0816/2017
Parkraumkonzept Ehrenfeld
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Anlage 6.2- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld II
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Sömmeringstraße von Reisstraße bis Venloer Straße Foto 1 Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 1,85 2,60 6,20 1,731,600,401,45 Gehweg Fahrbahn Gehweg 1,85 4,20 6,20 1,73 Foto 2 Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 1,75 2,75 6,35 1,601,600,401,35 Gehweg Fahrbahn Gehweg 1,75 4,35 6,35 1,60 2,00 Parken 2,00 Parken 2,00 Parken 2,00 Parken Sömmeringstraße von Vogelsanger Straße bis Reisstraße Hs.24 Hs.24 Hs.25 Hs.25 Hs.33 Hs.33 Hs.28 Hs.28 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Sömmeringstraße von Lindenbornstraße bis Vogelsangerstraße Foto 3 Bestand Gehweg ParkenParken Fahrbahn Gehweg 2,40 3,00 5,00 2,40 1,401,001,00 1,00 1,001,40 Hs. 57Hs. 58 Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg 2,40 3,00 5,00 2,402,00 Hs. 57Hs. 58 Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Poller Hs. 45 Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Poller 3,05 2,10 5,05 2,15 2,00 Hs. 45Hs. 74 Hs. 74 Geisselstraße von Vogelsanger StraßeBarthelstr. bis Foto 4 1,75 2,15 0,40 1,60 3,45 5,05 2,10 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Geisselstraße von Weinsbergstraße bis Barthelstraße Foto 6 Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Poller 2,05 3,25 2,65 4,75 0,50 1,501,55 Hs. 71-73 Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg 2,05 3,25 2,15 4,75 1,50 Hs. 71-73 Bestand Gehweg Fahrbahn Gehweg Poller Hs. 91 Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Poller 3,10 2,10 5,10 2,002,00 Hs. 91 Parkhaus Parkhaus Parken 3,50 5,102,00 1,60 2,10 Geisselstraße von Barthelstraße bis Vogelsanger Straße Foto 5 1,60 0,40 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter 0,50 Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Rothehausstraße rechts Seite Richtung Venloer Straße Foto 8 Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Gehweg Fahrbahn Gehweg Bestand Gehweg Fahrbahn Gehweg 3,20 5,20 1,35 (4,15) 1,65 Foto 7 Reisstraße von Keplerstraße bis Sömmeringstraße Hs.1 Hs.1 Hs.6 Hs.6 Kirche Parken 2,00 Hs.51Poller Poller 2,50 2,10 0,40 2,25 2,00 1,601,60 5,85 2,50 5,85 3,85 1,602,00 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 2,00 Hs.45 Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 2,00 Bestand Gehweg Fahrbahn Gehweg Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg Hs.19/21 Parken 2,80 6,40 1,85 2,00 1,35 Keplerstraße von Reisstraße bis Venloer Straße Foto 9 4,40 6,40 Parken Hs.50 Hs.50 Hs.45 2,80 6,40 1,60 1,401,75 Hs.19/21 Hs.14 Hs.14 1,60 0,40 Keplerstraße von Vogelsanger Straße bis Reisstraße Foto 10 0,40 1,80 1,801,75 1,75 Parken 1,75 6,40 1,85 2,00 4,40 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze Foto 8 Bestand Gehweg Fahrbahn Gehweg 3,25 5,25 1,70 1,50 (4,25) Kirche Parken 2,00 Hs.54 Poller Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld II Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Rothehausstraße links Seite Richtung Venloer Straße Poller Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 594 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 23 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 104 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 55 Stellplätze 102 Stellplätze
Anlage 6.3- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld III
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld III Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Lukasstr. P P Bestand Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 1,80 4,60 6,00 2,000,60 1,401,20 Bestand Gehweg ParkenParken Fahrbahn Gehweg 2,20 3,20 6,00 2,40 1,800,600,60 1,40 1,401,60 Hs. 2Hs. 1 Stand: September 2017, Änderungen vorbehalten Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 4,00 6,00 2,002,001,80 Gehweg ParkenFahrbahn Gehweg 4,00 6,00 2,402,002,20 Hs. 2Hs. 1 Foto 1 Christian-Schult-Straße (Blickrichtung Stammstraße) Fritz-Frigge-Straße Foto 2 von Myliusstraße bis Lukasstraße Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 706 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 16 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 30 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 26 Stellplätze 46 Stellplätze Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld III Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . Lukasstr. P P Stand: September 2017, Änderungen vorbehalten Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 3,00 5,40 6,00 3,000,601,401,60 GarageHs. 1 Gehweg Parken Fahrbahn Gehweg 3,00 4,00 6,00 3,002,00 GarageHs. 1 Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Graeffstraße Bestand Foto 3 Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 706 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 16 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist Langzeitparken mit Rotem Punkt* 30 Stellplätze (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) Ladezone 26 Stellplätze 46 Stellplätze
