V/0076/2018
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen,
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Beschlussvorlage
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V/0076/2018 V/0076/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen; hier: Zuschüsse aus dem Sportetat Beratungsfolge 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.06.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Sportausschuss bewilligt 2018 folgende Sportförderung: 1.1 228.350 € Baukostenzuschüsse Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags- datum BV Zu- schuss 1 ESV Münster Fenstersanierung Kegelhalle 3.100 € 24.11.2016 Hiltrup 1.550 € 2 Kanu-Verein Wegesanierung, Zaun- bau, Umkleidebänke 7.500 € 28.02.2017 Ost 3.750 € 3 Montgolfierenclub Gremmendorf Dämmung und Ausbau Dachgeschoss 70.000 € 15.11.2010 Südost 35.000 € 4 Paddelsport Münster Ausbau Steganlage 1.200 € 10.11.2016 Hiltrup 600 € 5 RV Nienberge Dachsanierung 2. BA 10.000 € 23.04.2016 West 5.000 € 6 RC St Mauritz Ausbau Auslaufwiese und Springplatz, Sanie- rung Paddocks 50.000 € 21.04.2016 Ost 25.000 € 7 RV Sprakel Hallenbeleuchtung 9.000 € 04.01.2016 Nord 4.500 € Sportamt 05.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0076/2018 Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags- datum BV Zu- schuss 8 Rovers Bogenschüt- zen Ergänzungsantrag: Sanierung Funktions- gebäude Sonnenberg- weg, Bau Halle für Bo- genschießen 151.500 € 21.02.2017 Hiltrup 75.750 € 9 Segelclub Hansa Münster Sanierung Entwässe- rung Clubhaus 4.100 € 10.11.2016 West 2.050 € 10 SV Blau-Weiß Aasee Fenstersanierung Multi- funktionshaus 9.000 € 11.07.2016 Mitte 4.500 € 11 SV Blau-Weiß Aasee Handlauf Multifunkti- onshaus 1.300 € 28.02.2017 Mitte 650 € 12 Schwimmvereinigung Entwässerung Bad/Gebäude, Regen- rückhaltebecken 105.000 € 23.03.2016 Ost 52.500 € 13 TC Albachten Pflasterung Zufahrt zur Tennisanlage 35.000 € 16.11.2016 West 17.500 € 1.2 16.364 € Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Verein Baumaßnahme Kosten Pro- zent- punkte Baukosten x Punkte ./. 100 Zuschuss Sozial- integrativ 1 Montgolfieren- club Gremmen- dorf Dämmung und Ausbau Dachgeschoss 70.000 € 9 70.000 € x 9 ./. 100 (= 6.300 €) 5.000 € 2 RV Sprakel Hallenbeleuchtung 9.000 € 6 9.000 € x 6 ./. 100 540 € 3 Rovers Bogen- schützen Sanierung Funktions- gebäude Sonnenberg- weg, Bau Halle für Bo- genschießen 151.500 € 4 151.500 € x 4 ./. 100 (= 6.060 €) 5.000 € 4 SV Blau-Weiß Aasee Fenstersanierung Multi- funktionshaus 9.000 € 8 9.000 € x 8 ./. 100 720 € 5 SV Blau-Weiß Aasee Handlauf Multifunkti- onshaus 1.300 € 8 1.300 € x 8 ./. 100 104 € 6 Schwimmverei- nigung Münster Entwässerung Bad/Gebäude, Regen- rückhaltebecken 105.000 € 5 105.000 € x 5 ./. 100 (= 5.250 €) 5.000 € 2. Die Stadt Münster finanziert 2018 folgende Teilbeträge der im Jahr 2017 bewilligten Zuschüsse , Gesamtsumme: 253.050 € Nr Verein Baumaßnahme Bewilligter Bau- kostenzu- schuss Rest- Finanzierung 2018 1 BSV Roxel Ausbau Tennisheim 47.500 € 9.500 € 2 DJK GW Amelsbüren Sanierung Tennisanlage 30.000 € 6.000 € 3 Reitverein Sprakel Dach-/Schimmelbefallsanierung 1. Bauabschnitt 30.000 € 6.000 € 4 Segelclub Münster Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung 31.750 € 6.350 € 5 Tennisclub Gievenbeck Bau 6. Platz 26.000 € 5.200 € - 3 - V/0076/2018 Darüber hinaus finanziert die Stadt Münster im Jahr 2018 für DJK SC Nienberge zum Ausbau der Meh r- zweckhalle und für TUS Hiltrup zum Ausbau des TUS-Zentrums je 110.000,00 €. 3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die folgenden Anträge Nr Verein Geplante Maßnahme BV 1 DJK GW Marathon Bau Lagerraum Sportanlage Wienburg Mitte 2 ESV Münster Wasserschaden im Kegelheim Hiltrup 3 RuF Roxel Neubau 2. Reithalle und Stallungen West 4 RV Hubertus Wolbeck Abriss und Entsorgung Reithalle Südost 5 Tennis- und Hockeyclub Ballfangzaun Hockeyplatz West 6 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Decke Hockeyplatz West 7 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Beleuchtung Hockeyplatz West 8 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Beregnung Tennis West 9 Tennisclub 66 Sanierung Entwässerung Tennisanlage Südost bis sie förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 4. Die Stadt Münster lehnt den Antrag auf Sportförderung von der/dem: Billardgesellschaft von März 2015 zur Finanzierung von Sturmschäden, BSC Billardclub Münster vom 31.05.2016 zum Bezug neuer Vereinsräume, Coerder Bürgerschützen vom 15.10.2014 für Sanierungen nach Wasserschaden, 1. FC Gievenbeck vom 07.02.2017 für eine Heizungssanierung, SV Teutonia Coerde vom 28.02.2017 für die Dachsanierung an der Schützenhalle, TC Preußen vom 27.02.2014 zu Sanierung und Ausbau des Tennisheims, TC Union von 2014 für Sanierungen in der Tennishalle ab. 5. Die Stadt Münster berücksichtigt den Antrag von: BSV Roxel vom 04.09.2016 zur Sanierung der Anlagenentwässerung, DJK GW Amelsbüren aus dem Jahr 2011 zur Förderung einer Photovoltaikanlage auf dem Tenni s- heimdach nicht länger und beendet das Verfahren. 6. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspun kt Ziffer I. 1. bewilligten Zuschüsse den Sportvere i- nen fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2018 hinaus, nach Verein- sanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt und an: ESV Münster (Fenstersanierung Kegelhalle) nach Vorlage vom gültigen Körperschaftssteuerfreiste l- lungsbescheid, Montgolfierenclub Münster (Dachdämmung und –ausbau) nach Beleg der 75% -Quote Münsteraner Mitglieder und Vertragsschluss mit dem Erbbaugeber, RC St Mauritz (Ausbau und Sanierungen) nur für die belegte Vereinsnutzung. 7. Die Stadt Münster stellt DJK SC Nienberge (Ausbau der Mehrzweckhalle) und TuS Hiltrup (Ausbau TuS-Zentrum) zu den 2017 bewilligten Baukostenzuschüssen vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum Etat ab 2019 die weitere Zahlung von Fördermitteln in Aussicht. 8. Die Stadt Münster beabsichtigt , die gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 geförderten Sportstätten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel künftig nach einem Sportausschussbeschluss mit Betriebskoste n- zuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 9. Die Stadt Münster nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem A r- beitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Vorstand am 06.04.2018 abstimmen wird. - 4 - V/0076/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport- anlagen und –stätten 2018 Zeile 15 Transferaufwendungen 481.400 € Baukostenzuschüsse 16.364 € Zuschüsse zu sozialintegra- tiven Vereinsschwerpunkten Begründung: A. Vorbemerkung Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des SSB Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die A n- träge bearbeitet die Verwaltung nach Abstimmung mit dem SSB im Interesse der Vereine. Zu den Fördervo r- schlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Z uständigkeitsbe- reich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentscheidung trifft der Sportausschuss. B. Die Anträge mit Bewertung Die Verwaltung prüfte die Anträge, die bis zum 28.02.2017 eingingen, auf Notwendigkeit, Dringlichkeit, Nachha l- tigkeit der Baumaßnahmen. Der Sportausschuss genehmigte zu unabweisbar kurzfristiger Bauausführung den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1.: Baukostenzuschüsse Die Vereine sollen mit der Bewilligung der Stadt M ünster über die Sportförderung Finanzierungssicherheit erha l- ten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand für die Maßnahmen zu 50 % zu fördern. Welche Zuschüsse die Vereine nach Bauende erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwal- tung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Z u- schüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2 .: Zuschüsse für sozial -integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer belegten sozial -integrativen Schwer- punkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich finanziell. Für ihre förderfäh i- gen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung = 2 – 6 Prozentpunkte, Angebote für besondere Gruppen im Sport = 1 – 5 Prozentpunkte, Kursangebote = 1 – 3 Prozentpunkte erhalten. Insgesamt können bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000 €. Trotz wiederholter Aufforderung beantragten die Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte nur 6 der 12 Ve r- eine, für deren Baumaßnahmen die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 einen Baukostenz u- schuss vorschlägt. Die vorgeschlagene Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte ergib t sich aus dem Verhältnis der Prozentpunkte (1-14) zur förderfähigen Bausumme. Bei Montgolfierenclub Gremmendorf, Rovers Bogenschützen, Schwimmvereinigung ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von mehr als 5.000 €; di e Verwal- tung schlägt vor, den Vereinen die Höchstförderung zu bewilligen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Zuschusszahlung in Teilbeträgen Die Stadt Münster zahlt die nach der Sportförderrichtlinie bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen en t- sprechend dem Baufortschritt der Maßnahmen und wenn die Summe der richtliniengemäß bewilligten Zuschüs- se die bereitstehenden Haushaltsmittel übersteigt. In diesen Fällen bewilligt die Stadt Münster den Vereinen die Zuschüsse in voller Höhe und beschließt d ie Auszahlung in Teilbeträgen abhängig von den bereitstehenden - 5 - V/0076/2018 Haushaltsmitteln. Die Sportvereine müssen in derlei Fällen ihr Finanzierungskonzept darauf aus richten, dass bis zur vollständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse möglicherweise mehrere Jahre v ergehen können. Im Jahr 2017 überstieg das Zuschussvolumen der förderfähigen Maßnahmen das verfügbare Sportbudget. Der Sportausschuss beschloss daher mit der Beschlussvorlage V/0165/2015, Ziffer 3 u. a. die Finanzierung von 80% der Zuschüsse aus den Mitte ln 2017 und stellte weitere Mittel entsprechend der Etatlage in Aussicht. Die Sportverwaltung schlägt vor, im Jahr 2018 für diese Vereine die ausstehenden 20% der jeweiligen Zuschüsse zu finanzieren und für DJK SC Nienberge (Ausbau Mehrzweckhalle) und TuS Hiltrup (Ausbau TuS-Zentrum) je 110.000 € auszuzahlen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Antragsentscheidung vertagen Zurzeit sind von den fristgerecht für das Jahr 2018 gestellten Zuschussanträgen 9 nicht prüffähig bzw. die Ba u- vorhaben sind unzureichend geplant oder übergeordnete Interessen stehen der von den Vereinen gewünschten Entwicklung der Sportanlagen entgegen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Antrag ablehnen Die Billardgesellschaft beantragte im Jahr 2015 einen Zuschuss zur Finanzierung von Sturmschäden. Mittle r- weile hat der Verein neue Räumlichkeiten bezogen. Der BSC Billardclub Münster beantragte im Jahr 2016 für den Bezug neuer Vereinsräume einen Baukosten- zuschuss. Trotz entsprechender Hinweise der Sportverwaltung zur För derung richtete der Verein die neuen Räume ohne politische Entscheidung zum Antrag gemäß Sportförderrichtlinie her und bezog diese. Die Coerder Bürgerschützen beantragten im Jahr 2014 für die Sanierungsmaßnahmen nach einem Wasser- schaden einen Zuschuss. Mittlerweile hat der Verein das betroffene Gebäude aufgegeben. Der 1. FC Gievenbeck beantragte im Jahr 2017 Sportförderung für eine Heizungssanierung auf der überlass e- nen kommunalen Sportanlage. Die Sanierung wurde vom Amt für Immobilienmanagement durchgeführt. Der SV Teutonia Coerde beantragte im Jahr 20 17 für die Dachsanierung an der Schützenhalle eine Sportför- derung und nahm die Maßnahmen ohne politische Entscheidung zum Antrag gemäß Sportförderrichtlinie vor. Der TC Preußen beantragte im Jahr 2014 zur Sanierung und zum Ausbau seines Tennisheims eine Sportförde- rung. Trotz wiederholter Erinnerung ist der Antrag unvollständig, ohne weiterführende Hinweise zur geplanten Maßnahme geblieben. Der TC Union beantragte im Jahr 2014 für Sanierungen in der Tennishall e Sportförderung. Die Stadt fördert keine Investitionen in Tennishallen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge abzulehnen, da die Sportanlagen ohne Genehmigung aufgegeben, saniert oder umgewidmet wurden , die Anträge dauerhaft unvollständig geblieben sind, bzw. die Sportstätte n nicht förderfähig sind. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Verfahrensende Der BSV Roxel zog seinen Antrag vom 04.09.2016 auf Förderung der Sanierung der Anlagenentwässerung zurück und DJK GW Amelsbüren seinen Antrag von 2011 auf Förderung einer Photovoltaikanlage. Die Verwal- tung schlägt das Verfahrensende vor. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Zahlung unter Voraussetzungen Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. die vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit, 75% Vereinsmitglieder aus Münster, die mindestens 25 -jährige Sicherung der Sportflächen in die Zukunft sowie die satzungsgemäße Anlagenführung. Der ESV Münster muss einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellung s- bescheid abgeben. Der Montgolfierenclub Münster muss mindestens 75% Münsteraner Mitglieder belegen und für seine Anlage ein Erbbaurecht bis mindestens 2043. Der Reitclub St Mauritz muss erklären, die gefö r- derte Anlage nicht für Einstellpferde gegen Bezahlung zu nutzen. Die Vereinsbaumaßnahmen sind zwar grundsätzlich förderfähig, es müssen jedoch die genannten Förderv o- raussetzungen kurzfristig belegt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, 2018 die Zuschüsse zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis der Voraussetzungen abhängig zu