V/0299/2013
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2012
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GB_2012_komplett
340914 Zeichen
Geschäftsbericht 2012
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Jahresthema 6
3. Amtszielreport 8
4. Sozialraumreport 21
Stadt Münster insgesamt 21
Bezirk Mitte 22
Bezirk West 23
Bezirk Nord 24
Bezirk Ost und Südost 25
Bezirk Hiltrup 27
5. Produktüberblicke 28
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 30
Förderung von Kindern in Tagespflege 42
Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 48
Jugendverbandsarbeit 52
Jugendsozialarbeit 54
Jugendhilfe an Schulen 57
Drogenhilfe 61
Angebote für Familien 67
Besondere familienpolitische Maßnahmen 75
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 79
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 85
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 92
Schutz von Kindern und Jugendlichen 97
Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 101
Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 105
Jugendhilfeplanung 108
6. Jugendhilfeetat 111
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 119
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 124
9. Jugendrat 132
10. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 134
11. Stellenplan 136
12. Organisation 143
13. Organigramme 145
14. Generaldatenblatt 147
Vorwort
5
1. Vorwort Mit der Vorlage V/0505/2012 hat der Rat der Stadt
Münster beschlossen, im Sinne einer nachhaltigen
kommunalen Haushaltspolitik ein Handlungspro-
gramm mit dem Ziel aufzulegen, das Haushaltsvo-
lumen bis 2020 um 60 Mio. Euro zu reduzieren.
Auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en musste damit in 2012 erhebliche Anstrengun-
gen zur Erreichung der eigenen Konsolidierungs-
verpflichtung unternehmen. Von den in der Vorlage
V/0702/2012 - Anlage 1a enthaltenen Einzelmaß-
nahmen betrafen 23 Vorschläge das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien. Hiervon sind 20
Maßnahmen aufgrund des Ratsbeschlusses vom
12.12.2012 umzusetzen (vgl. Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.), deren Auswirkungen sich
erstmals in 2013 zeigen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren!
„Wer sein Leben nicht versteht, kann keine Kinder
erziehen“, sagt Nobelpreisträger und Bildungsöko-
nom James Heckman: Bildung braucht Zeit, Geld
und Glück.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
im Jahr 2012 wieder einen pädagogischen
Schwerpunkt im Thema „Bildungschancen von
Anfang an“ gesetzt.
Um allen Kindern in Münster einen guten Start ins
Leben zu geben, wurde am 22. März 2012 eine
Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder
- begleiten - fördern - schützen“ durchgeführt. Gute
Ansätze für „Frühe Hilfen“ wurden gemeinsam mit
Akteuren der Jugend-, Gesundheits- und Sozialhil-
fe entwickelt. Begleitend nimmt die Stadt Münster
am Modellprogramm „Kein Kind zurücklassen!“ in
NRW mit dem Ziel der Optimierung und Vernet-
zung vorhandener Ressourcen auf Sozialraum-
ebene mit einem kindzentrierten Ansatz teil.
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien als auch der engagierten Arbeitsge-
meinschaften nach § 78 SGB VIII, ohne die diese
gemeinsamen Anstrengungen im Interesse der
Kinder, Jugendlichen und Familien in unserer Stadt
nicht hätten aufgegriffen werden können, waren
herausragend. Zum 01.01.2012 trat das neue Bundeskinder-
schutzgesetz in Kraft. Dies hat erhebliche Auswir-
kungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort. Sowohl
bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen als
auch in der Zusammenarbeit mit den Kooperati-
onspartnern und anderen Akteuren im Bereich
„Kinderschutz“ waren die gesetzlichen Neuerungen
und Erwartungen an den öffentlichen Jugendhilfe-
träger zu berücksichtigen und umzusetzen. Zahl-
reiche Fortbildungsveranstaltungen dazu wurden
organisiert und neue Handlungsempfehlungen
gemeinsam mit freien Trägern entwickelt.
Für die Zusammenarbeit und das gezeigte Ver-
trauen bedanken wir uns herzlich.
Ein besonderer Schwerpunkt war auch im Jahr
2012 die Kindertagesbetreuung. Angesichts des
Rechtsanspruchs für u3-Kinder ab 01.08.2013
wurden ca. 40 Kitaprojekte vorbereitet, die die
Versorgungsquote in 2012 für U-3 Kinder von 31,3
auf 34,1 % verbesserten. Alle Mitarbeiter/-innen in
der Kindertagesbetreuung und die öffentlichen und
freien Träger der Jugendhilfe waren hoch enga-
giert und gefordert, diese ambitionierten Aufgaben
zu lösen. Hierfür herzlichen Dank!
Dr. Andrea Hanke Anna Pohl
Beigeordnete für Bildung, Leiterin des Amtes für Kinder,
Familie, Jugend, Kultur Jugendliche und Familien
und Sport
Jahresthema
6
2. Jahresthema
Frühe Hilfen / Prävention
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebam-
men
Die frühkindlichen Entwicklungsbedingungen der
Kinder zu stärken und zu verbessern sowie Ge-
fährdungen für die Entwicklung der Kinder recht-
zeitig zu erkennen und abzuwenden, ist Zielset-
zung der „Frühen Hilfen“. Folglich müssen die In-
formations- und Unterstützungsangebote für (wer-
dende) Eltern frühzeitig und multiprofessionell,
aber auch koordiniert sein.
Das Bundesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen
und Familienhebammen“ (2012 - 2015) unterstützt
genau diese Zielrichtung.
In Münster nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien die stadtweite Koordination der „Frü-
hen Hilfen“ federführend wahr. Ziel ist es, verbind-
liche Netzwerkstrukturen, eine enge Verzahnung
präventiver Strukturen und Maßnahmen sowie ein
wirksames Vorbeugesystem mit eindeutiger Zu-
ständigkeit aufzubauen und weiter zu qualifizieren.
Sowohl die Qualität als auch die Verbindlichkeit
werden gesteigert, wenn Strukturen der Zusam-
menarbeit geschaffen und wechselseitige Informa-
tionen zum Bedarf junger Familien und zur Ange-
botsgestaltung ausgetauscht werden.
Die Schwerpunkte der Koordinierung und Weiter-
entwicklung der Frühen Hilfen sind in den folgen-
den drei Jahren insbesondere:
• Bestandsaufnahme bestehender gesamtstädti-
scher Netzwerke
• Analyse bestehender Netzwerke, Arbeitskreise
und Qualitätszirkel
• Schaffung eines übergeordneten Netzwerkes
• Weiterqualifizierung und Wirksamkeitsprüfung
bestehender Maßnahmen und Angebote
• Entwicklung einer zukunftsorientierten kindbe-
zogenen Präventionsmaxime
• Interner Transfer und Öffentlichkeitsarbeit
Durch den Einsatz von Familienhebammen werden
neben den strukturellen und Qualität sichernden
Aspekten auch direkte familienbezogene und un-
terstützende Hilfeleistungen für junge Familien
angeboten. Koordination und Einsatz der Famili-
enhebammen erfolgen durch die “Beratungsstelle
Frühe Hilfen“ der Abteilung „Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst“ des Amtes für Gesundheit,
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten.
Die notwendigen Verfahrensabsprachen sowie die
Festlegung der Zuständigkeiten und der Verant-
wortlichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung wur-
den in 2012 im Rahmen einer Kooperationsverein-
barung geklärt.
Das Angebot „Netzwerke Frühe Hilfen und Famili-
enhebammen“ ergänzt die vorhandenen präventi-
ven Arbeitsansätze der Stadt Münster und muss im
engen Kontext zum Landesprogramm „Kein Kind
zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“
gedacht werden.
Kommunale Präventionsketten
Unter dem Titel „PRÄVENTIV - QUALIFIZIERT -
VERNETZT“ nimmt die Stadt Münster unter Feder-
führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien am Modellprogramm „Kein Kind zurück-
lassen! Kommunen in NRW beugen vor“ des Lan-
des NRW und der Bertelsmann Stiftung teil.
Das Modellvorhaben des Landes folgt dem Grund-
satz "Vorbeugen ist besser als Heilen". Ziel ist es,
vor Ort bereits vorhandene Ressourcen und Pro-
gramme zu optimieren und besser miteinander zu
vernetzen sowie durch Erfahrungen und Erkennt-
nisse anderer Kommunen zu ergänzen. So sollen
die Chancengerechtigkeit und Entwicklungsmög-
lichkeiten jedes einzelnen Kindes verbessert wer-
den.
Die Kommunen besetzen beim Thema „Präventi-
on“ eine Schlüsselrolle. Sie koordinieren und leis-
ten wesentliche Aufgaben im Rahmen der Kinder-
und Jugendhilfe und gestalten die Rahmenbedin-
gungen für den Alltag von Familien und Kindern.
Durch die Vernetzung aller relevanten Akteure aus
den unterschiedlichen Ressorts und Handlungsfel-
dern in den Modellkommunen soll es gelingen, die
Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Effizienz
zu verbessern sowie Kinder und Jugendliche bes-
ser zu erreichen.
Jahresthema
7
Die Akteure vor Ort sollen gemeinsam eine syste-
matische und kontinuierliche Kooperation zwischen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Gesundheits-
wesen, Schule und Bildungswesen, Kultur-, Sport-
und sonstigen Freizeitangeboten, Ausbildungswe-
sen und Arbeitsverwaltung ausbauen.
„Vom Kinder her denken!“ lautet die Devise, mit
der das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
federführend für die Stadt Münster die kommunale
Präventionskette ausbauen wird, damit jedes Kind
von Geburt bis in den Beruf immer rechtzeitig die
Unterstützung und Begleitung erhält, die für ein
gelingendes Aufwachsen notwendig und förderlich
ist.
Eine eigens eingerichtete städtische Koordinati-
onsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien initiiert und begleitet die unterschiedlichen
Maßnahmen, um die Vernetzungs- und Kooperati-
onsstrukturen stadtweit und ressortübergreifend zu
optimieren und zu erweitern.
Dieses Jahr sind im Rahmen des Modellvorhabens
folgende Ziele bereits realisiert worden:
1. In Münster wird erstmalig eine gesamtstädti-
sche „Präventionskonferenz“ durchgeführt.
2. In Münster ist eine Koordinierungsstelle für das
Modellvorhaben „kein Kind zurücklassen!
Kommunen in NRW beugen vor“ installiert.
3. In Münster besteht eine ämterübergreifende
Lenkungsgruppe für das Modellvorhaben.
4. In Münster besteht ein Qualitätszirkel „Präven-
tion“.
1. Die Stadt Münster verfügt über eine kindzent-
rierte und ressortübergreifende Präventions-
strategie.
2. In Münster besteht eine nachhaltige Finanzie-
rung bestehender Präventionsmaßnahmen
und -angebote „Frühe Hilfen / Kinderarmut“.
3. In Münster bestehen effektive und handlungs-
fähige Netzwerke.
4. In Münster wird für alle Bürgerinnen und Bür-
ger und alle Fachleute eine Datenbank „Prä-
ventive Angebote in der Stadt Münster“ bereit
gestellt.
„Vom Kind her denken!“ bedeutet nachhaltiges
ressortübergreifend-vernetzendes Denken: Diese
Herausforderung setzen wir in den Fokus und se-
hen sie als Handlungsmaxime für unsere gemein-
same Arbeit, damit alle Kinder, Jugendlichen und
Familien in Münster so früh wie möglich erreicht
und bedarfsgerecht unterstützt werden.
Folgende weitere Projektziele sind im Rahmen des
Modellprogramms für die Stadt Münster angestrebt
und zu realisieren bzw. umzusetzen:
Amtszielreport
8
3. Amtszielreport
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
„Wir sind Ansprechpartner/-innen für Kinder,
Jugendliche, Familien, Alleinlebende, ältere
und behinderte Menschen. Wir bieten oder
vermitteln Hilfen, Beratung und Informationen
in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, So-
ziales und Gesundheit. Wir arbeiten bürgernah
und stadtteilorientiert.“
Die Amtsziele sind eine strategische und fachliche
Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in
Münster, zum einen für die eigene praktische Ar-
beit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes
und zum anderen eine Orientierung und gemein-
sames Anliegen für die Förderung und Kooperati-
on mit den freien Trägern.
Die Amtsziele lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender
8. Individuelle Hilfen
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen
10. Ressourcenoptimierung / Qualitätsmanage-
ment
Der Report
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
In Münster leben ca. 44.400 Kinder und Jugendli-
che in 26.600 Haushalten. Diese Daten belegen,
dass die Familienhaushalte in den vergangenen
Jahren in Münster stetig zugenommen haben und
zeigen, dass Münster für Familien attraktiv ist.
Um allen Kindern in dieser Stadt einen guten Start
ins Leben zu geben, ist eine gut ausgebaute Infra-
struktur im Wohnumfeld von Familien unter ande-
rem eine grundlegende Voraussetzung. Für viele
Familien ist es deshalb besonders wichtig, dass sie
sich auf gute und ausreichende Betreuungsange-
bote für ihre Kinder verlassen können. Ist es doch
eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter
und Väter ihr Berufsleben mit dem Familienleben
in Einklang bringen können und die Kinder früh
gefördert werden.
So hat auch in Münster die Nachfrage an Betreu-
ungsangeboten weiterhin in allen Bereichen zuge-
nommen. Mit Nachdruck wurden weitere Betreu-
ungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kinder-
tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
geschaffen. Hierdurch hat Münster aktuell für Kin-
der unter drei Jahren insgesamt 2.624 Plätze. Ein
Jahr zuvor waren es noch 2.361 Plätze. Die Ver-
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtszielreport
9
sorgungsquote ist damit von 31,3 % auf 34,1 %
gestiegen.
Darüber hinaus wurden innerhalb eines Jahres
insgesamt 158 neue betriebliche Kindertages-
betreuungsplätze realisiert.
Der bedarfsgerechte Ausbau von u3-Plätzen er-
folgte auf vielfältige Art und Weise. Für zahlreiche
neue, zumeist vier- bis fünfgruppige Einrichtungen
wurden entsprechende Errichtungs- und Baupla-
nungen vorbereitet und vom Rat der Stadt Münster
beschlossen. Viele Kindertageseinrichtungen wur-
den für die u3-Betreuung erweitert, so dass inzwi-
schen bis auf wenige Ausnahmen alle Einrichtun-
gen u3-Plätze anbieten. Darüber hinaus sind in
Münster z. B. auch neue Wege beschritten wor-
den. So wurden in der südlichen Innenstadt und in
Berg Fidel Räume angemietet und umgebaut, die
als Dependance einer bestehenden Kita betrieben
werden. In 2012 sind über 40 u3-Erweiterungs-
maßnahmen und Neubauplanungen umgesetzt
bzw. begonnen worden.
Zwei weitere Unternehmen in Münster wurden
über das audit berufundfamilie als familienfreundli-
ches Unternehmen zertifiziert. Insgesamt haben
damit 16 Unternehmen und Institutionen das Zerti-
fikat erworben.
Zum Schuljahr 2012/2013 betreuten die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in den Offenen Ganztags-
schulen insgesamt über 3.500 Schülerinnen und
Schüler. Im Vergleich zum Vorjahr sind das etwa
400 weitere Schülerinnen und Schüler, so dass die
Inanspruchnahme von 33 % auf 36,6 % gestiegen
ist.
Vortragsreihe "Was Kinder heute brauchen"
In 2012 hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) bereits zum dritten Mal in
Kooperation mit dem Netzwerk für Familien in
Münster eine Vortragsreihe für Eltern und Multipli-
katoren unter dem Titel „Was Kinder heute brau-
chen - Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Waren die Themen in den
ersten beiden Jahren zum Schwerpunktthema
„problematischer Medienkonsum“ ausgewählt, so
wurden in 2012 neben medienrelevanten Themen
auch zwei weitere Themen aus der Lebenswelt
von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen: „Das
Lernen lernen“ und das immer aktuelle Thema
„Pubertät“. Die Vortragsreihe war ein voller Erfolg.
Eltern zu stärken, wertzuschätzen und ihre The-
men in den Mittelpunkt der täglichen Arbeit zu
stellen, soll dazu beitragen, Münster für Familien
noch attraktiver und familienfreundlicher zu gestal-
ten.
Elterncafé
Ein weiteres Beispiel für Familienfreundlichkeit ist
das Elterncafé im 37 Grad im Stadtteil Hiltrup. Das
Elterncafé ist ein Ort der Begegnung und Kommu-
nikation und richtet sich an Mütter und Väter mit
Babys und Kleinkindern. Eltern haben dort die
Möglichkeit, Erfahrungen aus dem Alltag auszu-
tauschen, aus der Isolierung heraus zu finden und
sich bei einem gemeinsamen Frühstück zu ent-
spannen. Monatlich besucht eine ausgebildete
Hebamme das Elterncafé und unterstützt die Eltern
mit Rat und Hilfe in Alltagsfragen zum Wohlerge-
hen der ganzen Familie. Das 37 Grad bietet dazu
die Räumlichkeiten in der direkten Nähe zum Fa-
milienzentrum West.
Amtsziel 2 -
Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch
verstärkte Kooperation und verbindliche
Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind
die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaf-
ten nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von
Eltern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vor-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen.
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2012
bearbeitet:
Amtszielreport
10
Werkstattgespräch „Elternarbeit zwischen Be-
heimatung und Rückführung“
Auf der Grundlage der „Qualitätsdialoge 2011“
zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und den Trägern der ambulanten und
stationären Jugendhilfe in Münster wurde im No-
vember 2012 ein Werkstattgespräch zum Thema
„Elternarbeit zwischen Beheimatung und Rückfüh-
rung“ durchgeführt. Ziel ist es, die Rückführung
von Kindern und Jugendlichen in ihre familiäre
Herkunft konzeptionell weiterzuentwickeln und zu
systematisieren. Daran wird in einem fortlaufenden
Prozess gearbeitet. Das nächste Werkstattge-
spräch findet am 24.04.2013 statt.
Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
nimmt federführend für die Stadt Münster am Mo-
dellprogramm „Kein Kind zurücklassen! Kommu-
nen in NRW beugen vor“ des Landes NRW und
der Bertelsmann Stiftung teil.
Ziel ist es, die Kooperation und Vernetzung der im
Leben eines Kindes wichtigen Institutionen im Sin-
ne der Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit einer
zukunftsorientierten kindbezogenen Präventions-
strategie auszubauen. Im Fokus steht die gemein-
same Weiterentwicklung präventiv wirkender und
nachhaltiger Strukturen, um im Sinne einer kindbe-
zogenen Präventionsstrategie eine „kommunale
Präventionskette“ zu bilden. Der Paradigmen-
wechsel „vom Kind her zu denken“ wird hierbei
genau wie in 17 weiteren Kommunen modellhaft
erprobt.
Betriebliche Kindertagesbetreuung
Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Vernet-
zung bildet die Kooperation mit den Unternehmen
hinsichtlich der betrieblichen Kindertagesbetreu-
ung.
Die Vernetzung mit den Betrieben führt insbeson-
dere dazu, dass die Betreuung der u3-Kinder in
Münster ausgebaut wird. Dadurch tragen die Be-
triebe dazu bei, den Eltern und damit auch gerade
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarfsge-
rechte Angebote zu ermöglichen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
konnte in Zusammenarbeit mit den unterschiedli-
chen Kindertageseinrichtungen, der Kindertages-
pflege und den Unternehmen 158 neue betriebli-
che Kindertagesbetreuungsplätze schaffen. Inzwi-
schen halten 21 Unternehmen und Betriebe in
Münster insgesamt 363 Betreuungsplätze für Kin-
der vor.
Darüber hinaus wurden in Kooperation mit der
Wirtschaftsförderung Informationsveranstaltungen
angeboten, die die Vernetzung und die Kontakte
zu den Unternehmen stärken.
Weiterentwicklung Kooperation Grundschulen
und KSD-Evaluationsergebnisse
Die Kooperation zwischen den Grundschulen und
dem Kommunalen Sozialdienst wurde in den ver-
gangenen Jahren systematisch ausgebaut. In
2012 wurde die bestehende Kooperation evaluiert.
Ein wichtiges Ergebnis ist, dass die Grundschulen
und die Ansprechpartner des Kommunalen Sozial-
dienstes in einem guten Informationsaustausch
stehen. Der Kontakt zwischen den Ansprechpart-
nern des Kommunalen Sozialdienstes und den
Mitarbeitern des Offenen Ganztags erfolgt nach
Bedarf und seltener als mit der Schulleitung und
den Lehrern. Der Austausch zwischen dem Kom-
munalen Sozialdienst und den Schulsozialarbei-
tern, die seit 2012 im Kontext des Bildungs- und
Teilhabegesetz tätig sind, bedarf einer Erweite-
rung. Das Instrument der gemeinsamen anonymen
Fallkonferenz wird bereits in einigen Kooperations-
bündnissen praktiziert und sollte flächendeckend
eingeführt werden.
Beteiligung an der Entwicklung inklusiver
Schulkultur in Münster
Im Rahmen des sonderpädagogischen Kompe-
tenzzentrums Uppenbergschule wirkt die Fachstel-
le „Jugendhilfe in der Richard-von-Weizsäcker-
Schule“ aktiv an der Entwicklung einer inklusiven
Schulkultur mit. Durch das Angebot von Bera-
tungszeiten für Grundschullehrkräfte der beteilig-
ten Grundschulen, wie z. B. in Kinderhaus, zu för-
derbedürftigen Kindern wird das schulübergreifen-
de Thema sachgerecht in den Sozialraum einge-
bracht und begleitet.
Amtszielreport
11
Amtsziel 3 - Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt
Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der
am weitesten reichenden Wirkung für junge Men-
schen und ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden
Ideen:
• Prävention zielt auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendli-
chen und Familien.
• Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z. B. vorhan-
dene Netzwerke und Eigeninitiative.
• Prävention darf und kann sich nicht nur auf
erkennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt
werden.
• Prävention bedarf der Kooperation und Ver-
netzung und ist auf die Initiative und das En-
gagement aller im Themenfeld und Arbeitsbe-
reich tätigen Institutionen und Träger angewie-
sen.
Die Bandbreite der Präventionsangebote wird an
Hand der exemplarisch dargestellten Angebote
deutlich.
Präventionskonferenz
„Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“
Mit dem Anliegen, allen Mädchen und Jungen
dieser Stadt einen guten Start ins Leben zu geben,
hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit
e. V. im März 2012 eine ganztägige Präventions-
konferenz mit dem Titel „Starke Kinder - begleiten -
fördern - schützen“ organisiert und durchgeführt.
Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen
standen die „Frühen Hilfen“ für Familien mit ihren
Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die
Kooperation und Vernetzung der im Leben eines
Kindes wichtigen Akteure in Münster auszubauen.
Der Fokus lag dabei insbesondere darauf, die Zu-
sammenarbeit der Fachkräfte aus Schule, Jugend-
hilfe und Gesundheitswesen im Sinne einer kind-
bezogenen Präventionsstrategie weiter zu entwi-
ckeln und systematisch in verbindliche Kooperati-
onsstrukturen zu überführen.
Rund 180 Fachkräfte aus den verschiedenen Be-
reichen folgten der Einladung und den Vorträgen
u. a. von Sozialwissenschaftler und Jugendfor-
scher Prof. Dr. Klaus Hurrelmann und Prof. Dr.
Holger Ziegler, die sich in ihren Vorträgen mit der
„Bedeutung der frühen Jahre“ und dem offensiven
und defensiven Kinderschutz auseinandersetzten.
„SAFE - Sichere Ausbildung für Eltern"
Ein Trainingsprogramm zur Förderung einer
sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind
Erstmals konnte in Kooperation zwischen dem
städtischen Familienzentrum Killingstraße und der
ärztlichen Kinderschutzambulanz in Münster in
2012 ein „Safe-Kurs“ angeboten werden.
Im Zeitraum März 2012 bis Dezember 2012 haben
acht werdende Mütter mit Migrationsvorgeschichte
einmal monatlich an dem Kurs teilgenommen.
Schwerpunkt der Kursinhalte war die frühe Bin-
dung zwischen Mutter und Kind. Zusätzlich nahm
eine Hebamme an einzelnen Kursstunden teil, die
als gebürtige Iranerin einen unkomplizierten Zu-
gang zu den Müttern entwickeln konnte und auch
auf Fragen rund um Geburt und Hebammennach-
sorge eingehen konnte.
„Ein Guter Start in die weiterführende Schule“
Das Präventionsprojekt „Ein Guter Start“ richtet
sich an Eltern und Lehrkräfte fünfter Klassen in
Realschulen und Gymnasien. Erziehungsberech-
tigte und Lehrkräfte werden in einen ersten Dialog
über schulische und familiäre Themen gebracht.
Damit wird die Grundlage für einen guten Aus-
tausch geschaffen. Darüber hinaus wird die „Fach-
beratung Schulverweigerung“ vorgestellt, die nicht
nur bei akuter Schulverweigerung Ansprechpartner
ist, sondern auch bei Schulschwierigkeiten und
Schulverweigerungstendenzen frühzeitig unterstüt-
zen kann.
Amtszielreport
12
Amtsziel 4 -
Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen
bewahren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder-
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl
die konkrete - auch rechtliche - Jugendschutzbera-
tung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung nach-
gegangen wird und Stellungnahmen zu Jugend-
schutzanfragen erfolgen, als auch Projekte in Form
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen, Fortbil-
dungen usw.
Broschüre „Alles klar?“
Ab wann darf ich eigentlich in die Disco, mir eine
Tätowierung machen lassen oder im Internet etwas
kaufen? Gibt es bereits Gesetze gegen das Mob-
ben per Facebook und Co. und was sagt das Ge-
setz genau zum Cannabis-Konsum?
Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen über
solche Fragen Klarheit zu verschaffen, hat das
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
die Broschüre „Alles klar? - Paragrapheninfos für
Jugendliche und junge Erwachsene“ herausgege-
ben.
Die Erstausgabe der Broschüre war im Jahr 2008
mit Unterstützung einiger münsteraner Jugendli-
cher verfasst worden. In 2012 wurde die Broschüre
aktualisiert und um einige Themen erweitert. Neu
hinzugekommen ist das sog. „Medien-Special“, ein
Schwerpunkt der Broschüre, der auf Themen wie
Cybermobbing, Datendiebstahl und Online-
Geschäfte eingeht.
Neu ist auch die Online-Version unter
http://www.muenster.de/stadt/jib/alles-klar.html.
Evaluationsstudie der Universität Münster „Voll
ist out“
„Voll ist out“ ist bei Jugendlichen „in“, so das Er-
gebnis einer wissenschaftlichen Evaluationsstudie
zur gleichnamigen Alkoholpräventionskampagne
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Rund 180 Jungen und Mädchen zwischen 12 und
17 Jahren und weitere 100 junge Erwachsene
füllten einen umfangreichen Online-Fragebogen
aus, der vom Beratungslabor der Westfälischen
Wilhelms Universität Münster entwickelt wurde.
Fast 80 Prozent der befragten Jugendlichen er-
kannten mindestens eines der Postkartenmotive
der Kampagne, die „Voll ist out“-Teams überzeug-
ten im persönlichen Kontakt und wer sich mit dem
Info-Material beschäftigt hatte, hatte im Fragebo-
gen mehr verantwortungsbewusste Verhaltensal-
ternativen für riskante Konsumsituationen parat.
Die Ergebnisse bieten gute Ansätze, die selbst
produzierten Medien weiterzuentwickeln, sie noch
passgenauer einzusetzen und bei der Verteilung
Streuverluste zu vermeiden. Ausdrücklich gelobt
wurde im Rahmen der Studie, dass die Kampagne
nah an der Lebensrealität der Zielgruppe agiert.
Bundeskinderschutzgesetz
Zum 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutz-
gesetz in Kraft getreten. Damit sind „Frühe Hilfen“
nun gesetzlich verankert. Im Hinblick auf die Ent-
wicklung von Kindern vor allem in den ersten Le-
bensjahren, aber auch für Mütter und Väter sowie
werdende Eltern, soll eine Palette von frühzeitigen
und koordinierten Angeboten bereit gestellt wer-
den.
Die im November 2012 dafür eigens eingerichtete
„Koordinationsstelle Netzwerke Frühe Hilfen“ im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster will die erforderlichen verbindlichen Ko-
operationsabsprachen zwischen den einzelnen
Ressorts herstellen und eine gut koordinierte
Netzwerkarbeit realisieren. Dabei gilt die Prämisse
„vom Kind her zu denken“.
Amtszielreport
13
„Safeguarding Children“
Mit einer Veranstaltung zum Thema Kinderschutz
ist der Kommunale Sozialdienst im April 2012 neue
Wege gegangen.
Über 60 Personen folgten einer Einladung in das
Begegnungszentrum Meerwiese nach Coerde.
Was sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten von
Eltern? Welche Rolle spielt das Jugendamt bei
möglichen Gefährdungen für Kinder und Jugendli-
che? Losgelöst vom Einzelfall entwickelte sich mit
den afrikanischen Familien ein temperamentvoller
Gesprächsnachmittag. Als Fazit waren sich alle
Beteiligten einig das Gespräch fortzusetzen.
Amtsziel 5 - Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist
eine zentrale Handlungsorientierung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsauf-
gabe und durchgängiges Handlungsprinzip u.
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und politi-
sche Begründung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können.
Jugendamtselternbeirat
Zum zweiten Mal wählte die Versammlung der
Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen Müns-
ters im November 2012 einen neuen Jugendamts-
elternbeirat. Einstimmig wurden 14 neue Vertrete-
rinnen und Vertreter der Elternbeiräte als Mitglie-
der des Jugendamtselternbeirats Münster für das
Kindergartenjahr 2012/2013 gewählt. Der Jugend-
amtselternbeirat hat bereits seit Anfang 2012 in
der AG nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für
Kinder“ und seit Ende 2012 im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien eine beratende
Stimme. Ebenso ist er im Landeselternbeirat ver-
treten. Damit bieten sich vielfältige Möglichkeiten,
bei der Gestaltung übergeordneter Themen der
Kindertagesbetreuung mitzuwirken. Die Anliegen
des Jugendamtselternbeirats werden in regelmä-
ßigen Gesprächen mit dem Jugendamt kommuni-
ziert.
Inklusion
Im Rahmen des Münsteraner Aktionsplans zur
Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
haben sich die Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII mit dem Thema „Inklusion“ fachlich aus-
einandergesetzt und Handlungsempfehlungen
entwickelt. Um diesen Prozess weiter zu führen,
wird es in 2013 ein Fachgespräch der Jugendhilfe
im Münster zum Thema „Inklusion“ geben. Ziel ist
es, eine gemeinsame Empfehlung der Jugendhilfe
in Münster zur Inklusion zu erarbeiten und die Aus-
wirkungen in der Jugendhilfe zu erörtern.
Mitmachen – Mitbestimmen – Mitgestalten
Der Jugendrat der Stadt Münster tagte im Jahr
2012 an insgesamt 7 Sitzungsterminen und zeigte
dabei Innovation und ein hohes persönliches En-
gagement bei der Umsetzung der unterschiedlichs-
ten Themen und Projekte.
Folgende exemplarisch aufgeführten Aktivitäten
geben einen Einblick in das Wirken des Jugendra-
tes:
• Teilnahme am Symposium der Villa ten Hompel
zur Umbenennung des ehemaligen Hinden-
burgplatzes; der Jugendrat hat sich mehrheitlich
für die Umbenennung ausgesprochen
• Initiierung des Projektes Jipa (Jugendliche in-
klusiv politisch aktiv) in Zusammenarbeit mit
SeHT Münster e.V.; eine gemeinsame Arbeits-
gruppe für Kinder- und Jugendliche mit und oh-
ne Behinderung
Amtszielreport
14
• Realisierung einer stadtweiten Jugendparty in
Kooperation mit dem Jovel; die Party wird als
regelmäßige Veranstaltung im Jahr 2013 fortge-
setzt
• Realisierung einer stadtweiten Umfrage zu
Angstplätzen in der Innenstadt
• Durchführung eines Workshops zur Weiterent-
wicklung des Jugendrates im Kontext der Haus-
haltskonsolidierung
• Aktive Teilnahme am Bündnis „Keinen Meter“ im
Zuge einer Demonstration von Neonazis.
• Realisierung eines stadtweiten Nachtsportange-
botes (Münster Soccer Night)
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ im Rahmen des Besu-
ches einer Delegation aus Tunesien zum Thema
„Demokratische Strukturen und Selbstverwal-
tung in Deutschland“
muensterbandnetz
Die Initiative muensterbandnetz bietet interessier-
ten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die
Möglichkeit, sich aktiv an der Jugendkulturarbeit im
Rahmen von wöchentlich stattfindenden Redakti-
onssitzungen der initiativeigenen Internettplattform
zu beteiligen und die Arbeit in der musikalischen
und kulturellen Szene mit zu gestalten. Das Jib
leitet diese redaktionellen Treffen professionell an
und leistet Hilfestellung bei allen zu klärenden
Fragen. Das Einzugsgebiet der Initiative wurde
durch verschiedene Kooperationen auf das ge-
samte Münsterland ausgeweitet. Die Möglichkeiten
der Erfassung, Vernetzung, Kommunikation und
Kooperation von Musikern und Bands aus der
Region sind somit gewachsen und bilden die Basis
für ein breites Spektrum an Teilhabe und Mitgestal-
tung der Jugendkultur(arbeit) im Münsterland für
die kommenden Jahre. An der Entstehung und
Umsetzung des landesweiten Projekts CREATE
NRW wirkt muensterbandnetz seit 2012 maßgeb-
lich mit.
Freiwilligenarbeit in den verschiedenen Party-
und Konzertinitiativen im Gleis 22
Im Rahmen des Engagements in den verschiede-
nen Party- und Konzertinitiativen haben Jugendli-
che und junge Menschen die Möglichkeit, Kultur-
veranstaltungen eigenverantwortlich zu organisie-
ren. Der gesamte Entstehungsprozess und die
anschließende Durchführung der Veranstaltungen
liegen in der Hand der ehrenamtlich tätigen Initiati-
ven. Somit entsteht ein vielfältiges kulturelles An-
gebot aus den jeweiligen Musikszenen heraus.
