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2735/2021

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.09.2021

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Anlage - Veranstaltungszentrum Köln-Testat Exemplar 31.12.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage - Veranstaltungszentrum Köln-Testat Exemplar 31.12.2020

83229 Zeichen

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln

Köln
Testat-Exemplar zum

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2020

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA Vorjahr

A. Anlagevermögen

\.  Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene EDV-Software 1,00 1,00

ll. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf

fremden Grundstücken 83.519.085,55 86.874.218,54
2. Technische Anlagen und Maschinen 672.592,00 838.612,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 941.909,91 870.941,91
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.671.423,38 86.805.010,84 1.225.200,25 89.808.972,70

Il. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen

23714925300

B. Umlaufvermögen

l.  Eorderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.084,77 2.461.678,33

2. Sonstige Vermögensgegenstände 24.515,42 _______49.600,19 39.752,78 ____2.501.431,11

[4

PASSIVA Vorjahr

€ € € €
A. Eigenkapital
1. Stammkapital 21.000.000,00 21.000.000,00
it. Kapitalrücklage 165.421.894,95 168.503.596,20
It. Verlustvortrag -17.031.381,04 -19.795.089,66
IV. Jahresfehlbetrag -2.642.957,77_ 166.747.556,14 -2.252.338,29 167.456.168,25
B. Sonderposten für Landeszuschüsse 675.594,97 1.061.652,70
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 150.000,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 473.860,86 623.860,86 293.374,30 293.374,30
D. Verbindlichkeiten
1.  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 154.911.808,23 158.534.263,03

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
29.547.692,16 € (Vorjahr 22.494.088,67 €)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 108.256,49 4.225,64
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
108.256,49 € (Vorjahr 4.225,64 €)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.768,36 23.957,60
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
12.768,36 € (Vorjahr 23.957,60 €)

4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.745.502,55 2.686.016,29
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.192.565,81 € (Vorjahr 1.596.312,38 €) 156.778.335,63 161.248.462,56

324.825.347,60 330.059.657,81

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln

-

D

w@

oı

St

©

o

10.

11.

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

. Umsatzerlöse

Sonstige betriebliche Erträge

. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

. Sonstige betriebliche Aufwendungen
. Abschreibungen auf Finanzanlagen
. Aufwendungen aus Verlustübernahme

. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- davon aus der Aufzinsung von Rück-
stellungen 643,44 € (Vorjahr 1.538,97 €)

. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

. Ergebnis nach Steuern

Sonstige Steuern

Jahresfehlbetrag

€
2.989.453,34

9.418.736,16

3.671.092,50
2.969.369,69
5.428.117,43

0,00

2.829.332,83

150.000,00

-2.639.722,95

3.234,82

1/2

Vorjahr
€

2.965.703,34

11.387.010,05

3.665.433,38
2.444.430,09
5.531.563,18
2.030.972,13

2.929.418,08

0,00
-2.249.103,47
3.234,82

-2.252.338,29

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-

zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
43

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat nach
814 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden. Ergänzend sind die $$ 22 bis 26 der
EigVO NRW zu beachten.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der $$ 266
und 275 HGB i.V. m. $ 22 und $ 23 der EigVO NRW.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß $ 275 Abs. 2 HGB.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten dargestellt.

li. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen

aller Positionen des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2020 ist aus dem nachfolgenden

Anlagespiegel ersichtlich:

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln

Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2020

‚Anschaffungs-/Herstellungskosten

Stand Stand
1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
€ € € €

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene EDV-Software 1.410,00, __________ 0,00 __________9,00. _________ 1.410,00,
ll. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 151.551.867,27 34.639,85 0,00 151.586.507,12

2. Technische Anlagen und Maschinen 6.915.095,59 0,00 0,00 6.915.095,59

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.521.213,17 186.267,66 0,00 2.707.480,83

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 41.225.200,25 479.017,60 32.794,47 1.671.423,38

Ill. Einanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen ...329.621.784,21

„.049.600,00 AR: 42
491.836.570.49 _6.349.525,11 32.794,47 __498.153.301,13

1) bezogen auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31. Dezember 2020

Abschreibungen

Stand Stand
1.1.2020 Zugänge 31.12.2020
€ € €
nn 1409,00 0:00, 1.409,00,
64.677.648,73 3.389.772,84 68.067.421,57
6.076.483,59 186.020,00 6.242.503,59
1.650.271,26 115.299,66 1.765.570,92

0,00

0,00

91.872.531,21

164.278.343,79

Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
€ €
nn 1,00,

83.519.085,55 86.874.218,54
672.592,00 838.612,00
941.909,91 870.941,91
1.671.423,38 1,225.200,25

14

Durch- Durch-
schnittlicher schnittlicher
Abschrei- Restbuch-
bungssatz wert
in % 1) in % 1)
0,0 0,1
2,2 55,1
2,4 9,7
4,3 34,8
0,0 100,0
1,6 71,0

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
1/5

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren
abgeschrieben.

Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie, den Gürzenich,
den Tanzbrunnen und die Bastei.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.

Zum 31.12.2020 stellt sich der Anteilsbesitz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wie folgt

dar:
Gezeichnetes Ergebnis  Eigen-
Kapital Besitzanteil Gj. 2020 kapital
Tsd. Euro Tsd. Euro _% _ Tsd. Euro Tsd. Euro
Koelnmesse GmbH, Köln 51.200 40.486 79,07 -98.608 147.559
KÖLNMUSIK Betriebs- und
Servicegesellschaft mbH,
Köln 285 256 89,93 -5.428 3.212

Auf die Anteile an der KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegeselischaft mbH, Köln, wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 5.428 TE vorgenommen. Zuschreibungen zur
Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind
nicht erfolgt.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
\/6

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt.
Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuerforderungen.

Eigenkapital

Das Stammkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der
Stadt Köln beträgt unverändert 21.000 Tsd. Euro.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage resultiert aus Einbringungen sowie aus den sonstigen Zuführungen und
Entnahmen von Kapital.

Entwicklung des Eigenkapitals

Stand Zugänge Entnahmen Stand
01.01.2020 31.12.2020
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
Stammkapital 21.000 0 0 21.000
Kapitalrücklage 168.503 1.935 -5.016 165.422
Verlustvortrag -22.047 {6} 5.016 -17.031
Jahresverlust 0 -2.643 0 -2.643
167.456 -708 0 166.748

Sonderposten für Landeszuschüsse

In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für
den Um- und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse
mit ursprünglich 10.226 Tsd. Euro gebildet. Die Auflösung wird entsprechend der
Abschreibungsdauer des bezuschussten Anlagevermögens vorgenommen.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
17

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen.

