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Kosten und rechtliche Folgen der geplanten Rückstufung von Straßen in Sürth.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) AN/1913/2017 vom 02.01.2018

Stand: Am 22.01.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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    Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1913/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Kosten und rechtliche Folgen der geplanten Rückstufung von Straßen in Sürth. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Sürther und Weißer Straße, die Hammerschmidtstraße und die Straße Am Feldrain haben bislang den Status von Kreisstraßen und sollen laut Verwaltung zu Gemeindestraßen herab- gestuft werden. Als Bezirksvertreter der Freien Wähler bitte ich deshalb, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der Sitzung der Bezirksvertretung von Rodenkirchen am 22.01.2018 zu setzen: 1.) Ist es richtig, dass das Land NRW im Falle einer Herabstufung der Straßen, für den Unterhalt, die Reparatur und das Ausbessern von Schlaglöchern, für den Grünschnitt, sowie den Winterdienst, künftig keine Zuschüsse mehr leisten müsste? - Wenn ja, wer hat dann diese Kosten zu tragen und in welcher Höhe? 2.) Entspricht es außerdem der Tatsache, dass nach einer erfolgten Sanierung und Rück- stufung dieser Straßen, zukünftig die Anlieger rund 90 Prozent der Kosten zu tragen hätten? - Wenn ja, wie viele Anlieger wären davon betroffen? 3.) Wurden in den vergangenen 30 Jahren dort zahlreiche Baugenehmigungen erteilt, obwohl die vorgenannten Kreisstraßen rechtlich nicht zum Anbau bestimmt sind, und - 2 - damit keine Erschließungsanlagen im Sinne von §127 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) anfallen? - Wenn ja, warum? - Können aufgrund dieser „problematischen“ Baugenehmigungen und den dar- aus resultierenden Folgen (Herabstufungen), künftig alle Anwohner pauschal zur Entrichtung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, also auch jene Anwohner, deren Baugenehmigungen rechtlich einwandfrei und ohne Beanstandung in diesem Gebiet erteilt wurden? 4.) Wurden alle Anwohner der betroffenen Gebiete über die Folgen einer möglichen Herabstufung ihrer Straßen informiert? 5.) Stimmt es, dass gegenwärtig bereits Klagen gegen die Pläne zur Herabstufung dieser Straßen eingereicht wurden? Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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