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V/0299/2013

Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2012

Vorlagen 27.05.2013

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GB_2012_komplett

340914 Zeichen

Geschäftsbericht 2012
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Jahresthema 6 
3. Amtszielreport 8 
4. Sozialraumreport 21 
Stadt Münster insgesamt 21 
Bezirk Mitte 22 
Bezirk West 23 
Bezirk Nord 24 
Bezirk Ost und Südost 25 
Bezirk Hiltrup 27 
5. Produktüberblicke 28 
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 30 
Förderung von Kindern in Tagespflege 42 
Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 48 
Jugendverbandsarbeit 52 
Jugendsozialarbeit 54 
Jugendhilfe an Schulen 57 
Drogenhilfe 61 
Angebote für Familien 67 
Besondere familienpolitische Maßnahmen 75 
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 79 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 85 
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 92 
Schutz von Kindern und Jugendlichen 97 
Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 101 
Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 105 
Jugendhilfeplanung 108 
6. Jugendhilfeetat 111 
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 119 
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 124 
9. Jugendrat 132 
10. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 134 
11. Stellenplan 136 
12. Organisation 143 
13. Organigramme 145 
14. Generaldatenblatt 147

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort Mit der Vorlage V/0505/2012 hat der Rat der Stadt 
Münster beschlossen, im Sinne einer nachhaltigen 
kommunalen Haushaltspolitik ein Handlungspro-
gramm mit dem Ziel aufzulegen, das Haushaltsvo-
lumen bis 2020 um 60 Mio. Euro zu reduzieren. 
Auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en musste damit in 2012 erhebliche Anstrengun-
gen zur Erreichung der eigenen Konsolidierungs-
verpflichtung unternehmen. Von den in der Vorlage 
V/0702/2012 - Anlage 1a enthaltenen Einzelmaß-
nahmen betrafen 23 Vorschläge das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien. Hiervon sind 20 
Maßnahmen aufgrund des Ratsbeschlusses vom 
12.12.2012 umzusetzen (vgl. Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg.), deren Auswirkungen sich 
erstmals in 2013 zeigen werden. 
Sehr geehrte Damen und Herren!  
„Wer sein Leben nicht versteht, kann keine Kinder 
erziehen“, sagt Nobelpreisträger und Bildungsöko-
nom James Heckman: Bildung braucht Zeit, Geld 
und Glück.  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
im Jahr 2012 wieder einen pädagogischen 
Schwerpunkt im Thema „Bildungschancen von 
Anfang an“ gesetzt.  
Um allen Kindern in Münster einen guten Start ins 
Leben zu geben, wurde am 22. März 2012 eine 
Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder 
- begleiten - fördern - schützen“ durchgeführt. Gute 
Ansätze für „Frühe Hilfen“ wurden gemeinsam mit 
Akteuren der Jugend-, Gesundheits-  und Sozialhil-
fe entwickelt. Begleitend nimmt die Stadt Münster 
am Modellprogramm „Kein Kind zurücklassen!“ in 
NRW mit dem Ziel der Optimierung und  Vernet-
zung vorhandener Ressourcen auf Sozialraum-
ebene mit einem kindzentrierten Ansatz teil.  
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche 
und Familien als auch der engagierten Arbeitsge-
meinschaften nach § 78 SGB VIII, ohne die diese 
gemeinsamen Anstrengungen im Interesse der 
Kinder, Jugendlichen und Familien in unserer Stadt 
nicht hätten aufgegriffen werden können, waren 
herausragend.  Zum 01.01.2012 trat das neue Bundeskinder-
schutzgesetz in Kraft. Dies hat erhebliche Auswir-
kungen auf die Kinderschutzarbeit  vor Ort. Sowohl 
bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen als 
auch in der Zusammenarbeit mit den Kooperati-
onspartnern und anderen Akteuren im Bereich 
„Kinderschutz“ waren die gesetzlichen Neuerungen 
und Erwartungen an den öffentlichen Jugendhilfe-
träger zu berücksichtigen und umzusetzen. Zahl-
reiche Fortbildungsveranstaltungen dazu wurden 
organisiert und neue Handlungsempfehlungen 
gemeinsam mit freien Trägern entwickelt.  
Für die Zusammenarbeit und das gezeigte Ver-
trauen bedanken wir uns herzlich. 
 
Ein besonderer Schwerpunkt war auch im Jahr 
2012 die Kindertagesbetreuung. Angesichts des 
Rechtsanspruchs für u3-Kinder ab 01.08.2013 
wurden ca. 40 Kitaprojekte vorbereitet, die die 
Versorgungsquote in 2012 für U-3 Kinder von 31,3 
auf 34,1 % verbesserten. Alle Mitarbeiter/-innen in 
der Kindertagesbetreuung und die öffentlichen und 
freien Träger der Jugendhilfe waren hoch enga-
giert und gefordert, diese ambitionierten Aufgaben 
zu lösen. Hierfür herzlichen Dank! 
 
Dr. Andrea Hanke Anna Pohl   
Beigeordnete für Bildung, Leiterin des Amtes für Kinder, 
Familie, Jugend, Kultur  Jugendliche und Familien   
und Sport

Jahresthema 
 
6 
2. Jahresthema 
Frühe Hilfen / Prävention 
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebam-
men 
Die frühkindlichen Entwicklungsbedingungen der 
Kinder zu stärken und zu verbessern sowie Ge-
fährdungen für die Entwicklung der Kinder recht-
zeitig zu erkennen und abzuwenden, ist Zielset-
zung der „Frühen Hilfen“. Folglich müssen die In-
formations- und Unterstützungsangebote für (wer-
dende) Eltern frühzeitig und multiprofessionell, 
aber auch koordiniert sein. 
Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen 
und Familienhebammen“ (2012 - 2015) unterstützt 
genau diese Zielrichtung. 
In Münster nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien die stadtweite Koordination der „Frü-
hen Hilfen“ federführend wahr. Ziel ist es, verbind-
liche Netzwerkstrukturen, eine enge Verzahnung 
präventiver Strukturen und Maßnahmen sowie ein 
wirksames Vorbeugesystem mit eindeutiger Zu-
ständigkeit aufzubauen und weiter zu qualifizieren. 
Sowohl die Qualität als auch die Verbindlichkeit 
werden gesteigert, wenn Strukturen der Zusam-
menarbeit geschaffen und wechselseitige Informa-
tionen zum Bedarf junger Familien und zur Ange-
botsgestaltung ausgetauscht werden.  
Die Schwerpunkte der Koordinierung und Weiter-
entwicklung der Frühen Hilfen sind in den folgen-
den drei Jahren insbesondere: 
• Bestandsaufnahme bestehender gesamtstädti-
scher Netzwerke  
• Analyse bestehender Netzwerke, Arbeitskreise 
und Qualitätszirkel 
• Schaffung eines übergeordneten Netzwerkes  
• Weiterqualifizierung und Wirksamkeitsprüfung 
bestehender Maßnahmen und Angebote 
• Entwicklung einer zukunftsorientierten kindbe-
zogenen Präventionsmaxime 
• Interner Transfer und Öffentlichkeitsarbeit 
Durch den Einsatz von Familienhebammen werden 
neben den strukturellen und Qualität sichernden 
Aspekten auch direkte familienbezogene und un-
terstützende Hilfeleistungen für junge Familien 
angeboten. Koordination und Einsatz der Famili-
enhebammen erfolgen durch die “Beratungsstelle 
Frühe Hilfen“ der Abteilung „Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst“ des Amtes für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten. 
Die notwendigen Verfahrensabsprachen sowie die 
Festlegung der Zuständigkeiten und der Verant-
wortlichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung wur-
den in 2012 im Rahmen einer Kooperationsverein-
barung geklärt.  
Das Angebot „Netzwerke Frühe Hilfen und Famili-
enhebammen“ ergänzt die vorhandenen präventi-
ven Arbeitsansätze der Stadt Münster und muss im 
engen Kontext zum Landesprogramm „Kein Kind 
zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ 
gedacht werden.  
Kommunale Präventionsketten 
Unter dem Titel „PRÄVENTIV - QUALIFIZIERT - 
VERNETZT“ nimmt die Stadt Münster unter Feder-
führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien am Modellprogramm „Kein Kind zurück-
lassen! Kommunen in NRW beugen vor“ des Lan-
des NRW und der Bertelsmann Stiftung teil. 
Das Modellvorhaben des Landes folgt dem Grund-
satz "Vorbeugen ist besser als Heilen". Ziel ist es, 
vor Ort bereits vorhandene Ressourcen und Pro-
gramme zu optimieren und besser miteinander zu 
vernetzen sowie durch Erfahrungen und Erkennt-
nisse anderer Kommunen zu ergänzen. So sollen 
die Chancengerechtigkeit und Entwicklungsmög-
lichkeiten jedes einzelnen Kindes verbessert wer-
den. 
Die Kommunen besetzen beim Thema „Präventi-
on“ eine Schlüsselrolle. Sie koordinieren und leis-
ten wesentliche Aufgaben im Rahmen der Kinder- 
und Jugendhilfe und gestalten die Rahmenbedin-
gungen für den Alltag von Familien und Kindern. 
Durch die Vernetzung aller relevanten Akteure aus 
den unterschiedlichen Ressorts und Handlungsfel-
dern in den Modellkommunen soll es gelingen, die 
Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Effizienz 
zu verbessern sowie Kinder und Jugendliche bes-
ser zu erreichen.

Jahresthema 
 
7 
Die Akteure vor Ort sollen gemeinsam eine syste-
matische und kontinuierliche Kooperation zwischen 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Gesundheits-
wesen, Schule und Bildungswesen, Kultur-, Sport- 
und sonstigen Freizeitangeboten, Ausbildungswe-
sen und Arbeitsverwaltung ausbauen. 
„Vom Kinder her denken!“ lautet die Devise, mit 
der das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
federführend für die Stadt Münster die kommunale 
Präventionskette ausbauen wird, damit jedes Kind 
von Geburt bis in den Beruf immer rechtzeitig die 
Unterstützung und Begleitung erhält, die für ein 
gelingendes Aufwachsen notwendig und förderlich 
ist. 
Eine eigens eingerichtete städtische Koordinati-
onsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien initiiert und begleitet die unterschiedlichen 
Maßnahmen, um die Vernetzungs- und Kooperati-
onsstrukturen stadtweit und ressortübergreifend zu 
optimieren und zu erweitern. 
Dieses Jahr sind im Rahmen des Modellvorhabens 
folgende Ziele bereits realisiert worden: 
1. In Münster wird erstmalig eine gesamtstädti-
sche „Präventionskonferenz“ durchgeführt. 
2. In Münster ist eine Koordinierungsstelle für das 
Modellvorhaben „kein Kind zurücklassen! 
Kommunen in NRW beugen vor“ installiert. 
3. In Münster besteht eine ämterübergreifende 
Lenkungsgruppe für das Modellvorhaben. 
4. In Münster besteht ein Qualitätszirkel „Präven-
tion“. 
1. Die Stadt Münster verfügt über eine kindzent-
rierte und ressortübergreifende Präventions-
strategie. 
2. In Münster besteht eine nachhaltige Finanzie-
rung bestehender Präventionsmaßnahmen 
und -angebote „Frühe Hilfen / Kinderarmut“. 
3. In Münster bestehen effektive und handlungs-
fähige Netzwerke. 
4. In Münster wird für alle Bürgerinnen und Bür-
ger und alle Fachleute eine Datenbank „Prä-
ventive Angebote in der Stadt Münster“ bereit 
gestellt. 
„Vom Kind her denken!“ bedeutet nachhaltiges 
ressortübergreifend-vernetzendes Denken: Diese 
Herausforderung setzen wir in den Fokus und se-
hen sie als Handlungsmaxime für unsere gemein-
same Arbeit, damit alle Kinder, Jugendlichen und 
Familien in Münster so früh wie möglich erreicht 
und bedarfsgerecht unterstützt werden. 
 
 
Folgende weitere Projektziele sind im Rahmen des 
Modellprogramms für die Stadt Münster angestrebt 
und zu realisieren bzw. umzusetzen:

Amtszielreport 
 
8 
3. Amtszielreport 
Präambel 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
„Wir sind Ansprechpartner/-innen für Kinder, 
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere 
und behinderte Menschen. Wir bieten oder 
vermitteln Hilfen, Beratung und Informationen 
in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, So-
ziales und Gesundheit. Wir arbeiten bürgernah 
und stadtteilorientiert.“ 
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche 
Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in 
Münster, zum einen für die eigene praktische Ar-
beit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes 
und zum anderen eine Orientierung und gemein-
sames Anliegen für die Förderung und Kooperati-
on mit den freien Trägern. 
Die Amtsziele lauten: 
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor 
3. Prävention 
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen 
5. Partizipation 
6. Chancengleichheit 
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender 
8. Individuelle Hilfen 
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen 
10. Ressourcenoptimierung / Qualitätsmanage-
ment 
Der Report 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in 
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich 
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine 
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf 
In Münster leben ca. 44.400 Kinder und Jugendli-
che in 26.600 Haushalten. Diese Daten belegen, 
dass die Familienhaushalte in den vergangenen 
Jahren in Münster stetig zugenommen haben und 
zeigen, dass Münster für Familien attraktiv ist. 
Um allen Kindern in dieser Stadt einen guten Start 
ins Leben zu geben, ist eine gut ausgebaute Infra-
struktur im Wohnumfeld von Familien unter ande-
rem eine grundlegende Voraussetzung. Für viele 
Familien ist es deshalb besonders wichtig, dass sie 
sich auf gute und ausreichende Betreuungsange-
bote für ihre Kinder verlassen können. Ist es doch 
eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter 
und Väter ihr Berufsleben mit dem Familienleben 
in Einklang bringen können und die Kinder früh 
gefördert werden.  
So hat auch in Münster die Nachfrage an Betreu-
ungsangeboten weiterhin in allen Bereichen zuge-
nommen. Mit Nachdruck wurden weitere Betreu-
ungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kinder-
tageseinrichtungen und der Kindertagespflege 
geschaffen. Hierdurch hat Münster aktuell für Kin-
der unter drei Jahren insgesamt 2.624 Plätze. Ein 
Jahr zuvor waren es noch 2.361 Plätze. Die Ver-
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.

Amtszielreport 
 
9 
sorgungsquote ist damit von 31,3 % auf 34,1 % 
gestiegen. 
Darüber hinaus wurden innerhalb eines Jahres 
insgesamt 158 neue betriebliche Kindertages-
betreuungsplätze realisiert.  
Der bedarfsgerechte Ausbau von u3-Plätzen er-
folgte auf vielfältige Art und Weise. Für zahlreiche 
neue, zumeist vier- bis fünfgruppige Einrichtungen 
wurden entsprechende Errichtungs- und Baupla-
nungen vorbereitet und vom Rat der Stadt Münster 
beschlossen. Viele Kindertageseinrichtungen wur-
den für die u3-Betreuung erweitert, so dass inzwi-
schen bis auf wenige Ausnahmen alle Einrichtun-
gen u3-Plätze anbieten. Darüber hinaus sind in 
Münster z. B. auch neue Wege beschritten wor-
den. So wurden in der südlichen Innenstadt und in 
Berg Fidel Räume angemietet und umgebaut, die 
als Dependance einer bestehenden Kita betrieben 
werden. In 2012 sind über 40 u3-Erweiterungs-
maßnahmen und Neubauplanungen umgesetzt 
bzw. begonnen worden.  
Zwei weitere Unternehmen in Münster wurden 
über das audit berufundfamilie als familienfreundli-
ches Unternehmen zertifiziert. Insgesamt haben 
damit 16 Unternehmen und Institutionen das Zerti-
fikat erworben. 
Zum Schuljahr 2012/2013 betreuten die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in den Offenen Ganztags-
schulen insgesamt über 3.500 Schülerinnen und 
Schüler. Im Vergleich zum Vorjahr sind das etwa 
400 weitere Schülerinnen und Schüler, so dass die 
Inanspruchnahme von 33 % auf 36,6 % gestiegen 
ist. 
Vortragsreihe "Was Kinder heute brauchen" 
In 2012 hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) bereits zum dritten Mal in 
Kooperation mit dem Netzwerk für Familien in 
Münster eine Vortragsreihe für Eltern und Multipli-
katoren unter dem Titel „Was Kinder heute brau-
chen - Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Waren die Themen in den 
ersten beiden Jahren zum Schwerpunktthema 
„problematischer Medienkonsum“ ausgewählt, so 
wurden in 2012 neben medienrelevanten Themen 
auch zwei weitere Themen aus der Lebenswelt 
von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen: „Das 
Lernen lernen“ und das immer aktuelle Thema 
„Pubertät“. Die Vortragsreihe war ein voller Erfolg. 
Eltern zu stärken, wertzuschätzen und ihre The-
men in den Mittelpunkt der täglichen Arbeit zu 
stellen, soll dazu beitragen, Münster für Familien 
noch attraktiver und familienfreundlicher zu gestal-
ten. 
Elterncafé 
Ein weiteres Beispiel für Familienfreundlichkeit ist 
das Elterncafé im 37 Grad im Stadtteil Hiltrup. Das 
Elterncafé ist ein Ort der Begegnung und Kommu-
nikation und richtet sich an Mütter und Väter mit 
Babys und Kleinkindern. Eltern haben dort die 
Möglichkeit, Erfahrungen aus dem Alltag auszu-
tauschen, aus der Isolierung heraus zu finden und 
sich bei einem gemeinsamen Frühstück zu ent-
spannen. Monatlich besucht eine ausgebildete 
Hebamme das Elterncafé und unterstützt die Eltern 
mit Rat und Hilfe in Alltagsfragen zum Wohlerge-
hen der ganzen Familie. Das 37 Grad bietet dazu 
die Räumlichkeiten in der direkten Nähe zum Fa-
milienzentrum West. 
Amtsziel 2 - 
Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch 
verstärkte Kooperation und verbindliche  
Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind 
die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaf-
ten nach § 78 SGB VIII von besonderer  
Bedeutung.“ 
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von 
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und 
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche 
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und 
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das 
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine 
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vor-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen. 
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2012 
bearbeitet:

Amtszielreport 
 
10 
Werkstattgespräch „Elternarbeit zwischen Be-
heimatung und Rückführung“ 
Auf der Grundlage der „Qualitätsdialoge 2011“ 
zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien und den Trägern der ambulanten und 
stationären Jugendhilfe in Münster wurde im No-
vember 2012 ein Werkstattgespräch zum Thema 
„Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückfüh-
rung“ durchgeführt. Ziel ist es, die Rückführung 
von Kindern und Jugendlichen in ihre familiäre 
Herkunft konzeptionell weiterzuentwickeln und zu 
systematisieren. Daran wird in einem fortlaufenden 
Prozess gearbeitet. Das nächste Werkstattge-
spräch findet am 24.04.2013 statt. 
Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
nimmt federführend für die Stadt Münster am Mo-
dellprogramm „Kein Kind zurücklassen! Kommu-
nen in NRW beugen vor“ des Landes NRW und 
der Bertelsmann Stiftung teil.  
Ziel ist es, die Kooperation und Vernetzung der im 
Leben eines Kindes wichtigen Institutionen im Sin-
ne der Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit einer 
zukunftsorientierten kindbezogenen Präventions-
strategie auszubauen. Im Fokus steht die gemein-
same Weiterentwicklung präventiv wirkender und 
nachhaltiger Strukturen, um im Sinne einer kindbe-
zogenen Präventionsstrategie eine „kommunale 
Präventionskette“ zu bilden. Der Paradigmen-
wechsel „vom Kind her zu denken“ wird hierbei 
genau wie in 17 weiteren Kommunen modellhaft 
erprobt. 
Betriebliche Kindertagesbetreuung 
Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Vernet-
zung bildet die Kooperation mit den Unternehmen 
hinsichtlich der betrieblichen Kindertagesbetreu-
ung. 
Die Vernetzung mit den Betrieben führt insbeson-
dere dazu, dass die Betreuung der u3-Kinder in 
Münster ausgebaut wird. Dadurch tragen die Be-
triebe dazu bei, den Eltern und damit auch gerade 
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarfsge-
rechte Angebote zu ermöglichen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
konnte in Zusammenarbeit mit den unterschiedli-
chen Kindertageseinrichtungen, der Kindertages-
pflege und den Unternehmen 158 neue betriebli-
che Kindertagesbetreuungsplätze schaffen. Inzwi-
schen halten 21 Unternehmen und Betriebe in 
Münster insgesamt 363 Betreuungsplätze für Kin-
der vor. 
Darüber hinaus wurden in Kooperation mit der 
Wirtschaftsförderung Informationsveranstaltungen 
angeboten, die die Vernetzung und die Kontakte 
zu den Unternehmen stärken. 
Weiterentwicklung Kooperation Grundschulen 
und KSD-Evaluationsergebnisse  
Die Kooperation zwischen den Grundschulen und 
dem Kommunalen Sozialdienst wurde in den ver-
gangenen Jahren systematisch ausgebaut. In 
2012 wurde die bestehende Kooperation evaluiert. 
Ein wichtiges Ergebnis ist, dass die Grundschulen 
und die Ansprechpartner des Kommunalen Sozial-
dienstes in einem guten Informationsaustausch 
stehen. Der Kontakt zwischen den Ansprechpart-
nern des Kommunalen Sozialdienstes und den 
Mitarbeitern des Offenen Ganztags erfolgt nach 
Bedarf und seltener als mit der Schulleitung und 
den Lehrern. Der Austausch zwischen dem Kom-
munalen Sozialdienst und den Schulsozialarbei-
tern, die seit 2012 im Kontext des Bildungs- und 
Teilhabegesetz tätig sind, bedarf einer Erweite-
rung. Das Instrument der gemeinsamen anonymen 
Fallkonferenz wird bereits in einigen Kooperations-
bündnissen praktiziert und sollte flächendeckend 
eingeführt werden. 
Beteiligung an der Entwicklung inklusiver 
Schulkultur in Münster 
Im Rahmen des sonderpädagogischen Kompe-
tenzzentrums Uppenbergschule wirkt die Fachstel-
le „Jugendhilfe in der Richard-von-Weizsäcker-
Schule“ aktiv an der Entwicklung einer inklusiven 
Schulkultur mit. Durch das Angebot von Bera-
tungszeiten für Grundschullehrkräfte der beteilig-
ten Grundschulen, wie z. B. in Kinderhaus, zu för-
derbedürftigen Kindern wird das schulübergreifen-
de Thema sachgerecht in den Sozialraum einge-
bracht und begleitet.

Amtszielreport 
 
11 
Amtsziel 3 - Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche 
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt 
Reaktion.“ 
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der 
am weitesten reichenden Wirkung für junge Men-
schen und ihre Familien. 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung 
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden 
Ideen: 
• Prävention zielt auf die Verbesserung der 
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendli-
chen und Familien. 
• Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z. B. vorhan-
dene Netzwerke und Eigeninitiative. 
• Prävention darf und kann sich nicht nur auf 
erkennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern 
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und 
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt 
werden. 
• Prävention bedarf der Kooperation und Ver-
netzung und ist auf die Initiative und das En-
gagement aller im Themenfeld und Arbeitsbe-
reich tätigen Institutionen und Träger angewie-
sen. 
Die Bandbreite der Präventionsangebote wird an 
Hand der exemplarisch dargestellten Angebote 
deutlich. 
Präventionskonferenz 
„Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ 
Mit dem Anliegen, allen Mädchen und Jungen 
dieser Stadt einen guten Start ins Leben zu geben, 
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit   
e. V. im März 2012 eine ganztägige Präventions-
konferenz mit dem Titel „Starke Kinder - begleiten - 
fördern - schützen“ organisiert und durchgeführt.  
Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen   
standen die „Frühen Hilfen“ für Familien mit ihren 
Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die 
Kooperation und Vernetzung der im Leben eines 
Kindes wichtigen Akteure in Münster auszubauen. 
Der Fokus lag dabei insbesondere darauf, die Zu-
sammenarbeit der Fachkräfte aus Schule, Jugend-
hilfe und Gesundheitswesen im Sinne einer kind-
bezogenen Präventionsstrategie weiter zu entwi-
ckeln und systematisch in verbindliche Kooperati-
onsstrukturen zu überführen.  
Rund 180 Fachkräfte aus den verschiedenen Be-
reichen folgten der Einladung und den Vorträgen 
u. a. von Sozialwissenschaftler und Jugendfor-
scher Prof. Dr. Klaus Hurrelmann und Prof. Dr. 
Holger Ziegler, die sich in ihren Vorträgen mit der 
„Bedeutung der frühen Jahre“ und dem offensiven 
und defensiven Kinderschutz auseinandersetzten. 
„SAFE - Sichere Ausbildung für Eltern" 
Ein Trainingsprogramm zur Förderung einer 
sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind 
Erstmals konnte in Kooperation zwischen dem 
städtischen Familienzentrum Killingstraße und der 
ärztlichen Kinderschutzambulanz in Münster in 
2012 ein „Safe-Kurs“ angeboten werden. 
Im Zeitraum März 2012 bis Dezember 2012 haben 
acht werdende Mütter mit Migrationsvorgeschichte 
einmal monatlich an dem Kurs teilgenommen. 
Schwerpunkt der Kursinhalte war die frühe Bin-
dung zwischen Mutter und Kind. Zusätzlich nahm 
eine Hebamme an einzelnen Kursstunden teil, die 
als gebürtige Iranerin einen unkomplizierten Zu-
gang zu den Müttern entwickeln konnte und auch 
auf Fragen rund um Geburt und Hebammennach-
sorge eingehen konnte. 
„Ein Guter Start in die weiterführende Schule“ 
Das Präventionsprojekt „Ein Guter Start“ richtet 
sich an Eltern und Lehrkräfte fünfter Klassen in 
Realschulen und Gymnasien. Erziehungsberech-
tigte und Lehrkräfte werden in einen ersten Dialog 
über schulische und familiäre Themen gebracht. 
Damit wird die Grundlage für einen guten Aus-
tausch geschaffen. Darüber hinaus wird die „Fach-
beratung Schulverweigerung“ vorgestellt, die nicht 
nur bei akuter Schulverweigerung Ansprechpartner 
ist, sondern auch bei Schulschwierigkeiten und 
Schulverweigerungstendenzen frühzeitig unterstüt-
zen kann.

Amtszielreport 
 
12 
Amtsziel 4 -  
Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und  
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig 
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen 
bewahren.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist 
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen 
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur 
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder- 
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter. 
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit 
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien. 
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl 
die konkrete - auch rechtliche - Jugendschutzbera-
tung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung nach-
gegangen wird und Stellungnahmen zu Jugend-
schutzanfragen erfolgen, als auch Projekte in Form 
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen, Fortbil-
dungen usw. 
Broschüre „Alles klar?“ 
Ab wann darf ich eigentlich in die Disco, mir eine 
Tätowierung machen lassen oder im Internet etwas 
kaufen? Gibt es bereits Gesetze gegen das Mob-
ben per Facebook und Co. und was sagt das Ge-
setz genau zum Cannabis-Konsum? 
Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 
solche Fragen Klarheit zu verschaffen, hat das 
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) 
die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für 
Jugendliche und junge Erwachsene“ herausgege-
ben.  
Die Erstausgabe der Broschüre war im Jahr 2008 
mit Unterstützung einiger münsteraner Jugendli-
cher verfasst worden. In 2012 wurde die Broschüre 
aktualisiert und um einige Themen erweitert. Neu 
hinzugekommen ist das sog. „Medien-Special“, ein 
Schwerpunkt der Broschüre, der auf Themen wie 
Cybermobbing, Datendiebstahl und Online-
Geschäfte eingeht. 
Neu ist auch die Online-Version unter 
http://www.muenster.de/stadt/jib/alles-klar.html. 
Evaluationsstudie der Universität Münster „Voll 
ist out“ 
„Voll ist out“ ist bei Jugendlichen „in“, so das Er-
gebnis einer wissenschaftlichen Evaluationsstudie 
zur gleichnamigen Alkoholpräventionskampagne 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Rund 180 Jungen und Mädchen zwischen 12 und 
17 Jahren und weitere 100 junge Erwachsene 
füllten einen umfangreichen Online-Fragebogen 
aus, der vom Beratungslabor der Westfälischen 
Wilhelms Universität Münster entwickelt wurde. 
Fast 80 Prozent der befragten Jugendlichen er-
kannten mindestens eines der Postkartenmotive 
der Kampagne, die „Voll ist out“-Teams überzeug-
ten im persönlichen Kontakt und wer sich mit dem 
Info-Material beschäftigt hatte, hatte im Fragebo-
gen mehr verantwortungsbewusste Verhaltensal-
ternativen für riskante Konsumsituationen parat.  
Die Ergebnisse bieten gute Ansätze, die selbst 
produzierten Medien weiterzuentwickeln, sie noch 
passgenauer einzusetzen und bei der Verteilung 
Streuverluste zu vermeiden. Ausdrücklich gelobt 
wurde im Rahmen der Studie, dass die Kampagne 
nah an der Lebensrealität der Zielgruppe agiert. 
Bundeskinderschutzgesetz 
Zum 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutz-
gesetz in Kraft getreten. Damit sind „Frühe Hilfen“ 
nun gesetzlich verankert. Im Hinblick auf die Ent-
wicklung von Kindern vor allem in den ersten Le-
bensjahren, aber auch für Mütter und Väter sowie 
werdende Eltern, soll eine Palette von frühzeitigen 
und koordinierten Angeboten bereit gestellt wer-
den. 
Die im November 2012 dafür eigens eingerichtete 
„Koordinationsstelle Netzwerke Frühe Hilfen“ im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster will die erforderlichen verbindlichen Ko-
operationsabsprachen zwischen den einzelnen 
Ressorts herstellen und eine gut koordinierte 
Netzwerkarbeit realisieren. Dabei gilt die Prämisse        
„vom Kind her zu denken“.

Amtszielreport 
 
13 
„Safeguarding Children“  
Mit einer Veranstaltung zum Thema Kinderschutz 
ist der Kommunale Sozialdienst im April 2012 neue 
Wege gegangen.  
Über 60 Personen folgten einer Einladung in das 
Begegnungszentrum Meerwiese nach Coerde. 
Was sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten von 
Eltern? Welche Rolle spielt das Jugendamt bei 
möglichen Gefährdungen für Kinder und Jugendli-
che? Losgelöst vom Einzelfall entwickelte sich mit 
den afrikanischen Familien ein temperamentvoller 
Gesprächsnachmittag. Als Fazit waren sich alle 
Beteiligten einig das Gespräch fortzusetzen. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege 
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von 
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist 
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder- 
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen 
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsauf-
gabe und durchgängiges Handlungsprinzip u. 
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und politi-
sche Begründung. 
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst 
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich 
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher 
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten, 
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und 
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können. 
Jugendamtselternbeirat 
Zum zweiten Mal wählte die Versammlung der 
Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen Müns-
ters im November 2012 einen neuen Jugendamts-
elternbeirat. Einstimmig wurden 14 neue Vertrete-
rinnen und Vertreter der Elternbeiräte als Mitglie-
der des Jugendamtselternbeirats Münster für das 
Kindergartenjahr 2012/2013 gewählt. Der Jugend-
amtselternbeirat hat bereits seit Anfang 2012 in 
der AG nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für 
Kinder“ und seit Ende 2012 im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien eine beratende 
Stimme. Ebenso ist er im Landeselternbeirat ver-
treten. Damit bieten sich vielfältige Möglichkeiten, 
bei der Gestaltung übergeordneter Themen der 
Kindertagesbetreuung mitzuwirken. Die Anliegen 
des Jugendamtselternbeirats werden in regelmä-
ßigen Gesprächen mit dem Jugendamt kommuni-
ziert. 
Inklusion 
Im Rahmen des Münsteraner Aktionsplans zur 
Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention 
haben sich die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 
SGB VIII mit dem Thema „Inklusion“ fachlich aus-
einandergesetzt und Handlungsempfehlungen 
entwickelt. Um diesen Prozess weiter zu führen, 
wird es in 2013 ein Fachgespräch der Jugendhilfe 
im Münster zum Thema „Inklusion“ geben. Ziel ist 
es, eine gemeinsame Empfehlung der Jugendhilfe 
in Münster zur Inklusion zu erarbeiten und die Aus-
wirkungen in der Jugendhilfe zu erörtern. 
Mitmachen – Mitbestimmen – Mitgestalten 
Der Jugendrat der Stadt Münster tagte im Jahr 
2012 an insgesamt 7 Sitzungsterminen und zeigte 
dabei Innovation und ein hohes persönliches En-
gagement bei der Umsetzung der unterschiedlichs-
ten Themen und Projekte.  
Folgende exemplarisch aufgeführten Aktivitäten 
geben einen Einblick in das Wirken des Jugendra-
tes: 
• Teilnahme am Symposium der Villa ten Hompel 
zur Umbenennung des ehemaligen Hinden-
burgplatzes; der Jugendrat hat sich mehrheitlich 
für die Umbenennung ausgesprochen 
• Initiierung des Projektes Jipa (Jugendliche in-
klusiv politisch aktiv) in Zusammenarbeit mit 
SeHT Münster e.V.; eine gemeinsame Arbeits-
gruppe für Kinder- und Jugendliche mit und oh-
ne Behinderung

Amtszielreport 
 
14 
• Realisierung einer stadtweiten Jugendparty in 
Kooperation mit dem Jovel; die Party wird als 
regelmäßige Veranstaltung im Jahr 2013 fortge-
setzt 
• Realisierung einer stadtweiten Umfrage zu 
Angstplätzen in der Innenstadt  
• Durchführung eines Workshops zur Weiterent-
wicklung des Jugendrates im Kontext der Haus-
haltskonsolidierung  
• Aktive Teilnahme am Bündnis „Keinen Meter“ im 
Zuge einer Demonstration von Neonazis. 
• Realisierung eines stadtweiten Nachtsportange-
botes (Münster Soccer Night) 
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ im Rahmen des Besu-
ches einer Delegation aus Tunesien zum Thema 
„Demokratische Strukturen und Selbstverwal-
tung in Deutschland“ 
muensterbandnetz 
Die Initiative muensterbandnetz bietet interessier-
ten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die 
Möglichkeit, sich aktiv an der Jugendkulturarbeit im 
Rahmen von wöchentlich stattfindenden Redakti-
onssitzungen der initiativeigenen Internettplattform 
zu beteiligen und die Arbeit in der musikalischen 
und kulturellen Szene mit zu gestalten. Das Jib 
leitet diese redaktionellen Treffen professionell an 
und leistet Hilfestellung bei allen zu klärenden 
Fragen. Das Einzugsgebiet der Initiative wurde 
durch verschiedene Kooperationen auf das ge-
samte Münsterland ausgeweitet. Die Möglichkeiten 
der Erfassung, Vernetzung, Kommunikation und 
Kooperation von Musikern und Bands aus der 
Region sind somit gewachsen und bilden die Basis 
für ein breites Spektrum an Teilhabe und Mitgestal-
tung der Jugendkultur(arbeit) im Münsterland für 
die kommenden Jahre. An der Entstehung und 
Umsetzung des landesweiten Projekts CREATE 
NRW wirkt muensterbandnetz seit 2012 maßgeb-
lich mit. 
Freiwilligenarbeit in den verschiedenen Party- 
und Konzertinitiativen im Gleis 22 
Im Rahmen des Engagements in den verschiede-
nen Party- und Konzertinitiativen haben Jugendli-
che und junge Menschen die Möglichkeit, Kultur-
veranstaltungen eigenverantwortlich zu organisie-
ren. Der gesamte Entstehungsprozess und die 
anschließende Durchführung der Veranstaltungen 
liegen in der Hand der ehrenamtlich tätigen Initiati-
ven. Somit entsteht ein vielfältiges kulturelles An-
gebot aus den jeweiligen Musikszenen heraus. 
Das Jib stellt Räume zur Verfügung, in denen sich 
Jugendliche und junge Erwachsene ausprobieren 
können und regt zur Eigeninitiative und kulturellen 
Teilhabe an. Die pädagogische Betreuung der 
Initiativen wird durch feste Ansprechpartner und 
regelmäßige Treffen aller Party- und Konzertinitia-
tiven gewährleistet. Das Gleis 22 wurde in 2012 
zum zweiten Mal zum besten Musikclub im 
deutschsprachigen Raum gekürt. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien 
gleiche Chancen haben. Wir wollen die  
Integration von benachteiligten Kindern  
und Jugendlichen fördern.“ 
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel 
und den Auftrag, sich besonders um die jungen 
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in 
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden. 
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten. 
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:  
Kinderarmut in Münster 
Die Stadt Münster hat mit dem „Maßnahmenpro-
gramm einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster“ wichtige Angebote von Jugend- und Ge-
sundheitshilfe, Schule und Soziales für Kinder mit 
Armutsrisiko aufgezeigt, weiter entwickelt und aus-
gebaut. Im vergangenen Jahr lag der Arbeits-
schwerpunkt auf der Umsetzung der in den vier 
Handlungsfeldern hinterlegten Maßnahmen. Viele 
der in den ersten eineinhalb Jahren umgesetzten 
Projekte und Angebote zeigen auf, dass es gelin-
gen kann, Kinder und Familien benachteiligter 
Bevölkerungsgruppen früh zu erreichen und deren 
Zugangs- und Nutzungschancen durch eine aktive 
Ansprache und bedürfnisorientierte Angebotsviel-
falt vor Ort zu erhöhen. In den kommenden einein-