Anlage 5- Fragen und Anregungen der Anwohner
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Ergänzende Anlage (5) zu 0816/2017 Fragen und Anregungen der Anwohner Allgemein Der Bürgersteig soll frei bleiben und die 2 Meter Grenze eingehalten werden. Parkscheinautomaten und Absperrpoller platzsparender errichten (5 Karten). Antwort: Überall dort wo die Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, wird bei der möglichen Bewirtschaftung der Stellplätze eine Gehwegbreite von 2 Meter angestrebt. Parkscheinautomaten werden grundsätzlich nur im Parkraum aufgestellt, um die Laufwege freizuhalten. Bei Gehwegbreiten unter 2 Meter entfallen die bewirtschafteten Stellplätze. Stellplätze nur für Cambio Fahrzeuge oder direkt mit Ladesäule für Elektroautos errichten, bzw. Cambio soll kostenfrei parken dürfen (3Karten). Antwort: Cambio betreibt in Ehrenfeld zurzeit drei Stationen, deren Stellplätze derzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, da sie sich nicht in bewirtschaftetem Parkraum befinden. Ausnahme bildet der Bahnhof Ehrenfeld, dort betreibt Cambio eine Station mit konventionellen Fahrzeugen für die entsprechende Kompensationszahlungen für entgangene Parkgebühren an die Stadt Köln zu zahlen sind. Stellplätze für Elektrocarsharing - Fahrzeuge stellt die Stadt Köln kostenfrei zur Verfügung. Zusätzliche Kosten für Anwohner sind unerwünscht, es soll den Anwohner nur Geld abgeknöpft werden (5 Karten). Antwort: Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 12, 18 oder 24 Monaten kostet das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 30, 45 oder 60 Euro. Bei der Gebühr handelt es sich lediglich um eine Verwaltungsgebühr. Weitere Kosten fallen für die Bewohner mit einem Parkausweis in den jeweiligen Parkzonen nicht an. Ausweitung des Bewohnerparkens bis nach Neu-Ehrenfeld, um dem Problem der Verdrängung entgegen zu wirken (2 Karten). Antwort: Nach einer gewissen Laufzeit kann auf Antrag der Bezirksvertretung eine neue Zählung und Überprüfung der Parksituation veranlasst und somit überprüft werden, ob eine Ausweitung in weitere Bereiche notwendig ist. Mehr Parkplätze und Haarnadeln für Fahrräder (2 Karten). Antwort: Die Anzahl der Fahrradstellplätze in Köln wird stetig vergrößert. Eingehende Anträge auf weitere Fahrradabstellanlagen werden vom Team des Fahrradbeauftragten geprüft und bei Eignung genehmigt. Ehrenfeld I Durch das Bewohnerparken wird sich die Parksituation nicht verbessern. Es kann nicht mehr in benachbarte Gebiete ausgewichen werden. Durch Bewohnerparken wird sich die Luft nicht verbessern und der Radverkehr nicht gefördert (4 Karten). Antwort: Die Erfahrung in den innerstädtischen Parkgebieten zeigt, dass sich durch die Einführung eines Bewohnerparkgebietes die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert. Fremdparker wie Berufspendler, Kunden und Besucher können nur noch gegen Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motorisierten Individual Verkehr (MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen. Hierdurch steigt die Chance für Bewohner/innen einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Dies führt zu deutlich geringerem Lärm und Abgasimmissionen im Wohngebiet durch Reduzierung des Parksuchverkehrs. Was kostet die Stadt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes, ein Schild oder ein Parkscheinautomat. Welche Firma erhält den Auftrag zur Einrichtung des BWP (3 Karten). Antwort: Die Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Ehrenfeld würde ca. 1.5 Millionen Euro kosten, davon entfallen auf den Erwerb von Parkscheinautomaten 1.16 Millionen Euro. Für Beschilderung und Parkscheinautomatenfundamente entstehen weitere Kosten von 340.000 Euro. Ehrenfeld II Freie Bürgersteige für Fußgänger schaffen. Als Beispiel wird die