AN/1723/2023
Einführung einer Mindestbelegungsquote in den Wohnungen der GAG
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Klima Freunde Anfrage nach § 4
2188 Zeichen
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Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
An die Vorsitzende des Bauausschuss
Frau Ruffen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.09.2023
AN/1723/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bauausschuss 27.11.2023
Einführung einer Mindestbelegungsquote in den Wohnungen der GAG
Sehr geehrte Frau Ruffen,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Wir verbrauchen immer mehr Wohnfläche. Deutschlandweit ist 2023 statistisch die Marke
von 50qm2 pro Kopf überschritten worden. Das bremst die Fortschritte in Richtung eines kli-
maneutralen Gebäudebestandes. Zugleich ist Wohnraum ungleich verteilt: Single-Haushalte
im Eigentum leben fast auf der doppelten Wohnfläche. Zugleich besteht in wachsenden
Großstädten wie Köln ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
In Zürich haben die städtischen Wohnungen und viele Wohngenossenschaften (etwa die be-
kannte „Kalkbreite“) eine sogenannte Mindestbelegungsquote. Diese Quote besagt, dass in
Wohnungen die Belegung stets die Zimmerzahl -1 betragen muss. In einer 4-Zimmer-Woh-
nung müssen min. 3 Personen leben. Fällt die Zahl der Personen, steht ein Umzug an. Den
Betroffenen werden Alternativen angeboten, da in Genossenschaften regelmäßig lebenslan-
ges Wohnrecht gilt. Es gelten Übergangsfristen und Härtefall-Regelungen, um die Quote so-
- 2 -
zial gerecht auszugestalten und tatsächlich wird sie von Bewohner:innen als „gerecht“ wahr-
genommen.1 Die Umverteilung der Wohnfläche im Bestand kann eine Lösung für soziale und
ökologische Krisen sein.
1. Hat die Stadt Köln als Hauptaktionärin der GAG Immobilien AG technisch die Mög-
lichkeit, auf eine analoge Regelung für die Wohnungen der GAG hin zu wirken?
2. Würde die Verwaltung die Einführung einer solchen Regelung befürworten?
Gez. Dr. Benjamin Best
1Vgl.: https://chrismon.evangelisch.de/kolumnen/wohnlage/wieso -die-pflicht-zum-wohnungstausch -in-zuerich-
gerecht -ist
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1723/2023
- Typ
- Klima Freunde Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.09.2023
- Erstellt
- 25.09.2023 08:44