0268/2021
Samstagstraudienst des Standesamtes
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Mitteilung Ausschuss
3732 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 25.01.2021 0268/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 Samstagstraudienst des Standesamtes Das Rechnungsprüfungsamt hat der Verwaltung aufgetragen, sämtliche Regelungen, die im Zusam- menhang mit Überstunden und Mehrarbeit der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Hiervon ist auch der Samstagstraudienst des Standesamtes betroffen. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung hat ergeben, dass die bislang geübte Praxis, Samstagsdienste auf freiwilliger Basis gegen zusätzliche finanzielle Vergütung zu leisten, nicht in der bisherigen Weise fortgeführt werden kann. Damit dieser Service dennoch auch zukünftig angeboten werden kann, muss dieser auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden. Die Samstagstrauungen des Standesamtes erfreuen sich bei den Brautpaaren großer Beliebtheit. Jährlich finden ca. 1.000 der standesamtlichen Trauungen in Köln samstags statt. Die Hälfte dieser Samstagstrauungen werden dabei nicht im Historischen Rathaus durchgeführt, sondern an den sog. Ambientetrauorten. Zwar ist die Zahl der Ambiente-Trauungen aufgrund der Corona-bedingten Ein- schränkungen derzeit deutlich zurückgegangen, es ist jedoch zu erwarten, dass die Nachfrage ab Mai wieder zunehmen wird. Auch die Betreiber der Ambientetrauorte haben verständlicher Weise ein gro- ßes Interesse an der Fortführung der Samstags-Ambientetrauungen, insbesondere aufgrund der wirt- schaftlichen Lage der Veranstaltungs- und Gastronomiebetriebe. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, das Angebot der Samstagstrauungen inkl. der Ambientetrauun- gen aufrecht zu halten. Um dies zukünftig zu ermöglichen, ist für die Samstagstrauungen die Einfüh- rung von regulären Servicezeiten montags bis samstags unter Nutzung von Dienstplänen bei Beibe- haltung der Fünf-Tage-Woche für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant. Dieses neue Modell bedarf der Zustimmung der Personalvertretung. Im Verlauf des eingeleiteten Be- teiligungsverfahrens konnte bislang noch keine Einigung erreicht werden, da die Personalvertretung der Ausdehnung von Dienstplänen auf den Samstag bislang ablehnend gegenübersteht. Für den Zeit- raum der abschließenden Klärung und Umsetzung wurde eine Übergangslösung gefunden, die je- doch nur zeitlich begrenzt praktiziert werden kann. Sie beinhaltet die Durchführung der Trautermine am Samstag durch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten auf freiwilliger Basis und deren Un- terstützung aus anderen Dienststellen unter Gewährung eines erhöhten Freizeitausgleichs. Durch diese Übergangslösung können sämtliche vom Standesamt gegenüber den Brautpaaren schon be- stätigten Trautermine nach derzeitigem Stand eingehalten werden. Dies betrifft die Trauungen im Historischen Rathaus bis zum 26.06.2021 und an den Ambiente-Trauorten bis zum 05.06.2021. In einem folgenden Schritt soll möglichst zeitnah die rechtliche Sicherheit für den darüber hinaus ge- henden Zeitraum geschaffen werden, da mit jetzigen Stand keine neuen Samstagstermine verbindlich zugesagt werden können. 2 Das Standesamt bietet aber an, Hochzeitspaaren, die eine Eheschließung am Samstag im Rahmen eines Ambientetrauortes wünschen, in zeitlicher Nähe zum gewünschten Samstagstermin einen Ter- min innerhalb der Woche in den Trauräumen des Standesamtes zu ermöglichen. Nach Einführung des geplanten neuen Modells kann dann eine Umbuchung des Ausweichtermins in den Blick ge- nommen werden. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0268/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 12:11