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2171/2022

Kriminalpräventiver Rat Köln: Beantwortung der AN/0495/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3200 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2171/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
Kriminalpräventiver Rat Köln:  
Beantwortung der AN/0495/2022 
Die Anfrage AN/0495/2022 von Ralf Hengstenberg (BV Mülheim/ AfD) vom 25.02.2022 wird wie folgt 
beantwortet: 
 
1. Welche Gruppen aus dem oben genannten Personenkreis, sind dort aktuell repräsentiert? 
 
Gemäß der Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates Köln in der Fassung vom 24.05.2022 
besteht der KPR Köln nach § 1 aus folgenden Mitgliedern: 
 
• Stadtdirektor*in (Vorsitz)  
• Polizeipräsident*in 
• Einem/einer von den im Hauptausschuss stimmberechtigten Ratsfraktionen zu  bestimmen-
den Vertreter*in 
• Vertreter*in des Polizeibeirates Köln 
• Vorsitzende*r eines Kriminalpräventiven Rates eines Stadtbezirks 
• Bei Bedarf Vertreter*innen weiterer Institutionen der kommunalen, Landes- oder  Bun-
desebene 
• Geschäftsführung des KPR 
• Leitung des Leitungsstabes der Polizei Köln 
• Mitarbeitende des ZKS 
 
2. In Welcher Form arbeitet dieser „Rat“, gibt es einen Arbeitsplan, um Kriminalität  vorzu-
beugen? 
 
Die Organisation des Kriminalpräventiven Rates Köln erfolgt durch eine von Stadt Köln und Polizei 
Köln gemeinsam besetzte Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist im Zentrum für Kriminalprävention 
und Sicherheit angebunden. 
 
Neben dem eigentlichen Gremium „KPR“ können Fachkreise gebildet werden. Die Fachkreise arbei-
ten dem Kriminalpräventiven Rat Köln zu und unterstützen die Kriminalpräventiven Räten in den 
Stadtbezirken. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet oder arbeiten zielgruppenorientiert und 
werden u.a. aus den kriminalpräventiven Gremien, runden Tischen, Ordnungspartnerschaften und 
Präventionsprojekten gebildet. 
 
Diese Informationen können der städtischen Homepage unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/sicherheit-ordnung/zks-zentrum-fuer-kriminalpraevention-sicherheit entnommen werden. 
 
3. An welcher Stelle lässt sich auf die Ergebnisse dieser Arbeit Einsicht nehmen? 
 
Die Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates Köln sind grundsätzlich nicht öffentlich. Niederschriften

2 
 
und Protokolle können somit nicht eingesehen werden. 
 
Dennoch wird über Ergebnisse informiert, sofern darüber seitens des KPR öffentlich im Ausschuss 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales berichtet wird und/oder eine 
öffentlichkeitswirksame Aktivität erfolgt. 
 
4. Kann die Mitwirkung bei dieser „Tätigkeit“ beantragt werden? 
 
Nein. Die Mitglieder sind in der Geschäftsordnung klar definiert (siehe Antwort zu Frage 1). 
 
5. Wie oft im Jahr findet sich der Rat zusammen und welche Haushaltsmittel stehen zur  Verfü-
gung? 
 
Der Kriminalpräventive Rat Köln wird quartalsweise oder bei Bedarf einberufen.  
 
Für den Kriminalpräventiven Rat stehen jährlich Sachmitteln in Höhe von ca. 100 T€ zur Verfügung. 
Diese sollen primär für Kampagnen, Umfragen und Veranstaltungen eingesetzt werden. Zur Umset-
zung von beschlossenen Maßnahmen sollen jeweils die Budgets der betreffenden Dezernate bzw. 
Ämter eingesetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2171/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.07.2022
Erstellt
06.07.2022 14:58