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EU-Projektantrag im Programm HORIZON 2020

Mitteilung Ausschuss 1892/2018 vom 12.06.2018

Stand: Am 02.07.2018 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/5 Vorlagen-Nummer 12.06.2018 1892/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 EU-Projektantrag im Programm HORIZON 2020 Die Stadt Köln hat zusammen mit den Museen und Kulturdezernaten der Städte Chester und Turin, den englischen Universitäten Bedfordshire und Hertfordshire, dem Königlichen Muse- um für Kunst und Geschichte in Brüssel und der Stiftung Wissenschaft und Technologie in Heraklion im EU-Förderprogramm HORIZON 2020 im Projektaufruf „DT-Transformations-12- 2018-20“ einen gemeinsamen Antrag gestellt. Das Büro der Oberbürgermeisterin, Referat für Internationale Angelegenheiten (OB-5), das im Projekt als Koordinator fungieren wird – hatte zusammen mit dem Dezernat VII-3, Archäologische Zone, den Antrag initiiert. Die EU- Kommission hat maximal bis 13.08.2018 Zeit, den Antrag zu genehmigen. VII-3 profitiert im Rahmen des Projekts von der Expertise der europäischen Partner, um sei- ne Ausgrabungsfundstücke zu digitalisieren zu lassen und sie für Besucher aufzubereiten („Digital Storytelling“). Da es sich im EU-Projekt um eine so genannte „Innovative Action“ handelt, ist es Aufgabe der technischen Partner, Demonstrations- bzw. Prototypen zu entwi- ckeln, die für alle Anwender ein innovatives und neuartiges Produkt darstellen , das in Euro- pa einmalig ist. Die nachhaltigen und nutzerfreundlichen Demonstrations- bzw. Prototypen sind zu erproben und geeignete Geschäftsmodelle im Tourismussektor zu entwickeln. Kosten/Budget Für das Gesamtprojekt wurde ein Budgetvolumen von 4,83 Mio. € beantragt, davon entfallen auf die Stadt Köln als Partner 736.712 €. Da die Ko-Finanzierung von nicht gewinn- orientierten Institutionen (Städte, Universitäten) 100% beträgt, sind sämtliche Personal- und Sachkosten zu 100% refinanziert. Dementsprechend ist ein Eigenanteil nicht zu leisten. Vorteile für die Stadt Köln Für die Stadt Köln ist es von großem Interesse, das EU-Projekt mit den städtischen Partnern und den englischen Universitäten zu entwickeln, da aufgrund der starken Themenführer- schaft ein hohes Lernpotential für die Stadt Köln besteht und sich so ggf. auch die Möglich- keit eröffnet, aus anderen Fördertöpfen durch dieses starke Konsortium ebenfalls entspre- chende Fördermittel zu akquirieren. Wenn die EU-Kommission den Antrag genehmigt, ist zur weiteren Umsetzung des Projekts ein Ratsbeschluss einzuholen, der die Oberbürgermeisterin zur Zeichnung der betreffenden Ver- träge ermächtigt. 2 Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.06.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 02.07.2018 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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