V/0280/2006
Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte 2006
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Anlage 2 - laufende Aufwendungen
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Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen im Jahr 2006 Anlage 2 1 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags nummer Mitglieder (Erw./Jug.) Zuschuss 2005 in EUR Zuschuss 2006 in EUR Bemerkungen 1 Deutscher Amateur Radioclub e. V. 1 59/- 150 150 2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 2 49 150 150 3 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 4 16/8 150 150 4 Quartett-Verein „Rheingold Münster“ 5 31 150 150 5 MC Westfalia bei der Bezirksregierung 6 22 150 150 6 MGV der Universitäts-Kliniken 7 12 150 150 7 Marine-Shanty Chor Münster e. V. 8 45 - 150 Zuschuss 2004 8 Mozart-Orchester 9 25/20 200 200 9 Amici musici 10 20 200 200 10 Spielmannszug Schützenverein Stadtrand Süd e. V. 11 80/37 150 150 11 Männerquartett Hilaria Münster e. V. 12 14 150 150 12 Chorgemeinschaft der KAB (Altenchor) 14 25 150 150 13 Erhaltet den Hawerkamp e. V. 15 80 150 150 14 Männerchor Constantia von 1874 e. V. 17 38 150 150 15 Kammerorchester ars musica 18 16 200 200 16 Capella Vocale Münster e. V 19 35 150 150 17 Pro Musica Orchester Münster 20 26/11 200 200 18 Verein zur Förderung der Jugendkultur 21 30/30 - 150 erstmalige Antragste l- lung 19 Autofreie Siedlung Weißenburg e. V. 22 50 150 150 20 Münsterscher Männergesangverein 23 40/4 150 150 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen im Jahr 2006 Anlage 2 2 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags nummer Mitglieder (Erw./Jug.) Zuschuss 2005 in EUR Zuschuss 2006 in EUR Bemerkungen 21 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in Münster e. V. 27 50 150 150 22 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e. V. 28 50/15 200 200 23 Augustin Wibbelt-Gesellschaft e. V. 29 300 150 150 24 Spielmannszug Schützenbruderschaft Heilig Geist von 1879 31 80/20 150 150 Summe 3850 K:\01_1\01_1_1\Ratsbuero\BV-Mitte\Zuschuesse_an_vereine\2006\Anlage_2_lfd_Aufwendungen_2006.doc
Anlage 1 - Richtlinien
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1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Verei- nigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahren s- grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveran- staltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Akt ivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtli- che Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Auslä n- dern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Verei- ne, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatverei- ne, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zu- schuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Ein- richtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval svereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivi- täten gewährt werden. 5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sons tigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jub i- läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat b e- reitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewäh- rung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Verein i- gungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitä- ten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 100,00 DM nicht unterschreiten und 1.000,00 DM nicht ü- berschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der b e- reitgestellten Haushaltsmittel. 2 Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwal- tung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geei gneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0280/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2005 Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initia- tiven erhalten für das Jahr 2006 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der Anlage 2 aufgeführten Beträge. 2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den in der Anlage 3 aufgeführten Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 aufgeführten Beträge gewährt. 