Amtszielreport 
 
15 
halb Jahren sollen die mit dem Maßnahmenpro-
gramm definierten Angebote in den unterschiedli-
chen Handlungsfeldern weiter entwickelt und ver-
stetigt werden. Erfolgreiche Maßnahmen sollen 
dabei perspektivisch vermehrt in Regelsysteme 
und ein gesamtstädtisches Präventionskonzept 
überführt werden. 
Öffnung Kindertageseinrichtungen 
Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtun-
gen im Bereich wohnortnaher und integrativer An-
gebote der Betreuungs-, Bildungs- und Erzie-
hungsarbeit, und damit die Beschreitung des We-
ges hin zur Inklusion, hat sich auch im Jahr 2012 
fortgesetzt. Die gemeinsame Förderung von Kin-
dern mit und ohne Behinderung wird bei der päda-
gogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen 
immer selbstverständlicher. Das quantitative Ni-
veau ist mit 316 integrativen Plätzen in 106 Ein-
richtungen gegenüber dem Vorjahr noch einmal 
leicht angestiegen. Hinzu kommen insgesamt 68 
heilpädagogische Plätze für über dreijährige Kin-
der. Somit wurden insgesamt 384 Plätze für behin-
derte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder 
vorgehalten. 
Qualitätsoffensive "Schwerpunkt Kitas - Spra-
che und Integration" 
Mit der Qualitätsoffensive „Schwerpunkt Kitas - 
Sprache und Integration“ soll ein Beitrag zur Chan-
cengerechtigkeit geleistet werden. Sprache ist die 
Grundlage für den Erfolg in der Schule und im 
weiteren beruflichen Leben. 
In acht städtischen Kitas der Stadt Münster werden 
Kinder verstärkt in ihrer sprachlichen Entwicklung 
begleitet. Schwerpunkt ist hier die alltagsintegrierte 
Sprachförderung. Alltagssituationen in der Kita 
werden sprachförderlich gestaltet, damit die Kinder 
die Möglichkeit haben, wichtige Erfahrungen beim 
Erlernen der deutschen Sprache zu machen. 
Dieses Qualifizierungsangebot können weitere 
Schwerpunktkitas im Folgejahr nutzen. In 2013 
wird der Fokus der Qualifizierung auf das Thema 
„Teams begleiten und beraten“ sowie auf die 
sprachpädagogische Arbeit mit dem Kind gelegt. 
Hierzu wird das „Heidelberger Interaktionstraining“ 
durchgeführt, welches die Erzieher-Kind-Interak-
tion genau in den Blick nimmt.  
„Stolpersteine“ 
Unter dem Motto „Stolpersteine“ trafen sich Fach-
kräfte und Menschen, die über Migrationserfahrun-
gen verfügen, im März 2012 im Fachwerk Gieven-
beck. Im Mittelpunkt standen alltägliche Missver-
ständnisse die zu Problemen im Miteinander füh-
ren. Solche „Stolpersteine“ bei der Begegnung von 
Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hin-
tergrund sind nur mit Offenheit auf beiden Seiten 
und wirklichem Interesse an dem Anderen aus 
dem Weg zu räumen, so das Fazit. Gelingt dies, 
kann zum Wohle von und im Interesse der Kinder 
und Jugendlichen agiert werden. 
Amtsziel 7 -  
Geschlechterdifferenzierung / Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren  
unterschiedlichen Interessen und gehen durch 
differenzierte Angebote in unserer Arbeit  
darauf ein.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
engagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die 
Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonde-
res Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung 
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. 
junge Männer und junge Frauen wirksam zu ges-
talten und mit entsprechenden Konzepten und 
Angeboten stetig weiter zu entwickeln. 
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie dieses 
Amtsziel 2012 realisiert wurde: 
„Gesundheitsvorsorge für Mädchen“  
Vor dem Hintergrund unzureichender geschlechts-
spezifischer Angebote mit tagesstrukturierendem 
Charakter für Mädchen mit dem Lebensmittelpunkt 
„Straße“ konzipierte die Streetwork das ge-
schlechtsspezifische „Frühstücksangebot für Mäd-
chen und junge Frauen“. Das Angebot in einem 
geschützten Rahmen zur Gesundheitsförderung 
wurde im vergangenen Jahr einmal wöchentlich 
durchgeführt. Mit einem gesunden Frühstück als 
niedrigschwelligem Zugang stand den Mädchen im 
vierwöchigen Rhythmus eine Ärztin des Gesund-
heitsamtes für Fragen zur Gesundheitsvorsorge im 
Bereich der medizinischen Versorgung, sexuellen 
Aufklärung und Prävention als Ansprechpartnerin 
zur Verfügung.

Amtszielreport 
 
16 
Neben verschiedenen individuellen Beratungen, 
wie der Überleitung in die medizinische Regelver-
sorgung, konnten im vergangenen Jahr dadurch 
drei Schwangerschaften sehr frühzeitig begleitet 
werden. In abgestimmter Kooperation mit den be-
teiligten Akteuren aus Jugend- und Gesundheits-
amt und einer Begleitung durch eine Familienhe-
bamme wurden frühzeitige Hilfen installiert und 
eine nachhaltige Begleitung sichergestellt.  
Fachtag Gender - „Starke Mädchen, starke Jun-
gen! Gender als Schlüssel für Bildung in der 
Kita“ 
Über 120 Teilnehmer/-innen besuchten am 23. 
November 2012 den Fachtag „Starke Mädchen, 
starke Jungen! Gender als Schlüssel für Bildung in 
der Kita“. Dazu hatten die Arbeitsgemeinschaften 
nach § 78 SGB VIII „Jungen / Gender“ und „Ta-
gesbetreuung für Kinder“ sowie das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
und der Dachverband der Münsteraner Elterninitia-
tiven, Eltern helfen Eltern e.V., eingeladen. 
Sowohl durch den Fachvortrag von Dipl. Psych. Dr. 
Tim Rohrmann der Katholischen Hochschule für 
Sozialwesen in Berlin als auch durch die sich an-
schließenden Workshops konnten zu dem Thema 
„Gender in der Kitaarbeit“ gute Ansätze und Mög-
lichkeiten entwickelt werden, wie geschlechtersen-
sible Erziehung in der Arbeit mit Kindern gelingen 
kann. 
Musik-, Tanz- und Theaterprojekte für Mädchen 
und Jungen 
Das Theatertraining im Jib mit der Binnendifferen-
zierung in Projektarbeit für Mädchen und für Jun-
gen ist Teil der Kooperation mit „Cactus - Junges 
Theater“. 
Jugendliche finden einen Rahmen, in dem sie sich 
mit der Möglichkeit von Ausdruck und Kreativität 
auseinandersetzen können. Darüber hinaus sind 
Ängste und Hoffnungen junger Menschen in einer 
sich stets verändernden Alltagsrealität ein Thema. 
Die Trennung in reine Mädchen- und Jungengrup-
pen führt erfahrungsgemäß zu einer besseren 
Selbstreflexion. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information 
und Hilfe an und schaffen individuelle und 
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen 
frühzeitig auf.“ 
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung von 
Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die Kin-
der- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeutung. 
Neben den einzelfallorientierten Hilfen zur Erzie-
hung und den anderen individuellen Leistungsbe-
reichen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und 
der Beratungsangebote wirkt sich dieser Trend auf 
traditionell eher gruppenspezifische Bereiche wie 
die Kinder- und Jugendarbeit und die Betreuung in 
Kindertageseinrichtungen aus. 
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2012 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde: 
Gruppenangebot „Frühintervention bei auffällig 
Alkohol konsumierenden Jugendlichen“ 
Wegen der hohen Nachfrage von Jugendgerichts-
hilfe und Staatsanwaltschaft und äußerst positiver 
Evaluationsergebnisse wurde von der Drogenhilfe 
ein neues Gruppenangebot „Frühintervention bei 
erstauffälligen Alkoholkonsumenten (FreAk)“ spe-
ziell für riskant Alkohol konsumierende Jugendliche 
entwickelt. Das Kursangebot an der Schnittstelle 
zwischen Prävention und Beratung wurde im ver-
gangen Jahr in Kooperation mit der Streetwork drei 
Mal erfolgreich durchgeführt und erfreut sich 
enorm hoher Nachfrage.  
Die persönlichen Rückmeldungen wie auch die 
evaluierten Rückmeldebögen der Teilnehmer zei-
gen, dass das Angebot äußerst positiv bewertet 
wird und in den meisten Fällen sogar zu einer Ver-
haltensänderung beiträgt. Die Teilnahme trägt 
erkennbar zum Schwellenabbau bei, die Angebote 
der Drogenberatung bei Bedarf auf freiwilliger Ba-
sis in Anspruch zu nehmen. 
Förderinseln 
An sieben Grundschulen der Stadt Münster gibt es 
„Förderinseln“. Hinter diesem Namen verbirgt sich 
eine flankierende heilpädagogische Förderung für 
Kinder des offenen Ganztags. Dabei geht es um

Amtszielreport 
 
17 
Kinder mit besonderem Förderbedarf. Mit der Auf-
nahme in die „Förderinsel“ beginnt ein aktiver pä-
dagogischer Prozess, an dem Schule, Kinder, 
Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteilig-
ten Fachkräfte mitwirken, mit dem Ziel, Schulkinder 
nach einer intensiven befristeten Phase der Unter-
stützung den Besuch der Regelangebote der 
Schule zu ermöglichen. Die individuelle Förderung 
im Rahmen des Offenen Ganztags verhindert Aus-
grenzung von Kindern aus ihrem sozialen Umfeld, 
flankiert den Schulbesuch und bietet ein Beispiel 
für gelingendes inklusives Denken und Handeln.  
Zur Qualitätssicherung bestehen ein Qualitätszir-
kel, ein Facharbeitskreis und eine Begleitgruppe. 
Im Rahmen des fachlichen Controllings konnte die 
Wirksamkeit der „Förderinseln“ dargestellt werden. 
Workshop „Hilfen zur Erziehung in Münster“ 
Im März 2012 hat ein Workshop im Rahmen einer 
nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien zum Thema 
„Hilfen zur Erziehung in Münster“ stattgefunden. 
Hierzu wurden unter anderem Zahlen, Daten und 
Fakten aus den Bereichen der ambulanten und 
stationären Hilfen zur Erziehung sowie die Ent-
wicklung in den Jahren 2009 - 2012 erörtert. 
Darüber hinaus hat der Fachvortrag von Herrn 
Prof. Dr. Joachim Merchel von der Fachhochschu-
le Münster zur „Zusammenarbeit öffentlicher und 
freier Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung – 
zwischen Kinderschutz und Finanzdruck der 
Kommunen“ die nicht öffentliche Sitzung berei-
chert. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir 
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in 
ihren Bildungsbiografien - in der Familie, in der 
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in 
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“ 
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die 
Umsetzung dieses Amtsziels: 
Bildungsdokumentation in der Kindertages-
pflege 2012 
Im Februar 2012 fand eine Multiplikatorenfortbil-
dung zum Thema „Bildungsdokumentation mit 
Bildungs- und Lerngeschichten“ im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien statt. Teilgenommen 
haben Fachberaterinnen der Beratungsstelle Kin-
dertagespflege sowie freie Referentinnen des 
Netzwerkes für Qualifizierung Münster. 
Im Rahmen dieser Fortbildung wurden die Teil-
nehmerinnen befähigt, Bildungsprozesse auf Basis 
der Methode „Bildungs- und Lerngeschichte“ des 
Deutschen Jugendinstitutes selbst zu beobachten, 
zu dokumentieren und zu analysieren, um dann 
das Wissen als Multiplikatoren an Kindertagespfle-
gepersonen weiter zu vermitteln und diese darin zu 
befähigen, Bildungsdokumentation auf Basis der 
„Bildungs- und Lerngeschichten“ eigenständig 
durchzuführen.  
Ein weiteres Thema der Fortbildung war die Bil-
dungsdokumentation mit Hilfe eines Portfolios. 
In 2013 werden zwei Veranstaltungen in einem 
Umfang von jeweils 16 Unterrichtsstunden angebo-
ten. Grundlage hierfür ist ein Konzept, welches 
beide Ansätze miteinander verbindet. Ziel soll eine 
einheitliche Form von Bildungsdokumentation der 
Kindertagespflegepersonen in Münster sein. 
Übergang Kita - Schule 
Die in der „AG Kooperation Kita - Grundschule“ 
mitwirkenden Fachkräfte arbeiteten mit bereits 
bestehenden Kooperationselementen und entwi-

Amtszielreport 
 
18 
ckelten diese weiter mit dem Ziel, gelingende 
Übergänge für die Kinder von der Kita in die Schu-
le zu schaffen. In 2012 unterstützte die AG im 
Stadtteil Wolbeck die Zusammenarbeit zwischen 
der Grundschule und den ansässigen Kinderta-
geseinrichtungen. Damit wurde ein entscheidender 
Impuls für eine nachhaltig funktionierende Koope-
ration im Stadtteil gegeben. Die Übertragbarkeit 
auf weitere Stadtteile in Münster wird derzeit ge-
prüft. 
Fit für die Schule 
Das Projekt „Fit für die Schule“ hat das Ziel, Fami-
lien eine niedrigschwellige Unterstützung anzubie-
ten. Das im Jahr 2011 durch eine Spende initiierte 
Projekt konnte in 2012 in das reguläre Programm 
des Fachwerk Gievenbeck aufgenommen werden. 
Verbessert wurden die Zugänge zum Angebot. 
Dies wurde durch die Angliederung des Projektes 
an den Kinder-Traum im La Vie er-möglicht. Der 
Teilnehmerkreis hat sich dadurch erweitert und das 
Angebot ist bei den Kindern und Eltern gleicher-
maßen positiv besetzt. 
Fachtagung „Verborgene Schätze der frühkind-
lichen Entwicklung“ 
Über 200 Tageseltern aus Münster hoben "Ver-
borgene Schätze in der frühkindlichen Entwick-
lung". In einer ganztägigen Fortbildungsveranstal-
tung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien für Tagesmütter und -väter setzten sie sich 
praxisnah mit der Entwicklung und Bildung in der 
frühen Kindheit auseinander. 
Auf die verborgenen Schätze in der Kindheit mach-
te der Verhaltensbiologe Dr. Joachim Bensel in 
seinem ebenso spannenden wie inspirierenden 
Einführungsreferat aufmerksam. Anschließend 
vertieften die Teilnehmer/-innen in 15 Workshops 
ihre Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenge-
biet der frühkindlichen Entwicklung. 
Die besondere Rolle von Tageseltern als ermuti-
gende Begleiter kindlicher Entwicklung konnte 
entscheidend gestärkt werden. 
 
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /  
Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und 
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrol-
le zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei 
kurzen Wegen.“ 
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der 
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die 
höchstmögliche Übereinstimmung mit den 
Anforderungen zu erreichen, die an uns gestellt 
werden. 
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagements 
sind Daten und Informationen, die in verschiede-
nen Arbeitsprozessen entstehen und erfasst wer-
den. Nur die systematische Handhabung dieser 
Informationen ermöglicht es uns beispielsweise, 
Fall- und Kostenentwicklungen sowie Probleme 
und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen und 
richtig zu bewerten. Ziel dieser Analyse ist es, 
wirksame Maßnahmen abzuleiten, die entweder 
korrektiv oder präventiv ausgerichtet sind. 
Die folgenden Beispiele aus ganz unterschiedli-
chen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Bemü-
hungen: 
Qualitätszirkel der offenen und mobilen Kinder- 
und Jugendarbeit 
Das Ziel, eine qualitäts- und wirksamkeitsorientier-
te offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit in 
Münster zu gestalten, erfordert ein geeignetes 
Instrument. Die Implementierung des Qualitätszir-
kels der offenen und mobilen Kinder- und Jugend-
arbeit ist ein solches Merkmal der Qualitätssiche-
rung und Bestandteil des Wirksamkeitsdialoges.  
Im Jahr 2012 wurde intensiv zu den Themen „An 
Grenzen stoßen - Umgang mit verhaltensauffälli-
gen Kindern und Jugendlichen“ und „Wo stehen 
wir? - Der Wirksamkeitsdialog in der offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster“ 
gearbeitet. Beide Veranstaltungen wurden von 
mehr als 50 Teilnehmern/-innen besucht.

Amtszielreport 
 
19 
Qualitätszirkel Prävention 
Für die in den vier Stadtteilen Münsters installierte 
„Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ besteht seit 
März 2012 ein „Qualitätszirkel Prävention“. Auch 
die Koordinationsstellen „Kommunale Präventions-
ketten“ und „Frühe Hilfen“ arbeiten in diesem Gre-
mium mit.  
Unter der Federführung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien wird der fachliche Aus-
tausch angeregt. Die Definition von fachlichen 
Standards zur Qualitätsentwicklung und Qualitäts-
sicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ar-
beit des Gremiums. Aber auch die Analyse sozial-
räumlicher Unterschiede in den jeweiligen Stadttei-
len und somit differenter Vorgehensweisen bezo-
gen auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Fach-
kräfte zählte zu den Inhalten des Qualitätszirkels. 
Für 2013 wird der Teilnehmerkreis um Fachkräfte 
des Gesundheitsamtes erweitert. 
Jugendbefragung im Stadtbezirk Hiltrup 
Zwischen Juni und Juli 2012 führten Mitarbeiter/-
innen des Begegnungshauses 37 Grad eine Ju-
gendbefragung an der Hauptschule Hiltrup, der 
Johannes-Gutenberg-Realschule und dem Kardi-
nal-von-Galen-Gymnasium in Hiltrup durch. Es 
beteiligten sich fast 800 Jugendliche an der Befra-
gung. 
Die Befragung erweiterte die bestehenden Kennt-
nisse über das Freizeitverhalten von Jugendlichen 
in Hiltrup. Die Ergebnisse fließen in die Angebots-
gestaltung des Begegnungshauses 37 Grad ein.  
„QUAMS“ 
Im Herbst 2012 startete das inzwischen vierte Pro-
jekt im Rahmen des „Qualitätsmanagementsys-
tems Münster für Kindertageseinrichtungen - 
QUAMS“ mit sieben weiteren Kitas freier Träger. 
Damit wurden bisher insgesamt 44 Kitas stadtweit 
im Rahmen von QUAMS unterstützt. 
Auch das aktuelle Projekt wird wieder über einen 
Zeitraum von ca. zweieinhalb Jahren laufen.  
Mit Hilfe von über 40 sich auf pädagogisches Han-
deln und pädagogisch relevante Bedingungen 
beziehenden Einzelaspekten stellen externe Fach-
leute in den beteiligten Kitas mit der Kindergarten-
skala (KES) bzw. der Krippenskala (KRIPS) am 
Projektbeginn die Kita-Qualität fest. Am Ende des 
Projektes - nach intensiver Qualitätsentwicklungs-
arbeit - werden die Kitas in gleicher Weise noch 
einmal evaluiert und die Endergebnisse den Ein-
gangsergebnissen gegenübergestellt. Die bisheri-
gen Erfahrungen zeigen, dass sich die Qualität der 
beteiligten Kitas zum Teil deutlich verbessert. Auch 
das vierte Projekt wird mit städtischen Mitteln be-
zuschusst. 
Wirkungsevaluation der Hilfen zur Erziehung 
Mit dem Einsatz des WIMES-Verfahrens wurde 
das Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der 
Hilfen zur Erziehung  
• amtsintern als Unterstützung der Gewährungs-
praxis von erzieherischen Hilfen, dass Hilfen 
zielgerichtet, passgenau und effizient gesteuert 
werden können und  
• extern als Grundlage für Qualitätsdialoge mit 
freien Trägern, um deren Leistungen und Ange-
bote bedarfsgerecht und zielorientiert auszuges-
talten zu können,  
auch in 2012 weiterverfolgt. Mit dem Verfahren 
werden die Hilfen nach den §§ 30, 31, 32, 34 SGB 
VIII und seit 2012 neu auch die Hilfen gem. § 19 
SGB VIII in einem zusätzlichen EDV-Verfahren 
geführt. 
In 2012 lag ein erster ganzjähriger Datenerfas-
sungsjahrgang vor. Alle trägerbezogenen Daten 
unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht 
und der vertraglichen Ergänzung, dass inhaltliche 
Ergebnisse nur anonymisiert mit den betroffenen 
freien Trägern kommuniziert werden.  
Der öffentliche und die freien Träger werden zu-
künftig im Rahmen der Qualitätsdialoge weitere 
Absprachen treffen und Bewertungen vornehmen 
mit der Zielsetzung einer gemeinsamen fachlichen 
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung.  
Stichprobenerhebung von Gefährdungsmel-
dungen gem. § 8a SGB VIII  
Im Jahr 2012 wurden aus den Gefährdungsmel-
dungen des Vorjahres stichprobenartig einzelne 
ausgewählt und darauf überprüft, ob die im „Kon-
zept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefähr-
dung“ vorgegebenen Standards und Verfahrens-
schritte angewendet wurden. Folgende Kriterien 
waren Grundlage der Prüfung:

Amtszielreport 
 
20 
• Vollständigkeit der Verfahrensschritte  
• Nachvollziehbarkeit von (Team-)Entscheidun-
gen  
• Darstellung und Begründung für einzelne Vor-
gehensweisen 
• Verwendung verpflichtender Dokumente und 
Vorlagen 
Die geprüften Fallakten geben zum einem die Viel-
falt des Fallgeschehens wieder und stellen trotz-
dem nur einen Teil der Wirklichkeit dar, da eine 
solche Stichprobenbetrachtung selektiv ist und nur 
einen Ausschnitt der „Bearbeitungswirklichkeit“ 
erfasst. Neben der Prüfung der Einhaltung von 
Formalien werden auch Abläufe innerhalb des 
Verfahrens in den Blick genommen. Ziele dieser 
Stichprobenprüfung sind „Handlungssicherheit 
stärken durch Feedback“ und  „Verfahrenssiche-
rung“. Dabei sind alle Beteiligten offen dafür, als 
„lernende Organisation“ sich fachlich weiter zu 
entwickeln. 
Weiterentwicklung des fachlichen Controllings 
der Jugendhilfe an Schulen  
Die „Jugendhilfe an Schulen“ in Münster hält seit 
Jahren ein differenziertes Angebot der Jugendhilfe 
für die Primarstufe, die Sekundarbereiche I/II und 
die Förderschulen vor. Um die geleistete Arbeit der 
verschiedenen Fachstellen transparent zu machen 
und Arbeitsergebnisse über die Jahresberichte der 
Fachstellen hinaus darzustellen, wurde jeweils 
prozesshaft ein fachliches Controllingverfahren 
entwickelt, das dieses Anliegen unterstützt.   
Ein solches Controllingverfahren dokumentiert 
nicht den gesamten Arbeitsaufwand. Wesentlich 
waren die folgenden Fragen: Handelt es sich um 
eine Kernleistung? Welche Möglichkeiten der 
Messbarkeit bestehen? Wie hoch ist der zeitliche 
Dokumentationsaufwand? Gibt es standardisierte 
Arbeitsschritte? Im Diskussionsprozess über die 
wesentlichen Ziele, die Arbeitsschritte und die 
fachlichen Standards der Angebote fand nicht nur 
eine Reflexion und Selbstvergewisserung statt, 
sondern dieser Prozess wurde auch als Teil der 
Qualitätsentwicklung aufgenommen und moderiert. 
Im Ergebnis wurden auf der Basis von drei Leitsät-
zen unterschiedliche Zieldimensionen und Kenn-
zahlen für die Kernleistungen von Jugendhilfe an 
Schulen entwickelt und für die Datenbankerfas-
sung vorbereitet.

Sozialraumreport 
 
21 
4. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Das Aufwachsen von Kindern vollzieht sich heute 
immer frühzeitiger und intensiver in öffentlicher 
Verantwortung und bedarf entsprechender Rah-
menbedingungen für Familien, um junge Men-
schen in ihrer Entwicklung und Teilhabechancen 
frühzeitig zu fördern. Im 14. Kinder- und Jugendbe-
richt wird darauf hingewiesen, dass es „zur Wahr-
nehmung der öffentlichen Verantwortung für das 
Aufwachsen von Kindern einer leistungsfähigen 
Kinder- und Jugendhilfe bedarf, die die Lebenswel-
ten junger Menschen vor Ort (mit)gestaltet“.  
Um die verfügbaren Ressourcen effizient zu nut-
zen und zielgerichtet für mittel- und langfristige 
Maßnahmen- und Angebotsplanungen einsetzen 
zu können, bilden kleinräumige Informationen zur 
Bevölkerungsstruktur, Veränderungen in der Be-
völkerungsentwicklung und Bevölkerungsprogno-
sen eine wichtige Basis. Darüber hinaus stellen 
gesetzliche Vorgaben, gesellschaftliche Trends 
und lokale Veränderungsprozesse weitere Heraus-
forderungen für die Planungsaufgaben der Ju-
gendhilfe dar und besitzen eine entsprechende 
Relevanz für die Leistungen und Gestaltungsauf-
gaben der Kinder- und Jugendhilfe, die insgesamt 
einen Beitrag zu einem gelingenden Aufwachsen 
junger Menschen leisten sollen. 
Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Be-
völkerungsdaten in Münster und die Inanspruch-
nahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
stadtweit sowie auf Bezirksebene dargestellt. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 296.440 296.536 290.094 
davon unter 
18 Jahren 44.262 44.396 42.196 
Haushalte 
mit Kindern 26.396 26.565 ----- 
Ausländer-
anteil 
22.343 
(7,5 %) 
23.180 
(7,8 %) ----- 
Geburten 2.713 2.601 ----- 
Münster verzeichnet seit 2005 wachsende Bevöl-
kerungszahlen. Ende 2012 lebten insgesamt 
296.536 Einwohner in Münster. Damit bewegt sich 
Münster gesamtstädtisch auf einem sehr stabilen 
Niveau. Dies drückt sich auch in dem Anteil der 
jungen Menschen aus, der im Vergleich zum Vor-
jahr stadtweit mit einem Plus von 0,3 % leichte 
Zunahmen zu verzeichnen hat, wenngleich die 
Anzahl der Neugeborenen um 4,1 % zurückge-
gangen ist. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.405 9.867 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 31,3 % 34,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,4 % 100,2 % 
Anzahl Familienzentren 24 26 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
3.159 
(33,0 %) 
3.543 
(36,6 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  43 43 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.494 1.502 
 davon ambulant 918 865 
 davon stationär 576 637 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.696 2.737 
Mit Nachdruck wurde der Ausbau der Plätze für 
Kinder unter drei Jahre innerhalb der Kinderta-
geseinrichtungen und Kindertagespflege fortge-
setzt. Rund 260 neue Plätze konnten innerhalb 
eines Jahres bis zum Kindergartenjahr 2012/2013 
geschaffen werden. Die Versorgungsquote ist so-
mit stadtweit auf 34,1 % gestiegen. 
Zudem wurden zum Kindergartenjahr 2012/2013 
zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Famili-

Sozialraumreport 
 
22 
enzentren umgewandelt. Münster verfügt damit 
insgesamt über 26 Familienzentren. 
Die offene Ganztagsbetreuung im Primarbereich 
wurde zum Schuljahr 2012/2013 um 10 weitere 
Gruppen ausgebaut. Die Inanspruchnahme stieg 
von 33 % auf 36,6 %. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 122.432 122.004 115.813 
davon unter 
18 Jahren 12.752 12.678 12.670 
Haushalte 
mit Kindern 8.260 8.253 ----- 
Ausländer-
anteil 
7.883 
(6,7 %) 
8.081 
(6,6 %) ----- 
Geburten 1.167 1.065 ----- 
Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu 
verzeichnenden Einwohnergewinne im Stadtbezirk 
Mitte haben sich im letzten Jahr nicht weiter fort-
gesetzt. Die wohnberechtigte Bevölkerung im ein-
wohnerstärksten Bezirk Münsters hat im Vergleich 
zum Vorjahr einen Rückgang um rund 400 Perso-
nen (- 0,3 %) erfahren.  
Die allgemeinen Bevölkerungsrückgänge im Bezirk 
Mitte zeichnen sich insbesondere in der Altstadt 
mit einem Minus von 1,2 % und dem Innenstadt-
ring mit einem Minus von 0,5 % ab. 
Dem entsprechend ist auch der Anteil der Kinder 
und Jugendlichen in diesen Quartieren um jeweils 
1,2 % in der Altstadt und 0,5 % im Innenstadtring 
gesunken. 
Der Anteil der Neugeborenen ist im Bezirk Mitte im 
Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 8,7 % zu-
rückgegangen. Am deutlichsten ist die rückläufige 
Entwicklung der Geburten in der Altstadt mit einem 
Minus von 28,8 % zu beobachten, gefolgt von Mit-
te-Süd mit 14,7 % und Mitte-Nordost mit 11,9 %, 
während der Innenstadtring sich mit einem Rück-
gang von 0,8 % der Geburten deutlicher von der 
Entwicklung der anderen Quartiere abhebt. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.920 3.084 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 31,2 % 34,4 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 98,3 % 98,6 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
1.417 
(50,7 %) 
1.551 
(53,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  14 14 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 292 296 
 davon ambulant 170 160 
 davon stationär 122 136 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 1.887 1.881 
Im Bezirk Mitte konnte zum Kindergartenjahr 
2012/2013 mit einer Versorgungsquote von 34,4 % 
für unter dreijährige Kinder eine dem stadtweiten 
Durchschnittswert entsprechende Ausbauquote 
erreicht werden. Konkret bedeutet das, dass im 
Bezirk Mitte im vergangenen Jahr insgesamt 89 
zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen wurden. 
Im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) im 
Primarbereich wurden drei zusätzliche Gruppen in 
Mauritz-West, der Aaseestadt und in Mauritz-Mitte 
eingerichtet. Die Inanspruchnahme der OGS-
Angebote im Bezirk Mitte ist insgesamt auf 53,9 % 
gestiegen. Dieser Wert hebt sich deutlich von der 
stadtweiten durchschnittlichen Inanspruchnahme 
ab, die bei 36,6 % liegt.

Sozialraumreport 
 
23 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 58.812 58.669 58.557 
davon unter 
18 Jahren 10.276 10.313 9.465 
Haushalte 
mit Kindern 5.837 5.872 ----- 
Ausländer-
anteil 
5.058 
(8,6 %) 
5.069 
(8,6 %) ----- 
Geburten 
(neu) 519 504 ----- 
Zum 31.12.2012 lebten im Stadtbezirk West insge-
samt 58.669 Einwohner und damit 19,8 % der 
Gesamtbevölkerung der Stadt Münster. Der Bezirk 
West ist damit der einwohnerstärkste Außenbezirk. 
Im vergangenen Jahr hat der Bezirk erstmals seit 
zehn Jahren keine weiteren Bevölkerungszunah-
men zu verzeichnen. Die wohnberechtigte Bevöl-
kerung bewegt sich mit einem leichten Rückgang 
von 0,2 % auf einem stabilen Niveau.  
Die rückläufigen Tendenzen beziehen sich dabei 
auf die Stadtteile Mecklenbeck (- 8,4 %) und Nien-
berge (- 0,4 %). Eine Erklärung für den Bevölke-
rungsrückgang in Mecklenbeck liefert die Statistik 
der Bautätigkeit, die u. a. aufzeigt, dass mit dem 
Abriss des Studentenwohnheims  "Boeselburg" im 
August 2012 mehr als 700 Wohnungen wegfielen. 
Der Anteil der jungen Menschen in der Altersgrup-
pe der 0- bis 18-Jährigen hingegen hat trotz leich-
ter Geburtenrückgänge eine leichte Zunahme um 
0,4 % erfahren, die sich besonders in den Stadttei-
len Roxel (+ 3,0 %) und Albachten (+ 1,3 %) zeigt. 
Weitere Baugebiete im Bezirk West sowie die mit 
dem Konversionsprozess einhergehende Um-
wandlung der Kaserne in Gievenbeck und der 
Wohnstandorte in Gievenbeck und Sentrup, wer-
den in den kommenden Jahren voraussichtlich 
eine positive Bevölkerungsentwicklung fördern. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.246 2.365 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 36,4 % 36,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 103,0 % 103,3 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
425 
(26,3 %) 
496 
(30,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 293 302 
 davon ambulant 184 180 
 davon stationär 109 122 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 255 299 
Der Stadtbezirk West hat zum Kindergartenjahr 
2012/2013 mit 38,8 % eine - im stadtweiten Ver-
gleich - überdurchschnittliche Versorgungsquote 
für unter dreijährige Kinder erreicht. Stadtweit lag 
diese bei 34,1 %.  
Die offenen Ganztagsbetreuungsangebote im Pri-
marbereich wurden zum Schuljahr 2012/2013 von 
knapp 31 % der Grundschulkinder im Bezirk West 
in Anspruch genommen. In den Stadtteilen 
Mecklenbeck, Albachten und Roxel wurde jeweils 
eine zusätzliche Gruppe eingerichtet.  
Darüber hinaus wurden mehr Angebote der Fami-
lienbildung vor Ort durchgeführt (+ 17,3 %).

