1150/2025
Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Änderungsantrag AN/0400/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Neubrücker Ring" in Köln-Neubrück (0330/2025)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 22.04.2025 1150/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Änderungsantrag AN/0400/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Neubrücker Ring" in Köln-Neubrück (0330/2025) Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt ergänzend: 5. Eine vertiefte Betrachtung der Anordnung und Größe der Baukörper im gesamten nördli- chen Bereich soll im städtebaulichen Wettbewerb erfolgen. Bei der Planung ist ein Baufeld im nördlichen Bereich an die Zielgruppe der jungen Genossenschaften zu vermarkten. Das städ- tebauliche Konzept ist dahingehend zu überarbeiten, dass die Eignung dieses einen Baufel- des für Gemeinschaftliche Wohnformen sichergestellt ist. Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ist in das Verfahren einzubinden. 6. Im Zusammenhang mit Vor der Umsetzung der Baumaßnahme wird im Bereich Neubrücker Ring/Europaring/Rather Kirchweg (der dafür, wie ursprünglich bereits geplant, verschwenkt werden muss) der beschlossene Kreisverkehr realisiert. 7. Nahversorgung: Die Verwaltung muss bei den weiteren Planungen berücksichtigen, dass eine ausreichende Infrastruktur für Kita, Grundschule und Nahversorgung sichergestellt ist. 8. Geplante Feuerwache: im Zuge des Neubaus der Feuerwache 8 soll geprüft werden, ob Räumlichkeiten für eine zu gründende Freiwillige Feuerwehr (Ostheim/ Neubrück/Merheim), vorzusehen sind. Begründung: erfolgt mündlich. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 5.: Für das Verfahren kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 2017 plus in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 05.05.2022 zur Anwendung. Gemäß des Kooperativen Baulandmodells ist ein Qualifizierungsverfahren gefordert, in dem das städtebauliche Konzept aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4 der Beschlussvorlage) qualifiziert wer- den wird. Dementsprechend wird der angesprochene nördliche Bereich im städtebauli- chen Konzept ebenfalls im Weiteren qualifiziert. Sowohl die GAG Immobilien AG als Vorhabenträgerin und städtische Bestandshalterin, als auch die Stadtverwaltung streben eine standortgerechte soziale Mischung in dem 2 neuen Stadtquartier an. Lokale Bedarfe z.B. Seniorenwohnen, Wohngruppen, gemein- schaftliche Wohnbauprojekte etc. sollen dabei berücksichtigt werden. In diesem Zusam- menhang wird die mögliche Einbindung von externen Projektpartner*innen wie z. B. Ge- nossenschaften mitgedacht. Das Bebauungsplanverfahren wird von der Wohnungsbauleitstelle begleitet, wo das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte angesiedelt ist. Die verantwortlichen städ- tischen Dienststellen werden frühzeitig im Bebauungsplanverfahren eingebunden. Zu 6.: Im Bebauungsplanverfahren werden für die geplante städtebauliche Entwicklung um- fangreiche verkehrliche Untersuchungen und Gutachten erstellt. Erforderliche bauliche Maßnahmen für die Umsetzung und Erschließung des neuen Stadtquartiers werden Ge- genstand des Bebauungsplans und der städtebaulichen Verträge. Der thematisierte Kreisverkehr grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplans an und wird im weiteren Verfahren vertieft untersucht. Zu 7.: Im Rahmen eines umfassenden Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans werden von Anfang an alle Bedarfe und notwendigen Maßnahmen identifiziert und be- rücksichtigt, sodass eine funktionierende Versorgung sowohl für den Bestand als auch für die Neuentwicklung gewährleistet wird. Inbegriffen sind nicht nur die Bedarfe, die durch die Neuentwicklung ausgelöst werden, sondern gleichermaßen die Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Die Forderung der Einplanung von ausreichenden Kindertageseinrichtungsplätzen er- folgt über das Kooperative Baulandmodell. Der festgestellte Bedarf an einer voraussichtlich dreizügigen Grundschule kann auf den Flächen des Plangebietes aber auch in unmittelbarer Nähe erfolgen. Derzeit werden sei- tens der Verwaltung geeignete Schulstandorte in der benachbarten Umgebung geprüft. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln (EHZK) ist das Gebiet um den Platz St. Adelheid, der als Fußgängerzone gestaltet ist, als Nahversorgungszentrum Neubrück ausgewiesen und beschrieben. Zur Neuansiedlung eines Lebensmittelmark- tes wird die Potenzialfläche „Parkpalette Käthe-Schlechter-Str.“ ausgewiesen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird untersucht, ob bei Umsetzung des Vor- habens weiterhin eine ausreichende Versorgung des Stadtteils gewährleistet werden kann. Zu 8.: Der Bedarf eines Feuerwehrstandortes im Plangebiet wurde im Rahmen der frühzeiti- gen Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange geäußert. Aktuell wird ein Standort für die Berufsfeuerwehr mit den erforderlichen Räumlichkeiten untersucht. Ob zusätzlich eine Freiwillige Feuerwehr dort Platz finden kann, ist Gegen- stand der Untersuchungen im weiteren Verfahren. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1150/2025
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 15:24