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V/0459/2021

Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (inkl. Teilbereich Am Klosterwald)

Vorlagen 26.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 17.06.2021, TOP 6.3

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Bürgerbeteiligung_MWS_Dokumentation

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Ansehen

Anlage 1_Max-Winkelmann-Straße Lageplan

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Ansehen

Anlage A

2348 Zeichen

Anlage A zur V/0459/2021 
Kurzüberblick 
Bei der Max-Winkelmann-Straße handelt es sich um eine bestehende Fahrradstraße. Im Juni 
2020 wurde die Fahrradstraße entsprechend der neuen Qualitätsstandards rot eingefärbt. Da zu 
diesem Zeitpunkt viele Anregungen und Rückfragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind, 
wurden nach Roteinfärbung die geplanten Kfz-Halteverbote nicht eingeführt und es wurde ein 
umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Nach stattgefundener informeller Bür-
gerbeteiligung sieht die vorliegende Beschilderungsplanung eine Kompromisslösung zur Neuord-
nung des parkenden Kfz-Verkehrs vor. Demnach dürfen Kraftfahrzeuge zukünftig auf der nördli-
chen Seite aufgesattelt parken, auf der südlichen Seite ist das Kfz-Parken durch Halteverbote 
unterbunden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes auf der Fahrradstraße Max-
Winkelmann-Straße zur Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs“. 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beschlussvorlage

9910 Zeichen

V/0459/2021 
V/0459/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (inkl. Teilbereich 
Am Klosterwald) 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Neuordnung des Kfz-Parkens auf der Max -Winkelmann-Straße, inklusive des Teilberei-
ches der Straße Am Klosterwald,  gemäß dem Plan vom 25.05.2021 mit Änderungen aus 
dem Bürgerbeteiligungsverfahren (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.000 € entste-
hen. Einnahmen werden nicht erwartet.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
  
 
 
 
Schilder, Mon-
tage usw. Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2021 2.000 
Ergebnis 2.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im  Haushaltsplan 2021 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
02.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0459/2021 
Anlass und bisheriger Prozess 
 
Die Max -Winkelmann-Straße verläuft südlich der Marktallee und verbindet auf direktem Wege den 
Bahnhaltepunkt in Hiltrup mit dem Schulzentrum. Neben ihrer primären Funktion als Wohnstraße (Er-
schließungsstraße) zeigen sich weitere Nutzungsansprüche durch Praxen (Physiotherapie, Logopä-
die) und Dienstleistungen sowie Kfz -Parkraum für Anliegende und Bahnreisende. Darüber hinaus ist 
die Max-Winkelmann-Straße im B estand bereits eine Fahrradstraße. Aufgrund dieser Aufgaben und 
Anforderungen hat sie – insbesondere zu Schulzeiten – eine hohe Bedeutung für den Rad- und Fuß-
verkehr. 
 
 
Abb. 1: Lage der Max-Winkelmann-Straße in Münster-Hiltrup 
 
Im Juni 2020 wurde die Max -Winkelmann-Straße gemäß den neuen Qualitätsstandards für Fahr-
radstraßen umgestaltet und die Fahrbahn dementsprechend rot eingefärbt. Da zu diesem Zeitpunkt 
viele Anregungen und Rückfragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind, wurden nach Roteinfär-
bung die geplanten Kfz -Halteverbote nicht eingeführt und es wurde ein  umfassendes Bürgerbeteili-
gungsverfahren durchgeführt. Aus diesem Beteiligungsprozess resultiert die vorliegende Beschilde-
rungsplanung.  
 
Umfassende Bürgerbeteiligung 
  
Um auf die Anregungen reagieren und die Rückfragen beantworten zu können, hat zwischen Februar 
/ März bzw. im April dieses Jahres eine umfassende informelle Bürgerbeteiligung stattgefunden, in 
der auch verschiedene Planungsvarianten vorgestellt wurden. Um der Bürgerschaft die Möglichkeit 
der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadtverwaltung ein Kommunikationsange-
bot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bausteine beinhaltete. Durch die Kombination 
von Printmedium und digitaler Informationsplattform konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen 
und zum Mitmachen mot iviert werden. Das Fahrradbüro hat diesen Prozess als zentrale Anlaufstelle 
begleitet. In diesem informellen Beteiligungsprozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger 
zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden ist.

- 3 - 
V/0459/2021 
Die nachfolgenden Varianten der Straßenraumaufteilung wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung 
diskutiert.  
  
 
          Abb. 2: Bestandssituation           Abb. 3: Einseitiges Halteverbot  Abb. 4: Kein Fahrbahnrand-Parken 
 
Insgesamt sind 105 Postkarten sowie 11  Emails und 5 Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegan-
gen und dokumentiert worden.  
 
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich 
Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfs traße haben sich die Ver-
bände ADFC, Fuß e.V. – Ortsgruppe Münster und die IG Fahrradstadt geäußert. 
 
Die vollständige Dokumentation der schriftlich durchgeführten Beteiligung ist als Anhang mit aufge-
führt. 
 