Entwicklung der Rückstellungen

Stand Ver- Auf- Auf- Stand
01.01.2020 brauch lösung Zuführung zinsung 31.12.2020
€ € € € € €
Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 150.000,00
Zinsen 8 233 AO 0,00 0,00 0,00 96.750,00 0,00 96.750,00
Jahresabschluss/Steuererklärungen 74.510,00 36.599,63 6.900,37 77.490,00 0,00 108.500,00
Rückstellung ausstehende Rechnungen 163.841,73 163.841,66 0,07 217.274,58 0,00 217.274,58
Rückstellung US Lease 55.022,57 4.329,73 0,00 0,00 643,44 51.336,28
Gesamt 293.374,30 204.771,02 6.900,44 541.514,58 643,44 623.860,86|

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel

Erwartete Restlaufzeiten

Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR

Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 154.911.808,23 29.547.692,16 125.364.116,07 43.827.127,69
- Vorjahr ( 158.534.263,03 ) ( 22.494.088,67 ) ( 136.040.174,36 ) ( 46.390.105,38 )
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 108.256,49 108.256,49 0,00 0,00
- Vorjahr ( 4.225,64 ) ( 4.225,64 ) ( 0,00) ( 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 12.768,36 12.768,36 0,00 0,00
- Vorjahr ( 23.957,60 ) ( 23.957,60 ) ( 0,00 ) ( 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Köln 1.745.502,55 1.192.565,81 552.936,74 0,00
- Vorjahr (___2:686.016,29 ) (__1.596.312,38 ) ( 1.089.703,91_) ( 0,00 )

156.778.335,63 30.861.282,82 125.917.052,81 43,827.127,69

- Vorjahr (_161.248.462,56 ) (_24.118.584,29 ) (_137.129.878,27 ) (_46.390.105,38 )

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
8

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von
151 Tsd. Euro (i.Vj. 166 Tsd. Euro) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 13 Tsd. Euro (i.Vj.
24 Tsd. Euro) bestehen gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung
mbH.

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von 1.746 Tsd. Euro (i.Vj.
2.686 Tsd. Euro). Dieser Betrag umfasst insbesondere das Darlehen Philharmonie (1.085 Tsd.
Euro), Verbindlichkeiten gegenüber der Gebäudewirtschaft (173 Tsd. Euro) und dem Rechts-
und Versicherungsamt (91 Tsd. €) sowie Umsatzsteuerverrechnungen (396 Tsd. Euro).

Latente Steuern

Es bestehen Wert- und Ansatzunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Insbesondere bei Sach- und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den
sonstigen Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen
steuerliche Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzichtet.

Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 186 Tsd. Euro (i.Vj. 169 Tsd. Euro) auf Miet- und
Pachterlöse und in Höhe von 2.804 Tsd. Euro (i.Vj. 2.796 Tsd. Euro) auf Erbbauzinsen.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaitungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
v9

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt
Köln (9.002 Tsd. Euro; i.Vj. 9.372 Tsd. Euro) und Erträgen aus der Auflösung des
Sonderpostens für Landeszuschüsse (386 Tsd. Euro; i.Vj. 386 Tsd. Euro).

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Der Aufwand betrifft wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für Energie
(533 Tsd. Euro; i.Vj. 602 Tsd. Euro), Instandhaltung (1.616 Tsd. Euro; i.Vj. 1.085 Tsd. Euro),
Baubetreuungsentgelte (172 Tsd. Euro; i.Vj. 123 Tsd. Euro), Bewachung (147 Tsd. Euro; i.Vj.
239 Tsd. Euro), Grünpflege (72 Tsd. Euro; i.Vj. 72 Tsd. Euro) und Verwaltungsaufwendungen
(183 Tsd. Euro; i.Vj. 124 Tsd. Euro).

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Der Ausweis betrifft außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an der KÖLNMUSIK
Betriebs- und Servicegesellschaft mbH in Höhe des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages 2020
in Höhe von 5.428 Tsd. Euro.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Ausweis betrifft periodenfremde Aufwendungen.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
110

Ill. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

US-Cross-Border-Leasing-Transaktion

Die Stadt Köln hat der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an verschiedenen Grundstücken
eingeräumt. Ein Teil dieser Grundstücke wurde in die im Geschäftsjahr 2002 durchgeführte
US-Cross-Border-Leasing-Transaktion einbezogen. Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags
zum 31.12.2022 gehen die aufstehenden Messehallen, sofern keine Anschlussvereinbarung
getroffen wird, ohne Entschädigung in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
über. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln
übernimmt dann grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Koeinmesse GmbH aus der US-
Cross-Border-Leasing-Transaktion alleine.

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln bleibt
zivilrechtlich verpflichtet, Zahlungen während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages bis
zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 an den US-Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser
Zahlungsverpflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer,
verschiedene Banken, vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren
Verpflichtungen nachkommen, werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein.

Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren

Verpflichtungen nicht nachkommen können.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo aus bereits erteilten Aufträgen für das Folgejahr beläuft sich auf ca.
1,0 Mio. Euro, davon ca. 0,3 Mio Euro an verbundene Unternehmen.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
111

IV. Sonstige Angaben

Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft
sich auf 31 Tsd. Euro. Für sonstige Leistungen fielen 1 Tsd. Euro an.

Beschäftigte

Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln
beschäftigte im Wirtschaftsjahr kein eigenes Personal.

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu

verzeichnen:
Stadt Köln incl. andere Verbundene
Eigenbetriebe/eigenbetriebs- Unternehmen
Art des Geschäfts ähnliche Einrichtungen der Stadt Köln
Tsd. Euro Tsd. Euro
Umsatzerlöse
Pachten 185
Erbbauzinsen 2.804
Sonstige betriebliche Erträge
Zuschüsse 9.002
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Energiekosten 533
Baubetreuung, Grünpflege 244
Bewachung 147
Kostenumlagen 133
Zinsaufwendungen 30

Herstellungskosten Sachanlagen 52

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
112

Mitglieder der Betriebsleitung
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln

Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Leiter der Stabsstelle Beteiligungs-
steuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln

Mitglieder des Betriebsausschusses

Vorsitzender:
Herr Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt

1. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Manfred Richter, Personalleiter (ab 03.12.2020)

Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hypothekenbank Frankfurt AG
(bis 30.10.2020)

2. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hypothekenbank Frankfurt AG

(ab 03.12.2020)
Herr Manfred Richter, Personalleiter (bis 30.10.2020)

Ordentliche Mitglieder:
Herr Christian Achtelik, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer

Herr Dietmar Ciesla-Baier, Speditionskfm./Verkehrsfachwirt (bis 30.10.2020)
Herr Jörg Detjen, Geschäftsführer (bis 30.10.2020)

Herr Jörg Frank, IT-Organisator (bis 30.10.2020)

Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau

Herr Mike Homann, Rechtsanwalt (ab 03.12.2020)

Herr Christian Joisten, Leiter Customer Relations & Networking

Frau Ulrike Kessing, wissenschaftliche Referentin (ab 03.12.2020)

Herr Niklas Kienitz, MdR, Geschäftsführer, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Herr Ralf Klemm, Fraktionsgeschäftsführer (ab 03.12.2020)

Herr Peter Kron, Beamter (bis 30.10.2020)

Frau Sandra Schneeloch, Treasury Management, Bankdirektorin (ab 03.12.2020)
Frau Güldane Tokyürek, Juristin (ab 03.12.2020)

Frau Brigitta von Bülow, Lehrerin (bis 30.10.2020)

Frau Gräfin Alexandra von Wengersky, Unternehmerin (bis 30.10.2020)

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
113

Mitglieder mit beratender Stimme:
Herr Stephan Boyens, Manager Unternehmensentwicklung

Herr Oliver Fuchs, k. A. (ab 03.12.2020)

Frau Nicolin Gabrysch, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Lino Hammer, Geschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln
(ab 03.12.2020)

Herr Michael Hoffmann, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Julian Kampa, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Henning Lenz, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Niklas Schmickler, k. A. (ab 03.12.2020)

Herr Markus Wiener, Politikwissenschaftler

Herr Walter Wortmann, Unternehmensberater

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Die seit Anfang 2020 in Deutschland und Europa grassierende Corona-Pandemie hat
insbesondere auf den Veranstaltungs- und Kongressbereich erhebliche Auswirkungen. So
konnte in den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung im ersten
Halbjahr 2021 weitestgehend kein Veranstaltungsbetrieb stattfinden. Das
Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur
indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte
und die Erbbaurechtsgrundstücke bereits zu Jahresbeginn leisten, sind die Folgen der
Veranstaltungsverbote bislang einzig aus der Ergebnisentwicklung der KÖLNMUSIK Betriebs-
und Servicegesellschaft mbH zu erwarten, die sich in den Abschreibungen auf Finanzanlagen
niederschlägt. Die weiteren Folgen des Corona-Virus sind aktuell nicht abschließend
absehbar. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus auch negative Auswirkungen auf das
zukünftige Veranstaltungsgeschäft ergeben.

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-

zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
1/14

Darüber hinaus haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bisher keine wesentlichen

Vorgänge ergeben.

Köln, den 10. August 2021

Betriebsleitung

gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller
Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter

1171

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
der Stadt Köln, Köln

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020

A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen

Geschäftsverlauf

Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der
betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäftlichen
Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftliche Situation im Wirtschaftsjahr 2020 wird - wie auch in den
Vorjahren - im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte
Gürzenich, Tanzbrunnen und Philharmonie sowie - seit Inbetriebnahme zum 1. Juli 2014 - der
Flora durch die jeweiligen Betriebsgesellschaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der
Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KÖLNMUSIK GmbH und Koelncongress GmbH
sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse
reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenichs, der Generalinstandsetzung der
Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden Zins- und Abschreibungs- sowie
die laufenden Instandsetzungsaufwendungen zu kompensieren.

Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Lease-
Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Trotz
eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 2,3 Mio. Euro hat die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nachhaltiger
Erträge in 2020 einen Verlust in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro)
erwirtschaftet, der das Eigenkapital vermindert.

Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat ihre Geschäftsanteile
an der KölnKongress GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 an die Koelnmesse GmbH
verkauft. Seit diesem Zeitpunkt sind die KölnKongress GmbH wie auch die KölnKongress
Gastronomie GmbH Tochterunternehmen im Koelnmesse-Konzern. Das
Organschaftsverhältnis zwischen der Stadt Köln/Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum Köln und der KölnKongress GmbH wurde mit Wirkung zum Ablauf des
31. Dezember 2019 beendet. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat damit letztmalig für
das Geschäftsjahr 2019 den Verlust der Gesellschaft übernommen.

Zum Geschäftsverlauf der Beteillgungsgesellschaften ist Folgendes auszuführen:

Koelnmesse GmbH

2020 hat die Koeinmesse GmbH trotz der Corona-Pandemie 9 von ursprünglich geplanten 46
Messen und Ausstellungen organisiert. Die gamescom und die DMEXCO @home haben
bewiesen, dass sowohl Publikum-Events als auch primär geschäftliche Begegnungen im Netz
Erfolgspotential haben. Auslandsmessebeteiligungen ergänzen die Aktivitäten der
Koelnmesse in den wichtigsten Zielmärkten. Auch diese wurden massiv durch Corona
beeinflusst. Von insgesamt 29 geplanten Projekten („German Pavilions“) konnte vor und
während der Pandemie knapp ein Drittel weltweit realisiert werden.

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Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 Corona-
bedingt auf nur 75,4 Mio. Euro (Vorjahr 350,1 Mio. Euro). Diejenigen Veranstaltungen, die in
2020 stattfinden konnten, erzielten insgesamt Umsätze in Höhe der jeweiligen
Vorveranstaltungen. Der ursprüngliche Plan, der vor Corona aufgesetzt worden war, wurde
um 212,1 Mio. Euro verfehlt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 5,8 Mio. Euro aufgrund von
Rückstellungsauflösungen bei den sonstigen Rückstellungen und Personalrückstellungen. Die
veranstaltungsbezogenen Aufwendungen nahmen mit 57,2 % weniger stark ab als die
Umsätze mit 78,5 %. Ursächlich dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen
enthaltenen fixen Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum
Umsatz weniger stark schwanken lassen.

Der Personalaufwand sank um 17,5 % bzw. 9,2 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert
insbesondere aus der Kurzarbeit in 2020. Das Personal ging um knapp 2 % zurück. Zudem
ergaben sich positive Rückstellungseffekte in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten
sich tarifliche Gehaltssteigerungen zu Beginn des Jahres 2020 aus.

Die Koelnmesse GmbH erzielte aus Beteiligungsausschüttungen 7,1 Mio. Euro und damit
12,4 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Erstmalig ergaben sich Corona-bedingt aus dem
Ergebnisabführungsvertrag mit der Koelncongress GmbH Aufwendungen in Höhe von
4,5 Mio. Euro. Auf Finanzanlagen erfolgten Abschreibungen in Höhe von 4,4 Mio. Euro. Das
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt inklusive der
Ergebnisse aus der Gewinnabführung minus 75,3 Mio. Euro (Vorjahr 75,9 Mio. Euro).

