AN/0686/2020
Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln Kalk (Nachbarschaftstreff)
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Sachstandsbericht BV
3667 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50
Vorlagen-Nummer
AN/0686/2020
Stand: 27.08.2023
Sachstandsbericht
Beschluss:
Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020
Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in den
Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in
den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nachbarschaftstreff)
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion,
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürgerzentren
und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegegnungsstätten in
Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von
Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der
Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht abgeru-
fene Mittel zu beschränken.
2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegegnungsstätte
in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider
Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an
den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019).
Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, insbe-
sondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslaufen der ESF
Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft städ-
tisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den folgenden Haushaltsplänen ab
2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkosten in
Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfü-
gung zu stellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft erhalten von der Verwaltung einen jähr-
lichen Betriebskostenzuschuss in unterschiedlicher Höhe. Der Betriebskostenzuschuss wird
dem Grunde nach sowie in der jeweiligen Höhe im Rahmen des städtischen Haushalts vom
Rat der Stadt Köln beschlossen. Darüber hinaus erhalten einzelne Bürgerbegegnungsstätten
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wie „Ahl Poller Schull“, Vereinhaus Worringen“, „Veedel e. V.“, „Cafe Bickolo“, „Runder Tisch
Buchforst“ sowie „Buchheimer Selbsthilfe e. V.“ einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.
Diese Zuschüsse sind bereits seit Jahren/Jahrzehnten historisch bedingt.
Andere Bürgerbegegnungsstätten bzw. neu gegründete Bürgerbegegnungsstätten haben die
Möglichkeit, eine Förderung aus dem Förderprogramm „Dritte Orte“ zu beantragen. Dieses
Förderprogramm bietet die Möglichkeit einer institutionellen Förderung, die auf maximal drei
Jahre begrenzt ist sowie einer Projektförderung (Förderarten sind Projekte sowie Baukosten-
/Technikzuschüsse), die maximal 25.000 Euro pro Jahr beträgt und sich auf jeweils ein kon-
kretes (neues) Projekt bezieht. Da die maximale Förderquote für institutionelle Förderungen
bereits erreicht ist, sind bis Ende 2024 nur noch Projektförderungen möglich.
Der „Nachbarschaftstreff“ in Trägerschaft des Vereins „Pavillon e. V.“ in Köln-Kalk erhält im
Rahmen des Förderprogramms „Dritte Orte“ eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich
31.000 Euro für den Zeitraum von maximal drei Jahren (01.01.2022 bis 31.12.2024).
Nächste Schritte:
entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Dringlichkeitsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-0686-2020
6301 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: markus_klein@koeln.de Jürgen Schuiszill Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.05.2020 AN/0686/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 7.6 Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020 Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungsstätten in den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nach- barschaftstreff) Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürger- zentren und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegeg- nungsstätten in Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des je- weiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken. 2 2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegeg- nungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019). Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslau- fen der ESF Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den fol- genden Haushaltsplänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Situation durch die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 gibt es große Auswirkungen auf Bürgerzentren und -häuser der Stadt Köln. Auch diese Institutionen haben nun mit enormen finanziellen Einbußen zu leben. Da sie ein wichtiges sozio-kulturelles Zentrum für alle Menschen der Stadt Köln dar- stellen, ist uns der Fortbestand der Bürgerhäuser ein großes Anliegen. Vorhandene Strukturen und wichtige Angebote für unsere Stadtgesellschaft sind zu erhalten und in ihrem Fortbestand über die Krise hinweg zu sichern. Die finanzielle Unterstützung zur Weiterführung dieser wichtigen Institutionen ist unabdingbar. Jedoch muss bei der Finanzierung der Bürgerhäuser darauf geachtet werden, dass ebenso wichtige und niedrigschwellige soziale Begegnungsstätten, wie im Doppel- haushalt 2020/2021abgebildet, unterstützt werden und nicht in Gefahr geraten. Dies würde jedoch durch eine Umschichtung bzw. Entnahme von Geldern, die für Bürgerbegegnungsstätten im politischen VN im Doppelhaushalt 2020/2021 be- schlossen wurden, geschehen. Die niedrigschwellige Nachbarschaftsarbeit in vielen unserer Sozialräume könnte nicht mehr durchgeführt werden. Eine Gefährdung die- ser wichtigen Projekte muss verhindert werden. Daher sollte eine Entnahme aus dem Etat der Begegnungsstätten allenfalls dann zur Konsolidierung der Bürgerhäuser ge- nutzt werden, wenn dort am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres noch Restmittel vorhanden sein sollten. Die Bezirksvertretung Kalk hatte am 12.09.2010 gegenüber dem Rat durch einen fraktionsübergreifenden Beschluss zum Doppelhaushalt angeregt, die in Kalk Nord seit Jahren etablierte Nachbarschaftsarbeit in den bestehenden Räumlichkeiten des Nachbarschaftstreff ab 2021 ff. dauerhaft zu sichern. Auch wenn der Rat der Anre- gung nicht speziell hinsichtlich der konkreten Etablierung des Nachbarschaftstreffs gefolgt ist, eröffnete die Einstellung der Mittel für Bürgerbegegnungsstätten allgemein die Möglichkeit, die Nachbarschaftsarbeit Kalk Nord in 2021 zu sichern. Die Finanzie- rungsmöglichkeit scheint nun ins Wanken zu geraten, da freiwillige Aufgaben, die noch nicht durch entsprechende Verträge gesichert sind, auf dem Prüfstand stehen. Bezogen auf die Nachbarschaftsarbeit in Kalk Nord würden wichtige seit vielen Jah- ren bestehende Strukturen im Sozialraum Kalk zerschlagen. Der Nachbarschaftstreff sollte daher bereits jetzt durch Beschluss des Rates auf Dauer verstetigt und gesichert werden, damit die hochengagierten Kräfte nicht immer wieder erneut um ihren Fortbestand bangen und sich um eine Förderung bemühen müssen. 3 Ziel ist es daher, im Sinne des Präventionsgedankens diese unverzichtbare Koopera- tion an diesem interdisziplinären Ort der Begegnung dauerhaft zu sichern und in eine städtische Förderung zu überführen. Entscheidend ist, dass den Menschen im Quar- tier ein Treffpunkt mit diesem umfassenden Angebot weiterhin zur Verfügung steht, der ansonsten im Quartier fehlen würde. Begründung der Dringlichkeit: Die Angelegenheit ist dringlich, da die Bürgerzentren in den Beiräten mitgeteilt ha- ben, dass sich an die Oberbürgermeisterin mit der Bitte um eine haushaltsneutrale Verschiebung der Mittel wenden wollen. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Jürgen Schuiszill SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion HP Fischer Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Remscheider Straße 32
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0686/2020
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 28.05.2020 07:42