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BKA 0847

Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 29.11.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 29.11.2024, TOP 6.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 6.1_Antwort RWE_GW Wiederanstieg)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.1_anfrage_cdu_endzustand_202410_sign.pdf)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.1_Anfrage CDU_Grundwasserstände_Bericht Monitoring AG)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3b zu TOP 6.1_GW_Diff_Karte.pdf)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3a zu TOP 6.1_LANUV_Bericht_GW_06_11_2024.pdf)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 6.1_Antwort RWE_GW Wiederanstieg)

6643 Zeichen

RWE

RWE Power AG | Auenheimer Straße 27 }50129 Bergheim

- per Email- Sparte Entwicklung Braunkohle
Frau .
Eva Kuhl Ihre Zeichen POC
_ , " Name Eyll-Vetter
Bezirksregierung Köln Telefon 02271 75120111
E-Mail michael.eyll-vettererwe.com

Dez. 32 - Regionalentwicklung, Braunkohle

Postanschrift Auenheimer Str.

50606 Köln 50129 Bergheim

Bergheim, 20. November 2024

Anfrage CDU-Fraktion

Braunkohlentagebau Garzweiler II- Grundwasserstände nach
Tagebauende im Nordrevier.

Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prog-
nose auf Basis der Leitentscheidung 2023

Antwort der RWE Power AG

Sehr geehrte Frau Kuhl,
sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns die Anfrage der CDU-Fraktion an den Braunkohlenausschuss

zu den Grundwasserständen nach Tagebauende im Nordrevier mit der Bitte
um Stellungnahme weitergeleitet, der wir hiermit gerne nachkommen möch-
ten.

Die Sorge, dass sich nach Abschluss aller bergbaulichen Aktivitäten kein selb-
ständig funktionierender Wasser- und Naturhaushalt im Nordrevier einstellen
wird, ist aus unserer Sicht unbegründet. Den Zielvorgaben des Braunkohlen-
planes Garzweiler II für schützenswerte Feuchtgebiete kann derzeit und auch
zukünftig vollumfänglich entsprochen werden.

Der durch den Bergbau bedingte und mit der Herstellung des Tagebausees
einhergehende Einfluss auf den Wasser- und Naturhaushalt wird derzeitindem
laufenden Braunkohleplanänderungsverfahren Garzweiler || sowie in den spä-
ter nachgelagerten berg- und wasserrechtlichen Verfahren auf Basis der seit
Jahren bewährten Grundwassermodellierung eingehend untersucht und be-
wertet.

In Folge des durch die Leitentscheidung aus dem Jahr 2023 verkleinerten Ab-
baufeldes für den Tagebau Garzweiler und die hieraus resultierende verän-
derte Seegeometrie wurden die Grundwassermodelle des LANUV, der RWE
Power und des Erftverbands im Hinblick auf die neuen Randbedingungen ak-
tualisiert und verfeinert.

Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von
Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier

RWE Power
Aktiengesellschaft

Betriebsstätte
Auenheimer Straße 27
50129 Bergheim

T +492271 751-0
F +49 2271 751-1414
| www.rwe.com

Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Michaet Müller

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)
Steffen Kanitz

Dr. Lars Kulik
Kemal Razanıca

Sitz der Gesellschaft:
Essen

Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HRB 17420

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Commerzbank Köln

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IBAN: DE72 3704 0044
0500 149000

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DE37ZZZ00000130738

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032

RWE

Seite Empfänger Unsere Zeichen Köln
2 20.11.2024

Die ersten Erkenntnisse aus den aktualisierten Grundwassermodellen sind bei
der von den Behörden im Monitoring Garzweiler I| vorgeschlagenen und am
15. Dezember 2023 dem Braunkohlenausschuss vorgestellten Festlegung
des Seewasserspiegels eingeflossen. Unter Berücksichtigung eines stabilen
Seespiegels, eines erforderlichen Mindestabflusses in die Niers bzw. einer Mini-
mierung des für den Seeablauf erforderlichen Geländeeinschnittes sowie der
Entwicklung der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten wurde der Ziel-
wasserspiegel des Tagebausees auf dem Höhenniveau von +66 mNHN fest-
gelegt.

