Mandari Insight

0816/2017

Parkraumkonzept Ehrenfeld

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.05.2017, TOP 9.3

Anlage 6.2- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld II

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6.3- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld III

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5- Fragen und Anregungen der Anwohner

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2- Lageplan Parkraumauslastung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Parkraumkonzept Ehrenfeld

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3- Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4- Ergänzende Anlage (Information der Bezirksvertretung)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6.1- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld I

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6.2- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld II

7475 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Sömmeringstraße
von Reisstraße bis Venloer Straße
Foto 1
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
1,85
2,60
6,20
1,731,600,401,45
Gehweg Fahrbahn Gehweg
1,85 4,20
6,20
1,73
Foto 2 
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
1,75
2,75
6,35
1,601,600,401,35
Gehweg Fahrbahn Gehweg
1,75 4,35
6,35
1,60
2,00
Parken
2,00
Parken
2,00
Parken
2,00
Parken
Sömmeringstraße
von Vogelsanger Straße bis Reisstraße
Hs.24
Hs.24
Hs.25
Hs.25
Hs.33
Hs.33
Hs.28
Hs.28
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Sömmeringstraße
von Lindenbornstraße bis Vogelsangerstraße
Foto 3
Bestand
Gehweg ParkenParken Fahrbahn Gehweg
2,40
3,00
5,00 2,40
1,401,001,00 1,00 1,001,40
Hs. 57Hs. 58
Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg
2,40 3,00
5,00
2,402,00
Hs. 57Hs. 58
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Poller Hs. 45
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Poller
3,05 2,10
5,05
2,15 2,00
Hs. 45Hs. 74
Hs. 74
Geisselstraße
von Vogelsanger StraßeBarthelstr. bis 
Foto 4 
1,75
2,15
0,40 1,60 3,45
5,05
2,10
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Geisselstraße
von Weinsbergstraße bis Barthelstraße
Foto 6
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Poller
2,05
3,25 2,65
4,75
0,50 1,501,55
Hs. 71-73
Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg
2,05 3,25 2,15
4,75
1,50
Hs. 71-73
Bestand
Gehweg Fahrbahn Gehweg
Poller Hs. 91
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Poller
3,10 2,10
5,10
2,002,00
Hs. 91
Parkhaus
Parkhaus
Parken
3,50
5,102,00
1,60 2,10
Geisselstraße
von Barthelstraße bis Vogelsanger Straße
Foto 5
1,60 0,40
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
0,50
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Rothehausstraße
rechts Seite Richtung Venloer Straße
Foto 8 
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Gehweg Fahrbahn Gehweg
Bestand
Gehweg Fahrbahn Gehweg
3,20
5,20
1,35 (4,15) 1,65
Foto 7 
Reisstraße
von Keplerstraße bis Sömmeringstraße
Hs.1
Hs.1 Hs.6
Hs.6 Kirche
Parken
2,00
Hs.51Poller Poller
2,50
2,10 0,40 2,25 2,00 1,601,60
5,85
2,50
5,85
3,85 1,602,00
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
2,00
Hs.45
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
2,00
Bestand
Gehweg Fahrbahn Gehweg
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
Hs.19/21
Parken
2,80
6,40
1,85 2,00 1,35
Keplerstraße
von Reisstraße bis Venloer Straße
Foto 9 
4,40
6,40
Parken
Hs.50
Hs.50 Hs.45
2,80
6,40
1,60 1,401,75
Hs.19/21
Hs.14
Hs.14
1,60 0,40
Keplerstraße
von Vogelsanger Straße bis Reisstraße
Foto 10 
0,40
1,80
1,801,75
1,75
Parken
1,75
6,40
1,85 2,00 4,40
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Foto 8
Bestand
Gehweg Fahrbahn Gehweg
3,25
5,25
1,70 1,50 (4,25)
Kirche
Parken
2,00
Hs.54 Poller
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld II
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Rothehausstraße
links Seite Richtung Venloer Straße
Poller
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 594 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  23 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  104 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        55 Stellplätze
102 Stellplätze

Anlage 6.3- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld III

2363 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld III
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Lukasstr.
P
P
Bestand
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
1,80
4,60
6,00
2,000,60 1,401,20
Bestand
Gehweg ParkenParken Fahrbahn Gehweg
2,20
3,20
6,00 2,40
1,800,600,60 1,40 1,401,60
Hs. 2Hs. 1
Stand: September 2017, Änderungen vorbehalten
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
4,00
6,00
2,002,001,80
Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg
4,00
6,00
2,402,002,20
Hs. 2Hs. 1
Foto 1
Christian-Schult-Straße 
(Blickrichtung Stammstraße)
Fritz-Frigge-Straße 
Foto 2
von Myliusstraße bis Lukasstraße
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 706 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  16 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  30 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        26 Stellplätze
46 Stellplätze

