V/0459/2021
Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (inkl. Teilbereich Am Klosterwald)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0459/2021 Kurzüberblick Bei der Max-Winkelmann-Straße handelt es sich um eine bestehende Fahrradstraße. Im Juni 2020 wurde die Fahrradstraße entsprechend der neuen Qualitätsstandards rot eingefärbt. Da zu diesem Zeitpunkt viele Anregungen und Rückfragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind, wurden nach Roteinfärbung die geplanten Kfz-Halteverbote nicht eingeführt und es wurde ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Nach stattgefundener informeller Bür- gerbeteiligung sieht die vorliegende Beschilderungsplanung eine Kompromisslösung zur Neuord- nung des parkenden Kfz-Verkehrs vor. Demnach dürfen Kraftfahrzeuge zukünftig auf der nördli- chen Seite aufgesattelt parken, auf der südlichen Seite ist das Kfz-Parken durch Halteverbote unterbunden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes auf der Fahrradstraße Max- Winkelmann-Straße zur Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beschlussvorlage
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V/0459/2021
V/0459/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (inkl. Teilbereich
Am Klosterwald)
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Max -Winkelmann-Straße, inklusive des Teilberei-
ches der Straße Am Klosterwald, gemäß dem Plan vom 25.05.2021 mit Änderungen aus
dem Bürgerbeteiligungsverfahren (Anlage 1) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.000 € entste-
hen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Schilder, Mon-
tage usw. Zeile
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2021 2.000
Ergebnis 2.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
02.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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Anlass und bisheriger Prozess
Die Max -Winkelmann-Straße verläuft südlich der Marktallee und verbindet auf direktem Wege den
Bahnhaltepunkt in Hiltrup mit dem Schulzentrum. Neben ihrer primären Funktion als Wohnstraße (Er-
schließungsstraße) zeigen sich weitere Nutzungsansprüche durch Praxen (Physiotherapie, Logopä-
die) und Dienstleistungen sowie Kfz -Parkraum für Anliegende und Bahnreisende. Darüber hinaus ist
die Max-Winkelmann-Straße im B estand bereits eine Fahrradstraße. Aufgrund dieser Aufgaben und
Anforderungen hat sie – insbesondere zu Schulzeiten – eine hohe Bedeutung für den Rad- und Fuß-
verkehr.
Abb. 1: Lage der Max-Winkelmann-Straße in Münster-Hiltrup
Im Juni 2020 wurde die Max -Winkelmann-Straße gemäß den neuen Qualitätsstandards für Fahr-
radstraßen umgestaltet und die Fahrbahn dementsprechend rot eingefärbt. Da zu diesem Zeitpunkt
viele Anregungen und Rückfragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind, wurden nach Roteinfär-
bung die geplanten Kfz -Halteverbote nicht eingeführt und es wurde ein umfassendes Bürgerbeteili-
gungsverfahren durchgeführt. Aus diesem Beteiligungsprozess resultiert die vorliegende Beschilde-
rungsplanung.
Umfassende Bürgerbeteiligung
Um auf die Anregungen reagieren und die Rückfragen beantworten zu können, hat zwischen Februar
/ März bzw. im April dieses Jahres eine umfassende informelle Bürgerbeteiligung stattgefunden, in
der auch verschiedene Planungsvarianten vorgestellt wurden. Um der Bürgerschaft die Möglichkeit
der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadtverwaltung ein Kommunikationsange-
bot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bausteine beinhaltete. Durch die Kombination
von Printmedium und digitaler Informationsplattform konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen
und zum Mitmachen mot iviert werden. Das Fahrradbüro hat diesen Prozess als zentrale Anlaufstelle
begleitet. In diesem informellen Beteiligungsprozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger
zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden ist.
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Die nachfolgenden Varianten der Straßenraumaufteilung wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung
diskutiert.
Abb. 2: Bestandssituation Abb. 3: Einseitiges Halteverbot Abb. 4: Kein Fahrbahnrand-Parken
Insgesamt sind 105 Postkarten sowie 11 Emails und 5 Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegan-
gen und dokumentiert worden.
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich
Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfs traße haben sich die Ver-
bände ADFC, Fuß e.V. – Ortsgruppe Münster und die IG Fahrradstadt geäußert.
Die vollständige Dokumentation der schriftlich durchgeführten Beteiligung ist als Anhang mit aufge-
führt.
In einem digitalen öffentlichen Infotermin am 26. April 2021 wurden die Planungen noch einmal erläu-
tert, die Anregungen aus der Bürgerschaft vorgestellt, bewertet und diskutiert. Rund 40 interessierte
Bürgerinnen und Bürger haben an der Veranstaltung teilgenommen und sind mit der Verwaltung ins
Gespräch gekommen.
