3713/2020
Schulwegsicherung Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3367 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 13.01.2021 3713/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Schulwegsicherung Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus hier: mündl. Anfrage von Herrn Philippi, SPD-Fraktion, in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 24.08.2020, TOP 6.2 „Herr Philippi, SPD-Fraktion, merkt an, dass aufgrund der Gesamtsituation Handlungsbedarf bestün- de. Es werde zu schnell gefahren, es bestehe eine Einbahnstraßenregelung und immer wieder wür- den Unfälle passieren. Es habe bereits einen Ortstermin bezüglich einer verbesserten Verkehrsrege- lung gegeben. Herr Trapp, SPD-Fraktion, ergänzt, dass am 21.01.2013 ein Antrag „Schulwegsicherungskonzept an der Rosenmaarschule“ der Bezirksvertretung Mülheim eingebracht und positiv beschlossen worden sei. Dieser wäre mit einem beschleunigten Verfahren in die Verwaltung gegeben worden. Er fragt nach, wie die momentane Situation sei. Herr Vorsitzender Dr. Schlieben, CDU-Fraktion, führt dazu aus, dass eine Zusammenführung eines Sachstandsberichts dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung weitergegeben werden könne. Er schlägt vor, diesen Punkt nochmals als Mitteilung Sachstandsbericht zur Darstellung dieser Proble- matik aufzunehmen.“ Antwort der Verwaltung: Die Rosenmaarschule befindet sich in der Straße Am Rosenmaar inmitten einer Tempo 30-Zone. Sie kann von dem motorisierten Individualverkehr nur aus einer Richtung angefahren werden, da die Straße Am Rosenmaar als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Beidseitig der Straße sind absolute Halt- verbote, teilweise mit Beschränkung auf die Schulzeiten, vorhanden. Zu Beginn der Straße ist zudem das Gefahrzeichen „Kinder“ gut erkennbar montiert. Eine Unfallabfrage bei der Polizei Köln hat ergeben, dass sich in den letzten fünf Jahren ein gemelde- ter Unfall mit Personenschaden ereignet hat. Eine sog. Unfallhäufung besteht daher nicht. Vielmehr liegen die an Schulen vielfach festzustellenden Probleme mit Falschparkern sowie dem Hol- und Bringverkehr durch die Eltern vor. Hierzu wurden die Polizei und der städtische Verkehrsdienst um verstärkte Überwachung gebeten. Die Verwaltung wird der Schule zudem empfehlen, einen Eltern- brief zu verteilen und auf die bereits bestehende Möglichkeit, die Kinder am Lippeweg abzusetzen bzw. aufzunehmen, zu verweisen. Die etwa 300 Meter von dort bis zur Schule können von den Kin- dern gefahrlos eigenständig bewältigt werden. Die Überprüfung von Verkehrssituationen und Einschätzung möglicher Gefahrensituationen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den Polizei- behörden durchgeführt. Im Bereich der Rosenmaarschule wurde bei der Überprüfung keine besonde- re Gefährdung festgestellt. Vielmehr lässt sich die dortige Verkehrssituation mit nahezu allen Schulen im Kölner Stadtgebiet vergleichen. Auf die Aufstellung eines gesonderten Schulwegsicherungskon- zeptes für die Rosenmaarschule wurde daher seitens der Verwaltung verzichtet. Die Verwaltung geht davon aus, dass regelmäßige Kontrollen durch die Polizei und den städtischen Verkehrsdienst sowie 2 der empfohlene Elternbrief die Verkehrssituation nachhaltig verbessern. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3713/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.01.2021
- Erstellt
- 22.12.2020 09:44