Mit Abschluss der bergbaulichen Aktivitäten, einschließlich Sümpfungs- und
Versickerungsmaßnahmen stellt sich ein neues selbsttragendes Grundwasser-
regime ein, das zwar durch neue Randbedingungen - wie dem Tagebausee
oder zwischenzeitlich veränderter Entnahmen von Wasserversorgern im Nord-
raum geprägt sein wird, jedoch dem ursprünglichen Grundwosserregime ins-
besondere hinsichtlich der ökologischen Funktionen ähnelt.

Auf Basis der derzeit vorliegenden Grundwassermodellierungen ist nicht zu er-
kennen, dass die entsprechend der im Braunkohlenplan Garzweiler II (vgl. u.a.
Kapitel 2.1) herangezogenen relevanten Grundwasserstände von 1983 groß-
flächig nicht erreicht werden können.

Die Grundwosserstände von 1983 wurden im Braunkohlenplanverfahren
Garzweiler Il 1995 als Maßstab für die Bewertungen zu Grunde gelegt. Der Ein-
fluss eines zukünftigen Tagebausees war bereits bekannt und wurde in der da-
maligen Umweltprüfung bereits mit betrachtet.

Gegenüber einem hypothetischen bergbauunbeeinflussten Zustand, der in der
Grundwassermodellierung keinen See beinhaltet und zur ergänzenden Beur-
teilung ebenfalls herangezogen wird, ergeben sich aus dem aktualisierten
Grundwassermodell insbesondere im Umfeld des Tagebausees zwar niedri-
gere Grundwasserstände. Die Differenzen gegenüber dem Referenzzustand
von 1983 nehmen jedoch in Richtung der schützenswerten Feuchtgebiete
deutlich ab. Die auch mit diesem theoretischen Szenario modellierten Differen-
zen zu den Grundwasserständen mit Tagebausee bzw. von 1983 lassen für
das angepasste Vorhaben in den Ziel-1-Gebieten keine erheblichen und in den
Ziel-2-Gebieten allenfalls vereinzelte und geringfügige Absenkungen in den
Randbereichen erkennen.

Die Beurteilung der Auswirkungen dieser vorhabenangepassten Grundwasser-
absenkung auf die ökologische Funktion der Feuchtgebiete auf Basis der wei-
teren Grundwassermodellierungen und entsprechender Fachgutachten ist
Gegenstand der laufenden bzw. anstehenden Genehmigungsverfahren sowie
diesbezüglichen Fachgremien wie dem Monitoring Garzweiler Il.

RWE

Seite Empfänger Unsere Zeichen Köln
3 20.11.2024

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits heute Ziel-2-Gebiete seit Jahr-
zehnten eine vorbergbauliche Vorschädigung aufweisen und gem. Kapitel 3.2,
Ziel 2 des Braunkohlenplans Garzweiler Il ausgeglichen werden.

Insofern sind die mit dem Braunkohlenplan vorgesehenen und im Monitoring
Garzweiler II bewährten Instrumente und Maßnahmen grundsätzlich geeignet,
sich in der weiteren Betrachtung ggf. ergebende Auswirkungen zu kompensie-
ren, ohne die heute auch gegenüber einem bergbauunbeeinflussten Zustand
den Grundwasserspiegel erhöhenden Versickerungs-bzw. Stützungsmaßnah-
men dauerhaft fortzuführen. Hierzu zählen bspw. auch die Verlagerung von
Brunnen zur Wasserversorgung in entferntere oder tieferliegende Grundwas-
serbereiche bzw. -horizonte.

Dies gilt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Übrigen auch für die
Oberflächengewässer.

Aus unsere Sicht sind daher auch bei dem angepassten Vorhaben weder eine
Abweichung zu den Zielvorgaben des Braunkohlenplanes Garzweiler IInoch die
dauerhafte Fortführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu besorgen.

Gerne stehen wir im Rahmen der nächsten BKA-Sitzung für Rückfragen und
nähere Erläuterungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

ne. Power Aktiengesellschaft
ppa.