Sozialraumreport 
 
24 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 28.851 28.971 28.502 
davon unter 
18 Jahren 5.623 5.700 5.361 
Haushalte 
mit Kindern 3.147 3.194 ----- 
Ausländer-
anteil 
3.714 
(12,9 %) 
3.914 
(13,5 %) ----- 
Geburten 
(neu) 318 326 ----- 
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Nord 
weist Ende 2012 im Vergleich zum Vorjahr insge-
samt leichte Einwohnergewinne von 0,4 % aus. 
Diese Entwicklung vollzieht sich insbesondere 
durch Bevölkerungszunahmen in den Stadtteilen 
Coerde und Sprakel um jeweils 1,0 % und 0,4 % in 
Kinderhaus-Ost, während Kinderhaus-West einen 
Einwohnerrückgang um 0,3 % erfahren hat. 
Dem entsprechend haben die jungen Menschen in 
den Stadtteilen, die insgesamt von einer positiven 
Einwohnerentwicklung profitieren, zugenommen. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist im ver-
gangenen Jahr im Bezirk Nord insgesamt um 1,4 
% gestiegen, welches sich auch in der positiven 
Geburtenentwicklung widerspiegelt. So hat der 
Bezirk im Unterschied zur stadtweiten Entwicklung 
(- 4,1 %) bei den Neugeborenen eine Geburten-
steigerung von 2,5 % erfahren. 
Bemerkenswert ist der Anteil der wohnberechtigten 
Bevölkerung mit einem ausländischen Pass im 
Bezirk Nord, der mit 13,5 % im stadtweiten Ver-
gleich (7,8 %) nicht nur überdurchschnittlich hoch 
ist, sondern in den vergangenen Jahren auch ste-
tig zugenommen hat. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.272 1.318 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 29,2 % 30,5 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,7 % 107,9 % 
Anzahl Familienzentren 5 7 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
368 
(41,5 %) 
425 
(46,6 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 333 317 
 davon ambulant 166 173 
 davon stationär 167 144 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 220 210 
Die Versorgungsquote für unter Dreijährige inner-
halb der Kindertagesbetreuungsangebote ist mit 
30,5 % leicht gestiegen, bewegt sich jedoch unter-
halb der stadtweiten Versorgungsquote, die bei 
34,1 % liegt. 
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei 
weitere Kindertageseinrichtungen in Kinderhaus-
West in Familienzentren umgewandelt. Der Bezirk 
Nord verfügt damit insgesamt über 7 Familienzent-
ren. Erstmalig hat die Landesregierung in diesem 
Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren 
vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte 
Familien wohnen und hat die Verteilung an Hand 
eines Sozialindexes festgelegt.  
Zum Schuljahr 2012/2013 haben die offenen 
Ganztagsangebote im Primarbereich eine weitere 
Steigerung erfahren: Zum 1. August nahmen ins-
gesamt knapp 47 % der Grundschüler im Bezirk 
Nord das Angebot in Anspruch. Der stadtweite 
Durchschnittswert lag bei 36,6 %.

Sozialraumreport 
 
25 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 21.430 21.834 21.515 
davon unter 
18 Jahren 3.798 3.901 3.486 
Haushalte 
mit Kindern 2.217 2.287 ----- 
Ausländer-
anteil 
936 
(4,4 %) 
985 
(4,5 %) ----- 
Geburten 
(neu) 180 200 ----- 
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Ost 
weist wie in den Vorjahren weitere Einwohnerge-
winne auf. Insgesamt ist der Anteil der in diesem 
Außenbezirk wohnhaften Bevölkerung um 1,9 % 
gestiegen.  
Die Einwohnergewinne im vergangenen Jahr sind 
dabei in Mauritz-Ost mit einer Zunahme von 2,5 % 
am deutlichsten ausgeprägt. Zu diesem Bevölke-
rungswachstum trugen knapp 210 neue Wohnun-
gen bei, die vor allem auf dem ehemaligen Gelän-
de einer Gartenbaufirma realisiert wurden. Gelmer-
Dyckburg und Handorf haben weitere Zugewinne 
von 1,8 % bzw. 1,2 % in der Bevölkerungsentwick-
lung zu verzeichnen. 
Der allgemein positiven Bevölkerungsentwicklung 
im Bezirk Ost entsprechend ist auch der Anteil der 
Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 
Jahren um insgesamt 2,7 % gestiegen: In Mauritz-
Ost um 3,3 %, in Gelmer-Dyckburg um 2,6 % und 
in Handorf um 2,1 %. 
Diese Entwicklung wird durch eine positive Gebur-
tenentwicklung unterstrichen. So wurden im ver-
gangenen Jahr im Stadtbezirk Ost insgesamt 200 
Kinder geboren. Im Vergleich zum Vorjahr ist das 
eine Geburtensteigerung von 11,1 % und hebt sich 
deutlich von der stadtweit rückläufigen Geburten-
entwicklung (- 4,1 %) ab. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 697 724 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 29,1 % 32,3 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 93,4 % 82,0 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
231 
(31,7 %) 
251 
(34,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 82 82 
 davon ambulant 42 42 
 davon stationär 40 40 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 105 118 
Im Rahmen der Kindertagesbetreuungsangebote 
konnte im Stadtbezirk Ost die Versorgungsquote 
für unter dreijährige Kinder auf 32,3 % gesteigert 
werden. Eine im stadtweiten Vergleich überdurch-
schnittlich gute Versorgung besteht in den Stadttei-
len Gelmer und Handorf, während in Mauritz-Ost 
mit 23,8 % zum Kindergartenjahr 2012/2013 ein 
deutlicher Ausbaubedarf besteht, der mit der Pla-
nung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen 
einhergeht. 
Die offenen Ganztagsangebote im Primarbereich 
wurden zum Schuljahr 2012/2013 von insgesamt 
34,3 % der Grundschulkinder im Bezirk in An-
spruch genommen, was damit knapp unter dem 
stadtweiten Durchschnittswert von 36,6 % liegt.

Sozialraumreport 
 
26 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 27.516 27.573 28.291 
davon unter 
18 Jahren 5.114 5.091 4.921 
Haushalte 
mit Kindern 2.978 2.992 ----- 
Ausländer-
anteil 
1.827 
(6,6 %) 
1.940 
(7,0 %) ----- 
Geburten 
(neu) 227 205 ----- 
Im Stadtbezirk Südost bewegen sich die Einwoh-
nerzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit einem 
Zuwachs von 0,2 % insgesamt auf einem stabilen 
Niveau. 
Während der Stadtteil Angelmodde keine Verände-
rungen erfahren hat, weisen Gremmendorf und 
Wolbeck leichte Einwohnergewinne bei der wohn-
berechtigten Bevölkerung von 0,3 % bzw. 0,2 % 
auf. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk 
Südost hat dabei einen Rückgang um 0,4 % erfah-
ren. Dabei zeigt sich die Anzahl der jungen Men-
schen in Angelmodde nahezu unverändert, wäh-
rend in Gremmendorf ihr Anteil um 2,5 % zurück 
gegangen ist und in Wolbeck - bedingt durch den 
Zuzug junger Familien - um 2,1 % zugenommen 
hat. So sind in diesem Stadtteil auch die Geburten 
um 8,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 
In den kommenden Jahren werden insbesondere 
Gremmendorf und Angelmodde bedingt durch den 
Abzug der britischen Streitkräfte und den damit - 
neben dem Areal der York-Kaserne - zur Vermark-
tung frei werdenden Wohneinheiten wichtige 
Schwerpunkte der Stadtteilentwicklung sein, die 
mit entsprechenden Veränderungen in der Bevöl-
kerungs- und Infrastrukturentwicklung einherge-
hen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.016 1.058 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 31,7 % 33,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 99,9 % 107,3 % 
Anzahl Familienzentren 3 3 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
354 
(35,1 %) 
410 
(39,7 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 164 183 
 davon ambulant 107 94 
 davon stationär 57 89 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 103 110 
Mit einer Versorgungsquote von rund 33 % hat der 
Bezirk Südost zum Kindergartenjahr 2012/2013 
eine im stadtweiten Vergleich nahezu durchschnitt-
liche Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahre 
aufzuweisen.  
Wolbeck besitzt dabei eine im Vergleich über-
durchschnittliche Versorgungsquote von 40,5 %, 
während Angelmodde und Gremmendorf hinter der 
stadtweit durchschnittlichen Versorgungsquote von 
34,1 % zurückbleiben. 
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung 
wurden im vergangenen Jahr von nahezu 40 % 
der Schülerinnen und Schüler in Anspruch ge-
nommen und lagen damit über dem stadtweiten 
Durchschnitt von 36,6 %. In Wolbeck an der Niko-
laischule wurde eine neue Gruppe eingerichtet.

Sozialraumreport 
 
27 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2011 2012 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 37.399 37.485 37.416 
davon unter 
18 Jahren 6.699 6.713 6.292 
Haushalte 
mit Kindern 3.957 3.967 ----- 
Ausländer-
anteil 
2.925 
(7,8 %) 
3.191 
(9,1 %) ----- 
Geburten 
(neu) 302 301 ----- 
Der Stadtbezirk Hiltrup kann mit knapp 37.500 
wohnberechtigten Einwohnern im Vergleich zum 
Vorjahr eine insgesamt stabile Bevölkerungsent-
wicklung vorweisen.  
Während die Stadtteile Amelsbüren (+ 1,2 %), 
Berg Fidel (+ 0,7 %) und Hiltrup-West (+ 1,6 %) im 
vergangenen Jahr jeweils entsprechende Zunah-
men bzgl. der wohnberechtigten Bevölkerung vor-
weisen konnten, hatten die Stadtteile Hiltrup-Mitte 
(- 0,4 %) und Hiltrup-Ost (- 2,1 %) Bevölkerungs-
rückgänge zu verzeichnen. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in diesem 
Bezirk insgesamt verhält sich entsprechend der 
allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und bewegt 
sich mit einer leichten Zunahme um 0,2 % auf 
einem stabilen Niveau. 
Dies spiegelt sich auch in der Geburtenentwicklung 
wider, die sich in dem Stadtteil Amelsbüren mit 
einer Steigerung um 13,5 % deutlich von der Ent-
wicklung in den anderen Stadtteilen des Bezirks 
abhebt: Berg Fidel (+ 5,4 %), Hiltrup-Ost  
(- 10,8 %), Hiltrup-Mitte (- 3,6 %) und Hiltrup-West 
(- 5,4 %). 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2011 2012 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.254 1.318 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 26,3 % 31,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,8 % 97,7 % 
Anzahl Familienzentren 4 4 
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  
364 
(27,4 %) 
410 
(30,4 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 239 239 
 davon ambulant 185 168 
 davon stationär 54 71 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 126 119 
Die Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen 
und Tagespflege für Kinder unter drei Jahre konn-
ten innerhalb des vergangenen Jahres mit einer 
Versorgungsquote von durchschnittlich 31,1 % im 
Bezirk insgesamt verbessert werden, lagen jedoch 
im stadtweiten Vergleich unterhalb der durch-
schnittlichen Versorgungsquote von 34,1 %. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztags-
betreuung an den Grundschulen im Bezirk lag zum 
Schuljahr 2012/2013 mit 410 Schülerinnen und 
Schülern bei 30,4 %. An der Ludgerusschule in 
Hiltrup-West wurde wegen der steigenden Nach-
frage eine weitere Gruppe im Rahmen der offenen 
Ganztagsbetreuung eingerichtet.

Produktüberblicke 
 
28 
5. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit folgen die Geschäftsbe-
richte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der Systematik des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF). Dadurch, dass we-
sentliche Inhalte der früheren Geschäftsberichte, 
insbesondere die Darstellung von fachlichen Zie-
len, aufgegriffen werden, bieten die Berichte je- 
doch einen deutlichen „Mehrwert“ gegenüber dem 
Haushaltsplan mit seinen Produktgruppen- und 
Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Ziele aus dem NKF-
Haushalt“ bietet qualitative Informationen zu den 
Produkten, während der Haushaltsplan an dieser 
Stelle lediglich quantitative Ergebnisse zu Finanz- 
und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      
Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      
Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe

Produktüberblicke  
 
29 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen 
des Jahres 2012 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse. 
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“ 
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt 
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren. 
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und 
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2012“ 
oder „Ausblick auf das Jahr 2013“ sind aus den 
früheren Geschäftsberichten bekannt. In den „Ziel-
berichten“, die über die in den Haushaltsplänen 
vorgesehene Darstellung lediglich von Rech-
nungsergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus 
gehen, wird über die Entwicklung in den Arbeitsfel-
dern berichtet. Hier wird eine fachliche Einschät-
zung angeboten, welche Schwerpunkte in den 
einzelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis 
bearbeitet wurden oder im Sinne einer Weiterent-
wicklung der Produkte zur Umsetzung anstehen. 
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes 
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt 
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung ein „Produktüberblick“ angeboten.

Produktüberblicke 
 
30 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert 
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlas-
ten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcen 
• Stellen: 321,87 
• Aufwendungen:  71.226.055 € 
• Erträge:  49.326.802 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von 
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %) 
101,5 100,4 100,2 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern 
unter drei Jahren (in %) 
18,3 18,9 21,2 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 164 162 
Anzahl der Gruppen 423 424 443 
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 6.943 7.016 7.229 
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.310 7.555 7.691 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Die Anzahl der u3-Plätze wurde weiter deutlich erhöht: Zum Kindergartenjahr 2012/2013 stieg die Versor-
gungsquote insgesamt auf 34,1 % (21,2 % Kindertageseinrichtungen; 12,9 % Kindertagespflege). Damit lag 
sie um rd. 3 % höher als im zurückliegenden Jahr. Insgesamt  wurden 263 neue u3-Plätze in Kindertages-
pflege und in Kindertageseinrichtungen geschaffen. 
• Mit 100,2 % konnte die Versorgungsquote für ü3-Kinder stabil gehalten werden. Auch für die ü3-Kinder 
wurden rd. 200 neue Plätze geschaffen, die erforderlich waren, um dem Anstieg der Anzahl der ü3-Kinder 
bedarfsgerecht Rechnung tragen zu können. 
• Insgesamt sind über 40 Ausbaumaßnahmen konkret geplant worden. 
• Nachdem in den vergangenen Jahren wegen der fehlenden Landesförderung keine weiteren Familienzent-
ren an den Start gingen, konnten in 2012 zwei weitere Kitas zu Familienzentren ausgebaut und gefördert 
werden; insgesamt sind in Münster nunmehr 26 Kitas als Familienzentren tätig.

Produktüberblicke  
 
31 
• Münster auf dem Weg zur Inklusion: In 2012 wurden 331 Kinder mit Behinderungen in Kitas mit Einzelinteg-
ration betreut, die Anzahl der Plätze in heilpädagogischen Gruppen betrug 68. 
• Im Rahmen der Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung hat der 2. 
Runde Tisch mit dem Schwerpunkthema „Gemeinsam fürs Kind – Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern 
und Kita“ stattgefunden. Sehr nachgefragt war auch in 2012 ein weiterer „Praxisnachmittag u3“, der in ge-
meinsamer Verantwortung von Kindertageseinrichtungen und Fachschulen für Sozialpädagogik durchge-
führt wurde.  
• Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Kitas wurde umgesetzt. 
• Angebote der Kindertagesbetreuung spielen im Kontext der Armutsprävention eine große Rolle. Neben dem 
strukturellen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder wurden unter anderem Maßnahmen zur mut-
tersprachlichen Sprachförderung, das Projekt „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ und ein gesun-
des Frühstück in verschiedenen Kitas angeboten. Auch wurden die Beiträge für Eltern bis zu einem Ein-
kommen von 37.000 € freigestellt. 
• Die Betriebe werden weiterhin intensiv in Einzelgesprächen unterstützt und beraten. Insgesamt hat es 22 
Beratungsgespräche mit Betrieben gegeben. Die betriebliche Kindertagesbetreuung ist von 205 auf 363 
Plätze ausgebaut worden. 
• Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Flexible Kindertagesbetreuung“ werden in einem Projekt, an dem 6 
Kitas unterschiedlicher Trägerschaft teilnehmen, einrichtungsbezogen flexible Betreuungsmöglichkeiten 
entwickelt und erprobt. In 2012 haben die beteiligten Kitas die Maßnahmeplanung abgeschlossen und ein-
zelne Kitas schon mit der Erprobungsphase begonnen.  
• Ein web-basiertes Aufnahmeverfahren zum KiGa-Jahr 2013/2014 wird weiter gemeinsam mit den Trägern 
entwickelt. 
• Im Rahmen der Gestaltung eines guten Übergangs der Kinder von der Kita in die Schule wurden Arbeitshil-
fen erarbeitet und eine beispielhafte Kooperation von Kita und Schule in Wolbeck umgesetzt. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die wichtigste Aufgabe in 2013 wird sein, über den erreichten Ausbaustand von 34,1 % hinaus noch mög-
lichst viele weitere u3-Plätze zu schaffen. Dazu gehören sowohl Interimsmaßnahmen wie auch weitere 
neue Kitas.  
• Ca. 10 neue Kitas werden geplant und teilweise noch in 2013 in Betrieb genommen. Dazu finden entspre-
chende Trägerausschreibungen statt. 
• Es werden die fachlichen und baulichen Maßnahmen insgesamt und umfassend für alle Beteiligten wie z. B. 
Eltern, Träger, Kitas, parlamentarische Gremien etc. dargelegt und abgestimmt. 
• Zur Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen werden entsprechende Vorlagen zur Beschluss-
fassung durch die parlamentarischen Gremien erstellt. 
• Familienzentren werden weiter ausgebaut und gefördert. 
• Das Thema „Gewinnung von Fachkräften im Bereich Kindertagesbetreuung“ wird vorangetrieben. 
• Über den Stand bei dem Ausbau flexibler Kindertagesbetreuung wird den parlamentarischen Gremien ein 
Bericht gegen Ende 2013 vorgelegt. 
• Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird weiter ausgebaut.

Produktüberblicke 
 
32 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert. 
• Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder 
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt. 
• Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit 
werden gefördert und verbessert. 
• Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen 
Teilhabe junger Menschen wird verbessert. 
• Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt. 
• Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird 
gesichert. 
• Familienzentren werden ausgebaut und gefördert. 
• Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt 
und kommunale Regelungen herbeigeführt. 
• Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit 
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern 
sind wichtige Kriterien der Arbeit. 
• Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung 
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt. 
• Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst, 
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des 
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation 
ein geeignetes Angebot zu realisieren. 
• Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder werden ganzheitlich geför-
dert. 
• Für alle Kinder, die dieses Angebot benötigen, 
wird in den letzten zwei Jahren vor dem Schulein-
tritt eine zusätzliche Sprachförderung angeboten. 
• Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in 
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2013 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 23,3 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Bericht 
Im Jahr 2012 wurde der u3-Ausbau in Münster deutlich forciert. Mit insgesamt ca. 40 Maßnahmen wird das 
u3-Angebot sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege deutlich erhöht. Bis auf 
wenige Ausnahmen wurden alle bestehenden Kitas erweitert und können für ihre fachliche und bedarfsgerech-
te familienorientierte Angebotsentwicklung für alle Kinder - sowohl für u3- als auch für ü3-Kinder - Plätze an-
bieten. 
Die Entwicklung der Angebote in den bestehenden Einrichtungen hat zur Folge, dass alle Kitas in Münster in 
ihrer Zukunftsfähigkeit gleichermaßen gestärkt werden. Dieses dient auch einer wirtschaftlichen Ressourcen-
entwicklung der vorhandenen Infrastruktur. 
Hierdurch sowie durch den weiteren qualitativen Ausbau der Kindertagespflege stieg die Anzahl der u3-Plätze 
um 263 auf nunmehr 2.624 Plätze. Die Versorgungsquote wurde weiter deutlich erhöht und stieg insgesamt 
auf 34,1 %. Damit lag sie um rd. 3 % höher als im zurückliegenden Jahr und um 2 % über dem Planansatz für 
2012.

Produktüberblicke  
 
33 
Mit 100,2 % konnte die Versorgungsquote für ü3-Kinder stabil gehalten werden. Auch für die ü3-Kinder wur-
den rd. 200 neue Plätze geschaffen, die erforderlich waren, um dem Anstieg der Anzahl der ü3-Kinder be-
darfsgerecht Rechnung tragen zu können. 
Mit dieser Entwicklung ist die Ausbauplanung im Bestand weitestgehend abgeschlossen und damit an ihre 
Grenzen gekommen. Insgesamt sind in 2012 27 u3-Gruppen mehr als in 2011 an den Start gegangen. Die 
Anzahl der neuen Kitas blieb mit insgesamt 162 Kitas hinter den Annahmen von 169 Kitas zurück. Dieses lag 
zum einen an Verzögerungen bei der Umsetzung der Planungen für neue Kitas und zum anderen aber auch 
an den großen Ausbauanstrengungen, im Rahmen der bestehenden Kitas neue u3-Gruppen zu errichten und 
durch diese Vergrößerung und Umstrukturierung zur fachlichen und wirtschaftlichen positiven Entwicklung der 
Einrichtungen beizutragen. 
Die o. g. Ausbauerfolge stehen vor allem im Zusammenhang mit dem Anstieg der Anzahl der Kinder - sowohl 
der u3- als auch der ü3-Kinder: Die Anzahl der u3-Kinder stieg um 136 auf 7.691 Kinder und die Anzahl der 
ü3-Kinder um 213 auf 7.229 Kinder.  
Auch die betriebliche Kindertagesbetreuung wurde weiter ausgebaut. Das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien konnte in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespfle-
ge und den Unternehmen 158 neue betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze verzeichnen. Inzwischen halten 
21 Unternehmen und Betriebe in Münster insgesamt 363 Betreuungsplätze für Kinder vor.  
Für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung sind in der Zukunft weitere Neubau-
maßnahmen zwingend erforderlich. Ein großer Teil davon ist bereits geplant und in der baulichen Umsetzung. 
Alle Maßnahmen werden jeweils umfassend im jeweiligen Kindertagesbericht aktuell dargestellt und über Ein-
zelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Zur Analyse der tatsächlichen Bedarfe sind weitere Untersuchungen und Befragungen notwendig. Dazu wer-
den laufend die Anmeldungen ausgewertet und die Stadt Münster beteiligt sich an einer bundesweiten Eltern-
umfrage zum Kindertagesbetreuungsbedarf. 
Mit der Einführung eines web-basierten Anmeldesystems können die bestehenden Bedarfe kurzfristiger er-
kannt und entsprechende Maßnahmen früher geplant werden. Außerdem schafft ein solches unterstützendes 
Anmelde- und Vergabesystem für alle Beteiligten eine möglichst große Transparenz bei der Vergabe der 
Betreuungsplätze. 
Nachdem in den vergangenen Jahren wegen der fehlenden Landesförderung keine weiteren Familienzentren 
an den Start gingen, konnten in 2012 zwei weitere Kitas zu Familienzentren ausgebaut und gefördert werden; 
insgesamt sind in Münster nun 26 Kitas als Familienzentren tätig. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kindertageseinrichtungsplatz 
für Kinder von 3-6 Jahren (in %) 
100  100,2 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei 
Jahren (in %) 
21,6 21,2

Produktüberblicke 
 
34 
Leistungsdaten   
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.189 7.691 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächliche/prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
6.997 7.229 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder 1.552 1.631 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis  
unter 6 Jahren 
7.189 7.243 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0 bis unter 6 Jahren) 8.741 8.874 
davon:   
 Plätze in Gruppen für Kind er von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
1.772 
10 
690 
1.072 
2.280 
0 
805 
1.475 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
1.050 
10 
220 
820 
964 
5 
150 
809 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.919 
120 
3.199 
2.600 
5.630 
133 
2.901 
2.596 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anzahl der Familienzentren 24 24 26 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 164 162 
davon:    
 Einrichtungen katholischer Träger 48 47 47 
 Einrichtungen evangel ischer Träger 15 15 15 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50 49 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 28 28 
 Einrichtungen sonstiger Träger 23 24 23 
Anzahl der Gruppen 423 424 443 
davon:    
 Gruppen in Einrichtungen kat holischer Träger 150 149 154 
 Gruppen in Einrichtungen ev angelischer Träger 40 40 45

Produktüberblicke  
 
35 
2010 2011 2012  
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
63 63 64 
 Gruppen in Einrichtungen in st ädtischer Trägerschaft 97 96 105 
 Gruppen in Einrichtungen sonstiger  finanzschwacher Träger 73 76 75 
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 899 899 860 
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, 
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
23 19 22 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter 
Kinder (Einzelintegration)  
298 332 331 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
83 
70 
 
83 
70 
 
210 
60 
Anzahl der Spielgruppen 762 746 620

Produktüberblicke 
 
36

Produktüberblicke  
 
37

Produktüberblicke 
 
38 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2012
47
15
49
28
23
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2012
154
45
64
105
75
Katholische Träger
Evangelische Träger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger

Produktüberblicke  
 
39 
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform (städtisch und freie Träger)
1.680
931 875
5.738
2.280
964
5.6305.776
1.860
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2010
2011
2012
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier 
Träger in 2012
Gruppenform II;  
12.621.963 €
Gruppenform I;  
11.565.291 €
Gruppenform III;  
26.055.781 €

Produktüberblicke 
 
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) - alle Kitas
0
1.042
10
1.170
0
805
1.475
638 680
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2010
2011
2012
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II) - alle Kitas
2
763
2 5
150
809
166
738
135
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2010
2011
2012
 
 
40

Produktüberblicke  
 
41 
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) - alle Kitas
2.431
133
2.901
2.596
168
3.177
142
3.012
2.584
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2010
2011
2012

Produktüberblicke 
 
42 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt, begleitet stadtteilorientiert Eltern 
und Tagespflegepersonen. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcen 
• Stellen: 14,66 
• Aufwendungen:  7.155.492 € 
• Erträge:  2.445.682 € 
 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern 
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
11,5 12,3 12,9 
Kinder unter 3 Jahren 7.310 7.555 7.691 
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 1.100 1.144 1.150 
davon:    
 für Kinder von 0 - 3 Jahren 839 932 993 
 für Kinder von 3 - 6 Jahren 102 77 76 
 für Kinder von 6 - 10 Jahren 159 135 81 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wurden die Qualifizierungsangebote für Tagesel-
tern geplant, organisiert und weiterentwickelt.  
• Das Thema „§ 8a“ wurde in den Vorbereitungskurs implementiert. 
• Informationen über den vorbeugenden Brandschutz wurden für Tagespflegepersonen, die im eigenen Haus-
halt betreuen, aufbereitet. 
• Teile eines Konzepts zur Randzeitbetreuung wurden entwickelt. Das Konzept ist noch weiter zu entwickeln. 
• Die Struktur der Tagesmüttertreffen mit dem Ziel der Optimierung wurde analysiert. 
• Das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Neugewinnung von Tagespflegepersonen, ist umgesetzt wor-
den.

Produktüberblicke  
 
43 
• Die Vereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson wurde überarbeitet. 
• Der Ausbau von Kindertagespflege in anderen Räumen ist weiter erfolgt. 
• Der Ausbau der betrieblichen Kindertagespflege ist weiter erfolgt. 
• Ein standardisiertes Auswahlverfahren für interessierte Tagespflegepersonen an der betrieblichen Großta-
gespflege wurde erprobt. 
• Die ersten Schritte zur Neukonzeptionierung und -programmierung der Datenbank „Kindertagespflege“ wur-
den unternommen. 
• Die Geschäftsprozesse wurden mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wurde weiterentwickelt. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege werden die Qualifizierungsangebote für Tagesel-
tern geplant, organisiert und weiterentwickelt. 
• Im Rahmen eines Modellprojekts werden drei Startgruppen zur Einübung eines kollegialen Beratungsmo-
dells durchgeführt. 
• Es wird ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagespflege ausgearbeitet. 
• Der Vermittlungsprozess wird im Zusammenwirken mit den Tageseltern optimiert. 
• Die Struktur der Tagesmüttertreffen wird entsprechend der Analyse aus 2012 im Zusammenwirken mit den 
Tageseltern den Bedarfen angepasst. 
• Der Bereich „Kindertagespflege in anderen Räumen“ wird ausgebaut. 
• Der Bereich „Betriebliche Kindertagespflege“ wird ausgebaut. 
• Die Datenbank „Kindertagespflege“ wird neu programmiert und den aktuellen Bedarfen angepasst. 
• Die Geschäftsprozesse werden mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands weiter optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wird weiterentwickelt. 
 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert. 
• Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert. 
• Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht geworben. 
• Die Kindertagespflegeplätze werden um jährlich 
30 neue Plätze ausgebaut. 
• Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz, 
KiföG) wird umgesetzt. 
• Kommunale Regelungen werden umgesetzt. 
• Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten 
und begleitet. 
• Nachgefragte Plätze werden an Tagespflegeper-
sonen vermittelt. 
• Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert. 
• Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut. 
• Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft, 
gefördert und gesichert. 
• Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte 
Angebote vernetzt.

Produktüberblicke 
 
44 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2013 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 11,7 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden. 
Bericht 
Das Ziel für den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege lag für 
das Jahr 2012 bei einer Versorgungsquote von 11 %. In 2012 lag diese Quote im Ergebnis dagegen schon bei 
12,9 % und somit um 1,9 % oberhalb des geplanten Ziels. Das mittelfristige Ziel des Ausbaus der Kinderta-
gespflege bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 11,7 % ist damit bereits jetzt erreicht. Die dem Bedarf 
entsprechende Anfrage (d. h. nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-
Plätzen in Kindertagespflege ist in bestimmten Stadtteilen höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon 
jetzt bei dem Planungsziel für 2013 liegt. Somit sind trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2012 weitere 
Anstrengungen in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Darüber hin-
aus ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt erheblich höher sein wird 
als bisher angenommen. 
Die in der Qualifizierung tätigen Dienste und Einrichtungen haben sich 2009 zum Netzwerk zur Qualifizierung 
von Kindertagespflege zusammengeschlossen (V/0109/2009) und sind kontinuierlich in der Planung und 
Durchführung der Qualifizierung tätig. Die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems schlägt sich auch 
2012 in den Zielkennzahlen nieder. Ganz deutlich zeigt sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreuungs-
stunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie bis 2011 auf 67 % und 
von dort in 2012 auf 78 % an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in 
Qualifizierungsstufe 1 von 10 % auf 2 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolgten wesentlich 
schneller als angenommen und werden sich voraussichtlich in 2013 weiter fortsetzen (siehe hierzu auch 
V/0117/2011). 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei  
Jahren in Kindertagespflege (in %) 
11 12,9 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160/190 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
67 78 
 
Leistungsdaten   
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe 
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
29 20 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den  
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
4 2 
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.189 7.691

Produktüberblicke  
 
45 
Leistungsdaten   
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.011 1.150 
davon:   
 Kinder von 0 - 3 Jahren 791 993 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 81 76 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 139 81 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Erstberatung von Eltern 1.078 1.077 1.021 
Neuvermittlungen 841 859 895 
Anzahl Tagespflegepersonen 400 420 420 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 230 229 222 
Kooperationen mit Familienzentren 23 23 26 
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 702 595 677 
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 11.726 12.134 13.187 
Großtagespflegestellen (inklusive Betrieblicher GTP) - Anzahl 17 22 24 
Großtagespflegestellen (inklusive Betrieblicher GTP) - Plätze 140 175 200 
davon:    
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - Anzahl 14 17 20 
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - Plätze 114 133 167 
 Großtagespflegestellen - eigene Räume -  Anzahl 3 5 4 
 Großtagespflegestellen - ei gene Räume - Plätze 26 42 33 
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Anzahl 9 10 11 
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Plätze 61 65 92 
davon:    
 Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 7 8 11 
 Betriebliche Großtagespflege - Plätze 52 58 92 
 Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - Anzahl 2 2 0 
 Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - Plätze 8 7 0

Produktüberblicke 
 
46 
Entwicklung in den Bereichen "Erstberatun g von Eltern"  
und "Neuvermittlungen"
1.078 1.077
1.021
895841 859
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen
2010
2011
2012
 
 
Entwicklung der Zahl der Kindertagespflegeverhältnisse  
839
993
261
932
212 157
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
2010 2011 2012
ü3-Bereich
u3-Bereich

Produktüberblicke  
 
47 
Entwicklung der Teilnehmerstunden für  
Qualifizierungsmaßnahmen
11.726
12.134
13.187
10.500
11.000
11.500
12.000
12.500
13.000
13.500
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen
2010
2011
2012
 
 
Entwicklung der Verteilung der geleisteten 
Betreuungsstunden nach Qualifizierungsstufen
65
78
30
67
2030
5 32
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2010 2011 2012
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3

Produktüberblicke 
 
48 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Die Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit. Das Produkt wird durch die freien Träger, Initiativen und den öffentlichen Träger der Jugend-
hilfe vorgehalten. 
Darüber hinaus gehören die Offenen Ganztagsschulen in Münster in die Zuständigkeit des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 11, 12 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12–63 Nr. 2) 
Ressourcen 
• Stellen: 125,38 
• Aufwendungen:  15.449.984 € 
• Erträge:  6.990.119 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Einrichtungen in der Förderstruktur 45 44 45 
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 45.745 47.755 47.755 
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 15 22 24 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Die neuen Leistungsvereinbarungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind gemeinsam mit 
den Einrichtungen und Trägern weiterentwickelt worden. 
• Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind zum 01.03.2012 in Kraft 
getreten. 
• Der Offene Ganztag wurde weiter ausgebaut. So hat sich die Platzzahl um ca. 10 % erhöht.  
• Das stadtweite Partykonzept wurde in Kooperation mit dem Jugendrat und dem Jovel umgesetzt. 
• Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wur-
den sukzessive umgesetzt. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Am 21.03.2013 wird die nächste Jugendratswahl durchgeführt. 
• Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen der städtischen und freien Träger der aufsuchenden Arbeit ist 
geplant. 
• Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wer-
den umgesetzt. 
• Der Offene Ganztag wird bedarfsgerecht weiter ausgebaut.

Produktüberblicke  
 
49 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Angebote der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden. 
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten. 
• Eine engere Wechselwirkung zwischen Finanzie-
rung, Leitung und Qualität der offene Kinder- und 
Jugendarbeit wird erzielt. 
• Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- 
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung für 
den Sozialraum (Handlungsempfehlung Kinder- 
und Jugendförderplan). 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Neue Leistungsvereinbarungen werden abge-
schlossen. 
• Die Einrichtungen sowie die aufsuchende Arbeit 
in Stadtteilen (z. B. in AKs) werden sozialräumlich 
vernetzt. 
• Das kommunale Cliquenkonzept wird umgesetzt. 
• Über die Angebote der aufsuchenden Arbeit in 
Stadtteilen findet ein regelmäßiger Austausch mit 
den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit statt. 
• Für Angebote im öffentlichen Raum wird durch 
persönlichen Kontakt im Stadtteil geworben. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende. 
In den 43 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 47.755 Angebotsstunden 
pro Jahr stadtweit durchgeführt. 
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei 
mindestens 20 % pro Einrichtung. 
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt. 
Bericht 
Das Ziel, dass mindestens 40 % der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig am Wo-
chenende geöffnet haben, wurde mit rund 53 % deutlich übertroffen. Die Einrichtungen reagieren damit auf die 
veränderten Bedarfe, Wochenendöffnungszeiten für Kinder und Jugendliche anzubieten. 
Die Einrichtungen haben die vertraglich vereinbarten Angebotsstunden in Höhe von 47.755 Stunden mehr als 
deutlich übertroffen, die tatsächlich geleisteten Angebotsstunden betragen ca. das Doppelte. 
Alle Einrichtungen erreichen das Ziel, mindestens 20 % der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung 
und Kommunikation“ durchzuführen. Dieses Ziel wird durchgängig seit Jahren erreicht. 
In 12 Sozialräumen gibt es Angebote der aufsuchenden Arbeit. Damit wird ein großer Teil des Stadtgebietes, 
besonders die sozialen Brennpunkte, abgedeckt und sorgt somit zu einer deutlich entspannten Situation in 
den jeweiligen Stadtteilen.  
Mit der Erstellung des 2. Kinder und Jugendförderplans ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 ein planungsrele-
vantes Werk für die Kinder- und Jugendarbeit entstanden. Der Kinder- und Jugendförderplan bildet eine solide 
Grundlage für die Trägerförderung und Gestaltung des Feldes der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten 
Stadtgebiet Münsters. Pädagogische Grundprinzipien werden mit Bevölkerungsdaten, Sozialstrukturdaten und 
Bestandsdaten verknüpft und liefern Ziele der Kinder- und Jugendarbeit bis Ende 2014. 2015 wird der 3. Kin-
der- und Jugendförderplan erscheinen (http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoerderplan_2010-
2014.pdf).