Das Jib stellt Räume zur Verfügung, in denen sich
Jugendliche und junge Erwachsene ausprobieren
können und regt zur Eigeninitiative und kulturellen
Teilhabe an. Die pädagogische Betreuung der
Initiativen wird durch feste Ansprechpartner und
regelmäßige Treffen aller Party- und Konzertinitia-
tiven gewährleistet. Das Gleis 22 wurde in 2012
zum zweiten Mal zum besten Musikclub im
deutschsprachigen Raum gekürt.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die
Integration von benachteiligten Kindern
und Jugendlichen fördern.“
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten.
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:
Kinderarmut in Münster
Die Stadt Münster hat mit dem „Maßnahmenpro-
gramm einer kindbezogenen Armutsprävention in
Münster“ wichtige Angebote von Jugend- und Ge-
sundheitshilfe, Schule und Soziales für Kinder mit
Armutsrisiko aufgezeigt, weiter entwickelt und aus-
gebaut. Im vergangenen Jahr lag der Arbeits-
schwerpunkt auf der Umsetzung der in den vier
Handlungsfeldern hinterlegten Maßnahmen. Viele
der in den ersten eineinhalb Jahren umgesetzten
Projekte und Angebote zeigen auf, dass es gelin-
gen kann, Kinder und Familien benachteiligter
Bevölkerungsgruppen früh zu erreichen und deren
Zugangs- und Nutzungschancen durch eine aktive
Ansprache und bedürfnisorientierte Angebotsviel-
falt vor Ort zu erhöhen. In den kommenden einein-
Amtszielreport
15
halb Jahren sollen die mit dem Maßnahmenpro-
gramm definierten Angebote in den unterschiedli-
chen Handlungsfeldern weiter entwickelt und ver-
stetigt werden. Erfolgreiche Maßnahmen sollen
dabei perspektivisch vermehrt in Regelsysteme
und ein gesamtstädtisches Präventionskonzept
überführt werden.
Öffnung Kindertageseinrichtungen
Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtun-
gen im Bereich wohnortnaher und integrativer An-
gebote der Betreuungs-, Bildungs- und Erzie-
hungsarbeit, und damit die Beschreitung des We-
ges hin zur Inklusion, hat sich auch im Jahr 2012
fortgesetzt. Die gemeinsame Förderung von Kin-
dern mit und ohne Behinderung wird bei der päda-
gogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen
immer selbstverständlicher. Das quantitative Ni-
veau ist mit 316 integrativen Plätzen in 106 Ein-
richtungen gegenüber dem Vorjahr noch einmal
leicht angestiegen. Hinzu kommen insgesamt 68
heilpädagogische Plätze für über dreijährige Kin-
der. Somit wurden insgesamt 384 Plätze für behin-
derte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder
vorgehalten.
Qualitätsoffensive "Schwerpunkt Kitas - Spra-
che und Integration"
Mit der Qualitätsoffensive „Schwerpunkt Kitas -
Sprache und Integration“ soll ein Beitrag zur Chan-
cengerechtigkeit geleistet werden. Sprache ist die
Grundlage für den Erfolg in der Schule und im
weiteren beruflichen Leben.
In acht städtischen Kitas der Stadt Münster werden
Kinder verstärkt in ihrer sprachlichen Entwicklung
begleitet. Schwerpunkt ist hier die alltagsintegrierte
Sprachförderung. Alltagssituationen in der Kita
werden sprachförderlich gestaltet, damit die Kinder
die Möglichkeit haben, wichtige Erfahrungen beim
Erlernen der deutschen Sprache zu machen.
Dieses Qualifizierungsangebot können weitere
Schwerpunktkitas im Folgejahr nutzen. In 2013
wird der Fokus der Qualifizierung auf das Thema
„Teams begleiten und beraten“ sowie auf die
sprachpädagogische Arbeit mit dem Kind gelegt.
Hierzu wird das „Heidelberger Interaktionstraining“
durchgeführt, welches die Erzieher-Kind-Interak-
tion genau in den Blick nimmt.
„Stolpersteine“
Unter dem Motto „Stolpersteine“ trafen sich Fach-
kräfte und Menschen, die über Migrationserfahrun-
gen verfügen, im März 2012 im Fachwerk Gieven-
beck. Im Mittelpunkt standen alltägliche Missver-
ständnisse die zu Problemen im Miteinander füh-
ren. Solche „Stolpersteine“ bei der Begegnung von
Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hin-
tergrund sind nur mit Offenheit auf beiden Seiten
und wirklichem Interesse an dem Anderen aus
dem Weg zu räumen, so das Fazit. Gelingt dies,
kann zum Wohle von und im Interesse der Kinder
und Jugendlichen agiert werden.
Amtsziel 7 -
Geschlechterdifferenzierung / Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit
darauf ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
engagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die
Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonde-
res Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw.
junge Männer und junge Frauen wirksam zu ges-
talten und mit entsprechenden Konzepten und
Angeboten stetig weiter zu entwickeln.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie dieses
Amtsziel 2012 realisiert wurde:
„Gesundheitsvorsorge für Mädchen“
Vor dem Hintergrund unzureichender geschlechts-
spezifischer Angebote mit tagesstrukturierendem
Charakter für Mädchen mit dem Lebensmittelpunkt
„Straße“ konzipierte die Streetwork das ge-
schlechtsspezifische „Frühstücksangebot für Mäd-
chen und junge Frauen“. Das Angebot in einem
geschützten Rahmen zur Gesundheitsförderung
wurde im vergangenen Jahr einmal wöchentlich
durchgeführt. Mit einem gesunden Frühstück als
niedrigschwelligem Zugang stand den Mädchen im
vierwöchigen Rhythmus eine Ärztin des Gesund-
heitsamtes für Fragen zur Gesundheitsvorsorge im
Bereich der medizinischen Versorgung, sexuellen
Aufklärung und Prävention als Ansprechpartnerin
zur Verfügung.
Amtszielreport
16
Neben verschiedenen individuellen Beratungen,
wie der Überleitung in die medizinische Regelver-
sorgung, konnten im vergangenen Jahr dadurch
drei Schwangerschaften sehr frühzeitig begleitet
werden. In abgestimmter Kooperation mit den be-
teiligten Akteuren aus Jugend- und Gesundheits-
amt und einer Begleitung durch eine Familienhe-
bamme wurden frühzeitige Hilfen installiert und
eine nachhaltige Begleitung sichergestellt.
Fachtag Gender - „Starke Mädchen, starke Jun-
gen! Gender als Schlüssel für Bildung in der
Kita“
Über 120 Teilnehmer/-innen besuchten am 23.
November 2012 den Fachtag „Starke Mädchen,
starke Jungen! Gender als Schlüssel für Bildung in
der Kita“. Dazu hatten die Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII „Jungen / Gender“ und „Ta-
gesbetreuung für Kinder“ sowie das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
und der Dachverband der Münsteraner Elterninitia-
tiven, Eltern helfen Eltern e.V., eingeladen.
Sowohl durch den Fachvortrag von Dipl. Psych. Dr.
Tim Rohrmann der Katholischen Hochschule für
Sozialwesen in Berlin als auch durch die sich an-
schließenden Workshops konnten zu dem Thema
„Gender in der Kitaarbeit“ gute Ansätze und Mög-
lichkeiten entwickelt werden, wie geschlechtersen-
sible Erziehung in der Arbeit mit Kindern gelingen
kann.
Musik-, Tanz- und Theaterprojekte für Mädchen
und Jungen
Das Theatertraining im Jib mit der Binnendifferen-
zierung in Projektarbeit für Mädchen und für Jun-
gen ist Teil der Kooperation mit „Cactus - Junges
Theater“.
Jugendliche finden einen Rahmen, in dem sie sich
mit der Möglichkeit von Ausdruck und Kreativität
auseinandersetzen können. Darüber hinaus sind
Ängste und Hoffnungen junger Menschen in einer
sich stets verändernden Alltagsrealität ein Thema.
Die Trennung in reine Mädchen- und Jungengrup-
pen führt erfahrungsgemäß zu einer besseren
Selbstreflexion.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information
und Hilfe an und schaffen individuelle und
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen
frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung von
Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die Kin-
der- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeutung.
Neben den einzelfallorientierten Hilfen zur Erzie-
hung und den anderen individuellen Leistungsbe-
reichen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und
der Beratungsangebote wirkt sich dieser Trend auf
traditionell eher gruppenspezifische Bereiche wie
die Kinder- und Jugendarbeit und die Betreuung in
Kindertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2012 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde:
Gruppenangebot „Frühintervention bei auffällig
Alkohol konsumierenden Jugendlichen“
Wegen der hohen Nachfrage von Jugendgerichts-
hilfe und Staatsanwaltschaft und äußerst positiver
Evaluationsergebnisse wurde von der Drogenhilfe
ein neues Gruppenangebot „Frühintervention bei
erstauffälligen Alkoholkonsumenten (FreAk)“ spe-
ziell für riskant Alkohol konsumierende Jugendliche
entwickelt. Das Kursangebot an der Schnittstelle
zwischen Prävention und Beratung wurde im ver-
gangen Jahr in Kooperation mit der Streetwork drei
Mal erfolgreich durchgeführt und erfreut sich
enorm hoher Nachfrage.
Die persönlichen Rückmeldungen wie auch die
evaluierten Rückmeldebögen der Teilnehmer zei-
gen, dass das Angebot äußerst positiv bewertet
wird und in den meisten Fällen sogar zu einer Ver-
haltensänderung beiträgt. Die Teilnahme trägt
erkennbar zum Schwellenabbau bei, die Angebote
der Drogenberatung bei Bedarf auf freiwilliger Ba-
sis in Anspruch zu nehmen.
Förderinseln
An sieben Grundschulen der Stadt Münster gibt es
„Förderinseln“. Hinter diesem Namen verbirgt sich
eine flankierende heilpädagogische Förderung für
Kinder des offenen Ganztags. Dabei geht es um
Amtszielreport
17
Kinder mit besonderem Förderbedarf. Mit der Auf-
nahme in die „Förderinsel“ beginnt ein aktiver pä-
dagogischer Prozess, an dem Schule, Kinder,
Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteilig-
ten Fachkräfte mitwirken, mit dem Ziel, Schulkinder
nach einer intensiven befristeten Phase der Unter-
stützung den Besuch der Regelangebote der
Schule zu ermöglichen. Die individuelle Förderung
im Rahmen des Offenen Ganztags verhindert Aus-
grenzung von Kindern aus ihrem sozialen Umfeld,
flankiert den Schulbesuch und bietet ein Beispiel
für gelingendes inklusives Denken und Handeln.
Zur Qualitätssicherung bestehen ein Qualitätszir-
kel, ein Facharbeitskreis und eine Begleitgruppe.
Im Rahmen des fachlichen Controllings konnte die
Wirksamkeit der „Förderinseln“ dargestellt werden.
Workshop „Hilfen zur Erziehung in Münster“
Im März 2012 hat ein Workshop im Rahmen einer
nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugendliche und Familien zum Thema
„Hilfen zur Erziehung in Münster“ stattgefunden.
Hierzu wurden unter anderem Zahlen, Daten und
Fakten aus den Bereichen der ambulanten und
stationären Hilfen zur Erziehung sowie die Ent-
wicklung in den Jahren 2009 - 2012 erörtert.
Darüber hinaus hat der Fachvortrag von Herrn
Prof. Dr. Joachim Merchel von der Fachhochschu-
le Münster zur „Zusammenarbeit öffentlicher und
freier Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung –
zwischen Kinderschutz und Finanzdruck der
Kommunen“ die nicht öffentliche Sitzung berei-
chert.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in
ihren Bildungsbiografien - in der Familie, in der
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die
Umsetzung dieses Amtsziels:
Bildungsdokumentation in der Kindertages-
pflege 2012
Im Februar 2012 fand eine Multiplikatorenfortbil-
dung zum Thema „Bildungsdokumentation mit
Bildungs- und Lerngeschichten“ im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien statt. Teilgenommen
haben Fachberaterinnen der Beratungsstelle Kin-
dertagespflege sowie freie Referentinnen des
Netzwerkes für Qualifizierung Münster.
Im Rahmen dieser Fortbildung wurden die Teil-
nehmerinnen befähigt, Bildungsprozesse auf Basis
der Methode „Bildungs- und Lerngeschichte“ des
Deutschen Jugendinstitutes selbst zu beobachten,
zu dokumentieren und zu analysieren, um dann
das Wissen als Multiplikatoren an Kindertagespfle-
gepersonen weiter zu vermitteln und diese darin zu
befähigen, Bildungsdokumentation auf Basis der
„Bildungs- und Lerngeschichten“ eigenständig
durchzuführen.
Ein weiteres Thema der Fortbildung war die Bil-
dungsdokumentation mit Hilfe eines Portfolios.
In 2013 werden zwei Veranstaltungen in einem
Umfang von jeweils 16 Unterrichtsstunden angebo-
ten. Grundlage hierfür ist ein Konzept, welches
beide Ansätze miteinander verbindet. Ziel soll eine
einheitliche Form von Bildungsdokumentation der
Kindertagespflegepersonen in Münster sein.
Übergang Kita - Schule
Die in der „AG Kooperation Kita - Grundschule“
mitwirkenden Fachkräfte arbeiteten mit bereits
bestehenden Kooperationselementen und entwi-
Amtszielreport
18
ckelten diese weiter mit dem Ziel, gelingende
Übergänge für die Kinder von der Kita in die Schu-
le zu schaffen. In 2012 unterstützte die AG im
Stadtteil Wolbeck die Zusammenarbeit zwischen
der Grundschule und den ansässigen Kinderta-
geseinrichtungen. Damit wurde ein entscheidender
Impuls für eine nachhaltig funktionierende Koope-
ration im Stadtteil gegeben. Die Übertragbarkeit
auf weitere Stadtteile in Münster wird derzeit ge-
prüft.
Fit für die Schule
Das Projekt „Fit für die Schule“ hat das Ziel, Fami-
lien eine niedrigschwellige Unterstützung anzubie-
ten. Das im Jahr 2011 durch eine Spende initiierte
Projekt konnte in 2012 in das reguläre Programm
des Fachwerk Gievenbeck aufgenommen werden.
Verbessert wurden die Zugänge zum Angebot.
Dies wurde durch die Angliederung des Projektes
an den Kinder-Traum im La Vie er-möglicht. Der
Teilnehmerkreis hat sich dadurch erweitert und das
Angebot ist bei den Kindern und Eltern gleicher-
maßen positiv besetzt.
Fachtagung „Verborgene Schätze der frühkind-
lichen Entwicklung“
Über 200 Tageseltern aus Münster hoben "Ver-
borgene Schätze in der frühkindlichen Entwick-
lung". In einer ganztägigen Fortbildungsveranstal-
tung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien für Tagesmütter und -väter setzten sie sich
praxisnah mit der Entwicklung und Bildung in der
frühen Kindheit auseinander.
Auf die verborgenen Schätze in der Kindheit mach-
te der Verhaltensbiologe Dr. Joachim Bensel in
seinem ebenso spannenden wie inspirierenden
Einführungsreferat aufmerksam. Anschließend
vertieften die Teilnehmer/-innen in 15 Workshops
ihre Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenge-
biet der frühkindlichen Entwicklung.
Die besondere Rolle von Tageseltern als ermuti-
gende Begleiter kindlicher Entwicklung konnte
entscheidend gestärkt werden.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und
unsere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrol-
le zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei
kurzen Wegen.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den
Anforderungen zu erreichen, die an uns gestellt
werden.
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagements
sind Daten und Informationen, die in verschiede-
nen Arbeitsprozessen entstehen und erfasst wer-
den. Nur die systematische Handhabung dieser
Informationen ermöglicht es uns beispielsweise,
Fall- und Kostenentwicklungen sowie Probleme
und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen und
richtig zu bewerten. Ziel dieser Analyse ist es,
wirksame Maßnahmen abzuleiten, die entweder
korrektiv oder präventiv ausgerichtet sind.
Die folgenden Beispiele aus ganz unterschiedli-
chen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Bemü-
hungen:
Qualitätszirkel der offenen und mobilen Kinder-
und Jugendarbeit
Das Ziel, eine qualitäts- und wirksamkeitsorientier-
te offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit in
Münster zu gestalten, erfordert ein geeignetes
Instrument. Die Implementierung des Qualitätszir-
kels der offenen und mobilen Kinder- und Jugend-
arbeit ist ein solches Merkmal der Qualitätssiche-
rung und Bestandteil des Wirksamkeitsdialoges.
Im Jahr 2012 wurde intensiv zu den Themen „An
Grenzen stoßen - Umgang mit verhaltensauffälli-
gen Kindern und Jugendlichen“ und „Wo stehen
wir? - Der Wirksamkeitsdialog in der offenen und
mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster“
gearbeitet. Beide Veranstaltungen wurden von
mehr als 50 Teilnehmern/-innen besucht.
Amtszielreport
19
Qualitätszirkel Prävention
Für die in den vier Stadtteilen Münsters installierte
„Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ besteht seit
März 2012 ein „Qualitätszirkel Prävention“. Auch
die Koordinationsstellen „Kommunale Präventions-
ketten“ und „Frühe Hilfen“ arbeiten in diesem Gre-
mium mit.
Unter der Federführung des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien wird der fachliche Aus-
tausch angeregt. Die Definition von fachlichen
Standards zur Qualitätsentwicklung und Qualitäts-
sicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ar-
beit des Gremiums. Aber auch die Analyse sozial-
räumlicher Unterschiede in den jeweiligen Stadttei-
len und somit differenter Vorgehensweisen bezo-
gen auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Fach-
kräfte zählte zu den Inhalten des Qualitätszirkels.
Für 2013 wird der Teilnehmerkreis um Fachkräfte
des Gesundheitsamtes erweitert.
Jugendbefragung im Stadtbezirk Hiltrup
Zwischen Juni und Juli 2012 führten Mitarbeiter/-
innen des Begegnungshauses 37 Grad eine Ju-
gendbefragung an der Hauptschule Hiltrup, der
Johannes-Gutenberg-Realschule und dem Kardi-
nal-von-Galen-Gymnasium in Hiltrup durch. Es
beteiligten sich fast 800 Jugendliche an der Befra-
gung.
Die Befragung erweiterte die bestehenden Kennt-
nisse über das Freizeitverhalten von Jugendlichen
in Hiltrup. Die Ergebnisse fließen in die Angebots-
gestaltung des Begegnungshauses 37 Grad ein.
„QUAMS“
Im Herbst 2012 startete das inzwischen vierte Pro-
jekt im Rahmen des „Qualitätsmanagementsys-
tems Münster für Kindertageseinrichtungen -
QUAMS“ mit sieben weiteren Kitas freier Träger.
Damit wurden bisher insgesamt 44 Kitas stadtweit
im Rahmen von QUAMS unterstützt.
Auch das aktuelle Projekt wird wieder über einen
Zeitraum von ca. zweieinhalb Jahren laufen.
Mit Hilfe von über 40 sich auf pädagogisches Han-
deln und pädagogisch relevante Bedingungen
beziehenden Einzelaspekten stellen externe Fach-
leute in den beteiligten Kitas mit der Kindergarten-
skala (KES) bzw. der Krippenskala (KRIPS) am
Projektbeginn die Kita-Qualität fest. Am Ende des
Projektes - nach intensiver Qualitätsentwicklungs-
arbeit - werden die Kitas in gleicher Weise noch
einmal evaluiert und die Endergebnisse den Ein-
gangsergebnissen gegenübergestellt. Die bisheri-
gen Erfahrungen zeigen, dass sich die Qualität der
beteiligten Kitas zum Teil deutlich verbessert. Auch
das vierte Projekt wird mit städtischen Mitteln be-
zuschusst.
Wirkungsevaluation der Hilfen zur Erziehung
Mit dem Einsatz des WIMES-Verfahrens wurde
das Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der
Hilfen zur Erziehung
• amtsintern als Unterstützung der Gewährungs-
praxis von erzieherischen Hilfen, dass Hilfen
zielgerichtet, passgenau und effizient gesteuert
werden können und
• extern als Grundlage für Qualitätsdialoge mit
freien Trägern, um deren Leistungen und Ange-
bote bedarfsgerecht und zielorientiert auszuges-
talten zu können,
auch in 2012 weiterverfolgt. Mit dem Verfahren
werden die Hilfen nach den §§ 30, 31, 32, 34 SGB
VIII und seit 2012 neu auch die Hilfen gem. § 19
SGB VIII in einem zusätzlichen EDV-Verfahren
geführt.
In 2012 lag ein erster ganzjähriger Datenerfas-
sungsjahrgang vor. Alle trägerbezogenen Daten
unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht
und der vertraglichen Ergänzung, dass inhaltliche
Ergebnisse nur anonymisiert mit den betroffenen
freien Trägern kommuniziert werden.
Der öffentliche und die freien Träger werden zu-
künftig im Rahmen der Qualitätsdialoge weitere
Absprachen treffen und Bewertungen vornehmen
mit der Zielsetzung einer gemeinsamen fachlichen
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung.
Stichprobenerhebung von Gefährdungsmel-
dungen gem. § 8a SGB VIII
Im Jahr 2012 wurden aus den Gefährdungsmel-
dungen des Vorjahres stichprobenartig einzelne
ausgewählt und darauf überprüft, ob die im „Kon-
zept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefähr-
dung“ vorgegebenen Standards und Verfahrens-
schritte angewendet wurden. Folgende Kriterien
waren Grundlage der Prüfung:
Amtszielreport
20
• Vollständigkeit der Verfahrensschritte
• Nachvollziehbarkeit von (Team-)Entscheidun-
gen
• Darstellung und Begründung für einzelne Vor-
gehensweisen
• Verwendung verpflichtender Dokumente und
Vorlagen
Die geprüften Fallakten geben zum einem die Viel-
falt des Fallgeschehens wieder und stellen trotz-
dem nur einen Teil der Wirklichkeit dar, da eine
solche Stichprobenbetrachtung selektiv ist und nur
einen Ausschnitt der „Bearbeitungswirklichkeit“
erfasst. Neben der Prüfung der Einhaltung von
Formalien werden auch Abläufe innerhalb des
Verfahrens in den Blick genommen. Ziele dieser
Stichprobenprüfung sind „Handlungssicherheit
stärken durch Feedback“ und „Verfahrenssiche-
rung“. Dabei sind alle Beteiligten offen dafür, als
„lernende Organisation“ sich fachlich weiter zu
entwickeln.
Weiterentwicklung des fachlichen Controllings
der Jugendhilfe an Schulen
Die „Jugendhilfe an Schulen“ in Münster hält seit
Jahren ein differenziertes Angebot der Jugendhilfe
für die Primarstufe, die Sekundarbereiche I/II und
die Förderschulen vor. Um die geleistete Arbeit der
verschiedenen Fachstellen transparent zu machen
und Arbeitsergebnisse über die Jahresberichte der
Fachstellen hinaus darzustellen, wurde jeweils
prozesshaft ein fachliches Controllingverfahren
entwickelt, das dieses Anliegen unterstützt.
Ein solches Controllingverfahren dokumentiert
nicht den gesamten Arbeitsaufwand. Wesentlich
waren die folgenden Fragen: Handelt es sich um
eine Kernleistung? Welche Möglichkeiten der
Messbarkeit bestehen? Wie hoch ist der zeitliche
Dokumentationsaufwand? Gibt es standardisierte
Arbeitsschritte? Im Diskussionsprozess über die
wesentlichen Ziele, die Arbeitsschritte und die
fachlichen Standards der Angebote fand nicht nur
eine Reflexion und Selbstvergewisserung statt,
sondern dieser Prozess wurde auch als Teil der
Qualitätsentwicklung aufgenommen und moderiert.
Im Ergebnis wurden auf der Basis von drei Leitsät-
zen unterschiedliche Zieldimensionen und Kenn-
zahlen für die Kernleistungen von Jugendhilfe an
Schulen entwickelt und für die Datenbankerfas-
sung vorbereitet.
Sozialraumreport
21
4. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Das Aufwachsen von Kindern vollzieht sich heute
immer frühzeitiger und intensiver in öffentlicher
Verantwortung und bedarf entsprechender Rah-
menbedingungen für Familien, um junge Men-
schen in ihrer Entwicklung und Teilhabechancen
frühzeitig zu fördern. Im 14. Kinder- und Jugendbe-
richt wird darauf hingewiesen, dass es „zur Wahr-
nehmung der öffentlichen Verantwortung für das
Aufwachsen von Kindern einer leistungsfähigen
Kinder- und Jugendhilfe bedarf, die die Lebenswel-
ten junger Menschen vor Ort (mit)gestaltet“.
Um die verfügbaren Ressourcen effizient zu nut-
zen und zielgerichtet für mittel- und langfristige
Maßnahmen- und Angebotsplanungen einsetzen
zu können, bilden kleinräumige Informationen zur
Bevölkerungsstruktur, Veränderungen in der Be-
völkerungsentwicklung und Bevölkerungsprogno-
sen eine wichtige Basis. Darüber hinaus stellen
gesetzliche Vorgaben, gesellschaftliche Trends
und lokale Veränderungsprozesse weitere Heraus-
forderungen für die Planungsaufgaben der Ju-
gendhilfe dar und besitzen eine entsprechende
Relevanz für die Leistungen und Gestaltungsauf-
gaben der Kinder- und Jugendhilfe, die insgesamt
einen Beitrag zu einem gelingenden Aufwachsen
junger Menschen leisten sollen.
Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Be-
völkerungsdaten in Münster und die Inanspruch-
nahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
stadtweit sowie auf Bezirksebene dargestellt.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 296.440 296.536 290.094
davon unter
18 Jahren 44.262 44.396 42.196
Haushalte
mit Kindern 26.396 26.565 -----
Ausländer-
anteil
22.343
(7,5 %)
23.180
(7,8 %) -----
Geburten 2.713 2.601 -----
Münster verzeichnet seit 2005 wachsende Bevöl-
kerungszahlen. Ende 2012 lebten insgesamt
296.536 Einwohner in Münster. Damit bewegt sich
Münster gesamtstädtisch auf einem sehr stabilen
Niveau. Dies drückt sich auch in dem Anteil der
jungen Menschen aus, der im Vergleich zum Vor-
jahr stadtweit mit einem Plus von 0,3 % leichte
Zunahmen zu verzeichnen hat, wenngleich die
Anzahl der Neugeborenen um 4,1 % zurückge-
gangen ist.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.405 9.867
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 31,3 % 34,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 100,4 % 100,2 %
Anzahl Familienzentren 24 26
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
3.159
(33,0 %)
3.543
(36,6 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 43 43
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.494 1.502
davon ambulant 918 865
davon stationär 576 637
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.696 2.737
Mit Nachdruck wurde der Ausbau der Plätze für
Kinder unter drei Jahre innerhalb der Kinderta-
geseinrichtungen und Kindertagespflege fortge-
setzt. Rund 260 neue Plätze konnten innerhalb
eines Jahres bis zum Kindergartenjahr 2012/2013
geschaffen werden. Die Versorgungsquote ist so-
mit stadtweit auf 34,1 % gestiegen.
Zudem wurden zum Kindergartenjahr 2012/2013
zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Famili-
Sozialraumreport
22
enzentren umgewandelt. Münster verfügt damit
insgesamt über 26 Familienzentren.
Die offene Ganztagsbetreuung im Primarbereich
wurde zum Schuljahr 2012/2013 um 10 weitere
Gruppen ausgebaut. Die Inanspruchnahme stieg
von 33 % auf 36,6 %.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 122.432 122.004 115.813
davon unter
18 Jahren 12.752 12.678 12.670
Haushalte
mit Kindern 8.260 8.253 -----
Ausländer-
anteil
7.883
(6,7 %)
8.081
(6,6 %) -----
Geburten 1.167 1.065 -----
Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu
verzeichnenden Einwohnergewinne im Stadtbezirk
Mitte haben sich im letzten Jahr nicht weiter fort-
gesetzt. Die wohnberechtigte Bevölkerung im ein-
wohnerstärksten Bezirk Münsters hat im Vergleich
zum Vorjahr einen Rückgang um rund 400 Perso-
nen (- 0,3 %) erfahren.
Die allgemeinen Bevölkerungsrückgänge im Bezirk
Mitte zeichnen sich insbesondere in der Altstadt
mit einem Minus von 1,2 % und dem Innenstadt-
ring mit einem Minus von 0,5 % ab.
Dem entsprechend ist auch der Anteil der Kinder
und Jugendlichen in diesen Quartieren um jeweils
1,2 % in der Altstadt und 0,5 % im Innenstadtring
gesunken.
Der Anteil der Neugeborenen ist im Bezirk Mitte im
Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 8,7 % zu-
rückgegangen. Am deutlichsten ist die rückläufige
Entwicklung der Geburten in der Altstadt mit einem
Minus von 28,8 % zu beobachten, gefolgt von Mit-
te-Süd mit 14,7 % und Mitte-Nordost mit 11,9 %,
während der Innenstadtring sich mit einem Rück-
gang von 0,8 % der Geburten deutlicher von der
Entwicklung der anderen Quartiere abhebt.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.920 3.084
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 31,2 % 34,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 98,3 % 98,6 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
1.417
(50,7 %)
1.551
(53,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 14 14
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 292 296
davon ambulant 170 160
davon stationär 122 136
Angebote der Familienbildung
Anzahl 1.887 1.881
Im Bezirk Mitte konnte zum Kindergartenjahr
2012/2013 mit einer Versorgungsquote von 34,4 %
für unter dreijährige Kinder eine dem stadtweiten
Durchschnittswert entsprechende Ausbauquote
erreicht werden. Konkret bedeutet das, dass im
Bezirk Mitte im vergangenen Jahr insgesamt 89
zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen wurden.
Im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) im
Primarbereich wurden drei zusätzliche Gruppen in
Mauritz-West, der Aaseestadt und in Mauritz-Mitte
eingerichtet. Die Inanspruchnahme der OGS-
Angebote im Bezirk Mitte ist insgesamt auf 53,9 %
gestiegen. Dieser Wert hebt sich deutlich von der
stadtweiten durchschnittlichen Inanspruchnahme
ab, die bei 36,6 % liegt.
Sozialraumreport
23
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 58.812 58.669 58.557
davon unter
18 Jahren 10.276 10.313 9.465
Haushalte
mit Kindern 5.837 5.872 -----
Ausländer-
anteil
5.058
(8,6 %)
5.069
(8,6 %) -----
Geburten
(neu) 519 504 -----
Zum 31.12.2012 lebten im Stadtbezirk West insge-
samt 58.669 Einwohner und damit 19,8 % der
Gesamtbevölkerung der Stadt Münster. Der Bezirk
West ist damit der einwohnerstärkste Außenbezirk.
Im vergangenen Jahr hat der Bezirk erstmals seit
zehn Jahren keine weiteren Bevölkerungszunah-
men zu verzeichnen. Die wohnberechtigte Bevöl-
kerung bewegt sich mit einem leichten Rückgang
von 0,2 % auf einem stabilen Niveau.
Die rückläufigen Tendenzen beziehen sich dabei
auf die Stadtteile Mecklenbeck (- 8,4 %) und Nien-
berge (- 0,4 %). Eine Erklärung für den Bevölke-
rungsrückgang in Mecklenbeck liefert die Statistik
der Bautätigkeit, die u. a. aufzeigt, dass mit dem
Abriss des Studentenwohnheims "Boeselburg" im
August 2012 mehr als 700 Wohnungen wegfielen.
Der Anteil der jungen Menschen in der Altersgrup-
pe der 0- bis 18-Jährigen hingegen hat trotz leich-
ter Geburtenrückgänge eine leichte Zunahme um
0,4 % erfahren, die sich besonders in den Stadttei-
len Roxel (+ 3,0 %) und Albachten (+ 1,3 %) zeigt.
Weitere Baugebiete im Bezirk West sowie die mit
dem Konversionsprozess einhergehende Um-
wandlung der Kaserne in Gievenbeck und der
Wohnstandorte in Gievenbeck und Sentrup, wer-
den in den kommenden Jahren voraussichtlich
eine positive Bevölkerungsentwicklung fördern.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.246 2.365
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 36,4 % 36,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,0 % 103,3 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
425
(26,3 %)
496
(30,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 293 302
davon ambulant 184 180
davon stationär 109 122
Angebote der Familienbildung
Anzahl 255 299
Der Stadtbezirk West hat zum Kindergartenjahr
2012/2013 mit 38,8 % eine - im stadtweiten Ver-
gleich - überdurchschnittliche Versorgungsquote
für unter dreijährige Kinder erreicht. Stadtweit lag
diese bei 34,1 %.
Die offenen Ganztagsbetreuungsangebote im Pri-
marbereich wurden zum Schuljahr 2012/2013 von
knapp 31 % der Grundschulkinder im Bezirk West
in Anspruch genommen. In den Stadtteilen
Mecklenbeck, Albachten und Roxel wurde jeweils
eine zusätzliche Gruppe eingerichtet.
Darüber hinaus wurden mehr Angebote der Fami-
lienbildung vor Ort durchgeführt (+ 17,3 %).
Sozialraumreport
24
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 28.851 28.971 28.502
davon unter
18 Jahren 5.623 5.700 5.361
Haushalte
mit Kindern 3.147 3.194 -----
Ausländer-
anteil
3.714
(12,9 %)
3.914
(13,5 %) -----
Geburten
(neu) 318 326 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Nord
weist Ende 2012 im Vergleich zum Vorjahr insge-
samt leichte Einwohnergewinne von 0,4 % aus.
Diese Entwicklung vollzieht sich insbesondere
durch Bevölkerungszunahmen in den Stadtteilen
Coerde und Sprakel um jeweils 1,0 % und 0,4 % in
Kinderhaus-Ost, während Kinderhaus-West einen
Einwohnerrückgang um 0,3 % erfahren hat.
Dem entsprechend haben die jungen Menschen in
den Stadtteilen, die insgesamt von einer positiven
Einwohnerentwicklung profitieren, zugenommen.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist im ver-
gangenen Jahr im Bezirk Nord insgesamt um 1,4
% gestiegen, welches sich auch in der positiven
Geburtenentwicklung widerspiegelt. So hat der
Bezirk im Unterschied zur stadtweiten Entwicklung
(- 4,1 %) bei den Neugeborenen eine Geburten-
steigerung von 2,5 % erfahren.
