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2948/2022

Polizeigewalt/Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 17.08.2022 (AN/1420/2022)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4383 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 2948/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
TOP 9.1.1 
 
Polizeigewalt/Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 17.08.2022 (AN/1420/2022) 
1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE. der Bezirksvertretung Kalk vom 
17.08.2022, AN/1420/2022 
 
Vorbemerkung: 
 
Zu Ihrer Anfrage vom 18.08.2022 nehme ich wie folgt Stellung, wobei ich anheimgebe zu 
bewerten, inwieweit die Fragen vom Aufgabenbereich der Bezirksvertretung Kalk umfasst 
sind: 
 
Frage 1 
 
Warum war bei der Wohnungsräumung in Köln Ostheim kein Psychologe anwesend, um den 
bekanntlich kranken und labilen Mieter in dieser emotional belastenden Situationen zu unter-
stützen, wodurch die Eskalation, damit die Schüsse und schließlich der Tod hätten möglich-
erweise vermieden werden können? 
 
Antwort: 
 
Der in Rede stehende Sachverhalt vom 03.08.2022 ist Gegenstand eines laufenden Verfah-
rens, das bei der Staatsanwaltschaft Köln geführt wird. Insoweit ist diese zur 
Entscheidung über Verfahrensauskünfte berufen. 
 
Frage 2 
 
Auf Basis welcher juristischen Grundlage, führte der Szenekundige Beamte der Kölner Poli-
zei in Mannheim, also sogar einem anderem Bundesland und damit unserer Auffassung 
nach, außerhalb seiner Zuständigkeit, bei einem Fan des FC Viktoria Köln die Durchsuchung 
eines Rucksacks und eine Personalienaufnahme durch? 
 
Antwort: 
 
Ohne weitere Einzelheiten, insbesondere Datum, Uhrzeit und genauer Einsatzort, kann kein 
Bezug zu einer konkreten Einsatzsituation hergestellt werden. Selbst wenn eine Zuordnung 
zu einem konkreten Einzelfall möglich wäre, müsste vor einer Beantwortung geprüft werden, 
ob eine Preisgabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person und ihres Verhal-
tens, das den Anlass zu der Maßnahme 
gegeben hat, zulässig wäre.

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Grundsätzlich ist anzumerken: Szenenkundige Beamtinnen und Beamte werden in der Regel 
der Einsatz führenden Behörde unterstellt. Deren polizeiliche Maßnahmen werden ggf. der 
Einsatz führenden Behörde zugerechnet. Insoweit können szenenkundige Beamtinnen und 
Beamte auch in anderen Polizeibezirken des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. außerhalb 
des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig sein. 
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten 
außerhalb Nordrhein-Westfalens regelt darüber hinaus § 8 POG NRW. 
 
Frage 3 
 
Wie anders als eine Machtdemonstration der Beamten, kann die oben geschilderte Durchsu-
chung, Abführung und Fixierung zur Personalienaufnahme eines normalen Fans und damit 
Nicht- Mitglied der organisierten Fanszene, durch 8 bzw. 3 Mitgliedern 
einer Hundertschaft, erklärt werden?  
 
Antwort: 
 
Auf Frage 2 wird Bezug genommen. 
Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen erfolgen auf gesetzlichen Grundlagen, die sich regelmäßig 
aus der Strafprozessordnung oder dem Polizeigesetz NRW ergeben. 
 
Frage 4 
 
Welche Pläne hat die Kölner Polizei eine interne und öffentliche Kampagne gegen Polizei-
gewalt (unter anderem beim Fußball) ins Leben rufen? 
 
Antwort: 
 
Die Polizei Köln steht für rechtsstaatliches Handeln und eine offene Fehlerkultur. Entspre-
chende Grundsätze sind vielgestaltig Gegenstand interner Prozesse sowie der internen und 
externen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Köln. 
 
Frage 5 
 
In welcher Form berücksichtigt die Kölner Polizei bei ihren Einsätzen, dass Stress auf beiden 
Seiten Intelligenz frisst und was unternimmt sie, um den Stress für ihre Beamt*innen nicht zu 
groß werden zu lassen? 
 
Antwort: 
 
Neben den Aus- und Fortbildungsinhalten des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und 
Personalangelegenheiten Nordrhein- Westfalen (LAFP NRW) verfügt das Polizeipräsidium 
Köln über ein breites Angebot an Maßnahmen, um die Beamtinnen und Beamten entspre-
chend fortzubilden und zu unterstützen. Der Aspekt „Stress“ bzw. „Umgang mit Stress“ ist 
hierbei in vielen Themenbereichen etabliert. Hierzu zählen z. B. die dezentrale Fortbildung 
zum Thema Stress / Umgang mit Stress im Rahmen des Behördlichen Gesundheitsma-
nagement (BGMPol), das standardisierte 
Einsatztraining, eine strukturierte Alltagsreflexion sowie entsprechende 
Multiplikatorenkonzepte. Flankierende Hilfsangebote und Unterstützungsangebote der Poli-
zeiseelsorge und sozialer Ansprechpartner sind etabliert.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2948/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.09.2022
Erstellt
06.09.2022 13:46