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V/0076/2018

Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen,

Vorlagen 18.03.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

18075 Zeichen

V/0076/2018 
V/0076/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen;  
hier: Zuschüsse aus dem Sportetat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   12.06.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt 2018 folgende Sportförderung:  
 
1.1 228.350 € Baukostenzuschüsse  
 
Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zu-
schuss 
1 ESV Münster Fenstersanierung  
Kegelhalle 3.100 €  24.11.2016 Hiltrup 1.550 € 
2 Kanu-Verein Wegesanierung, Zaun-
bau, Umkleidebänke 7.500 € 28.02.2017 Ost 3.750 € 
3 Montgolfierenclub 
Gremmendorf 
Dämmung und Ausbau 
Dachgeschoss 70.000 €  15.11.2010 Südost 35.000 € 
4 Paddelsport Münster Ausbau Steganlage 1.200 € 10.11.2016 Hiltrup 600 € 
5 RV Nienberge Dachsanierung 2. BA 10.000 € 23.04.2016 West 5.000 € 
6 RC St Mauritz 
Ausbau Auslaufwiese 
und Springplatz, Sanie-
rung Paddocks 
50.000 € 21.04.2016 Ost 25.000 € 
7 RV Sprakel Hallenbeleuchtung 9.000 € 04.01.2016 Nord 4.500 € 
Sportamt 
 
05.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

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V/0076/2018 
 
Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zu-
schuss 
8 Rovers Bogenschüt-
zen 
Ergänzungsantrag: 
Sanierung Funktions-
gebäude Sonnenberg-
weg, Bau Halle für Bo-
genschießen 
151.500 € 21.02.2017 Hiltrup 75.750 € 
9 Segelclub Hansa 
Münster 
Sanierung Entwässe-
rung Clubhaus 4.100 € 10.11.2016 West 2.050 € 
10 SV Blau-Weiß Aasee Fenstersanierung Multi-
funktionshaus 9.000 € 11.07.2016 Mitte 4.500 € 
11 SV Blau-Weiß Aasee  Handlauf Multifunkti-
onshaus 1.300 € 28.02.2017 Mitte 650 € 
12 Schwimmvereinigung  
Entwässerung 
Bad/Gebäude, Regen-
rückhaltebecken 
105.000 € 23.03.2016 Ost 52.500 € 
13 TC Albachten Pflasterung Zufahrt zur 
Tennisanlage 35.000 € 16.11.2016 West 17.500 €  
 
1.2 16.364 € Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
 
 Verein Baumaßnahme Kosten 
Pro-
zent-
punkte 
Baukosten  
x Punkte  
./. 100 
Zuschuss 
Sozial-
integrativ 
1 
Montgolfieren-
club Gremmen-
dorf 
Dämmung und Ausbau 
Dachgeschoss 70.000 €  9 
70.000 € x 9  
./. 100 
(= 6.300 €) 
5.000 € 
2 RV Sprakel Hallenbeleuchtung  9.000 € 6 9.000 € x 6  
./. 100 540 € 
3 Rovers Bogen-
schützen 
Sanierung Funktions-
gebäude Sonnenberg-
weg, Bau Halle für Bo-
genschießen 
151.500 € 4 
 151.500 € x 4 
./. 100  
(= 6.060 €) 
5.000 €  
4 SV Blau-Weiß 
Aasee 
Fenstersanierung Multi-
funktionshaus 9.000 € 8  9.000 € x 8  
./. 100 720 € 
5 SV Blau-Weiß 
Aasee 
Handlauf Multifunkti-
onshaus 1.300 € 8  1.300 €  x 8 
./. 100 104 € 
6 Schwimmverei-
nigung Münster 
Entwässerung 
Bad/Gebäude, Regen-
rückhaltebecken 
105.000 € 5 
 105.000 € x 5 
./. 100 
(= 5.250 €) 
5.000 € 
 