Bemerkenswert ist der Anteil der wohnberechtigten
Bevölkerung mit einem ausländischen Pass im
Bezirk Nord, der mit 13,5 % im stadtweiten Ver-
gleich (7,8 %) nicht nur überdurchschnittlich hoch
ist, sondern in den vergangenen Jahren auch ste-
tig zugenommen hat.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.272 1.318
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 29,2 % 30,5 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,7 % 107,9 %
Anzahl Familienzentren 5 7
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
368
(41,5 %)
425
(46,6 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 333 317
davon ambulant 166 173
davon stationär 167 144
Angebote der Familienbildung
Anzahl 220 210
Die Versorgungsquote für unter Dreijährige inner-
halb der Kindertagesbetreuungsangebote ist mit
30,5 % leicht gestiegen, bewegt sich jedoch unter-
halb der stadtweiten Versorgungsquote, die bei
34,1 % liegt.
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei
weitere Kindertageseinrichtungen in Kinderhaus-
West in Familienzentren umgewandelt. Der Bezirk
Nord verfügt damit insgesamt über 7 Familienzent-
ren. Erstmalig hat die Landesregierung in diesem
Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren
vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte
Familien wohnen und hat die Verteilung an Hand
eines Sozialindexes festgelegt.
Zum Schuljahr 2012/2013 haben die offenen
Ganztagsangebote im Primarbereich eine weitere
Steigerung erfahren: Zum 1. August nahmen ins-
gesamt knapp 47 % der Grundschüler im Bezirk
Nord das Angebot in Anspruch. Der stadtweite
Durchschnittswert lag bei 36,6 %.
Sozialraumreport
25
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 21.430 21.834 21.515
davon unter
18 Jahren 3.798 3.901 3.486
Haushalte
mit Kindern 2.217 2.287 -----
Ausländer-
anteil
936
(4,4 %)
985
(4,5 %) -----
Geburten
(neu) 180 200 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Ost
weist wie in den Vorjahren weitere Einwohnerge-
winne auf. Insgesamt ist der Anteil der in diesem
Außenbezirk wohnhaften Bevölkerung um 1,9 %
gestiegen.
Die Einwohnergewinne im vergangenen Jahr sind
dabei in Mauritz-Ost mit einer Zunahme von 2,5 %
am deutlichsten ausgeprägt. Zu diesem Bevölke-
rungswachstum trugen knapp 210 neue Wohnun-
gen bei, die vor allem auf dem ehemaligen Gelän-
de einer Gartenbaufirma realisiert wurden. Gelmer-
Dyckburg und Handorf haben weitere Zugewinne
von 1,8 % bzw. 1,2 % in der Bevölkerungsentwick-
lung zu verzeichnen.
Der allgemein positiven Bevölkerungsentwicklung
im Bezirk Ost entsprechend ist auch der Anteil der
Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18
Jahren um insgesamt 2,7 % gestiegen: In Mauritz-
Ost um 3,3 %, in Gelmer-Dyckburg um 2,6 % und
in Handorf um 2,1 %.
Diese Entwicklung wird durch eine positive Gebur-
tenentwicklung unterstrichen. So wurden im ver-
gangenen Jahr im Stadtbezirk Ost insgesamt 200
Kinder geboren. Im Vergleich zum Vorjahr ist das
eine Geburtensteigerung von 11,1 % und hebt sich
deutlich von der stadtweit rückläufigen Geburten-
entwicklung (- 4,1 %) ab.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 697 724
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 29,1 % 32,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 93,4 % 82,0 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
231
(31,7 %)
251
(34,3 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 82 82
davon ambulant 42 42
davon stationär 40 40
Angebote der Familienbildung
Anzahl 105 118
Im Rahmen der Kindertagesbetreuungsangebote
konnte im Stadtbezirk Ost die Versorgungsquote
für unter dreijährige Kinder auf 32,3 % gesteigert
werden. Eine im stadtweiten Vergleich überdurch-
schnittlich gute Versorgung besteht in den Stadttei-
len Gelmer und Handorf, während in Mauritz-Ost
mit 23,8 % zum Kindergartenjahr 2012/2013 ein
deutlicher Ausbaubedarf besteht, der mit der Pla-
nung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen
einhergeht.
Die offenen Ganztagsangebote im Primarbereich
wurden zum Schuljahr 2012/2013 von insgesamt
34,3 % der Grundschulkinder im Bezirk in An-
spruch genommen, was damit knapp unter dem
stadtweiten Durchschnittswert von 36,6 % liegt.
Sozialraumreport
26
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 27.516 27.573 28.291
davon unter
18 Jahren 5.114 5.091 4.921
Haushalte
mit Kindern 2.978 2.992 -----
Ausländer-
anteil
1.827
(6,6 %)
1.940
(7,0 %) -----
Geburten
(neu) 227 205 -----
Im Stadtbezirk Südost bewegen sich die Einwoh-
nerzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit einem
Zuwachs von 0,2 % insgesamt auf einem stabilen
Niveau.
Während der Stadtteil Angelmodde keine Verände-
rungen erfahren hat, weisen Gremmendorf und
Wolbeck leichte Einwohnergewinne bei der wohn-
berechtigten Bevölkerung von 0,3 % bzw. 0,2 %
auf.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk
Südost hat dabei einen Rückgang um 0,4 % erfah-
ren. Dabei zeigt sich die Anzahl der jungen Men-
schen in Angelmodde nahezu unverändert, wäh-
rend in Gremmendorf ihr Anteil um 2,5 % zurück
gegangen ist und in Wolbeck - bedingt durch den
Zuzug junger Familien - um 2,1 % zugenommen
hat. So sind in diesem Stadtteil auch die Geburten
um 8,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
In den kommenden Jahren werden insbesondere
Gremmendorf und Angelmodde bedingt durch den
Abzug der britischen Streitkräfte und den damit -
neben dem Areal der York-Kaserne - zur Vermark-
tung frei werdenden Wohneinheiten wichtige
Schwerpunkte der Stadtteilentwicklung sein, die
mit entsprechenden Veränderungen in der Bevöl-
kerungs- und Infrastrukturentwicklung einherge-
hen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.016 1.058
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 31,7 % 33,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,9 % 107,3 %
Anzahl Familienzentren 3 3
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
354
(35,1 %)
410
(39,7 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 164 183
davon ambulant 107 94
davon stationär 57 89
Angebote der Familienbildung
Anzahl 103 110
Mit einer Versorgungsquote von rund 33 % hat der
Bezirk Südost zum Kindergartenjahr 2012/2013
eine im stadtweiten Vergleich nahezu durchschnitt-
liche Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahre
aufzuweisen.
Wolbeck besitzt dabei eine im Vergleich über-
durchschnittliche Versorgungsquote von 40,5 %,
während Angelmodde und Gremmendorf hinter der
stadtweit durchschnittlichen Versorgungsquote von
34,1 % zurückbleiben.
Die Angebote der offenen Ganztagsbetreuung
wurden im vergangenen Jahr von nahezu 40 %
der Schülerinnen und Schüler in Anspruch ge-
nommen und lagen damit über dem stadtweiten
Durchschnitt von 36,6 %. In Wolbeck an der Niko-
laischule wurde eine neue Gruppe eingerichtet.
Sozialraumreport
27
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2011 2012 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 37.399 37.485 37.416
davon unter
18 Jahren 6.699 6.713 6.292
Haushalte
mit Kindern 3.957 3.967 -----
Ausländer-
anteil
2.925
(7,8 %)
3.191
(9,1 %) -----
Geburten
(neu) 302 301 -----
Der Stadtbezirk Hiltrup kann mit knapp 37.500
wohnberechtigten Einwohnern im Vergleich zum
Vorjahr eine insgesamt stabile Bevölkerungsent-
wicklung vorweisen.
Während die Stadtteile Amelsbüren (+ 1,2 %),
Berg Fidel (+ 0,7 %) und Hiltrup-West (+ 1,6 %) im
vergangenen Jahr jeweils entsprechende Zunah-
men bzgl. der wohnberechtigten Bevölkerung vor-
weisen konnten, hatten die Stadtteile Hiltrup-Mitte
(- 0,4 %) und Hiltrup-Ost (- 2,1 %) Bevölkerungs-
rückgänge zu verzeichnen.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in diesem
Bezirk insgesamt verhält sich entsprechend der
allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und bewegt
sich mit einer leichten Zunahme um 0,2 % auf
einem stabilen Niveau.
Dies spiegelt sich auch in der Geburtenentwicklung
wider, die sich in dem Stadtteil Amelsbüren mit
einer Steigerung um 13,5 % deutlich von der Ent-
wicklung in den anderen Stadtteilen des Bezirks
abhebt: Berg Fidel (+ 5,4 %), Hiltrup-Ost
(- 10,8 %), Hiltrup-Mitte (- 3,6 %) und Hiltrup-West
(- 5,4 %).
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2011 2012
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.254 1.318
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 26,3 % 31,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 100,8 % 97,7 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschule (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen
364
(27,4 %)
410
(30,4 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 239 239
davon ambulant 185 168
davon stationär 54 71
Angebote der Familienbildung
Anzahl 126 119
Die Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen
und Tagespflege für Kinder unter drei Jahre konn-
ten innerhalb des vergangenen Jahres mit einer
Versorgungsquote von durchschnittlich 31,1 % im
Bezirk insgesamt verbessert werden, lagen jedoch
im stadtweiten Vergleich unterhalb der durch-
schnittlichen Versorgungsquote von 34,1 %.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztags-
betreuung an den Grundschulen im Bezirk lag zum
Schuljahr 2012/2013 mit 410 Schülerinnen und
Schülern bei 30,4 %. An der Ludgerusschule in
Hiltrup-West wurde wegen der steigenden Nach-
frage eine weitere Gruppe im Rahmen der offenen
Ganztagsbetreuung eingerichtet.
Produktüberblicke
28
5. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit folgen die Geschäftsbe-
richte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der Systematik des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF). Dadurch, dass we-
sentliche Inhalte der früheren Geschäftsberichte,
insbesondere die Darstellung von fachlichen Zie-
len, aufgegriffen werden, bieten die Berichte je-
doch einen deutlichen „Mehrwert“ gegenüber dem
Haushaltsplan mit seinen Produktgruppen- und
Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Ziele aus dem NKF-
Haushalt“ bietet qualitative Informationen zu den
Produkten, während der Haushaltsplan an dieser
Stelle lediglich quantitative Ergebnisse zu Finanz-
und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
29
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen
des Jahres 2012 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse.
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren.
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2012“
oder „Ausblick auf das Jahr 2013“ sind aus den
früheren Geschäftsberichten bekannt. In den „Ziel-
berichten“, die über die in den Haushaltsplänen
vorgesehene Darstellung lediglich von Rech-
nungsergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus
gehen, wird über die Entwicklung in den Arbeitsfel-
dern berichtet. Hier wird eine fachliche Einschät-
zung angeboten, welche Schwerpunkte in den
einzelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis
bearbeitet wurden oder im Sinne einer Weiterent-
wicklung der Produkte zur Umsetzung anstehen.
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung ein „Produktüberblick“ angeboten.
Produktüberblicke
30
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlas-
ten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
• Stellen: 321,87
• Aufwendungen: 71.226.055 €
• Erträge: 49.326.802 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %)
101,5 100,4 100,2
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern
unter drei Jahren (in %)
18,3 18,9 21,2
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 164 162
Anzahl der Gruppen 423 424 443
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 6.943 7.016 7.229
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.310 7.555 7.691
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Die Anzahl der u3-Plätze wurde weiter deutlich erhöht: Zum Kindergartenjahr 2012/2013 stieg die Versor-
gungsquote insgesamt auf 34,1 % (21,2 % Kindertageseinrichtungen; 12,9 % Kindertagespflege). Damit lag
sie um rd. 3 % höher als im zurückliegenden Jahr. Insgesamt wurden 263 neue u3-Plätze in Kindertages-
pflege und in Kindertageseinrichtungen geschaffen.
• Mit 100,2 % konnte die Versorgungsquote für ü3-Kinder stabil gehalten werden. Auch für die ü3-Kinder
wurden rd. 200 neue Plätze geschaffen, die erforderlich waren, um dem Anstieg der Anzahl der ü3-Kinder
bedarfsgerecht Rechnung tragen zu können.
• Insgesamt sind über 40 Ausbaumaßnahmen konkret geplant worden.
• Nachdem in den vergangenen Jahren wegen der fehlenden Landesförderung keine weiteren Familienzent-
ren an den Start gingen, konnten in 2012 zwei weitere Kitas zu Familienzentren ausgebaut und gefördert
werden; insgesamt sind in Münster nunmehr 26 Kitas als Familienzentren tätig.
Produktüberblicke
31
• Münster auf dem Weg zur Inklusion: In 2012 wurden 331 Kinder mit Behinderungen in Kitas mit Einzelinteg-
ration betreut, die Anzahl der Plätze in heilpädagogischen Gruppen betrug 68.
• Im Rahmen der Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung hat der 2.
Runde Tisch mit dem Schwerpunkthema „Gemeinsam fürs Kind – Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern
und Kita“ stattgefunden. Sehr nachgefragt war auch in 2012 ein weiterer „Praxisnachmittag u3“, der in ge-
meinsamer Verantwortung von Kindertageseinrichtungen und Fachschulen für Sozialpädagogik durchge-
führt wurde.
• Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Kitas wurde umgesetzt.
• Angebote der Kindertagesbetreuung spielen im Kontext der Armutsprävention eine große Rolle. Neben dem
strukturellen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder wurden unter anderem Maßnahmen zur mut-
tersprachlichen Sprachförderung, das Projekt „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ und ein gesun-
des Frühstück in verschiedenen Kitas angeboten. Auch wurden die Beiträge für Eltern bis zu einem Ein-
kommen von 37.000 € freigestellt.
• Die Betriebe werden weiterhin intensiv in Einzelgesprächen unterstützt und beraten. Insgesamt hat es 22
Beratungsgespräche mit Betrieben gegeben. Die betriebliche Kindertagesbetreuung ist von 205 auf 363
Plätze ausgebaut worden.
• Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Flexible Kindertagesbetreuung“ werden in einem Projekt, an dem 6
Kitas unterschiedlicher Trägerschaft teilnehmen, einrichtungsbezogen flexible Betreuungsmöglichkeiten
entwickelt und erprobt. In 2012 haben die beteiligten Kitas die Maßnahmeplanung abgeschlossen und ein-
zelne Kitas schon mit der Erprobungsphase begonnen.
• Ein web-basiertes Aufnahmeverfahren zum KiGa-Jahr 2013/2014 wird weiter gemeinsam mit den Trägern
entwickelt.
• Im Rahmen der Gestaltung eines guten Übergangs der Kinder von der Kita in die Schule wurden Arbeitshil-
fen erarbeitet und eine beispielhafte Kooperation von Kita und Schule in Wolbeck umgesetzt.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die wichtigste Aufgabe in 2013 wird sein, über den erreichten Ausbaustand von 34,1 % hinaus noch mög-
lichst viele weitere u3-Plätze zu schaffen. Dazu gehören sowohl Interimsmaßnahmen wie auch weitere
neue Kitas.
• Ca. 10 neue Kitas werden geplant und teilweise noch in 2013 in Betrieb genommen. Dazu finden entspre-
chende Trägerausschreibungen statt.
• Es werden die fachlichen und baulichen Maßnahmen insgesamt und umfassend für alle Beteiligten wie z. B.
Eltern, Träger, Kitas, parlamentarische Gremien etc. dargelegt und abgestimmt.
• Zur Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen werden entsprechende Vorlagen zur Beschluss-
fassung durch die parlamentarischen Gremien erstellt.
• Familienzentren werden weiter ausgebaut und gefördert.
• Das Thema „Gewinnung von Fachkräften im Bereich Kindertagesbetreuung“ wird vorangetrieben.
• Über den Stand bei dem Ausbau flexibler Kindertagesbetreuung wird den parlamentarischen Gremien ein
Bericht gegen Ende 2013 vorgelegt.
• Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird weiter ausgebaut.
Produktüberblicke
32
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
• Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt.
• Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit
werden gefördert und verbessert.
• Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen
Teilhabe junger Menschen wird verbessert.
• Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt.
• Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird
gesichert.
• Familienzentren werden ausgebaut und gefördert.
• Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt
und kommunale Regelungen herbeigeführt.
• Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern
sind wichtige Kriterien der Arbeit.
• Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt.
• Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst,
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation
ein geeignetes Angebot zu realisieren.
• Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder werden ganzheitlich geför-
dert.
• Für alle Kinder, die dieses Angebot benötigen,
wird in den letzten zwei Jahren vor dem Schulein-
tritt eine zusätzliche Sprachförderung angeboten.
• Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2013
mit einer Versorgungsquote von bis zu 23,3 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Bericht
Im Jahr 2012 wurde der u3-Ausbau in Münster deutlich forciert. Mit insgesamt ca. 40 Maßnahmen wird das
u3-Angebot sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege deutlich erhöht. Bis auf
wenige Ausnahmen wurden alle bestehenden Kitas erweitert und können für ihre fachliche und bedarfsgerech-
te familienorientierte Angebotsentwicklung für alle Kinder - sowohl für u3- als auch für ü3-Kinder - Plätze an-
bieten.
Die Entwicklung der Angebote in den bestehenden Einrichtungen hat zur Folge, dass alle Kitas in Münster in
ihrer Zukunftsfähigkeit gleichermaßen gestärkt werden. Dieses dient auch einer wirtschaftlichen Ressourcen-
entwicklung der vorhandenen Infrastruktur.
Hierdurch sowie durch den weiteren qualitativen Ausbau der Kindertagespflege stieg die Anzahl der u3-Plätze
um 263 auf nunmehr 2.624 Plätze. Die Versorgungsquote wurde weiter deutlich erhöht und stieg insgesamt
auf 34,1 %. Damit lag sie um rd. 3 % höher als im zurückliegenden Jahr und um 2 % über dem Planansatz für
2012.
Produktüberblicke
33
Mit 100,2 % konnte die Versorgungsquote für ü3-Kinder stabil gehalten werden. Auch für die ü3-Kinder wur-
den rd. 200 neue Plätze geschaffen, die erforderlich waren, um dem Anstieg der Anzahl der ü3-Kinder be-
darfsgerecht Rechnung tragen zu können.
Mit dieser Entwicklung ist die Ausbauplanung im Bestand weitestgehend abgeschlossen und damit an ihre
Grenzen gekommen. Insgesamt sind in 2012 27 u3-Gruppen mehr als in 2011 an den Start gegangen. Die
Anzahl der neuen Kitas blieb mit insgesamt 162 Kitas hinter den Annahmen von 169 Kitas zurück. Dieses lag
zum einen an Verzögerungen bei der Umsetzung der Planungen für neue Kitas und zum anderen aber auch
an den großen Ausbauanstrengungen, im Rahmen der bestehenden Kitas neue u3-Gruppen zu errichten und
durch diese Vergrößerung und Umstrukturierung zur fachlichen und wirtschaftlichen positiven Entwicklung der
Einrichtungen beizutragen.
Die o. g. Ausbauerfolge stehen vor allem im Zusammenhang mit dem Anstieg der Anzahl der Kinder - sowohl
der u3- als auch der ü3-Kinder: Die Anzahl der u3-Kinder stieg um 136 auf 7.691 Kinder und die Anzahl der
ü3-Kinder um 213 auf 7.229 Kinder.
Auch die betriebliche Kindertagesbetreuung wurde weiter ausgebaut. Das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien konnte in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespfle-
ge und den Unternehmen 158 neue betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze verzeichnen. Inzwischen halten
21 Unternehmen und Betriebe in Münster insgesamt 363 Betreuungsplätze für Kinder vor.
Für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung sind in der Zukunft weitere Neubau-
maßnahmen zwingend erforderlich. Ein großer Teil davon ist bereits geplant und in der baulichen Umsetzung.
Alle Maßnahmen werden jeweils umfassend im jeweiligen Kindertagesbericht aktuell dargestellt und über Ein-
zelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zur Analyse der tatsächlichen Bedarfe sind weitere Untersuchungen und Befragungen notwendig. Dazu wer-
den laufend die Anmeldungen ausgewertet und die Stadt Münster beteiligt sich an einer bundesweiten Eltern-
umfrage zum Kindertagesbetreuungsbedarf.
Mit der Einführung eines web-basierten Anmeldesystems können die bestehenden Bedarfe kurzfristiger er-
kannt und entsprechende Maßnahmen früher geplant werden. Außerdem schafft ein solches unterstützendes
Anmelde- und Vergabesystem für alle Beteiligten eine möglichst große Transparenz bei der Vergabe der
Betreuungsplätze.
Nachdem in den vergangenen Jahren wegen der fehlenden Landesförderung keine weiteren Familienzentren
an den Start gingen, konnten in 2012 zwei weitere Kitas zu Familienzentren ausgebaut und gefördert werden;
insgesamt sind in Münster nun 26 Kitas als Familienzentren tätig.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kindertageseinrichtungsplatz
für Kinder von 3-6 Jahren (in %)
100 100,2
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei
Jahren (in %)
21,6 21,2
Produktüberblicke
34
Leistungsdaten
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
7.189 7.691
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.997 7.229
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder 1.552 1.631
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis
unter 6 Jahren
7.189 7.243
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0 bis unter 6 Jahren) 8.741 8.874
davon:
Plätze in Gruppen für Kind er von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
1.772
10
690
1.072
2.280
0
805
1.475
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
1.050
10
220
820
964
5
150
809
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.919
120
3.199
2.600
5.630
133
2.901
2.596
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anzahl der Familienzentren 24 24 26
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165 164 162
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 48 47 47
Einrichtungen evangel ischer Träger 15 15 15
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50 49
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 28 28
Einrichtungen sonstiger Träger 23 24 23
Anzahl der Gruppen 423 424 443
davon:
Gruppen in Einrichtungen kat holischer Träger 150 149 154
Gruppen in Einrichtungen ev angelischer Träger 40 40 45
Produktüberblicke
35
2010 2011 2012
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
63 63 64
Gruppen in Einrichtungen in st ädtischer Trägerschaft 97 96 105
Gruppen in Einrichtungen sonstiger finanzschwacher Träger 73 76 75
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 899 899 860
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern,
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
23 19 22
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter
Kinder (Einzelintegration)
298 332 331
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
83
70
83
70
210
60
Anzahl der Spielgruppen 762 746 620
Produktüberblicke
36
Produktüberblicke
37
Produktüberblicke
38
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2012
47
15
49
28
23
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft - 2012
154
45
64
105
75
Katholische Träger
Evangelische Träger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige Träger
Produktüberblicke
39
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform (städtisch und freie Träger)
1.680
931 875
5.738
2.280
964
5.6305.776
1.860
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2010
2011
2012
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier
Träger in 2012
Gruppenform II;
12.621.963 €
Gruppenform I;
11.565.291 €
Gruppenform III;
26.055.781 €
Produktüberblicke
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) - alle Kitas
0
1.042
10
1.170
0
805
1.475
638 680
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2010
2011
2012
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II) - alle Kitas
2
763
2 5
150
809
166
738
135
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2010
2011
2012
40
Produktüberblicke
41
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) - alle Kitas
2.431
133
2.901
2.596
168
3.177
142
3.012
2.584
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2010
2011
2012
Produktüberblicke
42
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt, begleitet stadtteilorientiert Eltern
und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
• Stellen: 14,66
• Aufwendungen: 7.155.492 €
• Erträge: 2.445.682 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
11,5 12,3 12,9
Kinder unter 3 Jahren 7.310 7.555 7.691
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 1.100 1.144 1.150
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 839 932 993
für Kinder von 3 - 6 Jahren 102 77 76
für Kinder von 6 - 10 Jahren 159 135 81
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wurden die Qualifizierungsangebote für Tagesel-
tern geplant, organisiert und weiterentwickelt.
• Das Thema „§ 8a“ wurde in den Vorbereitungskurs implementiert.
• Informationen über den vorbeugenden Brandschutz wurden für Tagespflegepersonen, die im eigenen Haus-
halt betreuen, aufbereitet.
• Teile eines Konzepts zur Randzeitbetreuung wurden entwickelt. Das Konzept ist noch weiter zu entwickeln.
• Die Struktur der Tagesmüttertreffen mit dem Ziel der Optimierung wurde analysiert.
• Das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Neugewinnung von Tagespflegepersonen, ist umgesetzt wor-
den.
Produktüberblicke
43
• Die Vereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson wurde überarbeitet.
• Der Ausbau von Kindertagespflege in anderen Räumen ist weiter erfolgt.
• Der Ausbau der betrieblichen Kindertagespflege ist weiter erfolgt.
• Ein standardisiertes Auswahlverfahren für interessierte Tagespflegepersonen an der betrieblichen Großta-
gespflege wurde erprobt.
• Die ersten Schritte zur Neukonzeptionierung und -programmierung der Datenbank „Kindertagespflege“ wur-
den unternommen.
• Die Geschäftsprozesse wurden mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wurde weiterentwickelt.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege werden die Qualifizierungsangebote für Tagesel-
tern geplant, organisiert und weiterentwickelt.
• Im Rahmen eines Modellprojekts werden drei Startgruppen zur Einübung eines kollegialen Beratungsmo-
dells durchgeführt.
• Es wird ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Kindertagespflege ausgearbeitet.
• Der Vermittlungsprozess wird im Zusammenwirken mit den Tageseltern optimiert.
• Die Struktur der Tagesmüttertreffen wird entsprechend der Analyse aus 2012 im Zusammenwirken mit den
Tageseltern den Bedarfen angepasst.
• Der Bereich „Kindertagespflege in anderen Räumen“ wird ausgebaut.
• Der Bereich „Betriebliche Kindertagespflege“ wird ausgebaut.
• Die Datenbank „Kindertagespflege“ wird neu programmiert und den aktuellen Bedarfen angepasst.
• Die Geschäftsprozesse werden mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands weiter optimiert.
• Das Handbuch für die Fachberatung wird weiterentwickelt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
• Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert.
• Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht geworben.
• Die Kindertagespflegeplätze werden um jährlich
30 neue Plätze ausgebaut.
• Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz,
KiföG) wird umgesetzt.
• Kommunale Regelungen werden umgesetzt.
• Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten
und begleitet.
• Nachgefragte Plätze werden an Tagespflegeper-
sonen vermittelt.
• Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert.
• Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut.
• Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft,
gefördert und gesichert.
• Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte
Angebote vernetzt.
Produktüberblicke
44
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2013 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 11,7 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden.
Bericht
Das Ziel für den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege lag für
das Jahr 2012 bei einer Versorgungsquote von 11 %. In 2012 lag diese Quote im Ergebnis dagegen schon bei
12,9 % und somit um 1,9 % oberhalb des geplanten Ziels. Das mittelfristige Ziel des Ausbaus der Kinderta-
gespflege bis 2013 mit einer Versorgungsquote von 11,7 % ist damit bereits jetzt erreicht. Die dem Bedarf
entsprechende Anfrage (d. h. nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-
Plätzen in Kindertagespflege ist in bestimmten Stadtteilen höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon
jetzt bei dem Planungsziel für 2013 liegt. Somit sind trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2012 weitere
Anstrengungen in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Darüber hin-
aus ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt erheblich höher sein wird
als bisher angenommen.
Die in der Qualifizierung tätigen Dienste und Einrichtungen haben sich 2009 zum Netzwerk zur Qualifizierung
von Kindertagespflege zusammengeschlossen (V/0109/2009) und sind kontinuierlich in der Planung und
Durchführung der Qualifizierung tätig. Die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems schlägt sich auch
2012 in den Zielkennzahlen nieder. Ganz deutlich zeigt sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreuungs-
stunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie bis 2011 auf 67 % und
von dort in 2012 auf 78 % an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in
Qualifizierungsstufe 1 von 10 % auf 2 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolgten wesentlich
schneller als angenommen und werden sich voraussichtlich in 2013 weiter fortsetzen (siehe hierzu auch
V/0117/2011).
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei
Jahren in Kindertagespflege (in %)
11 12,9
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160/190 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
67 78
Leistungsdaten
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
29 20
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
4 2
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
7.189 7.691
Produktüberblicke
45
Leistungsdaten
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.011 1.150
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 791 993
Kinder von 3 - 6 Jahren 81 76
Kinder von 6 - 10 Jahren 139 81
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Erstberatung von Eltern 1.078 1.077 1.021
Neuvermittlungen 841 859 895
Anzahl Tagespflegepersonen 400 420 420
Begleitete Tagesmütter-Treffen 230 229 222
Kooperationen mit Familienzentren 23 23 26
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 702 595 677
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 11.726 12.134 13.187
Großtagespflegestellen (inklusive Betrieblicher GTP) - Anzahl 17 22 24
Großtagespflegestellen (inklusive Betrieblicher GTP) - Plätze 140 175 200
davon:
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - Anzahl 14 17 20
Großtagespflegestellen - andere geeignete Räume - Plätze 114 133 167
Großtagespflegestellen - eigene Räume - Anzahl 3 5 4
Großtagespflegestellen - ei gene Räume - Plätze 26 42 33
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Anzahl 9 10 11
Betriebliche Kindertagespflegestellen - Plätze 61 65 92
davon:
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 7 8 11
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 52 58 92
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - Anzahl 2 2 0
Betriebliche Kindertagespflege mit max. 5 Plätzen - Plätze 8 7 0
Produktüberblicke
46
Entwicklung in den Bereichen "Erstberatun g von Eltern"
und "Neuvermittlungen"
1.078 1.077
1.021
895841 859
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen
2010
2011
2012
Entwicklung der Zahl der Kindertagespflegeverhältnisse
839
993
261
932
212 157
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
2010 2011 2012
ü3-Bereich
u3-Bereich
Produktüberblicke
47
Entwicklung der Teilnehmerstunden für
Qualifizierungsmaßnahmen
11.726
12.134
13.187
10.500
11.000
11.500
12.000
12.500
13.000
13.500
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen
2010
2011
2012
Entwicklung der Verteilung der geleisteten
Betreuungsstunden nach Qualifizierungsstufen
65
78
30
67
2030
5 32
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2010 2011 2012
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Produktüberblicke
48
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Die Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit. Das Produkt wird durch die freien Träger, Initiativen und den öffentlichen Träger der Jugend-
hilfe vorgehalten.
Darüber hinaus gehören die Offenen Ganztagsschulen in Münster in die Zuständigkeit des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 11, 12 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12–63 Nr. 2)
Ressourcen
• Stellen: 125,38
• Aufwendungen: 15.449.984 €
• Erträge: 6.990.119 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Einrichtungen in der Förderstruktur 45 44 45
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 45.745 47.755 47.755
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 15 22 24
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Die neuen Leistungsvereinbarungen der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind gemeinsam mit
den Einrichtungen und Trägern weiterentwickelt worden.
• Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind zum 01.03.2012 in Kraft
getreten.
• Der Offene Ganztag wurde weiter ausgebaut. So hat sich die Platzzahl um ca. 10 % erhöht.
• Das stadtweite Partykonzept wurde in Kooperation mit dem Jugendrat und dem Jovel umgesetzt.
• Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wur-
den sukzessive umgesetzt.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Am 21.03.2013 wird die nächste Jugendratswahl durchgeführt.
• Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen der städtischen und freien Träger der aufsuchenden Arbeit ist
geplant.
• Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wer-
den umgesetzt.
• Der Offene Ganztag wird bedarfsgerecht weiter ausgebaut.
Produktüberblicke
49
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Angebote der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden.
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten.
• Eine engere Wechselwirkung zwischen Finanzie-
rung, Leitung und Qualität der offene Kinder- und
Jugendarbeit wird erzielt.
• Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder-
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung für
den Sozialraum (Handlungsempfehlung Kinder-
und Jugendförderplan).
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Neue Leistungsvereinbarungen werden abge-
schlossen.
• Die Einrichtungen sowie die aufsuchende Arbeit
in Stadtteilen (z. B. in AKs) werden sozialräumlich
vernetzt.
• Das kommunale Cliquenkonzept wird umgesetzt.
• Über die Angebote der aufsuchenden Arbeit in
Stadtteilen findet ein regelmäßiger Austausch mit
den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit statt.
• Für Angebote im öffentlichen Raum wird durch
persönlichen Kontakt im Stadtteil geworben.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
In den 43 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 47.755 Angebotsstunden
pro Jahr stadtweit durchgeführt.
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei
mindestens 20 % pro Einrichtung.
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt.
Bericht
Das Ziel, dass mindestens 40 % der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig am Wo-
chenende geöffnet haben, wurde mit rund 53 % deutlich übertroffen. Die Einrichtungen reagieren damit auf die
veränderten Bedarfe, Wochenendöffnungszeiten für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Die Einrichtungen haben die vertraglich vereinbarten Angebotsstunden in Höhe von 47.755 Stunden mehr als
deutlich übertroffen, die tatsächlich geleisteten Angebotsstunden betragen ca. das Doppelte.
Alle Einrichtungen erreichen das Ziel, mindestens 20 % der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung
und Kommunikation“ durchzuführen. Dieses Ziel wird durchgängig seit Jahren erreicht.
In 12 Sozialräumen gibt es Angebote der aufsuchenden Arbeit. Damit wird ein großer Teil des Stadtgebietes,
besonders die sozialen Brennpunkte, abgedeckt und sorgt somit zu einer deutlich entspannten Situation in
den jeweiligen Stadtteilen.
Mit der Erstellung des 2. Kinder und Jugendförderplans ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 ein planungsrele-
vantes Werk für die Kinder- und Jugendarbeit entstanden. Der Kinder- und Jugendförderplan bildet eine solide
Grundlage für die Trägerförderung und Gestaltung des Feldes der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten
Stadtgebiet Münsters. Pädagogische Grundprinzipien werden mit Bevölkerungsdaten, Sozialstrukturdaten und
Bestandsdaten verknüpft und liefern Ziele der Kinder- und Jugendarbeit bis Ende 2014. 2015 wird der 3. Kin-
der- und Jugendförderplan erscheinen (http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoerderplan_2010-
2014.pdf).
