BKA 0847
Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 6.1_Antwort RWE_GW Wiederanstieg)
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RWE RWE Power AG | Auenheimer Straße 27 }50129 Bergheim - per Email- Sparte Entwicklung Braunkohle Frau . Eva Kuhl Ihre Zeichen POC _ , " Name Eyll-Vetter Bezirksregierung Köln Telefon 02271 75120111 E-Mail michael.eyll-vettererwe.com Dez. 32 - Regionalentwicklung, Braunkohle Postanschrift Auenheimer Str. 50606 Köln 50129 Bergheim Bergheim, 20. November 2024 Anfrage CDU-Fraktion Braunkohlentagebau Garzweiler II- Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prog- nose auf Basis der Leitentscheidung 2023 Antwort der RWE Power AG Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben uns die Anfrage der CDU-Fraktion an den Braunkohlenausschuss zu den Grundwasserständen nach Tagebauende im Nordrevier mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, der wir hiermit gerne nachkommen möch- ten. Die Sorge, dass sich nach Abschluss aller bergbaulichen Aktivitäten kein selb- ständig funktionierender Wasser- und Naturhaushalt im Nordrevier einstellen wird, ist aus unserer Sicht unbegründet. Den Zielvorgaben des Braunkohlen- planes Garzweiler II für schützenswerte Feuchtgebiete kann derzeit und auch zukünftig vollumfänglich entsprochen werden. Der durch den Bergbau bedingte und mit der Herstellung des Tagebausees einhergehende Einfluss auf den Wasser- und Naturhaushalt wird derzeitindem laufenden Braunkohleplanänderungsverfahren Garzweiler || sowie in den spä- ter nachgelagerten berg- und wasserrechtlichen Verfahren auf Basis der seit Jahren bewährten Grundwassermodellierung eingehend untersucht und be- wertet. In Folge des durch die Leitentscheidung aus dem Jahr 2023 verkleinerten Ab- baufeldes für den Tagebau Garzweiler und die hieraus resultierende verän- derte Seegeometrie wurden die Grundwassermodelle des LANUV, der RWE Power und des Erftverbands im Hinblick auf die neuen Randbedingungen ak- tualisiert und verfeinert. Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier RWE Power Aktiengesellschaft Betriebsstätte Auenheimer Straße 27 50129 Bergheim T +492271 751-0 F +49 2271 751-1414 | www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Michaet Müller Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Steffen Kanitz Dr. Lars Kulik Kemal Razanıca Sitz der Gesellschaft: Essen Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB 17420 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF37Q IBAN: DE72 3704 0044 0500 149000 Gläubiger-IdNr. DE37ZZZ00000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 RWE Seite Empfänger Unsere Zeichen Köln 2 20.11.2024 Die ersten Erkenntnisse aus den aktualisierten Grundwassermodellen sind bei der von den Behörden im Monitoring Garzweiler I| vorgeschlagenen und am 15. Dezember 2023 dem Braunkohlenausschuss vorgestellten Festlegung des Seewasserspiegels eingeflossen. Unter Berücksichtigung eines stabilen Seespiegels, eines erforderlichen Mindestabflusses in die Niers bzw. einer Mini- mierung des für den Seeablauf erforderlichen Geländeeinschnittes sowie der Entwicklung der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten wurde der Ziel- wasserspiegel des Tagebausees auf dem Höhenniveau von +66 mNHN fest- gelegt. Mit Abschluss der bergbaulichen Aktivitäten, einschließlich Sümpfungs- und Versickerungsmaßnahmen stellt sich ein neues selbsttragendes Grundwasser- regime ein, das zwar durch neue Randbedingungen - wie dem Tagebausee oder zwischenzeitlich veränderter Entnahmen von Wasserversorgern im Nord- raum geprägt sein wird, jedoch dem ursprünglichen Grundwosserregime ins- besondere hinsichtlich der ökologischen Funktionen ähnelt. Auf Basis der derzeit vorliegenden Grundwassermodellierungen ist nicht zu er- kennen, dass die entsprechend der im Braunkohlenplan Garzweiler II (vgl. u.a. Kapitel 2.1) herangezogenen relevanten Grundwasserstände von 1983 groß- flächig nicht erreicht werden können. Die Grundwosserstände von 1983 wurden im Braunkohlenplanverfahren Garzweiler Il 1995 