(Michael Eyll-Vetter) (Dr. Harald Marx)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.1_anfrage_cdu_endzustand_202410_sign.pdf)

6258 Zeichen

Bereich  Gewässer  
Abteilung  Grundwasser 
Ansprechpartner *in  Dr. Renate  Jaritz  
Durchwahl  02271 88-1373 
Unser Zeichen  ja/20241104 
Aktenzeichen  G1 070 -S20 -81  
E-Mail  
 
Renate.Jaritz@erftverband.de 
 
Erftverband  
Am Erftverband 6 
50126 Bergheim 
02271 88-0 
www.erftverband.de 
info@erftverband.de 
 
 
Erftverband KdöR 
Steuer-Nr.: 203/5906/0588 
USt-IdNr.: DE228801678 
 
Kreissparkasse Köln 
DE86 3705 0299 0142 0058 95 
SWIFT -BIC: COKSDE33 
 
Vorsitzender des  
Verbandsrates: 
Bürgermeister  
Dr. Hans-Peter Schick 
 
Vorstand: 
Prof. Heinrich Schäfer 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bergheim, den 05.11.2024 
 
Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 29.11.2024: 
Thema: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach 
Tagebauende im Nordrevier  
Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf 
Basis der Leitentscheidung 2023  
 
Antwort des Erftverbandes (Koordination der AG Grun dwasser im Monitoring 
Garzweiler) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrte Frau Kuhl, 
 
die aktuellen Modellprognosen des Reviermodells bei nhalten sowohl die aufgrund 
der Leitentscheidung 2023 veränderte Tagebauplanung  als auch den auf +66 m 
ü.NHN angehobenen Wasserspiegels des Tagebausees Garzweiler. Weitere Rand-
bedingungen sind eine durchschnittliche Grundwasserneubildung und die konstante 
Fortsetzung der gegenwärtigen Grundwassernutzungen,  sofern sie nicht mit dem 
Bergbau in Zusammenhang stehen. 
Die für den Endzustand mit dem Grundwassermodell pr ognostizierten 
Grundwasserstände unterscheiden sich aus mehreren G ründen von der 
vorbergbaulichen Situation bzw. dem Zeitpunkt 1955. 
1. Die Ergebnisse des Grundwassermodells weichen vo n der realen Situation um 
den Kalibrierungsfehler ab. Dieser beträgt weitgehe nd weniger als ½ Meter, 
kann aber lokal auch mehrere Meter betragen. 
2. Der Untergrund wurde durch den Braunkohlenabbau verändert. Im verkippten 
Material fehlen die stockwerkstrennenden Horizonte; die Durchlässigkeiten sind 
durch die Verkippung verändert; die Geländehöhen sind verändert. 
3. Der Tagebausee bestimmt die Grundwasserstände im  Umfeld des Sees. 
4. Der Wasserhaushalt im Nordraum wird gegenwärtig im Vergleich zu 1955 
insgesamt stärker von Entnahmen beansprucht. 
Die Beurteilung des prognostizierten Endzustands so llte daher nicht im Vergleich 
zur vorbergbaulichen Situation 1955 erfolgen, sonde rn im Vergleich zu einem 
Modellszenario, das den theoretischen Zustand berec hnet, der sich ohne Bergbau 
einstellen würde. Dann würden der Kalibrierungsfehl er (Punkt 1) und die 
Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim 
 
Bezirksregierung Köln 
Frau Eva Kuhl 
Dezernat 32 - Regionalentwicklung Braunkohle 
50606 Köln