Produktüberblicke
50
Mit Übernahme der Durchführung der Ganztagsbetreuung an 45 Schulen durch die Jugendhilfe bei gleichzei-
tiger Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Ju-
gendarbeit und Schule außerordentlich ausgebaut worden. Die steigenden Zahlen von Anmeldungen im Offe-
nen Ganztag dokumentieren veränderte Bedarfe in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 53
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 47.755 47.755
Anteil der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen (in %)
100 100
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit 12 12
Leistungsdaten
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 43 45
Aufsuchende Angebote der offenen Jugendarbeit 13 13
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
15 24
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen
43 45
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.000 50.000
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12
Anzahl der Plätze für den „Offenen Ganztag“ 3.250 3.543
davon:
Anzahl der Plätze an Grundschulen 3.130 3.445
Anzahl der Plätze an Förderschulen 120 98
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die Bis-Mittag-Betreuung 2.450 2.281
Produktüberblicke
51
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Einrichtungen in der Förderstruktur 45 44 45
von freien Trägern 37 35 36
in Trägerschaft der Stadt Münster 8 9 9
davon:
katholische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 13 13 13
evangelische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 9 7 7
sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 15 15 16
städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 8 9 9
Zu erbringende Angebotsstunden der Einrichtungen 45.745 47.755 47.755
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem Ganztag 45 45 45
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3 3 3
Produktüberblicke
52
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kennzei-
chen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaft-
lich in Jugendverbänden und -gruppen.
Ressourcen
• Stellen: 0,61
• Aufwendungen: 356.093 €
• Erträge: 327 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Jugendverbände in Münster 23 23 24
Ausgegebene Jugendleiterkarten 54 65 64
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind zum 01.03.2012 in Kraft
getreten.
• Die Veranstaltung „THX – fetten Dank“ für Ehrenamtliche hat am 26.10.2012 mit rund 400 Jugendlichen
stattgefunden.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Für die Jugendverbände soll ein systematisches Berichtswesen erstellt werden, damit die in den Jugend-
verbänden Aktiven und ihre Arbeit abgebildet werden können.
• Es wird mit den Jugendverbänden ein handhabbares Verfahren zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a
SGB VIII für Neben- und Ehrenamtliche in den Jugendverbänden und -gruppen erarbeitet.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Bestandsdaten der Jugendverbandsarbeit werden
erhoben.
• Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden.
• Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert.
• Das Engagement wird anerkannt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Ein Prototyp zur Dokumentation wird mit den Ju-
gendverbänden entwickelt und abgestimmt.
• Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica
werden ausgebaut und attraktiver.
• Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard
(siehe neue Richtlinie).
• Die Jugendverbände wissen um die finanzielle
Förderung im Rahmen der Richtlinien.
Produktüberblicke
53
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Um den Wert von Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter zu steigern und deut-
lich zu kennzeichnen, wird ein Gütesiegel eingeführt. Sodann werden im laufenden Jahr mindestens 5 Maß-
nahmen mit entsprechender Qualität angeboten.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen.
Bericht
Die Jugendverbandsarbeit ist eine wichtige Säule in der Ansprache von Kindern und Jugendlichen im Rahmen
der Freizeitgestaltung und des sozialen Engagements. Bestandsdaten über die Anzahl der Kinder- und Ju-
gendlichen, die erreicht werden, fehlen bisher. Mit den Jugendverbänden ist über eine mögliche Dokumentati-
on gesprochen worden. In diesem Jahr sollen Zahlen erhoben und ein systematisches Berichtswesen aufge-
baut werden.
Mit den Jugendverbänden soll eine Vereinbarung zur Vorlage von Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB
VIII für Neben- und Ehrenamtliche in den Jugendverbänden und -gruppen erarbeitet werden. Das Verfahren
soll im Sommer 2013 abgeschlossen sein.
Die Verbände führen auch weiterhin Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbildung von Ehrenamtlichen
durch und bauen dieses Angebot noch aus, damit ein münsterweit gültiger Standard angewendet wird (siehe
neue Richtlinie).
Die Anzahl der Firmenvergünstigungen im Rahmen der Juleica liegt mit 84 Firmen über dem Ansatz von 80.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 0
Anzahl der Firmenvergünstigungen 80 84
Leistungsdaten
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 51
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 64
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Jugendverbände in Münster 23 23 24
davon:
katholische Jugendverbände 6 6 7
evangelische Jugendverbände 3 3 3
sonstige Jugendverbände 14 14 14
Produktüberblicke
54
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
• aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork,
• soziale Gruppenarbeit,
• Lernhilfen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII
• Wohnhilfen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII und
• Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge.
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Die
Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und
-förderung.
Ressourcen
• Stellen: 4,66
• Aufwendungen: 1.297.822 €
• Erträge: 80.700 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit
Flüchtlingsstatus (in Stunden)
2.288 2.288 2.314
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreu-
ten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen
121 115 146
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Das aufsuchende Angebot an der Fresnostraße wurde von der Stadtteileinrichtung Wuddi übernommen.
• Seit 2012 unterstützt ein pensionierter Arzt das offene Angebot der Streetwork in der Gesundheitsvorsorge
und Rückführung in das Regelgesundheitssystem.
• Die sozialpädagogischen Angebote in der Flüchtlingsunterkunft Trauttmansdorffstraße wurden mit den An-
geboten des Stadtteilhauses Berg Fidel abgestimmt und umgesetzt.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Im Jahr 2013 soll ein Risikokompetenz-Training (Rope) für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen
der Suchtprävention in einem weiteren Stadtteil durchgeführt werden.
• Im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit wird ein mobiles Angebot im Bereich Wienburgpark aufgebaut.
Produktüberblicke
55
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger
Menschen bei der
• Entwicklung persönlicher Kompetenzen,
• gesellschaftlichen Integration und
• Teilhabe an Bildungsangeboten.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert.
• Schwellen im Zugang zu den Angeboten werden
bewusst niedrig gehalten.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der problematische Suchtmittelkonsum von Jugendcliquen in den Stadtteilen soll reduziert werden. Ergänzend
zu den präventiven Maßnahmen der Drogenhilfe wird für freie Träger ein Qualifizierungsprojekt (Risikokompe-
tenztraining) zum professionellen Umgang mit problematischen, Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen
durchgeführt.
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, soll dauerhaft in 6 stadtteilbezogenen Gruppen soziale
Gruppenarbeit durchgeführt werden.
Bericht
Nach der erfolgreichen Durchführung der Multiplikatorenschulung zur Suchtprävention für Fachkräfte in der
aufsuchenden Arbeit sollte dieser nachhaltige Ansatz im Jahr 2012 durch eine weitere Multiplikatorenschulung
für Fachkräfte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit ergänzt werden. Dieses Angebot konnte wegen fehlender
Nachfrage nicht umgesetzt werden. Im Rahmen des Qualitätszirkels Jugendsozialarbeit wird geprüft, ob und
inwieweit eine Multiplikatorenschulung stadtteilorientiert erneut angeboten wird.
Die soziale Gruppenarbeit wurde bedarfsgerecht in den Stadtteilen Gievenbeck, Kinderhaus, Coerde, Hiltrup,
Angelmodde und in Mitte Nord durchgeführt. Durch die gute Zusammenarbeit mit der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit ist es gelungen, straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit zu er-
reichen. In verschiedenen Modulen werden Straftaten reflektiert und so weiterer Delinquenz vorgebeugt.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 0
Anzahl der stadtteilbezogenen Gruppen, in denen soziale Gruppenarbeit
durchgeführt wird
6 6
Leistungsdaten
Anzahl der Stadtteile in Münster 21 21
Anzahl der geförderten Kinder in den Lernhilfen (insg.) 300 282
Freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlinsstatus
(in Stunden)
2.000 2.314
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 120 146
Produktüberblicke
56
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozialarbeit 9 9 9
Davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 2 2
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 3 3
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III SGB
VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfe
31
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden Jugendsozial-
arbeit
1 1 1
Produktüberblicke
57
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Leistung umfasst
• Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen, den
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grundschulen und der städtischen Förderschule für so-
ziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsorientierter Beratung und präventiver
Gruppenarbeit,
• Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schülerinnen und Schüler
der Hauptschulen, der städtischen Förderschulen sowie der Realschulen und Gymnasien,
• finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie
• die Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung.
Ressourcen
• Stellen: 15,82
• Aufwendungen: 1.772.274 €
• Erträge: 9.039 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 570 484 393
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung berate-
nen Schüler/-innen
47
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung rein-
tegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweige-
rer
46
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeit-
raum
49 44 26
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Für die Jugendhilfe an den Hauptschulen konnte die Evaluation abschließend erarbeitet werden. Mit der
Umsetzung wurde zum Schuljahr 2012/2013 begonnen.
• Die Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket wurde an ca. 40 Schulen in Münster etabliert. 50 %
der Stellen werden von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Die städtischen Stellen sind je zur Hälf-
te bei Amt 40 und Amt 51 angesiedelt.
• Die Entwicklung eines stadtweit abgestimmten Konzeptes zur Etablierung eines außerschulischen Lernor-
tes für schulpflichtige schulverweigernde Jugendliche (Produktionsschule) wurde im Rahmen der Schulent-
wicklungsplanung unterstützt.
• Die Fachberatung Schulverweigerung hat Kooperationsstrukturen mit der Sekundarschule und der Gesamt-
schule entwickelt.
Produktüberblicke
58
• Das präventive Elternangebot „Ein guter Start“ an der Gesamtschule und der Sekundarschule wurde etab-
liert.
• Die Leistungen der Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurden evaluiert
und im Rahmen eines Berichtes dargestellt.
• Das sozialpädagogische Angebot in der Villa Interim wurde entsprechend der Konzeption erfolgreich umge-
setzt. Ein entsprechendes Berichtswesen wurde aufgebaut.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Eine Übertragung des Angebotes „Jugendhilfe an Schulen“ auf die Gesamtschule und Sekundarschule wird
geprüft.
• Die Entscheidung des Bundes über die Fortführung der Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket
wird voraussichtlich im Sommer 2013 getroffen.
• Die Ergebnisse der Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zum Aufbau einer Produktionsschule wer-
den umgesetzt.
• Die Evaluationsergebnisse an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden ausgewertet.
• Die Jugendhilfeangebote im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung werden weiterentwickelt / angepasst.
• Das Angebot der Förderinseln wird fachlich weiterentwickelt. Die Standorte an den Schulen werden über-
prüft und angepasst.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
• Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden.
• Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem.
• Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedlichen
Schulen werden vorgehalten.
• Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt.
• Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Mindestens 26 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an den
Hauptschulen“ betreut.
Mindestens 25 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Bericht
Der Anteil der betreuten Schülerinnen und Schüler lag mit 20 % unter dem angestrebten Ziel. Der Ansatz 2012
konnte vor allem wegen längerfristiger Personalausfälle nicht erreicht werden. Gleichzeitig wurden 13 % der
Schülerinnen und Schüler an der Johannes-Gutenberg-Realschule in Münster-Hiltrup mit dem Angebot er-
reicht.
Produktüberblicke
59
Der Anteil der rückgeführten Schülerinnen und Schüler ins Regelschulsystem lag mit ca. 18 % unter dem an-
gestrebten Ziel von 25 %. Wegen der zunehmenden Inklusionsbemühungen der Regelschulen blieben die
Schülerzahlen an der Richard-von-Weizsäcker-Schule im Berichtsjahr rd. 37 % unter dem Ansatz, wobei damit
auch der Anteil der reintegrierbaren Schüler/-innen deutlich abgenommen hat.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 26 20
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamtzahl (in %) 25 18
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweige-
rer (in %)
90 98
Leistungsdaten
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.029 1.982
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 393
Schüler /-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe
zum Stichtag
80 50
Schüler /-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe
zum Stichtag
85 83
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe im
Berichtszeitraum
95 60
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe im
Berichtszeitraum
100 96
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeitraum 44 26
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten Kinder in den Förder-
inseln
28 28
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung beratenen Schüler/-
innen
45 47
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung reintegrierten bzw. in
passgenaue Hilfen vermittelten Schulverweigerer
40 46
Produktüberblicke
60
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung
67 41 29
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezogenen
Jugendhilfeleistungen
4
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Grundschüler/-innen insgesamt 9.346 9.490 9.223
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.264 2.082 1.982
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.927 13.185 10.554
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.415 4.433 4.433
Schüler/-innen an allen Förderschulen 1.038 999 928
Produktüberblicke
61
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst
• die Suchtprävention,
• suchtbegleitende Hilfen,
• ausstiegsorientierte Hilfen und
• die Unterstützung von Selbsthilfe.
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert,
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/-innen der Stadt Münster sensibilisiert.
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motivati-
onsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbsthil-
fepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e. V. (kommunale und kommunalisierte Landesmittel)
der städtischen Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für
Jugendliche und junge Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landeskonzept gegen Sucht NRW; § 16 SGB II.
Ressourcen
• Stellen: 9,05
• Aufwendungen: 1.121.994 €
• Erträge: 251.690 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307* 3.163*
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849
Durchgeführte Fortbildungstage 53 51 43
Präventionsberatungen 136 88 104
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte
Produktüberblicke
62
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Die Aktionstage zur Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ wurden unter der Schirmherr-
schaft des Oberbürgermeisters Markus Lewe in einer feierlichen Auftaktveranstaltung im Stadtweinhaus am
22. Juni 2012 und bis zum 5. Juli in Münster durchgeführt. Unter Federführung der Drogenhilfe waren die
Aktionstage in Zusammenarbeit mit den AK Suchtvorbeugung vorbereitet worden; über 100 Einrichtungen
und Institutionen beteiligten sich mit attraktiven Veranstaltungen, die in einem umfangreichen Programmheft
der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
• Das im Vorjahr neu installierte Kursangebot „FreAk“ (Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumen-
ten) zur selektiven/indizierten Alkoholprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wurde zwei Mal an je-
weils 4 Abenden mit Vor- und Auswertungsgespräch erfolgreich mit 13 Teilnehmern/-innen durchgeführt.
Analog dazu wurde das Gruppenangebot FreD (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten/-
innen) zur selektiven/indizierten Drogenprävention drei Mal mit 20 Teilnehmern/-innen durchgeführt.
• Das Konzept des pädagogisch begleiteten Gruppenangebots für ehemals regelmäßige Cannabiskonsumen-
ten/-innen „ECKI“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Initiative) wurde fortgeschrieben. Nach einem Neustart im
Februar wurde das selbsthilfeorientierte Gruppenangebot an 37 Abenden mit 9 Teilnehmern/-innen in 2012
durchgeführt.
• Die AG Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum traf sich als Begleitgremium der "Handlungsempfeh-
lungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in
Münster" unter Federführung der Drogenhilfe zwei Mal. Schwerpunktthema war die Zusammenarbeit aller
Beteiligten und im Besonderen die Optimierung der Kooperation mit den substituierenden Ärzten sowie die
Risikominimierung bei der Take-Home-Vergabe von Substitutionsmitteln.
• Im Rahmen der Angehörigenarbeit referierten Teilnehmer/-innen des Elternkreises und eine Kollegin der
Drogenhilfe als „Best-Practice-Modell“ auf einer landesweiten Elternkreistagung des LWL. Im Frühjahr und
Herbst fanden an zwei Wochenenden thematische Elternkreisworkshops statt.
• Der Höhepunkt der Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ jährte sich im Karneval bereits zum 8. Mal.
Schwerpunkt der Session 2011/2012 war Alkohol und Vandalismus. In Kooperation mit der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster wurde die Akzeptanz und Wirksamkeit der Kampagne erstmalig extern mit
sehr positiven Ergebnissen evaluiert. Der Internetauftritt „www.vollistout.de“ wurde komplett überarbeitet
und nunmehr barrierefrei in das städtische Rahmendesign überführt.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die Kampagne zur Alkoholprävention „Voll ist out“ wird fortgeschrieben: thematischer Schwerpunkt in der
Session 2012/2013 ist „die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der Stadt Münster“. Die
Ergebnisse des ersten und zweiten Teils der Evaluation durch die Universität Münster, Fachbereich Psy-
chologie, werden veröffentlicht und fließen in die weitere inhaltliche und strategische Ausrichtung der Kam-
pagne ein. Für die Session 2012/2013 ist die wissenschaftliche Evaluation von Präventionsveranstaltungen
für Schulklassen als dritter Teil der Evaluationsstudie geplant.
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit drogenabhängigen Schwangeren und Eltern
mit Erziehungsverantwortung wird fortlaufend durch die AG „Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“
begleitet; thematische Schwerpunkte in 2013 werden die weitere Optimierung der Kooperation, die syste-
matische Erhebung von Fällen sowie Formulierung von Mindeststandards in der PSB Schwangerer / Eltern
mit Erziehungsverantwortung sein.
• Die Suchtprävention wird als neues thematisches Handlungsfeld das aktuelle Thema „Medikamentenmiss-
brauch“ mit einer thematischen Fachveranstaltung / Schulung aufgreifen.
• Die Drogenhilfe in städtischer Trägerschaft wird 40 Jahre jung. Das Jubiläum wird im Rahmen einer Fach-
veranstaltung gefeiert werden.
Produktüberblicke
63
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig
erreicht.
• Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen Be-
troffener werden verbessert, Kriminalisierung re-
duziert sowie eine soziale und berufliche Rein-
tegration angestrebt.
• Junge Menschen haben eine kritische Einstellung
zu Suchtmitteln und gehen mit ihnen verantwor-
tungsvoll um.
• In Schule und Jugendhilfe gibt es in der Sucht-
prävention engagierte und qualifizierte Multiplika-
toren/-innen.
• Die Angebote der Suchtprävention und -hilfe in
Münster sind aufeinander abgestimmt; die Res-
sourcen werden gebündelt.
• Die Öffentlichkeit wird für die Themen „Sucht“ und
„Suchtvorbeugung“ sensibilisiert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die Drogenhilfe hält jugendspezifische Angebote
vor, junge Menschen werden auf jugendgerechten
Wegen angesprochen, Hemmschwellen werden
abgebaut.
• Betroffene Personen erhalten Unterstützung im
Rahmen von Krisenintervention und Beratung, bei
der Vorbereitung von Ausstiegsprozessen sowie
der Nachsorge.
• Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen.
• Für Multiplikatoren/-innen aus Schule und Ju-
gendhilfe werden Präventionsberatung, Projekte,
Fortbildungen und Fachtagungen für eine qualifi-
zierte Suchtprävention angeboten.
• Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projekte
und Kampagnen werden konzipiert und umge-
setzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebe-
darf münden in einen Hilfeprozess.
Die Abbruchquote in der laufenden Beratung junger Menschen ist niedriger als 20 %.
Bericht
Der Anteil der unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf, die in einen kontinuierlichen Hilfeprozess mün-
deten, lag in 2012 mit fast 80 % über dem geplanten Ansatz (70 %).
Der Anteil der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse bei den unter 21-Jährigen lag mit ledig-
lich 7 % deutlich besser als der Ansatz von 20 %.
In der Drogenberatung wurden insgesamt 575 Erstgespräche geführt, das entspricht im Vergleich zum Vorjahr
einer nochmaligen Steigerung um 14 %. Davon waren 113 Personen unter 21 Jahre alt (20 %). Bei 69 Perso-
nen unter 21 Jahren wurde ein über das einmalige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf
festgestellt (61 %). Davon mündeten 55 Personen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (80 %).
In 2012 befanden sich insgesamt 83 junge Menschen unter 21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungspro-
zess. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 25 %. 56 Beratungsprozesse wurden in
dem Jahr beendet. Auch die Zahl der Erstgespräche mit jugendlicher Klientel in der Drogenhilfe hat sich von
62 (2010) über 98 in 2011 auf 113 Personen im vergangenen Jahr noch einmal deutlich erhöht.
Lediglich 7 % „Abbrüche“ in der Jugendberatung sind ein „Ausnahmewert“, insbesondere vor dem Hintergrund
der gerade bei Jugendlichen stark ausgeprägten Ambivalenz hinsichtlich einer dauerhaften Verhaltensände-
rung. Der erneut deutliche Anstieg der Erstgespräche mit jungen Klienten und die immer noch verhältnismäßig
Produktüberblicke
64
hohe „Haltequote“ belegen die Wirksamkeit der gezielten Ansprache junger Menschen in den letzten Jahren,
der Ausdifferenzierung der Angebote sowie die hohe Qualität der Jugendberatung in der Drogenhilfe.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jährigen, die in
kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
70 80
max. Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen
der unter 21-Jährigen (in %)
20 7
Leistungsdaten
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 450 517
Anzahl der Erstgespräche unter 21-Jährigen 50 113
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 300 575
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit vereinbartem Folgetermin 30 69
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher vereinbartem Folgetermin 21 55
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Präventionsberatungen 136 88 104
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 35 37 35
Durchgeführte Fortbildungstage 53 51 43
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 542 536 517
davon:
männlich 422 414 388
weiblich 120 122 129
davon Angehörige 68 83 102
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849
Produktüberblicke
65
2011 2012 2010
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307* 3.163*
davon:
männlich 3.932 2.805 2.453
weiblich 434 502 710
Klientenkontakte insgesamt 10.438 9.496 9.012
Gruppenangebotstage 101 114 127
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 14 24 37
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger Kinder) 23 18 18
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 16 12 12
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten 12 12
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 556 604 660
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 101 97
*Änderung der Zählweise: nur unmittelbare Klientenkontakte
Stammklientel in der Beratung
129120 122
388
414422
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2010 2011 2012
weiblich männlich
Produktüberblicke
66
Verhältnis Erstgespräche - Stammklienten
504
406
575542 536 517
0
100
200
300
400
500
600
700
2010 2011 2012
Erstgespräche Stammklienten
Produktüberblicke
67
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und
Form der Kooperation geregelt.
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen „Familie“
und „Erziehung“ sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten
beschreiben.
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein vielfältiges Angebot für Frauen,
Männer und Paare zur Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen Fragen rund um
Schwangerschaft und Geburt. Die lösungs- und resscourcenorientierte Beratung umfasst die für die individuel-
le Situation notwendigen Informationen und ggf. die Vermittlung von dem Bedarf entsprechenden Hilfen. Die
Schwangerschaftsberatung stellt somit im Netz der sozialen Hilfen und Angebote der Stadt Münster einen
wichtigen Baustein dar, insbesondere im Kontext der frühen Hilfen, die den Zeitraum von der Schwangerschaft
bis zum 3. Lebensjahr umfassen.
Gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf Be-
ratung (§ 2,1 SchKG) regelt das Gesetz auch die gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Bera-
tung der Schwangeren in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6,7 SchKG).
Alle Familien mit Neugeborenen haben seit August 2008 die Möglichkeit, einen kostenlosen Familienbesuch
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Anspruch zu nehmen. Das Ziel der Besuche ist eine best-
mögliche Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen. In der Wohnung der Familie
erfolgt eine umfassende Information und Beratung über die Angebote und Leistungen im Bereich der Kinder-,
Jugend- und Gesundheitshilfe der Stadt Münster. In Stadtbereichen, in denen die Hebammengrundversorgung
nicht umfassend gewährleistet ist, gehen die sozialpädagogischen Fachkräfte gemeinsam mit Hebammen in
die Familien.
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes anknüpft.
Das Elterngeld soll verhindern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu
führt, dass die ökonomische Selbständigkeit verloren geht.
Ressourcen
• Stellen: 15,99
• Aufwendungen: 2.616.383 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 151.479 €
Produktüberblicke
68
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16 - 18 SGB VIII)
7.742 8.138 9.231
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschaftsberatun-
gen (§ 2 SchKG)
193 304 304
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.612 3.648 3.556
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.314 2.080 2.240
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten in 2012 war „Beitrag der Familien-
bildungsstätten im Rahmen Früher Hilfen“. Die Schwerpunktsetzung hierbei lautete „Maßnahmenprogramm
Kinderarmut, Stadtteilarbeit / Vernetzung, Schnittstellen Beratung / Bildung“.
• Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen bearbeitete im Jahr 2012 das Schwerpunktthema "Frü-
he Hilfen - Einbindung der Stadtteilkoordinatorinnen in das multiprofessionelle Team der Erziehungsbera-
tungsstellen". Start, Einbindung und Aufgabenbereich der Stadtteilkoordinatorinnen wurden von allen drei
Beratungsstellen als sehr positiv bewertet. So sind die Koordinatorinnen fest in die Teams der Beratungs-
stellen integriert. Durch ihre Funktion und ihren Aufgabenbereich tragen sie sehr viele Informationen über
den Stadtteil in die Teams und geben hierdurch zahlreiche Impulse. Gleichzeitig profitieren sie von der mul-
tiprofessionellen Ausrichtung, der langjährigen Beratungserfahrung und der hohen Fachlichkeit der Kolle-
ginnen und Kollegen der Erziehungsberatungsstellen. Insgesamt wird dieses neue Arbeitsfeld als sehr posi-
tiv bewertet.
• Das 35-jährige Jubiläum der städtischen Schwangerschaftsberatung wurde zum Anlass genommen, ein
aktuelles Faltblatt herauszugeben, das über die Angebote „Verhütung“, „Familienplanung“, „Schwanger-
schaft“ und „Konfliktberatung“ informiert.
• Die in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen in freier Trägerschaft erarbeiteten neuen Richtlinien über
Verfügungen aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungebore-
nen Lebens“, gültig ab 2012, wurden in die politischen Gremien eingebracht und einstimmig beschlossen.
Die Umsetzung erfolgte wie vorgesehen zum 01.04.2012.
• Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle führte in Kooperation mit der Fachstelle „Frühe Hilfen“
des Gesundheitsamtes eine Veranstaltung zum Thema „Alkohol in der Schwangerschaft“ durch. Die Koope-
rations- und Vernetzungspartner im Rahmen der Frühen Hilfen (Beraterinnen aus der Schwangerschaftsbe-
ratung, dem Präventionsbereich, der Suchtberatung, der Bezirkssozialarbeit, der Fachstelle „Frühe Hilfen“
des Gesundheitsamtes sowie Hebammen und Stadtteilkoordinatoren) wurden zu einem Fachvortrag ver-
bunden mit einem fachlichen Dialog eingeladen. Die gute Resonanz erfüllte die Erwartungen der Organisa-
toren und Teilnehmer gleichermaßen.
• Der Prozess zur Erarbeitung eines Kooperations- und Leistungsvertrages mit den Trägervertretern der
insgesamt 5 Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster wurde fortgeführt. Nach der Festle-
gung der Leistungsgruppen und Untergruppen sollen im weiteren Verfahren die Leistungen beschrieben
werden.
• Im Rahmen des Praxisprojektes „Aufsuchende Elternkontakte – Zielsetzung, Konzeption, Wirkungen“ vom
Institut für Soziale Arbeit (ISA) wurden Familienbesuchsdienste in Münster, Köln, Dormagen, Düsseldorf
und Gelsenkirchen von April 2010 an wissenschaftlich untersucht und evaluiert. Das Ergebnis der Evaluati-
on wurde in der Abschlusstagung am 17.04.2012 präsentiert. Auf der Tagung wurde die Durchführung der
Produktüberblicke
69
Willkommensbesuche im Tandem mit Hebammen durch die Fachstelle und eine beteiligte Hebamme vor-
gestellt.
• In Zusammenhang mit der Evaluation durch das ISA erhielt das Präventionsteam Mittel für Fortbildungen
und Supervision von der Aktion Mensch e.V. Eine Fortbildung fand in Kooperation mit der Beratungsstelle
„Frühe Hilfen“ vom Gesundheitsamt der Stadt Münster statt. Eingeladen waren hierzu die Familienhebam-
men, die Kooperationshebammen, die gemeinsam mit den Präventionsfachkräften die Familien besuchen
und die Mitarbeiterinnen der Fachstelle „Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen“. Im Mittelpunkt
stand das Thema „Netzwerkpartner frühe Hilfen: Frühe Bindung“, das mit Herrn Dr. Ralf Schäfer vom Klini-
schen Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universität Düsseldorf erörtert wurde.
Eine weitere Fortbildung zu dem Thema „Wie können wir Familien zur Annahme von Hilfen motivieren?“
wurde unter Beteiligung der Kollegen/-innen aus der Bezirkssozialarbeit durchgeführt.
• Die Elterngeldstelle hat im Geschäftsjahr 4.666 rechtsmittelfähige Entscheidungen getroffen. In lediglich
134 Fällen (2,9 %) wurde dagegen Widerspruch erhoben. Von diesen waren 19 Akten an die Bezirksregie-
rung Münster zur Erteilung eines Widerspruchsbescheides abzugeben. Nur ein Mal reichten die Antragstel-
ler Klage beim Sozialgericht ein.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Auch im Jahr 2013 hat der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten das Schwerpunktthema „Beitrag
der Familienbildungsstätten im Rahmen Früher Hilfen“.
• Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen wird das Schwerpunktthema „Frühe Hilfen“ auch in
2013 bearbeiten. Die Fokussierung wurde jedoch noch nicht festgelegt.
• Turnusmäßig ist der Erfahrungsbericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungs-
stellen in Münster für die Jahre 2011/2012 zu erstellen. In dem Bericht wird die Entwicklung des Sonder-
fonds unter Berücksichtigung der Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 dargestellt.
• Das Land strebt eine zweistufige Novellierung des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) an. Die erste Stufe wurde vom Landtag am 29.11.2012
beschlossen und tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Damit wird das zuständige Ministerium ermächtigt, ab 2013
(zusätzliche) Daten über die Tätigkeiten der landesgeförderten Schwangerschaftsberatungsstellen zu erhe-
ben. Auf der Grundlage dieser Daten sollen Kriterien entwickelt werden, die in der zweiten Stufe ab 2015
Einfluss auf die Verteilung der Landesförderung auf die einzelnen Beratungsstellen haben können.
• Das Präventionsteam Familienbesuche wird in 2013 weiterhin die Vernetzung mit Akteuren im Bereich
„Frühe Hilfen“ vorantreiben. Im Qualitätszirkel Frühe Hilfen steht dabei die Zusammenarbeit mit den vier
Stadtteilkoordinatoren im Mittelpunkt.
• Zum 01.01.2013 treten weitreichende Novellierungen des Bundeselterngeldgesetzes in Kraft. Die sich
hieraus ergebenen Veränderungen für die Beratung der Bürger/-innen und für die Bearbeitung der dann
eingehenden Anträge werden im ersten Halbjahr 2013 die Aufmerksamkeit der Elterngeldstelle auf sich zie-
hen.
• Der Bundestag und der Bundesrat haben das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes beschlos-
sen. Das Betreuungsgeldgesetz tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Bundesauf-
tragsverwaltung, so dass die Länder für die Organisation des Verwaltungsvollzuges zuständig sind. Wahr-
scheinlich ist eine Übertragung auf die Kommunen. Das Jugendamt geht davon aus, dass die Aufgabe hier
verortet wird. In Rede steht die Anbindung an die Elterngeldstelle. Ausführungsbestimmungen sind jedoch
noch nicht erlassen.
Produktüberblicke
70
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der Ange-
bote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungskom-
petenz unterstützt und gestärkt werden.
• Die Schwangerschaftsberatung berät in der
Schwangerschaft sowie nach der Geburt, vermit-
telt finanzielle Hilfen und bietet Unterstützung bei
der Bewältigung von psychosozialen Problemen,
damit Eltern die bevorstehende, veränderte Le-
benssituation sowie die Zukunft mit ihren Kindern
gut bewältigen können.
• Die Schwangerschaftskonfliktberatung berät Frau-
en und Männer und begleitet den Prozess der
„individuellen“ Entscheidungsfindung.
• Das Präventionsteam Familienbesuche setzt
auf eine frühzeitige Information und Beratung der
Eltern und stellt ggf. die Vermittlung zu anderen
Diensten sicher, um die bestmögliche Förderung
der Gesundheit und Entwicklung der Kinder in
Münster zu erreichen.
• Der Familiengutschein soll dazu beitragen, dass
Familien trotz einer sozialen oder wirtschaftlichen
Benachteiligung die Angebote der Familienbil-
dung vermehrt nutzen können.
• Die Elternzeit erleichtert Müttern und Vätern in
Verbindung mit dem Elterngeld die persönliche
Betreuung und Versorgung ihres Kindes.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der
Familienbildung und Erziehungsberatung wird
erhalten und ausgebaut. Dazu erfolgt ein regel-
mäßiger Austausch durch Jahres- und Kooperati-
onsgespräche sowie fachliche Diskurse.
• Die Schwangerschaftsberatung bietet Frauen
und Paaren zeitnah Beratungstermine an und hält
alle notwendigen Informationen zu Schwanger-
schaft, Geburt, gesetzlichen Hilfen, rechtlichen
Fragen sowie öffentlichen und privaten Hilfefonds
vor.
• Die pädagogischen Fachkräfte des Präventions-
teams Familienbesuche informieren und beraten
junge Familien mit ihrem neugeborenen Kind
zeitnah nach der Geburt. Sie geben einen an die
individuelle Situation angepassten und umfassen-
den Überblick über die vorhandenen Angebote in
Münster.
• Der Familiengutschein wird grundsätzlich im
Rahmen des Familienbesuchs übergeben.
• Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb
von möglichst zwei Wochen bearbeitet. Werdende
Eltern und Arbeitgeber erhalten erläuternde Bera-
tungen zur Elternzeit.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden,
wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden.
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 %
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII) (in %).
Produktüberblicke
71
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Bericht
Ein Antwortzeitverhalten von zwei Wochen ist ein ehrgeiziges Ziel angesichts der immer weitergehenden Aus-
differenzierungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Es sind 49 % der Anträge auf Elterngeld innerhalb von
zwei Wochen abschließend bearbeitet worden. Eine deutlich höhere Quote ist voraussichtlich auch nicht zu
erreichen, weil die Antragsunterlagen nicht immer vollständig vorliegen und fast regelmäßig Nachfragen erfor-
derlich sind. Es werden allerdings die Anträge und Anfragen, die an die Elterngeldstelle gerichtet werden, in
über 90 % aller Fälle innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Neben den steigenden Fallzahlen und dem
nach wie vor hohen Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern ist die durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit
einer Elterngeldangelegenheit deutlich angestiegen.
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld ist auf 986 weiter angestiegen.
Die Anzahl der in den Außenbezirken im Berichtszeitraum realisierten Angebote der Familienbildung konnte
im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die für 2012 veranschlagte Versorgungsquote für die Außenbe-
zirke von 30 % wurde mit 31 % übertroffen. Gleichzeitig nahm die Anzahl der insgesamt realisierten Angebote
in 2012 leicht zu.
