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0708/2026

Zuschuss für das Edelweißpiratenfestival 2026 an den Edelweißpiratenclub e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 06.05.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2026, TOP 10.11

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0708/2026 
Freigabedatum 
06.05.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss für das Edelweißpiratenfestival 2026 an den Edelweißpiratenclub e.V.  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 
21.875,00 € als Zuschuss an den Edelweißpiratenclub e.V. für das Edelweißpiratenfesti-
val 2026. 
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des NS-Dokumentationszentrums in der Produkt-
gruppe 0410 – NS-Dokumentationszentrum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 21.875,00 € 
an den Edelweißpiratenclub e.V. für das Edelweißpiratenfestival 2026. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  21.875,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Erinnerungskulturelle Bedeutung und historische Verantwortung 
Das Edelweißpiratenfestival erinnert seit 2004 an die Jugendbewegung der Edelweißpiraten 
und weitere unangepasste Gruppen, die sich den nationalsozialistischen Jugendorganisatio-
nen zu entziehen versuchten. Das Festival verfolgt mit einem vielfältigen Musik- und Bühnen-
programm einen interkulturellen sowie intergenerationalen Ansatz. Das überlieferte historische 
Liedgut der Edelweißpiraten wird von Bands und Musiker*innen unterschiedlicher Stilrichtun-
gen neu interpretiert. Damit steht das im Friedenspark stattfindende Festival für eine leben-
dige, bunte und niederschwellige Gedenkarbeit in Köln und ist ein zentraler Bestandteil der 
lokalen Erinnerungskultur. Das Gedenk- und Musikfestival wird ehrenamtlich getragen und ist 
nicht-kommerziell. Seine Bedeutung als jährlich stattfindende Gedenkveranstaltung wird auch 
dadurch deutlich, dass das Festival unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters steht 
und seit Jahren mit einem Grußwort der/des Oberbürgermeisters/in eröffnet wird. 
 
Unabweisbarkeit im Rahmen der Bewirtschaftungsverfügung  
Ohne städtischen Zuschuss in der hier in Rede stehenden Höhe ist das Edelweißpiratenfesti-
val nicht durchführbar. Der Zuschuss ist daher im Sinne der Bewirtschaftungsverfügung vom 
18.12.2025 für die Struktursicherung des Festivals zwingend erforderlich. Das ehrenamtlich 
getragene Festival hat im letzten Jahr wegen gestiegener Ausgaben für Honorare, Mietkosten

3 
etc. ein Defizit von über 10.000 Euro aus Vereinsmitteln selbst getragen. Der durchführende 
Verein hat seine Rücklagen damit weitestgehend verbraucht. Die Förderung des Festivals ist 
damit für die Strukturerhaltung zwingend notwendig.   
 
Finanzierung  
Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 21.875,00 € stehen im Teilergebnisplan des NS-
Dokumentationszentrums in der Produktgruppe 0410 – NS-Dokumentationszentrum, Teilplan-
zeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Ver-
fügung. Die Mittel sind demnach bereits eingeplant. Die veranschlagten Mittel in der genann-
ten Höhe sind erforderlich, um die Durchführung des Festivals in der geplanten Qualität und 
mit dem vorgesehenen Umfang sicherzustellen. Der angesetzte Betrag ist knapp bemessen 
und stellt die untere Grenze einer auskömmlichen Finanzierung dar. Weitere Einsparungen 
würden die organisatorische Umsetzung und inhaltliche Substanz gefährden. Eine Finanzie-
rung in geringerer Höhe ist daher nicht vertretbar. Der durchführende Verein trägt die Umset-
zung des Festivals ansonsten eigenständig und hat neben den Vereinsmitteln keine weiteren 
Finanzierungsmöglichkeiten für das Festival. Es handelt sich um eine regelmäßige Gedenk-
veranstaltung, so dass für den Strukturerhalt eine jährliche Förderung notwendig ist. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Durch eine längere verwaltungsinterne Abstimmung hat sich die Fertigstellung der Vorlage 
verzögert. Die Dringlichkeit der Behandlung und Beschlussfassung in der anstehenden Gremi-
enfolge ergibt sich aus der Planungssicherheit für die Veranstalter angesichts des nahenden 
Termins der Veranstaltung, die am 12. Juli 2026 stattfinden soll.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

572 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Mittel sind bereits für die Förderung dieser bestimmten Veranstaltung vorgesehen.

Beratungsverlauf (2)

07.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0708/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.05.2026
Erstellt
09.03.2026 14:54