2948/2022
Polizeigewalt/Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 17.08.2022 (AN/1420/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4383 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 2948/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 TOP 9.1.1 Polizeigewalt/Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 17.08.2022 (AN/1420/2022) 1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE. der Bezirksvertretung Kalk vom 17.08.2022, AN/1420/2022 Vorbemerkung: Zu Ihrer Anfrage vom 18.08.2022 nehme ich wie folgt Stellung, wobei ich anheimgebe zu bewerten, inwieweit die Fragen vom Aufgabenbereich der Bezirksvertretung Kalk umfasst sind: Frage 1 Warum war bei der Wohnungsräumung in Köln Ostheim kein Psychologe anwesend, um den bekanntlich kranken und labilen Mieter in dieser emotional belastenden Situationen zu unter- stützen, wodurch die Eskalation, damit die Schüsse und schließlich der Tod hätten möglich- erweise vermieden werden können? Antwort: Der in Rede stehende Sachverhalt vom 03.08.2022 ist Gegenstand eines laufenden Verfah- rens, das bei der Staatsanwaltschaft Köln geführt wird. Insoweit ist diese zur Entscheidung über Verfahrensauskünfte berufen. Frage 2 Auf Basis welcher juristischen Grundlage, führte der Szenekundige Beamte der Kölner Poli- zei in Mannheim, also sogar einem anderem Bundesland und damit unserer Auffassung nach, außerhalb seiner Zuständigkeit, bei einem Fan des FC Viktoria Köln die Durchsuchung eines Rucksacks und eine Personalienaufnahme durch? Antwort: Ohne weitere Einzelheiten, insbesondere Datum, Uhrzeit und genauer Einsatzort, kann kein Bezug zu einer konkreten Einsatzsituation hergestellt werden. Selbst wenn eine Zuordnung zu einem konkreten Einzelfall möglich wäre, müsste vor einer Beantwortung geprüft werden, ob eine Preisgabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person und ihres Verhal- tens, das den Anlass zu der Maßnahme gegeben hat, zulässig wäre. 2 Grundsätzlich ist anzumerken: Szenenkundige Beamtinnen und Beamte werden in der Regel der Einsatz führenden Behörde unterstellt. Deren polizeiliche Maßnahmen werden ggf. der Einsatz führenden Behörde zugerechnet. Insoweit können szenenkundige Beamtinnen und Beamte auch in anderen Polizeibezirken des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig sein. Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens regelt darüber hinaus § 8 POG NRW. Frage 3 Wie anders als eine Machtdemonstration der Beamten, kann die oben geschilderte Durchsu- chung, Abführung und Fixierung zur Personalienaufnahme eines normalen Fans und damit Nicht- Mitglied der organisierten Fanszene, durch 8 bzw. 3 Mitgliedern einer Hundertschaft, erklärt werden? Antwort: Auf Frage 2 wird Bezug genommen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen erfolgen auf gesetzlichen Grundlagen, die sich regelmäßig aus der Strafprozessordnung oder dem Polizeigesetz NRW ergeben. Frage 4 Welche Pläne hat die Kölner Polizei eine interne und öffentliche Kampagne gegen Polizei- gewalt (unter anderem beim Fußball) ins Leben rufen? Antwort: Die Polizei Köln steht für rechtsstaatliches Handeln und eine offene Fehlerkultur. Entspre- chende Grundsätze sind vielgestaltig Gegenstand interner Prozesse sowie der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Köln. Frage 5 In welcher Form berücksichtigt die Kölner Polizei bei ihren Einsätzen, dass Stress auf beiden Seiten Intelligenz frisst und was unternimmt sie, um den Stress für ihre Beamt*innen nicht zu groß werden zu lassen? Antwort: Neben den Aus- und Fortbildungsinhalten des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein- Westfalen (LAFP NRW) verfügt das Polizeipräsidium Köln über ein breites Angebot an Maßnahmen, um die Beamtinnen und Beamten entspre- chend fortzubilden und zu unterstützen. Der Aspekt „Stress“ bzw. „Umgang mit Stress“ ist hierbei in vielen Themenbereichen etabliert. Hierzu zählen z. B. die dezentrale Fortbildung zum Thema Stress / Umgang mit Stress im Rahmen des Behördlichen Gesundheitsma- nagement (BGMPol), das standardisierte Einsatztraining, eine strukturierte Alltagsreflexion sowie entsprechende Multiplikatorenkonzepte. Flankierende Hilfsangebote und Unterstützungsangebote der Poli- zeiseelsorge und sozialer Ansprechpartner sind etabliert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2948/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.09.2022
- Erstellt
- 06.09.2022 13:46