als Maßstab für die Bewertungen zu Grunde gelegt. Der Ein- fluss eines zukünftigen Tagebausees war bereits bekannt und wurde in der da- maligen Umweltprüfung bereits mit betrachtet. Gegenüber einem hypothetischen bergbauunbeeinflussten Zustand, der in der Grundwassermodellierung keinen See beinhaltet und zur ergänzenden Beur- teilung ebenfalls herangezogen wird, ergeben sich aus dem aktualisierten Grundwassermodell insbesondere im Umfeld des Tagebausees zwar niedri- gere Grundwasserstände. Die Differenzen gegenüber dem Referenzzustand von 1983 nehmen jedoch in Richtung der schützenswerten Feuchtgebiete deutlich ab. Die auch mit diesem theoretischen Szenario modellierten Differen- zen zu den Grundwasserständen mit Tagebausee bzw. von 1983 lassen für das angepasste Vorhaben in den Ziel-1-Gebieten keine erheblichen und in den Ziel-2-Gebieten allenfalls vereinzelte und geringfügige Absenkungen in den Randbereichen erkennen. Die Beurteilung der Auswirkungen dieser vorhabenangepassten Grundwasser- absenkung auf die ökologische Funktion der Feuchtgebiete auf Basis der wei- teren Grundwassermodellierungen und entsprechender Fachgutachten ist Gegenstand der laufenden bzw. anstehenden Genehmigungsverfahren sowie diesbezüglichen Fachgremien wie dem Monitoring Garzweiler Il. RWE Seite Empfänger Unsere Zeichen Köln 3 20.11.2024 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits heute Ziel-2-Gebiete seit Jahr- zehnten eine vorbergbauliche Vorschädigung aufweisen und gem. Kapitel 3.2, Ziel 2 des Braunkohlenplans Garzweiler Il ausgeglichen werden. Insofern sind die mit dem Braunkohlenplan vorgesehenen und im Monitoring Garzweiler II bewährten Instrumente und Maßnahmen grundsätzlich geeignet, sich in der weiteren Betrachtung ggf. ergebende Auswirkungen zu kompensie- ren, ohne die heute auch gegenüber einem bergbauunbeeinflussten Zustand den Grundwasserspiegel erhöhenden Versickerungs-bzw. Stützungsmaßnah- men dauerhaft fortzuführen. Hierzu zählen bspw. auch die Verlagerung von Brunnen zur Wasserversorgung in entferntere oder tieferliegende Grundwas- serbereiche bzw. -horizonte. Dies gilt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Übrigen auch für die Oberflächengewässer. Aus unsere Sicht sind daher auch bei dem angepassten Vorhaben weder eine Abweichung zu den Zielvorgaben des Braunkohlenplanes Garzweiler IInoch die dauerhafte Fortführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu besorgen. Gerne stehen wir im Rahmen der nächsten BKA-Sitzung für Rückfragen und nähere Erläuterungen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf ne. Power Aktiengesellschaft ppa. (Michael Eyll-Vetter) (Dr. Harald Marx)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.1_anfrage_cdu_endzustand_202410_sign.pdf)
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Bereich Gewässer Abteilung Grundwasser Ansprechpartner *in Dr. Renate Jaritz Durchwahl 02271 88-1373 Unser Zeichen ja/20241104 Aktenzeichen G1 070 -S20 -81 E-Mail Renate.Jaritz@erftverband.de Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 02271 88-0 www.erftverband.de info@erftverband.de Erftverband KdöR Steuer-Nr.: 203/5906/0588 USt-IdNr.: DE228801678 Kreissparkasse Köln DE86 3705 0299 0142 0058 95 SWIFT -BIC: COKSDE33 Vorsitzender des Verbandsrates: Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick Vorstand: Prof. Heinrich Schäfer Bergheim, den 05.11.2024 Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 29.11.2024: Thema: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 Antwort des Erftverbandes (Koordination der AG Grun dwasser im Monitoring Garzweiler) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kuhl, die aktuellen Modellprognosen des Reviermodells bei nhalten sowohl die aufgrund der Leitentscheidung 2023 veränderte Tagebauplanung als auch den auf +66 m ü.NHN angehobenen Wasserspiegels des Tagebausees Garzweiler. Weitere Rand- bedingungen sind eine durchschnittliche Grundwasserneubildung und die konstante Fortsetzung der gegenwärtigen Grundwassernutzungen, sofern sie nicht mit dem Bergbau in Zusammenhang stehen. Die für den Endzustand mit dem Grundwassermodell pr ognostizierten Grundwasserstände unterscheiden sich aus mehreren G ründen von der vorbergbaulichen Situation bzw. dem Zeitpunkt 1955. 