Das Stundenvolumen im Bereich der Erziehungsberatung im präventiven Leistungssegment (§§ 16, 17, 18
SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen, Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.) konnte in
2012 gegenüber dem Vorjahr signifikant gesteigert werden. So wurden hier 1.093 Stunden mehr geleistet.
Folglich wurde der Ansatz von 35 % für den Anteil der Beratung in diesem Leistungssegment mit 38 % über-
troffen.
In der Schwangerschaftsberatung liegt die Fallzahl der Erst- und Folgeberatungen für das Jahr 2012 bei ins-
gesamt 361 Fällen. Damit ist erneut eine leichte Steigerung zu verzeichnen.
Betrachtet man die Fallzahlen differenzierter, ist die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5/6
in 2012 geringfügig gestiegen. Dies weicht vom Bundestrend ab, wo die Zahlen rückläufig sind. Insgesamt
erfolgten 57 Konfliktberatungen.
Die Zahl der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen nach § 2 SchKG blieb insgesamt konstant. Von den
rund 300 Fällen waren in 2012 knapp zwei Drittel Erstberatungen (187 Fälle) und gut ein Drittel Folgeberatun-
gen aus in Vorjahren begonnenen Fällen (117 Fälle).
Das Präventionsteam führte 2.240 Besuche bei Familien mit Neugeborenen durch. Dies entspricht einem Zu-
wachs von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei 318 Familien fand ein Besuch im Tandem mit einer Hebamme
statt. 13 Besuche wurden vom Sozialdienst der Flüchtlinge und Spätaussiedler in Flüchtlingsunterkünften
durchgeführt.
Insgesamt sind die Nachfragen der Eltern und damit auch die Beratungsmöglichkeit der Präventionskräfte
deutlich angestiegen.
In 30 % der Besuche wurden weitergehende Informationen gegeben oder auch ein konkretes Beratungsange-
bot vermittelt. Insbesondere die Vermittlungen von Hebammenberatungen stiegen im Jahr 2012 deutlich an.
Die Verdreifachung von 49 auf 151 resultiert u. a. aus der weitergehenden Vernetzung mit den Hebammen in
den Stadtteilen, aber auch mit der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ des Gesundheitsamtes.
Produktüberblicke
72
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend
bearbeitet werden (in %)
33 49
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 28 29
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 2 0
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung (in %) 30 31
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsbera-
tungsstellen (in %)
35 38
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung
unterstützt wurden und Mittel aus dem Sonderfonds erhielten
80 73
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung
unterstützt wurden und Mittel aus der Bundesstiftung erhielten
65 78
Leistungsdaten
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.470 3.556
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbeitet werden 2.600 3.556
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstaltung für Eltern 20 20
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.485 2.737
Angebote der Familienbildungsstätten im Stadtbezirk Mitte 1.740 1.881
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außenbezirken 745 856
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen insgesamt
(abzüglich Leitungsanteil)
24.700 24.230
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im präventiven
Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
8.640 9.231
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.180 2.240
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, Erziehungsberatung,
Familienbildung etc.)
125 670
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, Adresslisten) 90 315
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
215 985
Anzahl der kommunalen, allgemeinen Schwangerschaftsberatungen
(§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
160 304
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
65 57
Produktüberblicke
73
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten)
17,08 15,23 15,23
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
12,42 11,21 11,81
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 730 740 740
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,49 2,67 2,79
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:
im Stadtteil Mitte 1.833 1.887 1.881
im Stadtteil West 239 255 299
im Stadtteil Nord 211 220 210
im Stadtteil Ost 64 105 118
im Stadtteil Südost 91 103 110
im Stadtteil Hiltrup 127 126 119
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Anzahl finanzierter Kurse, in denen „Elternkompetenztraining“
angeboten wird
14 19 17
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 193 304 304
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung
(Anzahl)
103 87 111
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 746 730 750
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 65 81 73
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.612 3.648 3.556
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 3.441 2.606 2.462
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 900 912 986
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge durch den Kommunalen Sozialdienst
606 535 527
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und Scheidung) 235 192 179
Produktüberblicke
74
2010 2011 2012
gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 371 343 348
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf versäumte
Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen wurde
1.243 1.055 1.088
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbesuch“
erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche gesamt 2.314 2.080 2.240
davon:
Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen 13 12 13
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 350 272 318
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung
an Eltern
633 497 670
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 107 49 151
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 21 27 37
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
183 158 482
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen … (2012)
Mitte; 69 %
West; 11 %
Nord; 8 %
Ost; 4 %
Südost; 4 %
Hiltrup; 4 %
Produktüberblicke
75
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder
aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerkmale und
zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Innerhalb der Handlungsfelder „Flexible
Kindertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ setzt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien viele zu-
sätzliche Maßnahmen im Sinne von familien- und kinderfreundlichen Zukunftsinvestitionen um.
Ressourcen
• Stellen: 2,62
• Aufwendungen: 221.025 €
• Erträge: 100.803 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.541
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung 203 205 363
Anzahl der Notinseln 268 273 275
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Mit Nachdruck wurden die Betreuungsangebote für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen, innerhalb
der Kindertagespflege und für die Kinder im Offenen Ganztag im Primarbereich weiter ausgebaut.
• Weitere Kitas wurden zu Familienzentren in Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko
ausgebaut.
• Die Beratung von Unternehmen zum Ausbau betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung wurde konti-
nuierlich fortgeführt; weitere betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze konnten realisiert werden. Über die
Entwicklung der betrieblichen Kindertagesbetreuung wurde den politischen Gremien eine Berichtsvorlage
vorgelegt.
• Unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters wurde die Präventionskonferenz „Starke Kinder – begleiten
– fördern – schützen“ organisiert und mit dem Ziel durchgeführt, die Kooperation und Vernetzung der im
Leben eines Kindes wichtigen Akteure auszubauen und im Sinne einer kindbezogenen Präventionsstrategie
weiter zu entwickeln.
• Die Landesregierung und die Bertelsmann Stiftung haben die Stadt Münster aus einem Bewerberfeld von
52 interessierten Kommunen als Modellkommune für das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! –
Kommunen in NRW beugen vor“ des Landes ausgewählt.
Produktüberblicke
76
• Im nunmehr dritten Jahr hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Vortragsreihe für Mütter und
Väter mit verschiedenen Themenabenden unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten
von Kindern und Jugendlichen" organisiert und durchgeführt.
• Das Familienbüro hat an vier öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen seine Service- und Beratungsleis-
tungen präsentiert.
• Mit einer offensiven Elternansprache wurden Mütter und Väter regelmäßig über das Leistungsspektrum und
die Angebote der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch die monatlichen Beiträge in den Sonderbeila-
gen der örtlichen Presse informiert.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Zum Kindergartenjahr 2013/2014 wird Münster eine Versorgungsquote im Rahmen der Kindertagesbetreu-
ungsangebote für unter 3-jährige Kinder von voraussichtlich ca. 37,5 % erreichen. Darüber hinaus werden
weitere Kitas zu Familienzentren in benachteiligten Quartieren entwickelt.
• Eltern sollen von dem Aufbau eines onlinegestützten Anmeldeverfahrens für die Kindertagesbetreuung
profitieren.
• Im Zuge des ab dem 1. August 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige sind zwei ganztägige Hotlineaktionen für Eltern u. a. mit den Themen Betreuung in Kinderta-
geseinrichtungen und der Kindertagespflege, Elternbeiträge, Elterngeld, Ferienbetreuung und Betreuungs-
geld geplant.
• Die Wirtschaftsförderung wird gemeinsam in Kooperation mit Mitarbeitern/-innen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien für interessierte Unternehmen und Institutionen in Münster Informationsveranstal-
tungen u. a. mit den Inhalten zur betrieblichen Kindertagesbetreuung und Ferienbetreuung durchführen.
• Zudem ist der Aufbau eines Internetportals zur betrieblichen Kindertagesbetreuung für Unternehmen und
Betriebe in Münster geplant. Akteure wie die Wirtschaftsförderung Münster und die freien Träger der Kinder-
und Jugendhilfe werden mit einbezogen.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen" wird mit sechs verschiedenen Themen aus dem Erziehungsalltag im vierten Folgejahr von
Januar bis November 2013 durchgeführt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen sol-
len als ressortübergreifendes Querschnittsthema
stärker forciert werden und alle gesellschaftlichen
Akteure zu einer ganzheitlichen Sicht auf die Fa-
milie motivieren.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen und
Projekte sind zu initiieren und zu verstetigen, wo-
bei es wichtig ist, Bewusstseinsbildung zu betrei-
ben, Informationen und Wissen zu vermitteln,
Kontakte herzustellen und Vernetzungen zu för-
dern.
Produktüberblicke
77
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) regelmäßige Netzwerktreffen familienfreundlich or ientierter bzw. zertifizierter Unternehmen und
b.) das Familienbüro (mindestens 2 öff entlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Mindestens 4 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert
werden.
Bericht
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ Mit dem Amtsziel „Familien sollen sich in Müns-
ter wohl fühlen“ benennt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein wichtigstes Leitprinzip.
Im Fokus stehen dabei das Vorhalten optimaler Infrastruktur- bzw. Rahmenbedingungen für Familien, ein fa-
milienfreundliches Umfeld sowie Eltern als Partner im Erziehungsalltag zu stärken und Kindern ein förderliches
Aufwachsen zu ermöglichen.
Eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter und Väter ihr Berufsleben mit dem Familienleben in Einklang
bringen können und die Kinder früh gefördert werden, ist die Verlässlichkeit von qualitativ guten und ausrei-
chenden Betreuungsangeboten. Mit Nachdruck wurden im vergangenen Jahr weitere Betreuungsangebote für
Kinder unter drei Jahren in Kitas und innerhalb der Kindertagespflege geschaffen. Hierdurch hat Münster für
Kinder unter drei Jahren insgesamt 2.624 Plätze zum Kitajahr 2012/2013 vorhalten können. Die Versorgungs-
quote ist damit auf 34,1 % gestiegen.
Einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf leisteten hierbei auch die Unternehmen
und Institutionen in Münster mit dem Ausbau weiterer betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze. Im vergan-
genen Jahr wurden zusätzlich 158 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen, so dass Münster
2012 in diesem Rahmen insgesamt 363 Plätze vorweisen konnte.
Die Inanspruchnahme der Angebote im Offenen Ganztag an 42 Grundschulen und 3 Förderschulen im Pri-
marbereich ist von 33 auf 36,6 % gestiegen.
Im vergangenen Jahr haben zwei weitere Unternehmen in Münster das Zertifizierungsverfahren im Rahmen
des „audit berufundfamilie“ durchlaufen, so dass inzwischen 16 Unternehmen, Betriebe und Institutionen in
Münster zertifiziert sind bzw. das Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Familienzentren umge-
wandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 26 Familienzentren. Erstmalig hat die Landesregierung in die-
sem Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte Fami-
lien wohnen und hat die Verteilung anhand eines Sozialindexes festgelegt.
Im März 2012 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Institut für soziale
Arbeit e. V. eine ganztägige Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder – begleiten – fördern – schüt-
zen“ organisiert und durchgeführt. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen standen die „frühen Hilfen“ für
Familien mit ihren Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die Kooperation und Vernetzung der im
Leben eines Kindes wichtigen Akteure in Münster auszubauen. Der Fokus lag dabei insbesondere darauf, die
Zusammenarbeit der Fachkräfte aus Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Sinne einer kindbezoge-
Produktüberblicke
78
nen Präventionsstrategie weiter zu entwickeln und systematisch in verbindliche Kooperationsstrukturen zu
überführen. Rund 180 Fachkräfte aus den verschiedenen Bereichen folgten der Einladung.
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme bzw. Nachfrage von Eltern hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem "Netzwerk für Familien in Münster" zum dritten Mal eine Vor-
tragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Etwa 550 Teilnehmende haben die Vorträge über aktuelle Themen und Fragen aus dem
Erziehungsalltag wie z. B. „Cyber-Mobbing“ und das Thema „Pubertät“ besucht.
Die Informations- und Beratungsleistungen aus einer Hand zu allen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung
und familienrelevanten Themen des Familienbüros wurden auf gleichbleibend hohem Niveau mit knapp 6.600
Bürgeranfragen in Anspruch genommen. Über den allgemeinen Informations- und Beratungsservice hinaus
präsentierten sich die Mitarbeiterinnen des Familienbüros mit ihrer Leistungspalette auf vier öffentlichkeits-
wirksamen Veranstaltungen.
Die Kurzzeitbetreuung „Maxi-Turm“ für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren in der Innenstadt von Münster er-
freut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im vergangenen Jahr wurden 3.372 Kinder während der Geschäfts-
zeiten von montags bis einschließlich samstags im „Maxi-Turm“ betreut. Ca. 30 Prozent der Kinder kamen aus
dem Umland.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anzahl der Netzwerktreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter
Unternehmen
2 1
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Familienbüros 2 4
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu betrieblichen Formen der
Kindertagesbetreuung beraten werden
4 11
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze 20 158
Leistungsdaten
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung insgesamt 205 363
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familienfreundlich zertifiziert sind 17 16
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Familienbüro pro Jahr 6.000 6.554
Anzahl der Notinseln 275 275
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.554
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 203 205 363
Anzahl der Notinseln 268 273 275
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 12 14 12
Produktüberblicke
79
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe,
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung
bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten
ambulanten Erziehungshilfen.
Ressourcen
• Stellen: 21,42
• Aufwendungen: 9.264.875 €
• Erträge: 294.674 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
57 57 54
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.569 1.602 1.612
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 891 918 866
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Im 1. Quartal 2012 ist der Bericht „Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2011“ vorgelegt worden. In weiteren, ge-
meinsamen Gesprächen zwischen Politik, freien Trägern und Verwaltung soll über die Anpassung von
Rahmenbedingungen der Erziehungshilfe diskutiert werden. Unabhängig davon ist durch bestehende Quali-
Produktüberblicke
80
tätsstandards und entsprechende Leistungsvereinbarungen eine hohe fachliche Qualität der Arbeit in Müns-
ter gesichert.
• Das els-Institut hat im Rahmen des Evaluationsverfahrens Wimes im Jahr 2012 erste Auswertungen vorge-
legt, die sich allerdings vorrangig auf den ambulanten Erziehungshilfebereich fokussieren. Erkenntnisse
zum Verlauf und zur Wirksamkeit stationärer Hilfen zur Erziehung stehen noch aus. Der erste Durchlauf von
Jahresergebnissen hatte vor allem die Funktion, das Instrumentarium und seine Ergebnisqualität vorzustel-
len.
• Im Jahr 2012 konnte ein Training für Eltern, die ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt oder erhalten ha-
ben, durchgeführt werden. Das Training war zwischen den Trägern der ambulanten Erziehungshilfe und
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt und wurde durch den VSE Münster in Koopera-
tion mit dem KSD-Bezirk Hiltrup durchgeführt. Eine Fortsetzung dieses Elterntrainings in Kooperation mit
dem KSD-Bezirk Ost ist aktuell geplant.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die Träger der (ambulanten) Erziehungshilfe werden sich 2013 noch intensiver mit der Inklusionsdebatte
und ihren Auswirkungen auf die Erziehungshilfe befassen.
• Das vor vier Jahren entwickelte ressourcenorientierte Hilfeplanverfahren soll mit Blick auf seine Praktikabili-
tät ausgewertet und weiterentwickelt werden.
• Die Fortsetzung des Elterntrainings in Kooperation mit dem KSD-Bezirk Ost ist gesichert und wird bis Jah-
resmitte 2013 realisiert.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen
sollen bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt wer-
den.
• Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen
sichergestellt werden.
• Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen
Menschen soll verbessert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die individuelle Situation des Kindes soll durch
pädagogische Maßnahmen verbessert werden.
• In Kooperation mit freien Trägern werden die
fachlichen Standards weiter entwickelt.
• Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der
Jahresverbrauch hochgerechnet.
• Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft
werden durch ein internes Steuerungsverfahren
gesichert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 55 % betragen.
Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne
weitere ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu
bewältigen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
Produktüberblicke
81
Bericht
Der Anteil der ambulanten Erziehungshilfe am Gesamtvolumen der Hilfen zur Erziehung liegt im Jahr 2012 bei
54 % und damit, vergleichbar mit dem Vorjahr, in einem vertretbaren Rahmen. Der Vorrang ambulanter vor
stationären Hilfen ist damit weiter gültig und langjährig in Münster umgesetzt.
Die Zielvorgabe, dass zumindest 80 % der Sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaf-
ten nach 18 Monaten beendet sind, wird seit Jahren ebenfalls stabil erreicht. Im Jahr 2012 wird der Zielwert in
der Erziehungsbeistandschaft mit 91 % und in der SPFH mit 81 % erfüllt.
Die im städtischen Haushalt festgelegten maximalen Stundenkontingente für die Erziehungsbeistandschaften
(24.000 Stunden) und die SPFH (51.000 Stunden) wurden im Jahr 2012 deutlich unterschritten. In der SPFH
wurden mit 48.015 Fachleistungsstunden 94 % des maximalen Jahreskontingents verbraucht. In der Erzie-
hungsbeistandschaft betrug der Jahresverbrauch 16.160 Fachleistungsstunden (67 %). Offenbar greifen auch
Nachsorgeangebote wie vorgelagerte Regelangebote (z. B. OGS, Ganztagsschulen) auf ihre Weise präventiv
für die Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung.
Auch die Bemühungen der Haushaltskonsolidierung hatten an diesen Trends ihren Anteil, denn letztlich wurde
mit relativ konstanter Fallzahl die Versorgungsquote aufrecht erhalten, jedoch der Stundenaufwand und die
Laufzeit der Hilfen pro Fall reduziert.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 80 81
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
80 91
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 55 54
Anzahl max. verbrauchter Stunden 75.000 68.008
Leistungsdaten
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) ambulant 800 866
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.612
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 220 161
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 350 378
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen (HTG)
am 31.12. lfd. u. beendete Fälle
100 90
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 150 198
davon Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 120 161
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 115 77
davon Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet wor-
den sind
92 70
Jahresstundenkontingent SPFH 51.000 48.015
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 24.000 16.160
Produktüberblicke
82
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 13 21 18
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 14 28 20
davon junge Volljährige 13 14 20
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 12 11 16
Fälle von Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 1.116 1.136 1.149
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 47 54 41
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 212 185 161
davon:
junge Volljährige 14 17 17
im Berichtsjahr beendete Fälle 104 118 77
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 108 93 70
Fälle am 31.12. (Stichtag) 108 67 84
davon junge Volljährige 4 1 1
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 33.162 20.266 16.160
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 378 380 378
davon:
im Berichtsjahr beendete Fälle 177 208 198
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 147 174 161
davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 30 34 37
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten
in %
83 84 81
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer
in %
17 16 19
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 215 195 177
Fälle am 31.12. (Stichtag) 201 172 180
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 77.933 48.928 48.015
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 94 94 90
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
46 52 51
Produktüberblicke
83
2010 2011 2012
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
4 4 4
davon junge Volljährige 3 2 3
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 73 104 97
Fälle am 31.12. (Stichtag) 43 43 38
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2012
Aufsuchende
Familientherap.
77.077 €
Alle anderen Hilfen
991.112 €
Familienunterst.
Nachsorge
249.058 €
Betr.u. Vers. in
Notsituationen
89.571 €
Erziehung in Heilp.
Horten
814.543 €
Erziehungsbeistand
1.442.825 €
Erziehung in einer
Tagesgruppe
1.951.640 €
Sozialpäda g.
Familienhilfe
3.649.049 €
Produktüberblicke
84
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2012
Erstattung von
Gemeinden
94.752 € Rückzahlung
gewährter Hilfen
179.414 €
Kostenbeitrag
ausserhalb von
Einrichtungen
13.266 €
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2012 in Euro -
23.957
11.011
20.616 20.612
5.535
29.857
33.649
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Tagesgruppe (
§ 32)
Betr.i.Notsituat
ionen (§ 20)
Heilp. Hort (§27 V
ar. 3)
SPFH
(§ 31)
Erziehungsbeistand (
§ 30)
Aufs.F
amilient
herap. (§ 27
Var.
2)
Fam.. Nachsorge (§ 27 Var. 5)
Produktüberblicke
85
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII),
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII),
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Her-
kunftsfamilie allein oder durch ambulante und/oder teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kön-
nen.
Die Hilfen sollen gewährleisten, dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert wer-
den können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden. Ebenso soll das Recht der
jungen Menschen auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingelöst werden. Bei stationären
Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kin-
des ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Wenn eine dauerhafte oder langfristige Hilfe zu leisten und eine Rückkehr des jungen Menschen in die Her-
kunftsfamilien nicht zu erwarten ist, ist im Rahmen der Hilfeplanung auch die Adoption anzustreben. Neben
der Möglichkeit einer Fremdadoption gibt es auch Stiefeltern- und Verwandten- sowie Auslandsadoptionen.
Ressourcen
• Stellen: 28,23
• Aufwendungen: 19.842.523 €
• Erträge: 3.018.511 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
43 43 47
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.569 1.602 1.612
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung
(ohne Kostenerstattungsfälle)
582 576 637
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung)
372 366 395
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %)
72 75 82
Produktüberblicke
86
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Durch die Vorlage einer „Rahmenkonzeption“ hat das Jugendamt seine Vorstellungen zur Hilfeleistung kon-
kretisiert. In Gesprächen mit den Anbietern / Einrichtungen wurde die Zielsetzung erläutert. Ab 2013 soll ein
neues (fachstellenübergreifendes) Fallberatungs- und Entscheidungsverfahren erprobt werden.
• Vollzeitpflege
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich Verwandte bzw. Großeltern als „Pflegepersonen“ im Sinne
des SGB VIII anerkannt, wenn diese auch geeignet sind. Das bisherige Verfahren (Ratsbeschluss aus dem
Jahr 1985) wurde in Münster unter fachlichen und gesetzlichen Vorgaben angepasst.
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen / Hilfen für junge Volljährige
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen der Jugendhilfe
leben, ist in Münster, im Gegensatz zu anderen Kommunen, annähernd stabil. In den Kriseneinrichtungen
wurden vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Hier spiegelte sich die aktuelle
Weltpolitik wider, insbesondere ersuchten Jugendliche aus Afghanistan nach ihrer Flucht aus dem Heimat-
land um Aufnahme.
• Adoption
Die sog. Fremdadoption ist in Münster weiter rückläufig. Unter den insgesamt 19 abgeschlossenen Adopti-
onsverfahren war lediglich eine sog. Fremdadoption. Erfreulich war, dass vier Kinder und Jugendliche durch
ihre Pflegeeltern adoptiert wurden.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Fall- und Leistungsdaten werden kontinuierlich erhoben und für strategische Steuerungs- und Entschei-
dungsebenen ausgewertet.
• Im Zusammenhang mit dem BKiSchG werden die bisherigen fachlichen Standards auf Anpassungsnotwen-
digkeiten hin überprüft und ggf. angepasst. Kontinuierlich sind auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung
der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und für ihren Schutz vor Gewalt zu entwickeln.
Dabei kommt den Angeboten für kleine Kinder in Übergangssituationen besondere Bedeutung zu.
Produktüberblicke
87
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen. Adoptio-
nen werden auch im Ersetzungsverfahren vermit-
telt.
• Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird
rechtlich abgesichert.
• Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt.
• Für junge Menschen und Eltern (Mutter/Vater/
Kind) wird eine verantwortliche und tragfähige
Lebensperspektive erarbeitet.
• Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie
werden verbindlich geklärt.
• Pflege- und Heimerziehung werden als alters- und
bedarfsgerechte Alternativen vermittelt.
• Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt,
geschult, beraten und begleitet.
• Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und
durchgeführt.
• Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet.
• Die pädagogische Qualität von Lebensorten und
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert.
• Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am
Lebensort Münster angemessen abgedeckt wer-
den können.
• Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere
Hilfebedarf frühzeitig, d. h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert und anschließend
auf diesem Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 50 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 38 % aller Empfänger/innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Bericht
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
Eine neue Rahmenkonzeption wurde abgestimmt. Ab Januar 2013 erfolgen Entscheidungen zur Inan-
spruchnahme der Leistung in einem abteilungsübergreifenden Fachgespräch.
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung können nun auch Großeltern und Verwandte Leistungen nach § 33
SGB VIII geltend machen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Beratung der Pflegeeltern ver-
folgt das Ziel, sie in ihren anspruchsvollen Aufgaben zu unterstützen. Dabei kommt den Gruppenangeboten,
der Austausch mit anderen Pflegeeltern, besondere Bedeutung zu.
Produktüberblicke
88
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
Die Entwicklung der Fallzahlen ist seit Jahren in Münster, im Gegensatz zur Entwicklung in anderen Kom-
munen, stabil. Die Entwicklung von Konzeptbausteinen zum Thema „Elternarbeit und Rückführung“ wurde
im Dialog mit den freien Trägern weiter fortgesetzt.
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)
In besonders gelagerten Fällen ist eine Abklärungsphase ein wichtiger Baustein zur Entwicklung qualifizier-
ter Betreuungsformen. Diese befristete Hilfeform (2 Monate) stellt besondere Anforderungen an alle am
Prozess beteiligten Fachkräfte.
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Junge Menschen bzw. junge Volljährige werden in geeigneter Weise bei ihrem Bemühen um Verselbststän-
digung unterstützt.
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII)
Die Arbeit mit Adoptionsbewerbern und potentiellen Pflegeeltern wird weiter qualifiziert.
• Heimaufsicht (§ 45 SGB VIII)
Die Aufgabe der Heimaufsicht erfolgt in enger Kooperation mit dem Landesjugendamt. Sie erfolgt nach den
neuen (Qualitäts-)Bestimmungen des BKiSchG. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und
Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Konzeption
der Einrichtung den fachlichen Vorgaben entspricht, die gesellschaftliche Integration unterstützt wird, die
gesundheitliche Vorsorge und Betreuung gesichert ist und insbesondere die Rechte von Kindern und Ju-
gendlichen in der Einrichtung Anwendung finden.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %)
50 47
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 45 47
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht
werden (in %)
75 82
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
38 38
Leistungsdaten
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 650 746
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
546 637
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.612
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 210 242
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 336 395
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 55 67
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 80 92
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 60 75
Produktüberblicke
89
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 39 35 25
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
210 210 242
davon:
junge Volljährige 10 10 10
im Berichtsjahr beendete Fälle 43 36 47
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 170 173 184
Fälle am 31.12. (Stichtag) 167 174 195
davon junge Volljährige 5 7 7
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 104 112 129
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 106 98 113
davon junge Volljährige 7 5 6
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 70 73 77
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
372 366 395
davon:
junge Volljährige 92 84 77
im Berichtsjahr beendete Fälle 143 153 196
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 230 221 215
Fälle am 31.12. (Stichtag) 229 219 199
davon junge Volljährige 55 32 24
Neufälle in eigener Zuständigkeit 135 81 92
davon in Münster untergebracht 97 65 75
entspricht an Neufällen in % 72 75 79
Produktüberblicke
90
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten):
Aufwendungen für stationäre Hilfen im Jahr 2012
Gem. Wohnformen
1.135.415 €
Alle anderen Hilfen
2.048.542 €
Vollzeitpflege S.1
2.067.940 €
Vollzeitpflege S.2
3.007.720 €
Reguläre
Heimerziehung
11.582.906 €
Erträge für stationäre Hilfen im Jahr 2012
Erstattung von
Gemeinden
1.567.457 €
Sonstige
(Leist. SV-Träger,
Unterhaltsanspr.)
364.984 € Kostenbeiträge und
Rückzahlungen
1.086.070 €
Produktüberblicke
91
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2012 in Euro -
36.680
20.475
62.951
87.340
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)
Produktüberblicke
92
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Kurzdarstellung
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten. Beurkundungen wer-
den vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften werden geführt,
wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weitergeleitet wird.
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Zu den Aufgaben gehören die eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige, die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und die Koordination des Vor-
mundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familiengericht sowie mit den freien Trägern.
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich über-
prüft. Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. Wenn ein unter-
haltsberechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Ressourcen
• Stellen: 19,06
• Aufwendungen: 5.523.874 €
• Erträge: 2.238.230 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anzahl der Beistandschaften 1.347 1.298 1.245
Anzahl der Beurkundungen 1.498 1.502 1.508
Bestand der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 159 176 145
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an eh-
renamtliche Vormünder und freie Träger
89 80 87
Laufende UVG-Fälle 1.833 1.828 1.723
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.480 4.403 4.488
Produktüberblicke
93
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden von den Beiständen in einer Viel-
zahl der Fälle die Unterhaltstitel überprüft und neue Unterhaltsberechnungen vorgenommen.
• Das Sachgebiet „Unterhaltsvorschussleistungen“ hat in einer Vielzahl der Altfälle die Akten abschließend
bearbeitet und archiviert.
• Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben (u. a. Festlegung von Fallobergrenzen) wurden die personellen Res-
sourcen bei dem beteiligten freien Träger und bei den städtischen Amtsvormündern bzw. Amtspflegern er-
weitert, um die gesetzlichen Vorgaben der Fallobergrenzen einhalten zu können. Regelmäßig erfolgen Aus-
sprachen mit den Vereins- und Berufsvormündern, um einheitliche Standards eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts abzustimmen. Ebenso werden ehrenamtliche Vormünder bzw. Pfleger beraten, um sie in
ihrer Aufgabe zu unterstützen. Für 32 von insgesamt 243 Kindern und Jugendlichen konnte die Amtsvor-
mundschaft / Amtspflegschaft an Einzelvormünder übertragen werden.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen werden zum 01.01.2013 von bisher 950,00 € auf 1.000,00 € für
Erwerbstätige und von 770,00 € auf 800,00 € für Nichterwerbstätige erhöht. Dadurch werden in einer Viel-
zahl der Beistandschaftsfälle neue Unterhaltsberechnungen erforderlich.
• Die geplante Gesetzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern wird
umgesetzt.
• Die Änderungen hinsichtlich der Beurkundungszuständigkeit durch das geplante Unterhaltsvorschussentbü-
rokratisierungsgesetz werden umgesetzt.
• Hinsichtlich der Unterhaltsvorschussleistungen werden die Änderungen durch das geplante Unterhaltsvor-
schussentbürokratisierungsgesetz umgesetzt.
• Nach Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben können nun persönliche Kontakte zwischen Kindern und Ju-
gendlichen und ihrem Vormund intensiviert werden. Für neue Fachkräfte in der Amtsvormundschaft erfol-
gen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert.
• Zahlungspflichtige leisten für ihre Kinder regel-
mäßig den bedarfsgerechten Unterhalt. Dadurch
werden staatliche Leistungen (UVG, Sozialgeld
usw.) verringert oder vermieden.
• Allein stehende Mütter und Väter werden durch
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt. Die unterhaltsverpflichteten Elternteile
werden gleichzeitig nachdrücklich zur Unterhalts-
leistung aufgefordert.
• Die Arbeit des freien Trägers von Vormund-
schaften soll durch Beratung und Unterstützung
weiter qualifiziert werden.
• Einzelpersonen sollen gewonnen und für die Auf-
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner
profiliert.
• Die Einziehung des Unterhaltes erfolgt zeitnah.
• In Unterhaltsvorschussfällen wird innerhalb
eines Monats über die Leistung entschieden.
• Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen.
• Die Amtsvormünder kooperieren mit allen Ver-
eins-, Berufs-, und ehrenamtlichen Vormündern
und Pflegern.
• Regelmäßige Beratungsangebote und Arbeits-
Produktüberblicke
94
gabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pfle-
gers vorbereitet werden.
• Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen
förderliche Entwicklung und Erziehung wird durch
regelmäßigen persönlichen Kontakt gewährleistet
und sichergestellt.
• Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstellung
Betreuung und Vollmachten werden erfüllt.
kreise sichern die Qualitätsstandards der Vor-
mundschaften / Pflegschaften.
• Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert
und die Betreuungsvereine werden in ihrer Ar-
beit unterstützt.
• Bürger/-innen und Multiplikatoren/-innen werden
über das Betreuungsrecht und über Möglichkei-
ten der Betreuungsvermeidung mittels Vollmach-
ten und Verfügungen informiert.
• Die Betreuungsgerichtshilfe wird innerhalb der
vom Betreuungsgericht gesetzten Fristen erledigt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich 55 Vormundschaften / Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25 %-ige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen wird bei mindestens 65 % gehalten.
Bericht
Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb einer Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung nahezu erreicht werden.
Die Höhe der bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das ist
auch Folge einer verringerten Fallzahl.
Bezogen auf die Gesamtzahl aller UVG-Fälle konnte eine Rückholquote von 21 % erreicht werden. Die Unter-
haltsvorschussstelle hat in den eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen bzw. keine Beistandschaft)
eine Rückholquote von 54,7 % erreicht.
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die eine Vormundschaft bzw. Pflegschaft notwendig wurde, hat
sich im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr insgesamt erhöht. Dabei hat sich der Anteil der Vormundschaften
bzw. Pflegschaften zu Gunsten Ehrenamtlicher bzw. der Vereins- und Berufsvormünder verringert. Die Amts-
vormünder / Amtspfleger waren insgesamt für 243 Kinder und Jugendliche tätig. Darunter war die Anzahl der
sog. „unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge“ signifikant.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden
(in %)
100 97
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55 98
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der
bewilligten Leistung (in %)
25 21
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen
(in %)
65 63
Produktüberblicke
95
Leistungsdaten
Anzahl der Beistandschaften 1.400 1.245
Anzahl der Beurkundungen 1.500 1.508
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 180 211
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche
Vormünder und freie Träger
75 107
Laufende UVG-Fälle 1.850 1.723
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.900 4.488
Anzahl der ehrenamtlich betreuten Erwachsenen 3.200 2.797
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 810 770 771
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 594 594 556
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 582 590 572
Vaterschaftsklagen 18 18 26
Unterhaltsklagen 13 14 17
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,36 1,39 1,31
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,
Arbeitsgemeinschaft bzw. Sozialamt Münster (in Mio. €)
0,12 0,14 0,12
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio. €)
0,63 0,65 0,63
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 159 176 145
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 89 80 87
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in %
10 10 10
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 28 26 26
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 32 20 37
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,40 3,40 3,25
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,73 0,77 0,68
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 708 700 608
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 576 558 498
Klagen Unterhaltsvorschuss 2 4 5
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.480 4.403 4.488
Produktüberblicke
96
2010 2011 2012
Im Berichtsjahr neu eingerichtete Betreuungen 512 389 487
davon:
ehrenamtlich geführt 328 232 234
in Prozent 64 59,6 48
beruflich geführt 184 157 253
in Prozent 36 40,4 52
Produktüberblicke
97
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Das Produkt „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinder-
schutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Für die ersten beiden Teilproduk-
te liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu schüt-
zen. Dies gilt für direkt auf die/den Minderjährige/-n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Misshand-
lung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situa-
tionen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen
gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird
das Familiengericht angerufen.
