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1025/2023

Baubeschluss zur Generalsanierung der Tennisanlage BSA Bocklemünd

Beschlussvorlage Ausschuss 09.05.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.06.2023, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 05 Stellungnahme zur KOB Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 04 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 01 Lageplan

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Ansehen

Anlage 03 Baubeschreibung

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Ansehen

Anlage 02 Kostenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7333 Zeichen

*Anlage 4 wurde nachträglich eingestellt 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1025/2023 
Freigabedatum 20.04.2023/*09.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Generalsanierung der Tennisanlage BSA Bocklemünd  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten 
Entwurfsplanung und Kostenberechnung, vorbehaltlich der Zustimmung im Finanzausschuss, 
mit der Durchführung der Generalsanierung der Tennisanlage auf der Bezirkssportanlage 
Bocklemünd. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 375.000,- € brutto. Diese beinhal-
ten u.a. den Bau von fünf Tennisspielfeldern als „Sandplätze“ sowie eine neue Beregnungs- 
und Entwässerungsanlage. 
 
Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe investiver Auszahlungsermächti-
gungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 375.000,- € im Teilfinanzplan des  Sportamtes in 
Produktgruppe 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5311 (Tennisspielfelder BSA Bocklemünd, 
Generalsanierung SEP). 
 
 
Sportausschuss 04.05.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   375.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   15.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Tennisanlage ist Bestandteil der Bezirkssportanlage Bocklemünd und wurde Anfang der 
1970er Jahre erstellt. Sie besteht aus 6 Tennisspielfeldern, einem Vereinsheim und Aufent-
haltsflächen. Vor ca. 10 Jahren wurde eine Beregnungsanlage eingebaut. Die Tennisplätze 
sind ca. 50 Jahre alt und wurden bisher noch nie saniert. Die Tennisanlage ist im Grundbesitz 
der Stadt Köln und ist an den DJK Bocklemünd verpachtet. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten Zustandes der Sportflächen und um auch in Zukunft die 
Bespielbarkeit gewährleisten zu können beabsichtigt die Verwaltung die Spielfelder instand zu 
setzen. Neben der Herstellung von 5 trainings- und wettkampfkonformen Spielfeldern werden 
auch gezielte Eingriffe in den Unterbau notwendig, um die Be- und Entwässerungsanlagen zu 
modernisieren. Die bestehende Zaunanlage wird durch separate Zugangstore für die Einzel-
spielfelder und partielle Spielfeldabgrenzungen ergänzt. Abschließend werden die Sportflä-
chen neu aufgebaut und erhalten einen neuen Tennensportbelag, neue Spielfeldlinierungen, 
Netzanlagen und weitere Ausstattungen. 
 
Die Sanierungsmaßnahmen werden in einem Bauabschnitt umgesetzt.

3 
Kosten und Finanzierung: 
 
Durch Mitarbeitende des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege wurde 
eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses erstellt. Die Brutto-
Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte Maßnahme auf voraussicht-
lich ca. 375.000,- € brutto. 
 
Im Haushaltsjahr 2023 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 375.000,- € 
im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-
5311 (Tennisspielfelder BSA Bocklemünd, Generalsanierung SEP) zur Verfügung. 
 
Die Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeitende des Sportamtes durchge-
führt.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Tennisan-
lage von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 15.000,- € p.a. an., die im 
Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, veran-
schlagt sind. 
 
Die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 15.000,- € ab 2025 wird das Dezernat 
für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der 
Stadt Köln in Bezug auf die Bezirkssportanlage Bocklemünd in Köln-Ossendorf: 
 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, 
weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur 
Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt bei Baumaß-
nahmen ergriffen werden. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesse-
rung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit 
dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Mate-
rialien beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So wurden bereits in den beauftragten Baugrunduntersuchungen Aussagen zur Funktionsfä-
higkeit und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten so-
wie Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung 
und Bauausführung Rechnung getragen wird. 
Des Weiteren wurden die Baumstandorte in der Planung berücksichtigt, so dass keine Be-
schädigungen des Baumbestandes durch die Baumaßnahme hervorgerufen werden. 
 