Produktüberblicke 
 
50 
Mit Übernahme der Durchführung der Ganztagsbetreuung an 45 Schulen durch die Jugendhilfe bei gleichzei-
tiger Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Ju-
gendarbeit und Schule außerordentlich ausgebaut worden. Die steigenden Zahlen von Anmeldungen im Offe-
nen Ganztag dokumentieren veränderte Bedarfe in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 53 
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 47.755 47.755 
Anteil der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im  
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen (in %) 
100  100 
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit  12  12 
Leistungsdaten   
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 43 45 
Aufsuchende Angebote der offenen Jugendarbeit 13 13 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
15 24 
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im  
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen 
43 45 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.000 50.000 
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000 
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000 
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21 
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12 
Anzahl der Plätze für den „Offenen Ganztag“ 3.250 3.543 
davon:   
 Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.130 3.445 
 Anzahl der Plätze an Förderschulen 120 98 
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die Bis-Mittag-Betreuung 2.450 2.281

Produktüberblicke  
 
51 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Einrichtungen in der Förderstruktur 45 44 45 
 von freien Trägern 37 35 36 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 8 9 9 
davon:     
 katholische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 13 13 13 
 evangelische Einrichtungen der  Kinder- und Jugendarbeit 9 7 7 
 sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 15 15 16 
 städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 8 9 9 
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 45.745 47.755 47.755 
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem Ganztag 45 45 45 
davon:     
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42 42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 3 3

Produktüberblicke 
 
52 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kennzei-
chen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaft-
lich in Jugendverbänden und -gruppen. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,61 
• Aufwendungen:  356.093 € 
• Erträge:  327 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Jugendverbände in Münster 23 23 24 
Ausgegebene Jugendleiterkarten 54 65 64 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind zum 01.03.2012 in Kraft 
getreten. 
• Die Veranstaltung „THX – fetten Dank“ für Ehrenamtliche hat am 26.10.2012 mit rund 400 Jugendlichen 
stattgefunden. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Für die Jugendverbände soll ein systematisches Berichtswesen erstellt werden, damit die in den Jugend-
verbänden Aktiven und ihre Arbeit abgebildet werden können. 
• Es wird mit den Jugendverbänden ein handhabbares Verfahren zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a 
SGB VIII für Neben- und Ehrenamtliche in den Jugendverbänden und -gruppen erarbeitet. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Bestandsdaten der Jugendverbandsarbeit werden 
erhoben. 
• Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden. 
• Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert. 
• Das Engagement wird anerkannt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Ein Prototyp zur Dokumentation wird mit den Ju-
gendverbänden entwickelt und abgestimmt. 
• Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica 
werden ausgebaut und attraktiver. 
• Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard 
(siehe neue Richtlinie). 
• Die Jugendverbände wissen um die finanzielle 
Förderung im Rahmen der Richtlinien.

Produktüberblicke  
 
53 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Um den Wert von Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter zu steigern und deut-
lich zu kennzeichnen, wird ein Gütesiegel eingeführt. Sodann werden im laufenden Jahr mindestens 5 Maß-
nahmen mit entsprechender Qualität angeboten. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen. 
Bericht 
Die Jugendverbandsarbeit ist eine wichtige Säule in der Ansprache von Kindern und Jugendlichen im Rahmen 
der Freizeitgestaltung und des sozialen Engagements. Bestandsdaten über die Anzahl der Kinder- und Ju-
gendlichen, die erreicht werden, fehlen bisher. Mit den Jugendverbänden ist über eine mögliche Dokumentati-
on gesprochen worden. In diesem Jahr sollen Zahlen erhoben und ein systematisches Berichtswesen aufge-
baut werden. 
Mit den Jugendverbänden soll eine Vereinbarung zur Vorlage von Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB 
VIII für Neben- und Ehrenamtliche in den Jugendverbänden und -gruppen erarbeitet werden. Das Verfahren 
soll im Sommer 2013 abgeschlossen sein.  
Die Verbände führen auch weiterhin Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbildung von Ehrenamtlichen 
durch und bauen dieses Angebot noch aus, damit ein münsterweit gültiger Standard angewendet wird (siehe 
neue Richtlinie). 
Die Anzahl der Firmenvergünstigungen im Rahmen der Juleica liegt mit 84 Firmen über dem Ansatz von 80. 
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 0 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 80  84 
Leistungsdaten   
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 51 
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 64 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Jugendverbände in Münster 23 23 24 
davon:     
 katholische Jugendverbände 6 6 7 
 evangelische Jugendverbände 3 3 3 
 sonstige Jugendverbände 14 14 14

Produktüberblicke 
 
54 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen 
• aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork, 
• soziale Gruppenarbeit, 
• Lernhilfen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII 
• Wohnhilfen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII und 
• Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge. 
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Die 
Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und  
-förderung. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,66 
• Aufwendungen:  1.297.822 € 
• Erträge:  80.700 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus (in Stunden) 
2.288 2.288 2.314 
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreu-
ten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen 
121 115 146 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Das aufsuchende Angebot an der Fresnostraße wurde von der Stadtteileinrichtung Wuddi übernommen. 
• Seit 2012 unterstützt ein pensionierter Arzt das offene Angebot der Streetwork in der Gesundheitsvorsorge 
und Rückführung in das Regelgesundheitssystem. 
• Die sozialpädagogischen Angebote in der Flüchtlingsunterkunft Trauttmansdorffstraße wurden mit den An-
geboten des Stadtteilhauses Berg Fidel abgestimmt und umgesetzt. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Im Jahr 2013 soll ein Risikokompetenz-Training (Rope) für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen 
der Suchtprävention in einem weiteren Stadtteil durchgeführt werden.  
• Im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit wird ein mobiles Angebot im Bereich Wienburgpark aufgebaut.

Produktüberblicke  
 
55 
 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie 
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger 
Menschen bei der 
• Entwicklung persönlicher Kompetenzen, 
• gesellschaftlichen Integration und  
• Teilhabe an Bildungsangeboten. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert. 
• Schwellen im Zugang zu den Angeboten werden 
bewusst niedrig gehalten. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der problematische Suchtmittelkonsum von Jugendcliquen in den Stadtteilen soll reduziert werden. Ergänzend 
zu den präventiven Maßnahmen der Drogenhilfe wird für freie Träger ein Qualifizierungsprojekt (Risikokompe-
tenztraining) zum professionellen Umgang mit problematischen, Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen 
durchgeführt. 
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, soll dauerhaft in 6 stadtteilbezogenen Gruppen soziale 
Gruppenarbeit durchgeführt werden. 
Bericht 
Nach der erfolgreichen Durchführung der Multiplikatorenschulung zur Suchtprävention für Fachkräfte in der 
aufsuchenden Arbeit sollte dieser nachhaltige Ansatz im Jahr 2012 durch eine weitere Multiplikatorenschulung 
für Fachkräfte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ergänzt werden. Dieses Angebot konnte wegen fehlender 
Nachfrage nicht umgesetzt werden. Im Rahmen des Qualitätszirkels Jugendsozialarbeit wird geprüft, ob und 
inwieweit eine Multiplikatorenschulung stadtteilorientiert erneut angeboten wird. 
Die soziale Gruppenarbeit wurde bedarfsgerecht in den Stadtteilen Gievenbeck, Kinderhaus, Coerde, Hiltrup, 
Angelmodde und in Mitte Nord durchgeführt. Durch die gute Zusammenarbeit mit der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit ist es gelungen, straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit zu er-
reichen. In verschiedenen Modulen werden Straftaten reflektiert und so weiterer Delinquenz vorgebeugt. 
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 0 
Anzahl der stadtteilbezogenen Gruppen, in denen soziale Gruppenarbeit 
durchgeführt wird 
6 6 
 
Leistungsdaten   
Anzahl der Stadtteile in Münster 21 21 
Anzahl der geförderten Kinder in den Lernhilfen (insg.) 300 282 
Freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlinsstatus 
(in Stunden) 
2.000 2.314 
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 120 146

Produktüberblicke 
 
56 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozialarbeit 9 9 9 
Davon:    
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2 2 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1 
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 3 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III SGB 
VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfe 
  31 
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden Jugendsozial-
arbeit 
1 1 1

Produktüberblicke  
 
57 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Leistung umfasst 
• Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen, den 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grundschulen und der städtischen Förderschule für so-
ziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsorientierter Beratung und präventiver 
Gruppenarbeit, 
• Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schülerinnen und Schüler 
der Hauptschulen, der städtischen Förderschulen sowie der Realschulen und Gymnasien, 
• finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie 
• die Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung. 
Ressourcen 
• Stellen: 15,82 
• Aufwendungen:  1.772.274 € 
• Erträge:  9.039 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 570 484 393 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung berate-
nen Schüler/-innen 
  47 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung rein-
tegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweige-
rer 
  46 
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeit-
raum 
49 44 26 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Für die Jugendhilfe an den Hauptschulen konnte die Evaluation abschließend erarbeitet werden. Mit der 
Umsetzung wurde zum Schuljahr 2012/2013 begonnen. 
• Die Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket wurde an ca. 40 Schulen in Münster etabliert. 50 % 
der Stellen werden von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Die städtischen Stellen sind je zur Hälf-
te bei Amt 40 und Amt 51 angesiedelt. 
• Die Entwicklung eines stadtweit abgestimmten Konzeptes zur Etablierung eines außerschulischen Lernor-
tes für schulpflichtige schulverweigernde Jugendliche (Produktionsschule) wurde im Rahmen der Schulent-
wicklungsplanung unterstützt. 
• Die Fachberatung Schulverweigerung hat Kooperationsstrukturen mit der Sekundarschule und der Gesamt-
schule entwickelt.

Produktüberblicke 
 
58 
• Das präventive Elternangebot „Ein guter Start“ an der Gesamtschule und der Sekundarschule wurde etab-
liert. 
• Die Leistungen der Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurden evaluiert 
und im Rahmen eines Berichtes dargestellt. 
• Das sozialpädagogische Angebot in der Villa Interim wurde entsprechend der Konzeption erfolgreich umge-
setzt. Ein entsprechendes Berichtswesen wurde aufgebaut. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Eine Übertragung des Angebotes „Jugendhilfe an Schulen“ auf die Gesamtschule und Sekundarschule wird 
geprüft. 
• Die Entscheidung des Bundes über die Fortführung der Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket 
wird voraussichtlich im Sommer 2013 getroffen. 
• Die Ergebnisse der Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zum Aufbau einer Produktionsschule wer-
den umgesetzt. 
• Die Evaluationsergebnisse an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden ausgewertet. 
• Die Jugendhilfeangebote im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung werden weiterentwickelt / angepasst. 
• Das Angebot der Förderinseln wird fachlich weiterentwickelt. Die Standorte an den Schulen werden über-
prüft und angepasst. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer 
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. 
• Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden. 
• Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem. 
• Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedlichen 
Schulen werden vorgehalten. 
• Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt. 
• Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Mindestens 26 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an den 
Hauptschulen“ betreut. 
Mindestens 25 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Bericht 
Der Anteil der betreuten Schülerinnen und Schüler lag mit 20 % unter dem angestrebten Ziel. Der Ansatz 2012 
konnte vor allem wegen längerfristiger Personalausfälle nicht erreicht werden. Gleichzeitig wurden 13 % der 
Schülerinnen und Schüler an der Johannes-Gutenberg-Realschule in Münster-Hiltrup mit dem Angebot er-
reicht.

Produktüberblicke  
 
59 
Der Anteil der rückgeführten Schülerinnen und Schüler ins Regelschulsystem lag mit ca. 18 % unter dem an-
gestrebten Ziel von 25 %. Wegen der zunehmenden Inklusionsbemühungen der Regelschulen blieben die 
Schülerzahlen an der Richard-von-Weizsäcker-Schule im Berichtsjahr rd. 37 % unter dem Ansatz, wobei damit 
auch der Anteil der reintegrierbaren Schüler/-innen deutlich abgenommen hat. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 26 20 
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamtzahl (in %) 25 18 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweige-
rer (in %) 
90 98 
Leistungsdaten   
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.029 1.982 
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 393 
Schüler /-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe  
zum Stichtag 
80 50 
Schüler /-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe 
zum Stichtag 
85 83 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe im  
Berichtszeitraum 
95 60 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe im  
Berichtszeitraum 
100 96 
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeitraum 44 26 
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten Kinder in den Förder-
inseln 
28 28 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung beratenen Schüler/-
innen 
45 47 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung reintegrierten bzw. in 
passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweigerer 
40 46

Produktüberblicke 
 
60 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung 
67 41 29 
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezogenen 
Jugendhilfeleistungen 
  4 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1 
Grundschüler/-innen insgesamt 9.346 9.490 9.223 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.264 2.082 1.982 
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.927 13.185 10.554 
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.415 4.433 4.433 
Schüler/-innen an allen Förderschulen 1.038 999 928

Produktüberblicke  
 
61 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst 
• die Suchtprävention,  
• suchtbegleitende Hilfen,  
• ausstiegsorientierte Hilfen und 
• die Unterstützung von Selbsthilfe. 
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch 
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert, 
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu 
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen 
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/-innen der Stadt Münster sensibilisiert. 
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und 
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als 
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motivati-
onsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge. 
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbsthil-
fepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt. 
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt 
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e. V. (kommunale und kommunalisierte Landesmittel) 
der städtischen Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für 
Jugendliche und junge Erwachsene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landeskonzept gegen Sucht NRW; § 16 SGB II. 
Ressourcen 
• Stellen: 9,05 
• Aufwendungen:  1.121.994 € 
• Erträge:  251.690 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307* 3.163* 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849 
Durchgeführte Fortbildungstage 53 51 43 
Präventionsberatungen 136 88 104 
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte

Produktüberblicke 
 
62 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Die Aktionstage zur Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ wurden unter der Schirmherr-
schaft des Oberbürgermeisters Markus Lewe in einer feierlichen Auftaktveranstaltung im Stadtweinhaus am 
22. Juni 2012 und bis zum 5. Juli in Münster durchgeführt. Unter Federführung der Drogenhilfe waren die 
Aktionstage in Zusammenarbeit mit den AK Suchtvorbeugung vorbereitet worden; über 100 Einrichtungen 
und Institutionen beteiligten sich mit attraktiven Veranstaltungen, die in einem umfangreichen Programmheft 
der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.  
• Das im Vorjahr neu installierte Kursangebot „FreAk“ (Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumen-
ten) zur selektiven/indizierten Alkoholprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wurde zwei Mal an je-
weils 4 Abenden mit Vor- und Auswertungsgespräch erfolgreich mit 13 Teilnehmern/-innen durchgeführt. 
Analog dazu wurde das Gruppenangebot FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten/-
innen) zur selektiven/indizierten Drogenprävention drei Mal mit 20 Teilnehmern/-innen durchgeführt. 
• Das Konzept des pädagogisch begleiteten Gruppenangebots für ehemals regelmäßige Cannabiskonsumen-
ten/-innen „ECKI“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Initiative) wurde fortgeschrieben. Nach einem Neustart im 
Februar wurde das selbsthilfeorientierte Gruppenangebot an 37 Abenden mit 9 Teilnehmern/-innen in 2012 
durchgeführt.  
• Die AG Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum traf sich als Begleitgremium der "Handlungsempfeh-
lungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in 
Münster" unter Federführung der Drogenhilfe zwei Mal. Schwerpunktthema war die Zusammenarbeit aller 
Beteiligten und im Besonderen die Optimierung der Kooperation mit den substituierenden Ärzten sowie die 
Risikominimierung bei der Take-Home-Vergabe von Substitutionsmitteln. 
• Im Rahmen der Angehörigenarbeit referierten Teilnehmer/-innen des Elternkreises und eine Kollegin der 
Drogenhilfe als „Best-Practice-Modell“ auf einer landesweiten Elternkreistagung des LWL. Im Frühjahr und 
Herbst fanden an zwei Wochenenden thematische Elternkreisworkshops statt. 
• Der Höhepunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ jährte sich im Karneval bereits zum 8. Mal. 
Schwerpunkt der Session 2011/2012 war Alkohol und Vandalismus. In Kooperation mit der Westfälischen 
Wilhelms-Universität Münster wurde die Akzeptanz und Wirksamkeit der Kampagne erstmalig extern mit 
sehr positiven Ergebnissen evaluiert. Der Internetauftritt „www.vollistout.de“ wurde komplett überarbeitet 
und nunmehr barrierefrei in das städtische Rahmendesign überführt. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die Kampagne zur Alkoholprävention „Voll ist out“ wird fortgeschrieben: thematischer Schwerpunkt in der 
Session 2012/2013 ist „die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der Stadt Münster“. Die 
Ergebnisse des ersten und zweiten Teils der Evaluation durch die Universität Münster, Fachbereich Psy-
chologie, werden veröffentlicht und fließen in die weitere inhaltliche und strategische Ausrichtung der Kam-
pagne ein. Für die Session 2012/2013 ist die wissenschaftliche Evaluation von Präventionsveranstaltungen 
für Schulklassen als dritter Teil der Evaluationsstudie geplant. 
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit drogenabhängigen Schwangeren und Eltern 
mit Erziehungsverantwortung wird fortlaufend durch die AG „Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“ 
begleitet; thematische Schwerpunkte in 2013 werden die weitere Optimierung der Kooperation, die syste-
matische Erhebung von Fällen sowie Formulierung von Mindeststandards in der PSB Schwangerer / Eltern 
mit Erziehungsverantwortung sein. 
• Die Suchtprävention wird als neues thematisches Handlungsfeld das aktuelle Thema „Medikamentenmiss-
brauch“ mit einer thematischen Fachveranstaltung / Schulung aufgreifen. 
• Die Drogenhilfe in städtischer Trägerschaft wird 40 Jahre jung. Das Jubiläum wird im Rahmen einer Fach-
veranstaltung gefeiert werden.

Produktüberblicke  
 
63 
 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig 
erreicht. 
• Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen Be-
troffener werden verbessert, Kriminalisierung re-
duziert sowie eine soziale und berufliche Rein-
tegration angestrebt. 
• Junge Menschen haben eine kritische Einstellung 
zu Suchtmitteln und gehen mit ihnen verantwor-
tungsvoll um. 
• In Schule und Jugendhilfe gibt es in der Sucht-
prävention engagierte und qualifizierte Multiplika-
toren/-innen. 
• Die Angebote der Suchtprävention und -hilfe in 
Münster sind aufeinander abgestimmt; die Res-
sourcen werden gebündelt.  
• Die Öffentlichkeit wird für die Themen „Sucht“ und 
„Suchtvorbeugung“ sensibilisiert. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die Drogenhilfe hält jugendspezifische Angebote 
vor, junge Menschen werden auf jugendgerechten 
Wegen angesprochen, Hemmschwellen werden 
abgebaut. 
• Betroffene Personen erhalten Unterstützung im 
Rahmen von Krisenintervention und Beratung, bei 
der Vorbereitung von Ausstiegsprozessen sowie 
der Nachsorge. 
• Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen. 
• Für Multiplikatoren/-innen aus Schule und Ju-
gendhilfe werden Präventionsberatung, Projekte, 
 
Fortbildungen und Fachtagungen für eine qualifi-
zierte Suchtprävention angeboten. 
• Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projekte 
und Kampagnen werden konzipiert und umge-
setzt. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebe-
darf münden in einen Hilfeprozess. 
Die Abbruchquote in der laufenden Beratung junger Menschen ist niedriger als 20 %. 
Bericht 
Der Anteil der unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf, die in einen kontinuierlichen Hilfeprozess mün-
deten, lag in 2012 mit fast 80 % über dem geplanten Ansatz (70 %).  
Der Anteil der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse bei den unter 21-Jährigen lag mit ledig-
lich 7 % deutlich besser als der Ansatz von 20 %. 
In der Drogenberatung wurden insgesamt 575 Erstgespräche geführt, das entspricht im Vergleich zum Vorjahr 
einer nochmaligen Steigerung um 14 %. Davon waren 113 Personen unter 21 Jahre alt (20 %). Bei 69 Perso-
nen unter 21 Jahren wurde ein über das einmalige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf 
festgestellt (61 %). Davon mündeten 55 Personen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (80 %). 
In 2012 befanden sich insgesamt 83 junge Menschen unter 21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungspro-
zess. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 25 %. 56 Beratungsprozesse wurden in 
dem Jahr beendet. Auch die Zahl der Erstgespräche mit jugendlicher Klientel in der Drogenhilfe hat sich von 
62 (2010) über 98 in 2011 auf 113 Personen im vergangenen Jahr noch einmal deutlich erhöht.  
Lediglich 7 % „Abbrüche“ in der Jugendberatung sind ein „Ausnahmewert“, insbesondere vor dem Hintergrund 
der gerade bei Jugendlichen stark ausgeprägten Ambivalenz hinsichtlich einer dauerhaften Verhaltensände-
rung. Der erneut deutliche Anstieg der Erstgespräche mit jungen Klienten und die immer noch verhältnismäßig

Produktüberblicke 
 
64 
hohe „Haltequote“ belegen die Wirksamkeit der gezielten Ansprache junger Menschen in den letzten Jahren, 
der Ausdifferenzierung der Angebote sowie die hohe Qualität der Jugendberatung in der Drogenhilfe. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jährigen, die in  
kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
70 80 
max. Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen 
der unter 21-Jährigen (in %) 
20 7 
Leistungsdaten   
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 450 517 
Anzahl der Erstgespräche unter 21-Jährigen 50 113 
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 300 575 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit vereinbartem Folgetermin 30 69 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher vereinbartem Folgetermin 21 55 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Präventionsberatungen 136 88 104 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 35 37 35 
Durchgeführte Fortbildungstage 53 51 43 
Offene Sprechstunden 245 245 245 
davon:    
 Offene Sprechstunde 151 151 151 
 Frauensprechstunde 47 47 47 
 Jugendsprechstunde 47 47 47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100 
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 542 536 517 
davon:    
 männlich 422 414 388 
 weiblich 120 122 129 
 davon Angehörige 68 83 102 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849

Produktüberblicke  
 
65 
2011 2012  2010 
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307* 3.163* 
davon:    
 männlich 3.932 2.805 2.453 
 weiblich 434 502 710 
Klientenkontakte insgesamt 10.438 9.496 9.012 
Gruppenangebotstage 101 114 127 
davon:    
 „Cleangruppe“ 48 48 48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 14 24 37 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter  und -abhängiger Kinder) 23 18 18 
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 16 12 12 
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten  12 12 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 556 604 660 
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen  101 97 
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte 
Stammklientel in der Beratung
129120 122
388
414422
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2010 2011 2012
weiblich männlich

Produktüberblicke 
 
66 
 
 
Verhältnis Erstgespräche - Stammklienten
504
406
575542 536 517
0
100
200
300
400
500
600
700
2010 2011 2012
Erstgespräche Stammklienten

Produktüberblicke  
 
67 
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und 
Form der Kooperation geregelt. 
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen „Familie“ 
und „Erziehung“ sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als 
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten 
beschreiben. 
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein vielfältiges Angebot für Frauen, 
Männer und Paare zur Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen Fragen rund um 
Schwangerschaft und Geburt. Die lösungs- und resscourcenorientierte Beratung umfasst die für die individuel-
le Situation notwendigen Informationen und ggf. die Vermittlung von dem Bedarf entsprechenden Hilfen. Die 
Schwangerschaftsberatung stellt somit im Netz der sozialen Hilfen und Angebote der Stadt Münster einen 
wichtigen Baustein dar, insbesondere im Kontext der frühen Hilfen, die den Zeitraum von der Schwangerschaft 
bis zum 3. Lebensjahr umfassen.  
Gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von 
Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf Be-
ratung (§ 2,1 SchKG) regelt das Gesetz auch die gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Bera-
tung der Schwangeren in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6,7 SchKG). 
Alle Familien mit Neugeborenen haben seit August 2008 die Möglichkeit, einen kostenlosen Familienbesuch 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Anspruch zu nehmen. Das Ziel der Besuche ist eine best-
mögliche Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen. In der Wohnung der Familie 
erfolgt eine umfassende Information und Beratung über die Angebote und Leistungen im Bereich der Kinder-, 
Jugend- und Gesundheitshilfe der Stadt Münster. In Stadtbereichen, in denen die Hebammengrundversorgung 
nicht umfassend gewährleistet ist, gehen die sozialpädagogischen Fachkräfte gemeinsam mit Hebammen in 
die Familien. 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es 
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes anknüpft. 
Das Elterngeld soll verhindern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu 
führt, dass die ökonomische Selbständigkeit verloren geht. 
Ressourcen 
• Stellen: 15,99 
• Aufwendungen:  2.616.383 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  151.479 €

Produktüberblicke 
 
68 
 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im  
präventiven Leistungssegment (§§ 16 - 18 SGB VIII) 
7.742 8.138 9.231 
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschaftsberatun-
gen (§ 2 SchKG) 
193 304 304 
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.612 3.648 3.556 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.314 2.080 2.240 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten in 2012 war „Beitrag der Familien-
bildungsstätten im Rahmen Früher Hilfen“. Die Schwerpunktsetzung hierbei lautete „Maßnahmenprogramm 
Kinderarmut, Stadtteilarbeit / Vernetzung, Schnittstellen Beratung / Bildung“. 
• Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen bearbeitete im Jahr 2012 das Schwerpunktthema  "Frü-
he Hilfen - Einbindung der Stadtteilkoordinatorinnen in das multiprofessionelle Team der Erziehungsbera-
tungsstellen". Start, Einbindung und Aufgabenbereich der Stadtteilkoordinatorinnen wurden von allen drei 
Beratungsstellen als sehr positiv bewertet. So sind die Koordinatorinnen fest in die Teams der Beratungs-
stellen integriert. Durch ihre Funktion und ihren Aufgabenbereich tragen sie sehr viele Informationen über 
den Stadtteil in die Teams und geben hierdurch zahlreiche Impulse. Gleichzeitig profitieren sie von der mul-
tiprofessionellen Ausrichtung, der langjährigen Beratungserfahrung und der hohen Fachlichkeit der Kolle-
ginnen und Kollegen der Erziehungsberatungsstellen. Insgesamt wird dieses neue Arbeitsfeld als sehr posi-
tiv bewertet.  
• Das 35-jährige Jubiläum der städtischen Schwangerschaftsberatung wurde zum Anlass genommen, ein 
aktuelles Faltblatt herauszugeben, das über die Angebote „Verhütung“, „Familienplanung“, „Schwanger-
schaft“ und „Konfliktberatung“ informiert. 
• Die in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen in freier Trägerschaft erarbeiteten neuen Richtlinien über 
Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungebore-
nen Lebens“, gültig ab 2012, wurden in die politischen Gremien eingebracht und einstimmig beschlossen. 
Die Umsetzung erfolgte wie vorgesehen zum 01.04.2012. 
• Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle führte in Kooperation mit der Fachstelle „Frühe Hilfen“ 
des Gesundheitsamtes eine Veranstaltung zum Thema „Alkohol in der Schwangerschaft“ durch. Die Koope-
rations- und Vernetzungspartner im Rahmen der Frühen Hilfen (Beraterinnen aus der Schwangerschaftsbe-
ratung, dem Präventionsbereich, der Suchtberatung, der Bezirkssozialarbeit, der Fachstelle „Frühe Hilfen“ 
des Gesundheitsamtes sowie Hebammen und Stadtteilkoordinatoren) wurden zu einem Fachvortrag ver-
bunden mit einem fachlichen Dialog eingeladen. Die gute Resonanz erfüllte die Erwartungen der Organisa-
toren und Teilnehmer gleichermaßen. 
• Der Prozess zur Erarbeitung eines Kooperations- und Leistungsvertrages mit den Trägervertretern der  
insgesamt 5 Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster wurde fortgeführt. Nach der Festle-
gung der Leistungsgruppen und Untergruppen sollen im weiteren Verfahren die Leistungen beschrieben 
werden. 
• Im Rahmen des Praxisprojektes „Aufsuchende Elternkontakte – Zielsetzung, Konzeption, Wirkungen“ vom 
Institut für Soziale Arbeit (ISA) wurden Familienbesuchsdienste in Münster, Köln, Dormagen, Düsseldorf 
und Gelsenkirchen von April 2010 an wissenschaftlich untersucht und evaluiert. Das Ergebnis der Evaluati-
on wurde in der Abschlusstagung am 17.04.2012 präsentiert. Auf der Tagung wurde die Durchführung der

Produktüberblicke  
 
69 
Willkommensbesuche im Tandem mit Hebammen durch die Fachstelle und eine beteiligte Hebamme vor-
gestellt. 
• In Zusammenhang mit der Evaluation durch das ISA erhielt das Präventionsteam Mittel für Fortbildungen 
und Supervision von der Aktion Mensch e.V. Eine Fortbildung fand in Kooperation mit der Beratungsstelle 
„Frühe Hilfen“ vom Gesundheitsamt der Stadt Münster statt. Eingeladen waren hierzu die Familienhebam-
men, die Kooperationshebammen, die gemeinsam mit den Präventionsfachkräften die Familien besuchen 
und die Mitarbeiterinnen der Fachstelle „Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen“. Im Mittelpunkt 
stand das Thema „Netzwerkpartner frühe Hilfen: Frühe Bindung“, das mit Herrn Dr. Ralf Schäfer vom Klini-
schen Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universität Düsseldorf erörtert wurde. 
Eine weitere Fortbildung zu dem Thema „Wie können wir Familien zur Annahme von Hilfen motivieren?“ 
wurde unter Beteiligung der Kollegen/-innen aus der Bezirkssozialarbeit durchgeführt. 
• Die Elterngeldstelle hat im Geschäftsjahr 4.666 rechtsmittelfähige Entscheidungen getroffen. In lediglich 
134 Fällen (2,9 %) wurde dagegen Widerspruch erhoben. Von diesen waren 19 Akten an die Bezirksregie-
rung Münster zur Erteilung eines Widerspruchsbescheides abzugeben. Nur ein Mal reichten die Antragstel-
ler Klage beim Sozialgericht ein. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Auch im Jahr 2013 hat der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten das Schwerpunktthema „Beitrag 
der Familienbildungsstätten im Rahmen Früher Hilfen“.  
• Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen wird das Schwerpunktthema „Frühe Hilfen“ auch in 
2013 bearbeiten. Die Fokussierung wurde jedoch noch nicht festgelegt. 
• Turnusmäßig ist der Erfahrungsbericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungs-
stellen in Münster für die Jahre 2011/2012 zu erstellen. In dem Bericht wird die Entwicklung des Sonder-
fonds unter Berücksichtigung der Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 dargestellt. 
• Das Land strebt eine zweistufige Novellierung des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) an. Die erste Stufe wurde vom Landtag am 29.11.2012 
beschlossen und tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Damit wird das zuständige Ministerium ermächtigt, ab 2013 
(zusätzliche) Daten über die Tätigkeiten der landesgeförderten Schwangerschaftsberatungsstellen zu erhe-
ben. Auf der Grundlage dieser Daten sollen Kriterien entwickelt werden, die in der zweiten Stufe ab 2015 
Einfluss auf die Verteilung der Landesförderung auf die einzelnen Beratungsstellen haben können. 
• Das Präventionsteam Familienbesuche wird in 2013 weiterhin die Vernetzung mit Akteuren im Bereich 
„Frühe Hilfen“ vorantreiben. Im Qualitätszirkel Frühe Hilfen steht dabei die Zusammenarbeit mit den vier 
Stadtteilkoordinatoren im Mittelpunkt. 
• Zum 01.01.2013 treten weitreichende Novellierungen des Bundeselterngeldgesetzes in Kraft. Die sich 
hieraus ergebenen Veränderungen für die Beratung der Bürger/-innen und für die Bearbeitung der dann 
eingehenden Anträge werden im ersten Halbjahr 2013 die Aufmerksamkeit der Elterngeldstelle auf sich zie-
hen. 
• Der Bundestag und der Bundesrat haben das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes beschlos-
sen. Das Betreuungsgeldgesetz tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Bundesauf-
tragsverwaltung, so dass die Länder für die Organisation des Verwaltungsvollzuges zuständig sind. Wahr-
scheinlich ist eine Übertragung auf die Kommunen. Das Jugendamt geht davon aus, dass die Aufgabe hier 
verortet wird. In Rede steht die Anbindung an die Elterngeldstelle. Ausführungsbestimmungen sind jedoch 
noch nicht erlassen.

Produktüberblicke 
 
70 
 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der Ange-
bote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungskom-
petenz unterstützt und gestärkt werden. 
• Die Schwangerschaftsberatung berät in der 
Schwangerschaft sowie nach der Geburt, vermit-
telt finanzielle Hilfen und bietet Unterstützung bei 
der Bewältigung von psychosozialen Problemen, 
damit Eltern die bevorstehende, veränderte Le-
benssituation sowie die Zukunft mit ihren Kindern 
gut bewältigen können.  
• Die Schwangerschaftskonfliktberatung berät Frau-
en und Männer und begleitet den Prozess der 
„individuellen“ Entscheidungsfindung. 
• Das Präventionsteam Familienbesuche setzt 
auf eine frühzeitige Information und Beratung der 
Eltern und stellt ggf. die Vermittlung zu anderen 
Diensten sicher, um die bestmögliche Förderung 
der Gesundheit und Entwicklung der Kinder in 
Münster zu erreichen. 
• Der Familiengutschein soll dazu beitragen, dass 
Familien trotz einer sozialen oder wirtschaftlichen 
Benachteiligung die Angebote der Familienbil-
dung vermehrt nutzen können. 
• Die Elternzeit erleichtert Müttern und Vätern in 
Verbindung mit dem Elterngeld die persönliche 
Betreuung und Versorgung ihres Kindes. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der  
Familienbildung und Erziehungsberatung wird 
erhalten und ausgebaut. Dazu erfolgt ein regel-
mäßiger Austausch durch Jahres- und Kooperati-
onsgespräche sowie fachliche Diskurse. 
• Die Schwangerschaftsberatung bietet Frauen 
und Paaren zeitnah Beratungstermine an und hält 
alle notwendigen Informationen zu Schwanger-
schaft, Geburt, gesetzlichen Hilfen, rechtlichen 
Fragen sowie öffentlichen und privaten Hilfefonds 
vor. 
• Die pädagogischen Fachkräfte des Präventions-
teams Familienbesuche informieren und beraten 
junge Familien mit ihrem neugeborenen Kind 
zeitnah nach der Geburt. Sie geben einen an die 
individuelle Situation angepassten und umfassen-
den Überblick über die vorhandenen Angebote in 
Münster. 
• Der Familiengutschein wird grundsätzlich im 
Rahmen des Familienbesuchs übergeben. 
• Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb 
von möglichst zwei Wochen bearbeitet. Werdende 
Eltern und Arbeitgeber erhalten erläuternde Bera-
tungen zur Elternzeit. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden, 
wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden. 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu 
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 % 
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII) (in %).