Seite 2 
Erftverband  
05.11.2024 
 
Unser Zeichen: 
ja  
 
Aktenzeichen : 
G1 070-S20-81 
 
gesteigerten Entnahmen (Punkt 4) kaum noch bzw. kei nen Einfluss mehr auf die 
Bewertung haben. 
Ein solches Szenario „Endzustand ohne Bergbau“ befi ndet sich noch im Aufbau. 
Erste Ergebnisse zeigen, dass sich großflächig wied er Grundwasserstände 
einstellen, die der unbeeinflussten Situation nahe kommen. Ohne Bergbau wäre die 
Grundwassersituation von einer Strömungsrichtung na ch Nordosten in Richtung 
Rhein bzw. den Vorflutern des Schwalm-, Niers- und Erftsystems geprägt. Im 
prognostizierten Endzustand wird dagegen der Tageba usee, der im Süden um 
mehrere Meter tiefer liegt als die 1955 gemessenen Grundwasserstände, aus WSW 
statt aus SSW angeströmt. Auch die Verlegungen von Erftabschnitten beeinflussen 
die Grundwasserströmung. Diese Veränderungen sind j edoch insgesamt 
unproblematisch. 
Allerdings zeigen sich auch Differenzen in Feuchtge bieten, die gegenüber 
Grundwasserabsenkungen sehr sensibel sind, so dass bereits Absenkungen von 
wenigen Dezimetern Schäden verursachen können. Hier  sind voraussichtlich 
folgende Gebiete betroffen: 
Ziel 1-Gebiete: 
- Oberlauf Mühlenbach 
- kleine Abschnitte des Schwalmquellgebiets 
Ziel 2-Gebiete: 
- obere Niers 
- östliche Rurzuflüsse. 
Die betroffenen Ziel 1-Gebiete und weitgehend auch die Ziel 2-Gebiete waren 
bereits durch Garzweiler I vorgeschädigt. 
Die Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung, deren Wi rksamkeit im Monitoring 
Garzweiler detailliert überwacht wird, werden gemäß  Braunkohlenplan so lange 
fortgesetzt, bis sich endgültige Grundwasserstände eingestellt haben. Sie 
beschleunigen zwar den Wiederanstieg, haben aber la ngfristig keinen Einfluss auf 
die sich einstellenden Grundwasserstände. Mit den Maßnahmen konnten die Ziel 1-
Feuchtgebiete vor Grundwasserabsenkung geschützt werden und die Vegetation in 
den Ziel 2-Feuchtgebieten weitgehend erhalten werde n. Die Prognosen weisen 
darauf hin, dass das Ziel, die Ziel 1-Feuchtgebiete dauerhaft vor Bergbaueinfluss zu 
schützen, voraussichtlich nicht vollständig eingehalten werden kann.  
Darüber hinaus wird z. B. das unterirdische Einzugs gebiet der Schwalm durch die 
veränderten Fließrichtungen im Endzustand kleiner a ls vorbergbaulich sein und 
damit der Abfluss etwas reduziert sein. Eine Quanti fizierung der Abflussminderung 
konnte noch nicht vorgenommen werden. 
Durch den dauerhaften Betrieb der Grundwasseranreic herung könnten die 
Absenkungen in den Ziel 1-Feuchtgebieten vermieden werden. Diese würden 
jedoch Ewigkeitslasten darstellen, die im Braunkohlenplan ausgeschlossen wurden. 
Inwieweit evtl. lokale Rückhaltemaßnahmen die negat iven Folgen der geringen 
Absenkungsbeträge verhindern können, lässt sich zum  jetzigen Zeitpunkt nicht 
abschätzen. Vor einer Entscheidung für dauerhafte M aßnahmen wäre auch zu 
prüfen, ob der Aufwand für die voraussichtlich klei nräumigen betroffenen 
Feuchtgebietsabschnitte gerechtfertigt ist. 
Die Ergebnisse stimmen grundsätzlich mit den Modell ergebnissen des LANUV 
überein. 
Der neue Braunkohlenplan sollte die Gefahr dauerhaf ter Absenkungen in Ziel 1-
Feuchtgebieten berücksichtigen. Gerne stehen wir im Rahmen der nächsten Sitzung

Seite 3 
Erftverband  
05.11.2024 
 
Unser Zeichen: 
ja  
 
Aktenzeichen : 
G1 070-S20-81 
 
des Braunkohlenausschusses für Rückfragen und näher e Erläuterungen unserer 
Antworten zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Erftverband 
 
 
 
i. A. Renate Jaritz 
Dipl.-Geologin

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.1_Anfrage CDU_Grundwasserstände_Bericht Monitoring AG)

3090 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses 
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
50667 Köln 
 
 
Braunkohlentagebau Garzweiler II  
- Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG 
Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
 
nach uns vorliegenden –  bislang nicht öffentlich zugänglichen -  Informationen ist nicht mehr 
davon auszugehen, dass sich die ursprünglichen vorbergbaulichen Grundwasserverhältnisse 
im Nordrevier im Kontext des Tagebaus Garzweiler II mit einem selbständig funktionierenden 
Naturhaushalt nach Abschluss aller bergbaulichen Tätigkeiten trotz der wasserwirtschaftlichen 
Stützungsmaßnahmen wiedereinstellen würden. 
 