Entsiegelung: 
Es finden zum Bestand weder Änderungen in der Ver- noch Entsiegelung statt. 
Die umlaufenden Wege werden in wassergebundener Wegedecke beibehalten und oberflä-
chensaniert, um den Wasserablauf wieder zu verbessern.  Des Weiteren wird ein erforderli-
cher Wartungsweg in Schotterrasen ausgeführt, um den Versiegelungsgrad so gering wie 
möglich zu halten. 
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage 
in der bestehenden Versickerungsanlage versickert. Durch die Versickerung vor Ort werden 
öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positiver Beitrag zur Grundwasserneubildung 
geleistet.

4 
Beleuchtungsanlagen: 
Es sind keine Beleuchtungsanlagen vorgesehen. 
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Es handelt sich bei der Entsorgung des Tennensportbelages um ein mineralisch basiertes 
Produkt. Eine Schadstoffbelastung des Tennenmaterials und der darunter liegenden Unter-
bauschichten wurde bei den Laboruntersuchungen im Vorfeld der Planung nicht festgestellt. 
Die Entsorgung aller Materialien erfolgt nach den gültigen Abfallwirtschafts- und Kreislaufwirt-
schaftsgesetzen. 
 
Anlagen

Anlage 05 Stellungnahme zur KOB Rechnungsprüfungsamt

2322 Zeichen

/ 2 
14 10.05.2023 
143  
  
 
 
 
 
 
52 
 
über Dez. IV 
 
 
 
Kostenberechnung zur Baubeschlussvorlage 1025/2023  
Stand: 11.04.2023 
Sanierung der Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd 
RPA-Nr.: 2023/0315 
eingereichte Kosten: 315.000,- € netto, 375.000,- € brutto (jeweils gerundet) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines Baubeschlusses durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sa-
nierung der Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd legte 52/Sportamt am 11. 
April 2023 die Kostenberechnung über Session-Vorlage 1025/2023 zur Prüfung vor. 
Weitere ergänzende Unterlagen wurden per Email vom 12.04., 17.04. und 25.04. durch die 
Fachdienststelle nachgereicht. 
Da die geplante Maßnahme eine bezirkliche Angelegenheit ist, die der BV zur Entscheidung 
vorgelegt wird und der Finanzausschuss lediglich nachgelagert zur Mittelfreigabe eingebun-
den werden soll, war die Kostenberechnung beim Rechnungsprüfungsamt nicht vorlage-
pflichtig.  
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und nach einer Ortsbegehung am 24.04.2023 
stelle ich fest: 
Die Sanierungsbedürftigkeit der Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd wird 
bestätigt. 
Die Planungsleistungen zur Sanierung der Tennisplätze werden vom Sportamt im Wesentli-
chen mit eigenem Personal durchgeführt. Lediglich das Bodengutachten mit Berechnung/Di-
mensionierung der Versickerungsanlage sowie die Fachplanung für die Bewässerungsan-
lage wurden extern vergeben. 
Die für die externen Planungs- und Gutachtungsleistungen veranschlagen Baunebenkosten 
(KG700) in Höhe von ca. 5.500,- Euro netto (rund 6.500,- Euro brutto) wurden bei der vorge-
legten Kostenberechnung jedoch nicht dargestellt. Eine entsprechende Bedarfsprüfung 
konnte nicht vorgelegt werden. 
Auf Rückfrage wurde von der Fachdienststelle auf den Planungsbeschluss des Rates vom 
03.02.2022 zur Sanierung der Bezirkssportanlage Bocklemünd verwiesen, in welchem auch 
die auf die Tennisanlage anfallenden Gutachten- und Fachplanungskosten bereits enthalten 
wären (Vorlage-Nr. 2652/2021).  
Die berechneten Mengen- und Kostenansätze der Einzelpositionen sind überwiegend nach-
vollziehbar dargestellt und erscheinen angemessen, dennoch können die angegebenen Kos-
ten durch das Rechnungsprüfungsamt nicht vollständig verifiziert werden.

Anlage 04 Öffentlichkeitsbeteiligung

1052 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Tennisanlage bleibt in ihrer Struktur erhalten und ist an einen Tennisverein vermietet. 
Veränderungen an den Abmessungen der Tennisanlage machen für den Nutzer keinen Sinn und würden 
den Vereinssport behindern.  
 