Sömmeringstraße genannt und dort einseitiges Parken vorgeschlagen (3 Karten). Dieselbe Forderung nach einseitigem Parken und freien Bürgersteigen wurde für die Geiselstraße gefordert (2 Karten). Die 2 Meter Grenze des Bürgersteiges soll eingehalten werden (1 Karte). Antwort: Überall dort, wo die Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, wird bei der möglichen Bewirtschaftung der Stellplätze eine Gehwegbreite von 2 Metern eingehalten. Parkscheinautomaten werden grundsätzlich nur im Parkraum aufgestellt, um die Laufwege freizuhalten. Die Autostellplätze sollen um 50% verringert und Fahrradstellplätze um 100% erweitert werden (1 Karte). Antwort: Im Zuge der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten werden KFZ-Stellplätze zugunsten von Fahrradstellplätzen zurückgebaut. Dies geschieht sukzessive dort, wo ein gewisser Fahrradabstellbedarf nachgewiesen wird. Es gibt zu wenige Parkplätze und die vorhandenen werden den Anwohnern von Berufspendlern weggenommen (2 Karten). Antwort: Durch die Einführung von Bewohnerparkgebieten sollen Berufspendler auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes wechseln. Dies entspricht auch den Zielen des Kölner Konzeptes „Köln mobil 2025“ Ehrenfeld III Die Bewohnerparkgebiete sind zu klein und werden die Parksituation verschlechtern, da nicht mehr die Möglichkeit besteht in anderen Bewohnerparkgebieten zu parken (6 Karten). Antwort: Die Größe eines Bewohnerparkgebietes richtet sich nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil zum Kölner Anwohnerparken 1998). Demnach darf die maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes 1000 Meter nicht überschreiten. In benachbarten Bewohnerparkgebieten kann ab Ende der Parkscheinpflicht bis zu Beginn der Parkscheinpflicht am nächsten Tag gebührenfrei geparkt werden. Das Bewohnerparken wird abgelehnt, da der Parkdruck am Feierabend am höchsten ist und dann nur die Anwohner nach Parkplätzen suchen. Es gibt einfach zu wenig Parkplätze und zu viele Anwohner mit einem Auto (3 Karten). Antwort: Die Erfahrung mit den Bewohnerparkgebieten der Innenstadt zeigt, dass sich durch die Einführung des Bewohnerparkens die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert hat. Die Parkgebühren (50 Cent für 20 Minuten) sind zu teuer und schlecht für Besucher der Anwohner in Ehrenfeld (2 Karten). Antwort: Die Staffelung der Parkgebühren ist durch die vom Rat beschlossene Parkgebührenordnung festgesetzt und kann nicht variabel gestaltet werden. Es werden modernere Parkscheinautomaten gefordert (Bsp. USA, Schweden, es soll mit Kredit- oder Girokarte bezahlt werden können) (2 Karten). Antwort: Die Parkscheinautomaten sind solarbetrieben und somit von der Stromversorgung autark. Die Parkgebühren können in Bar, per Handyparken oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die in Ehrenfeld geplanten Parkscheinautomaten entsprechen dem neusten Stand der Technik. Das Anwohnerparken wird freudig begrüßt, das Parken soll nur für Anwohner attraktiv sein und nicht für Kunden aus der Innenstadt, die in Ehrenfeld parken (2 Karten). Ehrenfeld IV Es wird gebeten, dass auch Anwohner ohne eigenes Auto einen Bewohnerparkausweis bekommen könnten, um Carsharing besser nutzen zu können (1 Karte). Antwort: Bei regelmäßiger Nutzung von Carsharing-Angeboten kann ein Bewohnerparkausweis für wechselnde Kennzeichen beantragt werden. Das Kurzzeitparken auf der Venloer Str. soll auf 1 Stunde begrenzt werden (2 Karten). Antwort: Wird bei Einrichtung des Bewohnerparkens geprüft. Bestehende Absperrpoller in der Simrockstraße durch Absperrpoller ersetzen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können (1 Karte). Antwort: Wurde an das Team des Fahrradbeauftragten weitergeben. Der Parkdruck ist abends am höchsten. Aus diesem Grund sollen die Parkscheinautomaten länger als 21 Uhr laufen (1 Karte). Antwort: Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit werden erneut Verkehrserhebungen durchgeführt, um die Wirksamkeit des Bewohnerparkens zu überprüfen. Sollte auch in den Abendstunden eine Überlastung des Parkraumes festgestellt werden, so kann die Bezirksvertretung Ehrenfeld eine Ausweitung der Parkscheinautomatenlaufzeit beschließen. Weitere 16 Karten hatten keinen Bezug zum Thema Bewohnerparken; diese wurden, falls möglich, an die zuständige Fachdienststelle weitergegeben. Zum Beispiel wurden die Fragen zum Thema Fahrradparken an den Fahrradbeauftragten weitergegeben.
