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3713/2020

Schulwegsicherung Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.01.2021, TOP 3.1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3367 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer  13.01.2021 
 3713/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
 
Schulwegsicherung Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus 
hier: mündl. Anfrage von Herrn Philippi, SPD-Fraktion, in der Sitzung des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung am 24.08.2020, TOP 6.2 
„Herr Philippi, SPD-Fraktion, merkt an, dass aufgrund der Gesamtsituation Handlungsbedarf bestün-
de. Es werde zu schnell gefahren, es bestehe eine Einbahnstraßenregelung und immer wieder wür-
den Unfälle passieren. Es habe bereits einen Ortstermin bezüglich einer verbesserten Verkehrsrege-
lung gegeben.  
 Herr Trapp, SPD-Fraktion, ergänzt, dass am 21.01.2013 ein Antrag „Schulwegsicherungskonzept an 
der Rosenmaarschule“ der Bezirksvertretung Mülheim eingebracht und positiv beschlossen worden 
sei. Dieser wäre mit einem beschleunigten Verfahren in die Verwaltung gegeben worden. Er fragt 
nach, wie die momentane Situation sei.  
Herr Vorsitzender Dr. Schlieben, CDU-Fraktion, führt dazu aus, dass eine Zusammenführung eines 
Sachstandsberichts dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung weitergegeben werden könne. Er 
schlägt vor, diesen Punkt nochmals als Mitteilung Sachstandsbericht zur Darstellung dieser Proble-
matik aufzunehmen.“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die Rosenmaarschule befindet sich in der Straße Am Rosenmaar inmitten einer Tempo 30-Zone. Sie 
kann von dem motorisierten Individualverkehr nur aus einer Richtung angefahren werden, da die 
Straße Am Rosenmaar als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Beidseitig der Straße sind absolute Halt-
verbote, teilweise mit Beschränkung auf die Schulzeiten, vorhanden. Zu Beginn der Straße ist zudem 
das Gefahrzeichen „Kinder“ gut erkennbar montiert.  
Eine Unfallabfrage bei der Polizei Köln hat ergeben, dass sich in den letzten fünf Jahren ein gemelde-
ter Unfall mit Personenschaden ereignet hat. Eine sog. Unfallhäufung besteht daher nicht. Vielmehr 
liegen die an Schulen vielfach festzustellenden Probleme mit Falschparkern sowie dem Hol- und 
Bringverkehr durch die Eltern vor. Hierzu wurden die Polizei und der städtische Verkehrsdienst um 
verstärkte Überwachung gebeten. Die Verwaltung wird der Schule zudem empfehlen, einen Eltern-
brief zu verteilen und auf die bereits bestehende Möglichkeit, die Kinder am Lippeweg abzusetzen 
bzw. aufzunehmen, zu verweisen. Die etwa 300 Meter von dort bis zur Schule können von den Kin-
dern gefahrlos eigenständig bewältigt werden. 
Die Überprüfung von Verkehrssituationen und Einschätzung möglicher Gefahrensituationen ist ein 
Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den Polizei-
behörden durchgeführt. Im Bereich der Rosenmaarschule wurde bei der Überprüfung keine besonde-
re Gefährdung festgestellt. Vielmehr lässt sich die dortige Verkehrssituation mit nahezu allen Schulen 
im Kölner Stadtgebiet vergleichen. Auf die Aufstellung eines gesonderten Schulwegsicherungskon-
zeptes für die Rosenmaarschule wurde daher seitens der Verwaltung verzichtet. Die Verwaltung geht 
davon aus, dass regelmäßige Kontrollen durch die Polizei und den städtischen Verkehrsdienst sowie

2 
 
der empfohlene Elternbrief die Verkehrssituation nachhaltig verbessern. 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3713/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.01.2021
Erstellt
22.12.2020 09:44