 
2. Die Stadt Münster finanziert 2018 folgende  Teilbeträge der im Jahr 2017 bewilligten Zuschüsse , 
Gesamtsumme: 253.050 € 
Nr Verein Baumaßnahme 
Bewilligter 
Bau- 
kostenzu-
schuss  
Rest-
Finanzierung 
2018 
1 BSV Roxel Ausbau Tennisheim 47.500 € 9.500 € 
2 DJK GW Amelsbüren Sanierung Tennisanlage 30.000 € 6.000 € 
3 Reitverein Sprakel Dach-/Schimmelbefallsanierung 1. 
Bauabschnitt 30.000 € 6.000 € 
4 Segelclub Münster Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung 31.750 € 6.350 € 
5 Tennisclub Gievenbeck Bau 6. Platz 26.000 € 5.200 €

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V/0076/2018 
Darüber hinaus finanziert die Stadt Münster im Jahr 2018 für DJK SC Nienberge zum Ausbau der Meh r-
zweckhalle und für TUS Hiltrup zum Ausbau des TUS-Zentrums je 110.000,00 €. 
 
3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die folgenden Anträge  
 
 
Nr Verein Geplante Maßnahme BV 
1 DJK GW Marathon Bau Lagerraum Sportanlage Wienburg Mitte 
2 ESV Münster  Wasserschaden im Kegelheim Hiltrup 
3 RuF Roxel Neubau 2. Reithalle und Stallungen West 
4 RV Hubertus Wolbeck Abriss und Entsorgung Reithalle Südost 
5 Tennis- und Hockeyclub Ballfangzaun Hockeyplatz West 
6 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Decke Hockeyplatz West 
7 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Beleuchtung Hockeyplatz West 
8 Tennis- und Hockeyclub Sanierung Beregnung Tennis West 
9 Tennisclub 66 Sanierung Entwässerung Tennisanlage  Südost 
 
bis sie förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
4. Die Stadt Münster lehnt den Antrag auf Sportförderung von der/dem:  
 Billardgesellschaft von März 2015 zur Finanzierung von Sturmschäden,  
 BSC Billardclub Münster vom 31.05.2016  zum Bezug neuer Vereinsräume,  
 Coerder Bürgerschützen vom 15.10.2014 für Sanierungen nach Wasserschaden,  
 1. FC Gievenbeck vom 07.02.2017 für eine Heizungssanierung,  
 SV Teutonia Coerde vom 28.02.2017 für die Dachsanierung an der Schützenhalle, 
 TC Preußen vom 27.02.2014 zu Sanierung und Ausbau des Tennisheims, 
 TC Union von 2014 für Sanierungen in der Tennishalle 
 ab. 
 
5. Die Stadt Münster berücksichtigt den Antrag von:  
 BSV Roxel vom 04.09.2016  zur Sanierung der Anlagenentwässerung,  
 DJK GW Amelsbüren aus dem Jahr 2011 zur Förderung einer Photovoltaikanlage auf dem Tenni s-
heimdach 
 nicht länger und beendet das Verfahren.  
 
6. Die Stadt Münster zahlt  die gemäß Beschlusspun kt Ziffer I. 1. bewilligten Zuschüsse den Sportvere i-
nen fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2018 hinaus, nach Verein-
sanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt und an:  
 ESV Münster (Fenstersanierung Kegelhalle) nach  Vorlage vom gültigen Körperschaftssteuerfreiste l-
lungsbescheid, 
 Montgolfierenclub Münster (Dachdämmung und –ausbau) nach Beleg der 75% -Quote Münsteraner 
Mitglieder und Vertragsschluss mit dem Erbbaugeber, 
 RC St Mauritz (Ausbau und Sanierungen) nur für die belegte Vereinsnutzung. 
 
7. Die Stadt Münster stellt  DJK SC Nienberge (Ausbau der Mehrzweckhalle) und TuS Hiltrup (Ausbau 
TuS-Zentrum) zu den 2017 bewilligten Baukostenzuschüssen vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum 
Etat ab 2019 die weitere Zahlung von Fördermitteln in Aussicht.  
 
8. Die Stadt Münster beabsichtigt , die gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 geförderten Sportstätten im 
Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel künftig nach einem Sportausschussbeschluss mit Betriebskoste n-
zuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 
 
9.  Die Stadt Münster nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem A r-
beitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Vorstand am 
06.04.2018 abstimmen wird.