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld III
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
Lukasstr.
P
P
Stand: September 2017, Änderungen vorbehalten
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
3,00
5,40
6,00
3,000,601,401,60
GarageHs. 1
Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg
3,00 4,00
6,00
3,002,00
GarageHs. 1
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter  
Graeffstraße 
Bestand
Foto 3
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*                                 706 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                  16 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
Langzeitparken mit Rotem Punkt*                                  30 Stellplätze
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                      
Ladezone                                                                        26 Stellplätze
46 Stellplätze

Anlage 5- Fragen und Anregungen der Anwohner

8075 Zeichen

Ergänzende Anlage (5) zu 0816/2017 
Fragen und Anregungen der Anwohner 
Allgemein 
Der Bürgersteig soll frei bleiben und die 2 Meter Grenze eingehalten werden. Parkscheinautomaten 
und Absperrpoller platzsparender errichten (5 Karten). 
 Antwort: Überall dort wo die Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, wird bei der möglichen 
Bewirtschaftung der Stellplätze eine Gehwegbreite von 2 Meter angestrebt. 
Parkscheinautomaten werden grundsätzlich nur im Parkraum aufgestellt, um die Laufwege 
freizuhalten. Bei Gehwegbreiten unter 2 Meter entfallen die bewirtschafteten Stellplätze. 
Stellplätze nur für Cambio Fahrzeuge oder direkt mit Ladesäule für Elektroautos errichten, bzw. 
Cambio soll kostenfrei parken dürfen (3Karten). 
 Antwort: Cambio betreibt in Ehrenfeld zurzeit drei Stationen, deren Stellplätze derzeit 
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, da sie sich nicht in bewirtschaftetem Parkraum 
befinden. Ausnahme bildet der Bahnhof Ehrenfeld, dort betreibt Cambio eine Station mit 
konventionellen Fahrzeugen für die entsprechende Kompensationszahlungen für entgangene 
Parkgebühren an die Stadt Köln zu zahlen sind. Stellplätze für Elektrocarsharing - Fahrzeuge 
stellt die Stadt Köln kostenfrei zur Verfügung. 
Zusätzliche Kosten für Anwohner sind unerwünscht, es soll den Anwohner nur Geld abgeknöpft 
werden (5 Karten). 
 Antwort: Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 12, 18 oder 24 Monaten kostet das 
Ausstellen des Bewohnerparkausweises 30, 45 oder 60 Euro. Bei der Gebühr handelt es sich 
lediglich um eine Verwaltungsgebühr. Weitere Kosten fallen für die Bewohner mit einem 
Parkausweis in den jeweiligen Parkzonen nicht an. 
Ausweitung des Bewohnerparkens bis nach Neu-Ehrenfeld, um dem Problem der Verdrängung 
entgegen zu wirken (2 Karten). 
 Antwort: Nach einer gewissen Laufzeit kann auf Antrag der Bezirksvertretung eine neue 
Zählung und Überprüfung der Parksituation veranlasst und somit überprüft werden, ob eine 
Ausweitung in weitere Bereiche notwendig ist. 
Mehr Parkplätze und Haarnadeln für Fahrräder (2 Karten). 
 Antwort: Die Anzahl der Fahrradstellplätze in Köln wird stetig vergrößert. Eingehende 
Anträge auf weitere Fahrradabstellanlagen werden vom Team des Fahrradbeauftragten 
geprüft und bei Eignung genehmigt.

Ehrenfeld I 
Durch das Bewohnerparken wird sich die Parksituation nicht verbessern. Es kann nicht mehr in 
benachbarte Gebiete ausgewichen werden. Durch Bewohnerparken wird sich die Luft nicht 
verbessern und der Radverkehr nicht gefördert (4 Karten). 
 Antwort: Die Erfahrung in den innerstädtischen Parkgebieten zeigt, dass sich durch die 
Einführung eines Bewohnerparkgebietes die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert. 
Fremdparker wie Berufspendler, Kunden und Besucher können nur noch gegen Gebühr 
parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motorisierten Individual Verkehr 
(MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen. Hierdurch steigt die Chance für 
Bewohner/innen einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Dies führt zu deutlich geringerem 
Lärm und Abgasimmissionen im Wohngebiet durch Reduzierung des Parksuchverkehrs. 
Was kostet die Stadt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes, ein Schild oder ein 
Parkscheinautomat. Welche Firma erhält den Auftrag zur Einrichtung des BWP (3 Karten). 
 Antwort: Die Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Ehrenfeld würde ca. 1.5 Millionen Euro 
kosten, davon entfallen auf den Erwerb von Parkscheinautomaten 1.16 Millionen Euro. Für 
Beschilderung und Parkscheinautomatenfundamente entstehen weitere Kosten von 340.000 
Euro. 
 