 
Kontakt  
OB/2 Referat für Strategische Steuerung  
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: 
oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de  
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 01 Lageplan

5420 Zeichen

Tor 1-flg.
LDM 1 m
Tor 1-flg.
LDM 1 m
Tor 1-flg.
LDM 1 m
Tor 1-flg.
LDM 1 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m
Maschendrahtzaun h=1,20 m Spielerbank
Schiri-Stuhl
Spielerbank
Platz 1
Platz 2
Platz 3
Platz 4
Platz 5
Rabattenrandstein Beton 6 cm, oben im Halbkreis angerundet.
Stah
lblech
band
 als Einfa
ssu
ng
Stahl
blech
band
 als Einf
assu
ng
Stahlblechband als Einfassung
Stahlblechband als Einfassung
Bestehende Zaunanlage
Beste
hende Za
unanlag
e
Bestehende Zaunanlage
Tor 2-flg.
Pflegezufahrt
Tor 2
-flg. (?)
36,561
93,42
Hochpunkt
Tiefpunkt
Hochpunkt
Tiefpunkt
Hochpunkt
Gefälle 0,5 %
+0,09
+-0
,00
+0,09
+-0,00
Absetzschacht DN 1000
E1: S-1,28 m
 (TS DN 150) ab +- 0,00
A1: S-1,45 m
 (KG DN 150) ab +- 0,00
0,5 %
Gefälle 0,5 %
Tiefpunkt
+-0
,0
0
+-0,00
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
Gefälle 0,5 %
Gefälle 0,5 %
Gefälle 0,5 %
OptiControl DN 400 
(Spühlschacht); m
it 
Tenne überbaut!
A1: S -1,00 m
 (TS DN 
150) ab OK Tenne bei 
+-0,00
Saugerleitung TS  IDN 100
Abbruch Unterstand (Holzkonstruktion)
durch Verein (?)
+-0
,0
0
+-0,00
+0,09
+0,09 +0,09
+0,09
Gesam
tfläche Tennenbelag: ca. 3.415m
2
47,25
47,25
47,25 47,25
47,25 47,25
47,34 47,34
47,34
47,34
47,34 47,34
Öffnung der  Lebensbaum
-Hecke (=Fällung)
Sam
m
elleistung 
TS  IDN 150
0,5 %
0,5 %
Öffnung eines Zaunfeldes als Zufahrt!
Keine Zufahrt für LKW
´s!
Querriegel oben bleibt bestehen!
Pflaster neu (ca. 1 m2)
4,00
13,55 (Baustrasse: ca.  54 m
2)
13,80
Gehwegplatte Beton
W
urzelschutz einplanen!
Vorab Sondieren der W
urzellagen!
W
urzelschutz einplanen!
W
urzelschutz einplanen!
W
asser vom
 Hausanschluß
Zisterne
(hier: 3x4x1 m
 / 
12 m
3)
Steuerung
Unterwasserpum
pe
Strom
 vom
 
Hausanschluß
Elektro
Elektro
(Baustrasse: ca. 15 m
2)
11,672
(59
) 0,48
/14
/12
(62) 0,38/12/10
(63) 0,51/14/12
(64) 0,41/14/12
(56
) 0,33
/18
/6
(47
) 0,65
/25
/18
(40
) 0,56
/22
/18
(37
) 0,52
/20
/18
(30
) 0,62
/22/18
(24
) 0,58
/18/18
(19
) 0
,52
/18
/14
(14
) 0
,47
/18
/12
(10
) 0,55
/16
/14
(1) 0,33/5/20
(3) 0,6/16/8
(8) 0,85/21/14
(9) 0,90/21/15
(10) 0,90/21/15
(12) 0,42/18/10
(158) 0,72/22/14
(31) 0,65/22/15
(23) 0,64/21/12
(33
) 0
,48
/18
/11
1
23
4
5
6
8 7
9
11
12
13
15
16
17
18
20
21 22
23
25
26
27
28
29
31
33
32
34
35
38
39
39.1
41
42
43
44
45
46
48
50
49
51
52
5355
54
57
58
60 61
W
assereinspeisung klären!
zzgl.Strom
anschluß,
Unterbringung Pum
pe.
Bewässerung
Bewässerung
OptiControl DN 400 
(Spühlschacht); m
it Tennenbelag überbaut!
E1: S- 0,935 m
 (TS DN 150)
E2: 
A1: S- 1,00 m
 (TS DN 150)
0,5 %
Sam
m
elleistung 
TS IDN 150
Sammelleistung 
KG  IDN 150
vorhandenen Sickerschacht
ca. 450 / 160 cm
neuen Zulauf herstellen:
E2(neu): S -1,46 m
 ab +- 0,00
 KG  IDN 150
Sam
m
elleistung 
TS IDN 150
18,29
36,57
Kastenrinne 21/100 m. Gitterrost locked
Öffnung der  Lebensbaum
-Hecke (=Fällung)
13,00
Kastenrinne 21/100 m. Gitterrost locked
Kastenrinne 21/100 m. Gitterrost locked
Saugerleitung TS  IDN 150
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 150
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 100
Saugerleitung TS  IDN 150
Anschlüsse über T-Stücke 150/100
Anschlüsse über T-Stücke 150/100
31,00 3,37 1,101,10
1,15 1,80
4,47
3,60
3,60
HP:S
ohle Sau
ger DN
 150
: 
-0,7
8 m ab
 OK 
Tenn
e bei
 
