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AN/1258/2018

Antragsbearbeitung Zweckentfremdung

Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke) 11.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.11.2018, TOP 7.4

Anfrage (Die Linke BV1)

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Anfrage (Die Linke BV1)

3007 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
Michael Scheffer  
Fraktionsvorsitzender  
michael.scheffer@stadt-koeln.de  
Manfred Müller  
Stellv. Fraktionsvorsitzender 
 manfred.mueller@stadt-koeln.de 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.09.2018 
 AN/1258/2018 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Antragsbearbeitung Zweckentfremdung 
Sehr geehrte Damen und Herren. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 26.9.2017 den gemeinsamen Antrag AN/1064/2017 
beschlossen, der die Überprüfung benannter Wohnobjekte auf Zweckentfremdung beinhaltet 
(siehe Anlage). Demnach ist die Bezirksvertretung Innenstadt über die jeweiligen Sachstände 
umfassend in Kenntnis zu setzen. 
 
Wie stellt sich der Stand der Ermittlungen inzwischen dar, wann ist mit einer konkreten 
Beantwortung der formulierten Fragen zu rechnen? 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
Michael Scheffer         Manfred Müller  
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender Vorsitzender 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Fraktion Die Linke 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
FDP (Einzelmandat) 
GUT (Einzelmandat) 
Deine Freunde (Einzelmandat) 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 11.09.2018 
AN/1064/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
Zweckentfremdung von Wohnraum 
 
Auch für den freifinanzierten Wohnungsbau in Köln gilt seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der 
Zweckentfremdung von Wohnraum. Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken stellt eine 
Zweckentfremdung dar, beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in ein Büro oder einen 
Gewerberaum. Unter diese Verordnung fallen auch die Nutzung als Ferienwohnung oder Gästezimmer 
sowie der Abbruch oder der Leerstand von Wohnungen. Es sei denn, diese werden explizit genehmigt. In 
der geltenden Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln heißt es: "Wohnraum wird 
zweckentfremdet, wenn er durch Verfügungs- oder Zweckentfremdung anderen als Wohnzwecken 
zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum länger als drei 
Monate leer steht." (Paragraph 4, Absatz 1) 
Gemeinsamer Antrag: 
Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, 
Görresstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstände, bzw. 
Zweckentfremdungen vorliegen.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. 
Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die o.g. 
Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen. 
Gez. 
Michael Scheffer Antje Kosubek Regina Börschel Ralf Uerlich 
Maria Tillessen Tom Geffe  Adrian Kasnitz

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Ludwigstraße 8
  • Görresstraße 2
  • Heinsbergstraße 2
  • Lorenzstraße 12
  • Benjaminstraße 3
  • Mauritiussteinweg 35
  • Engelbertstraße 37

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Details

Aktenzeichen
AN/1258/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.09.2018 20:59