In einem digitalen öffentlichen Infotermin am 26. April 2021 wurden die Planungen noch einmal erläu-
tert, die Anregungen aus der Bürgerschaft vorgestellt, bewertet und diskutiert. Rund 40 interessierte 
Bürgerinnen und Bürger haben an der Veranstaltung teilgenommen und sind mit der Verwaltung ins 
Gespräch gekommen.  
 
Planung (nach Bürgerbeteiligung) 
 
Im Zuge der Beteiligung der Bürgerschaft wurden noch Modifizierungen der ursprünglichen Planung 
vorgenommen. Nachfolgend wird der Vorschlag der Verwaltung dargestellt und erläutert.  
 
Neuordnung des Kfz-Parkens 
Die vorliegende Planung sieht die Einrichtung von Halteverboten auf der südlichen Seite unter Beibe-
haltung des aufgesattelten Kfz -Parkens auf der Nordseite der Max -Winkelmann-Straße vor (Abb. 5). 
Der Gehweg auf nördlicher Seite wird somit zukünftig durch parkende Kraftfahrzeuge auf 1,15 m ein-
geschränkt, während der Gehweg auf südlicher Seite in voller Breite zur Verfügung steht. Außerhalb 
der Baumscheiben lässt der Gehweg auf südlicher Seite mit ca. 2,35 m Platz für das Begegnen der 
zu Fuß Gehenden.

- 4 - 
V/0459/2021 
 
                         Abb. 5: Südliches Halteverbot/Aufgesatteltes Parken auf der Nordseite 
 
Für Halteverbote auf der südlichen Seite spricht die Straßenbeleuchtung, die dem Fußverkehr auf 
dieser Seite zusätzlich zugutekommt. 
 
Um bei Bedarf die Stellplatz verfügbarkeit für Menschen mit besonderen Anforderungen sicherzustel-
len, können nachträglich Behindertenstellplätze auf der nördlichen Seite integriert werden.  
 
In der vorliegenden Planung werden die neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Be-
schlussvorlage V/0151/2019) nicht vollumfänglich umgesetzt, jedoch konnte für diese spezifische 
baulich-räumliche Situation ein geeigneter Kompromiss erarbeitet werden. Durch das einseitige Kfz -
Parken verbleibt auf der Max -Winkelmann-Straße, zwischen den Stra ßen Am Klosterwald und Han-
ses-Ketteler-Straße, eine Fahrgasse von ungefähr 3,70 m ohne Sicherheitsbereich zu den parkenden 
Kraftfahrzeugen (50-75 cm). Im Beteiligungsverfahren wurde sich auf die hier dargestellte Kompro-
misslösung verständigt, da bei dieser  Variante ca. 20 Kfz -Stellplätze in einem Teilabschnitt erhalten 
bleiben und so die Kfz -Erreichbarkeit von Praxen, Dienstleistern und Anliegenden ohne eigenen 
Stellplatz gewährleistet ist.  
 
Entfall von Pkw-Stellplätzen 
 
Anzahl möglicher Stellplätze  
Die Stellplatzzählung der Verwaltung hat ergeben, dass auf dem gesamten Streckenabschnitt der 
Fahrradstraße, d. h. (von West nach Ost) beginnend am Schulzentrum Hiltrup, über die Straßen Am 
Klosterwald und Max-Winkelmann-Straße und endend am Fuß- und Radweg-Durchstich zur Glasurit-
straße ca. 70 Kfz-Abstellmöglichkeiten vorhanden sind (teils in baulich angelegten Parkbuchten, teils 
als aufgesatteltes Parken am Fahrbahnrand).  
 
Erhebung parkender Kfz 
Parkerhebungen haben aufgezeigt, dass im Durchschnitt circa 40 – 45 Kfz parkten. An Tagen mit 
max. Parkaufkommen parkten circa 50 Fahrzeuge auf der Fahrradstraße. Da im Bereich der Straße 
Am Klosterwald und im Bereich der Max-Winkelmann-Straße östl. der Hanses-Ketteler-Straße Park-
buchten bzw. markierte Parkbereiche  vorhanden sind (und auch weiterhin bestehen bleiben), ist die 
Anzahl der abgestellten Pkw in diesen Abschnitten annähernd gleichbleibend. Auf der Max-
Winkelmann-Straße, zwischen diesen beiden Abschnitten, variieren die Werte stärker, da das Parken 
hier nicht vorgegeben ist. In diesem Bereich ist ein Spitzenwert von 20 abgestellten Kfz ermittelt wor-
den. 
 
Anzahl verbleibender Stellplätze 
Durch das Halteverbot auf Südseite entfallen auf der Fahrradstraße zwischen der Straße am Kloster-
wald und Hanses-Ketteler-Straße ungefähr 20 mögliche Stellplätze. Auf nördlicher Seite verbleiben in 
diesem Bereich ungefähr 20 mögliche Stellplätze. Auf der gesamten Fahrradstraße verbleiben somit 
ca. 50 Kfz-Stellplätze.

- 5 - 
V/0459/2021 
Nachfolgend sind weitere Themen aus der Bürgerbeteiligung aufgeführt.  
 
