Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2735/2021 vom 02.09.2021
Stand: Am 16.09.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage - Veranstaltungszentrum Köln-Testat Exemplar 31.12.2020
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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln Köln Testat-Exemplar zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2020 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2020 AKTIVA Vorjahr A. Anlagevermögen \. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene EDV-Software 1,00 1,00 ll. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 83.519.085,55 86.874.218,54 2. Technische Anlagen und Maschinen 672.592,00 838.612,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 941.909,91 870.941,91 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.671.423,38 86.805.010,84 1.225.200,25 89.808.972,70 Il. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 23714925300 B. Umlaufvermögen l. Eorderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.084,77 2.461.678,33 2. Sonstige Vermögensgegenstände 24.515,42 _______49.600,19 39.752,78 ____2.501.431,11 [4 PASSIVA Vorjahr € € € € A. Eigenkapital 1. Stammkapital 21.000.000,00 21.000.000,00 it. Kapitalrücklage 165.421.894,95 168.503.596,20 It. Verlustvortrag -17.031.381,04 -19.795.089,66 IV. Jahresfehlbetrag -2.642.957,77_ 166.747.556,14 -2.252.338,29 167.456.168,25 B. Sonderposten für Landeszuschüsse 675.594,97 1.061.652,70 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 150.000,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 473.860,86 623.860,86 293.374,30 293.374,30 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 154.911.808,23 158.534.263,03 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 29.547.692,16 € (Vorjahr 22.494.088,67 €) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 108.256,49 4.225,64 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 108.256,49 € (Vorjahr 4.225,64 €) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.768,36 23.957,60 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.768,36 € (Vorjahr 23.957,60 €) 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.745.502,55 2.686.016,29 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.192.565,81 € (Vorjahr 1.596.312,38 €) 156.778.335,63 161.248.462,56 324.825.347,60 330.059.657,81 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln - D w@ oı St © o 10. 11. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 . Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge . Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen . Sonstige betriebliche Aufwendungen . Abschreibungen auf Finanzanlagen . Aufwendungen aus Verlustübernahme . Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon aus der Aufzinsung von Rück- stellungen 643,44 € (Vorjahr 1.538,97 €) . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag . Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag € 2.989.453,34 9.418.736,16 3.671.092,50 2.969.369,69 5.428.117,43 0,00 2.829.332,83 150.000,00 -2.639.722,95 3.234,82 1/2 Vorjahr € 2.965.703,34 11.387.010,05 3.665.433,38 2.444.430,09 5.531.563,18 2.030.972,13 2.929.418,08 0,00 -2.249.103,47 3.234,82 -2.252.338,29 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 43 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat nach 814 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden. Ergänzend sind die $$ 22 bis 26 der EigVO NRW zu beachten. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der $$ 266 und 275 HGB i.V. m. $ 22 und $ 23 der EigVO NRW. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß $ 275 Abs. 2 HGB. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten dargestellt. li. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2020 ist aus dem nachfolgenden Anlagespiegel ersichtlich: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2020 ‚Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 € € € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene EDV-Software 1.410,00, __________ 0,00 __________9,00. _________ 1.410,00, ll. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 151.551.867,27 34.639,85 0,00 151.586.507,12 2. Technische Anlagen und Maschinen 6.915.095,59 0,00 0,00 6.915.095,59 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.521.213,17 186.267,66 0,00 2.707.480,83 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 41.225.200,25 479.017,60 32.794,47 1.671.423,38 Ill. Einanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen ...329.621.784,21 „.049.600,00 AR: 42 491.836.570.49 _6.349.525,11 32.794,47 __498.153.301,13 1) bezogen auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31. Dezember 2020 Abschreibungen Stand Stand 1.1.2020 Zugänge 31.12.2020 € € € nn 1409,00 0:00, 1.409,00, 64.677.648,73 3.389.772,84 68.067.421,57 6.076.483,59 186.020,00 6.242.503,59 1.650.271,26 115.299,66 1.765.570,92 0,00 0,00 91.872.531,21 164.278.343,79 Buchwerte 31.12.2020 31.12.2019 € € nn 1,00, 83.519.085,55 86.874.218,54 672.592,00 838.612,00 941.909,91 870.941,91 1.671.423,38 1,225.200,25 14 Durch- Durch- schnittlicher schnittlicher Abschrei- Restbuch- bungssatz wert in % 1) in % 1) 0,0 0,1 2,2 55,1 2,4 9,7 4,3 34,8 0,0 100,0 1,6 71,0 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 1/5 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie, den Gürzenich, den Tanzbrunnen und die Bastei. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zum 31.12.2020 stellt sich der Anteilsbesitz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wie folgt dar: Gezeichnetes Ergebnis Eigen- Kapital Besitzanteil Gj. 2020 kapital Tsd. Euro Tsd. Euro _% _ Tsd. Euro Tsd. Euro Koelnmesse GmbH, Köln 51.200 40.486 79,07 -98.608 147.559 KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH, Köln 285 256 89,93 -5.428 3.212 Auf die Anteile an der KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegeselischaft mbH, Köln, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 5.428 TE vorgenommen. Zuschreibungen zur Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind nicht erfolgt. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln \/6 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuerforderungen. Eigenkapital Das Stammkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln beträgt unverändert 21.000 Tsd. Euro. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert aus Einbringungen sowie aus den sonstigen Zuführungen und Entnahmen von Kapital. Entwicklung des Eigenkapitals Stand Zugänge Entnahmen Stand 01.01.2020 31.12.2020 Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Stammkapital 21.000 0 0 21.000 Kapitalrücklage 168.503 1.935 -5.016 165.422 Verlustvortrag -22.047 {6} 5.016 -17.031 Jahresverlust 0 -2.643 0 -2.643 167.456 -708 0 166.748 Sonderposten für Landeszuschüsse In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse mit ursprünglich 10.226 Tsd. Euro gebildet. Die Auflösung wird entsprechend der Abschreibungsdauer des bezuschussten Anlagevermögens vorgenommen. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 17 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Entwicklung der Rückstellungen Stand Ver- Auf- Auf- Stand 01.01.2020 brauch lösung Zuführung zinsung 31.12.2020 € € € € € € Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 150.000,00 Zinsen 8 233 AO 0,00 0,00 0,00 96.750,00 0,00 96.750,00 Jahresabschluss/Steuererklärungen 74.510,00 36.599,63 6.900,37 77.490,00 0,00 108.500,00 Rückstellung ausstehende Rechnungen 163.841,73 163.841,66 0,07 217.274,58 0,00 217.274,58 Rückstellung US Lease 55.022,57 4.329,73 0,00 0,00 643,44 51.336,28 Gesamt 293.374,30 204.771,02 6.900,44 541.514,58 643,44 623.860,86| Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel Erwartete Restlaufzeiten Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 154.911.808,23 29.547.692,16 125.364.116,07 43.827.127,69 - Vorjahr ( 158.534.263,03 ) ( 22.494.088,67 ) ( 136.040.174,36 ) ( 46.390.105,38 ) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 108.256,49 108.256,49 0,00 0,00 - Vorjahr ( 4.225,64 ) ( 4.225,64 ) ( 0,00) ( 0,00 ) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.768,36 12.768,36 0,00 0,00 - Vorjahr ( 23.957,60 ) ( 23.957,60 ) ( 0,00 ) ( 0,00 ) Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.745.502,55 1.192.565,81 552.936,74 0,00 - Vorjahr (___2:686.016,29 ) (__1.596.312,38 ) ( 1.089.703,91_) ( 0,00 ) 156.778.335,63 30.861.282,82 125.917.052,81 43,827.127,69 - Vorjahr (_161.248.462,56 ) (_24.118.584,29 ) (_137.129.878,27 ) (_46.390.105,38 ) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 8 Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 151 Tsd. Euro (i.Vj. 166 Tsd. Euro) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 13 Tsd. Euro (i.Vj. 24 Tsd. Euro) bestehen gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von 1.746 Tsd. Euro (i.Vj. 2.686 Tsd. Euro). Dieser Betrag umfasst insbesondere das Darlehen Philharmonie (1.085 Tsd. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber der Gebäudewirtschaft (173 Tsd. Euro) und dem Rechts- und Versicherungsamt (91 Tsd. €) sowie Umsatzsteuerverrechnungen (396 Tsd. Euro). Latente Steuern Es bestehen Wert- und Ansatzunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Insbesondere bei Sach- und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den sonstigen Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen steuerliche Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzichtet. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 186 Tsd. Euro (i.Vj. 169 Tsd. Euro) auf Miet- und Pachterlöse und in Höhe von 2.804 Tsd. Euro (i.Vj. 2.796 Tsd. Euro) auf Erbbauzinsen. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaitungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln v9 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt Köln (9.002 Tsd. Euro; i.Vj. 9.372 Tsd. Euro) und Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse (386 Tsd. Euro; i.Vj. 386 Tsd. Euro). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Der Aufwand betrifft wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für Energie (533 Tsd. Euro; i.Vj. 602 Tsd. Euro), Instandhaltung (1.616 Tsd. Euro; i.Vj. 1.085 Tsd. Euro), Baubetreuungsentgelte (172 Tsd. Euro; i.Vj. 123 Tsd. Euro), Bewachung (147 Tsd. Euro; i.Vj. 239 Tsd. Euro), Grünpflege (72 Tsd. Euro; i.Vj. 72 Tsd. Euro) und Verwaltungsaufwendungen (183 Tsd. Euro; i.Vj. 124 Tsd. Euro). Abschreibungen auf Finanzanlagen Der Ausweis betrifft außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an der KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH in Höhe des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages 2020 in Höhe von 5.428 Tsd. Euro. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Ausweis betrifft periodenfremde Aufwendungen. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 110 Ill. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse US-Cross-Border-Leasing-Transaktion Die Stadt Köln hat der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an verschiedenen Grundstücken eingeräumt. Ein Teil dieser Grundstücke wurde in die im Geschäftsjahr 2002 durchgeführte US-Cross-Border-Leasing-Transaktion einbezogen. Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags zum 31.12.2022 gehen die aufstehenden Messehallen, sofern keine Anschlussvereinbarung getroffen wird, ohne Entschädigung in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung über. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln übernimmt dann grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Koeinmesse GmbH aus der US- Cross-Border-Leasing-Transaktion alleine. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln bleibt zivilrechtlich verpflichtet, Zahlungen während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 an den US-Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser Zahlungsverpflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein. Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo aus bereits erteilten Aufträgen für das Folgejahr beläuft sich auf ca. 1,0 Mio. Euro, davon ca. 0,3 Mio Euro an verbundene Unternehmen. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 111 IV. Sonstige Angaben Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft sich auf 31 Tsd. Euro. Für sonstige Leistungen fielen 1 Tsd. Euro an. Beschäftigte Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln beschäftigte im Wirtschaftsjahr kein eigenes Personal. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu verzeichnen: Stadt Köln incl. andere Verbundene Eigenbetriebe/eigenbetriebs- Unternehmen Art des Geschäfts ähnliche Einrichtungen der Stadt Köln Tsd. Euro Tsd. Euro Umsatzerlöse Pachten 185 Erbbauzinsen 2.804 Sonstige betriebliche Erträge Zuschüsse 9.002 Sonstige betriebliche Aufwendungen Energiekosten 533 Baubetreuung, Grünpflege 244 Bewachung 147 Kostenumlagen 133 Zinsaufwendungen 30 Herstellungskosten Sachanlagen 52 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 112 Mitglieder der Betriebsleitung Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Leiter der Stabsstelle Beteiligungs- steuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln Mitglieder des Betriebsausschusses Vorsitzender: Herr Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt 1. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manfred Richter, Personalleiter (ab 03.12.2020) Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hypothekenbank Frankfurt AG (bis 30.10.2020) 2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hypothekenbank Frankfurt AG (ab 03.12.2020) Herr Manfred Richter, Personalleiter (bis 30.10.2020) Ordentliche Mitglieder: Herr Christian Achtelik, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer Herr Dietmar Ciesla-Baier, Speditionskfm./Verkehrsfachwirt (bis 30.10.2020) Herr Jörg Detjen, Geschäftsführer (bis 30.10.2020) Herr Jörg Frank, IT-Organisator (bis 30.10.2020) Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau Herr Mike Homann, Rechtsanwalt (ab 03.12.2020) Herr Christian Joisten, Leiter Customer Relations & Networking Frau Ulrike Kessing, wissenschaftliche Referentin (ab 03.12.2020) Herr Niklas Kienitz, MdR, Geschäftsführer, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Herr Ralf Klemm, Fraktionsgeschäftsführer (ab 03.12.2020) Herr Peter Kron, Beamter (bis 30.10.2020) Frau Sandra Schneeloch, Treasury Management, Bankdirektorin (ab 03.12.2020) Frau Güldane Tokyürek, Juristin (ab 03.12.2020) Frau Brigitta von Bülow, Lehrerin (bis 30.10.2020) Frau Gräfin Alexandra von Wengersky, Unternehmerin (bis 30.10.2020) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 113 Mitglieder mit beratender Stimme: Herr Stephan Boyens, Manager Unternehmensentwicklung Herr Oliver Fuchs, k. A. (ab 03.12.2020) Frau Nicolin Gabrysch, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Lino Hammer, Geschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln (ab 03.12.2020) Herr Michael Hoffmann, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Julian Kampa, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Henning Lenz, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Niklas Schmickler, k. A. (ab 03.12.2020) Herr Markus Wiener, Politikwissenschaftler Herr Walter Wortmann, Unternehmensberater Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Die seit Anfang 2020 in Deutschland und Europa grassierende Corona-Pandemie hat insbesondere auf den Veranstaltungs- und Kongressbereich erhebliche Auswirkungen. So konnte in den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung im ersten Halbjahr 2021 weitestgehend kein Veranstaltungsbetrieb stattfinden. Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erbbaurechtsgrundstücke bereits zu Jahresbeginn leisten, sind die Folgen der Veranstaltungsverbote bislang einzig aus der Ergebnisentwicklung der KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH zu erwarten, die sich in den Abschreibungen auf Finanzanlagen niederschlägt. Die weiteren Folgen des Corona-Virus sind aktuell nicht abschließend absehbar. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus auch negative Auswirkungen auf das zukünftige Veranstaltungsgeschäft ergeben. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 1/14 Darüber hinaus haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bisher keine wesentlichen Vorgänge ergeben. Köln, den 10. August 2021 Betriebsleitung gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter 1171 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln, Köln Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftliche Situation im Wirtschaftsjahr 2020 wird - wie auch in den Vorjahren - im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Philharmonie sowie - seit Inbetriebnahme zum 1. Juli 2014 - der Flora durch die jeweiligen Betriebsgesellschaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KÖLNMUSIK GmbH und Koelncongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenichs, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden Zins- und Abschreibungs- sowie die laufenden Instandsetzungsaufwendungen zu kompensieren. Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Lease- Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 2,3 Mio. Euro hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nachhaltiger Erträge in 2020 einen Verlust in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) erwirtschaftet, der das Eigenkapital vermindert. Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat ihre Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 an die Koelnmesse GmbH verkauft. Seit diesem Zeitpunkt sind die KölnKongress GmbH wie auch die KölnKongress Gastronomie GmbH Tochterunternehmen im Koelnmesse-Konzern. Das Organschaftsverhältnis zwischen der Stadt Köln/Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln und der KölnKongress GmbH wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 beendet. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat damit letztmalig für das Geschäftsjahr 2019 den Verlust der Gesellschaft übernommen. Zum Geschäftsverlauf der Beteillgungsgesellschaften ist Folgendes auszuführen: Koelnmesse GmbH 2020 hat die Koeinmesse GmbH trotz der Corona-Pandemie 9 von ursprünglich geplanten 46 Messen und Ausstellungen organisiert. Die gamescom und die DMEXCO @home haben bewiesen, dass sowohl Publikum-Events als auch primär geschäftliche Begegnungen im Netz Erfolgspotential haben. Auslandsmessebeteiligungen ergänzen die Aktivitäten der Koelnmesse in den wichtigsten Zielmärkten. Auch diese wurden massiv durch Corona beeinflusst. Von insgesamt 29 geplanten Projekten („German Pavilions“) konnte vor und während der Pandemie knapp ein Drittel weltweit realisiert werden. v2 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 Corona- bedingt auf nur 75,4 Mio. Euro (Vorjahr 350,1 Mio. Euro). Diejenigen Veranstaltungen, die in 2020 stattfinden konnten, erzielten insgesamt Umsätze in Höhe der jeweiligen Vorveranstaltungen. Der ursprüngliche Plan, der vor Corona aufgesetzt worden war, wurde um 212,1 Mio. Euro verfehlt. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 5,8 Mio. Euro aufgrund von Rückstellungsauflösungen bei den sonstigen Rückstellungen und Personalrückstellungen. Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen nahmen mit 57,2 % weniger stark ab als die Umsätze mit 78,5 %. Ursächlich dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen enthaltenen fixen Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz weniger stark schwanken lassen. Der Personalaufwand sank um 17,5 % bzw. 9,2 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der Kurzarbeit in 2020. Das Personal ging um knapp 2 % zurück. Zudem ergaben sich positive Rückstellungseffekte in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten sich tarifliche Gehaltssteigerungen zu Beginn des Jahres 2020 aus. Die Koelnmesse GmbH erzielte aus Beteiligungsausschüttungen 7,1 Mio. Euro und damit 12,4 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Erstmalig ergaben sich Corona-bedingt aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Koelncongress GmbH Aufwendungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Auf Finanzanlagen erfolgten Abschreibungen in Höhe von 4,4 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt inklusive der Ergebnisse aus der Gewinnabführung minus 75,3 Mio. Euro (Vorjahr 75,9 Mio. Euro). Steuerentlastungen ergeben sich vor allem aus den bereits berücksichtigten Verlustrückträgen bei Ertragsteuern. Belastungen bei sonstigen Steuern betreffen Grundsteuern. Der Jahresfehlbetrag beträgt 98,6 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss 38,8 Mio. Euro) und liegt 93,1 Mio. Euro unter Plan. Vermögenslage: Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um lediglich 0,5 Mio. Euro auf 353,2 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 34,3 % bzw. 83,3 Mio. Euro auf 325,8 Mio. Euro. Den Anlagenzugängen von insgesamt 106,9 Mio. Euro standen Abschreibungen und Buchwertabgänge in Höhe von 23,6 Mio. Euro gegenüber. Die Sachanlagenzugänge in Höhe von 103,4 Mio. Euro betreffen mit 60,4 Mio. Euro Zugänge bei den Betriebs- und Geschäftsgebäuden. Sie resultieren überwiegend aus Investitionen im Zuge des Projekts Koelnmesse 3.0 und hier vor allem für die neue Halle 1 sowie die Bestandssanierung der Halle 10. Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 36,2 Mio. Euro betreffen vor allem die Halle 2, Investitionen in die Digitalisierung sowie das Confex®. Zugänge bei den Finanzanlagen in Höhe von 3,3 Mio. Euro betreffen Investitionen bei bestehenden verbundenen Unternehmen. Das Umlaufvermögen verringerte sich um 84,0 Mio. Euro. Dabei nahmen die sonstigen Wertpapiere im Zuge ihrer Restveräußerung um 9,9 Mio. Euro ab, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich Corona-bedingt um 6,3 Mio. Euro und die sonstigen Vermögensgegenstände um 7,9 Mio. Euro, vor allem aufgrund von Steuerrückzahlungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Den stärksten Rückgang verzeichneten jedoch die finanziellen Mittel, die um 57,3 Mio. Euro bzw. 84,7 % sanken. Die fast unveränderte Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus dem deutlich gesunkenen Eigenkapital bei gestiegenen Rückstellungen und noch stärker gestiegenen Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital sank in Höhe des Jahresfehlbetrags um 98,6 Mio. Euro auf 147,6 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote fiel deutlich auf 41,8 % (Vorjahr 69,6 %). 