Produktüberblicke  
 
71 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und 
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie 
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.  
Bericht 
Ein Antwortzeitverhalten von zwei Wochen ist ein ehrgeiziges Ziel angesichts der immer weitergehenden Aus-
differenzierungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Es sind 49 % der Anträge auf Elterngeld innerhalb von 
zwei Wochen abschließend bearbeitet worden. Eine deutlich höhere Quote ist voraussichtlich auch nicht zu 
erreichen, weil die Antragsunterlagen nicht immer vollständig vorliegen und fast regelmäßig Nachfragen erfor-
derlich sind. Es werden allerdings die Anträge und Anfragen, die an die Elterngeldstelle gerichtet werden, in 
über 90 % aller Fälle innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Neben den steigenden Fallzahlen und dem 
nach wie vor hohen Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern ist die durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit 
einer Elterngeldangelegenheit deutlich angestiegen.  
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld ist auf 986 weiter angestiegen.  
Die Anzahl der in den Außenbezirken im Berichtszeitraum realisierten Angebote der Familienbildung konnte 
im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die für 2012 veranschlagte Versorgungsquote für die Außenbe-
zirke von 30 % wurde mit 31 % übertroffen. Gleichzeitig nahm die Anzahl der insgesamt realisierten Angebote 
in 2012 leicht zu. 
Das Stundenvolumen im Bereich der Erziehungsberatung im präventiven Leistungssegment (§§ 16, 17, 18 
SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen, Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.) konnte in 
2012 gegenüber dem Vorjahr signifikant gesteigert werden. So wurden hier 1.093 Stunden mehr geleistet. 
Folglich wurde der Ansatz von 35 % für den Anteil der Beratung in diesem Leistungssegment mit 38 % über-
troffen. 
In der Schwangerschaftsberatung liegt die Fallzahl der Erst- und Folgeberatungen für das Jahr 2012 bei ins-
gesamt 361 Fällen. Damit ist erneut eine leichte Steigerung zu verzeichnen.  
Betrachtet man die Fallzahlen differenzierter, ist die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5/6  
in 2012 geringfügig gestiegen. Dies weicht vom Bundestrend ab, wo die Zahlen rückläufig sind. Insgesamt 
erfolgten 57 Konfliktberatungen.  
Die Zahl der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen nach § 2 SchKG  blieb insgesamt konstant. Von den 
rund 300 Fällen waren in 2012 knapp zwei Drittel Erstberatungen (187 Fälle) und gut ein Drittel Folgeberatun-
gen aus in Vorjahren begonnenen Fällen (117 Fälle).  
Das Präventionsteam führte 2.240 Besuche bei Familien mit Neugeborenen durch. Dies entspricht einem Zu-
wachs von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei 318 Familien fand ein Besuch im Tandem mit einer Hebamme 
statt. 13 Besuche wurden vom Sozialdienst der Flüchtlinge und Spätaussiedler in Flüchtlingsunterkünften 
durchgeführt.  
Insgesamt sind die Nachfragen der Eltern und damit auch die Beratungsmöglichkeit der Präventionskräfte 
deutlich angestiegen.  
In 30 % der Besuche wurden weitergehende Informationen gegeben oder auch ein konkretes Beratungsange-
bot vermittelt. Insbesondere die Vermittlungen von Hebammenberatungen stiegen im Jahr 2012 deutlich an. 
Die Verdreifachung von 49 auf 151 resultiert u. a. aus der weitergehenden Vernetzung mit den Hebammen in 
den Stadtteilen, aber auch mit der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ des Gesundheitsamtes.

Produktüberblicke 
 
72 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend  
bearbeitet werden (in %) 
33 49 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 28 29 
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 2 0 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung (in %) 30 31 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsbera-
tungsstellen (in %) 
35 38 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familienbesuchen, die  
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung  
unterstützt wurden und Mittel aus dem Sonderfonds erhielten 
80 73 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung  
unterstützt wurden und Mittel aus der Bundesstiftung erhielten 
65 78 
Leistungsdaten   
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.470 3.556 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbeitet werden 2.600 3.556 
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstaltung für Eltern 20 20 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.485 2.737 
Angebote der Familienbildungsstätten im Stadtbezirk Mitte 1.740 1.881 
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außenbezirken 745 856 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen insgesamt  
(abzüglich Leitungsanteil) 
24.700 24.230 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im präventiven  
Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
8.640 9.231 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.180 2.240 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, Erziehungsberatung, 
Familienbildung etc.) 
125 670 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, Adresslisten) 90 315 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Familienbesuchen, die 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
215 985 
Anzahl der kommunalen, allgemeinen Schwangerschaftsberatungen  
(§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
160 304 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
65 57

Produktüberblicke  
 
73 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
17,08 15,23 15,23 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
12,42 11,21 11,81 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 730 740 740 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,49 2,67 2,79 
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:    
 im Stadtteil Mitte 1.833 1.887 1.881 
 im Stadtteil West 239 255 299 
 im Stadtteil Nord 211 220 210 
 im Stadtteil Ost 64 105 118 
 im Stadtteil Südost 91 103  110 
 im Stadtteil Hiltrup 127 126 119 
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18 
Anzahl finanzierter Kurse, in denen „Elternkompetenztraining“ 
angeboten wird 
14 19 17 
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 193 304 304 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung  
(Anzahl) 
103 87 111 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 746 730 750 
davon:    
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 65 81 73 
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.612 3.648 3.556 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 3.441 2.606 2.462 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 900 912 986 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
606 535 527 
davon:    
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und Scheidung) 235 192 179

Produktüberblicke 
 
74 
 2010 2011 2012 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 371 343 348 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf versäumte 
Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen wurde 
1.243 1.055 1.088 
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbesuch“  
erhalten (in %) 
100 100 100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche gesamt 2.314 2.080 2.240 
davon:    
 Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen 13 12 13 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 350 272 318 
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung 
an Eltern 
633 497 670 
davon:    
 Vermittlung von Hebammenberatung 107 49 151 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 21 27 37 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
183 158 482 
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen … (2012)
Mitte; 69 %
West; 11 %
Nord; 8 %
Ost; 4 %
Südost; 4 %
Hiltrup; 4 %

Produktüberblicke  
 
75 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder 
aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerkmale und 
zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.  
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das 
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Innerhalb der Handlungsfelder „Flexible 
Kindertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ setzt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien viele zu-
sätzliche Maßnahmen im Sinne von familien- und kinderfreundlichen Zukunftsinvestitionen um. 
Ressourcen 
• Stellen: 2,62 
• Aufwendungen:  221.025 € 
• Erträge:  100.803 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.541 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung 203 205 363 
Anzahl der Notinseln 268 273 275 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Mit Nachdruck wurden die Betreuungsangebote für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen, innerhalb 
der Kindertagespflege und für die Kinder im Offenen Ganztag im Primarbereich weiter ausgebaut. 
• Weitere Kitas wurden zu Familienzentren in Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko 
ausgebaut. 
• Die Beratung von Unternehmen zum Ausbau betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung wurde konti-
nuierlich fortgeführt; weitere betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze konnten realisiert werden. Über die 
Entwicklung der betrieblichen Kindertagesbetreuung wurde den politischen Gremien eine Berichtsvorlage 
vorgelegt. 
• Unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters wurde die Präventionskonferenz „Starke Kinder – begleiten 
– fördern – schützen“ organisiert und mit dem Ziel durchgeführt, die Kooperation und Vernetzung der im 
Leben eines Kindes wichtigen Akteure auszubauen und im Sinne einer kindbezogenen Präventionsstrategie 
weiter zu entwickeln.  
• Die Landesregierung und die Bertelsmann Stiftung haben die Stadt Münster aus einem Bewerberfeld von 
52 interessierten Kommunen als Modellkommune für das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! – 
Kommunen in NRW beugen vor“ des Landes ausgewählt.

Produktüberblicke 
 
76 
• Im nunmehr dritten Jahr hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Vortragsreihe für Mütter und 
Väter mit verschiedenen Themenabenden unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten 
von Kindern und Jugendlichen" organisiert und durchgeführt. 
• Das Familienbüro hat an vier öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen seine Service- und Beratungsleis-
tungen präsentiert. 
• Mit einer offensiven Elternansprache wurden Mütter und Väter regelmäßig über das Leistungsspektrum und 
die Angebote der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch die monatlichen Beiträge in den Sonderbeila-
gen der örtlichen Presse informiert. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Zum Kindergartenjahr 2013/2014 wird Münster eine Versorgungsquote im Rahmen der Kindertagesbetreu-
ungsangebote für unter 3-jährige Kinder von voraussichtlich ca. 37,5 % erreichen. Darüber hinaus werden 
weitere Kitas zu Familienzentren in benachteiligten Quartieren entwickelt. 
• Eltern sollen von dem Aufbau eines onlinegestützten Anmeldeverfahrens für die Kindertagesbetreuung 
profitieren. 
• Im Zuge des ab dem 1. August 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 
Dreijährige sind zwei ganztägige Hotlineaktionen für Eltern u. a. mit den Themen Betreuung in Kinderta-
geseinrichtungen und der Kindertagespflege, Elternbeiträge, Elterngeld, Ferienbetreuung und Betreuungs-
geld geplant. 
• Die Wirtschaftsförderung wird gemeinsam in Kooperation mit Mitarbeitern/-innen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien für interessierte Unternehmen und Institutionen in Münster Informationsveranstal-
tungen u. a. mit den Inhalten zur betrieblichen Kindertagesbetreuung und Ferienbetreuung durchführen.  
• Zudem ist der Aufbau eines Internetportals zur betrieblichen Kindertagesbetreuung für Unternehmen und 
Betriebe in Münster geplant. Akteure wie die Wirtschaftsförderung Münster und die freien Träger der Kinder- 
und Jugendhilfe werden mit einbezogen. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen" wird mit sechs verschiedenen Themen aus dem Erziehungsalltag im vierten Folgejahr von 
Januar bis November 2013 durchgeführt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen sol-
len als ressortübergreifendes Querschnittsthema 
stärker forciert werden und alle gesellschaftlichen 
Akteure zu einer ganzheitlichen Sicht auf die Fa-
milie motivieren. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen und 
Projekte sind zu initiieren und zu verstetigen, wo-
bei es wichtig ist, Bewusstseinsbildung zu betrei-
ben, Informationen und Wissen zu vermitteln, 
Kontakte herzustellen und Vernetzungen zu för-
dern.

Produktüberblicke  
 
77 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) regelmäßige Netzwerktreffen familienfreundlich or ientierter bzw. zertifizierter Unternehmen und 
b.)  das Familienbüro (mindestens 2 öff entlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr). 
Mindestens 4 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert 
werden. 
Bericht 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ Mit dem Amtsziel „Familien sollen sich in Müns-
ter wohl fühlen“ benennt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein wichtigstes Leitprinzip.  
Im Fokus stehen dabei das Vorhalten optimaler Infrastruktur- bzw. Rahmenbedingungen für Familien, ein fa-
milienfreundliches Umfeld sowie Eltern als Partner im Erziehungsalltag zu stärken und Kindern ein förderliches 
Aufwachsen zu ermöglichen.  
Eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter und Väter ihr Berufsleben mit dem Familienleben in Einklang 
bringen können und die Kinder früh gefördert werden, ist die Verlässlichkeit von qualitativ guten und ausrei-
chenden Betreuungsangeboten. Mit Nachdruck wurden im vergangenen Jahr weitere Betreuungsangebote für 
Kinder unter drei Jahren in Kitas und innerhalb der Kindertagespflege geschaffen. Hierdurch hat Münster für 
Kinder unter drei Jahren insgesamt 2.624 Plätze zum Kitajahr 2012/2013 vorhalten können. Die Versorgungs-
quote ist damit auf 34,1 % gestiegen.  
Einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf leisteten hierbei auch die Unternehmen  
und Institutionen in Münster mit dem Ausbau weiterer betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze. Im vergan-
genen Jahr wurden zusätzlich 158 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen, so dass Münster 
2012 in diesem Rahmen insgesamt 363 Plätze vorweisen konnte.  
Die Inanspruchnahme der Angebote im Offenen Ganztag an 42 Grundschulen und 3 Förderschulen im Pri-
marbereich ist von 33 auf 36,6 % gestiegen. 
Im vergangenen Jahr haben zwei weitere Unternehmen in Münster das Zertifizierungsverfahren im Rahmen 
des „audit berufundfamilie“ durchlaufen, so dass inzwischen 16 Unternehmen, Betriebe und Institutionen in 
Münster zertifiziert sind bzw. das Zertifizierungsverfahren durchlaufen. 
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Familienzentren umge-
wandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 26 Familienzentren. Erstmalig hat die Landesregierung in die-
sem Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte Fami-
lien wohnen und hat die Verteilung anhand eines Sozialindexes festgelegt.  
Im März 2012 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Institut für soziale 
Arbeit e. V. eine ganztägige Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder – begleiten – fördern – schüt-
zen“ organisiert und durchgeführt. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen standen die „frühen Hilfen“ für 
Familien mit ihren Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die Kooperation und Vernetzung der im 
Leben eines Kindes wichtigen Akteure in Münster auszubauen. Der Fokus lag dabei insbesondere darauf, die 
Zusammenarbeit der Fachkräfte aus Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Sinne einer kindbezoge-

Produktüberblicke 
 
78 
nen Präventionsstrategie weiter zu entwickeln und systematisch in verbindliche Kooperationsstrukturen zu 
überführen. Rund 180 Fachkräfte aus den verschiedenen Bereichen folgten der Einladung. 
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme bzw. Nachfrage von Eltern hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem "Netzwerk für Familien in Münster" zum dritten Mal eine Vor-
tragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Etwa 550 Teilnehmende haben die Vorträge über aktuelle Themen und Fragen aus dem 
Erziehungsalltag wie z. B. „Cyber-Mobbing“ und das Thema „Pubertät“ besucht. 
Die Informations- und Beratungsleistungen aus einer Hand zu allen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung 
und familienrelevanten Themen des Familienbüros wurden auf gleichbleibend hohem Niveau mit knapp 6.600 
Bürgeranfragen in Anspruch genommen. Über den allgemeinen Informations- und Beratungsservice hinaus 
präsentierten sich die Mitarbeiterinnen des Familienbüros mit ihrer Leistungspalette auf vier öffentlichkeits-
wirksamen Veranstaltungen. 
Die Kurzzeitbetreuung „Maxi-Turm“ für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren in der Innenstadt von Münster er-
freut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im vergangenen Jahr wurden 3.372 Kinder während der Geschäfts-
zeiten von montags bis einschließlich samstags im „Maxi-Turm“ betreut. Ca. 30 Prozent der Kinder kamen aus 
dem Umland. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anzahl der Netzwerktreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter 
Unternehmen 
2 1 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Familienbüros 2  4 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu betrieblichen Formen der 
Kindertagesbetreuung beraten werden 
4  11 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze 20 158 
Leistungsdaten   
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung insgesamt 205 363 
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familienfreundlich zertifiziert sind 17 16 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Familienbüro pro Jahr 6.000 6.554 
Anzahl der Notinseln 275 275 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.554 
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 203 205 363 
Anzahl der Notinseln 268 273 275 
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 12 14 12

Produktüberblicke  
 
79 
 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe, 
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden. 
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung 
bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten 
ambulanten Erziehungshilfen. 
Ressourcen 
• Stellen: 21,42 
• Aufwendungen:  9.264.875 € 
• Erträge:  294.674 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur 
Erziehung (in %) 
57 57 54 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 
41 SGB VIII) insgesamt 
1.569 1.602 1.612 
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 891 918 866 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012:  
• Im 1. Quartal 2012 ist der Bericht „Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2011“ vorgelegt worden. In weiteren, ge-
meinsamen Gesprächen zwischen Politik, freien Trägern und Verwaltung soll über die Anpassung von 
Rahmenbedingungen der Erziehungshilfe diskutiert werden. Unabhängig davon ist durch bestehende Quali-

Produktüberblicke 
 
80 
tätsstandards und entsprechende Leistungsvereinbarungen eine hohe fachliche Qualität der Arbeit in Müns-
ter gesichert.  
• Das els-Institut hat im Rahmen des Evaluationsverfahrens Wimes im Jahr 2012 erste Auswertungen vorge-
legt, die sich allerdings vorrangig auf den ambulanten Erziehungshilfebereich fokussieren. Erkenntnisse 
zum Verlauf und zur Wirksamkeit stationärer Hilfen zur Erziehung stehen noch aus. Der erste Durchlauf von 
Jahresergebnissen hatte vor allem die Funktion, das Instrumentarium und seine Ergebnisqualität vorzustel-
len. 
• Im Jahr 2012 konnte ein Training für Eltern, die ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt oder erhalten ha-
ben, durchgeführt werden. Das Training war zwischen den Trägern der ambulanten Erziehungshilfe und 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt und wurde durch den VSE Münster in Koopera-
tion mit dem KSD-Bezirk Hiltrup durchgeführt. Eine Fortsetzung dieses Elterntrainings in Kooperation mit 
dem KSD-Bezirk Ost ist aktuell geplant. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die Träger der (ambulanten) Erziehungshilfe werden sich 2013 noch intensiver mit der Inklusionsdebatte 
und ihren Auswirkungen auf die Erziehungshilfe befassen. 
• Das vor vier Jahren entwickelte ressourcenorientierte Hilfeplanverfahren soll mit Blick auf seine Praktikabili-
tät ausgewertet und weiterentwickelt werden. 
• Die Fortsetzung des Elterntrainings in Kooperation mit dem KSD-Bezirk Ost ist gesichert und wird bis Jah-
resmitte 2013 realisiert. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen 
sollen bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt wer-
den. 
• Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der 
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen 
sichergestellt werden. 
• Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern, 
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen 
Menschen soll verbessert werden. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die individuelle Situation des Kindes soll durch 
pädagogische Maßnahmen verbessert werden. 
• In Kooperation mit freien Trägern werden die 
fachlichen Standards weiter entwickelt. 
• Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der 
Jahresverbrauch hochgerechnet. 
• Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen 
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft 
werden durch ein internes Steuerungsverfahren 
gesichert. 
 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 55 % betragen. 
Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne 
weitere ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu 
bewältigen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.

Produktüberblicke  
 
81 
Bericht 
Der Anteil der ambulanten Erziehungshilfe am Gesamtvolumen der Hilfen zur Erziehung liegt im Jahr 2012 bei 
54 % und damit, vergleichbar mit dem Vorjahr, in einem vertretbaren Rahmen. Der Vorrang ambulanter vor 
stationären Hilfen ist damit weiter gültig und langjährig in Münster umgesetzt.  
Die Zielvorgabe, dass zumindest 80 % der Sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaf-
ten nach 18 Monaten beendet sind, wird seit Jahren ebenfalls stabil erreicht. Im Jahr 2012 wird der Zielwert in 
der Erziehungsbeistandschaft mit 91 % und in der SPFH mit 81 % erfüllt.  
Die im städtischen Haushalt festgelegten maximalen Stundenkontingente für die Erziehungsbeistandschaften 
(24.000 Stunden) und die SPFH (51.000 Stunden) wurden im Jahr 2012 deutlich unterschritten. In der SPFH 
wurden mit 48.015 Fachleistungsstunden 94 % des maximalen Jahreskontingents verbraucht. In der Erzie-
hungsbeistandschaft betrug der Jahresverbrauch 16.160 Fachleistungsstunden (67 %). Offenbar greifen auch 
Nachsorgeangebote wie vorgelagerte Regelangebote (z. B. OGS, Ganztagsschulen) auf ihre Weise präventiv 
für die Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung. 
Auch die Bemühungen der Haushaltskonsolidierung hatten an diesen Trends ihren Anteil, denn letztlich wurde 
mit relativ konstanter Fallzahl die Versorgungsquote aufrecht erhalten, jedoch der Stundenaufwand und die 
Laufzeit der Hilfen pro Fall reduziert. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 80 81 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
80 91 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 55 54 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 75.000 68.008 
Leistungsdaten   
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) ambulant 800 866 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.612 
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 220 161 
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 350 378 
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen (HTG)  
am 31.12. lfd. u. beendete Fälle 
100 90 
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 150 198 
 davon Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 120 161 
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 115 77 
davon Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet wor-
den sind 
92 70 
Jahresstundenkontingent SPFH 51.000 48.015 
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 24.000 16.160

Produktüberblicke 
 
82 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 13 21 18 
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 14 28 20 
 davon junge Volljährige 13 14 20 
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 12 11 16 
Fälle von Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 1.116 1.136 1.149 
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 47 54 41 
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 212 185 161 
davon:    
 junge Volljährige 14 17 17 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 104 118 77 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 108 93 70 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 108 67 84 
  davon junge Volljährige 4 1 1 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 33.162 20.266 16.160 
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 378 380 378 
davon:    
 im Berichtsjahr beendete Fälle 177 208 198 
  davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 147 174 161 
  davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 30 34 37 
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 
in % 
83 84 81 
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer 
in % 
17 16 19 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 215 195 177 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 201 172 180 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent)  77.933 48.928 48.015 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 94 94 90 
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten 
§ 27 Abs. 2 SGB VIII 
46 52 51

Produktüberblicke  
 
83 
 2010 2011 2012 
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung 
§ 35 SGB VIII 
4 4 4 
 davon junge Volljährige 3 2 3 
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 73 104 97 
Fälle am 31.12. (Stichtag) 43 43 38 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten): 
 
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2012
Aufsuchende 
Familientherap.
77.077 €
Alle anderen Hilfen  
991.112 €
Familienunterst. 
Nachsorge
249.058 €
Betr.u. Vers. in  
Notsituationen
89.571 €
Erziehung in Heilp.  
Horten
814.543 €
Erziehungsbeistand
1.442.825 €
Erziehung in einer
Tagesgruppe 
1.951.640 €
Sozialpäda g. 
Familienhilfe 
3.649.049 €

Produktüberblicke 
 
84 
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2012
Erstattung von 
Gemeinden
 94.752 € Rückzahlung 
gewährter Hilfen
179.414 €
Kostenbeitrag 
ausserhalb von  
Einrichtungen
13.266 €
 
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2012 in Euro -
23.957
11.011
20.616 20.612
5.535
29.857
33.649
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Tagesgruppe (
§ 32)
Betr.i.Notsituat
ionen (§ 20)
Heilp. Hort (§27 V
ar. 3)
SPFH 
(§ 31)
Erziehungsbeistand (
§ 30)
Aufs.F
amilient
herap. (§ 27
 Var.
 2)
Fam.. Nachsorge (§ 27 Var. 5)

Produktüberblicke  
 
85 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII), 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII), 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII), 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und  
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII). 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe. 
Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Her-
kunftsfamilie allein oder durch ambulante und/oder teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kön-
nen.  
Die Hilfen sollen gewährleisten, dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert wer-
den können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden. Ebenso soll das Recht der 
jungen Menschen auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingelöst werden. Bei stationären 
Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kin-
des ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.  
Wenn eine dauerhafte oder langfristige Hilfe zu leisten und eine Rückkehr des jungen Menschen in die Her-
kunftsfamilien nicht zu erwarten ist, ist im Rahmen der Hilfeplanung auch die Adoption anzustreben. Neben 
der Möglichkeit einer Fremdadoption gibt es auch Stiefeltern- und Verwandten- sowie Auslandsadoptionen. 
Ressourcen 
• Stellen: 28,23 
• Aufwendungen:  19.842.523 € 
• Erträge:  3.018.511 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur 
Erziehung (in %) 
43 43 47 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 
41 SGB VIII) insgesamt 
1.569 1.602 1.612 
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung 
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
582 576 637 
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung) 
372 366 395 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %) 
72 75 82

Produktüberblicke 
 
86 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder 
Durch die Vorlage einer „Rahmenkonzeption“ hat das Jugendamt seine Vorstellungen zur Hilfeleistung kon-
kretisiert. In Gesprächen mit den Anbietern / Einrichtungen wurde die Zielsetzung erläutert. Ab 2013 soll ein 
neues (fachstellenübergreifendes) Fallberatungs- und Entscheidungsverfahren erprobt werden.   
• Vollzeitpflege 
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich Verwandte bzw. Großeltern als „Pflegepersonen“ im Sinne 
des SGB VIII anerkannt, wenn diese auch geeignet sind. Das bisherige Verfahren (Ratsbeschluss aus dem 
Jahr 1985) wurde in Münster unter fachlichen und gesetzlichen Vorgaben angepasst.     
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen  / Hilfen für junge Volljährige  
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen der Jugendhilfe 
leben, ist in Münster, im Gegensatz zu anderen Kommunen, annähernd stabil. In den Kriseneinrichtungen 
wurden vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Hier spiegelte sich die aktuelle 
Weltpolitik wider, insbesondere ersuchten Jugendliche aus Afghanistan nach ihrer Flucht aus dem Heimat-
land um Aufnahme. 
• Adoption  
Die sog. Fremdadoption ist in Münster weiter rückläufig. Unter den insgesamt 19 abgeschlossenen Adopti-
onsverfahren war lediglich eine sog. Fremdadoption. Erfreulich war, dass vier Kinder und Jugendliche durch 
ihre Pflegeeltern adoptiert wurden. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Fall- und Leistungsdaten werden kontinuierlich erhoben und für strategische Steuerungs- und Entschei-
dungsebenen ausgewertet.  
• Im Zusammenhang mit dem BKiSchG werden die bisherigen fachlichen Standards auf Anpassungsnotwen-
digkeiten hin überprüft und ggf. angepasst. Kontinuierlich sind auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung 
der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und für ihren Schutz vor Gewalt zu entwickeln. 
Dabei kommt den Angeboten für kleine Kinder in Übergangssituationen besondere Bedeutung zu.

Produktüberblicke  
 
87 
 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen. Adoptio-
nen werden auch im Ersetzungsverfahren vermit-
telt. 
• Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird 
rechtlich abgesichert. 
• Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt. 
• Für junge Menschen und Eltern (Mutter/Vater/ 
Kind) wird eine verantwortliche und tragfähige 
Lebensperspektive erarbeitet. 
• Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie 
werden verbindlich geklärt. 
• Pflege- und Heimerziehung werden als alters- und 
bedarfsgerechte Alternativen vermittelt. 
• Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt, 
geschult, beraten und begleitet. 
• Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte 
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und 
durchgeführt. 
• Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet. 
• Die pädagogische Qualität von Lebensorten und 
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert. 
• Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am 
Lebensort Münster angemessen abgedeckt wer-
den können. 
• Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere 
Hilfebedarf frühzeitig, d. h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert und anschließend 
auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 50 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 38 % aller Empfänger/innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden. 
Bericht 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)  
Eine neue Rahmenkonzeption wurde abgestimmt. Ab Januar 2013 erfolgen Entscheidungen zur Inan-
spruchnahme der Leistung in einem abteilungsübergreifenden Fachgespräch.  
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung können nun auch Großeltern und Verwandte Leistungen nach § 33 
SGB VIII geltend machen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Beratung der Pflegeeltern ver-
folgt das Ziel, sie in ihren anspruchsvollen Aufgaben zu unterstützen. Dabei kommt den Gruppenangeboten, 
der Austausch mit anderen Pflegeeltern, besondere Bedeutung zu.

Produktüberblicke 
 
88 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)  
Die Entwicklung der Fallzahlen ist seit Jahren in Münster, im Gegensatz zur Entwicklung in anderen Kom-
munen, stabil. Die Entwicklung von Konzeptbausteinen zum Thema „Elternarbeit und Rückführung“ wurde 
im Dialog mit den freien Trägern weiter fortgesetzt.  
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)  
In besonders gelagerten Fällen ist eine Abklärungsphase ein wichtiger Baustein zur Entwicklung qualifizier-
ter Betreuungsformen. Diese befristete Hilfeform (2 Monate) stellt besondere Anforderungen an alle am 
Prozess beteiligten Fachkräfte. 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)  
Junge Menschen bzw. junge Volljährige werden in geeigneter Weise bei ihrem Bemühen um Verselbststän-
digung unterstützt. 
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII)  
Die Arbeit mit Adoptionsbewerbern und potentiellen Pflegeeltern wird weiter qualifiziert. 
• Heimaufsicht (§ 45 SGB VIII)    
Die Aufgabe der Heimaufsicht erfolgt in enger Kooperation mit dem Landesjugendamt. Sie erfolgt nach den 
neuen (Qualitäts-)Bestimmungen des BKiSchG. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und 
Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Konzeption 
der Einrichtung den fachlichen Vorgaben entspricht, die gesellschaftliche Integration unterstützt wird, die 
gesundheitliche Vorsorge und Betreuung gesichert ist und insbesondere die Rechte von Kindern und Ju-
gendlichen in der Einrichtung Anwendung finden. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie  
zurückgeführt werden (in %) 
50 47 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 45 47 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht  
werden (in %) 
75  82 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit  
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
38 38 
Leistungsdaten   
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 650 746 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
546 637 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.612 
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 210 242 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 336 395 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 55 67 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 80 92 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 60 75

Produktüberblicke  
 
89 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 39 35 25 
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII: 
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
210 210 242 
davon:    
 junge Volljährige 10 10 10 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 43 36 47 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 170 173 184 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 167 174 195 
  davon junge Volljährige 5 7 7 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 104 112 129 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 106 98 113 
 davon junge Volljährige 7 5 6 
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 70 73 77 
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII: 
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
372 366 395 
davon:    
 junge Volljährige 92 84 77 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 143 153 196 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 230 221 215 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 229 219 199 
  davon junge Volljährige 55 32 24 
 Neufälle in eigener Zuständigkeit 135 81 92 
 davon in Münster untergebracht 97 65 75 
 entspricht an Neufällen in % 72 75 79

Produktüberblicke 
 
90 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten): 
Aufwendungen für stationäre Hilfen im Jahr 2012
Gem. Wohnformen
1.135.415 €
Alle anderen Hilfen
2.048.542 €
Vollzeitpflege S.1
2.067.940 €
Vollzeitpflege S.2
3.007.720 €
Reguläre 
Heimerziehung
11.582.906 €
 
Erträge für stationäre Hilfen im Jahr 2012
Erstattung von 
Gemeinden
1.567.457 €
Sonstige
(Leist. SV-Träger, 
Unterhaltsanspr.)
364.984 € Kostenbeiträge und 
Rückzahlungen
1.086.070 €

Produktüberblicke  
 
91 
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2012 in Euro -
36.680
20.475
62.951
87.340
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)

Produktüberblicke 
 
92 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 
Kurzdarstellung 
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der 
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten. Beurkundungen wer-
den vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften werden geführt, 
wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weitergeleitet wird. 
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Zu den Aufgaben gehören die eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige, die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und die Koordination des Vor-
mundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familiengericht sowie mit den freien Trägern.  
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich über-
prüft. Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. Wenn ein unter-
haltsberechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei 
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen. 
Ressourcen 
• Stellen: 19,06 
• Aufwendungen:  5.523.874 € 
• Erträge:  2.238.230 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anzahl der Beistandschaften 1.347 1.298 1.245 
Anzahl der Beurkundungen 1.498 1.502 1.508 
Bestand der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 159 176 145 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an eh-
renamtliche Vormünder und freie Träger 
89 80 87 
Laufende UVG-Fälle 1.833 1.828 1.723 
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.480 4.403 4.488

Produktüberblicke  
 
93 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden von den Beiständen in einer Viel-
zahl der Fälle die Unterhaltstitel überprüft und neue Unterhaltsberechnungen vorgenommen. 
• Das Sachgebiet „Unterhaltsvorschussleistungen“ hat in einer Vielzahl der Altfälle die Akten abschließend 
bearbeitet und archiviert. 
• Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben (u. a. Festlegung von Fallobergrenzen) wurden die personellen Res-
sourcen bei dem beteiligten freien Träger und bei den städtischen Amtsvormündern bzw. Amtspflegern er-
weitert, um die gesetzlichen Vorgaben der Fallobergrenzen einhalten zu können. Regelmäßig erfolgen Aus-
sprachen mit den Vereins- und Berufsvormündern, um einheitliche Standards eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts abzustimmen. Ebenso werden ehrenamtliche Vormünder bzw. Pfleger beraten, um sie in 
ihrer Aufgabe zu unterstützen. Für 32 von insgesamt 243 Kindern und Jugendlichen konnte die Amtsvor-
mundschaft / Amtspflegschaft an Einzelvormünder übertragen werden. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen werden zum 01.01.2013 von bisher 950,00 € auf 1.000,00 € für 
Erwerbstätige und von 770,00 € auf 800,00 € für Nichterwerbstätige erhöht. Dadurch werden in einer Viel-
zahl der Beistandschaftsfälle neue Unterhaltsberechnungen erforderlich. 
• Die geplante Gesetzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern wird 
umgesetzt. 
• Die Änderungen hinsichtlich der Beurkundungszuständigkeit durch das geplante Unterhaltsvorschussentbü-
rokratisierungsgesetz werden umgesetzt. 
• Hinsichtlich der Unterhaltsvorschussleistungen werden die Änderungen durch das geplante Unterhaltsvor-
schussentbürokratisierungsgesetz umgesetzt. 
• Nach Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben können nun persönliche Kontakte zwischen Kindern und Ju-
gendlichen und ihrem Vormund intensiviert werden. Für neue Fachkräfte in der Amtsvormundschaft erfol-
gen Qualifizierungsmaßnahmen. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder 
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert. 
• Zahlungspflichtige leisten für ihre Kinder regel-
mäßig den bedarfsgerechten Unterhalt. Dadurch 
werden staatliche Leistungen (UVG, Sozialgeld 
usw.) verringert oder vermieden. 
• Allein stehende Mütter und Väter werden durch 
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt. Die unterhaltsverpflichteten Elternteile 
werden gleichzeitig nachdrücklich zur Unterhalts-
leistung aufgefordert. 
• Die Arbeit des freien Trägers von Vormund-
schaften soll durch Beratung und Unterstützung 
weiter qualifiziert werden. 
• Einzelpersonen sollen gewonnen und für die Auf-
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt und die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner 
profiliert. 
• Die Einziehung des Unterhaltes erfolgt zeitnah. 
• In Unterhaltsvorschussfällen wird innerhalb 
eines Monats über die Leistung entschieden. 
• Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen. 
• Die Amtsvormünder kooperieren mit allen Ver-
eins-, Berufs-, und ehrenamtlichen Vormündern 
und Pflegern. 
• Regelmäßige Beratungsangebote und Arbeits-