Anlage 2- Lageplan Parkraumauslastung
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Ehrenfeld Lindenthal Parkraumauslastung Untersuchungsgebiet Anlage 2 Mögliches Bewohnerparkgebiet Lindenthal-Nord III 10 Uhr: 102 % 16 Uhr: 87 % 22 Uhr: 70 % Gebiet V 10 Uhr: 112 % 16 Uhr: 115 % 22 Uhr: 123 % Gebiet IV 10 Uhr: 104 % 16 Uhr: 111 % 22 Uhr: 110 % Gebiet III 10 Uhr: 117 % 16 Uhr: 121 % 22 Uhr: 136 % Gebiet I 10 Uhr: 110 % 16 Uhr: 100 % 22 Uhr: 108 % Gebiet II 10 Uhr: 100 % 16 Uhr: 99 % 22 Uhr: 96 %
Anlage 1 - Parkraumkonzept Ehrenfeld
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Anlage 1 I. Ausgangssituation Das Gebiet Ehrenfeld liegt im Einzugsbereich des Geschäftszentrums Venloer Straße und Subbelrather Straße mit einer entsprechend hohen Nachfrage nach öffentlichen Stellplätzen durch Fahrzeuge der Anwohner, Kunden, Besucher und der gewerblichen Betriebe (Liefe- ranten, Handwerker, Pflegedienste). In dem Untersuchungsgebiet Ehrenfeld bestehen erhebliche Konflikte bei der Parkplatzsuche zwischen Fahrzeugen der Anwohner und Nichtanwohner. Zwecks Verbesserung der Park- möglichkeiten ist es notwendig, die Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit der Park- regelung für Bewohner einzurichten. II. Ergebnisse der Parkraumuntersuchung Bei der Berechnung der Auslastung durch abgestellte Fahrzeuge wurde das Untersuchungs- gebiet in fünf Einzelgebiete aufgeteilt zwecks besserer Einschätzung der Parksituation so- wohl in den zentralen Bereichen als auch in den Randlagen. In den Gebieten I - V wurde eine deutliche Überlastung der öffentlichen Parkplätze durch Fahrzeuge der Anwohner und Nichtanwohner festgestellt. Die folgenden Tabellen beinhalten die prozentuale Auslastung der öffentlichen Parkplätze in den Gebieten I bis V (Anlage 2). Gebiet I Zählzeit Auslastung 10 Uhr 110 % 16 Uhr 100 % 22 Uhr 108 % Gebiet II Zählzeit Auslastung 10 Uhr 100 % 16 Uhr 99 % 22 Uhr 96 % Gebiet III Zählzeit Auslastung 10 Uhr 117 % 16 Uhr 121 % 22 Uhr 136 % Gebiet IV Zählzeit Auslastung 10 Uhr 104 % 16 Uhr 111 % 22 Uhr 110 % Gebiet V Zählzeit Auslastung 10 Uhr 112 % 16 Uhr 115 % 22 Uhr 123 % III. Zielsetzung Parkraumkonzept Die Zielsetzung des Parkraumkonzeptes ist die Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Be- wohner, Kunden und Besucher. Mit der Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze und Einfüh- rung der Bewohnerparkregelung wird das Dauerparken von Fremdfahrzeugen gemindert und die Parksituation verbessert. 2 In ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt wurden Verkehrszählungen der abgestellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Bewohnerparkregelung durchge- führt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Zahl der abgestellten Fahrzeuge tagsüber um durchschnittlich 36 % und nachts um durchschnittlich 19 % abgenommen hatte. Das bedeutet, daß es durch das Bewohnerparken gelungen ist, Fahrzeuge der Nichtanwoh- ner (z.B. Berufspendler, Dauerparker) aus den sensiblen Wohnbereichen zu verdrängen und diese im Idealfall auf die Verkehrsmittel des Umweltverbandes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) zu ver- lagern. Dadurch werden die Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Bewohner verbessert. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Parkraumtersuchung und unter der Berücksichtigung der maximal zulässigen Gebietsgröße eines Bewohnerparkgebietes von 1000 m diagonal gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), beinhaltet das Parkraumkonzept (Anlage 3) die Planung und Einrichtung von vier Bewohnerparkgebieten (Ehrenfeld I, II, III und IV). Aufgrund des hohen Parkdruckes sind in den zentralen Bereichen der Planungsgebiete hauptsächlich Kurzzeitparkzonen mit der Bewohnerparkregelung und in den Randlagen (Weinsbergstr., Piusstr., Lukasstr.) Besucherparkplätze mit der Bewohnerparkregelung und der Parkgebühr 4,00 € = 24 Stunden vorgesehen. Zwecks Bereitstellung von Kurzzeitparkmöglichkeiten für Kunden, Besucher der Geschäfte im Bereich Venloer Str. und Subbelrather Str. ist es notwendig, um Parksuchverkehre in die angrenzenden Wohnstraßen gering zu halten, diese Kurzzeitstellplätze weiterhin ohne Rote- Punkt-Regelung vorzusehen. Es ist zweckmäßig, die vorhandene Kurzzeitparkregelung im Bereich des Geschäftszentrums