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten.
Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind im Wesentlichen Prävention, Aufklärung und
Schulung für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren mit dem Ziel, jugendgefährdenden gesellschaftlichen
Einflüssen und Tendenzen zu begegnen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 14 SGB VIII. Danach sollen
die Maßnahmen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit-
menschen führen. Die Maßnahmen sollen zudem Eltern und weitere Erziehungsberechtigte besser befähigen,
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien setzt die inhaltlichen und programmatischen Schwerpunkte im Jugendmedienschutz, in der Gewaltpräven-
tion und der Suchtvorbeugung.
Ressourcen
• Stellen: 4,80
• Aufwendungen: 1.637.656 €
• Erträge: 11.480 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
96 181 171
Anzahl der Inobhutnahmen 90 90 78
Produktüberblicke
98
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Zum 01.01.2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dies hat erhebliche fachliche Auswir-
kungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort. Sowohl bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen als auch in
der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und anderen Akteuren im Bereich „Kinderschutz“ waren
die gesetzlichen Neuerungen und Erwartungen an den öffentlichen Jugendhilfeträger zu berücksichtigen
und umzusetzen.
• Zur Qualifikation der Fachkräfte im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (insbesondere im KSD) wurde
eine Fortbildungsmaßnahme durchgeführt, die über die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des Bundeskin-
derschutzgesetzes informierte.
• Der Fachdienst „Kinderschutz“ führte 11 Veranstaltungen innerhalb und im Rahmen von Öffentlichkeitsar-
beit außerhalb der Verwaltung zur Information/Schulung/Fortbildung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz
und zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung durch.
• Die in den „Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit
Erziehungsverantwortung in Münster“ vereinbarte Arbeitsgruppe „Kinderschutz und elterlicher Drogenkon-
sum“ traf sich zweimal zu einem Erfahrungsaustausch.
• Der KSD beteiligte sich mit 20 weiteren Jugendämtern am mehrjährigen „Qualitätszirkel Kinderschutz“ des
LWL-Landesjugendamtes und nahm an 3 Arbeitssitzungen teil.
• Wie im Vorjahr wurde auf der Fortbildung „Jenseits von Fernsehkrimis - der Beitrag der Rechtsmedizin in
Fällen von Kindeswohlgefährdung“ der Fachhochschule MS, Fachbereich „Sozialwesen“, die Kooperation
zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem KSD vorgestellt.
• Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“
(Kinderschutzfachkräfte) freier Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Quali-
tätssicherung statt.
• Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2012 stichprobenartig evaluiert, um aus (problematischen)
Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu verbes-
sern.
• Die Anrufungen des KSD an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII aus den Vorjahren wurden als
Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet.
• Der fachliche Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde
fortgesetzt.
• Der fachliche Austausch mit den Trägern des Münsteraner Inobhutnahmesystems wurde weiter fortgesetzt.
Der „AK 42“, an dem die Inobhutnahmeeinrichtungen, die beiden Sleep In-Einrichtungen, der KSD und
zeitweise auch die Polizei teilnehmen, traf sich 2012 drei Mal. Themen waren u. a. die Neuerungen des
Bundeskinderschutzgesetzes und die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Münster.
• Im Rahmen der Gewaltprävention wurden weitere Schulungen im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) durchgeführt; u. a. konnte das Anna-Krückmann-Haus für die Aktion NOTEINGANG
geschult werden.
• Im Herbst 2012 ist die einjährige Ausbildung zur/m Trainerin/Trainer für soziales Lernen im offenen Ganztag
an Grundschulen gestartet. An insgesamt 18 Tagen wurden verschiedene Themenblöcke unter Einbindung
interner und externer Referenten behandelt, um die Mitarbeiter/-innen in der OGS auch als Multiplikatoren
vor Ort zu qualifizieren.
• Im Rahmen der Gewaltprävention beriet das Jib unterschiedliche Privatpersonen sowie Multiplikatoren zu
unterschiedlichen Fragestellungen und beteiligte sich aktiv im „Netzwerk Gewaltprävention Münster“.
Produktüberblicke
99
• Im September 2012 fand eine bundesweit ausgeschriebene Fachtagung zum Thema „Social-Media und
Soziale Arbeit“ mit 170 Personen statt. Ebenso wurde wieder eine Vortragsreihe mit sechs Vorträgen zu
den Themen „Pubertät“, „Lernen lernen“ und „Sicherheit im Internet“ durchgeführt.
• Die Broschüre „Alles Klar? – Paragrapheninfos für Jugendliche und junge Erwachsene“ wurde in 2012
komplett überarbeitet, aktualisiert und mit aktuellen Themen und Informationen neu veröffentlicht. Ein
Schwerpunkt „Medien“ wurde hinzugefügt und eine Online-Version der Broschüre erarbeitet.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Das Konzept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung im KSD wird auf Grund der gesetzlichen Ver-
änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz überarbeitet.
• Auch in 2013 setzt der KSD seine Teilnahme am mehrjährigen „Qualitätszirkel Kinderschutz“ des LWL-
Landesjugendamtes fort.
• Ein Schwerpunkt in 2013 wird die aktive Mitgestaltung der 13. Tagung „konstruktive Konfliktkultur 2013“ des
Netzwerks Gewaltprävention Münster sein.
• Die Weiterbildung „Trainerin/Trainer für Soziales Lernen und Gewaltprävention in der Offenen Ganztags-
schule“ im Jib wird im Herbst 2013 abgeschlossen.
• Die Aktion NOTEINGANG jährt sich in Münster zum 10. Mal.
• Im Bereich „Social-Media“ werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Münster bei deren Einführung
unterstützt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Kindesgefährdungen werden in allen Fällen durch
pädagogische Angebote, Hilfen zur Erziehung,
Maßnahmen der Inobhutnahme und durch die An-
rufung des Familiengerichtes abgewendet.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fach-
kräfte eingeschätzt. Dabei werden die Personen-
sorgeberechtigten und das Kind/der Jugendliche
einbezogen, soweit hierdurch der wirksame
Schutz des Kindes/des Jugendlichen nicht in Fra-
ge gestellt wird.
• Wird zur Abwendung der Gefährdung die Gewäh-
rung von Hilfen für geeignet und notwendig gehal-
ten, werden diese den Erziehungsberechtigten
angeboten.
• Es wird systematisch geprüft, mit welcher erziehe-
rischen Hilfe verhindert werden kann, dass Kinder
gefährdet werden.
• Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt.
• Durch Qualifizierungsmaßnahmen soll die fachli-
che Kompetenz der Fachkräfte auf hohem Niveau
gehalten und weiter verbessert werden.
• Kooperation und Vernetzung sind die Vorausset-
zungen einer präventiv ausgerichteten Kinder-
schutzkonzeption. Hierzu bedarf es einer regiona-
len, engen Zusammenarbeit mit freien Trägern,
Schulen usw.
Produktüberblicke
100
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Bericht
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fällen nur durch sofortige Maßnahmen der
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben
erfolgt eine Überprüfung der Standards.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 78
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)
100 100
Leistungsdaten
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
120 171
Anzahl der Inobhutnahmen 120 122
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII 39 33 24
Anzahl der Inobhutnahmen 90 90 122
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 187 201 226
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 95 181 171
Multiplikatorenberatungen 613 226 122*
Elternbriefversand 42.827 41.592 **
*ab 2012 nur Einzelberatungen, ohne Schulungen
**aufgrund einer zwingend erforderlichen technischen Umstellung konnten in 2012 keine Elternbriefe versandt werden. Diese werden allen Eltern in 2013 nachgelie-
fert.
Produktüberblicke
101
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stär-
kung der Erziehungssituation der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe durch das Amt, die
es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche Hilfe für die/den Minderjähri-
ge/n zu leisten. In den Antragsverfahren nimmt die Fachkraft des Amtes zeitnah vor dem ersten Verhand-
lungstermin Kontakt zu beiden Eltern auf und arbeitet darauf hin, sie in (vornehmlich gemeinsamen) Gesprä-
chen in ihrer gemeinsamen Elternverantwortung zu stärken, den Blick auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu rich-
ten und die Bereitschaft zu einer kindeswohlorientierten Regelung auszuloten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah,
auch unter Beteiligung der/s Minderjährigen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt an der Ver-
handlung bei Gericht sowie bei den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Es hat im Rahmen der Mitwir-
kung eine eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe und entscheidet selbst über Form,
Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass
eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der Minder-
jährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht werden.
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das
Kindeswohl erheblich gefährdet, eine erzieherische Hilfe aber nicht oder nur unzureichend möglich ist – orien-
tiert an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorgerecht. Das
heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Dies gilt
auch, wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschät-
zung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Amt kommt durch die Anrufung des Familiengerichtes im Fall
einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Ge-
meinschaft (Garantenstellung) nach.
Die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht in Münster wird spezialisiert vom Fachdienst Jugendge-
richtshilfe - Jugendhilfe im Strafverfahren - durch den Fachdienst des Kommunalen Sozialdienstes und durch
den Fachdienst des Caritasverbandes für die Stadt Münster wahrgenommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor
dem Jugendgericht umfasst die Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staats-
anwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden mit erzie-
herischen Maßnahmen zur Förderung der Resozialisierung und der Entlastung der Gerichte).
Darüber hinaus wurden sozialpädagogische Maßnahmen und die Vermittlung und Überwachung von ge-
richtlichen Auflagen und Weisungen auf den Verein sozial-integrativer Projekte e. V. (ViP) übertragen. Auf den
ViP wurden die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Betreuungsweisungen, das Anti-Aggressivitäts-
Training, die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern, die sozialpädagogischen Wochenenden sowie
Angebote im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit übertragen. Erstmals hat der ViP ein Kompetenztraining für
junge Frauen angeboten. Dies ist ein Angebot für Mädchen und junge Frauen, die durch massive Straffällig-
keit, ein hohes Aggressionspotential und teilweise durch Körperverletzungen aufgefallen sind.
Die städtische Streetwork (aufsuchende Jugendarbeit), der Verbund sozial-therapeutischer Einrichtungen
(VSE), und der Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren des Caritasverbandes ergänzen die stadtteilorientier-
ten sozialpädagogischen Gruppenangebote durch eigene Angebote. Die städtische Drogenberatungsstelle
ergänzt die ambulanten Maßnahmen durch Individualangebote, durch gruppenpädagogische Angebote wie
den FreD- und den FreAk-Kurs mit dem Ziel der Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol- und Drogenkon-
sumenten.
Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe entwickelte ergänzend zu den bestehenden Angeboten ein niedrigschwel-
liges Präventionsangebot für jugendliche Alkoholkonsumenten. Anlass ist, dass ein hoher Anteil an Körperver-
Produktüberblicke
102
letzungen und Sachbeschädigungen und Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Jugendli-
che werden mit möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen, die aufgrund des Alkoholkonsums entstehen,
konfrontiert.
Ressourcen
• Stellen: 13,42
• Aufwendungen: 1.316.708 €
• Erträge: 4.609 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfah-
ren)
430 461 481
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V.m.
§ 1666 BGB
39 33 24
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.721 1.640 1.453
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Die Arbeitstreffen der am Runden Tisch beteiligten Professionen (Familienrichter des Amtsgerichtes, Müns-
teraner Rechtsanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, freie Träger der Jugendhilfe und Vertreter
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) wurden fortgesetzt. Das Ziel der Arbeitstreffen ist die Ab-
stimmung und Bündelung der verschiedenen Kompetenzen und Leistungen, um mit Blick auf das Wohl der
betroffenen Kinder die Chance für kooperative und tragfähige Regelungen zu erhöhen. Die gesamte Arbeit
des Runden Tisches konzentriert sich mit Blick auf seine kooperativen Erfordernisse auf die Vorgaben und
Anforderungen des Vorrang- und Beschleunigungsgebots gemäß § 155 FamFG (Gesetz über das Verfah-
ren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
• Die Arbeitstreffen der Fachdienste „Jugendhilfe im Strafverfahren“ mit den beteiligten Akteuren der Justiz,
der Polizei und den beteiligten Trägern wurden fortgesetzt. Die Bedarfe und die inhaltliche Ausrichtung der
bestehenden ambulanten Angebote wurden mit den Jugendrichtern und den freien Trägern abgestimmt.
Auch die enge Kooperation zwischen den beiden Fachdiensten „Jugendhilfe im Strafverfahren“ der Stadt
und des Caritasverbandes wurde auf allen Ebenen fortgesetzt.
• Ein Schwerpunktthema war die Vernetzung zwischen den Schnittstellen „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und
den Justizvollzugsanstalten. Zur Abstimmung der Kooperation nahmen die Mitarbeiter an 2 Veranstaltungen
des Landesjugendamtes und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe teil.
• Im Rahmen eines Modellprojektes, gefördert durch das Justizministerium NRW und im Einvernehmen mit
dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie den Landesjugendämtern Rheinland
und Westfalen-Lippe, bietet das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus in Dormagen seit dem 01.08.2012 erst-
malig in NRW eine Gruppe für Jugendliche an, die zu einer mehrjährigen Jugendstrafe ohne Bewährung
verurteilt wurden. Es stehen dort 7 Plätze zur Verfügung. Ziel ist es, jugendlichen Straftätern unter den pä-
dagogischen Bedingungen der Jugendhilfe einen Jugendstrafvollzug zu ermöglichen. Ähnliche Projekte be-
stehen bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Ein Minderjähriger aus Münster wurde
von einer JVA in das Projekt verlegt und lebt dort gut integriert und straffrei.
• Das Justizministerium NRW hat im Sommer 2012 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvoll-
zuges vorgelegt, um hiermit eine verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug zu
schaffen. Dieser Gesetzentwurf stellt auch die erforderliche pädagogisch ausgerichtete, erneute Straffällig-
Produktüberblicke
103
keit vermeidende Ausgestaltung des Arrestes in den Vordergrund. Die zu erwartende Umsetzung des Ju-
gendarrestvollzugsgesetzes wird neue Anforderungen für die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe im
Strafverfahren, dem Kommunalen Sozialdienst und weiteren beteiligten Institutionen erforderlich machen.
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die erzielten Arbeitsergebnisse des Runden Tisches werden in einem Reader zusammengefasst. Die Teil-
nehmer werden sich dahingehend abstimmen, in welcher Form die Vereinbarungen zur Kooperation in Ver-
fahrensfragen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die beteiligten Professionen sind sich bereits im Grund-
satz einig, dass weitere Treffen im Sinne einer fallübergreifenden interdisziplinären Kooperation folgen sol-
len, um die Umsetzung der Vereinbarungen und Arbeitsergebnisse in der Praxis zu erörtern und sie mit ih-
ren Fragestellungen und ihren Kooperationserfordernissen zu hinterfragen und zu optimieren.
• Zukunftsthema wird die Vernetzung zwischen der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und den Arrest- bzw. den
Justizvollzugsanstalten sein. Ziel ist es, die Wiedereingliederung der Jugendlichen unter Beteiligung ver-
schiedener Institutionen wie der Jugendhilfe, dem Jobcenter, den Schulen zu optimieren, um die derzeit ho-
he Rückfallquote nach Haft zu reduzieren. Diese liegt in den 6 Wochen nach Haftentlassung bei etwa 80 %,
wenn die Wiedereingliederung nicht frühzeitig und gezielt im Hinblick auf die weiteren schulischen oder be-
ruflichen Schritte, ggf. durch ambulante oder stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe, geplant ist. Um das
Übergangsmanagement erfolgreich zu gestalten, ist es erforderlich, dass die Erkenntnisse der Jugendhilfe
(im Strafverfahren) insbesondere auch aus vorangegangenen Hilfeplanverfahren, schulischen und berufli-
chen Maßnahmen in die Vollzugsplanung der Justizvollzugsanstalt einfließen. Hierzu sind Verfahren und
Kooperationsmodelle auf Landesebene zu entwickeln und umzusetzen.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen Ver-
fahren die Kindesinteressen und die Vertretung
des Kindes wirksamer umgesetzt werden können.
• Jugendliche und Heranwachsende werden mit
dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen
zum abweichenden Verhalten zu entwickeln. Sie
erhalten Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbeiten
können bzw. ambulante Angebote, die ihre sozia-
len Kompetenzen stärken.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Im familiengerichtlichen Verfahren ist für die Inte-
ressen der Kinder und kindorientierte Regelungen
einzutreten. Die Unterstützungspflicht des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien betrifft alle
Maßnahmen des Gerichtes, die im Interesse des
Kindes durchgeführt werden.
• In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und der
Staatsanwaltschaft und in Haft werden die Betrof-
fenen begleitet und vertreten.
• Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern
initiiert und weiterentwickelt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Produktüberblicke
104
Bericht
In 85 % aller Verfahren vor dem Jugendgericht bzw. im Diversionsverfahren erfolgte die Berichterstattung
innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten. Unabhängig von der Berichterstattung ist eine Anwesenheit des
zuständigen Mitarbeiters der Jugendhilfe im Strafverfahren in den Verhandlungen vor dem Jugendgericht ge-
sichert. Das Angebot der Begleitung in den Verfahren vor dem Jugendgericht wird in ca. 95 % aller Fälle in
Anspruch genommen. In der überwiegenden Anzahl aller Verfahren beteiligen sich auch die Eltern an den
Gesprächen zur Vorbereitung auf die Verhandlungen. Der Bedarf an Beratung und Begleitung von Heran-
wachsenden ist im letzten Jahr deutlich gestiegen.
Minderjährige werden in der Regel in den Gesprächen des Fachdienstes „Jugendhilfe im Strafverfahren“ von
ihren Eltern begleitet. Ebenso erscheinen ein Elternteil oder beide Eltern in ca. 80 % der Verfahren vor dem
Jugendgericht. Auch Heranwachsende erscheinen in mehr als 50 % in Begleitung der Eltern zum Gespräch im
Fachdienst des Jugendamtes.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt
wurde (in %)
75 61
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach
Anklagerhebung erfolgten (in %)
80 85
Leistungsdaten
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 440 481
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.300 1.453
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V.m.
§ 1666 BGB
39 33 24
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfah-
ren)
430 461 481
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.721 1.640 1.453
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklageschriften) 1.132 1.152 1.037
Diversionsverfahren 589 488 416
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit 8 6 6
mit Teilnehmer/innen insgesamt 274 160 154
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/innen 59 55 42
Produktüberblicke
105
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen,
• gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen und
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. Aufga-
ben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung
• zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste,
Wohnungsnotfälle),
• Stellungnahmen für das Jobcenter Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung sowie
• Beratungen für das Jobcenter gem. § 16a SGB II.
Die Jugendhilfe ist gemäß § 6 SGB IX ein Reha-Träger. Sie gewährt Kindern, Jugendlichen und jungen Voll-
jährigen Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit
Eingliederungshilfen soll eine persönliche und schulische bzw. berufliche Integration und Teilhabe an der Ge-
sellschaft gesichert werden.
Ressourcen
• Stellen: 16,49
• Aufwendungen: 4.054.233 €
• Erträge: 286.672 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2010 2011 2012
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 153 170 194
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• In den Sozialräumen ist die KSD-Arbeit eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trä-
gern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe von Familienzentren wird intensiv kooperiert.
• Der Kommunale Sozialdienst bietet weiterhin stadtweit ein flächendeckendes Angebot an offener Beratung
in den Bezirken und Stadtteilen an.
• Die Anzahl der Leistungsanträge hat erneut zugenommen. Im Schwerpunkt wurden „Hilfen zu einer ange-
messenen Schulbildung“ (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) nachgefragt. Zunehmend wünschten Eltern und Per-
sonensorgeberechtigte, dass ihre Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt worden ist, an
einer Regelschule unterrichtet werden sollen.
Produktüberblicke
106
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Die strukturelle und organisatorische Zusammenlegung der Bezirke Mitte I und II ist vorgesehen.
• Der Austausch und die fachliche Reflexion zu § 16a SGB II in Kooperation mit dem Jobcenter wird forciert.
• Um die Qualität der „Eingliederungsleistungen“ weiterzuentwickeln, bedarf es einer intensiven Diskussion
über Mittel und Methoden der Einzelfallförderung insbesondere im Zusammenhang mit schulischen Inklusi-
onsangeboten. Bei der Aushandlung von Leistungen und Entgelten werden „inklusive“ Leistungsangebote
besonders berücksichtigt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten.
• Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren.
• Durch eine psychosoziale Beratung gem. § 16a
SGB II werden Familien und Einzelpersonen bei
der Eingliederung in das Erwerbsleben unter-
stützt.
• Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaftli-
che Teilhabe junger Menschen gefördert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an Stadt-
teilprojekten beteiligen, die durch die Stadtteilar-
beitskreise initiiert oder begleitet werden.
• In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung dro-
hender Wohnungsnot, Maßnahmen für betreutes
Wohnen für alleinstehende wohnungslose Müns-
teraner Frauen und Männer geplant, eingeleitet
und vermittelt.
• Das Jobcenter Münster wird bei seiner Hilfege-
währung unterstützt.
• Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaftli-
che Teilhabe ermöglicht werden.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot - ausgehend vom Jahr 2008 - bis 2011 um 10 %
(insbesondere an Grund- und Förderschulen) und führt es in den Folgejahren auf diesem Niveau fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Bericht
Die Ziele in der bezirklichen Sozialarbeit und im Servicebereich „Soziales“ werden langjährig stabil umgesetzt.
Die Ausgestaltung des Sprechstundenangebotes wird bedarfsgerecht aufrechterhalten.
Der Einsatz von Eingliederungsleistungen soll vorrangig der Hilfe „zu einer angemessenen Schulbildung“ bei-
tragen und eine „gesellschaftliche Teilhabe“ sichern. Dabei sind vorrangig bedarfsgerechte ambulante Hilfen
zu gewähren. Der HzE-Bericht 2011 (Datenbasis 2009) weist für Münster (unter den vergleichbaren kreisfreien
Städten in NRW) noch einen Wert deutlich unterhalb des Mittelwertes bei der Inanspruchnahme der 6- bis
unter 21-Jährigen aus. Seit der Inkraftsetzung des Schulgesetzes NRW 2009 hat sich die Inanspruchnahme
von Eingliederungshilfen in der Schule (u. a. Integrationshilfen) kontinuierlich erhöht.
Produktüberblicke
107
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2012
Ansatz
2012
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließlich Schulen) 825 750
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 70 79
Leistungsdaten
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 140 194
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2010 2011 2012
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII insgesamt 153 170 194
davon:
für junge Volljährige 53 68 76
ambulante Eingliederungshilfen 108 125 153
stationäre Eingliederungshilfen 45 45 41
Produktüberblicke
108
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2012:
• Um allen Kindern in Münster einen guten Start ins Leben zu geben, wurde am 22. März 2012 eine Präventi-
onskonferenz unter dem Titel „Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ unter Schirmherrschaft des
Oberbürgermeisters organisiert und durchgeführt.
• Die Umsetzung des kommunalen „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Müns-
ter“ war ein weiterer Schwerpunkt. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
wurde der Umsetzungsprozess gemeinsam vom Gesundheitsamt, dem Amt für Schule und Weiterbildung
und dem Sozialamt im Rahmen einer Lenkungsgruppe begleitet.
• Zur Unterstützung einer systematischen Erfassung der jeweiligen Angebote und Projekte im Rahmen des
„Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention“, wurde eine Datenbank entwickelt und
realisiert.
• Für die Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren in Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und
Armutsrisiko wurden entsprechende Daten für Münster ausgewertet und zur Verfügung gestellt.
• In Kooperation mit dem Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) wurde die Vortragsreihe für Eltern
„Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ geplant.
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen begleitet.
• Im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu möglichen Standorten weiterer Flüchtlingseinrichtungen in
Münster wurden Grundlagen für die Priorisierung erarbeitet.
• Die Querschnittsthemen innerhalb der Stadtverwaltung wie z. B. „Demografischer Wandel“ (Demografie-
check, AG Demografie) und „Umsetzung des Migrationsleitbildes“ wurden in der Schnittstelle zwischen den
Ämtern gebündelt und koordiniert.
Produktüberblicke
109
Ausblick auf das Jahr 2013:
• Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wird der Umwandlungsprozess
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen weiterhin intensiv begleitet. Ein Schwerpunkt wird hierbei
die York-Kaserne bzw. der Infrastrukturbedarf in Gremmendorf sein.
• Über die Umsetzung des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ soll
den politischen Gremien im 2. Quartal 2013 ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
• Für Fachkräfte insbesondere in Einrichtungen von Kitas und Offenem Ganztag werden Qualifizierungsan-
gebote zum sensiblen Umgang mit dem Thema und den Erscheinungsformen von Armut angestrebt.
• Die Entwicklung der Modellprojekte „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ und „Netz-
werk Frühe Hilfen / Familienhebammen“ werden im Rahmen einer Steuerungsgruppe „Modellprojekte im
Rahmen Prävention/Frühe Hilfen“ begleitet.
• In Stadtteilen mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko sollen weitere Kitas zu Familienzentren
ausgebaut werden.
• Die Konzeptentwicklung und Umsetzung der Aufgaben eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster
werden intensiv begleitet.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen" wird von Januar bis November 2013 durchgeführt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
• Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe positi-
ve Lebensbedingungen für junge Menschen und
ihre Familien zu schaffen.
• Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Förderung der Erziehung in der Familie sowie die
Hilfen zur Erziehung.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
• Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler und
integrierter Bestandteil aller jugendhilfeplaneri-
schen Maßnahmenplanungen und gemäß
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
• Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen,
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leistungs-
bereichen der Jugendhilfe entsprechen. Darüber
hinaus umfassen die Kooperationsbereiche auch
die frühe Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen.
Zielbericht
Mit dem Anliegen, allen Mädchen und Jungen dieser Stadt einen guten Start ins Leben zu geben, hat das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Institut für Soziale Arbeit e. V. im März 2012 eine
ganztägige Präventionskonferenz mit dem Titel „Starke Kinder - begleiten - fördern - schützen“ organisiert und
durchgeführt. Im Mittelpunkt von Vorträgen und Fachforen standen die „frühen Hilfen“ für Familien mit ihren
Kindern. Ziel der Präventionskonferenz war es, die Kooperation und Vernetzung der im Leben eines Kindes
wichtigen Akteure in Münster auszubauen. Mit rund 180 Fachkräften aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen,
Schule und Soziales hat die Fachtagung ein reges Interesse und eine positive Resonanz hervorgerufen.
Produktüberblicke
110
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zum „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armuts-
prävention in Münster“ wurden im Zusammenspiel von Jugend-, Gesundheitshilfe, Schule und Soziales jähr-
lich 152.000 € für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. Angebote bereitgestellt. In 2012 lag der Arbeits-
schwerpunkt auf der Durchführung der Projekte und Angebote der in den Handlungsfeldern hinterlegten Maß-
nahmen. Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien hat die aus dem Gesundheits-
amt, Sozialamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung bestehende Lenkungsgruppe „Kinderarmut“ die
Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zusammengeführt und erörtert.
Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Berichterstattung einer kindbezoge-
nen Armutsprävention eine Datenbank zur systematischen Erfassung der jeweiligen Maßnahmen innerhalb
des Armutsprogramms konzipiert und aufgebaut.
Im Hinblick auf potentielle Infrastrukturbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Umwandlungsprozess
der britischen Konversions- und Siedlungsflächen intensiv begleitet. Für die Umwandlung der Wohnstandorte
in 18 verschiedenen Stadtteilen und für die Umwandlung der beiden Kasernenstandorte wurden entsprechen-
de Prüfungen vorgenommen und Stellungnahmen abgegeben.
Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Familienzentren umge-
wandelt. Münster verfügt damit insgesamt über 26 Familienzentren. Erstmalig hat die Landesregierung in die-
sem Verfahren vorgegeben, dass die neuen Zentren vor allem dort einzurichten sind, wo benachteiligte Fami-
lien wohnen und hat die Verteilung an Hand eines Sozialindexes festgelegt.
Aufgrund der hohen Inanspruchnahme bzw. Nachfrage von Eltern hat das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) in Kooperation mit dem "Netzwerk für Familien in Münster" zum dritten Mal eine Vor-
tragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und Jugendli-
chen“ durchgeführt. Etwa 550 Teilnehmende haben die Vorträge über aktuelle Themen und Fragen aus dem
Erziehungsalltag wie z. B. „Cyber-Mobbing“ und „Pubertät“ besucht.
Für unterschiedliche Themen und Anforderungen wurden zudem Daten und fachliche Grundlagen aufbereitet
und zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen zählten hierzu die amtsinternen Bezirkskonferenzen, der Sozial-
raumreport für den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Daten für die
Stadtteilprofile und für die Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung.
Jugendhilfeetat
111
6. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. Dabei wurde im
Jahr 2012 eine Verbesserung bei der sachgerech-
ten Zuordnung der Personalaufwendungen, insbe-
sondere für die Kosten- und Leistungsrechnung,
erreicht.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/-
rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2011 Ansatz 2012
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 73.184.240 € 31.292.620 € 79.771.670 € 33.089.540 €
Kinder- und Jugendarbeit 15.599.110 € 5.785.590 € 16.305.360 € 6.055.330 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen 3.671.520 € 360.930 € 4.460.710 € 362.860 €
Familienförderung 3.260.080 € 147.250 € 3.226.610 € 151.950 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
41.072.040 € 5.612.470 € 44.543.020 € 5.794.830
Gesamt 136.786.990 € 43.198.860 € 148.307.370 € 45.454.510 €
Jugendhilfeetat
112
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2012 jeweils
vorläufig):
36,0
26,6
6,1 8,8
3,2 3,9 2,5 2,6
34,8 35,8
82,6
77,7
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für F am ilien
Gesamt
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2011 - grau - in Mio €
2012 - farbig - in Mio €
72,9
78,4
14,5 15,8
3,7 4,2 2,7 2,9
40,8 41,6
134,6
142,9
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für F am il ien
Gesamt
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2011 - grau - in Mio €
2012 - farbig - in Mio €
Jugendhilfeetat
113
36,9
51,8
8,4 7,0
0,5 0,3 0,2 0,3
6,0 5,8
52,0
65,2
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche
Hilfen f ür Familien
Gesamt
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2011 - grau - in Mio €
2012 - farbig - in Mio €
Im Ergebnis stellt sich der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr trotz steigender Aufwendungen erheblich
geringer als im Vorjahr dar (- 4,9 Mio €). Die Gründe hierfür liegen bei den erheblichen Ertragssteigerungen im
Bereich der Kindertagesbetreuung im Jahr 2012. So lag die Ertragsentwicklung bei den Landeszuweisungen
im Kindertagesbetreuungsbereich, die im Ergebnis immer abhängig ist von vorliegenden tatsächlichen Bewilli-
gungen, über den Erwartungen. Des Weiteren wurden bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten durch
die Anpassung der Elternbeitragstabellen zusätzliche Erträge erzielt. Da die tatsächliche Höhe der Elternbei-
träge abhängig ist von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen, sind Veränderungen in diesem Bereich
nicht verlässlich planbar, wirken sich aber unmittelbar auf die Ertragsentwicklung aus. Darüber hinaus erhielt
die Stadt Münster einen überplanmäßigen Ertrag in Höhe von rund 4,23 Mio. € nach dem Gesetz zur Rege-
lung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhil-
fe - ABAG-JH) für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013. Um eine zweckentsprechende Verwen-
dung dieser Mittel zu gewährleisten, sind davon allerdings rund 1,8 Mio. € zur Deckung von Aufwendungen im
Jahr 2013 in Anspruch zu nehmen.
Wie im Vorjahr ist der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen
(54,9 %), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (29,1 %). Der Anteil
der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,1 %. Des Weiteren beträgt der Aufwendungsanteil der Förde-
rung benachteiligter junger Menschen 2,9 % und der Anteil der Familienförderung 2,0 % gemessen am Ge-
samtvolumen des Produktbereichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen sei an dieser Stelle auch auf die vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien erstellten, vertiefenden Berichte verwiesen. So erscheint jährlich der Kindertages-
betreuungsbericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Wesentliche Arbeits-
schwerpunkte sind in diesem Bereich weiterhin der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der erhebliche An-
strengungen zur Erfüllung rechtlicher Ansprüche erfordert (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsge-
setz, rechtlich geregelter Ausbau des u3-Programms etc.). Zum Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde zu
Beginn des Jahres 2012 der zweite Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster (2009 - 2011) vorgelegt.
Das Thema wurde zudem am 23.03.2012 in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien intensiv beraten (HzE-Workshop). Zur Kinder- und Jugendarbeit lag in der Sitzung des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 06.03.2013 ein Bericht vor (V/0987/2013).
Jugendhilfeetat
114
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb der
Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Verteilung nach Aufwendungsarten
Personalaufw endungen
23,8%
Aufw endungen f.Sach-
/Dienstleistungen
3,4%
Bilanzielle
Abschreibungen
0,5%
Sonstige ordentliche
Aufw endungen
2,2%
Interne
Leistungsverrechnung
2,3%
Transferaufw endungen
67,8%
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2012 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben stellen weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche
Kostenart dar.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2012 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Verteilung nach Ertragsarten
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
2,6%
Sonstige ordentliche
Er tr äge
0,4%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
6,1%
Öffentlich-rechtl.
Leistungsentgelte
15,3%
Sonstige
Transfererträge
7,2%
Zuw endungen und
allgemeine Umlagen
68,5%
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt.