1/3 Die Rückstellungen erhöhten sich per Saldo um 14,8 Mio. Euro, davon entfallen auf die sonstigen Rückstellungen 14,9 Mio. Euro. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert insbesondere aus gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen im Zuge der Baumaßnahmen Koelnmesse 3.0. Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 82,9 Mio. Euro zu. Vor allem die Auszahlung des EIB-Darlehens zur Finanzierung der Baumaßnahmen führte zu einem Anstieg um 120 Mio. Euro. Gegenläufig verringerten sich die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen Corona- bedingt um 41,0 Mio. Euro. Finanzlage Zum Jahresende 2020 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 10,4 Mio. Euro, nach 67,6 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang bei der Koelnmesse GmbH ergibt sich vor allem aus den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 87,1 Mio. Euro sowie dem Corona-bedingt negativen operativen Cashflow in Höhe von 111,3 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten sich die Veräußerung der restlichen Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 9,9 Mio. Euro aus sowie die Auszahlung des bereits in 2019 abgeschlossenen Darlehens über 120 Mio. Euro. Um unterjährige Zahlungsspitzen auszugleichen, wurde mit der Stadt Köln in 2020 ein Cash- Pooling-Vertrag abgeschlossen und unterjährig kurzzeitig genutzt. Die Koeinmesse GmbH war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen im Rahmen des Projekts Koelnmesse 3.0 wurden teilweise um einige Jahre verschoben. Zur Finanzierung des Confex® haben die Gesellschafter Anfang 2021 beschlossen, eine Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 120,0 Mio. Euro durchzuführen. Die weitere Umsetzung der Investitionen in die Infrastruktur der Koelnmesse wird verstärkt über Fremdkapital finanziert werden müssen. KÖLNMUSIK GmbH Im Geschäftsjahr 2020 wurden in der Kölner Philharmonie 170 Veranstaltungen - teils als Doppelkonzerte an einem Tag - durchgeführt, davon 81 KölnMusik-Veranstaltungen (Vorjahr: 429 Veranstaltungen, davon 194 KölnMusik-Veranstaltungen) inklusive 6 Philharmonie- Lunch-Veranstaltungen (Vorjahr: 30) und 5 Koproduktionen (Vorjahr: 8). Die Abonnements der KölnMusik-Veranstaltungen für die Spielzeit 2019/2020 mussten nach der Schließung der Kölner Philharmonie im März 2020 insgesamt anteilig rückabgewickelt werden. Ebenso mussten die Abonnements für die im August startende neue Spielzeit 2020/2021 aufgrund der behördlichen Schließung ab Ende Oktober rückabgewickelt und für den Rest der Spielzeit ausgesetzt werden. Durch die sich immer wieder ändernden behördlichen Verordnungen war im Geschäftsjahr 2020 kein ordentlicher Spielbetrieb möglich. Das Jahr war wesentlich von Konzert-Absagen, -Umplanungen und -Verschiebungen geprägt. Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2020 4.762 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.747 Tsd. Euro). Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie musste der Spielbetrieb ab dem 10. März 2020 eingestellt werden. Nach den ersten Lockerungen im Mai/Juni konnten kleinere Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Spielzeit 2020/21 startete unter Einhaltung eines strengen Hygiene-Schutz-Konzeptes und einem behördlich festgelegten verminderten Sitzplatzangebot in der Kölner Philharmonie. Bis Ende Oktober konnten noch kammermusikalische Aufführungen dargeboten werden. In der Folgezeit bis zum Ende des Geschäftsjahres waren musikalische Darbietungen vor Zuschauern behördlich untersagt. Durch die Corona-Pandemie entwickelten sich auch die Erträge aus Servicegebühren und sonstigen Umsatzerlösen stark rückläufig. 14 Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 1.917 Tsd. Euro (Vorjahr: 723 Tsd. Euro). Aufgrund des durch die Corona-Pandemie eingebrochenen . Veranstaltungsgeschäftes wurden November- und Dezember-Hilfen des Bundes in Höhe von 1.471 Tsd. Euro beantragt und bewilligt. Mindereinnahmen entstanden im Zusammenhang mit dem eingebrochenen Veranstaltungsgeschäft aus Förderungen und Sponsoringerträgen. Der Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Künstlerhonorare und Honorarnebenkosten. Der gesamte Aufwand der bezogenen Leistungen reduzierte sich von im Vorjahr 6.885 Tsd. Euro auf 3.798 Tsd. Euro angesichts der Absage von Konzertveranstaltungen. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2020 5.177 Tsd. Euro. Aufgrund der Durchführung von Kurzarbeit sank der Personalaufwand um 578 Tsd. Euro gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Vorjahr sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt um 1.210 Tsd. Euro auf 2.911 Tsd. Euro. Bedingt durch die Absage von Konzertveranstaltungen und die zeitweise Schließung des Konzertsaales reduzierten sich vor allem die Vertriebsaufwendungen und die Betriebskosten des Konzertsaales. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2020 auf 12.133 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.975 Tsd. Euro), so dass für das Jahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von 5.428 Tsd. Euro (Fehlbetrag Vorjahr: 5.532 Tsd. Euro) erzielt wurde. Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2020 ausgewiesene Planjahresfehlbetrag um 457 Tsd. Euro unterschritten. Aus dem Veranstaltungsgeschäft erzielte die Gesellschaft wie in den Vorjahren Verluste, die insbesondere aus dem defizitären Eigenveranstaltungsprogramm resultieren. Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.965 Tsd. Euro auf 8.556 Tsd. Euro. Die Aktivseite erhöhte sich aufgrund höheren Sachanlagevermögens von 1.741 Tsd. Euro auf 2.453 Tsd. Euro. Das Umlaufvermögen verringerte sich von 9.698 Tsd. Euro auf 6.031 Tsd. Euro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich auf 507 Tsd. Euro. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 2.095 Tsd. Euro aufgrund von Forderungen gegenüber dem Bund aus den beantragten Corona-Hilfen für November und Dezember. Demgegenüber sanken die liquiden Mittel um 2.883 Tsd. Euro aufgrund der Rückzahlung bereits erworbener Eintrittskarten für ausgefallene Konzertveranstaltungen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 222 Tsd. Euro aufgrund der Einstellung des Zuschusses der Stadt Köln in Höhe von 5.650 Tsd. Euro und der Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustes in Höhe von 5.428 Tsd. Euro. Die Verbindlichkeiten verminderten sich gegenüber von im Vorjahr 7.254 Tsd. Euro auf 3.953 Tsd. Euro. Hier insbesondere die erhaltenen Anzahlungen auf Veranstaltungen. Der Eintrittskarten-Vorverkauf und die Abonnements für Konzertveranstaltungen mussten angesichts der Schließung der Kölner Philharmonie weitestgehend eingestellt und die erworbenen Eintrittskarten zurückgezahlt werden. Ebenso verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Fremdveranstaltern, da keine Konzerte der Partner veranstaltet werden konnten. Wie bereits in den Vorjahren werden die Mittel für den Zuschuss an die KÖLNMUSIK GmbH aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an die Gesellschaft weitergeleitet, wodurch sich für das Veranstaltungszentrum insoweit keine wirtschaftliche und finanzielle Belastung ergibt. 1/5 B._ Erläuterungen zur Ertrags- und Vermögenslage des Veranstaltungszentrums Ertragslage Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 2.643 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.252 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 15.051 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.605 Tsd. Euro) standen dabei Erträge von 12.408 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.353 Tsd. Euro) gegenüber. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von rd. 3.194 Tsd. Euro. Die Erträge des abgelaufenen Wirtschaftsjahres setzen sich zusammen aus Umsatzerlösen (Mieten bzw. Pachten, Erbbauzinsen) von 2.989 Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 9.419 Tsd. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die KÖLNMUSIK GmbH (5.650 Tsd. Euro), das Veranstaltungszentrum Köln (2.300 Tsd. Euro) und den Zinsanteil des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes (1.052 Tsd. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse für die Sanierung des Gürzenichs (386 Tsd. Euro). Im Vorjahr war unter den sonstigen betrieblichen Erträgen der Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.602 Tsd. Euro aus dem Verkauf der städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH ausgewiesen. Auf der Aufwandseite stehen den vorgenannten Erträgen Abschreibungen auf Sachanlagen von 3.671 Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von 2.829 Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe des Verlustes der KÖLNMUSIK GmbH von 5.428 Tsd. Euro sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 2.969 Tsd. Euro gegenüber. Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH, die sich im Vorjahr auf 2.031 Tsd. Euro beliefen, entfallen aufgrund der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als größte Posten die Instandhaltungs- und Baubetreuungsaufwendungen von 1.788 Tsd. Euro (Vj.: 1.207 Tsd. Euro), die Energiekosten in Höhe von 533 Tsd. Euro (Vj.: 602 Tsd. Euro) sowie die Bewachungskosten des Heinrich- Böll-Platzes von 147 Tsd. Euro (Vj.: 239 Tsd. Euro). Die Unterschreitung des Planverlustes um 551 Tsd. Euro resultiert im Wesentlichen aus dem niedrigeren Verlust der KölnMusik GmbH, der aufgrund der Coronahilfen des Bundes um 457 Tsd. Euro unterschritten wurde, und dem um 286 Tsd. Euro besseren Zinsergebnis. Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5.234 Tsd. Euro auf 324.825 Tsd. Euro. Das Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen von 700 Tsd. Euro und Abschreibungen in Höhe von 3.671 Tsd. Euro im Saldo um 3.004 Tsd. Euro auf 86.805 Tsd. Euro vermindert. Zugänge erfolgten in 2020 durch die Erneuerung des Spieltisches der Orgel (+186 Tsd. Euro) sowie in Form verschiedener begonnener Maßnahmen im Wesentlichen in der Philharmonie, die als Anlagen im Bau geführt werden (+479 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind hier u.a. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der elektrischen Lautsprecheranlage (+215 Tsd. Euro). Das Eigenkapital hat sich durch die Einlage des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes (Tilgungsanteil) in Höhe von 1.914 Tsd. Euro sowie eines Grundstückes im Wert von 20 Tsd. Euro abzüglich des Fehlbetrages in Höhe von 2.643 Tsd. Euro um 709 Tsd. Euro auf 166.748 Tsd. Euro reduziert. Das Fremdkapital hat sich - ohne Berücksichtigung des Sonderpostens - im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der Bankverbindlichkeiten und der fortschreitenden Tilgung des im Zuge der Übertragung der 1/6 Philharmonie von der Stadt Köln übernommenen Darlehens in der Summe um rd. 4.140 Tsd. Euro reduziert. Da der Jahresfehlbetrag des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 17.031 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ein kumulierter Bilanzverlust von 19.674 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) zulässig. Jedoch bestimmt 8 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch Ratsbeschluss vom 10. September 2020 ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgedeckter Verlust aus dem Jahre 2014 von rd. 5.016 Tsd. Euro durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Eigenkapitas, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des vorstehend genannten Betrages reduziert wird, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 in der Summe 166.748 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital und 165.422 Tsd. Euro auf die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum Bilanzstichtag der kumulierte Bilanzverlust in Höhe von 19.674 Tsd. Euro gegenüberstand. Sofern die negativen Jahresergebnisse auch zukünftig auf neue Rechnung vorgetragen bzw. ohne Mittelzuführung von außen mit der Kapitalrücklage verrechnet werden, ist wie in den Vorjahren mit einer weiteren kontinuierlichen Verminderung des Eigenkapitals zu rechnen. Investitionen Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 die Verwaltung beauftragt, das denkmal- geschützte Gebäude „Bastei‘ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu überführen. Ferner sollte ein Baubestandsgutachten erstellt werden, um den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung festzustellen. Denkmalgerechte Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen. Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse GmbH erfolgte auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Der Kaufpreis belief sich auf 614 Tsd. Euro. Mit Beschluss vom 7. September 2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die Erstellung einer Kostenberechnung der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe von 600 Tsd. Euro bereitgestellt. 177 Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die Finanzierung erfolgt in Anbetracht der finanziellen Situation des Veranstaltungszentrums kreditweise. Insgesamt wurden in vier Darlehenstranchen bis 2018 40 Mio. Euro Fremdkapital aufgenommen. Der hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird aus Mitteln des städtischen Haushaltes im Einlagewege (Einzahlung in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse erstattet. Der Cash-Flw aus laufender Geschäftstätigkeit und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst insgesamt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen vor. Der Finanzmittelfonds (Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) hat sich in 2020 von -10.640 Tsd. Euro auf -3.792 Tsd. Euro erhöht. C. _Risiko- und Chancenbericht Beteiligungsrisiken Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitzunternehmen grundsätzlich nur im Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschafteten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen Unternehmensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Felder der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements stehen und in Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden. Unternehmensrisiko Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Cross- Border-Transaktion für bestimmte Messehallen. Hier steht das Veranstaltungszentrum in ständiger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl die Geschäftsführung als auch die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können. Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammenhang mit der US-Cross-Border-Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlossenen Leasing-Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von besonderer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt bestimmter Ereignisse (im Vertrag "Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherheiten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag, z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches, eine Sicherheit auslösendes Ereignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein-Westfalen ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veranstaltungszenttum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht. 148 Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer Insolvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfallrecht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee und den Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entsprechende Rückstellung gebildet. Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross-Border-Transaktion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersichtlich. Vielmehr konnte in 2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion (A-Payment Undertaking Agreement und B-Payment-Undertaking Agreement) vorzeitig vorfälligkeitsentschädigungsfrei vollständig getilgt werden. Dies führt zu einer dauerhaften Minderung etwaiger Risiken aus dem US-Lease-Geschäft. Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesellschaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv als auch negativ auf das jeweilige Umsatz- und Unternehmensergebnis der Betriebs- bzw. Beteillgungsgesellschaften auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstaltungszentrum immer unmittelbar bzw. mittelbar (Koelncongress nach dem Verkauf über Koelnmesse GmbH) betroffen. Liquiditätsrisiko Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Sondervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt, muss seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt werden. Das Risiko einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen. Eigenkapitalverzehr Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wird das Eigenkapital weiter kontinuierlich sinken. Auf mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln der Stadt Köln erforderlich werden. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner derzeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen und eine angemessene Eigenkapitalausstattung erhalten. Rechtliche Risiken Nach Beilegung des Rechtsstreits mit der GbR bezüglich der Nordhallen sind aus heutiger Sicht keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu erwarten. Zur Vermeidung von EU-beihilferechtlichen Risiken werden alle Beziehungen zu möglichen Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse überprüft und soweit notwendig, rechtlich angepasst. So hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 30. September 2014 die KölnKongress GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut. Gegenstand der Betrauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nutzung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am 1/9 Tanzbrunnen) sowie der Flora. Die Betrauung trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die KÖLNMUSIK GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission) von der Notifizierungspflicht befreit. Nach dem Verkauf an die Koeinmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der KölnKongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar. Chancen Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs- zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese können sich positiv auf die Jahresergebnisse und Erfüllung des Satzungszwecks auswirken. Risikofrüherkennungssystem Das Risikomanagementsystem ist als internes Kontrolisystem ausgerichtet auf die Betriebsleitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan. In 2015 wurde ein in sich geschlossenes Risikofrüherkennungssystem implementiert. Dazu wurden ein Leitfaden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagement vorgelegt. Der Bericht wurde in 2020 aktualisiert. D._ Prüfungsfeststellungen nach $& 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH hat auf der Grundlage des unter Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW von der Betriebsleitung am 14. Oktober 2019 erteilten Prüfungsauftrages den Jahresabschluss 2019 des Veranstaltungszentrums Köln geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach $ 106 Absatz 1 GO NRW in entsprechender Anwendung des & 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfung hat keine Feststellungen ergeben. E. Prognosebericht Der Wirtschaftsplan 2021 des Veranstaltungszentrums wurde vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 23. März 2021 nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 15. März 2021 festgestellt. Im Erfolgsplan weist er einen Jahresfehlbetrag von rd. 2,2 Mio. Euro aus. Das im Vermögensplan ausgewiesene Investitionsvolumen beträgt für die Betriebsteile Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen insgesamt rd. 5,5 Mio. Euro. Mit dem Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Bastei am 7. September 2020 hat der Ausschuss Mittel in Höhe von 600 Tsd. Euro freigegeben. Der Vermögensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme vorsorglich Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro vor. Darüber hinaus berücksichtigt der Vermögensplan auf der Ausgabenseite Mittel für die Abdeckung des o.g. Jahresverlustes von 2,2 Mio. Euro sowie für die Tilgung der bestehenden Darlehen in Höhe von 12,0 Mio. Euro. Ferner hat der Rat der Stadt Köln am 23. März 2021 für den Bau eines neuen Kongresszentrums eine Einlage in die Kapitalrücklage der Koelnmesse GmbH in Höhe von 96 Mio. Euro beschlossen. Zur Finanzierung des voraussichtlichen Mittelbedarfes sieht der Vermögensplan bei einem negativen Liquiditätsbestand zu 11/10 Jahresbeginn von rd. 3,8 Mio. Euro Eigenmittel in Höhe von rd. 9,0 Mio. Euro und eine Neukreditaufnahme in Höhe von 111,0 Mio. Euro vor. Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt bereitgestellten und über den Eigenbetrieb weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss an die KÖLNMUSIK GmbH, der aufgrund der Corona-bedingt erhöhten Verlustprognose der KÖLNMUSIK per Ratsbeschluss vom 23. März 2021 in Anpassung an den tatsächlichen Geschäftsverlauf auf bis zu 7,5 Mio. Euro erhöht wurde. Des Weiteren beinhaltet der Erfolgsplan einen direkten Zuschuss der Stadt Köln an den Eigenbetrieb in Höhe von 2,3Mio. Euro. Daneben erhält das Veranstaltungszenttum rd. 2,0 Mio. Euro Schuldendiensthilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur Finanzierung der Kapitalzuführung an die Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der Florasanierung. Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 stand weiter unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bei den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung war der Veranstaltungsbetrieb weitestgehend eingestellt. Allein die KÖLNMUSIK GmbH konnte im Juni unter Beachtung strenger Hygieneauflagen sechs Konzerte durchführen. Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erbbaurechtsgrundstücke leisten und die o.a. Unterstützungsmaßnahmen für die Koelnmesse GmbH und die KÖLNMUSIK GmbH durch die Übernahme des Schuldendienstes und die Aufstockung des BKZ aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden, sind derzeit keine negativen Folgen aus den Veranstaltungsverboten zu erwarten. Das Veranstaltungszentrum wird in den Folgejahren - auch unabhängig von den weiteren Entwicklungen der Corona-Krise - aller Voraussicht nach strukturelle Jahresfehlbeträge erzielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig wie bereits in Abschnitt C. (Eigenkapitalverzehr) ausgeführt auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt angewiesen. Unter dieser Prämisse wurde der Jahresabschluss unter going-concern Gesichtspunkten aufgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. weiter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditaufnahme ist der Bestand des Betriebes nach unserer Einschätzung derzeit nicht gefährdet. Der Wirtschaftsplan 2021 der KÖLNMUSIK GmbH schließt im Erfolgsplan bei Erträgen in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr 11,5 Mio. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 12,9 Mio. Euro (Vorjahr 17,4 Mio. Euro) mit einem Planverlust in Höhe von 7,5 Mio. Euro (Vorjahr 5,9 Mio. Euro) ab. Bei der Planung wurde die aktuelle Corona-Krise und die zeitweise Schließung des Veranstaltungsbetriebes eingerechnet. Bei einer Öffnung des Veranstaltungsbetriebes für Konzertveranstaltungen infolge sinkender Inzidenzwerte wurden Konzerte mit einem verringerten Sitzplatzangebot geplant. Per Ratsbeschluss vom 23. März 2021 wurde der städtische Betriebskostenzuschuss von ursprünglich 5,7 Tsd. Euro in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Geschäftsverlauf auf bis zu 7,5 Mio. Euro erhöht. Der von hohen Corona-Verlusten geprägte Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH sah für das turnusbedingt grundsätzlich stärkere Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 61,6 Mio. Euro vor. Dabei wurde unterstellt, dass im 1. Quartal 2021 keine Veranstaltungen stattfinden können. 111 Nach den Darstellungen der Gesellschaft wird, nachdem Veranstaltungen auch im 2. Quartal Corona-bedingt verschoben oder abgesagt werden mussten, für das Geschäftsjahr 2021 für die Koeinmesse GmbH nunmehr ein Verlust von rd. 77,0 Mio. Euro erwartet. Die prognostizierten Verluste, verbunden mit den Investitionen in das Gelände der Koelnmesse, beeinträchtigen die Finanzlage der Gesellschaft. Die Gesellschafter Stadt Köln und Land NRW haben in 2021 zur Finanzierung eines neuen Kongresszentrums eine Einlage in Höhe von 120 Mio. Euro geleistet. Der vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2021 beschlossene Anteil beläuft sich auf 96 Mio. Euro. Neben der Eigenkapitalerhöhung werden die Inanspruchnahme des Cash-Poolings mit der Stadt Köln sowie gegebenenfalls die Aufnahme eines weiteren langfristigen Darlehens erforderlich. Köln, den 10. August 2021 gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter RSM 401111141 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 11/1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An das Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln -, Köln . Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Veranstaltungszentrums Köln der Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln -, Köln, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln -, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit $& 317 HGB und & 106 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. RSM 101111141 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 112 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht‘ des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dauerhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt angewiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften RSM 101111141 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 1/3 geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 8 317 HGB und 8 106 GO NRW sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. elektronische Kopie Rn Kama RSM 101111141 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum Köln der Stadt Köln, Köln 11/4 - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 10. August 2021 RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WIRTSCHAFTS- PRÜFUNGS- GESELLSCHAFT gez. Ueberholz gez. Böing Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer PTEENN Hniedertassund SUSQSGO DoklID: 57591 nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfälligen und/oder zu verbreiten. Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise © IDW Verlag GmbH - Tersteegenstraße 14 : 40474 Düsseldorf Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfem oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas- send „Wirtschaftsprüfer‘ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschafllichen Angelegenheiten und sonsti- ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schrfllich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. {2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- schaftsprüfer und Aufiraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags {1} Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- ung. Der Wirtschaftsprüfer Ist für die Nutzung oder Umsstzung der Ergebnis- ‚se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. {2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -- außer bei beiriebs- wirtschaftlichen Prüfungen — der ausdrücklichen schrifllichen Vereinbarung. {3} Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftspräfer nicht verpflichtet, den Aufiraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers {4} Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alte für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeulung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. {2} Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Volistän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen In einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit 1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies git für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über- nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- nung zu übernehmen. {2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter- nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab- hängigkeitsvorschriften in gleicher Welse Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schrfdicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers {1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen — sei esim Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriflichen Zustim- mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter- gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. {2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschafisprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Aufiragge- ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung {1} Bei etwalgen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- techtigter Verweigerung, Unzumufbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag richt von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- ie Leistung wegen Fehischlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. {2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem geseizlichen Verjährungsbeginn. {3} Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B, Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschafisprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze ($ 323 Abs. 1 HGB, 843 WPO, 8 203 SıGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stiischweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. {2} Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung {1} Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschafisprüfers, Insbe- sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf- tungsbeschränkungen, Insbesondsre die Haflungsbeschränkung des $ 323 Abs, 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haflungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzeivertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpficht des Herstellers nach $ 