AN/1258/2018
Antragsbearbeitung Zweckentfremdung
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Anfrage (Die Linke BV1)
3007 Zeichen
Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.09.2018 AN/1258/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Antragsbearbeitung Zweckentfremdung Sehr geehrte Damen und Herren. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 26.9.2017 den gemeinsamen Antrag AN/1064/2017 beschlossen, der die Überprüfung benannter Wohnobjekte auf Zweckentfremdung beinhaltet (siehe Anlage). Demnach ist die Bezirksvertretung Innenstadt über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. Wie stellt sich der Stand der Ermittlungen inzwischen dar, wann ist mit einer konkreten Beantwortung der formulierten Fragen zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis90/Die Grünen SPD-Fraktion CDU-Fraktion FDP (Einzelmandat) GUT (Einzelmandat) Deine Freunde (Einzelmandat) Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 11.09.2018 AN/1064/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Zweckentfremdung von Wohnraum Auch für den freifinanzierten Wohnungsbau in Köln gilt seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken stellt eine Zweckentfremdung dar, beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in ein Büro oder einen Gewerberaum. Unter diese Verordnung fallen auch die Nutzung als Ferienwohnung oder Gästezimmer sowie der Abbruch oder der Leerstand von Wohnungen. Es sei denn, diese werden explizit genehmigt. In der geltenden Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln heißt es: "Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Verfügungs- oder Zweckentfremdung anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum länger als drei Monate leer steht." (Paragraph 4, Absatz 1) Gemeinsamer Antrag: Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, Görresstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstände, bzw. Zweckentfremdungen vorliegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die o.g. Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen. Gez. Michael Scheffer Antje Kosubek Regina Börschel Ralf Uerlich Maria Tillessen Tom Geffe Adrian Kasnitz
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Ludwigstraße 8
- Görresstraße 2
- Heinsbergstraße 2
- Lorenzstraße 12
- Benjaminstraße 3
- Mauritiussteinweg 35
- Engelbertstraße 37
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1258/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.09.2018 20:59