Jugendhilfeetat
115
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen:
Produktgruppe 0601 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2012
(in Mio. €)
21,9
4,7
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
0,4
8,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
Jugendhilfeetat
116
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen
1,2
1,8
0,9
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
Produktgruppe 0604 - Familienförderung
2,5
0,1
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Angebote für Familien Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
Jugendhilfeetat
117
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
9,0
3,3
16,8
1,6 1,3
3,8
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
PG 0605 - Zuschuss 2012
(in Mio €)
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Jugendhilfeetat
118
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2012 insge-
samt Einzahlungen in Höhe von 2.865.910 € und
Auszahlungen in Höhe von 7.224.930 € veran-
schlagt. Alle Einzahlungen sowie 7.055.690 € der
Auszahlungen sind allein der Produktgruppe 0601
- Förderung von Kindern in Tagesbetreuung zuzu-
ordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 4.924.760 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
1.847.830 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den nahezu ausschließlich in der Produktgruppe
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
erreicht und diesem Zweck entsprechend veraus-
gabt bzw. für das Folgejahr gebunden. Wesentli-
che Schwerpunkte waren wie im Vorjahr der Aus-
bau der Betreuungsplätze sowohl für Kinder unter
3 Jahren als auch für Kinder zwischen 3 und 6
Jahren in Kindertageseinrichtungen.
Bürgerhaushalt
Der Bürgerhaushalt 2012 befindet sich, nachdem
die Vorschlags-, die Bewertungs-, die Dokumenta-
tions- und die politische Beratungsphase durchlau-
fen wurden, seit dem Beschluss des Rates vom
12.12.2012 in der Rechenschaftsphase.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
berichtete zu folgenden Vorschlägen:
• Jugendheime mit beschränkten Öffnungszeiten
anders nutzen
• Bauliche Standards bei der u3-Erweiterung kri-
tisch hinterfragen
• Keine Kindertagesstätte am Bürgerhaus Kinder-
haus errichten
• Keine Subventionierung von Sporttourismus
• Erhebung der Elternbeiträge vereinfachen
Dazu wird auf die gesamtstädtische Vorlage
V/0111/2013 „Bürgerhaushalt 2012 - erster Re-
chenschaftsbericht“ verwiesen.
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale
Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 –
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren
künftig nur noch in jedem 2. Jahr durchzuführen.
Insoweit werden Vorschläge aus diesem Verfahren
erst wieder im Jahr 2014 zum Haushalt 2015ff.
erwartet.
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik –
Handlungsprogramm 2012 - 2017
Erhebliche Anstrengungen hat im Jahr 2012 die
gesamtstädtische Erarbeitung des Handlungspro-
gramms 2012 - 2017 für eine nachhaltige kommu-
nale Haushaltspolitik erfordert. Von den in der
Vorlage V/0702/2012 - Anlage 1a enthaltenen
Einzelmaßnahmen betrafen 23 Vorschläge das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Hiervon
waren bzw. sind 20 Maßnahmen aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 12.12.2012 umzusetzen
(vgl. Vorlage V/0702/2012/1. Erg.). Dazu erfolgt ein
intensives, ebenfalls gesamtstädtisches Maßnah-
mencontrolling.
Ausblick
Auch im kommenden Jahr werden neben der Ein-
haltung einer strengen Ausgabendisziplin zusätzli-
che Steuerungsmaßnahmen erforderlich sein, die
im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings zu
entwickeln und zu evaluieren sind. Nur so wird
erreichbar sein, die rechtlichen und tatsächlichen
Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien im Rahmen des Jugendhilfeetats sach-
und fachgerecht zu erfüllen. Es zeigt sich, dass der
Finanzdruck der Kommunen - nicht zuletzt auf-
grund zusätzlicher Aufgaben - tendenziell noch
weiter ansteigt.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
119
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch -
Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Der Kreis der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im Jahr 2012
um eine/n Vertreter/-in des Jugendamtselternbeirats erweitert. Dazu hat der Rat der Stadt Münster am
19.09.2012 die Änderung der Satzung für das Jugendamt beschlossen. Ziel war es, die Mitwirkungsmöglich-
keiten von Eltern in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung zu stärken.
Am 31.12.2012 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster folgende Personen
an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Meik Bolte
Vertreterin: Christel Loschelder
2. RH Bruno Kleine Borgmann
Vertreterin: Silvia Welp
3. RF Teresa Küppers
Vertreterin: Carmen Greefrath
4. Dr. Veit Christoph Baecker
Vertreterin: Christiane Krüger
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: Patrick Röhring
6. RF Anne Schulze Wintzler
Vertreterin: RF Petra Seyfferth
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
7. RF Jutta Möllers (stellvertretende Vorsitzende)
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
8. RH Otto Reiners
Vertreter: Friedhelm Gerhard
von der FDP
9. RH Jens-Ulrich Lenski
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Hendrik Werbick
11. Stephan Degen
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop
12. Jutta Lebkücher
Vertreter: Felix Braun
13. Lutz Selig
Vertreter: Klaus Tantow
14. Wilfried Stein
Vertreter: Prof. Dr. Jörn Dummann
15. Gerhard Dworok
Vertreter: Marcel Beule
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
120
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Renate Waltke
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Gerd Krützmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Günter Barthen
Vertreter: Frank Leismann
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertretung: N.N.
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Türkan Kurt
Vertreterin: Aynur Kücük
Sachkundige Einwohner/innen
gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen des Rates
11. Sieglinde Kersting
Vertreterin: Ursula Blankenstein
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
12. Maria Pinke
Vertreter: Michael Geuckler
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
13. Beate Heeg
Vertreterin: Petra Karallus
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
14. Gudrun Sturm
Vertreter: Michael Grühn
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
15. Siegfried Riemann
Vertreter: Johannes Röttgen
Stadtsportbund Münster e.V. / Sportjugend
16. Dietmar Wiese
Vertreter: Thomas Lammers
Jugendrat der Stadt Münster
17. Meryem Dawud
Vertreterin: Betty Böhnke
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
18. Dr. Michael Köhler
Vertreterin: Susann Christ
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mädchen und Jungen / Gender
19. Rita Tücking
Vertretung: Martin Helmer
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
20. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
21. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
22. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder
23. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
24. Michael Kaiser
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
121
Beratungsprogramm 2012
Im Jahr 2012 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen und 2 nichtöffentli-
chen Sitzungen. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres
zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0466/2011 Neufassung der Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderfonds "Hilfen für
Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"
01.02.2012
V/0815/2011/1 Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss 01.02.2012
V/0817/201 Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förde-
rung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
01.02.2012
V/0928/2011 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Am Edelbach, Coerdestiege 15
- Baubeschluss -
01.02.2012
V/0938/2011 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
zu Beginn des Jahres 2012 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personal)
01.02.2012
V/0016/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Lichtblick, Ahausweg 37
- Baubeschluss -
01.02.2012
V/0028/2012 U3 - Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Wielerort, Schlagholz 58,
48165 Münster (Wohnbereich Hiltrup-Mitte)
- Baubeschluss -
01.02.2012
V/0029/2012 U3 - Erweiterung der Kindertageseinrichtung Lummerland, Deutsches Rotes Kreuz,
Rilkeweg 43, 48165 Münster (Wohnbereich/Stadtbezirk Hiltrup-West)
- Baubeschluss -
01.02.2012
V/0048/2012 U3 - Erweiterung der CVJM Kindertageseinrichtung/Familienzentrum Janusz-Korczak-
Haus (Kita Loddenbach)
Zwi-Schulmann-Weg 25, 48167 Münster
- Baubeschluss auf Grundlage des Ratsbeschlusses -
01.02.2012
V/0003/2012 Ersatzbau und Erweiterung der Kita "Vogel-von-Falkensteinstraße" in Trägerschaft der
Caritas-Münster e.V.
14.03.2012
V/0004/2012 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Ausbau der Kindertagesbetreuung -
Kurzfristige Erweiterung von Kindertageseinrichtungen durch Dependancen zur Siche-
rung des Rechtsanspruchs für u3- und ü3-Kinder
14.03.2012
V/0064/2012 Bürgerhaushalt 2011, Vorschlag Nr. 443 Gesundheitsförderung in Grundschulen 14.03.2012
V/0126/2012 Errichtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der BASF Coatings in Münster-
Hiltrup
14.03.2012
V/0137/2012 Sachstandsbericht zur aktuellen Kindertagesbetreuungsausbauplanung (Bezug
V/0438/2011)
14.03.2012
V/0146/2012 HzE-Bericht Münster 2009-2011
Hilfen zur Erziehung in Münster
14.03.2012
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
122
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0159/2012 Ersatzbau und Erweiterung der Kita der Elterninitiative "Krokodile" e.V. in Münster-
Nienberge (Baugebiet Waltruper Weg), Carl-Neuendorff-Weg 17-21
14.03.2012
V/0216/2012 Teilnahme der Stadt Münster am Modellvorhaben "Kommunale Präventionsketten" 14.03.2012
V/0135/2012 U3-Erweiterung der Kindertagesstätte evangelischer Matthias-Claudius Kindergarten,
Münster-Albachten, Wierling 31
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -
02.05.2012
V/0245/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Legdenweg, Legdenweg 142
- Baubeschluss -
02.05.2012
V/0121/2012 Bericht über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2010 und 2011 20.06.2012
V/0286/2012 U3- Erweiterung der Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -
20.06.2012
V/0287/2012 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2011 20.06.2012
V/0305/2012/1 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg,
Mecklenbeck (Hof Schultmann)
20.06.2012
V/0319/2012 U3-Erweiterung Kindertagesstätte Am Inselbogen, Gut Insel 24, Freianlagen
- Planungs- und Baubeschluss -
20.06.2012
V/0338/2012 Optimierung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für alle Kinder im Kindergartenalter
in Münster durch Einführung einer webbasierten dezentralen IT-Lösung - Zwischenbe-
richt
20.06.2012
V/0339/2012 Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10 20.06.2012
V/0340/2012 Erweiterung der Evangelischen Andreas-Kindertageseinrichtung, Breslauer Strasse 154
(Coerde)
20.06.2012
V/0342/2012 Errichtungsbeschluss: Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal - östlich des
Wuddi (Kinderhaus)
20.06.2012
V/0377/2012 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2011 20.06.2012
V/0404/2012 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2011 20.06.2012
V/0409/2012 U3 - Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Berg Fidel, Hogenbergstraße 158
- Baubeschluss -
20.06.2012
V/0436/2012 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII - NABU Natur-
schutzstation Münsterland
20.06.2012
V/0452/2012 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - Umsetzung der 6.
Phase zum Kindergartenjahr 2012/2013
20.06.2012
V/0124/2012 Kindertagesbetreuungsbericht 2012/2013 12.09.2012
V/0330/2012 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004
und Ausblick
12.09.2012
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
123
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0346/2012 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Ausbau der Kindertagesbetreuung -
Errichtungsbeschluss Kindertageseinrichtung Wiedeiken, Amelsbüren
12.09.2012
V/0554/2012 U3-Erweiterung der städt. Kindertageseinrichtung Berg Fidel, Hogenbergstraße 158,
Freianlagen
- Planungs- und Baubeschluss -
12.09.2012
V/0565/2012 Bildungs- und Teilhabepaket; Erfahrungsbericht über die leistungsrechtliche Aufgaben-
wahrnehmung
12.09.2012
V/0575/2012 Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
12.09.2012
V/0461/2012 Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren 24.10.2012
V/0639/2012 Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Bernhard, Angelmodde 24.10.2012
V/0690/2012 Umstrukturierungen der katholischen Kindertageseinrichtungen St. Josef in Albachten,
St. Ursula und St. Pantaleon in Roxel
24.10.2012
V/0706/2012 Betriebliche Kindertagesbetreuung in Münster - Situation- und Unterstützungsangebote 24.10.2012
V/0716/2012 Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren 24.10.2012
V/0739/2012 Offene Ganztagsschule in Münster - Bericht 2009 - 2012 24.10.2012
V/0744/2012 Verlängerung und Modifizierung des Erbbaurechts Meckmannweg 72;
Erbbaurechtsnehmer: Katholische Kirchengemeinde St. Anna
24.10.2012
V/0745/2012 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel 24.10.2012
V/0752/2012 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Institut für Schul-
sozialpädagogik - ISSP Münster e.V.
24.10.2012
V/0770/2012 Jugendrat - partizipative Weiterentwicklung 24.10.2012
V/0794/2012 Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster 24.10.2012
V/0657/2012 Mittagsverpflegung in Schulen 28.11.2012
V/0715/2012 Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (SGB II)
28.11.2012
V/0719/2012 Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8
- Baubeschluss
28.11.2012
V/0719/2012
V/0719/2012/1
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8
- Baubeschluss
28.11.2012
V/0720/2012 Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Aus-
bildung und Beruf
28.11.2012
V/0878/2012 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster 28.11.2012
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
124
8. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar.
Darin heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecher/innen und Sprecher
zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen.
Darüber hinaus zeichnen sich die Aufgabenfelder
der Arbeitsgemeinschaften durch ihre hohe Diffe-
renzierung aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2012):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Geschäftsberichts des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ihre
Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst einige
Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufgelistet
(Stand: 31.12.2012). Es folgt eine kurze Eigendar-
stellung, in der die Themen des abgelaufenen
Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das Folge-
jahr gegeben werden.
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit den Sprecherinnen und Sprechern der
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII im November 2012 (Foto: Presseamt der Stadt Münster)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
125
Im Jahr 2013 sind folgende Themenschwerpunkte
vorgesehen:
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher/in Rita Tücking
Stellvertretung Martin Helmer
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der Sitzun-
gen 2012
5
• Fortführung des Themas „Gender im
Elementarbereich“ und Weiterentwicklung mit
dem Blick auf die Kindertagespflege und die
Ausbildung
• Fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema
„Inklusion“ in der Kinder- und Jugendhilfe in
Kooperation mit den anderen AG’en nach § 78
SGB VIII in Form eines Fachtages
• Vorstellung des Films „Mädchen im Mittelpunkt“
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien
• Voranbringen der Weiterentwicklung einer
Datenbank für geschlechtsspezifische Angebote
in Münster Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen und
Jungen unter Berücksichtigung ihres biologischen,
kulturellen und sozialen Geschlechts individuell
gefördert und in ihren unterschiedlichen Interessen
gestärkt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG 1
haben sich 2012 fünf Mal getroffen. Darüber
hinaus fanden weitere Sitzungen in der Unter-AG
Mädchen und der Unter-AG Jungen statt, die sich
mit geschlechtsspezifischen Themen und
Angeboten auseinandersetzten.
Neben den Vorbereitungen für den Gender-
Fachtag „Starke Mädchen, starke Jungen –
Gender als Schlüssel für Bildung in der Kita“, der
am 23.11.2012 im Stadtweinhaus mit großer
Beteiligung der Kindertageseinrichtungen und der
Fachschulen stattfand, hat sich die AG 1 im
Frühjahr 2012 mit einer Fotoausstellung „Typisch
männlich – typisch weiblich. Bloß in der Rolle
bleiben!?!?“ und einer Mitmachaktion zum Thema
„Gender“ in der Stadtbücherei präsentiert. Zudem
hat die Unter-AG Mädchen einen Film „Mädchen
im Mittelpunkt“ in Kooperation mit dem Bennohaus
und freien Trägern gedreht und den ersten
internationalen Mädchentag 2012 in Münster mit
einer Mitmachaktion für Mädchen gestaltet.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
126
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der Sitzun-
gen 2012
5
Die Mitglieder der AG 2 nach § 78 SGB VIII „Kin-
der- und Jugendarbeit“ trafen sich 2012 fünf Mal
für eine Dauer von je zwei Stunden jeweils vor den
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Der Tagungsort war das Diet-
rich-Bonhoeffer-Haus. Aus aktuellem Anlass tagte
die AG aber auch immer Mal in anderen Jugend-
häusern, z.B. im Kinder- und Jugendhaus Wol-
beck. Es arbeiteten ca. 20 bis 25 Trägervertre-
ter/innen mit.
Zu einigen Themenschwerpunkten wurden Unter-
arbeitsgruppen gebildet, die ihre jeweiligen Ergeb-
nisse wieder in die AG einspielten. Im Jahr 2012
tagten Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen:
• Inklusion
• stadtweites Partykonzept
• Vorbereitung und Durchführung der Thanks-
Party 2012
• Weiterentwicklung Jugendrat
Thematisch behandelt wurde u. a. Folgendes:
• Vorstellung der neuen Richtlinien zur Förderung
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
freier Träger
• Soziale Gruppenarbeit und Kooperation mit den
Fachstellen „Jugendsozialarbeit“ und „Jugend-
gerichtshilfe“
• Vorstellung Outlaw Fanprojekt: „Fan Port“ Preu-
ßen
• Informationen und Austausch zum Bildungs-
und Teilhabepaket
• Vorstellung des Sonderprogramms der Drogen-
hilfe „Sucht hat immer eine Geschichte“
• Vorstellung und Austausch der Sommerferien-
programme 2012
• Austausch zum Verfahren „Ganztagsbetreuung
in den Ferien“
• Stadtweites Partykonzept
• Neuausrichtung Jugendrat
• Haushaltskonsolidierung
• Mitarbeit beim Qualitätszirkel der Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit
Das (vorläufige) Arbeitsprogramm 2013 sieht vor:
• Offene Ganztagsbetreuung und Jugendarbeit,
Kooperationsmöglichkeiten zwischen freien Trä-
gern der Jugendhilfe und Schule
• Inklusion – Entwurf von Handlungsempfehlun-
gen der Unter-AG und Abstimmung mit dem
Gesamtkonzept des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
• Erfahrungen und Reflexion zur Umsetzung des
§ 8a - Kindeswohl und Kinderschutz in der Offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit
• Bericht und Weiterentwicklung zu den stadt-
weiten Ferienbetreuungsangeboten im Rahmen
des Offenen Ganztags
• Umgang mit fremden „religiösen Kulturen“ - Ein
Thema der offenen und der mobilen Kinder- und
Jugendarbeit?
• Jugendsozialarbeit und Jugendgerichtshilfe, hier
u. a.: Cliquenkonzept, Bericht und Weiterent-
wicklung
• Weiterentwicklung und Neuausrichtung Jugend-
rat
• Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2019
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
127
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/in Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen
Träger und der Arbeitsver-
waltung
Anzahl der Sitzun-
gen 2012
4
Die Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der
Träger von geförderten Maßnahmen, dem öffentli-
chen Träger und der Arbeitsverwaltung. In ihrem
Arbeitsfeld will die AG mit den ihr zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten „junge Menschen in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden
und abzubauen“. Für die Umsetzung dieses Zieles
ist es erforderlich, die in diesem Feld tätigen Ak-
teure fachlich und informell zu stärken, ihre Ar-
beitsansätze transparent zu machen und bei Be-
darf die geplanten Maßnahmen aufeinander abzu-
stimmen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen und hierzu immer externe Fachleute ein-
geladen. Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus
dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien.
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2012:
• Inklusion
(Hierzu wurde eine Unterarbeitsgruppe zusam-
mengestellt. Die Arbeitsergebnisse wurden in
den Sitzungen immer wieder eingespielt.)
• Vorstellung des Jobcenters mit dem Arbeits-
schwerpunkt U25
• In gemeinsamer Sitzung mit der Agentur für
Arbeit und dem Jobcenter Münster:
- Jugendarbeitslosigkeit
- Ausbildungsmarkt
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- außerbetriebliche Berufsausbildung
• Aktionstage „Sucht hat immer eine Geschichte“
(Präsentation durch Herrn Piepel, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien)
• Bericht über Maßnahmen der Agentur für Arbeit
und des Jobcenter Münster, die aus Mitteln des
Amtes für Schule und Weiterbildung finanziell
unterstützt werden
(Frau Dr. Ringbeck, Amt für Schule und Weiter-
bildung)
• Haushaltskonsolidierung
• Informationen zum aktuellen Stand der Umset-
zung des Bildungs- und Teilhabepaktes in
Münster
• Vorstellung: Inklusion in der Albert-Schweitzer-
Schule (städtische Förderschule mit dem För-
derschwerpunkt Lernen)
• Haushaltskonsolidierung 2013
• Vorstellung des Programms „Übergangsmana-
gement in den Jugendarrestanstalten“
• Informationen zum Thema „Voll ist out“
• Verabschiedung der Inklusionshandlungsemp-
fehlungen
Im Jahr 2013 soll auf folgende Themen geblickt
werden:
• Inklusion - Umsetzung der EU-Charta
• Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans
• Schulentwicklungsplanung – Auswirkungen auf
die Kinder- und Jugendhilfe sowie Inklusions-
konzept
• Abstimmung mit der Agentur für Arbeit / Jobcen-
ter Münster
• Bildungs- und Teilhabepaket - Fortführung
• Zielgruppen der Jugendsozialarbeit - Präventive
Hilfen für Kinder ab 12 Jahren
• Fachliches Controlling „Jugendhilfe an den
Schulen“
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
128
• Projektbericht „Villa Interim“
• Sitzung mit den Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) Westfalenfleiß und Alexia-
nern, Integrationsfachdienst LWL
"STAR - Projekt" und Schulsozialarbeiter der
LWL - Schulen
• Übergang Schule-Beruf - Vorstellung der Ange-
bote und Strukturen
• Kommunale Koordinierung Übergang Schule/
Beruf
• Kommunales Integrationszentrum
(Stadt Münster, V/MIA)
• Schulgesetzänderung (Förderschulen)
• Erfahrungsbericht zum Übergangsmanagement
in Jugendarrestanstalten
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 14 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/innen des
Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien
Anzahl der Sitzun-
gen 2012
4 Hingewiesen sei auf die sehr gute, vertrauensvolle
und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwal-
tung und der Geschäftsführung.
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein
zusätzlicher Termin vereinbart.
Im Einzelnen nehmen Vertreterinnen und Vertreter
folgender Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e.V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-
Recklinghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e.V.
• Beratungsstelle Südviertel e.V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e.V.
• Trialog e.V.
• Caritasverband Münster e.V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e.V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e.V.
• Pro Familia
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
129
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jah-
res 2012 waren:
• Teilnahme der Sprecherin am Modellvorhaben
des Landes NRW „Kein Kind zurücklassen“
• Bildungs- und Beratungsangebote: Angebote
und Kooperationen im Wandel?
• Familie im Wandel: Vereinbarkeit von Familie
und Beruf aus Sicht der Kinder
Für das Jahr 2013 sind folgende Themen geplant:
• Modellvorhaben Land „Kein Kind zurücklassen“
- Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse in
die praktische Arbeit
• Inklusion
• Bildung und Beratung: Angebote und Kooperati-
onen im Wandel
• Familie und Beruf: Vereinbarkeit aus Sicht der
Kinder
• Bundeskinderschutzgesetz
• Stadtteilkoordination
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der Sitzun-
gen 2012
7
Die AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ tagt regel-
mäßig eine Woche vor der Sitzung des Ausschus-
ses für Kinder, Jugendliche und Familien und setzt
sich mit allen für den Arbeitsbereich Tageseinrich-
tungen für Kinder relevanten Tagesordnungspunk-
ten auseinander. Seit Januar 2012 ist der Jugend-
amtselternbeirat als beratendes Mitglied in der AG
5 vertreten. Die Zusammenarbeit mit Elternvertre-
tern/-innen in diesem Gremium wird von allen Be-
teiligten sehr begrüßt.
Im Jahr 2012 fanden insgesamt 7 Sitzungen statt.
Darüber hinaus beteiligen sich Mitglieder der AG 5
an folgenden Arbeitsgruppen: „Anmelde- und Auf-
nahmeverfahren“, „Integrative Erziehung Kinderta-
geseinrichtungen“ und „Flexible Betreuungszeiten
in Kindertageseinrichtungen“. Die Ergebnisse der
Arbeitsgruppen werden regelmäßig in der AG vor-
gestellt und inhaltlich abgestimmt.
Kritisch setzte sich die AG 5 mit den Ergebnissen
des Krippengipfels vom 30.08.2012 zu „Maßnah-
men zur Sicherung des Rechtsanspruchs“ sowie
der Vorschlagsliste des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe mit neun Vorschlägen zu „Alterna-
tiven zur klassischen Kita“ auseinander und zeigte
auf, dass alle Maßnahmen hinsichtlich der räumli-
chen Rahmenbedingungen, der personellen Be-
setzung und der Gestaltung der Betreuungszeit für
das einzelne Kind fachlich verantwortet sein müs-
sen, um den Bedürfnissen von jungen Kindern in
den Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
130
Weitere Themen der Beratungen waren: Im Jahr 2013 soll es um folgende Themen gehen:
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum u3-Ausbau-
programm
• Kindertagesbetreuungsbericht 2012
• Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsan-
spruches für unter dreijährige Kinder
• Anmeldeverfahren in der Stadt Münster
(Kita Navigator)
• Flexibilisierung der Angebotsstruktur in Ta-
geseinrichtungen für Kinder und Randzeiten-
betreuung
• Kriterien zur Ferienbetreuung
• Inklusion - Erfordernisse für die Kindertages-
betreuung
• Vorlage der AG Integration zur gemeinsamen
Erziehung behinderter und nicht behinderter
Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder
• Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II -
Kindertagesbetreuung
(Referentin: Frau von Bischopink, Jobcenter
Münster)
• Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen! –
Kommunen NRW beugen vor“ und Münsteraner
Modellvorhaben
• Neue Familienzentren in der Stadt Münster
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik
• Bericht zum 2. Runden Tisch zur Qualitäts- und
Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in Kinderta-
geseinrichtungen zum Thema „Gemeinsam für
das Kind – Erziehungspartnerschaft zwischen
Eltern und Kita“ am 23.04.2012
• Vorstellung der Jugendamtselternbeiratsvertre-
tung (Frau Mark, JAEB)
• Fachtag „Starke Mädchen – starke Jungen in
Münster. Gender als Schlüssel für Bildung in der
Kita“ (AG 1) am 23.11.2012
• Fachtag Kindertagespflege / Kindertagesbetreu-
ung zum Thema „Marte Meo“ am 26.01.2013
• Ausbauprogramm u3
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren in der Stadt
Münster (Kita Navigator)
• Kindeswohlgefährdung / Schutzauftrag § 8a
- Erfahrungen in den Kitas / Vereinbarungen
seit 2007
- Kinderschutzgesetz
• Reflexion und Nachbereitung der Fachtagungen
„Gender“ und „Marte Meo“
• Zusammenarbeit mit dem Jugendamtselternbei-
rat
• Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung
• Inklusion
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
131
Die aktive Teilnahme am Zielkonkretisierungs-
workshop „Kein Kind zurücklassen“ wurde auch in
die AG zurückgeführt.
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 56 81
Karl Materla
02 51/ 4 92 – 56 81
Zusammensetzung Vertreterinnen und
Vertreter der anerkann-
ten Träger der freien
Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der Sitzungen
2012
3
Neue Projekte werden in der AG fortwährend vor-
gestellt und die fachliche Diskussion der großen
Leitlinien der Fachwelt aktiv verfolgt.
Für das Jahr 2013 stehen in der AG folgende
Themen auf der Agenda:
• Kinderschutz
• Freiheitsentziehende Maßnahmen
• Inklusion (als Thema aller AG’en)
• Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung mit
den vier Schwerpunktthemen
a) Methoden / Instrumente der HzE,
b) Zielgruppen / Partizipation,
c) Elternarbeit / Rückführung,
d) Frühe Hilfen und Prävention (Resilienz)
Ein Rückblick auf das Jahr 2012 zeigt, dass nach
der Beschäftigung mit dem Bericht „Hilfen zur Er-
ziehung“ der Verwaltung die Vorbereitung und
Durchführung des Workshops „Hilfen zur Erzie-
hung“ in einer nicht öffentlichen Sitzung des Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien den
Schwerpunkt des ersten Quartals der Arbeit in der
Arbeitsgemeinschaft bildete.
• Qualitätsentwicklung
Die inhaltliche Diskussion wird in der AG geführt
und in verschiedenen Veranstaltungen ist eine
aktiv gestalterische Beteiligung am Fachgespräch
Inklusion und am Gespräch mit den jugend-
politischen Sprechern/-innen vorgesehen.
Darüber hinaus ist die ständige Begleitung der
Arbeit des Jugendhilfeausschusses ein Bestandteil
der Arbeit in der AG.
Der Bericht über Hilfen zur Erziehung wurde ge-
würdigt und führte auch zu inhaltlichen Diskussio-
nen zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus
tagte eine Unterarbeitsgruppe der AG, die die kon-
kreten Anliegen für den Workshop im Ausschuss
für Kinder, Jugendliche und Familien vorbereitete.
Darüber hinaus beschäftigte sich die AG mit dem
Thema „Inklusion“. Eine Unterarbeitsgruppe tagte
im April und führte die Ergebnisse wieder in die
AG.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Umset-
zung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Re-
gion. Der Prozess wurde durch inhaltliche Diskus-
sionen und erneuten Input gestaltet.
Eine Diskussion der weiteren Umgangsweise mit
den bestehenden Rahmenkonzepten der Hilfen zur
Erziehung wurde nach der Sommerpause in einer
Arbeitsgruppe vorbereitet und in der Sitzung im
November gemeinsam diskutiert.
Jugendrat
132
9. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18.
Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes Angebot
in Münster einzurichten, bietet die Stadt Münster
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus §§ 8 und 11
SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention re-
sultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW
vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster.
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mit gestalten.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster
Die am 29.09.2010 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage
V/0445/2010/1 „Jugendrat der Stadt Münster -
Weiterentwicklung und Profilschärfung“) waren im
zweiten Jahr nach der Verabschiedung ein Garant
für die erfolgreiche Arbeit des Gremiums und stell-
ten sich als notwendiger Handlungsschritt dar.
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite
Jugendrat setzt sich aus jeweils 5 Vertretern/-innen
aus den 6 Stadtbezirken zusammen, die im März
2011 in einer Direktwahl gewählt wurden. Darüber
hinaus gab es diverse Arbeitsgemeinschaften, die
sich konkreten Themen widmeten.
Weiterhin besetzt der Jugendrat folgende Ämter:
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3
gewählten Mitgliedern)
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famili-
en, den Sportausschuss sowie den Ausschuss
für Schule und Weiterbildung
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle 6 Bezirke
Im Jahr 2012 arbeitete der Jugendrat in insgesamt
6 Arbeitsgemeinschaften: AG Toleranz (wurde im
Laufe des Jahres in „AG Jipa – Jugendliche inklu-
siv politisch aktiv“ umbenannt), AG Trendsport, AG
Angstplätze, AG Generationen, AG Partykonzept
und AG Öffentlichkeitsarbeit.
Themen/Projekte des Jugendrates 2012
Der Jugendrat der Stadt Münster tagte im Jahr
2012 an insgesamt 7 Sitzungsterminen. Darüber
hinaus gab es Sitzungen der verschiedenen Ar-
beitsgemeinschaften. Der Jugendrat hat sich dabei
vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt:
• Teilnahme am Symposium der Villa ten Hompel
zur Umbenennung des ehemaligen Hinden-
burgplatzes; der Jugendrat hat sich mehrheitlich
für die Umbenennung ausgesprochen
• Initiierung des Projektes Jipa (Jugendliche in-
klusiv politisch aktiv) in Zusammenarbeit mit
SeHT Münster e.V.; eine gemeinsame Arbeits-
gruppe für Kinder- und Jugendliche mit und oh-
ne Behinderung
• Realisierung einer stadtweiten Jugendparty in
Kooperation mit dem Jovel; Party wird als re-
gelmäßige Veranstaltung im Jahr 2013 fortge-
setzt
Jugendrat
133
• Laufende Weiterentwicklung des Internet- und
Facebookauftritts
• Realisierung einer stadtweiten Umfrage zu
Angstplätzen in der Innenstadt
• Workshop zur Weiterentwicklung des Jugendra-
tes im Kontext der Haushaltskonsolidierung
• Vorbereitung und Öffentlichkeitsarbeit für die 4.
Jugendratswahl am 21. März 2013
• Aktive Teilnahme am Bündnis „Keinen Meter“ im
Zuge einer Demonstration von Neonazis
• Mitarbeit in der Vorbereitungsgruppe der Veran-
staltung „THX – Fetten Dank“
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ an den Münsteraner För-
derschulen im Zuge des Projektes Jipa
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ und des Projektes Jipa in
der Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderung (KIB)
• Realisierung eines stadtweiten Nachtsportange-
botes (Münster Soccer Night)
• Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder-
und Jugendgremien NRW in Herne
• Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Ju-
gendparlamentes (EYP)
• Überarbeitung der Geschäftordnung unter
sprachlichen Aspekten der Geschlechtergerech-
tigkeit
• Vorstellung des Partizipationsmodells „Jugend-
rat der Stadt Münster“ im Rahmen des Besu-
ches einer Delegation aus Tunesien zum Thema
demokratische Strukturen und Selbstverwaltung
in Deutschland
Rückblickend auf das Jahr 2012 haben die Mitglie-
der des Jugendrates mit viel Interesse, Innovation
und einem hohen Maß persönlichen Engagements
an den unterschiedlichsten Themen und Projekten
des Jugendrats gearbeitet.
Ausblick
Die Mitglieder des Jugendrates werden sich im
ersten Quartal des Jahres 2013 vorrangig mit der
Umsetzung der 4. Wahl des Jugendrates der Stadt
Münster am 21. März 2013 beschäftigen.
Die partizipative Weiterentwicklung der Struktur
des Jugendrates im Kontext der Haushaltskonsoli-
dierung stellt eine weitere Herausforderung für das
Jahr 2013 dar.
Mit der Konstituierung des neuen Jugendrates wird
die Agenda fortgeschrieben und entsprechend der
Vorstellungen der neuen Mitglieder bearbeitet.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
134
10. Zusammenarbeit mit Trägern
der freien Jugendhilfe
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie die
Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentli-
chen Trägers haben einen hohen Stellenwert.
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem SGB
VIII entsprechend in überwiegendem Anteil von
den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien Träger
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf
Grund der gesetzlichen Grundlage Zuwendungen
oder Entgelte.
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspre-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige
Fachabteilung unterstützt. Die Arbeitsfelder haben
jeweils eigene gesetzliche Grundlagen, die Ein-
fluss auf die konkrete Ausgestaltung der partner-
schaftlichen Zusammenarbeit haben.
