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1892/2018

EU-Projektantrag im Programm HORIZON 2020

Mitteilung Ausschuss 12.06.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.07.2018, TOP 3.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2700 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/5 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2018 
 1892/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.06.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
 
EU-Projektantrag im Programm HORIZON 2020 
 
Die Stadt Köln hat zusammen mit den Museen und Kulturdezernaten der Städte Chester und  
Turin, den englischen Universitäten Bedfordshire und Hertfordshire, dem Königlichen Muse-
um für Kunst und Geschichte in Brüssel und der Stiftung Wissenschaft und Technologie in 
Heraklion im EU-Förderprogramm HORIZON 2020 im Projektaufruf „DT-Transformations-12-
2018-20“ einen gemeinsamen Antrag gestellt. Das Büro der Oberbürgermeisterin, Referat  
für Internationale Angelegenheiten (OB-5), das im Projekt als Koordinator fungieren wird – 
hatte zusammen mit dem Dezernat VII-3, Archäologische Zone, den Antrag initiiert. Die EU-
Kommission hat maximal bis 13.08.2018 Zeit, den Antrag zu genehmigen. 
 
VII-3 profitiert im Rahmen des Projekts von der Expertise der europäischen Partner, um sei-
ne Ausgrabungsfundstücke zu digitalisieren zu lassen und sie für Besucher aufzubereiten 
(„Digital Storytelling“). Da es sich im EU-Projekt um eine so genannte „Innovative Action“ 
handelt, ist es Aufgabe der technischen Partner, Demonstrations- bzw. Prototypen zu entwi-
ckeln, die für alle Anwender ein innovatives und neuartiges Produkt darstellen , das in  Euro-
pa einmalig ist. Die nachhaltigen und nutzerfreundlichen Demonstrations- bzw. Prototypen  
sind zu erproben und geeignete Geschäftsmodelle im Tourismussektor zu entwickeln. 
 
Kosten/Budget 
Für das Gesamtprojekt wurde ein Budgetvolumen von 4,83 Mio. € beantragt, davon entfallen 
auf die Stadt Köln als Partner 736.712 €. Da die Ko-Finanzierung von nicht gewinn-
orientierten Institutionen (Städte, Universitäten) 100% beträgt, sind sämtliche Personal- und 
Sachkosten zu 100% refinanziert. Dementsprechend ist ein Eigenanteil nicht zu leisten. 
 
Vorteile für die Stadt Köln 
Für die Stadt Köln ist es von großem Interesse, das EU-Projekt mit den städtischen Partnern 
und den englischen Universitäten zu entwickeln, da aufgrund der starken Themenführer-
schaft ein hohes Lernpotential für die Stadt Köln besteht und sich so ggf. auch die Möglich-
keit eröffnet, aus anderen Fördertöpfen durch dieses starke Konsortium ebenfalls entspre-
chende Fördermittel zu akquirieren.  
Wenn die EU-Kommission den Antrag genehmigt, ist zur weiteren Umsetzung des Projekts 
ein Ratsbeschluss einzuholen, der die Oberbürgermeisterin zur Zeichnung der betreffenden Ver-
träge ermächtigt.

2 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1892/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2018
Erstellt
05.06.2018 10:04