Ehrenfeld II 
Freie Bürgersteige für Fußgänger schaffen. Als Beispiel wird die Sömmeringstraße genannt und dort 
einseitiges Parken vorgeschlagen (3 Karten). Dieselbe Forderung nach einseitigem Parken und freien 
Bürgersteigen wurde für die Geiselstraße gefordert (2 Karten). Die 2 Meter Grenze des Bürgersteiges 
soll eingehalten werden (1 Karte). 
 Antwort: Überall dort, wo die Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, wird bei der möglichen 
Bewirtschaftung der Stellplätze eine Gehwegbreite von 2 Metern eingehalten. 
Parkscheinautomaten werden grundsätzlich nur im Parkraum aufgestellt, um die Laufwege 
freizuhalten. 
Die Autostellplätze sollen um 50% verringert und Fahrradstellplätze um 100% erweitert werden (1 
Karte). 
 Antwort: Im Zuge der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten werden KFZ-Stellplätze 
zugunsten von Fahrradstellplätzen zurückgebaut. Dies geschieht sukzessive dort, wo ein 
gewisser Fahrradabstellbedarf nachgewiesen wird.

Es gibt zu wenige Parkplätze und die vorhandenen werden den Anwohnern von Berufspendlern 
weggenommen (2 Karten). 
 Antwort: Durch die Einführung von Bewohnerparkgebieten sollen Berufspendler auf die 
Verkehrsmittel des Umweltverbundes wechseln. Dies entspricht auch den Zielen des Kölner 
Konzeptes „Köln mobil 2025“ 
 
Ehrenfeld III 
Die Bewohnerparkgebiete sind zu klein und werden die Parksituation verschlechtern, da nicht mehr 
die Möglichkeit besteht in anderen Bewohnerparkgebieten zu parken (6 Karten). 
 Antwort: Die Größe eines Bewohnerparkgebietes richtet sich nach den Vorgaben des 
Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil zum Kölner Anwohnerparken 1998). Demnach darf die 
maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes 1000 Meter nicht überschreiten. In 
benachbarten Bewohnerparkgebieten kann ab Ende der Parkscheinpflicht bis zu Beginn der 
Parkscheinpflicht am nächsten Tag gebührenfrei geparkt werden. 
Das Bewohnerparken wird abgelehnt, da der Parkdruck am Feierabend am höchsten ist und dann nur 
die Anwohner nach Parkplätzen suchen. Es gibt einfach zu wenig Parkplätze und zu viele Anwohner 
mit einem Auto (3 Karten). 
 Antwort: Die Erfahrung mit den Bewohnerparkgebieten der Innenstadt zeigt, dass sich durch 
die Einführung des Bewohnerparkens die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert hat.  
Die Parkgebühren (50 Cent für 20 Minuten) sind zu teuer und schlecht für Besucher der Anwohner in 
Ehrenfeld (2 Karten). 
 Antwort: Die Staffelung der Parkgebühren ist durch die vom Rat beschlossene 
Parkgebührenordnung festgesetzt und kann nicht variabel gestaltet werden. 
Es werden modernere Parkscheinautomaten gefordert (Bsp. USA, Schweden, es soll mit Kredit- oder 
Girokarte bezahlt werden können) (2 Karten). 
 Antwort: Die Parkscheinautomaten sind solarbetrieben und somit von der Stromversorgung 
autark. Die Parkgebühren können in Bar, per Handyparken oder mit EC-Karte bezahlt werden. 
Die in Ehrenfeld geplanten Parkscheinautomaten entsprechen dem neusten Stand der 
Technik.  
Das Anwohnerparken wird freudig begrüßt, das Parken soll nur für Anwohner attraktiv sein und nicht 
für Kunden aus der Innenstadt, die in Ehrenfeld parken (2 Karten). 
 
Ehrenfeld IV

Es wird gebeten, dass auch Anwohner ohne eigenes Auto einen Bewohnerparkausweis bekommen 
könnten, um Carsharing besser nutzen zu können (1 Karte). 
 Antwort: Bei regelmäßiger Nutzung von Carsharing-Angeboten kann ein 
Bewohnerparkausweis für wechselnde Kennzeichen beantragt werden. 
Das Kurzzeitparken auf der Venloer Str. soll auf 1 Stunde begrenzt werden (2 Karten). 
 Antwort: Wird bei Einrichtung des Bewohnerparkens geprüft. 
Bestehende Absperrpoller in der Simrockstraße durch Absperrpoller ersetzen, an denen Fahrräder 
angeschlossen werden können (1 Karte). 
 Antwort: Wurde an das Team des Fahrradbeauftragten weitergeben. 
Der Parkdruck ist abends am höchsten. Aus diesem Grund sollen die Parkscheinautomaten länger als 
21 Uhr laufen (1 Karte). 
 Antwort: Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit werden erneut Verkehrserhebungen 
durchgeführt, um die Wirksamkeit des Bewohnerparkens zu überprüfen. Sollte auch in den 
Abendstunden eine Überlastung des Parkraumes festgestellt werden, so kann die 
Bezirksvertretung Ehrenfeld eine Ausweitung der Parkscheinautomatenlaufzeit beschließen. 
 