Steuerentlastungen ergeben sich vor allem aus den bereits berücksichtigten Verlustrückträgen
bei Ertragsteuern. Belastungen bei sonstigen Steuern betreffen Grundsteuern. Der
Jahresfehlbetrag beträgt 98,6 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss 38,8 Mio. Euro) und liegt
93,1 Mio. Euro unter Plan.

Vermögenslage:
Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um lediglich 0,5 Mio. Euro auf

353,2 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 34,3 % bzw.
83,3 Mio. Euro auf 325,8 Mio. Euro. Den Anlagenzugängen von insgesamt 106,9 Mio. Euro
standen Abschreibungen und Buchwertabgänge in Höhe von 23,6 Mio. Euro gegenüber. Die
Sachanlagenzugänge in Höhe von 103,4 Mio. Euro betreffen mit 60,4 Mio. Euro Zugänge bei
den Betriebs- und Geschäftsgebäuden. Sie resultieren überwiegend aus Investitionen im Zuge
des Projekts Koelnmesse 3.0 und hier vor allem für die neue Halle 1 sowie die
Bestandssanierung der Halle 10. Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im
Bau in Höhe von 36,2 Mio. Euro betreffen vor allem die Halle 2, Investitionen in die
Digitalisierung sowie das Confex®. Zugänge bei den Finanzanlagen in Höhe von 3,3 Mio. Euro
betreffen Investitionen bei bestehenden verbundenen Unternehmen.

Das Umlaufvermögen verringerte sich um 84,0 Mio. Euro. Dabei nahmen die sonstigen
Wertpapiere im Zuge ihrer Restveräußerung um 9,9 Mio. Euro ab, die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen verringerten sich Corona-bedingt um 6,3 Mio. Euro und die
sonstigen Vermögensgegenstände um 7,9 Mio. Euro, vor allem aufgrund von
Steuerrückzahlungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Den stärksten Rückgang
verzeichneten jedoch die finanziellen Mittel, die um 57,3 Mio. Euro bzw. 84,7 % sanken. Die
fast unveränderte Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus dem deutlich gesunkenen
Eigenkapital bei gestiegenen Rückstellungen und noch stärker gestiegenen Verbindlichkeiten.
Das Eigenkapital sank in Höhe des Jahresfehlbetrags um 98,6 Mio. Euro auf 147,6 Mio. Euro.
Die Eigenkapitalquote fiel deutlich auf 41,8 % (Vorjahr 69,6 %).

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Die Rückstellungen erhöhten sich per Saldo um 14,8 Mio. Euro, davon entfallen auf die
sonstigen Rückstellungen 14,9 Mio. Euro. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert
insbesondere aus gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Rückstellungen aus Lieferungen und
Leistungen im Zuge der Baumaßnahmen Koelnmesse 3.0. Die Verbindlichkeiten nahmen
insgesamt um 82,9 Mio. Euro zu. Vor allem die Auszahlung des EIB-Darlehens zur
Finanzierung der Baumaßnahmen führte zu einem Anstieg um 120 Mio. Euro. Gegenläufig
verringerten sich die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen Corona-
bedingt um 41,0 Mio. Euro.

Finanzlage

Zum Jahresende 2020 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 10,4 Mio. Euro,
nach 67,6 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang bei der Koelnmesse GmbH ergibt sich vor
allem aus den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 87,1 Mio. Euro sowie dem
Corona-bedingt negativen operativen Cashflow in Höhe von 111,3 Mio. Euro. Gegenläufig
wirkten sich die Veräußerung der restlichen Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von
9,9 Mio. Euro aus sowie die Auszahlung des bereits in 2019 abgeschlossenen Darlehens über
120 Mio. Euro.

Um unterjährige Zahlungsspitzen auszugleichen, wurde mit der Stadt Köln in 2020 ein Cash-
Pooling-Vertrag abgeschlossen und unterjährig kurzzeitig genutzt. Die Koeinmesse GmbH war
jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Investitionen im Rahmen des Projekts Koelnmesse 3.0 wurden teilweise um einige Jahre
verschoben. Zur Finanzierung des Confex® haben die Gesellschafter Anfang 2021
beschlossen, eine Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 120,0 Mio. Euro durchzuführen. Die
weitere Umsetzung der Investitionen in die Infrastruktur der Koelnmesse wird verstärkt über
Fremdkapital finanziert werden müssen.

KÖLNMUSIK GmbH

Im Geschäftsjahr 2020 wurden in der Kölner Philharmonie 170 Veranstaltungen - teils als
Doppelkonzerte an einem Tag - durchgeführt, davon 81 KölnMusik-Veranstaltungen (Vorjahr:
429 Veranstaltungen, davon 194 KölnMusik-Veranstaltungen) inklusive 6 Philharmonie-
Lunch-Veranstaltungen (Vorjahr: 30) und 5 Koproduktionen (Vorjahr: 8). Die Abonnements der
KölnMusik-Veranstaltungen für die Spielzeit 2019/2020 mussten nach der Schließung der
Kölner Philharmonie im März 2020 insgesamt anteilig rückabgewickelt werden. Ebenso
mussten die Abonnements für die im August startende neue Spielzeit 2020/2021 aufgrund der
behördlichen Schließung ab Ende Oktober rückabgewickelt und für den Rest der Spielzeit
ausgesetzt werden.

Durch die sich immer wieder ändernden behördlichen Verordnungen war im Geschäftsjahr
2020 kein ordentlicher Spielbetrieb möglich. Das Jahr war wesentlich von Konzert-Absagen,
-Umplanungen und -Verschiebungen geprägt.

Ertragslage
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2020 4.762 Tsd. Euro (Vorjahr:

10.747 Tsd. Euro). Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie musste der Spielbetrieb ab
dem 10. März 2020 eingestellt werden. Nach den ersten Lockerungen im Mai/Juni konnten
kleinere Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Spielzeit 2020/21 startete unter Einhaltung
eines strengen Hygiene-Schutz-Konzeptes und einem behördlich festgelegten verminderten
Sitzplatzangebot in der Kölner Philharmonie. Bis Ende Oktober konnten noch
kammermusikalische Aufführungen dargeboten werden. In der Folgezeit bis zum Ende des
Geschäftsjahres waren musikalische Darbietungen vor Zuschauern behördlich untersagt.
Durch die Corona-Pandemie entwickelten sich auch die Erträge aus Servicegebühren und
sonstigen Umsatzerlösen stark rückläufig.