Parkraumbewirtschaftung 
In der Bürgerschaft kam die Frage nach einer Parkraumbewirtschaftung in der Max -Winkelmann-
Straße und betreffender Umgebung auf. Diese Fragestellung kann im Rahmen des integrierten Park-
raumkonzeptes behandelt werden. Dieses Konzept hat zum Ziel, das Thema Parken in Münster nach 
einheitlichen Maßstäben und mit einem einheitlichen Maßnahmenrepertoire - anpassbar und an-
wendbar auf die jeweiligen Gegebenheiten in den Quartieren - zu behandeln. Mit ersten Ergebnissen 
ist Ende 2022 zu rechnen. Aufbauend auf diese m Konzept, werden Aussagen und mögliche Maß-
nahmen zur Max-Winkelmann-Straße und der Umgebung erfolgen können.  
 
Verkehrsberuhigung 
Für den Themenbereich Verkehrsberuhigung lassen die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft ver-
muten, dass sich viele Autofahrende  nicht an das geltende Tempolimit von 30 km/h halten. Die Ver-
waltung wird hier entsprechende Messungen und Kontrollen veranlassen. Sollten sich trotz geringer 
Fahrgassenbreiten erhöhte Kfz -Durchschnittsgeschwindigkeiten nachweisen lassen, sind bauliche 
Maßnahmen (z.B. Fahrbahnschwellen) zu prüfen. 
 
Die angeregte Einrichtung eines Einbahnstraßensystems wird aus verkehrsplanerischer Sicht als 
nicht zielführend angesehen, da Beobachtungen zeigen, dass hierdurch die Geschwindigkeiten wie 
auch Parksuchverkehre zunehmen 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca. 2.000  €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem 
KAG aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Beschilderungsplan 
Anlage 2: Ergebnisse Bürgerbeteiligung

Anlage 2_Bürgerbeteiligung_MWS_Dokumentation

25816 Zeichen

Fahrradstraße  
Max-Winkelmann-Straße 
 
Dokumentation der Bürgerbeteiligung: 
26. Februar bis 5. März 2021 
 
 
 
 
Die Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße (Foto: Stadt Münster)  
Anlage 2 zur Vorlage V/0459/2021

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
Seite 2 von 14 
 
INHALT 
 
HINTERGRUND | Anlass        Seite 3 
INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten  Seite 4 
AUFBEREITUNG | Sammeln, Ordnen und Strukturieren    Seite 5 
STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr Seite 9 
AUSBLICK | weiteres Vorgehen       Seite 12 
ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte  Seite 13 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt 
Fahrradbüro der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 0251 / 492 – 7212 
E-Mail: fahrradbuero@stadt-muenster.de

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
Seite 3 von 14 
 
HINTERGRUND | Anlass 
 
Die Max-Winkelmann-Straße in Hiltrup verläuft südlich der Marktallee und verbindet den Bahn-
haltepunkt mit dem Schulzentrum. Dadurch hat die Max-Winkelmann-Straße unterschiedliche 
Funktionen: Als Erschließungsstraße dient sie der Anwohnerschaft und den ansä ssigen Pra-
xen (Physiotherapie, Logopädie) sowie Dienstleistern. Der Verkehrsraum wird darüber hinaus 
sowohl von der Anwohnerschaft, als auch von Besucherinnen und Besuchern der Marktallee 
sowie von Bahnreisenden als Kfz -Parkraum genutzt. Gleichzeitig ist d ie Max-Winkelmann-
Straße – insbesondere zu Schulzeiten – eine wichtige Radverkehrsverbindung. Es zeigen sich 
also unterschiedliche Nutzungsansprüche. 
Im Sommer 2020 wurde die Max-Winkelmann-Straße vom 30. Juni bis zum 10. Juli entspre-
chend der städtischen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen baulich umgestaltet. Auf ganzer 
Länge wurde eine rote Epoxidharzbeschichtung aufgetragen, die die Funktion der Max -Win-
kelmann-Straße als Fahrradstraße verdeutlichen soll. 
Neben der Roteinfärbung sollte die nutzbare Fah rbahn durch Kfz-Halteverbote für den Rad-
verkehr verbreitert werden. Aufgrund von zahlreichen Hinweisen und Anregungen aus der Be-
völkerung wurden die geplanten Kfz -Halteverbote nicht eingeführt und bleiben auch bis zu 
einer politischen Entscheidung durch die zuständige Bezirksvertretung Hiltrup ausgesetzt.  
Aufsuchende Gesprächssituationen mit der Anwohnerschaft sind durch die angekündigte Vor-
Ort-Begehung der Verwaltung entstanden. Hierdurch konnte ein direkt-persönlicher Meinungs-
austausch gelingen. 
Eine für Ende  Oktober geplante Präsenz -Informationsveranstaltung musste hingegen auf-
grund steigender Corona-Infektionszahlen kurzfristig abgesagt werden. Hier sollten die Ziele 
der Planungen erläutert und unterschiedliche Aspekte sowie Anregungen aus der Bürgerschaft 
diskutiert werden. 
Um trotzdem die Expertise der Anwohnerschaft und von weiteren Verkehrsteilnehmenden ein-
zuholen, wurde es angesichts der aktuellen Pandemiesituation erforderlich, kontaktlose Betei-
ligungsmöglichkeiten anzubieten und in der Ausgestaltung des Partizipationsprozesses flexi-
bel zu reagieren.  Daher sind andere Beteiligungsformate realisiert worden, die nachfolgend 
dargestellt werden. 
 