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha- densfall gemäß $ 54a Abs. 1 Nr. 2WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Verlragsverhältnis mit dem Auf- traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. {4} Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- tetzung des Wirlschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche alter Anspruchsteller insgesamt. Lizenziert für/Licensed to: RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgeseilschaft 5USQ8EGO DoklID: 57591 elektronische (6) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pficht- verleizung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei- nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min- destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- prüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schrifllichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- ten sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach g 4 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gellend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge 1} Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erleilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage- bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift- licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2} Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestäligungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaflsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. “ (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausferligungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirlschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handfungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. B 13} Mangels einer anderweiligen schrifllichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Täligkei- ten; a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä- rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres- abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b} Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau- schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e} genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie- ren. {5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera- tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergätung in Textform vereinbart werden. 2 en ®) og £ (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper- schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b} die Mitwirkung und Vertretung In Verfahren vor den Gerichten der Fi- nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, €) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um- wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unlerstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations- pflichten. (7} Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge- nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter- lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übemommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt- schaftsprüfer entsprechend In Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergliiung und Auslagen- ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie- digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. {2} Ist der Auflraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechiskräfüg festgesteliten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des $ 2 des Verbraucherstreitbeile- gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An- sprüche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert fürlLicensed to: RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2735/2021 Freigabedatum 02.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 324.825.347,60 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 2.642.957,77 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2020 von 2.642.957,77 Euro auf das Geschäftsjahr 2021 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2019 benannte und von der Gemeindeprü- fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW (alte Fassung) i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Verlust von 2.643 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.252 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 15.051 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.605 Tsd. Euro) standen dabei Erträge von 12.408 Tsd. Euro (Vor- jahr: 14.353 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2020 des Veranstaltungszentrums nicht aus städ- tischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 17.031 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bi- lanzstichtag 31.12.2020 ein kumulierter Gesamtverlust von 19.674 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa- rate Vorlage Nr. 2736/2021, die in gleicher Sitzung behandelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2020 – bei Verrech- nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2020 – 169.391 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 165.422 Euro auf die Kapitalrücklage und -17.031 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechtsgrund- stücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora und der Rheinter- rassen sowie des Tanzbrunnens erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Betreiber - keine weite- ren eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in der Hauptsache durch die Abschreibungen (3.671 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (2.829 Tsd. Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitionen sowie durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2.969 Tsd. Euro) bestimmt. Die nach der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH verbleiben- de Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 5.428 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungszentrum zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haus- halt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 5.640 Tsd. Euro gegenüber. 3 Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge- führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs- zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 2,3 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2020 wiederum einen Verlust erwirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2020 wieder gegen das Eigenkapital verrech- net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital mit rd. 166,7 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 51,3%, jedoch als auskömmlich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Bericht- erstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sitzung des Betriebsausschusses am 13.09.2021. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 ergeben sich aus der beigefügten Anlage, insbe- sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. Die Erstellung des abschließenden Vermerks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erfolgt auf Basis des Feststellungsbeschlusses des Rates der Stadt Köln. In den Vorjahren hat die GPA den vom Wirt- schaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzt: „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen“ Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü- fers mit gesonderter Post. Anlage: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020
Beratungsverlauf
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13.09.2021
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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