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Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 1.917 Tsd. Euro
(Vorjahr: 723 Tsd. Euro). Aufgrund des durch die Corona-Pandemie eingebrochenen

. Veranstaltungsgeschäftes wurden November- und Dezember-Hilfen des Bundes in Höhe von
1.471 Tsd. Euro beantragt und bewilligt. Mindereinnahmen entstanden im Zusammenhang mit
dem eingebrochenen Veranstaltungsgeschäft aus Förderungen und Sponsoringerträgen. Der
Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Künstlerhonorare und
Honorarnebenkosten. Der gesamte Aufwand der bezogenen Leistungen reduzierte sich von
im Vorjahr 6.885 Tsd. Euro auf 3.798 Tsd. Euro angesichts der Absage von
Konzertveranstaltungen.

Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2020 5.177 Tsd. Euro. Aufgrund der
Durchführung von Kurzarbeit sank der Personalaufwand um 578 Tsd. Euro gegenüber dem
Vorjahr. Gegenüber dem Vorjahr sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
insgesamt um 1.210 Tsd. Euro auf 2.911 Tsd. Euro. Bedingt durch die Absage von
Konzertveranstaltungen und die zeitweise Schließung des Konzertsaales reduzierten sich vor
allem die Vertriebsaufwendungen und die Betriebskosten des Konzertsaales. Die
Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2020 auf 12.133 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.975 Tsd. Euro),
so dass für das Jahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von 5.428 Tsd. Euro (Fehlbetrag Vorjahr:
5.532 Tsd. Euro) erzielt wurde. Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2020 ausgewiesene
Planjahresfehlbetrag um 457 Tsd. Euro unterschritten. Aus dem Veranstaltungsgeschäft
erzielte die Gesellschaft wie in den Vorjahren Verluste, die insbesondere aus dem defizitären
Eigenveranstaltungsprogramm resultieren.

Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.965 Tsd. Euro auf
8.556 Tsd. Euro.

Die Aktivseite erhöhte sich aufgrund höheren Sachanlagevermögens von 1.741 Tsd. Euro auf
2.453 Tsd. Euro. Das Umlaufvermögen verringerte sich von 9.698 Tsd. Euro auf
6.031 Tsd. Euro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich auf
507 Tsd. Euro. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 2.095 Tsd. Euro
aufgrund von Forderungen gegenüber dem Bund aus den beantragten Corona-Hilfen für
November und Dezember. Demgegenüber sanken die liquiden Mittel um 2.883 Tsd. Euro
aufgrund der Rückzahlung bereits erworbener Eintrittskarten für ausgefallene
Konzertveranstaltungen.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 222 Tsd. Euro aufgrund der Einstellung
des Zuschusses der Stadt Köln in Höhe von 5.650 Tsd. Euro und der Entnahmen aus der
Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustes in Höhe von 5.428 Tsd. Euro. Die
Verbindlichkeiten verminderten sich gegenüber von im Vorjahr 7.254 Tsd. Euro auf
3.953 Tsd. Euro. Hier insbesondere die erhaltenen Anzahlungen auf Veranstaltungen. Der
Eintrittskarten-Vorverkauf und die Abonnements für Konzertveranstaltungen mussten
angesichts der Schließung der Kölner Philharmonie weitestgehend eingestellt und die
erworbenen Eintrittskarten zurückgezahlt werden. Ebenso verringerten sich die
Verbindlichkeiten gegenüber Fremdveranstaltern, da keine Konzerte der Partner veranstaltet
werden konnten.

Wie bereits in den Vorjahren werden die Mittel für den Zuschuss an die KÖLNMUSIK GmbH
aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum
an die Gesellschaft weitergeleitet, wodurch sich für das Veranstaltungszentrum insoweit keine
wirtschaftliche und finanzielle Belastung ergibt.

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B._ Erläuterungen zur Ertrags- und Vermögenslage des Veranstaltungszentrums

Ertragslage

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln hat das
Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 2.643 Tsd. Euro (Vorjahr:
2.252 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 15.051 Tsd. Euro (Vorjahr:
16.605 Tsd. Euro) standen dabei Erträge von 12.408 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.353 Tsd. Euro)
gegenüber. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von rd. 3.194 Tsd. Euro.

Die Erträge des abgelaufenen Wirtschaftsjahres setzen sich zusammen aus Umsatzerlösen
(Mieten bzw. Pachten, Erbbauzinsen) von 2.989 Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen
Erträgen in Höhe von 9.419 Tsd. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die KÖLNMUSIK GmbH
(5.650 Tsd. Euro), das Veranstaltungszentrum Köln (2.300 Tsd. Euro) und den Zinsanteil des
aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes (1.052 Tsd. Euro) sowie
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse für die Sanierung des
Gürzenichs (386 Tsd. Euro). Im Vorjahr war unter den sonstigen betrieblichen Erträgen der
Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.602 Tsd. Euro aus dem Verkauf der städtischen
Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH ausgewiesen.

Auf der Aufwandseite stehen den vorgenannten Erträgen Abschreibungen auf Sachanlagen
von 3.671 Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von 2.829 Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen
in Höhe des Verlustes der KÖLNMUSIK GmbH von 5.428 Tsd. Euro sowie sonstige
betriebliche Aufwendungen von 2.969 Tsd. Euro gegenüber. Die Aufwendungen aus der
Verlustübernahme der KölnKongress GmbH, die sich im Vorjahr auf 2.031 Tsd. Euro beliefen,
entfallen aufgrund der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen beinhalten als größte Posten die Instandhaltungs- und
Baubetreuungsaufwendungen von 1.788 Tsd. Euro (Vj.: 1.207 Tsd. Euro), die Energiekosten
in Höhe von 533 Tsd. Euro (Vj.: 602 Tsd. Euro) sowie die Bewachungskosten des Heinrich-
Böll-Platzes von 147 Tsd. Euro (Vj.: 239 Tsd. Euro).

Die Unterschreitung des Planverlustes um 551 Tsd. Euro resultiert im Wesentlichen aus dem
niedrigeren Verlust der KölnMusik GmbH, der aufgrund der Coronahilfen des Bundes um
457 Tsd. Euro unterschritten wurde, und dem um 286 Tsd. Euro besseren Zinsergebnis.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5.234 Tsd. Euro auf
324.825 Tsd. Euro.

Das Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen von 700 Tsd. Euro und Abschreibungen in
Höhe von 3.671 Tsd. Euro im Saldo um 3.004 Tsd. Euro auf 86.805 Tsd. Euro vermindert.
Zugänge erfolgten in 2020 durch die Erneuerung des Spieltisches der Orgel (+186 Tsd. Euro)
sowie in Form verschiedener begonnener Maßnahmen im Wesentlichen in der Philharmonie,
die als Anlagen im Bau geführt werden (+479 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind hier u.a.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der elektrischen Lautsprecheranlage
(+215 Tsd. Euro).