Planung (nach Bürgerbeteiligung)
Im Zuge der Beteiligung der Bürgerschaft wurden noch Modifizierungen der ursprünglichen Planung
vorgenommen. Nachfolgend wird der Vorschlag der Verwaltung dargestellt und erläutert.
Neuordnung des Kfz-Parkens
Die vorliegende Planung sieht die Einrichtung von Halteverboten auf der südlichen Seite unter Beibe-
haltung des aufgesattelten Kfz -Parkens auf der Nordseite der Max -Winkelmann-Straße vor (Abb. 5).
Der Gehweg auf nördlicher Seite wird somit zukünftig durch parkende Kraftfahrzeuge auf 1,15 m ein-
geschränkt, während der Gehweg auf südlicher Seite in voller Breite zur Verfügung steht. Außerhalb
der Baumscheiben lässt der Gehweg auf südlicher Seite mit ca. 2,35 m Platz für das Begegnen der
zu Fuß Gehenden.
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Abb. 5: Südliches Halteverbot/Aufgesatteltes Parken auf der Nordseite
Für Halteverbote auf der südlichen Seite spricht die Straßenbeleuchtung, die dem Fußverkehr auf
dieser Seite zusätzlich zugutekommt.
Um bei Bedarf die Stellplatz verfügbarkeit für Menschen mit besonderen Anforderungen sicherzustel-
len, können nachträglich Behindertenstellplätze auf der nördlichen Seite integriert werden.
In der vorliegenden Planung werden die neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Be-
schlussvorlage V/0151/2019) nicht vollumfänglich umgesetzt, jedoch konnte für diese spezifische
baulich-räumliche Situation ein geeigneter Kompromiss erarbeitet werden. Durch das einseitige Kfz -
Parken verbleibt auf der Max -Winkelmann-Straße, zwischen den Stra ßen Am Klosterwald und Han-
ses-Ketteler-Straße, eine Fahrgasse von ungefähr 3,70 m ohne Sicherheitsbereich zu den parkenden
Kraftfahrzeugen (50-75 cm). Im Beteiligungsverfahren wurde sich auf die hier dargestellte Kompro-
misslösung verständigt, da bei dieser Variante ca. 20 Kfz -Stellplätze in einem Teilabschnitt erhalten
bleiben und so die Kfz -Erreichbarkeit von Praxen, Dienstleistern und Anliegenden ohne eigenen
Stellplatz gewährleistet ist.
Entfall von Pkw-Stellplätzen
Anzahl möglicher Stellplätze
Die Stellplatzzählung der Verwaltung hat ergeben, dass auf dem gesamten Streckenabschnitt der
Fahrradstraße, d. h. (von West nach Ost) beginnend am Schulzentrum Hiltrup, über die Straßen Am
Klosterwald und Max-Winkelmann-Straße und endend am Fuß- und Radweg-Durchstich zur Glasurit-
straße ca. 70 Kfz-Abstellmöglichkeiten vorhanden sind (teils in baulich angelegten Parkbuchten, teils
als aufgesatteltes Parken am Fahrbahnrand).
Erhebung parkender Kfz
Parkerhebungen haben aufgezeigt, dass im Durchschnitt circa 40 – 45 Kfz parkten. An Tagen mit
max. Parkaufkommen parkten circa 50 Fahrzeuge auf der Fahrradstraße. Da im Bereich der Straße
Am Klosterwald und im Bereich der Max-Winkelmann-Straße östl. der Hanses-Ketteler-Straße Park-
buchten bzw. markierte Parkbereiche vorhanden sind (und auch weiterhin bestehen bleiben), ist die
Anzahl der abgestellten Pkw in diesen Abschnitten annähernd gleichbleibend. Auf der Max-
Winkelmann-Straße, zwischen diesen beiden Abschnitten, variieren die Werte stärker, da das Parken
hier nicht vorgegeben ist. In diesem Bereich ist ein Spitzenwert von 20 abgestellten Kfz ermittelt wor-
den.
Anzahl verbleibender Stellplätze
Durch das Halteverbot auf Südseite entfallen auf der Fahrradstraße zwischen der Straße am Kloster-
wald und Hanses-Ketteler-Straße ungefähr 20 mögliche Stellplätze. Auf nördlicher Seite verbleiben in
diesem Bereich ungefähr 20 mögliche Stellplätze. Auf der gesamten Fahrradstraße verbleiben somit
ca. 50 Kfz-Stellplätze.
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Nachfolgend sind weitere Themen aus der Bürgerbeteiligung aufgeführt.