Derzeit wird durch RWE Power AG seit fast 30 Jahren aufbereitetes Sümpfungswasser zur 
Stützung grundwasserabhängiger Feuchtgebiete und Vorfluter im Nordrevier versickert bzw. 
eingeleitet. Dadurch ist es seither gelungen, Grundwasserabsenkungen al s Folge der 
Bergbausümpfung dauerhaft in den im Braunkohlenplan Garzweiler II definierten Ziel -1-
Gebieten zu verhindern.  Der Erfolg dieser wasserwirtschaftlich- ökologischen Schutz - und 
Ausgleichsmaßnahmen wird kontinuierlich durch die Kontroll - und Bewertungstätigkeit des 
Monitorings Garzweiler II dokumentiert. Hierüber wird der Braunkohlenausschuss regelmäßig 
durch Fachvorträge informiert. 
 
Aktuelle Erkenntnisse aus neuen Prognoseergebnissen  von Grundwassermodellen 
widersprechen den früheren Annahmen. Unser Kenntnisstand ist, dass sich nach Einstellung 
aller wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen dauerhafte Absenkungen des 
Grundwasserspiegels in Ziel-1-Gebieten einstellen werden.  
 
Dies widerspricht nach unserer Auffassung den verbindlichen Zielen des Braunkohlenplanes 
Garzweiler II und stellt die wasserwirtschaftlich- ökologischen Grundannahmen  für die 
Genehmigung des Planes in Frage. Daher sind dauerhafte Schäden für die Region absehbar. 
 
Die CDU- Fraktion stellt daher den Antrag, in der nächsten Sitzung des 
Braunkohlenausschusses am 29.11.2024 das Thema als Tagesordnungspunkt auf die 
Tagesordnung zu setzen. Die CDU -Fraktion fordert Berichte zu der aktuellen Sachlage von 
den Stellen, die derzeit zum Grundwasserhaushalt im Rheinischen Braunkohlenrev ier 
Prognosemodelle erstellen – RWE Power AG, Erftverband und LANUV NRW. 
 
Die CDU-Fraktion erwartet Aussagen u. a. zu folgenden Fragen: 
 
- Aus welchen Gründen kann der vorbergbauliche Grundwasserhaushalt nic ht mehr 
erreicht werden? 
- Welche Räume und Feuchtgebiete im Nordraum sind betroffen? 
- Gibt es Maßnahmen,  diesen Entwicklungen zu begegnen? Wenn ja, welche 
Maßnahmen sind in welchen Dimensionen geeignet?

Für die CDU -Fraktion sind Ewigkeitslasten im Rheinischen Revier nicht zu akzeptieren. 
Insofern müssen  - insbesondere vor den immer noch nicht geklärten Finanzierungen der 
Folgekosten - im laufenden Braunkohlenplanverfahren Garzweiler Lösungen erarbeitet 
werden, dies zu verhindern. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3b zu TOP 6.1_GW_Diff_Karte.pdf)

1730 Zeichen

Grundwasserstandsdifferenzenkarte „Stationärer Endzustand der Variante Seespiegelhöhe 
66 m NHN zu Referenzszenario ohne Bergbau“ mit erläuterndem Begleittext 
 
Grundwasserstandsdifferenzen geben den Unterschied des Grundwasserspiegels für zwei 
verschiedene Zeitpunkte oder verschiedene Szenarien wieder.  
In dieser Karte ist die Differenz der Grundwasserstände zwischen einem Szenario mit Bergbaueinfluss 
(Bergbauszenario) und einem hypothetischen Szenario ohne Bergbaueinfluss (Referenzszenario) 
dargestellt. Das Bergbauszenario gibt die Situation wieder, die nach Wiederanstieg des 
Grundwasserspiegels aus heutiger Sicht für die aktuelle Rekultivierungsplanung zu erwarten ist. Das 
Szenario ohne Bergbau (Referenzszenario) stellt eine hypothetische Situation dar, die sich ergeben 
würde, wenn es keinen Braunkohleabbau gegeben hätte. Beide Szenarien wurden mit dem 
Grundwassermodell des LANUV berechnet. Dabei wurden jeweils mittlere klimatische Verhältnisse 
und dieselben Grundwasserentnahmen für Wasserversorgung und Industrie mit Stand 2017 zu 
Grunde gelegt.  
Die Simulationsrechnungen wurde im Rahmen der Vergleichsrechnungen für verschiedene 
Seespiegelhöhen durchgeführt. Dabei standen die Unterschiede im Vordergrund, die sich bei 
verschiedenen Seespiegelhöhen für die Grundwasserstände im Einzugsbereich des Sees ergeben. Die 
Untersuchungen im regionalen Maßstab sind nicht dafür geeignet, absolute Grundwasserstände 
kleinräumig belastbar abzuleiten.  
Die dargestellten Differenzen gelten nur im Vergleich zum Referenzszenario und lassen sich nicht auf 
die derzeit oder vorbergbaulich lokal gemessenen Grundwasserständen anwenden.  
 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Mai 2024