3. Der nachfolgenden Verein erhält einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des Vereinsjubiläums: Haus der Familie e. V. 200 € (50-jähriges Jubiläum, 22 Mitglieder) (in Verbindung mit den Veranstal- tungen am 22./23.09) 4. Folgende Anträge werden abgelehnt: Russisch-Deutscher Kulturverein e. V. Montags-Hartz-Mahnwache-Bündnisfrei 5. Folgender Antrag wird zurückgestellt: Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde, Epiphanias-Kirche Vorlagen-Nr.: V/0280/2006 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 60 41 E-Mail: lembecka@stadt-muenster.de Datum: 18.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0280/2006 Kosten/Folgekosten 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 6.682,00 EUR, aber keine Folge- kosten entstehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung 7. Die oben genannten Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag EUR Bemerkung 0000.718.2000.9 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte 2006 10.000,00 Haushaltsansatz 1.427,52 Verfügbarer HH-Rest Insgesamt: 11.427,52 Begründung: I. Ausgangslage Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zu- schüssen im Stadtbezirk Münster – Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster – Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1) Der Bezirksvertretung Münster – Mitte stehen lt. Haushaltssatzung im Jahr 2006 10.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte zur Verfügung. Aus dem Jahr 2005 ist zusätzlich ein nicht durch Beschlüsse gebundener Haushaltsrest von 1.427,52 € und somit in der Summe ein Betrag 11.427,52 € ver- fügbar. - Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der o.a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), so- weit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Für die Festsetzung der Zuschüsse wurde ein Verfahren zu Grunde gelegt, dass sich am Berechnungsmodell der vergangenen Jahre ori- entiert. - 3 - V/0280/2006 - Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Kar- nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. Die angegebenen Fehlbeträge werden bis zu einem Höchstbetrag von 500 € in Höhe von 50 Prozent bezuschusst. - Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonsti- gen Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unter- stützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richt- linien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschrei- ten soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Akti- vitäten und den Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. II. Erstmalige Antragstellung Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr erstmalig in den letzten 3 Jahren einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: Russisch-Deutscher Kulturverein e. V. Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins ist die Zusam- menführung der deutschen und russischen Kultur durch Mal-, Sport-, Gesangs- und Musikgruppen. Als Wirkungskreis wird das ganze Stadtgebiet angegeben. Vereinstreffen finden im Bürgerzentrum Kinderhaus oder im Atrium in Berg Fidel statt. Vereinsanschrift ist Bahnhofstraße. Montags-Hartz-Mahnwache-Bündnisfrei Es wird ein Zuschuss zu den laufenden Aufwendungen für die wöchentliche Veranstaltung zur In- formation über Hartz IV vor dem Rathaus und den „2. Erwerbslosen-Mahntag“ am 02.05.2006 be- antragt. Verein zur Förderung der Jugendkultur e. V. Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Der Verein wurde 1993 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er ist Träger des Skaters Palace am Dahlweg. Der Verein erhält keinen Zuschuss zu den Betriebskosten aus den Mitteln des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Haus der Familie e. V. Es wird ein Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum beantragt. Im Rahmen des Jubiläums gibt es den Festakt am 22.09, zwei Festvorträge am 22. 09 und einen Segnungsgottesdienst am 23.09. mit einem anschließenden gemeinsamen offenen Frühstück mit Familien und ehemaligen und aktuel- len Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Es werden Kosten in einer Gesamthöhe von 5.360 € ange- geben. Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde, Epiphanias-Kirche Es wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Neuanschaffung von Büchern nach dem Bezug der neuen Räume im Gemeindehaus beantragt. Damit soll das Medienangebot ausgeweitet werden, da während der Bauzeit ein Rückstau der Anschaffungen entstanden ist. - 4 - V/0280/2006 III. Ablehnungen Russisch-Deutscher Kulturverein e. V. Der klassische Adressat zur Förderung eines ausländischen Vereins ist der Ausländerbeirat. Der Verein ist überbezirklich aktiv. Seine Vereinstreffen finden nicht im Stadtbezirk Mitte statt. Der ein- zige Bezug zum Stadtbezirk Mitte ist die derzeitige Vereinsanschrift. Es entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Bezirksvertretung Mitte diesen Antrag abzulehnen. Montags-Hartz-Mahnwache-Bündnisfrei Eine Förderung für die beantragten Zwecke entspricht nicht den Zielsetzungen der Richtlinien. Es handelt sich sowohl bei der beantragten Einzelveranstaltung als auch der laufenden Unterstützung um politische Veranstaltungen. Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. IV. Zurückstellungen Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde, Epiphanias-Kirche Die Stadt Münster stellt mit der Haushaltsstelle 3521.988.0000.4 „Zuschüsse für Bücher der öffent- lichen Volks- und Pfarrbüchereien zur Schwerpunktbildung“ 43.000,00 € zur Verfügung. Der Vertei- lerschlüssel ist im Jahr 1995 festgelegt worden und wird jährlich vom Kreiskirchenamt und dem Generalvikariat bestätigt. Die Verteilung der Haushaltsmittel wird dann vom Kulturausschuss be- schlossen. Die Mittelverteilung für das Jahr 2006 steht noch aus. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung zurückstellen und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn die o. g. Entscheidungen getroffen sind. V. Übersicht für die Zuschüsse aus der Haushaltsstelle “Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte” zur Verfügung stehende Mittel (incl. verfügbarer Rest aus 2005) 11.427,52 € Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 3.850,00 € Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 2.632,00 € Zuschüsse zu Jubiläen 200,00 € Noch zur Verfügung stehende Mittel (auf der Basis der Beschlussempfehlung) --------------- 4.745,52 € I. V. gez. Helga Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Richtlinien Anlage 2: laufende Aufwendungen Anlage 3: Einzelveranstaltungen
Anlage 3 - Einzelveranstaltungen
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Zuschuss zu besonderen Einzelveranstaltungen im Jahr 2006 Anlage 3 1 Lfd. Nr. Antragsteller Veranstaltung Antrags- nummer Mitglieder (Erw./Jug.) Fehlbe- trag in EUR Zuschuss 2006 in EUR Bemerkungen 1 Mozart-Orchester Sinfonisches Ko nzert am 29.03.2006 im Westf. Lan- desmuseum Kirchenkonzert im Okt o- ber/November 2006 in Heili g Kreuz 9 25/20 1.700 600 500 300 2 Amici musici Semesterabschlusskonzert am 08.02.2006 Konzert am 18.06.2006 in der Erlöserkirche 10 20 254,93 560 128 230 3 Männerquartett Hilaria Münster e. V. Stiftungsfest mit Königsball im Oktober 2006 12 14 1.120 500 4 Männerchor Constantia von 1874 e. V. Weihnachts- und Adventskon- zert mit einem Kinderchor am 10.12.2006 im Mutterhaus der Clemensschwestern 17 38 900 450 5 Kammerorchester ars musica Konzert im Landesmus eum am 25.05.2006 18 16 2.250 500 6 Pro Musica Orchester Münster Orchester-Konzert mit der polnischen Pianistin Agnes Datkeiwicz am 02.04.2006 20 26/11 1.690 500 7 KCM Schwulenzentrum Münster e. V. Stand- und Straßenfest im Rathausinnenhof am 24.06.2006 24 50/20 2.800 500 Eine Förde rung der Stif- tung Siverdes in Höhe von ca. 500 € ist in Aussicht gestellt worden. Zuschuss zu besonderen Einzelveranstaltungen im Jahr 2006 Anlage 3 2 Lfd. Nr. Antragsteller Veranstaltung Antrags- nummer Mitglieder (Erw./Jug.) Fehlbe- trag in EUR Zuschuss 2006 in EUR Bemerkungen 8 Südviertelbüro e. V. Tag der Off enen Tür am 12.05.2006 Beteiligung am Freiwilligentag am 23.09.2006 , Spiel - und Begegnungsaktionen im Süd- park 25/30 23 150 200 75 100 9 Augustin Wibbelt-Gesellschaft e. V. „Tüschken de Jaohre“, Plat t- deutscher Literatu rabend am 28. oder 29.12.2006 29 300 397 199 Summe 2.632 K:\01_1\01_1_1\Ratsbuero\BV-Mitte\Zuschuesse_an_vereine\2006\Anlage_3_Einzelveranstaltungen_2005.doc
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bahnhofstraße
- Dahlweg
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0280/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37