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AN/1913/2017

Kosten und rechtliche Folgen der geplanten Rückstufung von Straßen in Sürth.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2018, TOP 7.2.4

Anfrage (Ilg BV2)

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Anfrage (Ilg BV2)

2524 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1913/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
 
Kosten und rechtliche Folgen der geplanten Rückstufung von Straßen in Sürth. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Sürther und Weißer Straße, die Hammerschmidtstraße und die Straße Am Feldrain haben 
bislang den Status von Kreisstraßen und sollen laut Verwaltung zu Gemeindestraßen herab-
gestuft werden. 
 
Als Bezirksvertreter der Freien Wähler bitte ich deshalb, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der Sitzung der Bezirksvertretung von Rodenkirchen am 22.01.2018 zu setzen: 
 
1.) Ist es richtig, dass das Land NRW im Falle einer Herabstufung der Straßen, für den 
Unterhalt, die Reparatur und das Ausbessern von Schlaglöchern, für den Grünschnitt, 
sowie den Winterdienst, künftig keine Zuschüsse mehr leisten müsste? 
 
-  Wenn ja, wer hat dann diese Kosten zu tragen und in welcher Höhe?  
 
 
2.) Entspricht es außerdem der Tatsache, dass nach einer erfolgten Sanierung und Rück-
stufung dieser Straßen, zukünftig die Anlieger rund 90 Prozent der Kosten zu tragen 
hätten?  
 
-  Wenn ja, wie viele Anlieger wären davon betroffen? 
 
3.)  Wurden in den vergangenen 30 Jahren dort zahlreiche Baugenehmigungen erteilt, 
obwohl die vorgenannten Kreisstraßen rechtlich nicht zum Anbau bestimmt sind, und

- 2 - 
 
damit keine Erschließungsanlagen im Sinne von §127 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
anfallen? 
 
- Wenn ja, warum? 
 
- Können aufgrund dieser „problematischen“ Baugenehmigungen und den dar-
aus resultierenden Folgen (Herabstufungen), künftig alle Anwohner pauschal 
zur Entrichtung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, also auch 
jene Anwohner, deren Baugenehmigungen rechtlich einwandfrei und ohne 
Beanstandung in diesem Gebiet erteilt wurden?  
 
4.) Wurden alle Anwohner der betroffenen Gebiete über die Folgen einer möglichen 
Herabstufung ihrer Straßen informiert? 
 
5.)  Stimmt es, dass gegenwärtig bereits Klagen gegen die Pläne zur Herabstufung dieser 
Straßen eingereicht wurden? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1913/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
Datum
02.01.2018
Erstellt
27.12.2017 10:31