1. Die Ergebnisse des Grundwassermodells weichen vo n der realen Situation um den Kalibrierungsfehler ab. Dieser beträgt weitgehe nd weniger als ½ Meter, kann aber lokal auch mehrere Meter betragen. 2. Der Untergrund wurde durch den Braunkohlenabbau verändert. Im verkippten Material fehlen die stockwerkstrennenden Horizonte; die Durchlässigkeiten sind durch die Verkippung verändert; die Geländehöhen sind verändert. 3. Der Tagebausee bestimmt die Grundwasserstände im Umfeld des Sees. 4. Der Wasserhaushalt im Nordraum wird gegenwärtig im Vergleich zu 1955 insgesamt stärker von Entnahmen beansprucht. Die Beurteilung des prognostizierten Endzustands so llte daher nicht im Vergleich zur vorbergbaulichen Situation 1955 erfolgen, sonde rn im Vergleich zu einem Modellszenario, das den theoretischen Zustand berec hnet, der sich ohne Bergbau einstellen würde. Dann würden der Kalibrierungsfehl er (Punkt 1) und die Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim Bezirksregierung Köln Frau Eva Kuhl Dezernat 32 - Regionalentwicklung Braunkohle 50606 Köln Seite 2 Erftverband 05.11.2024 Unser Zeichen: ja Aktenzeichen : G1 070-S20-81 gesteigerten Entnahmen (Punkt 4) kaum noch bzw. kei nen Einfluss mehr auf die Bewertung haben. Ein solches Szenario „Endzustand ohne Bergbau“ befi ndet sich noch im Aufbau. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich großflächig wied er Grundwasserstände einstellen, die der unbeeinflussten Situation nahe kommen. Ohne Bergbau wäre die Grundwassersituation von einer Strömungsrichtung na ch Nordosten in Richtung Rhein bzw. den Vorflutern des Schwalm-, Niers- und Erftsystems geprägt. Im prognostizierten Endzustand wird dagegen der Tageba usee, der im Süden um mehrere Meter tiefer liegt als die 1955 gemessenen Grundwasserstände, aus WSW statt aus SSW angeströmt. Auch die Verlegungen von Erftabschnitten beeinflussen die Grundwasserströmung. Diese Veränderungen sind j edoch insgesamt unproblematisch. Allerdings zeigen sich auch Differenzen in Feuchtge bieten, die gegenüber Grundwasserabsenkungen sehr sensibel sind, so dass bereits Absenkungen von wenigen Dezimetern Schäden verursachen können. Hier sind voraussichtlich folgende Gebiete betroffen: Ziel 1-Gebiete: - Oberlauf Mühlenbach - kleine Abschnitte des Schwalmquellgebiets Ziel 2-Gebiete: - obere Niers - östliche Rurzuflüsse. Die betroffenen Ziel 1-Gebiete und weitgehend auch die Ziel 2-Gebiete waren bereits durch Garzweiler I vorgeschädigt. Die Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung, deren Wi rksamkeit im Monitoring Garzweiler detailliert überwacht wird, werden gemäß Braunkohlenplan so lange fortgesetzt, bis sich endgültige Grundwasserstände eingestellt haben. Sie beschleunigen zwar den Wiederanstieg, haben aber la ngfristig keinen Einfluss auf die sich einstellenden Grundwasserstände. Mit den Maßnahmen konnten die Ziel 1- Feuchtgebiete vor Grundwasserabsenkung geschützt werden und die Vegetation in den Ziel 2-Feuchtgebieten weitgehend erhalten werde n. Die Prognosen weisen darauf hin, dass das Ziel, die Ziel 1-Feuchtgebiete dauerhaft vor Bergbaueinfluss zu schützen, voraussichtlich nicht vollständig eingehalten werden kann. Darüber hinaus wird z. B. das unterirdische Einzugs gebiet der Schwalm durch die veränderten Fließrichtungen im Endzustand kleiner a ls vorbergbaulich sein und damit der Abfluss etwas reduziert sein. Eine Quanti fizierung der Abflussminderung konnte noch nicht vorgenommen werden. Durch den dauerhaften Betrieb der Grundwasseranreic herung könnten die Absenkungen in den Ziel 1-Feuchtgebieten vermieden werden. Diese würden jedoch Ewigkeitslasten darstellen, die im Braunkohlenplan ausgeschlossen wurden. Inwieweit evtl. lokale Rückhaltemaßnahmen die negat iven Folgen der geringen Absenkungsbeträge verhindern können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Vor