Parkraumbewirtschaftung
In der Bürgerschaft kam die Frage nach einer Parkraumbewirtschaftung in der Max -Winkelmann-
Straße und betreffender Umgebung auf. Diese Fragestellung kann im Rahmen des integrierten Park-
raumkonzeptes behandelt werden. Dieses Konzept hat zum Ziel, das Thema Parken in Münster nach
einheitlichen Maßstäben und mit einem einheitlichen Maßnahmenrepertoire - anpassbar und an-
wendbar auf die jeweiligen Gegebenheiten in den Quartieren - zu behandeln. Mit ersten Ergebnissen
ist Ende 2022 zu rechnen. Aufbauend auf diese m Konzept, werden Aussagen und mögliche Maß-
nahmen zur Max-Winkelmann-Straße und der Umgebung erfolgen können.
Verkehrsberuhigung
Für den Themenbereich Verkehrsberuhigung lassen die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft ver-
muten, dass sich viele Autofahrende nicht an das geltende Tempolimit von 30 km/h halten. Die Ver-
waltung wird hier entsprechende Messungen und Kontrollen veranlassen. Sollten sich trotz geringer
Fahrgassenbreiten erhöhte Kfz -Durchschnittsgeschwindigkeiten nachweisen lassen, sind bauliche
Maßnahmen (z.B. Fahrbahnschwellen) zu prüfen.
Die angeregte Einrichtung eines Einbahnstraßensystems wird aus verkehrsplanerischer Sicht als
nicht zielführend angesehen, da Beobachtungen zeigen, dass hierdurch die Geschwindigkeiten wie
auch Parksuchverkehre zunehmen
Kosten / Finanzierung / Umsetzung:
Die Gesamtkosten betragen ca. 2.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem
KAG aus.
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Beschilderungsplan
Anlage 2: Ergebnisse Bürgerbeteiligung
Anlage 2_Bürgerbeteiligung_MWS_Dokumentation
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Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße Dokumentation der Bürgerbeteiligung: 26. Februar bis 5. März 2021 Die Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (Foto: Stadt Münster) Anlage 2 zur Vorlage V/0459/2021 Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 2 von 14 INHALT HINTERGRUND | Anlass Seite 3 INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten Seite 4 AUFBEREITUNG | Sammeln, Ordnen und Strukturieren Seite 5 STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr Seite 9 AUSBLICK | weiteres Vorgehen Seite 12 ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte Seite 13 Kontakt Fahrradbüro der Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster Telefon: 0251 / 492 – 7212 E-Mail: fahrradbuero@stadt-muenster.de Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 3 von 14 HINTERGRUND | Anlass Die Max-Winkelmann-Straße in Hiltrup verläuft südlich der Marktallee und verbindet den Bahn- haltepunkt mit dem Schulzentrum. Dadurch hat die Max-Winkelmann-Straße unterschiedliche Funktionen: Als Erschließungsstraße dient sie der Anwohnerschaft und den ansä ssigen Pra- xen (Physiotherapie, Logopädie) sowie Dienstleistern. Der Verkehrsraum wird darüber hinaus sowohl von der Anwohnerschaft, als auch von Besucherinnen und Besuchern der Marktallee sowie von Bahnreisenden als Kfz -Parkraum genutzt. Gleichzeitig ist d ie Max-Winkelmann- Straße – insbesondere zu Schulzeiten – eine wichtige Radverkehrsverbindung. Es zeigen sich also unterschiedliche Nutzungsansprüche. Im Sommer 2020 wurde die Max-Winkelmann-Straße vom 30. Juni bis zum 10. Juli entspre- chend der städtischen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen baulich umgestaltet. Auf ganzer Länge wurde eine rote Epoxidharzbeschichtung aufgetragen, die die Funktion der Max -Win- kelmann-Straße als Fahrradstraße verdeutlichen soll. Neben der Roteinfärbung sollte die nutzbare Fah rbahn durch Kfz-Halteverbote für den Rad- verkehr verbreitert werden. Aufgrund von zahlreichen Hinweisen und Anregungen aus der Be- völkerung wurden die geplanten Kfz -Halteverbote nicht eingeführt und bleiben auch bis zu einer politischen Entscheidung durch die zuständige Bezirksvertretung Hiltrup ausgesetzt. Aufsuchende Gesprächssituationen mit der Anwohnerschaft sind durch die angekündigte Vor- Ort-Begehung der Verwaltung entstanden. Hierdurch konnte ein direkt-persönlicher Meinungs- austausch gelingen. Eine für Ende Oktober geplante Präsenz -Informationsveranstaltung musste hingegen auf- grund steigender Corona-Infektionszahlen kurzfristig abgesagt werden. Hier sollten die Ziele der Planungen erläutert und unterschiedliche Aspekte sowie Anregungen aus der Bürgerschaft diskutiert werden. Um trotzdem die Expertise der Anwohnerschaft und von weiteren Verkehrsteilnehmenden ein- zuholen, wurde es angesichts der