 
Lage im Stadtgebiet (Kartengrundlage: Stadt Münster)

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
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INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten 
 
Um die Bürgerschaft über das Vorhaben an der Max-Winkelmann-Straße umfassend informie-
ren und gleichzeitig die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die 
Stadtverwaltung einen Kommunikationskanal aufgebaut, der sowohl digitale als auch analoge 
Bausteine beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplatt-
form sowie der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro  konnte eine breite Öf-
fentlichkeit angesprochen und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Betei-
ligungsprozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein 
sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden ist. Dadurch, dass Materialien auch online veröffent-
licht wurden, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und sehr diffe-
renzierte (qualitativ hochwertige) Rückmeldungen an die Stadtverwaltung geben. 
Als Print-Medium ist ein Informationsfaltblatt erstellt worden, in dem Ziel und Zweck der Qua-
litätsstandards für Fahrradstraßen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsraum verständ-
lich beschrieben worden sind. Durch die visuelle Darstellung der Bestandssituation sowie der 
Möglichkeit des einseitigen Parkens und die vollumfängliche Umsetzung der Fahrradstraßen-
Qualitätsstandards konnten die Auswirkungen auf den Straßenraum umfassend abgebildet 
werden. Dieses Informationsfaltblatt ist, samt rückfrankierter Beteiligungspostkarte, an die ent-
sprechenden Haushalte im Quartier gegangen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind auf 
dem Postweg benachrichtigt worden. Auf der Beteiligungspostkarte hatten die Bürgerinnen 
und Bürger die Möglichkeit, der Stadtverwaltung schriftlich Hinweise und Anregungen zum 
Vorhaben mitzuteilen. Zusätzlich konnten alle Interessierten die Informationen zu den Planun-
gen an der Max-Winkelmann-Straße online unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrspla-
nung/mit-dem-rad/fahrradstrassen/max-winkelmann-strasse einsehen. 
Vom 26. Februar bis zum 5. März konnte sich die interessierte Öffentlichkeit schriftlich und 
telefonisch im Fahrradbüro melden. Insgesamt sind 105 Postkarten sowie 11  Emails und 5  
Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegangen und dokumentiert worden. Die  Hinweise und 
Anregungen auf den Beteiligungskarten wurden digitalisiert und mit den weiteren Anmerkun-
gen strukturiert und den Themenfeldern „Parken“, „Verkehrsberuhigung“, „Kontrolle“ und  
„Sonstiges“ zugeordnet. Dabei haben viele Bürgerinnen und Bürger mehrere Themen gleich-
zeitig angesprochen. Sie sind in aufbereiteter und aggregierter Form im nächsten Kapitel auf-
geführt.  
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im 
Bereich Verkehr sowie das Schulzentrum als wichtigen „Vor -Ort-Akteur“ um eine Stellung-
nahme gebeten. Dem sind die Vereine Fuß e. V., IG Fahrradstadt, ADFC sowie der VCD nach-
gegangen.

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
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AUFBEREITUNG | Sammeln, Ordnen und Strukturieren 
 
Themenfeld Parken 
Viele der im Fahrradbüro eingegangenen Rückmeldungen beziehen sich auf die Auswirkun-
gen der im Informationsfaltblatt dargestellten Straßen raumaufteilungen. Dabei wird deutlich, 
dass der Pkw -Parkdruck im gesamten Quartier wahrgenommen wird und der Straßenraum 
oftmals auch von „Fremdparkern“ bzw. Nicht-Anliegern (bedingt durch die Nähe zur Marktallee 
mit vielfältigen Einzelhandels - und Dienstleistungsgeschäften sowie dem im westlichen Be-
reich gelegenen Schulzentrum) in Anspruch genommen wird. 
Es wird die Sorge geäußert, dass  sich durch eine neue Straßenraumaufteilung der ruhende 
Verkehr in die Nebenstraßen verlagert und damit die Problematik des Parkdrucks noch zu-
sätzlich verstärkt wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch vielfach betont worden, dass 
ausreichend breite Fahrgassen für die schnelle Durchfahrt von Rettungskräften, Einsatzwagen 
und Müllabfuhr notwendig sind.  Insgesamt wird deutlich, dass bei den Planungen zur Max -
Winkelmann-Straße die Auswirkungen auf das gesamte Quartier mitbetrachtet werden müs-
sen.  
Die an die Max -Winkelmann-Straße angrenzenden Nebenstraßen sind durch enge Straßen-
querschnitte geprägt. Um auch hier Raum für alle Verkehrsteilnehme nden zu schaffen, sind 
aus der Bürgerschaft Ideen für mögliche Straßenraumaufteilungen gekommen , wie die Zu-
sammenfassung der Gehwege auf eine Straßenseite, die Neuordnung der Parkstände durch 
einseitiges Parken im 45°- bzw. 90°-Winkel sowie die Nutzung der Gehwege samt Fahrbahn 
als „Shared Space“. 
In Hinblick auf die Straßenraumaufteilung der Max -Winkelmann-Straße wird aus den Rück-
meldungen der Bürgerschaft ersichtlich, dass sich eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung 
der Bestandssituation oder aber d ie Einführung von einseitigem Parken ausspricht. Die voll-
umfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards wird aufgrund des hohen Parkdrucks im ge-
samten Quartier nur von wenigen Verkehrsteilnehmenden präferiert. 
Nachfolgend wird dieses Meinungsbild mit den diversen Rückmeldungen vorgestellt: 
 