Produktüberblicke 
 
94 
gabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pfle-
gers vorbereitet werden. 
• Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen 
förderliche Entwicklung und Erziehung wird durch 
regelmäßigen persönlichen Kontakt gewährleistet 
und sichergestellt. 
• Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben 
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstellung 
Betreuung und Vollmachten werden erfüllt. 
kreise sichern die Qualitätsstandards der Vor-
mundschaften / Pflegschaften. 
• Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert 
und die Betreuungsvereine werden in ihrer Ar-
beit unterstützt. 
• Bürger/-innen und Multiplikatoren/-innen werden 
über das Betreuungsrecht und über Möglichkei-
ten der Betreuungsvermeidung mittels Vollmach-
ten und Verfügungen informiert. 
• Die Betreuungsgerichtshilfe wird innerhalb der 
vom Betreuungsgericht gesetzten Fristen erledigt. 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich 55 Vormundschaften / Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25 %-ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen wird bei mindestens 65 % gehalten. 
Bericht 
Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb einer Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit 
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung nahezu erreicht werden. 
Die Höhe der bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das ist 
auch Folge einer verringerten Fallzahl. 
Bezogen auf die Gesamtzahl aller UVG-Fälle konnte eine Rückholquote von 21 % erreicht werden. Die Unter-
haltsvorschussstelle hat in den eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Beistandschaft) 
eine Rückholquote von 54,7 % erreicht. 
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die eine Vormundschaft bzw. Pflegschaft notwendig wurde, hat 
sich im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr insgesamt erhöht. Dabei hat sich der Anteil der Vormundschaften 
bzw. Pflegschaften zu Gunsten Ehrenamtlicher bzw. der Vereins- und Berufsvormünder verringert. Die Amts-
vormünder / Amtspfleger waren insgesamt für 243 Kinder und Jugendliche tätig. Darunter war die Anzahl der 
sog. „unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge“ signifikant. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden 
(in %) 
100  97 
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55  98 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der  
bewilligten Leistung (in %) 
25 21 
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen  
(in %) 
65 63

Produktüberblicke  
 
95 
 
Leistungsdaten   
Anzahl der Beistandschaften 1.400 1.245 
Anzahl der Beurkundungen 1.500 1.508 
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 180 211 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche 
Vormünder und freie Träger 
75 107 
Laufende UVG-Fälle 1.850 1.723 
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.900 4.488 
Anzahl der ehrenamtlich betreuten Erwachsenen 3.200 2.797 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 810 770 771 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 594 594 556 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 582 590 572 
Vaterschaftsklagen 18 18 26 
Unterhaltsklagen 13 14 17 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,36 1,39 1,31 
 davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,  
 Arbeitsgemeinschaft bzw. Sozialamt Münster (in Mio. €) 
0,12 0,14 0,12 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio. €) 
0,63 0,65 0,63 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 159 176 145 
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 89 80 87 
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften 
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in % 
10 10 10 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 28 26 26 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 32 20 37 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,40 3,40 3,25 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,73 0,77 0,68 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 708 700 608 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 576 558 498 
Klagen Unterhaltsvorschuss 2 4 5 
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.480 4.403 4.488

Produktüberblicke 
 
96 
 2010 2011 2012 
Im Berichtsjahr neu eingerichtete Betreuungen 512 389 487 
davon:    
 ehrenamtlich geführt 328 232 234 
 in Prozent 64 59,6 48 
 beruflich geführt 184 157 253 
 in Prozent 36 40,4 52

Produktüberblicke  
 
97 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Das Produkt „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinder-
schutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Für die ersten beiden Teilproduk-
te liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“. 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu schüt-
zen. Dies gilt für direkt auf die/den Minderjährige/-n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Misshand-
lung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situa-
tionen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen 
gefährdender Situationen verhindern sollen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und 
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos. 
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird 
das Familiengericht angerufen. 
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team 
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten. 
Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind im Wesentlichen Prävention, Aufklärung und 
Schulung für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren mit dem Ziel, jugendgefährdenden gesellschaftlichen 
Einflüssen und Tendenzen zu begegnen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 14 SGB VIII. Danach sollen 
die Maßnahmen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit-
menschen führen. Die Maßnahmen sollen zudem Eltern und weitere Erziehungsberechtigte besser befähigen, 
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien setzt die inhaltlichen und programmatischen Schwerpunkte im Jugendmedienschutz, in der Gewaltpräven-
tion und der Suchtvorbeugung. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,80 
• Aufwendungen:  1.637.656 € 
• Erträge:  11.480 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
96 181 171 
Anzahl der Inobhutnahmen 90 90 78

Produktüberblicke 
 
98 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Zum 01.01.2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dies hat erhebliche fachliche Auswir-
kungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort. Sowohl bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen als auch in 
der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und anderen Akteuren im Bereich „Kinderschutz“ waren 
die gesetzlichen Neuerungen und Erwartungen an den öffentlichen Jugendhilfeträger zu berücksichtigen 
und umzusetzen.  
• Zur Qualifikation der Fachkräfte im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (insbesondere im KSD) wurde 
eine Fortbildungsmaßnahme durchgeführt, die über die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des Bundeskin-
derschutzgesetzes informierte. 
• Der Fachdienst „Kinderschutz“ führte 11 Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsar-
beit außerhalb der Verwaltung zur Information/Schulung/Fortbildung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz 
und zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung durch. 
• Die in den „Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit 
Erziehungsverantwortung in Münster“ vereinbarte Arbeitsgruppe „Kinderschutz und elterlicher Drogenkon-
sum“ traf sich zweimal zu einem Erfahrungsaustausch. 
• Der KSD beteiligte sich mit 20 weiteren Jugendämtern am mehrjährigen „Qualitätszirkel Kinderschutz“ des 
LWL-Landesjugendamtes und nahm an 3 Arbeitssitzungen teil.  
• Wie im Vorjahr wurde auf der Fortbildung „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedizin in 
Fällen von Kindeswohlgefährdung“ der Fachhochschule MS, Fachbereich „Sozialwesen“, die Kooperation 
zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem KSD vorgestellt. 
• Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ 
(Kinderschutzfachkräfte) freier Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Quali-
tätssicherung statt. 
• Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2012 stichprobenartig evaluiert, um aus (problematischen) 
Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu verbes-
sern. 
• Die Anrufungen des KSD an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII aus den Vorjahren wurden als 
Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. 
• Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde 
fortgesetzt.  
• Der fachliche Austausch mit den Trägern des Münsteraner Inobhutnahmesystems wurde weiter fortgesetzt. 
Der „AK 42“, an dem die Inobhutnahmeeinrichtungen, die beiden Sleep In-Einrichtungen, der KSD und 
zeitweise auch die Polizei teilnehmen, traf sich 2012 drei Mal. Themen waren u. a. die Neuerungen des 
Bundeskinderschutzgesetzes und die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Münster.  
• Im Rahmen der Gewaltprävention wurden weitere Schulungen im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) durchgeführt; u. a. konnte das Anna-Krückmann-Haus für die Aktion NOTEINGANG 
geschult werden.  
• Im Herbst 2012 ist die einjährige Ausbildung zur/m Trainerin/Trainer für soziales Lernen im offenen Ganztag 
an Grundschulen gestartet. An insgesamt 18 Tagen wurden verschiedene Themenblöcke unter Einbindung 
interner und externer Referenten behandelt, um die Mitarbeiter/-innen in der OGS auch als Multiplikatoren 
vor Ort zu qualifizieren. 
• Im Rahmen der Gewaltprävention beriet das Jib unterschiedliche Privatpersonen sowie Multiplikatoren zu 
unterschiedlichen Fragestellungen und beteiligte sich aktiv im „Netzwerk Gewaltprävention Münster“.

Produktüberblicke  
 
99 
• Im September 2012 fand eine  bundesweit ausgeschriebene Fachtagung zum Thema „Social-Media und 
Soziale Arbeit“ mit 170 Personen statt. Ebenso wurde wieder eine Vortragsreihe mit sechs Vorträgen zu 
den Themen „Pubertät“, „Lernen lernen“ und „Sicherheit im Internet“ durchgeführt.   
• Die Broschüre „Alles Klar? – Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wurde in 2012 
komplett überarbeitet, aktualisiert und mit aktuellen Themen und Informationen neu veröffentlicht. Ein 
Schwerpunkt „Medien“ wurde hinzugefügt und eine Online-Version der Broschüre erarbeitet. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Das Konzept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung im KSD wird auf Grund der gesetzlichen Ver-
änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz überarbeitet. 
• Auch in 2013 setzt der KSD seine Teilnahme am mehrjährigen „Qualitätszirkel Kinderschutz“ des LWL-
Landesjugendamtes fort. 
• Ein Schwerpunkt in 2013 wird die aktive Mitgestaltung der 13. Tagung „konstruktive Konfliktkultur 2013“ des 
Netzwerks Gewaltprävention Münster sein.  
• Die Weiterbildung „Trainerin/Trainer für Soziales Lernen und Gewaltprävention in der Offenen Ganztags-
schule“ im Jib wird im Herbst 2013 abgeschlossen.  
• Die Aktion NOTEINGANG jährt sich in Münster zum 10. Mal. 
• Im Bereich „Social-Media“ werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Münster bei deren Einführung 
unterstützt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Kindesgefährdungen werden in allen Fällen durch 
pädagogische Angebote, Hilfen zur Erziehung, 
Maßnahmen der Inobhutnahme und durch die An-
rufung des Familiengerichtes abgewendet. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fach-
kräfte eingeschätzt. Dabei werden die Personen-
sorgeberechtigten und das Kind/der Jugendliche 
einbezogen, soweit hierdurch der wirksame 
Schutz des Kindes/des Jugendlichen nicht in Fra-
ge gestellt wird. 
• Wird zur Abwendung der Gefährdung die Gewäh-
rung von Hilfen für geeignet und notwendig gehal-
ten, werden diese den Erziehungsberechtigten 
angeboten. 
• Es wird systematisch geprüft, mit welcher erziehe-
rischen Hilfe verhindert werden kann, dass Kinder 
gefährdet werden. 
• Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt. 
• Durch Qualifizierungsmaßnahmen soll die fachli-
che Kompetenz der Fachkräfte auf hohem Niveau 
gehalten und weiter verbessert werden. 
• Kooperation und Vernetzung sind die Vorausset-
zungen einer präventiv ausgerichteten Kinder-
schutzkonzeption. Hierzu bedarf es einer regiona-
len, engen Zusammenarbeit mit freien Trägern, 
Schulen usw.

Produktüberblicke 
 
100 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
Bericht 
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fällen nur durch sofortige Maßnahmen der 
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben  
erfolgt eine Überprüfung der Standards. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 78 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung 
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %) 
100  100 
Leistungsdaten   
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich  
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
120 171 
Anzahl der Inobhutnahmen 120 122 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII  39 33 24 
Anzahl der Inobhutnahmen 90 90 122 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 187 201 226 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz    
 Kinder-, Jugendlichen- und  Erwachsenenberatungen 95 181 171 
 Multiplikatorenberatungen 613 226 122* 
 Elternbriefversand 42.827 41.592 ** 
*ab 2012 nur Einzelberatungen, ohne Schulungen 
**aufgrund einer zwingend erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese werden allen Eltern in 2013 nachgelie-
fert.

Produktüberblicke  
 
101 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die 
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stär-
kung der Erziehungssituation der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe durch das Amt, die 
es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche Hilfe für die/den Minderjähri-
ge/n zu leisten. In den Antragsverfahren nimmt die Fachkraft des Amtes zeitnah vor dem ersten Verhand-
lungstermin Kontakt zu beiden Eltern auf und arbeitet darauf hin, sie in (vornehmlich gemeinsamen) Gesprä-
chen in ihrer gemeinsamen Elternverantwortung zu stärken, den Blick auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu rich-
ten und die Bereitschaft zu einer kindeswohlorientierten Regelung auszuloten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah, 
auch unter Beteiligung der/s Minderjährigen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt an der Ver-
handlung bei Gericht sowie bei den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Es hat im Rahmen der Mitwir-
kung eine eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe und entscheidet selbst über Form, 
Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass 
eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der Minder-
jährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht werden. 
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das 
Kindeswohl erheblich gefährdet, eine erzieherische Hilfe aber nicht oder nur unzureichend möglich ist – orien-
tiert an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorgerecht. Das 
heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Dies gilt 
auch, wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschät-
zung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Amt kommt durch die Anrufung des Familiengerichtes im Fall 
einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Ge-
meinschaft (Garantenstellung) nach.  
Die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht in Münster wird spezialisiert vom Fachdienst Jugendge-
richtshilfe - Jugendhilfe im Strafverfahren - durch den Fachdienst des Kommunalen Sozialdienstes und durch 
den Fachdienst des Caritasverbandes für die Stadt Münster wahrgenommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor 
dem Jugendgericht umfasst die Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staats-
anwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden mit erzie-
herischen Maßnahmen zur Förderung der Resozialisierung und der Entlastung der Gerichte). 
Darüber hinaus wurden sozialpädagogische Maßnahmen und die Vermittlung und Überwachung von ge-
richtlichen Auflagen und Weisungen auf den Verein sozial-integrativer Projekte e. V. (ViP) übertragen. Auf den 
ViP wurden die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Betreuungsweisungen, das Anti-Aggressivitäts-
Training, die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern, die sozialpädagogischen Wochenenden sowie 
Angebote im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit übertragen. Erstmals hat der ViP ein Kompetenztraining für 
junge Frauen angeboten. Dies ist ein Angebot für Mädchen und junge Frauen, die durch massive Straffällig-
keit, ein hohes Aggressionspotential und teilweise durch Körperverletzungen aufgefallen sind.  
Die städtische Streetwork (aufsuchende Jugendarbeit), der Verbund sozial-therapeutischer Einrichtungen 
(VSE), und der Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren des Caritasverbandes ergänzen die stadtteilorientier-
ten sozialpädagogischen Gruppenangebote durch eigene Angebote. Die städtische Drogenberatungsstelle 
ergänzt die ambulanten Maßnahmen durch Individualangebote, durch gruppenpädagogische Angebote wie 
den FreD- und den FreAk-Kurs mit dem Ziel der Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol- und Drogenkon-
sumenten. 
Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe entwickelte ergänzend zu den bestehenden Angeboten ein niedrigschwel-
liges Präventionsangebot für jugendliche Alkoholkonsumenten. Anlass ist, dass ein hoher Anteil an Körperver-

Produktüberblicke 
 
102 
letzungen und Sachbeschädigungen und Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Jugendli-
che werden mit möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen, die aufgrund des Alkoholkonsums entstehen, 
konfrontiert. 
Ressourcen 
• Stellen: 13,42 
• Aufwendungen:  1.316.708 € 
• Erträge:  4.609 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfah-
ren) 
430 461 481 
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V.m. 
§ 1666 BGB 
39 33 24 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.721 1.640 1.453 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Die Arbeitstreffen der am Runden Tisch beteiligten Professionen (Familienrichter des Amtsgerichtes, Müns-
teraner Rechtsanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, freie Träger der Jugendhilfe und Vertreter 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) wurden fortgesetzt. Das Ziel der Arbeitstreffen ist die Ab-
stimmung und Bündelung der verschiedenen Kompetenzen und Leistungen, um mit Blick auf das Wohl der 
betroffenen Kinder die Chance für kooperative und tragfähige Regelungen zu erhöhen. Die gesamte Arbeit 
des Runden Tisches konzentriert sich mit Blick auf seine kooperativen Erfordernisse auf die Vorgaben und 
Anforderungen des Vorrang- und Beschleunigungsgebots gemäß § 155 FamFG (Gesetz über das Verfah-
ren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). 
• Die Arbeitstreffen der Fachdienste „Jugendhilfe im Strafverfahren“ mit den beteiligten Akteuren der Justiz, 
der Polizei und den beteiligten Trägern wurden fortgesetzt. Die Bedarfe und die inhaltliche Ausrichtung der 
bestehenden ambulanten Angebote wurden mit den Jugendrichtern und den freien Trägern abgestimmt. 
Auch die enge Kooperation zwischen den beiden Fachdiensten „Jugendhilfe im Strafverfahren“ der Stadt 
und des Caritasverbandes wurde auf allen Ebenen fortgesetzt.  
• Ein Schwerpunktthema war die Vernetzung zwischen den Schnittstellen „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und 
den Justizvollzugsanstalten. Zur Abstimmung der Kooperation nahmen die Mitarbeiter an 2 Veranstaltungen 
des Landesjugendamtes und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe teil.  
• Im Rahmen eines Modellprojektes, gefördert durch das Justizministerium NRW und im Einvernehmen mit 
dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie den Landesjugendämtern Rheinland 
und Westfalen-Lippe, bietet das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus in Dormagen seit dem 01.08.2012 erst-
malig in NRW eine Gruppe für Jugendliche an, die zu einer mehrjährigen Jugendstrafe ohne Bewährung 
verurteilt wurden. Es stehen dort 7 Plätze zur Verfügung. Ziel ist es, jugendlichen Straftätern unter den pä-
dagogischen Bedingungen der Jugendhilfe einen Jugendstrafvollzug zu ermöglichen. Ähnliche Projekte be-
stehen bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Ein Minderjähriger aus Münster wurde 
von einer JVA in das Projekt verlegt und lebt dort gut integriert und straffrei.  
• Das Justizministerium NRW hat im Sommer 2012 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvoll-
zuges vorgelegt, um hiermit eine verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug zu 
schaffen. Dieser Gesetzentwurf stellt auch die erforderliche pädagogisch ausgerichtete, erneute Straffällig-

Produktüberblicke  
 
103 
keit vermeidende Ausgestaltung des Arrestes in den Vordergrund. Die zu erwartende Umsetzung des Ju-
gendarrestvollzugsgesetzes wird neue Anforderungen für die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe im 
Strafverfahren, dem Kommunalen Sozialdienst und weiteren beteiligten Institutionen erforderlich machen. 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die erzielten Arbeitsergebnisse des Runden Tisches werden in einem Reader zusammengefasst. Die Teil-
nehmer werden sich dahingehend abstimmen, in welcher Form die Vereinbarungen zur Kooperation in Ver-
fahrensfragen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die beteiligten Professionen sind sich bereits im Grund-
satz einig, dass weitere Treffen im Sinne einer fallübergreifenden interdisziplinären Kooperation folgen sol-
len, um die Umsetzung der Vereinbarungen und Arbeitsergebnisse in der Praxis zu erörtern und sie mit ih-
ren Fragestellungen und ihren Kooperationserfordernissen zu hinterfragen und zu optimieren. 
• Zukunftsthema wird die Vernetzung zwischen der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und den Arrest- bzw. den  
Justizvollzugsanstalten sein. Ziel ist es, die Wiedereingliederung der Jugendlichen unter Beteiligung ver-
schiedener Institutionen wie der Jugendhilfe, dem Jobcenter, den Schulen zu optimieren, um die derzeit ho-
he Rückfallquote nach Haft zu reduzieren. Diese liegt in den 6 Wochen nach Haftentlassung bei etwa 80 %, 
wenn die Wiedereingliederung nicht frühzeitig und gezielt im Hinblick auf die weiteren schulischen oder be-
ruflichen Schritte, ggf. durch ambulante oder stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe, geplant ist. Um das 
Übergangsmanagement erfolgreich zu gestalten, ist es erforderlich, dass die Erkenntnisse der Jugendhilfe 
(im Strafverfahren) insbesondere auch aus vorangegangenen Hilfeplanverfahren, schulischen und berufli-
chen Maßnahmen in die Vollzugsplanung der Justizvollzugsanstalt einfließen. Hierzu sind Verfahren und 
Kooperationsmodelle auf Landesebene zu entwickeln und umzusetzen. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen Ver-
fahren die Kindesinteressen und die Vertretung 
des Kindes wirksamer umgesetzt werden können. 
• Jugendliche und Heranwachsende werden mit 
dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen 
zum abweichenden Verhalten zu entwickeln. Sie 
erhalten Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbeiten 
können bzw. ambulante Angebote, die ihre sozia-
len Kompetenzen stärken. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Im familiengerichtlichen Verfahren ist für die Inte-
ressen der Kinder und kindorientierte Regelungen 
einzutreten. Die Unterstützungspflicht des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien betrifft alle 
Maßnahmen des Gerichtes, die im Interesse des 
Kindes durchgeführt werden. 
• In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und der 
Staatsanwaltschaft und in Haft werden die Betrof-
fenen begleitet und vertreten. 
• Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern 
initiiert und weiterentwickelt. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.

Produktüberblicke 
 
104 
Bericht 
In 85 % aller Verfahren vor dem Jugendgericht bzw. im Diversionsverfahren erfolgte die Berichterstattung 
innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten. Unabhängig von der Berichterstattung ist eine Anwesenheit des 
zuständigen Mitarbeiters der Jugendhilfe im Strafverfahren in den Verhandlungen vor dem Jugendgericht ge-
sichert. Das Angebot der Begleitung in den Verfahren vor dem Jugendgericht wird in ca. 95 % aller Fälle in 
Anspruch genommen. In der überwiegenden Anzahl aller Verfahren beteiligen sich auch die Eltern an den 
Gesprächen zur Vorbereitung auf die Verhandlungen. Der Bedarf an Beratung und Begleitung von Heran-
wachsenden ist im letzten Jahr deutlich gestiegen.   
Minderjährige werden in der Regel in den Gesprächen des Fachdienstes „Jugendhilfe im Strafverfahren“ von 
ihren Eltern begleitet. Ebenso erscheinen ein Elternteil oder beide Eltern in ca. 80 % der Verfahren vor dem 
Jugendgericht. Auch Heranwachsende erscheinen in mehr als 50 % in Begleitung der Eltern zum Gespräch im 
Fachdienst des Jugendamtes. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt 
wurde (in %) 
75 61 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach 
Anklagerhebung erfolgten (in %) 
80 85 
Leistungsdaten   
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 440 481 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.300 1.453 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V.m. 
§ 1666 BGB 
39 33 24 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfah-
ren) 
430 461 481 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.721 1.640 1.453 
davon:    
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklageschriften) 1.132 1.152 1.037 
 Diversionsverfahren 589 488 416 
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit  8 6 6 
 mit Teilnehmer/innen insgesamt 274 160 154 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/innen 59 55 42

Produktüberblicke  
 
105 
 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:  
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen, 
• gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen und 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. Aufga-
ben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung  
• zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste, 
Wohnungsnotfälle), 
• Stellungnahmen für das Jobcenter Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung sowie 
• Beratungen für das Jobcenter gem. § 16a SGB II. 
Die Jugendhilfe ist gemäß § 6 SGB IX ein Reha-Träger. Sie gewährt Kindern, Jugendlichen und jungen Voll-
jährigen Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit 
Eingliederungshilfen soll eine persönliche und schulische bzw. berufliche Integration und Teilhabe an der Ge-
sellschaft gesichert werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 16,49 
• Aufwendungen:  4.054.233 € 
• Erträge:  286.672 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012 
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 153 170 194 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• In den Sozialräumen ist die KSD-Arbeit eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trä-
gern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe von Familienzentren wird intensiv kooperiert. 
• Der Kommunale Sozialdienst bietet weiterhin stadtweit ein flächendeckendes Angebot an offener Beratung 
in den Bezirken und Stadtteilen an. 
• Die Anzahl der Leistungsanträge hat erneut zugenommen. Im Schwerpunkt wurden „Hilfen zu einer ange-
messenen Schulbildung“ (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) nachgefragt. Zunehmend wünschten Eltern und Per-
sonensorgeberechtigte, dass ihre Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt worden ist, an 
einer Regelschule unterrichtet werden sollen.

Produktüberblicke 
 
106 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Die strukturelle und organisatorische Zusammenlegung der Bezirke Mitte I und II ist vorgesehen. 
• Der Austausch und die fachliche Reflexion zu § 16a SGB II in Kooperation mit dem Jobcenter wird forciert.      
• Um die Qualität der „Eingliederungsleistungen“ weiterzuentwickeln, bedarf es einer intensiven Diskussion 
über Mittel und Methoden der Einzelfallförderung insbesondere im Zusammenhang mit schulischen Inklusi-
onsangeboten. Bei der Aushandlung von Leistungen und Entgelten werden „inklusive“ Leistungsangebote 
besonders berücksichtigt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein 
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener 
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten. 
• Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren. 
• Durch eine psychosoziale Beratung gem. § 16a 
SGB II werden Familien und Einzelpersonen bei 
der Eingliederung in das Erwerbsleben unter-
stützt. 
• Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaftli-
che Teilhabe junger Menschen gefördert werden. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an Stadt-
teilprojekten beteiligen, die durch die Stadtteilar-
beitskreise initiiert oder begleitet werden. 
• In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung dro-
hender Wohnungsnot, Maßnahmen für betreutes 
Wohnen für alleinstehende wohnungslose Müns-
teraner Frauen und Männer geplant, eingeleitet 
und vermittelt. 
• Das Jobcenter Münster wird bei seiner Hilfege-
währung unterstützt. 
• Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte 
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaftli-
che Teilhabe ermöglicht werden. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot - ausgehend vom Jahr 2008 - bis 2011 um 10 % 
(insbesondere an Grund- und Förderschulen) und führt es in den Folgejahren auf diesem Niveau fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Bericht 
Die Ziele in der bezirklichen Sozialarbeit und im Servicebereich „Soziales“ werden langjährig stabil umgesetzt. 
Die Ausgestaltung des Sprechstundenangebotes wird bedarfsgerecht aufrechterhalten. 
Der Einsatz von Eingliederungsleistungen soll vorrangig der Hilfe „zu einer angemessenen Schulbildung“ bei-
tragen und eine „gesellschaftliche Teilhabe“ sichern. Dabei sind vorrangig bedarfsgerechte ambulante Hilfen 
zu gewähren. Der HzE-Bericht 2011 (Datenbasis 2009) weist für Münster (unter den vergleichbaren kreisfreien  
Städten in NRW) noch einen Wert deutlich unterhalb des Mittelwertes bei der Inanspruchnahme der 6- bis 
unter 21-Jährigen aus. Seit der Inkraftsetzung des Schulgesetzes NRW 2009 hat sich die Inanspruchnahme 
von Eingliederungshilfen in der Schule (u. a. Integrationshilfen) kontinuierlich erhöht.

Produktüberblicke  
 
107 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2012 
Ansatz 
2012 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließlich Schulen) 825 750 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 70 79 
Leistungsdaten   
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 140 194 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2010 2011 2012 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII insgesamt 153 170 194 
davon:    
 für junge Volljährige 53 68 76 
 ambulante Eingliederungshilfen 108 125 153 
 stationäre Eingliederungshilfen 45 45 41

Produktüberblicke 
 
108 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen.  
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit 
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2012: 
• Um allen Kindern in Münster einen guten Start ins Leben zu geben, wurde am 22. März 2012 eine Präventi-
onskonferenz unter dem Titel „Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ unter Schirmherrschaft des 
Oberbürgermeisters organisiert und durchgeführt.  
• Die Umsetzung des kommunalen „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Müns-
ter“ war ein weiterer Schwerpunkt. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
wurde der Umsetzungsprozess gemeinsam vom Gesundheitsamt, dem Amt für Schule und Weiterbildung 
und dem Sozialamt im Rahmen einer Lenkungsgruppe begleitet.  
• Zur Unterstützung einer systematischen Erfassung der jeweiligen Angebote und Projekte im Rahmen des 
„Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention“, wurde eine Datenbank entwickelt und 
realisiert. 
• Für die Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren in Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und 
Armutsrisiko wurden entsprechende Daten für Münster ausgewertet und zur Verfügung gestellt. 
• In Kooperation mit dem Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) wurde die Vortragsreihe für Eltern 
„Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ geplant. 
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess 
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen begleitet. 
• Im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu möglichen Standorten weiterer Flüchtlingseinrichtungen in 
Münster wurden Grundlagen für die Priorisierung erarbeitet. 
• Die Querschnittsthemen innerhalb der Stadtverwaltung wie z. B. „Demografischer Wandel“ (Demografie-
check, AG Demografie) und „Umsetzung des Migrationsleitbildes“ wurden in der Schnittstelle zwischen den 
Ämtern gebündelt und koordiniert.

Produktüberblicke  
 
109 
Ausblick auf das Jahr 2013: 
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wird der Umwandlungsprozess 
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen weiterhin intensiv begleitet. Ein Schwerpunkt wird hierbei 
die York-Kaserne bzw. der Infrastrukturbedarf in Gremmendorf sein.  
• Über die Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ soll 
den politischen Gremien im 2. Quartal 2013 ein Zwischenbericht vorgelegt werden. 
• Für Fachkräfte insbesondere in Einrichtungen von Kitas und Offenem Ganztag werden Qualifizierungsan-
gebote zum sensiblen Umgang mit dem Thema und den Erscheinungsformen von Armut angestrebt. 
• Die Entwicklung der Modellprojekte „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ und „Netz-
werk Frühe Hilfen / Familienhebammen“ werden im Rahmen einer Steuerungsgruppe „Modellprojekte im 
Rahmen Prävention/Frühe Hilfen“ begleitet. 
• In Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko sollen weitere Kitas zu Familienzentren 
ausgebaut werden.  
• Die Konzeptentwicklung und Umsetzung der Aufgaben eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster 
werden intensiv begleitet. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen" wird von Januar bis November 2013 durchgeführt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
• Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer 
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung 
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe positi-
ve Lebensbedingungen für junge Menschen und 
ihre Familien zu schaffen. 
• Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege, 
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, 
Förderung der Erziehung in der Familie sowie die 
Hilfen zur Erziehung. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
• Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler und 
integrierter Bestandteil aller jugendhilfeplaneri-
schen Maßnahmenplanungen und gemäß 
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.  
• Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb 
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen, 
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß 
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leistungs-
bereichen der Jugendhilfe entsprechen. Darüber 
hinaus umfassen die Kooperationsbereiche auch 
die frühe Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen. 
Zielbericht 
Mit dem Anliegen, allen Mädchen und Jungen dieser Stadt einen guten Start ins Leben zu geben, hat das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Institut für Soziale Arbeit e. V. im März 2012 eine 
ganztägige Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ organisiert und 
durchgeführt. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen standen die „frühen Hilfen“ für Familien mit ihren 
Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die Kooperation und Vernetzung der im Leben eines Kindes 
wichtigen Akteure in Münster auszubauen. Mit rund 180 Fachkräften aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, 
Schule und Soziales hat die Fachtagung ein reges Interesse und eine positive Resonanz hervorgerufen.

Produktüberblicke 
 
110 
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zum „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armuts-
prävention in Münster“ wurden im Zusammenspiel von Jugend-, Gesundheitshilfe, Schule und Soziales jähr-
lich 152.000 € für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. Angebote bereitgestellt. In 2012 lag der Arbeits-
schwerpunkt auf der Durchführung der Projekte und Angebote der in den Handlungsfeldern hinterlegten Maß-
nahmen. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien hat die aus dem Gesundheits-
amt, Sozialamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung bestehende Lenkungsgruppe „Kinderarmut“ die 
Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zusammengeführt und erörtert. 
Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Berichterstattung einer kindbezoge-
nen Armutsprävention eine Datenbank zur systematischen Erfassung der jeweiligen Maßnahmen innerhalb 
des Armutsprogramms konzipiert und aufgebaut.  
Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess 
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen intensiv begleitet. Für die Umwandlung der Wohnstandorte 
in 18 verschiedenen Stadtteilen und für die Umwandlung der beiden Kasernenstandorte wurden entsprechen-
de Prüfungen vorgenommen und Stellungnahmen abgegeben.   
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Familienzentren umge-
wandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 26 Familienzentren. Erstmalig hat die Landesregierung in die-
sem Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte Fami-
lien wohnen und hat die Verteilung an Hand eines Sozialindexes festgelegt.  
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme bzw. Nachfrage von Eltern hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem "Netzwerk für Familien in Münster" zum dritten Mal eine Vor-
tragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Etwa 550 Teilnehmende haben die Vorträge über aktuelle Themen und Fragen aus dem 
Erziehungsalltag wie z. B. „Cyber-Mobbing“ und „Pubertät“ besucht. 
Für unterschiedliche Themen und Anforderungen wurden zudem Daten und fachliche Grundlagen aufbereitet 
und zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen zählten hierzu die amtsinternen Bezirkskonferenzen, der Sozial-
raumreport für den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Daten für die 
Stadtteilprofile und für die Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung.

Jugendhilfeetat 
 
111 
6. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. Dabei wurde im 
Jahr 2012 eine Verbesserung bei der sachgerech-
ten Zuordnung der Personalaufwendungen, insbe-
sondere für die Kosten- und Leistungsrechnung, 
erreicht. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/-
rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2011 Ansatz 2012 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 73.184.240 € 31.292.620 € 79.771.670 € 33.089.540 € 
Kinder- und Jugendarbeit 15.599.110 € 5.785.590 € 16.305.360 € 6.055.330 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 3.671.520 € 360.930 € 4.460.710 € 362.860 € 
Familienförderung 3.260.080 € 147.250 € 3.226.610 € 151.950 € 
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
41.072.040 € 5.612.470 € 44.543.020 € 5.794.830 
Gesamt 136.786.990 € 43.198.860 € 148.307.370 € 45.454.510 €

Jugendhilfeetat 
 
112 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2012 jeweils 
vorläufig): 
 
36,0
26,6
6,1 8,8
3,2 3,9 2,5 2,6
34,8 35,8
82,6
77,7
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für F am ilien
Gesamt
 
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 2011 - grau - in Mio € 
 2012 - farbig - in Mio € 
72,9
78,4
14,5 15,8
3,7 4,2 2,7 2,9
40,8 41,6
134,6
142,9
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für F am il ien
Gesamt
 
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
2011 - grau - in Mio € 
2012 - farbig - in Mio €

Jugendhilfeetat 
 
113 
36,9
51,8
8,4 7,0
0,5 0,3 0,2 0,3
6,0 5,8
52,0
65,2
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche
Hilfen f ür Familien
Gesamt
 
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
2011 - grau - in Mio € 
2012 - farbig - in Mio € 
Im Ergebnis stellt sich der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr trotz steigender Aufwendungen erheblich 
geringer als im Vorjahr dar (- 4,9 Mio €). Die Gründe hierfür liegen bei den erheblichen Ertragssteigerungen im 
Bereich der Kindertagesbetreuung im Jahr 2012. So lag die Ertragsentwicklung bei den Landeszuweisungen 
im Kindertagesbetreuungsbereich, die im Ergebnis immer abhängig ist von vorliegenden tatsächlichen Bewilli-
gungen, über den Erwartungen. Des Weiteren wurden bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten durch 
die Anpassung der Elternbeitragstabellen zusätzliche Erträge erzielt. Da die tatsächliche Höhe der Elternbei-
träge abhängig ist von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen, sind Veränderungen in diesem Bereich 
nicht verlässlich planbar, wirken sich aber unmittelbar auf die Ertragsentwicklung aus. Darüber hinaus erhielt 
die Stadt Münster einen überplanmäßigen Ertrag in Höhe von rund 4,23 Mio. € nach dem Gesetz zur Rege-
lung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhil-
fe - ABAG-JH) für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013. Um eine zweckentsprechende Verwen-
dung dieser Mittel zu gewährleisten, sind davon allerdings rund 1,8 Mio. € zur Deckung von Aufwendungen im 
Jahr 2013 in Anspruch zu nehmen. 
Wie im Vorjahr ist der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen 
(54,9 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (29,1 %). Der Anteil 
der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,1 %. Des Weiteren beträgt der Aufwendungsanteil der Förde-
rung benachteiligter junger Menschen 2,9 % und der Anteil der Familienförderung 2,0 % gemessen am Ge-
samtvolumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertages-
betreuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Wesentliche Arbeits-
schwerpunkte sind in diesem Bereich weiterhin der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der erhebliche An-
strengungen zur Erfüllung rechtlicher Ansprüche erfordert (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsge-
setz, rechtlich geregelter Ausbau des u3-Programms etc.). Zum Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde zu 
Beginn des Jahres 2012 der zweite Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster (2009 - 2011) vorgelegt. 
Das Thema wurde zudem am 23.03.2012 in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien intensiv beraten (HzE-Workshop). Zur Kinder- und Jugendarbeit lag in der Sitzung des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 06.03.2013 ein Bericht vor (V/0987/2013).

