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V/0235/2024

Änderung des Kriterienkatalogs zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat der Stadt Münster

Vorlagen 04.04.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 17.04.2024, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Neufassung_Kriterienkatalog

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Beschlussvorlage

1421 Zeichen

V/0235/2024 
V/0235/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung des Kriterienkatalogs zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2024 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der geänderte Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat der Stadt Münster 
wird beschlossen (Anlage 1). 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen 
 
Keine 
 
Begründung: 
 
Dem Integrationsrat werden jährlich Mittel in Höhe von 29.440 € für die Vergabe von Zuschüssen an 
Vereine, Institutionen, Ehrenamtliche sowie Künstler*innen bereitgestellt. 
  
Zur Vergabe dieser Zuschüsse hat der Integrationsrat in der Sitzung am 15.03.2023 den Kriterienka-
talog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat beschlossen. 
 
In der Sitzung am 14.02.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, den Kriterienkatalog in Ziffer III.1  zu 
ergänzen. Die Zuschussanträge sollen zukünftig verpflichtend an die Geschäftsstelle des Integrati-
onsrates adressiert werden. Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die Änderung zur Beschlussfas-
sung vor. 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat der Stadt Münster 
  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
09.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

Anlage A

1386 Zeichen

Anlage A zur V/0235/2024 
Kurzüberblick 
Die Vorlage enthält die Änderung des Kriterienkatalogs zur Zuschussvergabe durch den Integra-
tionsrat der Stadt Münster. Die Anträge sind zukünftig verpflichtend an die Geschäftsstelle des 
Integrationsrates zu richten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Dazu zählt 
auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
Im konkreten Fall ist das Ziel mit der Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der 
Stadt Münster erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner-
schaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Neufassung_Kriterienkatalog

3352 Zeichen

Zuschussvergabe - Kriterienkatalog 
 
Kriterienkatalog zur Zuschussvergabe durch den Integrationsrat 
 
I. Allgemeine Kriterien  
1. Es werden vor allem nachhaltige und integrations fördernde Projekte bezuschusst.  
2. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich  sein.  
3. Die Umsetzung bzw. Aktivität muss in Münster sta ttfinden.  
4. Ab einem Zuschussbetrag von 500.- € ist für den gewährten Zuschuss des 
Integrationsrates ein Verwendungsnachweis zu erbrin gen. Der Nachweis über die 
zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist sp ätestens 3 Monate nach 
Beendigung der Veranstaltung vorzulegen. Wird der V erwendungsnachweis nicht 
erbracht, prüft der Integrationsrat im Einzelfall u nd entscheidet über das weitere 
Verfahren einschließlich der Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses. 
II. Konkrete Vorgaben zu den Antragsteller*innen 
Bei der Mittelvergabe werden vorrangig Projekte und Veranstaltungen von Antragsteller*innen 
berücksichtigt, die folgende Vorgaben erfüllen: 
1. Migranten-Selbst-Organisationen (MSO)  
2. Deutsch-Migrantische-Initiativen  
3. Interkulturelle Vereine 
4. In Münster wirkende Künstlerinnen und Künstler  
5. Ehrenamtliche Akteur*innen der interkulturellen Arbeit  
6. Gemeinnützige Organisationen  
7. Große Wohlfahrtsverbände werden nicht durch den Integrationsrat bezuschusst, da sie 
in der Regel selbst über genügend Mittel verfügen.  
III. Formalien  
1. Die Anträge müssen schriftlich gestellt und verp flichtend an die folgende Anschrift 
adressiert werden: 
 
Stadt Münster 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Stadthaus 1, Klemensstr. 10 
48143 Münster 
 
Für eine wirksame digitale Antragstellung müssen diese per E-Mail an die folgende E-
Mail-Adresse übersandt werden: 
 
Rischer@stadt-muenster.de   
 
2. Für die Anträge ist das offizielle Formular des Integrationsrates der Stadt Münster zu 
verwenden. Das Formular steht auf der Homepage des Integrationsrates und der Stadt 
Münster zur Verfügung. 
 
https://www.integrationsrat-muenster.de/zuschuss-antrag/  
https://www.stadt-muenster.de/ratsservice/formulare

Zuschussvergabe - Kriterienkatalog 
3. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Antr äge einen Finanzierungsplan und eine 
Kontoverbindung beinhalten. 
4. Der Antrag für die Veranstaltung bzw. das Projek t soll verbindlich mindestens 2 
Wochen vor der Sitzung des Integrationsrates eingeg angen sein. Andernfalls werden 
die Anträge in der darauffolgenden Sitzung behandelt. 
5. Die Sitzungstermine des Integrationsrates können  über das Ratsinformationssystem 
der Stadt Münster abgerufen werden: 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0046.php?smccont=85&__cselect=65536&__ 
cfid=65536&__canz=12&__cmonat=1&__osidat=d&__kgsgrnr=449  
 
6. Nach der Veranstaltung gestellte Anträge werden nur in Ausnahmefällen 
berücksichtigt.  
 
IV. Beschluss über die Vergabe 
1. Die Anträge werden an alle Mitglieder des Integr ationsrates versandt. 
2. Die Verwaltung stellt die Anträge in einer Vorla ge zusammen und legt diese dem 
Integrationsrat zur Beschlussfassung vor.  
3. Der/Die Vorsitzende wird – unter Berücksichtigun g der Empfehlungen der 
Arbeitsgruppe zur Zuschussvergabe – einen Beschlussvorschlag en bloc für die 
Sitzung vorbereiten. 
4. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Inte grationsrat.

Beratungsverlauf (1)

17.04.2024 Integrationsrat
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0235/2024
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2024
Erstellt
04.04.2024 16:53