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende Zu-
sammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe am
Beispiel der Zielkonkretisierungsworkshops im
Rahmen des Landesmodells „Kein Kind zu-
rücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“
dargestellt.
Unter dem Titel „PRÄVENTIV – QUALIFIZIERT –
VERNETZT“ nimmt die Stadt Münster unter Feder-
führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien am Modellprogramm „Kein Kind zurück-
lassen! Kommunen in NRW beugen vor“ des Lan-
des NRW und der Bertelsmann Stiftung teil.
Das Modellvorhaben des Landes folgt dem Grund-
satz "Vorbeugen ist besser als Heilen". Ziel ist es,
vor Ort bereits vorhandene Ressourcen und Pro-
gramme zu optimieren und besser miteinander zu
vernetzen sowie durch Erfahrungen und Erkennt-
nisse anderer Kommunen zu ergänzen. So sollen
die Chancengerechtigkeit und Entwicklungsmög-
lichkeiten jedes einzelnen Kindes verbessert wer-
den.
Münster zeichnet sich insgesamt durch eine gut
ausgebaute Infrastruktur aus, die eine vielfältige
und differenzierte Angebotslandschaft von ent-
wicklungs- und gesundheitsfördernden Maßnah-
men und Förderkonzepten für Kinder, Jugendliche
und Familien vorhält. Aktuell und in den vergange-
nen Jahren ist Münster mit frühzeitigen Strategien
und Maßnahmen neue Wege gegangen, um prä-
ventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien vor Ort zu entwickeln. Bislang wurden die
Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungs-
feldern der jeweiligen Fachdisziplinen häufig unab-
hängig voneinander entwickelt und standen eher
unverbunden nebeneinander.
Zahlreiche Akteure sind aktiv, um die umfangrei-
chen Aufgaben für gelingendes Aufwachsen von
Kindern zu übernehmen und die Rahmenbedin-
gungen für den Alltag von Familien und Kindern zu
gestalten. Ein aufeinander abgestimmtes Hand-
lungskonzept mit dem Fokus einer gemeinsamen
kindzentrierten Präventionsstrategie gab es bislang
jedoch eher punktuell bzw. maßnahmen- oder
zielgruppenbezogen.
Deshalb sollen im Rahmen des Modellvorhabens
bestehende münsteraner Angebote und Maßnah-
men im Sinne einer kommunalen Präventionskette
miteinander verbunden werden.
„Vom Kind her denken!“ lautete die Devise, unter
der mit mehr als 50 Fachkräften aus unterschiedli-
chen Bereichen der Jugendhilfe und den Ressorts
Schule, Bildung und Gesundheit sowie der kom-
munalen Politik im Herbst 2012 zwei Zielkonkreti-
sierungsworkshops durchgeführt wurden.
Im ersten Zielkonkretisierungsworkshop wurden
die gemeinsamen Vorhaben im Rahmen des Mo-
dellvorhabens präzisiert und in drei Arbeitsgruppen
zu folgenden Fragestellungen gearbeitet:
• AG 1: „Prävention und Kinderschutz“
Was bedeutet „Prävention“ und „Kinderschutz“
in den einzelnen Lebensphasen von Kindern
und Jugendlichen?
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
135
• AG 2: Netzwerke in Münster
Wie sollte eine effektive und handlungsfähige
Netzwerkarbeit in Münster ausgebaut sein?
• AG 3: Datenbank „Präventive Angebote in der
Stadt Münster“
Wie soll eine Datenbank „Präventive Angebote
in der Stadt Münster“ für Bürger und Fachleute
gestaltet sein?
Die Ergebnisse wurden im Plenum vorgestellt und
bildeten die Grundlage für den zweiten Zielkonkre-
tisierungsworkshop.
In diesem wurden in den Arbeitsgruppen entspre-
chende Zielraster vorgestellt, in denen die einzel-
nen Ergebnisse aus dem ersten Workshop erfasst,
strukturiert und in konkrete Maßnahmenschritte
gegliedert worden sind. In einer anschließenden
gemeinsamen Durchsicht wurden diese ergänzt,
präzisiert und in einen Zeitplan mit terminierten
Meilensteinen übersetzt.
Die konkreten Ziele und Maßnahmen der einzel-
nen Arbeitsgruppen wurden anschließend im Ple-
num vorgestellt und mit allen beteiligten Akteuren
der unterschiedlichen Ressorts verbindlich festge-
legt und verabschiedet.
Die erfolgreich durchgeführten Zielkonkretisie-
rungsworkshops fanden im ämter- und institutions-
übergreifenden, partnerschaftlichen und kooperati-
ven Diskurs statt, der mit allen Beteiligten fortge-
führt wird. Die Ergebnisse bilden auch die Grund-
lage für einen weiterführenden partnerschaftlichen
Diskurs bezüglich der Herausforderungen, Aufga-
ben und Ziele, die wir uns gesetzt haben, um Kin-
der, Jugendliche und Familien in Münster in unter-
schiedlichen Lebenslagen so früh wie möglich zu
erreichen, zu unterstützen und zu stärken.
Stellenplan
136
11. Stellenplan
Zum Haushaltsplan einer Gemeinde gehört der
Stellenplan. Darin werden alle Stellen für die Be-
schäftigten unabhängig von ihrer tatsächlichen
Besetzung und untergliedert nach Beschäftigungs-
verhältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen
der Beamten/-innen und der nicht nur vorüberge-
hend tariflich Beschäftigten. Der Stellenplan ist die
Grundlage für die Personalwirtschaft einer Ge-
meinde und weist aus, wie viele Beschäftigte für
die Aufgabenerfüllung der Gemeinde benötigt wer-
den.
Zum zweiten Mal nach 2011 werden in Bezug auf
den Vergleich der gesamtstädtischen Stellenplan-
entwicklung mit der Entwicklung der Anzahl der
Stellen im Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en die Zahlen berücksichtigt, die vom Personal-
und Organisationsamt im Verwaltungsentwurf zum
Stellenplan in der Rubrik „Stellenentwicklung“ ver-
öffentlicht werden. Hierdurch ist sichergestellt,
dass sämtliche im gesamten Stellenplanverfahren
getroffenen Entscheidungen (Vermehrungen, Ein-
sparungen) auch tatsächlich in die Betrachtung mit
einfließen und damit als Bezugsgröße zur Verfü-
gung stehen.
Im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist die
Zahl der Stellen seit dem Jahr 2000 um 1,37 %
gestiegen und hat erstmalig in 2012 die 4.000er
Marke überschritten. Nachdem sich die Zahl bis
zum Jahr 2009 stetig reduzierte, ist seit 2010 wie-
der ein Anstieg zu verzeichnen, der im Jahr 2012
unter anderem aufgrund der Übernahme der allei-
nigen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB
II relativ deutlich ausfiel. Auch die Entwicklung der
Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien hat hierzu beigetragen. Sie ist in
2012 auf nunmehr 614,1 angestiegen. Dieses ent-
spricht einem Zuwachs von 8 % gegenüber 2011.
Damit beträgt der Anteil der Stellen im Bereich der
städtischen Kinder- und Jugendhilfe an den Stellen
der Stadt insgesamt inzwischen 15,32 %.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich die Stellen-
zuwächse im Wesentlichen wie folgt ergeben:
• Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertages-
betreuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
263 u3-Plätzen und 198 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Hierfür wurden im Rah-
men des Stellenplans 2012 insgesamt 27,41
Stellen für Erzieher/-innen und hauswirtschaftli-
che Gehilfen/-innen in verschiedenen städti-
schen Kindertageseinrichtungen sowie ein-
richtungsübergreifend weitere 8,00 Stellen für
den Einsatz von Springerkräften zur Gewährleis-
tung einer qualitativ und quantitativ adäquaten
Betreuung in Krankheitszeiten eingerichtet.
Im u3-Bereich stieg damit die Versorgungsquote
auf 34,1 %. In dem Bewusstsein, dass diese
Versorgungsquote bei weitem nicht ausreichen
wird, wurde über diverse Errichtungs- und Bau-
beschlussvorlagen (Erweiterungs- und Neubau-
ten) der darüber hinausgehende Ausbau weiter
vorangetrieben, um den aktuell prognostizierten
Bedarf von über 50 % so schnell wie möglich
decken zu können.
• Der Bereich „Elternbeiträge“ wurde aufgrund
weiter steigender Fallzahlen um eine 0,5 Stelle
verstärkt.
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganztags-
schulen wurden im Rahmen eines bedarfsge-
rechten Ausbaus zum 01.08.2012 durch Einrich-
tung von 10 weiteren Gruppen ausgeweitet.
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl auf 126
Gruppen im Rahmen der Offenen Ganztags-
schule erhöht, in denen derzeit 3.543 OGS-
Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatis-
tik). Dem entsprechend wurden zum 01.08.2012
insgesamt 5,00 Stellen für Erzieher/-innen ein-
gerichtet, von denen 4,15 Stellen zur Besetzung
städtischer Mitarbeiter/-innen freigegeben wur-
den. Darüber hinaus wurde über den Stellenplan
2012 die Einrichtung von 1,50 Stellen für den
schulübergreifenden Einsatz von Springerkräf-
ten beschlossen, um - analog zum Kindertages-
betreuungsbereich - auch hier eine qualitativ
und quantitativ adäquate Betreuung in Krank-
heitszeiten gewährleisten zu können.
• Um den in den letzten Jahren stetig gestiegenen
Anmeldezahlen im OGS-Bereich und damit dem
auch in den Bereichen „Verwaltung OGS“ sowie
„Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen Ar-
Stellenplan
137
beitsaufwand Rechnung zu tragen, wurden die-
se um eine 0,5 Stelle (Verwaltung) sowie um ei-
ne 0,26 Stelle (Fachberatung) verstärkt
• Im Zuge der Neukonzeption von Jugendhilfean-
geboten für Familien ist es gelungen, die bisher
in der Trauttmansdorffstraße betreuten Jugend-
lichen durch zusätzliche freizeitpädagogische
Angebote in das Lorenz Süd zu integrieren.
Nachdem die Betreuung dieser Angebote bisher
über eine befristete und aus dem Fachamtsbud-
get finanzierte Erhöhung der Arbeitszeit einer
Mitarbeiterin erfolgte, wurde dieses Angebot
nunmehr durch die kostenneutrale Einrichtung
einer 0,41 Stelle dauerhaft abgesichert.
• Mit der Vorlage V/0611/2011 hat der Rat die
Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/-innen
im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium
(ProjektHaus) beschlossen. In diesem Zusam-
menhang wurde eine 1,0 Stelle - zunächst be-
fristet für die Dauer von drei Jahren - eingerich-
tet.
• Im Bereich „Vormundschaften“ wurde mit der
Einrichtung einer 1,0 Stelle der vom Bundesge-
setzgeber eingeführten Obergrenze von 50 Fäl-
len pro Vormund sowie der gesetzlichen Fixie-
rung weiterer qualitativer Maßgaben (u. a. per-
sönlicher Kontakt ein Mal pro Monat) Rechnung
getragen.
3631
165
4,5%
3597
230
6,4%
3953
426
10,8%
3883
415
10,7%
3796
430
11,3%
3740
420
11,2%
3686
421
11,4%
3687
433
11,8%
3678
500
13,6%
3749
549
14,6%
3814
568
14,9%
4007
614
15,3%
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien (Zahl der Stellen - gerundet)
Stadt Münster Jugendamt
Stellenplan
138
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche (Amt
51) und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter sowie Niedrig-Teilzeit-
beschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten
zum Jahresende 2012 (Stand: 30.11.2012) insge-
samt 1.522 Personen im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien. Das entspricht insgesamt einer
Steigerung in Höhe von 6,73 %. Hiervon entfielen
821 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäf-
tigten sowie 701 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäf-
tigten liegt aktuell bei 86 % (Vorjahr: 85,1 %).
• Während der Anteil der männlichen hauptamtli-
chen Beschäftigten in den Bereichen ohne Kin-
dertageseinrichtungen und OGS noch bei knapp
29 % liegt (Vorjahr: 32 %), beträgt er in den Be-
reichen „Kindertageseinrichtungen“ und „OGS“
lediglich 4,23 % (Vorjahr: 4 %).
• 53,47 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind
teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 52,9 %).
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei
49,69 % nach knapp 47 % im Vorjahr. In den
Bereichen „Kindertageseinrichtungen“ und
„OGS“ zusammen beträgt er aktuell 55,94 %
(Vorjahr: fast 57 %). Nach wie vor macht sich
hier bemerkbar, dass im Bereich OGS aus-
schließlich Teilzeitstellen zur Verfügung stehen.
Dem gegenüber beträgt der Anteil der teilzeitbe-
schäftigten Kräfte im Bereich „Kindertagesein-
richtungen“ 41,29 %.
• 92,94 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 92,6 %).
• 60,54 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (45,43 % Kita;
15,1 % OGS). Damit ist der Wert im Vergleich
zum Vorjahr (60,6 %) nahezu unverändert
geblieben.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Vollzeit
72 Männlich
94 Teilzeit
22
Vollzeit
91
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
324
Weiblich
230 Teilzeit
139
Vollzeit
12 Männlich
21 Teilzeit
9
Vollzeit
207
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
497
Weiblich
476 Teilzeit
269
Männlich
115
(14,01 %)
Vollzeit
382
(46,53 %)
Summen Beschäftigte
821 Weiblich
706
(85,99 %)
Teilzeit
439
(53,47 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind.
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die
Gruppe der Erzieher/-innen mit insgesamt 43,73 %
(Vorjahr: 42,4 %) aus. Diese sind in den Bereichen
„Kindertagesbetreuung“ und „Offener Ganztag“
tätig. Sowohl der notwendige Ausbau der Betreu-
ung für Kinder unter drei Jahren, als auch der be-
schlossene weitere Ausbau der OGS-Betreuung
führen dazu, dass der bereits im Geschäftsbericht
2011 beschriebene Fachkräftemangel sowie die
daraus resultierende problematische Personalge-
winnung die Stadt Münster auch in Zukunft beglei-
ten werden. Da sich Münster hier in einem Wett-
bewerb um Arbeitskräfte mit allen anderen Kom-
munen befindet, kommt es im Wesentlichen darauf
an, über unterschiedliche Wege (z. B. Rückkehr-
konzept, Erhöhung von Ausbildungskapazitäten,
Stellenplan
139
attraktivere Gestaltung der Erzieherausbildung)
dieser Entwicklung entgegen zu wirken.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Amt 51 nach
Professionen
Hausmeister; 2
Koch/Köchin; 1
Kinder-
krankenschwester; 1
Schreibkraft; 14
Sonstige; 10
Verwaltungskraft; 86
Dipl.-Pädagoge/-in; 3
Dipl.-Sozialarbeiter/-in;
164
Dipl.-Sozialpädagoge/-
in; 39 Erzieher/-in; 359
Hausw. Gehilfe/-in; 15
Kinderpfleger/-in; 103
Heilpädagoge/-in; 1
Heilerzieher/-in; 13
Hauswirtschafter/-in; 10
Ende 2012 waren 45,55 % aller im Amt beschäf-
tigten Personen älter als 46 Jahre. Damit bewegt
sich dieser Wert auf dem Vorjahresniveau. Im
Bereich „OGS“ hat sich der Wert von knapp 47 %
im Vorjahr auf aktuell 44,35 % reduziert. Zu
verzeichnen ist hier ein leichter Anstieg sowohl bei
den 26-30-Jährigen als auch bei den 36-40-
Jährigen. Nimmt man den Bereich „Kindertages-
betreuung“ mit in die Betrachtung auf, so ist hier
eine gleichmäßigere Verteilung auf die einzelnen
Altersstufen festzustellen. Im Ergebnis liegt der
Anteil der Personen, die älter als 46 Jahre sind,
hier bei knapp 39 %. Nach wie vor muss davon
ausgegangen werden, dass sich für das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien mittelfristig
Probleme in Bezug auf eine sowohl quantitativ als
auch qualitativ adäquate Besetzung von
Stellenvakanzen ergeben werden. Dabei scheint
diese Problematik den Bereich
„Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner aktuellen
Altersstruktur weitaus weniger zu treffen als den
OGS-Bereich.
Dieses liegt vor allem an der geringeren
Attraktivität des OGS-Bereichs aufgrund der
tarifvertraglichen Eingruppierung sowie der
Tatsache, dass die Möglichkeit einer Vollzeit-
beschäftigung unter den bestehenden strukturellen
Bedingungen nicht besteht und darüber hinaus die
Arbeitszeiten überwiegend in den Nachmittags-
stunden liegen und damit für teilzeitbeschäftigte
Mütter oder Väter eher unattraktiv sind. Darüber
hinaus hat das im Bereich „Kindertagesbetreuung“
entwickelte und umgesetzte Rückkehrkonzept
positive Wirkung erzielt. Die nachfolgenden
Grafiken belegen die Aussagen für die insgesamt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, im
Bereich „Kindertagesbetreuung“ sowie im offenen
Ganztag tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf
anschauliche Weise.
Stellenplan
140
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Altersstufen (hier: Amt 51 gesamt)
0
20
40
60
80
100
120
140
160
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Altersstufen (hier: städtische Kindertageseinrichtungen)
0
10
20
30
40
50
60
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
Stellenplan
141
Entwicklung der Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Altersstufen (hier: OGS)
0
5
10
15
20
25
30
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Nach wie vor spielt der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern/-innen in sozial-
versicherungsrechtlich geringfügigen Beschäfti-
gungsverhältnissen (bisher: geringfügig Beschäf-
tigte) in den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und
Jugendarbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufga-
benerledigung. Während der Einsatz in den städti-
schen Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Per-
sonalbestandteil bei der pädagogischen Arbeit
sowie bei der Aufgabenerledigung der Cafébetrie-
be ist, ist der Einsatz im offenen Ganztag sogar
fest in der für die Personalausstattung gültigen
Finanzformel verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen bis zu 12 Stunden/Woche. Folgende
grundsätzliche Aussagen lassen sich festhalten:
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt bei
72,61 % (Vorjahr: 72,01 %).
weiblichen Beschäftigten liegt bei
72,61 % (Vorjahr: 72,01 %).
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen
Beschäftigten sogar bei 78,85 % nach 79,03 %
im Vorjahr.
• Im Bereich „OGS“ liegt der Anteil der weiblichen
Beschäftigten sogar bei 78,85 % nach 79,03 %
im Vorjahr.
• 74,18 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 71,41 %).
• 74,18 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 71,41 %).
• 45,51 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 56,92 %.
• 45,51 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 8
Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt der An-
teil sogar bei 56,92 %.
• 47,22 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 46,60 % im Vor-
jahr.
• 47,22 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren nach 46,60 % im Vor-
jahr.
• Während der Anteil der 21 bis 30-Jährigen im
Bereich „OGS“ bei 43,65 % liegt, beträgt er im
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 57,46 %.
• Während der Anteil der 21 bis 30-Jährigen im
Bereich „OGS“ bei 43,65 % liegt, beträgt er im
Bereich „Kinder- und Jugendarbeit“ 57,46 %.
• Im Bereich der 41 bis 60-Jährigen ist ein deutli-
cher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustel-
len, der ausschließlich auf den OGS-Bereich zu-
rück zu führen ist. Zu vermuten ist, dass hier ein
Arbeitseinsatz mit einer eher überschaubaren
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv ist. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41 bis 60-
Jährigen überdurchschnittliche 96 %.
• Im Bereich der 41 bis 60-Jährigen ist ein deutli-
cher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustel-
len, der ausschließlich auf den OGS-Bereich zu-
rück zu führen ist. Zu vermuten ist, dass hier ein
Arbeitseinsatz mit einer eher überschaubaren
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv ist. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten beträgt im Bereich der 41 bis 60-
Jährigen überdurchschnittliche 96 %.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
Stellenplan
142
3
95
113
108
86
99
74
38
50
33
2
0
20
40
60
80
100
120
bis 2
WStD.
bis 3
WStD.
bis 4
WStD.
bis 5
WStD.
bis 6
WStD.
bis 7
WStD.
bis 8
WStD.
bis 9
WStD.
bis 10
WStD.
bis 11
WStD.
bis 12
WStD.
Übersicht über die niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Umfang der Beschäftigung
Entwicklung der Zahl der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen
im Amt 51 nach Altersstufen
0
50
100
150
200
250
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
Organisation
143
12. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen Ende 2012 an der Bereitstellung der Leis-
tungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2012 ergeben:
• Nachdem noch in 2011 mit der Vorlage
V/0728/2011 die Umsetzung des Projektes
„Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes“ auf den Weg gebracht
wurde, konnte die Aufteilung der insgesamt 20
Vollzeitstellen mit der Maßgabe, mindestens die
Hälfte an freie Träger der Jugendhilfe zu verge-
ben, umgesetzt werden. So wurde der Großteil
der Stellen bereits zu Beginn des Jahres 2012
besetzt, so dass der überwiegende Teil der Be-
schäftigten bereits am 09.01.2012 bzw. am
01.02.2012 seinen Dienst aufnehmen konnte.
Aufgrund von Kündigungsfristen bei bestehen-
den Arbeitsverhältnissen wurden 2,5 Stellen bei
der Stadt und bei den Freien Trägern etwas
später besetzt. Alle Fachkräfte wurden im Bil-
dungs- und Teilhabepaket fortgebildet.
• Im Zusammenhang mit dem zum 01.01.2012 in
Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) hat der Bund die auf 4 Jahre befriste-
te „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen" (2012 - 2015) gem. § 3
Abs. 4 KKG - BKiSchG ins Leben gerufen.
Hiermit möchte der Bund den Aus- und Aufbau
sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke
Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhe-
bammen, auch unter Einbeziehung ehren-
amtlicher Strukturen, unterstützen. Die Bundes-
initiative wendet sich an alle Eltern ab der
Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkin-
dern, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu
informieren und insbesondere Eltern in belaste-
ten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten.
Der Bund gewährt im Rahmen der Bundesinitia-
tive zweckgebundene Finanzmittel zunächst für
die Aus- und Aufbauphase sowie die Evaluation
des Modellprojekts bis zum 31.12.2015. Im An-
schluss hieran wird mit der Einrichtung eines
ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierten
Fonds die psychosoziale Unterstützung von
Familien in den Ländern und Kommunen ab
2016 dauerhaft sichergestellt.
Nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung der
Bundesinitiative und dem aktuellen Förder- bzw.
Antragsverfahren wird sich die Förderung der
Stadt Münster für das Jahr 2012 auf 87.228 €
und für das Jahr 2013 auf 122.600 € belaufen.
Das Land NRW gibt einen Rahmen für die För-
derung vor. Unterschieden wird zwischen drei
Förderkomplexen:
1. Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
2. Familienhebammen und vergleichbare Berufe
im Gesundheitswesen im Kontext Früher Hil-
fen
3. Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Eh-
renamtliche im Kontext Früher Hilfen
Für die Stadt Münster ist vorgesehen, alle drei
Felder mit Finanzmitteln auszustatten.
• Mit der Vorlage V/0216/2012 hat der Rat im
März 2012 beschlossen, dass die Stadt Münster
am Modellvorhaben des Landes „Kommunale
Präventionsketten“ unter Federführung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien teil-
nimmt, nachdem die Landesregierung und die
Bertelsmann Stiftung die Stadt Münster aus ei-
nem Bewerberfeld von 52 interessierten Kom-
munen als Modellkommune für das Modellvor-
haben des Landes ausgewählt und ein mehr-
heitliches Votum des Rates der Stadt Münster
zur Bedingung für eine Beteiligung als Modell-
kommune am Modellvorhaben gemacht hatten.
Für den erhöhten Aufwand für die Aufgaben der
Koordination, Transfer und Evaluation stellt das
Land NRW einen Gesamtzuschuss für die Per-
sonal- und Sachkosten in Höhe von 64.000 € für
den Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.
Der Zuschuss setzt eine Eigenbeteiligung der
Kommune voraus, der in Münster mit bereits
etatisierten Maßnahmen und Angeboten im prä-
ventiven Bereich erfüllt ist.
Ziel des Modellvorhabens, dessen erste Phase
von 2012 bis 2015 dauert, ist es, laufende und
zukünftige Maßnahmen auf Landes- und kom-
Organisation
144
munaler Ebene auf ihre vorbeugende Wirkung
zu untersuchen und besser aufeinander abzu-
stimmen. Auf der Grundlage der am 22.03.2012
stattgefundenen Präventionskonferenz „Starke
Kinder: begleiten - fördern - schützen“ haben im
September sowie im Oktober 2012 zwei soge-
nannte Zielkonkretisierungsworkshops mit je-
weils ca. 50 Fachkräften aus unterschiedlichen
Bereichen der Jugend- und Gesundheitshilfe,
Bildung und Soziales stattgefunden. Ausgehend
von den Zwischenergebnissen des ersten Ziel-
konkretisierungsworkshops konnten unter der
Devise „Vom Kind her denken!“ mittlerweile
konkrete Vorgehensziele in einem terminiertem
Zeitplan übersetzt und verbindlich festgelegt
werden. Im Rahmen des Modellvorhabens der
Stadt Münster sind folgende Ziele bereits reali-
siert:
1. In Münster wird erstmalig eine gesamtstädti-
sche „Präventionskonferenz“ durchgeführt.
2. In Münster besteht eine Qualitätszirkel „Prä-
vention“.
3. In Münster besteht eine Lenkungsgruppe für
das Modellvorhaben.
4. In Münster ist eine Koordinationsstelle für das
Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!
Kommunen in NRW beugen vor“ installiert.
Folgende Ziele wurden mit allen Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern verabredet, in Maßnah-
menabfolgen gegliedert und terminiert:
1. Die Stadt Münster verfügt über eine kindzent-
rierte und Ressort übergreifende Präventi-
onsstrategie.
2. In Münster besteht eine nachhaltige Finanzie-
rung bestehender Präventionsmaßnahmen
und -angebote „Frühe Hilfen/Kinderarmut“.
3. In Münster bestehen effektive und handlungs-
fähige Netzwerke.
4. In Münster besteht eine Datenbank „Präventi-
ve Angebote in der Stadt Münster“.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
koordiniert die Durchführung und Erfüllung der
verabredeten Ziele und Maßnahmen und koope-
riert diesbezüglich sowohl mit dem Amt für
Schule und Weiterbildung, dem Gesundheitsamt
und Sozialamt als auch mit den freien Trägern
der Jugendhilfe. Vorgesehen ist, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien ei-
ne Gesamtdokumentation der Zielkonkretisie-
rungsworkshops als Berichtsvorlage im ersten
Quartal 2013 zur Verfügung zu stellen.
• Mit der Vorlage V/0146/2012 hat das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien zum Jahres-
beginn 2012 zum zweiten Mal einen Bericht „Hil-
fen zur Erziehung in Münster“ vorgelegt. Nach-
dem dieser in der AKJF-Sitzung am 14.03.2012
zunächst eingebracht wurde, bot sich allen Mit-
gliedern des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien in dem am 23.03.2012 stattge-
fundenen Workshop „Hilfen zur Erziehung in
Münster“ in nicht-öffentlicher Sitzung die Mög-
lichkeit zu einem intensiven fachlichen Aus-
tausch. Im Ergebnis wurde unter anderem fest-
gehalten, dass alle Beteiligten fortlaufend und
gemeinsam an der Qualitäts- und Angebotsent-
wicklung arbeiten sollen. In der Arbeitsgemein-
schaft 6 nach § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erzie-
hung“ hat sich darauf hin eine Unterarbeitsgrup-
pe aus freien ambulanten und stationären Trä-
gern der Jugendhilfe und Mitarbeitern des Am-
tes aus den Bereichen „Fachliches Controlling“,
„KSD“ und „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ gebil-
det, um das Thema „Weiterentwicklung der Ju-
gendhilfe - Entwicklung eines Fahrplanes zur
Aktualisierung der Rahmenkonzepte“ zu bear-
beiten. Im Ergebnis wurden vier Schwerpunkt-
bereiche identifiziert:
1. Methoden / Instrumente der HzE
2. Zielgruppen / Partizipation
3. Elternarbeit / Rückführung
4. Frühe Hilfen / Resilienz
Zu diesen Modulen wurden in einem gemein-
samen dialogischen Prozess Gedanken, Ideen
und Impulse diskutiert und verankert. Geplant
ist, Anfang 2013 zu einem Runden Tisch einzu-
laden, in dem erste Ergebnisse vorgestellt und
diskutiert werden können.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und
Jugendförderung /
Offener Ganztag
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung /
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeldstelle
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin WeinlichKonzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten
Clemens Homann
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto,
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees /
Andreas Wildemann
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung:
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Jörg Espei
Eingliederungs-
hilfen
Udo Hartmann KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 45 Schulen
Stand: 30.11.2012
Bundesinitiative
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Carmen Hack
Saskia Dartmann
Modellvorhaben
„Kein Kind
zurücklassen!“
Carmen Hack
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
61.539 62.365
5.720 5.876 5.876
18,7 % 19,1 % 19,0 %
8.109 8.438 8.434
21,9 % 22,3 % 22,1 %
4.874
5.098
780 808
4.998
4.996
9.923
7.555
135.123
150.057
21.131
155.344
22.343
2010
285.180
2011 2012
296.440
5.131
7.691
296.536
7.689
141.096
23.180
5.035
3.952
7.016
5.094
4.805
3.662
3.354
4.696
4.604
9.899
384
9.300
113.207
127.476
11.211
230.276
11.495
240.683
107.780
122.496
886 948
4.700
7.249
10.096
4.927
3.730
3.519
4.724
751 727
567
7.187
3.663
7.292
9.825
4.497
571 610
9.347
4.545
9.146
419 461
3.703
3.484
4.405
9.221
9.105
4.714
4.432
10.005
4.802
4.738
4.498
9.236
237.891
4.458
5.548
10.006
110.265
127.626
Prognose
2020
290.093
136.437
153.656
7.522
3.859
127.391
10.273
141.152
155.384
3.918
3.771
3.776
3.516
113.223
11.526
240.614
836
358 419 483
4.790
5.224
5.049
672
3.887
3.668 3.739
973
5.174
6.352
5.008
6.203
5.254
6.241
17.405 18.451 19.145
26.130 26.396 26.565
44.262 44.426
35.205 35.824 35.992
20.410 20.520 20.689
43.314
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2010 2011 2012
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 29,8 31,2 34,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 18,3 18,9 21,2
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 101,5 100,4 100,2
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 8.387 8.473 8.874
für unter dreijährige Kinder 1.341 1.429 1.631
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.046 7.044 7.243
Anzahl der Familienzentren 24 24 26
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 899 899 860
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.100 1.144 1.150
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 11,5 12,3 12,9
für unter dreijährige Kinder 839 932 993
für drei- bis sechsjährigen Kinder 102 77 76
für sechs- bis zehnjährige Kinder 159 135 81
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 11.726 12.134 13.187
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden insgesamt 92.000 92.000 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 17 22 24
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 49 44 26
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 570 484 393
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 309 304 282
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 4.366 3.307 3.163
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.072 6.189 5.849
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 542 536 517
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 249 302 97
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.314 2.080 2.240
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.612 3.648 3.556
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 193 304 304
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 606 535 527
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.977 6.641 6.541
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.473 1.602 1.611
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 21 12 6
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 20 12 9
Erziehungsbeistandschaft 108 67 84
Sozialpädagogische Familienhilfe 201 172 180
Erziehung in einer Tagesgruppe 56 55 61
Heilpädagogische Horte 28 36 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 93 101 112
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 74 73 83
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 229 219 199
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 0 0 2
Leistungen der Eingliederungshilfe 109 107 126
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 13 21 18
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 70 73 77
Inobhutnahme 90 90 122
Adoptionen 8 7 19
Gesetzliche Amtsvormundschaft 16 11 11
Bestellte Amtsvormundschaft 87 78 66
Bestellte Amtspflegschaften 87 88 61
Beistandschaften 1.347 1.298 1.245
Sorgerechtsentzüge 33 33 24
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 430 461 481
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.721 1.640 1.453
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Heike Dierks
Chris Hagel
Birgit Herdes
Heidemarie Neumair-Otto
Anna Pohl
Helmut Schnermann
Silke Thesing
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Juni 2013, 500
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Berichtsvorlage
3540 Zeichen
V/0299/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2012 Beratungsfolge 03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Ge- schäftsbericht vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält I n- formationen über die auf gesetzlichen und parlamentarischen Vorgaben beruhenden wesentl i- chen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffent- lichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder - und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusa m- menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch di eses zeigt der Bericht auf. Als ein E rgebnis des Fach - und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundi n- formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hinau s steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. Insgesamt bietet der Geschäftsbericht somit Orientierungs - und Überblicksperspektiven. Er e r- setzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilweise auf g esetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an de n Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. Der Rat hat im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 (Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017; V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) mit der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 beschlossen, dass die verschiedenen Geschäftsberichte der Ämter zu einem zentralen Leistungsbericht zusammengefasst werden. Dieser zentrale Lei s- tungsbericht der Verwaltung soll voraussichtlich erstmalig im Jahr 2014 erscheinen. Vorlagen-Nr.: V/0299/2013 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 492-5102 E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0299/2013 Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2013 wurde vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien einstimmig beschlossen, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, inwieweit die bish er im Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien enthaltenen Informationen den Mitgliedern des Ausschusses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung wird daher in der 2. Jahre shälfte 2013 ein Konzept erarbeiten, welches sowohl den vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossenen SPD -Antrag aufgreift, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen f i- nanziellen Beitrag zur Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 liefert. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (26)
- Fresnostraße
- Sternstraße 8
- Breslauer Straße 154
- Hogenbergstraße 158
- Trauttmansdorffstraße
- Hafenstraße 30
- Ahausweg 37
- Rilkeweg 43
- Zwi-Schulmann-Weg 25
- Carl-Neuendorff-Weg 17
- Legdenweg 142
- Inselbogen
- Stratmannweg
- Idenbrockplatz 8
- Killingstraße
- Coerdestiege 15
- Waltruper Weg
- Brüningheide
- Meckmannweg 72
- Kinderhaus
- Edelbach
- Wielerort
- Schlagholz 58
- Gut Insel 24
- Wiedeiken
- Wierling 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0299/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37