2171/2022
Kriminalpräventiver Rat Köln: Beantwortung der AN/0495/2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3200 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 2171/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Kriminalpräventiver Rat Köln: Beantwortung der AN/0495/2022 Die Anfrage AN/0495/2022 von Ralf Hengstenberg (BV Mülheim/ AfD) vom 25.02.2022 wird wie folgt beantwortet: 1. Welche Gruppen aus dem oben genannten Personenkreis, sind dort aktuell repräsentiert? Gemäß der Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates Köln in der Fassung vom 24.05.2022 besteht der KPR Köln nach § 1 aus folgenden Mitgliedern: • Stadtdirektor*in (Vorsitz) • Polizeipräsident*in • Einem/einer von den im Hauptausschuss stimmberechtigten Ratsfraktionen zu bestimmen- den Vertreter*in • Vertreter*in des Polizeibeirates Köln • Vorsitzende*r eines Kriminalpräventiven Rates eines Stadtbezirks • Bei Bedarf Vertreter*innen weiterer Institutionen der kommunalen, Landes- oder Bun- desebene • Geschäftsführung des KPR • Leitung des Leitungsstabes der Polizei Köln • Mitarbeitende des ZKS 2. In Welcher Form arbeitet dieser „Rat“, gibt es einen Arbeitsplan, um Kriminalität vorzu- beugen? Die Organisation des Kriminalpräventiven Rates Köln erfolgt durch eine von Stadt Köln und Polizei Köln gemeinsam besetzte Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist im Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit angebunden. Neben dem eigentlichen Gremium „KPR“ können Fachkreise gebildet werden. Die Fachkreise arbei- ten dem Kriminalpräventiven Rat Köln zu und unterstützen die Kriminalpräventiven Räten in den Stadtbezirken. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet oder arbeiten zielgruppenorientiert und werden u.a. aus den kriminalpräventiven Gremien, runden Tischen, Ordnungspartnerschaften und Präventionsprojekten gebildet. Diese Informationen können der städtischen Homepage unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/sicherheit-ordnung/zks-zentrum-fuer-kriminalpraevention-sicherheit entnommen werden. 3. An welcher Stelle lässt sich auf die Ergebnisse dieser Arbeit Einsicht nehmen? Die Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates Köln sind grundsätzlich nicht öffentlich. Niederschriften 2 und Protokolle können somit nicht eingesehen werden. Dennoch wird über Ergebnisse informiert, sofern darüber seitens des KPR öffentlich im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales berichtet wird und/oder eine öffentlichkeitswirksame Aktivität erfolgt. 4. Kann die Mitwirkung bei dieser „Tätigkeit“ beantragt werden? Nein. Die Mitglieder sind in der Geschäftsordnung klar definiert (siehe Antwort zu Frage 1). 5. Wie oft im Jahr findet sich der Rat zusammen und welche Haushaltsmittel stehen zur Verfü- gung? Der Kriminalpräventive Rat Köln wird quartalsweise oder bei Bedarf einberufen. Für den Kriminalpräventiven Rat stehen jährlich Sachmitteln in Höhe von ca. 100 T€ zur Verfügung. Diese sollen primär für Kampagnen, Umfragen und Veranstaltungen eingesetzt werden. Zur Umset- zung von beschlossenen Maßnahmen sollen jeweils die Budgets der betreffenden Dezernate bzw. Ämter eingesetzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2171/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.07.2022
- Erstellt
- 06.07.2022 14:58