Beibehaltung der Bestandssituation (beidseitiges Parken) 
Aufgrund des Parkdruckes im Quartier plädiert ein Teil der Bürgerschaft für eine Beibehaltung 
der Bestandsituation, d. h. der (geduldeten) Möglichkeit des beidseitigen Parkens auf der Max-
Winkelmann-Straße. Insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner in Mietwohnungen haben 
oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Kfz auf dem Grundstück abzustellen. 
Bei der Schaffung von Parkraum auf den Grundstücken wird die evtl. damit einhergehende 
Versiegelung von Vorgärten kritisch gesehen. Zudem sehen einige Personen durch die auf 
den Grundstücken stattfindenden Ein- und Ausparkvorgänge ein erhöhtes Gefährdungspoten-
tial von Verkehrsteilnehmenden. Einige Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass die 
Schaffung von Pkw-Stellflächen im Bestand nicht möglich ist.  
Die Beibehaltung der bestehenden Situation führt nach Aussage der Befürworter zu einer ma-
ximalen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden, da die Verengung der Fahrbahn eine 
langsame und bedachte Verhaltensweise erforderlich macht. Zudem werde den Zufußgehen-
den durch eine Veränderung der Straßenraumaufteilung nicht mehr Platz als bisher einge

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
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räumt, da die Gehwegbreiten durch die Baumscheiben eingeschränkt bleiben.  Einige Bürge-
rinnen und Bürger fürchten, dass mit der Schaffung von  breiten Fahrgasen die Max -Winkel-
mann-Straße eine attraktive „Parallelroute“ zu der Marktallee darstellten könnte. 
 
Seitens der Verwaltung sind Verkehrszählungen durchgeführt worden, die das Verkehrsauf-
kommen an der Max-Winkelmann-Straße zu einer exemplarischen Spitzenstunde am Morgen 
zeigen. Einige Rückmeldungen aus der Bürgerschaft beziehen sich darauf und geben den 
Hinweis, dass außerhalb dieser Spitzenstunde kaum Radfahrende und Zufußgehende in dem 
Quartier unterwegs sind und damit auch die Einrichtung einer Fahrradstraße hinfällig wird. 
 
Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes 
Die Möglichkeit der Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes wird von einigen Bürgerinnen 
und Bürgern begrüßt, da dies aus ihrer Sicht eine gute Kompromisslösung für alle Ver kehrs-
teilnehmenden darstellt: Die Verlagerung von Pkw-Parkverkehren in die Nebenstraßen wäre 
noch verträglich und den Zufußgehenden und Radfahrenden könne dennoch mehr Raum als 
bisher gegeben werden. 
Pkw-Stellflächen sind insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, 
um den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden  und die alltägliche Versorgung si-
cherzustellen. Hierbei ist auch die Idee eingebracht worden, diese Stellflächen in Verbindung 
mit Anwohner-Parkausweisen zu kombinieren. 
Ein weiterer Vorteil des einseitigen Wegfalls von (geduldeten) Pkw-Stellflächen wird darin ge-
sehen, dass durch eine durchgehend gerade Fahrt die Sicherheit erhöht wird („kein Schlan-
genlinien-Fahren mehr“). Aus der Anwohnerschaft wurde der Wunsch geäußert, die Haltever-
bote auf der nördlichen Fahrbahnseite zu installieren. 
 
Vollumfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards 
Insbesondere während der Schulzeiten herrscht ein hohes Aufkommen an Radfahrenden und 
Zufußgehenden in der Max -Winkelmann-Straße. Die vollumfängliche Umsetzung der Fahr-
radstraßen-Qualitätsstraßen schafft Raum für diese Verkehrsteilnehmenden. Anregungen aus 
der Bürgerschaft verdeutlichen, dass durch eine Ausdehnung der Fahrgassenbreite die Si-
cherheit insbesondere für schwache und unsichere Verkehrsteilnehmenden einen Gewinn dar-
stellt, v. a. bei Begegnungsverkehren mit Pkw (Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, 
mobilitätseingeschränkte Personen, etc.). 
Sollte Parkraum wegfallen, wird der Wunsch geäußert, unbürokratisch Hilfestellung zur Um-
widmung der Vorgärten zu Garagen bzw. Pkw-Stellflächen zu geben. 
Neben dem Meinungsbild zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Straßenraumaufteilun-
gen sind zahlreiche weitere Anregungen zum Thema Verkehr an der Max-Winkelmann-Straße 
eingegangen.