Das Eigenkapital hat sich durch die Einlage des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden
Schuldendienstes (Tilgungsanteil) in Höhe von 1.914 Tsd. Euro sowie eines Grundstückes im
Wert von 20 Tsd. Euro abzüglich des Fehlbetrages in Höhe von 2.643 Tsd. Euro um
709 Tsd. Euro auf 166.748 Tsd. Euro reduziert. Das Fremdkapital hat sich - ohne
Berücksichtigung des Sonderpostens - im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der
Bankverbindlichkeiten und der fortschreitenden Tilgung des im Zuge der Übertragung der

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Philharmonie von der Stadt Köln übernommenen Darlehens in der Summe um rd.
4.140 Tsd. Euro reduziert.

Da der Jahresfehlbetrag des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen
Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter
Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 17.031 Tsd. Euro ergibt sich damit
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ein kumulierter Bilanzverlust von 19.674 Tsd. Euro.

Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den
Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
zulässig. Jedoch bestimmt 8 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von
fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen
werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus
Haushaltsmitteln auszugleichen.

Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch
Ratsbeschluss vom 10. September 2020 ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw.
Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht
abgedeckter Verlust aus dem Jahre 2014 von rd. 5.016 Tsd. Euro durch Entnahme aus der
Kapitalrücklage ausgeglichen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine
Minderung des Eigenkapitas, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des
Veranstaltungszentrums in Höhe des vorstehend genannten Betrages reduziert wird,
andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital
verrechnet wird.

Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020
in der Summe 166.748 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital und
165.422 Tsd. Euro auf die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum
Bilanzstichtag der kumulierte Bilanzverlust in Höhe von 19.674 Tsd. Euro gegenüberstand.

Sofern die negativen Jahresergebnisse auch zukünftig auf neue Rechnung vorgetragen bzw.
ohne Mittelzuführung von außen mit der Kapitalrücklage verrechnet werden, ist wie in den
Vorjahren mit einer weiteren kontinuierlichen Verminderung des Eigenkapitals zu rechnen.

Investitionen

Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 die Verwaltung beauftragt, das denkmal-
geschützte Gebäude „Bastei‘ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Veranstaltungszentrum Köln zu überführen. Ferner sollte ein Baubestandsgutachten erstellt
werden, um den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in
Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung
festzustellen. Denkmalgerechte Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen.

Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse GmbH erfolgte auf Basis des Ratsbeschlusses
vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Der Kaufpreis belief sich auf
614 Tsd. Euro.

Mit Beschluss vom 7. September 2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die
Erstellung einer Kostenberechnung der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe
von 600 Tsd. Euro bereitgestellt.

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Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben

Die Finanzierung erfolgt in Anbetracht der finanziellen Situation des Veranstaltungszentrums
kreditweise. Insgesamt wurden in vier Darlehenstranchen bis 2018 40 Mio. Euro Fremdkapital
aufgenommen. Der hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung wird aus Mitteln des städtischen Haushaltes im Einlagewege (Einzahlung in die
Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse erstattet. Der Cash-Flw aus laufender
Geschäftstätigkeit und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst
insgesamt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere
Kreditaufnahmen vor. Der Finanzmittelfonds (Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten) hat sich in 2020 von -10.640 Tsd. Euro auf -3.792 Tsd. Euro erhöht.

C. _Risiko- und Chancenbericht

Beteiligungsrisiken

Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitzunternehmen grundsätzlich nur im
Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften
bewirtschafteten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen
Unternehmensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb
erforderlichen Felder der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements
stehen und in Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden.

Unternehmensrisiko

Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum
lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US-Cross-
Border-Transaktion für bestimmte Messehallen. Hier steht das Veranstaltungszentrum in
ständiger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl
die Geschäftsführung als auch die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss wesentliche
Risiken frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können.

Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im
Zusammenhang mit der US-Cross-Border-Transaktion mit dem amerikanischen Investor
abgeschlossenen Leasing-Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als
Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert
fort. Von besonderer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien
Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum, bei Eintritt bestimmter Ereignisse (im Vertrag "Equity Collateral
Trigger Event“ genannt) weitere Sicherheiten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang
sieht der Vertrag, z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard &
Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als
mögliches, eine Sicherheit auslösendes Ereignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung
der Bonität des Landes Nordrhein-Westfalen ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den
Investor berechtigt, eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung
erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veranstaltungszenttum und den operativen
Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht.

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Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer
Insolvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes
Heimfallrecht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und
Umstrukturierungen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem
Investor, dem Trustee und den Darlehensgebern sind jährlich
Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus dem Haushaltsplan,
Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen in
den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entsprechende Rückstellung
gebildet.

Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross-Border-Transaktion
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersichtlich.
Vielmehr konnte in 2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion (A-Payment Undertaking
Agreement und B-Payment-Undertaking Agreement) vorzeitig vorfälligkeitsentschädigungsfrei
vollständig getilgt werden. Dies führt zu einer dauerhaften Minderung etwaiger Risiken aus
dem US-Lease-Geschäft.

Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken

Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der
Betriebsgesellschaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich
sowohl positiv als auch negativ auf das jeweilige Umsatz- und Unternehmensergebnis der
Betriebs- bzw. Beteillgungsgesellschaften auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch
das Veranstaltungszentrum immer unmittelbar bzw. mittelbar (Koelncongress nach dem
Verkauf über Koelnmesse GmbH) betroffen.

Liquiditätsrisiko

Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges
Sondervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt,
muss seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt werden. Das
Risiko einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen.

Eigenkapitalverzehr

Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen
aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wird das Eigenkapital weiter kontinuierlich sinken. Auf
mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln
der Stadt Köln erforderlich werden. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner
derzeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen und eine angemessene
Eigenkapitalausstattung erhalten.

Rechtliche Risiken

Nach Beilegung des Rechtsstreits mit der GbR bezüglich der Nordhallen sind aus heutiger
Sicht keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zu erwarten. Zur Vermeidung von EU-beihilferechtlichen Risiken werden alle
Beziehungen zu möglichen Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse überprüft und soweit notwendig, rechtlich angepasst.
So hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 30. September 2014 die KölnKongress
GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses
betraut. Gegenstand der Betrauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller
Bevölkerungskreise orientierte Nutzung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am

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Tanzbrunnen) sowie der Flora. Die Betrauung trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die
KÖLNMUSIK GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission) von der
Notifizierungspflicht befreit.