machen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.7.: spätere Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten Fristen. Die Vereine müssen die geförderten Bauma ß- nahmen innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung beginnen und binnen vier Jahren beenden. Die Stadt zahlt b ei Baubeginn den Zuschuss für sozial -integrative Vereinsschwerpunkte und einen Abschlag vom Baukostenzuschuss. Weitere Zahlungen erhalten die Vereine nach ihrer Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. Die Schlusszahlung leistet die Verwaltung nach dem Bauende und der Prüfung der Vereinsbel e- ge. Falls die Verwaltung mangels Anforderung durch die Vereine oder wegen des Bauverlaufs die Zuschü sse nicht im Bewilligungsjahr zahlt, muss sie die Fördermittel für die Folgejahre sichern. Sie beantragt – abgestimmt - 6 - V/0076/2018 mit der Finanzverwaltung - eine Ermächtigungsübertragung. Die Stadt hatte 2017 DJK SC Nienberge und TuS Hiltrup für kostenträchtige Bauvor haben Zuschüsse bewilligt, die sie nur zum Teil finanzieren konnte. Beide Vereine erhielten Bewilligungsbescheide über die Finanzierung der Zuschüsse gemäß der Haushaltslage über mehrere Jahre. Die Beschlussfassung zur Finanzierung in späteren Jahren ist e ine Absichtserklärung der Stadt, die Vereine haben keinen Zahlungsanspruch. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlungsabsicht mit der B e- schlussfassung 2018 zu bekräftigen, um die Planungssicherheit der Vereine zu erhöhen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.8.: Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Vereine für ihre Sportstätten haben, gemäß Sportförderrichtlinie mit Pauschalbeträgen. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 Zuschüsse vorschlägt, sollte der künftige Sportstättenbetrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Fördervorschläge wird das Ergebnis der Sportstättenbesichti- gungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ sein. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.9.: Wahrung der Vereinsinteressen Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertreter der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis „Vereinseigene An- lagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung bespre chen am 06.04.2018 die Beschlussvorschläge und stimmen sich dazu ab. Der A rbeitskreis holt anschließend die Zustimmung des SSB -Vorstands dazu ein. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschläge aus der Sicht der Verwaltung und der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden. Begründung zu Ziffer II: Finanzierung der bewilligten Zuschüsse Mit dem Etat 2018 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ für Ve r- einsinvestitionen (Baumaßnahmen und Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte) insgesamt 500.000 € bereit. Durch den Beschlussvorschlag gemäß Zi ffer I.1.1 (Baukostenzuschüsse) werden 22 8.350 € gebunden, gemäß Ziffer I.1.2 (sozial -integrative Vereinsschwerpunkte) 16.364 € und gemäß Ziffer I.2 (Finanzi e- rung 2017 bewilligter Zuschüsse) 253.050 €. Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen, bew illigt er 497.764 €, es verbleiben 2.236 €. i. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0076/2018 Kurzüberblick Bewilligung von Sportvereinen beantragter Baukostenzuschüsse incl. Finanzierung, Ablehnung von Förderanträgen und Vertagen von Antragsentscheidungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unter- stützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Zielerreichung: Mit der Beschlussfassung wird das Zeil einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver- träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh- renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Ent- wicklung von Angeboten. Der Mittelabfluss der bewilligten Zuschüsse wird zwischen Mitte 2018 und Anfang 2023 erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Bezeichnung der PG Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Mit der politischen Entscheidung über die Beschlussvorschläge bindet der Sportausschuss im Sinne der Sportförderrichtlinie für Baukostenzuschüsse an Sportvereine von den bereitstehenden 500.000,00 € 497.764,00 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der be- willigten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab und kann von der Stadt nicht beeinflusst werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens errechnet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0076/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37