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
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Zielgerichtete Steuerung des Parkplatzangebotes und – nachfrage 
Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft machen deutlich, dass die Steuerung und Bewirt-
schaftung des Parkraumes in der Max-Winkelmann-Straße, aber auch in dem gesamten Quar-
tier zentrales Themenfeld ist, was insbesondere die Anliegerschaft beschäftigt.  
Es sind diverse Hinweise eingegangen, bei der die Einführung von Parkausweisen angeregt 
wird – für  
a) die Anwohnerschaft bzw.  
b) nur der Anwohnerschaft in Mietwohnungen bzw.  
c) der Anwohnerschaft, die keine Stellplätze auf Grundstücken vorweisen können;  
d) Parkausweise für Externe, wie bspw. Besucher, Handwerksbetriebe, Pflege - und Lie-
ferdienste sowie die Idee  
e) eine Anwohnerparkzone im ganzen Quartier Max-Winkelmann-Straße / Leibnitzstraße 
/ Hanses-Ketteler-Straße / Heideggerstraße / Am Klosterwald  
einzurichten.  
Überdies wird die Notwendigkeit der Schaffung von Parkmöglichkeiten insbesondere für ältere 
und mobilitätseingeschränkte Menschen (v. a. an den an der Max-Winkelmann-Straße ansäs-
sigen Praxen und Dienstleistungsbetrieben) betont. Auch die Einrichtung von Kurzzeit -Park-
plätzen (2 h) wird als Idee eingebracht. Grundsätzlich werden Möglichkeiten zum kurzzeitigen 
Be- und Entladen von Pkw gewünscht.  
Eine weitere Anregung zur Schaffung von Parkraum ist die Festsetzung entsprechender Pkw-
Stellplätze im Prozess der Baugenehmigung, wenn bspw. ein Ein- durch ein Mehrfamilienhaus 
ersetzt wird. 
Um das Parkplatzangebot auch optisch kenntlich zu machen , gibt es Hinweise aus der Bür-
gerschaft, die Parkstände mit Hilfe von entsprechenden (Boden -)Markierungen einzuzeich-
nenzu kennzeichnen. (Tiefgaragen-)Ausfahrten sollten hierbei berücksichtigt werden. 
 
Themenfeld Verkehrsberuhigung 
Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 
30 km/h. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft lassen vermuten, dass sich viele Autofah-
rende nicht an dieses Tempolimit  halten. Gleichzeitig wird die Sorge geäußert, dass diese 
Problematik durch eine Verbreiterung der Fahrgasse noch verstärkt wird. 
Daher wird in vielen Rückmeldungen nicht nur die Forderung nach Geschwindigkeitskontrollen 
laut, sondern auch die Einschränkung der Geschwindigkeiten durch bauliche Maßnahmen, wie 
bspw. „Freiburger Kegel“. Eine weitere Idee ist die Aufstellung von Tempo-Displays, durch die 
Autofahrende für ihre Geschwindigkeit sensibilisiert werden. 
Weitere Anmerkungen beziehen sich auf Durchfahrtsverkehre, die in der Max -Winkelmann-
Straße als problematisch angesehen werden. Zur Lösung sind Ideen wie eine Sperrung für 
Durchfahrtsverkehre bzw. die Sperrung für Lkw-Durchfahrtsverkehre (mit dem Zusatz Anlieger 
frei) eingebracht worden. Zudem wird auch die Einrichtung als Einbahnstraße oder aber auch 
die Einrichtung eines Einbahnstraßen-Systems im ganzen Quartier diskutiert.

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
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Themenfeld Kontrolle 
Die Kontrolle von Verkehrsregeln ist für viele Bürgerinnen und Bürger zentral es Element um 
alle Nutzerinnen und Nutzer zu sensibilisieren und ggf. auch zu sanktionieren. 
Zusätzlich zu geforderten Geschwindigkeitskontrollen wird die Kontrolle von Parkverboten im 
gesamten Quartier (wie bspw. das zeitweilige Parkverbot „Am Klosterwald“) eingebracht, damit 
die Sicherheit für die Radfahrenden und Zufußgehenden erhöht werden kann.  
Weiterhin wird die Kontrolle der Garagennutzungen angeregt, da einige Bürgerinnen und Bür-
ger vermuten, das s Garagen an der Max -Winkelmann-Straße zum Teil nicht als Pkw -Stell-
platz, sondern für andere Nutzungen zweckentfremdet werden. 
 
Themenfeld Sonstiges 
Mithilfe der Bürgerbeteiligung sind auch diverse Einzelanregungen gesammelt worden, welche 
die Verkehrssituation im gesamten Quartier rund um die Max-Winkelmann-Straße betreffen. 
Um die Sicherheit insbesondere an Kreuzungsbereichen zu erhöhen ist die Anregung einge-
gangen, die Sichtbeziehungen an diesen Stellen durch freizuhaltende Sichtdreiecke zu v er-
bessern.  
Auch die Idee der Aufstellung des Verkehrzeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeu-
gen“ zielt auf die Erhöhung der Sicherheit im Straßenraum ab. 
Aus der Bürgerschaft ist darüber hinaus der Hinweis gekommen, im Quartier Lastenrad-Stell-
plätze zu schaffen und damit diese alternative Mobilitätsform zu stärken. 
Des Weiteren ist angeregt worden, in den Nebenstraßen die Qualität der Gehwege sowie die 
Straßenbeleuchtung zu prüfen, um dort insbesondere den Zufußgehenden komfortable und 
sichere Anlagen zu bieten.

