1865/2017
Integriertes Handlungskonzept "Starke Veedel - Starkes Köln"
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2017-06-Anlage BV8-Projekte Aktivierungsfonds Ostheim-Neubrück
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Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück Projekt: Imagekampagne Neubrück Antragsteller: Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. Arbeitskreis UP-Kampagne Zukunft Neubrück Beantragte Förderung: 1.230,00 € (Stand und Werbematerial) Eingang: 08.05.2017 Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderfähig als Imagekampagne zur Aktivierung der Beteiligten in Neubrück - Zielsetzung: Aktivierung von Bewohnerengagement - Zielsetzung: Stärkung des Images von Neubrück Projektbeschreibung: Das Image von Neubrück hat aufgrund verschiedenster Faktoren vor Ort gelitten. Deshalb hat sich ein Arbeitskreis von Bürgern zusammen gefunden, die weitere Neubrücker Bürger aktivieren wollen, etwas für Neubrück zu tun. Es wurde eine Umfrage für ein neues Logo gemacht. Einzelne Aktivitäten wie ein Flohmarkt in ganz Neubrück sowie ein Picknick auf dem Marktplatz sind in Vorbereitung. Der Arbeitskreis „UP! Die Kampagne für Neubrück’s Zukunft‘ des Bürgervereins Köln- Neubrück e. V. engagiert sich für die Verbesserung des Images von Neubrück. Die beantragte Maßnahme soll neue Bürger für diese Aktion motivieren. Zunächst soll aktiv das neue Logo beworben werden; Give-Aways sollen an die Neubrücker ausgegeben wer- den. Zur Präsentation beim Stadtteilfest und auf dem Wochenmarkt wird ein Stand sowie erstes Werbematerial wie z. B. Taschen und Postkarten mit dem neu gestalteten Logo be- nötigt. Weiterhin soll eine Werbebroschüre aller Gewerbetreibenden aus Neubrück erstellt werden, um das Angebot innerhalb und außerhalb des Veedels darzustellen. Zielgruppe sind vor allem neu zugezogene Bürger mit und ohne Migrationshintergrund, die sich (noch) nicht ihrem Stadtteil zugehörig fühlen und sich wenig auskennen. Votum der Verwaltung: Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann betont das starke Interesse des Vereins an ei- ner Aufwertung des Stadtteils, das gute Miteinander verschiedener Alters- und Personen- gruppen in dem Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. und befürwortet eine Unterstützung des Projektes. Maßnahme läuft bereits ab 01.05.2017. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben oder ihn in der zweiten Förderwelle im Herbst 2017 erneut zu beraten. | Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück Projekt: Offenes Fußballtraining/ Ballspiele für Kids Antragsteller: SV Rot Schwarz Neubrück 1973 e.V. Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Übungsleiterpauschalen, Materialkosten, Verpfle- gung) Eingang: 08.05.2017 Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Neubrück - Förderfähig als geeignete Maßnahme zur Aktivierung der Beteiligten in Neubrück - Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft Projektbeschreibung: Der Verein SV Rot Schwarz Neubrück 1973 e.V. möchte zweimal wöchentlich kostenfreie Fußball-Schnupperkurse unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft anbieten. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft und sozialem Hintergrund im Alter von 6 bis 17 Jahren, die bisher keine Bindung an Vereine oder sonstige Institutionen haben. Das Training dient dazu, die Begeisterung für den Sport zu wecken, dem Erlernen erster Grundtechniken, der Teamfähigkeit und Disziplin, der Stärkung des Selbstwertgefühls, der Entwicklung von Zukunftsperspektiven, der Förderung des Sozialverhaltens, dem Abbau von Vorurteilen und Sozialneid, der Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls durch spieleri- sches Miteinander und der Stärkung des Nachbarschaftsgedankens insbesondere vor dem Hintergrund der neu entstehenden Flüchtlingsunterkunft. Eine Teilnahme an Turnieren und Wettkämpfen mit vergleichbaren Institutionen anderer Bezirke ist beabsichtigt. Votum der Verwaltung: Die ursprünglich beantragte Zuwendung i. H. v. 4.000,00 € wurde auf Hinweis der Verwal- tung von dem Antragsteller auf den maximalen zulässigen Förderbetrag i. H. v. 1.249,00 € korrigiert. Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann unterstützt diesen Antrag, jedoch haben die beiden anderen Anträge für ihn Priorität. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben oder ihn in der zweiten Förderwelle im Herbst 2017 erneut zu beraten. Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück Projekt: Zuckerfest - ein Fest für den Stadtteil Antragsteller: WINOSTHEIM - miteinander im Veedel C/o Veedel e.V. Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Gesamtkosten 3.000,00 €, davon Getränke 200,00 €, Essen 800,00 €, Organisatorisches bspw. Dixi-Klo, Flyer, Geschirr 1.000,00 €, Auslei- he Spielgeräte u. Festbedarf 1.000,00 €/ Eigenanteil 1.001,00 €/ Zuschüsse Dritter 750,00 €) ea: 05.05.2017 Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Ostheim - Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft Projektbeschreibung: Im vergangenen Jahr wurde in Ostheim die Groß-Flüchtlingsunterkunft am Hardtgenbuscher Kirchweg eröffnet. Um die Integration zu unterstützen, gründete sich die Flüchtlingsinitiative WINOSTHEIM, die in verschiedenen Bereichen aktiv ist und vielfältige Angebote vorbereitet und durchführt. Da allgemeine offene Treffen bzw. der Austausch der Ostheimer Bürgerin- nen und Bürger mit den Flüchtlingen nicht auf dem Gelände der Unterkunft umgesetzt wer- den können, versucht die Initiative Möglichkeiten für Begegnung und Austausch zu schaf- fen. Erstmals wollen die Flüchtlingsinitiative WINOSTHEIM und die muslimische Gemeinde Mit- einander e.V. gemeinsam das muslimische Zuckerfest zum Anlass nehmen, eine neue Mög- lichkeit zum Begegnen und Kennenlernen zu schaffen. Der Verein Miteinander e.V. ist seit 2014 in Ostheim ansässig, und widmet sich neben religiösen Angeboten auch den Aufga- ben Bildung, Kultur und Integration. Er nimmt am Bundesprogramm „Qualifizierung muslimi- scher und alevitischer Wohlfahrtspflege" teil. Das Zuckerfest soll auf der Grünfläche in direkter Nachbarschaft zum Flüchtlingscamp statt- finden. Bestehende Gruppen und Einrichtungen werden eingeladen, sich mit einer Aktion, einem Angebot oder einer Kuchenspende zu beteiligen. Für die Organisation hat sich ein Festgremium gebildet. Freiwillige sollen aktiviert werden, sich bei der Vorbereitung oder Durchführung des Festes zu engagieren. Hierzu werden u. a. die Ostheimer Jugendeinrichtungen und die muslimi- sche Gemeinde angesprochen. 5 Votum der Verwaltung: Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann befürwortet eine Unterstützung des Projektes. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben. j Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück Projekt: Neue Schießsportanlage Antragsteller: Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. Beantragte Förderung: 1.249,00 € Eingang: 02.05.2017 Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderausschluss: Eine förderfähige Maßnahme ist nur mittelbar betroffen. Die Zu- wendung wird für ein Architektenhonorar erbeten und es handelt sich um ein länger- fristiges Projekt, mit dem bereits begonnen wurde. - Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft Projektbeschreibung: Die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. bietet in Ostheim ein lebendiges Vereinsleben und nimmt an vielen Veranstaltungen teil. Sie benötigt dringend eine eigene Schießsportanlage mit einem Aufenthaltsraum. Von Seiten des Sportamtes der Stadt Köln wurde der Sportschützengesellschaft die Errich- tung einer Schießsportanlage angeboten. Verschiedene Umstände, darunter die Ände- rungskündigung des Mietvertrages zwischen dem Sportamt und dem SSV Ostheim oder Vorgaben von Sport- und Bauaufsichtsamt haben dazu geführt, dass die Maßnahme noch nicht abgeschlossen werden konnte. In Bezug auf die Baumaßnahme muss regelmäßig ein Architekt beauftragt werden. Diese Kosten fielen bereits in der Vergangenheit an und werden auch in Zukunft anfallen. Um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss des Projektes zu erhalten, sind weitere Architektenleistungen erforderlich. Votum der Verwaltung: Die Förderfähigkeit entfällt, da der engere Verwendungszweck „Architektenleistungen“ nicht die Kriterien der förderfähigen Maßnahmen und der allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese könnten vielmehr nur mittelbar gegeben sein. Zudem gilt es als Ausschlusskri- terium, wenn mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung begonnen wurde. Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann betont die wichtige Funktion des Vereins in Be- zug auf ein aktives Stadtteilleben. Es ist dringend erforderlich, dass die neue Schießsport- anlage zeitnah in dem Sozialraum installiert wird. Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück Projekt: Gemeinsame Fahrt von behinderten und nicht behinderten SeniorInnen Antragsteller: Seniorennetzwerk Ostheim Beantragte Förderung: 900,00 € (Gesamtkosten 1.500,00 €, davon Eigenanteil 600,00 €) Eingang: 08.05.2017 — Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderausschluss: Die Maßnahme ist zwar für die im Sozialraum lebenden Bewohne- rinnen und Bewohner vorgesehen, findet jedoch nicht im Sozialraum statt, der das Fördergebiet bildet. - Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft | Proiektbeschreibung! Bisher haben die beiden Stadtteile im Sozialraum wenig Beziehungen zueinander. Im Rah- men eines gemeinsamen Ausfluges sollen sich die Seniorinnen und Senioren besser ken- nenlernen um dann eventuell weitere gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. Als Helfer sol- len Jugendliche über die Taschengeldbörse eingebunden werden. Das SeniorenNetzwerk Ostheim will die Seniorinnen und Senioren aus dem Sozialraum Ostheim-Neubrück zu einer Fahrt nach Hachenburg (WW) mit Besichtigung des Klosters Marienstatt und der Kroppacher Schweiz einladen. In Hachenburg soll bei Kaffee und Ku- chen ein Austausch und gegenseitiges Kennenlernen erfolgen. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Rollatoren/ Rollstühlen) sollen angesprochen werden. Bei der Veranstaltung wird auch über die Möglichkeiten der Beteiligung und die Aktivitäten im Sozialraum informiert. . Votum der Verwaltung: Die Förderfähigkeit entfällt, da die Maßnahme außerhalb des Sozialraumes stattfindet. Grundsätzlich ist ein Projekt für den Personenkreis der Seniorinnen und Senioren zu begrü- Ren.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1865/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Handlungskonzept "Starke Veedel - Starkes Köln" hier: BV 8 - Vorlage zum Aktivierungsfonds Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für Projekte im Sozialraum Ostheim/ Neu- brück Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, 1. dem Antrag des WINOSTHEIM - miteinander im Veedel C/o Veedel e.V. auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € und 2. dem Antrag des Bürgervereins Köln-Neubrück e.V. mit seinem Arbeitskreis UP-Kampagne Zukunft Neubrück auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.230,00 € stattzugeben. Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 21,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Alternativ (1): Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, 1. dem Antrag des WINOSTHEIM - miteinander im Veedel C/o Veedel e.V. auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € und 2. dem Antrag SV Rot Schwarz Neubrück 1973 e.V. auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € stattzugeben. Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 2,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Alternativ (2): Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, 1. dem Antrag des Bürgervereins Köln-Neubrück e.V. mit seinem Arbeitskreis UP-Kampagne Zukunft Neubrück auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.230,00 € 2. dem Antrag SV Rot Schwarz Neubrück 1973 e.V. auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € stattzugeben. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 2 Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 21,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Für den Zeitraum bis zur Genehmigung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ durch das Land und den darin genannten Förderprojekten wurde der städtische Aktivie- rungsfonds eingerichtet. Adressat sind die Akteure vor Ort wie z. B. Einrichtungen, Vereine oder Bür- gerinitiativen. Ziel ist es, im Vorfeld der Förderphase mit kleinen bedarfsgerechten Projekten und Maßnahmen in den Sozialräumen eine positive „Aufbruch“/-Stimmung zu erzielen. Dieser Fond wurde gemäß Ratsbeschluss 2901/2015 vom 12.11.2015 mit einem Budget in Höhe von 55.000,00 € ausge- stattet. Verteilt auf die elf Sozialräume sind dies 5.000,00 € pro Sozialraum, ausgeschüttet in zwei Antrags- durchläufen zu 2.500,00 € und erstmals im Frühjahr 2017 ausgeschrieben. Der maximale Zuwen- dungsbetrag pro Maßnahme beträgt 1.249,00 €. Der entsprechen-den Beschlussvorlage 3225/2016 wurde von der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksvertretung übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Zuwen- dungsanträge aus dem Aktivierungsfonds, nachdem sich die Verwaltung mit dem zuständigen Sozial- raumkoordinator/ der zuständigen Sozialraumkoordinatorin beraten hat. Aus dem Sozialraum Ostheim/ Neubrück sind fünf Anträge eingegangen. Die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für die Neue Schießsportanlage. Zum Förderausschluss führt, dass die förderfähige Maßnahme nur mittelbar betroffen ist. Die Zuwendung wird für ein Architektenhonorar erbeten und es handelt sich um ein längerfristiges Projekt, mit dem bereits begonnen wurde. Das Seniorennetzwerk Ostheim beantragt eine Zuwendung i. H. v. 900,00 € für eine gemeinsame Fahrt von behinderten und nicht behinderten Seniorinnen und Senioren. Zum Förderausschluss führt, dass die Maßnahme zwar für die im Sozialraum lebenden Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen ist, sie findet jedoch nicht im Sozialraum statt, der das Fördergebiet bildet. Der SV Rot Schwarz Neubrück 1973 e.V. beantragt eine Zuwendung i. H. V. 1.249,00 € für ein Offe- nes Fußballtraining/ Ballspiele für Kids. Die Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger v. 20./21.05.2017 mit dem Titel „Neubrück wartet auf sein Urteil. Der Klub ist vom Spielbetrieb suspen- diert – Der SV steht unter dem Verdacht, nicht spielberechtigte Akteure sowie Spieler unter falschem Namen eingesetzt zu haben“ hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit. WINOSTHEIM - miteinander im Veedel C/o Veedel e.V. beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für das Zuckerfest – ein Fest für den Stadtteil. Und der Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. mit seinem Arbeitskreis UP-Kampagne Zukunft Neubrück beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.230,00 € für die Imagekampagne Neubrück. Die Fördervoraussetzungen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds sind bei den letzteren drei Anträgen erfüllt. Der Sozialraumkoordinator Herr Hans- mann unterstützt die Förderung der Projekte. Er priorisiert die Projekte „Zuckerfest – ein Fest für den Stadtteil“ und „Imagekampagne Neubrück“. Der Ausschüttungssumme der ersten Förderwelle i. H. v. 2.500,00 € steht eine Gesamtantragssum- me i. H. v. 3.728,00 € gegenüber. Um alle drei Projekte fördern zu können, müsste die Antragssum- me jeweils um ca. ein Drittel gekürzt werden. Dies wäre eine unverhältnismäßige Belastung für die einzelnen Projekte. Daher empfiehlt die Verwaltung eine Auswahl von zwei Projekten und eröffnet der Bezirksvertretung die hierfür möglichen Alternativen. Weitere Erläuterungen siehe Anlagen Anlagen
Anlage 0_BV8-Vorlage Aktivierungsfond_ON
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Anlage 0 Die Anträge auf Zuwendungen aus dem Aktivierungsfond beinhalten Projekte mit Projektstart im Sommer 2017. Mit den Maßnahmen darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Daher kann die Sitzung der Bezirksvertretung Kalk nach der Sommerpause am 07.09.2017 nicht abgewartet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hardtgenbuscher Kirchweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1865/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27