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V/0076/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 wie 
folgt veranschlagt: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und –stätten 
2018 
 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
481.400 € Baukostenzuschüsse 
16.364 € Zuschüsse zu sozialintegra-
tiven Vereinsschwerpunkten 
 
 
 
 Begründung: 
 
A. Vorbemerkung 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des SSB Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die A n-
träge bearbeitet die Verwaltung nach Abstimmung mit dem SSB im Interesse der Vereine. Zu den Fördervo r-
schlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Z uständigkeitsbe-
reich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentscheidung trifft der Sportausschuss. 
 
B. Die Anträge mit Bewertung 
Die Verwaltung prüfte die Anträge, die bis zum 28.02.2017 eingingen, auf Notwendigkeit, Dringlichkeit, Nachha l-
tigkeit der Baumaßnahmen. Der Sportausschuss genehmigte zu  unabweisbar kurzfristiger Bauausführung den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1.: Baukostenzuschüsse 
Die Vereine sollen mit der Bewilligung der Stadt M ünster über die Sportförderung Finanzierungssicherheit erha l-
ten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand für die Maßnahmen zu 50 % zu fördern. Welche 
Zuschüsse die Vereine nach Bauende erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die  Verwal-
tung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Z u-
schüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, 
unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2 .: Zuschüsse für sozial -integrative Schwerpunkte in der 
Vereinsarbeit 
Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer belegten sozial -integrativen Schwer-
punkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich finanziell. Für ihre förderfäh i-
gen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für 
 Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung  = 2 – 6 Prozentpunkte, 
 Angebote für besondere Gruppen im Sport = 1 – 5 Prozentpunkte, 
 Kursangebote = 1 – 3 Prozentpunkte 
erhalten. Insgesamt können bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000 €.  
 
Trotz wiederholter Aufforderung beantragten  die Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte nur 6 der 12 Ve r-
eine, für deren Baumaßnahmen die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 einen Baukostenz u-
schuss vorschlägt. Die vorgeschlagene Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte ergib t sich aus dem 
Verhältnis der Prozentpunkte (1-14) zur förderfähigen Bausumme. Bei Montgolfierenclub Gremmendorf, Rovers 
Bogenschützen, Schwimmvereinigung ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von mehr als 5.000 €; di e Verwal-
tung schlägt vor, den Vereinen die Höchstförderung zu bewilligen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Zuschusszahlung in Teilbeträgen 
Die Stadt Münster zahlt die nach der Sportförderrichtlinie bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen en t-
sprechend dem Baufortschritt der Maßnahmen und wenn die Summe der richtliniengemäß bewilligten Zuschüs-
se die bereitstehenden Haushaltsmittel übersteigt. In diesen Fällen bewilligt die Stadt Münster den Vereinen die 
Zuschüsse in voller Höhe und beschließt d ie Auszahlung in Teilbeträgen abhängig von den bereitstehenden

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V/0076/2018 
Haushaltsmitteln. Die Sportvereine müssen in derlei Fällen ihr Finanzierungskonzept darauf aus richten, dass 
bis zur vollständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse möglicherweise mehrere Jahre v ergehen können. 
 