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STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr 
 
Fuß e. V., Ortsgruppe Münster 
„Kurz nach der Umgestaltung der Max -Winkelmann-Straße zur Fahrradstraße fiel uns sehr 
positiv auf , dass der Gehweg zwischen Glasuritstraße und Hanses-Ketteler-Straße nicht 
mehr zugeparkt und endlich vernünftig zu Fuß begangen werden kann. Aus diesem Grund 
verfolgt FUSS e.V. Münster mit großem Interesse die Umgestaltung der Fahrradstraßen in 
Münster und die Diskussion zum Gehwegparken an diesen (zum Beispiel auch an der Hittorf-
straße mit ähnlichen Gehwegbreiten und ebenfalls Baumscheiben). 
Beachtenswert finden wir die Grafiken zum Parken ( Bestandssituation und einseitiges Kfz-
Halteverbot) auf der für die Max-Winkelmann-Straße eingerichteten Webseite  und möchten 
wie folgt Stellung dazu nehmen: 
Der Gehweg links und rechts der Max -Winkelmann-Straße ist gerade ausreichend breit. Da-
zwischen wird der Gehweg von den vorhandenen Baumscheiben verschmälert. Zwischen die-
sen Baumscheiben (und generell) darf bereits heute nicht auf dem Gehweg geparkt werden, 
denn in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO) 
heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für 
den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl-
fahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Zu betonen ist noch, dass weder durch VZ 315-
ff (es gibt 32 Varianten) noch durch Parkflächenmarkierungen das Gehwegparken angeordnet 
ist (und nur nach Anordnung ist es erlaubt!). Hier findet vermutlich die Arbeitsanweisung 2020 
der Verkehrsüberwachung Anwendung, die nach unserer Auffassung jedoch Unrecht (willkür-
lich) ist und noch einer Prüfung durch eine höhere Stelle bedarf. FUSS e.V. Münster hat dazu 
bereits Stellung bezogen. 
Folgendes sollte mit den Kritiker/-innen des Parkverbots einmal thematisiert werden: Dass es 
bereits heute (im Bestand) ausschließlich erlaubt ist, auf der Fahrbahn zu parken, was sich 
wiederum durch die dafür zu sch male Fahrbahn ausschließt (wenngleich die StVO hier sehr 
unklar formuliert und „schmal“ bzw. „eng“ nicht näher definiert ist). Und dies ist dabei vollkom-
men unabhängig der Tatsache, dass die Max-Winkelmann-Straße eine Fahrradstraße ist. 
Es ist für uns – ganz unabhängig von der Situation und den Plänen für die Max-Winkelmann-
Straße – beschämend, wie die Stadt Münster geltendes Recht zu Lasten der schwächeren 
Verkehrsteilnehmer/-innen missachtet und das Recht der Stärkeren, Gehwege zuzustellen, 
duldet. Damit werden demokratisch erstrittene Regeln des guten Zusammenlebens willkürlich 
außer Kraft setzt. Wer sich ein Kraftfahrzeug anschafft darf nicht erwarten, dass die Öffent-
lichkeit für diesen platzraubenden Privatbesitz uneingeschränkt und kostenlos Flächen zu m 
Abstellen zur Verfügung stellt – und sich diesen Platz auch nicht regelwidrig (ordnungswidrig) 
zulasten des Fußverkehrs aneignen. 
FUSS e.V. Münster hatte bereist am 04. Oktober 2020 auf seiner Webseite berichtet und die-
sen Bericht am 21. Februar 2021 aktualisiert.“

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IG Fahrradstadt 
„Ein Ehepaar aus Hiltrup hat sich am letzten Online-Stammtisch durchgehend positiv über die 
MWS als Fahrradstraße geäußert. Die MWS ist die Parallelstraße zur Marktallee mit viel Au-
toverkehr und Ampeln und wird als Alternative zu dieser genutzt. Die MWS ist eine Baumallee, 
ein komfortabler Weg mit wenig Autoverkehr und ohne Ampeln. Vor allem morgens und mit-
tags ist durch das Schulzentrum sehr viel Radverkehr, auch von und zum Bahnhof. Insgesamt 
ein sehr entspanntes fahren, Parkmöglichkeiten sind auf Grundstü cken vorhanden. Es sollte 
unbedingt beidseitiges Halteverbot eingerichtet werden, damit es nicht wie auf anderen Fahr-
radstraßen (z.B. Schmeddingstraße, Frauenstraße) zu Ausweichmanövern oder gar absteigen 
der Radfahrer in einer Fahrradstraße wegen des MIV kommt.  
Die Artikel in der örtlichen Presse zur Situation auf der MWS ist unserer Meinung nach sehr 
einseitig und stilisiert die Anwohner in eine Opferrolle. Es gibt auf der MWS eine Physiothera-
piepraxis, die 3-4 Parkplätze auf eigenem Grundstück vorhält.  
Insbesondere der Wegfall von Parkplätzen war in der Vergangenheit ein Konfliktpunkt. Wir 
meinen, dass Verkehrssicherheit und Komfort von Rad - und Fußverkehr nicht aufgrund von 
Stehzeugen leiden dürfen. Privater Kfz-Verkehr wird heute massiv subventioniert, es braucht 
nicht zusätzlich großzügige Angebote an kostenlosem Parkraum. Stattdessen muss Münster 
endlich dem Image einer Fahrradstadt gerecht werden - und dazu gehören auch exzellente 
Fahrradstraßen. 
Wir bitten Sie also, dass Sie hier keine halben Sachen machen und in einer Fahrradstraße die 
neuen Qualitätsstandards, die bereits beschlossen sind, endlich einmal durchzusetzen.“