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3a zu TOP 6.1_LANUV_Bericht_GW_06_11_2024.pdf)

5617 Zeichen

DURCHSCHRIFT  
n 
 
 
Anfrage CDU-Fraktion 
 
Braunkohlentagebau Garzweiler II  
Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der 
Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis 
der Leitentscheidung 2023  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
per E-Mail vom 21.10.2024 haben Sie dem LANUV die Anfrage der CDU-
Fraktion an den Braunkohlenausschuss zu den Grundwasserständen nach 
Tagebauende im Nordrevier weitergeleitet und um Beantwortung bis zum 
6.11.2024 gebeten. 
Hiermit übersende ich Ihnen den angeforderten Bericht zur aktuellen Sachlage 
aus der Sicht des LANUV, in dem die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen 
beantwortet werden. 
 
Sachstandsbericht zu den Grundwasserständen im Nordrevier (Stand 10/2024) 
 
Die Entwicklung der Grundwasserstände im Einflussbereich der 
Braunkohletagebaue wird vom LANUV mit einem eigenen Grundwassermodell 
untersucht. Das Grundwasser-Großraummodell des LANUV (Regionalmodell 
Rheinisches Revier) wurde seit Mitte der 1980iger Jahre aufgebaut und wird 
kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Es umfasst die drei geologischen 
Schollen, in denen in den drei Tagebauen Hambach, Garzweiler und Inden aktiv 
Braunkohle abgebaut wird. Die Simulationen erfolgen instationär über den 
Zeitraum 1970 bis 2200 (stationärer Endzustand). Zurzeit werden die neuen 
LANU V Brief boge 
Auskunft erteilt: 
Levacher 
Direktwahl 2232 
Fax  
dorothee.levacher@LANUV.nrw.
de 
Aktenzeichen  
bei Antwort bitte angeben 
 
Ihre Nachricht vom: 21.10.2024 
Ihr Aktenzeichen: 
 
Datum:30.10.2024 
Hauptsitz: 
Leibnizstraße 10 
45659 Recklinghausen 
Telefon 02361 305-0   
Fax 02361 305-3215   
poststelle@lanuv.nrw.de  
www.lanuv.nrw.de 
 
Dienstgebäude: 
Duisburg, Wuhanstraße 6 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Die Dienststelle liegt unmittelbar 
an der Westseite des Hbf 
Duisburg. 
Bankverbindung: 
Landeshauptkasse NRW 
Helaba 
BIC-Code: WELADEDD 
IBAN-Code: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle 
50606 Köln 
- per E-Mail-  
 
LANUV NRW, Postfach 10 10 52, 45610 Recklinghausen

Daten für den jetzt aktuellen Zuschnitt für den Tagebau und den Tagebausee Garzweiler, die 
seit Sommer 2024 dem LANUV vorliegen, in das Modell eingebaut. Daran anschließend wird 
eine erneute Prognoserechnung zur Entwicklung der Grundwasserstände bis zum Jahr 2200 
durchgeführt. Die aktualisierten Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 
2024/Januar 2025 vorliegen. 
 
Im Jahr 2023 wurde mit dem Grundwassermodell eine Untersuchung zur Auswirkung 
verschiedener Seespiegelhöhen (Tagebausee Garzweiler) auf die Stabilität des Sees und 
die sich einstellenden Grundwasser- und Abflussverhältnisse durchgeführt. Dafür wurden 
Prognosen bis zum stationären Endzustand gerechnet und unter diesen Aspekten 
ausgewertet. Es zeigte sich, dass eine Seespiegelhöhe von 66 m günstiger zu bewerten ist 
als die bis dahin geplante Höhe von 65 m NHN.   
 
