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2973/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) betreffend „Heirat von Asylberechtigten“ (AN/1571/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 18.09.2023, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2194 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33/330 
 
Vorlagen-Nummer 
 2973/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD) betreffend „Heirat von Asylberechtigten„ (AN/1571/2023) 
Auf die Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) antwortet die Verwaltung wie 
folgt: 
 
1) Kann eine Person, die in Deutschland Asyl in Anspruch nimmt, im Ausland eine 
Ehe schließen. 
 
Eine Person, die als Asylberechtigter oder Flüchtling in Deutschland anerkannt ist (§ 25 Abs. 
1, 2 AufenthG), kann im Ausland unter Beachtung der jeweils dort geltenden gesetzlichen Re-
gelungen eine Ehe schließen. 
 
2) Darf ein Ehepartner im Fall einer späteren Heirat dann ebenfalls nach Deutsch-
land einreisen? 
 
Der Ehegattennachzug ist möglich. Im Falle des Ehegattennachzugs ist für eine gesetzlich er-
laubte Einreise grundsätzlich die Beantragung des zweckentsprechenden Visums bei der 
deutschen Auslandsvertretung erforderlich.  
 
3) Sind die Geldbezüge, die im Asylrecht vorgesehen sind ausreichend, um einen 
Ehepartner zu versorgen? 
 
Paragraphen §§ 29, 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmen die Voraussetzungen, unter 
welchen dem Ehegatten eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Im Rah-
men der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) wird geprüft, ob der Lebens-
unterhalt gesichert wird. Steht der Ehegatte, der bereits im Bundesgebiet lebt, im Leistungsbe-
zug, wird eine Lebensunterhaltssicherung in aller Regel nicht vorliegen. 
 
4) Kann eine Ehe in Deutschland geschlossen werden, wenn einer der Partner den 
Status „Asyl“ hat? 
 
Eine Person, die als Asylberechtigter oder Flüchtling in Deutschland anerkannt ist (§ 25 Abs. 
1, 2 AufenthG), kann im Bundesgebiet eine Ehe schließen. Bei der Anmeldung zur Eheschlie-
ßung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. 
 
5) Gibt es in Köln statistische Erhebungen von hier untergebrachten Personen zu 
diesem Themenbereich? 
 
Statistiken, die in diesem Kontext nach Art des Aufenthaltstitels unterscheidet, werden nicht

2 
 
erhoben.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2973/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.09.2023
Erstellt
13.09.2023 14:41