aktuellen Pandemiesituation erforderlich, kontaktlose Betei- ligungsmöglichkeiten anzubieten und in der Ausgestaltung des Partizipationsprozesses flexi- bel zu reagieren. Daher sind andere Beteiligungsformate realisiert worden, die nachfolgend dargestellt werden. Lage im Stadtgebiet (Kartengrundlage: Stadt Münster) Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 4 von 14 INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten Um die Bürgerschaft über das Vorhaben an der Max-Winkelmann-Straße umfassend informie- ren und gleichzeitig die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadtverwaltung einen Kommunikationskanal aufgebaut, der sowohl digitale als auch analoge Bausteine beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplatt- form sowie der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro konnte eine breite Öf- fentlichkeit angesprochen und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Betei- ligungsprozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden ist. Dadurch, dass Materialien auch online veröffent- licht wurden, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und sehr diffe- renzierte (qualitativ hochwertige) Rückmeldungen an die Stadtverwaltung geben. Als Print-Medium ist ein Informationsfaltblatt erstellt worden, in dem Ziel und Zweck der Qua- litätsstandards für Fahrradstraßen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsraum verständ- lich beschrieben worden sind. Durch die visuelle Darstellung der Bestandssituation sowie der Möglichkeit des einseitigen Parkens und die vollumfängliche Umsetzung der Fahrradstraßen- Qualitätsstandards konnten die Auswirkungen auf den Straßenraum umfassend abgebildet werden. Dieses Informationsfaltblatt ist, samt rückfrankierter Beteiligungspostkarte, an die ent- sprechenden Haushalte im Quartier gegangen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind auf dem Postweg benachrichtigt worden. Auf der Beteiligungspostkarte hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Stadtverwaltung schriftlich Hinweise und Anregungen zum Vorhaben mitzuteilen. Zusätzlich konnten alle Interessierten die Informationen zu den Planun- gen an der Max-Winkelmann-Straße online unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrspla- nung/mit-dem-rad/fahrradstrassen/max-winkelmann-strasse einsehen. Vom 26. Februar bis zum 5. März konnte sich die interessierte Öffentlichkeit schriftlich und telefonisch im Fahrradbüro melden. Insgesamt sind 105 Postkarten sowie 11 Emails und 5 Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegangen und dokumentiert worden. Die Hinweise und Anregungen auf den Beteiligungskarten wurden digitalisiert und mit den weiteren Anmerkun- gen strukturiert und den Themenfeldern „Parken“, „Verkehrsberuhigung“, „Kontrolle“ und „Sonstiges“ zugeordnet. Dabei haben viele Bürgerinnen und Bürger mehrere Themen gleich- zeitig angesprochen. Sie sind in aufbereiteter und aggregierter Form im nächsten Kapitel auf- geführt. Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich Verkehr sowie das Schulzentrum als wichtigen „Vor -Ort-Akteur“ um eine Stellung- nahme gebeten. Dem sind die Vereine Fuß e. V., IG Fahrradstadt, ADFC sowie der VCD nach- gegangen. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 5 von 14 AUFBEREITUNG | Sammeln, Ordnen und Strukturieren Themenfeld Parken Viele der im Fahrradbüro eingegangenen Rückmeldungen beziehen sich auf die Auswirkun- gen der im Informationsfaltblatt dargestellten Straßen raumaufteilungen. Dabei wird deutlich, dass der Pkw -Parkdruck im gesamten Quartier wahrgenommen wird und der Straßenraum oftmals auch von „Fremdparkern“ bzw. Nicht-Anliegern (bedingt durch die Nähe zur Marktallee mit vielfältigen Einzelhandels - und Dienstleistungsgeschäften sowie dem im westlichen Be- reich gelegenen Schulzentrum) in Anspruch genommen wird. Es wird die Sorge geäußert, dass sich durch eine neue Straßenraumaufteilung der ruhende Verkehr in die Nebenstraßen verlagert und damit die Problematik des Parkdrucks noch zu- sätzlich verstärkt wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch vielfach betont worden, dass ausreichend breite Fahrgassen für die schnelle Durchfahrt von Rettungskräften, Einsatzwagen und Müllabfuhr notwendig sind. Insgesamt wird deutlich, dass bei den Planungen zur Max - Winkelmann-Straße die Auswirkungen auf das gesamte Quartier mitbetrachtet werden müs- sen. Die an die Max -Winkelmann-Straße angrenzenden Nebenstraßen sind durch enge Straßen- querschnitte geprägt. Um auch hier