Im Jahr 2017 überstieg das Zuschussvolumen der förderfähigen Maßnahmen das verfügbare Sportbudget. Der 
Sportausschuss beschloss daher mit der Beschlussvorlage V/0165/2015, Ziffer 3 u. a. die Finanzierung von 
80% der Zuschüsse aus den Mitte ln 2017 und stellte weitere Mittel entsprechend der Etatlage in Aussicht. Die 
Sportverwaltung schlägt vor, im Jahr 2018 für diese Vereine die ausstehenden 20% der jeweiligen Zuschüsse 
zu finanzieren und für DJK SC Nienberge (Ausbau Mehrzweckhalle) und TuS Hiltrup (Ausbau TuS-Zentrum) je 
110.000 € auszuzahlen.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Antragsentscheidung vertagen  
Zurzeit sind von den fristgerecht für das Jahr 2018 gestellten Zuschussanträgen 9 nicht prüffähig bzw. die Ba u-
vorhaben sind unzureichend geplant oder übergeordnete Interessen stehen der von den Vereinen gewünschten 
Entwicklung der Sportanlagen entgegen.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Antrag ablehnen 
Die Billardgesellschaft beantragte im Jahr 2015 einen Zuschuss zur Finanzierung von Sturmschäden. Mittle r-
weile hat der Verein neue Räumlichkeiten bezogen.  
Der BSC Billardclub Münster  beantragte im Jahr 2016 für den Bezug neuer Vereinsräume einen Baukosten-
zuschuss. Trotz entsprechender Hinweise der Sportverwaltung zur För derung richtete der Verein die  neuen 
Räume ohne politische Entscheidung zum Antrag gemäß Sportförderrichtlinie her und bezog diese.  
Die Coerder Bürgerschützen  beantragten im Jahr 2014 für die Sanierungsmaßnahmen nach einem Wasser-
schaden einen Zuschuss. Mittlerweile hat der Verein das betroffene Gebäude aufgegeben. 
Der 1. FC Gievenbeck beantragte im Jahr 2017 Sportförderung für eine Heizungssanierung auf der überlass e-
nen kommunalen Sportanlage. Die Sanierung wurde vom Amt für Immobilienmanagement durchgeführt.  
Der SV Teutonia Coerde  beantragte im Jahr 20 17 für die Dachsanierung an der Schützenhalle eine Sportför-
derung und nahm die Maßnahmen ohne politische Entscheidung zum Antrag gemäß Sportförderrichtlinie vor. 
Der TC Preußen beantragte im Jahr 2014 zur Sanierung und zum Ausbau seines Tennisheims eine Sportförde-
rung. Trotz wiederholter Erinnerung ist der Antrag unvollständig, ohne weiterführende Hinweise zur geplanten 
Maßnahme geblieben. 
Der TC Union  beantragte im Jahr 2014 für Sanierungen in der Tennishall e Sportförderung. Die Stadt fördert 
keine Investitionen in Tennishallen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die  Anträge abzulehnen, da die Sportanlagen ohne Genehmigung aufgegeben, 
saniert oder umgewidmet wurden , die Anträge dauerhaft unvollständig geblieben sind, bzw. die Sportstätte n 
nicht förderfähig sind.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Verfahrensende  
Der BSV Roxel zog seinen Antrag vom 04.09.2016 auf Förderung der Sanierung der Anlagenentwässerung 
zurück und DJK GW Amelsbüren seinen Antrag von 2011 auf Förderung einer Photovoltaikanlage. Die Verwal-
tung schlägt das Verfahrensende vor. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Zahlung unter Voraussetzungen  
Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. die vom Finanzamt anerkannte  Gemeinnützigkeit, 
75% Vereinsmitglieder aus Münster, die mindestens 25 -jährige Sicherung der Sportflächen in die Zukunft  sowie 
die satzungsgemäße Anlagenführung. Der ESV Münster muss einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellung s-
bescheid abgeben. Der Montgolfierenclub Münster  muss mindestens 75% Münsteraner Mitglieder belegen 
und für seine Anlage ein Erbbaurecht bis mindestens 2043.  Der Reitclub St Mauritz  muss erklären, die gefö r-
derte Anlage nicht für Einstellpferde gegen Bezahlung zu nutzen.  
 