einer Entscheidung für dauerhafte M aßnahmen wäre auch zu prüfen, ob der Aufwand für die voraussichtlich klei nräumigen betroffenen Feuchtgebietsabschnitte gerechtfertigt ist. Die Ergebnisse stimmen grundsätzlich mit den Modell ergebnissen des LANUV überein. Der neue Braunkohlenplan sollte die Gefahr dauerhaf ter Absenkungen in Ziel 1- Feuchtgebieten berücksichtigen. Gerne stehen wir im Rahmen der nächsten Sitzung Seite 3 Erftverband 05.11.2024 Unser Zeichen: ja Aktenzeichen : G1 070-S20-81 des Braunkohlenausschusses für Rückfragen und näher e Erläuterungen unserer Antworten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Erftverband i. A. Renate Jaritz Dipl.-Geologin
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.1_Anfrage CDU_Grundwasserstände_Bericht Monitoring AG)
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An den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 50667 Köln Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 Sehr geehrter Herr Götz, nach uns vorliegenden – bislang nicht öffentlich zugänglichen - Informationen ist nicht mehr davon auszugehen, dass sich die ursprünglichen vorbergbaulichen Grundwasserverhältnisse im Nordrevier im Kontext des Tagebaus Garzweiler II mit einem selbständig funktionierenden Naturhaushalt nach Abschluss aller bergbaulichen Tätigkeiten trotz der wasserwirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen wiedereinstellen würden. Derzeit wird durch RWE Power AG seit fast 30 Jahren aufbereitetes Sümpfungswasser zur Stützung grundwasserabhängiger Feuchtgebiete und Vorfluter im Nordrevier versickert bzw. eingeleitet. Dadurch ist es seither gelungen, Grundwasserabsenkungen al s Folge der Bergbausümpfung dauerhaft in den im Braunkohlenplan Garzweiler II definierten Ziel -1- Gebieten zu verhindern. Der Erfolg dieser wasserwirtschaftlich- ökologischen Schutz - und Ausgleichsmaßnahmen wird kontinuierlich durch die Kontroll - und Bewertungstätigkeit des Monitorings Garzweiler II dokumentiert. Hierüber wird der Braunkohlenausschuss regelmäßig durch Fachvorträge informiert. Aktuelle Erkenntnisse aus neuen Prognoseergebnissen von Grundwassermodellen widersprechen den früheren Annahmen. Unser Kenntnisstand ist, dass sich nach Einstellung aller wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen dauerhafte Absenkungen des Grundwasserspiegels in Ziel-1-Gebieten einstellen werden. Dies widerspricht nach unserer Auffassung den verbindlichen Zielen des Braunkohlenplanes Garzweiler II und stellt die wasserwirtschaftlich- ökologischen Grundannahmen für die Genehmigung des Planes in Frage. Daher sind dauerhafte Schäden für die Region absehbar. Die CDU- Fraktion stellt daher den Antrag, in der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.11.2024 das Thema als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen. Die CDU -Fraktion fordert Berichte zu der aktuellen Sachlage von den Stellen, die derzeit zum Grundwasserhaushalt im Rheinischen Braunkohlenrev ier Prognosemodelle erstellen – RWE Power AG, Erftverband und LANUV NRW. Die CDU-Fraktion erwartet Aussagen u. a. zu folgenden Fragen: - Aus welchen Gründen kann der vorbergbauliche Grundwasserhaushalt nic ht mehr erreicht werden? - Welche Räume und Feuchtgebiete im Nordraum sind betroffen? - Gibt es Maßnahmen, diesen Entwicklungen zu begegnen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind in welchen Dimensionen geeignet? Für die CDU -Fraktion sind Ewigkeitslasten im Rheinischen Revier nicht zu akzeptieren. Insofern müssen - insbesondere vor den immer noch nicht geklärten Finanzierungen der Folgekosten - im laufenden Braunkohlenplanverfahren Garzweiler Lösungen erarbeitet werden, dies zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3b zu TOP 6.1_GW_Diff_Karte.pdf)