Nach dem Verkauf an die Koeinmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der
KölnKongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar.

Chancen

Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs-
zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese
können sich positiv auf die Jahresergebnisse und Erfüllung des Satzungszwecks auswirken.

Risikofrüherkennungssystem

Das Risikomanagementsystem ist als internes Kontrolisystem ausgerichtet auf die
Betriebsleitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan. In 2015
wurde ein in sich geschlossenes Risikofrüherkennungssystem implementiert. Dazu wurden ein
Leitfaden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagement vorgelegt. Der
Bericht wurde in 2020 aktualisiert.

D._ Prüfungsfeststellungen nach $& 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH hat auf der Grundlage des unter Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW von der Betriebsleitung am 14. Oktober 2019 erteilten
Prüfungsauftrages den Jahresabschluss 2019 des Veranstaltungszentrums Köln geprüft. Der
Prüfungsauftrag umfasste nach $ 106 Absatz 1 GO NRW in entsprechender Anwendung des
& 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfung
hat keine Feststellungen ergeben.

E. Prognosebericht

Der Wirtschaftsplan 2021 des Veranstaltungszentrums wurde vom Rat der Stadt Köln in
seiner Sitzung am 23. März 2021 nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 15. März 2021
festgestellt. Im Erfolgsplan weist er einen Jahresfehlbetrag von rd. 2,2 Mio. Euro aus. Das im
Vermögensplan ausgewiesene Investitionsvolumen beträgt für die Betriebsteile Gürzenich,
Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen insgesamt rd. 5,5 Mio. Euro. Mit dem
Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Bastei am 7. September 2020 hat der
Ausschuss Mittel in Höhe von 600 Tsd. Euro freigegeben. Der Vermögensplan sieht zur
Weiterführung der Maßnahme vorsorglich Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro vor.

Darüber hinaus berücksichtigt der Vermögensplan auf der Ausgabenseite Mittel für die
Abdeckung des o.g. Jahresverlustes von 2,2 Mio. Euro sowie für die Tilgung der bestehenden
Darlehen in Höhe von 12,0 Mio. Euro. Ferner hat der Rat der Stadt Köln am 23. März 2021 für
den Bau eines neuen Kongresszentrums eine Einlage in die Kapitalrücklage der Koelnmesse
GmbH in Höhe von 96 Mio. Euro beschlossen. Zur Finanzierung des voraussichtlichen
Mittelbedarfes sieht der Vermögensplan bei einem negativen Liquiditätsbestand zu

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Jahresbeginn von rd. 3,8 Mio. Euro Eigenmittel in Höhe von rd. 9,0 Mio. Euro und eine
Neukreditaufnahme in Höhe von 111,0 Mio. Euro vor.

Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt
bereitgestellten und über den Eigenbetrieb weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss an die
KÖLNMUSIK GmbH, der aufgrund der Corona-bedingt erhöhten Verlustprognose der
KÖLNMUSIK per Ratsbeschluss vom 23. März 2021 in Anpassung an den tatsächlichen
Geschäftsverlauf auf bis zu 7,5 Mio. Euro erhöht wurde. Des Weiteren beinhaltet der
Erfolgsplan einen direkten Zuschuss der Stadt Köln an den Eigenbetrieb in Höhe von
2,3Mio. Euro. Daneben erhält das Veranstaltungszenttum rd. 2,0 Mio. Euro
Schuldendiensthilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur Finanzierung der Kapitalzuführung an die
Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der Florasanierung.

Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 stand weiter unter den Auswirkungen der
Corona-Pandemie. Bei den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
war der Veranstaltungsbetrieb weitestgehend eingestellt. Allein die KÖLNMUSIK GmbH
konnte im Juni unter Beachtung strenger Hygieneauflagen sechs Konzerte durchführen. Das
Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur
indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte
und die Erbbaurechtsgrundstücke leisten und die o.a. Unterstützungsmaßnahmen für die
Koelnmesse GmbH und die KÖLNMUSIK GmbH durch die Übernahme des Schuldendienstes
und die Aufstockung des BKZ aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden, sind
derzeit keine negativen Folgen aus den Veranstaltungsverboten zu erwarten.

Das Veranstaltungszentrum wird in den Folgejahren - auch unabhängig von den weiteren
Entwicklungen der Corona-Krise - aller Voraussicht nach strukturelle Jahresfehlbeträge
erzielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig
wie bereits in Abschnitt C. (Eigenkapitalverzehr) ausgeführt auf einen Verlustausgleich durch
den städtischen Haushalt angewiesen. Unter dieser Prämisse wurde der Jahresabschluss
unter going-concern Gesichtspunkten aufgestellt.

Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw.
weiter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und
Kreditaufnahme ist der Bestand des Betriebes nach unserer Einschätzung derzeit nicht
gefährdet.

Der Wirtschaftsplan 2021 der KÖLNMUSIK GmbH schließt im Erfolgsplan bei Erträgen in
Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr 11,5 Mio. Euro) und Aufwendungen in Höhe von
12,9 Mio. Euro (Vorjahr 17,4 Mio. Euro) mit einem Planverlust in Höhe von 7,5 Mio. Euro
(Vorjahr 5,9 Mio. Euro) ab. Bei der Planung wurde die aktuelle Corona-Krise und die zeitweise
Schließung des Veranstaltungsbetriebes eingerechnet. Bei einer Öffnung des
Veranstaltungsbetriebes für Konzertveranstaltungen infolge sinkender Inzidenzwerte wurden
Konzerte mit einem verringerten Sitzplatzangebot geplant.

Per Ratsbeschluss vom 23. März 2021 wurde der städtische Betriebskostenzuschuss von
ursprünglich 5,7 Tsd. Euro in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Geschäftsverlauf auf bis zu
7,5 Mio. Euro erhöht.

Der von hohen Corona-Verlusten geprägte Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH sah für
das turnusbedingt grundsätzlich stärkere Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 61,6 Mio. Euro vor. Dabei wurde unterstellt, dass im 1. Quartal 2021 keine
Veranstaltungen stattfinden können.

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Nach den Darstellungen der Gesellschaft wird, nachdem Veranstaltungen auch im 2. Quartal
Corona-bedingt verschoben oder abgesagt werden mussten, für das Geschäftsjahr 2021 für
die Koeinmesse GmbH nunmehr ein Verlust von rd. 77,0 Mio. Euro erwartet. Die
prognostizierten Verluste, verbunden mit den Investitionen in das Gelände der Koelnmesse,
beeinträchtigen die Finanzlage der Gesellschaft. Die Gesellschafter Stadt Köln und Land NRW
haben in 2021 zur Finanzierung eines neuen Kongresszentrums eine Einlage in Höhe von
120 Mio. Euro geleistet. Der vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2021 beschlossene Anteil
beläuft sich auf 96 Mio. Euro. Neben der Eigenkapitalerhöhung werden die Inanspruchnahme
des Cash-Poolings mit der Stadt Köln sowie gegebenenfalls die Aufnahme eines weiteren
langfristigen Darlehens erforderlich.