Weitere 16 Karten hatten keinen Bezug zum Thema Bewohnerparken; diese wurden, falls möglich, an 
die zuständige Fachdienststelle weitergegeben. Zum Beispiel wurden die Fragen zum Thema 
Fahrradparken an den Fahrradbeauftragten weitergegeben.

Anlage 2- Lageplan Parkraumauslastung

440 Zeichen

Ehrenfeld
Lindenthal
Parkraumauslastung
Untersuchungsgebiet
Anlage 2
Mögliches Bewohnerparkgebiet
Lindenthal-Nord III
10 Uhr:  102 %
16 Uhr:    87 %
22 Uhr:    70 %
Gebiet V
10 Uhr:  112 %
16 Uhr:  115 %
22 Uhr:  123 %
Gebiet IV
10 Uhr:  104 %
16 Uhr:  111 %
22 Uhr:  110 %
Gebiet III
10 Uhr:  117 %
16 Uhr:  121 %
22 Uhr:  136 %
Gebiet I
10 Uhr:  110 %
16 Uhr:  100 %
22 Uhr:  108 %
Gebiet II
10 Uhr:  100 %
16 Uhr:    99 %
22 Uhr:    96 %

Anlage 1 - Parkraumkonzept Ehrenfeld

10419 Zeichen

Anlage 1 
I. Ausgangssituation 
 
Das Gebiet Ehrenfeld liegt im Einzugsbereich des Geschäftszentrums Venloer Straße und 
Subbelrather Straße mit einer entsprechend hohen Nachfrage nach öffentlichen Stellplätzen 
durch Fahrzeuge der Anwohner, Kunden, Besucher und der gewerblichen Betriebe (Liefe-
ranten, Handwerker, Pflegedienste). 
In dem Untersuchungsgebiet Ehrenfeld bestehen erhebliche Konflikte bei der Parkplatzsuche 
zwischen Fahrzeugen der Anwohner und Nichtanwohner. Zwecks Verbesserung der Park-
möglichkeiten ist es notwendig, die Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit der Park-
regelung für Bewohner einzurichten. 
 
II. Ergebnisse der Parkraumuntersuchung 
 
Bei der Berechnung der Auslastung durch abgestellte Fahrzeuge wurde das Untersuchungs-
gebiet in fünf Einzelgebiete aufgeteilt zwecks besserer Einschätzung der Parksituation so-
wohl in den zentralen Bereichen als auch in den Randlagen. 
In den Gebieten I - V wurde eine deutliche Überlastung der öffentlichen Parkplätze durch 
Fahrzeuge der Anwohner und Nichtanwohner festgestellt. Die folgenden Tabellen beinhalten 
die prozentuale Auslastung der öffentlichen Parkplätze in den Gebieten I bis V (Anlage 2). 
 
Gebiet I 
Zählzeit  Auslastung 
10 Uhr   110 % 
16 Uhr   100 % 
22 Uhr   108 % 
 
Gebiet II 
Zählzeit  Auslastung 
10 Uhr   100 % 
16 Uhr     99 % 
22 Uhr     96 % 
 
Gebiet III 
Zählzeit  Auslastung 
10 Uhr   117 % 
16 Uhr   121 % 
22 Uhr   136 % 
 
Gebiet IV 
Zählzeit  Auslastung 
10 Uhr   104 % 
16 Uhr   111 % 
22 Uhr   110 % 
 
Gebiet V 
Zählzeit  Auslastung 
10 Uhr   112 % 
16 Uhr   115 % 
22 Uhr   123 % 
 
III. Zielsetzung Parkraumkonzept 
 
Die Zielsetzung des Parkraumkonzeptes ist die Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Be-
wohner, Kunden und Besucher. Mit der Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze und Einfüh-
rung der Bewohnerparkregelung wird das Dauerparken von Fremdfahrzeugen gemindert und 
die Parksituation verbessert.

2 
In ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt wurden Verkehrszählungen 
der abgestellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Bewohnerparkregelung durchge-
führt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Zahl der abgestellten Fahrzeuge tagsüber um 
durchschnittlich 36 % und nachts um durchschnittlich 19 % abgenommen hatte. 
Das bedeutet, daß es durch das Bewohnerparken gelungen ist, Fahrzeuge der Nichtanwoh-
ner (z.B. Berufspendler, Dauerparker) aus den sensiblen Wohnbereichen zu verdrängen und 
diese im Idealfall auf die Verkehrsmittel des Umweltverbandes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) zu ver-
lagern. Dadurch werden die Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Bewohner verbessert. 
 
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Parkraumtersuchung und unter der Berücksichtigung 
der maximal zulässigen Gebietsgröße eines Bewohnerparkgebietes von 1000 m diagonal 
gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), beinhaltet das Parkraumkonzept (Anlage 3) die 
Planung und Einrichtung von vier Bewohnerparkgebieten (Ehrenfeld I, II, III und IV). 
 
