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AN/1723/2023

Einführung einer Mindestbelegungsquote in den Wohnungen der GAG

Klima Freunde Anfrage nach § 4 27.09.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 27.11.2023, TOP 3.1

Klima Freunde Anfrage nach § 4

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Klima Freunde Anfrage nach § 4

2188 Zeichen

www.klimafreunde.koeln  
 
 
 
  
Klima Freunde  
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555  
KlimaFreunde @stadt-koeln.de 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des Bauausschuss 
Frau Ruffen 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.09.2023 
AN/1723/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bauausschuss 27.11.2023 
 
Einführung einer Mindestbelegungsquote in den Wohnungen der GAG 
 
Sehr geehrte Frau Ruffen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Wir verbrauchen immer mehr Wohnfläche. Deutschlandweit ist 2023 statistisch die Marke 
von 50qm2 pro Kopf überschritten worden. Das bremst die Fortschritte in Richtung eines kli-
maneutralen Gebäudebestandes. Zugleich ist Wohnraum ungleich verteilt: Single-Haushalte 
im Eigentum leben fast auf der doppelten Wohnfläche. Zugleich besteht in wachsenden 
Großstädten wie Köln ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. 
 
In Zürich haben die städtischen Wohnungen und viele Wohngenossenschaften (etwa die be-
kannte „Kalkbreite“) eine sogenannte Mindestbelegungsquote. Diese Quote besagt, dass in 
Wohnungen die Belegung stets die Zimmerzahl -1 betragen muss. In einer 4-Zimmer-Woh-
nung müssen min. 3 Personen leben. Fällt die Zahl der Personen, steht ein Umzug an. Den 
Betroffenen werden Alternativen angeboten, da in Genossenschaften regelmäßig lebenslan-
ges Wohnrecht gilt. Es gelten Übergangsfristen und Härtefall-Regelungen, um die Quote so-

- 2 - 
 
zial gerecht auszugestalten und tatsächlich wird sie von  Bewohner:innen als „gerecht“ wahr-
genommen.1 Die Umverteilung der Wohnfläche im Bestand kann eine Lösung für soziale und 
ökologische Krisen sein. 
 
1. Hat die Stadt Köln als Hauptaktionärin der GAG Immobilien AG technisch die Mög-
lichkeit, auf eine analoge Regelung für die Wohnungen der GAG hin zu wirken? 
2. Würde die Verwaltung die Einführung einer solchen Regelung befürworten?   
 
 
 
Gez. Dr. Benjamin Best   
                                                 
1Vgl.: https://chrismon.evangelisch.de/kolumnen/wohnlage/wieso -die-pflicht-zum-wohnungstausch -in-zuerich-
gerecht -ist

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bauausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1723/2023
Typ
Klima Freunde Anfrage nach § 4
Datum
27.09.2023
Erstellt
25.09.2023 08:44