Köln, den 10. August 2021

gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller
Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter

RSM

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An das Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Stadt Köln -, Köln .

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Veranstaltungszentrums Köln der Stadt Köln
- eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln -, Köln, -bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020
bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Veranstaltungszentrum
Köln der Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln -, Köln, für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i. V. m. den einschlägigen deutschen
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen
Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
$& 317 HGB und & 106 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Verordnung über
die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

RSM

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
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Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht‘ des Lageberichts, in dem die
gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dauerhaft auf
Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt angewiesen ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses
für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und
ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild
von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften

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zentrum Köln der Stadt Köln, Köln
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geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit 8 317 HGB und 8 106 GO NRW sowie der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.

elektronische Kopie

Rn Kama
RSM

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- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel
im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, den 10. August 2021
RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNGS-
GESELLSCHAFT

gez. Ueberholz gez. Böing
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

PTEENN
Hniedertassund

SUSQSGO

DoklID: 57591

nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfälligen und/oder zu verbreiten.

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
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Allgemeine Auftragsbedingungen

für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfem
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-
send „Wirtschaftsprüfer‘ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschafllichen Angelegenheiten und sonsti-

ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schrfllich vereinbart

oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

{2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Aufiraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

{1} Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-
ung. Der Wirtschaftsprüfer Ist für die Nutzung oder Umsstzung der Ergebnis-
‚se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

{2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -- außer bei beiriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen — der ausdrücklichen schrifllichen Vereinbarung.

{3} Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftspräfer nicht verpflichtet, den
Aufiraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

{4} Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alte für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeulung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

{2} Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Volistän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen In einer vom Wirtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies git für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.

{2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Welse Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schrfdicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

{1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen — sei esim Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriflichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.

{2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschafisprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Aufiragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

{1} Bei etwalgen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
techtigter Verweigerung, Unzumufbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag richt von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
ie Leistung wegen Fehischlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

{2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem geseizlichen Verjährungsbeginn.

{3} Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B, Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschafisprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze ($ 323 Abs. 1 HGB,
843 WPO, 8 203 SıGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stiischweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.

{2} Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.

9. Haftung

{1} Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschafisprüfers, Insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-
tungsbeschränkungen, Insbesondsre die Haflungsbeschränkung des $ 323
Abs, 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haflungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzeivertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpficht des Herstellers nach $ 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß $ 54a Abs. 1 Nr. 2WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Verlragsverhältnis mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

{4} Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
tetzung des Wirlschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche alter Anspruchsteller insgesamt.

Lizenziert für/Licensed to: RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgeseilschaft

5USQ8EGO

DoklID: 57591

elektronische

(6) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pficht-
verleizung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-
prüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schrifllichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh-
ten sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach g
4 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gellend zu
machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

1} Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erleilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.

(2} Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestäligungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaflsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. “

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausferligungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirlschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handfungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht. B

13} Mangels einer anderweiligen schrifllichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Täligkei-
ten;

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise

b} Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e} genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.

{5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergätung in Textform
vereinbart werden.

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(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b} die Mitwirkung und Vertretung In Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

€) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und

d) die Unlerstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.

(7} Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übemommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend In Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergliiung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.

{2} Ist der Auflraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechiskräfüg festgesteliten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des $ 2 des Verbraucherstreitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.

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Beschlussvorlage Rat

6485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2735/2021 
Freigabedatum 
02.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung  
Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 324.825.347,60 Euro und einem Jahresfehlbetrag 
von 2.642.957,77 Euro fest. 
 
2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2020 von 2.642.957,77 Euro 
auf das Geschäftsjahr 2021 vorgetragen wird. 
 
3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2019 benannte und von der Gemeindeprü-
fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW (alte Fassung) i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. 
NKFWG NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk versehen (s. Anlage).  
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2020 mit 
einem Verlust von 2.643 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.252 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen 
von 15.051 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.605 Tsd. Euro) standen dabei Erträge von 12.408 Tsd. Euro (Vor-
jahr: 14.353 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2020 des Veranstaltungszentrums nicht aus städ-
tischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzutragen. Unter 
Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 17.031 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bi-
lanzstichtag 31.12.2020 ein kumulierter Gesamtverlust von 19.674 Tsd. Euro. 
 
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei-
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 
Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch 
Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit 
des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa-
rate Vorlage Nr. 2736/2021, die in gleicher Sitzung behandelt wird. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2020 – bei Verrech-
nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten 
Jahresergebnisses 2020 – 169.391 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 
165.422 Euro auf die Kapitalrücklage und -17.031 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen 
Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. 
 
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechtsgrund-
stücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora und der Rheinter-
rassen sowie des Tanzbrunnens erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Betreiber - keine weite-
ren eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in 
der Hauptsache durch die Abschreibungen (3.671 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (2.829 Tsd. 
Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitionen sowie durch die sonstigen betrieblichen 
Aufwendungen (2.969 Tsd. Euro) bestimmt. 
 
Die nach der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH verbleiben-
de Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 5.428 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungszentrum 
zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haus-
halt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 5.640 Tsd. Euro 
gegenüber.

3 
 
Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge-
führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs-
zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 2,3 Mio. Euro mangels 
weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2020 wiederum einen Verlust erwirtschaftet.  
 
Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2020 wieder gegen das Eigenkapital verrech-
net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu 
einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die 
kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden 
kann. Noch ist das Eigenkapital mit rd. 166,7 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 
51,3%, jedoch als auskömmlich zu bezeichnen. 
 
Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt 
sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaften, da 
hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Bericht-
erstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sitzung des Betriebsausschusses 
am 13.09.2021. 
 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 ergeben sich aus der beigefügten Anlage, insbe-
sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. 
 
Die Erstellung des abschließenden Vermerks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erfolgt auf Basis 
des Feststellungsbeschlusses des Rates der Stadt Köln. In den Vorjahren hat die GPA den vom Wirt-
schaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzt: „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb 
dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen“  
 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü-
fers mit gesonderter Post. 
 
 
Anlage:  Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020

Beratungsverlauf (2)

13.09.2021 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2735/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.09.2021
Erstellt
02.08.2021 15:55