Aufgrund des hohen Parkdruckes sind in den zentralen Bereichen der Planungsgebiete 
hauptsächlich Kurzzeitparkzonen mit der Bewohnerparkregelung und in den Randlagen 
(Weinsbergstr., Piusstr., Lukasstr.) Besucherparkplätze mit der Bewohnerparkregelung und 
der Parkgebühr 4,00 € = 24 Stunden vorgesehen. 
 
Zwecks Bereitstellung von Kurzzeitparkmöglichkeiten für Kunden, Besucher der Geschäfte 
im Bereich Venloer Str. und Subbelrather Str. ist es notwendig, um Parksuchverkehre in die 
angrenzenden Wohnstraßen gering zu halten, diese Kurzzeitstellplätze weiterhin ohne Rote-
Punkt-Regelung vorzusehen. Es ist zweckmäßig, die vorhandene Kurzzeitparkregelung im 
Bereich des Geschäftszentrums Subbelrather Str. zu erweitern. 
 
Bei der Neugestaltung von Straßen, z.B. Rothehausstr., werden neue Parkregelungen im 
Rahmen der Anordnung der Beschilderung Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt bzw. 
nach Ende des Straßenumbaus geändert. 
 
IV. Parkregelungen 
 
Das Parkraumkonzept beinhaltet die nachfolgenden Nutzungen und Parkregelungen. Diese 
stellen die verkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ziele zwecks Verbesserung 
der Parkmöglichkeiten dar. 
 
1.) Kurzzeitparken ohne Bewohnerparken 
Im Bereich des Geschäftszentrums Venloer Straße und Subbelrather Straße hat sich die 
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für Kunden und Besucher bewährt. Diese Kurzzeitpark-
plätze sollen auch künftig ohne Bewohnerparkregelung bestehen bleiben zwecks Sicherstel-
lung eines ausreichenden Angebotes an Kunden- u. Besucherparkplätzen. 
Zwecks weiterer Verbesserung der Kurzzeitparkmöglichkeiten soll an allen Parkscheinauto-
maten die Höchstparkdauer 2 Stunden eingerichtet und die Bedienzeit an Werktagen (Mon-
tag bis Samstag) auf 9 bis 21 Uhr erweitert werden. 
 
2.) Kurzzeitparken mit Bewohnerparken 
Diese Regelung bietet für Fahrzeuge der Kunden, Besucher und Bewohner eine flexible 
Parkraumnutzung. Die Höchstparkdauer für Kunden und Besucher beträgt an diesen Park-
scheinautomaten 4 Stunden. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je angefangene 20 Minuten an 
Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 21 Uhr. 
 
Die Parkscheinautomaten werden mit dem Roten Punkt für das jeweilige Bewohnerparkge-
biet gekennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf 
diesen Stellplätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer 
parken. 
 
3.) Parken 4,00 € für 24 Stunden mit Bewohnerparken

3 
Diese Stellplätze mit der vergünstigten Parkgebühr sind auch für Fahrzeuge der Besucher 
vorgesehen, welche das Auto längere Zeit parken möchten. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je 
angefangene 20 Minuten. Ab einer Gebühr von 4,00 € beträgt die zulässige Parkdauer 24 
Stunden. 
Die Bedienzeiten der Parkscheinautomaten sind: 
- An Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 18 Uhr (Abschnitt Piusstr. von Weinsberg-
str. bis Woensamstr.) 
- An Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 21 Uhr (Abschnitt Weinsbergstr. von Innere 
Kanalstr. bis Melatengürtel und Lukasstr. von Subbelrather Str. bis Herkulesstr.). 
 
Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf diesen Stellplätzen 
von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. 
 
4.) „Weiche Grenze“ 
Zwecks Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge der Bewohner an den Grenzen 
der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I, II, III und IV erhalten alle Parkscheinautomaten in den 
gekennzeichneten Straßen zwei Rote Punkte der jeweils angrenzenden Bewohnerparkgebie-
te.  
An diesen mit zwei Roten Punkten gekennzeichneten Parkscheinautomaten können Fahr-
zeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis des angrenzenden Bewohnerpark-
gebietes von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. 
 
V. Parkraumübersicht 
 
Die folgenden Tabellen beinhalten die Nutzungsverteilung der öffentlichen Parkplätze: 
 
Ehrenfeld I 
Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt         26 (    3,2 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 9-18 Uhr        75 (    9,1 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 9-21 Uhr      572 (  69,5 %) 
Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt 9-21 Uhr    140 (  17,0 %) 
Ladezonen             10 (    1,2 %) 
Summe:           823 (100,0 %) 
 
Ehrenfeld II 
Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt         23 (    2,9 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt        626 (  77,3 %) 
Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt      104 (  12,9 %) 
Ladezonen             55 (    6,9 %) 
Summe:           810 (100,0 %) 
 