Raum für alle Verkehrsteilnehme nden zu schaffen, sind aus der Bürgerschaft Ideen für mögliche Straßenraumaufteilungen gekommen , wie die Zu- sammenfassung der Gehwege auf eine Straßenseite, die Neuordnung der Parkstände durch einseitiges Parken im 45°- bzw. 90°-Winkel sowie die Nutzung der Gehwege samt Fahrbahn als „Shared Space“. In Hinblick auf die Straßenraumaufteilung der Max -Winkelmann-Straße wird aus den Rück- meldungen der Bürgerschaft ersichtlich, dass sich eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung der Bestandssituation oder aber d ie Einführung von einseitigem Parken ausspricht. Die voll- umfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards wird aufgrund des hohen Parkdrucks im ge- samten Quartier nur von wenigen Verkehrsteilnehmenden präferiert. Nachfolgend wird dieses Meinungsbild mit den diversen Rückmeldungen vorgestellt: Beibehaltung der Bestandssituation (beidseitiges Parken) Aufgrund des Parkdruckes im Quartier plädiert ein Teil der Bürgerschaft für eine Beibehaltung der Bestandsituation, d. h. der (geduldeten) Möglichkeit des beidseitigen Parkens auf der Max- Winkelmann-Straße. Insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner in Mietwohnungen haben oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Kfz auf dem Grundstück abzustellen. Bei der Schaffung von Parkraum auf den Grundstücken wird die evtl. damit einhergehende Versiegelung von Vorgärten kritisch gesehen. Zudem sehen einige Personen durch die auf den Grundstücken stattfindenden Ein- und Ausparkvorgänge ein erhöhtes Gefährdungspoten- tial von Verkehrsteilnehmenden. Einige Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass die Schaffung von Pkw-Stellflächen im Bestand nicht möglich ist. Die Beibehaltung der bestehenden Situation führt nach Aussage der Befürworter zu einer ma- ximalen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden, da die Verengung der Fahrbahn eine langsame und bedachte Verhaltensweise erforderlich macht. Zudem werde den Zufußgehen- den durch eine Veränderung der Straßenraumaufteilung nicht mehr Platz als bisher einge Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 6 von 14 räumt, da die Gehwegbreiten durch die Baumscheiben eingeschränkt bleiben. Einige Bürge- rinnen und Bürger fürchten, dass mit der Schaffung von breiten Fahrgasen die Max -Winkel- mann-Straße eine attraktive „Parallelroute“ zu der Marktallee darstellten könnte. Seitens der Verwaltung sind Verkehrszählungen durchgeführt worden, die das Verkehrsauf- kommen an der Max-Winkelmann-Straße zu einer exemplarischen Spitzenstunde am Morgen zeigen. Einige Rückmeldungen aus der Bürgerschaft beziehen sich darauf und geben den Hinweis, dass außerhalb dieser Spitzenstunde kaum Radfahrende und Zufußgehende in dem Quartier unterwegs sind und damit auch die Einrichtung einer Fahrradstraße hinfällig wird. Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes Die Möglichkeit der Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes wird von einigen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt, da dies aus ihrer Sicht eine gute Kompromisslösung für alle Ver kehrs- teilnehmenden darstellt: Die Verlagerung von Pkw-Parkverkehren in die Nebenstraßen wäre noch verträglich und den Zufußgehenden und Radfahrenden könne dennoch mehr Raum als bisher gegeben werden. Pkw-Stellflächen sind insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, um den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden und die alltägliche Versorgung si- cherzustellen. Hierbei ist auch die Idee eingebracht worden, diese Stellflächen in Verbindung mit Anwohner-Parkausweisen zu kombinieren. Ein weiterer Vorteil des einseitigen Wegfalls von (geduldeten) Pkw-Stellflächen wird darin ge- sehen, dass durch eine durchgehend gerade Fahrt die Sicherheit erhöht wird („kein Schlan- genlinien-Fahren mehr“). Aus der Anwohnerschaft wurde der Wunsch geäußert, die Haltever- bote auf der nördlichen Fahrbahnseite zu installieren. Vollumfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards Insbesondere während der Schulzeiten herrscht ein hohes Aufkommen an Radfahrenden und Zufußgehenden in der Max -Winkelmann-Straße. Die vollumfängliche Umsetzung der Fahr- radstraßen-Qualitätsstraßen schafft Raum für diese Verkehrsteilnehmenden. Anregungen aus der Bürgerschaft verdeutlichen, dass durch eine Ausdehnung der Fahrgassenbreite die Si- cherheit insbesondere für schwache und unsichere Verkehrsteilnehmenden einen Gewinn dar- stellt, v. a. bei Begegnungsverkehren mit Pkw (Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, mobilitätseingeschränkte Personen, etc.). Sollte Parkraum wegfallen, wird der Wunsch geäußert, unbürokratisch Hilfestellung zur Um- widmung der Vorgärten zu Garagen bzw. Pkw-Stellflächen zu geben. Neben dem Meinungsbild zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Straßenraumaufteilun- gen sind zahlreiche weitere Anregungen zum Thema Verkehr an der Max-Winkelmann-Straße eingegangen. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 7 von 14 Zielgerichtete Steuerung des Parkplatzangebotes und – nachfrage Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft machen deutlich, dass die Steuerung und Bewirt- schaftung des Parkraumes in der Max-Winkelmann-Straße, aber auch in dem gesamten Quar- tier zentrales Themenfeld ist, was insbesondere die Anliegerschaft beschäftigt. Es sind diverse Hinweise eingegangen, bei der die Einführung von Parkausweisen angeregt wird – für a) die Anwohnerschaft bzw. b) nur der Anwohnerschaft in Mietwohnungen bzw. c) der Anwohnerschaft, die keine Stellplätze auf Grundstücken vorweisen können; d) Parkausweise für Externe, wie bspw. Besucher, Handwerksbetriebe, Pflege - und Lie- ferdienste sowie die Idee e) eine Anwohnerparkzone im ganzen Quartier Max-Winkelmann-Straße / Leibnitzstraße / Hanses-Ketteler-Straße / Heideggerstraße / Am Klosterwald einzurichten. Überdies wird die Notwendigkeit der Schaffung von Parkmöglichkeiten insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen (v. a. an den an der Max-Winkelmann-Straße ansäs- sigen Praxen und Dienstleistungsbetrieben) betont. Auch die Einrichtung von Kurzzeit -Park- plätzen (2 h) wird als Idee eingebracht. Grundsätzlich werden Möglichkeiten zum kurzzeitigen Be- und Entladen von Pkw gewünscht. Eine weitere Anregung zur Schaffung von Parkraum ist die Festsetzung entsprechender Pkw- Stellplätze im Prozess der Baugenehmigung, wenn bspw. ein Ein- durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt wird. Um das Parkplatzangebot auch optisch kenntlich zu machen , gibt es Hinweise aus der Bür- gerschaft, die Parkstände mit Hilfe von entsprechenden (Boden -)Markierungen einzuzeich- nenzu kennzeichnen. (Tiefgaragen-)Ausfahrten sollten hierbei berücksichtigt werden. Themenfeld Verkehrsberuhigung Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft lassen vermuten, dass sich viele Autofah- rende nicht an dieses Tempolimit halten. Gleichzeitig wird die Sorge geäußert, dass diese Problematik durch eine Verbreiterung der Fahrgasse noch verstärkt wird. Daher wird in vielen Rückmeldungen nicht nur die Forderung nach Geschwindigkeitskontrollen laut, sondern auch die Einschränkung der Geschwindigkeiten durch bauliche Maßnahmen, wie bspw. „Freiburger Kegel“. Eine weitere Idee ist die Aufstellung von Tempo-Displays, durch die Autofahrende für ihre Geschwindigkeit sensibilisiert werden. Weitere Anmerkungen beziehen sich auf Durchfahrtsverkehre, die in der Max -Winkelmann- Straße als problematisch angesehen werden. Zur Lösung sind Ideen wie eine Sperrung für Durchfahrtsverkehre bzw. die Sperrung für Lkw-Durchfahrtsverkehre (mit dem Zusatz Anlieger frei) eingebracht worden. Zudem wird auch die Einrichtung als Einbahnstraße oder aber auch die Einrichtung eines Einbahnstraßen-Systems im ganzen Quartier diskutiert. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 8 von 14 Themenfeld Kontrolle Die Kontrolle von Verkehrsregeln ist für viele Bürgerinnen und Bürger zentral es Element um alle Nutzerinnen und Nutzer zu sensibilisieren und ggf. auch zu sanktionieren. Zusätzlich zu geforderten Geschwindigkeitskontrollen wird die Kontrolle von Parkverboten im gesamten Quartier (wie bspw. das zeitweilige Parkverbot „Am Klosterwald“) eingebracht, damit die Sicherheit für die Radfahrenden und Zufußgehenden erhöht werden kann. Weiterhin wird die Kontrolle der Garagennutzungen angeregt, da einige Bürgerinnen und Bür- ger vermuten, das s Garagen an der Max -Winkelmann-Straße zum Teil nicht als Pkw -Stell- platz, sondern für andere Nutzungen zweckentfremdet werden. Themenfeld Sonstiges Mithilfe der Bürgerbeteiligung sind auch diverse Einzelanregungen gesammelt worden, welche die Verkehrssituation im gesamten Quartier rund um die Max-Winkelmann-Straße betreffen. Um die Sicherheit insbesondere an Kreuzungsbereichen zu erhöhen ist die Anregung einge- gangen, die Sichtbeziehungen an diesen Stellen durch freizuhaltende Sichtdreiecke zu v er- bessern. Auch die Idee der Aufstellung des Verkehrzeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeu- gen“ zielt auf die Erhöhung der Sicherheit im Straßenraum ab. Aus der Bürgerschaft ist darüber hinaus der Hinweis gekommen, im Quartier Lastenrad-Stell- plätze zu schaffen und damit diese alternative Mobilitätsform zu stärken. Des Weiteren ist angeregt worden, in den Nebenstraßen die Qualität der Gehwege sowie die Straßenbeleuchtung zu prüfen, um dort insbesondere den Zufußgehenden komfortable und sichere Anlagen zu bieten. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 9 von 14 STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr Fuß e. V., Ortsgruppe Münster „Kurz nach der Umgestaltung der Max -Winkelmann-Straße zur Fahrradstraße fiel uns sehr positiv auf , dass der Gehweg zwischen Glasuritstraße und Hanses-Ketteler-Straße nicht mehr zugeparkt und endlich vernünftig zu Fuß begangen werden kann. Aus diesem Grund verfolgt FUSS e.V. Münster mit großem Interesse die Umgestaltung der Fahrradstraßen in Münster und die Diskussion zum Gehwegparken an diesen (zum Beispiel auch an der Hittorf- straße mit ähnlichen Gehwegbreiten und ebenfalls Baumscheiben). Beachtenswert finden wir die Grafiken zum Parken ( Bestandssituation und einseitiges Kfz- Halteverbot) auf der für die Max-Winkelmann-Straße eingerichteten Webseite und möchten wie folgt Stellung dazu nehmen: Der Gehweg links und rechts der Max -Winkelmann-Straße ist gerade ausreichend breit. Da- zwischen wird der Gehweg von den vorhandenen Baumscheiben verschmälert. Zwischen die- sen Baumscheiben (und generell) darf bereits heute nicht auf dem Gehweg geparkt werden, denn in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO) heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl- fahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Zu betonen ist noch, dass weder durch VZ 315- ff (es gibt 32 Varianten) noch durch Parkflächenmarkierungen das Gehwegparken angeordnet ist (und nur nach Anordnung ist es erlaubt!). Hier findet vermutlich die Arbeitsanweisung 2020 der Verkehrsüberwachung Anwendung, die nach unserer Auffassung jedoch Unrecht (willkür- lich) ist und noch einer Prüfung durch eine höhere Stelle bedarf. FUSS e.V. Münster hat dazu bereits Stellung bezogen. Folgendes sollte mit den Kritiker/-innen des Parkverbots einmal thematisiert werden: Dass es bereits heute (im Bestand) ausschließlich erlaubt ist, auf der Fahrbahn zu parken, was sich wiederum durch die dafür zu sch male Fahrbahn ausschließt (wenngleich die StVO hier sehr unklar formuliert und „schmal“ bzw. „eng“ nicht näher definiert ist). Und dies ist dabei vollkom- men unabhängig der Tatsache, dass die Max-Winkelmann-Straße eine Fahrradstraße ist. Es ist für uns – ganz unabhängig von der Situation und den Plänen für die Max-Winkelmann- Straße – beschämend, wie die Stadt Münster geltendes Recht zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer/-innen missachtet und das Recht der Stärkeren, Gehwege zuzustellen, duldet. Damit werden demokratisch erstrittene Regeln des guten Zusammenlebens willkürlich außer Kraft setzt. Wer sich ein Kraftfahrzeug anschafft darf nicht erwarten, dass die Öffent- lichkeit für diesen platzraubenden Privatbesitz uneingeschränkt und kostenlos Flächen zu m Abstellen zur Verfügung stellt – und sich diesen Platz auch nicht regelwidrig (ordnungswidrig) zulasten des Fußverkehrs aneignen. FUSS e.V. Münster hatte bereist am 04. Oktober 2020 auf seiner Webseite berichtet und die- sen Bericht am 21. Februar 2021 aktualisiert.“ Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 10 von 14 IG Fahrradstadt „Ein Ehepaar aus Hiltrup hat sich am letzten Online-Stammtisch durchgehend positiv über die MWS als Fahrradstraße geäußert. Die MWS ist die Parallelstraße zur Marktallee mit viel Au- toverkehr und Ampeln und wird als Alternative zu dieser genutzt. Die MWS ist eine Baumallee, ein komfortabler Weg mit wenig Autoverkehr und ohne Ampeln. Vor allem morgens und mit- tags ist durch das Schulzentrum sehr viel Radverkehr, auch von und zum Bahnhof. Insgesamt ein sehr entspanntes fahren, Parkmöglichkeiten sind auf Grundstü cken vorhanden. Es sollte unbedingt beidseitiges Halteverbot eingerichtet werden, damit es nicht wie auf anderen Fahr- radstraßen (z.B. Schmeddingstraße, Frauenstraße) zu Ausweichmanövern oder gar absteigen der Radfahrer in einer Fahrradstraße wegen des MIV kommt. Die Artikel in der örtlichen Presse zur Situation auf der MWS ist unserer Meinung nach sehr einseitig und stilisiert die Anwohner in eine Opferrolle. Es gibt auf der MWS eine Physiothera- piepraxis, die 