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Grundwasserstandsdifferenzenkarte „Stationärer Endzustand der Variante Seespiegelhöhe 66 m NHN zu Referenzszenario ohne Bergbau“ mit erläuterndem Begleittext Grundwasserstandsdifferenzen geben den Unterschied des Grundwasserspiegels für zwei verschiedene Zeitpunkte oder verschiedene Szenarien wieder. In dieser Karte ist die Differenz der Grundwasserstände zwischen einem Szenario mit Bergbaueinfluss (Bergbauszenario) und einem hypothetischen Szenario ohne Bergbaueinfluss (Referenzszenario) dargestellt. Das Bergbauszenario gibt die Situation wieder, die nach Wiederanstieg des Grundwasserspiegels aus heutiger Sicht für die aktuelle Rekultivierungsplanung zu erwarten ist. Das Szenario ohne Bergbau (Referenzszenario) stellt eine hypothetische Situation dar, die sich ergeben würde, wenn es keinen Braunkohleabbau gegeben hätte. Beide Szenarien wurden mit dem Grundwassermodell des LANUV berechnet. Dabei wurden jeweils mittlere klimatische Verhältnisse und dieselben Grundwasserentnahmen für Wasserversorgung und Industrie mit Stand 2017 zu Grunde gelegt. Die Simulationsrechnungen wurde im Rahmen der Vergleichsrechnungen für verschiedene Seespiegelhöhen durchgeführt. Dabei standen die Unterschiede im Vordergrund, die sich bei verschiedenen Seespiegelhöhen für die Grundwasserstände im Einzugsbereich des Sees ergeben. Die Untersuchungen im regionalen Maßstab sind nicht dafür geeignet, absolute Grundwasserstände kleinräumig belastbar abzuleiten. Die dargestellten Differenzen gelten nur im Vergleich zum Referenzszenario und lassen sich nicht auf die derzeit oder vorbergbaulich lokal gemessenen Grundwasserständen anwenden. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Mai 2024
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3a zu TOP 6.1_LANUV_Bericht_GW_06_11_2024.pdf)
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DURCHSCHRIFT n Anfrage CDU-Fraktion Braunkohlentagebau Garzweiler II Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, per E-Mail vom 21.10.2024 haben Sie dem LANUV die Anfrage der CDU- Fraktion an den Braunkohlenausschuss zu den Grundwasserständen nach Tagebauende im Nordrevier weitergeleitet und um Beantwortung bis zum 6.11.2024 gebeten. Hiermit übersende ich Ihnen den angeforderten Bericht zur aktuellen Sachlage aus der Sicht des LANUV, in dem die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen beantwortet werden. Sachstandsbericht zu den Grundwasserständen im Nordrevier (Stand 10/2024) Die Entwicklung der Grundwasserstände im Einflussbereich der Braunkohletagebaue wird vom LANUV mit einem eigenen Grundwassermodell untersucht. Das Grundwasser-Großraummodell des LANUV (Regionalmodell Rheinisches Revier) wurde seit Mitte der 1980iger Jahre aufgebaut und wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Es umfasst die drei geologischen Schollen, in denen in den drei Tagebauen Hambach, Garzweiler und Inden aktiv Braunkohle abgebaut wird. Die Simulationen erfolgen instationär über den Zeitraum 1970 bis 2200 (stationärer Endzustand). Zurzeit werden die neuen LANU V Brief boge Auskunft erteilt: Levacher Direktwahl 2232 Fax dorothee.levacher@LANUV.nrw. de Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Ihre Nachricht vom: 21.10.2024 Ihr Aktenzeichen: Datum:30.10.2024 Hauptsitz: Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Telefon 02361 305-0 Fax 02361 305-3215 poststelle@lanuv.nrw.de www.lanuv.nrw.de Dienstgebäude: Duisburg, Wuhanstraße 6 Öffentliche Verkehrsmittel: Die Dienststelle liegt unmittelbar an der Westseite des Hbf Duisburg. Bankverbindung: Landeshauptkasse NRW Helaba BIC-Code: WELADEDD IBAN-Code: DE59 3005 0000 0001 6835 15 Bezirksregierung Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle 50606 Köln - per E-Mail- LANUV NRW, Postfach 10 10 52, 45610 Recklinghausen Daten für den jetzt aktuellen Zuschnitt für den Tagebau und den Tagebausee Garzweiler, die seit Sommer 2024 dem LANUV vorliegen, in das Modell eingebaut. Daran anschließend wird eine erneute Prognoserechnung zur Entwicklung der Grundwasserstände bis zum Jahr 2200 durchgeführt. Die aktualisierten Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2024/Januar 2025 vorliegen. Im Jahr 2023 wurde mit dem Grundwassermodell eine Untersuchung zur Auswirkung verschiedener Seespiegelhöhen (Tagebausee