1285/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr.: "Alpha Compound Füllstoff GmbH" (AN/0433/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4882 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 1285/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr.: "Alpha Compound Füllstoff GmbH" (AN/0433/2025) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen bittet um Beantwortung von Fragen zum Austritt eines weißen Stoffes am 27.03.2025 bei der Firma Alpha Compound Füllstoff GmbH, Otto Hahnstr. 9-11, 50997 Köln. 1. Um welchen Stoff / Stoffe handelte es sich bei dem am 27.03. ausgetretenen und ist dieser / sind diese für Mensch und Umwelt unbedenklich? 2. Handelt es sich um den gleichen Emittenten wie in den Jahren 2016 bis 19 (auch Rechtsnachfolger) oder besteht zumindest eine enge wirtschaftliche Verbindung? 3. Welche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen erfolgen aufgrund der offensicht- lich nicht planmäßigen Emissionen durch die zuständigen Ämter der Stadt Köln bzw. durch die Aufsichtsbehörde und erfolgen diese angekündigt oder unangekündigt und wie regelmäßig? Und wie erfolgt im Störfall die Kommunikation der Öffentlichkeit sei- tens des Betriebs und / oder der Verwaltung? 4. Sind seit den Vorkommnissen in den Jahren 2016 bis 2019 bis zum besagten Er- eignis weitere Störungen durch Dritte gemeldet worden? 5. Der regelmäßige Austrifft von haptischen Emissionen legt einen fehlerhaften Be- triebsablauf nahe. Kann ein solcher durch die Überwachungsbehörde gleichwohl aus- geschlossen werden? Welche Maßnahmen sind seit 2016 ergriffen worden? Die Verwaltung antwortet auf die Fragen wie folgt: Zu 1.) Am Standort Alpha Compound Füllstoff GmbH, Industriestr. 1, 50997 Köln trat zu Pul- ver gemahlenes Kalkgestein aus. Dieses wird für die Herstellung von Produkten wie Zahnpasta, Tabletten, oder auch als Bodenverbesserer auf landwirtschaftlichen Flä- chen genutzt. Es handelt sich hierbei um ein natürliches Produkt, von dem keine Um- weltgefahren ausgehen. 2 Zu 2.) Ja. Zu 3.) Der Betrieb ist im Umweltinspektionsprogramm des Umwelt- und Verbraucherschutz- amts aufgenommen und wird alle drei Jahre umfassend zu umweltrechtlichen Belan- gen überprüft. Zu den dabei stattfindenden Ortsterminen werden alle fachlich betroffe- nen Dienststellen eingeladen; diese haben die Möglichkeit, zur Umweltinspektion ihre jeweiligen Belange zu prüfen. Der Betrieb wurde zudem mehrfach unangekündigt auf- gesucht. Zu 4.) Im Jahr 2021 ging beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine anonyme Be- schwerde ein, nach der die Firma Alpha Compound Füllstoff GmbH systematisch ge- gen Umweltauflagen verstoßen solle. Zur Überprüfung der Vorwürfe wurde der ge- samte Betrieb durch die Untere Immissionsschutz-, Wasser - und Abfallwirtschaftsbe- hörde kontrolliert - keiner der Vorwürfe konnte bestätigt werden. Im Jahr 2022 meldete ein Passant Staubniederschläge, nachdem beim Befüllen eines Silos ein Schlauch platzte. Zu 5.) Die festgestellten Austritte von Pulver waren bisher auf Materialermüdung oder das Versagen von Bauteilen zurückzuführen. Diese lassen sich auch durch regelmäßige Wartungen der Anlagen durch Fachunternehmen und Überprüfungen durch die Be- hörden nicht vollständig vermeiden. Am 27.03.2025 kam es an einem der Silos zu einer Fehlfunktion in einem Staubfilter, wodurch das Gesteinsmehl austrat. Die Firma meldete sich unaufgefordert bei der Be- hörde und informierte über den Austritt des Pulvers, sowie dadurch entstandene Ver- unreinigungen auf der B9 und dem parallel verlaufenden Radweg. Alpha Compound Füllstoff GmbH beauftragte selbstständig eine Reinigungsfirma mit der Reinigung der Verkehrswege. Ein fehlerhafter Betriebsablauf konnte durch die Überwachungen nicht festgestellt werden. Alpha Compound Füllstoff GmbH handelte in den bisherigen Fällen stets unverzüglich selbst, um Produktaustritte so gering wie möglich zu halten. Da es sich um Pulver handelt, können diese naturgemäß durch Wind großräumig verteilt werden, sodass es in der Vergangenheit auch außerhalb des Werkgeländes zu Niederschlägen kam. Im Jahr 2022 wurde ein vollautomatisches pneumatisches Befüllsystem installiert, wel- ches unter Unterdruck steht. Dadurch kann Pulver bei Befüllvorgängen nicht mehr nach außen treten. Ein regelmäßiger Austritt von Pulver liegt nicht vor. Die bisherigen Überwachungen, sowohl angekündigt als auch unangekündigt, ergaben keine Hinweise auf fehlerhafte Betriebsabläufe. Es ist anzumerken, dass der Betrieb in den vergangenen Jahren er- hebliche Investitionen in die Anlagentechnik getätigt hat. Es werden die rechtlichen Vorgaben und der Stand der Technik fortlaufend eingehalten. Ein Ortstermin ist aus Sicht der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde nicht er- forderlich und nicht geboten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1285/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 18:23