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ADFC Münsterland e. V. und VCD Münsterland e.V. 
„Grundsätzlich stützen wir als ökologische Verkehrsclubs die Einrichtung von Fahrradstraßen 
als eine sehr wichtige den RV attraktiv machende Maßnahme. 
Die bekannten Mängel, wie unübersichtliche Enge, bedrängender und vordrängender KFZ -
Verkehr, Dooring-Gefahr, Nicht-Erkennbarkeit dieser grundsätzlich sehr wirkungsvollen  Füh-
rungsform will die Stadt Münster mit ihren Qualitätsstandards (Beschluss 0151/2019) erfreuli-
cherweise beseitigen. Das halten wir für dringend erforderlich, um Radfahrende, überhaupt 
den Radverkehr stärker ins Sichtfeld zu bringen. Ein – subjektives - Unsicherheitsempfinden 
hält immer noch einen zu großen Anteil von Menschen grundsätzlich oder zumindest häufig 
vom Radfahren ab.  Diese Unsicherheit zu beseitigen, das sollte nicht nur wegen des Klima-
schutzes für uns alle eine wichtige Aufgabe sein. 
[Hittorfstraße] 
Zur Max-Winkelmann-Straße: Wir halten hier die Alternative „Kein Fahrradparken auf der 
Fahrbahn“ für notwendig. Bei einseitigem Fahrbahn -KFZ-Parken werden die Qualitätsstan-
dards zu sehr unterschritten. Außerdem ist der FV nicht komfortabel. Eine deutliche Reduzie-
rung des KFZ-Parkens entspricht der Beschlusslage der Stadt Münster (RVK 2025), den RV 
besonders zulasten des ruhenden KFZ-Verkehrs zu fördern. Mit den Praxen sollte besprochen 
werden, wie mobilitätseingeschränkten Patientinnen und Patienten der Zugang gesichert 
bleibt. 
Abschließend noch einige generelle Anmerkungen: Vorrangig sollten Fahrradstraßen fertig 
gestellt werden, die Teil zügiger Radschnellverbindungen (Velorouten) in  die Stadtregion be-
treffen. Denn hier werden in der Regel die klimawirksamsten Effekte erreicht. 
Eine singuläre Abweichung von den Standards in geringem Maße an weniger wichtigen Fahr-
radstraßen halten wir für akzeptabel, wenn insbesondere bei den Radschnellverbindungen die 
Abweichung mittels besonders qualifizierender Maßnahmen komp ensiert wird. Abwägungs-
prozesse mit dem ruhenden KFZ -Verkehr sollten in der Regel zugunsten des sicheren und 
zügigen RV entschieden werden. Ein singuläres Unterschreiten der vier Meter Roteinfärbung 
halten wir für akzeptabler als ein Unterschreiten des grauen Sicherheitstrennstreifens.  75cm 
klingen als Sicherheitsstreifen realistischer als 50cm.   
Eine generelle Beteiligung an den Entscheidungsprozessen von Betroffenen, Öffentlichkeit 
und Verbänden begrüßen wir, um die Akzeptanz zu erhöhen. 
Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nach den ersten inzwischen fertig gestellten 
Fahrradstraßen freuen wir uns nun über jede weitere Fahrradstraße, die Sie in den nächsten 
Jahren mit den Qualitätsstandards umsetzen.

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AUSBLICK | weiteres Vorgehen 
 
Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden im Rahmen einer öffentlichen digitalen Informa-
tionsveranstaltung vorgestellt. Anschließend wird die Verwaltung einen Vorschlag zum weite-
ren Vorgehen erarbeiten und der Bezirksvertretung-Hiltrup zum Beschluss vorlegen. Bis dahin 
werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen.

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ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte 
 
Informationsfaltblatt

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Rückfrankierte Beteiligungspostkarte

Anlage 1_Max-Winkelmann-Straße Lageplan

20 Zeichen

Anlage 1 V/0459/2021

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Marktallee
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Hanses-Ketteler-Straße
  • Heideggerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Frauenstraße
  • Hittorfstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Am Klosterwald
  • Glasuritstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0459/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2021
Erstellt
25.05.2021 15:13