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AN/0686/2020

Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln Kalk (Nachbarschaftstreff)

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 28.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.05.2020, TOP 7.6

Sachstandsbericht BV

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Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0686-2020

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Sachstandsbericht BV

3667 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0686/2020
Stand: 27.08.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss: 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020 
Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in den 
Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in 
den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nachbarschaftstreff) 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, 
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürgerzentren 
und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegegnungsstätten in 
Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von 
Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der 
Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht abgeru-
fene Mittel zu beschränken. 
2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegegnungsstätte 
in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider 
Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an 
den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019). 
Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, insbe-
sondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslaufen der ESF 
Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft städ-
tisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den folgenden Haushaltsplänen ab 
2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkosten in 
Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfü-
gung zu stellen.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft erhalten von der Verwaltung einen jähr-
lichen Betriebskostenzuschuss in unterschiedlicher Höhe. Der Betriebskostenzuschuss wird 
dem Grunde nach sowie in der jeweiligen Höhe im Rahmen des städtischen Haushalts vom 
Rat der Stadt Köln beschlossen. Darüber hinaus erhalten einzelne Bürgerbegegnungsstätten

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wie „Ahl Poller Schull“, Vereinhaus Worringen“, „Veedel e. V.“, „Cafe Bickolo“, „Runder Tisch 
Buchforst“ sowie „Buchheimer Selbsthilfe e. V.“ einen jährlichen Betriebskostenzuschuss. 
Diese Zuschüsse sind bereits seit Jahren/Jahrzehnten historisch bedingt.  
Andere Bürgerbegegnungsstätten bzw. neu gegründete Bürgerbegegnungsstätten haben die 
Möglichkeit, eine Förderung aus dem Förderprogramm „Dritte Orte“ zu beantragen. Dieses 
Förderprogramm bietet die Möglichkeit einer institutionellen Förderung, die auf maximal drei 
Jahre begrenzt ist sowie einer Projektförderung (Förderarten sind Projekte sowie Baukosten-
/Technikzuschüsse), die maximal 25.000 Euro pro Jahr beträgt und sich auf jeweils ein kon-
kretes (neues) Projekt bezieht. Da die maximale Förderquote für institutionelle Förderungen 
bereits erreicht ist, sind bis Ende 2024 nur noch Projektförderungen möglich.  
Der „Nachbarschaftstreff“ in Trägerschaft des Vereins „Pavillon e. V.“ in Köln-Kalk erhält im 
Rahmen des Förderprogramms „Dritte Orte“ eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 
31.000 Euro für den Zeitraum von maximal drei Jahren (01.01.2022 bis 31.12.2024).  
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0686-2020

6301 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
Jürgen Schuiszill 
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion 
E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.05.2020 
 AN/0686/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates  
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 7.6 
 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020 
Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in 
den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit 
Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nach-
barschaftstreff) 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, 
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürger-
zentren und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegeg-
nungsstätten in Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. 
Eine Entnahme von Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu 
Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des je-
weiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken.

2 
 
 
 
 
2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegeg-
nungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in 
der Remscheider Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 
2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 
(AN/1219/2019). 
Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, 
insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslau-
fen der ESF Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt 
und dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den fol-
genden Haushaltsplänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel 
für die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den 
Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfügung zu stellen.  
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Situation durch die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung 
des COVID-19 gibt es große Auswirkungen auf Bürgerzentren und -häuser der Stadt 
Köln. Auch diese Institutionen haben nun mit enormen finanziellen Einbußen zu leben. 
 
Da sie ein wichtiges sozio-kulturelles Zentrum für alle Menschen der Stadt Köln dar-
stellen, ist uns der Fortbestand der Bürgerhäuser ein großes Anliegen. Vorhandene 
Strukturen und wichtige Angebote für unsere Stadtgesellschaft sind zu erhalten und 
in ihrem Fortbestand über die Krise hinweg zu sichern. Die finanzielle Unterstützung 
zur Weiterführung dieser wichtigen Institutionen ist unabdingbar. 
 
Jedoch muss bei der Finanzierung der Bürgerhäuser darauf geachtet werden, dass 
ebenso wichtige und niedrigschwellige soziale Begegnungsstätten, wie im Doppel-
haushalt 2020/2021abgebildet, unterstützt werden und nicht in Gefahr geraten.  
Dies würde jedoch durch eine Umschichtung bzw. Entnahme von Geldern, die für 
Bürgerbegegnungsstätten im politischen VN im Doppelhaushalt 2020/2021 be-
schlossen wurden, geschehen. Die niedrigschwellige Nachbarschaftsarbeit in vielen 
unserer Sozialräume könnte nicht mehr durchgeführt werden. Eine Gefährdung die-
ser wichtigen Projekte muss verhindert werden. Daher sollte eine Entnahme aus dem 
Etat der Begegnungsstätten allenfalls dann zur Konsolidierung der Bürgerhäuser ge-
nutzt werden, wenn dort am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres noch Restmittel 
vorhanden sein sollten. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hatte am 12.09.2010 gegenüber dem Rat durch einen 
fraktionsübergreifenden Beschluss zum Doppelhaushalt angeregt, die in Kalk Nord 
seit Jahren etablierte Nachbarschaftsarbeit in den bestehenden Räumlichkeiten des 
Nachbarschaftstreff ab 2021 ff. dauerhaft zu sichern. Auch wenn der Rat der Anre-
gung nicht speziell hinsichtlich der konkreten Etablierung des Nachbarschaftstreffs 
gefolgt ist, eröffnete die Einstellung der Mittel für Bürgerbegegnungsstätten allgemein 
die Möglichkeit, die Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in 2021 zu sichern. Die Finanzie-
rungsmöglichkeit scheint nun ins Wanken zu geraten, da freiwillige Aufgaben, die 
noch nicht durch entsprechende Verträge gesichert sind, auf dem Prüfstand stehen. 
Bezogen auf die Nachbarschaftsarbeit in Kalk Nord würden wichtige seit vielen Jah-
ren bestehende Strukturen im Sozialraum Kalk zerschlagen.  
Der Nachbarschaftstreff sollte daher bereits jetzt durch Beschluss des Rates auf 
Dauer verstetigt und gesichert werden, damit die hochengagierten Kräfte nicht immer 
wieder erneut um ihren Fortbestand bangen und sich um eine Förderung bemühen 
müssen.

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Ziel ist es daher, im Sinne des Präventionsgedankens diese unverzichtbare Koopera-
tion an diesem interdisziplinären Ort der Begegnung dauerhaft zu sichern und in eine 
städtische Förderung zu überführen. Entscheidend ist, dass den Menschen im Quar-
tier ein Treffpunkt mit diesem umfassenden Angebot weiterhin zur Verfügung steht, 
der ansonsten im Quartier fehlen würde. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Angelegenheit ist dringlich, da die Bürgerzentren in den Beiräten mitgeteilt ha-
ben, dass sich an die Oberbürgermeisterin mit der Bitte um eine haushaltsneutrale 
Verschiebung der Mittel wenden wollen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Markus Klein 
 
Markus Klein   Jürgen Schuiszill 
SPD-Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender 
   der CDU-Fraktion 
 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Remscheider Straße 32
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/0686/2020
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
28.05.2020
Erstellt
28.05.2020 07:42