Ehrenfeld III 
Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt         14 (    1,8 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt        693 (  90,8 %) 
Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt        30 (    3,9 %) 
Ladezonen             26 (    3,5 %) 
Summe:           763 (100,0 %) 
 
Ehrenfeld IV 
Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt         21 (    3,9 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt        377 (  70,5 %) 
Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt      114 (  21,3 %) 
Ladezonen             23 (    4,3 %) 
Summe:           535 (100,0 %)

4 
VI. Grundsätze der Bewohnerparkregelung 
 
Diejenigen Bewohner, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet 
gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug verfügen, können den 
Bewohnerparkausweis für das jeweilige Gebiet beantragen. 
Der Parkausweis hat die Gültigkeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Die Gebühren für den Park-
ausweis betragen 30,00 € für 12 Monate, 45,00 € für 18 Monate und 60,00 € für 24 Monate. 
 
Mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Der Parkaus-
weis kann im Kundenzentrum Ehrenfeld, den Bürgerämtern, der Zulassungsstelle oder onli-
ne über das Internet beantragt werden. 
 
VII. Parkregelung für Gewerbetreibende 
 
Gewerbetreibende/Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Bewohnerparkgebiet können unter 
bestimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung auf der 
Grundlage der Straßenverkehrsordnung für ihr Kraftfahrzeug zum münzfreien Parken an 
Parkscheinautomaten mit dem Roten Punkt erhalten. 
 
VIII. Öffentlichkeitsarbeit 
 
Nach der Beschlussfassung wird die Verwaltung das Parkraumkonzept im Rahmen einer 
Bürgerinformation vorstellen. 
Vor Einrichtung der neuen Bewohnerparkgebiete werden an die Haushalte und Gewerbebe-
triebe jeweils ein Flyer mit Übersichtsplan verteilt. Damit wird über die notwendigen Schritte 
zur Erlangung des Bewohnerparkausweises und die neuen Parkregelungen informiert. Die 
Halter von in Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen werden gesondert angeschrieben, damit 
der Bewohnerparkausweis direkt über den Postweg beantragt werden kann. 
 
IX. Finanzierung 
 
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist für das Jahr 2019 vorgesehen.  
 
Die Investitionsauszahlungen betragen circa 1.160.000,00 € (Parkscheinautomaten,  
Fundamente).  
Die ergebniswirksamen Aufwendungen für die Maßnahme betragen 340.000,00 € (Beschil-
derung, Markierung). Die ergebniswirksamen Folgeaufwendungen (Wartung) betragen 
95.000,00 €. Die bilanziellen Abschreibungen betragen 116.000,00 €. 
 
Die erforderlichen konsumtiven und investiven Mittel werden im Rahmen des Hpl. - Aufstel-
lungsverfahrens 2018 ff. im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in ausreichender Höhe 
berücksichtigt.  
 
X. Jährliche Folgeerträge 
Die ergebniswirksamen Folgeerträge (Einnahmen aus Parkgebühren) betragen ab dem 
Haushaltsjahr 2019 800.000,00 €.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1933 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 0816/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkraumkonzept Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung der Bewohnerparkge-
biete Ehrenfeld I, II, III und IV auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes (Anlage 1). 
 
Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in 
Abstimmung mit der Bezirksvertretung durchgeführt. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.160.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  340.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    95.000,00€ 
c) bilanzielle Abschreibungen   116.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    800.000,00   € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das begrenzte Angebot an öffentlichen Stellplätzen und die hohe Nachfrage nach Parkmöglichkeiten 
durch Fahrzeuge der Bewohner, Kunden, Besucher sowie der Fremd- und Dauerparker führen zu 
Konflikten bei der Parkplatzsuche. Zwecks Verbesserung der Parkmöglichkeiten ist daher die Ord-
nung des ruhenden Verkehrs durch die Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze in Verbindung mit 
der Parkregelung für Bewohner notwendig. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen 1, 2 und 3. 
 
 
Anlagen

Anlage 3- Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld

923 Zeichen

Bewohnerparken Ehrenfeld
Parkraumkonzept
Grenze Bewohnerparkgebiet
Parken 4,00 Euro = 24 Stunden
An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr
mit Rotem Punkt (freies Parken mit
Bewohnerparkausweis)
Anlage 3
Ladezone
mit zeitlicher Regelung
Ladezone
0-24 Uhr
Kurzzeitparken
An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr
ohne Roten Punkt
xxxxxx Weiche Grenze
(Parkscheinautomaten mit 2 Roten Punkten)
Kurzzeitparken
An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr
mit Rotem Punkt (freies Parken mit
Bewohnerparkausweis)
P
P
Innere Kanalstr.
Bewohnerparkgebiet
Ehrenfeld III
Bewohnerparkgebiet
Ehrenfeld I
Parken 4,00 Euro = 24 Stunden
An Werktagen Mo-Sa 9-18 Uhr
mit Rotem Punkt (freies Parken mit
Bewohnerparkausweis)
Bewohnerparkgebiet
Ehrenfeld II
xxxxxx
xxx
xxxxxxx
xxxxxxx
xxx
xxxxxxxxx
xxxxx
xxxxxxxxx
x
Bewohnerparkgebiet
Ehrenfeld IV
xxxxxx
xxxxxxxxxxx
xxxxx
xxx
xxxx
x
xx
xxxxx
x
xxxxxx
xxxx
x
xx
xxxx
Mögliches Bewohnerparkgebiet
Lindenthal-Nord III
Beschluss BV 3 offen