Die Vereinsbaumaßnahmen sind zwar grundsätzlich förderfähig, es müssen jedoch die genannten Förderv o-
raussetzungen kurzfristig belegt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, 2018 die Zuschüsse zu bewilligen 
und die Auszahlung vom Nachweis der Voraussetzungen abhängig zu machen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.7.: spätere Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse  
Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten Fristen. Die Vereine müssen die geförderten Bauma ß-
nahmen innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung beginnen und binnen vier Jahren beenden. Die 
Stadt zahlt b ei Baubeginn den Zuschuss für sozial -integrative Vereinsschwerpunkte und einen Abschlag vom 
Baukostenzuschuss. Weitere Zahlungen erhalten die Vereine nach ihrer Anforderung und nachgewiesenem 
Baufortschritt. Die Schlusszahlung leistet die Verwaltung nach dem Bauende und der Prüfung der Vereinsbel e-
ge. Falls die Verwaltung mangels Anforderung durch die Vereine oder wegen des Bauverlaufs die Zuschü sse 
nicht im Bewilligungsjahr zahlt, muss sie die Fördermittel für die Folgejahre sichern. Sie beantragt – abgestimmt

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V/0076/2018 
mit der Finanzverwaltung - eine Ermächtigungsübertragung. Die Stadt hatte 2017 DJK SC Nienberge und TuS 
Hiltrup für kostenträchtige Bauvor haben Zuschüsse bewilligt, die sie nur zum Teil finanzieren konnte. Beide 
Vereine erhielten Bewilligungsbescheide über die Finanzierung der Zuschüsse gemäß der Haushaltslage über 
mehrere Jahre. Die Beschlussfassung zur Finanzierung in späteren Jahren ist e ine Absichtserklärung der Stadt, 
die Vereine haben keinen Zahlungsanspruch. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlungsabsicht mit der B e-
schlussfassung 2018 zu bekräftigen, um die Planungssicherheit der Vereine zu erhöhen.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.8.: Betriebskostenzuschüsse 
Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Vereine für ihre Sportstätten haben, 
gemäß Sportförderrichtlinie mit Pauschalbeträgen. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht ausgeführt, für die die 
Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 Zuschüsse vorschlägt, sollte der künftige Sportstättenbetrieb 
gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Fördervorschläge wird das Ergebnis der Sportstättenbesichti-
gungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ sein. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.9.: Wahrung der Vereinsinteressen 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten 
Verwaltung und SSB als Interessenvertreter der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis „Vereinseigene An-
lagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung bespre chen am 06.04.2018 die Beschlussvorschläge und 
stimmen sich dazu ab. Der A rbeitskreis holt anschließend die Zustimmung des SSB -Vorstands dazu ein. Damit 
ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschläge aus der Sicht der Verwaltung und der Interessenvertretung der 
Sportvereine gestützt werden. 
 
Begründung zu Ziffer II: Finanzierung der bewilligten Zuschüsse 
Mit dem Etat 2018 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ für Ve r-
einsinvestitionen (Baumaßnahmen und Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte) insgesamt 
500.000 € bereit. Durch den Beschlussvorschlag gemäß Zi ffer I.1.1 (Baukostenzuschüsse) werden 22 8.350 € 
gebunden, gemäß Ziffer I.1.2 (sozial -integrative Vereinsschwerpunkte) 16.364 € und gemäß Ziffer I.2 (Finanzi e-
rung 2017 bewilligter Zuschüsse) 253.050 €. Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen, bew illigt er 
497.764 €, es verbleiben 2.236 €.   
 
 
 
i. V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

2390 Zeichen

Anlage A zur V/0076/2018 
Kurzüberblick 
Bewilligung von Sportvereinen beantragter Baukostenzuschüsse incl. Finanzierung, Ablehnung 
von Förderanträgen und Vertagen von Antragsentscheidungen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt 
Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unter-
stützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Es 
bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit 
und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
 
Zielerreichung: 
Mit der Beschlussfassung wird das Zeil einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver-
träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh-
renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Durch die finanzielle 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Ent-
wicklung von Angeboten. Der Mittelabfluss der bewilligten Zuschüsse wird zwischen Mitte 2018 
und Anfang 2023 erfolgen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Bezeichnung der PG Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten

Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Mit der politischen Entscheidung über die Beschlussvorschläge bindet der Sportausschuss im Sinne 
der Sportförderrichtlinie für Baukostenzuschüsse an Sportvereine von den bereitstehenden 
500.000,00 € 497.764,00 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der be-
willigten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab und kann von der Stadt nicht 
beeinflusst werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens errechnet. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (7)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2018 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0076/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37