+-0,
00
TP:Sohle Sauger DN 150: 
-0,935 m ab OK Tenne 
bei +-0,00
Sohle Sam
m
ler DN 150: 
-1,24 m
 ab OK Tenne 
bei +-0,00
Saugerleitung 
TS  IDN 100
Saugerleitung 
TS  IDN 100
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
0,5 %
(evtl. Wurzelschutzvorhang einbauen!)
+ 1 cm
- 2 cm
- 1 cm
- 2 cm
+ 2 cm
- 5 cm
+ 2 cm
+ 6 cm - 4 cm
- 18 cm
- 15 cm
- 7 cm + 3 cm
- 7 cm
- 7 cm
+ 4 cm
- 5 cm
- 5 cm
+ 7 cm
+ 6 cm
+ 8 cm
- 9 cm
- 8 cm- 9 cm + 1 cm
+ 4 cm
40 m Holzbohleneinfassung abbrechen
15,25
4,38
W
assergebundene W
egedecke 120 m
2
W
asserentnahm
estelle 
über W
asserhahn?
W
asserentnahm
estelle 
über W
asserhahn?
W
asserentnahm
estelle 
über W
asserhahn?
18,27
18,27
18,27
517
8
458
8
539
103
10
HP
 TS I
DN 150 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 150 / 
0,5%
1,
00
6,
00
6,
00
5,
27
1,
35
5,
50
6,
00
5,
42
5,
15
6,
00
7,
578
5,
419
6,
00
5,
50
1,
351
5,
149
6,
00
7,
66
HP
 TS I
DN 150 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
HP
 TS I
DN 100 / 
0,5%
83 155
78
935
11 1515
1,07
6,40
6,40
12,80
9,13
5
9,13
5
41
S (HP)
S (TP)
18,2718,27
50
489
----------------------------------------------
Köln den
ARCHITEKTPROJEKT BAUHERRSCHAFT
PLANNUMMERFORMAT DATUMERSTELLT GEÄNDERT
+/- 0.00 =            M.ü.M. 
----------------------------------------------
Köln den
Architekt
MGrundriss + Schnitt längs
4007-2107
BSA Köln Bocklemünd - 
Sanierung Tennisplätze
Heinrich-Rohlmann-Str, 50829 Köln
BSA Köln Bocklemünd - 
Sanierung Tennisplätze
DIN A0
1:100
Lay-430.01.202330.01.2023Wes
Auftraggeber
0,00
30.01.202330.01.2023
Werkplanung
3
Plan
von
3
Schnitt längs   M: 1:100
Grundriss   M: 1:100
Platz 1Platz 2Platz 3Platz 4Platz 5

Anlage 03 Baubeschreibung

2300 Zeichen

Baubeschreibung: Sanierung Tennisplätze BSA Bocklemünd 
1) Bisherige bauliche Maßnahmen: 
Die 6 Tennisplätze wurden Anfang der 70er Jahre angelegt. Die Tennisplätze sind 
somit ca. 50 Jahre alt und wurden bisher noch nie saniert. 
 