Die Seespiegelhöhe wirkt sich im nahen Umfeld des Sees auf die Grundwasserstände 
absenkend aus. Es ergeben sich niedrigere Grundwasserstände als im Bereich des Sees vor 
Beginn des Braunkohleabbaus gemessen wurden. In der Abbildung 
„Grundwasserstandsdifferenzen“ im Anhang zu diesem Schreiben sind die 
Grundwasserabsenkungen bis zu 0,5 m gegenüber dem bergbauunbeeinflussten Zustand 
dargestellt, die mit dem Grundwassermodell errechnet wurden. 
Auf dieser Grundlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass schützenswerte, 
grundwasserabhängige Feuchtgebiete (Ziel-1-Gebiete) in diesem Bereich liegen. Die 
Modellergebnisse deuten darauf hin, dass sich dieser Einfluss bis in das Schwalmquellgebiet 
und den Oberlauf des Mühlenbachs auswirken könnte. Räumlich begrenzt werden hier aus 
heutiger Sicht die vorbergbaulichen, bergbauunbeeinflussten Grundwasserstände nicht 
wieder erreicht werden. Die Prognosen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass hier die 
Grundwasserstände lokal bis zu 0,5 m unter dem bergbauunbeeinflussten Zustand liegen.  
 
Als mögliche Maßnahme zur Stabilisierung der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten 
im stationären Endzustand, wäre der weitere Betrieb der bereits bestehenden und seit vielen 
Jahren erfolgreich betriebenen Infiltrationsanlagen im Einzugsgebiet des Oberlaufs des 
Mühlenbachs und des Schwalmquellgebietes denkbar. 
 
Den bisher vorliegenden Berechnungen mit dem Grundwassermodell des LANUV lagen 
noch nicht die jetzt bekannte Abbau- und Rekultivierungsplanung mit einem verkleinerten 
Abbaufeld und Tagebausee zu Grunde. Die Ergebnisse mit dem aktualisierten Modell des 
LANUV werden in den nächsten drei Monaten erwartet. Es ist geplant, eine ergänzende 
Variante zu berechnen, in der Infiltrationsanlagen so weiter betrieben werden, dass die 
verbleibenden Absenkungen ausgeglichen werden. Damit kann der mögliche 
Infiltrationsaufwand im stationären Endzustand abgeschätzt werden. 
 
Die Ergebnisse, denen zufolge auch nach Erreichen des stationären Endzustands eine 
Grundwasserabsenkung im Schwalmquellgebiet sowie am Oberlauf des Mühlenbachs 
verbleiben wird, sind im Rahmen des Monitorings Garzweiler (AG Restsee; AG 
Grundwasser; Entscheidungsgruppe) und des Monitorings Hambach 
(Arbeitsgruppensitzung) im Jahr 2023, und auch in der Sitzung des 
Braunkohlenausschusses am 15.12.2023 seitens des LANUV (FB52) vorgestellt worden.  
Der Kurzbericht zu der Auswertung zur Seespiegelhöhe (2023) ist auf der Projekthomepage 
des Monitorings Garzweiler und über das Ratsinformationssystem der Bezirksregierung Köln 
veröffentlicht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dorothee Levacher

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0847 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 29.11.2024 6.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II 
- Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG 
Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Anfrage wurde bereits durch den Erftverband (Anl. 2) und das LANUV (Anl. 3a und Anl. 3b) be-
antwortet. Eine Antwort durch RWE steht noch aus.  
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 6.1_Anfrage CDU_Grundwasserstände_Bericht Monitoring AG  
2. Anl. 2 zu TOP 6.1_anfrage_cdu_endzustand_202410_sign.pdf  
3. Anl. 3a zu TOP 6.1_LANUV_Bericht_GW_06_11_2024.pdf  
4. Anl. 3b zu TOP 6.1_GW_Diff_Karte.pdf  
5. Anl. 4 zu TOP 6.1_Antwort RWE_GW Wiederanstieg

Beratungsverlauf (1)

29.11.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 6.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0847
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
29.11.2024
Erstellt
30.10.2024 11:13