführer, (k) KVB, (l) Taxiunternehmen, (m) Busfahrerinnen und Busfahrern, (n) Autofahrerinnen und Autofahrer, (o) Radfahrerinnen und Radfahrer bewertet? Stellungnahme der Verwaltung: Die verkehrlichen Maßnahmen sowie das Konzept des Shuttlebetriebes wurden vor der Ad- ventszeit im Rahmen einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung und über entsprechende Internetseiten kommuniziert. Im Vorfeld wurde der IHK, dem Handelsverband, dem Stadtmarketing, KölnTourismus, dem Weihnachtsmarktbetreiber und der KVB im Zuge eines Fachgesprächs die angepasste Rege- lung vorgestellt und erläutert. Es fand ein konstruktiver Austausch statt. Bedenken konnten größtenteils ausgeräumt werden. KölnTourismus informierte in ihren Mailings an die Reisebusunternehmen über das Konzept. Die getroffenen Anpassungen resultieren aus Anregungen und Erfahrungen der vergangenen Adventszeit. Seitens der Beteiligten in der Umsetzung des angepassten Konzepts sowie den Gästen und Reisebusunternehmen erhielt die Verwaltung positives Feedback. Nennenswerte Beschwerden sind nicht eingegangen, die der angepassten Regelung zuzuschreiben wären. Die zuständige Dienststelle hat mit den Vorbereitungen für die bevorstehende Adventszeit be- gonnen und wird die in 2023 umgesetzte Regelung aufgrund der positiven Resonanz in glei- cher Art und Weise umsetzen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1283/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 15.04.2024 12:35