Jugendhilfeetat 
 
114 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb der 
Teilergebnisrechnung wie folgt dar: 
Verteilung nach Aufwendungsarten
Personalaufw endungen
23,8%
Aufw endungen f.Sach-
/Dienstleistungen
3,4%
Bilanzielle 
Abschreibungen
0,5%
Sonstige ordentliche 
Aufw endungen
2,2%
Interne 
Leistungsverrechnung
2,3%
Transferaufw endungen
67,8%
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2012 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben stellen weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche 
Kostenart dar. 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2012 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen: 
Verteilung nach Ertragsarten
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte
2,6%
Sonstige ordentliche 
Er tr äge
0,4%
Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen
6,1%
Öffentlich-rechtl. 
Leistungsentgelte
15,3%
Sonstige 
Transfererträge
7,2%
Zuw endungen und 
allgemeine Umlagen
68,5%
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt.

Jugendhilfeetat 
 
115 
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen: 
Produktgruppe 0601 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2012
                                             (in Mio. €)
21,9
4,7
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
 
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit 
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2012
                                             (in Mio €)
0,4
8,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit

Jugendhilfeetat 
 
116 
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
1,2
1,8
0,9
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
 
Produktgruppe 0604 - Familienförderung 
2,5
0,1
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Angebote für Familien Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2012
(in Mio €)

Jugendhilfeetat 
 
117 
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
9,0
3,3
16,8
1,6 1,3
3,8
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
PG 0605 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
 
 
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe

Jugendhilfeetat 
 
118 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2012 insge-
samt Einzahlungen in Höhe von 2.865.910 € und 
Auszahlungen in Höhe von 7.224.930 € veran-
schlagt. Alle Einzahlungen sowie 7.055.690 € der 
Auszahlungen sind allein der Produktgruppe 0601 
- Förderung von Kindern in Tagesbetreuung zuzu-
ordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 4.924.760 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
1.847.830 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den nahezu ausschließlich in der Produktgruppe 
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
erreicht und diesem Zweck entsprechend veraus-
gabt bzw. für das Folgejahr gebunden. Wesentli-
che Schwerpunkte waren wie im Vorjahr der Aus-
bau der Betreuungsplätze sowohl für Kinder unter 
3 Jahren als auch für Kinder zwischen 3 und 6 
Jahren in Kindertageseinrichtungen. 
Bürgerhaushalt 
Der Bürgerhaushalt 2012 befindet sich, nachdem 
die Vorschlags-, die Bewertungs-, die Dokumenta-
tions- und die politische Beratungsphase durchlau-
fen wurden, seit dem Beschluss des Rates vom 
12.12.2012 in der Rechenschaftsphase. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
berichtete zu folgenden Vorschlägen: 
• Jugendheime mit beschränkten Öffnungszeiten 
anders nutzen 
• Bauliche Standards bei der u3-Erweiterung kri-
tisch hinterfragen 
• Keine Kindertagesstätte am Bürgerhaus Kinder-
haus errichten 
• Keine Subventionierung von Sporttourismus 
• Erhebung der Elternbeiträge vereinfachen 
Dazu wird auf die gesamtstädtische Vorlage 
V/0111/2013 „Bürgerhaushalt 2012 - erster Re-
chenschaftsbericht“ verwiesen. 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der 
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 – 
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren 
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen. 
Insoweit werden Vorschläge aus diesem Verfahren 
erst wieder im Jahr 2014 zum Haushalt 2015ff. 
erwartet. 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – 
Handlungsprogramm 2012 - 2017 
Erhebliche Anstrengungen hat im Jahr 2012 die 
gesamtstädtische Erarbeitung des Handlungspro-
gramms 2012 - 2017 für eine nachhaltige kommu-
nale Haushaltspolitik erfordert. Von den in der 
Vorlage V/0702/2012 - Anlage 1a enthaltenen 
Einzelmaßnahmen betrafen 23 Vorschläge das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Hiervon 
waren bzw. sind 20 Maßnahmen aufgrund des 
Ratsbeschlusses vom 12.12.2012 umzusetzen 
(vgl. Vorlage V/0702/2012/1. Erg.). Dazu erfolgt ein 
intensives, ebenfalls gesamtstädtisches Maßnah-
mencontrolling. 
Ausblick 
Auch im kommenden Jahr werden neben der Ein-
haltung einer strengen Ausgabendisziplin zusätzli-
che Steuerungsmaßnahmen erforderlich sein, die 
im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings zu 
entwickeln und zu evaluieren sind. Nur so wird 
erreichbar sein, die rechtlichen und tatsächlichen 
Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien im Rahmen des Jugendhilfeetats sach- 
und fachgerecht zu erfüllen. Es zeigt sich, dass der 
Finanzdruck der Kommunen - nicht zuletzt auf-
grund zusätzlicher Aufgaben - tendenziell noch 
weiter ansteigt.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
119 
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch - 
Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Der Kreis der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im Jahr 2012 
um eine/n Vertreter/-in des Jugendamtselternbeirats erweitert. Dazu hat der Rat der Stadt Münster am 
19.09.2012 die Änderung der Satzung für das Jugendamt beschlossen. Ziel war es, die Mitwirkungsmöglich-
keiten von Eltern in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung zu stärken. 
Am 31.12.2012 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster folgende Personen 
an:
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Meik Bolte 
Vertreterin: Christel Loschelder 
2. RH Bruno Kleine Borgmann 
Vertreterin: Silvia Welp 
3. RF Teresa Küppers 
Vertreterin: Carmen Greefrath 
4. Dr. Veit Christoph Baecker 
Vertreterin: Christiane Krüger 
von der SPD 
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: Patrick Röhring 
6. RF Anne Schulze Wintzler 
Vertreterin: RF Petra Seyfferth 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
7. RF Jutta Möllers (stellvertretende Vorsitzende) 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
8. RH Otto Reiners 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
 
von der FDP 
9. RH Jens-Ulrich Lenski 
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Hendrik Werbick 
11. Stephan Degen 
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop 
12. Jutta Lebkücher 
Vertreter: Felix Braun 
13. Lutz Selig 
Vertreter: Klaus Tantow 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Prof. Dr. Jörn Dummann 
15. Gerhard Dworok 
Vertreter: Marcel Beule

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
120 
Beratende Mitglieder 
 
Stadt Münster 
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Renate Waltke 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Gerd Krützmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Günter Barthen 
Vertreter: Frank Leismann 
Stadtdechant von Münster 
7. Bernd Kersken 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Pfarrer Frank Beckmann 
Vertreter: Rolf Grieskamp 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. Ruth Frankenthal 
Vertretung: N.N. 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Türkan Kurt 
Vertreterin: Aynur Kücük 
Sachkundige Einwohner/innen 
gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen des Rates 
11. Sieglinde Kersting 
Vertreterin: Ursula Blankenstein 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
12. Maria Pinke 
Vertreter: Michael Geuckler 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
13. Beate Heeg 
Vertreterin: Petra Karallus 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
14. Gudrun Sturm 
Vertreter: Michael Grühn 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
15. Siegfried Riemann 
Vertreter: Johannes Röttgen 
Stadtsportbund Münster e.V. / Sportjugend 
16. Dietmar Wiese 
Vertreter: Thomas Lammers 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Meryem Dawud 
Vertreterin: Betty Böhnke 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
18. Dr. Michael Köhler 
Vertreterin: Susann Christ 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 – Mädchen und Jungen / Gender 
19. Rita Tücking 
Vertretung: Martin Helmer 
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit 
20. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
21. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
22. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder 
23. Sabine Busch-Böckmann 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 – Hilfen zur Erziehung 
24. Michael Kaiser 
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
121 
Beratungsprogramm 2012 
Im Jahr 2012 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen und 2 nichtöffentli-
chen Sitzungen. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres 
zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0466/2011 Neufassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds "Hilfen für 
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" 
01.02.2012 
V/0815/2011/1 Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss 01.02.2012 
V/0817/201 Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förde-
rung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
01.02.2012 
V/0928/2011 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Am Edelbach, Coerdestiege 15 
- Baubeschluss - 
01.02.2012 
V/0938/2011 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
zu Beginn des Jahres 2012 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personal) 
01.02.2012 
V/0016/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Lichtblick, Ahausweg 37 
- Baubeschluss - 
01.02.2012 
V/0028/2012 U3 - Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Wielerort, Schlagholz 58, 
48165 Münster (Wohnbereich Hiltrup-Mitte) 
- Baubeschluss - 
01.02.2012 
V/0029/2012 U3 - Erweiterung der Kindertageseinrichtung Lummerland, Deutsches Rotes Kreuz, 
Rilkeweg 43, 48165 Münster (Wohnbereich/Stadtbezirk Hiltrup-West) 
- Baubeschluss - 
01.02.2012 
V/0048/2012 U3 - Erweiterung der CVJM Kindertageseinrichtung/Familienzentrum Janusz-Korczak-
Haus (Kita Loddenbach) 
Zwi-Schulmann-Weg 25, 48167 Münster  
- Baubeschluss auf Grundlage des Ratsbeschlusses - 
01.02.2012 
V/0003/2012 Ersatzbau und Erweiterung der Kita "Vogel-von-Falkensteinstraße" in Trägerschaft der 
Caritas-Münster e.V. 
14.03.2012 
V/0004/2012 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Ausbau der Kindertagesbetreuung - 
Kurzfristige Erweiterung von Kindertageseinrichtungen durch Dependancen zur Siche-
rung des Rechtsanspruchs für u3- und ü3-Kinder 
14.03.2012 
V/0064/2012 Bürgerhaushalt 2011, Vorschlag Nr. 443 Gesundheitsförderung in Grundschulen 14.03.2012 
V/0126/2012 Errichtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der BASF Coatings in Münster-
Hiltrup 
14.03.2012 
V/0137/2012 Sachstandsbericht zur aktuellen Kindertagesbetreuungsausbauplanung (Bezug 
V/0438/2011) 
14.03.2012 
V/0146/2012 HzE-Bericht Münster 2009-2011  
Hilfen zur Erziehung in Münster 
14.03.2012

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
122 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0159/2012 Ersatzbau und Erweiterung der Kita der Elterninitiative "Krokodile" e.V. in Münster-
Nienberge (Baugebiet Waltruper Weg), Carl-Neuendorff-Weg 17-21 
14.03.2012 
V/0216/2012 Teilnahme der Stadt Münster am Modellvorhaben "Kommunale Präventionsketten" 14.03.2012 
V/0135/2012 U3-Erweiterung der Kindertagesstätte evangelischer Matthias-Claudius Kindergarten,  
Münster-Albachten, Wierling 31 
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss - 
02.05.2012 
V/0245/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Legdenweg, Legdenweg 142 
- Baubeschluss -  
02.05.2012 
V/0121/2012 Bericht über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2010 und 2011 20.06.2012 
V/0286/2012 U3- Erweiterung der Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24 
- Zustimmung zur Planung und  Baubeschluss -  
20.06.2012 
V/0287/2012 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2011 20.06.2012 
V/0305/2012/1 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, 
Mecklenbeck (Hof Schultmann) 
20.06.2012 
V/0319/2012 U3-Erweiterung Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24, Freianlagen 
- Planungs- und Baubeschluss - 
20.06.2012 
V/0338/2012 Optimierung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für alle Kinder im Kindergartenalter 
in Münster durch Einführung einer webbasierten dezentralen IT-Lösung - Zwischenbe-
richt 
20.06.2012 
V/0339/2012 Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10 20.06.2012 
V/0340/2012 Erweiterung der Evangelischen Andreas-Kindertageseinrichtung, Breslauer Strasse 154 
(Coerde) 
20.06.2012 
V/0342/2012 Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des 
Wuddi (Kinderhaus) 
20.06.2012 
V/0377/2012 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2011 20.06.2012 
V/0404/2012 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2011 20.06.2012 
V/0409/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Berg Fidel, Hogenbergstraße 158 
- Baubeschluss - 
20.06.2012 
V/0436/2012 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII - NABU Natur-
schutzstation Münsterland 
20.06.2012 
V/0452/2012 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - Umsetzung der 6. 
Phase zum Kindergartenjahr 2012/2013 
20.06.2012 
V/0124/2012 Kindertagesbetreuungsbericht 2012/2013 12.09.2012 
V/0330/2012 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004 
und Ausblick 
12.09.2012

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
123 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0346/2012 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Ausbau der Kindertagesbetreuung -
Errichtungsbeschluss Kindertageseinrichtung Wiedeiken, Amelsbüren 
12.09.2012 
V/0554/2012 U3-Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Berg Fidel, Hogenbergstraße 158, 
Freianlagen 
- Planungs- und Baubeschluss - 
12.09.2012 
V/0565/2012 Bildungs- und Teilhabepaket; Erfahrungsbericht über die leistungsrechtliche Aufgaben-
wahrnehmung 
12.09.2012 
V/0575/2012 Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
12.09.2012 
V/0461/2012 Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren 24.10.2012 
V/0639/2012 Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Bernhard, Angelmodde 24.10.2012 
V/0690/2012 Umstrukturierungen der katholischen Kindertageseinrichtungen St. Josef in Albachten, 
St. Ursula und St. Pantaleon in Roxel 
24.10.2012 
V/0706/2012 Betriebliche Kindertagesbetreuung in Münster - Situation- und Unterstützungsangebote 24.10.2012 
V/0716/2012 Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren 24.10.2012 
V/0739/2012 Offene Ganztagsschule in Münster - Bericht 2009 - 2012 24.10.2012 
V/0744/2012 Verlängerung und Modifizierung des Erbbaurechts Meckmannweg 72; 
Erbbaurechtsnehmer: Katholische Kirchengemeinde St. Anna 
24.10.2012 
V/0745/2012 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel 24.10.2012 
V/0752/2012 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für Schul-
sozialpädagogik - ISSP Münster e.V. 
24.10.2012 
V/0770/2012 Jugendrat - partizipative Weiterentwicklung 24.10.2012 
V/0794/2012 Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster 24.10.2012 
V/0657/2012 Mittagsverpflegung in Schulen 28.11.2012 
V/0715/2012 Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (SGB II) 
28.11.2012 
V/0719/2012 Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 
-  Baubeschluss 
28.11.2012 
V/0719/2012 
V/0719/2012/1 
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 
-  Baubeschluss 
28.11.2012 
V/0720/2012 Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Aus-
bildung und Beruf 
28.11.2012 
V/0878/2012 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster 28.11.2012 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
124 
8. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. 
Darin heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecher/innen und Sprecher 
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder 
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2012): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Geschäftsberichts des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ihre 
Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst einige 
Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufgelistet 
(Stand: 31.12.2012). Es folgt eine kurze Eigendar-
stellung, in der die Themen des abgelaufenen 
Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das Folge-
jahr gegeben werden.
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit den Sprecherinnen und Sprechern der 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII im November 2012 (Foto: Presseamt der Stadt Münster)

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
125 
Im Jahr 2013 sind folgende Themenschwerpunkte 
vorgesehen: 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher/in Rita Tücking 
Stellvertretung Martin Helmer 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der Sitzun-
gen 2012 
5 
• Fortführung des Themas „Gender im 
Elementarbereich“ und Weiterentwicklung mit 
dem Blick auf die Kindertagespflege und die 
Ausbildung 
• Fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema 
„Inklusion“ in der Kinder- und Jugendhilfe in 
Kooperation mit den anderen AG’en nach § 78 
SGB VIII in Form eines Fachtages 
• Vorstellung des Films „Mädchen im Mittelpunkt“ 
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
• Voranbringen der Weiterentwicklung einer 
Datenbank für geschlechtsspezifische Angebote 
in Münster Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und 
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen, 
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell 
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen 
gestärkt werden. 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG 1 
haben sich 2012 fünf Mal getroffen. Darüber 
hinaus fanden weitere Sitzungen in der Unter-AG 
Mädchen und der Unter-AG Jungen statt, die sich 
mit geschlechtsspezifischen Themen und 
Angeboten auseinandersetzten. 
Neben den Vorbereitungen für den Gender-
Fachtag „Starke Mädchen, starke Jungen – 
Gender als Schlüssel für Bildung in der Kita“, der 
am 23.11.2012 im Stadtweinhaus mit großer 
Beteiligung der Kindertageseinrichtungen und der 
Fachschulen stattfand, hat sich die AG 1 im 
Frühjahr 2012 mit einer Fotoausstellung „Typisch 
männlich – typisch weiblich. Bloß in der Rolle 
bleiben!?!?“ und einer Mitmachaktion zum Thema 
„Gender“ in der Stadtbücherei präsentiert. Zudem 
hat die Unter-AG Mädchen einen Film „Mädchen 
im Mittelpunkt“ in Kooperation mit dem Bennohaus 
und freien Trägern gedreht und den ersten 
internationalen Mädchentag 2012 in Münster mit 
einer Mitmachaktion für Mädchen gestaltet.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
126 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher/in Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der Sitzun-
gen 2012 
5 
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2012 fünf Mal 
für eine Dauer von je zwei Stunden jeweils vor den 
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Der Tagungsort war das Diet-
rich-Bonhoeffer-Haus. Aus aktuellem Anlass tagte 
die AG aber auch immer Mal in anderen Jugend-
häusern, z.B. im Kinder- und Jugendhaus Wol-
beck. Es arbeiteten ca. 20 bis 25 Trägervertre-
ter/innen mit. 
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2012 
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen: 
• Inklusion 
• stadtweites Partykonzept 
• Vorbereitung und Durchführung der Thanks-
Party 2012 
• Weiterentwicklung Jugendrat 
Thematisch behandelt wurde u. a. Folgendes: 
• Vorstellung der neuen Richtlinien zur Förderung 
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger 
• Soziale Gruppenarbeit und Kooperation mit den 
Fachstellen „Jugendsozialarbeit“ und „Jugend-
gerichtshilfe“ 
• Vorstellung Outlaw Fanprojekt: „Fan Port“ Preu-
ßen 
• Informationen und Austausch zum Bildungs- 
und Teilhabepaket 
• Vorstellung des Sonderprogramms der Drogen-
hilfe „Sucht hat immer eine Geschichte“ 
• Vorstellung und Austausch der Sommerferien-
programme 2012 
• Austausch zum Verfahren „Ganztagsbetreuung 
in den Ferien“ 
• Stadtweites Partykonzept 
• Neuausrichtung Jugendrat 
• Haushaltskonsolidierung 
• Mitarbeit beim Qualitätszirkel der Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit 
Das (vorläufige) Arbeitsprogramm 2013 sieht vor: 
• Offene Ganztagsbetreuung und Jugendarbeit, 
Kooperationsmöglichkeiten zwischen freien Trä-
gern der Jugendhilfe und Schule 
• Inklusion – Entwurf von Handlungsempfehlun-
gen der Unter-AG und Abstimmung mit dem 
Gesamtkonzept des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
• Erfahrungen und Reflexion zur Umsetzung des 
§ 8a - Kindeswohl und Kinderschutz in der Offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit  
• Bericht und Weiterentwicklung zu den stadt-
weiten Ferienbetreuungsangeboten im Rahmen 
des Offenen Ganztags 
• Umgang mit fremden „religiösen Kulturen“ - Ein 
Thema der offenen und der mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit? 
• Jugendsozialarbeit und Jugendgerichtshilfe, hier 
u. a.: Cliquenkonzept, Bericht und Weiterent-
wicklung 
• Weiterentwicklung und Neuausrichtung Jugend-
rat 
• Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2019

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
127 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher/in Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen 
Träger und der Arbeitsver-
waltung 
Anzahl der Sitzun-
gen 2012 
4 
Die Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der 
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der 
Träger von geförderten Maßnahmen, dem öffentli-
chen Träger und der Arbeitsverwaltung. In ihrem 
Arbeitsfeld will die AG mit den ihr zur Verfügung 
stehenden Möglichkeiten „junge Menschen in ihrer 
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und 
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden 
und abzubauen“. Für die Umsetzung dieses Zieles 
ist es erforderlich, die in diesem Feld tätigen Ak-
teure fachlich und informell zu stärken, ihre Ar-
beitsansätze transparent zu machen und bei Be-
darf die geplanten Maßnahmen aufeinander abzu-
stimmen und sich gegenseitig zu ergänzen. 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen und hierzu immer externe Fachleute ein-
geladen. Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus 
dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien. 
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2012: 
• Inklusion 
(Hierzu wurde eine Unterarbeitsgruppe zusam-
mengestellt. Die Arbeitsergebnisse wurden in 
den Sitzungen immer wieder eingespielt.) 
• Vorstellung des Jobcenters mit dem Arbeits-
schwerpunkt U25 
• In gemeinsamer Sitzung mit der Agentur für 
Arbeit und dem Jobcenter Münster: 
- Jugendarbeitslosigkeit 
- Ausbildungsmarkt 
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 
- außerbetriebliche Berufsausbildung 
• Aktionstage „Sucht hat immer eine Geschichte“  
(Präsentation durch Herrn Piepel, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) 
• Bericht über Maßnahmen der Agentur für Arbeit 
und des Jobcenter Münster, die aus Mitteln des 
Amtes für Schule und Weiterbildung finanziell 
unterstützt werden 
(Frau Dr. Ringbeck, Amt für Schule und Weiter-
bildung) 
• Haushaltskonsolidierung 
• Informationen zum aktuellen Stand der Umset-
zung des Bildungs- und Teilhabepaktes in 
Münster 
• Vorstellung: Inklusion in der Albert-Schweitzer-
Schule (städtische Förderschule mit dem För-
derschwerpunkt Lernen) 
• Haushaltskonsolidierung 2013 
• Vorstellung des Programms „Übergangsmana-
gement in den Jugendarrestanstalten“ 
• Informationen zum Thema „Voll ist out“ 
• Verabschiedung der Inklusionshandlungsemp-
fehlungen 
Im Jahr 2013 soll auf folgende Themen geblickt 
werden: 
• Inklusion - Umsetzung der EU-Charta 
• Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 
• Schulentwicklungsplanung – Auswirkungen auf 
die Kinder- und Jugendhilfe sowie Inklusions-
konzept 
• Abstimmung mit der Agentur für Arbeit / Jobcen-
ter Münster 
• Bildungs- und Teilhabepaket - Fortführung 
• Zielgruppen der Jugendsozialarbeit - Präventive 
Hilfen für Kinder ab 12 Jahren 
• Fachliches Controlling „Jugendhilfe an den 
Schulen“

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
128 
• Projektbericht „Villa Interim“ 
 
• Sitzung mit den Werkstätten für behinderte 
Menschen (WfbM) Westfalenfleiß und Alexia-
nern, Integrationsfachdienst LWL  
"STAR - Projekt" und Schulsozialarbeiter der 
LWL - Schulen 
• Übergang Schule-Beruf - Vorstellung der Ange-
bote und Strukturen 
• Kommunale Koordinierung Übergang Schule/ 
Beruf 
• Kommunales Integrationszentrum  
(Stadt Münster, V/MIA) 
• Schulgesetzänderung (Förderschulen) 
• Erfahrungsbericht zum Übergangsmanagement 
in Jugendarrestanstalten 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 14 Vertreter/-innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/innen des 
Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien 
Anzahl der Sitzun-
gen 2012 
4 Hingewiesen sei auf die sehr gute, vertrauensvolle 
und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwal-
tung und der Geschäftsführung. 
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen 
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein 
zusätzlicher Termin vereinbart. 
Im Einzelnen nehmen Vertreterinnen und Vertreter 
folgender Träger an den Terminen teil:  
• Haus der Familie Münster e.V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-
Recklinghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e.V. 
• Beratungsstelle Südviertel e.V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e.V. 
• Trialog e.V. 
• Caritasverband Münster e.V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e.V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e.V. 
• Pro Familia

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
129 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jah-
res 2012 waren: 
• Teilnahme der Sprecherin am Modellvorhaben 
des Landes NRW „Kein Kind zurücklassen“ 
• Bildungs- und Beratungsangebote: Angebote 
und Kooperationen im Wandel? 
• Familie im Wandel: Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf aus Sicht der Kinder 
Für das Jahr 2013 sind folgende Themen geplant: 
• Modellvorhaben Land „Kein Kind zurücklassen“ 
- Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse in 
die praktische Arbeit 
• Inklusion 
• Bildung und Beratung: Angebote und Kooperati-
onen im Wandel 
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der 
Kinder 
• Bundeskinderschutzgesetz 
• Stadtteilkoordination 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der Sitzun-
gen 2012 
7 
Die AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ tagt regel-
mäßig eine Woche vor der Sitzung des Ausschus-
ses für Kinder, Jugendliche und Familien und setzt 
sich mit allen für den Arbeitsbereich Tageseinrich-
tungen für Kinder relevanten Tagesordnungspunk-
ten auseinander. Seit Januar 2012 ist der Jugend-
amtselternbeirat als beratendes Mitglied in der AG 
5 vertreten. Die Zusammenarbeit mit Elternvertre-
tern/-innen in diesem Gremium wird von allen Be-
teiligten sehr begrüßt. 
Im Jahr 2012 fanden insgesamt 7 Sitzungen statt. 
Darüber hinaus beteiligen sich Mitglieder der AG 5 
an folgenden Arbeitsgruppen: „Anmelde- und Auf-
nahmeverfahren“, „Integrative Erziehung Kinderta-
geseinrichtungen“ und „Flexible Betreuungszeiten 
in Kindertageseinrichtungen“. Die Ergebnisse der 
Arbeitsgruppen werden regelmäßig in der AG vor-
gestellt und inhaltlich abgestimmt. 
Kritisch setzte sich die AG 5 mit den Ergebnissen 
des Krippengipfels vom 30.08.2012 zu „Maßnah-
men zur Sicherung des Rechtsanspruchs“ sowie 
der Vorschlagsliste des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe mit neun Vorschlägen zu „Alterna-
tiven zur klassischen Kita“ auseinander und zeigte 
auf, dass alle Maßnahmen hinsichtlich der räumli-
chen Rahmenbedingungen, der personellen Be-
setzung und der Gestaltung der Betreuungszeit für 
das einzelne Kind fachlich verantwortet sein müs-
sen, um den Bedürfnissen von jungen Kindern in 
den Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
130 
Weitere Themen der Beratungen waren:  Im Jahr 2013 soll es um folgende Themen gehen: 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum u3-Ausbau-
programm 
• Kindertagesbetreuungsbericht 2012 
• Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsan-
spruches für unter dreijährige Kinder 
• Anmeldeverfahren in der Stadt Münster  
(Kita Navigator) 
• Flexibilisierung der Angebotsstruktur in Ta-
geseinrichtungen für Kinder und Randzeiten-
betreuung 
• Kriterien zur Ferienbetreuung 
• Inklusion - Erfordernisse für die Kindertages-
betreuung 
• Vorlage der AG Integration zur gemeinsamen 
Erziehung behinderter und nicht behinderter 
Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder 
• Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB  II - 
Kindertagesbetreuung 
(Referentin: Frau von Bischopink, Jobcenter 
Münster) 
• Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen! – 
Kommunen NRW beugen vor“ und Münsteraner 
Modellvorhaben  
• Neue Familienzentren in der Stadt Münster 
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik  
• Bericht zum 2. Runden Tisch zur Qualitäts- und 
Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in Kinderta-
geseinrichtungen zum Thema „Gemeinsam für 
das Kind – Erziehungspartnerschaft zwischen 
Eltern und Kita“ am 23.04.2012 
• Vorstellung der Jugendamtselternbeiratsvertre-
tung (Frau Mark, JAEB) 
• Fachtag „Starke Mädchen – starke Jungen in 
Münster. Gender als Schlüssel für Bildung in der 
Kita“ (AG 1) am 23.11.2012 
• Fachtag Kindertagespflege / Kindertagesbetreu-
ung zum Thema „Marte Meo“ am 26.01.2013 
• Ausbauprogramm u3 
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren in der Stadt 
Münster (Kita Navigator) 
• Kindeswohlgefährdung / Schutzauftrag § 8a 
-  Erfahrungen in den Kitas / Vereinbarungen 
seit 2007 
- Kinderschutzgesetz 
• Reflexion und Nachbereitung der Fachtagungen 
„Gender“ und „Marte Meo“ 
• Zusammenarbeit mit dem Jugendamtselternbei-
rat 
• Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung 
• Inklusion

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
131 
Die aktive Teilnahme am Zielkonkretisierungs-
workshop „Kein Kind zurücklassen“ wurde auch in 
die AG zurückgeführt. 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher/in Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Karl Materla 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Zusammensetzung Vertreterinnen und 
Vertreter der anerkann-
ten Träger der freien 
Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der Sitzungen 
2012 
3 
Neue Projekte werden in der AG fortwährend vor-
gestellt und die fachliche Diskussion der großen 
Leitlinien der Fachwelt aktiv verfolgt. 
Für das Jahr 2013 stehen in der AG folgende 
Themen auf der Agenda: 
• Kinderschutz 
• Freiheitsentziehende Maßnahmen  
• Inklusion (als Thema aller AG’en) 
• Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung mit 
den vier Schwerpunktthemen 
 a) Methoden / Instrumente der HzE, 
 b) Zielgruppen / Partizipation, 
 c) Elternarbeit / Rückführung, 
 d) Frühe Hilfen und Prävention (Resilienz) 
Ein Rückblick auf das Jahr 2012 zeigt, dass nach 
der Beschäftigung mit dem Bericht „Hilfen zur Er-
ziehung“ der Verwaltung die Vorbereitung und 
Durchführung des Workshops „Hilfen zur Erzie-
hung“ in einer nicht öffentlichen Sitzung des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien den 
Schwerpunkt des ersten Quartals der Arbeit in der 
Arbeitsgemeinschaft bildete. 
• Qualitätsentwicklung 
Die inhaltliche Diskussion wird in der AG geführt 
und in verschiedenen Veranstaltungen ist eine 
aktiv gestalterische Beteiligung am Fachgespräch 
Inklusion und am Gespräch mit den jugend-
politischen Sprechern/-innen vorgesehen. 
Darüber hinaus ist die ständige Begleitung der 
Arbeit des Jugendhilfeausschusses ein Bestandteil 
der Arbeit in der AG. 
Der Bericht über Hilfen zur Erziehung wurde ge-
würdigt und führte auch zu inhaltlichen Diskussio-
nen zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus 
tagte eine Unterarbeitsgruppe der AG, die die kon-
kreten Anliegen für den Workshop im Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien vorbereitete. 
 
Darüber hinaus beschäftigte sich die AG mit dem 
Thema „Inklusion“. Eine Unterarbeitsgruppe tagte 
im April und führte die Ergebnisse wieder in die 
AG. 
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Umset-
zung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Re-
gion. Der Prozess wurde durch inhaltliche Diskus-
sionen und erneuten Input gestaltet. 
Eine Diskussion der weiteren Umgangsweise mit 
den bestehenden Rahmenkonzepten der Hilfen zur 
Erziehung wurde nach der Sommerpause in einer 
Arbeitsgruppe vorbereitet und in der Sitzung im 
November gemeinsam diskutiert.

Jugendrat 
 
132 
9. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18. 
Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes Angebot 
in Münster einzurichten, bietet die Stadt Münster 
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die 
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der 
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus §§ 8 und 11 
SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention re-
sultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW 
vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese Forderung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mit gestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster 
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage 
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster - 
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im 
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant 
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.  
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite 
Jugendrat setzt sich aus jeweils 5 Vertretern/-innen 
aus den 6 Stadtbezirken zusammen, die im März 
2011 in einer Direktwahl gewählt wurden. Darüber 
hinaus gab es diverse Arbeitsgemeinschaften, die 
sich konkreten Themen widmeten.  
Weiterhin besetzt der Jugendrat folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famili-
en, den Sportausschuss sowie den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung 
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre 
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke 
Im Jahr 2012 arbeitete der Jugendrat in insgesamt 
6 Arbeitsgemeinschaften: AG Toleranz (wurde im 
Laufe des Jahres in „AG Jipa – Jugendliche inklu-
siv politisch aktiv“ umbenannt), AG Trendsport, AG 
Angstplätze, AG Generationen, AG Partykonzept 
und AG Öffentlichkeitsarbeit. 
Themen/Projekte des Jugendrates 2012 
Der Jugendrat der Stadt Münster tagte im Jahr 
2012 an insgesamt 7 Sitzungsterminen. Darüber 
hinaus gab es Sitzungen der verschiedenen Ar-
beitsgemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei 
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt: 
• Teilnahme am Symposium der Villa ten Hompel 
zur Umbenennung des ehemaligen Hinden-
burgplatzes; der Jugendrat hat sich mehrheitlich 
für die Umbenennung ausgesprochen 
• Initiierung des Projektes Jipa (Jugendliche in-
klusiv politisch aktiv) in Zusammenarbeit mit 
SeHT Münster e.V.; eine gemeinsame Arbeits-
gruppe für Kinder- und Jugendliche mit und oh-
ne Behinderung 
• Realisierung einer stadtweiten Jugendparty in 
Kooperation mit dem Jovel; Party wird als re-
gelmäßige Veranstaltung im Jahr 2013 fortge-
setzt

Jugendrat 
 
133 
• Laufende Weiterentwicklung des Internet- und 
Facebookauftritts 
• Realisierung einer stadtweiten Umfrage zu 
Angstplätzen in der Innenstadt  
• Workshop zur Weiterentwicklung des Jugendra-
tes im Kontext der Haushaltskonsolidierung  
• Vorbereitung und Öffentlichkeitsarbeit für die 4. 
Jugendratswahl am 21. März 2013 
• Aktive Teilnahme am Bündnis „Keinen Meter“ im 
Zuge einer Demonstration von Neonazis 
• Mitarbeit in der Vorbereitungsgruppe der Veran-
staltung „THX – Fetten Dank“ 
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ an den Münsteraner För-
derschulen im Zuge des Projektes Jipa 
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ und des Projektes Jipa in 
der Kommission zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderung (KIB) 
• Realisierung eines stadtweiten Nachtsportange-
botes (Münster Soccer Night) 
• Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder- 
und Jugendgremien NRW in Herne 
• Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Ju-
gendparlamentes (EYP) 
• Überarbeitung der Geschäftordnung unter 
sprachlichen Aspekten der Geschlechtergerech-
tigkeit 
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ im Rahmen des Besu-
ches einer Delegation aus Tunesien zum Thema 
demokratische Strukturen und Selbstverwaltung 
in Deutschland 
Rückblickend auf das Jahr 2012 haben die Mitglie-
der des Jugendrates mit viel Interesse, Innovation 
und einem hohen Maß persönlichen Engagements 
an den unterschiedlichsten Themen und Projekten 
des Jugendrats gearbeitet.  
Ausblick 
Die Mitglieder des Jugendrates werden sich im 
ersten Quartal des Jahres 2013 vorrangig mit der 
Umsetzung der 4. Wahl des Jugendrates der Stadt 
Münster am 21. März 2013 beschäftigen. 
Die partizipative Weiterentwicklung der Struktur 
des Jugendrates im Kontext der Haushaltskonsoli-
dierung stellt eine weitere Herausforderung für das 
Jahr 2013 dar.  
Mit der Konstituierung des neuen Jugendrates wird 
die Agenda fortgeschrieben und entsprechend der 
Vorstellungen der neuen Mitglieder bearbeitet.