Subbelrather Str. zu erweitern. Bei der Neugestaltung von Straßen, z.B. Rothehausstr., werden neue Parkregelungen im Rahmen der Anordnung der Beschilderung Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt bzw. nach Ende des Straßenumbaus geändert. IV. Parkregelungen Das Parkraumkonzept beinhaltet die nachfolgenden Nutzungen und Parkregelungen. Diese stellen die verkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ziele zwecks Verbesserung der Parkmöglichkeiten dar. 1.) Kurzzeitparken ohne Bewohnerparken Im Bereich des Geschäftszentrums Venloer Straße und Subbelrather Straße hat sich die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für Kunden und Besucher bewährt. Diese Kurzzeitpark- plätze sollen auch künftig ohne Bewohnerparkregelung bestehen bleiben zwecks Sicherstel- lung eines ausreichenden Angebotes an Kunden- u. Besucherparkplätzen. Zwecks weiterer Verbesserung der Kurzzeitparkmöglichkeiten soll an allen Parkscheinauto- maten die Höchstparkdauer 2 Stunden eingerichtet und die Bedienzeit an Werktagen (Mon- tag bis Samstag) auf 9 bis 21 Uhr erweitert werden. 2.) Kurzzeitparken mit Bewohnerparken Diese Regelung bietet für Fahrzeuge der Kunden, Besucher und Bewohner eine flexible Parkraumnutzung. Die Höchstparkdauer für Kunden und Besucher beträgt an diesen Park- scheinautomaten 4 Stunden. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je angefangene 20 Minuten an Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 21 Uhr. Die Parkscheinautomaten werden mit dem Roten Punkt für das jeweilige Bewohnerparkge- biet gekennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf diesen Stellplätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. 3.) Parken 4,00 € für 24 Stunden mit Bewohnerparken 3 Diese Stellplätze mit der vergünstigten Parkgebühr sind auch für Fahrzeuge der Besucher vorgesehen, welche das Auto längere Zeit parken möchten. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je angefangene 20 Minuten. Ab einer Gebühr von 4,00 € beträgt die zulässige Parkdauer 24 Stunden. Die Bedienzeiten der Parkscheinautomaten sind: - An Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 18 Uhr (Abschnitt Piusstr. von Weinsberg- str. bis Woensamstr.) - An Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 21 Uhr (Abschnitt Weinsbergstr. von Innere Kanalstr. bis Melatengürtel und Lukasstr. von Subbelrather Str. bis Herkulesstr.). Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf diesen Stellplätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. 4.) „Weiche Grenze“ Zwecks Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge der Bewohner an den Grenzen der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I, II, III und IV erhalten alle Parkscheinautomaten in den gekennzeichneten Straßen zwei Rote Punkte der jeweils angrenzenden Bewohnerparkgebie- te. An diesen mit zwei Roten Punkten gekennzeichneten Parkscheinautomaten können Fahr- zeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis des angrenzenden Bewohnerpark- gebietes von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. V. Parkraumübersicht Die folgenden Tabellen beinhalten die Nutzungsverteilung der öffentlichen Parkplätze: Ehrenfeld I Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt 26 ( 3,2 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 9-18 Uhr 75 ( 9,1 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 9-21 Uhr 572 ( 69,5 %) Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt 9-21 Uhr 140 ( 17,0 %) Ladezonen 10 ( 1,2 %) Summe: 823 (100,0 %) Ehrenfeld II Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt 23 ( 2,9 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 626 ( 77,3 %) Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt 104 ( 12,9 %) Ladezonen 55 ( 6,9 %) Summe: 810 (100,0 %) Ehrenfeld III Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt 14 ( 1,8 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 693 ( 90,8 %) Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt 30 ( 3,9 %) Ladezonen 26 ( 3,5 %) Summe: 763 (100,0 %) Ehrenfeld IV Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt 21 ( 3,9 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 377 ( 70,5 %) Parkplätze 4,00 € für 24 Stunden mit Rotem Punkt 114 ( 21,3 %) Ladezonen 23 ( 4,3 %) Summe: 535 (100,0 %) 4 VI. Grundsätze der Bewohnerparkregelung Diejenigen Bewohner, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug verfügen, können den Bewohnerparkausweis für das jeweilige Gebiet beantragen. Der Parkausweis hat die Gültigkeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Die Gebühren für den Park- ausweis betragen 30,00 € für 12 Monate, 45,00 € für 18 Monate und 60,00 € für 24 Monate. Mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Der Parkaus- weis kann im Kundenzentrum Ehrenfeld, den Bürgerämtern, der Zulassungsstelle oder onli- ne über das Internet beantragt werden. VII. Parkregelung für Gewerbetreibende Gewerbetreibende/Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Bewohnerparkgebiet können unter bestimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung für ihr Kraftfahrzeug zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit dem Roten Punkt erhalten. VIII. Öffentlichkeitsarbeit Nach der Beschlussfassung wird die Verwaltung das Parkraumkonzept im Rahmen einer Bürgerinformation vorstellen. Vor Einrichtung der neuen Bewohnerparkgebiete werden an die Haushalte und Gewerbebe- triebe jeweils ein Flyer mit Übersichtsplan verteilt. Damit wird über die notwendigen Schritte zur Erlangung des Bewohnerparkausweises und die neuen Parkregelungen informiert. Die Halter von in Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen werden gesondert angeschrieben, damit der Bewohnerparkausweis direkt über den Postweg beantragt werden kann. IX. Finanzierung Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Die Investitionsauszahlungen betragen circa 1.160.000,00 € (Parkscheinautomaten, Fundamente). Die ergebniswirksamen Aufwendungen für die Maßnahme betragen 340.000,00 € (Beschil- derung, Markierung). Die ergebniswirksamen Folgeaufwendungen (Wartung) betragen 95.000,00 €. Die bilanziellen Abschreibungen betragen 116.000,00 €. Die erforderlichen konsumtiven und investiven Mittel werden im Rahmen des Hpl. - Aufstel- lungsverfahrens 2018 ff. im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in ausreichender Höhe berücksichtigt. X. Jährliche Folgeerträge Die ergebniswirksamen Folgeerträge (Einnahmen aus Parkgebühren) betragen ab dem Haushaltsjahr 2019 800.000,00 €.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 0816/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkraumkonzept Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung der Bewohnerparkge- biete Ehrenfeld I, II, III und IV auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes (Anlage 1). Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in Abstimmung mit der Bezirksvertretung durchgeführt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.160.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 340.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 95.000,00€ c) bilanzielle Abschreibungen 116.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 800.000,00 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das begrenzte Angebot an öffentlichen Stellplätzen und die hohe Nachfrage nach Parkmöglichkeiten durch Fahrzeuge der Bewohner, Kunden, Besucher sowie der Fremd- und Dauerparker führen zu Konflikten bei der Parkplatzsuche. Zwecks Verbesserung der Parkmöglichkeiten ist daher die Ord- nung des ruhenden Verkehrs durch die Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze in Verbindung mit der Parkregelung für Bewohner notwendig. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen 1, 2 und 3. Anlagen
Anlage 3- Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld
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Bewohnerparken Ehrenfeld Parkraumkonzept Grenze Bewohnerparkgebiet Parken 4,00 Euro = 24 Stunden An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr mit Rotem Punkt (freies Parken mit Bewohnerparkausweis) Anlage 3 Ladezone mit zeitlicher Regelung Ladezone 0-24 Uhr Kurzzeitparken An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr ohne Roten Punkt xxxxxx Weiche Grenze (Parkscheinautomaten mit 2 Roten Punkten) Kurzzeitparken An Werktagen Mo-Sa 9-21 Uhr mit Rotem Punkt (freies Parken mit Bewohnerparkausweis) P P Innere Kanalstr. Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld III Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld I Parken 4,00 Euro = 24 Stunden An Werktagen Mo-Sa 9-18 Uhr mit Rotem Punkt (freies Parken mit Bewohnerparkausweis) Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld II xxxxxx xxx xxxxxxx xxxxxxx xxx xxxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxx x Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld IV xxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxx xxx xxxx x xx xxxxx x xxxxxx xxxx x xx xxxx Mögliches Bewohnerparkgebiet Lindenthal-Nord III Beschluss BV 3 offen