2) Festgestellt Mängel: 
- Ein verzögerter Wasserablauf , besonders in den Randbereichen, schränkt die 
Nutzungszeiten erheblich ein. Nach Starkregenereignissen steht das Wasser auf 
dem Platz. 
- Die Gefällesituation der Spielfelder entspricht nicht der Norm. 
- Die vorhandene Beregnungsanlage funktioniert nicht mehr  und wird derzeit 
durch Bewässerung über Zapfstellen mit Hilfe von Schläuchen ersetzt. 
- Die Sicherheitsabstände zwischen den Plätzen werden nicht eingehalten , so 
daß der Spielbetrieb im Wettkampf behindert wird. 
- Da die einzelnen Spielfelder in Reihe angeordnet und nicht voneinander baulich 
getrennt sind, wird der Spiel- und Trainingsbetrieb durch quer rollende Bälle gestört. 
- Der Spielfeldbereich verfügt nur über 2 Zugänge . Das Durchqueren der 
Spielfelder stört den Spielbetrieb. 
- Die Tennisplatzanlage wird allseitig von einem hohen Baumbestand, der viel zu 
nahe an der Sportfläche gelegen ist, umsäumt, dessen Wurzeln in den Sportbelag 
eingreifen, diesen zerstören und die Sanierungsmöglichkeiten einschränken und 
behindern. 
 
3) Geplante Sanierungsmaßnahmen: 
Es werden 5 Spielfelder angelegt, die den Wettkampfnormen entsprechen. Dafür 
werden die Sportgefälle neu angelegt und die Plätze ab Erdreich / Filterschicht neu 
aufgebaut. Es werden Entwässerungseinrichtungen eingebaut und eine neue 
Unterflurbewässerungsanlage mit der erforderlichen Systemtrennung, 
Wasserbereitstellung (Zisterne) und den Pump- und Steuerungssystemen installiert. 
Bei den Leitungsführungen wird berücksichtigt, daß der Eingriff in den Unterbau mit 
Wurzelbereich so gering wie möglich ist. Die neu angelegten Spielfelder werden 
durch neu errichtete, partielle Ballfangnetze unterteilt. Alle Netzanlagen werden 
erneuert und für den Wettkampfbetrieb sind Schiedsrichterstühle vorgesehen. Jedes 
Spielfeld bekommt einen eigenen Zugang in der bestehenden Zaunanlage, die dafür 
baulich ergänzt wird.  
 
4) Kosten: 
Die Sanierungsmaßnahmen wurden vom Sportamt mit ca. 375.000,- € (brutto) 
veranschlagt. 
Aufgestellt: 521, Köln,  21.02.2023

Anlage 02 Kostenberechnung

1092 Zeichen

Kurztext Leistungsverzeichnis 
 Zusammenstellung 
          Projekt: 4007 SpA Heinrich-Rohlmann-Straße 
      LV: 5 Sportplatzbau Tennisplatz 
     
     Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 
     
    LV  5
      1. Baustelleneinrichtung 22.345,00 
      2. VORARBEITEN 2.763,20 
      3. ERDARBEITEN 39.819,50 
        4. SAAT- UND PFLANZARBEITEN 16.700,00 
      5. VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN 2.720,00 
      6. AUSSTATTUNG 9.250,00 
      7. EINFRIEDUNG 34.542,00 
      8. SPORTFLÄCHEN 86.480,00 
          9. WEGE / PLÄTZE / EINFASSUNGEN 2.230,00 
      10. ENTWÄSSERUNG 47.820,00 
           11. BEWÄSSERUNGSANLAGE (Mengen hier noch für 3 Plätze) 45.595, 00 
          12. PRÜF- U. REGIEARBEITEN 3.598,00 
    
         Summe LV 5 Sportplatzbau Tennisplatz  313.862,70 
      Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus   31 3.862,70  EUR 
         in Höhe von 19,00 %  59.633,91  EUR 
    373.496,61  EUR 
    
    Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 16 
          
             (Ort) (Datum) (rechtsgültige Unterschrift)
        Druckdatum:  21.02.2023,   Seite: 16

Beratungsverlauf (3)

04.05.2023 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1025/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.05.2023
Erstellt
22.03.2023 16:52