Anlage 4- Ergänzende Anlage (Information der Bezirksvertretung)

6478 Zeichen

1 
 
Ergänzende Anlage ( 4 ) zu 0816/2017 (Parkraumkonzept Ehrenfeld) 
Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossene Bürgerveranstaltung zum Parkraumkonzept 
Ehrenfeld (Session Nr. 0816/2017) hat am 3.07.2017 in der Aula des Berufskollegs Weinsbergstraße 
von 18:00 bis 20:00 Uhr stattgefunden.  Bei der Informationsveranstaltung konnten sich die Bewohner 
von Ehrenfeld über das geplante Bewohnerparken Informieren. Etwa 60 Personen nahmen dieses 
Angebot wahr und konnten im Anschluss der Veranstaltung Fragen und  Anregungen aufschreiben. 
Die mehrmals auftretenden sind zusammengefasst und ausgewertet worden. In der Anlage 5 befinden 
sich eine detailliertere Auflistung der Anregungen, sowie eine kurze Antwort der Stadtverwaltung zu 
den jeweiligen Fragen. Aufgrund der Auswertung der Bürgerveranstaltung sowie des Beschlusses zu 
Barrierefreien Gehwegen (vgl. Kapitel 2), schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
einen alternativen Beschluss zum Bewohnerparken in Ehrenfeld vor. 
1. Fragen und Anregungen der Bürger 
Ein besonderes Anliegen der Anwohner ist ein barrierefreies Ehrenfeld. Die Forderung Gehwege auf 
einer Breite von 2 Metern freizuhalten, kommt immer wieder auf. 
Weiterhin werden deutlich mehr Parkflächen und Anreize für Fahrradfahrer gefordert. Die Vorsc hläge 
zur Verbesserung des Radverkehrs wurden an den Fahrradbeauftragten weitergeleitet. Derzeit 
werden die Vorschläge überprüft und gegebenenfalls in dem Radkonzept Ehrenfeld berücksichtigt. 
 
Allgemein kritisiert wird der Umstand, dass in Zukunft das Park en in Ehrenfeld für Anwohner 
zusätzlich Geld kosten wird. Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 12, 18 oder 24 Monaten kostet 
das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 30, 45 oder 60 Euro . Bei der Gebühr handelt es sich 
lediglich um eine Verwaltungsgebühr. Weitere Kosten fallen für die Bewohner mit einem Parkausweis 
in den jeweiligen Parkzonen nicht an.  
 
Bei Einführung des Bewohnerparkens kann ebenfalls nicht mehr in benachbarte, dann aber außerhalb 
des Bewohnerparkgebietes liegende Straß en ausgewichen werden, wodurch sich die Parksituation 
verschlechtern würden. Die Erfahrung in den innerstädtischen Parkgebieten zeigt, dass sich durch die 
Einführung eines Bewohnerparkgebietes die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert. 
Fremdparker/innen wie Berufspendler /innen, Kunden und Besucher /innen können nur noch gegen 
Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motorisierten Individual Verkehr 
(MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen, was sich mit den Zielen des Programms 
Köln „Mobil 2025“ deckt.  Hierdurch steigt die Chance für Bewohner/innen einen wohnungsnahen 
Parkplatz zu finden. Dies führt zu deutlich geringeren Lärm und Abgasimmissionen im Wohngebiet 
durch Reduzierung des Parksuchverkehrs. 
Die Größe ei nes Bewohnerparkgebietes richtet sich nach den Vorgaben des Bundesverwaltungs -
gerichtes (Urteil zum Kölner Anwohnerparken 1998). Demnach darf die maximale Ausdehnung eines 
Bewohnerparkgebietes 1000 Meter in der Diagonale nicht überschreiten. In benachbarte n 
Bewohnerparkgebieten kann jedoch ab Ende der Parkscheinpflicht bis zu Beginn der

2 
 
Parkscheinpflicht am nächsten Tag gebührenfrei geparkt werden.  In der Anlage 5 befinden sich eine 
detailliertere Auflistung der Anregungen, sowie eine kurze Antwort der Stad tverwaltung zu den 
jeweiligen Fragen. 
 
