0061/2020
Beantwortung einer Anfrage der AFD-Fraktion gem § 4 der GeschO des Rates (hier: Gewalt im Fußball
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Anlage
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Landtag Nordrhein-Westfalen Vorsitzender des Sportausschusses Herm Bernhard Hoppe-Biermeyer MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen AZ .D ber 2019 LANDTAG BR RRAHEN NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/2840 A16 17. Sitzung des Sportausschusses am 17. Dezember 2019 Schriftlicher Bericht der Landesregierung zu TOP 3 „Gewalt an Schiedsrichtern“ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in der Anlage übersende ich Ihnen den erbetenen Bericht verbunden mit der Bitte, diesen an die Mitglieder des Sportausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen 0 Or Andrea Milz Stadttor 1 40219 Düsseldorf Postanschrift: 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de 17. Sitzung des Sportausschusses am 17. Dezember 2019 Bericht zu TOP 3 „Gewalt an Schiedsrichtern“ Die sich gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter richtende Gewalt bei Fußball- spielen ist kein neues Phänomen, sondern reiht sich ein in eine Entwicklung, die auch in der Öffentlichkeit mit Besorgnis wahrgenommen wird. Dabei erzielen insbesondere spektakuläre Ereignisse, wie z. B. die Gewaltanwendung in einem Fußballspiel im hes- sischen Münster oder die Verfolgungsszenen gegen Schiedsrichter in Duisburg, er- hebliche Wirkung und erzeugen ein verstörendes Bild von Gewalt im Fußball. Doch die Gesamtsituation stellt sich deutlich heterogener dar, als es die o. g. Ereignisse wiedergeben. Einerseits stellt der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) fest, dass „sich Gewaltvor- fälle härter als früher gestalten. Die Hemmschwelle der Täter sinkt, es wird härter zu- getreten, brutaler und schneller zugeschlagen.“ Zudem werden - anders als früher - viel mehr Vorfälle per Handy-Video etc. festgehalten und gelangen so in den öffentli- chen Blickpunkt. Das verschafft der Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schieds- richter eine höhere Präsenz. Auf der anderen Seite registrieren die dem WDFV vorlie- genden statistischen Erhebungen seiner Mitgliedsverbände, dass die Gewaltanwen- dungen gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Nordrhein-Westfalen in der Spielzeit 2018/2019 keinen mit den o. g. drastischen Ausfällen korrespondierenden Anstieg verzeichnen. Danach sind in seinen drei Mitgliedsverbänden mehr als 1,7 Millionen Sportlerinnen und Sportler in rund 4.500 Vereinen organisiert. Bei mehr als 200.000 Spielen ist ein Anstieg der Gewaltdelikte bei Fußballspielen von 703 Fällen in der Saison 2017/2018 auf 751 in der Saison 2018/2019 festzustellen. Dabei stiegen die Anzahl der Gewalt- vorfälle, in denen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter Opfer waren, von 440 in der Saison 2017/2018 auf 447 in der Saison 2018/2019. Dabei verzeichnet der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) auf sei- nem Verbandsgebiet einen Anstieg der Gewaltdelikte von 387 in der Saison 2017/2018 auf 426 in der Saison 2018/2019. Davon waren Schiedsrichterinnen und Schiedsrich- ter von 284 (Saison 2017/2018) bzw. 315 (Saison 2018/2019) Fällen bei insgesamt 151.929 (Saison 2018/2019) bzw. 151.873 Spielen (Saison 2017/2018) betroffen. Auf dem Verbandsgebiet des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) wurden in der Sai- son 2018/2019 exakt 31.000 Spiele erfasst. Davon mussten 15 Partien durch die Un- parteiischen abgebrochen werden. Gegenüber der Vorsaison 2017/2018 (23 Spiele) und der Saison 2016/2017 (25 Spiele) ist dies ein erkennbarer Rückgang. Es wurden darüber hinaus weniger Sicherheitsmeldungen (Diskriminierung, Gewaltdelikt, Pyro- technik, Rassismus-Delikt, Werfen von Gegenständen, Zuschauer im Innenraum) er- fasst (Saison 2018/2019: 355 Spiele; Saison 2017/2018: 408 Spiele), bei gleichzeitiger Abnahme von Gewaltdelikten gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter von 53 (Saison 2017/2018) auf 51. Dabei stieg die Anzahl der Gewaltdelikte von 178 (Saison 2017/2018) auf 189 (Saison 2018/2019). In 51 (53) Fällen wurde der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin als Opfer vermerkt. Ähnlich stellt sich die Situation auf dem Verbandsgebiet des Fußball-Verbandes Mit- telrhein (FVM) dar. In der Saison 2018/2019 wurden im Herrenbereich 21.072 Spiele (Saison 2017/2018: 21.211) mit Spielbericht erfasst. Hierbei wurden 136 (138) Gewalt- delikte verzeichnet. In 81 (103) Fällen wurde als Opfer die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter vermerkt. Es wurden 28 (42) Spielabbrüche verzeichnet. Die vorliegenden statistischen Auswertungen der o. g. Fußballverbände in Nordrhein- Westfalen erhärten nicht den Verdacht, dass sich Gewaltanwendungen gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter häufen. Allerdings stellt der WDFV auch fest, dass neben den hier als Gewalthandlung erfassten Vorkommnissen, bei denen ein Beschuldigter einen Geschädigten körperlich angreift - beispielsweise durch Schlagen, Treten oder Spucken - eine deutlich höhere Anzahl an Spielen mit verbaler Gewalt ablaufen. Dieser Faktor, der von keiner Statistik erfasst wird, belastet die Schiedsrich- terinnen und Schiedsrichter und den Sport immens. Im Amateurfußball zeigt sich Ge- walt in einer Bandbreite von Beleidigungen, Beschimpfungen und Provokationen, die auch rassistischer Art sein können, bis hin zu körperlichen Angriffen. Gewalt kann sich zwischen allen am Spielgeschehen Beteiligten (Spieler/Spielerinnen, Trainer/Traine- rinnen, Betreuer/Betreuerinnen oder weitere Vereinsmitglieder) ereignen. Vorfälle wer- den aber auch durch Zuschauerverhalten beeinflusst oder hervorgerufen. Um Gewalt hat auf dem Fußballplatz entschieden entgegenzutreten, hat der WDFV bereits 2016 in einer neuen Rechts- und Verfahrensordnung festgeschrieben, dass von den Sportgerichten ausgesprochene Sperrstrafen stärker als bisher mit Bewäh- rungsauflagen, wie z. B. der Teilnahme an Konflikt- oder Anti-Aggressions-Trainings, verknüpft und bei Verfahren im Zusammenhang mit Gewaltanwendung sämtliche Mög- lichkeiten der Sportgerichtsbarkeit ausgeschöpft werden sollen. Darüber hinaus wur- den weitere präventive Maßnahmen, wie z. B. besondere Module in der Schiedsrich- ter- und Trainerausbildung, ersonnen und umgesetzt. Zum Beispiel werden seit 2013 im Bereich des FVN in allen 13 Fußballkreisen ehrenamtliche Kreis-Konflikt-Beauf- tragte eingesetzt, die als Ansprechpartner an der Schnittstelle zwischen Kreisschieds- richterausschüssen, Kreisjugendausschüssen, Kreissportgerichten und den Gremien des FVN dienen. Zudem soll mit dem Jahreswechsel ein neuer „Lehrstab Gewalt- und Konfliktmanagement“ seine Arbeit aufnehmen und die Amateurvereine durch die Ex- pertise’aus Sozialarbeit, Psychologie und polizeilicher Tätigkeit unterstützen soll. Der Arbeitskreis Gewalt im FLVW hat zudem ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das u. a. eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Vereinen und Betroffenen im Falle von Ge- waltvorfällen, die Stärkung der Eigenverantwortung der Vereine durch Beratung, die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Opferschutzorganisationen oder Hilfestel- lungen für die Sportgerichte zur Festlegung des Strafmaßes vorsieht. Im Bereich des FVM wurde z.B. eine FairPlay-Liga ins Leben gerufen, die mittlerweile in allen Kreisen auf F- und E-Junioren-Ebene etabliert ist und inzwischen auch bundesweit umgesetzt wird. Darüber hinaus zeichnet der FVM Menschen aus, die mit fairen Gesten auf und neben dem Platz vorbildliches Verhalten und respektvollen Umgang mit Mitspielern, Trainern und Gegnern vorleben. Grundsätzlich korrespondieren die in Nordrhein-Westfalen vorliegenden Daten mit den Erhebungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und den Informationen, die durch die Zentrale Informationsstelle -Sporteinsätze (ZIS) erhoben werden. Unter Bezug- nahme auf diese Informationen und Daten hat die 43. Sportministerkonferenz (SMK) am 7. und 8. November 2019 in Bremerhaven die Deutsche Fußball Liga, den DFB sowie seine Regional- und Landesverbände dazu aufgefordert, entschieden gegen Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter vorzugehen und Anpassungen im Regelwerk zu prüfen, um die Stellung der Unparteiischen zu stärken und für ein Klima des Respekts und Miteinanders auf dem Fußballplatz zu sorgen. Darüber hinaus fordert die 43. SMK dazu auf, neben Strafmaßverschärfungen die Prävention auszu- bauen und die Netzwerkarbeit fortzuführen und wo nötig zu verstärken.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 14.01.2020 0061/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.01.2020 Beantwortung einer Anfrage der AFD-Fraktion gem § 4 der GeschO des Rates (hier: Gewalt im Fußball) Im Zusammenhang mit der Anfrage der AFD-Fraktion zum Thema „Gewalt im Fußball“ legt die Ver- waltung als Anlage einen schriftlichen Bericht der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Lan- des Nordrhein-Westfalen vor, der in der 17. Sitzung des Sportausschusses des Landtages NRW am 17.12.2019 präsentiert wurde. Anlage gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0061/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 10.01.2020 10:50