3-4 Parkplätze auf eigenem Grundstück vorhält. Insbesondere der Wegfall von Parkplätzen war in der Vergangenheit ein Konfliktpunkt. Wir meinen, dass Verkehrssicherheit und Komfort von Rad - und Fußverkehr nicht aufgrund von Stehzeugen leiden dürfen. Privater Kfz-Verkehr wird heute massiv subventioniert, es braucht nicht zusätzlich großzügige Angebote an kostenlosem Parkraum. Stattdessen muss Münster endlich dem Image einer Fahrradstadt gerecht werden - und dazu gehören auch exzellente Fahrradstraßen. Wir bitten Sie also, dass Sie hier keine halben Sachen machen und in einer Fahrradstraße die neuen Qualitätsstandards, die bereits beschlossen sind, endlich einmal durchzusetzen.“ Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 11 von 14 ADFC Münsterland e. V. und VCD Münsterland e.V. „Grundsätzlich stützen wir als ökologische Verkehrsclubs die Einrichtung von Fahrradstraßen als eine sehr wichtige den RV attraktiv machende Maßnahme. Die bekannten Mängel, wie unübersichtliche Enge, bedrängender und vordrängender KFZ - Verkehr, Dooring-Gefahr, Nicht-Erkennbarkeit dieser grundsätzlich sehr wirkungsvollen Füh- rungsform will die Stadt Münster mit ihren Qualitätsstandards (Beschluss 0151/2019) erfreuli- cherweise beseitigen. Das halten wir für dringend erforderlich, um Radfahrende, überhaupt den Radverkehr stärker ins Sichtfeld zu bringen. Ein – subjektives - Unsicherheitsempfinden hält immer noch einen zu großen Anteil von Menschen grundsätzlich oder zumindest häufig vom Radfahren ab. Diese Unsicherheit zu beseitigen, das sollte nicht nur wegen des Klima- schutzes für uns alle eine wichtige Aufgabe sein. [Hittorfstraße] Zur Max-Winkelmann-Straße: Wir halten hier die Alternative „Kein Fahrradparken auf der Fahrbahn“ für notwendig. Bei einseitigem Fahrbahn -KFZ-Parken werden die Qualitätsstan- dards zu sehr unterschritten. Außerdem ist der FV nicht komfortabel. Eine deutliche Reduzie- rung des KFZ-Parkens entspricht der Beschlusslage der Stadt Münster (RVK 2025), den RV besonders zulasten des ruhenden KFZ-Verkehrs zu fördern. Mit den Praxen sollte besprochen werden, wie mobilitätseingeschränkten Patientinnen und Patienten der Zugang gesichert bleibt. Abschließend noch einige generelle Anmerkungen: Vorrangig sollten Fahrradstraßen fertig gestellt werden, die Teil zügiger Radschnellverbindungen (Velorouten) in die Stadtregion be- treffen. Denn hier werden in der Regel die klimawirksamsten Effekte erreicht. Eine singuläre Abweichung von den Standards in geringem Maße an weniger wichtigen Fahr- radstraßen halten wir für akzeptabel, wenn insbesondere bei den Radschnellverbindungen die Abweichung mittels besonders qualifizierender Maßnahmen komp ensiert wird. Abwägungs- prozesse mit dem ruhenden KFZ -Verkehr sollten in der Regel zugunsten des sicheren und zügigen RV entschieden werden. Ein singuläres Unterschreiten der vier Meter Roteinfärbung halten wir für akzeptabler als ein Unterschreiten des grauen Sicherheitstrennstreifens. 75cm klingen als Sicherheitsstreifen realistischer als 50cm. Eine generelle Beteiligung an den Entscheidungsprozessen von Betroffenen, Öffentlichkeit und Verbänden begrüßen wir, um die Akzeptanz zu erhöhen. Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nach den ersten inzwischen fertig gestellten Fahrradstraßen freuen wir uns nun über jede weitere Fahrradstraße, die Sie in den nächsten Jahren mit den Qualitätsstandards umsetzen. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 12 von 14 AUSBLICK | weiteres Vorgehen Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden im Rahmen einer öffentlichen digitalen Informa- tionsveranstaltung vorgestellt. Anschließend wird die Verwaltung einen Vorschlag zum weite- ren Vorgehen erarbeiten und der Bezirksvertretung-Hiltrup zum Beschluss vorlegen. Bis dahin werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen. Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 13 von 14 ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte Informationsfaltblatt Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 14 von 14 Rückfrankierte Beteiligungspostkarte
Anlage 1_Max-Winkelmann-Straße Lageplan
20 Zeichen
Anlage 1 V/0459/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Marktallee
- Max-Winkelmann-Straße
- Hanses-Ketteler-Straße
- Heideggerstraße
- Schmeddingstraße
- Frauenstraße
- Hittorfstraße
- Albersloher Weg 33
- Am Klosterwald
- Glasuritstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0459/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 25.05.2021 15:13