Anlage 4- Ergänzende Anlage (Information der Bezirksvertretung)
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1 Ergänzende Anlage ( 4 ) zu 0816/2017 (Parkraumkonzept Ehrenfeld) Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossene Bürgerveranstaltung zum Parkraumkonzept Ehrenfeld (Session Nr. 0816/2017) hat am 3.07.2017 in der Aula des Berufskollegs Weinsbergstraße von 18:00 bis 20:00 Uhr stattgefunden. Bei der Informationsveranstaltung konnten sich die Bewohner von Ehrenfeld über das geplante Bewohnerparken Informieren. Etwa 60 Personen nahmen dieses Angebot wahr und konnten im Anschluss der Veranstaltung Fragen und Anregungen aufschreiben. Die mehrmals auftretenden sind zusammengefasst und ausgewertet worden. In der Anlage 5 befinden sich eine detailliertere Auflistung der Anregungen, sowie eine kurze Antwort der Stadtverwaltung zu den jeweiligen Fragen. Aufgrund der Auswertung der Bürgerveranstaltung sowie des Beschlusses zu Barrierefreien Gehwegen (vgl. Kapitel 2), schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Ehrenfeld einen alternativen Beschluss zum Bewohnerparken in Ehrenfeld vor. 1. Fragen und Anregungen der Bürger Ein besonderes Anliegen der Anwohner ist ein barrierefreies Ehrenfeld. Die Forderung Gehwege auf einer Breite von 2 Metern freizuhalten, kommt immer wieder auf. Weiterhin werden deutlich mehr Parkflächen und Anreize für Fahrradfahrer gefordert. Die Vorsc hläge zur Verbesserung des Radverkehrs wurden an den Fahrradbeauftragten weitergeleitet. Derzeit werden die Vorschläge überprüft und gegebenenfalls in dem Radkonzept Ehrenfeld berücksichtigt. Allgemein kritisiert wird der Umstand, dass in Zukunft das Park en in Ehrenfeld für Anwohner zusätzlich Geld kosten wird. Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 12, 18 oder 24 Monaten kostet das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 30, 45 oder 60 Euro . Bei der Gebühr handelt es sich lediglich um eine Verwaltungsgebühr. Weitere Kosten fallen für die Bewohner mit einem Parkausweis in den jeweiligen Parkzonen nicht an. Bei Einführung des Bewohnerparkens kann ebenfalls nicht mehr in benachbarte, dann aber außerhalb des Bewohnerparkgebietes liegende Straß en ausgewichen werden, wodurch sich die Parksituation verschlechtern würden. Die Erfahrung in den innerstädtischen Parkgebieten zeigt, dass sich durch die Einführung eines Bewohnerparkgebietes die Parksituation für Bewohner deutlich verbessert. Fremdparker/innen wie Berufspendler /innen, Kunden und Besucher /innen können nur noch gegen Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motorisierten Individual Verkehr (MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen, was sich mit den Zielen des Programms Köln „Mobil 2025“ deckt. Hierdurch steigt die Chance für Bewohner/innen einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Dies führt zu deutlich geringeren Lärm und Abgasimmissionen im Wohngebiet durch Reduzierung des Parksuchverkehrs. Die Größe ei nes Bewohnerparkgebietes richtet sich nach den Vorgaben des Bundesverwaltungs - gerichtes (Urteil zum Kölner Anwohnerparken 1998). Demnach darf die maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes 1000 Meter in der Diagonale nicht überschreiten. In benachbarte n Bewohnerparkgebieten kann jedoch ab Ende der Parkscheinpflicht bis zu Beginn der 2 Parkscheinpflicht am nächsten Tag gebührenfrei geparkt werden. In der Anlage 5 befinden sich eine detailliertere Auflistung der Anregungen, sowie eine kurze Antwort der Stad tverwaltung zu den jeweiligen Fragen. 2. Auswirkung auf die Planung der Anordnung der Stellplätze der Bewohnerparkgebiete Am 16.02.2017 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig die Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen beschlossen (siehe Beschluss Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 0013/2017). Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat bereits am 07.11.2016 (BV4/0019/2016) eine Barrierefreiheit für Ehrenfeld beschlossen. Das bedeutet, die Stellplätze müssen so angeordnet sein, dass eine Barrierefreiheit von ≥ 2m gewährleistet ist. Deshalb werden in den Straßenabschnitten, in denen die Restgehwegbreite durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge weniger als 2m beträgt, die Stellplätze entfallen. Alternativ können die Stellplätze auf die Fahrbahn verlegt werden. Dies ist nur möglich, wenn eine ausreichend breite Fahrgasse erhalten bleibt. Bei baulicher Trennung von Parkraum und Gehwegen mit einer Gehwegbreite von unter 2 Metern, kann die Barrierefreiheit ohne Umbaumaßnahmen nicht gewährleistet werden. Beispielhaft beträgt die nutzbare Gehwegbreite in der Keplerstraße derzeit 1,35 Meter. Selbst nach Verlegung der Parkplätze auf die Straße, verbleibt lediglich eine bauliche Gehwegbr eite von 1,75 Metern (siehe Anlagen 6.1, 6.2 und 6.3.). Deswegen macht es Sinn im ersten Schritt das Parken auf die Fahrbahn zu verlegen und im Anschluss daran unabhängig von der Parkraumbewirtschaftung den Umbau der Straßen zu beplanen und umzusetzen. Unter Berücksichtigung der Restgehwegbreite von ≥ 2m , entfallen in Ehrenfeld circa 165 Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Dies entspricht etwa 5,63 % der Parkplätze in den geplanten Bewohnerparkgebieten in Ehrenfeld. Die wegfallenden Parkplätze verteilen sich wie folgt auf die Bewohnerparkgebiete: Ehrenfeld I: 21 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 2,55 % der Parkplätze) Ehrenfeld II: 102 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 12,59 % der Parkplätze) Ehrenfeld III: 42 Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt. (dies entspricht 5,50 % der Parkplätze) Ehrenfeld IV: keine Parkplätze betroffen. In Ehrenfeld I verteilen sich die 21 wegfallenden Parkplätze auf die Mechternstraße (14 Parkplätze), Vogelsanger Straße / Ecke Kreuter Straße (2 Parkplätze) und auf die Piusstraße / Ecke Weinsbergstraße (5 Parkplätze). In Ehrenfeld II fallen die meisten Parkplätze in der Sömmeringstraße weg. Aufgrund der schmalen Straße und Gehwege entfallen dort 52 Parkplätze. 10 weitere in der Reisstra ße zwischen Sömmeringstraße und Keplerstraße, sowie 26 In der Keplerstraße. Ebenfalls entfallen 10 Parkplätze in der Fröbelstr und 4 Stellplätze in der Barthelstraße vor der Einmündung zur Thebäerstraße. 3 In Ehrenfeld III entfallen 21 Parkplätze in der Fri tz-Figge Straße, 13 in der Graeffstraße und 8 in der Stammstraße zwischen Leostraße und der Christian-Schult-Straße. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld den Beschluss zum Bewohnerparken derart zu erweitern, dass die Barrierefreiheit u nd somit eine Restgehwegbreite ≥ 2m Berücksichtigung findet.
Anlage 6.1- geänderter Lageplan Bewohnerparken Ehrenfeld I
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt KölnStadt Köln Bewohnerparken Ehrenfeld I Die Oberbürgermeisterin N Venloer Str . ** ** *** * ** ** **** Mechternstraße zw. Barthelstraße u. Weinsbergstraße Foto 1 Bestand Mögliche Neugestaltung der Straßenquerschnitte bei einer Restgehwegbreite von zwei Meter Gehweg Gehweg Parken Parken ParkenFahrbahn Fahrbahn Gehweg Gehweg 4,60 4,60 ~4,15 ~4,15 2,00 1,75 3,75 3,75 2,45 2,45 Hs. 44 Hs. 44 Vogelsanger Straße zw. Piusstraße u. Franz-Kreuter-Straße Punktueller Querschnitt auf Höhe des Wohnmobils (siehe Foto 2) Foto 2 Bestand Gehweg Gehweg Parken Parken ParkenFahrbahn Fahrbahn Gehweg Gehweg ~3,77 ~3,77 ~1,77 ~1,77 2,00 2,00 ~9,25 ~9,25 1,50 3,50 2,00 Hs. 21 Hs. 21 Stand: Juli 2017, Änderungen vorbehalten Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 26 Stellplätze Ladezone 10 Stellplätze Stellplätze die wegfallen da die Restgehwegbreite unter 2 m ist 21 Stellplätze Langzeitparken mit Rotem Punkt* (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) 140 Stellplätze Langzeitparken ohne Roten Punkt* (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) *** 76 Stellplätze Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* (freies Parken für Bewohner mit Parkausweis) 647 Stellplätze
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0816/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27