Garzweiler) auf die Stabilität des Sees und die sich einstellenden Grundwasser- und Abflussverhältnisse durchgeführt. Dafür wurden Prognosen bis zum stationären Endzustand gerechnet und unter diesen Aspekten ausgewertet. Es zeigte sich, dass eine Seespiegelhöhe von 66 m günstiger zu bewerten ist als die bis dahin geplante Höhe von 65 m NHN. Die Seespiegelhöhe wirkt sich im nahen Umfeld des Sees auf die Grundwasserstände absenkend aus. Es ergeben sich niedrigere Grundwasserstände als im Bereich des Sees vor Beginn des Braunkohleabbaus gemessen wurden. In der Abbildung „Grundwasserstandsdifferenzen“ im Anhang zu diesem Schreiben sind die Grundwasserabsenkungen bis zu 0,5 m gegenüber dem bergbauunbeeinflussten Zustand dargestellt, die mit dem Grundwassermodell errechnet wurden. Auf dieser Grundlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass schützenswerte, grundwasserabhängige Feuchtgebiete (Ziel-1-Gebiete) in diesem Bereich liegen. Die Modellergebnisse deuten darauf hin, dass sich dieser Einfluss bis in das Schwalmquellgebiet und den Oberlauf des Mühlenbachs auswirken könnte. Räumlich begrenzt werden hier aus heutiger Sicht die vorbergbaulichen, bergbauunbeeinflussten Grundwasserstände nicht wieder erreicht werden. Die Prognosen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass hier die Grundwasserstände lokal bis zu 0,5 m unter dem bergbauunbeeinflussten Zustand liegen. Als mögliche Maßnahme zur Stabilisierung der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten im stationären Endzustand, wäre der weitere Betrieb der bereits bestehenden und seit vielen Jahren erfolgreich betriebenen Infiltrationsanlagen im Einzugsgebiet des Oberlaufs des Mühlenbachs und des Schwalmquellgebietes denkbar. Den bisher vorliegenden Berechnungen mit dem Grundwassermodell des LANUV lagen noch nicht die jetzt bekannte Abbau- und Rekultivierungsplanung mit einem verkleinerten Abbaufeld und Tagebausee zu Grunde. Die Ergebnisse mit dem aktualisierten Modell des LANUV werden in den nächsten drei Monaten erwartet. Es ist geplant, eine ergänzende Variante zu berechnen, in der Infiltrationsanlagen so weiter betrieben werden, dass die verbleibenden Absenkungen ausgeglichen werden. Damit kann der mögliche Infiltrationsaufwand im stationären Endzustand abgeschätzt werden. Die Ergebnisse, denen zufolge auch nach Erreichen des stationären Endzustands eine Grundwasserabsenkung im Schwalmquellgebiet sowie am Oberlauf des Mühlenbachs verbleiben wird, sind im Rahmen des Monitorings Garzweiler (AG Restsee; AG Grundwasser; Entscheidungsgruppe) und des Monitorings Hambach (Arbeitsgruppensitzung) im Jahr 2023, und auch in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 15.12.2023 seitens des LANUV (FB52) vorgestellt worden. Der Kurzbericht zu der Auswertung zur Seespiegelhöhe (2023) ist auf der Projekthomepage des Monitorings Garzweiler und über das Ratsinformationssystem der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dorothee Levacher
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0847 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 21.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 29.11.2024 6.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Grundwasserstände nach Tagebauende im Nordrevier. Bericht aus der Monitoring-AG Grundwasser über aktuell erarbeitete Prognose auf Basis der Leitentscheidung 2023 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage wurde bereits durch den Erftverband (Anl. 2) und das LANUV (Anl. 3a und Anl. 3b) be- antwortet. Eine Antwort durch RWE steht noch aus. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 6.1_Anfrage CDU_Grundwasserstände_Bericht Monitoring AG 2. Anl. 2 zu TOP 6.1_anfrage_cdu_endzustand_202410_sign.pdf 3. Anl. 3a zu TOP 6.1_LANUV_Bericht_GW_06_11_2024.pdf 4. Anl. 3b zu TOP 6.1_GW_Diff_Karte.pdf 5. Anl. 4 zu TOP 6.1_Antwort RWE_GW Wiederanstieg
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0847
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 29.11.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 11:13