2. Auswirkung auf die Planung der Anordnung der Stellplätze der 
Bewohnerparkgebiete 
Am 16.02.2017 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig die Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner 
Gehwegen beschlossen (siehe Beschluss Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 0013/2017). 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat bereits am 07.11.2016 (BV4/0019/2016) eine Barrierefreiheit für 
Ehrenfeld beschlossen. Das bedeutet, die Stellplätze müssen so angeordnet sein, dass eine 
Barrierefreiheit von ≥ 2m gewährleistet ist. Deshalb werden in den Straßenabschnitten, in denen die 
Restgehwegbreite durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge weniger als 2m beträgt, die 
Stellplätze entfallen. Alternativ können die Stellplätze auf die Fahrbahn verlegt werden. Dies ist nur 
möglich, wenn eine ausreichend breite Fahrgasse erhalten bleibt. Bei baulicher Trennung von 
Parkraum und Gehwegen mit einer Gehwegbreite von unter 2 Metern, kann die Barrierefreiheit ohne 
Umbaumaßnahmen nicht gewährleistet werden. Beispielhaft beträgt die nutzbare Gehwegbreite in der 
Keplerstraße derzeit 1,35 Meter. Selbst nach Verlegung der Parkplätze auf die Straße, verbleibt 
lediglich eine bauliche Gehwegbr eite von 1,75 Metern (siehe  Anlagen 6.1, 6.2 und 6.3.). Deswegen 
macht es Sinn im ersten Schritt das Parken auf die Fahrbahn zu verlegen und im Anschluss daran 
unabhängig von der Parkraumbewirtschaftung den Umbau der Straßen zu beplanen und umzusetzen.  
Unter Berücksichtigung der Restgehwegbreite von ≥ 2m , entfallen in Ehrenfeld circa 165 Stellplätze 
für Kraftfahrzeuge. Dies entspricht etwa 5,63 % der Parkplätze in den geplanten 
Bewohnerparkgebieten in Ehrenfeld. Die wegfallenden Parkplätze verteilen sich wie folgt  auf die 
Bewohnerparkgebiete: 
Ehrenfeld I:  21 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 2,55 % der Parkplätze) 
Ehrenfeld II:  102 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 12,59 % der Parkplätze) 
Ehrenfeld III:  42 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 5,50 % der Parkplätze) 
Ehrenfeld IV:  keine Parkplätze betroffen. 
 
In Ehrenfeld I verteilen sich die 21 wegfallenden Parkplätze auf die Mechternstraße (14 Parkplätze), 
Vogelsanger Straße / Ecke Kreuter Straße (2 Parkplätze) und auf die Piusstraße / Ecke 
Weinsbergstraße (5 Parkplätze). 
 
In Ehrenfeld II fallen die meisten Parkplätze in der Sömmeringstraße weg. Aufgrund der schmalen 
Straße und Gehwege entfallen dort 52 Parkplätze. 10 weitere in der Reisstra ße zwischen 
Sömmeringstraße und Keplerstraße, sowie 26 In der Keplerstraße. Ebenfalls entfallen 10 Parkplätze 
in der Fröbelstr und 4 Stellplätze in der Barthelstraße vor der Einmündung zur Thebäerstraße.

3 
 
In Ehrenfeld III entfallen 21 Parkplätze in der Fri tz-Figge Straße, 13 in der Graeffstraße und 8 in der 
Stammstraße zwischen Leostraße und der Christian-Schult-Straße. 
 
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld den Beschluss zum 
Bewohnerparken derart zu erweitern, dass die Barrierefreiheit u nd somit eine 
Restgehwegbreite ≥ 2m Berücksichtigung findet.

Anlage 6.1- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld I

1408 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt KölnStadt Köln
Bewohnerparken Ehrenfeld I
Die Oberbürgermeisterin
N
Venloer Str
.
**
**
***
*
** **
****
Mechternstraße
zw. Barthelstraße u. Weinsbergstraße
Foto 1
Bestand
Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter
Gehweg
Gehweg
Parken
Parken
ParkenFahrbahn
Fahrbahn
Gehweg
Gehweg
4,60
4,60
~4,15
~4,15
2,00 1,75
3,75
3,75
2,45
2,45
Hs. 44
Hs. 44
Vogelsanger Straße
zw. Piusstraße u. Franz-Kreuter-Straße
Punktueller Querschnitt auf Höhe des Wohnmobils (siehe Foto 2)
Foto 2
Bestand
Gehweg
Gehweg
Parken
Parken
ParkenFahrbahn
Fahrbahn
Gehweg
Gehweg
~3,77
~3,77
~1,77
~1,77
2,00
2,00
~9,25
~9,25
1,50
3,50
2,00
Hs. 21
Hs. 21
Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt                                   26 Stellplätze
Ladezone                                                                       10 Stellplätze
Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite
unter 2 m ist
21 Stellplätze
Langzeitparken mit Rotem Punkt*
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                                
140 Stellplätze
Langzeitparken ohne Roten Punkt*
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                                 *** 76 Stellplätze
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*
(freies Parken für Bewohner mit Parkausweis)                                                       
647 Stellplätze

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0816/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27