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
134 
10. Zusammenarbeit mit Trägern 
der freien Jugendhilfe 
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern 
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII 
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die 
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome 
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt 
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der 
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie die 
Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentli-
chen Trägers haben einen hohen Stellenwert. 
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem SGB 
VIII entsprechend in überwiegendem Anteil von 
den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Zur 
Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien Träger 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf 
Grund der gesetzlichen Grundlage Zuwendungen 
oder Entgelte. 
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspre-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige 
Fachabteilung unterstützt. Die Arbeitsfelder haben 
jeweils eigene gesetzliche Grundlagen, die Ein-
fluss auf die konkrete Ausgestaltung der partner-
schaftlichen Zusammenarbeit haben. 
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende Zu-
sammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe am 
Beispiel der Zielkonkretisierungsworkshops im 
Rahmen des Landesmodells „Kein Kind zu-
rücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ 
dargestellt. 
Unter dem Titel „PRÄVENTIV – QUALIFIZIERT – 
VERNETZT“ nimmt die Stadt Münster unter Feder-
führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien am Modellprogramm „Kein Kind zurück-
lassen! Kommunen in NRW beugen vor“ des Lan-
des NRW und der Bertelsmann Stiftung teil. 
Das Modellvorhaben des Landes folgt dem Grund-
satz "Vorbeugen ist besser als Heilen". Ziel ist es, 
vor Ort bereits vorhandene Ressourcen und Pro-
gramme zu optimieren und besser miteinander zu 
vernetzen sowie durch Erfahrungen und Erkennt-
nisse anderer Kommunen zu ergänzen. So sollen 
die Chancengerechtigkeit und Entwicklungsmög-
lichkeiten jedes einzelnen Kindes verbessert wer-
den. 
 
Münster zeichnet sich insgesamt durch eine gut 
ausgebaute Infrastruktur aus, die eine vielfältige 
und differenzierte Angebotslandschaft von ent-
wicklungs- und gesundheitsfördernden Maßnah-
men und Förderkonzepten für Kinder, Jugendliche 
und Familien vorhält. Aktuell und in den vergange-
nen Jahren ist Münster mit frühzeitigen Strategien 
und Maßnahmen neue Wege gegangen, um prä-
ventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vor Ort zu entwickeln. Bislang wurden die 
Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungs-
feldern der jeweiligen Fachdisziplinen häufig unab-
hängig voneinander entwickelt und standen eher 
unverbunden nebeneinander.  
Zahlreiche Akteure sind aktiv, um die umfangrei-
chen Aufgaben für gelingendes Aufwachsen von 
Kindern zu übernehmen und die Rahmenbedin-
gungen für den Alltag von Familien und Kindern zu 
gestalten. Ein aufeinander abgestimmtes Hand-
lungskonzept mit dem Fokus einer gemeinsamen 
kindzentrierten Präventionsstrategie gab es bislang 
jedoch eher punktuell bzw. maßnahmen- oder 
zielgruppenbezogen. 
Deshalb sollen im Rahmen des Modellvorhabens 
bestehende münsteraner Angebote und Maßnah-
men im Sinne einer kommunalen Präventionskette 
miteinander verbunden werden.  
 „Vom Kind her denken!“ lautete die Devise, unter 
der mit mehr als 50 Fachkräften aus unterschiedli-
chen Bereichen der Jugendhilfe und den Ressorts 
Schule, Bildung und Gesundheit sowie der kom-
munalen Politik im Herbst 2012 zwei Zielkonkreti-
sierungsworkshops durchgeführt wurden.  
Im ersten Zielkonkretisierungsworkshop wurden 
die gemeinsamen Vorhaben im Rahmen des Mo-
dellvorhabens präzisiert und in drei Arbeitsgruppen 
zu folgenden Fragestellungen gearbeitet: 
• AG 1: „Prävention und Kinderschutz“ 
Was bedeutet „Prävention“ und „Kinderschutz“ 
in den einzelnen Lebensphasen von Kindern 
und Jugendlichen?

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
135 
• AG 2: Netzwerke in Münster  
Wie sollte eine effektive und handlungsfähige 
Netzwerkarbeit in Münster ausgebaut sein? 
• AG 3: Datenbank „Präventive Angebote in der 
Stadt Münster“ 
Wie soll eine Datenbank „Präventive Angebote 
in der Stadt Münster“ für Bürger und Fachleute 
gestaltet sein? 
Die Ergebnisse wurden im Plenum vorgestellt und 
bildeten die Grundlage für den zweiten Zielkonkre-
tisierungsworkshop. 
In diesem wurden in den Arbeitsgruppen entspre-
chende Zielraster vorgestellt, in denen die einzel-
nen Ergebnisse aus dem ersten Workshop erfasst, 
strukturiert und in konkrete Maßnahmenschritte 
gegliedert worden sind. In einer anschließenden 
gemeinsamen Durchsicht wurden diese ergänzt, 
präzisiert und in einen Zeitplan mit terminierten 
Meilensteinen übersetzt. 
Die konkreten Ziele und Maßnahmen der einzel-
nen Arbeitsgruppen wurden anschließend im Ple-
num vorgestellt und mit allen beteiligten Akteuren 
der unterschiedlichen Ressorts verbindlich festge-
legt und verabschiedet. 
Die erfolgreich durchgeführten Zielkonkretisie-
rungsworkshops fanden im ämter- und institutions-
übergreifenden, partnerschaftlichen und kooperati-
ven Diskurs statt, der mit allen Beteiligten fortge-
führt wird. Die Ergebnisse bilden auch die Grund-
lage für einen weiterführenden partnerschaftlichen 
Diskurs bezüglich der Herausforderungen, Aufga-
ben und Ziele, die wir uns gesetzt haben, um Kin-
der, Jugendliche und Familien in Münster in unter-
schiedlichen Lebenslagen so früh wie möglich zu 
erreichen, zu unterstützen und zu stärken.

Stellenplan 
 
136 
11. Stellenplan 
Zum Haushaltsplan einer Gemeinde gehört der 
Stellenplan. Darin werden alle Stellen für die Be-
schäftigten unabhängig von ihrer tatsächlichen 
Besetzung und untergliedert nach Beschäftigungs-
verhältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen 
der Beamten/-innen und der nicht nur vorüberge-
hend tariflich Beschäftigten. Der Stellenplan ist die 
Grundlage für die Personalwirtschaft einer Ge-
meinde und weist aus, wie viele Beschäftigte für 
die Aufgabenerfüllung der Gemeinde benötigt wer-
den. 
Zum zweiten Mal nach 2011 werden in Bezug auf 
den Vergleich der gesamtstädtischen Stellenplan-
entwicklung mit der Entwicklung der Anzahl der 
Stellen im Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en die Zahlen berücksichtigt, die vom Personal- 
und Organisationsamt im Verwaltungsentwurf zum 
Stellenplan in der Rubrik „Stellenentwicklung“ ver-
öffentlicht werden. Hierdurch ist sichergestellt, 
dass sämtliche im gesamten Stellenplanverfahren 
getroffenen Entscheidungen (Vermehrungen, Ein-
sparungen) auch tatsächlich in die Betrachtung mit 
einfließen und damit als Bezugsgröße zur Verfü-
gung stehen. 
Im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist die 
Zahl der Stellen seit dem Jahr 2000 um 1,37 % 
gestiegen und hat erstmalig in 2012 die 4.000er 
Marke überschritten. Nachdem sich die Zahl bis 
zum Jahr 2009 stetig reduzierte, ist seit 2010 wie-
der ein Anstieg zu verzeichnen, der im Jahr 2012 
unter anderem aufgrund der Übernahme der allei-
nigen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB 
II relativ deutlich ausfiel. Auch die Entwicklung der 
Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien hat hierzu beigetragen. Sie ist in 
2012 auf nunmehr 614,1 angestiegen. Dieses ent-
spricht einem Zuwachs von 8 % gegenüber 2011. 
Damit beträgt der Anteil der Stellen im Bereich der 
städtischen Kinder- und Jugendhilfe an den Stellen 
der Stadt insgesamt inzwischen 15,32 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich die Stellen-
zuwächse im Wesentlichen wie folgt ergeben: 
• Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertages-
betreuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
263 u3-Plätzen und 198 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Hierfür wurden im Rah-
men des Stellenplans 2012 insgesamt 27,41 
Stellen für Erzieher/-innen und hauswirtschaftli-
che Gehilfen/-innen in verschiedenen städti-
schen Kindertageseinrichtungen sowie ein-
richtungsübergreifend weitere 8,00 Stellen für 
den Einsatz von Springerkräften zur Gewährleis-
tung einer qualitativ und quantitativ adäquaten 
Betreuung in Krankheitszeiten eingerichtet.
Im u3-Bereich stieg damit die Versorgungsquote 
auf 34,1 %. In dem Bewusstsein, dass diese 
Versorgungsquote bei weitem nicht ausreichen 
wird, wurde über diverse Errichtungs- und Bau-
beschlussvorlagen (Erweiterungs- und Neubau-
ten) der darüber hinausgehende Ausbau weiter 
vorangetrieben, um den aktuell prognostizierten 
Bedarf von über 50 % so schnell wie möglich 
decken zu können.  
• Der Bereich „Elternbeiträge“ wurde aufgrund 
weiter steigender Fallzahlen um eine 0,5 Stelle 
verstärkt. 
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganztags-
schulen wurden im Rahmen eines bedarfsge-
rechten Ausbaus zum 01.08.2012 durch Einrich-
tung von 10 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl auf 126 
Gruppen im Rahmen der Offenen Ganztags-
schule erhöht, in denen derzeit 3.543 OGS-
Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatis-
tik). Dem entsprechend wurden zum 01.08.2012 
insgesamt 5,00 Stellen für Erzieher/-innen ein-
gerichtet, von denen 4,15 Stellen zur Besetzung 
städtischer Mitarbeiter/-innen freigegeben wur-
den. Darüber hinaus wurde über den Stellenplan 
2012 die Einrichtung von 1,50 Stellen für den 
schulübergreifenden Einsatz von Springerkräf-
ten beschlossen, um - analog zum Kindertages-
betreuungsbereich - auch hier eine qualitativ 
und quantitativ adäquate Betreuung in Krank-
heitszeiten gewährleisten zu können. 
• Um den in den letzten Jahren stetig gestiegenen 
Anmeldezahlen im OGS-Bereich und damit dem 
auch in den Bereichen „Verwaltung OGS“ sowie 
„Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen Ar-

Stellenplan 
 
137 
beitsaufwand Rechnung zu tragen, wurden die-
se um eine 0,5 Stelle (Verwaltung) sowie um ei-
ne 0,26 Stelle (Fachberatung) verstärkt 
• Im Zuge der Neukonzeption von Jugendhilfean-
geboten für Familien ist es gelungen, die bisher 
in der Trauttmansdorffstraße betreuten Jugend-
lichen durch zusätzliche freizeitpädagogische 
Angebote in das Lorenz Süd zu integrieren. 
Nachdem die Betreuung dieser Angebote bisher 
über eine befristete und aus dem Fachamtsbud-
get finanzierte Erhöhung der Arbeitszeit einer 
Mitarbeiterin erfolgte, wurde dieses Angebot 
nunmehr durch die kostenneutrale Einrichtung 
einer 0,41 Stelle dauerhaft abgesichert.
 
• Mit der Vorlage V/0611/2011 hat der Rat die 
Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/-innen 
im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium 
(ProjektHaus) beschlossen. In diesem Zusam-
menhang wurde eine 1,0 Stelle - zunächst be-
fristet für die Dauer von drei Jahren - eingerich-
tet. 
• Im Bereich „Vormundschaften“ wurde mit der 
Einrichtung einer 1,0 Stelle der vom Bundesge-
setzgeber eingeführten Obergrenze von 50 Fäl-
len pro Vormund sowie der gesetzlichen Fixie-
rung weiterer qualitativer Maßgaben (u. a. per-
sönlicher Kontakt ein Mal pro Monat) Rechnung 
getragen. 
3631
165
4,5%
3597
230
6,4%
3953
426
10,8%
3883
415
10,7%
3796
430
11,3%
3740
420
11,2%
3686
421
11,4%
3687
433
11,8%
3678
500
13,6%
3749
549
14,6%
3814
568
14,9%
4007
614
15,3%
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien (Zahl der Stellen - gerundet)
Stadt Münster Jugendamt

Stellenplan 
 
138 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche (Amt 
51) und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter sowie Niedrig-Teilzeit-
beschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten 
zum Jahresende 2012 (Stand: 30.11.2012) insge-
samt 1.522 Personen im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Das entspricht insgesamt einer 
Steigerung in Höhe von 6,73 %. Hiervon entfielen 
821 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäf-
tigten sowie 701 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäf-
tigten liegt aktuell bei 86 % (Vorjahr: 85,1 %). 
• Während der Anteil der männlichen hauptamtli-
chen Beschäftigten in den Bereichen ohne Kin-
dertageseinrichtungen und OGS noch bei knapp 
29 % liegt (Vorjahr: 32 %), beträgt er in den Be-
reichen „Kindertageseinrichtungen“ und „OGS“ 
lediglich 4,23 % (Vorjahr: 4 %). 
• 53,47 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind 
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 52,9 %).  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei 
49,69 % nach knapp 47 % im Vorjahr. In den 
Bereichen „Kindertageseinrichtungen“ und 
„OGS“ zusammen beträgt er aktuell 55,94 % 
(Vorjahr: fast 57 %). Nach wie vor macht sich 
hier bemerkbar, dass im Bereich OGS aus-
schließlich Teilzeitstellen zur Verfügung stehen. 
Dem gegenüber beträgt der Anteil der teilzeitbe-
schäftigten Kräfte im Bereich „Kindertagesein-
richtungen“ 41,29 %. 
• 92,94 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 92,6 %). 
• 60,54 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (45,43 % Kita; 
15,1 % OGS). Damit ist der Wert im Vergleich 
zum Vorjahr (60,6 %) nahezu unverändert 
geblieben. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Vollzeit 
72 Männlich 
94 Teilzeit 
22 
Vollzeit 
91 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
324 
Weiblich 
230 Teilzeit 
139 
Vollzeit 
12 Männlich 
21 Teilzeit 
9 
Vollzeit 
207 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
497 
Weiblich 
476 Teilzeit 
269 
Männlich 
115 
(14,01 %) 
Vollzeit 
382 
(46,53 %) 
Summen Beschäftigte 
821 Weiblich 
706 
(85,99 %) 
Teilzeit 
439 
(53,47 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. 
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die 
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 43,73 % 
(Vorjahr: 42,4 %) aus. Diese sind in den Bereichen 
„Kindertagesbetreuung“ und „Offener Ganztag“ 
tätig. Sowohl der notwendige Ausbau der Betreu-
ung für Kinder unter drei Jahren, als auch der be-
schlossene weitere Ausbau der OGS-Betreuung 
führen dazu, dass der bereits im Geschäftsbericht 
2011 beschriebene Fachkräftemangel sowie die 
daraus resultierende problematische Personalge-
winnung die Stadt Münster auch in Zukunft beglei-
ten werden. Da sich Münster hier in einem Wett-
bewerb um Arbeitskräfte mit allen anderen Kom-
munen befindet, kommt es im Wesentlichen darauf 
an, über unterschiedliche Wege (z. B. Rückkehr-
konzept, Erhöhung von Ausbildungskapazitäten,

Stellenplan 
 
139 
attraktivere Gestaltung der Erzieherausbildung) 
dieser Entwicklung entgegen zu wirken. 
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.
Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Amt 51 nach 
Professionen
Hausmeister; 2
Koch/Köchin; 1
Kinder-
krankenschwester; 1
Schreibkraft; 14
Sonstige; 10
Verwaltungskraft; 86
Dipl.-Pädagoge/-in; 3
Dipl.-Sozialarbeiter/-in; 
164
Dipl.-Sozialpädagoge/-
in; 39 Erzieher/-in; 359
Hausw. Gehilfe/-in; 15
Kinderpfleger/-in; 103
Heilpädagoge/-in; 1
Heilerzieher/-in; 13
Hauswirtschafter/-in; 10
Ende 2012 waren 45,55 % aller im Amt beschäf-
tigten Personen älter als 46 Jahre. Damit bewegt 
sich dieser Wert auf dem Vorjahresniveau. Im 
Bereich „OGS“ hat sich der Wert von knapp 47 % 
im Vorjahr auf aktuell 44,35 % reduziert. Zu 
verzeichnen ist hier ein leichter Anstieg sowohl bei 
den 26-30-Jährigen als auch bei den 36-40-
Jährigen. Nimmt man den Bereich „Kindertages-
betreuung“ mit in die Betrachtung auf, so ist hier 
eine gleichmäßigere Verteilung auf die einzelnen 
Altersstufen festzustellen. Im Ergebnis liegt der 
Anteil der Personen, die älter als 46 Jahre sind, 
hier bei knapp 39 %. Nach wie vor muss davon 
ausgegangen werden, dass sich für das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien mittelfristig 
Probleme in Bezug auf eine sowohl quantitativ als 
auch qualitativ adäquate Besetzung von 
Stellenvakanzen ergeben werden. Dabei scheint 
diese Problematik den Bereich 
„Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner aktuellen 
Altersstruktur weitaus weniger zu treffen als den 
OGS-Bereich. 
Dieses liegt vor allem an der geringeren 
Attraktivität des OGS-Bereichs aufgrund der 
tarifvertraglichen Eingruppierung sowie der 
Tatsache, dass die Möglichkeit einer Vollzeit-
beschäftigung unter den bestehenden strukturellen 
Bedingungen nicht besteht und darüber hinaus die 
Arbeitszeiten überwiegend in den Nachmittags-
stunden liegen und damit für teilzeitbeschäftigte 
Mütter oder Väter eher unattraktiv sind. Darüber 
hinaus hat das im Bereich „Kindertagesbetreuung“ 
entwickelte und umgesetzte Rückkehrkonzept 
positive Wirkung erzielt. Die nachfolgenden 
Grafiken belegen die Aussagen für die insgesamt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, im 
Bereich „Kindertagesbetreuung“ sowie im offenen 
Ganztag tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf 
anschauliche Weise.

Stellenplan 
 
140 
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51 
nach Altersstufen (hier: Amt 51 gesamt)
0
20
40
60
80
100
120
140
160
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
  
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51 
nach Altersstufen (hier: städtische Kindertageseinrichtungen)
0
10
20
30
40
50
60
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012

Stellenplan 
 
141 
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51 
nach Altersstufen (hier: OGS)
0
5
10
15
20
25
30
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen 
Nach wie vor spielt der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (bisher: geringfügig Beschäf-
tigte) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und 
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Per-
sonalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit 
sowie bei der Aufgabenerledigung der Cafébetrie-
be ist, ist der Einsatz im offenen Ganztag sogar 
fest in der für die Personalausstattung gültigen 
Finanzformel verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende 
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt bei 
72,61 % (Vorjahr: 72,01 %). 
 weiblichen Beschäftigten liegt bei 
72,61 % (Vorjahr: 72,01 %). 
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten sogar bei 78,85 % nach 79,03 % 
im Vorjahr. 
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten sogar bei 78,85 % nach 79,03 % 
im Vorjahr. 
• 74,18 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 71,41 %). 
• 74,18 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 71,41 %). 
• 45,51 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8 
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 56,92 %. 
• 45,51 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8 
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 56,92 %. 
• 47,22 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 46,60 % im Vor-
jahr. 
• 47,22 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 46,60 % im Vor-
jahr. 
• Während der Anteil der 21 bis 30-Jährigen im 
Bereich „OGS“ bei 43,65 % liegt, beträgt er im 
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 57,46 %. 
• Während der Anteil der 21 bis 30-Jährigen im 
Bereich „OGS“ bei 43,65 % liegt, beträgt er im 
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 57,46 %. 
• Im Bereich der 41 bis 60-Jährigen ist ein deutli-
cher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustel-
len, der ausschließlich auf den OGS-Bereich zu-
rück zu führen ist. Zu vermuten ist, dass hier ein 
Arbeitseinsatz mit einer eher überschaubaren 
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien 
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv ist. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41 bis 60-
Jährigen überdurchschnittliche 96 %. 
• Im Bereich der 41 bis 60-Jährigen ist ein deutli-
cher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustel-
len, der ausschließlich auf den OGS-Bereich zu-
rück zu führen ist. Zu vermuten ist, dass hier ein 
Arbeitseinsatz mit einer eher überschaubaren 
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien 
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv ist. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41 bis 60-
Jährigen überdurchschnittliche 96 %. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen.

Stellenplan 
 
142 
3
95
113
108
86
99
74
38
50
33
2
0
20
40
60
80
100
120
bis 2
WStD.
bis 3
WStD.
bis 4
WStD.
bis 5
WStD.
bis 6
WStD.
bis 7
WStD.
bis 8
WStD.
bis 9
WStD.
bis 10
WStD.
bis 11
WStD.
bis 12
WStD.
Übersicht über die niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Umfang der Beschäftigung
Entwicklung der Zahl der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen
im Amt 51 nach Altersstufen
0
50
100
150
200
250
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012

Organisation 
 
143 
12. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2012 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2012 ergeben: 
• Nachdem noch in 2011 mit der Vorlage 
V/0728/2011 die Umsetzung des Projektes 
„Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- 
und Teilhabepaketes“ auf den Weg gebracht 
wurde, konnte die Aufteilung der insgesamt 20 
Vollzeitstellen mit der Maßgabe, mindestens die 
Hälfte an freie Träger der Jugendhilfe zu verge-
ben, umgesetzt werden. So wurde der Großteil 
der Stellen bereits zu Beginn des Jahres 2012 
besetzt, so dass der überwiegende Teil der Be-
schäftigten bereits am 09.01.2012 bzw. am 
01.02.2012 seinen Dienst aufnehmen konnte. 
Aufgrund von Kündigungsfristen bei bestehen-
den Arbeitsverhältnissen wurden 2,5 Stellen bei 
der Stadt und bei den Freien Trägern etwas 
später besetzt. Alle Fachkräfte wurden im Bil-
dungs- und Teilhabepaket fortgebildet. 
• Im Zusammenhang mit dem zum 01.01.2012 in 
Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz 
(BKiSchG) hat der Bund die auf 4 Jahre befriste-
te „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und 
Familienhebammen" (2012 - 2015) gem. § 3 
Abs. 4 KKG - BKiSchG ins Leben gerufen. 
Hiermit möchte der Bund den Aus- und Aufbau 
sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke 
Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhe-
bammen, auch unter Einbeziehung ehren-
amtlicher Strukturen, unterstützen. Die Bundes-
initiative wendet sich an alle Eltern ab der 
Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkin-
dern, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu 
informieren und insbesondere Eltern in belaste-
ten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. 
Der Bund gewährt im Rahmen der Bundesinitia-
tive zweckgebundene Finanzmittel zunächst für 
die Aus- und Aufbauphase sowie die Evaluation 
des Modellprojekts bis zum 31.12.2015. Im An-
schluss hieran wird mit der Einrichtung eines 
ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierten 
Fonds die psychosoziale Unterstützung von 
Familien in den Ländern und Kommunen ab 
2016 dauerhaft sichergestellt. 
Nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung der 
Bundesinitiative und dem aktuellen Förder- bzw. 
Antragsverfahren wird sich die Förderung der 
Stadt Münster für das Jahr 2012 auf 87.228 € 
und für das Jahr 2013 auf 122.600 € belaufen. 
Das Land NRW gibt einen Rahmen für die För-
derung vor. Unterschieden wird zwischen drei 
Förderkomplexen: 
1. Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen 
2. Familienhebammen und vergleichbare Berufe 
im Gesundheitswesen im Kontext Früher Hil-
fen 
3. Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Eh-
renamtliche im Kontext Früher Hilfen 
Für die Stadt Münster ist vorgesehen, alle drei 
Felder mit Finanzmitteln auszustatten. 
• Mit der Vorlage V/0216/2012 hat der Rat im 
März 2012 beschlossen, dass die Stadt Münster 
am Modellvorhaben des Landes „Kommunale 
Präventionsketten“ unter Federführung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien teil-
nimmt, nachdem die Landesregierung und die 
Bertelsmann Stiftung die Stadt Münster aus ei-
nem Bewerberfeld von 52 interessierten Kom-
munen als Modellkommune für das Modellvor-
haben des Landes ausgewählt und ein mehr-
heitliches Votum des Rates der Stadt Münster 
zur Bedingung für eine Beteiligung als Modell-
kommune am Modellvorhaben gemacht hatten. 
Für den erhöhten Aufwand für die Aufgaben der 
Koordination, Transfer und Evaluation stellt das 
Land NRW einen Gesamtzuschuss für die Per-
sonal- und Sachkosten in Höhe von 64.000 € für 
den Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. 
Der Zuschuss setzt eine Eigenbeteiligung der 
Kommune voraus, der in Münster mit bereits 
etatisierten Maßnahmen und Angeboten im prä-
ventiven Bereich erfüllt ist. 
Ziel des Modellvorhabens, dessen erste Phase 
von 2012 bis 2015 dauert, ist es, laufende und 
zukünftige Maßnahmen auf Landes- und kom-

Organisation 
 
144 
munaler Ebene auf ihre vorbeugende Wirkung 
zu untersuchen und besser aufeinander abzu-
stimmen. Auf der Grundlage der am 22.03.2012 
stattgefundenen Präventionskonferenz „Starke 
Kinder: begleiten - fördern - schützen“ haben im 
September sowie im Oktober 2012 zwei soge-
nannte Zielkonkretisierungsworkshops mit je-
weils ca. 50 Fachkräften aus unterschiedlichen 
Bereichen der Jugend- und Gesundheitshilfe, 
Bildung und Soziales stattgefunden. Ausgehend 
von den Zwischenergebnissen des ersten Ziel-
konkretisierungsworkshops konnten unter der 
Devise „Vom Kind her denken!“ mittlerweile 
konkrete Vorgehensziele in einem terminiertem 
Zeitplan übersetzt und verbindlich festgelegt 
werden. Im Rahmen des Modellvorhabens der 
Stadt Münster sind folgende Ziele bereits reali-
siert: 
1. In Münster wird erstmalig eine gesamtstädti-
sche „Präventionskonferenz“ durchgeführt. 
2. In Münster besteht eine Qualitätszirkel „Prä-
vention“. 
3. In Münster besteht eine Lenkungsgruppe für 
das Modellvorhaben. 
4. In Münster ist eine Koordinationsstelle für das 
Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! 
Kommunen in NRW beugen vor“ installiert. 
Folgende Ziele wurden mit allen Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern verabredet, in Maßnah-
menabfolgen gegliedert und terminiert: 
1. Die Stadt Münster verfügt über eine kindzent-
rierte und Ressort übergreifende Präventi-
onsstrategie. 
2. In Münster besteht eine nachhaltige Finanzie-
rung bestehender Präventionsmaßnahmen 
und -angebote „Frühe Hilfen/Kinderarmut“. 
3. In Münster bestehen effektive und handlungs-
fähige Netzwerke. 
4. In Münster besteht eine Datenbank „Präventi-
ve Angebote in der Stadt Münster“. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
koordiniert die Durchführung und Erfüllung der 
verabredeten Ziele und Maßnahmen und koope-
riert diesbezüglich sowohl mit dem Amt für 
Schule und Weiterbildung, dem Gesundheitsamt 
und Sozialamt als auch mit den freien Trägern 
der Jugendhilfe. Vorgesehen ist, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien ei-
ne Gesamtdokumentation der Zielkonkretisie-
rungsworkshops als Berichtsvorlage im ersten 
Quartal 2013 zur Verfügung zu stellen. 
• Mit der Vorlage V/0146/2012 hat das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien zum Jahres-
beginn 2012 zum zweiten Mal einen Bericht „Hil-
fen zur Erziehung in Münster“ vorgelegt. Nach-
dem dieser in der AKJF-Sitzung am 14.03.2012 
zunächst eingebracht wurde, bot sich allen Mit-
gliedern des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien in dem am 23.03.2012 stattge-
fundenen Workshop „Hilfen zur Erziehung in 
Münster“ in nicht-öffentlicher Sitzung die Mög-
lichkeit zu einem intensiven fachlichen Aus-
tausch. Im Ergebnis wurde unter anderem fest-
gehalten, dass alle Beteiligten fortlaufend und 
gemeinsam an der Qualitäts- und Angebotsent-
wicklung arbeiten sollen. In der Arbeitsgemein-
schaft 6 nach § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erzie-
hung“ hat sich darauf hin eine Unterarbeitsgrup-
pe aus freien ambulanten und stationären Trä-
gern der Jugendhilfe und Mitarbeitern des Am-
tes aus den Bereichen „Fachliches Controlling“, 
„KSD“ und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ gebil-
det, um das Thema „Weiterentwicklung der Ju-
gendhilfe - Entwicklung eines Fahrplanes zur 
Aktualisierung der Rahmenkonzepte“ zu bear-
beiten. Im Ergebnis wurden vier Schwerpunkt-
bereiche identifiziert: 
1. Methoden / Instrumente der HzE 
2. Zielgruppen / Partizipation 
3. Elternarbeit / Rückführung 
4. Frühe Hilfen / Resilienz 
Zu diesen Modulen wurden in einem gemein-
samen dialogischen Prozess Gedanken, Ideen 
und Impulse diskutiert und verankert. Geplant 
ist, Anfang 2013 zu einem Runden Tisch einzu-
laden, in dem erste Ergebnisse vorgestellt und 
diskutiert werden können.

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen  (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und 
Jugendförderung / 
Offener Ganztag
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeldstelle
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin WeinlichKonzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Clemens Homann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto, 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees / 
Andreas Wildemann
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung: 
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Jörg Espei
Eingliederungs-
hilfen
Udo Hartmann KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 45 Schulen
Stand: 30.11.2012
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Carmen Hack
Saskia Dartmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Carmen Hack

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
61.539 62.365
5.720 5.876 5.876
18,7 % 19,1 % 19,0 %
8.109 8.438 8.434
21,9 % 22,3 % 22,1 %
4.874
5.098
780 808
4.998
4.996
9.923
7.555
135.123
150.057
21.131
155.344
22.343
2010
285.180
2011 2012
296.440
5.131
7.691
296.536
7.689
141.096
23.180
5.035
3.952
7.016
5.094
4.805
3.662
3.354
4.696
4.604
9.899
384
9.300
113.207
127.476
11.211
230.276
11.495
240.683
107.780
122.496
886 948
4.700
7.249
10.096
4.927
3.730
3.519
4.724
751 727
567
7.187
3.663
7.292
9.825
4.497
571 610
9.347
4.545
9.146
419 461
3.703
3.484
4.405
9.221
9.105
4.714
4.432
10.005
4.802
4.738
4.498
9.236
237.891
4.458
5.548
10.006
110.265
127.626
Prognose
2020
290.093
136.437
153.656
7.522
3.859
127.391
10.273
141.152
155.384
3.918
3.771
3.776
3.516
113.223
11.526
240.614
836
358 419 483
4.790
5.224
5.049
672
3.887
3.668 3.739
973
5.174
6.352
5.008
6.203
5.254
6.241
17.405 18.451 19.145
26.130 26.396 26.565
44.262 44.426
35.205 35.824 35.992
20.410 20.520 20.689
43.314

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2010 2011 2012
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 29,8 31,2 34,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 18,3 18,9 21,2
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 101,5 100,4 100,2
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 8.387 8.473 8.874
für unter dreijährige Kinder 1.341 1.429 1.631
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.046 7.044 7.243
Anzahl der Familienzentren 24 24 26
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 899 899 860
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.100 1.144 1.150
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 11,5 12,3 12,9
für unter dreijährige Kinder 839 932 993
für drei- bis sechsjährigen Kinder 102 77 76
für sechs- bis zehnjährige Kinder 159 135 81
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 11.726 12.134 13.187
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden insgesamt 92.000 92.000 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 17 22 24
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 49 44 26
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 570 484 393
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 309 304 282
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307 3.163
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 542 536 517
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 249 302 97
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.314 2.080 2.240
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.612 3.648 3.556
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 193 304 304
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 606 535 527
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.541
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.473 1.602 1.611
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 21 12 6
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 20 12 9
Erziehungsbeistandschaft 108 67 84
Sozialpädagogische Familienhilfe 201 172 180
Erziehung in einer Tagesgruppe 56 55 61
Heilpädagogische Horte 28 36 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 93 101 112
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 74 73 83
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 229 219 199
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 0 0 2
Leistungen der Eingliederungshilfe 109 107 126
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 13 21 18
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 70 73 77
Inobhutnahme 90 90 122
Adoptionen  8 7 19
Gesetzliche Amtsvormundschaft  16 11 11
Bestellte Amtsvormundschaft 87 78 66
Bestellte Amtspflegschaften 87 88 61
Beistandschaften 1.347 1.298 1.245
Sorgerechtsentzüge  33 33 24
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 430 461 481
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.721 1.640 1.453
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Birgit Herdes 
Heidemarie Neumair-Otto 
Anna Pohl 
Helmut Schnermann 
Silke Thesing 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Juni 2013, 500

begleiten
      fördern
    schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien

Berichtsvorlage

3540 Zeichen

V/0299/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Ge-
schäftsbericht vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht 
nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält I n-
formationen über die auf gesetzlichen und parlamentarischen Vorgaben beruhenden wesentl i-
chen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffent-
lichkeit und interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder - und Jugendhilfe in Münster werden von freien 
Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusa m-
menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch di eses 
zeigt der Bericht auf. 
 Als ein E rgebnis des Fach - und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenzierte 
Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundi n-
formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hinau s 
steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese 
können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. 
Insgesamt bietet der Geschäftsbericht somit Orientierungs - und Überblicksperspektiven. Er e r-
setzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und 
Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die 
teilweise auf g esetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an de n Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen 
für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. 
Der Rat hat im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 (Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017; V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) mit der 
Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 beschlossen, dass die verschiedenen Geschäftsberichte der 
Ämter zu einem zentralen Leistungsbericht zusammengefasst werden. Dieser zentrale Lei s-
tungsbericht der Verwaltung soll voraussichtlich erstmalig im Jahr 2014 erscheinen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0299/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0299/2013 
 
Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2013 wurde vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien einstimmig beschlossen, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, inwieweit die bish er im 
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien enthaltenen Informationen den 
Mitgliedern des Ausschusses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher Form zur Verfügung 
gestellt werden können. 
Die Verwaltung wird daher in der 2. Jahre shälfte 2013 ein Konzept erarbeiten, welches sowohl 
den vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossenen SPD -Antrag aufgreift, 
gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen f i-
nanziellen Beitrag zur Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 liefert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (26)

  • Fresnostraße
  • Sternstraße 8
  • Breslauer Straße 154
  • Hogenbergstraße 158
  • Trauttmansdorffstraße
  • Hafenstraße 30
  • Ahausweg 37
  • Rilkeweg 43
  • Zwi-Schulmann-Weg 25
  • Carl-Neuendorff-Weg 17
  • Legdenweg 142
  • Inselbogen
  • Stratmannweg
  • Idenbrockplatz 8
  • Killingstraße
  • Coerdestiege 15
  • Waltruper Weg
  • Brüningheide
  • Meckmannweg 72
  • Kinderhaus
  • Edelbach
  • Wielerort
  • Schlagholz 58
  • Gut Insel 24
  • Wiedeiken
  • Wierling 31

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0299/2013
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37